nn er e, e, e , de, e, , ,
und dag Zentium den Antrag Arning annehmen und Gelegenheit geben werden, durch nochmalige Kommlssionsbesprechung eventuell zu
einem anderen Ergebnis zu gelangen.
Abg. Tourneau ate Meine Freunde ssimmen einstimmig dem Kommissiongantrag zu. Personlich bedauern wir, daß wir dem Kollegen Hausmann Ungelegenheiten bereiten müssen, aber wir müssen
nach dem Gesetz verfahren. Die Urwahlbenirke in der Staßt Hameln sind nicht r e . gebildet worden, und die verschiedenartige Bekannfmachung' war geelgnet, Verwirrung in die Wäblerschaft zu tragen. Möglicherweise wäre bei einer anderen Bekanntmachung die Wahl anders ausgefallen. Die Aenderung der Protokolle ist ein so unerhörter Fall, wie er in den Annalen des Hauses noch nicht vor— kommen ist. Mit solchen Aenderungen bieiet uns ein Protokoll keser Grundlage für das Urteil über die Gültigkeit der Wahl. Es ist eine Fässchung, und nach dem Grundsatz principiis obsta müssen wir die Wahl für ungültig erklären.
Abg. Lüdicke (freikons.): Auch meine Freunde stimmen dem Kom- missionsantrag zu. Der Begrlff der Terminswahl darf nicht so aus— gelegt werden, wie es bei dieser Wahl geschehen ist. Wir haben die Wahl Wendlandt für ungültig erklärt, weil statt der Fristwabl eine verkappte Termingwahl stattgefunden hat. Hier handelt es sich um eine verkappte Fristwahl. Bie Aenderungen im Protokoll er⸗ schüttern das ganze Protokoll in seiner Beweiskraft.
Abg. Dr. Goftschalk Solingen (nl): Tie erste Bekannt⸗ machung teilt korrekt dem Wähler mit, daß die Wahl um 12 Uhr beginnt, und auch durch die zwelte Bekanntmachung kann keine maßgebende Unsicherheit bei den Wählern entstanden sein, denn es waren alle Urwähler auf 12 Uhr eingeladen. Die Einteilung der Urwahlbezirke ist auch kein Anlaß zur Ungültigkeits erklärung. Die Wahl Wendtlandt kann man nicht als Vergleich anziehen, denn da ist tatlächlich zu einer Fristwahl ein geladen, aber eine veikappte Terminswahl vorgenommen woiden. In diesem Fall ist zu einem bestimmten Termin, 12 Uhr, eingeladen und nur mitgeteilt worden, daß die Wähler der zweiten und ersten Abteilung nicht vor 1 oder 2 Uhr herankommen würden. Ich bitte daher um Annahme des Antrages Arning.
Der Antrag Arning wird abgelehnt, und das Haus be— schließt nach dem Kommissionsantrag, die Wahl des Abg. Haus⸗ mann sowie die betreffende Wahlmaͤnnerwahl für ungültig zu erklären.
Die Wahl des Abg. vom Rath (nl) im Wahlkreise Wetzlar wird ohne Debatte nach dem Kommissionsantrag für gülng erklärt. .
Es folgt die zweite Beratung des von dem Abg. Dr. von Woyna lfrkons.) eingebrachten Gesetzentwurfs, be⸗ treffend den erweiterten Grunderwerb am Rhein⸗— Weser⸗Kanal und am Großschiffahrtsweg Berlin — Stettin. . 24 .
Die XVII. Kommission hat die Hauptbestimmung des Antrags, wonach die Frist, innerhalb deren der Staat von dem Rechte zur Enteignung von Grundstücken über den dauernden Bebarf hinaus aus öffentlichen Interessen spatestens Gebrauch zu machen hat, bis zum 1. Juli 1912 ver⸗ längert werden soll, angenommen, jedoch abweichend von dem Antrag bestimmt, daß die Eclöse aus der Wiederver⸗ äußerung solcher Grundstücke zur Tilgung von Staatsschulden ver⸗ wendet werden müssen. Die Kommission hat ferner die im Wasserstraßengesetz gesetzte Frist, daß von den Anliegern Schadenersatzansprüche innerhalb von 3 Jahren nach Ausführung der Bauten zu erheben sind, dahin geändert, daß solche An⸗ sprüche bis zum Ablauf von 5 Jahren nach der Inbetrieb⸗ setzung der Kanalstrecke erhoben werden können.
