. 2
6 0
Grosshandelspreise von. Getreide an deutschen und fremden — 312, Gerst; = 400 Pfund englisch angesetzt. 1 Bushel Weizen Art. 3. wird genehmigt, ebenso der Rest des Gesetzes ohne . Börsenp lãtzen , 1 ö 23 ö englisch 91 . 2 ü Debatte. r den Monat A pril 1909 3,5 g; 1 Last Roggen — 2106, Welien — A100, Maiß⸗— g. ,,,. . fü Mo pril Bei der Umrechnung der Peeist in Reichäzwährung sind die Die Kommission schlägt die Annahme folgender Reso⸗ nebst entsprechen den Angaben für den Vormonat. , n, ö * ; lution vor: ö. nzelnen Tagezangaben im „‚Reichganzelger ermittelten ⸗ . ; . ( 1000 kg in Mart. monatlichen Vurchschnirtgwechselkurse an der Berliner Börse ju Den Herrn. Reichskaniler zu ersuchen, eincn ,
II. Den Milltäranwärtern, die wenlger als 9 Jahre im Heere J Schutzmännern in den Unterbeamtendienst findet eine Anrechnung von gedient haben, im Einvernehmen mit der Finanwerwaltung die in der und in der Marine gedient haben, wird die tatsächlich ann d Milttärdlenstzeit nicht statt. Unterbeamtenstelle zurückgelegte Dr n r Zivlldienstzeit im Sinne Dienstzelt bet der ersien etats mäßigen Anstellung als mittlere Beamte, JV. Werden aftive ober penstonierte Unterbeamte aus der Klasse der Nr. 1 angelehen werden und demgemäß eine Anrechnung von Jeichner oder Kanzleibeamte bis zur Dauer eines Jahres auf das der ehemaligen Militäranwärter als mittlere Beamte, Zeichner oder Militaͤr⸗ und Marlnedlenstseit bis zu 3 Jahren erfolgen. Besoldungsdienstalter angerechnet. Kanzleibeamte angestellt, so findet eine Anrechnung der Militär und V. Der Militärdienstzeit steht gleich der Dienst bei den Kaiser⸗ III. Gendarmen, welche den Ziilversorgungsschein, sei es in der Marinedienstzeit gemäß Nr. I und II insoweit statt, als nicht schon lichen Schutztruppen, ferner bei den Pollzeitruppen sowle als Grenz = ! Truphe, sel es in der Gendarmerse, erlangt haben, werden bel ihrem die bei der Änstellung als Unterbeamter stattgeßbabte Anrechnung von und Zollazsichtsbeamter in den Schutzgebieten. (Preise für greifbare Ware, sowelt nicht etwas andereg bemerkt.) Grunde gelegt, und zwar für Wien und Hudapest die Kurse uf Wlen, vorzulegen zur Belämpfung der Gefahren, die dem Publikum dur Uebertritt in andere Stellen des Zöolldiensteg hinsichtlich der Militär- und Marxinedienstzeit zu einer gleichen Verbesserung des VI. Die bor dem vollendeten 17. Lebensjahre liegende Milttär⸗ ö — für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Banken und Bankiers erwachsen, die zur Anlage von Depositen oder Anrechnung von Milttärdienstzeit den Militäranwärtern der Truppe Diensteinkemmeng in der neuen Klasse führt. und Marinedienstzeit bleibt außer Betracht. . Monat Da⸗ Neun Pork die Kurse auf Neu Jork, für Odesfsa und Riga die Lurse Spargeldern durch öffentliche oder schriftliche Aufforderung oder gleich behandelt. Das Gleiche gilt von Schutzmännern, welche als Für Verwaltungen, in denen die eiatsmäßige Anstellung in einer VII. Vorstehende Bestimmungen haben rückwirkende Kraft für . ng j auf Gt. Petersburg, für Harig, Antwerpen und Amsterbam die Kurse durch Agenten anreizen. ö J ulttler Beamnfe, Jeichner oder Kanzleibeamte augestellt werden. Die Unterbeamüenstesle organifationgmäß ge. Voraugsetzung für die Er alle auch für die in Beförderungsstellen beftndlichen.⸗ Mllitir. . April gegen im auf diese Plätze. Hreise in Buenotz Aire unter Berücksichtlgung der Abg. Dr. Faß bender Gentr.): Der Kommission hat es poll ständig . . in der Gendarmerie oder n der Schutzn ann chat verbrachte Dienft⸗ langung einer Stelle des mittleren Dienstes ist, kann bei Militär. anwärter mit der Maßgabe, daß Gehaltgnachjahlungen nur für die ( 1909 Vor⸗ Goldyramĩe. ferngelegen, daz Bankwesen schädigen zu wollen. Es handelt sich nur . ö — — — — — 66 46 Jlerbel ak Meere ese, r,, mal nahertatkednr, wanmärtern, Die. 9. Jahre und dalüber im Heere oder in der Marine Zeit vom . Ayril 1965 ab stattfinden. '. . Königsberg. monat darum, die unreellen Bankgeschäfte zu verhindern. Wir wollen die⸗ .
