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die sich aus dem Glgentum des Grundelgentümers an den Fossillen
ergeben haben, dadurch abjubelfen, daß man elne Art Gesamntgemeinde für das Bergwerk eigentum innerhalb elner polittischen Gemeinde gründet. Diese Frage habe ich schon vor einigen Jahren sowohl im Schoße meines Ministeriums als auch mit Herren erörtert, die mit den Verhaͤltnissen von Hannover besonders vertraut waren, und das Ergebnis der Verhandlungen damalt ist gewesen, daß einer Verwirk⸗ lichung dleses Gedankens erhebliche Schwierigkeiten im Wege stehen würden. Nachdem jetzt ein Vertreter der Provinz Hannover diese Frage erneut angeregt hat, werde auch ich selbstverständlich von neuem prüfen, ob ich eine seinen Wünschen entsprechende Lösung finden kann ·
Die Vorlage wurde im einzelnen nach den Kommissions⸗ beschlüssen angenommen.
Darauf folgte die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des Allgemeinen Berg⸗ gesetzes vom 24. Juni 1865/1892 und 14. Juli 1905, auf rund des Berichts der XIV. Kommission.
In Verbindung damit wurden folgende Anträge beraten:
a ein Antrag der Abgg. Dr. Szuman (Pole) und Genossen, betreffend die geheime Wahl der Knappschafteältesten, die Einführung von Vertrauens männern der Bergarbeiter und die Einführung des Achtstundentags in den Bergwerken,
b. ein Antrag der Abgg. Aronsohn (fr; Vollsp.) und Genossen, betreffend die Einführung von Vertrauengmännern 85 Bergarbeiter und die reichsgesetzliche Regelung des Bergrechts,
C. ein Antrag der Abgg. Imbusch (Zentr) und Genossen, be⸗ treffend die Mitwirkung der Bergarbeiter Fei der Grubenkontrolle und die reichsgesetzliche Regelung der Bergarbeiterverhältnisse, und
d. ein Antrag der Abgg. Krau se (Waldenburg) und Freiherr von Zedlitz und Reukirch (freikons.), betreffend die Verantwort⸗ sichkest der Bergwerkabetriebsbeamten und Werknbesitzer und die Mit—⸗ wirkung der Arbeiterausschüsse bei der Grubenkontrolle.
Die Kommission beantragt, diese vier Initiativ⸗ anträge für durch die Beschlußfassung über den vorliegenden Gesetzentwurf erledigt zu erklären.
Berichterstalter Abg. Hir sch⸗Essen nl.) gibt einen Ueberblick über die Kommissionsverbandlungen und die Abänderungen der Kom⸗ mission zu den einzelnen Bestimmungen der Vorlage, insbesondere zu Artikek J, der Bestimmungen über bie Verantwortung und Quali- fikation der Werksbesitzer, der Betriebsleiter und Aufsichtspersonen trifft, zu Artikel II, der die Bestimmungen über die Sicheiheit⸗ männer, und ju Aitikel III, der Bestimmungen über das Dienstver⸗ hältnis der Bergbeamten enthält. Er erwähnt, daß in der Kom⸗ mission schließlich 10 Mitglieder für den Gisetzentwurf in der Kom missiontfaffung gestimmt haben, 1 Mitglied gegen dessen Annahme gestimmt hat und 7 Mitglieder sich der Abstimmung enthalten haben.
Der Art. J trifft Bestimmungen über die Qualifikation und die Verantwortung der Betriebsleiter und beamten sowie der Werksbesitzer.
Sz 73 des geltenden Gesetzes halten:
Der Betrieb darf nur unter Leitung, Aufsicht und Verantwort⸗ lichkeit von Personen geführt werden, deren Befähigung bierzu anerkannt ist (Aufsichtspersonen).
Nach § 74 hat der Bergwerksbesitzer die zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes angenommenen Personen, wie Betriebgführer, Steiger, technische Aufseher usw., unter An⸗ gabe des Geschäftskreises der Bergbehörde namhaft zu machen. Diese Personen müssen ihre Befähigung nachweisen, auf Er⸗ fordern durch eine Prüfung vor der Bergbehörde.
