1909 / 99 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Apr 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Strafprojeßordnung der zwelte Vorstoß erfolgen. Meine Herren, bei der Strafprojeßordnung wird ein solcher Vorstoß nicht kommen. Bel der Strasprojeßordnung handelt es sich um Organisationsberänderun gen ziemlich erheblicher Art, und wenn diese Organlsationsveränderungen angenommen werden vom hohen Hause, dann ergibt sich auf Grund des 5 8 des Gerichtsverfassungegesetzes ohne weiteres die Befugnis der Landesregierungen, Versetzungen vorjunehmen. Wenn das so ge⸗ fährlich wäre, wie es der Herr Abg. de Witt geschildert hat, dann müßte er überhaupt Anlaß nehmen, den 5 8 des Gesetzeg aus der Welt zu schaffen, damit bei Gelegenheit der Verhandlungen der Strafprozeßordnung keine so bedenklichen Digpositionen über die Richter⸗ kräfte von selten der Justijverwaltungen vorgenommen werden lönnen. Daz wird er aber wahrscheinlich nicht tun. Jedenfalls würde das Haut ihm darin nicht beipflichten. Es erglbt sich hieraus aber ohne welteres, wie es sich hier nur um eine verhältnismäßig geringe Sache handelt. Das Palladium der Richterfreiheit anzu⸗ taften, liegt uns ganz fern, und unt derartige Worte entgegenzuhalten, hatte der Herr Abgeordnete wirklich keine Veranlassung. Weder in der Kommission noch in den Motiven der Regierungs vorlage hat irgend etwas daju Anlaß geben können. Auch habe ich kein Wort gesagt, was darauf hindeuten konnte. Ich habe ausdrücklich hervor⸗ gehoben, daß es wesentlich die finanziellen Interessen der sich in großen Bedrängnissen befindlichen Kleinstaaten sind, die den Vorschlag rechtfertigen, daß aber, soweit es sich um die Interessen der preußischen Justijperwaltung handelt, wir nicht an solche Maßnahmen derken. In dieser Zeit, wo das Haug seibst gemeinsam mit den verbündeten Regierungen darauf sieht, daß jeder Heller gespart wird, der gespart werden kann, um uns au der Finanznot ju befreien, in einer Zeit, wo bei den Gtatsdebatten allen geschieht, um die Befürfnisse der Verwaltung einzuschränken, hätten wir erwartet, daß das Haus unt entgegenkommen würde. Wenn der Herr Abg. de Witt darauf hingewiesen hat, daß es doch nicht so gefährlich sei, wenn auch ein paar beschäftigungslose Richter eine Zeitlang spazieren gehen könnten ich gönne den Herren das Spazierengehen, aber ich boffe, daß die Richter auch sonst die Zeit daju finden, wenn er dag in einer Zeit getan hat, in der bier im Hause angeregt worden ist, die übrigen Be⸗ amten bezüglich ihrer frelen Zeit möglichst ju beschränken, und die Zahl der Beamten unter vollster Ausnutzung ihrer Kraft mögllchst zu reduneren, so maß das in Beamtenkrelsen doch auffallen, in dem Gefühl, daß auf das Spazierengehen und auf die Wünsche der äbrigen Beamten keine Rücksicht genommen ju werden brauche. (Sehr richtig) Ich meine, alle Beamten, arch die nichtrichter lichen Beamten haben das Recht, bier mit demselben Maßstabe ge⸗ messen zu werden wie die Richter, und wenn man die Richterkreise fragen wollte, meine Herren, so würden sie, wie ich glaube, die ersten sein, die diese Auffassung als berechtigt anerkennen. (Bravoh

Abg. Gröber (Zentr) kann den Ausführungen seines Fraktiong. genossen de Witt nicht durchweg beipflichten, sieht auch in dem Art. VIII keinen Vorftoß gegen die Unabhängigkeit des Richterstandes. Das Ginführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz babe schon eine gJanj ahnliche Beftimmung enthalten. Abg. Dr. Frank (So.): Die letztere Berufung ist gegenüber dieser

kleinen und bescheidenen Novelle nicht angebracht. Auch die bayerische Regierung wird ohne eine solche Ausnahmebestimmung auskommen

können. Abg. Dr. Junck (nl) spricht sich für den Antrag Freyberg aug. Nachdem noch der Abg. von Dziemb owski (Pole) für den Antrag de Witt, der Abg. Varenhorst 6 für die Kommission gesprochen, wird der Kommissionsvorschlag ab⸗ elehnt, der Antrag von Freyberg angenommen. Der Rest * Vorlage wird angenommen, ebenso die beiden Resolutionen. ierauf vertagt sich das Haus. Schluß 6“ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 2 Uhr. Sicherung der Bau⸗ forderungen; Vorlagen, betreffend die zollwidrige Verwendung von Gerfle und bekreffend die Haftung des Reichs für die Beamten.)

( Heiterkeit.)

Preusischer Landtag.

Herrenhaus. 6. Sitzung vom AN. April 1909, A/ Uhr. (Bericht von Wolffg Telegraphischem Bureau.)

Das Andenken der verstorbenen Mitglieder Graf von der Asseburg⸗Falkenstein und Professor Dr. Niehues⸗ Münster ehrt das Haus in der üblichen Weise.

Der frühere Oberbürgermeister Dr. Tettenborn-⸗AUltona ist aus dem Hause ausgeschieden.

. von Hutten⸗Czapski erstattet den Bericht der Matrikel = über Veränderungen im Personalbestande des Herrenhauses. Nach dem Anträge der Kommission er⸗ klärt das Haus die Legitimation verschiedener neuer Mit⸗ glieder als geführt; die verstorbenen Mitglieder werden in der Matrikel gelöscht.

