2492 1 Für Dienstag, den 27. April A909, Nach- mittags 2 Uhr, wird eine außer orventliche Beneralversammlung nach Bunzlau, Hotel jum Kronprinz von 9 mit folgender Tages⸗ ordnung einberufen: Statutenãnderung. Neueg Statut: Titel J. Allgemeine Bestimmungen. 1. Durch gegenwärtiges Statut ist unter der irma: Siegersdorfer Werke vorm. Fried. Hoffmann, ktien Gesellschaft, eine Attiengesellschaft errichtet, welche ihren Sitz in Stegergdorf i. Schles. hat und deren Dauer für eine bestimmte Zeit nicht beschränkt ist. — 5 2. Der Zweck der Gesellschafl ist die ge⸗ werbzmäßige Fabrikation von Grjeugnissen aus Ton und anderen Mineralstoffen sowie der Handel mit den Rohstoffen oder Erzeugnissen aus denfelben und anderen Artikeln. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erreichung und Förderung dieser Zwecke dienende bewegliche und unbewegliche Anlagen jeder Art zu erwerben, zu errichten, zu betreiben, zu pachten, zu verpachten und ju berdͤußern, sich auch an anderen, leichen oder ähnlichen Unternehmungen in jeder orm zu beteiligen, überhaupt alle Maßnahmen zu ergreifen, um Geschäfte zu machen, welche dem Vor⸗ stande in Gemeinschaft mit dem Aufsichtgrat zur Er⸗ leichterung und Förderung dieser Zwecke angemessen erscheinen. Die Gesellschaft kann mit Genehmigung des Aufsichtgrats Zweigniederlassungen, Verkauftz⸗ stellen und Agenturen im In- und Auslande er⸗ richten und selbständig oder in Gemeinschaft mit Anderen betreiben. — 3 3. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft gelten für ordnungsgemäß und rechts verbindlich veröffentlicht, wenn sie einmal durch den Veutschen Reichzanzeiger und Königl Preußischen Staatsanzeiger ersolgt sind, es sei denn, daß das Gesetz oder die Satzung oder ein Generalversammlungsbeschluß eine mehrmalige Veröffentlichung anordnet. Dem Aufsichtgrat bleibt es vorbehalten, für die Bekanntmachungen der Ge⸗ sellschakt auch noch andere Blätter zu bestimmen; die Gültigkeit der Bekanntmachungen hängt jedoch von der Befolgung dieser Anordnung nicht ab. Die Be⸗ kanntmachungen sollen in dersel ben Weise unterzeichnet werden, wie sie die Satzung für die Zeichnung der i. der Gesellschaft vorschreibt. Erläßt der Auf— chtsrat die Bekanntmachung, so soll der Firma der Gesellschaft die Bezeichnung „Der Aufsichtsrat‘ und die Unterschrift des Vorsitzenden des Aufsichtzrats oder seines Stellvertreters hinzugefügt werden. — Titel II. Grundkapital, Aktien und Aktionäre § 4. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt S1 200 000, — leine Million zweihunderttausend Mark) und ist eingeteilt in 1000 (eintausend) Stück Attien von je ½ 1000, — (eintausend Maik) und in 1900 (eintausend) Stück Aktien bon je S 200, — (jweihundert Mark). Die Aktien ju S 1000,— Leintausend Mark) lauten auf den Inhaber; die Aktien zu „ 200, — (jweihundert Mark) Jauten auf den Namen und werden in das bei der Gesellschaft von dem Vorstande unter Kontrolle des Aufsichtgrats ju führende Aktienbuch eingetragen. Sowohl die Inhaber, wie auch die Namengaktien tragen je die Nummern von 1— 1000. Die Uebertragung der Namengaktien bedarf zu ihrer Gültigkeit der Ein⸗ , des Aufsichtgrats. Die Vorschrift wegen der Uebertragung der Aktien zu S6 200, — ist auf der Vorderseste derselben abzudrucken. Bel Kapitals⸗ erhöhungen lauten die neu ausgegebenen Aktien auf den Inhaber, sofern nicht die Generalpersammlung beschließt, daß sie auf den Namen lauten sollen. Die Ausgabe von Aktien ju einem höheren als dem Nennbetrage ist zulässig. — 55. Jeder Aktie werden Gewinnanteilscheine (Dividendenscheine), deren Anzahl der Aufsichtsrat bestimmt, und ein Erneuerungsschein (Talon) beigefügt. Letzterer ermächtigt zur Erhebung einer weiteren Reihe von Gewinnanteilscheinen und eines Erneuerungsscheins mit entsprechender Berechtigung. Die Aktien sind mit der Unterschrift oder dem Faksimile des Vor⸗ stands der Gesellschaft und des Vorsitzenden des Aufsichtgratg oder seinesg Stellvertreters zu versehen. Im übrigen wird die Form der Aktien, der Gewinn anteil und Erneuerunggscheine vom Aussichtgrat be— stimmt. Gewinnanteile, welche binnen 4 Jahren nach Ablauf desjenigen Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind, nicht abgehoben werden, verfallen jugunsten der Gesellschaft. — 5 7. Ver⸗ lorene oder vernichtete Aktien unteiliegen der Kraftlos- erklärung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktie auszu— fertigende neue Aktie erhält dieselbe Nummer mit der Bezeichnung allein giltige zweite Ausfertigung. Die Kosten des Verfahrens sowie die Kosten der neuen Ausfertigung hat der Antragsteller ju tragen und vorzuschleßen. Verlorene oder vernichtete Ge⸗ winnanteilscheine werden nicht aufgeboten. Sind Gewinnanteilscheine veiloren gegangen oder vernichtet worden und