gas handel gvpreise von Getreide au deutschen nd fremden
Gõrsenplãtzen
für vie Woche vom 26. April bis 1. Mai 1909 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.
1000 kg in Mark.
(Preise fũr greifbare Ware, sowelt nicht etwas anderes bemerkt.)
9 gen, quter, gesunder, mindestenz 712 en Safer,
i. en,
Hafer, ba
7
Berlin.
7bb 450
Mannheim. älier, russischer, mittel
Aljer, ruf 3 amerik., rum an., mittel.
scher, mittel
. 2
Roggen,
Wien. ster Boden
n ne,, . er, ungarischer J..
6,
en,
Ro
9 2
Mittelwarrer
en, II bit 72 zg das hl.
Behien, Ulta, 5 bis Jß Kg dai HI
Riga.
Roggen, 71 bis 72 kg das hl.... 3 .
83 / lieferbare Ware des laufenden Monat s
Paris.
Antwerpen.
Donau⸗, mittel Kansas Nr. 2
Kalkutta Nr. 2 Australier
Am sterdam.
Odessgs...
Asow Roaaen e, , .
Weinen
Mai
Wehen
Wehen 3
MWeljen
mer lantscher Winter amerikanischer bunt La Plata
Lond on. ͤ endl. * ¶ Nark Lane) .
. englisches Getreide, Mittelyreis aug 196 Marktorten (Gazette averages)
Liverpool.
russischer roter Winter Nr. 2.
Manitoba Nr. 2
Auftralier
Hafer, englischer weißer
26 Mals amerklan., bunt
La Plata, gelber Ghicago.
Weizen, Lieferung ware Mai
roter Winter ⸗ Nr. 2... Mal
Wenen Lleferunggware ,
Mais
Weizen Mailt
Buenos Liret. ¶ Durchschnitts ware .
) Angaben liegen nicht vor.
Bemerkungen.
Woche 26. 4. bis 1.5. 1909
176.77 245 57 178, 00
186 25 262, 96 190,52 193,75 145,62
177,49 268,79 162, 98
1166
3
138,38 185, 3́
139,20 185,68
150,20 205,98
200, 22 201, 03 196,81
1965.76 261, 03
153,31 15493 197.59 208, 28 135,56 133,02
208. 08 199, 69
199,29 144,57 166,93
202,651 196,41
197 50
201. 8z 156 8
138,1 146 49 156,50
188,B 74 169,30 15739 116,77
217,85 196. 16 186, 14 168. 19 132.66
175,50
Da⸗ egen or⸗ woche
179, 00 247,33 180, 33
188,76 263, Ih 18937 153.75 167.55
177,42 266, 14 162, 92 172,31 139, 04
166, 85 248, 56 155,08 151,83 129, 31
141,06 189 53
143,57 188,88
149. 657 205, 55
204 65 202,63 202, 63
200, 44 203 03
150,090 156,64 201.10 208. 16 134.63 132,94
214,79 210, 32
194,20 142,77 168, 81
206, 11 205,11
202, 98
207 21 153. 14
138, 14 145,55 152, 24
189, 80 172, 18 159, 85 115, 80
216 48 197,86 183,29 170,73 131,07
180, 85 106, .
1Imperial Quarter ift für die Weiennoth an der Londoner Pro-
duktenbörse — 5h04 an 196 einheimisches Getreide (Gazette averages) i
und engl. gerechnet; für die aus den Ums
en arktorten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise 5
st 1 Imperial Quarter
Weljen — 480, Hafer — 312, Gerste — 100 Pfund engl. aer g: JL Bushel Weißen — 60, 1 Bushel Maig — 66 Pfund englisch. 1ẽ Pfund englisch — 36 g; 1 Last Roggen — 2100, Weizen —
* aus den einzelnen
Nen
t.
2 auf diese .
als —
Goldyraämle. Berlin, den 5. Mai 1909. Kaiserlicheß Statistisches Amt.
van der Borght.
agegangaben im n m. er wöchentlichen Durchschni . an der
Grunde gelegt, und jwar für ö für London und Liverpool die Kurse auf London, für orf die Kurse auf Neu Jork, für Odefsa und Rigs die Kurse tersburg, für Parig, Antwerpen und Amsterdam dit Kurse reise in Buenog Aires unter Berücksichtigung der
g. der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die ermittelten
erllner Börse zu
ien und Budapest die Kurse auf hieago und
ten,
Dentscher Reichstag. 252. Sitzung vom 4. Mai 1909, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffg Telegraphischem Buren. )
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Besprechun der rn , der Abgeordneten Albrecht und 66 ö. betreffend gesetzliche Regelung der Rechts verhältnisse der von Arbeitgebern für die Arbeiter ihrer Betriebe er— richteten Pensions⸗, Witwen- und Waisenkassen.
Abg. Dr. Arendt (Rp.): In einer so ernsten Zeit, wo das deutsche Volt mit Spannung und banger Sorge auf den Reichstag blickt, beschäftigt sich das Haus schon den zweiten Tag mit einer Interpellation, von der selbst ihre Urheber ein praktisches Ergebnis nicht erwarten. Die darin angeregte Materie erforderte elne besondere Erörterung durch eine Interpellation nicht, auch nicht im Hinblick auf die, demnächst zu verabschiedende Witwen. und Waisenversicherung. Mit abwägender Gerechtigkeit hat der Staatssekretär in diese Materie hineingeleuchtet, nur hatte ich die Empfindung, als oo er der Inter⸗ pellation doch beinahe eine Beachtung geschenkt, die sie sachlich nicht verdiente. Die Analogie der Knappschaftskassen ist ganz zu Unrecht herangezogen; diese beruhen auf Zwangsberpflichtungen, wahrend die Werkskassen freiwillige Leistungen sind. Würde man hier eingreifen, so entstände die Gefahr, daß die Arbeitgeber diese Einrichtungen auf⸗ heben und die Leistungen einstellen. Vom sozialdemokratischen Stand⸗ punkte können diese Wohlfahrtzeinrichtungen ja ihre Mängel haben. Aber bei welchen Einrichtungen finden sich solche Mängel und Härten
nicht? Die Sozialdemokratie scheint es wirklich darauf anzulegen,
den Arbeitgebern solche Wohlfahrtseinrichtungen zu verekeln. Wären bloß selbstsüchtige Zwecke bei den Arbeitgebern im Spiele, warum hat dann das Ausland nicht eben solche Wohlfahrt einrichtungen aufzuweisen? Gerade die Kruppsche Kasse, die schon 1858 errichtet wurde, konnte nicht den Zweck haben, das Koalitiong⸗ recht einzuschränken, denn es bestand damals noch gar nicht. Welche ausländische Firma hat Aehnliches geleistet wie die Firma Krupp? Ihre Pensionskasse ist eine geradejn mustergültige Einrichtung. Der Abg. Severing hat einen ganz unmotivierten Angriff auf meinen Freund, den Abg. von Dirksen, gerichtet, der , ,. hatte, daß die Kruppschen Arbeiter, deren Entlassung der Abg. Severing im vorigen Jahre er— wähnte, wegen Diebstahls usw. entlassen seien.