Abg. Brütt (frkons.): Die Bestimmung, daß Grundstücke über den dauernden Bedarf hinaus zu staatlichen Zwecken an den Kanälen enteignet werden können, ist auch für den Kaiser. Wilhelm Kanal getroffen worden, dort kommt also das Reich in Frage. Es wäre möglich, daß durch eine weitgehende Inteipretation der Bestimmung der Fiekus ein großes Geschäft macht. Er darf aber unter keinen Umftänden von dieser Bestimmung einen Gebrauch machen, um ein einträgliches Geschäft für den Staat zu machen. Es wäre wünschens—⸗ wert, wenn ung heute die Regierung eine bestimmte Erklärung darũber gäbe. .
Geheimer Oberregierungsrat Kisker: Die Bedenken des Vor— redners sind bie her nicht hervorgetreten; das ganze Grunderwerbever⸗ fahren für den erweiterten Grunderwerb ist glatt verlaufen, zumal wir alles freihändig gelauft haben. Bei dem Gesetz von 1907 für den Kaiser⸗ Wilhelm-⸗Kanal ist auedrücklich gesagt worden, daß der erweiterte Grunderwerb dazu dienen soll, einer wirtschaftlichen Spekulation vor⸗ zubeugen und Grundstücke jur Verfügung ju halten, die noch sür Zwecke des Kanals nötig werden könnten. An diesen Zweck. bestimmungen hält die Regierung noch heute fest.
Abg. Klocke (Zentr.): Wir hatten ursprünglich das Bedenken, daß durch den erweiterten Grunderwerb der freie Grundstücksverkehr unterbunden werden könnte, aber die Kommissions verhandlungen haben uns gezeigt, daß die Enteignung für diese Zwecke wertvoll und nützlich ist, und wir stimmen deshalb für das Gesetz.
Abg. Brütt (frrens): Diese Erklärung wird zur Beruhigung in den Kreisen der kleinen Grundbesitzer beitragen, aber es muß auch beim freihändigen Erwerb vermieden werden, daß die Interessenten duich eine für dag Staatswohl nicht erforderliche Interpretation der Be—⸗ stimmung geschädigt werden.
Geheimer Oberregierungsrat Kisker: Unsere Grundsätze beim freien Erwerb sind dieselben wie bei der Enteignung; sie sind auch bei der Beratung des Gesetzes selbst festjelegt worden. Wir wollen nicht spekulieren, fondern nur Grund und Boden erwerben, um der All⸗. gemeinheit von der kolossalen Wertsteigerung eiwas ju gute kommen zu lassen.
Die Vorlage wird in der Kommissionsfassung angenommen, ebenso eine von der Kommission beantragte Resolution, wonach die Regierung einem Eigentümer unter Umständen erklären
können
schlossene Resolution fordert eine Erweiterung des Aufgabenkreises der Kommission und eine Vermehrung ihrer Beamten. — rechnet also mit der Aufrechterhaltung der Geneialkommissionen, und
halten. den Beifal
ihm aber nicht von vornherein vollständig zustimmen. Es kann jweifelbaft sein, ob der jetzige Zeitpunkt für die Aufhebung der Generalkommission in Bromberg geeignet ist, denn sie ist gerade daju geeignet, dle innere Kolonisation zu fördern. Unsere Bedenken richten sich gegen die 58 1 und 2. Nach 5 1 soll der Uebergang der Geschäfte der Generaltommission auf die Behörden der allgemeinen Landesverwaltung und auf die ordentlichen Gerichte duch besondereg Gesetz gere elt werden. Mit dieser Uebertragung ihrer Geschäfte auf die allgemeine Landesverwaltung wird ein Präjudiz geschaffen, das wir nicht so ohne weiteres gelten lassen können. Die ctatzmäßigen Mitglieder der Generalkommission haben Richterqualität und sind gegen ihren Willen nicht versetzbar. Wenn nun in § 2 die Möglichkelt eröffnet wird, daß sie auch bei den Behörden ver all⸗ gemeinen Landesverwaltung zu übernehmen sind, so laufen sie Gefahr, auch gegen ihren Willen versetzt zu werden.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten von Arnim:
Meine Herren! Ich will gleich auf die beiden Fragen, die der Herr Vorredner hier angeregt hat, antworten. Der Herr Vorredner hat bemängelt, daß in 1 eine gewisse Richtungelinie gegeben ist für die zukünftige Gesetzgebung. Meine Herren, das ist mit Absicht ge⸗ schehen, weil ez für die Königliche Staatsregierung von Wert ist, die Ansicht des hohen Hausez über diese Frage bei der Bearbeitung der Reorganisation der inneren Verwaltung zu kennen.
