Also, meine Herren, es ist ausdrücklich ausgesprochen, daß auch die Gewährung des erhöhten Wohnungsgeldzuschusseh mit dem 1. April 19808 beginnen soll und daß die Vorlagen auch wegen des Wohnungs⸗ geldzuschusses eine entsprechende Bestimmung enthalten sollten.
Meine Herren, eg würde, glaube ich, eine tiefgehende Enttäuschung in den Krelsen der Beamten hervorrufen, wenn die in der Thronrede verheißene, vom Präsidenten des Staatsministerlums ausdrücklich be⸗ stätigte Rückwirkung der Vorlage auch hinsichtlich des Wohnungs- geldzuschusses auf den 1. April 1908 den Beamten nun nlcht zuteil werden sollte. Wie Exjellenz Hamm die Güte hatte auszuführen, halte ich es für meine Pflicht, der unberechtigten Agltation eines Teiles der Beamtenschaft nachdrücklichst entgegenzutreten. Wollen wir die aber unterbinden, meine Herren, so dürfen wir, glaube ich, den Beamten auf der anderen Seite keinen gerechtfertigten Grund zur Beschwerde geben, und ich glaube, es würde ein solcher gerechtfertigter Grund vorliegen, wenn trotz der Verhelßung der Thronrede, trotz der Erklärung der Staatgregierung den Beamten dieser Wohnungß⸗ geldzuschuß nun nicht mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1908 ab gewährt werden würde, und ich weise nochmals darauf hin, daß die Sache ja vielleicht von geringerer Bedeutung wäre, wenn alle Kreise der Beamten neben dem Wohnungsgeldzuschuß eine erhebliche Gehalts- aufbesserung erführen. Vas ist aber bekanntlich beispielgweise bei den Regierunggräten wegen der Frage der Parität gegenüber den Richtern nicht der Fall; nur ein Drittel der Regierungträte in gehobenen Stellungen erhalten eine Gehaltzaufbesserung; die übrigen zwei Drittel der Regierungsräte sind auf die Gewährung eines erhöhten
Wohnungggeldzuschusses angewiesen. Also ich glaube, man würde auch diesen Kreisen der Beamtenschaft ein bitteres Unrecht tun, wenn man ihnen den Wohnungggeldzuschuß für das eine Jahr versagen würde. Und zu welchen Konsequenzen kommt man im einzelnen! Man hat auch im Beschlusse der Herrenhautkommission die rückwirkende Kraft bis jum 1. April 1908 zugelassen, soweit es sich um die Berechnung der Pension handelt. Also für die pen—⸗ sionierten Beamten soll die rückwirkende Kraft eintreten; für die im Dienst befindlichen Beamten soll keine rückwirkende Kraft gelten. Das scheint mir doch eine Regelung zu sein, die in der Tat nicht zu rechtfertigen ist. Ich glaube, hier ist ein Punkt, wo ich nachdrücklich und warmherzig Sie bitten muß, den Beamten da zuteil werden zu lafsen, waz ihnen in Aussicht gestellt ist, und ich glaube, es liegt durchaus auch im Interesse dieses Hohen Hauses, das lebhafte Wohl wollen für die Beamten zu bekunden, daß stets in diesem Hause seinen Widerhall gefunden hat. (Lebhaftes Bravo.)
Herr von Wedel; In der Thronrede habe ich eine Zu⸗ sicherung, daß auch der Wohnungsgeldzuschuß schon vom 1. April 1908 ab erböht werden sollte, nicht finden können. Durch die Rede eines Ministers aber ist das Herrenhaus nicht gebunden, sondern in seiner Entschließung vollkommen frei. Mit Freuden würden wir den Wohnungsgeldzuschuß ab 1908 den Beamten gewähren, wenn die Mlttel vorhanden wären; aber sie sind nicht vorhanden. Die Erhebung nachträglicher Steuerzuschläge für 19068 ist überall, auch in unserer Kommission, abgelehnt worden; der erforderliche Betrag würde daher eventuell auf Anleihe übernommen werden müssen. Das 53 muß tun, was es kann, daß eine solche Wirtschaft in
ieußen nicht ein reißt. Der Beamte erhält, wenn die Vorlagen ver⸗ abschiedet sein werden, sechs Quartale Gehalttaufbesserung und zwei Quartale Wohnungsgeldzuschußerhöhung auf einem Brett ausgezahlt; damit gelangt er in den Besitz einer ganz hübschen Summe.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Was zunächst die Thronrede betrifft, so weiß ich nicht, ob expressis verbis vom Wohnungsgeldzuschuß die Rede ist; eg kann auch ganz allgemein von der Aufbesserung der Beamten bejüge gesprochen sein. Darüber ist aber kein Zweifel, daß für weite Kreise der Beamten diese Verbesserung in einem erhöhten Wohnungs⸗ geld besteht, die Wor“ des Herrn Vizepräsidenten des Staatg⸗ ministeriums haben diese ganz umweifelhaft vorhandene Tatsache klar illustriert. Nun wies Exzellenz von Wedel darauf hin, daß keine Deckunggmittel für 1908 vorhanden sind. Ich hatte ja den Vorschlag gemacht, für 1908 einen Zuschlag zur Einkommensteuer zu erheben, aber weder das Abgeordnetenhaus, noch die Kommission des Herrenhausetz haben diese Vorschläge angenommen. Also die Kommission des Herrenhauses lehnt den Zuschlag ab und dann sagt sie, wir können den Beamten nichts geben, weil keine Mittel da sind. So kann man doch nicht operieren. Ich meine, die Rücksicht auf die Billigkeit gegenüber den Beamten muß entscheidend sein und der Wunsch, in den so schon sehr erregten Kreisen der Beamten nicht ein gerechtsertigtes Gefühl der Erbitterung entstehen zu lassen. Die Dinge in der Beamtenwelt sind zu ernst ju nehmen, als daß, wie ich meine, die Staatsregierung oder der Landtag dazu Anlaß geben sollte, dieser ganzen unruhigen Be⸗ wegung gerechtfertigte neue Nahrung zuzuführen, und ich darf he— merken, daß die Sache für 1909 auch nicht anders wird; denn auch für 1909 sind wir bedauerlicher Welse nicht in der Lage, den ganzen Bedarf für die Gehälter ju decken. Den Herren ist bekannt, wie un⸗ günstig unsere Finanzlage infolge des Rückgangs unserer Eisenbahn—⸗ einnahmen geworden ist. Also auch für 1909 müssen wir zu Anleihen greifen, um den erhöhten Wohnungegeldzuschuß den Beamten zu ge—⸗ währen. Wag für 1909 zulässig ist, sollte auch für 1908 zulaͤssig sein. Deshalb bitte ich nochmals um Annahme des Antrages Hamm.