kehrt. Die Frage der eventuellen Zurückzahlung der Beiträge ist eine der alleibestrittensten. Ich habe den Eindruck, daß ez auch ohne zjwangsweises Eintreten leicht wäre, die am meisten hervortretenden Uebelstände ju beseitigen. 81 c 9 der Arbeiter, die überhaupt von der Arbeit zurücktreten, treten im ersten Jahre zurück; darin liegt die Möglichkeit, ohne große Umwälzungen zu einer Besserung zu kommen. Man lasse die Atbeiter erst vom Beginn detz zweiten Jahres beitreten oder erhebe doch das Eintrittsgeld erst im zweiten Jahre; dann werden viele Klagen wegfallen. Die Zurückjahlung der Beiträge hätte doch auch recht schwere Bedenken. Die Forderung der obligatorischen Zurückzahlung steht mit der sozialen Gesetz⸗ gebung in Widerspruch und ist ein Rückfall in den über⸗ wundenen Individualismus. Die Zurückzahlung kann geradezu eine Verführung für den Arbeiter werden, ter im Besitze größerer Geldmittel sieht. Auch der Rück⸗ zahlung muß der Charakter der Freiwilligkeit gewahrt bleiben. Wenn die Kassen sich nicht fügen, wenn es zur Auflösung der Kassen kommt, was dann? Sollen die Arbeitgeber dann andere Cinrichtungen, Prämien, Belohnungen usw. aussetzen, die die Arbeiter ganz ebenso an die Werke fesseln würden, ohne daß sie, die geringsten Rechte hätten? In einem Falle zahlt ein Industrieller für jeden Arbeiter ein Sparkassenbuch ein, das er behält; nach einer be⸗ stimmten Dienstjelt händigt er es dem Arbeiter aus; derselbe Industrielle versichert das Leben seines Arbeiters, aber nur für die Zeit, wo er bei ihm beschäftigt ist. Solche Einrichtungen, bei denen der Arbeiter gar nicht mitzusprechen hat, würden an die Stelle der Kassen treten. Der Angriff des Abg. Severing auf die Teilpensionen, an denen sich die Werke, auch Krupp, bereichern sollen, ist ebenso unhaltbar. Der Abg. Severing hat dann auf zwei Arbeiter hingemsesen, die trotz langer Beschäftigung bei Krupp entlassen worden sesen; der eine, ein verheirateter, soll die Zurückzahlung nicht erlangt haben, weil er Vertrauensmann der sozial i ,. Partei gewesen sei; der andere, der ledige, habe sie er⸗ angt. freiwillige Gabe bei der Entlassung reicht, ist doch selbstverständlich; das würde auch die Sozialdemgkratie nicht anders machen, auch bei ihr fliegen Angestellte aus ähnlichen Veranlassungen und erbarmungslo3ß aufs Pflaster. Auch hier zeigt sich, die Sozialdemokratie nur kritisieren, aber nicht sie gibt den Arbeitern statt des Brotes Steine.
daß
Die lassen
vorgehen will. nicht beirren
deutschen Unter⸗ durch solche
Zwangsmaßregeln
mit 8 nehmer werden sich
und on ihrem Teile den sozialen Frieden damit fördern helfen.
Auch die deutsche Arbelterschaft wird mehr und mehr dahin kommen,
sich eins ju füblen in ihrem sozialen Empfinden mit den Arbeit-
gebern, zum Wohle des Vaterlandes und aller Klassen seiner Be⸗
völkerung.
Abg. Brejski (Pole): Die Pensionskassen müßten der Ver⸗
sicherungsgesetzgebung unterstellt werden, wenn sie ihren Zweck erfüllen Dag gemeinsame Merkmal der oberschlesischen Pensionsfassen ist, daß sie obligatorisch sind und die Eintritts, und Monatsbeiträge sehr hoch sind, während die Arbeiter so gut wie nichts in die Ver⸗
sollen.
