1909 / 66 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Mar 1909 18:00:01 GMT) scan diff

derselben Art, wie wir sie für den Bergbau fordern. Die Bau⸗ arbeiter haben sich schon selbst helfen müssen; die Bauarbeiterschutz.˖ kommission in Frankfurt hat einen Baukontrolleur angestelst, der durchaus erfolgreich wirkt. Die Unternehmer behaupteten, die Feststellungen desselben seien nicht zutreffend; aber das Reichs- versicherungsamt hat der Kommission ausdrücklich bekundet, daß ihre Ausstellungen berechtigt gewesen sind, und vas Erforderliche veranlaßt worden ist. Die Kontrolle durch die Baugewerksberuftz genossenschaften ist also durchaus unzureichend. In Bayern ist ja diese Institution der Arbeiterkontrolleure auf den Bauten schon eingeführt und hat sich bewährt. Wenn man die Arbeiter nicht für sähig zur Baukontrolle hält, well sie nicht genügende technische Kenntnisse haben, so verstehen doch auch viele Bauunternehmer nichts von statischen Berechnungen. Auch technisch gebildete Baubeamte können manchmal Unfälle nicht vermeiden; in einem Fall sollte ein Wasserbehälter aus Beton im Gewicht von 95 Zentnern in die Erde versenkt werden und stand auf einem Holzgerüst; der technische Bau— beamte erklärte das Gerüst für fest genug, als aber zwei Maurer noch in der Grube arbeiteten, stürzte es ein, und der Behälter zermalmte die beiden Maurer. Wir verlangen also Baukontrolleure aus Arbeiter⸗ kreisen und bitten Sie, unseren Antrag anzunehmen oder auch den Antrag Hitze mit Weglassung der Bestimmung über den Erlaß einer Verordnung.

Abg. Dr. Grunenberg (-Sentr.): Meine Freunde haben im Reichstag schon wiederholt Anträge auf Erlaß von Baugrbeiterschutzbestimmungen eingebracht, und der Reichstag hat einen solchen Antrag des Grafen Vompesch im Jahre 1907 angenommen; die Sozialdemokraten setzten erst später mit folchen Anträgen ein. Die Unfälle im Baugewerbe sind jahlreich, und sie werden auf ungenügende Schutzbestimmungen jurückgeführt. Die Regierung hat sich redlich bemüht, die Baukontrolle ju verstärken, und hat 18 neue Stellen für technische Au fsichtsbeamte geschaffen, aber leider noch keine Arbeiterkontrolleure eingesetzt. In Bayern und Württemberg sind damit gute Erfolge erzielt worden. Die Aufgabe der Arbeiterkontrolleure darf allerdings nicht zu hoch gestellt werden, sie müssen vor allem darauf zu achten haben, daß die baupolizeilichen Vorschriften und die Unfallverhütungs⸗ vorschriften beobachtet werden, während ihnen schwierige technische Aufgaben nicht geftellt werden dürfen. Die Wirkung dieser Bau— kontrolle ist nach den Erfahrungen günstig, vor allem wissen die Arbelter, daß sie unter diesem Schutz sfehen, und auch für die Arbeit. geber wird die Kontrolle erwünscht sein. Wir wünschen natürlich keine polizeilichen Beamten, sondern nur vertrauengswürdige und ver ständige Leute. Unser Antrag sieht in erster Linie eine reichsgesetzliche Regelung vor. Warum aber eine Bundegratsverordnung nicht geeignet sein soll, kann ich nicht einsehen; eine solche Verordnung steht einem Gesetz gleich. Vor allem müßte wenigstens die preußische Regierung endlich einmal mit der Lösung dieser Frage vorgehen. Nachdem zwei Bundesstaaten seit 18 Jahren praktische Erfahrungen gemacht haben, und der Reichstag die Sache empfohlen hat, ist die Einsetzung der Arbeiterbaulontrolleure so weit spruchreif, daß die preußische Regierung diesen Schritt unternehmen kann. Nach unserem Antrag soll die Regierung allerdings nur dann vorgehen, wenn die Reichsregierung nichts unternimmt. Ich bitte die Regierung dringend, unserem Antrage stattzugeben.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breiten bach:

Meine Herren! Die Königliche Staatsregierung hat zu allen Zeiten dem Schutze der Bauarbeiter gegen Unfall und Krankheiten ihre besondere Aufmerksamkeit jugewendet und in Würdigung der großen Bedeutung dieser Frage immer wieder brtätigt. Ich muß der Auf⸗ fassung des Herrn Abg. Leinert widersprechen, daß die Staats verwaltung den Gefahren, denen die Bauarbeiter bei Augübung ihrer Berufstätigkeit ausgesetzt sind, gewissermaßen mit veischtänkten Armen und passiv gegenäberstehe. Ich muß dagegen Einspruch erheben, daß der Bauarbeiterschutz in Preußen völlig im argen liege, daß in Preußen um den Arbeiterschutz auf den Bauten sich niemand kümmere.