Die Abgg. Borgmann (Soz.) und Genossen bean⸗ tragen den Zusatz:
Die Bergbehörde hat zu entscheiden, ob der einer Aufsichts person übertragene Geschäͤftskreis die zulässigen Grenzen überschreitet, und ist befugt, in jedem Einzelfall entsprechende Anordnungen iu treffen. Der Nachweis der Befähigung ist als erbracht anzusehen durch Beibringung eines Bergschulzeugnisses des Oberbergamts oder durch das Zeugnis über eine bereits innegehabte gleichartige Stellung.
Nach 8§ 75 kann die Bergbehörde nach Anhörung der Beteiligten die sofortige Entfernung nicht befähigter Personen verlangen und nötigenfalls den Betrieb so lange einstellen, bis eine als befähigt anerkannte Person angenommen ist. Gegen die Entscheidung über die Nichtbefähigung einer Person findet die Klage im Verwaltungsstreitverfahren bei dem Berg⸗ ausschusse flati, dessen Entscheidung endgültig ist.
Die Abgg. Borgmann und Genossen beantragen, daß gegen die Entscheidung des Bergausschusses der Rekurs an das Bberverwaltungsgericht zulässig ist.
Nach § 76 ist jede Aufsichtsperson für die Innehaltung der Betriebspläne innerhalb ihres Geschäftskreises sowie für die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Der Bergwerksbesitzer, sein gesetzlicher Vertreter und die Vor⸗ gesetzten s wenn sie
soll folgende Fassung er⸗
der Aufsichtsperson sind verantwortlich, [) mit vorschriftswidrigen Anordnungen in den Betrieb ein greifen, 2) den Aufsichtspersonen die Ausübung ihrer Verpflichtungen unmöglich machen, 3) vorschrifiswidrige Handlungen oder Unterlassungen der Aufsichtspersonen bewußt zulassen, 4) es bei der ihnen obliegenden und nach den Ver⸗ hältnissen möglichen eigenen Beaufsichtigung der ihnen unter⸗ stellten Aufsichtspersonen an der erforderlichen Sorgfalt hal
ben fehlen lassen.
Die Abgg. Borgmann und Genossen beantragen, daß die Aufsichtspersonen nicht verpflichtet sein sollen, An⸗ ordnungen der Vorgesetzten, die den Betriebsplänen und den Vorschrlften der Bergpolizei nicht entsprechen, auszuführen, sowie zur Ziffer 2 hinzuzuf gen: „insbesondere wenn sie die Aussichtsbeamten über das Interesse des Betriebs hinaus zr Strafdienst heranziehen“.
Abg. Beuchelt (kons): Zunächst kann ich n
des ganzen Hauses dem Herrn Berichterstatter Dan fär seinen ebenso objektiven wie schnell erstatteten hoffe, daß nicht nur die Kom missionsmitglieder haben. — Die Kommission bat sich unter Zustin gerung schließlich auf die vorliegenden Besclüsse nehme an, daß auch die Arbeiter einsehen werden, Umfange ihre Intertssen durch das Gesetz gewahr können nicht lediglich einseitige Intereffen bier politischen Freunde werden an den hallen. Unsere Bedenken haben Berũcksichtigung baben wir manche Konzessionen gemacht, um Parteien die Zustimmung zu ermöglichen. . id dabei um die Sicherbeitsmänner. positische Agitatoren wirken sollen, so geböten die Sinn für Seßbaftigkeit baben. Der R dner s nochmalg die Zustimmung seiner Freunde beschlüssen aus. Abg. Goebel Gentr.): Ich schließ⸗ mich den Worten des Dankes für den Beiichterstaster gern an Ich bedauere aber, daß unsere Anträge, die eine reichsgesetzliche Regelung der Bergwerks er hãl tnisse verlangen, in der Kommhssion abgelehnt worden sir Wir sind aud nicht mit allen Punkten der Vorlage ein derftande si 8 der Kommission beiausg kommen ist, und hitten de? ha wieder ju einzelnen Paragraphen vorgebrachten A
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allen
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wollend ju prüfen. Auf den Inhalt dieser Anträge werden wir in der Spezlaldiskussion eingehen.