Was die Einzelheiten dieser Frage anlangt, so hat der Herr Vorredner die Sache insofern mißverstanden, als nicht die Absicht besteht, sämtliche Streitsa hen den ordentlichen Gerichten zu über weisen, sondern nur die Angelegenheiten, die privatrechtlicher Natur sind. Alle die übrigen Streitfragen, speziell die von dem Herrn Vor—⸗ redner erwähnten Streitfragen, betreffend Planfestlegungen, sollen einer besonderen, bei den Verwaltungsbehörden zu bildenden richter⸗ lichen Behörde unterstellt werden. Es besteht, wie ich in der Budget⸗ kommisston und auch im Hause erklärt habe, nicht die Absicht, alle Generalkommissionen aufzuheben. Die Generalkommissionen, die noch ältere Aufgaben ju erledigen haben, besonders die General⸗ kommissionen deg Westens, sollen bestehen bleiben und werden noch eine Tätigkelt von vielleicht Generationen ju erfüllen haben; es sollen aber allmählich diejenigen Generalkommissionen, die ihre alten Aufgaben erfüllt haben, bei denen also die Separationen usw. erledigt sind, aufgelsst werden, und ihre Aufgaben sollen den bei den allgemeinen Landesberwaltungen zu bildenden Be— hörden übertragen werden. Welche Form diese Behörden haben werden, darüber ist eine Entscheidung noch nicht getroffen, die Ver⸗ handlungen schweben noch.
Aber das war für die Königliche Staatsregierung von Wert, schon jetzt, wie ich in einer (klärung schon gesagt habe, bekannt zu geben, daß die Absicht besteht, dort, wo die Geschäfte so weit erledigt sind, daß es sich nicht mehr lohnt, eine Generalkommission bestehen zu lassen, die Geschäfte auf die Behörden der allgemeinen Landeg⸗ verwaltung überjuführen.
Was nun die in § 2 behandelte Frage anlangt, so tadelt der Herr Vorredner, daß die Beamten in ein Amt übergeführt werden können, welcheg ihnen eine andere Stellung gibt, als sie bisher inne hatten. Das ist notwendig; denn wir sind nicht in der Lage, die Beamten der aufgelösten Kommissionen wieder alle bei den General⸗ kommissionen zu beschäftigen. Wir müssen sie also in die allgemeine Landesverwaltung überführen, soweit sie nicht, wie das in 5 3 aug geführt wird, zur Verfügung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten bleiben, und soweit sie nicht pensioniert werden. Abg. Klocke (3intr.): Wir beantragen, die Vorlage einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Wir teilen die Be— denken des Vorredneit aus dem Hause. Die Frage der Uebertragung der Geschäfte der Generalkommission an die allgemeine Landesverwaltung ist von tiefeinschneidender prinzipieller Bedeutung. Es wird damit die Reorganisationgfrage der Generalkommissionen aufgerollt. Gegen die Ueberiragung haben wir die schweisten Bedenken, weil die Mitglieder der Kommisston durch diese Bestimmung ihrer Vorzüge als Richter vrlustig gehen. Es müßte auch nachgewiesen werden, ob die General kommission zu Bromberg jetzt schon aufgehoben werden muß und ob man damit nicht warten kann bis zur allgemeinen Reorganisation der Generalkommissionen. Ver Geschäftgumfanz der General⸗ kommission zu Bromberg ist allerdings geringer geworden, aber wesentlich deshalb, weil man ihr die Geschäfle der inneren Koloni— sation mehr und mehr abgenommen und sie der Ansiedlungskommission übergeben hat. Das ist auch eine Folge unserer Polenpolitik. Können denn der Generalkommission nicht noch andere Arbeiten über⸗ tragen werden? Warum soll denn gerade Breslau bis zum Inkraft— treten dieses Gesetzes die Geschäfte der Generalkommission in Bromberg übernehmen? Königsberg und Danzig liegen doch viel näher, dort könnten die Geschäfte billiger geführt werden.