ist dies innerhal 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden, der Gesellschaft angejeigt worden, so wird der Betrag des Scheines innerhalb einer ferneren viersährigen 3. nachgejahlt, sofern der frühere Besitzer den erlust in glaubbafter Weise dartut. Wird aber inzwischen der Gewinnanteilschein selbst der Gesell⸗ schaft jum Zwecke der Abhebung des Gewinnanteilgz vorgelegt, so ist die Gesellschast berechtigt, dem Vorjeiger des Scheins den Gewinn auszuzahlen. Ist der Erneuerungsschein abhanden gekommen oder vernichtet worden, so findet eine Kraftlogerklärung nicht statt, vielmehr ist nach Ablauf des Zahlungtz= tages für den Gewinnanteilschein der neuen Reihe die letztere nebst zugehörigem Ecneuerungeschein dem In— haber der betreffenden Aktie auf sein Verlangen gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen. Der B sitz des angeblich abhanden gekommenen Eeneuerungtzscheins ibt alsdann kein Recht auf den Empfang einer neuen hie von Gewinnanteilscheinen — Tuüel III. Ver- waltung der Gesellschaft. A. Der Vorstand. J 8. Der Vorstand der Gesellschaft besteht je nach der Bestimmung des Aufsichtsratz auß einem Mitgliede oder aug mehreren Mit liedern (Direktoren). Die Bestellung und deren Widerruf erfolgen durch den Aufsichtgrat zu notariellem Protokolle. Der Auf— sichtgrat ist auch befugt, stellbertretende Mirektoren zu ernennen und deren Ernennung zu widerrufen. Die den Mitgliedern des Vorstands zu gewährenden Bezüge, die auch in elnem Anteil an dem nach Vor— nabme sämtlicher feststehenden Absch eibungen und Rücklagen verbleibenden Reingewinn bestehen können, werden vom Aafsichtgrat festgesetzt — F§ 9. Die egenseitige Stellung und Geschängtätigkeit mehrerer orstandomit glieder wird vom Aufsichtzrat bestimmt. Der Vorstand sst verpflichtet, den Anordnungen dez Aufsichtgratg hinsichtlich der gesamten Geschäftz⸗=
ern nachjulommen, auch elne etwa vom Auf⸗ tsrate erlassene schristliche Geschäftganweifung genau zu befolgen. Zu den Aufsichtgratssitzungen ist der Verstand ju erscheinen verpflichtet, ein Recht auf Teilnahme an den Sitzungen steht ihm nicht ju. — § 109. Der Vorstand bedarf der Zustimmung bes Aufsichtgratz: 1) jum Erwerb, jur Veräußerung und Belastung von Grundstücken, Hypotheken, Grund- schulden und, Rentenschulden sowse zum Antrag auf Löschungen im Grundbuche, ) zur Vornahme von Neun, und Umhauten sowle zu Neuanschaffungen zum Preise von mehr als M hoö0,.—, 3) zur Errichtung und Auflösung von Zweigniederlassungen, 4) zum Abschluß von Pacht. und Mietzverträgen auf länger als 1 Jahr oder zu einem den Betrag don M 30600, — jährlich ühersteigenden Zins,ů ) zum Abschluß aller sonstigen Verträge, die der Gesellschaft Verpflichtungen für eine längere Zeit als 3 Jahre auferlegen, 6) zur Aufnahme von Anleihen und zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und kaufmännischen Ver⸗ pflichtungöschelnen, 7 zur Bestellung von Prokuristen und Handlungs. und Generalbepollmächtigten, 8) zur Anstellung von Beamten und Hllftzarbeitern, wenn die jährliche Besoldung des einzelnen mehr alt „6 3009, — betragt oder ihm Gewinnantell zu— gebilligt wird, 9) zur Anstrengung von Prozessen und zur Abschließung von Vergleichen, wenn in beiden Fällen der Gegenstand den Betrag von S 3000, — übersteigt. — 5 11. Willengerklärungen, insbesondere die Zeichnung der Firma, sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie, sofern der Vor⸗ stand aug einer Person besteht, entweder von dieser allein oder von 2 Prokuristen und, falls der Vor— stand gus mehreren Personen besteht, entweder von 2 Vorstandgmitgliedern oder von einem Vorstandg⸗ mitgliede und einem Prokuristen oder, fallg bie be⸗ treffende Prokuraerteilung dies ausdrücklich ausspricht, von 2 Prokuristen abgegeben werden. Stellvertretende Mitglleder des Vorstands stehen in der Vertretungt⸗ macht den ordentlichen Mitgliedern gleich. Der Auf— sichtsrat kann einzelnen Mitgliedern des Vorstand⸗ mit oder ohne Verleihung des Titels General⸗ direktor. die Befugnis erteilen, die Gesellschaft allein zu vertreten. In diesem 56. sind Willens⸗ erklärungen, iagbesondere die Jeichnung der Firma, für die Gesellschaft auch verbindlich, wenn sie von dem betreffenden Vorstandgmitgliede allein erfolgen. Der Vorstand hat die Firma in der Weise zu zeichnen, daß der zur Zeichnung Berechtigte zu der geschriebenen, gestempelten oder gedruckten Firma der Gesellschaft seine Namengunterschrift hinzufügt. — § 12. Für einen im voraus begrenzten Zeitraum lann der Aufsichtsrat einzelne seiner Mitglieder zu Stellvertretern von behinderten Mitgliedern deg Vorstands bestellen. Während dieses Zeitraum und bis jur Entlastung des Vertreters darf der letztere eine Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats nicht ausüben. Scheiden aus dem Vorstande Mitglieder aus, so können sie nicht vor der Entlastung in den Aufsichtargt gewählt werden. B. Der Äufsschts. rat. 5 15. Der Aufsichtsrat besteht aus minbesteng 3 Mitgliedern. Die Mitglieder des Aussichtsrats werden von der Generalversammlung gewählt, welche auch die Zahl festsetzt. Die Wahl dez Aufsichtgratg erfolgt in der Weise, daß alljährlich in der ordent⸗ lichen Generalversammlung ein Mitglied und, wenn der Aufsichtgrat aus mehr als 4 Mitgliedern be⸗ steht, außerdem noch so oft ein zweite Mitglied ausschtidet, daß die Amtgdauer jedes einzelnen Mit- gliedes spaͤtestens am Schlusse der vierten ordent⸗ lichen Generalversammlung nach feiner Wabl endigt. Von den gegenwärtigen Mitgliedern des Aufsichts⸗ rats scheiden in der nächsten ordentlichen General— versammlung 2 Mitglieder aus, die verbleibenden beiden Mitglieder in der jweitnächsten ordentlichen Generglyersammlung. Die hiernach in der ersten ordentlichen Generalversammlung Neugewählten werden auf? und 3 Jahre, die anderen beiden auf 3 und 4 Jahre gewählt. Ueber das Autscheiden und die Wahldauer der einzelnen Mitglieder entscheidet das Log. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf feiner Amtgjeit aus, so findet, falls die Mitgliederzahl nicht unter 3 gesunken ist, die Ersatzwahl in der nächsten ordentlichen Generalversammlung, andern. falls durch eine vom Vorstand sofort einjuberufende außerordentliche Generalbersammlung statt. Eine solche Ersatzwahl gilt für den Rest der Amtedauer des ausgeschledenen Mitgliedes. Wird die Ver⸗ stärkung der Mitgliederjahl oder die Neuwahl des gesamten Aufsichlgratz durch eine außerordentliche Generalversammlung bewirkt, so gilt hinsichtlich der Amtsdauer der so Gewählten die Zeit von der Wahl bis zum Schlusse der nächsten ordentlichen General⸗ versammlung als ein Amtsjahr. — 514. Alljährlich wird unmittelbar nach der ordentlichen Generalver⸗ sammlung der Vorsitzende un) sein Stellvertreter durch die am Schlusse dieser Versammlung anwesenden Aufsichtsratsmitglieder gewählt; der notariellen Be⸗ urkundung bedarf es nicht. Sind beide Vorsitzende an der Ausübung ihrer Obliegenheiten behindert, fo hat das dem Lebensjahre nach älteste Aufsichtsrats. mitglied diese Obliegenheiten für die Dauer der Be— hinderung zu übernehmen. — 5 15. Der Aufsichts⸗ rat hält seine Sitzun gen, über welche vom Vorsitzenden zu unterjeichnende Protokolle geführt werden, ab, so oft elne geschäftlsche Veranlassung dazu vorliegt. Diese Sitzungen finden gewöhnlich je nach der Be— stimmung des Vorsitzenden am Sltze der Gefellschaft oder in Berlin stait. In besonderen Fällen können sie auch an anderen Orten abgehalten werden. Die Berufung erfolgt durch den Vorsitzenden oder in dessen Auftrag durch den Vorstand. Zu der nach jeder ordentlichen Generalversammlung stattfindenden Aufsichtgratssitzung erfolgt eine besondere Berufung nicht. Auf schriftlichen Antrag des Vorstands oder zweier Mitglieder des Aufsichtsratg ist der Vorsitzende verpflichtet, eine Sitzung des Aufsichtgrats zu berufen, und jwar spätesteng innerhalb einer Woche auf einen nicht länger als 10 Tage nach der Berufung liegenden Tag. — 5 16. Der ö ist beschlußfähig, wenn mindesteng 3 seiner Mitglieder anwesend sind. Hieran wird auch dadurch nichts geändert, daß etwa außerhalb der Grenzen des . Reich auf⸗ häliliche Mitglieder nicht rechtzeitig haben eingeladen werden können. Die Beschlüsse erfolgen nach Stimmenmehrbeit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme det Voꝛsitzenden, bel Wahlen das vom Vorsitzenden zu ziehende Log. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende Beschlüsse durch schristliche, tele graphische oder , , e Abstimmung veranlassen. = 517. Alle schriftlichen Erklärungen des Aussichtgrats erfordern die Namengunterschrift deg Vorsttzenden oder dessen Stellvertreters unter der mit dem Zufa
„»Der Aufsichtzrat! versehenen Firma der Gesell⸗= schaft. — 5 18. Der Aufsichtsrat hat die Geschästg⸗
führung der Gesellschaft in allen Zweigen der Ver⸗ waltung ö überwachen und sich zu diesem Zweck bon dem Gange der Angelegenheiten der Gesell it zu unterrichten. Er kann jederjeit über diese An⸗ ie, , Berichterstattung vom Vorstand ver⸗= angen und selbst oder durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter, oder durch andere von dem Aufsichterat ju bestimmende Mitglieder die Bücher und Schriften der Gesellschast einsehen sowle den Bestand der Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren und Waren unterfuchen. Er hat die Jahregrechnungen, die Bilanzen und die Vorschlaͤge für die Gewinnverteilung zu prüfen und darüber der Generalversammlung Bericht ju erstatten. Gr hat eine Generalversammlung ju berufen, wenn die im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. Der Aufsichtgrat kann durch aligemeine oder besondere Anweisungen auch noch andere alg die in 8 10 auf⸗ efübrten Geschäfte bestimmen, zu denen der Vor— ir seiner Genehmigung oder der Genehmigung etwaiger aug seiner Mitte zu wählender Ausschüsse oder Mitglieder bedarf. Die Vornahme von Aende⸗ rungen des Gesellschaftgvertrages, die nur die Faffung betreffen, wird dem Aussichtsrat übertragen. Die Mitglieder des Aufsichtgrate können die Autübung ihrer Obliegenheiten nicht an andere Personen über- tragen. — 5 19. Die Mitglieder des Aufsichtzrais beilehen eine feste jährliche Vergütung und den im