Abg. Krause⸗Waldenburg (freikons.): Dem Danke für den vortreff⸗ lichen schriftlichen Bericht und für das heutige Referat des Herrn Berichterstatterg schließe ich mich namens meiner Freunde an. Den Erlaß eines Reichsberggesetzes lehnen meine Freunde nach wie vor ab; diese Gesetzgebung muß den einzelnen Staaten überlassen bleiben. Aus Anlaß der Besprechung des Unglücks von Radbod haben meine Freunde ihren Initiativantrag eingebracht über die Teilung der Verantwortlichkelt der Bergwerksbesitzer und der Beamten innerhalb des Geschäftskreises jeder einzelnen Person, über die Beteiligung der Arbeiterausschüsse an der Grubenkontrolle. Wenn wir trotzdem einzelnen Bestimmungen des Artikels 1 in der Regierungsborlage nicht zustimmen konnten, so war es deshalb, weil dadurch dem Werksbesitzer und seinen Beamten ein Naß von Verantwortlichkeit zugeschoben wurde, das sie unter Umständen gar nicht tragen könnten. Aber unsere Bedenken sind durch die Kommisstonsfossung im wesentlichen beseitigt. Wir werden deshalb für die Kommissione fassung stimmen. Auch Artikel II des Gesetzes trägt unseren Wünschen Rechnung. Es sind namentlich durch die Bestimmung über das aktive und passive Wahlrecht Garantien. genug geschaffen, daß nur wirklich geeignete Personen zu Slcherheils männern bestellt werden. Es sind bessere Bestimmungen von ber Kommission beschlossen worden, als die Regierungsvorlage ent⸗ hielt, welche die Sicherheitsmänner zwingen, ihres Amtes in richtiger Weife zu walten, und ferner alles festhalten, was sie in dieser Tätig⸗ felt behindern könnte. Wir erkennen auch an, daß die Bestimmungen der Vorlage über die Möglichkeit, einem Sicherbeitsmann sein Arbeite⸗ verhältnis zu kündigen, von der Kommission wesentlich verbessert worden sind. Wir hätten es gern gesehen, wenn man den Erzbergbau von dem Zwange zur Bestellung von Sicherbeitsmännern ausgenommen hätte, wie es auch die Kommission in erster Lesung beschlossen hatte. Aber es war nicht zu erreichen. Ich richte an die Regierung schließlich die Bitte, eine neue Ausgabe des gesamten Berggesetzeg mit neuer Paragrapheneinteilung zu veranstalten, damit wir nicht mehr die Paragraphenfolge 1a, P usw. eintreten lassen müssen; wir sind in dieser Novelle schon bis zum Buchstaben s gekommen, und bei der nächsten Novelle würde unser Alphabet nicht mehr aus zeichen, so daß wir zum griechischen Alphabet greifen müßten. Alle Parteien haben an diesem Gesetz eifrig mitgearbeitet, allen berechtigten Wünschen ist Rechnung getragen; möge sich nun das Gesetz auch als ein Friedens werk für Arbeiter und Unternehmer erweisen.
Abg. Wolff. Lissa (fr. Vag.): Die Vorlage enthielt das logische Prinzip: die Arbeiter wählen den Arbeiterausschuß, und dieser wählt die Sicherheitsmänner. Was ist aber dutch die Kommission aus dem Arbesterausschuß geworden? Ein gan verstümmeltes, zwerghaftes, ver krüppeltes Instrument. Ich habe den Eindruck, daß die Regierung sich ein klein wenig von den Hergherren hat beein flussen lassen, die in ihrer Versammlung gesagt haben, mit wenig Leuten lasse sich ja sebr einfach fertig werden, man müsse daher dafür sorgen, daß der Augschuß so klein wie möglich werde. Weiter ist dort gesagt worden, man lönne viel besser mit den Körperschaften verhandeln, die aus in⸗ direkter Wahl hervorgehen. Die Bergherren haben auch gesagt, zwei Minister hätten sie sckon gestürzt, aber den dritten wolle man nicht stürzen, denn dieser befinde sich ja in der Gegnerschaft zu Herrn von Bethmann Hollweg. Wir halten die Abänderung für eine Verschlimmerung, soweit es sich um den Arbeiterausschuß handelt, und halten es deshalb fuͤr das beste, wenn in dieser Beziehung die Regierungsvorlage wiederhergestellt wird. Das Institut der Sicherheitsmänner, auf das wir ganz besonderen Wert legen, wird die Unzufrtedenheit beseitigen und daju beitragen, das Verhältnis jwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern freund- licher zu gistalten. In dem Gesetz ist nur bestimmt worden, daß rie Mehrheit der Mitglieder der Arbeiterausschüsse von Arbeitern gewählt werden sollen; ich vermisse jede Bestimmung darüber, von wem die Minderheit der Mitglieder gewählt werden oll, Sn übrigen meinen wir, daß dadurch, daß dieses Gesetz zu stande kommt, unserem Verlangen nach einer Reichsgesetzgebung nicht präjudiziert wird.