Abg. Glatzel (nl): Ob in den letzten Tagen der Session das Haus noch die Neigung haben wird, so wichtige Fragen, wie die in Fz U nach der Mitteilung des Ministers mit Absicht hineinverflochtene zu lösen, muß ich bezweifeln; bei uns wenigstens besteht diese Neigung nicht. Die Frage der Umgestaltung der Generalkommissionen
wir unmöglich hier so nebenbei erledigen; sie muß auf
breitester Basis erörtert werden. Die von uns in dieser Materie be—⸗
Die Resolution
1902 hat die Regierung sich zu diesem Antrage entgegenkommend ver⸗ Es ist auch ein Entwurf ausgearbeitet worden, der aber nicht
Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim:
Meine Herren! Nur eine ganz kurze Bemerkung auf die Aug= führungen des letzten Herrn Redneis! Der Herr Vorredner hat behauptet, daß die Generalkommission in Bromberg Anträge zurück welse, um die Arbeiten bei der Generalkommission zu vermindern. Irgend elne Anwelsung der Art ist jedenfalls von der Zentralstelle nicht ausgegangen, und es ist mir unbekannt, daß ein solches Ver⸗ fahren von dem Präsidenten der Generalkommission eingeschlagen ist. Ich glaube daher, daß der Herr Vorredner sich im Irrtum befindet. Im Gegenteil, es ist vor einem oder vor 17 Jahren gerade für die Arbeiteransiedlung in Posen eine Spezialkommission errichtet worden.
Dann ist einem der Herren Vorredner — ich glaube, es war der Herr Abg. Glatzel — ein Irrtum untergelaufen, indem er sich dahin äußerte, als ob die Reorganisatlon der Generalkommissionen auf⸗ gegeben worden sei. Das ist durchaus nicht der Fall; es wird an dieser Reorganisation der Generalkommissionen, die noch auf lange Jahre hinaus Arbeit haben, weitergearbeitet, und ich hoffe, daß sie zu einem guten Ende geführt werden wird.
Hierauf wird die Diskussion geschlossen, die Vorlage geht an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern.
Das Haus vertagt sich.
Schluß nach A/ Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr. (Berggesetznovelle, Sekundärbahngesetz, kleinere Vorlagen.)
Verdingungen im Auslande.
(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim Reicht und
Gtaatganzeiger ausliegen, können in den Wochentagen in dessen
Grxpedition während der 26 von 89 big 3 Ühr eingesehen werden.
Oesterreich⸗ Ungarn.
xangstens bis 24. Mai 1909, 12 Uhr. Stadtgemeindegmt in Radau (Bukowina): Bau eines Rathauses in Radautz. Nähere belm Reichganzeiger“.
26. Maß 19609, 9 Uhr früh. K. K. Postökonomieverwaltung Wien: Verkauf unbrauchbarer Telephonapparate und Telegraphenapparate und diverser Abfälle. Näheretz bei der erwähnten Verwaltung und beim Reicht anzeiger“. ö
165. Juni 1969, 11 Uhr. K. K. Landesgerichtspräsidium in Ciernowitz (Bukowina): Bau eines neuen Gerichtggebäudes samt Arresten in Slorotynetz Näheres beim Reichganzeiger“.
Längsteng bis 15. Juni 1909, 12 Uhr. J. K. K. Staatsbahn direktion in Lemberg: Kohlenlieferung auf den Linien der K. K. Staaltzbahndirektion Lemberg für das Jahr 1910. Näheres beim Reichs an eiger!. .
II. G. K. Staats bahndireklion in Krakau: Lieferung von Kohlen für das Jahr 1910 und jwar: 450 t kleinkörnige Schmiedekohlen, 60 t Primakoks für Schmelzjwecke in Stücken unter 1600 mm, 200 t Wütfelkoks für Schmiedezwecke. Näheres bei der genannten Direktion.
III. K. K. Staate bahndirektion in Stani slau: Lieferung von ungefähr 700 t kleinkörnigen Schmiedekohlen und 180 t Koks für Schmiedearbeiten für die Zeit vom 1. Januar bis Ende Dezember 1910. Näheres bei der genannten Direktion. .
Spätestens J8. Mai 1909, 12 Uhr. K. K. Staatebabndirektion Wien: Vergebung von Hochbauarbeiten anläßlich der Erwelterung des Aufnahmsgebäudes in der Station Amstetten der Linie Wien — Salzburg. Näheres bei der vorgenannten Direktion (Gruppe 1V der Abteilung für Bahnverwaltung und Bau) VI. Bezirk, Bürgerspital⸗ gasse 29, 1. Stock, und beim „Reichsanzeiger“.
15. Juni 1909. 12 Uhr. K. K. Staatshahndirektion Wien. Lieferung mineralischer Kohle für Lokomotivbetrieb. Näheres bei der erwähnten Direktion und beim ‚Reichsanzeiger).
