Kapitalkraft notwendig sind. Ich bin schon früher wiederholt auf diese Fragen eingegangen. Ich erinnere daran, daß eine Aufhibung oder Vernichtung des Großgrundbesitzes dahin führen würde, daß wir Stände mit höherer Bildung auf dem Lande dann überhaupt nicht mehr hätten, daß wir dann unsere ganze Beamtenschaft, unser ganzes Offtzierkorps ausschließlich aus der stãdtischen Bevölkerung rekrutieren müßten. Meine Herren, das würde, glaube ich, wohl niemand als wünschengwert ansehen. (Sehr richtig! rechts.) Außerdem brauchen wir den Großgrundbesitz jur Hebung der landwirtschaftlichen Technik. Meine Herren, die ganzen Fortschritte, die gerade in den letzten Jahrzehnten in so eminenter Welse auf land⸗ wirtschaftlichem Gebiete gemacht worden sind, verdanken wir dem Zusammenarbeiten der Wissenschaft mit dem Großgrundbesitz. Sehr richtig! rechts.) Ich erinnere an die außerordentlich segengreiche Taͤtig keit der Deutschen Landwirtschafts. Gesellschaft, der großen landwlrt⸗ schaftlichen Vereine, ihr Zusammenwirken mit den landwirtschaftlichen Versuchsstationen, mit Koryphäen der Wissenschaft. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist der Großgrundbesitz absolut notwendig, und es würde einen Rückschrltt in landwirtschaftlichtechnischer Beziehung be⸗ deuten, wenn wir einer Beseitigung des Großgrundbesitzes zustimmen . Herren, dag sind also die Gründe, die auch unter Um⸗ ständen für die Bildung von Restgütern sprechen, nämlich da, wo wir den deutschen Großgrundbesitz sonst alljusehr dezimieren würden, Aber ich habe auch schon bei früheren Beratungen wiederholt auf die großen Schwierigkeiten aufmerksam gemacht, die sich der Bildung solcher Restgüter entgegenstellen. In seltenen Fällen ist ein angekauftes Gut so groß, daß sich daraus elne Gemeinde und gleichzeitig ein lebensfähiges Restgut herausschneiden laßt: nur selten liegt die Möglichkeit vor, baß man zwei benachbarte Güter vereinigen und aus ihnen ein Restgut und eine Gemeinde herausschneiden kann. Wo dies möglich ist, geschieht es; das habe ich wiederholt erklärt. Gegenwärtig ist eine Anjahl von Restgütern — ich habe die Zahl schon in der Kommission angegeben, ich glaube, es waren ., gelegt worden, von denen einige, so viel ich weiß, schon verkauft sind. Bei dieser Gelegenhelt möchte ich dann gleich mal auf die Forde⸗ rungen zurücklommen, welche die Ansiedlerversammlung in beiug auf die Bildung von Restgütern aufgestellt hat. Ich habe den Eindruck, daß diese Anstedlerversammlung unter einer ganz falschen Voraus⸗ setzung, wenigstens soweit es das Vorgehen der Königlichen Staatẽ· regierung anlangt, ihre Beschlüsse gefaßt hat. Wenn die Königlich: Staatsregierung Restgüter bilden will, so hat sie selbstverständlich nicht die Absicht, wie eg dort zum Ausdruck gebracht worden ist, den Anstedlern Aufpasser und Vormünder in das Dorf hineinzusetzen, sondern sie bildet die Restgüter aus den Gründen, die ich hier soeben angeführt habe. Im übrlgen hat mir der Verlauf der Versammlung in gewisser Beziehung gefallen. Es hat mich gefreut, daß sich dort so viel selbständiges Leben unter den Ansiedlern zeigt, und wenn ö auch anfangz der Most etwas . zeigt, so wird eg, glaube och einen guten Wein geben.
6 1 . ö der Frage der Ansiedlung von Katholiken, die Herr Abg. Graf Praschma angeschnitten hat. Wir verfolgen ö den Ostmarken den Zweck mit der Ansiedlung, die Oslmark so mi Deutschen zu durchsetzen, daß die Deutschen dem Vordrängen des
das ist die Besitzung Kaͤluczkowo⸗Witzemborg im Kreise Wreschen. Es handelt sich hier um einen Besitz von ungefähr 6000 Morgen Größe mit sehr gutem Boden, der seit dem Jahre 1903 jur katho⸗ lischen Besiedelung bereit liegt; wir kommen aber dort nicht vor⸗ wärts, weil es nicht zu erreichen ist, daß wir dort eine deutsche Pfarrel bilden (hört, hört! rechts), und zwar, meine Herren, trotzdem der Weihbischof in Posen seinen Dekan hingeschickt hat, durch ihn auf die lokalen kirchlichen Behörden hat einwirken lassen und sie zu be— wegen gesucht hat, die Bildung elner deutschen Pfarrei zu genehmigen. Wir hatten vorgeschlagen und den dortigen Pfarreien angeboten, sie sollten ung von den beiden Kirchen, die dort bestehen, die eine zur Besetzung mit einem deutschen Geistlichen überlassen, die andere sollte dann polnisch katholisch bleiben, und der Staat sollte die Ver⸗ pflichtung übernehmen, die ganze Baulast auch der polnisch · katholischen Kirche zu tragen. (Hört, hört! rechtg.) Meine Herren, das ist vom Gemeindekirchenrat bisher dauernd abgelehnt worden, trotz der Ein⸗ wirkung des Weihbischofg, und wir sind nicht um einen Schritt welter gekommen. Auf solchen passiven Widerstand stoßen wir eben überall.