Abg. Dr. Röchling (nl. ):: Wir müssen aus den bereits oft er⸗ örterten Gründen einer reiche gesetzlichen Regelung nach wie vor ab⸗ lehnend gegenüberstehen. Der Einrichtung der Arbeiterkontrolleure in kezug auf die Bergwerke önnen wir grundsätzlich nicht zu— siimmen; die Gründe dafür sind in der Kommission ja eingehend er⸗ Frtert. Alles, was dazu dient, Leben und Gesundheit der Berg— arbeiter wirklsch zu schützen, fordern wir; aber dies, was nicht un⸗ mittelbar diesen Zwicken dient, wird abgewiesen. Der Bergbau ist in an sich gefäbrliches Gewerbe, aber nur von der Wissenschaft ist im Laufe der Zeit eiwas zu erwarten. Mit den Sicherbeitsmitteln haben wir uns einveistanden erklärt, wir mußten aber sorgfältig alles überlegen, damit die Sicherheitsmänner nicht ju schweier Be⸗ unruht ung des Bergbetriebes benutzt werden können. Das meiste für die Sicherung Rs Bergmannes muß von seinem Pflicht bewußtfein und seiner Dis. iplin erwartet werden; der Bergmann von früber hat sich dadurch ausgezeichnet daß er sich als Mit- glied einer Korporation füblte und sich für seine Person rer antwortlich wußte für Leben und Gefundheit seiner Kollegen. Im Übrigen haben wir Abänderungen an den Bestimmungen über den AÄrbeiterausschuß im Gesetz von 1905 abgelehnt. Wir halten es nicht für richtig, schon ne Jahren ein Gesetz wieder zu andern. Wir befinden uns in einer sctzesmacherei; sehr schnell werden die Gesetze wieder aber, daß die Praxis immer eist Zeit Fine Instanj jwischen Arben Lohnfestsetzung im allgemeinen Wenn der AÄArbelterausschuß sagen kann: sie müssen aufgebesseit werden, so kann er kein pacis sein. Wir sind von vornherein dagegen ̃ der Lohnsatz ein Gegenstand der Erörterung im Aibeiter⸗ ausschuß fein soll. Giner sachlich begründeten Einrichtung der Sicherheitsmänner haben wir zugeftimmt, aber wir haben auch von vornherein verlang 5 die berschligten Interessen der Werks— besitzer berücksichtigt we müssen. Ter Unternebmer trägt mit seinem Vermögen das nze Unternehmen; eine polizeiliche Be⸗ schränkung für ibn darf nur aus allgemein öffentlichen und Gesundheits⸗ rũcksichten zugelossen Kir sind Gegner dieser sprunghaften, immer weitergeben den Beschränkung der Unternehmer. Die Industrie
immer wein belaftet, wir balten es desbalb für gerecht, daß je Freiheit der Unternebmer gewabrt bleiben muß. Wir glauben, da die Kommission die richtigen Grenzen gezogen hat, und wir werden iteren Abänderungen nicht zustimmen und, wenn sie angenommen werden sollten, mit einer glatten Ablehnung des ganzen Gesetzes he⸗
werden werden.