Das Haus geht über zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Bereitstéellung von Mitteln zu Diensteinkommens⸗ verbesserungen, mit den anliegenden Spezialgesetzentwürfen, und beschäftigt sich zunächst mit dem e , , be⸗ treffend die Pfarrbesoldung, das Ruhegehaltswesen und die Hinterbliebenenfärsorge für die Geistlichen der evangelischen Landes kirchen.

Dle verstärkte Finanzkommission, Berichterstatter Dr. ö. von Hohenthal⸗Bölkau, beantragt: den Gesetzentwur unverändert nach den Beschlüssen des , , an⸗ unehmen; die Petition des Presbyteriums der reformierten Demeinde Bielefeld, Stelleneinkommens persõnliche g, ,. Zulagen, die von der Gemeinde nur dem zeitigen Stellen⸗ inhaber aus Kirchensteuern gezahlt werden, außer Ansatz bleiben sollen, der Regierung zur Erwägung zu überweisen; die Petition des Altersbundes deutscher 2 um Ge⸗ währung einer jährlichen Teuerungszulage von 300 S6 an jeben Emeritus alter Ordnung der Regierung ar Weitergabe an den Eypangelischen Oberkirchenrat zu überweisen; die Petition des Pastor emer. Kolde zu Görlitz um Ausbehnung der Bestimmungen bezüglich des Ruhegehalts auf die vor dem 1. April 1905 emeritierten Geilstlichen durch die Beschlußfassung über den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären; ferner folgende

Resolutlon anzunehmen: sie bei der Verteilung der

dle , . ersuchen, da Mlttel audf dem Etats fondg für itwen und Waisen von vor

dem 1. Aprll 1595 verstorbenen Geistlichen möglichst den vollen

wonach bei der Berechnung des

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Betrag, der den Witwen aus, dem Reliktenfonds zu gewähren wäre, wenn das Gesetz zur Zeit des Ablebens der Pfarrer schon bestanden hätte, den Witwen zukommen lasse.“ . Berichterstatier Graf von Hobenthal⸗-Dölk au befürwortet die Kommissionganträge und erwähnt dabel, daß die Verhandlungen über den Anschluß des Konsistorialbezirks Frankfurt an dieses Gesetz dem Abschluß nahe seien. Der e rer wird unverändert angenommen; auch im übrigen beschließt das Haus nach den Kommissionsanträgen. Ueber den Gesetzentwurf, betreffend das Dien st⸗ einkommen der katholischen Pfarrer, referiert namens der verstärkten Finanzkommission Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen und beantragt die unveränderte Annahme nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses. Kardinal Dr. Kopp: Das Abgeordnetenhaus bat die Vorlage an⸗ genom nen, ebenso unsere Kommission. Ich hitte, die Vorlage unverändert on ploc anzunehmen. Ich will aber nicht unterlassen, ein warmes Wort des Danketz dem Prof. Loening für sein Gintreten für die Hllfsgeistlichen beider Konfessionen auszusprechen.

Die Vorlage wird en blos angenommen.

Es folgt der Entwurf der Besoldungsordnung für die unmittelbaren Staatsbeamten.

Die Finanzkommission, Berichterstatter Dr. Schmieding und Dr. von Dziembowski, hat im wesentlichen folgende e ,. vorgenommen:

In ber Klasse 40 (27090 bis 7200 6), in welcher u. a. die Kustoden der Museen, die Bibliothekare, die Qbservatoren der meteorologischen usw. Institute aufgeführt sind, hat die Kommission einen Zusatz gemacht, wonach der Observator bei dem Aeronautischen Observatorium bei Lindenberg eine persön⸗ liche pensionsfähige Zulage von 1990 66 erhält, die nicht auf die Gehaltserhöhung anzurechnen ist.

In Klasse 43 (1200 bis 7200 6) hat zwar die Kommission die pensionsfähige Zulage von 600 6 für die Regierungsräte bis zu einem Drittel der 36 der etatsmäßigen Stellen genehmigt, jedoch die ausdrückliche Bezeichnung dleser Stellen als „gehobene Stellen“ gestrichen. .

Dle Kommission beantragt ferner folgende Resolution:

die Regierung ju ersuchen, mit Einführung der neuen Be⸗ soldunggordnung ez allen an höheren Lehranstalten angeftellten Lebrperfonen zur Pflicht zu machen, ohne besondere Verguütun so viele Unterrichtsstunden zu erteilen, wie es die , 3 erfordert, und die sogen. bezahlten Ueberstunden ahzus affen.

„Vas Herrenhaug stimmt dem von dem Ahgeordnetenhaus, unter Zustimmung der Regierung, angewandten System der Gleich⸗ stellung der akademisch gebildeten böheren Beamten im Eadgehalte aug grundfätzlichen Bedenken nicht zu. Aus der Annahme der vor- legenden Befoldungsordnung dürsen nach dieser Richtung keine Folgerungen gezogen werden.“

Graf von Mirbach-Sorguitten beantragt in Klasse 2 den Zusatz, daß den Mitgliedern des Statistischen Landesamts bis zu einem Drittel der Zahl der etats⸗ mäßigen Mitglieder eine pensionsfähige Zulage von 600 6 werde.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Melne Herren! Ehe in die sachliche Beratung eingetreten wird, blite ich um die Erlaubnis, namen der Königlichen Staatgregierung eine kurje Erklärung abgeben zu dürfen.