Nach einer Richtigstellung des Herrn Dr. Hamm bemerkt
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Es wird mir soeben der Wortlaut der Thronrede vorgelegt, der bestätigt, daß ausdrücklich von der Regelung des Wohnungsgeldzuschusses die Rede ist. Es heißt darin:
Gleichwohl hält die Staatsregierung es für notwendig, in der gern betätigten Fürsorge für ihre Beamten die durch den Staats haushaltetat für 1907 begonnene Aufbesserung der Beamtengehälter durchzuführen und Ihnen zugleich eine Neuregelung der Vorschriften über den Wohnungegeldzuschuß vorzuschlagen.
(Hört! hört! links.)
Herr Körte Königsberg: Ein Grund zu einer gerechtfertigten und tiefgehenden Erregung liegt bei den Beamten hier nicht vor; die Beamten haben sich damit getröstet, daß die überwiegende Mehr⸗ zahl der Kommunalbeamten bis 1908 rückwärts die erhöhten Gejüge auch nicht erhalten. Dazu sind die Kommunen gar nicht in der Lage. Ich bitte Sie also, den Kommissionsvorschlag anzunehmen.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Gegenüber Herrn Körte nur nech eine Bemerkung: Die Gemeinden sind frel und sie brauchen aus dem Vorgehen des Staats die Kon— sequenzen nicht zu ziehen, aber für die Staatgregierung ist gegenüber den Eiklärungen der Thronrede und gegenüber der Erklärung des Viepräfidenten des Staatsministeriumz eine ganz andere Situation
geschaffen. Ich glaube also nicht, daß aus der Bewilligung an die
staatlichen Beamten mlt Notwendigkeit für die Kommunen die Pflicht erwächst, nun auch für 1908 die Konsequenzen zu niehen.
Herr Schmieding spricht sich ebenfalls gegen die rückwirkende Kraft bis zum 1. Aprll 1908 aug. Die Haupffache sei, daß die Beamten in Zukunft besser gestellt werden.
Herr von Wedel Piesdorf: Gegenüber dem verlesenen Text der Thronrede bin ich veranlaßt, meinen Widerspruch gegen die 16 wirkende Kraft bis 1908 zurückzuziehen.
Graf Finck von Finckenstein: Ich kann dem nccht folgen. Wollte man so argumentieren, so dürfte das Herrenhaus überhaupt gegen kein Gesetz stimmen, das in der Thronrede angekündigt ist. Auch die Thronrede spricht kein Wort davon, das die Erhöhung der Wohnungsgeldzjuschüsse für ein bestimmtes Jahr verbürgen follte.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Ob die Erwägungen des Herrn Vorredners bie Beamten, welche nichts bekommen, beruhigen werden, ist mir sehr zweifelhaft. Was meine Erklärung im Abgeordnetenhaus anlangt, so habe ich im An— schluß an dag, was der Herr Viepräsident des Staatsministerlums, . Aeußerungen ich bereits vorgelesen habe, erklärt hat, folgendes gesagt:
Ich habe schon erwähnt, daß die Staatsreglerung die Absicht hat, die materielle Zusage der Thronrede voll und in allen Teilen aufrecht zu erhalten, daß den Beamten die ihnen zugedachten Wohltaten auch vom 1. April dieses Jahres an zuteil werden sollen, daß die Gesetzes vorlagen also rückwirkende Kraft erhalten sollen.
Also nirgend ist ein Unterschied gemacht zwischen Gehaltsaufbessung und Wohnungtegeldzuschüssen. Zur Gehaltsaufbesserung gehört eben notwendig auch die Erhöhung der Wohnungltgeldzuschüsse; beides ist immer zusammen behandelt worden.
Es ist ja nun aber selbstverständlich, daß das, was ich oder ein anderer Vertreter der Staatsregierung erklart hat, für die Stellung- nahme des Hauseg gleichgültig sein kann. Minder gleichgültig aber kann sein, was in einer Thronrede steht; auch das bindet zwar die Häuser des Landtages nicht. Aber daß der Landtag auf die Erklärungen der Thronrt de besonderen Wert legen wird, brauche ich nicht zu er— wähnen, und vor allen Dingen sind — worauf es ankommt — in der Thronrede Hoffnungen und Erwartungen in der Beamtenschaft erweckt worden, die zu täuschen man sich sehr überlegen sollte. (Sehr richtig Herr Graf von Finckenstein hat Zwelfel darüber, ob die Thronrede so aufzufassen ist. Wenn man aber bei Beginn der Session 1908 eine Thronrede erläßt, so kann doch das darin Gesagte nur für das Jahr 1908 Geltung haben; man gibt doch in der Thron⸗ rede keine Erklärung ab, bie erst nach 20 Jahren Geltung haben soll. Wenn also in der am 6. November 1907 gehaltenen, für 1908 be- stimmten Thronrede gesagt ist:
Gleichwohl hält die Staateregterung es für notwendig, in der gern betätigten Fürsorge für ihre Beamten die durch den Staats haus haltgetat für 1907 begonnene Aufbesserung der Beamtengehälter durchjuführen und Ihnen zugleich eine Neuregelung der Vorschriften über den Wohnungsgeldzuschuß vorzuschlagen,
so ist diese Gerklärung doch für 1908 gemeint gewesen, also kann billigerweise ein Zweifel nicht bestehen, und ich kann bei dem Ernst der Sache und zur Vermeidung einer, wie ich glaube, tiefgehenden und gerechtfertigten Mißstimmung nur dringend bitten, doch auf diese Vorgänge Rücksicht zu nehmen und den Beamten die rückwirkende Kraft für 1908 nicht zu versagen.