ir * wird weiteren
r . 88 af ö ö 91 55 11 r. Flesch (fr. Volltp, Hosp.): Wir sind für eine teichs⸗· Tes Bergrechis, weil wir in dieser Beliehung von s jufammengesetzten Reichs tag größere Fortschrine in sozial Richtung e warten als von diesem Van]⸗. Wir halten 1nsetem Antrag wegen eines Reichsbergges tet fest. Aller⸗ auch diese Vorlage einen Forischritt gegen wesentlich durch das Institun der erhein bat in der Kommission nur sehr rer auf die Bestimmung der Regierung vorlage üb die icherbeitemänner verzichtet; dese ag der Richtung der zial demokratischen Wü K bereit das des Ministerialdirekto ? Schwark
mit der Sojialdemok eat gefallen wäre, se in eine peinliche on gekommen. Die S perküten allerbinge' noch keine Unfälle, und Arbeitern unt sgebern brrubt wesentlich nicht am Institut, guf dem guten Willen beiter Teile, Gegen die nilaffung des Sicherbeitmannetz aus dem Arbeits verhältnitz sind in as Gesetz Kautelen aufgenommen worden; wenn darin gesagt wird, daß der Sicherheitsmann durch den Weils ntsitzer aus wichtigen Gründen“ entlassen wer en köane, so ist darunter iu veistehen, ha die Gründe otj kid, nicht uber wichtig sein müfsen; der MWerfe⸗ besitzer darf nicht sagen, daß er bie Grünbe für wichtig angesehen hahe,
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Wort das Zisaumengehen o wäre der Minister cherheitsmänner alltin der Fiiede jwischen iesem
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sondern das Gericht muß nachprüfen können, daß die Gründe oh wichtig waren. In diesem Sinne wird man sich mit den gesches. Kautelen gegen die willkürliche Entlaffung des Sicherheits manne⸗ finden können. Wir haben zu den Kommissionsbeschlüssen einzelne Abänderungen beantragt, insbesondere wollen wir verhin daß die Bestimmungen über die Sicherheitsmänner durch Ver oder Arbelttzordnungen illusorisch gemacht werden. Wir hoffen das Gefetz eine Faffung finden möge, die es uns ermöglicht, ihn zustimmen.
Abg. Leine rt (Sol): Das Gesetz ist geschaffen im elnsth Interesse der Arbeitgeber auß Haß gegen jegliche Arbeiterorganhn Das umsteittenste Gebiet sind die Sicherheitsmänner, und ez schon vor Einbringung des Gesetzes in die Kommission en worden, daß diese Sicherbeits männer Unsicherheltsmänner Man muß etz der Kommission lassen, daß sie es gut verstanden aus diesen Unsicherheitsmännern Sicherheitzmänner im Intersss Bergherren zu machen. Die Forderungen der Arbeiter waren abhängige Grubenkontrolleure, wie man sie bereits in Frankreich Vas sst feine fozialdemokratische Forderung; auf dem Bergath kongreß 1905 hat ein christlich organisierter Arbeiterführer uͤber Forberung referiert. Die Arbeiterausschüsse, so wie Sie ste schaffen haben, werden bel Lohnfragen niemals die Verstänn zwischen Arbeiter und Unternehmerorganisationen ersetzen ki dann müßten sie ganz andert zusammengesetzt sein. Wablvorschriften für die Sicherheitszmänner sind für unt ständig unannehmbar. Die Mehrheit hat sich in der Komm leiten lassen von Anschauungen und Motiven, die wir unter Umständen anerkennen können. Es ist gesagt worden: unter allen fänden muß, wenn wir Leben und Gesundheit der Arbeiter s wollen, auch die Autorität der Unternehmer geschützt werden, politische Einfluß muß beseitigt und die Gegensätze, die mw
„Unternehmer und Arbester bestehen, sollen durch dleses Geseß
gegllchen werden. Aus diesen Gründen hat man das Geseh einem Wall von Sicherheitsbestimmungen umgeben, der ganzen Zweck des Gefetzes aufgehoben hat. Eine gezwungene Autorität kann auf die Dauer nicht erh werden, die Klassengegensäße werden fortgesetzt verschärft, ; durch die Schaffung der . Listen, eine Ueberbrückumn vollftändig unmöglich, und auch auf die politische Gesinnunn Arbeiter wird daz Gesetz nicht den gexingsten Einfluß aut Dieses Gesetz ist aus Furcht vor der Sozialdemokratie gesc 4 worden. Das Gesetz gibt in . statt Brot. Die Bergherren vertreten einfach den Standpunk „Herrn im Hause“ und sprechen sogar davon, daß sie unter Umst den Minister von seinem Platz verschwinden lassen könnten. Minister sind nicht unabhängig, sie kommen und gehen mi Blumen auf dem Felde, obne eine Spur ihrer Tätigkeit zu hy lassen. Weil die Macht der Bergherren größer ist als Lie Ministers, können sie sich auch einen solchen Ton gegen die Reg erlauben, wie es niemals eine Arbeiterorganlsatlon wagen darf, Betrieb beiuht auf der Kohle, und die Heranschaffung der Kohl danken wir den Bergarbeitern, deshalb hätte man mehr Rücksih sie nehmen sollen.