15. Juni 1909, 12 Uhr. K. K. Staaté bahndirektion Wien. Lieferung von Gag. und Schmiedekohle, Schmelstückkoks, Würfel- koks für Schmiedezwecke und Nußkoks für Generator, Kesselkohle für das Elektilitätsweik in Wien und Hausbrandkohle. Näheres bei der erwähnten Direktion und beim „Reichsanzeiger“.
Rußland.
Das St. Petersburger Stadtamt beabsichtigt, an verschiedenen Punkten drei Müllverbrennungöstationen zu errichten, von denen jede auf die Vernichtung von 10—12 000 Pud Küchenabfälle und Kehricht täglich eingerichtet sein muß Bewerber wollen ihre Proj-kte und Voranschläge bis zum 15.28. Mai 1909 beim Stadtamt (Gororskaja Uprawa) einreichen. In den Bewerbungen ist anzugeben, wo bereit Oefen des angebotenen Systems in Betrieb sind.
w Niederlande.
27. Mai 1909, 2 Uhr. Der Hykbestuur van het Wilholmina- polder (Deichverwaltung des Wilhelminapolders) in Wil helmina⸗— dorp, Provinz Seeland, im Versammlungglokal daselbst. Lieferung nachstehender Gegenstände: 345 Schiffatonnen Basaltsäulen, 1000 mit Kreosot getränkte Pfähle aus Eichenbolj, 720 mit Kreosot getränkte Pfähle aus Eichenholi, alle mit 300 Liter Kreosotöl auf den Kubik. meter getränkt, 4500 geschälte eichene Stanßen.
Belgien. 26 Mat 1809, 1 Uhr. Börse zu Brüssel. Cahier des charges spécial Nr. 715: I) in Mecheln anzullefern (gare de Muysen): Los 1 und 2, je des Los 20 000 kg Zinn, Los 3 56 90 kg Antimon, Los 4 5000 kg Blei in Barren; 2) in Brüssel (Bahn⸗ hof Quartier L6opold) anzuliefern: Los 5 bis 8, jede Los 20 0900 kg Zinn, Los 9 10000 kg Antimon, Los 10 5000 kg Blei in Barren. 26 Mat 1909, 11 Uhr. Soeisté nationale des chemins de fer vicinau, Brüssel, Rue de la Sclences Nr. 14: Lieferung von 116600 m Kupferdraht für Kontaktleitungen und 92 (00 m Kupfer drabt für „feeders ariens“. Eingeschriebene Angebote bis jum
Zweite Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Freitag, den 21. Mai
19089.
Statistik und Volkswirtschaft.
Aus der Verwaltung des Gefängniswesens in Preußen im Rechnungs jahre 190708.
Bekanntlich untersteht die Verwaltung des preußischen Gefängnis⸗ weseng jum Tell dem Ministerium des Innern, zum Teil dem Justij= ministerlkum. Zum Ressort des Ministeriums des Innern ehören zurzest 32 Strafanstalten zur Aufnahme, der zu Zuchthausftrafe Verurteilten und. 21 größere, Gefängnisse zur Jufnahme von Gefängnie⸗, Haft. und Untersuchungsgefangenen. Daju kommen in dem ehemals französisch rechtlichen der Rheinprovinz die kleinen sogenannten welche die amtegerichtlichen Untersuchungs, Haft. und Gefängnis⸗
w
n Teile Kantongefängnisse, . its s stimmungen, die den Mißbrauch kurzer Freiheitsstrafen abstellen wollen.
g fangenen, deren Strasdauer 14 Tage nicht überschreitet, aufnehmen.
Vie betrug am 1. April 1907 21 242 und am 31. Mär 1998 20732, alfo Hi0 weniger. Dem Justizministerium waren 1957 Gefäng⸗ nisse unterstellt, die zur Aufnahme von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen (Gefängnisstrafe, Haft und geschärste Hafi) dienen, Juchthautgefangene sind hier ausgeschlossen. Der Tagesdurchschnitt der Gefangenen belief sich auf 29 9939.