Herr Körte: Was der Minister sagte, trifft doch nicht ganz zu. Der Gesetzentwurf über die Besestigung der Steuerfreiheit der
Kommunalbeamten ist auch in Thronreden wiederholt in Aussicht gestellt worden, ohne daß dieses Versprechen eingelöst worden wäre.
Der Antrag Hamm wird abgelehnt nnd die Kommissions—⸗ fassung angenommen.
In § Za wird die von der Kommission eingeschaltete Bestimmung über die Höhe des Witwengeides ohne Debatte angenommen.
In § 7 (Steuerzuschläge vom 1. April 1909 am) tritt
Herr Schustehrus für die Wiederherstellung des folgenden, von der Kommission gestrichenen Beschlusses des Abgeordneten⸗ hauses ein: ‚Die Erbebung der Steuerzuschläge ist als eine vorüber⸗ ehende Maßregel anzusehen, die nur so lange in Gültigkeit bleibt, 6. eine organische Neuordnung der direkten Staatssteuern in Preußen erfolgt sein wird. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist von der Staatsregierung innerhalb dreier Jahre im Landtage einzubringen.“ Nicht nur die Ungerechtigkeit, die in der Steigerung der Zuschläge um je 5 oo für nahe bei einander liegende Einkommen kestck sondern auch die Rücksicht auf 5 8, der diese Zuschläge für die kommunalen Abgaben außer Wirksamkeit setze, bedinge eine möglichst baldige organische Revision des neuen Cinkommensteuertarifs.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Dem Herrn Oberbürgermeister Schustehrus wie dem Herrn Grafen Mirbach bin ich dankbar für den Antrag, den 57 nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses wiederherzustellen. Dieser 5] ist vielleicht der am meisten umstrittene Paragraph der ganzen Vorlage gewesen. Eg wird den Herren erinnerlich sein, daß die Kommission des Abgeordnetenhauses zunächst die erhöhten Deckungs⸗ mittel lediglich auf zwei Jahre bewilligt hatte und daß si: also nach jwei Jahren dann weggefallen wären. Ich hatte namens der Staatgtzreglerung erklärt, daß die Staatsregierung unter keinen Umständen darauf eingehen könne und die ganze Vorlage daran scheitern lassen würde. Denn wir würden dadurch in die Lage versetzt worden sein, nach zwei Jahren nicht mehr die Deckungsmittel zur Verfügung zu haben, aber doch die ganze Be—⸗ lastung für die Aufbesserung der Gehälter der Beamten, Lehrer und Gelstlichen dauernd ju Lasten der Staatzkasse zu sehen. In sehr dankengwerter Welse ist dann die Kommission des Abgeordnetenhauses von diesem Beschluß zurückgetreten und hat die Mittel in dem Sinne dauernd bewilligt, daß sie der Staatsregierung so lange jur Ver⸗ fügung stehen, big eine anderweite organische Regelung des Ein— kommensteuergesetzes vorliegt, und dle Kommission legte mit Recht von ihrem Standpunkt Wert darauf, daß sie diesem propisorischen Charakter in dem Gesetz Ausdruck gab. Ich bin nicht imstande gewesen, den Ausführungen des Herrn Ober⸗ bürgermeisters in allen Beztehungen zu folgen; ich habe sie nicht voll= kommen verstehen können. Sowelt ich ihn aber habe verstehen können, decken sie sich durchaus mit der Auffassung der Staats- reglerung. Denn, meine Herren, diese Zusage, daß wir in absehbarer Zeit eine neue Vorlage machen sollen, ist durch dringende sachliche Momente begründet. (Sehr richtig) Eins der Momente hat der Herr Oberbürgermelster zunächst angeführt. Man kann für eine kurze Zelt eine solche Gestaltung unseres Steuertarlfg, ich wlll einmal
sagen, tolerieren; aber auf die Dauer ist ein solcher Einkommensteuer⸗
tarif mit springenden Zuschlägen von 5, 10, 15, 20 und 250/g unm . der bei der geringsten Ueberschreltung der Grenzsammen sofort
sehr viel höhere Steuerleistung mit sich bringt. Schon da lieg
Kompelle für die Staattzregierung, dem Landtage in absehbaret eine neue Vorlage mit einem systematisch durchgeblldeten Ta unterbreiten.
Daß andere Moment hat, sowelt ich veistehen konnte, der Oberbürgermeister Schustehrug auch schon geftreift. Auf die ist es nicht möglich, einen Teil des Aufkommens an staatlicher kommensteuer der kommunalen Belastung zu unterwerfen und einen ö. nicht, wie das augenblicklich rechtens sein würde. Also in absehlh Zeit müßten wir diese Unterscheidung zwischen staatlichem Steuer kommen, daz zugleich der Kommunalbesteuerung unterliegt und solch das ihr nicht zugleich unterliegt, aufgeben und in dleser Bezieh das Gesamteinkommen sowohl der staatlichen wie der kommunt Besteuerung unterwerfen. Werden die Steuerleistungen so steigert, so müssen sie ferner naturgemäß auch einen Einfluß auf Wahlrecht ausüben, denn Wahlrecht und Steuerleistungen hängen das engste zusammen. Ich glaube, es ist sehr erfreulich, daß wir einer Aenderung des Wahlrechtes sowohl im Staate wie in den 0 meinden durch dleses Gesetz nicht gedrängt worden sind. Es ist Abgeorbnetenhause ausdrücklich ausgesprochen worden, daß d Dinge separat behandelt werden sollen. Aber auf die Dauer könn naturgemäß die Steuerleistungen bei der Gestaltung des Wahlres nicht unberücksichtlgt gelafsen werden.
