1909 / 114 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 May 1909 18:00:01 GMT) scan diff

II. Den Milttäranwärtern, die weniger als 9 Jahre im Heere und in der Marine gedient haben, wird die tatsaͤchlich abgeleistete Dienftzelt bet der ersten etatsmäßigen Anstellung als mittlere Beamte, Zeichner oder Kanzleibeamte bis zur Dauer eines Jahres auf das

Besoldungsdienstalter angerechnet.

III. Gendarmen, welche den Zbilversorgungsschein, sei es in der Truppe, selt es in der Gendarmerie, erlangt haben, werden bei ihrem andere Stellen des Ziildienstes hinsichtlich der Anrechnung von Militärdienstzeit den Militäranwärtern der Truppe Das Gleiche gilt von Schutzmännern, welche .

e

Nebertritt in

gleich behandelt.

mittlere Beamte, Zeichner oder Kanzleibeamte angestellt werden. 1 in der Gendarmerie. oder in der Schutzmannschaft verbrachte Dienst. . jet sist hierbei is Milttãrdienstyeit anzjuschden. Beim Uebertritt vnn

6

Schutzmännern in den Unterbeamtendienst findet eine Anrechnung von Militärdlenstzeit nicht statt.

IV. Werden aktive oder pensionierte Unterbeamte aus der Klasse der ehemaligen Milttäranwärter als mittlere Beamte, Zeichner oder Kanzleibeamte angestellt, so findet eine Anrechnung der Militär und Marinedienstzeit gemäß Nr. IL und II infoweit statt, als nicht schon die bei der Anstellung als Unterbeamter stattgehabte Anrechnung von Milttär⸗ und Marinedienstzeit zu einer gleichen Verbesserung des Diensteinkommens in der

Für Verwaltungen,

neuen Klasse führt.

in denen die eiatsmäßige Anstellung in einer Unterbeamtenstelle organssations mäß ge Voraussetzung für die Er—⸗ langung einer Stelle deg mittleren Dienstes ist, kann bei Militär- ef ärtern, de- Jahre und darlcker Um Heere. ader in der Marine

e , 8

97 *

gedient haben, im Einvernehmen mit der Finan;werwaltung die in der Ünterbeamtenstelle zurückgelegte Dienstzeit als Zivildienstzeit im Sinne der Rr. J angesehen werden und demgemäß eine Anrechnung von Militär und Marinedlenstzeit bis zu 3 Jahren erfolgen.

V. Der Milltärdtenftzeit steht gleich der Dienst bei den Kaiser- lichen Schutztruypen, ferner bei den Polizeitruppen sowie als Grenz- und Zollaufsichtsbeamter in den Schutzgebieten.

VI. Die bor dem vollendeten 17. Lebensjahre liegende Milltaͤr⸗ und Marinedienstzeit bleibt außer Betracht.

VII. Vorstehende Bestimmungen haben rückwirkende Kraft sär alle auch für die in Beförderunggftellen befindlichen Militar⸗ anwärter mit der Maßgabe, daß Gehaltgnachjahlungen nur für die Zeit vors 1 April 1968 ab fattfinden.

Marltorte

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualit

mittel

Verkaufte

gerahlter Preis für 1 Doppeljentner

Menge

niedrigster

höchster

niebrigfter höchster

mt.

6.

16.

nledrigster höchster Doppeljentner

*

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschlaglicher Schätzung verkauft Doppel jentnevy (Preiz unbekannt

Am vorigen Markttage

Vurch schnittz ·

den

Verkauft

wert

Thorn Posen.

9 a a n

Schneide Strehlen Liegnitz Hildeshei Mayen CGrefeld Neuß.

Landshut

Main;

a g g a d 9 9 d a g a d a 9 2

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3

Allenfstein Thorn Posen.

9 a a 2

Strehlen

Glogau Liegnitz

d . . 9 9

Mayen Creseld Neuß .

Augsburg Bopfiager

Mainz St. Avol

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Allenstein Thorn, osen.

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*

Schweidn

Liegnitz Mayen Gre feld

* 1 * = 8 2 16 2 *.

3

Allen stein Thorn. Posen.

Strehlen Sch weidn Glogau Liegnitz

Mayen Grefeld Neuß. Trier Saarloui Landshut

Bopflage Mainz

i h ö n .

Breslau.

Lissa i. Pos. Krotoschin ; Schneidemũhl .. Breslau.

fa i. Pos. ö . J Breslau. H

Strehlen. Schl. .

St. Avold

Bemerkungen.