Aba. Dr. von Woyna ffrellons.): Die Ausführungen des! redners, foweit sie sich mit dem Gesetz selbst beschäftigten, waren ruh rein akademisch, sodaß ich annehmen möchte, daß sie doch ein Vertrauen zu diesem Gesetze haben. Auf den Klatsch will ich eingehen, sondern nur bemerken, daß die Minister in Preußen niemand“ anders als vom König ernannt werden. Der V sprach bloß von den Arbeitern im Koblenbergbau; im Erzbergb Kalisalibergbau ist auch der Einfluß der Sozialdemokraten nech vorgedrungen. Daß das Gesetz auch auf den Eizbergbau und die Kal bergwerke erstreckt worden ist, hat uns hannöversche Abgeordnete mif Besorgnis erfüllt, aber es ist schließlich so gestaltet wordt auch die Bestimmungen für den Gijzbergbau und Kalibergba meinen Freunden gutgeheißen werden können.
Abg. Bru st Gentr.): Es ist nicht richtig, daß auch die cht Bergaribelter die Forderung von freigestellten, vom Staate ben Grubenkontrolleuren vertreten haben; sie haben sich auf den Boden der Vorlage gestellt. Die Gegensätze Unternehmern und Arbeitern haben sich so verschärft, daß w Mitteln zur Ueberbrückung der Gegenfaͤtze suchen müssen. Die miffionsbeschlüsse haben leider diese Ueberbrückung schwerer z als es nach der Regierungsvorlage der Fall war. Wir h hofft, daß die Arbeiterausschüsse, sich auch mit dem verhältnis beschäftigen dürften. Wir haben zinige Abãnderur gestellt, deren Annahme das Verhältnis zwischen beiden Teilt bessern könnte.
Abg. von Gescher (kons.) Weder die Arbeiter, Arbeitgeber sind mit diesem Gesetze recht zufrieden, und uns deshalb auch gefragt, ob wir mit Rücksicht darauf nit Gesttz gam ablehnen sollten. Aber wir sind schließlich ju der gebnis gekommen, daß wir damit beiden Teilen keinen Din weisen würden. Es ist gesagt, wenn das Gesetz hier abgelehr müsse es einfach im Reiche gemacht werden. So einfach ist nicht. Diese Gesetzgebung den Einzelstaaten zu entziehen, wãrt gegen die Grundgedanken der Reichsverfassung und für den fesbst so unpraktisch und schädigend, daß daran nicht Preußen produniert weitaus den größten Teil der Mineral handelt sich um Angelegenbeiten der Bergpolizei; das Pol kann man nicht auf das Reich übertragen, solange ein Einhbeitestaat ist. Schon innerhalb Preußens sind die Ver des Berg baues so verschieden, daß (6 schwer gewesen ist, alle nisse diefem Gefetz anjupassen; unmötlich wäre es bei scheckigkeit des Behördenapparates im Reiche. Die Oppostim So ialdemokratie war nicht verwunderlich; hat sie doch kaa⸗ für ein Gesetz gestimmt, das den Arbeitern wirklich gen Ich bedaure aher, daß die christlichen Arbeiter Gegner gewor Denn in der Kommissson ist doch nichts ge chehen, waz. arbeiterur freundlich gemacht hat; auch die Kommissionsbesck li! arbeterfreundlich. In der Kommission sprach der Abg sachlich und ruhig, daß mir das Wort in den Sinn k was sind die brav!“ Gr erhebt hen Ginwand, Scerbeitemänner nicht unabhängig selen, weil sie noch in verhältniz ständen. Wie kann eine solche Behaup'ung ble! geben und in Veisammlungen Beifall finden! Wie kan Sicherbeitsmann vom Werkabesitzer abhängig sein? t ⸗ besitzer hat doch selbst das größte Interesse daran, von Schaden richtet zu werten! Wenn die Sozialdemokraten hehaupter ; Gesetz einscitig die Interessen der Werl zhesitz er so rerstehe ich nicht, wie gerade die Werks besißer an Gegner des Gesetzet sind. Vie Interessen der Arbeiter? gerade von den Solialdemokraten preitzgegeben, wenn sit Sicherheitsmann einen Uasicherheitgzmann machen wollen. mission war bestrebt, Garantten zu schaffen, daß wirklich fäs befähigte Si⸗ eiheiltzmänner bestellt werden, bie sozlalbemokr⸗ träge kewegten sich aber immer in ente gengesetzter Richtung, Gesetz einen Söicherheittzmann für jede Stelgerahtellung. bie 86 raten wollen aber nur einen 69 üuhenkontrolleur sür groh⸗ mit mindesteng 2000 Mann Bez wäre nur daß, was n Salbe ju nennen pflegt. Ich empfehle Ihnen bie An Commissionsheschlüsse
Damit schließt bie allgemeine Nesprechung
Um MMM Uhr wirh bie weitere Reratung auf? 11 Uhr vertagt (außerbem kleinere Borlagen)
11
bewußter Weise den Arbeitern
Sandel und Gewerbe.