Also, es liegen in der Sache selbst dringende unabweighn Momente, die unß dazu führen werden, in absehbarer Zelt ein. neuen Entwurf des Einkommensteuergesetzes unter Beseitigung jetzigen Mängel dem hohen Hause vorzulegen. Wenn das der Fe ist und andererseits vom Abgeordnetenhaus mit Recht Wert daa gelegt wird, daß dieser probisorische Charakter im Gesetze selber au gesprochen wird, so kann ich im Interesse der Verabschiedung de Gesetzes nur dringend bitten, den Anträgen Schustehrus und Gr von Mirbach zuzustimmen.
Generaldireltor der direlten Steuern Wallach äußert sich üb— die Frage der Erhöhung der Zuschläge von Gesellschaften mlt be schränkter Haftung.
Herr Ehlers: Auch wir sind für die baldige Beseiti gung des Provisoriums, aber dagegen, daß solche allgemeine Be trachtungen in das Gesetz aufgenommen werden. Wenn nun die Re gierung nicht binnen drei Jabren die hier erwähnte Vorlage einbringt was dann? Es ist nicht nötig, in ein Gesetz eine so selbstverständ liche Behauptung aufzunehmen, daß es bei dem bisherigen Zustande verbleibt, bis eine organische Regelung eintritt.
Graf Bothe zu Eulenburg: Da der Graf Mirbach ver⸗ hindert ist, so möchte ich an seiner Stelle den von ihm und dem Ober, bürgermeister Schustehrus gestellten Antrag empfehlen. Stteng ge⸗ nommen halte ich den letzten Absatz des 5] für überflüssig. Aber es ist doch in diesem Paragraphen durchaus erwünscht, den Satz noch ausdrücklich hervorzuheben. Die 25 oo Zuschläge können auf die Dauer nicht aufrechterbalten werden ohne die allergrößten Unzutrãg⸗ lichkeiten. Es ist also recht wünschenswert, daß sie nicht zu lange bestehen bleiben. Auch nach der Meinung des Vorredners kann dieser Zusatz des 5 J in keinem Falle schaden; im anderen Hause wird aber auf diesen Zusatz gerade ein außerordentlicher Wert gelegt.
Graf von Zieten Schwerin; Ich möchte in Vertretung dez ver— hinderten Grafen Mirbach gegen die Bemerkung des Herrr Schustehrus Einspruch erheben, daß Graf Mirbach, der ebenfalls die Wiederber— stellung dieses Paflus beantragt hat, dies hauptsächlich deshalb wünschte, weil nach seiner Meinung die besser situierten Klassen schon jetzt steuerlich zu hoch belastet wären.
Derr Struckmann- Hildesheim: Wir brauchen diesen letzten Absatz im Gesetz auch mit Rücksicht darauf, daß die Schwierig keiten, die den Kommunen durch das doppelte Veranlagungsgeschäft erwachsen, baldigst wieder beseitigt werden.
Nachdem noch Herr Dr. Rive⸗Halle die Annahme des Antrags Schustehrus empfohlen, stellt das Haus mit großer Mehrheit diesem Antrage gemaͤß den letzten Absatz des 37 wieder her.
Bei 8 8 ersucht
Herr Körte die Regierung, bei der Reorganisation der Steuer gesetzgebung auch auf die Eröffnung neuer Steuerquellen für die Kommunen Bedacht zu nehmen.
Herr Dr. Lentze Magdeburg: Ich möchte nur Verwahrung gegen die Auffassung einlegen, daß es durchaus richtig sei, die Gemeinden von den Rückgriffen auf diese Zuschläge auszuschließen.
S 8 wird angenommen, ebenso der Rest des Gesetzes und die notwendig gewordenen redaktionellen Aenderungen, welchen der Unterstgatssekretär von Dom bois zustimmt.
Das Gesetz im ganzen sowie das Gesetz, betreffend die . von Wohnungsgeldzuschüssen, werden hierauf ge— nehmigt.
Die Petitionen werden durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt erklärt. on dem Lehrerbesoldungsgesetz waren gestern die 8 17 bis 19 M er m r mn, 54 und 58 bis zur Erledigung der , der Wohnungsgeldzuschüsse zurückgestellt worden. Die Annahme des Antrags von Wedel und die Ablehnung des Antrags Hamm ergibt die Notwendigkeit einer veränderten Fassung dieser Paragraphen.
Herr Dr. Dehler ⸗Crefeld beantragt demgemäß, auch die erhöhten Mietsentschädigungen erst vom 1. April 1905 an gelten zu lassen, hierbei jedoch hinsichtlich der in der Zeit vom 1. April 1905 bis 31. März 1909 pensionierten oder gestorbenen Lehrkräfte für die Berechnung des Ruhegehalts und der Versorgungoansprüche der Hinterbliebenen den neuen Durchschnittssatz zu Grunde zu legen, wenn er für den Lehrer oder seine Hinterbliebenen zu einem günstigeren Er—
gebnis führt.
err Dr. Hamm spricht sich gegen diese Differenzierung hinsichtlich der Lehrer aus, die Staatsmietsgeld, die Wohnungsgeld⸗ zuschüsse erhalten hätten.
Herr Dr. Bender⸗Breglau tritt für den Anttag Oehler ein.
Die Anträge Oehler werden mit großer Mehrheit an⸗ genommen.
Auch das Lehrerbesoldungsgesetz wird hierauf im ganzen mit großer Mehrheit genehmigt.