Meine Herren, es ist früher versucht worden, mit Hilfsgeistlichen
auzzukommen, d. h. Kaplane anzustellen, die unter dem polnischen
Probst stehen und nun die neugeblldeten deutsch⸗katholischen Gemeinden
kirchlich versorgen sollen. Meine Herren, dieser Versuch aber ist voll⸗
ständig mißglückt. Die Leute haben es einfach unter dem polnischen
Probst nicht aushalten können. (Lachen bei den Polen.) — Ja
allerdings, meine Herren, die Sache ist vollständig mißglückt,
so daß wir von diesem Versuch haben Abstand nehmen müssen. Ebenso
aussichtslos ist überhaupt eine genügende kirchliche Versorgung der deutschen
Minderheiten durch die polnischen Geistlichen, die ja meist genügend
deutsch sprechen. Auch da haben die Verhandlungen zu einem wirklich
befriedigenden Resultat nicht geführt, ganz abgesehen davon, daß
natürlich der polnische Geistliche, auch wenn er deutsch spricht, nicht
gerade die geeignete Persönlichkeit ist, um nun eine deutsch katholische
Gemeinde kirchlich zu versorgen. (Sehr richtig! rechts. Zurufe bei
den Polen.)
Meine Herren, der Herr Abg. Graf Praschma hat die Aeußerung,
die ich in der Kommission bezüglich der Protestantisterung gemacht habe, hier angeführt. Ich möchte aber doch bitten, diese Aeußerung nicht so aufzufassen, als wenn ich gesagt hätte, es fände eine Pro⸗ testantisierung der Ostmarken durch unsere kolonisatorische Tätigkeit statt. Das ist garnicht der Fall; die Statistlk beweist das Gegenteil. Die Zahl der Protestanten hat sogar im Verhältnis zu den Katholiken eher etwas abgenommen. Im Jahre 1890 hatten wir 30,76 0 Evangelische, im Jahre 1905 30, 39 /, also fast genau dasselbe, sogar etwaß weniger. (Hört! hört! rechts.) Im Jahre 1890 hatten wir 65,98 o, Katholiken und im Jahre 1905 67, 460/59. Also die Katholiken haben zugenommen. Meine Aeußerung bezog sich nur auf die Ansiedlu ngen. Dort findet allerdings eine Protestantisterung statt (Zuruf, Unruhe im Zentrum) Also eine Verschiebung der Kon⸗ fessionen ju Ungunsten der Katholiken hat in den Ansiedlungsprovinzen in keiner Welse stattgefunden.
Schließlich hat der Herr Abg. Graf Praschma behauptet, daß in den Ansiedlungäprovinjen eine große Beunruhigung des polnischen Kleingrundbesitzes bestände. Man stände unter der Furcht, daß der Staat mit der Expropriierung des Kleingrundbesitzes vorgehen würde;
Meine Heüren, darf ich Ihnen nun vielleicht die Gründe anshren,
die für den Beschluß der Königlichen Staatsregierung maßgebend
gewesen sind. Es ist notwendig, daß die Regulierung, die ehne
wirtschaftliche Maßregel ist, nach rein wirtschaftlichen Grund-
sätzen erfolgt. Wenn wir die Regulierung direkt in die Hand
der Ansiedlungskommission legen, also in die Hand des Staates,
so ist die große Gefahr vorhanden, daß wir einem ähnlichen An
sturm ausgesetzt werden, wie bei dem Ankauf von Gütern, und daß
unter diesem Ansturm die wirtschaftlichen Rücksichten Schaden leiden
würden. Es wäre aber ein großer Fehler und würde die ganze Maß.
regel diskredltieren, wenn unter dem Druck dieses allgemeinen An-
drängen auf die Staatskasse höher beliehen würde, wie dies wirt-
schaftlich gerechtfertigt wäre und daraus der Staatskasse Verluste er—=
wũchsen.
Meine Herren, ich habe schon darauf hingewiesen, welchen Be—
einflussungsversuchen nicht nur die Ansiedlungskommission, sondern
auch die gesamte Staatsregierung fortwährend beim Ankauf hon
Gütern auggesetzt ist. Ich werde sehr häufig gedrängt, dieses oder
jenes Gut anzukaufen, weil Gefahr vorliege, daß es in polnische
Hände übergehe; ich kann mich schwer dagegen wehren, weil ich nicht immer in der Lage bin, genauen Einblick in die Verhältnisse zu be,
kommen. All diese Einflüsse würden sich auch geltend machen, wenn
die Ansiedlungskommission die Regulierung in die Hand beläme, während bei den Banken, die nach wirtschaftlichen Grundsaͤtzen handeln müssen, weil es ihr eigenes Geld kostet, dieset nicht iu he⸗ fürchten ist. Nun sprach aber außerdem ganz besonders für dle Banken, daß sie schon erhebliche Erfahrungen mit der Regulierung des Kleingrundbesitzes hatten, und daß es erwünscht war, diese Er⸗ fahrungen auch für die Regulierung des Großgrundbesitzes nutzbar ju machen.
Im übrigen möchte ich darauf aufmerksam machen, daß den Banken nicht etwa die Summe von 50 Millionen, die im Gesetz aug. gesetzt ist, einfach überwiesen wird, sondern daß die Banken sich von Fall zu Fall die nötigen Mittel aus den Fonds seitens der Ansiedlunge— kommission geben lassen müssen, und daß die Ansiedlungskommission in jedem einzelnen Fall prüft, ob die Bank nicht mit ihrer Beleihung zu weit gegangen ist, daß also hier die Kontrolle völlig in der Hand der Ansiedlungekommission bleibt. Es würde aber auch taktisch falsch sein, wenn wir die größeren Güter anders behandeln wollten wie die Bauerngüter. Das würde zu unangenehmen Reklamationen seltenz des Kleingrundbesitzeg führen und zu derartslgen Stimmungen Anlaß geben, wie wir sie jetzt in der Ansiedlerversammlung haben erkennen können. Wir müssen darin sehr vorsichtig sein, wir müssen auch den Schein vermeiden, alt ob der Großgrundbesitz irgendwie besser be— handelt würde als der Kleingrundbesitz. Die ganze Befestigung det Kleingrundbesitzes basiert zum großen Teil auf dem Grundseitz der Selbst⸗ hilfe. Die Genossenschaften bestehen zum Teil aus Leuten, die an der Regulierung interessiert sind. Sie schaffen sich Sicherhelts fonds. zu deren Bildung sie die zu Regulierenden heranziehen. Sie übernehmen elne Haftpflicht, um dem Staat gegenüber die Verantwortung für Aug fälle tragen zu können, kurz und gut, sie entlaften den Staat hon Ver⸗ pflichtungen, die er schwer übersehen und die er nicht tragen kann. Wollen wir den Großgrundbesitz anders stellen und ihn direkt durch die Ansiedlungtkommission regulieren lafssen, so würde das jur Folge haben, daß wir die Verpflichtungen, die der Kleingrundbesitz zetzt hat,
zum Deutschen Neichzan
MP5.
weite Beilag
Berlin, Freitag, den 23. April
—
zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1909.