waltung bineinzureden haben. Aus dem Fürstlich Hohenloheschen Werk wurden Arbeiter ausgesperrt, weil sie die Werkebeamten aus dem Kirchenvorstand herausgewählt und Arbeiter hineingewählt hatten. Arbeiter wurden entlassen, die 25 Jabre in dem Werke gedient hatten. Dle Verhältnisse der Kruppschen Kasse sind durchaus nicht so ver⸗ lockend, wie es der Abg. Arendt dargestellt hat; die Bedingungen sind im Gegenteil ziemlich rigoros. Ein Arbeiter verliert j. B. seine Pension, wenn er durch eigenes Verschulden arbeitsunfähig geworden ist. Auch Trunksucht und unmoralischer Lebenswandel und die An⸗ nahme einer Arbeit, die mit einer Mark täglich entlohnt wird, sind Gründe der Entziehung der Pension. Dazu treten die sehr rigorosen Bestimmungen über sofortige Gntlassungen, bei denen die Arbeiter ihre Pensiongansprüche verlieren. Dies geschieht . B wenn die Arbeiter zulasfen, daß ihre Angehörigen ju Hause ein Gewerbe betreiben. Wenn die Behörden keine Möglichkeit haben, solchem Unfug entgegen zutreten, so muß die Gesetzgebung belfend (intreten. Die Ein— behaltung der Beiträge ist widerrechilich; das Risiko besieht lediglich auf Seite der Arbeiter, nicht des Werks; bricht es zusammen, und das ist in einem Falle in Oberschlesien gescheben, so verlieren die Arbelter ihre sauer verdienten Groschen. Ein Gutsbesitzer, der seinen Arbeitern so viele unerfüllbare Bedingungen stellte, wie an die in⸗ dustriellen Arbeiter gestellt werden, würde keinen Arbeiter finden oder sie verlieren. Die Arbeiter lernen die Aibeitsordnung erst kennen, wenn sie in den Fabrikbetrieb eintreten. Solche Be—⸗ stimmungen verstoßen gegen die guten Sitten, und es müßten die vollen Beinäge zurückgezahlt werden. Es ist keine neue Forderung, wenn wir eine Pensiontzkasse nach dem Muster der Knappschaftskassen wünschen. Die Arbeiter wollen gern Bei⸗ träge leisten, aber sie müssen die Sicherheit haben, daß sse auch in den Genuß der Per sion gelangen. Im Mansfeldischen, im Wahl⸗ kreise des Abg. Arendt, gibt es Unterstützungs vereine, in die die Aibeiter hineingelockt werden, obwohl diese Vereine sich die Be⸗ kaͤmpfung der Gewerkschaften zur Aufgabe machen. Wollen Sie den sozlalen Frieden wirklich fördern, dann geben Sie den Arbeitern elne sichere Stellung, wie sie die Beamten haben.
Abg. Beb rens (wirtsch. Vgg.): Wenn man in die Kruppschen Wohlfahrtseinrichtungen Ginsicht nimmt, so muß man davon be⸗ geistert sein; die Kolonie Altenhof ist geradezu wunderschön. Zweifellos leistet die Firma mehr als manche andere Firma.
Diesen Ausspruch hat der Abg. Severing verallgemeinert und dadurch in sein Gegenteil ver⸗
sich plötzlich
Die Arbeiter erkenneg ohne weiteres an, daß solche Ein wertvoll für sie sinkz; fie legen Wert 6. . stützungskassen, Penstonskassen für sie eingerschtet So großartig aber diese Wohlfahrts einrichtungen scheinen, ibnen dech manche Mängel an, die zum Tell auch vom S selretär nicht bestritten worden sind. Es ginge aber zu weit zu klären, daß man auf diese Pensionskassen verzichtet; die Arbeiter h wünscht aber, daß sie cinen gefetzlichen Ünterbau before er cht
worden, bis nach und nach der Gesetzgeber immer mehr eingriff. Warum sollen die Werkspensionskassen mi . und nach gesetzlich geregelt werden? beim Trucksystem eingegriffen und es glatt perbotmn. dem 6. März 1908 liegt der Gewerbeordnungskommission ein A vor, durch den die Sicherstellung der Arbelterrechte bei de Pensiongskassenwesen gefordert wird. Damit werden sich die Arbe geber schan abfinden können. Es wird sich fragen, ob wir nicht , Pensionskassen demnächst mit der Reichgversicherunggordnung in Gn klang bringen müssen. Profeffor Ehrenberg bezeichnet in einem Gut. achten die Kruppschen Versicherungsanstalten als au ! wechselnden Einnahmen basiert. In der Tat, stände nicht ein so hehej Kapital dahinter, so müßte man die größten Bedenken gegen eine sol y,, , er Arbeiter empfiehlt sich eine gesetzliche Regelung der Es handelt sich hier um das große * j als gleichwertiger vertragschließender Faktor mitwirken will. Pi
kassen geschehen ist.
besonders bei Krupp sind berelts im vorigen Jahre vom Abg. S und mir Beweise dargebracht. , n Abg. von Dirksen haben wir murmelndes Bächlein gehört.
heute nichts, nicht
der Reichskanzler den Reichstag nicht auflösen möge, weil
die Sozialdemokratie mit 100 Mandaten einziehen werde. . 6. Sie eine Arbeiterversammlung einberufen wollten mit der Tageg. ordnung: Ist die Pensionskasse der Firma Krupp eine Wohlfahrt,
Aenderung einsehen müßte. Das Statut von 1884 ist durch 5 Nach— . . 1 16 sind.
ersonen Pension bezogen, das sind noch nicht 2 9 der durch. schnittlichen Arbeiterschaft, bei 1 ö 200 000 Arbeitern. Die Unzufriedenheit weil die Arbeiter sehen, daß nur einige wenige, die einen krummen Rücken machen, die Kompottschüssel auslöffeln. Um und soziale Fürsorge scheren sich die Unternehmer den Teufel. Ver Kollege Osann hat am vorigen Donnerstag durch seinen Aut,
oder gegenüber ausgeschlossenen Mitgliedern ebenso wie diese Kassen. vorstände verfahren, nur bewiesen, daß er die Gewerkschaften und ihre
fällig.
Kampf im Stiche ließen.
pellanten Severing skiniert worden ist.
doch von allen Seiten anerkannt werden. daß diese Einrichtungen beibebalten werden, wünschen aber ebenfallt, daß ihnen eine gewisse gesetzliche Grundlage gegeben wird, besondert daß die Rückerstattung der Beiträge für die Ausscheidenden sicher⸗
Daß man einem sozialdemokratlschen Agitator nicht noch eine
rũcksicht . Fort mit diesen Kassen! sollten aber auch die Arbeiter nicht erschallt bessern kann; lass Das ist keine prakiische Sozialpolitik, wenn man gegen Wohlfahrtseinrichtungen 9j legt. Tatsächlich hat die Regierung in den 6 Jahren, seitdem die e n. feindungen und Nörgeleien; sie werden auf diesem Wege fortfahren
nehmer entsprossen sind, wird man niemals allgemein beweisen können dem alten Krupp kann so
geber hat ein großes und berechtigtes Interesse daran, Arbeiter möglichst lange in seinem Betriebe bleiben. Den Ruf
lassen. ;
Abg. Hue (Soz.) keine akfuelle Verankafsung hatte, ist durch die Debatte selbst wider aber anch
Frage hier zur Sprache gebracht worden ist, nichts,
gar nichts getan; und seit einem Jahre, seit ihrer letzten C.