Auf Antrag des Freiherrn von der Goltz überweist das Haus die Vorlage, betreffend die Umzugskosten der Geistlichen der evangelischen Landeskirchen der aͤlteren Provinzen, der Finanzkommission.
Nameng der verstärkten Agrarkommission berichtet Dr. Graf von Wedel⸗Gödens über die Novelle zum Gesetz von 1874, betreffend das Höferecht in der Provinz Hannover. Die Kommission hat die Vorlage unverändert angenommen, nur will sie den Termin für das Inkrafttreten vom 1. . 1909 auf den 1. Oktober 1909 hinausschieben. Die Vorlage ändert, zum Teil mit Rücksicht auf das BS. G⸗B., eine Reihe von . — besonders über das Erbrecht und die Ermittlung des Wertes der Höfe ab.
(Schluß in der Zweiten Bellage.])
M 1O2.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger
19909.
Berlin, Sonnabend, den 1. Mai
8
woägungen.
kehnung dleselben Gründe. Streitigkeiten führen können, wenn jedegmal festgeftellt werden soll,
(Schluß aug der Ersten Beilage.)
Der Referent bemerkt, daß das Gesetz sich durchaus bewährt hat und die beabsichtigten Aenderungen durchweg den Beifall der Be⸗
teiligten finden.
Justizminister Dr. Beeler:
Ich möchte mir nur erlauben, den Gesetzentwurf von seiten der Regterung einzuführen, indem ich noch einige kurze Bemerkungen denen des Herrn Berichterstatters hinzufüge. Es sind ja alle Gesichts⸗ punkte, die im allgemeinen in Betracht kommen, von dem Herin Berichterstatter bereits ausgiebig und nach meiner Ueberzeugung durchaus zutreffend dargelegt worden. Ich möchte also nur darauf hinweisen, daß die Höfegesetzebung in der Provinz Hannover bekanntlich aus den Wünschen der Bevölkerung selbst hervorgegangen ist und daß es nach längeren Bestrebungen im Jahre 1874 gelungen ist, das jetzt geltende Gesetz zustande zu bringen. Dieses hat sich im Laufe der Jahre etwas veraltet gejeigt in diesen und jenen Punkten, und es hat sich alsbald wiederum in der Bevölkerung der Wunsch gejeigt, diesen Mangel ju beseitigen und dag, was man als fehlsam erkannt hatte, fortzuschaffen. Aber der Hauptantrieb für die jetzige Gesetzgebung ist der gewesen, daß man die Bestimmungen deg geltenden Höferechtäz mit denen der neuen Zivilgesetzgebung in Ein—⸗ klang bringen wollte, und da handelt es sich namentlich um das Erb— recht der Frau und um den Fall, wenn Gütergemeinschaft vereinbart wird und infolgedessen die Verhältnisse des Hofes mit berührt werden. Da ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine gewisse Gefahr, daß die Höse verschwinden können, wenn die Regeln der Gütergemeinschaft des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs gelten sollten, und ju diesem Zwecke ist jetzt dieser
Gesetzentwurf abgefaßt, zu diesem Zweck und den anderen, die der
Herr Berichterstatter schon erwähnt hat. Es ist eine sehr gründliche Arbeit, die in dem Provinziallandtag geleistet worden ist, und ich glaube, daß den Wünschen der Bevölkerung in einer solchen Weise Rechnung getragen wird durch den Entwurf, wie er vorliegt. Ich glaube, daß es die beste Empfehlung für ein Gesetz sein muß, wenn es von den Kreisen, für die es gedacht ist, einer solchen gründlichen Bearbeitung unterzogen worden ist und voll ihren Wünschen ent— spricht. Wenn ich recht unterrichtet bin, ift es eigentlich nur ein Punkt gewesen, in dem die Regierung bisher abgewichen ist don dem, was im Provinziallandtag vorgeschlagen war, und zwar von der großen Mehrheit des Provinziallandtags. Dieser eine Punkt wird später erörtert werden; ich erwähne das nur, um zu illustrleren, wie die Voilage im Einklang steht mit dem, was das Land Hannover wünscht. Ich glaube, daß das Gesetz außerordentlich heilsam wirken wird, ebenso wie bekanntlich in Han— nover das Höfegesetz selbst die vortrefflichste Wirkung gehabt hat. Es ift interessant, zu erfahren, daß in dem in Rede stehenden Bezirk etwa 73 000 Höfe bereits eingetragen sind, das ist die große Mehrheit der vorhandenen. Dieses Höferecht zu erhalten und zu fördern, ist der Zweck dieses Gesetzes, und ich glaube es den Herren warm empfehlen zu können. (Bravo!)
Herr Dr. Struckm ann-⸗hildesheim: Die Kommission hat leider
keinen schriftlichen Bericht erstattet, sodaß ich genötigt bin, zu dieser späten Stunde das Haus noch mit einer Reihe von
Amendements zu behelligen. st ; Bauerngüter, sondern auch auf große und Rittergüter. Meine An—
träge sollen in der Hauptsache die ursprüngliche Regierungsvorlage, wie sie der Provinziallandtag erhielt, wiederherstellen; denn in der Gestalt, wie sie aus diesem hervorgegangen ist, halte ich sie für eine Gefahr. Den Abkömmlingen außer dem Anerben werden zu große Opfer jugemutet; es wird und muß Unzufriedenheit erregen, wenn die Abfindungen allzu ungünstig bemessen werden. Die Novelle trägt lediglich den theoretischen Wünschen der Landwirt—
schaftskammern Rechnung und schaff! Unzufriedenheit. Ein Regierungsvertreter, der den Verhandlungen des
bannoberschen Provinziallandtags beigewohnt hat, widerspiicht der Auffassung, daß auf ihm nur die Interessen der Hofbesitzer und Anerben
vertreten worden wären. ö Graf von der Schulenburg Wolfsburg schließt sich den
Ausführungen des Referenten an.
Damit schließt die Generaldiskussion.