Nach der Wochenübersicht der Reichsban 5. M 1809 betrugen (4 und — im Vergleich jur ,,,, 16. M Aktiva: 1809 19808 1907 Metallbestand (Be ⸗ 60 40. 4. stand an kurs ? fähigem deutschen elde und an Gold in Barren oder aus ⸗ landischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 4A berechnet) ͤ 10 99 4 . ⸗
95 ö 38 Gold
oꝛ7 ooo
darunter
511 739 ooo Bestand an Reicht ö
lassenscheinen. . 71 651 000 71 614 000
( 1429 000) 4 3 893 000
Bestand an Noten h * anderer Banken 26 024 000 30 O94 000 27 C 89515 900 . 8083 000 Bestand an Wechseln 894 528 000 . gö59 480 6 ;
Bestand an Lombard⸗ forderungen
Bestand an Effekten
9 705 ooo zi 387 000
141 30 97 O00) 6 — 565 5
1 2275 9000) 2. 1383000) (— 2 508 689 000 106 8698 000 98
20 411 000) (— 34 282 000) (- 89
Gestand an sonstigen Aktiven 166 970 oo 149 310 000 110 651 oo
— ( 365 g57 00 (4 7 169 000) - 10 559 000
Passiva:
Grundkapital 180 000 000 lunverãändert) S4 314 G lunverãndert) Betrag der um⸗ laufenden Noten. 1479 171 000
180 000 009 (unberãndert) 64 814 000 (unverändert)
180 000 000 (unverändert) 64 814 000 (unverändert)
Reservefonds
14283 969 o 1408 491 oo0 sonstige täglich fällige
Verbindlichkeiten. 1 094 501 000 80 784 000 678 293 000
sonstige Passiva. . 28 685 000 C * 1557 000 *
zd 2öz od S4 oo (4
35 812 000 582 000)
(Aus den im Reichsamt des Innern zusamm engestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ .)
Rumänien und Oesterreich⸗Ungarn.