Ueber die seiner Verwaltung unterliegenden Gefängnisanstalten veröffentlicht das Ministerium des Innern jäbrlich eingehende statistische Nachweifungen. Die jetzt vorliegende Statistik für das Rechnungejahr 1967 (1. April 1967 bis 31. März 1908) eröffnet sehrreiche Einblicke in die Zahl der Zuchthausgefangenen, ihren Charalter, über die gemeingefährlichen Geistigminderwertigen, die Kriminalität der Jugendlichen sowie über den Arbeite—⸗ betrieb der in den Anstalten Untergebrachten. Nach der Reichgkkriminalstatistik für das. Jahr 1906 ist die Zahl der Verurteilungen ju Freiheilsstrafen seit dem Beginn der Statissik im Jahre 186 mit ganz geringen Ausnahmen zwar nicht immer absoluf, aber doch relativ zurückgegangen. Betrug die Krimi. nalttätssiffer, d. h. die Jahl der iu Freiheitsstrafen Verurteilten, auf 160 000 Personen der strafmündigen, über 12 Jahre alten Zivil⸗ bevölkerung im Jabre 1882 759,8, so war sie in dem Jahre 1996,
dem letzten statiflisch erfahten Berichte jahre, auf 616,2 gesunken, also
um I875 v. H. geringer als im Anfangeerhebunge jahre. Auch absolut ist in dem Zeitraume 1902 bis 1906 eine merkliche Abnahme zu ver— zeichnen gewesen: von 218 448 (1802) auf 262 70 für dag Endjahr. Am stäͤrksten zeigt sich die Minderung bei den zu Zuchthaus Verurteilten, deren Zahl von i3 417 mit elner Kriminalitätsziffer von 42,3 im Jahre 1852 auf 8001 mit einer Kriminalitätsziffer von 18,8 im End⸗ derichte jahre, also um bö,6 v. H. sank. Die stärkste Abnahme wurde im Zeitraum 1901 bis 1906 nachgewiesen: von 10 O38 auf 8001. Der Berlcht läßt es dahingestellt sein, ob die Ursache in den günstigen wirtschafllichen Verhältnissen der letzten Jahre oder in einem gesteigerten Rechtsgefühl der breiteren Volksschichten oder in den Angriffen der neueren
Zahl der in den obigen 53 Anftalten detinierten Gefangenen
wesentlich erhöht, erstere stieg von 51 498 im Jahre 1905 auf
55 270 für das folgende Jahr, die Kriminalitätsziffer von 733 auf 764. Es ist daber leider nicht zu verkennen, daß trotz einer auf
Grund der vorläufigen Ermittlungen für das Jahr 1907 festgestellten
Abnahme von 1199 Verurteilten die Kriminalität der Jugendlichen trotz Jugendfürsorge und Strafaussetzung in erheblicher Zunahme be, griffen ist. Seibst schwerere Straftaten fallen in vermehrter Zahl der Jugend zur Last, in Jahre 1906 wurden allein wegen solcher 27 6566 Jugendliche Gefängnissen überwiesen. Ueber die noch im mer beliebte Ver⸗ hängung kurjer Fretheitsstrafen ist in maßgebenden Kreisen auch des Auslandes nur ein Ürteil;: sie sind zwecklog, sogar schädlich in ihrer Wirkung. Der amtliche Bericht verbreitet sich des längeren über die in der oben erwähnten „Prevention of Crime Act“ getroffenen Be-
Gz wird eingehend auf die hierauf bezüglichen Bestimmungen und ihre Handhabung hingewiesen, besonders auf den ersten eil des Gesetzts: Reformation o Voung Offenders. Kraft desselben ist der eng— lische Richter — das englische Gesetz lehnt sich hier an die in ver—⸗
schledenen Staaten Nordamerikas errichteten Reformatories an . befugt, Jugendliche im Alter von 16 bis 21 Jahren, die eines Ver⸗
probewelse eingeführt hat.
brechens oder Vergehens überführt sind, statt mit einer kurzen Frei⸗
heitsstrafe zu belegen, in ein nur für diese Altersklasse bestimmtes
Gefängnitz auf die Bauer von nicht weniger als 1 Jahr und nicht
mehr altz 3 Jahren zu verweisen.
Der erste Versuch eines diesem vorzugsweise erziehlichen Zwecke dienenden Gefängnisses wurde mit dem Gefängnis zu Borstal gemacht, dag diese „straferniehliche Behandlung Jugendlicher für einige Jahre Das System führt den Namen „Borstal—
System“, und die betreffenden Anstalten werden Borstal-Institutions“
Strafrechtsschule gegen die große Anzahl von Freiheitsstrafen zu
Tatsächlich ist eine erheblich geringere Zahl der in die
suchen sei. Gefangenen
Strafanstalten wie der in die Gefängnisse eingebrachten zu verzeichnen.