Sz 12 fixiert den Begriff des Hofinhabers.
. Dr. Struckmann befürwortet dazu zwei Anträge, welche die ursprüngliche Regierungsvorlage wieder aufnehmen und eine zu große Begünstigung des Anerben verhindern sollen.
Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat anerkannt, daß altz Fortschritt anzusehen ist, daß das Hofinventar in Zukunft als Pertinenz des Gutes zu betrachten ist und nicht besonders eingeschätzt wird. Was seine Anträge anbetrifft, so läßt sich für dieselben ja manches anführen. Die Königliche Staatsregierung ist den Wünschen des Provinzial⸗ landtages von Hannover nachgekommen autz rein praktischen Er Wir sind zu der Ueberzeugung gekommen, daß die aus der praktischen Erfahrung im Provinziallandtag hevorgegangenen Aende⸗ rungganträge wirklich zweckmäßig sind und daß die Schädigungen für
die Miterben, von denen der Herr Vorredner spricht, kaum oder
nur in den allerseltensten Fällen eintreten werden. Wag den ersten Antrag anlangt, so gibt die Vorlage elne ganz klare Definition, was als Inventar anzusehen ist, nämlich das, was für die Bewirtschaftung
vorhanden ist, also bisher für die Bewirtschaftung benutzt worden ist, während der Antrag Struckmann das für die Bewirtschaftung er
forderliche Inbentar als dem Anerben zufallend ansehen will. Nach
vdiesem Vorschlage würde sich die Notwendigkeit einer Beurteilung ergeben, was als für die Bewirtschaftung erforderlich anzusehen ist,
Und daraus können die unzähligsten Streitigkeiten entstehen, Nachteile,
Die mit dem geringen Vorteil, der unter gewlssen selten vorkommenden WVerhaͤltnissen keinem praktischen bitte ich Sie, den ersten Antrag des Herrn Dr. Struckmann
a4Mcbꝛulehnen.
werden könnte, in diesem Grunde
zuteil Aus
dem Miterben dabei Verhältnis steht.
Was den zweiten Antrag anbelangt, so sprechen für die Ab- Auch hier würde es zu unzähligen
Das Gesetz erstreckt sich nicht nur auf
werde.
wie viel der vorhandenen Vorräte zur Bewirtschaftung des Hofes bls zur nächsten Ernte notwendig ist. Im übrigen übernimmt auch jetzt der Anerbe die Gefahr, daß unter Umständen der Erblasser vor seinem Tode zu viel von seinen Vorräten verkauft hat und er also mit den Vorräten nicht langt. Wenn Sie gerecht sein und den Anregungen des Herrn Dr. Struckmann folgen wollten, müßte in solchen Fällen den Miterben aufgegeben werden, die fehlenden Vorräte zu ersetzen. Sie sehen, daß der Antrag zu ungewünschten Konsequenzen führen würde. Ich bitte Sie also, aus rein praktischen Gründen die Anträge des Herrn Dr. Struckmann
abzulehnen. Die Anträge werden abgelehnt.
Auch die zu § 165 (Ermittelung des Wertes des Hofes) von Herrn Dr. Struckmann gestellten Anträge werden gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt, nachdem der Justizminister Dr. Beseler erklart hat:
Ich habe seitens der Staatgregierung den Anträgen des Herrn Oberbürgermeisters zu widersprechen. Ich berufe mich zur Begründung dieses Widerspruchs auf alles, was der Herr Berichterstatter vorge⸗ tragen hat. Ich glaube, daß diese Fragen nach jeder Richtung hin reiflich geprüft sind, und die Staatzzregierung schließt sich der Be⸗ gründung an.
Nach § 16a der Vorlage gebührt dem Anerben ein Drittel als Voraus; bei mehr als vier Kindern soll ihm aber der halbe Hof zustehen. Diese letztere Bestimmung wird von Herrn Dr. Struckmann als eine besonders große Ungerechtigkeit gegen die Geschwister charakterisiert und die Streichung be⸗ antragt.
Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim: Die Interessen des Grundbesitzes müssen hier auch von Staats wegen gegenüber den Privatinteressen der Miterben in den Vordergrund gestellt werden.
Der Antrag wird abgelehnt.
Nach einer weiteren Bestimmung des Entwurfs soll der überlebende Ehegatte in Ansehung des Hofes bis zu seinem Tode die rechtliche Stellung eines Vorerben haben; die Ab⸗ kömmlinge des verstorbenen Ehegatten haben die rechtliche
Stellung von Nacherben. Herr Dr. Struückmann will auch die Abkömmlinge des über⸗
lebenden Ehegatten als Nacherben gelten lassen, da sonst möglich wäre, daß der leibliche Sohn eines der beiden Ehegatten vollständig
leer ausginge. ⸗ J Von einem Regierungsvertreter wird erklärt, die Staats-
regierung bejweifle, ob eine derartige Bestimmung mit dem Reichs⸗ recht vereinbar wäre.
Der Antrag wird abgelehnt, die Vorlage unverändert angenommen, der Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Oktober 1909 festgesetzt.
Schluß 6 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt, um den 20. Mai.
Haus der Abgeordneten. 75. Sitzung vom 30. April 1909, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Der Präsident von Kröcher erbittet und erhält zunächst die Ermächtigung, Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen die Glückwünsche des Hauses zum Geburts⸗ tage zu übermitteln, worauf das Haus die Beratung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten in dem Kapitel „Medizinalwesen“ fortsetzt.
Abg. Geigler (Zentr) trift prinzipiell für die Durchführung der Nahrungsmittelkontrolle auf dem Lande ein; sie dürfe aber nicht juxn daß sie den Be ⸗ l
allen Beamten, die zur Schulaufsicht bestimmt sind, wird erwartet,
rigoros gehandhabt werden und nicht so erfolgen telligten alljzugroße Kosten auferlege. . ⸗ .