wir vergeblich auf eine Aeußerung. M mußten wir wohl, nachdem die Reichsversicherungsordnung an, gekündigt worden war, den Versuch machen, diesem Wege vor Toretschluß des Reichstages zum Sprechen iu bringen. Die Reichsversicherungsordnung enthält von
klärung, warteten
Unrecht nicht beseitigen. Der Staatssekretär führte bei seiner Dar
stellung der Entstehungsgeschichte dieser Werkskassen aus, daß fie bon
fortgeschrittenen, einsichtigen Unternehmern ins Leben gerufen seien, an deren Leistungen unsere deutsche Sozialreform überhaupt am. geknüpft habe. Diefe Barflellung 1st falsch, und man follte eigentlich von dem Staatssekretär für Sozialpolitik hierüber unterrichteter wäre. schaftlich vereinigte Hätten. und Bergarbeiter sind es gewesen, di
in den Bruderladen ufw. schon vor Jahrhunderten die ersten Anfänge
einer Arbeiterversicherung schufen; auch enthielten die ersten Am⸗ fänge unserer sozialen Versicherunge⸗ noch keine Unternehmerbeiträge, und als diese sie als die Gegenleistung für die Ausbeutung der Bodenschätze angesehen, die den Unternehmern . Diese fresen Schöpfungen der Arbeiter haben sich nachher freilig starke Modifikationen gefallen lafsen müssen. Die Gegengründe del
kamen,
Ministers gegen zwangsweise Gingriffe klangen sehr lebhaft an die alt in der amtlichen
Pen tschrift über die Reformbedüurftigkelt der Knappschaftskassen 6
längst überwundene manchesterliche Theorie an;
der Staatssekretär mit seinen Ausführungen Punkt für Punkt wider legt. Frei die Verbältnisse sich welter entwickeln lassen, heißt dal hben d, Unrecht verewigen. Die ,,,
schon 1904 mit dürren Worten geschrieben, daß Überall, wo für die
Arbeitgeber aus solchen Wohl fahrtzeinrichtungen kein Vorteil sich a.
gibt, auch deren Schaffung nicht herbeigeführt wird. Wie kann man alfo die Dinge so falsch auffassen wie der Staatesekretär? Wir leben
doch nicht in Wollenkuckucke heim. Von dem Unter nehmerabsolutismut
und wäte er noch so aufgetlärt, will der moderne Arbeiter nichts mehl wissen. Derselbe Staatssekretär, der ung so schön von der Freihe der Entwicklung dieser Einrichtung der Unternehmer zu erjahlen wußte, hat uns eine Reichsversicherungkordnung die, wenn sie angenommen wird, die ie,. heit der Oitsktankenkafssen und den Uebergang der Gewalt über si in die Hände der Unternehmer bedeutet. Man hat ven der Ste ige⸗ rung der sozialen Lasten und von den guten Arbeiter gesprochen; man hat auf die Stimmen der ᷣ sonalen Ärbeiter hingewiesen. Aber auch diese warten nicht. duldig, bis die Regierung ihre milde Hand auftun i. draußen klingts bei ihnen ganz andergß. Ein Artikel der 9 manta, herrührend von einem solchen Arbeitersührer, hat einer Betrachtung über den Zusammenhang zwischen Reicht finanzresorm und Reiche sozialpolit. eine äußeist Sprache geführt.
so hangen taatz.
Knappschaftsvereine sind ursprünglich ven Arbeitern selbst nn . o * . Der Gesetzgeber bal ;
Set nt he, f. unsicheren und J
Auch mit Rücksicht auf die Koalitiongfrelhen Mater. oblem, daß der vierte Stan
werden nicht umhin können, hier einen ersten Schritt zu tun bag Werkapensionskassenwesen so zu ordnen, wie es mit den gehn ah
Abg. Hengsbach (Soz) - Für die versteckte Arbeiterfeindlichkei
Von dem damaligen Redefluß de; einmal ein Wenn der Abg. Dr. Arendt meint, e; glaube niemand mehr an den Zukunftsstaat, so verstehe ich nicht. warum er noch heute in einem Artikel wie ein Schloßhund heult, de .
einrichtung ?“, — so würden Ihnen die Arbeiter eine solche Menge bon Material beibringen, daß der Staatssekretär die gibt end ,! ö,
In 22 Jahren haben rund
einem Betriebs wechsel von zul ist deswegen so groß.
Ethii spruch, daß auch die Gewerkschaften gegenüber freiwillig ausgetretenen
Einrichtungen nicht kennt oder nicht kennen will. Der Gewerkschaftz. beitrag ist eben eine wirkliche Versicherungsprämie; jener Vergleich den übrigens auch der Abg. Dr. Arendt aufnahm, ist also gänzlich hin., . Allerdings hat dazu, gegen Krupp gerichtlich vorzugehen, ein gewisser Mut gehört, aber meine politischen Freunde unter den Krupp schen Arbeitern haben diefen Kampf von jeher aufgenommen, und e waren gerade die Freunde des Abg. Giesberts, die sie in diesen r Die Meinung des Kollegen Behrens, daz die Abhilfe guf dem Boden der Gewerbeordnung erfolgen könne, teilen wir nicht; sie muß so gestaltet werden, wie es von dem Inter.
