könnte, daß eine gewiffe Anzahl höherer Richter entbehrlich wird, ist nicht von der Bedeutung, wie der Herr Vorredner anzunehmen scheint; es wird ja auch in der amtsgerlchllichen Instan die Anstellung weiterer Richter nötig, und die Differenzen in den Gehaͤltern der höheren und unteren Richter sind nicht so erheblich, daß das irgendwle in Betracht kommen könnte. Das Haus muß mit den verbündeten Regierur gen davon aut gehen, daß, wenn dieses neue Proꝛe ß verfahren durchgesührt wird, dag in sehr beträchtlicher Weise auf Kosten des Fiskus geschleht. Deshalb kann ich dem Herrn Abgeordneten auch nicht folgen, wenn er meinte, die Regierungen könnten in dem jetzt diskutierten Punkte eine Belastung des Fiskus wohl übernehmen; das ist ausgeschlossen.
Dann hat der Herr Abg. Heine mir entgegengehalten, es sei doch wunderbar, daß der Vertreter der Regierung sich so für die Be⸗ quemlichkelt der Anwälte bemühe, während er gar kein Erbarmen ge⸗ zeigt habe im Hinblick auf ihren Geldbeutel; denn durch den Entwurf würden die Einnahmen der Rechtsanwälte sehr erheblich verkũrzt werden. Auch das ist ia der Allgemelnheit ein Märchen (hört! hört! rechts), das früher aufgebracht worden ist, dessen Richtigkeit ich be⸗ streite und das vollends nach den ausführlichen Darlegungen, die von uns in der Kommission gegeben worden sind, nicht mehr aufrecht er ⸗ halten werden kann. Einzelne Anwälte werden sich allerdings schlechter gestellt sehen, wie das bei allen Veränderungen der Gesetzge bung auch in bejug auf andere Bürger die Folge und nicht anders möglich ist. Im großen und ganzen aber wird der Anwaltstand sehr wohl so leben können wie bisher; und wir haben unsere Vorschläge durchaus nicht etwa mit einem gewissen Gefühl des Behagengs vertreten, etwa in der Melnung, es werde dadurch die Stellung der Rechtsanwälte verschlechtert werden. Ich habe schon in der zweiten Lesung gesagt, daß wir durchaus bemüht seien, die Interessen des Rechts anwalte⸗ standes zu wahren, weil wir einen angesehenen Anwaltsstand im staatlichen Interesse dringend wünschen.
Wir haben jetzt in unserem Rechte den Grundsatz: Es muß ein Armenanwalt bestellt werden in allen den Fällen, in denen der Anwaltezwang vorhanden ist; es bedarf keines Armen⸗ anwalts in den Fallen, in denen kein Anwalts jwang besteht. Das ist ein klarer, durchgreifender Grundsatz, den wir aufrecht erhalten wollen; diesen Grundsatz will der Antrag Schmidt (Warburg) um⸗ werfen, ohne ausreichenden sachlichen Grund. Ich kann nur nochmals bitten: lehnen Sie den Antrag ab!
Abg. Do ve (fr. Vgg.): Auch ich kann mich nicht entschließen, für den Antrag Schmidt zu stimmen, der in sich inkonsequent ist. Auch gibt der vielleicht eben erst duich das Examen gekommene Referendar keine Gewähr für eine wirksame Prozeß ertretung.
Abg. Dr. Ablaß (fr. Volkep.): Ich bin ebenso ein Gegner des Antrages wie der Vorredner; nur möchte ich erklären, daß er in gewissem Sinne vorzüglich in die Vorlage hineinpaßt, nämlich weil er Lbenfo prinzipienlos ist wie sie. Es heißt geradezu ein Prinzip auf den Kopf flellen, wenn man den Anwaltszwang für die wohl⸗ babenden Elemente beseitigt und für die Armen einführt. Der Äntrag ist nicht durchgearbeltet, sondern kemmt wie aus der Pistole geschossen. ö .
Abg. Gröb er (Zentr.): Der Antrag ist durchaus nicht prinziplenlos; der zu seiner Bekämpfung aufgewendete Scharfsinn schießt welt über das Ziel hinaus. Es kann sich doch nicht um die strikteste Durch⸗ führung einer Schablone handeln; alle Gesetze sind nicht um ibrer selbst, sordern um der Menschen willen gegeben. Man soll nicht gegenüber dem jetzigen Zustande eine Verschiebung von Licht und Luft zu Ungunsten der armen Parteien vornehmen; jede Gelegenheit, sozale Forischritte zu machen, will und soll der Reichs.
tag benutzen. . . Abg. Dr. Heinze (nl); Der Antrag ist bisher in allen Stadien der Beratung abgelehnt worden und sollte auch jetzt werden. Den so talen Rücksichten kann man auch
zurückgewiesen . * jim Rabmen der bestehenden Bestimmungen gerecht werden. Statt
einer Beschleunigung der Proseßführung würde leicht eine Ver⸗ zögerung und Verschleppung durch das Vorhandensein einer He⸗ stimmung nach dem Antrage Schmidt⸗Warburg herbeigeführt werden. Diefer Antrag ist entbehrlich und undurchführbar; man vertraue doch dem sonialen Herzen des Richters! Den in der zweiten Lefung angenommenen Antrag Storz, wonach. für die Pauschal gebühr des Armenanwalt der Fiskus haftet, bitte ich, ebenfalls wieder zu
streichen. 6. . k . Abg. He ine (So.) kann diese Argumentation als durchschlagend nicht
Es fei auch kein Märchen, daß die Einnahmen der Vorlage nicht geschmälert würden.