Am Sonntag vor acht Tigen hat, von einem interessierten

Zeitungsunternehmen inszeniert, eine große Beamtenversammlung in Berlin stattgefunden, die sich mit der Besoldungsvorlage, die jetzt Ihrer Beratung unterliegt, mit dem Verhalten des Abgeordneten hauses und dieset hohen Hauses gegenüber der Besoldungsvorlage beschaftigt hat. Ich glaube, wir werden alle darin ũbereinstimmen, daß dem Beamten das Recht nicht verschränkt werden soll, seine Interessen ju vertreten, und daß wir auch ein freies Wort der Kritik gestatten wollen. Aber die Form, in der dort an der Vorlage der Königlichen Staatgregierung, an dem Verhalten des Abgeordneten⸗ hausetz und des Herrenhauses Krltik geübt worden ist, muß in vlelen Beilehungen als durchaus ungebörig und unzulässig bezeichnet werden . (Sehr richtig! und lebhaftes Bravo.)

Meine Herren, ich muß es ablehnen, all die unrichtigen Be— hauptungen, die in jener Versammlung aufgestellt worden sind, hier im einzelnen zu berichtigen; ich will nur konstatleren, daß es völlig irrig ist, wenn behauptet wird, ich sei der Erfinder der Idee, die Reichsfinanzreform mit der Besoldung im Reiche ju verquicken. Andersells lag es auf der Hand, daß man auch im Reiche eine Be⸗ soldungsordnung, die einen Aufwand von 100 Millionen erfordert, nicht machen kann, ohne die nötigen Deckungsmittel zu beschaffen, denn daß man etwa die Kosten der Besoldunggordnung aut An⸗ leihemitteln decken sollte, ist, glaube ich, eine Theorie, die man bei allem Wohlwollen für die Beamten nicht für akzeptabel halten kann. (Sehr richtig) Aber mit welchen Mitteln man in dieser Versamm⸗ lung die Erregung der Beamten zu schüren versucht hat, darf ich mit einigen Daten illustrieren.

So ist behauptet worden, die Staattzreglerung, insbesondere ich, hätte das Abgeordnetenhaus vor höheren Bewilligungen für die Be⸗ amten dadurch zu schrecken gesucht, daß ich mit einer sehr großen Er— höhung der Einkommensteuer gedroht hätte, während tatsaͤchlich nur eine Erhöhung der Einkommensteuer um 5 bitz 7 9e in Vorschlag gebracht worden sei. Meine Herren, eine solche Behauptung an⸗ gesichts der Tatsache, daß seit Monaten der Vorschlag wegen der Er⸗ höhung der Einkommensteuer im Abgeordnetenhause und jetzt im Herren hause zur Beratung steht, der eine Erhöhung der Einkommensteuer nicht um 5 bis 7, sondern bis 25 0so vorsieht. Ferner ist behauptet worden, die Aufbesserung der Beamten sel vollkommen unzulänglich und belrage nur 71 bis 12 0ͤ70 auch dies angesichts der Tatsache, daß nur für die oberen Beamten eine Erhöhung zwar nur um 7 Os vorgeschlagen worden ist, für dle hauptsächlich in Betracht kommenden mlttleren Beamten aber um 165 oo und für die unteren um 20 osol Dazu tiitt noch eine Mehraufwendung für den Wohnungsgeldzuschuß, dle nicht weniger als 23 Millionen Mark beträgt.

Meine Herren, die Vorwürfe, die in dieser Versammlung gegen die Staatsregierung, insbesondere gegen meine Wenigkeit erhoben worden sind, prallen glatt ab an dem guten Gewissen, das die Staats⸗ reglerung in dieser Besiehung hat. Wir haben unser Wohlwollen für die Beamten nicht nur mit Worten betätigt, sondern, glaube ich, mit Taten. Ich darf in dieser Bezlehung nur darauf hinwelsen, daß, wenn Sie die Gehaltgaufbesserungen von 1906 und 1907 zu den jetzt in Rede stehenden binzuzählen, wir für die Aufbesserung der Gehälter der Beamten, Lehrer und Geistlichen nicht weniger als rund 200 Mil- lionen Mark aufjuwenden im Begriff sind. (Hört, hört!) Und was spellell die Aufbefserung für die Beamten betrlfft, so haben wir im Jahre 1906 den Wohnungzgeldzjuschuß der unteren Beamten um

50 aufgebessert mit einem Kostenaufwande von 85 Millionen Mark. Im Jahre 1907 folgte die Aufbesserung der Beamten des Außen⸗ dienstes und das Richterbesoldungögesetz mit einem Aufwande von 18 goo 000 46, sodaß in den Jahren 19067 insgesamt rund 273 Millionen dauernde Ausgaben für die Aufbesserung der Beamten gehälter auf die Staatskasse übernominen worden sind. Dle jetzt in Rede stehende Besoldungsordnung sieht an Gehaltzausbesserungen 66,85 Millionen Maik vor, der Wohnungsgeldzuschuß erfordert 23,3 Milllonen. Und nun treten noch die sehr erheblichen Rück— wirkungen hinzu, welche die Aufbesserung der Beamtengehälter auf die Pensionen und Reliktenbezüge äußert. Wir haben bekanntlich im Jahre 1907 die gesetzlichen Bestimmungen über die Pensionen und Reliktenbezüge wesentlich im Interesse der Beamten ausgestaltet, wodurch ein Aufwand von 16,5 Millionen erwächst. Die jetzt in Rede stehende Gehaltaaufbesserung bedeutet abermals eine Steigerung der Pensions⸗ und Reltktenbezüge, die wiederum mit 16 Millionen zu Buch zu schlagen ist, sodaß die Aufwendungen für die Ausbesserung der Beamten vom Jahre 1906 bis jetzt rund 150 Millionen Mark an dauernden Ausgaben erfordern. Naturgemäß können wir diese enormen Aufwendungen nicht aus laufenden Mitteln decken, sondern die Steuervorlage, die später Ihrer Beratung unterliegen wird, beweist, daß breite Kreise unserer Bevölkerung dazu beltragen müssen, um diese unserer Ansicht nach gerechtfertigten, aber die Bevölkerung in erheblichem Maße belastende Aufbesserung der Beamten erfolgen zu lassen. Da wir ferner den ganzen großen Betrag nicht mlt einem Male durch elne Erhöhung der Einkommensteuer decken können, so werden wir noch lange Jahre in unserer ganzen Staatswirtschaft die Rückwirkungen dieser erheblichen Aufbesserungen zu spüren haben.