Allenstein

Lissa i. Pos. Krotoschin

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1. Schl.

Schweldnitz .

m.

Saarlouis

Augsburg Giengen

St. Avold?

Bopfingen

. Schl.

Schweldniiiz. ..

Pikoegheim

Landahut

Giengen.

n . Futtergerste

1

Brauge rste ö w . Braugerste

Bopfingen

Lissa i. Pos. Krotoschin . Sch eidemühl, . Breslau.

1. Schl. 6

Hilbecheim .

s

Augsburg Giengen.

n

Berlin, den 15. Mal 1908.

1470 19,20 17,40

1760 18,ů75

P

1660 14,30

17,00

18,00

ͤ Die verkaufte Menge wird auf volle Doppeltentaer und de gin liegender Strich (= in ben Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Prelg nicht vorgekommen ist,

.

18,80

189,00 19, 00 18,30 18,50 18,30 18,00 18 30 18 20

18,50 26. 00

1680 1620 19,00 18,50 17,74 18,60

18, 00 19,00

Kernen (ent hilst

1

W 25,05

24,10 24,60 23,07 2410

24 50 23, 56 2470 24 50 27.33 36, 40 25 00

26 00 23.70

24,20 25. 50 33. 5h 4, 20

24,50 265, 00 24.00 25,50 25, 50 25. 00 27,67 26 60 246,00 25, 50

25 50

d 25 40

17.00 17.10 17.70 17.50 17460 17.49 17,30 17, 18 17, 30

17.80 17,40

18.00 17.70 17,86 17,80

17.10 18, 10 18.50

83 14.57 16, 00

17,20 18,50 1680 1470 1840 17.75 14,50 1820 18,50

1440

er Spelz.

26, 00 26, 80

R oggenm.

17,75 17,30 17,80 17,60 18,00 17,60 17,409 17.80 17.30 17,70 18,00 18,00 18,50 18,70 18,21 17,90 17,00

7.20 18.60

e r ste. 1571 16,30 17,50 1730 19,00 17,00 1480 18,50 18 50 1450 18 20 19,00 18,00

18, 80

2 19.00

18.09 18,50 18 50 1830 18,80 18,30 18,60

19 60 a fe r. 20.00 19,10 19,20 18 60 19,00 18 60 18,60 18,80 18 60 18 90 19,20 18,00 17,80 17,70 19,40 20,00 18,52 19.40 17,80 1840 19,50

r Verkaufgwert auf volle Mark

ei ze m.

26, 00 24,00

24,40 26,00 23,50 24,90

265 00 35. 0h 24 00 325, 560 35, 50 25 05 253. O0 37 00 3406 Ih, 56

Din kel. Fesen ).

26 00 25, 80

17,75 17,50 18, 0 17.39 18 50 1765 18, 00 17330 1770 17,70 18. 09

18,09 18 50 18,B70 18 93 18,09 17,00 17,20 18,60

15,971 16,40 17.50 17,40 19,00 17 00 15,00 19,00 18,50 15,00 19,00 1909 18, 00

19,50

2000 18.30 18,40 18.80 193 00 1860 19, 10 18,80 19900 1900 19.20

18,00 1787 1770 19,40 20, 30

Kalserlicheg Statistischeg Amt. van der Gorght.

17,25 17, 30 18 75 16,80

18,00

18 00 1800

19840

1928

19 14 19, 00 18 30 1875 15.30

1500 1570

1922 159. 15 18 36 1577 18 30 18530

1895

1750 16 20

18 00 16 20 2000 18190 158.535

1776

2000 17,55 19, 07

1791

mitgetellt. Der Durchschnittspreig wird autz den unabgerundeten Zahlen berechnet. eln Punkt (.) in den letzten sechg Spalten, daß 2

prechender Bericht fehl t.

. . . .

——— ö .

Groß handelspreise von Getreide an deutschen und fremden

Börseny lãtzen

für den Monat April E909 nebst entsprechen den Angaben für den Vormonat.

1000 kg in Mark.

(Yreise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Roggen, guter, gesunder, 714 g das 1

Wehen, guter, bunter, Jad bis 75s g das

8. guter, gesunder, 447 g das 1.4. erste, Brenn. Sa His Ss g das i

Breslau.

am Mittelware

Welien. =

Haf 8

. .

Gerste, ö andere (Futter usw. )...

man l ge

amerikanischer

Berlin.

Wegen. guter, gesunder, mindesfteng 712 g daß We zen, 2 . * 76h 8 d Daser, . . .