Abg. Traeger (fr. Volksp.): Ein Teil meiner Freunde schließt sich im Gegensatz zu den Abgg. Dove und Ablaß dem Antrage Schmidt an und wird dafür stimmen; wir können nicht zugeben, daß die armen Leute durch dieses gesetzgeberische Experiment benachtelligt werden. Der Richter hat ja gewiß eig gutes Herz. aber er ist durch allerlei Umstände verhindert, immer diesem guten Herzen
u folgen. . fh ge dem der Abg. Gröber (Zentr.) sich noch gegen den Abg. Heinze gewendet hat, wird zur Abstimmung geschritten.
Der nach dem Antrag Storz in zweiter Lesung beschlossene Zusatz wird gemäß dem Antrag Heinze gegen eine kleine Minderheit gestrichen. Die Abstimmung über den Antrag Schmidt bleibt zweifelhaft. Für denselben stimmen das Gros des Zentrums, die Polen, ein kleiner Teil der Freisinnigen und die Sozialdemokraten, gegen ihn die gesamte Rechte, die Nationalliberalen, die Mehrheit der Freisinnigen und eine Anzahl bayerischer Zentrumsmitglieder. Die Auszählung ergibt die Ablehnung mit 106 gegen 9 Stimmen.
Die Beschlüsse zweiter Lesung zur Zivilprozeßordnung bleiben im übrigen unverändert. . e
Im Art. III (Abänderungen zum Gerichtskostengesetz) ist in zweiter Lesung auf Antrag des Abg. von Dziembowski der
zwelte Absatz des 3 8 gestrichen worden. Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Ich bitte noch einen Augenblick eine kurze Be⸗ merkung machen zu dürfen zu dieser Nummer 9a, die ebenfalls ohne Vorbereitung in der Kommission in der weiten Lesung eingebracht und gegen den Wideispruch der Vertreter der Regierung angenommen wurde. Meine Herren, bel nachträglicher Prüfung hat sich, glaube ich, auch für einen großen Teil des Hauses ergeben, daß der Beschluß jweiter Lesung auf irrtümlichen Vorautsetzungen beruht. Nach der Ansicht der verbündeten Regierungen kann der Beschluß nicht aufrecht erhalten bleiben, und ich möchte Sie dringend bitten, die Nummer 9a jetzt in dritter Lesung abjulehnen. Ter Beschluß beruht auf einem Antrag des Herrn von Dilemboweki Pomian. Der Herr Abg. von Dilembowtki hat Ihnen hier einen bestimmten Fall vorgetragen, der, wie er glaubte, nach Maßgabe des zur Zelt geltenden Rechtes zutreffend entschieden sei, welches deshalb ju korrigieren sei. In dieser Annahme hat er sich geirrt. Die Sache liegt folgendermaßen. Es wird — so erjählt Ihnen der Herr Ab geordnete — von elner Partei, die das Armenrecht besitzt, Klage er⸗ hoben. Der Gegner wird in erster Instanj verurteilt. Der Gegner,
anerkennen ; Rechtsanwälte durch die
der Veiklagte,
muß infolge dieses erstinstanilichen Urteils die Kosten an die Gerichtekasse brjahlen. Er geht aber an die zweite Instanz und bekommt in jweiter Instanz Recht, der Kläger wird abgewlesen.
Urtellg erster Instanz an die Gerichte kasse geiahlt hat, jurückhaben.
Die Gerichtekasse verweigert ihm die Zurücklahlung der Gebũhren.
Von dem armen Kläger, der Unrecht bekommen hat, kann er sie nicht holen; und der zu Unrecht Verklagte muß infolgedessen die Kosten des Prozjefses, den er nicht verschuldet hat, — obwohl er Recht bekommen hat bezahlen. So hat der Herr Abgeordnete von Diiembowski Ihnen den Fall vorgestellt, und ich glaube nicht zu irren, wenn ich annehme, daß diese Darstellung — die ich sachlich nicht bestreiten will, die aber von einer falschen rechtlichen Annahme ausgeht — das Haus bestimmt hat, den Antrag unter 9a anzunehmen.
