Dualttat
gering
mittel
gut Verkaufte
Marktort
—
Gezahlte
r Prei für 1 Doppelient ner
Menge
5
niedrlgfter
höchster niedrigster
6
höchster .
niedrigster höchster 066 S
Doppelzentner
Verkauft⸗
wert
6
Am vorigen Markttage
D 2 ö
preis k
Außerdem wurden am Markttage Epalte 1 nach überschlaglicher Schẽtzung verkauft oppelientner (Preis unbekannt
* —
Breslau
Ohlau
Brieg
Sagan
Jauer.
Leobschũtz
, w
Halberstadt Huttergeste J . V Braugerste
1 .
11
J ö .
1
Paderborn .
Fulda..
München
Straubing.
Mindelheim
Meißen
Pirna.
Plauen i. V.
Reutlingen.
ö
Heidenheim.
Ravensburg.
Saulgau.
.
Bruchsal .
Rostock ..
Arnstadt .
Braugerste
KJ . ,
. Insterburg Lyck ;
Elbing . Luckenwalde. Potsdam. . Brandenburg a. H. Anklam w Stettin. Greifenhagen 1 Stargard i. PoDumr Schivelbein. Kolberg
Köglin Schlawe... Stolp i. Poorm Namglau Breslau.
Ohlau . li Neusalz a. O.. Sagan
Jauer Leobschütz
Neisse. Halberstadt. Eilenburg
Erfurt
Küiel
Goslar
Paderborn
Fulda
Klebe.
Neuß
München Straubing. Mindelheim Meißen
Pirna
Plauen i. V. Bautzen Reutlingen Rottweil.
Urach Heidenheim. Ravensburg. Saulgau.
Ulm
Offenburg Bruchsal
n n , , gn
! Altenburg . k . — ö Arnstadt JJ .
Bemerkungen.
Die verkaufte Menge wird
Berlin, den 3. Mai 1909.
Bem 1. .Di J auf volle Doppel jentner und de: Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß d
18,00 16,69 1640 18,10 19,00 18, 10 18,40 16, 10 20,00 1950 20,50 17.50 18,00 16,B50 17, 00
21,72
19,00 18009 20, 00 20 00
1900 18, 35 26 65
19.00 16,40
17.35
17,20 18 00 19,60 20.00 19,50 18,00 19,50
19,60 19,00
19,10
18,00 177 17,20 17,20 17,00 17,50 17, 10 17,80 16,90 17.75 18 00 18,00 710 17,40 19,08 19,00 19,75 19,00 19,00 17,60 18 50 19,50 16,20 18,60
17. 650 18 40 18, 80
18, 00
Noch: Gerste.
18, 40 16,0 16,80 18, 10 19,00 18,20 18.40 17,20 20,50 19,75 21.00 17450 18.50 17,50 17,00
22, 40
19,50 18.00 20 00 21,00
19,00 19,60 20, 00
18,50
16,80 18, 50 20, 00 183 30 1880 17,20 20, 590 20, 00 21,00 18,50 18,50
1890 *
20, 80 19,60 20, 00 19,00 198, 00
— —
19, 00
17,20 18,60 20 00 18,40 18,80 18,20 21,00 21,00 22, 00 18,0 19,50
18,00 25,00
20, 80
1950 g, 36
21 00 20,50 17,05
18 80 22 56 1989 z6 56 17 06
S 18,56 17.20 18,90 19.50 20 00 1950 18, 90 19, S0
1820 1850 17 25
17.20 17,40
20,40
a fe x.
18 65 1760 17,46 20 06
20, 60
20, 00 17.00 1740 20, 00
20 20 20,00 18, 60
20, 20 20 00 18,50
18,40 17,00 18,60 18, 18,10 18 00
18,60 18, 00 18,60 18,80 18,50 18,00 17,40
17,60
17,50 17,60 17,90 17,40 18, 10 18,00 18,00 17.20 17,46 19,66 20, 00 20,00 19,00 19350 18, 15, 50 19,50 16.20
19.40
17.80
18. 60 19,00 18,00
19,00 18.80 1900 18,06 1800 18,20 .
8 50 53590
19,00 18,60 19.60
18.09 17,70
18. G6 18,26
17,80 18,50 18,40 18 50 17.40
7,80 20, 25 20,50 20,50 19 50 20, 00 20 00 19 50 20,00 17,70 21,00 21,59 18,60 19,20 19,30 19,00 19, 00 1980 19,40 1960 18,40 18,50
17,40 18,20 18, 40 18,50 17,30 17,60 19, 66 2000 20, (0
19, 10 19,00 18,60 19 80 19.00 19,20 17,40
18,20
18 40 19,00 19,00 18.80 18,00 19350 1900 20.00
19,80 19,00 1900 18 90 18,00 19,50 19,00 20,00
Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der er betreffende Preig nicht vorgekommen ist, ein Punkt
Kaiserliches Statistisches Amt.