(Schluß aus der Eisten Beilage)
Abg, Ar gn ohn (ir. Volkp.) erinnert daran, daß seine Freunde Bor der Ueberspannung des Genossenschaftsgedan fen in ben Sstmchken Die Unterstützung der Raiff. jn . Slädten noch weiter ruinieren. Bedauerlicherweise sei der An siedlungskom mission Den Antrag
hätten.
bereits vor vier Jahren gewarnt Mittelstand in den kleinen
eisen Kassen werde den deutschen
noch immer kein kaufmännischer Fachmann beigeordnet. Wentzel müsse seine Partei ablehnen. Abg. Freiherr von Schönaich (kons.) meint, daß großen kulturellen, Einfluß der Anftedlungstätigkeit in Man miüsse
Dstmarken nicht bestreiten könne. daß die kleinen Städte im Osten durchschntetlich
in Preußen nur 160 09 in Betracht kämen. Feind der Polen, er halte auch den größten Teil derselben loyal, nur im Falle einer unglücklichen Komplikation im diese Loyalität vor der wilden Komplikation sei aber nicht zu erwarten.
Abg. Schmidtz Nakel (freikons) bemängelt, daß an manchen Stellen angekauft worden seien; die An⸗ siedler zahlten aber lieber eine etwas höhere Rente, wenn er rr Ansied⸗ denn diese ein minderwertiges Material. so seien solche Güter, solange die gänzlich veraltete Kresgordnung noch bestehen soll,
Grundstücke mit schlechtem Boden
guten Boden haben. Der Redner erklart sich ferner gegen die lung. der gus Rußland zurückwandernden Ärbeiter, russischen Ansiedler bildeten nur Was die Schaffung kreistagsfählger Restgüter betreffe, unbedingt nötig, weil es sonst recht bald Kreistage mit polnlschen Mehrheiten geben würde. Dle Ausführungen des Abg. Ströbel seien sicher weniger ernst als agitatorisch gemeint. Dem Antrage Wentzel lönne er justimmen; die landwirtschaftlichen Sach verständigen ö unbedingt beschließende und nicht nur beratende Stimme haben.
Abg. Kreth (kons): Mit der Begründung durch den Abg. von Wentzel bin ich nicht in allen Punkten ein—⸗ verstanden. Der größere Teil meiner Freunde meint, daß die belden Banken sich wesentlich mit den kleinen Gütern befasfen und nicht genügend für die Festigung, der größeren Rest⸗ güter sorgen werden. Die Gründe des Ministers gegen den Antrag sind so bedeutend gewesen, daß wir in diesem Augenblick eine Ab— stimmung über den Antrag nicht fordern wollen, fondern damit ein verstanden sind, daß vie Abstimmung bis zur dritten Lesung auf— Eschoben wird. Das Genossenschaftswesen ist gewiß für die Ansiedler von großem Nutzen, eine Schattenseite desselben ist es allerdings, daß die meisten Vorteile die Dutsider mitgenießen, die sich selbst den Genossenschaften fernhalten. Man spricht hier von einer Ueberspannung des Genossenschaftswesens durch die Ansiedlungtkommission. Ich bemerke aber, daß Raiffeisen mit dieser Frage an sich nichts zu tun hat. Es handelt
hier gar nicht um Raiffeisensche Genossenschasten, die Genossenschaften der Ansiedler haben ein ganz anderes System. Die Verbindung mit Raiffeisen besteht lediglich darin, daß der Revisor des Verbandes der Raiffelsenschen Genossenschaften diese Genossen⸗ schaften revidiert. Die Rafffeisenschen Genossenschaften sind Kredit- und Darlehnsgenossenschaften; die Ansiedler haben eine Einkauss⸗
des Antrags
man den den berücksichtigen, ; 300 0so Kommunalsteueraufschläge erheben müßten, während im Durchschnitt Er (Redner) sei kein für durchaus Osten würde Agitation nicht standhalten; eine solche
Der Etat der Ansiedlungskommission wird gegen die
,, . der Polen, des Zentrums, der Sozialdemok Un
und eines Teils der Freisinnigen über den Geschäftsgang bei der Ansiedlungskommission die Denkschrift über die Ausführung des Ansiedlungsge werden zur Kenntnis genommen.
Es folgt die erste Beratung des von den Abg. von B ö h dor ff⸗Kölpin (konf) und Gen. eingebrachten Gesetzentw
Bestimmung eingefügt werden foll:
„Durch Königliche Verordnung kann für einzelne Kreise Anhörung des Provinzialrats bestimmt werden, daß von dem S. 86 der Kreisordnung für dle Wahlberechtigung
be sitzer maßgebenden Mindestbetrage an Grunb— und Geb steuer wenigstenz die Hälfte auf die Grund steu er fallen muß.“
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons) b abzusetzen und erst in der nächsten Sitzung am Sonnabend mi Anträgen der Freisinnigen und des 3 des Wahlrechts für die Kreistage zu beraten.
Auf Voischlag des Abg. von
tragt zur Geschäftgordnung, diesen Gegenstand von der Tagegordnung — — !
durch den Antragsteller sofort gehört werden und dann der Gegen bis zur nächsten Sitzung vertagt werden sol. Abg. von Böhlen dorff⸗Kölpin (konf): ordnung sind alle diejenigen Grundbe itzer wahlberechtigt, mindestens mit 225 6 Grund und Gebäudesteuer beranlagt find. liegt diesem 86 die Absicht zu Grunde, Kreigtagen daz Maß von Einfluß zu sichern, schaftlicher Beiziehung haben. Die asteren für die Wahlberechtigung 225 S0, Grundsteuer ür maßgebend, und Gebäudesteuer“ gesetzt, aber man fügte hinzu, dabei mindestens ein Landbesitz von 75 ka Wegen der Verhältnisse in der Provinz letzteren Bedingung wieder Abstand genommen. Verschtebungen eingetreten in verbandes.
das si⸗ Entwürfe hi als Mindestbetrag nur
vorhanden
Es sind
zu überweisen.