8 der Statuten festgesetzten Anteil am Rein⸗ gewinn, jedoch mit der Maßgabe, daß dite festgesetzte sährliche Vergütung auf die im 5 258 fest esetzte prozentuale Tantieme angerechnet wird. Außerdem haben sie Anspruch auf rsatz ihrer baren Auslagen. Ble festgesetzte jährliche Vergütung beträgt für jedes Mitglled 1200. — Gwölfhundert Mark). Bel der im übrigen gleichmäßig vorjusehenden Verteslung dieser Ver ütung und der Reingewinnanteilsg erhält der Vor tzende das Doppelte eines Anteils der Übrigen Mitgiseder. Zu den baren Auslagen gehört der Ersatz von Relse⸗ losten, für die Bauschbeträge durch den Aufsichtgrat bestimmt werden können. Für außerordentliche Kätig⸗ lelt eines seiner Mitglieder kann der Aufsichtsrat die Gewährung einer besonderen Vergütun beschlleßen. — § 20. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats sst be⸗ rechtigt, sederzelt, auch ohne wichtigen Grund, sein Amt durch Erklärung an den Vorsitzenden des Auf⸗ sichtgratß bejw. dessen Stellpertreterz niederzulegen. G.. Die Generalbersammlung. 5 21. Alljährlich sindet, innerhalb, der ersten sechs Monate jeden Geschäftsjahres eine ordentliche Generalversammlung am Sitze der Gesellschaft oder einem anderen pom Aufsichtsrat zu bestimmenden Orte innerhalb Veutsch⸗ lands statt. In dieser erfolgt: 1) die Erstattung des Berichts des Vorstands über den Vermögeng— stand und über die Verhältnisse der Gefellschaft fowie über die Ergebnisse des verflossenen Geschäfts jahres; 2) die Erstaitung des Berichts des Aufsichtsratg über die Prüfung des Geschäftgberichts und der Jahreg— rechnung; 3) die l d fn fn über Genehmi⸗ gung der Bilanz und der Gewinn. und Verlust⸗ rechnung für das verflossene Geschäftsjahr; 4) die Heschlußfassung über Entlastung der Mitglieder deg Vorstandg und AufsichtgratJ; 5) die Beschlußfassung über die Gewinnvertellung; 6) die Wahl von NRuf— sichtsratsmitgliedern; 7) die i f feng lber etwaige sonstlge rech tjeitig angekündigte Verhanblungs⸗ gegenstände. Die Berufung der Generalversammlung e Geht durch den Aufsichtgrat oder durch den Vor= tand mittels einmaligen Ausschreibens in den Ge— sellschaftsblättern. Sie sind von dem Einberufenden zu untertseichnen und so zu veröffentlichen, daß jwischen der Bekanntmachung und der Ver sammlung mindestens 18 Tage liegen, wobei der. Tag der Generalbersammlung und der Bekanntmachung nicht mitjurechnen sind. Mangel der Form und Frist der Berufung gelten als gehei . sofern sämtliche Aktien in der Generalversammlung vertreten sind und die Mängel nicht von einem an' wesenden Aktionär durch Erklärung zu notarsellem Protokoll gerügt werden. = S 22. Zur Teil nahme an der Generalbersammlung ist jeder Aktlonär be- rechtigt. Die Aktionäre, die in der Generalver⸗ sammlung ihr Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen wollen, haben spätestens am dritten Werktage bor. der Versammlung bis 6 Uhr Abends bei der Gesellschaftskasse oder bei einer der anderen vom Aufsichtsrat zu bestimmenden, in der öffentlichen Be⸗ kannt machung ju bejeichnenden Stessen a. ein arsth— metrisch geordnetes Nummernverzeichnig der zur Teil- nahme bestimmten Altien einzureichen, b. ihre Aftien oder die von der Deutschen Reichsbank aus gestellten Depotscheine zu hinterlegen und daselbst big zur Beendigung der Generalversammlung zu belassen. Dem Erfordernis unter b kann auch durch Hinter⸗ legung der Aktien bei elnem deutschen Notar genügt werden. In diesem Falle muß der Hinterlegung⸗ schein die Aktien nach Gattung und Nummern auf⸗ führen und die Bemerkung enthalten, daß die Heraut⸗ . der Altien nur gegen Rückgabe deg Hinter⸗ egungascheines erfolgen darf. In der öffentlichen Bekanntmachung braucht hierauf auch dann nicht hingewiesen werden, wenn der Hinwelg auf die , . Hinterlegungsstellen erfolgt. Die Kosten ür Hinterlegung der Aktien trägt ber Aktionär. — S 253. Jede Aktie zu 200, — 6 gewährt eine Stimme, jede Aktie zu 1000, — gewährt fün Stimmen. Pie Zahl der Stimmen, welche ein Aktionär in sich ber— einigen kann, ist unbeschränkt. Jeder Aktionär ist berechtigt, sich durch einen Bevoll mächtigten vertreten zu lassen. Vollmachten