Wurchschnittspreis wird aus den un letzten sechs Spalten,
Nin den
20, 00 20 50 19,29 22,50 1900 19,50
1681 2653
17, 99 17, 00
19500 19. 509 15 95
1840 18.3
17,50 18,30 18,37 18,03 17,59 17.20
7 6 17,29
18. 74
1970 16,20 19,59 2106 17,69
18.73 19,32
18,91 17,86 18.06 18, 00 18,10 19,00
18 84 18,00
19 67
21.80
20 60
19,78 21.71 19,07 19, 86
1800 2628
18.99 17,00
19.40 20 06 18.95
1767 19 H6
17,40 138 31 16,00 17,53 17,00 H8, 00 17,51
4.
ibgerundeten Zahlen berechnet.
—
200
daß entsprechender Bericht fehlt
Preußzischer Landtag. Herrenhaus. 9. Sitzung vom 30. April 1909, Mittags 12 Uhr. Nachtrag.
Die Rede, die bei Beratung des Gesetzen twurfs, be⸗ treffend das Höferecht in der Provinz Hannover, in Erwiderung auf die Begründung des zu 5 16a der Vorlage gestelltren Antrags des Herrn Dr. Struckmann der Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim gehalten hat, hatte folgenden Wortlaut:
Bis vor hundert Jahren war das Erbrecht im allgemeinen den Bebürfnissen des Grundbesitzes angepaßt; erst nach dieser Zeit hat elne Bewegung eingesetzt, die aus humanitären Rücksichten die Inter⸗ essen der Miterben mehr in den Vordergrund stellte. Meine Herren, diese Bewegung hat den Erfolg gehabt, daß eine ganz allgemeine Verschuldung des Grundbesitzes eingetreten ist. Nur dort, wo wir die Naturalteilung behalten haben, wie in der Rheinprovinz, und dort, wo der gesunde Bauernverstand durch das von ihm ausgeübte Erb⸗ recht der Gesetzgebung Widerstand geleistet hat, haben wir die Kalamität der Verschuldung, die wie ein Alb auf der gesamten Land⸗ wirtschaft lastet, nicht in dem Maße gehabt.
Eine neue Bewegung hat nun eingesetzt mit den Höferollen und dem Anerbengesetz; sie ist auf die Erfahrungen zurückgegangen, welche
eben der Bauernstand
und damit das
bestehenden Eibrechts
hat, gewollt ist, nicht s
mit dem
kommenen Grhrecht gemacht hat, besitzes wieder in den Vordergrund gestellt. Meme Herren, die ganze Frage, die wir hier zu behandeln haben, punkt aus zu beurteilen: wollen wir die Interessen des Grundbesitzes illgemeine Staatzinteresse in oder dag private Interesse des Miterben?
die wir
Meine Herren, die Köaigliche Staatsreglerung hat traurigen Erfahrungen, z besitzes gemacht haben —
von ihm hochgehaltenen und über— und hat die Interessen des Grund
ist von dem Hauptgesichts— den Vordergrund stellen
nach den
mit der Verschuldung des Grund—
und die Verschuldung ist eine Folge des
„sich auf den Standpunkt gestellt, daß wir
die Interessen des Grundbesitzes in erster Linie zu berücksichtigen haben und daß, wenn bie Interessen der Mlterben damit kollidieren, sie da⸗ hinter zurücktreten müssen. Nun, meine Hecren, die beiden Absätze det § 16a, Antragsteller beanstandet hat und gestrichen haben will, Interesse des Grundbesitzeg, daz hier durch den Anerben vertreten wird, in den Vordergrund. Sle zahlreichen Nachkommenschaft, we vorhanden sind, der Antell, der dem Anerben verbleibt, nicht geringer wird, als es durch das Agerbengesetz und dle ganze Tendenz,
die der Herr stellen dag
wollen verhüten, daß bei einer sehr nn viele Kinder, also viele Miterben,
die eg
o gering, daß er in seinem Besitzstand gefährdet
kst. Von diesem Gesichtspunkt aus bitte ich die Vorlage und den
wollen st ehen,
Antrag deßg Herrn
Wahlakten
Haus der Abgeordneten.
76. Sitzung vom 1. Mai 1909, Vormittage 11 Uhr
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung stehen z
Die Wahl des Abg. Dr. Wendlan des Kreises Eschwege und der Regierungsbezirk Cassel, hat die mit allen gegen dre wählte hatte nur 4 Stimmen über die gereichte Protest rügt, daß in einem Urwah Fristwahl statt der Terminwa mission hat diese Rüge als berech Stimmen, sämtlich für Wendlandt, ka Kommission männerwahlen beanstandet und eine Re gültig erklärt, so im Bezirk Eschwe dritten Abteilung notwendig ge nächsten Tag verschoben worden ist.
die
ö
also, den Antrag Struckmann abjulehnen.