Will man die gesamte Frage zutreffend beurteilen, so muß man sich ein Bild des jetzigen Zustandes machen. An materiellen Vor⸗ schriften für den Bauarbelterschutz kommen an erster Stelle die mehr⸗ fach erörterten Unfallverhütungsvorschriften der Baugewerksberuf⸗ genossenschaften in Frage. Diese beruhen auf reichsgesetzlicher Grund⸗ lage, gelten für das ganze Reich, für Stadt, für Land. Sie sind, soweit sie für Preußen in Betracht kommen, noch jüngst in meinem Ministerium im Einvernehmen mit der Zentral⸗ behörde des Reichs, die auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes wohl die umfassendsten Kenntnisse sammelt, dem Reiche versicherunge⸗ amt, einer grundlegenden Revision unterworfen worden. Der Bau⸗ arbeiterschutz beruht ferner auf einer Reihe von Polijeiverordnungen, dle für alle Gemeinden mit regerer Bautätigleit gelten und den Schutz gegen die Gefahren der Witterung, die Förderung des Anstandes und der Sittlichkeit, die Ordnung in den Baubuden u. a. im Auge haben. Diesen Polizeiverordnungen liegt eine Muster⸗ verordnung jugrunde, die im Jahre 1899 in der Zentralinstanz aut⸗ gearbeitet worden ist. Diese Musterverordnung ist im Jahre 1907 einer grundlegenden Revision unterworfen worden und entspricht fast in allen ihren Einzelheiten denjenigen Forderungen, die selbst von der soxtaldemokratischen Partel geltend gemacht worden sind. Wenn wir diese Musterverordnung nur im Gebiete der größeren Gemeinden mit regerer Bautätigkeit haben durchgeführt sehen wollen, so haben wir uns an das Bedürfnis gehalten. Es liegt eben auf dem platten Lande nicht ein gleiches Bedürfnis vor, polizeilich einzu⸗ greifen. In datselbe Gebiet der Polizeiverordnungen fallen die Gerüstordnungen, die aller Orten erlassen sind teils als besondere Polizelverordnungen, teils als Teile von Bauordnungen.

Es ist besonders noch hinzuweisen auf die Gewerbeordnungenovelle vom Jahre 1907, welche die Gewerbelegung un fähiger, leichtsin niger Unternehmer und den Ausschluß ungeeigneter Unternehmer von schwierigen Bauten ermöglicht. Es ist ferner Vorsorge getroffen, daß diejenigen, die es in erster Linie angeht, die Bauleiter, die Bau⸗ unternehmer, rechtzeitig Gelegenheit haben, sich über die Voischriften für den Bauarbeiterschutz und ihre Anwendung durch Kurse auf unseren technischen Hochschulen, durch Kurse auf unseren Baugewerk. schulen u informieren.

Es ist nun zwelfellos richtig, daß auch die trefflichsten Be⸗

stimmungen, die sorgsamsten Vorschriften, ganz den Bedürfnissen

angepaßt, nicht wirken, wenn sie nicht einer dauernden Kontrolle

unterliegen. Eine solche Kontrolle erfolgt durch die Organe der Baugewerksberufsgenossenschaften, durch die von dem Herrn Abg. Leinert erwähnten technischen Aufsichtebeamten. Deren gibt es in den für Preußen in Betracht kommenden nicht 49, sondern 89, und man kann zugeben, es wäre erwünscht, wenn die Zahl dieser technischen Aufsichtsbeamten noch vermehrt würde.

Die Kontrolle erfolgt weiter in allen Städten mit regerer Bau⸗

tätigkeit, insbesondere auch in denen mit Königlicher Polijeiverwaltung,

einmal durch höhere Baubeamte, ferner aber durch mittlere, technische Beamte, die für diesen Zweck ausschließlich angestellt sind, keine andere Aufgabe kennen und besonders vorgebildet wer den, nämlich Bausekre⸗ täre und Bauassistenten. In Berlin haben wir deren in den letzten Jahren mit Bewilligung dieses hohen Hauses nicht weniger als 20

angestellt. Auf Grund einer starken Einwirkung des Ministers der oͤffentlichen Arbeiten sind gleichartige, gleichwertige Beamten auch in allen anderen Gemeinden, sin denen eine regere Bautätigkeit herrscht, in denen aber keine Königliche Polizeiverwaltung besteht, angestellt worden, und ich kann jenen Gemeinden gegenüber melnen Dank zum Ausdruck bringen, daß sie das getan und den Wünschen der Aufsichts⸗ behörden im großen und ganzen entsprochen haben.

Dann haben wir jur Kontrolle besonder ausgebildete Schutz⸗ leute. Die Kontrolle wird von diesen aber nur insowelt ausgeübt, als eine tiefere technische Vorbildung nicht erforderlich ist. Es handelt sich insbesondere um die Kontolle der Polizeiverordnungen, die in eister Linie der Abhaltung der Berufskrankheiten, der Sittlich⸗ keit und der Reinlichkeit gelten, und diese Kontrolle kann in durchaus genügender Weise durch entsprechend vorgebildete Schutzleute wahr⸗ genommen werden.