Wir werden durch magere Jahre hindurchgehen müssen, werden uns auf den verschiedensten Gebieten einschränken müssen, um die un— gedeckten Aufwendungen, welche in den Finanzen durch diese Reform entstehen, wieder auszugleichen.

Zu den Aufwendungen, welche für die Staatsbeamten in Höhe von 150 Millionen Mark jährlich erforderlich werden, treten nun noch die Aufwendungen im Reiche in Höhe von etwa 100 Millionen Mark, sodaß zusammen in Preußen und im Reiche nicht weniger als etwa 250 Millionen Mark dauernde Mehrausgaben für die Auf- besserung der Beamtengehälter jährlich aufgebracht werden müssen. Aber damit sind die Aufbesserungen für die Beamten noch nicht er— schöpft; denn auch die Kommunen müssen ja dem Staate und dem Reiche folgen, und auch da werden erhebliche Aufwendungen nötig werden. Ich registrlere diese Daten nur, um zu beweisen, in welchem Maße die ganze Bevölkerung mlt betroffen wird, um diese Auf⸗ wendungen für die Gehälter der Beamten aufzubringen, und wie sehr deshalb alle Beamten Veranlafsung haben, in ihren Forderungen nicht über das Maß des Berechtigten hinauszugehen. (Lebhafte Zu⸗ stimmung. )

Zu den Vorwürfen gegen die Staatsregierung gesellt sich dann und das fasse ich als schwerer auf der Vorwurf gegen das Abgeordnetenhaus und gegen dieses hohe Haus. Man hat davon gesprochen, daß im Abgeordnetenhaus sich ein Anti⸗ beamtenbleck gebildet habe, dem alle Parteien mit Aus. nahme der Sosialdemokraten angehörten. Meine Herren, wenn man, wle ich, Monate hindurch Tag aus Tag ein an den Beratungen der Budgetkommission des Abgeordnetenhauses teil genommen und gesehen, mit welchem Wohlwollen, mit welcher Sachlichkeit und welcher Hingabe alle Parteien an diesen Beratungen tellgenommen haben, so ist, glaube ich, das Abgeordnetenhaus gegen einen solchen Vorwurf gefeit. Daß dieser Vorwurf ungerechtfertigt ist, ergibt sich ja schon darauß, daß das Abgeordnetenhaus die Vor⸗ schläge der Königlichen Staatsregierung im Interesse der Beamten um nicht weniger als 13 Millionen überschritten hat.

Die schwersten Vorwürfe sind gegen dieses bohe Haus unter Nennung der Namen zjweler hochangesehener Mitglieder des Hauses gerichtet worden. Ich muß entschieden Protest einlegen gegen eine solche Behandlung von Mitgliedern dieses hohen Hauses von einem Teil der Beamtenschaft. Wenn die Beamten, die so verführt sind, glauben, einen Druck auf die Königliche Staatsregierung oder die beiden Häuser des Landtages autüben zu können, so haben sie die Rechnung ohne die Wirte gemacht (lebhafte Zustimmung); denn weder die Königliche Staatgregierung, noch das Abgeordnetenhaus, noch das Herrenhaus werden geneigt sein, einem solchen Drucke zu weichen. Die Beamten haben sich aber ferner versündigt gegen den guten Geist des Beamtentums, indem sie den Anschein erwecken, als ob dieser Geist überhaupt unsere ganze Beamtenschaft erfüllte ssehr wahr h, und ich muß im Inteiesse des Gros unserer Beamten schaft, die mit Stolz noch die alten, guten Traditionen pflegt, dagegen Einspruch erheben, daß der Ausdruck dieser Gesinnung als der Aus⸗ druck der Gesinnung des Gros unserer Beamtenschaft betrachtet werden könnte. (Lebhaftes Bravo) Gottlob lebt noch Pflichttreue in unseren Beamten, und es besteht noch das richtige Verhältnis gegenüber den Vorgtsetzten. (debhaftes Bravo.) Um so mehr haben wir dann aber auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß die Agitatoren dlese unsere wohlgesinnten Beamten nicht immer mehr in die Netze ihrer Agitation zu zichen suchen, und es sind daher, wie Sie in der, Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ gelesen haben werden, Ermittlungen angestellt worden, die sich dahin richten, welche Schritte gegen die an der Veisammlung agitatorisch betelligten Beamten zu tun sind. (Zustimmung.) Denn wir wollen nicht und werden nicht dulden, daß die Disziplin und der gute Gelst unserer Beamten unter⸗ graben und dadurch eins der Hauptfuydamente des preußischen Staats ⸗· wesens erschüttert wird. (Lebhaftes Bravo.)

Berslchterstatter Herr Dr. Schm ted ing bemerkt in seinem Referat über die Kommifstonzbeschlüsse gleichsalld, daß die Beamten sich be— wußt bleiben müßten, daß auch sie Pflichten zu erfüllen haben.

Die Herren von Köller und Oberbürgermeister Dr. Lentze⸗Magdeburg beantragen zu den Gehältern der Re⸗ gierungsräte in Klasse 43 die Wiederherstelluug der ausdrũck⸗

lichen Bezeichnung der „gehobenen Stellen‘.