Oberbürgermeisterg Das Interesse des Grundbesit das Interesse Ich bitie Sie
i Stimmen für u
wordene Hier
Struckmann zes muß hier im Vordergrunde der einzelnen Miterben muß diesem Interesse
beurteilen zu
unächst W ahlprüfungen. landt (nl.), Vertreters Herrschaft Schmalkalden im Wa hlprüfungskommission ngültig erklärt. lute Mehrheit. Der ein⸗ lbezirk unzulässigerweise hl vorgenommen
Der Ge⸗
ist; die Kom⸗
tigt anerkannt und vier ssiert. Nach Durchsicht der 13 weitere Wahl⸗ ihe anderer für un⸗ ge⸗Stadt II, wo die in der Stichwahl auf den ist von der Kom⸗
mission nicht nur der Wahlakt der dritten, sondern ständiger Praxis gemäß auch der der zweiten und der ersten Abteilung
kassiert worden.
Die Kommission beantragt außerdem folgende Re⸗ solution:
„die Regierung ju ersuchen, eine Anweisung dahln ergehen ju lassen, daß fortan bel allen etwaigen Wahlen jum Abgeordneten⸗ bause für Terminwahlen und für Fristwahlen unterschiedliche Formulare verwendet werden.“ J
Von den Nationalliberalen ist beantragt, diese Wahl zur nochmaligen Verhandlung unter Zuziehung eines Reglerungskommissars an die Kommission zuruͤckzuverweisen.
Abg. Haarmann ⸗Altena (nl. ): Wir bitten, dem Kommissions⸗· beschlusfse keine Folge zu geben. Es ist mißlich, die 13 Wahlmänner ohne näheren Beweis zu beanstanden. So wurde in der Kommission gesagt, diese 13 Wablmaͤnner seien nun einmal durch die Kommission stigmatisiert, könnten aber bei einer eventuellen Neuwahl dem nächst wie jeder andere legale Wahlmann ihre Stimme abgeben. Ich erkenne dies an, aber wir brauchen ung über eine eventuelle spätere Wahl noch nicht auffuregen, sondern müssen abwarten, oh sie in legalen Formen stattfindet; wir haben uns jetzt nur mit dleser Wahl zu beschäftigen. Wir würden, wenn wir weiter keine Bedenken bätten, als wegen dieser 13 Wahlmänner, unbedenklich für die Gültigkeit der Wahl des Abg. Wendlandt stimmen; aher wir haben noch eine Reihe anderer, schwerwiegender Bedenken. Bei Verletzung der Bestimmungen über Terminwabl und Fristwahl würde jweifellos die Wahl urgültig sein. Zwei Wahlmännerwahlen sind ungültig, weil die Stichwahl der dritten Abteilung sich nicht unmittelbar an die erste Wahl angeschlossen, sondern erst am nächsten Tage stattgefunden hat. Die Kommission geht aber noch weiter und will auch die dazwischen liegenden Wahlen der J. und II. Abteilung für ungültig erklälen well nach der ständigen Praxig der Kommission ein Zusammenhang zwischen den Wahlen der drei Abteilungen bestehe. Diese Praxis kenne sch nicht und müßte sie bekämpfen. Nach dem Wahlreglement findet nach der Wahl der III. Abteilung die Wahl der II. und der J. Ab⸗ teilung ‚demnächst' statt; dieses demnächst! kann man doch nicht übersttzen mit „in continenties. Es lag nicht Fristwahl, sondern Terminwahl vor, und deshalb muß die Wahl der Wahl⸗ männer der J. und der II. Abteilung für gültig erklärt werden. Im Wahlprotokoll des Urwablbezirks Eschwege⸗Land 1 ist bei der zweiten Abteilung neben der Streichung des Vermerks über die Frist— wahl auch der Vermerk gestrichen, daß die noch anwesenden Wähler der II. Abteilung jur Abgabe ihrer Stimmen aufgefordert worden sind. Die Kommission hat die Wahl für gültig erklärt und den Antrag auf Beweisaufnahme mit Stimmengleichheit abgelehnt. Diese Beweis—⸗ aufnahme müßte unbedingt erfolgen; statt dessen hat die Kommission nur ein Versehen des Protokollführers angenommen und den Wahl— mann. der nachher für den Gegenkandidaten von Christen gestimmt hat, für gültig gewählt erklärt. Dem ist gegenüberzustellen, daß bei den 37 Wahlmännerstimmen, die die Kommission kassiert hat, Dr. Wendlandt der Hauptleidtragende gewesen ist.
Abg. Lüdicke (freikons ): Bisher war es ständige Praxis des Hauses, nur dann Beweis zu erheben, wenn von dem Ausfall der Beweisaufnabme die Aufrechterhaltung der Wahl abhängt oder nicht. Die Beschlüsse der Kommission sind sämtlich einstimmig gefaßt; auch die Freunde des Vorrednerg haben dafür gestimmt. Es muß in der Tat eine gewisse Formalität bei der Beurteilung der Wahlen statt⸗ finden. Die Zuziehung eines Kommissars zu den Verhandlungen der Kommission erscheint uns als überflüssig; dieser Kommissar könnte uns keine anderen tatsä lichen Aufschlüsse geben als die, die bereits in den Akten stehen. Die Kommissiön würde sich ein testim onium paupertatis ausstellen, wenn sie zur Beurteilung der Rechtsfrage die Zu⸗
eines Staatekommissars verlangte. Auch in dem Falle,
9 120 Stimmen er⸗ Wir können hler nicht
eben und die Wahl kassiert werden müssen. der Wahl des Abg.
den Standpunkt verlassen, den wir gegenüber
Kölle vertreten haben.