Das Haus vertagt darauf die weitere Beratung des trages bis zur nächsten Sitzung und geht zur Beratun Antrages der Abgg. Graf von der cer grun, (kons.) u. Gen. über:
die Königliche Staattzreglerung zu ersuchen, das Kreig⸗ Provinzialabgabengesetz vom 33. April 1906 dahln abzuändern,
Satz eingeschoben wird: „Ebenso werden die Stadt⸗ und Landgemeinden mit ih
Einkommen aus dem im eigenen Bezirke gelegenen Grundbesitze Gewerbebetriebe zu den Kreis, und
genehmigt, das Regulativ
wonach in die Kreisordnung für die alten Provinzen folgende
Wahlverbande der größeren ländlichen Grund
entrums wegen der Aenderung
Heydebrand und der Lasa (kons.) einigt sich das Haus dahin, daß wenigstens die Begründung
Nach § 86 der er. welche
den Grundbesitzern auf den in wirt⸗
später wurde statt dessen ‚Grund⸗ es müsse
Sachsen hat man von der
en der Zusammensetzung des Wahl So haben namentlich in Pommern die städtischen Haus⸗= besitzer auf Grund ihrer Gebäudesteuer ein Uebergewicht im Wahl verband der ländlichen Großgrundbesitzer gewonnen. Ich bitte, meinen Antrag der um sieben Mitglieder zu verstärkenden Gemeindekommission
im 57 Abf. 6 Zeile 9 hinter dem Wort herangezogen folgender
raten . bemächtige, und es wurde deshalb dem Staat das
und setzes
beschloß aber im Jahre 1907 noch eine Resolution,
len⸗
urfs, für Grunderwerb verwenden darf.
Zur
Zurzeit lassen sich aber die Dinge noch und es ist deshalb die
bis zum 1. Juli 1912 als angemessen zu meines Antrages bezweckt,
nach nach
im
betrachten.
J. Juli 1910, offen bleiben
aude⸗ bis zum 1. Juli dieset Jahres darüber zu entscheiden haben.
ent⸗ erwerb noch nicht schlüssig machen können.
Teil des Antrages zu empfehlen. wendungszwecke für die Ginnahmen au den
6 an⸗
t den
Kommisston.
Abg. von Pappenheim (kons.): Mit dem ersten und zweiten Punkt des Antrages können wir einverstanden sein, der dritte Punkt bedarf aber noch näherer Prüfung, und ich beantrage meiner Freunde die Ueberweisung des von 14 Mitgliedern.
Abg. Klocke (3entr.) stimmt dem Antrage aber, ob die vorgeschlagene Fristverlängerung ausreichen wird. Provinz Westfalen babe sich all und es beständen auch manche Bedenken gegen deren Beteiligung an dem Grunderwerb. einverstanden.
stand
Es
elten an
liberale Partei dem Antrage auf hat, wird der Antrag Woyna einer überwiesen.
Schluß 35/ Uhr, nächste Sitzung Sonnabend, 11 Uhr. 6 über den Bergwerksbetrieb ausländischer juristischer Personen; Anträge wegen Aenderung des Kreistagswahlrechts; Antrag Graf Praschma wegen Tarifermäßigung für Streu⸗ und Futterstroh für Schlesien; Petitionen.)
sein.
nun
An⸗
Abg. Dr. von Woyna (kons.): Bei der Kanalvorlage wurde vor⸗ gesorgt. daß sich nicht die Boden spekulation des G. ländesz a! den Kanälen e 1 des Enteignunggrecht für das Gelände an den Kanälen auch ssber den eigentlichen Bedarf hinaus gegeben; für die Ausübung dieses Enteignunge rechtz wurden dem Staate bestimmte Summen zur Verfügung gestellt, das Haus wonach der Staat auch über diese Summen hinaut erforderlichen Falles Hike ; Ausübung des Enteignungt— lechts wurde eine Frist bis jum 1. Juli dieses Jahres bestimmt. nicht vollkommen übersehen, don mir beantragte Hinausschiebung der Frist Der jweite Teil daß den öffentlichen Verbänden die Be— teillgung an diesem Grunderwerb noch ein weiteres Jahr, bis zum soll, während sie sich nach dem . le Probinz Wessfalen hat sich über ihre Beteiligung an dem Grund Deshalb ist auch dieser Der Antrag will endlich die Ver— c erworbenen Grundstücken ändern, worüber im einzelnen in der Kommission zu sprechen sein wird; ich empfehle deshalb die Ueberweisung des Antrages an eine
namens Antrages an eine Kommission
Woyna zu, bezweifelt ̃ ꝛ̃ Die rdings noch nicht schlüssig gemacht,
Seine Partei sei mit der Kommissions beratung
Nachdem auch der Abg. Lusensky (ul.) sür die nasional⸗ Kommisstonsberatung zugestimmt Kommission von 14 Mitgliedern
des . Parlamentarische Nachrichten. Dem Herrenhause ist der folgende Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erhebung von Beiträgen für die gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungs⸗ schulen, zugegangen:
und daß
tem
und Einziger Paragraph.