bedürfen ber schristlichen Form, haben die Nummern der vertretenen Akten zu enthalten und sind der Gesellschaft in Ver⸗ wahrung zu geben. Die auf Namen lautenden Aktien gewähren nur denjenigen Personen eln Stimmrecht, auf deren Namen sie in das Aktien. buch vor der Hinterlegung eingetragen sind. Ueber Reklamationen wegen verweigerter Zulaffung jur Generalversammlung entscheldet in Zweifel g fällen die letztere. = 5 24. In der Generalpersammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtzratg oder dessen Stellvertreter, bei der Behinderung beider ein bon ben anwesenden Mltgliedern des Aufsichtgratg aut ihrer Mitte zu bezeichnendeg Mitglied den Vorsitz. Wird kein solcheg Miiglied bejeichnet, so leitet ein Vorstandsmitglied die Versammlung. Ist auch ein solches nicht anwesend, so wählt die Versammlung den Vorsitzenden. Ueber die Reihenfolge der Per' handlung entscheldet, wenn der Vorsitzende nicht anderes beschließt, die Ankündigung der Tageg— ordnung. Die Art und Weise der Kbit nun be⸗ stimmt der Porsitzende. Bel Wahlen erfolgt stetz geheime Abstimm ung durch Stimmzettel, augge⸗ nommen, wenn die Generalversammlung ohne jeden Widerspruch mit einer anderen Abstimmungtart ein- verstanden ist. = 25. Die Beschlüsse der General.
bersammlung werden, soweit nicht das Gesetz oder die vorliegende 23. etwag andereg bestimmt, durch einfache Mehrheit der bel der Beschlußfaffun abgegebenen Stimmen . Stimm mn, n er gefaßt. Bei Stimmengleichheit, außer bei Wahlen, gilt der Antrag als abgelehnt. Wenn bei Wahlen im ersten Wahlgange keine Mehrheit erfielt wird, so findet die engere Wahl zwischen den beiden ine, welche die meisten Stimmen erhalten aben, statt. Bei ,, , . entscheldet das vem Vorsitzenden zu ziehende Los. — J 26. Be— schlüfse über folgende Punkte; 1) Herabsetzung oder teilweise Rückzahlung des Grunskapitals, 2) Auf⸗= lösung, Liquidation oder Fusion der Gesellschaft, 3) Abänderung des Gegenstandeg des Unternehmeng, 4 Enthebung von Mitgliedern des Aussichtsrais von ihrem Amte vor Ablauf. ihrer Amtsperiode 3) Verwertung des Gesellschafisvermögeng dur Veräußerung des Vermögens im ganzen bedürfen einer Mehrheit von Dreivierteln des bei der Ab- stimmung vertretenen Grundkapitalß. Zu ander⸗ weitigen Aenderungen deg Gesellschaftgpertrags genügt einfache Stimmenmehrheit. Titel IV. Jahres⸗ abschluß. 5 27. Das Geschäftsjahr läuft vom L. November his 31. Ottober jeden Kalenderjahres. Der Ueberschuß der Aktiva über die Passiva ein- schließlich des Grundkapitals, der Organisationg⸗, Betrlebg⸗ und Verwaltunggunkosten, des Reservesonds, etwaiger Spenalreserve⸗ und Erneuerungsfonds bildei den Reingewinn. Für die Aufstellung der Bilanz sind im übrigen alle gesetzlichen Vorschriften maß⸗ gebend. — § 28. Von dem sich ergebenden Rein⸗ gewinn erhalten: 1) der Reservefonds mindesteng fünf vom Hundert, bis er zehn vom Hundert des Grundkapftalg erreicht, 2) die Vorstandsmitglieder und die Beamten der Gesellschaft ihre vertrage mäßige Tanttleme, welche unbeschadet bestehender ver⸗= traglicher Abmachungen von dem nach Vornahme sämtlicher Abschrelbungen und Rücklagen berbleibenden Reingewinn berechnet wird, 3) die Aktionäre pier vom Hundert Anteil am Reingewinn (Dividende), 4) die Mitglieder des Aussichtsrats jzusammen zehn vom Hundert von demjenigen Reingewinn, wescher nach Vornahme sämtlicher Abschreibungen und Rück= lagen sowie nach Abzug von vier vom Hundert An teil (Dividende) für die Aktionäre verbleibt, 6) der Rest wird als Dividende gleichmäßig unter die Aktionäre verteilt, soweit nicht die Generalversamm⸗ lung die Bildung oder Dotierung von Spezial- reserven oder die Verwendung zu außerordenilichen Abschreibungen oder den Vortrag auf neue Rechnung beschließt. 5 29. Der ordentliche Reservefondt ist zur Deckung eines aug der Bilanz sich ergebenden Verlustes bestimmt. Ueber die Verwendung etwaiger Spezialreservefonds beschließt der Aufsichtgrat. Titel V. Auflösung. 5 30. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft bestimmt die Seneralversammlung, die die Auflösung beschließt, die Art der Durchführung der Liguidation, wählt die Liquidatoren, bestimmt auch ihre Vergütung sowie diejenige des Aufsichtsrats. Die Verteilung des nach Deckung der Schulden ver⸗ bleibenden Ueberschusses unter die Aktionäre findet gegen Quittung auf den vorzulegenden Aktien statt. Die Aktionäre sind zur Empfangnahme jweimal mlt einem Zwischenraum von einem Monat öffentlich aufzufordern. Beträge, die nicht binnen 6 Monaten — vom Tage der letzten Bekanntmachung ab ge— rechnet — abgehoben werden, sind bei der staatlichen e, n. zu hinterlegen. Nach beendeter liquidation haben die Liquidatoren einer General= versammlung, die über die Entlastung beschließt, Schlußrechnung zu legen.