/ — — ö
Jö Won ger i, guter, esunder. 714 das 1 , O00 157.60 ö . ö. ö fentgen Banken treffen, e iht Agenten vis in - die Intfernteften Srte- — ö rer . 14) dice /. ,, ö 229,40 schicken und das Publitum verleiten. Die Großbanken veröffentlichen . 8. Hafer, guter, gesunder, 447 g das 1. ... 178 00 16220 ö
schon jetzt ihre Bilanzen. Dasselbe wollen wir auch für die kleinen erste, Brenn⸗, 647 big S5? g das 1 147, 00 160, 80 Banken herbeiführen.
Markltorte
Qualttat
Berichte von deutschen Fruchtmã
mittel
Gezahlter Preitz für 1 Doppeljentner
niedrigfter
höchfter
*
f
niebrigster höchster
*
Doppeljentner
Durchschnitttz⸗
pre 6
für 1Doppel⸗ zentner
Am vorigen Markttage
Durch⸗ schnittz.
preis 6.
Außerdem wurben am Markttag:
ng (e n lian
Doppel jentner (Preis unbekannt ⸗
. 23
a g g a a g n d a a a g a g d 9 a a
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23
8 9 a 2 2
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7 a 8 2 9 2 2 42
a ae d w n m , a
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a a a a 9 9 9 9 9 a 2 9 9 9 9 9 a 2
Allenstein Thorn
.
issa i. Pos. Krotoschien Schneidemũhl . . Strehlen 1. Schl. Schweldnitz . ; Liegnitz... Hildesheim. Mayr Crefeld. Neuß. Saarlouls Landshut. Augburg Glengen. Main.. St. Avold.
Glengen . Bopfingen
Allenstein Thorn. Helen. Lissa i. Pos. Krotoschin⸗. Schneidemühl . 1-—— Strehlen 1. Schl.. Schweldnitz. Glogau. Liegnitz. Hildesheim Mayen Creseld Neuß .. Landshut Augsburg Glengen . Bopflagen Main.. St. Avold.
Allenstein ; K,, ien V— issa i. Pos. Krotoschn Schneldemũhl Breslau... Strehlen i. Schl. Schweldnitz. z Liegnitz
Mayen
Grefeld. Bopfingen
Allen stein Thorn... wen Lissa i. Pos. ; Krotoschin .. Sch eidemũhl .. Bregzlau . ; Strehlen 1. Schl. Schweidnit z.. Glogau Liegnitz. Hildesheim. Mayen
Grefeld
Neuß . ,, Saarlouig. Landshut. Augsburg Giengen. Bopfingen K, St. Avold..
Bemerkungen. Die , we Men Gin liegender Strich (— in den Spa
Berlin, den 15. Mal 1903.
Futtergerste
ᷣ Brau ge rste
; Graugerste
W 25, 05)
24, 10 24,50 23,0 2410 2459 23,50 24570
240 50
27.33
2
25 07 25 590
26,40
ei ze nm.
2600 23 70
24, 20 256,00 23,50 24, 20
24 60 35 05!
24 00 36, 50 76. 50 325 O0 27,67 6 66 34, 960 26, 56
Rernen (enthülster Spelz.