Geheimer Medizinalrat Dr. Abel gibt zu, daß bei den neu ein⸗ gerichteten Aemtern noch mancherlei Uebelstände und Mängel abzu—⸗ stellen seien, an der Nahrungsmittelkontrolle müsse aber festgehalten werden, denn die Nahrungsmlttelfälschungen bätten in Preußen, wie nachgewiesen sei, eine außerordentliche Höhe erreicht. Die von dem Abg. Geisler gegebenen Anregungen sollten wohlwollend geprüft und
die Mängel bei den Untersuchungzsämtern nach Möglichkeit beseitigt
werden. . . ̃ j ö. Abg. Marx (Sentr.) hält die Nahrungsmittelkontrolle im Interesse
der Volksgesundheit für durchaus notwendig, sie müsse in Stadt und Land durchgeführt werden. Das Land habe besonders darunter zu leiden, daß der Kolonialwarenschund aus der Stadt dorthin abgestoßen
Abg. Dr. Müller⸗Berlin (fr. Volksp.) findet die Antwort des Regierunggvertreters bezüglich der Nahrungsmittelkontrolle etwas aus-
weichend und meint, daß durch die Einrichtung der Nahrungsmittel⸗ untersuchungsämter die privaten Chemiker und die städtischen Aemter
benachteiligt würden. — Sodann bespricht Redner die Frage der Promotion der Tierärjte. Bisher könne nur in Gießen der Titel Dr. med. vet. erworben werden; aber auch die tierärztlichen Hoch schulen sollten das Recht dazu erhalten, diesen Grad zu verleihen, waz bisher leider noch nicht der Fall k.
Geheimer Medizinalrat Dr. Abel erwidert, daß die letztere Frage nicht Sache der Medizinalabteilung sei, und daß die Einrichtung der Nahrungsmitteluntersuchungsämter durch die steigenden Bedürfnisse erforderlich geworden sei, daß aber die privaten Chemiker nicht ge—⸗
ädigt werden sollten. ; e. Ig Dr. hl lle gente unterstczt die Wünsche des Abg. Müller⸗ Berlin, wonach die tierärztlichen Hochschulen die facultas bekommen
die Tierärzte zu promovieren. ö solen n Dr. in nr. r bedauert, daß die Kommissare nicht
anwesend seien, welche die Sache der Promotion der Tierärzte angebe.
Zu den Besoldungen der Kreisärzte liegt eine Petition von
siätsrat Dr. Brennecke u. Gen. in Magdeburg⸗Sudenburg vor, a gen fe der Geschäfte des Gefängnisarjtes in Quedlin- burg durch den Kreigarzt daselbst.
Berichterstatter Abg. von der Osten (kon) beantragt namens der Budgetkommission, über die Petition zur Tagesordnung über- naehe Dr. Röchling (l.) beantragt dagegen, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überwelsen, und erhebt den Vorwurf, daß der Regierungepräsident in dieser Sache nicht richtig ver
en sei.
3 emen Oberregterunggrat Freiherr von Zedlitz und Neu kirch erwidert, daß die Budgetkommission eingehend geprüft habe, ob der Regterungspräsident falsch gehandelt habe. Ver Krelgarzt
habe selbst den Vertrag mit der Justizverwaltung gekündigt und ihn nur fortsetzen wollen, wenn ihm ein Pauschale von 600 1 be⸗ willizt würde. Die Justißberwaltung sel dann in Verlegenheit gekommen weil sie keinen Gefängnisarzt gehabt habe. Der Regie⸗ rungspräsident habe darauf mit Recht eingegriffen.
Abg. Ku bn, Ahrweiler (3entr.) erklärt, daß seine Freunde gegen den Antrag Röchling stimmen werben.
Abg. Lüdicke Freikons): Die vorliegende Frage ist so kompliziert, daß wir bedauern, keinen schriftlichen Bericht darüber zu haben. Die Angelegenheit ist des persönlichen Charakters dadurch entkleidet, daß der Kreisarzt längst in den Ruhestand getreten ist. Die Form der Petition, in der kein bestimmter Antrag gestellt ist, und nur eine Nachprüfung der Umstände verlangt wird, laßt es als fraglich erscheinen, ob wir daju überhgupt Stellung nehmen können. Ich beantrage, die Petition an die Budgetkommission zurückjuperweisen, damit untz ein schriftlicher Bericht über die Angelegenheit erstattet wird.
Abg. Rosen ow (fr. Volksp.) schließt sich diesem Antrage an.
Abg. Freiherr von Erffa (kons.): Ich bitte Sie, weder dem An⸗ trage auf Berücksichtigung, noch dem Antrage Lüdicke zuzustimmen. Die Petition ist in der Budgetkommission 25 Stunden lang besprochen und dort mit großer Majorität abgelehnt worden. Neue Tatsachen können jetzt auch nicht mehr beigebracht werden.
Bei der Abstimmung wird mit einer schwachen Mehrheit die Zurückherweisung der Angelegenheit an die Budget⸗ kommission zwecks schriftlicher Berichterstattung beschlossen.
Abg. Dr. Heisig (Zentr.) teilt bezüglich der Wasserreinigung mit, daß man neuerdings an der Emscher mit einem viel billigeren System auszukommen hoffe, als es das System der Klär. oder Rieselanlagen darstelle. Wenn dieses System an der Emscher sich bewährt habe, so möge man es auch anderwärts einführen; es würden dadurch den Gemeinden große Kosten erspart.
Bei den Ausgaben für das Hygienische Institut in Posen bittet
Abg. Kindler (fr. Volkep.) die Regierung dringend um den Neubau dieses Instituts, dessen Notwendigkeit sie bereits vor sieben Jahren anerkannt habe, und weist auf einen geeigneten Bauplatz hin.