wozu die Herren Aktionäre hiermit eingeladen werden.
Die , ,, der Aktien kann außer bel den im Gesetz vorgeschriebenen Stellen auch bei der Magdeburger Privatbank in Magdeburg, der Wernigeröder Bank, Filiale ver Magde⸗ burger Privatbank in Wernigerode, sowie der Niederlausfitzer Kredit ⸗ und Sparbauk, Attien⸗ gesellschaft, in Kottbus erfolgen.
Siegersdorf, den 5. April 1909.
Der Aufsichts rat der
Siegersdorfer Merke vorm. Fried. Hoffmann, Aktien · Gesellschast.
R. Keßler, Regierungsrat a. D., Vorsitzender.
12523]
Badische Anilin⸗ & Soda⸗Fabrik.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit iu der Samstag, den 1. Mai 19909, Bor mittags 10 Uhr, in unserem Gesellschafishaufe zu Ludwigshafen 9. Rh. stattfindenden jährlichen 2 ordentlichen Generalversammlung ein- geladen.
Tagesordnung:
1I) Vorlage des Geschaftsberichts des Vorstand nebft Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung pro 31. Dejember 1908 sowie dez Prũfunggberichts des Aufsichtsrate.
2) Genehmigung der Bllanz und Beschlußfassung
über die Gewinnverteilung.
3) Erteilung der Entlastung an den Vorstand und
Aufsichtsrat.
4) Neuwahlen zum Aufsichitsrat.
Aktionäre, welche an der Generalyersammlung teilnehmen wollen, haben gemäß § 37 unseres Ge sellschafts vertrage ihre Trtien bezw. Depotscheine g n ng bis zum Ablauf des 28. Mpril
ö e
der Gesellschaftskasse in Ludwigshafen a. Nh.
oder hei einem der nachstehenden Bankhaͤuser:
Rheinische Creditbank in Mannheim n.
deren Zweiganstalten,
Württemb. Vereinsbank in Stuttgart u.
deren Zweiganstalten,
Deutsche Vereinsbguk in Frankfurt a. M.,
Deutsche Bank in Berlin u. deren Filialen
in Frankfurt a. M. und München,
J. W. Junker Æ Co. in Moskau innerhalb der üblichen Geschäftsstunden zu hinter⸗ legen und Eintrittekarten in e,, zu nehmen.
Vom 14. April d. J. einschließlich an liegen Bilan, Gewinn⸗ und Verlustrechnung und Geschästz. . für das verflossene Jahr sowie der Piũfungg⸗ bericht deg Aussichtsrats für die Aktionär? auf dem Hurggu der Gesellschaft in Ludwigshafen a. Rh. zur Einsicht auf.
Ludwigshafen am Rhein, den 3. April 1909.
Der Aufsichts rat. Dr. von Brunck, Vorsitzender.
D Provisionskonto:
un, Rheinmfhe Crehithant.
[2416] Urtiva.
Rh ein ische
lanz ver 31.
l ö.
Reichs bankgirokont⸗᷑o? 3 336 580 ö e n Fenner und erloste Effekten).
GSffektenkonto: J
Div. Staatg⸗ und Städte
obligationen M6 371 735, 41
2 Div. Pfandbriefe, i Elsen⸗ bahnprior. . 4063 021, 52 Div. Bank. und Hypotheken bankaktien (inkl. nom. S 1000000 Mannheimer Bankaktien und nom. MS 2 000000 Süddeutsche n re, ö Div. Eisenbahn⸗, Industrie⸗ und Versicherungt⸗ aktien... 8 822 328, 55 Wechselkonto: in Reichg⸗ währung. . 46 S9 0 436, 18 in fremder
Währung.. 2097 186, 02
Diverse Debstoren; in laufender Rechnung. 172 073 939, 45 (davon durch Sicherheiten gedeckt Mark S8 971 315, 84) Guthaben bei Ban l firmen
Lombardkonto Aval debitoren
3 820 724, 15
19077 809
48 987 622
1 A8 713.92 185 812 653
21 864 614 20715 377
5 000 000 — 2 000 0900 8 238 914 95
Effekten des Beamtenunter⸗ . und Pensiongkasse⸗˖ on
Immobillen konto: ) 18 Bankgebäude
Anschaffung wert 7 099 712.73 Bisherige Ab⸗ schreibungen. 1 862 194, 54 Buchwert am 31. Dezember .