25, 40
1700 16 86 1765 1745 17 665 17,16 17606 17,16 16. 96 1780 17.060 18. 00 17.76 1736 17,650
17,00 18,10 18,00
14,57 15,50
17.10 18 50 16,80 14490 1800 17.75 14,00 1740 18,50
1420 18, 80
19, 00
19,090 18,30 18,50 18,30 18,090 18 30 18 20 18,50 20, 00 1680 1620 198,00 18,0 17,74 18,60
18 90 1800
25 40
Rogge m.
17.00 17,10 1270 17.50 17.60 17.49 17,30 17, 15 1, 30
1780 17, 40
18.090 17.70 17.86 17,80
17.10 18, 10 18.50
14,57 16,00
17 20 18.50 16 36 14670 15.40 17765 14.50 15 20 15,50
1440 18,80
19.00
189,00 18,59 1850 18 30 18,50 18,30 18,60
1870 36 66
16.80 1620 19,20 2000 1774 19,20
18, 00 19, So
van de
26, 00 26, 80
17.75 17,30 17.80 17,60 18400 17,60 17.4 17.80 17.30 17.70 18,00 18,00 18,59 18,70 18,21 17.90 17.00 17.20 18.60
G er st e.
1671 16, 30 1756 1736 19,05 17 66 14 86 18,50 18 56 14 50 18 30 19 55 18.6060
1950
Safer.
20.090 19, 10 1920 18 60 198,90 18 60 18,60 18,80 18 60 18 90
26,90 24,00
24, 40 26,00 23,50 24,90
25 00 25 06 24 00 Ih, 50 35,50 35 05 28, 00 37 66 34 00 Ih, 56
Dinkel. Fesen ).
26 00 25, 80
17,75 17 56 18,00 17.55 18.66 1765 18. Oᷣ 17 365 17 76 17,70 16. 05
18,07 1850 18,10 18 93 18,07 17,00 17,20 18,60
16,71 16,40 17.50 17, 40 19,00 17 00 16, 00 19, 00 18,50 1h ß 19,00 1909 18, 00
19,50
20 00 19.30 19, 40 18.80 1800 18,60 19,10 18,80 1900 1900 19.20
18, 00 1789 17270 18,40 20, 30 19, 35 20.07 17,80 18 40 19,50
E wird auf volle Doppeltentner und der Verkauftzwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. ten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Prels nicht , ist. e J
KRaĩserlicheg Statistisches Amt. t Borgh
1800 1928
198,22 19.15 18.30 18,77 1830 18, 30
1895
18 00 1620 20 00 1785 195.6
1791
23 82
23 60 24,565 3 56
24.32
246 00 24 50
24, h0
26 64 26,01 265,900
1800
189, 40
19814 1550
18.30 18,765
1535 1800 1870
1750
16.20 20 00 15 16 15.85
1776
Der Durchschnittspreig wird aus den unah Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß en
ö 8
erundeten Zahlen berechnet. prechender Bericht 3
Breslau.
Roggen, Mittel ware 163,70 160,40 Fare * 223,70 206, 60 Hafer, J 170 20 161.20 Gerste, 8 , ¶ tuss sche : 166 K
ru r ¶ 152,50
Mais en n n, in,
Berlin.
Roggen, guter, gesunder, mindesten 712 g 177,11 171,68 Weljen, ö. '. 755 242,52 230,81 Safer, = =. . 179,41 177,4 Mannheim.
Roggen, Pfälzer, 366 bulgarischer, mittel. 187,093 18222 gien. fälfer, russischer, amertk., rumän., mittel. 262,93 252.658 Hafer, badischer, 1 scher, mittel 188,05 183,06 6 rste badische, 193,13 187,70 russische Futter, mittel 145, 94 143,75 München.
Roggen, bayerischer, gut mittel 180,00 175,50 ö. 255, 00 245,00
182,50 178,00
— 214, b0 Wien.
Roggen, 6 Boden 1891 18 3h Kelnen. heiß. 366, 33 266,55 Hafer, ungarischer I .. 1646,20 161,69 Herste, sloxaklsche JJ Malt, ungarischer 139,47 145,91
(
G udapyest.
Roggen, Mittel ware 4 169,49 176,38 MWeljen, . 249,33 241, 0s Hafer, ? ; 15h, 4 Ib 33 Gerste, ö; e 15183 15091 Mals, 4 128,97 129,36
Roggen, 71 bis 72 kg dag hl 140,77 138,26 Wellen, Ua, 75 biz 76 kg daß hl. 186,33 178, 95
Rig a.