Nun, melne Herren, wenn, wie ich annehme, die Sache so ver— laufen ist, wie der Herr Abgeordnete von Diiembowski sie dargestellt hat, dann ist von der Gerichtskasse ein falsches Verfahren eingeschlagen worden. Nach dem bestehenden Rechte so wie es sich ergibt aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts und aus den Instruktionen des preußischen Justijministers an seine Ge— richtekassen — ich nehme an, in den übrigen Staaten sind ent⸗ sprechende Instruktionen erlassen — mußte jweifellos die Gerichtg⸗ kasse die Gebühren zurückjahlen, sie waren zu Unrecht erhoben worden, weil in Armenprozessen Gebühren von der unterliegenden Partei erst eingejogen werden dürfen, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist. Was also der Herr Abg. von Diiembowèki bejweckt, das ist jetzt schon rechtens; es ist nicht nötig, zu dem Behufe elne neue Be⸗ stimmung zu treffen. Aber wenn die in zweiter Lesung angenommene Bestimmung für den Projeß, der im Armenrecht geführt wird, nicht nötig ist, so ist sie bedenklich für den Prozeß, der ohne Armenrecht, im gewöhnlichen Wege, geführt wird. Denn dann würde, wenn Sie den Beschluß zwelter Lesung aufrecht erhalten, folgendes eintreten. In der ersten Instanz hat der verurteilte Verklagte die Kosten be⸗ zahlt. In der zwelten fällt das Urteil umgekehrt jzu seinen Gunsten aus, nun müßten die Kosten von der Gerichtskasse an ihn zurüũck⸗ gejahlt werden, infolgedessen müßte der Kläger, der in der ersten Instanz, weil er den Prozeß gewann, nicht gezahlt hat, nachträglich zur Zahlung der Kosten herangezogen werden. Nun nehmen Ste aber an, der Prozeß geht noch in die dritte Instanz und dort fällt das Uiteil wieder umgekehrt jzu Gunsten den Klägers aus, dann müßte doch ein zweites Mal eine Zahlung von der Gerichttkafse rückgängig gemacht werden, und andererseits wäre von dem endgültig Verurtellten, der schon einmal die Kosten⸗ zahlung zurückerhielt, nochmals der erstattete Betrag einzuniehen. Das würde das Kostenverfahren in dem Prozeß entgegen der Tenden; der ganzen Novelle so eischweren, daß damit eine Verschlechterung, nicht eine Verbesserung des Verfahrens entsteht.
Also, um mich kurz auszusprechen: der 8 87 Absatz 2 benleht sich auf zweierlei, auf das Prozessieren im Armentecht und auf das Verfahren ohne Armenrecht. Soweit er sich auf das Prozessieren im Armenrecht bezieht — und dlesen Fall allein hat der Herr Abg. von Dziemboweki im Auge — ist er gegenstandslos; denn das, was der Herr Antragsteller errreichen will, besteht schon zu Recht. Soweit er sich aber bezieht auf das Prozrssieren ohne Armen recht, ist die Vorschrift, die er beseitigen will, unentbehrlich, da müssen wir sie haben, wenn wir nicht eint große Komplikation im ganjen Kostenverfahren herbeiführen wollen. Deshalb bitte ich namens der verbündeten Regierungen, jetzt in dritter Lesung den in iweiter Lesung gefaßten Beschluß nicht aufrecht zu erhalten, also den Art. IIl Nr. 9a zu streichen.
Aba. von Dziembowski (Pole) bittet, den in zweiter Lesung mit großer Mehrheit gefaßten Beschluß aufrecht zu erhalten.
In der Abstimmung wird der Beschluß zweiter Lesung aufgehoben und Absatz Z des § & wiederhergestellt.
Zu Art. N (Abänderungen zur Rechtsanwaltsgebühren⸗ ordnung) liegt ein Antrag Storz⸗Giese⸗Heinze vor, den Mindest⸗ pauschsatz für Schreibwerk in der Zwangsvollstreckungsinstanz auf 2 M6 (Beschluß erster Lesung 1 6) festzusetzen.
Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. Nieberding:
Meine Herren! Ich habe namens der verbündeten Regierungen die Beschlußfassung über diesen Antrag dem hohen Hause anheim zu geben. Ich glaube nicht, daß es Bedenken bei der Regierung finden wird, wenn Sie dem Antrage Storz justimmen.
Abg. Heine (Soz) spricht sich für die Annahme aus.
Der Antrag wird angenommen.
Die Vorlage wird im ganzen mit großer Mehrheit an⸗ genommen.
Hierauf wird der Gesetzentwurf, betreffend die Sicherung der Bauforderungen, in dritter Lesung auf Antrag Bassermann ohne Debatte en bloc endgültig an⸗ genommen.
Das Haus vertagt sich.
Der Präsident erbittet und erhält die Ermächtigung, dem Kronprinzen zu seinem morgigen Geburtstage die Glück⸗ wünsche des Hauses darzubringen.
Schluß 71 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 2 Uhr. (Antrag Speck, betreffend Einführung einer staffelförmigen Umsatzsteuer für Großmühlen.)
Prenßischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 80. Sitzung vom 5. Mai 1909, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolff Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung, in der die zweite Be⸗ ratung des Etats des Minissteriums der geistlichen, Unterrichts-⸗ und Medizinalangelegenheiten fort— gesetzt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Bei den Ausgaben für das Elementarunterrichts⸗ wesen und zwar bei dem Titel für die Seminare werden mitberaten:
I) ein Antrag des Abg. Schiffer (nl,), betreffend Zulasfsung der Volksschullehrer zum Schoöffenamt,
23 ein Antrag des Abg. Gottschalk⸗-Solingen (ul.), betreffend gesetzliche Regelung der Schulpflicht,
3) Anträge der Abgg. von Brandenstein und von Kessel (kons) sowie der Abgg. Cassel (fr. Volksp.)
kräften für den Elementarunterricht
Der Gegner will natürlich jetzt seine Kosten, die er auf Grund des mehrung der staatlichen Lehrerinnenseminare.
und Dr. Pachnicke (fr. Vgg), betreffend stärkere Aus— bildung und Heranziehung von weiblichen Lehr— und Ver⸗
Der Antrag Schiffer ist von der Unterrichtskommission mit 9 gegen 8 Stimmen abgelehnt worden.
Reserent der Kommission ist der Ab. Winckler (kons.).
Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (n.): Meln Antrag, der dahin geht, für den Umfang der Monarchie à die Dauer der Schulpflicht nach einheitlichen Gesichtspunkten, jedoch unter Berücksichtigung ke— rechtigter Sondenverhältnisse der ein zelnen Landesteile gesetzlich zu regeln und b. einheitliche Bestimmungen über die Folgen der un« gerechtfertigten Schulversäumr is, die Voraussetzungen ihrer Straf⸗ barkeit, den Kreis der verantwortlichen Personen, die Art und Höhe der Strafen und über das Strafverfahren zu treffen, hat schon im vorlgen Jahre dem Hause vorgelegen, ist aber in der Unterrichtekommisston nicht zur Erledigung gelangt. Die gesetzliche Regelung der Materie ist ein immer dringender ge⸗ worbenes Bedürfnit. Gegenwärtig geben die einjelnen preuß— schen Prownzen ein buntes Mosaskbild in bezug auf, die Bestimmungen über die Regelung und die Dauer der Schulpflicht. Es fehlt an jeder Einheitlichkeit. Hier und da werden Kinder nach dem vollendeten 14. Lebensjahre noch ein halbes, ein ganzes Jahr und eventutll noch darüber hinaus in der Schule zurückbehalten. Ekenso dringlich ist eine einheitliche Regelung der Materie in kezug auf die Schal versaumnisse, namentlich eine esnwandefreie Regelung der Kom⸗ petenz der zur Verhängung von Schulversäumnisstrafen berechtigten Fastanzen. Heute kann man erleben, daß bald hier, hald dort eine län ast bergessene Verfügung aus gegraben und damit die Bunt checkigkeit des Rechtszustandes noch vermehrt wird. Wir verlangen keineswegs schablonenmäßige Gleichmacherck, sondern wollen den berechtigten Sonderinteressen durchaus Raum gewähren.
Wirllicher Geheimer Oberregierungsrat von Bremen; Der Minister hat bereits im vorigen Jahre die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Prüfung anerkannt. Im einzelnen hervorgetretene besondere Schwierigkeiten find im Verwaltung sweg: erledigt. Wenn es der einmütige Wunsch der Parteien ist, wird die Unterrichts. verwaltung gern geneigt sein, eine Vorlage zu machen. .
Der Antrag der Abgg. von Brandenstein und von Kessel
(lons.) lautet:
„die Regierung ju ersuchen, für Ausbildung und Heranziehung von weiblichen Lehrkräften für den Elementarunterricht in weit stärkerem Maße, als ez bisher Leschehen und nach dem Etat für 1809 in Aus sicht genom men ist, Sorge zu tragen, insbesondere auch eine wesentliche Vermehrung der staatlichen Lehrerinnenseminare herbeizuführen“. .
Abg. von Brandenst ein (kons. : Von den 1093 000 Lehrpersonen in Preußen sind sse männlich und nur ise weiblich. Deshalb hatten wir unferen Antrag bereits im vorigen Jahre eingebracht, der mit allen gegen? Stimmen angenommen wurde. Vor allem wollen wir darch bie Vermeh urg der weiblichen Lehrkräfte dem dautrnden Lebrer— mangel abhelfen, denn 2000 bis 3000 Lehrstellen sind ständig unb setzt. Außerdem kommen in jedem Jahre 80 0090 Kinder hinzu. Es scheint unt por allem an ausreichenden Gelegenheiten zu fehlen, damit die Märchen den Lebrerinnenberuf ergreifen können; deshalb wünschen wir eine Vermehrung der siaatiichen Lehrerinnenseminare Es zwäfelt kein Mensch mehr daran, daß der Unterricht der Mädchen und jüngeren Knaben ebenso gut, vielleicht noch besser don Lehrerinnen als von Lehrern wahrgenommen werden kann. Auffällig sist es, daß verhältnismäßig bedeutend mehr katholische Lehrerinnen vorhanden sind