Abg. Werner (D. Rfp): Es ist doch in den letzten Jahren seitens der Arbeitgeberschaft für die Arbeiter außerordentlich viel auf dem Gebiete der Wohlfahrtseinrichtungen geschehen, und das sollt⸗ Wir sind durchaus dafür,
gestellt wird. Daß die Kassen dem nackten Egoismus der Unter⸗
— etwas nicht untergeschoben werden. Es mag ja solche egoistischen Unternehmer geben; aber in diesen Sinne sst Egoismus etwas immerbin Berechtigteg, denn jeder n ⸗ daß di
Der Vorwurf, daß unsere Interpellatio⸗
die Regierung ad
dieser brennenden Reformfrage abermaks nichts; auch sie will das alte
erwarten, daß a Nicht ünternehmer, sondern genossn.
und Unterstũtzungslassen wurden
nationalen zugestanden war
hat n
vorgelec Vernichtung der Fr,
V mnissen det zerhaäͤl nise mn
schar Wie sieht eg mit dem Hüttenarbeiteischuh
mit dem Schutz der Arbeiter in den Walzweiken usw. aus? Die ergangene Bundegratsverordnung ist eine Verhöhnung des Reichs- tages. (Präsident Graf zu Stolberg: Sie haben gesagt, der Bundesrat hätte den Reichstag verhöhnt; ich rufe Sie dafür zur Ordnung!) Ich habe gesagt, die Bundezratzverordnung sel eine Verhöhnung des Reichstages. (Präsident: Das ist dasselbe.) Es bleibt dabel: die Regierung geht nur dann auf sozialpolitischem Ge—= . . wenn es sich um die Interessen der Großunternehmer ndelt.
Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg: Meine Herren! Der Herr Abg. Hue hat soeben in seiner temperamentvollen Weise über eine Menge von ingen gesprochen, welche mit dem Gegenstande der Inteipellation nicht unmittelbar zusammenhängen. (Sehr richtig! rechts.) Ich gehe auf seine Aus— führungen zur Reichsversicherungg ordnung, zur Relchsfinanzreform, jum Block, zur Auflösung des Reichstags, und ich weiß nicht was alles, selbftverständlich nicht ein, sondern halte mich enger an den Gegenstand. Im Eingang seiner Ausführungen bat sich der Herr Abg. Hue in ziemlicher Breite über die Entstehung unserer sonalpolitischen Gesetzgebung ausgelassen und hat mit einer Sicherheit, um die ich ihn beinahe beneide, dekretiert, daß alles, was ich gesagt hätte, falsch sei, und daß nur er dag richtige vorbringe. Ich habe gesagt, meine Herren, daß unsere sozialpolitische Gesetzgebung angeknüpft habe an private Wohlfahrtseinrichtungen, sei es der Arbeit- geber, sei es der Arbeitgeber in Gemeinschaft mit Arbeitnehmern. Ich will dem Herrn Abg. Hue gern recht geben, ich bätte noch hinzu— fügen können: sei es auch der Arbeiter allein. Aber, meine Herren, nun zu behaupten, daß diese meine Bemerkung über den Zusammen⸗ hang der sozialpolitischen Gesetzgebung mit privaten Wohlfahrts- einrichtungen, als deren Begründer ich auch Arbe'ter genannt habe, falsch sei — wozu diese Uebertrelbung? Damlt wird nichts bewiesen. Der Herr Abg. Hue hat des weiteren in kritischer Weise be—⸗ mängelt, daß ich von einem ethischen Gehalt der privaten Wobl— fahrtseinrlchtungen gesprochen habe. Er hat dabei einigermaßen ver schoben, was ich gesagt habe. Ich habe als den Gehalt der Pensions—⸗ kassen bezeichnet: sozialpolitische Wohlfahrts;iwecke und wirtschaftliche Zwecke der Arbeitgeber. Ich habe dabei von ethischem Gehalt nicht gesprochen. Was ich als ethischen Gehalt bezeichnet habe, ist folgendes gewesen. Ich habe gesagt: dle Arbeitgeber ziehen zu den Pensions⸗ kassen auch die Arbeiter heran. Ich habe angeknüpft an Bemerkungen des Professors Kohler über die wirtschaftliche Bedeutung dieser Arbeiterbeiträge, und habe dann gesagt, daß die rein wirtschaftliche Beurteilung dieser Beiträge nicht ausreiche, sondern daß die Form der Heranziehung der Arbeiter zu Belträgen von den Arbeitgebern auch zu dem ethischen Zweck gewählt sei, um die Arbeiter mit als Träger der Wohlfahrtseinrichtung erscheinen ju lassen. Das ist ein gan anderer Sinn, als ihn Herr Hue in meinen Worten gefunden hat.
Aber meine Herren, ich will nicht mit dem Herrn Abg. Hue weiter polemlsieren. Damit fördern wir die Sache an sich nicht. Und doch habe ich den Eindruck, daß die Besprechung der Angelegen⸗ beit ju ihrer praktischen Klärung mit beigetragen hat. Ich habe als das Ergebnis melner Ausführungen neulich hingestellt, daß ich die Möglichkeit, auf gesetzlichem Wege Normattvbestimmungen für die Pensionskassen vorzuschreiben, verneint habe, weil ich die Be—⸗ fürchtung ausdrücken mußte, daß eine solche jwangswelse Reglemen⸗ tierung, solange die Pensionskassen freiwillige Einrichtungen sind, ihren Bestand gefährden könnte.