Diese Organe reichen nach Auffassung der Staatgregierung aus, um Unfällen vorzubeugen und den Bauarbeiterschutz wirksam zu ge— stalten, soweit dies im Bereich der Möglichkeit liegt. Unfälle völlig zu verhindern, wird die Staatsregierung und jeder, der sich mit der Kontrolle befaßt, außerstande sein, weil eben das Baugewerbe mit gewissen unvermeidlichen Gefahren verbunden ist, und weil wir damit rechnen müssen, daß ein großer Teil der Unfälle auf das Verschulden, auf die Nichtachtung der Schutzbestim⸗ mungen, auf die Nichtachtung der Gefahr von seiten der Arbeiter zurückgeführt werden muß. (Sehr richtig! rechts.) Die Statistik gibt darüber jweifelsohne Aufschlüsse, daß leider noch immer der größte Teil der Unfaͤlle auf die Nichtachtung der Gefahr, die Nichtachtung der sorgfältig erlassenen Bestimmungen zurückgeführt werden muß. Gleiches erleben wir in allen Gewerbebetrieben, wir erleben es auch im Betriebe der großen öffentlichen Transport- anstalten; durch die ständige Hantlerung gewöhnt sich der Arbeiter an die Gefahr und achtet sie nicht. (Sehr richtig! rechte.)

Die preußischen Ressorts haben sich bislang gegenüber Anträgen, die sich im Sinne des Antrags Borgmann und Genossen, auch im Sinne des Antrags Hitze bewegten, ablehnend verhalten. Ich habe namens der Königlichen Staatgregierung auszusprechen, daß wir nicht in der Lage sind, einen veränderten Standpunkt einzunehmen. (Bravo! rechtz) Es besteht die Auffassung, daß eine gesetzliche Fest⸗ legung der Normen, deren ich Erwähnung getan hahe, also der Unfallver hütungsvorschriften, der Polizeivorschriften aller Art, geradezu schädlich wirken müßte. (Sehr richtig! rechts) Sie würde den klimatischen Verhältnissen und den besonderen örtlichen Ver⸗ hältnissen nicht Rechnung tragen. Das kann in viel zweck⸗ entsprechenderer Weise geschehen durch Vorschriften, wie es die Unfallverhütungsvorschriften sind, durch bewegliche Poltzeiverordnungen, die je nach dem Bedürfnisse einer leichteren Fortbildung unterliegen können.

Aber auch gegen die Aenderung der Kontrolle auf den Bauten durch Anstellung von Arbeiterkontrolleuren bestehen nach wie vor grundsätzliche Bedenken. (Sehr richtig! rechts) In erster Linie ist die Erwägung maßgebend, daß der Arbeiter als Kontrolleur nicht geeignet ist mangels genügender technischer Vorbildung. Seine Kon—⸗ trolltätigkeit würde immer nur eine ganz oberflächliche sein können. Es gehören eben zur Augübung einer wirksamen Kontrolltätigkeit positive Kenntnisse auf konstruktionellem Gebiet, namentlich auf dem Gebiete der Eisenkonstruktionen, der Statik, des Gerüstbaues, der Gründung, der Grundwassersenkung, der Entwässerung, alles Fragen, die einem nicht fachlich vorgebildeten Arbelter selbstverständlich fern liegen müssen.

Es wird aber ferner besorgt, daß der soniale Frieden weiter ge⸗ fährdet werden und der Gegensatz, der zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern im Baugewerbe sehr zugespitzt ist, noch verschärft werden würde, insbesondere wenn die Arbelterkontrolleure aus Wahlen der Arbeiter hervorgingen. (Sehr richtig! rechts) Eg würde sich hieraus eine Verschiebung des Gleichgewichts zu— ungunsten der Arbeitgeber vollziehen. (Sehr gut! rechts.) Ich darf darauf hinweisen, daß die Staatsregierung von jeher bemüht gewesen ist, dieser Verschiebung des Gleichgewichts entgegenzutreten (Bravo! rechts.) Ich erinnere an die Wünsche nach Einführung der Strelkklausel. Damals hat die Staatsregierung diesen Wünschen nicht entsprocher, weil sie fürchtete, daß sich hieraus eine Verschiebung des Gleichgewichts zuungunsten der Arbeitnehmer ergeben könne.

Ferner besorgt man, daß die Vielgestaltigkeit der Baukontrolle, wie sie durch die Einführung von Baukontrolleuren aus dem Arbeiter⸗ stande eintreten würde, nur schädlich, nur abträglich wirken kann, weil sich hieraus unzweifelhaft Kompetenzstreitigkelten entwickeln würden und insbesondere das Verantwortlichkeitsgefühl des einjelnen gemindert wird. (Sehr richtig! bei den Freikonservativen.)

Endlich aber sehen wir mit Sicherheit voraus, daß die Sozial demokratle, wie eg ja vorhin auch angekündigt wurde, die Gelegenheit sich nicht entgehen lassen würde, diese Kontrolleure ausschließlich als ihre Organe zu betrachten (sehr richtig!) mit der Absicht, einen weiteren schärferen Druck auf die Aibelterschaft auszuüben, als es schon beute der Fall ist. (Zuruf deg Abg. Leinert.) Dag ist meine Meinung. (Zuruf.)

Nun ist auf die Tatsache hingewiesen worden, daß in Süddeutsch⸗ land Arbeiterkontrolleure angestellt worden sind, inzbesondere in Bayern, und daß Süddeutschland auf dlesem Gebiete einen Erfolg ju verjeichnen habe. Auf die Frage des Erfolges will ich gleich ein⸗

ͤ gehen. Ich darf aber vorweg bemerken, daß dieser Vorgang in Süd—

deutschland die preußische Staatsregierung nicht bestimmen kann, ihre Stellungnahme ju ändern. Ich weise zunächst darauf hin, daß die Arbeiterkontrolleure in Bayern nicht etwa aug Wahlen der Arbeit nehmer hervorgehen, daß sie vielmehr gleichmäßig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern den Gemeindebehörden praͤsentiert werden und, nachdem sie bestellt sind, tatsächlich Angestellte der Gemeinde werden.