und Verlgufsgengssenschaft, die mit dem Warenhaus in Posen und Pręvinzialabgaben herangezogen; mit der Preußischen Zentralgenossenschaftskasfe in Verbindung steht. Die Kreditvereine und Betriebsgenossenschaften in der Propinz Posen sind wie Pilze aus der Erde gewachsen; dagegen sagen die Herren Frelsinnigen aber nichts, sie richten ihre Angriffe lediglich Legen den Ralffeisenschen Verband. Wenn dieser Verband die Ansiedler „b vormunden“ wollte, so würde er sehr bald an Kredit bei seinen eigenen Genossen verlitren. Gestern wurde be⸗ hauptet, daß ein Lehrer gemaßregelt worden ses, weil er im Ehebett Polnisch gesprochen habe. Das muß hoch erst bewiesen werden. Wer sst denn dabei gewesen? Herr Ströbel behauptete, von der Polen politik hätten nur die Großgrundhesitzer Vorteil. Dag ist nicht richtig, wir bekämpfen die Polen im nationalen Interesse. (3wischen⸗ ruf deö Abg. Ströbel.) Wenn Sie sagen, man könnte daz auch lapieren, selbst wenn man konservativ ist, so haben Sie nach den Gelstesblitz'n, die Sie produziert haben, zu 'einer solchen Be⸗ merlung kein Recht. In dem sozialdemokratischen Zukunftsstaat sollen ja die Polen eine Act nationaler Autonomie erhalten, ich glaube aber, die Polen werden sich dafür bedanken, denn sie werden böchstens in diesem großen sozialdemokratischen Zuchthaus einen eigenen Flügel bekommen.
Abg. Dr Hahn (B. d. L.): Der Bund der Landwirte ist in seiner bekannten öffentlichen Erklärung eingetreten für den großen, mittleren und kleinen Grundbesitz, er hält alle drei für notwendig, weil nur dort gesunde Zustände technischer und sozialer Art sich enkt⸗ wickelt haben, wo eine glückliche Mischung der dre Besitzformen vor⸗ handen ist. Der kleine Besitz ift notwendig, aber wo die Parzellierung ju weit gegangen ist, z. B. im Eichsfeld, im Oder. und Warthe⸗ bruch, sind die kleinen Leute gezwungen, als Ziegeleiarbeiter usw. ju gehen, weil sie auf ihrem Ackerfetzen nicht auskommen, und weil in der Nähe keine größeren Güter sind, auf denen sie land? wirischaftliche Beschäftigung finden. Ich höre bls jetzt keinen Widerspruch und nehme deshalb an, daß auch die Herren von der kinken mit mir einverstanden sind. Im Mittelaller wurde viel erfolgreicher kolonistert, da zog ein Ansiedlunggbater ins Ostland, ihm aug seiner Markzenossenschaft seine Freunde mit und gründete ein Dorf. In dieser Welse sind in zwei Jahrhunderten, bon 1100 etwa an, viele Hunderte Quadratmeilen kolonisiert worden. Die Resolution deg Bundes der Landwirte ist den Ansiedlern in Posen
Die Gemeinden und welteren Kommunalverbände sind befugt, zur Unterhaltung der gemäß § 120 der Gewerbeordnung errichteten gewerb⸗ lichen und kaufmaännischen Fortbildungsschulen von den Arbeitgebern der Fortbildunggschüler Beiträge zu erheben. Dle Beiträge sind durch statutarische Bestimmung festzusetzen und dürfen, wenn ? bie Schüler zum Schulbesuch verpflichtet sind, bei gewerblichen Fortbildungsschulen nicht mehr als 10 M und bei kausmännischen Fortbil dungeschulen nicht mehr als 30 M jährlich für jeden Schüler heiragen.
Eine Rückforderung der auf Grund statutarischer Vorschriften bisher erhobenen Beiträge findet nicht statt.
Die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Heranziehung ju den Fortbildungsschulbeiträgen richtet sich nach den entsprechenden Vor- n . fuͤr die Abgaben der Gemeinden und weiteren Kommunal- verbände.
In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt:
Die Verordnung, betreffend die Errichtung von Gewerberäten und verschiedene Aenderungen der allgemeinen Gewerbeordnung, vom 9. Fe⸗ bruar 1849 (Gesetzsamml. S. g ff., vgl. Gesetzsamml. 1850 S. 13) schreibt im h7 vor:
Durch Ortgstatuten kann für alle, welche am Orte glelche oder verwandte Gewerbe selbständig betreiben, die Veipflichtung fest⸗ gesetzt werden, zur Beförderung solcher Einrichtungen, welche
1
2) die Fortbildung der Lehrlinge, Gesellen oder Gehilfen be— jwecken, unter den von der Kommunalbehörde mit Ge— nehmigung der Regierung festzustellenden Bedingungen ju— sammenzuiteten und dazu Beiträge aus eigenen Mitteln zu entrichten. Dlese Beiträge sind für alle Beteiligten nach gleichen Grundsätzen abjumessen.“
Während die Verordnung vom 9. Februar 1849 im übrigen ver⸗ altet ist, ist diese Bestimmung in Geltung geblieben, wie fich aug ihrer Anführung im § 122 des Zuständigkeitsgesetzes vom J. August 1883 ergibt und auch vom Qberperwaltungsgericht anerkannt ift (hai. Entscheidungen Band XX S. 589).
In Uebereinstmmung hiermit enthält dag vom Handelsmintster aufgestellte Normalstatut für Fortbildungsschulen (vgl. Minssterial-= blatt der Handelg und Gewerbe verwaltung 1963 S. 411 ff.) im F 4 die
ntums Widerstand leisten können. Um dieses zu erreichen, müssen d, . sein, daß ersteng die Ansiedler fest auf ihrer Scholle sitzen, und daß sie jweiteng gegen die Gefahr einer Polonisierung gefeit sind. Nun hat aber die Erfahrung gejeigt — und ich glaube, das wird auch von den Herren des Zentrums kaum bestritten werden — daß die katholischen Ansiedler der Gefahr der Polonisierung viel mehr aus⸗ gesetzt sind alg die protestantischen. (Sehr richtig! rechts.) Die Gründe dafür sind ja außerordentlich naheliegend. Sie liegen im Verkehr mit den polnischen Glaubensgenossen, vor allen Dingen in den Chen zwischen Polen und Deutschen, die ja infolge der gleichen Konfession häufig und leicht zustande kommen. Wenn aber ein deutscher Bauernsohn eine Polin geheiratet hat, so wird er mit Hilfe des polnischen Geistlichen ganz sicher sehr bald in das polnische Lager hineingezogen (sehr richtig rechts), und seine Kinder sind mit Sicherhelt Polen. Herr Graf Praschma hat eine sehr merkwürdige Definition der Polonisierung ge⸗ geben. Soviel ich mich erinnere, sagte er, er sehe Polonisierung nicht als vorliegend an, wenn jemand die polnische Sprache annehme und zu den Polen hielte, sondern nur, wenn er dag Gefühl für die Pflicht verlöre, die er dem Staate gegenüber habe. Meine Herren, wenn jemand seine Muttersprache verloren und die polnische Sprache erst angenommen hat und außerdem die gleiche Religion mit den Polen hat, dann ist er vollständig Pole geworden, dann sehe ich das aller⸗ dings als eine vollständige Polonisierung an. (Sehr richtig! rechts.)