Graf von Mirbach⸗Sorquitten erklärt, daß er seinen Antrag formell zuräckstehe, well die Kommission erklärt babe, daß sie jetzt auf Anträge auf weltere Gehaltzerhöhungen nicht mehr eingehen werde. Er hittet fe die Regierung um möglichste Stärkung und Förderung des Statistischen Landebßamig, dem sehr wichtige wissenschaftliche Ar⸗ besten zu verdanken seien.

(Schluß in der Zwelten Bellage.)

M 99g.

3weite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 28. April

1909.

(Schluß aus der Eisten Beilage.)

R

Oberhürgermelster Dr. Lentze Magdeburg befürwortet den Antrag, die Gezeichnung „gehobene Stellen“ wieder herzustellen. Ohne nf. Bezeichnung würde die früher beim Richterbesoldungzgesetze beschlossene

Gleichstellung der Verwaltungsbeamten mit den Richtern wieder de⸗

seitigt werden. Die Kommission habe sich jwar gegen die Gleich- stellung aller akademischen Beamten erklärt, aber die Gleichstellung der Regierunggräte mit den Richtern werde nicht jetzt erst geschaffen, sondern sie sei bereits beim Richterbesoldungsgesetz entschieden worden.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich kann die von Seiner Exzellenz Herrn von Koeller und dem Herrn Bürgermeister Dr. Lentze gestellten Anträge nur mit Dankbarkeit begrüßen, ebenso wie die Begründung, die Herr Ober⸗ bürgermelster Lentze diesem Antrage jetzt gegeben hat. Von der Staatzregierung wird besonderer Wert darauf gelegt, daß diese Worte in gehobenen Stellungen“ wiederhergestellt werden. Wie der Herr Oberbürgermeister mit Recht heivorgehoben hat, ist von diesem hohen Hause selbst im vorigen Jahre grundsätzlich die Gleichstellung der Richter mit den Regierungsräten anerkannt worden, indem es das Richterbesoldungsgesetz seinerseits votiert hat. Nachdem diese Gleichftellung im Prinzip beschlossen ist, konnten wir jetzt nicht wle derum die Reglerungträte gegenüber den Amts⸗ und Landrichtern hervorheben, und es wären bedauerlicherweise dle Regierungsräte bei der ganzen umfassenden Besoldungsordnung so gut wie leer aus— gegangen. Da hat sich nun im letzten Moment im Abgeordneten⸗ hause ein Ausweg dahin gefunden, daß man einem Drittel der Regierung räte, das sich in gehobenen Stellungen befindet, noch eine Zulage von 600 (6 gewährt, sodaß wenigstens ein Teil der Regierungträte mit einer Zulage bedacht wird. Wollte man diese Worte „in gehobener Stellung“ streichen, also die Zulage einem Drittel der Regierungsräte ohne weiteres gewähren, so wücden die Regierungsräte als solche wieder gegenüber den Amtt⸗ und Landrichtern hervorgehoben. Damit würde die ganze Frage der Glelchstellung der Amis und Landrichter mit den Regierungßräten wieder von neuem aufgerollt werden. Ich glaube, das kann nicht im allseitigen Interesse liegen. Die Bedenken, die gegen gehobene Stellungen erhoben wurden, waren auch überwiegend technischer Natur, indem behauptet wurde, es sei schwer, diese gehobenen Stellungen im einzelnen zu bezeichnen. Allein, meine Herren, wir glauben, dieser Schwierigkeiten sehr wohl Herr werden zu können, indem beispielsweise bei den Oberpräsidien die ältesten Regterungzräte, bei den Regierungen diejenigen Regierungsräte, die mit der Stellvertretung der Oberregierungsräte betraut sind, und einige andere in der Tat gehobene Posten mit der Zulage bedacht werden. Worauf vor allem hingewiesen werden muß: es ist diese ganze Regelung nur als ein Provisortum anzusehen, da wir doch in absehbarer Zeit zu einer anderweitigen Organisatlon der Verwaltung, zu einer allgemeinen Dezentralisation, zu einer Ueberweisung eines Teiles der Geschäfte der Regierung an die Landräte kommen müssen Geschieht das, so werden wir voraussichtlich bei den dann geschaff enen Lokalbehörden, also vor allen Dingen bei den Landratsämtern, etats- mäßige Beamte mit Gehältern minderer Ordnung haben gegenüber Reg'erungsräten mlt Gehältern oberer Ordnung bei den Regie⸗ rungen. Dle Regierungen werden dann in der Tat mehr in die Stellung einer Berufungsinstanz, um mich dieses Ausdrucks aus der Justiz zu bedienen, einrücken, sodaß diese ganze Regelung nur als ein Provisorium anzusehen ist. Ich glaube, es würde nicht ge⸗ raten sein, diese Worte zu streichen und damit die gane Frage, wenn ich so sagen darf, der Parität zwischen der Justiz und der Ver⸗ waltung wieder aufjurollen und der Elfersucht zwischen Justiz und Verwaltung wieder Nahrung zu geben. Es ist erfreulicherwelse ge⸗ lungen, durch diese Fassung beide Interessen, die der Justiz und der Verwaltung, zu versöhnen, und es liegt kein Grund vor, den Justiz—⸗ beamten das Gefühl einer Zurücksetzung zu geben. Ich glaube, die Aufrechterhaltung der gleichmäßigen Zufriedenheit auf seiten der Justiz wie der Verwaltung ist so wichtig, daß es bedauerlich wäre, wenn dieses Verhältnis wieder getrübt würde, und diese Trübung würde unzweifelhaft eintreten, wenn man diese Worte „in gehobenen Stellungen“ striche und damit bei den Justizbeamten wieder das Ge⸗ fühl erweckte, als sollten sie hinter den Regierungzräten zurückgesetzt werden.