Handel svertrag zwischen beiden Ländern. Zwischen Rumänien und Oesterreich⸗ Ungarn ist auf die Dauer von 9 Jahren ein Handelavertrag abgeschlossen, worin zugunsten zsterreichĩsch⸗ ungarischer Erzeugnisse u. a. folgende, über den setzigen Stand hinaus. gehende Ermäßigungen des ru mä nischen arigemeinen Zolkttarkfe vereinbart'sind. die — nach der Hatifikation des Ver⸗ frags — vermöge der Meistbegünstigung auch den deutschen Grieugnissen zugute kommen werden: ; . Nummer des ru⸗ mãnisch. allge⸗ meinen Zoll tarif 140 Knochenleim J J 277 Faßdauben und böden aus Eichen—⸗ holj, behauen. , z12 Korksteine und ziegel, auch Reform“ und „ Emulgit“ genannt K auJ 354 Geweke aus Hanf, Flachs, Ramie, im Gewicht von weniger als 100g auf 1 4m: . b. enthaltend über 5 im dem e. enthaltend im qcm. . zo Gewebe aus Hanf,
gefärbt, bedruckt, meh
Vertrage tarif für
bis 80 Fäden
jollsatz der rohen ze mit einem 1980mn g dor . 60 v. H ius 390 Kragen, Mans einfach, ohne
jierur
chetten, Vorhemden, Stickereien oder Ver⸗ en:
a. aus baumwollenen Geweben aus 391 Kragen, Manschetten, Vorhemden aus
N, 241411 Fältchen, Bändchen u. a au z **
arbigem A
4 Ausp
aut 4265 Porjellan- aus 454 Perlen aus 3 . 180 Mineral wasser aller Art ö aller Art, natürliche 185 Granit und Basallsteine * ö. ich 6 Ver⸗ ] gewöhnlichen
ug 541 Flasch 1 Glase für schaͤu⸗ mende Getränke, mit Kugelverschluß ö aug 632 Kabel und Selle aus Eisendraht, auch
angestrichen, verzinkt, verninnt: ng b. unter 15 mm Durchmesser S636 HVufnägel
Jure füsssag 2 „ fluls nig
nbauten Fine 8 j — sc ine von der Hafenderwal schrit enthält ausführliche Angaben 5
ö 1 ) d 1 nee. J. vollendeten und im Bau
11 r n 1u
2A odo 935 419 o 152 000) (4 389 8539 000)
. ö, 5 000) e ,, 1 032 274 000 ( 895 124 000) —- 14 161 000 - Is 65h
79 068 000 5 000) 3000
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5
12
des
1903 angenommenen Programm,
Ponte Caracciolo, Mole Duca di Galliera um A0m
Neubau des Kais Malapaga und Molo Veechlo.
Bau
gleichen
* V Genua und Sampierdarena vollendet,
kann auf Antrag
Dritte Beilage anzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Hafens.
Ein übersichtliches Bild seiner gegenwärtigen um 3nusftkt as 6 94 1 s 5 19 h en 1d künftigen Gestaltung gibt der der Druckschrift bei en, Plan, projektierten bezw. schon im Bau begriffenen Arbeiten
Diese Arbeiten beruhen der Mehrzahl nach auf dem im Jahre
Errichtung eines neuen
Abbruch des
(Bacino
das folgende Neuerungen vorsieht: Hafenbecken ⸗ ; Emanuele III) mit einer Wasserfläche von 39 ha, Vergrößerung dez Ponte Sapꝛi, Verlangerung der und des Kais Gerolamo Boccardo, eines Kais auf der Südseite des
Vittorio
Im Jahre 1908 wurde sodann die Bildung einer neuen Industrie—
zone fuͤdlich des Molo Giang durch Legung zweier Dämme und Auf⸗ hüt t unn 243 88 558 * Yyrej s üttung des dadurch entstehenden Dreiecks beschlossen, wodurch die n m 3 Haseneingangs von bisher 650 m auf 400 m und em besserer Schutz dez Hafenwassers gegen die südöstli : . Schutz dez Hafenwassers gegen die üdöstlichen Winde erzielt werden soll. ö.
2 63 9 5 z Von dlesem Programm wurde im vergangenen Jahre nur voll—⸗
m 1. Oktober
Fertiggestellt
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und Inbetriebnah auf dem Ponte sollen, auf dem Kai stimmt ist un hauses fü
ferner cUrnekt
Reparaturwerke he Ansaldo Armstron Firma N. O — Die
Wochen im Industrie“, ?
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Mr a rar * T.o- Trakt
endet der Kai Boccardo und Malapaga. Abbruch des Ponte S s Vergrößerung des 3 Vecchio. Im Bau begriffen ist Außenarm des ꝛ Steingrunde Die Arbeiten dem gleichen Zei
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19.
Nahezu
vollendet ist der
fortgesetzt wurden die Arbeiten für die Caracciolo und
der Kaianlagen am Molo
Steingrund für den
8 etwa 300 m ausgeführt.
zerstärkung der Mole Ducg di Galliera waren ju fte zu ungefähr * vollendet.
m langer
*
Tunnel, der im
CGChiappella von Nord nach
Seförderung des für den
ej 161
nmaterials dient; des⸗
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zwischen
dem Verkehr der Lastfuhr⸗
2
1 Kohlenverladern e demnächst folgen
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