als protestantische, von den 15 Lehrerinner⸗ femlraren sind 10 katholische. Die Ursache mag darin liegen, daß im Westen die katbolischen Lehrerinnen mehr Fühlung mit dem Volke haken, als es bei den evangelischen Lehrerinnen der Fall ist. Auf die Erhaltung der privaten Seminare kann jede Rücksicht insofern geübt werden, als es sich ja nicht darum handelt, diese zu ve drängen, fondern cs follen mebr staatliche Seminare eingerichtet werden, um überhaupt mehr weibliche Lehrkräfte heranzubilden. Die maͤnnli che Lehrerschaft kat sich ziemlich ablehnend gegen unseren Antrag ver⸗ halten. Es ist sehr charakteristisch, daß die beiden Mitglieder det Hauset, dse im vorigen Jahre Ce en unseren Antrag stimmten, zwei freisinnige Lehrer waren. Eine Lehrerversammlung schloß mit einem Aufruf, in dem es hieß: ‚Auf die Schanze, ihr Lehrer, gegen dle Emanzipation des Welbes, sowelt unser Beruf in Beiracht kommt! Dec hierzu auch vorliegende freisinnige Antrag stellt insofern eine Abschwächung dar, als er nur elne hinreichende Heranziehung weib⸗ licher Lehrkräfte wünscht. Ich hitte, über unseren Amtiag zuerst ab⸗ zustimmen. ; ;
Gehimer Oberreglerungsrat Altmann weist auf die bereits im vorigen Jahre hierzu abgegebene Erklärung des Ministerialdirek lors Schwartzkopff hin. Im vorigen Jahre seien gar keine, in diesem Jahre die Mittel für zwei neue Threrinnenseminare neu eingestellt. Während §ol bei 1382 männlichen Lehrstellen 843 weibliche ein= aestellt seien, seien die Zablen von 1904 in schnellerem Tempo im Sinne dit Antrages fort. eschritten, 1904 1528 männliche, 1098 weib⸗ siche, 1565 1514 männliche, 1113 weibliche, 19 6 1612 männliche, 1279 weibliche. 1906 haben sich von den 3303 Prüflingen der Lehrerinnenseminare 50 oso dem Volksschullehrerinnenberuf zugewandt. Das fei doch gewiß eine kolessale Zahl. Die Unterrichtsverwaltung tue, wat in ihrer Kraft stehe, ganz plötzlich könne man aber die Zahl der Lehrerinnen nicht ins Ungeheure vermehren.
Abg. von Kessel (kons.): Aus den Ausführungen des Regierung!⸗ kommissars glaube ich entnehmen zu sollen, daß auch in Zukunft für die Anstellung von Lehrerinnen nicht mehr geschehen wird als bisher; ich habe aus allem, was er sagte, im wesentlichen nur das Nein geböslt. Sodann will ich im Namen meiner Freunde den Nachweis führen, daß in den letzten zehn Jahren die Lehrerbildungeanstalten außerordentlich vermehrt worden sind. Wir haben zwar Kenntnis davon aug der uns vorgelegten Drucksache; aber im Lande, wo immer geglaubt wird, daß eigentlich so gut wie nichts geschehen sei, muß endlich einmal Aufklärung erfolgen. Von 1899 bis 1909 — ich rechne die im vorliegenden Ctat geplante Vermeblung mit — kat sich die Zahl der evangelischen Lehrerseminare von 78 im Jahre 1899 um 34 vermehrt, die der katholischen Lehrerseminare von 34 um 25; die 4 paritätischen sind geblieben; in Summa ist die Zabl der Seminare von 116 im Jahre 1399 um bh gestiegen, alse um mehr als 0 eso. Daß wir mit der Zahl der Lehrerinnenseminare nicht zufrieden sind, ist bereits ausgesproͤchen worden. Es gab 1899 11 Lehrerinnenseminare, sie sind gestlegen um 9. Die Kosten des Staates sür die Seminare sind von 6,5 Milllonen gestlegen um 3.5 Millionen, also auch um mehr als Hö o. Ebenso sind die Pläparandenanstalten vermehrt; 1899 gab es 36 staatliche, sie sind vermehrt um“ 46 die nicht staailichen Präparandenanstalten, deren Zahl 1902 112 betrug, sind vermehrt um 31; diefe Anstalten sind im ganjen also um 77 vermehrt, also um 200 o/ 9 gegen daß Jahr 1899. Dle Unterhaltungekosten sind ebenfalls um mehr als 200 ½ gestiegen. Die Wirkung eint sich in der Veiminderung der unbesetzten Lehrerstellen. In Höhepunkt., am 1. Oktober 198606, waren an unbesetzten Lehrerstellen vorhanden 18535 evangelische, 1397 katholische ; diese Zahlen sind smurück⸗ gegangen auf 1288 bezw. 1308. Mit Einrechnung der Lehrerinnen sit' die Zahl der unbesetzten Stellen auf 1348 zurückgegangen. In der öffentlichen Meinung bilden sich oft Phantome, die kaum zu be⸗ seitigen sind; dazu gebört, daß unter dem Ministerium Studt fi das Elementarunterrlchtszwesen so gut wie nichis gescheben sei. Die Zahlen be⸗ weisen das Gegenteil. Die Verhältnisse werden sich allerdings wieder ungünstlger gestalten durch vermehrte Pensionierung nach der neuen Besoldunggordnung und durch Zunahme der überpölkerten Schulen.
(Schluß in der Zweiten Beilage)
Deshalb müssen wverden.
veel leisten.
jum Lernen zu fördern.
obligatorische
vorgetrazen
Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Donnerstag, den 6. Mai
n 1O6.