Roggen, 71 bis 72 kg das hl . 140,34 136, 85 J
Varig.
Roggen] fer j J 145,67 134, 84 Rellen lieferbare Ware det laufenden Monat 63. 6 135 8
Antwerpen. Donau⸗, mittel 200,41 190, 22 Kansas Nr. 2 . 200,73 — La Plata 198, 46 185,28 Kurrachee ( 177,42 Australier 199,1 185,20
Am sterdam.
150,578 1655. 15 184,16 155, 57 ig, os 203, is 1589,30 155, 42 130, i 1353, 31 iz, 86
Produktenbörse.
engl. weiß 205,20 178,69 ,,, ar Lane)... ob 35 176, 1 Wenen s La Plata an der Küste œeiuio) 19734 183,51 Auftralier 1 200, 86 187,63
Wen en J englisches Getreide, 187,51 167,98 *r Mittelpreis aus 198 Marktorten 140, 48 132,95 erste (Gazette averages) 157,41 158, 04
Liverpool.
roter Winter Nr. .... 198, 10 191,39 Manitoba Nr. 2 3. e
Kalifornier — — 200,00 193,06 = — 188,58 Au ftraller, neu 203 57 188,11 Dafer, englischer re. 151,02 157, 18 9 =. 2
Odessa ; — Maig ͤ amerllan., bunt 140,43 133,23 La Plata, gelber 146,45 136,74
CG hieago.
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190,83 179,89 MWeljen, Lieferunggware 172, 66 161,07
160,08 151,39 Mals ‚, 113,73 110,90
Neu York.
roter Winter Nr. .... 212, 07 191,52 Wenn Nord Frühlahrs⸗ Nr. 1 202 03 193,19
h k ? gieferungaware 11 16 133
Maig 2 127, 46 123,02
GSuenos Lireg. 179, 60 16905
Wehen Main Vurchschnittgzware .. oz 33 v7, 78. ) Basis 7879 Kg das Heltollter.
Bemerkungen.
1ẽImperial Quarter ist für die Welennotijh von engl. T3 und Notweljen — ho 4, für La Plata und e . (Baltle) = 480 Pfund engl. gerechnet; für die aug den Umsatzen an 196 Marktorten deg Königreichs ermittelten Durchschnittgprelss für elnbelmischeg Getresde (Gaaette avorages) isi J Imperial Quarter Welsen — 480, Hafer
Dentscher Neichstag. 257. Sitzung vom 14 Mai 1909, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Das Haus setzt die zweite Lesung der Novelle zum Bankgesetze fort. Es findet zunächst die namentliche Ab⸗ stimmung über die Anträge Raah zu 5 1 statt. Danach soll 1) von dem Reingewinn nach Abzug der Vorzugsdividende von Z3isz Prozent fuͤr die Anteilseigner von dem verbleibenden Rest 10 Prozent dem Reservefonds gutgeschrieben, 15 Prozent den Anteilseignern, 75 Prozent der Reichskasse über⸗ wiesen werden. (Nach der Varlage würden den Anteils⸗ eignern 20, der Reichskasse 70 Prozent zu überweisen sein). 2 will der Antrag Raab den Ueberschuß, soweit der den Anteilseignern zufallende Betrag 6 Proz. des Grundkapitals übersteigt, der Reichskasse zufließen lassen.
Der Antrag ad 1 wird mit 177 gegen 142 Stimmen ver⸗ worfen, ein Mitglied enthält sich der Abstimmung; der Antrag ad 2 fällt mit 249 gegen 74 Stimmen. Darauf wird § 1 in der Fassung der Vorlage mit großer Mehrheit angenommen.
Art. 2 setzt das Kontingent der steuerfreien Noten der Reichsbank auf 550 Millionen Mark fest, unter gleichzeitiger Erhöhung des Gesamtbetrages auf 618771 09000 46.