Abg. Reinhard (Zentr):. In vielen Punkten kann ich mich dem Kollegen Lüdicke anschlleßen. Ich komme aber zu demselben Ergebnitz wie der Abg. Haarmann. Gin ungeheurer Prozentsotz der Protokolle leidet an derartigen Unklarhelten, und es müßte ein sehr erheblicher der Wahlmännerwahlen kassiert werden, wenn man sich an die formalen Vorschriften hielte; die Wahlvorsteher haben doch nicht sämtlich das Assessorexgamen gemacht. Die Resolution der Wahlprüfungekommission, die sich mit dem vom Abg. Wendlandt im Februar eingehrachten Antrage inhaltlich vollkommen deckt, bitten wir annehmen. Dagegen möchten wir uns gegen die Zuziehung eines Kommissarg zu den erneuten Kommisstoneber handlungen aus— sprechen. Vielleicht vernchtet der Antragsteller auf diesen Zusatz.
Abg. Haarmann zieht den Paffus seines Antrages, der sich auf die Zunsehung eines Kommissars beziebt, zurück.
und zwar durchweg einstimmig oder sehr großer Mehrheit Nicht bei allen Wahlprüfungen haben zrigens die Nationalliberalen die Grenze zwischen Frist, und Termin⸗ wahlen so fein gezogen. Abg. von Brandenstein (kons): Der Antrag Wendlandt egen der verschiedenen Formulare für Frist., und Terminmahlen ist Seite bet der früheren Beratung im allgemeinen und zur Verweisung an die Kommission empfoblen worden, diese sich überhaupt über die hi Wahlverfahrens ausspreche. Ob das geschehen ist, weiß ich nicht. D gleichen Formulars für Frist⸗ und Terminwablen ist aber nicht der einzige Mangel. Das ganze Druck— schriftenmaterial für die Wahl handlung ließe sich außerordentlich ver einfachen; heute findet sich der Wahlvorsteher auf dem Lande oft durch diesen Wust gar nicht hindurch. Wahlanfechtungen hat demnach oft nicht der Wablvorsteher, sondern haben diejenigen, die für die Reglements verantwortlich sind. Das Reglement von 1849 ist durch eine unendliche Zahl von Verordnungen, Gesetzen und Erlassen ab geändert worden; die einfachen Gemeindevorsteher und sonstigen länd⸗ lichen Wahlfunktionäre werden damit in einer geradezu unverantwort— lichen Weise in Verwirrung versetzt. Die Regierung sollte einen neuen Text herstellen, der für die ganze Monarchie gilt, und aus dem alles Unnötige wegzulassen ist. Es muß doch auch hler der gesunde Menschenverstand einmal zu seinem Rechte kommen. Vlzepräsident Dr. Porsch:
E Verwendung des
Abg. Dr. Schepp (fr. Volkep): Wir stimmen dem Antrage der Nationalliberalen auf Zurückverwelfung ein stimmig zu, zumal noch ein neuer Protest eingegangen ist. Mit der vorgeschlagenen Resolution sind wir einverstanden.
Abg. Wltzm ann (ul.): Den Vorwurf, daß die Nationalliberalen u. a. im Falle der Wahlprüfung in Wetzlar eine andere Haltung ein—⸗ genommen hätten, ist nicht berechtigt.
Gebeimer Oberregierurgsrat von Falkenbayn führt aus, daß das Ministerium des Innern stets bestrebt gewesen sei, das Wahl reglement so gemeinverständlich wie möglich zu halten, und daß wieder⸗ holt die Fassung abgeändert worden sei. Im großen ganjen habe sich das Reglement in seiner neuesten Fassung bewährt. Schwierig leiten seien nicht bloß in den ländlichen, sondern auch in städtischen Wahlbezirken aufgetreten.
Abg. Strosser (kons.) tritt dem Abg. Witzmann entgegen.
Die Abstimmung über die Zurückverweisung der Ange— legenheit an die Kommission bleibt unentschieden; es muß aus⸗ gezählt werden. Für die Zurückverweisung stimmen 95, gegen sie 83 Mitglieder das Haus ist also nicht beschlußfähig, da die absoelute Mehrheit 223 beträgt, aber nur 183 Mitglieder
etwaigen äußeren Mängel des
Die Verantwortlichkeit für
jetzige Fassung der Protokolle und des
/
etwas zu schaffen
versitäten, mit Ausnahme von Be ferne . der philosophischen und medinnischen Fakultät den außerordentlichen
anwesend sind. Die Verhandlung muß daher um 1 Uhr ab⸗ gebrochen werden. Vizepräsfident Dr. Porsch beraumt die nächste Sitzung auf heute li/, Uhr an mit der gleichen Tagesordnung: Wahlprüfungen und Kultusetat.