190.
e
— —
(Schluß aug der Ersten Bellage.)
die Lehrerbildungsanstalten weiter vermehrt Wir bitten, daß namentlich kleinere Städte . werden bei der Errichtung neuer Anstalten. Ferner möchte ich über die Prüfung in den Fortbildungsschulen Auskunft haben, wenn auch Schiüsse daraus noch nicht zu ziehen sind. Jeder, der einmal den Rekruten Instruktionsstunde gegeben hat, weiß, wie sehr die Kenntnisse der Volksschule wieder verloren gehen. Deshalb warne ich davor, immer neue Lehrfächer in die Elemenarschule zu 6 hier gilt das multum, nicht multa. Die Bürgerkunde würde sich für die Volksschule nicht eignen, die Vorbildung der Volks— schullehter genügt dafür nicht. Die geforderten neuen 19 Kreis— schulinspektorstellen im Hauptamt werden wir bewilligen und stimmen
aauch dem Zentrumtantrag, die neue Stelle in Höchst abzulehnen, nicht
ju. Wir müssen aber in Zukunft tine bessere Begründung solcher neuen Stellen erwarten, die . dliesem Etat nur sehr i n, . sind. Ob weltliche Kreisschulinspektoren mehr leisten als geistliche, ist eine Personenfrage. Ich kenne Geistliche, die in diesem Ämt sehr Die kirchlichen Behörden sollten für eine bessere Aus— bildung der Geistlichen in Pädageglk sorgen und geeignete Geistliche da unferbringen, wo Stellen von Kreisschulinspektoren zu besetzen sind. Der Antrag Gottschalk sollte nach den Erklärungen der Regierung vorläufig zurückgezogen werden, sonst würden wir auch, da wir im
allgemeinen damit einverstanden sind, bereit sein, ihn der Unterrichte—
lommission zu überwessen.
Abg. D. Hgcken Berg (nl): Wir freuen uns, daß die Unterrichts verwaltung durch Gründung neuer Seminare, für Lehrer 10 und für Lehrerinnen 2, nachdrücklich dem Lehrermangel abhelfen will; ich hoffe, daß die Unterrichtéverwaltung auf dem eingeschlagenen Wege fort— fahren wird. Es muß darauf hingewirkt werden, daß im Laufe der
Zeit jede Klasse nur ene so große Schülerzahl aufweist, daß eine
gründliche Erziehung der Kinder möglich ist. Die Errichtung von Seminaren in großen und Industriestädten ist nicht unter allen Um ständen zu verwerfen, vor allen Dingen sellten aber die kleinen und mittleren Städte, die ein gutes Hinterland haben, berücksichtigt werden. Wir müssen den Seminaristen die Liebe jum Lande und zur Kleinstadt erhalten, damit der ewige Zug zur Groß— stadt durch sie nicht neue Nahrung erhält. Die Internate bieten trotz mancher Vorzüge für die Erzithung mancherlei Schwierig⸗ keiten. Ich glaube nicht, daß sie es sind, die uns die wirklich frischen., gesunden Persönlichkeiten bringen werden. Warum
schickt man nicht die Seminatristen ins Externat und nur die Prä—
paranden ins Internat? Weil der Oberlehrer am Seminar entweder seminaristisch oder akademisch gebildet seln kann, ist das Gehalt für diesen Oberlehrer verbältnismäßig niedrig bemessen. Für den
aSakademlsch gebildeten Oberlehrer bleibt diese Stelle daher nichts
anderes als ein Durchgangsposten. Würde man die Seminaroberlehrer besser bezahlen, so würden sie länger auf ihrem Posten bleiben und sich besser einarbeiten können. Tüchtigen Seminarlehrern sollte man, wie eg in Bayern und Württemberg bereits geschieht, Zitritt zum Universitãte studium geben, damit sie sich wester fortbilden können. Für die Mittelschulen sollte ein fester und geschlossener Lehrplan ge⸗ schaffen werden. Ich frage den Herrn Minister: wann endlich kommt der Lehrplan und die Reform unserer Mittelschulen?
Abg. Dr. Heß (Zentr.): Gegen die Tendenz des Antrages Branden⸗ stein haben wir nichts einzuwenden. Die schlechten Prüfungsresultate, die man in den Fortbildungsschulen erhalten hat, sind keineswegs ein Beweis, daß unsere Volksschule nicht auf der Höhe stehe. Das Schülermaterial, das man in den Fortbildungsschulen geprüft hat, steht in einem Alter, das keinez wegs zum Lernen geneigt ist. Es kommt hinzu, daß die Schüler nicht mehr dem Zwange unterworfen sind, und sehr oft ist auch das häusliche Milieu, in dem sie leben, ganz und gar nicht dazu angetan, in den jungen Menschen den Trieb m Ler Seitens der Unterrlchtsverwaltung müßte dafür Sorge getragen werden, daß die Urlaubs erteilung und die Be— strafung der Schulversäumnis nicht so lax gehandhabt würde. Der n Fortbildungsschulunterricht muß, trotzdem große soziale Hindernisse dem entgegenstehen, erweitert werden; ebenso hoffe ich, daß wir einmal dahin kommen, auch den obligatorischen Volksschulunterricht über daz 14. Jahr hinaus zu erweitern.