Ein Regierung kommisfar erklärt, der Neubau sei allerdings dringend notwendig, da der Vertrag mit der Stadt, die bei Gründung des Instituts ein Gebäude zur Verfügung gestellt habe, im Jahre 1915 ablaufe. Es seien mit der Stadt bezüglich des Neubaues Verhand⸗ lungen im Gange, die bald zum Abschluß kommen würden.
Abg. Dr. Heisig (Zentr.) wünscht die Aufstellung eines genauen Verzeichnisses aller Arzneimittel, welche außerhalb der Apotheken ver kauft werden dürfen, und bemängelt die Höhe der Hebammengebühren, die für die ärmeren Klassen zu hoch seien.
Der Rest des Kapitels des Medizinalwesens wird ohne Debatte bewilligt.
Beim Kapitel der Provinzialschulkollegien bemerkt
Abg. Dr. von Campe (nl): In Hlldesheim besteht eine evangelische höhere Töchterschule mit Seminar und in Duderstadt ein katholisches Lehrerinnensemingr, das von den Ursulinerinnen ge⸗ leitet wird. Zur Prüfung der Abiturientinnen ist unter Aufsicht des Provinzialschultollegiums in Hannover eine Prüfunggkommission gus den Lehrkörpern der beiden Anstalten gebildet, die parftätisch sein soll. Der Zahl nach sind gleich viel evangelische und katholische Examingtoren be⸗ rufen, das Resultat ist aber das gewesen, daß die drei Faͤcher Pädagogik, Deutsch und Geschichte mit katholischen Eramingtoren besetzt worden sind. Gegen die wissenschaftliche oder paͤdagogische Qualität dieser Examina toren ist durchaus nichts einzuwenden, sie haben auch die Prüfung der evangelischen jungen Damen stets mit besonderem Takt vorgenommen. Dennoch hat sich weiter Kreise in Hildesheim eine gewisse Erregung bemächtigt. Sämtliche Geistliche und sämtliche Kirchenvorstände haben
sich über die Zusammensetzung der Prüfungskommission beschwert. Ist
es richtig, daß eine Qberin in der Ordengtracht evangelische Kinder im Deutschen prüft? Man denke, wie der Einfluß der Reformation auf die deutsche Literatur behandelt werden soll! Und nun gar die Be⸗ handlung der Reformationszeit in der Geschichte! Anscheinend hat auch das Provinzialschulkollegium ein gewisses Bewußtsein dieser eigen
höheren Schulwesen mit, daß an einer katholischen höberen
artigen Maßnahme gehabt, denn es hat verfügt, daß in den drei ge⸗ nannten Fächern die ganze Prüfungskommission zugegen sein soll.
Geheimer Regierungsrat Meyer: Da die Zöglinge der Hildeg⸗ beimer Anstalt zur Prüfung nach Hannover gehen mußten, so hegten die Eltern den Wunsch, diese Prüfung zu erleichtern. Deshalb erfolgte die Anordnung der gemeinsamen Prüfung zusammen mit Duderstadt. Von
völlige Unparteilichkeit in konfessionellen Fragen Wo bleibt der Gedanke der Die Regierung konnte erblicken. Sache ge⸗ Vannodber
daß man ihnen zutrauen darf und zutrauen muß. Parität, den der Vorredner sonst betont? gie keine Verletzung desselben in der Bildung der Kommission — Es ist eine Beschwerde an das Ministerlum in dieser langt, aber junächst muß das Provinzialschulkollegium in gehört werden. . ( Abg. Dr. Dittrich (Zentr.) teilt aus seinen Erfahrungen im . Madchen. schule seit 30 Jahren evangelische Examinatoren tätig gewesen seien und nie eine Beschwerde erfolgt sei. Der Abg. Dr. von Campe sollte
doch bedenken, daß es sich um Prüfungen handele und nicht um den
vosi tive positive
Unterricht; bei den Prüfungen handele es sich nur darum, Kenntnisse festzustellen. (. *
Abg. von Strom beck (Zentr.): Da der Abg. Dr. Came selbst von dem besonderen Takt der katbolischen Examinatoren gesꝑrochen bat, so richtet sich seine Beschwerde lediglich dagegen, daß evangelische Zöglinge von katbolischen Lebrern geprüft werden. Das Bejchwerde, die geradezu unerhört ist. ;
Abg. Dr. Bell (Zente.): Ich bin dem Abg. Dr. von Campe dankbar für seine Beschwerde, denn er wird nun auch uns unterstützen, wenn wir einmal mit kleinen Beschwerden kommen. In Konsequenz seiner Ausführungen hätte er nun für die konfessionelle Schule und für konfessionelle Prüfungskommissionen eintreten müssen. ᷓ
Abg. Dr. von Campe: Ich bin niemals für Simultan schulen eingetreten. Wie kann daz also gegen mich sprechen? Ich babe mich gar nicht gegen paritätische Prüfungskommissionen gewandt, sondern nur die Erwartung ausgesprochen, daß die Prüfungs⸗ kommissionen dann auch wirklich der Parität entsprechen. — ;
Abg. Dr. Bell (Zentr.): Ich bin damit durchaus einverftanden
it eine
und bitte den Herrn Minister, ein statistisches Material über die Zu
sammensetzung sämtlicher , .. 3 In der Forderung für Geschäftsbedürfnisse der ö von 88 58 6 sind 6000 6 ent⸗ halten, die im Eiat folgendermaßen begründet sind: Das in dem Hause Kleine Jägerstraße 1 in Berlin angemietete dienstliche ar en e, des Oberpraäsidenten in Potsdam ist auf⸗ gegeben worden. Dieser benutzt bei dienstlicher g,, in Berlin Räume des Hotels, Der Fürstenhof . An? ergütung sind Rierfür einschließlich der Nebenkosten B00 M zu zahlen. Die Budgeikommission hat diese 0) 0 estrichen, und das Haus beschließt nach kurzem Referat des Verichterstatters Abg. Dr. Wol ff⸗Gorki llonf) ohne weitere Debatte nach dem
Kommissionsantrage.