In Süddeutschland ist ferner der Gegensatz zwischen Arbeitgebern und

Arbeitnehmern keinesfalls ein so scharfer, wie es leider in Norddeutsch⸗ land der Fall ist. (Zuruf von den Soꝛialdemokraten.)

Was nun die Erfolge der Einstellung von Arbeiterkontrolleuren in Süddeutschland betrifft, so kann man aus der Statistik keinenfalls den Schluß miehen, daß diese Erfolge besonderz günstige gewesen sind. Ich will meinerseits jugeben, daß die Erfahrungen noch nicht völlig abgeschlossen sind. Die Zahlen, die mir aber vorliegen, sprechen junächst für daz Gegenteil. Es liegt für 9 Baugewerks berufg⸗ genossenschaften in Preußen die Statistik der Unfälle vor, die den Tod oder dauemnde völlige Erwerbaunfaͤhigkeit jur Folge hatten, be, rechnet auf 100 000 Aibeiter. Hleraus ergibt sich, daß 1902 in

Preußen 8b Arbeiter, im Jahre 1907 74,2 schwer oder tötlich he, unglückt waren, dagegen in Bayern im Jahre 1902 116 (hört, hört rechts), im Jahre 1907 111. (Hört, hört! rechts) Die Gesam gegenüberstellung aller Unfälle im Baugewerbe ergibt auj 100 000 Arbeiter im Jahre 1907 für Peußen 757, für Bayern 111 (Abg. Hammer: Hört, hört h

Meine Herren, mein Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, des die Königliche Staatsregierung in der Berggesetznovelle die Einfũhrun von Sicherheitsmännern in Aussicht genommen hat. Darauf erlauh⸗ ich mir, zu erwidern, daß die Verhältnisse im Baugewerbe und m Bergwerks betriebe außerordentlich verschieden sind. Die Höhe der Ce fahren im Bergwerksbetriebe ist unendlich wie wir sie leider dort immer wieder zu verjeichnen haben, kommen

im Baugewerbe kaum in Frage; die Gefahrenursachen im Bergwerk. betriebe sind zumeist nicht immer auch für denjenigen, der nicht Im Ber ( Stamm von älteren Arbeitern ju rechnen, während wir es im Baugewerbe mit

besondere technische Kenntnisse hat, leichter zu erkennen. werköͤbetriebe haben wir überdies regelmäßig mit einem

einer fluktuierenden Arbeiterschaft zu tun haben. Ferner, meine Herren, sieht ja die Novelle zum Berggesetz vor daß nur dann Sscherheitamänner bei der Kontrolle mitwirken sollen,

wenn Belegschaften von 100 Arbeitern vorhanden sind. Beim Bauge weiht kennen wir Belegschaften von 100 Arbeitern bei den einzelnen Bauten nur

in seltenen Fällen. Im allgemeinen ist die Arbeiterschaft in

Baugewerbe sehr zerteilt, es handelt sich meist um kleinere Bauauz .

führungen mlt wenigen Arbeitern. Aus allen diesen Gründen kann ich nicht in Aussicht stellen, doß dem Antrage eine weitere Folge gegeben werden kann. (Bravol rechts)

Der Herr Abg. Leinert hat dann zum Beweise dessen, daß wir ö. uns in dieser Frage auf einem Tiefstande befinden, auf einige Vor,

gänge bei den großen Eisenbahnumbauten in der Umgebung von Han— nover hingewiesen. Ich kann ihm leider heute keine Auskunft erteile wäre ihm aber doch dankbar gewesen, wenn er auf die große Vorsorge hingewiesen hätte, die die allgemeine Bauverwaltung bei den Kanal— bauten, die nunmehr im Gange sind, betätigt hat. Dort ist eine weitgehende Fürsorge für alle an dlesen Bauten beteiligten Arbeiter in voller Wirksamkeit. Das wird auch allerseits im Hause anerkannt. In den Verträgen mit den Unternehmemrn wird gerade dem Arbeit schutz und der Arbeiterfürsorge besondere Aufmerksamkeit zugewendet, und ich würde es bedauern, wenn der Herr Abg. Leinert damit Recht hätte, daß in der Umgebung von Hannover diese Bestimmungen außer Acht geblieben wären. (Bravo! rechts.)