Durchschnittlich waren täglich in den Strafanstalten
1905: 11724, 1907: jo gö8 männliche und entsprechend 1129 und
1004 weibliche Insassen, in den Gefängnissen in den gleichen Berichts sahren 7903 bezw. 7774 männliche und 948 beiw. 891 weibliche Personen untergebracht. Anwachsen der Verurteilungen ju Freiheitsstrafen für das Der Charakter der Zuchthausbevölkerung — bekanntlich wird von den Gerichten daran festgehalten, die jüngeren Elemente vor der Zuchthautstrafe ju bewahren ist im Berichtsjahre im allgemeinen der gleiche geblieben wie in früheren Jahren; unter der Geltung e dürfte auch an eine Aenderung in absehbarer Zeit nicht zu denken sein. Nach den verhängten Strafmaßen ist die Zahl der gefährlichen, raffinierten Verbrecher verhältnismäßig cering; von 745 neueingelteferten Männern waren 243 zu 5 bis Jahren, 26 ju 10 bis 15 Jahren, 15 ju lebenglänglicher Strafe, von den' 392 neueingelieferten Weibern nur 8 zu 5. bis 19 Jahren, 2 zu
10 biz 15 Jahren, 1“ ju lebenglänglicher Zuchthausstrafe verurteilt. ; 12 ve d ; Gefangene, 19 v. H. der Gesamtziahl, arbeiteten für Unternehmer;
Diebstahl im Wiederholungsfalle führte an erster Stelle zu Ver⸗ urtellungen von Verbrechern beiderlei Geschlechts, wozu bei den Männern Sittlichkeitgverbrechen hinzutraten. .
Gine befondere Aufmerksamkelt verdienen die Geistigminder⸗ wertigen fowie die unsorialen Elemente; beide , . sowohl allein wie gemischt in ihrer Steigerung eine stete Gefahr für die Beide entweder zeit⸗
und die öffentliche Sicherheit. e scheiden, ist bei
weilig ober ganz aus der Gesellschaft zu sch dem heute geltenden Strafrechte und der üblichen Recht⸗ sprechung nicht angängig. Der amtliche Bericht macht auf die gesttzlichen Bestimmungen des norwenischen Strafgesetzbuchs wie des schwelzerischen Eniwurfs zum Strafgesetzbuche aufmerksam, die es ermöglichen, die wiederholt Rückfälligen — d. h. wieder⸗ holt Bestrafte big auf die Dauer von 15 bis 29 Jabren dingfest zu machen mlt der Möglichkeit einer probeweisen Entlassung unter fürsorglicher Aufsicht. Ginen ähnlichen Zweck verfolgt ein in England im Jabre 1508 erlassenes Geletz, Prevention of grimo Act i968, daz die gemeingefährlichen Elemente dadurch unschãdlich machen will, daß diese nach verbüßter Strafe auf die Dauer von
Rechtgordnung
mit der Aus⸗
Erwähnt sei noch ein wenn auch nur geringes Jahr 1906. ) J behörden ist, soweit irgend angängig, zu betreiben.
Der blsher beobachtete Erfolg läßt weitere günstige Resultate In England ist damit die Behandlung der kriminellen Jugend biz zum 21. Lebensjahre dahin geordnet: „Kinder unter 14 Jahren können in einer Industrial- oder Truant-School bis zum 16. Lebensjahre untergebracht werden, Jugendlich: im Alter von 14 bis 16 Jahren in einer Reformatory - Sohool bis 20. Lebensjahre, Jugendüicht im Alter von 16 bis 21 Jahren (Juvonile Adults) in einem Borstal: Gefängnit von mindestens Jahr bis höchstens 3 Jahren“, auf allen Stufen vorläufige Ent— laffung unter süͤrsorgllcher Aufsicht. Besondens hervorzuheben sind
genannt.
erhoffen.
die Maßnahmen gegen die jugendlichen Rechtsbrecher von 16 bis
21 Jahren, welchetz Alter für die kriminelle Entwicklung der männ⸗ lichen Bevölkerung, des Hauptkontingents der Kriminalität, am ge⸗ fährlichsten ist. Im Deutschen Reiche stellte 1901 Lie Altersflasse
zum
von 18 big 21 Jahren die höchste Kriminalitätgziffer mit 4845, während diejenige der gesamten strafmündigen männlichen Bevölkerung
nur 2207 betrug.
Die „Children Act 1908 faßt die bestehenden Gesetze über den
Schutz von Kindern und jugend ichen Personen, Erziehungs⸗ und Besserungzanstalten, über jugendliche Rechtsbrecher zusammen und strebt auf diesem Gebiete Verbesserungen an. Aus der Ausführlichkeit, mit der der amtliche Bericht des Ministeriums des Innern sich mit den
Bel
heim
Da man sich in der vorgerückten Jahreszeit hauptsächllch mit den Sommersaaten beschäftigt, mußten die Umpflügungen infolge bon Winterschäden oder Mäuse⸗ und Insektenfraß vielfach zurückgestellt werden; oftmals war aber auch die Notwendigkeit noch nicht genügend festzustellen. So werden jedenfalls noch viele Aecker, mit deren Um⸗
pflügung man bisher noch wartete, mit Sommerung bestellt werden müssen.