DQDie Forderung, Bürgerkunde an Volksschulen zu erteilen, wird doch
eigentlich schen längst erfüllt. Wenn allerdings der Abg. Hoff mann
ö daneben nech Gesetzeskunde verlangt, so bewegt er sich damit auf dem
Boden der Voraussetzungslosigkeit, auf dem er ja überhaupt steht. Herr Abg. Hoffmann hat in seiner letzten großen Dauerrede auch den Professer Natorp aus Marburg für sich angejogen. Natorp hat sich lediglich in Phan tasmagorien bewegt, er hält das, was er den Lehrern hat, selbst nicht für realisierbar. Das dient nur alles daju, um die Lehrer unzufrieden zu machen. Warum schicken die Sozialdemokraren immer nur Herrn Hoffmamnmn vor? Warum nicht einen so gebildeten und geistvollen Mann wie Herrn Heimann? Wohl nur deshalb nicht, weil Herr Heimann keine solche Ägitationsrede halten würde. Neben Professor Natoip war der ehemalige Lehrer Tewg ein Gewähbrsmann des Abg. Hoffmann. Ters ist aber ein Gegner der christlichen Schule und Kirche über— haupt, er hat sogar die Tatsachen des Dairwinismut und Bekenninisse des Moniemus als Unterrichtsgegenstand empfohlen. Die Volksschule muß immer auf christlicher Grundlage beruhen.
Ministerialdirektor D. Schwartz kopff: Die Unterrschts⸗ verwaltung wird den von verschiedenen Seiten gegebenen An— regungen sorgsam nachgehen und alles tun, um unsere Volksschule vorwärts zu bringen. Was die Frage der Verwendung der Volke— schullehrerinnen auf dem Lande, besonders im Osten angeht, so erkläre ich, daß wir den Absichten des Antras es von Brandenstein durchaus nicht sern stehen, aber es ist zu bedenken, daß nicht der Staat, sondern die Gemeinde bestimmt, ob ein Lehrer oder eine Lehrerin angestellt werden soll; der Staat kann nur zureden, die Schlußentscheidung liegt doch mehr bei der Gemeinde. Ich weise nochmals darauf hin, daß wir die Eehrerinnenseminare in den letzten Jahren um 109 olo, die hrer⸗ seminare nur um ho odo vermehrt haben. Hoffentlich wird es ce—⸗ lingen, Lehrerinnen auch für das platte Land zu gewinnen. — Ich bin dem Abg. Kessel für seine Erklärung dankbar, daß seine Partei die geforderin 19 Kreieschulinspektoren im Hauptamte bewilligen wird, die Unterrichtsverwaltung hat alle diese Stellen aus der Kenntnis lbrer Notwendigkeit vorgeschlagen, auch die vom Zentrum beanstandete Stelle in Höchft. Die Prüfungen der Fortbildungsschüler sind nicht maßgebend für die Leistungen der Volksschule. Vor allem muß dabei bedacht werden, daß die Prüflinge, die am Tage in irgend einem Hand⸗ we lbetriebe gestanden haben, am Abend in einer Stunde eine Prüfung ablegen . und gar nicht darauf so geeicht sind, wie die Schüler höherer Lehranstalten. Wenn sie z. B. vier Rechenaufgaben erhalten und bei der jweiten schon stecken bleiben, so versuchen sie nun nicht wenigstens auch die dritte und vierte zu lösen, sondern sie bleiben bei der zwelten hängen. Bürgerkunde wird zwar nicht aus. drücklich in der Schule getrieben, doch wird alles Notwendige darüber mitgetellt. — Vie richtige Ferm der Hochschulkarse für Voklsschul. lehrer ist noch nicht endgültig festgelegt; die Hochschullehrer selkst würden sich wohl für besondere Kurse entscheiden. Die Frage * . des Mittelschulwesens ist noch nicht zum Abschluß
acht.
Um 4 Uhr wird die weitere Beratung des Elementar⸗ unterrichtswesens auf Donnerstag 11 Uhr vertagt.
Ein und Ausfuhr von Zucker im Spezialhandel vom 21. bis z30. 9, beginnend mit 1. S
Statistik und Volkswirtschaft.
und im Betrieb
Gattung des Zuckers
1
ahr 18505 /
21. big
30. April
Einfuhr
1. Septbr
1907 bis 30. April
. / 1. Sepibr.
21. big 30. April
rein
J
ö
April 1909 eptember.
Ausfuhr
30.
1. Septbr. 1908 bis
1909
1. Sepibr. 1967 big
30. April 1908
April
Verbrauchszucker, raffinierter und dem raffinierten
gleichgestellter Zucker (176 a / i) Rohrzucker 76 a)
Rübenzucker:
2
davon Veredelungsherkehr ,, (granullertery, (auch Sandzucker)
6p) davon Veredelungsberke
hr
Platten⸗, Stangen⸗ und Würfel jucker (i176 ch 56
gemahlener Melis 76d)
davon Veredelungt verkehr Stücken. und Krümelzucker .
davon Veredelungeverke gemahlene Raffinade (76!)
r
davon Veredelunge verkehr
Brotzucker (176 g) Farin (176 h)
davon Veredelungsverke Kandis (1761)
dabon Veredelungèverke
anderer Zucker (176k/n) ..