Abg. Felisch (kons.): Der Abg. Leinert hat mit vielen gperiert, sie machen den Eindruck, als selen sie aus Luft gegriffen, um Auftegung hervorzurufen. Er tat als ob gar nichts für die Sicherheit der Bauarbest geschähe. Bei Gelegenheit der Berggesetznobelle hat der Minister feststellen können, daß die Regierung weiter gegangen sei, u Schutzmaßnahmen für die Bergarbeiter vorschreibe; das habe aber gar nichts genutzt, um eine Abkehr de Bergleute von der Sozialdemokratie zu fördern. Ich möchte wissen was daraus werden soll, wenn nach dem sozialdemokratischen Antragt Arbeiterkontrolleure ohne Anmeldung zu jeder Zeit die Bauten be— treten dürfen. Unzufriedenheit und Widerspruch gegen jede bestehende Institution soll damit erregt werden. Duich eine tüchtige Baukontrolle werden den Arbeitern heute schon gesunden Glieder erhalten, den Berufsgenossenschaften werden die Renten vermindert. Und da wagt man es, mit einem solchen Antrage zu kommen und das alles zu bestreiten. Wir dürfen auch nicht verkennen, daß wir auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig zu bleiben haben. Wohin soll es führen, wenn wir immer neue Woh fahrt gesetze schaffen? Wir geben jetzt schon 2 Millionen täglich die Solialpolitit aus. Das hat kein anderer Staat annähern Trotzdem ist die Kluft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnebmern immer

größer geworden durch die Sozialdemokratie. Nach der Statistit die Bauberufsgenossenschaften am

meisten technische Aufsichts— beamte Die Arbeiterbaukontrolleure sollen die Machtbefugnis de Gewerkschaften noch mehr ausdebnen, als es heuse leider schon der Fall ist. Im Reichstage ist 1906 seitens eines Reichs kom missan nachgewiesen, wie zwecklos Arbeiterkontrolleure bet Bauten s würden. Wenn die Regierung den Bestrebungen der Sozial demokratie mehr und mehr nachgibt, so wird der Zeitpunkt kommen, wo sie sich nicht mehr wehren kann, und die Fluten über ihren Köpfen zusammen schlagen werden. Deshalb bitte ich Sie: lehnen Sie einmütig Anträge ab!

Abg. Heine (nl.) meint, daß die kommen genüge, um die Gesundheit deshalb lehne seine Partei beite Anträge ab. .

Abg. Freiherr don Zedlitz und Neukirch lfreikons.): Wir werden unsere Unparteilichkeit dadurch beweisen, daß wir 1 träge glatt ablehnen. Den Ausführungen des Herrn Minister? und des Abg. Felisch habe ich nichts mehr hinzuzufügen. Die Einfübrurg der Arbeiterkontrolleure würde keine Besserung, sondern eine liche Veischlechterung der Baukontrolle herbeiführen. Der By janni nismus gegenüber den großen Massen wird zu einer ernsten nationalen Gefahr.

Abg. Dr. Schepp (fr. Volkep.): Ich sehe nicht ein, warum ui hier einen anderen Standpunkt in dieser Frage einnehmen sollen, alt es unsere Freunde im Reichstage getan haben, wir nehmen daher beide Anträge an. Selbstverständlich müssen alle politischen Be strebungen dabei ausgeschaltet sein. Die Sozialdemokratie ist darm nicht frei von Schuld. Der Ahg. Felisch soll das Gespenst der Sozialdemokratie nicht so an die Wand malen; sie erlangt dadurch eine Bedeutung, die sie nicht besitzt.

Ein Schlußantrag wird angenommen.

Beide Anträge werden abgelehnt.

Das Gehalt des Ministers wird bewilligt.

Beim Gehalt des Unterstaatssekretärs beklagt

Zahle

. die

bestehende Baukontrolle vol der Bauarbeiter zu schuützen

J 2 de be ld

Abg. Felisch (kons.) es als eine Härte, daß die Regierung von den

ihr zustehenden Recht der Entlassung von Anwärtern für den Staatz⸗ dienst im Baufach jetzt Gebrauch mache, darin.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Ich habe diese Frage in der Budgetkommlssion bereits eingebend . behandelt. Es war mir erwünscht, daß sie dort jur Sprache kam,

weil an meine im November und Vezjember vergangenen Jahres er gangenen Etlasse Schlußfolgerungen geknüpft wurden, die welt über das Ziel hinausschossen. Eg handelt sich um folgendes:

Wir beschäftigen in der Staat auveiwaltung, der Hoch⸗ unn

Wasserbauverwaltung im Ausbildunge stadium Anwärter mit und ohne Aue sicht auf Anstellung im Staatzdienst nach bestandenem Regierungt⸗ baumeisterexamen. Es werden dle Baubeflissenen, die ihre alademische Prüfung auf der Hochschule bestanden haben und für den Staatsdienst geeignet erscheinen, bald nach der Prüfung ausgesucht und mit Anwant— schaft ausgebildet, um demnächst das NRegierungtzbaumeisterexamen ab⸗ zulegen. Es werden aber einer Zusage entsprechend, die mein Amte vorgänger im Landtage gemacht bat, auch die Baubeflissenen, die für die Anstellung im Staatsdienst nach bestandenem Baumelster examen nicht in Frage kommen, die aber ihre Augbildum

viel größer; Massenunstl,

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zu schaffen, als das Gesez

er bitte um eine Milderurg

im Staate dienst erhalten wollen, um ihr Baumeisterexamen zu machen, beschäftigt. In der Staatteisenbahnverwaltung haben wir nur konsequent alle die, welche ohne Anwartschaft zur Ausbildung zugelassen waren, unmittelbar nach Bestehen des Regierungsbaumeisterexamens entlassen. Sie sind zu Regierungsbaumeistern ernannt; man hat ihnen aber alsbald nach dem Gxamen eröffnet, daß sie innerhalb kurz be⸗ messener Frist aus dem Staattzdienst auszuscheiden haben. .