Ich kann daher die Anttäge Seiner Exzellenz des Herrn von Koeller und des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Lentze nur zur Annahme

empfehlen.

Herr Dr. von Miem bowski; Gehobene Stellen innerhalb der Regserung find ein Rovum, und die Kommission hat sich von der Zweckmäßigkeit dieser Einrichtung nicht überjeugt, sondern viel- mehr geglaubt, daß die Duichführung sehr schwierig sein wird. Richter und Verwaltungsbeamte sind im Endgehalt von 7200 6 gleichgestellt, aber lst denn im ührigen die Gleichstellung vorhanden? Gs follte wenigstens näher bestimmt werden, welche Stellen die Zulage erhalten sollen, und man kann da das dienstãlteste Drittel der Regierungsräte damit aukstatten. Ich werde für den Fall der Ablehnung det Antrages Köller-Lentze einen entsprechenden Antrag

stellen.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Den Worten des Herrn Finanzministers habe ich im ganzen nur wenig hinzuzufügen, da die Frage von ihm bereits nach jeder Richtung hin erörtert ist. Aber ich halte es für meine Pflicht, mlt Nachdruck zu betonen, wie die Lage der Gesetzgebung zur⸗ zeit ist, und ich muß da auf das vom Herrn Finanzminister bereits erwähnte Richterbesoldungsgesetz noch einmal besonders hinweisen. Dle Begründung ju diesem Gesetze ist belden Häusern des Landtags

unterbreltet worden, und es heißt dort: Der Gesetzentwurf und der in der Denkschrift entwickelte

Gehaltsplan bilden aber für die Staatzregierung ein untrennbares Ganze, sodaß die Durchführung sowohl des Gesetzentwurfs wie des Gehalteplang davon abhängig blelben muß. daß über belde Teile bei der Beratung des Gesetzentwurfg Einverständnis erzielt wird.

Und welter heißt es in der Denkschrift selber:

Die Bedeutung des richterlichen Amts erfordert es, daß die Landrichter und Amtgrichter in ihrem Diensteinkommen denjenigen Beamten der allgemeinen Staatsverwaltung im wesentlichen gleich⸗ gestellt werden, welche eine gleiche Vorbildung und gleichartige be—⸗

rufliche Ausbildung erfahren. .

Das ist der Grundsatz, nach dem verfahren ist bei dem Richterbesol⸗ dungsgesetz und welcher die Einführung der Bestimmung zur Folge gehabt hat, daß die Gehaltsstufen für die Richter ebenso bemessen worden sind wie die für die Mitglieder der Regierungskollegien, welche ein juristisches Studium durchgemacht haben. Dieses Richterbesol⸗ dungsgesetz ist am 1. April 1908 in Kraft getreten. Die jetzt in Frage stehende Besoldungsordnung soll von demselben Tage ab rückwirkende Kraft haben. Nehmen Sie jetzt den Antrag an, welchen die Kommission des hohen Hauses gestellt hat, so wird das merkwürdige Ergebnis gezeitigt, daß das Gesetz, welches am 1. April 1908 in Kraft tritt, durch die gegen⸗ wärtige Besoldungtordnung von demselben Moment ab wieder auf— gehoben wird. Dag würde doch eine Art der Gesetzgebung sein, die sich nicht würde vertreten lassen. Ich enthalte mich, auf die innere Begründung des Richterbesoldungzgesetzes einzugehen. Das Gesetz ist damals ohne einen Widerspruch angenommen worden und die Grund⸗ sätze, welche damals ausgesprochen worden sind, müssen auch noch heute Geltung haben. Von diesem Gesichtgpunkt aus ist der Antrag der Kommission meines Erachtens nicht annehmbar; denn dann würde wiederum eingeführt werden, daß die Regierunggbeamten eine Stufe höher gestellt würden als die Richter, welche dieses höchste Gehalt niemals erreichen können, es sei denn, daß sie eine Beförderung erfahren. Daß solche Beförderunggstellen bei der Justiz wieder gebildet werden entspricht einem dringenden Erfordernis, wie der Herr Finanzminister daz auch bereits ausgeführt hat. Analog diesem Gedanken ist der Beschluß des Abgeordnetenhauses zustande gekommen, daß auch inner— halb der Regierung Beförderungsstellen, entsprechend denen der Justiz, geschaffen werden sollten, bei denen dann die höheren Zuwendungen Platz zu greifen hätten. Das läßt sich ausführen, wenn das Gesetz so, wie es aus dem Abgeordnetenhause an dieses hohe Haus gelangt ist, angenommen wird.

Die Bedenken, welche der Herr Vorredner gegen die Ausführung geäußert hat, betreffen die Verwaltung des Innern. Die Verwaltung dez Innern hat aber, wie der Herr Finanzminister auch bereits er⸗ wähnte, keinen Zweifel, daß es wohl gelingen kann, die Struktur der Beamtenschaft so zu schaffen, wie sie etwa in späterer Zeit definitiv geregelt werden wird, also gewlssermaßen die zukünftige Struktur der Gehälter jetzt vorweg ju nehmen und damlt das zu ermöglichen, wat in dem dringenden Wunsche der Regierung liegt, daß den Regierungkt⸗ räten schon jetzt eine erhöhte Zuwendung juteil wird. Ich glaube deshalb bei dem hohen Hause dringend beantragen zu dürfen, daß der Antrag der Kommission abgelehnt werden möge und es, entsprechend dem Antrage von Köller Lentze, bei der Entscheidung des Abgeordneten hauses bleibe.