Melne Herren, die zweite Gefahr liegt in der Tätigkeit der polnischen Geistlichkeit. Die polnische Geistlichkeit geht wie Sie wissen, auf dem Gebiet der Polonisierung voran. Diese Gefahren der Polonisierung der katholischen Ansiedler können wir nur auf zwei Wegen bekämpfen. Eistens, indem wir die Katholiken in großen Komplexen ansiedeln, so daß sie Gelegenheit haben, unter
solche Sicherheits fondg zu schaffen und selbst gemeinsam für Augfaͤlle einzutreten, dem Großgrundbesitz nehmen. Wir würden ihn also besser stellen. Das sind alles Momente, die aufs entscheidenste dagegen sprechen, der Anstedlungekemmission die Regulierung des Großgrund— u übertragen. . ö ist es im Gesetz ausdrücklich ausgesprochen, daß die Re—⸗ gulierung des Großgrundbesitzes nur unter voll ständiger Schad⸗ loshaltung — so steht es buchstäblich im Gesetz — del Staats erfolgen soll. Wie soll die vollständige Schadloshaltung elntreten, wenn bel der Anstedlungekommission Verluste eintreten würden! Wer sollte die Verluste tragen, wenn bei der Subhastation eines Gutes Ausfälle kommen? Die müßte dann direkt die An— siedlungekommission tragen, also die Staatskasse, während jetzt sie durch die Gesellschaften resp. durch die Risikofonds, die die Gesell⸗ schaften unter Beteiligung der zu Regulierenden ansammeln, getragen den. ö. Gine wichtige Frage, die hier mitsplelt, ist die Regulierung det Personalkreditgz. Bei der Regulierung wird den Besitzern die Möglichkeit genommen, sich weiter Realkredit zu schaffen; denn ch wird in den meisten Fällen eine Verschuldungegrenje eingetragen, und auch sonst ist die Beleihung so hoch, daß ihnen die Möglichkeit ge· nommen wird, sich durch Hypotheken das nötige Betriebskapital m schaffen. Dann muß der Personalkredit eintreten, und die Ordnung des Personalkreditz wird deshalb jedesmal mit der Regulierung ver bunden. Datz kann natürlich die Ansiedlungskommission nicht machen, nur die Banken. . Herren, diese Möglichkeit würden wir also dem Groh⸗ grundbesitz entjiehen, wenn wir ihn direkt durch die den,. kommission regulieren ließen. Außerdem aber, meine Herren, ist die Regulierung des Großgrundbesitzeg durch die Banken schon ins Leben
es stockten deshalb alle wirtschaftlichen Maßregeln. Es soll dort eine ganz allgemelne Stagnation in den landwirtschaftlichen Betrieben des Kleingrundbesitzes eingetreten sein. Meine Herren, derartige Be⸗ fürchtungen haben sich allerdings in der ersten Zeit gejeigt; aber nach den Berichten, die ich aus den Provinzen Posen und Westpreußen habe, sind sie längst zerstreut, sie haben auch nie irgend welchen Grund gehabt; denn seitens der Staatsregierung ist im vorigen Jahre bei der Verhandlung über das sogenannte Enteignungsgesetz immer wieder betont worden, daß das Gesetz nicht den Zweck habe, die polnische Bepöllerung zu expatriieren, sondern daß nur die Ansicht bestände, um nicht den deutschen Grundbesitz vollständig denimieren zu müssen, sich auJ polnischer Hand soviel Großgrundbesitz zu verschaffen, wie wir brauchen, um die Zwecke der Ansiedlung, Bildung eines deutschen Bauernstandes, erfüllen zu können. Also, meine Herren, diese Be⸗ fürchtung ist, glaube ich, nach jeder Richtung unberechtigt; die König⸗ liche Staatsregierung hat jedenfalls durch ihre Aeußerungen nie An laß gegeben zu solchen Befürchtungen.
Ich komme nun zu dem Antrage von Wentzel. Der Antrag von Wentzel wünscht, daß die Befestigung des Großgrundbesitzes abweichend von der Befestigung des Kleingrundbesitzes nicht der Mittelstandskasse und der Westpreußischen Bauern⸗Bank, sondern der Ansiedlungs⸗ kommission direkt übertragen werde. Meine Herren, die Aus⸗ führung des Gesetzes vom Jahre 19068, welches die Befestigung des Großgrundbesitzes vorsieht, ist dem Königlichen Staatsministerium durch das Gesetz übertragen worden. Das Königliche Staats · ministertum hat auf Grund hiervon den Beschluß gefaßt, die beiden genannten Banken mlt der Regulierung des Grundbesitzes zu betrauen und jwar sind dafür folgende Grundsätze maßgebend gewesen. Schon in der Begründung des Enteignungsgesetzes vom vorigen Jahre ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, daß die Absicht bestände, diese
erhebt eine Gemeinde diese Steuer ihrerseits nicht, fo findet eine
Veranlagung ju derselben zum Zwecke der Kreis, und Provinzial⸗ besteuerung stalt.