In der Hochbauverwaltung und Wasserbauverwaltung ist nicht so konsequent vorgegangen, sondern man hat auch diejenigen Regierunge- baumeister, die ohne Anwartschaft ausgebildet waren, iunächst, wenn auch mit allen Vorbehalten, beschäftigt, unter Hinweis auf die Ver⸗ fügung, die ihnen zugegangen war, als sie ihr Diplomingenieurexamen gemacht und sich um Ausbildung beworben haben. Man hat sie er · innert, daß sie nur vorübergehend im Dienst waren. Wenn wir diese Regierungsbaumeister welter beschäftigt hätten, hätte sich bei ihnen die Auffassung festsetzen können, daß sie doch eine Anwartschaft auf Be⸗ schäftigung im Staatsdienst erwerben würden. Es konnte nun mit Bestimmthelt vorauggesehen werden in erster Linie bei der Hoch⸗ bauberwaltung —, daß wir in kurjer Zeitz für diese Herren keine Tätigkeit mehr hatten.

Auch in der Wasserbauverwaltung wird zu dem Zeitpunkt, zu dem die Herren etwa die etatsmäßige Anstellung hätten erreichen können, keine genügende Beschäftigung für sie vorhanden sein. Es war also damit zu rechnen, daß, wenn wir diesen Herren nicht mit begrenzter Frist eröffneten, daß sie sich anderweit umzusehen hätten, se sich als Anwärter fühlten. Dann wäre die Anzahl der Anwärter für etatsmäßige Stellen so vermehrt worden, daß wir wieder in den alten Zustand zurückoerfielen, daß zeitweise 10 bis 13 Jahre vergingen, ehe dieselben in etatsmäßige Stellen übergeführt werden konnten.

Ich meine, die von dieser Verfügung betroffenen Herren können sich nicht beschweren. Von einer eigentlichen Kündigung kann keine Rede sein. Sie wurden nur mit allem Voibehalt beschäftigt, und es mußte ihnen eine bestimmte Frist gesetzt werden, well sie sich sonst nicht bemüht hätten, eine andere Tätigkeit zu erlangen. Eg ist im Sinne des Abg. Felisch denjenigen Regierungzbaumeistern, die es aut drücklich wünschten, eine Weiterbeschäftigung auf eine weitere Frist gewährt worden. (Bravo) Ich bin auch bereit, ihnen tunlichst ent— gegenjukommen; es muß nur festgestellt werden, daß sie keinen dauern⸗ den Anspruch auf Beschäftigung im Staatsdienst und keinen Anspruch auf spätere etatsmäßige Anstellung haben.

Abg. Schmidt Warburg (Sentr.) pflichtet dem Abg. Felisch bei. Not und Elend sei in die Familie manches Regierunge baumeisters jetzt eingekehrt, denn niemand habe daran gedacht, daß die Regierung von ihrem Rechte Gebrauch machen werde. Dag Schwert des Damokles sei damals ja auch nicht heruntergefallen.

Abg. Macco (nl.) bedauert ebenfalls die Form, in der dle Ent⸗ lassungen der Regierungsbaumeister sich jetzt vollzösgen. Im Gegensatz zu den Abgg. Felisch und Schmidt, die nur persönlich gesprochen hätten, könne er diese Erklärung für seine Fraktion abgeben.

Abg. Kindler⸗Posen (fr. Volksp.) schließt sich den Rednern aus dem Hause an.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Meine Herren! Die Frage, zu welchem Zeitpunkt den Bau— beflissenen die Antwartschaft auf Anstellung im Staatsdienst gewährt werden soll, ist seinerzeit eingehend erwogen worden. Wenn allein das Interesse der Verwaltung hätte maßgebend sein dürfen, so würde durchauß im Sinne des Herrn Abg., Kindler zu verfahren gewe sen sein; die Verwaltung hätte sich vorbehalten müssen, nachdem die Herren als Regierungsbaumeister eine Zeitlang in Tätigkeit gewesen waren, festzustellen, welche sich für den Staatsdienst eignen und welche sich nicht eignen. Dieses Verfahren liegt aber nicht im Interesse der Baubeflissenen; für sie ist es in viel höherem Maße erwünscht, un⸗ mittelbar, nachdem sie ihr akademisches Examen bestanden haben, darüber aufgeklärt zu werden, ob sie für die Staatskarriere in Frage kommen, weil sie sich dann in ihrer Ausbildungezeit schon darauf vor⸗ bereiten können, sich anderweit unterzubringen. Ich glaube, wenn wir eine Abstimmung unter den Betroffenen vornehmen würden, so würde diese Auffaffung als zutreffend bestätigt werden. Es würde eine Hãrte sein, wenn wir grundsätzlich die Auswahl erst treffen wollten, nachdem die Betreffenden das Baumeisterexamen bestanden haben.

Im übrigen kann ich in Aucsicht stellen, daß meinerseils den ienigen Regierungsbaumeistern gegenüber, die bisher ohne Anwart-: schaft darauf muß ich immer wieder hinweisen beschäftigt worden sind, mit Wohlwollen und Nachsicht verfahren werden wird und daß sie, wenn sie bis zu dem bestlmmten Zeitpunkt sich nicht untergebracht haben, zunächst weiter Beschäftigung finden sollen. Freilich geht das nicht in astervum; ich muß Fristen setzen, damit sie sich einstlich um anderweite Beschäftigung bemühen; sonst würde der Fall eintreten, daß die Herren sich doch als Anwärter für den Staatsdienst fühlen.