Gesamtgewicht
hr
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davon Veredelungeberkehr. zuckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht:
Menge des darin en Berlin, den 6. Mat 1909.
Kaiserliches 't g Amt. t.
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Handel und Gewerbe. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrtie“„)
14396
74 951 74 682
952
28 13
196 772
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217 379
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153 251 2826 7252 150 9963 111671 68 221 56 832 32 4653 1 563 2 250 445 1 2 239 564
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Steinkohlen, Koks und
Briketts: Englische
Westfälische. ...
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Sberschlesische. .. Niederschlesische
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Braunkohlen
Briketts:
Böhmische .... Briketts Kohlen.
Zusammen ..
Preußische u. sãchsische
44739 758 26 3635 275 457 53 34
18 087 2601
360
62 826 81082
2 659 276797
51 347
269 093 380 673
22 586 40 939 1688
126 434
23 333
27 887 41240 1688 127 814
23 333
4583 663
2 655 367 962 573
21 048
474711
2 655 3638 124
573
456 068
2 564 366919 573
214 971
221 962
4758 139 368 1875
371 190
371 352
370 056
9. Adlershof⸗Alt⸗Glienicke Charlottenburg, Köpenick Friedenau Grunewald Halensee Lichtenber R z fel ve ö. ! . g. Köpeni, Friedenau, Grunewald, see, g⸗Friedrichsfelde, Johannisthal, Pankow Schönhausen. Reinickendorf (Dorf), Rixdorf, Rummel sburg, Schönholjz, Spandau, Spindlersfeld, Tegel, Tempelhof, Wilmersdorf Friedenau. ö 63
146001. Niederschöneweide⸗
Gliederung des in ländischen Verbrauchg an Syndikatskohlen, -koks und ⸗briketts des Rheinisch⸗Westfältschen Kohlensyndikats nach Industrie gruppen in den Jahren 19904 bis 1907.
(Die verbrauchten Koks und Briketts sind in Kohlen umgerechnet)
In dustrie gruppen
1
1904
olg
1905
t o
6
1906
0/9
18907
t ig
Gewinnung von Steinkohlen und Kols; Brikettfabrikation n.
Erigewinnung und Aufbereitung von Crzen aller Art Saljgewinnung; Saljbergwerke und Salinen ..
Metallhütten aller Art.
und Apparate
Elektrische Industrie Industrie der Steine und Erden ...
Glasindustrie
Chemische Industrie
Gasanstalten
Textilindustrie, Belle
Papierinduftrie und polygraphische Gewerbe Leder, Gummi- und Guttaperchaindustrie.
Industrie der Holz. Räben. und Kartoffeljuckerfabrikation und Zuckerraffinerle
und Schnitzstoffe
Brauereien und Branntweinbrennereien
Industrie der übrigen Nahrungè⸗ und Genußmittel
idunges⸗ und gᷣdelnigungogewerbe
Wasserversorgungk anlagen, Bare⸗ und Waschanstalten
Hausbedarf
Gisenbahn und Straßenbahn e Binnenschiffahrt, See, und Küstenschiffahrt, Hochseefischerei, Hafen⸗
und Lotsendienst Kriegsmarlne
Ban und Betrieb
et Géesenhütten; Herstellung von Eifen und Stahl, Frisch, und Streckwerke, Metall verarbeitung, Verarbeitung von Cisen und Stahl und Industrie der Maschinen, Instrumente
2 694182 585 761
2 499 231 1772 493 1848 309 595 038 242 180 93129 485 771 839 671 574 492 406 007 6 394 371 5 889 938
2 420767 305 480
— — — —
3 431 041 6, 34 365 145 174 174 0, 33
068
o MO D , — K —
—— —— — — — — 8 SGS AG Nd z
w w — 10
3 382099 340 939 205791
6, 30 0, 53 0, 88
22 334 704 53 6ol 2455 913 428 932 1704828 1766093 1633716 640 639 174173 96 778 479 750 660 410 572 399 242 420 O. 7 894 8 9 14,570 d ao sl0 10,13
2 393 669 4,46 313 28 064
D dè·⸗ do — — Q do . — —— — — N 7 2 D
3 415 557 365 974 25656 846
668 175 2 956 426 346 471
2031 845 2020127 656 213 196 881 S8 583 488091 751 999 611369 288 646 7595979 6 593 037
2 534 124 496 48
25 966 695 42 92
1968811 3.2
5,55 0,60 0, 42
1,156 489
3 693 164 5, 55 578 G6 zoẽ göi d
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7 1 8
27 736 980 43,3 99 502 1.20 2 869 227 445 ro 340 O0 86s 2042245 3, 18 2101 713 3,28 2 922 865 3, 16 56 2466 221 d? 7 483 d 447 oh hz0 S4 dꝛg9 303 187 8 149 343 7130 348
2 380 688 512977
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