Graf von der Recke⸗Volmerstein (kons): Das Oberverwal⸗ tungsgericht hat mehrfach dahin entschieden, daß die Gemeinden in einer Person niemals steuerpflichtig und steuerherechtigt sein können. Ich bin anderer Ansicht. Die Gemeinden sind juristische Personen ünd können als solche Grundbesitz erwerben. Es ist deshalb durchaus be= rechtigt, daß sie von ihrem Einkommen aus dem Grundbesitz und aus Gewerbebetrieb zu den Kreis. und Provinzialabgaben herangezogen werden, wie andere juristische Personen. Allerdings kann man dabei Grundstüũcke und Gewerbebetriebe, di⸗ gemeinnützigen Zwecken dienen, steuerfrei lassen. Durch die bisherige gänzliche Steuerfreiheit der Ge⸗ meinden werden jedenfalls die Kreise geschädigt. Ueber die Einzel⸗ heiten können wir in der Komm ission sprechen, und ich beantrage die Ueberwelsung meines Antrages an die verstärkte Gemeinde⸗ kommission.
Abg. Klocke (Zentr,) spricht sich für den Antrag aus; ez sei nicht einzusehen, warum die Stadt- und Landgemeinden besser gestellt sein sollten als die Mitglieder fürstlicher Häuser, von Stan esherrschaften, der Fiskus usw. Es sei aber zu erwägen, ob nicht eine Differenzierung zu Gunsten einiger Gewerbebetriebe der Gemeinden stattfinden solle, denn in manchen Gemeinden seien bereits die Markthallen, Schlacht⸗ höfe. Viebhöfe usw. gewerbesteuerfrei. Barber werde in der Kom- mission zu beraten sein. Vie Zentrumßsfraktion sei mit der Ueber⸗ weisung des Antrages an die verstärkte Gemeindekommisston ein⸗ verstanden.
Abg. Riesch (freikons.) macht darauf aufmerksam, das Krelgabgabengesetz von 1906 entgegenst he, daß er also auch diesem Gesetze angepaßt werden müsse. Im übrigen müsse der Antrag schon um degwillen berücksichtigt werden, weil die Aufgaben der Kreise immerfort wachsen. Er beantrage gleichfallg die weitere Beratung in der verstärkten Gemeindekommsssson'
Abg. Lusengky (nl) ist ebenfalls der Meinung, daß in dem An= trage ein berechtigter Grundgedanke liege. Die Kreise würden mit ihrem Besitz und ihren Betrieben in den Gemeinden zur Steuer herangezogen, es müsse deshalb auch dag Umgekehrte bestimmt werden. Die prakiische Ausführung des
daß dem Antrage P
einander zu heiraten, zu verkehren und sich möglichst abzuschließen gegen das Eindringen des Polentums, welches übrigens an den Grenzen selcher Komplexrr immer noch stattfinden wird. Das jweite Mittel, das wir anwenden können, ist, daß wir den latho⸗ lischen Kolonien deutsche Geistliche geben. Meine derten, diese beiden Bedingungen müssen wir erfüllen, und zwar müssen wir sie glelchzeitig erfüllen. Dabei stoßen wir aber auf fast unüberwindliche Schwierigkeiten. Ich will auf die Schwierigkeit, solche großen Komplexe jusammenzukaufen, junächst gar kein be⸗ sonderes Gewicht legen; das würde ja jur Not in Einzelfällen möglich sein. Die Schwierigkeit liegt in erster Linie bei der polnischen Geist⸗ lichkeit. Meine Herren, fast nie ist es ju erreichen, daß in den An stedlungen deutsche Pfarreien gegründet werden. Wir haben für die Bildung deutscher Pfarreien jwei Möglichkeiten, einmal die bestehende latholische Pfarrei wird mit einem beutschen Geistlichen besetzt. Aber das wird uns nie und nimmer zugestanden, obgleich es jugestanden werden könnte, da fast die ganze Ginwohnerschaft in einer solchen Kolone nun deutsch katholisch wird. Die jweite Möglichkeit wäre die, die Deutschen auszupfarren und elne neue Pfarrei zu gründen. Auch das wird unt nicht zugestanden. Es kann nur mit Zustimmung der kirchlichen Drgane geschehen, und diese Zustimmung ist fast nie zu erreichen. (Hört, hört! recht.)
beiden Banken mit der Regulierung des Grundbestzes zu betrauen. Wenn Herr Abg. von Wentzel sagt, er sei erstaunt darüber, daß die Reglerung einen derartigen Weg einschlagen könne, so bedauere ich datz. Die Königliche Staateregierung hat ju dem Erstaunen jeden · fa llg keine Veranlassung gegeben, sondern sie hat in der Begründung des Gesetzeg von 1908 klipp und klar die Absicht aus gesprochen, die fragliche Aufgabe den beiden Banken zu übertragen. In der Kom⸗ mission des Herren hausetz war sogar ein Antrag gestellt worden — die Befestigung des Großgrundbesitzes den beiden Banken zu über⸗ tragen, und eg wurde nur deshalb von der welteren Verhandlung dieses Antrages Abstand genommen, weil die Königliche Staattz⸗ reglerung erklärte, dag wäre ein Detail, daz in die Ausführung, aber nicht in dag Gesetz hinelngehörte.
Aufgefallen ist mir, daß ich unter dem Antrage auch den Namen des Herin Abg. von Oldenburg gefunden habe. Denn die West— preußfsche Landwirtschaftekammer, deren Vorsitzender er ist, hat be⸗ schlossen — ich finde das in dem Bericht der Landwirtschafte kammer aug dem Jahre 1907 —, „daß die tganisation der Westpreußischen Bauer nbank sich so außerordentlich bewährt habe, vor allen Dingen so schnell arbeite und sich so leistungsfähig geieigt habe, daß man im Jateresse der Sache nur wünschen könne, daß auch die Regulierung des
gerufen worden. Dieselben sind bereils in Tätigkeit getreten. w. hat sich schon eine größere Anjahl von Großgrundbesitzern 2 gemeldet, ist mit ihnen in Verhandlung gereten, und et is ö. Regulterung einer Anzahl von ihnen auch tatsächlich erfolgt. Bei — Mlttelstandskasse liegen 23 Anträge vor, dle sich auf 11 300 ha ö strecken. Davon sind jetzt schon 7 Anträge beurkundet, also n. festgemacht worden. Bei der Bauernbank in Westpreußen . 45 solcher Anträge vor mit 15 373 ha, wovon 4 An trãge e,, sind. Die übrigen Antragsteller haben fich nach Kenn inis nahme . Grundsäͤtze, nach denen reguliert werden soll, mit diesen Grun d it . verslanden erklärt. Sie jögern aber jetzt noch, definitiv mit den in, zuschließen, weil durchgesickent ist, daß der Antrag von Wentzel h . gebracht werden sollte und sie abwarten wollen, was darau⸗ 6 Nach dieser Richtung hat der Antrag verzögernd, also . ü. wirkt. Ich kann also nur erklären, daß sich die Königliche S a. regterung entschieden gegen den Antrag von Wentzel i, muß. Ich bltte Sle, meine Herren, den Antrag abzule
(Bravo! rechts.)