Mannheim. Noqaen, fälzer, , . bulgarischer, mittel Wellen, Pfälier, russischer, amerik., rumän., mittel. Hafer, ar g, 14. ; . .

adische, zer, mittel

ernte russische Futter⸗, mittel

München. Roggen, bayerischer, gut mittel Weüen, = ;

ö fer, * *. * 2 Gerste, ungarische, ien , mittel bayerische, gut mittel..

Wien.

Roggen, Pefter Boden Wehljen, Theiß⸗ Hafer, ungarischer 1 Herste, slovaklsche Malt, ungarischer

GSndapest. Roggen, Mittel ware Weben, ö Hafer, ö Gerste, ü Mals, ö

Roggen, 71 biz 72 Rg das hl.... Wehen, Ulka, 75 big 76 kg das hl,

Riga.

Roggen, 71 bitãz 72 kg das hl Wehlen, 77 . 76

. Varit. Roggen Weljen Antwerpen. Donau⸗, mittel Kansas Nr. 2.. La Plata Kurrachee Australier

Am sterdam.

St. Petersburger 1 64 amerlkanischer Winter⸗ amerikanischer bunt La Plata London. Produktenbörse.

engl. e, (Hark Lane) ....

a Plata an der Küste - Auslralier Galtio) 5

MWetzen

engllsches Getreide, Mittelprelis aus 196 Marktorten (Gazette avoerages)

Liverpool. roter Winter Nr. 2... Manitoba Nr. 2 Kalifornier

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8st.

Weljen

Auftraller, neu. Hafer, englischer weißer ..

gerste Futter · Die ja. Odessa

amerlkan., bunt La Plata, gelber G hieago.

Mai. Jul Sept

Mais

MWelzen, Lieferungsware Malg .

Neu gYork.

roter Winter · Nr. d.. Nord Früuhlahrt⸗ 3 ?

Weijen Aieferungsware Mais .

GSuenos Lire. er, . Durchsaittewar. .. ) Basis 78/79 kg das Hektoliter.

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter Rotweljen —= h04, für La engl. gerechnet; . Rönigrrichs ermittelten Durchschnittgprelse (qaaotts averages) ist 1 Imperial Qua

——

lieferbare Ware des laufenden Monatz

für die aug den Umsaäͤtzen an 196

Monat 1909

245,00 178,00 147,00

163,0 223,70 170 20 182,09 145,50 166,50 172,50

177, 11 242,52 179,41

18 03 262, 93 Ih o) 193,13 116. 9] 180,00 255,01 ) 16 55

180,41 265,28 164,20 172,31 139,47

169, 49 249,33 155,42 151,83 128,97

14077 iss 33

140 34 y is. 33

145.67 203, 96

200, 11 200.73 198, 46

1995, 1

150.78 155,45 198,57 203,18 133,42 133, 34

205,20 200, 25 197,34 200, 86

187,51 140 45 157,41

198, 10

200 o0

203 b 151.02

140,13 146. 45

190,33 172,66 160 08 113,75

212 07 207 oz 195, ß 153, 12 127.46

17960 103,88

ist für die Weißennotij von engl. ö und Plata und Australler (Baltie f

480 Marktorten des ür einheimisches Getrelde er Weljen 480, Hafer

Da⸗

April gegen im Vor⸗ mongt

n

1 5 s S

229, 40 162, 20 160, 80

160,40 206, 60 16120 176,40 145,50 152,50

171,68 230,81 177,54

182, 22 267,55 185, 06 187,70 143,76

175,50 246,00 178,00

214,50

187,30 258,55 161,69 172,37 145,91

176, 33 241 06 156. 37 150,01 129, 36

189,30 130, 17 131,86

178,69 176,11 183,51 187,63 167, 98 132,95 15g a

191,39 193,06 188,58

188,11 137, 18

33,23 3

1 136,74

179,89 161,07 151,39 110,90

191,62 153. 15 155.25 175, a3 125,

169,05 97, 78.

und

312, Gerste 400 Pfund englisch angesetzt. 1 Bushel Weljen 60, 1 Busßel Maig 56 Pfund englisch; 1 Pfund englisch—— 463,5 g; 1 Last Roggen 2106, Weljen A00, Mals 2000 Kg. Bei der Umrechnung der Preise in Reicht währung sind die aus den einzelnen Vagesangaben im „Reichganzeiger“ ermittelten monatlichen Vurchschnirtgwechselkurse an der Berliner Börs⸗ iu Irunde gelegt, und zwar für Wien und Hudapest die Kurse auf Wien, är London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Nen Jork die Kurse auf Neu Jork, für Odefsa und Riga die Kurse auf St. Peterghurg, für Paris, Antwerven und Amsterbam die Kurse auf diese Plätze. Hreise in Buenos Atreg unter Herücksichtigung der

Goldhyramte.