Herr von Wedel /Piesdorf meint, daß wohl selten über eine Sache so viele Worte gemacht worden seien. Alle technischen Räte bekämen die Zulage von 600 MS, nur den Regierungsräten habe man sie vorenthalten wollen, weil man die Eifersucht der Justiz⸗ beamten befürchte. Ein Amtsgericht und ein Regierungs⸗ kolleglum sei doch etwas anderegz. Die Richter könnten zu Ober— landesgerichtsräten ernannt werden und damit die Zulage von 600 ς erhalten, die Regierungsräte hätten diese Chance nicht; deshalb müsse ein Teil der Regierungsräte die Zulage erhalten. Darin, daß dieser Teil die Zulage ohne Ernennung erhalte, erbliche nun der Richterstand eine Zurücksetzung. Das sei lediglich Gifersucht; aber um diesen Schwierigkeiten aug dem Wege zu gehen, habe man die „gehobenen Stellen‘ erfunden. Man werde sehr wohl mit der Sache auskommen können, man werde die Vertreter der Präsidenten, die ältesten Regierungsräte und dergl. als solche gehobenen Stellen“ ansehen. Das beste wäre die Streichung der Bezeichnung der „ge⸗ bobenen Stellen“, aber wenn sie beibehalten würde, sei es auch gerade nicht aufregend.

Minister des Innern von Moltke:

Herr von Diiembowekl hat ausgeführt, wir ständen mit diesen gehobenen Stellungen vor einem Nobum. Dag ist, rein organisatorisch betrachtet, durchaus richtig, obwohl wir tatsächlich latent in gewissen bedeutungsvollen Dezernaten eine gehobene Tätigkeit auch bei der Re⸗ glerung unterscheiden. Dies kommt zwar äußerlich nicht in die Er⸗ scheinung, aber sie ist vorhanden. Ich erinnere an die Tätigkeit der ständigen Stellvertreter der Oberregierunggräte, die neben der all—⸗ gemeinen Arbeit, die sie zu versehen haben, auch gewisse aufsichtsrecht⸗ liche Befugnisse in der Stellvertretung wahrnehmen. Aeußerlich in die Erscheinung treten kann diese Einrichtung der gehobenen Stellen erst, wenn einmal die Reorganisation der Verwaltung durchgeführt ist. Wir beabsichtigen, durch sie einen Unterbau in der Kreiginstanz herzustellen, der es mit sich bringt, daß in der Kreisinstanz wirklich alle Sachen behandelt und bearbeitet werden, die in die Lokalinstanz gehören. Es werden dann, um den Landrat nicht zum Bureaukraten zu machen, not⸗ wendigerwelse etatsmäßige Hilfsbeamte ihm zugesellt werden müssen, die bei ihrer Versetzung zur Regierung dann in eine gehobene Stellung kommen; dann wäre die Sache auch organisatorisch richtig, und der Augdruck, der jetzt bemängelt wird, hätte seine innere Berechtigung. Wenn sich das Abgeordnetenhaus in seiner Majorität vereinigt hat, hier jetzt schon eine gewisse organisatorische Fiktion der gehobenen Stellen anzunehmen, so ist das elnmal geschehen, um dem allge⸗ meinen Wunsche nach der Reorganisation der Verwaltung schon einen Schritt entgegenzukommen, sodann aber hatte man die Absicht, wenigstens einem Teil der Reglerunggräte, da sie sonst leer ausgehen würden, auf diese Weise eine Zulage von 600 M zujuwenden. Ich habe das vom Standpunkt meines Ressorts aus freudig begrüßen müssen und habe deshalb gern jugestimmt, daß dieser Ausdruck in die Vorlage hineingebracht wurde, um für meine Regierungsräte überhaupt etwa erreichen zu konten.

Nun hat Herr von Dziembowekl dag Verzeichnig, das dem Ab- geordnetenhause vorgelegt wurde, bemängelt, um den Nachwels iu führen, daß gewisse Funktionen daju führen könnten, die ganze Tätig-

Ich glaube, da liegt ein das ich beseitigen möchte. In diesem Ver⸗ zeichnis ist nicht jedes einzelne Dezernat als gehoben ge⸗ dacht; aber wer weiß, wie es bei den Regierungen zugeht, muß mir zugeben, daß sich gerade diese wichtigeren Dezernate in ge⸗ häufter Weise auf einzelnen Dezernenten zusammenzufinden und daß dadurch gewisse Gruppen von diesen wichtigsten Dezernaten auf einen Dejernenten zusammengefaßt die Bezeichnung „gehobene Stellungen“ rechtfertigen.

Wenn dann darauf hingewiesen ist, daß noch große Schwierig⸗ keiten in der Praxis über die Bezeichnung derjenigen Dezernenten bei der einzelnen Regierung entstehen würden, welche nun als in einer gehobenen Stellung befindlich betrachtet werden sollen, so möchte ich darauf aufmerksam machen ez ist, glaube ich, überhaupt noch nicht angefühit worden —, daß bei der Drittelung der sämtlichen in« Frage kommenden etatgmäßigen Stellen überhaupt nur 170 Stellen bei den Regierungen und Oberpräsidien zur Berücksichtigung kommen, sodaß bei einzelnen Reglerungen drei bis vier gehobene Stellungen sein würden. Diese drel bis vier Stellen würden schon dadurch vor⸗ weggenommen, wenn die ständigen Stellvertreter der Oberregierungtz⸗ räte damit bedacht würden. Also eine Schwierigkeit für die Ver⸗ waltung wird aus diesem Beschluß nicht hergeleitet werden können. Ich möchte dringend bitten, es bei der utrsprünglichen Fassung zu belassen und hier nicht die drei Worte ju sehr auf die Wagschale zu legen. Es ist tatsächlich die einzige Möglichkeit, um für die Regierungsräte eine Verbesserung ihrer Lage in bescheidenem Maße herbeijuführen.