77. Sitzung vom 1. Mai, Nachmittags 1, Uhr.
Vizepräsident Dr. Porsch veranlaßt zunächst die Wieder— holung der Abstimmung über den Antrag Arning, die An— gelegenheit der Wahl des Abg, Wendlandt zu nochmaliger Prüfung an die Kommission zurückzuverweisen.
Der Antrag, für den die gesamte Linke mit dem Zentrum stimmt, wird vom Bureau für angenommen erklärt. Die Ab⸗ stimmung über die von der Kommission vorgeschlagene Reso— lution wird ausgesetzt.
Die Wahlen der Abgg. Dr. Beckmann (kons.) für s. Wiesbaden (Oberlahnkreis⸗-Usingen von Tilly (kons.) und Kuhr (fr. Vgg.) für 2. Posen (Posen Ost, Posen⸗West, Obornik) erklärt das Haus ohne Debatte gemäß dem Kom⸗ missiongantrage für gültig.
Darauf wird die zweite Beratung des Etats des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten im Kapitel „Universitäten und Charitékrankenhaus in Berlin“ fortgesetzt.
Geheimer Oberregierungsrat Dr. Elster: Me Unterrichts- verwaltung kann den gestrigen. Ausführungen des Abg Fried⸗ berg vielfach justimmen. Die Verantwortung für die Be— rufung der Professoren trägt allein der Kultusminister, er will sie auf niemand abwälzen und mit niemand teilen. Aber die preußischen Kultusminister haben von jeher im Bewußt sein ihrer Verantwortung, gewissenhaft die Rechte der Krone zu wahren, und weit entfernt, sich als Vorgefetzte der Uni⸗ versität zu fühlen, auf den Sachverständigenbeirat der Fakul⸗ täten bei der Auzwahl der Lehrer entscheidendes Gewicht ge— legt. Die Entscheidungen der Fakultäten sind in der weitaus größten Mehrzahl mit großer Sorgfalt und peinlicher Gewissen· haftigkeit getroffen worden; das redliche Bestreben der Fakultäten, die besten Männer zu gewinnen, kann nur rühmend anerkannt werden. Daher hat die Unterrichtésverwaltung mit verschwindenden Ausnahmen in vollem Einvernehmen mit den Fakultäten ihre Entschließungen getroffen. Von den 162 in letzter Zeit ernannten ordentlichen und außerordentlichen Professoren sind nur drei gegen den Willen oder nicht in vollem Einvernehmen mit der Fakultät ernannt, und einer ist ernannt, ohne daß die Fakultät gehört werden konnte. n Nichtanhören bemängelt der Abg. Friedberg, aber es ist unter Umständen unvermeidlich, wenn eine Entscheidung sofort oder in sehr kurzer Zeit getroffen werden muß. Der Abg. Friedberg ist sodann für eine weitere Ausdehnung der Rechte der außerordentlichen Professoren im Lehrkörper der Untversität in gewissem Umfange eingetieten. Ich muß den zuweitgehenden und unberechtigten Forderungen, die in der Presse wieder und wieder laut geworden sind, ent— gegentreten. Die Klagen, die von älteren Extraordinarien und Privatdozenten erhoben werden, rühren nicht aus jungster Zeit, sondern sind laut geworden, solange eg Extraordinarien und Privatdozenten gibt. Ich erinnere mich eines sehr netten Gedichtes, das vor mehreren Jahrzehnten der vor mehreren Jahren verstorbene Luckan Müller in Bonn verfaßt hat; darin wird die wenig befriedigende Lage der außer ordentlichen Professoren und Privatdozenten gegenübergestellt der glänzenden Situation der gesaättigten Existenzen der Ordinarien. Damals, vor 50 oder 60 Jahren, nahm man bei Mißstimmungen seine Zuflucht zur Poesie, jetzt organisiert man sich. Viel⸗ fach wird jetzt die Ansicht vertreten, die außerordentlichen Professoren müßten mehr zu den eigentlichen Fakultätsgeschäften herangezogen werden, weil die Extraordinarien jetzt eine viel großere Bedeutung für den Lehrbetrieb und den Lehrkörper erhalten hätten. Die Zahl der außer⸗ ordentlichen Professoren hat sich aber keineswegs in besonderem Maße im Verhältnis zur Zahl der ordentlichen Professoren verschoben. Das Verhältnis beider betrug 1880 in der evangelisch theologischen Fakultät 100: 29, jetzt 100: 37, in der katholisch⸗ theologischen Fakultät damals 100: 17, jetzt 100: 38, in der juristischen Fakultät 100: 23 bezw. 100: 30, in der medizinischen Fakultät 100: 92 bezw. 100: 86, in der philosophischen Fakultät ist das Verhältnis gleich geblieben, es betrug 1880 wie 1908 100: 50. Es bat also in sast einem Menschrnalter keine erhebliche Verschiebung statt—⸗ gefunden, und die Extraordinarien, die in Nebenstellungen sein