Abg. Dr. Arendt (Ry): Der Art. 2 enthält die einzige Be⸗ stimmung im Gesetz, die wirfschaftliche Bedeutung hat; Dag steuer⸗ freie Nokenkontingent wird erhöht. Was die hyroz. Notensteuer be⸗ trifft, so bin ich für ihre völlige Beseitigung. Eg hat sich heraus⸗ gestellt, daß bei zunehmendem Verkehr, bei steigender Be⸗ hölkerung die Notensteuer sich als eine Schranke für die freie Bewegung erweist. Nieser Grund hat zu wirderholter Erhäöhung des steuerfreien Notenkontingents der Reichsbank ge⸗ führt. Und so habe ich auch gegen die jetzt beantragte Erhöhung nichts einzuwenden. Im jweiten Absatz des Art. 2 wird in ganz neuer und eigenartiger Weise bestimmt, daß an den Quartalsenden eine Erhöhung dieses Betrages steuerfreier Noten um 200 Mill. Mark eintreten soll. Hat diese Erhöhung irgend eine wirtschastspolitische Bedeutung? Ich glaube nicht. Es handelt sich vielmehr um einen einfachen Steuererlaß, und dazu hat das Reich bei der derzeitigen Finanzlage keine Veranlassung; den Anteilseignern braucht man eln solches Geschenk von jährlich 4 Mill. Mark auf Kosten der Steuerzahler nicht zu machen. Es soll wohl damit nur den Anteilseignern eine Gegengabe für ihre scheinbare Voraugleistung auf den Reservefonds geleistet werden. Nach unveränderter Annahme des Art. 1 sollte dieser zweite Absatz des Art. 2 gestrichen werden, was ich hiermit beantrage.
Abg. Dr. Weber (nl): Ich halte die angefochtene Bestimmung für sebr wichtig und sehr nötig. Will man das Kontingentsspstem beibeholten und foll es gleichzeitig als Warnungssignal gelten, so muß auch dleses Ventil geschaffen werden.
Reichs bankpräsident Havenstein: Die Frage beg Abg. Dr. Arendt ist schon in der Begrundung der Vorlage beantwortet. Für die Bigkontpolitik der Reichsbank sind maßgebend die wirischaftlichen Berhältnisse des Landeg und des Weltmarkts; die Notensteuer an sich bat keinen Einfluß auf den Diskont. Die Erhöhung an den Quartalsschlüffen ist auch nicht lediglich ein Steuererlaß; das Warnungtfignal soll nicht unnötig aufgezogen werden, was geschehen würde, wenn das Notenkontingent an diesen Zahlungsterminen nur dieselbe Höhe hätt. wie an normalen Tagen.
Abg. Raab (wirtsch. Vgg.); Nach Ablehnung meines Antrages köÿnnen auch wir der im jweiten Absatz vorgeschlagenen Maßregel, die wieder einen Minderertrag zu Ungunsten des Relchs bewirkt, unsere Zustimmung nicht geben.
Artikel 2 wird im ersten Absatz mit großer, im zweiten mit geringer Mehrheit angenommen.
Artikel 3 besagt: Die Noten der Reichsbank sind gesetz⸗ liches Zahlungsmittel. Im übrigen bleiben die Vorschriften des Y des Bankgesetzes Nichtverpflichtung zur Annahme von Banknoten bei Zahlungen, welche gesetzlich in Gold zu leisten sind) unberührt.
Der Abg. von Strombeck (Zentr) will den Artikel 3 ablehnen und an seine Stelle folgende 55 2, 2a und 2b setzen:
§ 2.
Pie Noten der Reichsbank find gesetzliches Zablungsmittel. Eine Verpflichtung jur Annahme von Banknoten bei Zablungen, welche gesetzlich in gem ünztem Gelde zu leisten siad, findet nicht statt und kann auch für Staatekassen durch Landesgesetz nicht begründet werden. ;
3 2a.
Zahlungen der Reichsbaupibank zu Berlin sind auf Verlangen des Empfangaberechtigten in deutschen Goldmünzen zu leisten.
Inwieweit die Reichabankhauptstelle und die sonstigen Reiche = bankssellen Zablungen in deutschen Goldmünzen ju leisten haben, bestimmt der Bundet rat. ö
§ 2B.
Durch dem bürgerlichen Recht unterllegende Rechtsgeschäfte kann die Verpflichtung zur Zahlung einer Geldschuld in deumschen Gold. münzen begründet werden.