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Meine Herren, ich will Ihnen hier ein Beispiel anführen, das ich, sopiel ich weiß, Ihnen schon im vorigen Jahre angeführt habe,
Großgrundbesitzes in die gleiche Hand gelegt werde. (Große Heiter keit recht.)
durch die liberale Presse falsch dargestellt worden, als ob der Bund der Landwirte auf Koften der kleinen Landwirte künstlich den Groß⸗ grundbesitz züchten wolle; es wird von einem Herrenbund gegenüber zem Bauernbund gesprochen. Ich weise darauf hin, daß die große Nehrzah] der Mitglieder des Bundes der Landwirte kleine und mittlere Landwirte sind. (Jurufe.) Bremen konnte allerdings im Reicht⸗ lag nur dadurch freisinnig vertreten werden, daß ich meinen agrarischen Fieunden vor den Toren Bremens den Rat gab, für den freisinnigen Jandldaten — wie heißt er doch gleich? — Voormann zu stimmen. um Schluß betont der Redner nochmals den Grundsatz des Bundes der andwirte, daß der Großgrundbesitz nicht vernachlässit werden dürfe und in Freundschaft mit dem kleinen Besitz leben solle; er erinnert ann an daz Wort des Fürsten von Bülow, daß die Landwirte, wenn sie einig feien, eine groß? Macht darssellten⸗
Darauf wird ein Schlußantrag angenommen.
Persönlich stellt
Abg. Wolff⸗Lissa fest, daß er eine Reihe der Behauptungen gar uicht getan habe, die ibm der Abg. Kreth untergelegt habe; er ssei nicht so töricht ewesen, derartiges zu behaupten.
Abg. ** (kons.): Ich habe meine Ausführungen gegen den Abg. Wolff begründet init Bezug auf dag Berliner Tageblait?“. Wenn er ialso meint, er sei nicht so törlcht gewesen, derartiges zu be— haupten, so möge er diese Worte an die Adresse des Berliner Tage⸗ llattg richten.
steuerfrei bleiben müßten.
Vas werde in der Kommlission näher prüfen sein. Nach dem
kleineren herangezogen würden.
abgaben heranzustehen seien.
Antrag aus, meint aber, dem Grundbesitz Schwierigkeiten machen werde.
Das die verstärkte Gemeidekommission.
Es folgt die erste Beratung des von den Abgg. Dr. vo
Stettin. Der Antrag bezweckt: 1) bestimmte Frist, eignungsrecht
bis zum 1. Juli 1912 zu verlängern, 2) die Frist, innerhal welcher die oͤffentlichen Verbände sich an diesem Grunderwer
Die Abstimmung üher den Antrag von Wentzel wird bis zur dritten Lesung des Etats ausgesetzt
Grundstücken in einigen Punkten zu verändern.
Antrages werde allerdings Schwierig⸗ keiten machen, denn ez gebe Gemeinde inrichtungen, die auf jeden Fall
Antrage blieben die kreisfreien Städte von dieser Belastung frei, also gerade die größeren Städte, während die Eg sel deshalb auch in der Kommsssion zu prüfen, ob nicht die kreiefreien Städte wenigstenz zu den Provinzial.
Abg. Büchtemann (fr. Volkep) spricht sich gleichfalls für den daß die notwendige Bifferenzierung zwischen
Haug beschließt die Ueberweisung des Antrags an
Wonng (reikons) u. Gen. eingebrachten Geseßentwurfs, betreffend den erweiterten Grunderwerb am Rhein⸗ Weser⸗Kanal und am Großschiffahrtswege Berlin⸗ die im Kanalgesetz innerhalb welcher dem Staate das Ent für den Grunderwerb im Kanalgelände auch über den eigenilichen dauernden Bedarf hinaus verliehen ißt,
beteiligen können, big zum 1. Juli 1910 zu verlängern, 3) die Verwendungszwecke für die Einnahmen aus diesen erworbenen
Vorschrift: zu
Unterhgaltungskosten der Fortbildungè.
schulen. Diese Erbebung von Beiträgen zu Gunsten der Fort- n bildunggschulen hat seit dem Jabre 1849 eine stndige und unangefochtene Uebung der Gemeinden gebildet. Als jedoch die Stadt Hagen i. W. im Jahre 190 eine gewerbliche Pflichtfortbildungsschule errichtete und durch Ortsstatut vom 26. April 1904 die Entrichlung von Bei- trägen in Höhe von 1 560 vierteljährlich vorschrieb, erhoben einige Fabrilanten gegen den Magistrat Klage auf Verausjahlung der von ihnen entrichteten Beträge und drangen damit sowohl bel dem Landgericht Hagen, wie auch in der Berufungsinstan bel dem h Oberlandeggericht Hamm Lurch. Das letztgenannte Gericht sprach
aus, daß nach 5 57 der Verordnung vom 9. Februar 1849 eine b Beitragspflicht der Gewerbetrelbenden nicht bestebe, insoweit Beiträge für eine Fortbildungeschule erfordert selen, die jur Aufnahme ö. nur von Lehrlingen, Gesellen und Gehilfen, sondern auch von Fabr. arbeitern und Handlungsgehilfen beflimmt sei.