8 626 h 237 h18
h 237 h18, 19
324 410 568
Soll. Geminn⸗ und
6
An Handlungsunkosten:
Salär, Gehalt der Direktoren, S6 S867 516, 72), Porti. Depeschen, Bureau⸗
Steuern
utensillen ꝛc 3 236 724 ‚. von ung im Kontokorrent⸗ und Eff ektengeschäft bezahlte Pro⸗ visionen h3 205
7586 499
2 065738 5
Creditbank.
Dezember 1908.
16 9
76 600 oa 125 56] a5 gz 76 91 hh ga z gi den n, 16 bag 1z6 = 5 666 oh =
. 1965, — Nicht eingel. Divi⸗
Beamtenunterstũgß u n gs. mv Pensionskassefonds Dispositiongfonds des Be⸗ amtenunterstützungs⸗ und Pensionskassesonds:
Allg. Rentena . 7
(19331 Mrtiva.
and m, , Stuttgart, Aktiengesellschaft
anz bro TR. Dezember 1908.
WVasstyva.
* 71 30 37
9h 32
Stadt. Spar affe
Einlage à Conto d. v . Umbaukonto 2
73d 358 7 Gewinn ⸗ und
Aktlenkapitalkonto Obligationenkonto biervon amortisteit! ,
Allg. Rentenanst. Anl. Ra mnrp)
IL auf Mobilien Verlustkonto: pro 1908
Gewinn⸗ und Ueberschuß
6 20 000
26 300
45 450 8099 5683 5 683
920 10984 6h42
544
680
Verlustkonto.
120 980
Für die Revision: R. Horkheimer.
n )J 28 46 1195 84 2331 59 ol
1908 An
Obligatlonszinsen r Unkost
1908 März 8
d is in
Der Vorstand: S. Binswanger, E. Liedecke,
H. Prieser.
Vortrag von 1907 30 566, 8 Erträgnis in 1908 nach Abzug von gewährten Unter⸗ stũtzungen Stiftungenkonto Gewinn⸗ und Verlustkonto
50 684, 12 81 250
50 000 7586 499
P
Berlustkonto.
10 876 428 Mannheim, 3. Aprll 1909.
Rheinische Crebitbank.
X d dss R Saben.
16 1000000 1886402
502 734 624 396 07 940
Per Vortrag von 1907 Wechsel konto
ontokorrent., und Effekten⸗
geschäft eingenommene Pro⸗ vistonen ZJinsenkonto
2470 278 1 146 õ5 1 144 ola 3
1 sr Vs 3]
—JAIn. der heutigen Generalversammlung wurde die Dividende für das Jahr 1968 auf 7 o d. 1. . A2, — p. Aktie von Æ 600, — . 70, — p. Aktie von M 1000, — ö 484, — p. Aktie von M 1200, — æestgesezt, welche gegen Ginlieferung beg betr. Diwwi— LTendenscheins sofort ausbezahlt werden n Mannheim bei unserer Bank, in Mannheim bel der Mannheimer Gant A. G., n Mannheim bei der Sisddeutschen Hank, in Baden⸗Baden bei unserer Filiale, in Freiburg i. Br. bei unserer Filiale, in Heidelberg bel unserer Filiale. in Laiser slautern bel unserer Filiale, in Karlsruhe bei unserer Filiale, in Konstanz bei unserer Filiale, n Lahr i. B. bei unserer Filiale, n Mülhausen i. G. bei unferer Filiale, n Offen burg i. G. bei un ferer Filiale, in Pforzheim bei unserer Filiale, in Speyer a. Rh. bes unserer Filiale, in Straß burg i. G. bel unserer Filiale, in Zweibrncken bel un erer Filtale, in Rteunkirchen, Neg. Bez. Trier, bel unserer Agentur, n Rastatt bel unserer Agentur, m Bruch fal bel unserer Depositenkasse, n BVerisu bes der Deutschen Bank, n Berlin bei Herrn G. Bleichröder, in Frankfurt a. M. bei der Dentschen Bank, : lliale Frankfurt a. Mi. n Ir e fnr⸗ a. M. bei der Deutschen Ver⸗
einsbank, bel der Deutschen er ,,.
n Hamburg damburg. =. angver bei der Hannover schen Bank- n 1 . bei der Deutschen Bank, Filiale en, n err bei der Württembergischen Ver⸗ n m a. S. bei Herrn G. F. Crohés⸗ n Baarbin 6. ; — en . den Herren G. JF. Croh . bei der Schweizerischen Kredit- 6 gi. oe der Gas ler Haudelsbaut,
ri 1 ane r bei der Schweizerischen stredit⸗
in Triberg beim Schwarzwälder Bankverein ˖
Die Dividendenscheine sind mit Firmenstempel zu versehen.