Nun doch noch ein Wort der Polemik gegenüber dem Herrn Abg⸗ Hue. Herr Hue hat meine Ansicht damit von der Hand weisen iu können geglaubt, daß er sie als 5des Manchestertum bezeichnet hat. (Zuruf des Abg. Hue: Anklang an Manchestertum!) Nun, dann als Anklang an das Manchestertum. Mit solchen Schlagworten kann man nlcht diskutieren. Es ist das nicht Mancheflertum, sondern es ist das Ergebnis einer nüchternen und praktischen Prüfung, und wie ich aus Reden anderer Herren des Hauses gesehen habe, sind auch diese zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Dann hat aber der Herr Abg. Hue meine Ansicht namentlich in der Form bekämpft, daß er gemeint bat, man sei ja doch bei den Knappschaftskassen ju einer gesetzlichen Regelung gelangt, warum. wolle man das gleiche nicht auch bei den Penstonekassen tun? Es hat mich, offen gestanden, gewundert, wie Herr Hue den Unterschled zwischen den Knappschaftskassen und den Penstonekassen Übersehen konnte. Die Knappschaften sind seit dem Jahre 1854 in Preußen obligatorische Zwangseinrichtungen. (Zuruf des Abg. Hue: Sie waren es aber einmal nichth Ich sagte: seit dem Jahre 18654. Ich bitte Sie, Herr Abg. Hue, unterbrechen Sie mich nicht in dieser Weise, wir kommen damit nicht welter. Im Jahre 18654 sind sie zu Zwangseinrichtungen gemacht worden, und da ist es selbstverständlich, daß, wenn Kassen als obliga⸗ torssche Einrichtungen vorgeschrieben sind, die Gesetzgebung sie ju regeln hat. Hier aber handelt es sich um freiwillige Einrichtungen und gerade darauf habe ich das Gewicht gelegt, daß ich gesagt habe, wenn man anfangen wolle, freiwillige Ginrichtungen zwangsweise zu regeln, dann gefährde man ihren Bestand — oder, worauf der Herr Abg. Cuno mit vollem Recht hingewiesen hat, vielleicht gefährdet man nicht ihren Bestand, aber die Arbeitgeber machen es andert. Sie herzlchten darauf, Beiträge von ihren Arbeltern zu erheben, stellen ihnen Penstonierungen nach einer bestimmten Dienstieit in Aussicht und find dann sehr viel freier gestellt als bei den Pensionskassen. Sle, meine Herren, würden dann an solchen Einrichtungen mit genau demselben Grunde bemängeln können, daß sie die Freizügigkeit und das Koalitiontrecht der Arbeiter einzuschränken in der Lage selen. In Ihrem Sinne würde die Sache nicht gebessert, sondern verschlim mert wenden.
Nun habe ich am vorigen Donnergztag die Unmöglichkeit des gesetzlichen Zwanges an jwei vorgeschlagenen Reformmaßregeln aus inandergesetzzt an der Rücknahlung der Beiträge und an der Möglichkeit der Welterversicherung von Arbeitern, die aus dem Werk ausgeschieden sind. Im Verlauf der Dizkussion sind noch andere Vorschläge gemacht worden, über die ich mir wenige Worte erlauben möchte.
Der Herr Abg. Giesberts hat gemeint, daß ein sehr erheblicher Teil der vorliegenden Beschwerden beseltigt würde, wenn der Arbeiter erst nach Verlauf des ersten Dienstjahres gezwungen würde, der Pensionekasse belzutreten. Auch meines Wissens gibt es tatsächlich Kassen, welche eine solche Bestimmung in ihre Statuten aufgenommen haben. Eine solche Bestimmung mag sich gewiß in einzelnen Fällen durchaus bewähren, und ich bin weit davon entfernt, über ihre Zweckmãßig⸗ kelt prinziplell aburteilen ju wollen. Aber hier würde es sich doch wieder darum bandeln: soll man eine solche Bestimmung gesetzlich vorschreiben,
für alle Kassen? Meine Herren, was würde die Folge sein? Wenn
sich tatsächlich so zahlreiche Beschwerden der Arbeiter auf die Beitrags
pflicht im ersten Dierstjahre gründen, dann müssen also die Pensiong⸗
kasen sehr viele Mitglieder haben, welche im Laufe des ersten Jahres
autschelden. Von diesen Arbeitern wird also sowohl für ihren Teil,
als auch vom Werke für den Anteil der Arbelter eine große Summe
Geldes zur Kasse eingejahlt. Streichen Sie diese Beiträge weg, was
ist die Folge? Entweder die Pensionen müssen sinken oder die Bei⸗
träge müssen erhöht werden (sehr richtig! rechts, und in beiden
Fällen leiden doch schlüßlich die Arbeiter. (Sehr richtig! rechte.)
Oder Sle müßten denn wollen, daß dieses Manko gani
allein vom Werke getragen wird. Ja, deine Herren, vielleicht
besteht der Wunsch, daß das Werk dieseß Defisit allein übernehmen möge; aber glauben Sie wirklich, daß Sie den Bestand der Pensionskassen sichern, wenn sie dem Werke jwangs⸗ welse noch dieses Definit auferlegen? (Zuruf bei den Sonaldemokraten: Das ist bei den Knappschaftskassen auch der Fall) — Kommen Sie doch nicht immer wieder mit den Knappschaftskafsen. Das sind zwangzweise Einrichtungen, und hier handelt es sich um freiwillige. Wenn Sie immer wieder diese Uaterscheidung verwischen, können wir uns niemals verständigen. (Zurufe bei den Sozialdemokraten. — Glocke des Präsidenten.)
Nun, meine Herren, möchte ich aber zu dem Gedanken, daß man die Arbelter mit nur einjähriger Dienstseit von Beiträgen befreit, noch folgendes sagen. Ich kann mich nicht dabon überjeugen, daß eine so große Ungerechtigkeit darin liegen soll, gerade die Arbeiter, die schon im Laufe des ersten Jahres aus der Beschäftigung ausscheiden, zu Beiträgen heranzujlehen. Es liegt im Wesen jeder Versicherung, daß sie mit einer ganzen Anjahl von Mitgliedern rechnen muß, bei denen die Wahrscheinlichkeit von vornherein besteht, daß sie niemals jum Genuß der versicherten Leistungen kommen werden. Hier nun sollen zu Gunsten der älteren, der ständigen, der seßhaften Arbeiter diejenigen Arbeiter im, ersten Dienstjahre Beiträge jahlen, die jedenfalls in ihrer großen Gesamtheit ju den jüngeren Arbeitern gehören, die noch nicht Weib und Kind haben, die überhaupt noch gar nicht die Absicht haben, sich eine feste Heimat, einen festen Wohnsitz zu gründen, sondern welche die Chancen des Lebens erst ausproben wollen. Gewiß werden auch in diesen Fallen, bei diesen einjährigen Belträgen Härten vorkommen. Daz leugne ich gar nicht, meine Herren; ich kann aber nicht zugeben, daß die Heranziehung dieser Arbeiter ju Beiträgen eine solche soziale Ungerechtigkeit darstellte, daß nun die Gesetzgebung diese Mißstände sofort zu beseitigen hätte.