Es ist gefragt worden, welchem Jahrgang die entlassenen Be⸗ amten angehörten. Ich daif bemerken, daß der Wasserbauverwaltung 6b und der Hochbauverwaltung 23 angehörten und daß von ihnen der älteste in der Wasserbauverwaltung Regierungsbaumeister wurde am 22. März 1907 und der älteste in der Hochbauverwaltung am am 1. April 1906. Daß auch ältere Regierungsbaumeister entlassen sind, und jwar auch solche mit Anwartschaft, beruht darauf, daß diese Herren für nicht geeignet befunden worden sind, im Staatgdienste zu wirken, also ohne Zusammenhang und aus anderen Gründen als die— lenigen, welche zu den Gesamtentlassungen Anlaß gaben.

Herr Abg. Macco hat die Form und die Art meines Vorgehens bemängelt. Den betroffenen Reglerungsbaumeistern war es aber schon seit Jahren bekannt, daß sie weichen mußten. Eg handelte sich nur um Festsetzung des Zeitpunktes. Ich vermag nicht anzuerkennen, daß mit der Bekanntgabe desselben in der Form verstoßen ist. Ich werde aber berelt sein, nachzuhelfen, soweit es nach der jetzigen wirtschaft⸗ lichen Lage erforderlich erscheint. Sparsamlellszgründe waren keines⸗ falls maßgebend, sondern nur Rücksichten auf die Karriere unserer Staats baubeamten.

Herr Abg. Schmidt.⸗Warburg hat auf ein Bittgesuch des biesigen Architektenvereln Bezug genommen. Ich kann für mich in Anspruch nehmen, daß, seltdem ich als Minlster der öffentlichen Arbeiten wirke, ich mich angelegentlich um die Besserstellung unserer höheren Techniker, sei es in der Staatgzeisenbahnverwaltung, sei es in der allgemeinen Bauveiwaltung, kümmere und auch mancheg erreicht habe. Ich will mich dessen im einzelnen nicht rühmen. Wenn wir aber in der Besoldungsoꝛdnung festgesetzt haben, mit Ihrer gütigen Beihilfe, daß die Lolalbeamten auf dag Höchstgehalt der Mitglieder kommen, wenn wir bestimmt haben, daß ihnen ein Tell ihrer dlätarischen Be⸗ schãstiqunge zeit auf das Besoldungealter angerechnet wird, wenn

ferner in Autsicht genommen wird, über die definitive Uebernahme in den Staatgzdienst nicht mehr nach 5. Jahren, sondern zu einem früheren Zeitpunkt sich schlüssig zu machen, so muß ich für moch auch einiges Verdienst in dieser Frage in Anspruch nehmen. Ich werde noch Gelegenheit haben, dasjenige des näheren zu erörtern, wag in der Staattzelsenbahnverwaltung zur Besserstellung der höheren Tech⸗ niker geschehen ist. Man wird präsumieren dürfen, daß ich als der maßgebende Minister das Wohl einer Beamtenklasse, die für die Interessen des Staats von so großer Bedeutung ist, stets nach besten Kräften zu fördern bereit sein werde.

Der Titel wird bewilligt.

Bei den Besoldungen für die Oberbauräte er⸗ innert

Abg. Hammer (kons.) daran, daß im vorigen Jahre das Haus einen konservativen Antrag angenommen habe, wonach die Hand— werkskammern als Sachveiständige bei Bauanschlägen hinsichtlich der Materialpreise zugejogen werden sollten. Erfcrulicherweise habe der Antrag Erfolg gehabt. Die baulichen Zustände in Warenhäusern seien noch vielfach zu beklagen. Bel der Bäckereiverordnung sei man rigoroser vorgegangen. Bei Verdingungen würden die Hand⸗ werker am Ort ju wenig von den Baubehörden berücksichtigt. In einem Falle habe ein sozialpolitisch angehauchter Bauin spektor streikende Arbeiter gegen die Handwerkerinnung unterstützt; der betreffende Regierungspräsident habe eine Antwort gegeben, die auf Staatssozialigmus hlnauslaufe.

Geheimer Oberregierungsrat Kisker erwidert, daß der Re— gierung dieser Fall noch nicht bekannt sei, er solle geprüft werden.

Bei dem Titel „Unterhaltung der Regierungs⸗ dienstgebäude“ bittet

Abg. pon Neumann Großenborau (kons.), daß bei Staats bauten mehr Tonsteine verwendet werden möchten zur Hebung dieser Industrie, im künstlerischen Interesse und als Vorbild für die Privatbauten.