Nach dem 15. Mai d. J. erfolgt die Aug⸗ zahlung nur noch in Mannheim an unserer Dauptkasse und bei der Mannheimer Bank
G., in Baden. aden, Freiburg i. Br. Seidelberg, Kaiserslautern, Karlsruhe, Kon- stanz, Lahr i. B., Mülhausen j. G., Offen- burg, Pforzheim, Speyer a. Rh., Straßf— burg i. G. und Zweibrücken bei unseren Filiglen, in Neunkirchen, Reg. Bez. Trier, und Rastatt bei unseren Agenturen, in Bruchsal bei unserer Deyositenkasse.
Gemäß Art. 24 des Statuts wurden durch den eingeführten Turnus zum Augtritt in diesem Jahre folgende Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmt:
Herr Dr. Albert Bürklin, Exzellenz, Karlgruhe,
z . Carl Eckhard, Oberamtmann a. D., Mann⸗ eim,
Herr Dr. Mannheim,
Herr Dr. August Hohenemser, Kommerzienrat, Mannheim,
Herr Franz Kapferer, Freiburg i. Br.,
Herr Franj Karcher, Kommerzienrat, Kaiserslautern, welche saͤmtlich wiedergewählt worden sind.
Herr Geb. Kommerzienrat Arthur Pfeilsticker, I nn i. Br., wurde neu in den Aufsichtsrat ge⸗ wählt.
Mannheim, den 3. April 1909.
Rheinische Creditbank.
Friedrich Engelhorn, Kommerzienrat,
2417 Attiva.
23
Bilanz per 21.
Ballesche Kaliwerke Aktiengesellschaft.
Dezember L508.
1) Grubenfelder ö. 2) Grundstücke
Probisorische Gebäude: Bureau, Bau⸗ buden, Aborte, Förderturm, Kabelhaus: Saldo am 1. J. 08. . 7914,22 Hiervon 200 / Abschreibung. 1 582, 84 ö 2, , Gg 331, 35 Zugang pro 1908... 265 166,3
Werkstattgeba Saldo am 1. J. 08. . 4 h 440,67 Hiervon 20 / Abschreibung . 108,81 AMS 5 551,86 Zugang pro 1908. 738,29 Holjlagerschuppen und Wagenremise. oͤrdermaschinenhäuser mit Mann“
chafte kaue
5) Dampfkessel, Maschinen u. Einrichtungen: Lokomotibe
Werkstatteneinrichtung Abteufeinrichtungen 2 Fördermaschinen
Bestand am 1. 1. 08. Hlervon 100/‚9 Abschrei⸗ bungen
p 3 948, 20
* 6 3 2405, 938 05] 20) Aktienkapitalkt o. 137 371 721 215 Avalkonto.. 376 658 37 22) Akjeptekonto. 3 Lohnkonto .. 24) Diverse Kredi⸗ . 265) Kautiong⸗
kreditorenkonto
308 g69
362 910 166 169
153 960
16929
5 968 450 995 S0d O70
13 182 22 229 6 000 45
300
5 1060 — 261585 23202812
und Verlusttonto 0 3
158 4485 —
72 968 07 2 086 47
T sis am TI. Dezember 1908.
Di
Schlettau a. Saale, den 31. Dezember 1968. Sallesche Kaliwerke Atrtiengesellschaft.
Der Vorstand. Scheiding.
Vassiva.
60. h5 000 009 6 009 333 462 3 9 153
105 486 6 440
3
2 203 50 1267 92
232 028 17
D Ts
Als Mitglied des Aufsichtsrats die Beläge und Bücher geprüft, letztere in Uebereinstimmung mit
der Bilanz gefunden.
Schlettau a. Saale, den 24. Februar 1909.
I. Höͤschele.
Erbschloßbrauerei Nienstedten in Nienstedten.
In der am 1. April d. J. durch den Herrn Notar Dr. G. Bartels in Hamburg vorgenommenen Auslosung unserer 40j0igen Vorrechtsanleihe sind folgende Nummern gezogen worden:
42 58 153 263 317 416 448 540 547 595 607
6I14 670 6980 692 722 770 791 832 840 844 577 Hein
do9 924 1000 A e E000, — 10366 1041 1109 1118 1191 1233 1245 1282 1329 1385 1418 à MÆ 5090, — 1 Dleselben gelangen zuzüglich des Agioz von 2406 und der bis dahin fälligen Zinsen zur Cinlösung am k. Juli A909 bei der Deuischen Bank Filiale Damburg in Hamburg und bei der Uitonaer
Bank in Altona. Der Vorstand. 12444
(2418
am 29. M bersammlung dag nach dem rg, mn, Herr Berghauptmann a. D.
Generaldirektor A.
Hallesche Kaliwerke Abktiengesellschast. Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß bei der rz d§8. Ig. stattgefundenen General- urnus ausscheldende
Vogel in Bonn, wiedergewählt wurde. Das frühere . unsereg Aufsichtsrate. Herr aly, hat im Laufe des Jahres dos sein Amt alg Aufsichtgratgmitglied niedergelegt. Schlettgu bei Halle a. Saale, den J. April 15605. Salle sche Kaliwerke Actiengesellschaft. Der Vor stand. Sche iding.
xen (Baden.
ju der am Sonnabend, den 24. Vormittags 10 Uhr, im Gesch Schwetzingen statifinden versammlung eingeladen.
2 3
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Pfaudler Werke A. G., Schwetzingen
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden blermit
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orstands und des Aufsichterata.
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