Meine Herren, die Unmöglichkeit des gesetzlichen Eingreifens ist mir aber besonders klar geworden bei den Forderungen, die der Herr Abg. Severing für die Reform des Pensionskassenwesens gestellt hat. Ich will sie nicht alle einzeln durchgehen, ich will nur eins hervor⸗ heben. Der Herr Abg. Severing fordert, es möge gesetzlich vor⸗ geschrieben werden, daß die Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge zu leisten hätten, und im gleichen Atem verlangt er, daß die Ver⸗ waltung der Penstonskassen im Regelfall allein den Arbeitern zustehen s oll, und daß, wo die Statuten eine Mitwirkung der Arbeitgeber vorsehen, im Falle des Dissensus jedenfalls die Stimme der Arbeiter den Aus⸗ schlag gibt. (Hört, hört! und Lachen rechts, Zuruf bei den So nal⸗ demokraten) Ja, meine Herren, wenn man das verlangt, man kann es ja tun, aber man soll sich nicht der Hoffnung hingeben, daß dieses Verlangen erfüllt wird (sehr richtig! rechts), und man soll nicht er— warten, daß — und darauf kommt es hier an — die Arbeitgeber ge⸗ neigt sein werden, solche Pensionskassen, bei denen sie selbst nichts mehr zu sagen haben, freiwlllig fortzuführen. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, will man gesetzlich eingreifen, und will man Forderungen, wie sie die Herren Interpellanten aufgestellt haben, tat⸗ sächlich durchführen, dann soll man offen mit der Sprache heraus rũcken und soll sagen: wir verlangen, daß die Pensionekassen ju einer obliga⸗ torischen Einrichtung gemacht werden. Sobald man daß tut, gewiß. meine Herren, dann bin ich nicht nur bereit, sondern dann muß ich die Sache auch gesetzlich regeln.
Auch diejenigen von den Herren Vorrednern, welche in ihren Forderungen nicht so weit gehen wie die Herren Sonaldemokraten, haben als das Endziel der Entwicklung gleichfalls obligatorische Pensionskassen im Auge. So hat der Herr Abgeordnete Cuno seine Rede dahin enden lassen, daß er sagte, es müsse dahin gestrebt werden, daß auch für die großindustriellen Arbeitsverhältnisse der schweren Eisenindustrie allmählich aus den einzelnen Ansätzen der privaten Pensiongkassen elnzelner Werke durch gesetzlichen Zwang eine erweiterte Arbeiterfürsorge entsteht, die über den allgemeinen Rahmen der Invalidltäts⸗ und Alterspersicherung hinausgeht. Diese selbe Perspektive hat als Endglied der Entwicklung, wie mir scheint, auch dem Herrn Abgeordneten Giesbertez und dem Herrn Abgeordneten Behrens vor— geschwebt.
Nun, meine Herren, habe ich neulich und heute wieder auf den Zusammenhang hingewiesen, den ich zwischen den privaten Wohl— fahrtseinrichtungen und unserer sonalpolitischen Gesetzgebung erblicke. Aber ich habe auch bei einer anderen Gelegenheit schon ausgesprochen, daß ich es für grundfalsch und für sehr gefährlich halte, in eine gesetz = geberische Ersrterung über soꝛialpolitische Probleme einzutreten, von denen man überhaupt nicht weiß, ob und wie sie sich in Zukunft lösen lassen werden, von denen man aber mit Bestimmtheit weiß, daß sie im gegenwärtigen Moment nicht gelöst werden können.
Wir sind dabei, meine Herren, die Hinterbliebenenversicherung einzuführen. Der Entwurf der Reichgversicherungsordnung schlägt welter vor, die Krankenversicherungepflicht auszudehnen. Wir beraten seit Jahren in einem akuten Stadium über die Einführung einer Privatbeamtenversicherung. Die Durchführung aller dieser Aufgaben wird nicht nur der Gesetzgebung, sondern auch allen an diesen Fragen Beteiligten große Arbeit verursachen und die sozialpolitischen Lasten in sehr erheblichem Maße steigern. (Sehr wahr! rechts.) Es ist vollkommen auggeschlofsen, daß wir in demselben Moment wiederum und, sei es auch nur einem einzelnen Industriezweige, eine neue Zusatzversicherung zwangswelse auch nur in Aucssicht stellen. (Sehr richtig! rechts) Tun wir das, so erwecken wir auf der einen Seite nicht realisierbare Hoffnungen, die sehr bald in Forderungen augwachsen (sehr richtig! rechts), und auf der anderen Selte erregen wir eine Beunruhigung, die mlt Recht zutückgewiesen wird. (Sehr wahr! rechts) Auf diesen Weg wird die Reichsverwaltung nicht treten. (Bravo! rechtz. — Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.)
Erkennt man, meine Herren, daß wir nicht in der Lage sind,
gibt man welter zu, daß die zwangswelse Reglementierung der
Pensionglassen deren Bestand gefährden oder, weil die Arbeitgeber
zu anderen Auskunftsmitteln greifen würden, nicht zum
Ziele führen würde, dann sollte man auch davon abstehen,
bei den Arbeitern die Anschauung ju unterhalten, als ob
die Beschwerden, die sie über die Penstongkassen gegenwärtig haben,
mögen sie auch teilwelse — das habe ich schon am vorigen Donnerttag
ausgeführt — zutreffen, ohne weiteres abgestellt werden könnten, wenn
nur die böse Reichsveiwaltung, der böse Bundesrat es wollte. (Sehr
richtig! rechts) Ich habe wahrhaftig, meine Herren, weder neulich
noch heute Schwierigkelten anzuhäufen versucht; aber gegenüber der
großen Zahl von Anträgen und Anregungen, welche der Reichstag
alljährlich der Reichgzverwaltung glbt, um soziale Mißstände des
Lebens auf dem Wege der Gesetzgebung ju beseitigen, haben wir die
dringende Pflicht, in elne ernste und gewissenhafte Prüfung darüber
einzutreten, ob es möglich ist, diesen Weg zu betreten. (Sehr richtig!
rechts.) Hätten wir das nicht getan gegenüber den mancherlei An
regungen, die in der besten Absicht an uns gekommen sind, meine
Herren, wo würden wir uns dann gegenwärtig befinden!