Der In * demm F in Te, - .

Ralserliches Statisttscheg Aut. van der Borght. =

Dentscher Meichstag. 257. Sitzung vom 14. Mai 1909, Nachmittags 2 Uhr (Bericht von Wolffg Telegraphischem Bureau.)

Das Haus setzt die zweite Lesung der Novelle zum Bankgesetze fort. Es findet zunächst bie namentliche Ab— stimmung über die Anträge Raab zu 5 1 statt. Danach sol l) von dem Reingewinn nach Abzug der Vorzugsdividende von 316 Prozent für die Anteilseigner von dem verhleibenden Rest 10 Prozent dem Reservefonds gutgeschrieben, 15 Prozent den Anteilseignern, 75 Prozent der Reichskasse üher⸗ wiesen werden. (Nach der Vorlage würden den Anteils⸗ eignern 20, der Reichskasse 70 Prozent zu überweisen seimn). 2) will der Antrag Raab den Ueberschuß, soweit der den Anteilseignern zufallende Betrag 6 Proz. des Grundkapitals übersteigt, der Reichskasse zufließen lassen.

Der Antrag ad 1 wird mit 177 gegen 142 Stimmen ver⸗ worfen, ein Mitglied enthält sich der Abslnimmung; der Antrag ad 2 fällt mit 249 gegen 74 Stimmen. Darauf wird 8 1 in der Fassung der Vorlage mit großer Mehrheit angenommen.

Art. 2 setzt das Kontingent der steuerfreien Noten der Reichsbank auf 550 Millionen Mark fest, unter gleichzeitiger Erhöhung des Gesamtbetrages auf 618771 000 6. ;

Abg. Dr. Arendt (Ry): Der Art. 2 enthält die einzige stimmung im Gesetz, die wirtschaftliche Bedeutung hat: Das fceie Notenkontingent wird erhöht. Was die 5yroz. Notensteuer be⸗ trifft, so bin ich für ihre völlige Beseitigang Es hat sich heraus⸗ gestellt, daß bei zunehmendem erke bei steigender Be— völkerung die Notensteuer sich als ei Schranke für die freie Bewegung erweist. Tieser Grund hat zu witrderbolter Erhöhung des steuerfreien Notenkontingentz der Reichsbank führt. Und so habe ich auch gegen die jetzt beantragte Erböhung nichts einzuwenden. Im jweiten Absatz des Art. 2 wird in ganz neuer und Weise bestimmt, daß an den Quartalsenden eine Erhöhung Betrags steuerfreier Noten um 200 Mill. Mark eintreten soll. Hat dies⸗ Erhöhung irgend eine wirtschaftspolitische Bedeutung? Es handelt sich vielmehr um einen einfachen S dazu hat das Reich bei der derzeitigen Finanzlage keine Veraalafsang; den Anteilseignern braucht man ein solches Geschenk von jährl Mill. Mark auf Kosten der Steuerzabler nicht zu mach soll wobl damit nur den Anteilgeignern eine Gegengabe far ihr Borausleiftung

29 322 s

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sten teuer

12 86*

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alaube nicht

1 ö rare Odile. 7118

Art. 3 Debatte. Die Kommission schlägt die Annahme folgender Reso⸗ lution vor: Den Herrn Reichskanzler a ersuchen, eigen Sr segen twurf vorzulegen zur Belämpfung ber Gefahren, die ?d Banken und Bankiers erwachsen, die zur Jalaze oo ; Spargeldern durch öffentliche ober schriftli— 1ffo durch Agenten anreitzen. Abg. Dr. Faß bender (Zentr.): Der Kommisstan hat ferngelegen, das Bankwesen schädigen zu wollen. G6

wird genehmigt, ebenso der Rest des Gesetzes ohne

darum, die un reellen, Bark

6 * . . 2 9 g 8. e 4 Q 9 jeficem Tn sften Treffen, die ihre Agenten bis n n, , ,

[. schicken und das Publikum verleiten. Die Gresßanken de schon jetzt ihre Bilanz, T en ner r Banken herheifũh

Pie IFbefal DIe J 9

23 *

5

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betreffend

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Ahg. 72 34

re

auf den Reservefonds geleistet werden. Na veränderter Aarabme . e 1 2

des Art. 1 sollte dieser jweite Abfas

Abg. Dr. Web für sebr wichtig um beibehalten und sol auch dieses Ve

Reiche banky ist schon in der Diskontpolitik der Verhältnisse des bat keinen Einfluß Quartalaschlüssen ist Warnungzsignal soll t unnötig würde, wenn das Notenkontingent dieselbe Höhe hätte wie an no en

Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): a ü können auch wir der im jweiten Absatz vorgeschl wieder einen Minderertrag zu Ungunsten des Rec Zustimmung nicht geben.