Abg. Br. Arendt (Rp.): Dieser Artikel enthält eine Aenderung des Bankgesetzes, mit der ich elnverstanden bin. Der Antrag von Strom⸗ beck hätte in der Kommsssion gestellt und dort erörtert werden müssen, wesl er hier kaum genau ju prüfen ist. Es würde nichts anderes übrig bleiben, ols ibn der Kommission ju überwessen. 8 den An⸗ trages würde die praktlschen Schwlerigkeiten des Gesetze noch erböhen. Aehnlich verbält es sich mit § 24. Es wäre la schön, wenn der Bundegrat bestimmen könnte, wiewelt die Reichzbankbaupistelle Zahlungen in deutschen Goldmünzen ju leisten babe, aber die Voraus. setzung ist doch, daß immer Gold vorhanden sein muß. Be sonders bedenklich ist 8 21. Es handelt sich bier um (ine sedr strittige Rechtsfrage. Die wesentlichste Bedlngung elner Wäbrung ist, daß Abmachungen außerbalb dieser Währung gesetzlic nicht getroffen werden können. Ich bitte Sie, den Antrag absulebnen.
Abg. von Strom beck (Jentr,) trütt für selne Anträse ein. Baden wären die Banknoten nicht gesetzliche Zablungemlttel, dle Meichsdank hätte vielmehr auf Verlangen des Empfangaberechtigten in Gold zahlen müssen. Der neue Krrine 3 bedeute elne Veränderung 1u Ungunsten der Empfanqaberechtigten. Der Medner nedt schlie klich unter der Helterkeit des Dauseg selnen Antrag jurück
Abg. Dertel (ul) vernichtet auss Wort.
Abg. Dove (ir. Va.): Die Goldtlausel 6 etnrrgent de schlossen mit Rücksicht auf die Silbertaler, die als Keseßliches Jablung mittel galten. Nachdem dies nicht mebe der Fall it. dat die Gold- klausel keinen Sinn.
Die Resolution wird einstimmig angenommen.
Es folgt die zweite Beratung der Novelle zu dem Gesetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Vieh⸗ seuchen.
Abg. Lehmann (ul): Was lange währt, wird gut. ss. Jahre ist fleißig an diesem Gesetz gearbeitet worden. Das Gesetz bringt für die Tierhalter Erleichterung. Die Regelung der Kosten⸗ frage ist leider den Einzelstaaten Üüberlassen geblieben; es wird also wieder alles beim alten bleiben. Tie staatliche Ent⸗ schädigung hat die Regierung wenigstens im Prinzip anerkannt. Die Frage der Zuziehung des Lalenelements im Beschwerdeverfahren hat zu langen Erörterungen geführt. Die Zunehung des Laten⸗ elements halte ich für notwendig, um Unfug mit der Aussicht ju verhüten. Warum sträubt sich also die Regierung gegen die Zu⸗ iiehung des Laienelementz? Sie sollte schon aus Klugheit das Laienelement mehr beteiligen. Das Volk würde harte Maß- regeln viel leichter hinnehmen, wenn sein eigen Fleisch und Blut dabei beteiligt ist. Die Sachverständigenkommission ist in der Kommission sehr richlig als Berubigungemittel bejeichnet worden. Die Kommission hat unter dem Druck der Erklärung der Regierung, daß das Gesetz scheitern würde, wenn die Sach⸗ verständigenkommission beschlossen würde, sich darauf beschränkt, eine Resclution zu beschließen. Diese ist allerdings ein sebr schlechtes Gefährt. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Kommissionsbeschlusses ist ja von anderer Seste beantragt, ich werde dafür stimmen. Von anderer Seite sind ja Anträge gestellt worden, die sich gegen das Gesetz richten. Wenn gewisse Leute das Wort Landwirtschaft hören, so verlieren sie, möchte ich sagen, den Verstand. Die Herren trauen der Regierung alles Schlechte zu, aber sie geben doch zu weit, wenn sie der Regierung Schikane gegen die Gerberei= industrie zutrauen. Hoffentlich gibt die Regierung noch in dieser Be⸗ ziehung beruhigende Grklärungen. Die Herren, die solche Anträge stellen, wollen alles billig von der Landwirtschaft haben, aber wenn sie ein= mal über die Landwirtschaft billig denken sollen, dann hört es bei ibnen auf. Wir werden alle Anträge ablehnen, die auf eine Milderung der Bestimmung über die Bekämpfung der Seucheneinschleppung hinauslaufen.