Gegen 4 / J Uhr wird die Beratung abgebrochen. Nächste Sitzung Donnerstag, 11 Uhr. (Rest des Bauetats und Eisen—

6

bahnetat. )

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Viehzucht in Nebraska. Das Land in Nebrat a ist eine Sandwüste, auf der eine besondere von Gras wächst. Dieses vertrocknet schon früh im Herbst, da von Juni an kein Regen fällt; durch das Vertrocknen behält eg seinen Nährwert, auch wenn es später erfriert. Das Rindvieh bleibt Sommer und Winter ohne Schutz draußen. Im Winter sucht man es durch Heufutter an die Hügel heranzuziehen, damit eg dort etwas Schutz vor der Kälte hat, denn 305 Réöaumur Kälte ist nichts Seltenes. Auf einer vom Kaiserlichen Generalkonful in Chieago kürilich besichtigten Viehfütterungsfarm (Ranch) waren 30 000 Stück Rindvieh. Von der Größe und Ausdehnung der Farm erhält man einen Begriff, wenn man erfährt, daß sie mit einem Telephonnetz von 26 deutschen Meilen Länge ausgerüstet ist. Die Großfarmer haben in einer früher nutzlosen Wüste, auf der auch nicht ein Strauch, ge—

Art

Die häufigsten Preise wichtiger Lebens, und Vervfle gu

schweige denn ein Baum wächst, elne ertragreiche Viehjucht geschaffen. Das Land ist so sandig, daß die Wagen breite Räber haben, yon denen beim Fahren der Sand stets wie ein Schleier herabfällt. Häuser von Holj oder Stein können nicht gebaut werden, da der Transport von schweren Gegenständen zu teuer, ja nahezu unmöglich wäre. Man hilft sich daher mit Gratzsoden, die aufeinander gelegt werden und im Sommer kühl, im Winter warm halten sollen. Das Land gehört in weitem Um⸗ kreise der Bundesregierung, welche den Großfar mern kein Land verkauft, sie es vielmehr nur pachten läßt. Sobald sich aber ein kleiner Ansiedler dort niederläßt und sich eine Grashütte baut, erhält er Verfügungsrecht über 320 Acres Land, und falls er fünf Jahre dort bleibt, das Eigentumzrecht daran, ohne ju jablen. Nach Angabe eines Gewährs⸗ mannes kann ein Mann sich mit 164 Acres nicht erhalten, wenn der Großfarmer ihn nicht gegen Lohn beschäftigt. Natürlich versucht er, ihn nachher auszukaufen; das soll aber nicht immer gelingen, denn diese „Settlers“ stützen sich auf die Macht der Bundesregierung, die binter ihnen steht. Das Einsetzen von Settlers mit der prigater Abmachung, nach fünf Jahren an den Großfarmer ju verkaufen, it mit Gefängnie strafe bedroht.

Auf diesem mageren Lande kann Vieh für Schlachtjwecke nicht genügend gefüttert werden, dazu wird es in Gegenden mit reicherem Boden auf der Eisenbahn versandt. Die Reife dortbin dauert mehr als 21 Stunden. Das Gesetz gestattet aber nicht, Vieh länger als 24 Stunden ohne Fütterung zu verfrachten. Beshalb find auf Bahnstrecken Fütterungsstationen errichtet. (Bericht ez Raiserlichen Konsulats in Chicago.)

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Gesnundheitswesen, Tierkrankheiten maßregeln.

Das Kaiserliche Gesundheitzamt meldet

Maul⸗ und Klauenseuche aus Koloni⸗ ;

Warburg, .

und Absperrungẽ

.

Regierungsbejirk Minden, am 17. März

Die am 15.

Singapore ergangene seesanitätapolizei Verordnung vom

Ausstellungsnachrichten.

ie Seklion Zeist der Niederländischen Gesellschaft Gartenbau und Pflanzenkunde will in der Zeit vom August bis 16. September d. J eine große Gartenhau⸗ aus stell ung in Zeist veranstalten. Die Ausstellung soll von der Königlich niederländischen Regierung und der Provinz unterstützt werden und unter dem Ehrenvorsitz Seiner Königlichen des Prinzen der Niederlande stattfinden. Sie wird berscheden⸗ At teilungen umfassen. Aussteller, die sich an d ̃ wollen, können sich an die Herren? ĩ CG. Smit e kamp in Zeist mit der Bitt

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k 3 Voheit

Statistik und Volkswirtschaft.

ngs mittel (außer Flei 4 21 a 119990 des Monats Februar 190

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in den preußischen Orten

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Wetzen

(mittel

Roggen

(mittel) Braugerste

mittel) Futtergerste

(mittel)

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(weiße) ollmilch

Gßkartoffeln Preßsirohb

Speisehohnen MsIbutter

Deu Krumm⸗ und EGrbsen (gelbe) jum Kochen

Vinser Gar tosseln

Königsberg i. Pr. Memel. . Tilsit Allenstein . Danzig.. Graudenz . Berlin. Potsdam w Brandenburg a. Havel Frankfurt a. Oder. Kotthus . Stettin ,, Stralsund Posen Bromberg Breslau Göͤllitz. Liegnitriz. Königshütte Glelwitz. Magdeburg.. Halle a. Saale. Erfurt. Altona . Flensburg. Vannover. Vildes heim Harburg a. Elbe KN i//· Osnabrück Emden. Münster Bielefeld Paderborn Dortmund Cassel . J ö a. Main legbaden . Koblenz. Düsseldorf Essen .. Grefeld. Neuß Cöln Trier. Aachen. 9 Gesamtdurchschnitt n 1909 Januar 1909

ausschlleßlich gebandel te

in Oberschleñien

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gute Ware di

berũcksichtigt sst.