Wenn ich meine Bitte noch ganz besonders den Herren ans Herz legen möchte, so geschieht das auch aus rein taktischen Erwägungen. Ich sehe nämlich mit großer Sorge dem Moment entgegen, wo etwa ein Beschluß dieses Hauses nach den Vorschlägen der Kommission an das Abgeordnetenhaus kommt. Der ganze Aufbau der Besoldungß⸗ ordnung ist ein sehr kunstooller, und wenn aus dem Bau ein Stein, der ein Träger des Ganzen ist, erschüttert wird, so entsteht ein Riß, der sich nicht wieder jzukleben läßt. Ich bitte also noch einmal dringend, es bei der Fassung der Vorlage zu belassen.

Herr Dr. Loening⸗Halle meint, daß es sich nicht um eine Frage handle, die dag Vaterland bewege, daß sie aber doch nicht ganz geringfügig sei. Der Richterstand sei frei von kleinlicher Eifersucht; aber es würde allgemeine Mißstimmung erregen, wenn die gehobenen Stellen nicht wieder hergestellt würden.

Herr von Köller spricht sich kurz für die Wiederherstellung der drei Worte in gehobenen Stellen“ aus.

Graf Finck von Finckenstein verwirft prinzipiell die Gleich⸗ stellung aller akademisch gebildeten Beamten. Es sei nicht ver⸗ ständlich, daß der Richterstand so viel Wert auf die gehobenen e e,, ,. denn es bestehe gar nicht die Absicht, die Regierungsräte

keit der Beamten als gehoben zu betrachten. Mißverständnis vor,

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich will dem Beispiele des Herrn Vorredners folgen und mich auf wenige Worte beschränken. Ich will nicht darauf eingehen, ob es richtig war, die sämtlichen Beamten der Lokal⸗ verwaltung gleichzustellen. Das würde zu weit führen. Aber wenn Herr Graf von Finckenstein darauf hingewiesen hat, daß die Ver⸗ waltungsbeamten bei dieser ganzen Organisation gegenüber dem Richterstande zu kurz gekommen sind, so kann ich ihm in gewisser Be⸗ ziehung folgen. Ich habe die Gründe schon dargelegt, nach welchen mit Zustimmung dieses hohen Hauses die Richter den Verwaltungs⸗ beamten gleichgestellt sind. Aber wenn er etwas für die Ver waltungsbeamten tun will, dann gerade muß er diese Worte in ge⸗ hobenen Stellungen“ wieder herstellen. Denn wenn die Worte ge⸗ strichen werden, so ist die Wahrscheinlichkeit die, daß die Zulage für die Regierungsräte im anderen Hause überhaupt fällt. Also gerade wenn wir wünschen, etwag für die Regierungsräte ju tun, dann soll man auf die berechtigte Empfindlichkeit der Justiz etwas Räcksicht nehmen und wegen dieser drei Worte nicht das Risiko laufen, daß die Zulage für die höheren Verwaltungsbeamten gestrichen wird. Dag wäre aber das Ergebnis. Wird aber jetzt diese Zulage für die Re⸗ gierungsräte gestrichen und es kommt zu einer Dezentralisation, zu einer anderweitigen Organisation der Behörden, so würden wir dann erst in die Notwendigkeit versetzt werden, in die Gehalts—⸗ regulierung für die Regierunggräte einzutreten; und daß dann nicht bloß die Gehaltserhöhung für die Regierungsräte in Frage stehen würde, sondern daß das ganje Gros der Beamten dann auch wiederum mit Wünschen kommen würde, liegt auf der Hand. Wenn Sie also vermeiden wollen, daß in kurzer Zeit die ganze Frage der Gehälter wieder von neuem aufgerollt wird, müssen Sie jetzt die Zulage für die Regierungeräte bewilligen und nicht die Sache so konstruleren, daß die Zulage jetzt nicht bewilligt wird und dann in kurzer Zeit die Ge⸗ haltsfrage wieder angeschnitten werden muß. Deshalb kann ich Sie nur in Uebereinstimmung mit dem Herrn Justizminister und dem Herrn Minister des Innern dringend bitten, die Worte in ge⸗ hobenen Stellungenꝰ nach dem Antrage der Herren Exzellenz von Koeller und Dr. Lentze wieder herzustellen.

Herr Dr. Hamm führt aus, daß es sich nur um einen Aut⸗ druck handle, der nicht gerade schön sei, den man aber doch ruhig herunterschlucken könne. Bei der Justij gebe es eine höhere Instanz, bei der Verwaltung aber nicht.

Darauf wird mit sehr großer Mehrheit nach dem Antrag Köller⸗Lentze die Bezeichnung der gehobenen Stellen wieder

hergestellt.

err Dr. Küster⸗Marburg beantragt zu den Ge⸗ halisfätzen der Professoren, die die Kommission nach den Be⸗ an fer des Abgeordnetenhauses unverändert genehmigt hat, daß bie höheren Gehälter für die Universität Berlin fortfallen und deren bar, n. vollkommen denjenigen an den anderen Universitäten gleichgestellt werden.

Dasselbe beantragt Herr Dr. Borchers⸗Aachen für die Technische Hochschule in Berlin.

Herr Dr. Hillebrandt beantragt, die Bestimmung über die Honorare folgendermaßen zu fassen: Den Professoren (und Beamten) aller Landesuniversitäten fließen die fur ihre