sollen, gibt es in der theologischen und in der jursstischen Fakultät überhaupt nicht. Deshalb liegt kein Anlaß vor, den weitgehenden Wünschen, die Unterschiede jzwischen den ordent— lichen und außerordentlichen Professoren möglschst gan aufzugeben, Rechnung zu tragen. Auch die darüber gehörten Senate und Fakultäten stehen auf dem gleichen Standpunkt. Das schließt gewisse Reformen nicht aus, die sachgemäß und wünschenswert erscheinen, z. B. den außerordentlichen Professoren das aklive Wahlrecht bei den Rektoren⸗ wahlen zu geben; es besteht schon in Göttingen und Münster und hat sich bewährt. Wenn auch eine Entscheidung nech nicht getroffen ist, so wird es sich doch ermöglichen lassen auf den anderen Uni— zerlin. Ferner ist zu erwägen, ob in Priosessoren in einem Spezialfach Zutrtit zur engeren Fakultät zu geben ist in ihres Speztalfachs. Namentlich könnten die Extraordinarien zum Wort kommen bei der Besetzung einer Stelle in ihrem Spezialfach. Allerdings bieten sich gewisse Schwierigkeiten. Diese Frage wird eingehend geprüft werden, und die Unterrichts⸗ verwaltung wird sich dahei nicht nur nach den Wünschen der Fakultäten richten, sondern auch berücksichtigen, was im allgemeinen Unwersitäts interesse geboten erscheint. Der Abg. Friedberg hat gestern die Be⸗ dingungen für die Zulassung zur Habilitation, besonders bei der medizinischen Fakultät in Berlin, hemängelt, wonach in der ersten Sitzung der Fakultät nur Mitteilung von der Meldur g zur Habilitation zu machen und erst in der nächsten Sitzung darüber abzustimmen ist, ob der Kandidat zuzulassen ist oder nicht Verfahren ist keineswegs völlig einwandsfrei, aber man darf die schwierigen Verhältnisse nicht außer acht lassen. Der Andrang zur Berliner medizinischen Fakultät ist so gewaltig, daß nach Mitteln und Wegen gesucht werden muß, um der über— großen und ungesunden Zunahme der Privatdozenten zu begegnen Warum in aller Welt muͤssen sich die Herren alle gerade in Berlin habilttieren? Disjenigen, die die akademische Laufbahn ernstlich ein— schlagen wollen und nicht nebenbei es tun, um vielleicht ihrer Praxis zu dienen, werden zweifellos besser tun, sich kleineren Universitäten jujzuwenden. Hier zeigt sich in der Tat der Wasserkopf Berlin, und hier muß in irgend einer Weise Abhilfe geschaffen werden.
Fragen
D se les
Allein durch eine übermäßige Erhöhung der Anforderungen ist das
Ziel nach meiner Ueberzeugung nicht zu erreichen. Der Abg. Fried⸗ berg hat dann in kejug auf den Fall Kuhlenbeck einige Fragen an die Unterrichtsverwaltung gerichtht. Mit der Anstellung reichg— deutscher Professoren an der Universität zu Lausanne hat die preußische Unterrichteverwaltung nichts, absolut nichts zu tun. Prof. Kuhlenbeck ist seinerzeit sua sponté an die genannte schweizerische Universität gegangen, nachdem er sich — er war damals Rechtsanwalt in Jena um den vakant gewordenen Lehrstuhl beworben hatte. Irgend welche amtlichen Schritte in dieser Angelegenheit sind von uns nicht veranlaßt worden. Es ist deshalb irreführend, von sog. Antrag!“ professoren zu sprechen. Mit der Anstellung eines deutschen Professors in Lausanne hat die preußische Unterrichts verwaltung ebensowenig wle mit der Anstellung reichsdeutscher Professoren an den Universitäten Genf oder Bein. Wir haben aber die Vor⸗ gänge in Lausanne aufmerksam verfolgt. Der Abg. Friedberg hat zunächst gefragt, ob eine Gefahr bestehe, daß reichsdeutsche Stu— dierende in Lausanne mit anarchistischen, mit den russischen Elementen in Verkehr treten und von diesen politisch beeinflußt werden können. Allerdings ist die Zahl der in Lausanne und anderen schwetzerischen
Gerade das