Staatssekretãr des Innern Dr. von Bethmann Hollweg:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat eine bewegliche Klage darüber angestimmt, daß die verbündeten Regierungen auf die Sach- verständigenkommission nicht eingegangen seien. Er bat gemeint, diese Haltung der verbündeten Regierungen sei ihm völlig un verständlich. Nun sind wir uns doch, glaube ich, alle darüber klar, daß ein Hauptzweck des neuen Gesetzes sein soll, in energischerer und
können, und da wird mir auch der Herr Vorredner zugebe Anhörung einer Sachverständigenkommission in allen ein; unzweifelhaft die Energie und die Schnelligkeit des Eingreifens lähmen würde. Er wird mir des weiteren zugeben, daß Viebseuchen die Schnelligkeit und Energie des Eingreifens eine 8 rolle spielt, wenn der Eingriff überhaupt eine Wirkung Daß die Kommission die Energie und die Tatkraft der Beh lähmen würde, gebt eigentlich auch daraus hervor, daß der Herr Vor- redner selber die Sachverständigenkommission elne Berubizungs- kommission genannt hat. Es ist bereits in der Kommission a gesprochen worden — und ich kann das hier im Plenum nur wieder⸗ holen — daß eine solche Sachverständigenkommission fär die ver- bündeten Regierungen nicht annehmbar sein würde. Umsomebr ich erfreut darüber, daß sich die Kommission schließlich auf ̃ Resolution geeinigt hat, und ich kann erklären, daß der Herr Reichs- bündeten Regierungen dahin einzuwirken bereit ist, das die Anl von Vertretungen der keteiligten Berufestände erfolgen sollo Einschtänkung, daß sich die Anhörung auf Fragen allgemei grundsätzlicher Art zu beschränken hat. Mit dieser Maße sich die verbündeten Regierungen schon zu einer dorläafigen Umfrage zu einer solchen Anhörung berelt erklärt. Ich dieser Erklärung den Hauptwünschen des boben gekommen wird. Wenn ich bei dieser Gelegenbeit auch noch glei o möchte Herr Vorredner selbst bat dargelegt, wie d § 6 und 7 des Gesetzegs bebandelt sind, bei einzelnen Mitaliede Kommission große Bedenken Bejug bierauf ü schreibt, daß Gegenstã seder Art, don denen nach den Umstä alls anzunebmen ist, daß sie Träger des Ansteckungestoffes find Einfubr auggeschlofsen werden können, damit noch nicht ist, daß jeder Grenjbeamie das Recht babe, Gegenstände wie sie bier bejeichnet sind, also 4. B. auch augländische Häute von der Lederindustrie ist ja wiederbolt die Rede gewesen dann zurückjuweisen, wenn in dem Lande, aut dem diese Gegenstãnde kommen, eine übertragbare Viebseuche berrscht. Daz ist nicht der Sinn des 5 6. Vtelmehr müssen in jedem einzelnen Falle Umstãn de vorliegen, welche geelgnet sind, die Annahme zu begründen daß Gegenstände, um deren Einfubr et sich handelt, tatsächlich mit An- steckangtstoffen bebaftet sind. Diese Voraugsetzung würde dend iel. welse vorliegen, wenn bei dem Verladen einer Getreidesendung nen einem ausländischen Hafen nachwelglich eine Anzahl von Verlader an Milibrand erkrankt ist. Aber die Herren werden mit mtr ane der Ansicht sein, daß man in einem solchen Falle die Glnfude der bieten muß, um nicht eine solche gefährliche Krankbeit weiter dei ar? zu derbreiten.
Wenn dann welter im § 7 bestimmt ist, daß die Giarade den Gegenständen, die Träger de Ansteckangsstoffes sein kdenen, derde den oder beschränkt werden kann, so war diese Bestimmang arch den da gegenwärtigen Gesetz vorhanden, und die verbandeten Wege reage n müssen den entschledensten Wert darauf legen, dad Re eegeri der dem gegenwärtigen Rechtgzustand in ihren Bef agntFen nicht etage nent werden. Aber auch diese Anordnung, die ch 2s den d Mee