Meine Herren, ich bin aber bei meinen Ausführungen — und
das möchte ich doch auch den Herrn Abg. Hue zu bedenken bitten —
durchaus nicht bei der Negative stehen geblieben. Der Herr Abg. Hue
hat gemeint: seit Jahren klagen wir, Sie müssen wissen, daß die
Arbeiter sich beschweren usw., abtr nichts geschieht, und auch jetzt bei
der Reichsv:risicherungsordnung geschieht nichtz! Meine Herren, bei der Reichtversicherungsordnung! Ich weiß nicht, wie in der Reichs versicherungs ordnung das Penstongkassenwesen geregelt werden sollte. (Sehr richtig! rechts) Man könnte ja sagen — der Herr Abg. Hue hat den Gedanken gebracht — man solle in der Reichsversicherungs⸗ ordnung vorschreiben, daß die Hinterbliebenenrenten und die sonftigen Renten, die die Reichsversicherung gewährt, nicht Anrechnung finden dürfen auf Privatkassen. Die Reichsversicherunggordnung wird dafür sorgen, daß den Aibeitern unter allen Umständen ohne Abnig gewährt wird, was ihnen auf Grund des Reichsgesetzes zusteht.
Aber, melne Herren, schon am vorigen Donnerstag habe ich deutlich genug ausgeführt, daß die berufenen Behörden, in erster Linie das Aufsichtsamt für Privatversicherung, sich mit der Sache nicht nur theoretisch beschäfligen, sondern auch praktisch eingreifen. Ich habe die Hoffnung ausgedrückt, daß sich allmählich, nicht nur im Reich, sondern auch in den Bundesstaaten, eine Praxis entwickeln wird, die uns im Wege der Verhandlung mit den Arbeitgebern unter Berück⸗ sichtigung der individuellen Verhäͤltnisse vorwärts bringen kann. Das ist etwas Positives, und man soll weder von der Gesetzgebung alles erwarten, noch auch übersehen, was neben der Gesetzgebung geschieht.
Dazu kommt, daß die praktische Entwicklung bereits dahin ge⸗ geführt, daß eine große Anzahl von Kassen verschiedene der hier vor⸗ gebrachten Reformgedanken tatsächlich bald in der einen, bald in der andern Gestaltung durchgeführt haben. Es werden Beiträge zurück ⸗ erstattet, die Arbeiter können sich weiter versichern, sie werden be⸗ teiligt an der Verwaltung der Kassen usw. Noch heute früh babe ich in der letzten Nummer des Arbeiterfreundes einen interessanten Artikel gelesen, welcher Auskunft gibt über derartige Bildungen — ich will hier auf die Einzelheiten nicht eingehen —, und dann hat neulich. durchaus zutreffend, der Herr Abg. Cuno auch an Bestrebungen er⸗ innert, die bei den Kommunen in dieser Beniehung rege sind, und der Herr Abg. Cuno wird mir darin Recht geben, daß derartige kommunale Bestrebungen im allgemeinen auf dem Boden der Frei⸗ willigkelt besser gedeihen, als auf dem Boden des Zwanges. (Sehr richtig! links.)
Und endlich, meine Herren, sollten Sie auch nicht unterschätzen, welche Einwirkung eine Besprechung derartiger Fragen hier im Reichstage hat und haben muß. Nachdem die Besprechung in so ruhiger und sachlicher Weise in diesen Tagen, vielleicht mit Ausnahme einiger besonders lebhafter Ausführungen des Herrn Abg. Hue, erfolgt ist, habe ich die Zuversicht, daß die Angelegenheit dadurch in nach-= haltiger Weise gefördert worden ist. Sie wird auch weiterhin bei den Arbeitgebern dann am besten gefördert werden, wenn man bei Gr⸗ zrterung von Reformvorschlägen die wirtschaftlichen und sonlalen Möglichkeiten im Auge behält und den Arbeitgebern nicht unmögliche und ungerechtfertigte Forderungen stellt. (Sehr richtig! rechts) Und so, meine Herren, habe ich die Hoffnung, daß, obwobl ich Ihnen mene Bedenken und meine Zweifel an der Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung habe augeinandersetzen müssen, doch auch die jetzige Be⸗ sprechung der Angelegenheit der Sache dienlich und fördersam sein wird. (Lebhaftes Bravo! rechts.)
Abg. Severing (Soz.): Ich habe gar nicht das gefordert, was der Staatssekretär sfoeben als unmöglich und ungerecht erklärt hat. Ich habe möglichste Selbstverwaltung der Kassen gefordert in Den Fällen, wo die Arbeitgeber nicht die gleichen Beiträge leisten. Die Arbeitgeber leisten zu den Werkzpensionskaffen kein Eintrittsgeld; in einzelnen dieser Kassen, 3. B. bei Krupp, werden in einem Jahre allein an Eintrittsgeldern von den Arbeitern 4000 S gezahlt. Da müssen doch die Arbeiter ein Mlitbestimmungzrecht haben. .
Damit schließt die Besprechung.
Schluß nach 6is. Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, Nach⸗ mittags 3 Uhr. (Gesetzentwurf, betreffend die Haftung des Reichs für seine Beainten; dritte Lesung der Justizgesetz⸗ novellen; zweite Lesung der Vorlage wegen Abwehr und Unterdrückung von e feu en]
Preußischer Landtag.
Haus der Abgeordneten. 79. Sitzung vom 4. Mai 1909, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Das Haus setzt die zweite Beratung des Etats des Ministerkums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinglangelegenheiten, und zwar zunächst die Ver⸗ handlung über das Kapitel der höheren Lehraänstalten, fort.
Auf die Ausführungen des Abg. Eickhoff (fr. Volksp), über die in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, erwidert
Wirklicher Geheimer Oberregierungßrat Dr. Köpke: Nach der Gleichstellung der drei Arten der höheren dehranstalten und nach der damit verbundenen Aenderung der Vorschriften über die Zulaffung zum akademischen Studium bat sich der Besuch der Realanstalten sehr gesteigert; die Zahl der Real-
gymnasien ist von 97 auf 163, die der lateinlosen von 175 auf 246
gegenwärtig die Pensionskassen in Zwangßtanstalten umzuwandeln, geftlegen. Während die Gesamtjahl der höheren Lehranstalten um