Nniversitäten fludierenden Russen eine verhältnismäßig hohe, und es kann nicht bestritten werden, daß sich unter diesen auch revolutionäre und anarchistische Elemente befunden haben. Indeffen haben die schweizerischen Behörden ihre Aufmerksamkeit schon seit längerer Zeit diesen Verhältnissen zugewendet und Maßnahmen gegen das Ueberhand— nehmen zweifelbafter russischer Elemente an den schweizerischen Uni= versiräten getroffen. Infolgedessen ist die Zahl der Niuimmatrikulationen bon Russen in Lausanne beträchtlich zurückgegangen, und zwar im Wintersemester 1905 von 287 auf 245, im Wintersemester 1908 auf 66. Demgemäß ist auch die Gesamtzahl der in Lausanne stuvierenden Russen, die sich im Wintersemester 1906 noch auf 537 belief, bis auf 347 im Wintersemester 19098 gesunken. Von den russischen Studierenden in Lausanne entfällt nur ein geringer Teil auf die suristische Fakultät, die überwiegende Mehrzahl auf die medizinische Fakultät, während bei den deutschen Studierenden, die Lausanne hauptsächlich zu ihrer Vervollkommnung im Franzöfsischen auffuchen, die Verhältnisse umgekehrt liegen. Die Berührungsflächen zwischen Deutschen und Russen sind somit sehr gering. Irgend eine Heeinflussung der deutschen Studenten durch russische ist bisher nicht nachgewießen worden und kaum anjunehmen, zumal in Lausanne ein Verkehr zwischen deutschen und russischen Studenten überhaupt nicht, stattfindet. Trotzdem hält die Unterrichts. perwaltung es für ihre Pflicht, auch weiterhin die Verhältnisffe in Lausanne sorgsam im Auge zu behalten; bisher lag aber kein Anlaß vor, eine Abänderung der jurzeit gültigen Bestimmungen über das Studium im Auslande anzuregen, und soweit mir bekannt, ist dies auch von keiner anderen Bundesregierung bielang beabsichtigt. Die Frage, ob die waadtländischen Behörden eine Deutfchfeindlichkeit gezeigt und deutsche Studierende bei deren Konflikten mit der Polizet besonders unbillig behandelt haben, glaube ich verneinen zu können. Man hat vielmehr Grund, anzunehmen, daß eine grundfäßzliche Deutschfeindlichkeit den Behörden des Kantons Waadt um so serner liegt, als sie auf die Heranziehung deutscher Studierenden besonderen Wert legen und deshalb noch neuerdings einen deutschen Professor nach Lausanne berufen haben. Man hat sich nun bei der Erörterung des Falles Kuhlenbeck über zwei Fälle beklagt, zunächst über einen schon drei Jahre zurückliegenden nächtlichen Zusammenstoß deutscher Studenten mit der Polizei und dann bezüglich der Straßen kundgebungen schweijerischer Studenten gegen Professor Kuhlenbeck. Im etsten Falle ist behauptet worden, daß jene Studenten von der Polizei ohne Veranlassung gefesselt, eingesperrt und gröblich be—⸗ schimpft worden seien. Wie bercils der Staatssekretär des Auswärtigen Amts im Reichstag erklärt hat, liegt der angeblichen Einsperrung nur die Tatsache zugrunde, daß einer von den wegen nächtlicher Ruhestörung zur Poltzeiwache sistierten Studenten wegen seines be sonders renitenten Verhaltens bis zum anderen Morgen zurückgehalten ist. Die behauptete Beschimpfung hat sich nicht mit Sicherheit nach⸗ weisen lassen, für die angebliche Fesselung fehlt es nach den angestellten Ermittlungen an jeder tatsächlichen Unterlage. Mit Rücksicht auf den bedeutungslosen Sachverhalt hat der zuständige Katserliche Konsul in Genf von einem amtlichen Einschreiten zu⸗— gunsten der deutschen Studenten abgesehen. Ich habe den Bericht
des Konsuls an den Gesandten in Bern gelesen, worin steht, daß sich drei dieser Studenten am Morgen nach dem Rencontre zu ihm begeben und Beschwerde geführt haben. Er sei aus der ganzen Darstellung nicht recht klug geworden, und er habe die Studenten gebeten, ihm doch schriftlich des näheren den Vorgang darzulegen. Auf diese schriftliche Eingabe der Studenten wartet der Konsul noch heute. Inzwischen haben aber die Studenten die kleine Geldstrafe anstandslos gejahlt. Eine von Professor Kuhlenbeck mit Professor van Vleuten gemeinschaftlich unternommene Intervention beim Bürgermeister und bei der Polizei in Lausanne hat zu beiderseitigen erregten Auseinander-