Artikel 2 wird im ersten Absatz mit mit geringer Mehrheit angenommen

Artikel 3 besagt: Die Noten der Reichsbank sind gesetz⸗ liches Zahlungsmittel. In übrigen bleiben die Vorschriften des 8 Y des Bankgesetzes Nichtverpflichtung zur Annahme von Banknoten bei Zahlungen, welche gesetzlich in Gold zu leisten sind) unberührt.

Der Abg. von Strombeck (Zentr) will den Artikel 3 ablehnen und an seine Stelle folgende 5 2, 2a und 2b setzen: §5 2.

Vie Noten der Relchsbank find gesetzliches Zablungsmittel. Eine Verpflichtung zur Annahme von Banknoten bei Zablungen, welche gesetzlich in ge münztem Gelde ju leisten sind, findet nicht statt und kann auch für Staatokassen durch Landesgesetz nicht begründet werden.

EL 11

* 8 1.

zweiten

§5 2a. Zahlungen der Reichshaupibank zu Berlin sind auf Verlangen des Empfangaberechtigten in deutschen Goldmünzen zu leisten. Inwieweit die Reichsbankhauptstelle und die sonstigen Reichs— bankffellen Zablungen in deutschen Goldmünzen ju leisten baben bestimmt der Bundegrat. ; 5§5 2b. Durch dem bürgerlichen Recht unterliegende Rechtsgeschäfte kann die Verpflichtung zur Zahlung elner Geldschuld in den sschen Gold— münzen begründet werden.

Abg. Br. Arendt (Rp.): Vieser Artikel enthält eine Aenderung des 2.

Bankgesetzeß, mit der ich elnverstanden bin. Der Antrag von beck hätte in der Kommfssion gestellt und dort erörtert werden well er hier kaum genau ju prüfen ist. Es würde übrig bleiben, ols ihn der Kommission ju überwessen. S2 des Ar. trages würde die praktischen Schwierigkeiten des Gesetzes noch erdsder Aehnlich verhält es sich mit 5 2a. Gz wäre ja schön. wenn der Bundesrat bestimmen könnte, wieweit die Reichsbankbaurrferkhe Zahlungen in deutschen Goldmünten ju lelsten habe, aber die Vorer setzung ist doch, daß immer Gold vorhanden sein muß. Bese bedenklich ist 5 2b. Es handelt sich hier um eine sehr Rechtsfrage. Die wesentlichste Bedingung elner Währung 67 Abmachungen außerbalh dieser Währung gesetzlich nicht getroffer werden können. Ich bitte Sie, den Antrag abjulebnen.

Abg. von Strom beck (gent. tritt für seine Anträge ein. Biber wären die Banknoten nicht gesetzliche Zahlungsmittel, die Reichs dan! hätte vielmehr auf Verlangen des Empfangsberechtigten in Gold zahlen müssen. Der neue Artikel 3 Ungunsten der Empfangsberechtigten. Der Redner jleht schlteßlick unter der Heiterkeit des Hauseg selnen Antrag zurück.

Abg. Dertel (nl) verzichtet aufs Wort.

Abg. Dove (ir. Vgg.): Die Goldklausel ist schlossen mit Räücksicht auf die Silber taler, die als geseßliches Zablunge mittel galten. klausel keinen Sinn.

668 Strom-

1

1.

1 P

bedeute eine Veränderung ju

gegenmartine seinerzeit he⸗ miße

Nachdem dies nicht mebe der Fall ist, hat die Gold-

1 mere 18 .

Daß die Kommissior ü lähmen würde, geht eigentlich auch daraut redner selber Zachberständiger kommission genannt hat. 3 ift gesprochen worden und ich kann das hier im holen —, daß eine solche Sachverständigenkemm

Far rr 1 1

9 die

bereit?

e bündeten Regierungen nicht annebmbar

ich erfreut darüber, daß Resolution geeinigt hat, und kanzler, dem Wunsche der bündeten Regierungen dahin einz von Vertretungen der keteiligter Ginschränkung, daß sich grundsätzlicher Art zu

sich die verbündeten Regie runger zu einer solchen Anhörung dieser Erklärung gekommen wird

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