setzungen geführt; der tatsächliche Verlauf ist wegen des Wider spruchs zwischen den darüber gegebenen Darstellungen nicht ganz auf— geklärt. Der Kaiserliche Gesandte in Bern hat mit dem Konsul in Genf nach Lage der Sache irgend welche weiteren diplomatischen Schritte in der Angelegenheit nicht für angezeigt gehalten. Wag den zweiten Fall betrifft, so wurde Professor Kuhlenbeck am 27. April vorigen Jahres, als er nach seiner Rückkehr auꝛs Deutschland seine Vorlesungen aufnehmen wollte, daran durch Ruhestörungen ver— hindert. Als er sich von der Universität nach Hause begab, folgten ihm durch mehrere Straßen schwenserische Studenten nach seiner Wohnung mit dem Ruf: Demission! Professor Kuhlenbeck wandte sich an die Gesandtschaft in Bern mit der Beschwerde, daß ihm von der Lausanner Polijei kein Schutz gewährt würde. Auf Intervention der Gesandt⸗ ᷓ Polizei rechtjeitig Vorkehrungen gegen die gen getroffen. Die Poltzei ie Ansammlung der Studenten Kuhlenbeckschen Wohnung zu zeistreuen. Aus dem amt⸗ lichen Polizeibericht ergibt sich, daß Professor Kuhlenbeck sich bei der Polijei bedankt habe. Es wurde amtliche Untersuchung er wobei die schweizeri zehörde zu der Auffassung kam, daß der Polijei kein Vorwur werden könne. Der Gesandte gab, davon ausgehend, daß die Haltung der Polizei hätte ener- gischer sein können, der daß derartige Fälle sich nicht wiederholen. nicht wieder vorgekommen. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob die Dlenstentlassung Kuhlen⸗ becks eine verfassungswidrige gewesen sei, oder ob sie auf Grund eines gesetzlichen Disziplinarberfahrens erfolgt sei, das auch auf die Schweizer angewendet werde. Die Absetzung des Professors Kuhlen beck ist ebenso wie die des Professors van Vleuten von der vor gesetzten Behörde des Kantons Waadt auf dem gesetzlich vor— geschriebenen Wege auf Grund des Artikels 27 des Gesetzes vom 10. Mai 1890 verfügt im Gesetz ausdrücklich vor⸗ gesehener Insubordination. Es käme mir nicht zu, an diesem Gesetz oder an der Disziplinarverhandlung Kritik zu üben. Ich will nur hinzu— fügen, daß Kuhlenbeck in zwei Eingaben an das Auswärtige Amt gegen seine Entlassung aus seiner früheren Stellung Beschwerde erhoben und beten hatte, auf diplomatischem Wege festzussellen, ob und in⸗ wieweit der Kanton Waadt bereit sei, seine Entschädigungsansprüche anzuersennen. Die Forderungen Kublenbecks sind daraufhin durch den Kaiserlichen Gesandten in Bern beim schweizerischen Bundesrat zur Sprache gebracht worden; der letztere hat erwidert, daß ihm keine Be⸗ fugnis zustehe, in diesem Falle in die Kompetenz der Behörden des Kantons Waadt und der zuständigen Gerichte einzugreifen. Damit komme ich zu der vierten, der einzigen die Kultusverwaltung berühren⸗ den Frage. Bieber sind Anträge von Kuhlenbeck auf Uebertragung einer Prosessur an die Unterrichts verwaltung nicht gerichtet worden. Sollten sie an uns herantreten, so werden wir sie im Hinblick auf die be⸗ achtenswerten wissenschaftlichen Leistungen des Professors Kuhlenbeck ind mit Rücksicht darauf, daß auch vom Standpunkte des Auswärtigen Amtes Bedenken gegen die Uebernahme in den Lehrkörper einer preußischen Universität nicht vorhanden sind, mit Wohlwollen prüfen; und die gleiche Stellung glaubt die Unterrichtsverwaltung auch ein nehmen zu müssen gegenüber dem Professor van Vleuten.
Abg. Vr. von Liszt (fr. Volksp.): Die eben gebörten Erklärungen, soweit sie sich auf die ersten drei Fragen des Abg. Friedberg bezieben, kann ich als durchaus befriedigend bezelchnen, die Antwort auf die vierte Frage aber genügt mir nicht. Das Vorgetragene ergibt, daß die Vorwürfe, welche in der Oeffentlichkeit von den Freunden Kuhlenbecks gegen die Universität Lausanne, gegen die Universitäts⸗ und Kantonal— behörde gerichtet worden sind, auch speziell die gegen die reichs⸗ deutschen Lausanner Studenten gerichteten, durchaus unbegründet sinz. Diese Vorwürfe waren ja schon von anderen berufenen Seiten zurück gewiesen worden; sie sind ja auch Gegenstand eingehender Erörterung im sächsischen Landtage im Anfang dieses Jahres, und zwar in beiren Kammern gewesen, wo u. a. Professor Wach sich vernebmen ließ; die Hoffnung aber, die er aussprach, daß der Fall Kuhlenbeck begraben sein möge, ist nicht in Erfüllung gegangen. Vie sogenannte nationale? Seite der Frage scheint mir also vollständig ge⸗ klärt zu sein. Auch wir sprechen unsere Freude darüber aus, daß nach wie vor der Besuch der Universität Lausanne unseren reichs-⸗ deuischen Studenten, die es möglich machen können, gestattet sein wird; wir legen Gewicht darauf, daß unsere jungen Juristen auch hineingesehen haben in andere Länder mit anderen Sitten und Rechts⸗
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