Soweit es sich um kleine Lücken handelt, soll nur nachgesäet und, wo noch auf Wiederbelebung gerechnet wird, mit Kunstmitteln nachgeholfen werden. Die über die Umpflägun gen vorliegenden Angaben erfassen also nicht ihren ganjen Umfang, und müssen, da weitere Ermittelungen hierüber im nächsten Monat nicht mehr stattfinden, die bezüglichen Nachrichten für dieses Jahr leider unvollkommen bleiben. Immerhin stellen sich die Umpflügungen bei dem Winterwejen und den Oelfrüchten Winter⸗ raps und ⸗Rübsen nach den Berlchten doch schon bedeutend höher als nach den Mitteilungen darüber im April angenommen werden konnte. dem Winterweijen ergaben sich im Staate 15,85 Hundert seines Gesamtanbaues, bei Winterrapzß und Rübsen Unter den einzelnen Regierungabezirken stehen Hildes= bezüglich beg Weizens mit 51,69 und Oppeln bezüglich der Oelfrüchte mit 45,57 Hundertteilen am ungünstigsten. Schwer betroffen sind ferner beim Weisen Magdeburg mit 39,39, GCöln mit 23,12, Aurich mit 22.55, Merseburg mit 22.36, Hannover mit 20,73, Düsseldorf mit 20,63, Cassel mit 20, 44 und Stade mit 24.24 Hunderttetlen, bei den Oelfrüchten Breslau mit 37,58, Liegnitz mit I4„9I, Posen mit 34,350 und Cassel mit 24,69 Hundertteilen. Der Winterroggen hat eine starke Einbuße allein in Mersehuig erlitten, und zwar 46 02 Hunderttelle; im Staate ergaben sich nur 2.01. Im übrigen mag noch erwähnt sein, daß der Winterspeli in Erfurt viel verloren hat, vämlich 32,61 Hundertteile, im Staate nur 9,24. Ueber Schädlinge kommt nur aus einigen Brichtsbezirken des Regierunggbenirks Aurich die Nachricht, daß der Winterweijen außer von Winterschäden auch vom Drahtwurm geschädigt wurde. Die Mause, die im vorigen Herbste in vielen Gegenden sehr jahlreich
teile 18,20.
vorhanden waren, sollen, soweit darüber Mitteilungen vorliegen, so
gut wie verschwunden sein.
Nach den für die Winterung jusammengestellten Begut⸗ achtung ziiffern der Vertrauen männer, von denen 1, sehr gut“, 2 gut“, 3 mittel (durchschnittlich“, 4 . gering“ und 5 , sehr gering“ bedeutet, berechnete sich der Staatsdurchschnitt beim Weizen auf 3,3 gegen 3, im Vormonate. Besser als mittel (3,0) ergab sich nur für die Regierunggheiirke Sigmaringen (26), Gumbinnen (28), Königsberg, Danzig und Schlegwig (le 2,3). Beim Spelz und Rog gen fand sich für den Staat, gleichwie im April, die Note 2.7 beiw. 3,1. Bessere Ziffern als mittel stellten sich beim letzteren, der stellen- weise etwaz spitz geworden ist, überwiegend in den westlichen Gebleten herauß. Dagegen fanden Raps und Rübsen überall eine ungünstige Beurteilung, im Staate 3,5 gegen 35 im Vor— monate. Beim Klee berechnete sich die Staatsziffer auf 3,0 gegen 29; im einzelnen jeigt Bromberg mit 34 den ungünstigsten Stand.
Luzerne behauptete ibre vormonatige Note mit 2.9 im Stagtsdurch⸗
schnitte.
englischen Gesetzezbestimmungen befaßt, wird auf eine Uebereinstim⸗
mung mit den auch in unseren maßgebenden Kreisen herrschenden An⸗ ichten geschlossen werden dürfen.
Für die Beschäftigung der Gefangenen gelten folgende Grundsaͤtze: Alle Bedürfnisse der Gefängnisverwaltung sind, soweit irgend möglich, durch Arbeit der Gefangenen zu befriedigen, Herstellung von Gebrauchsgegenständen für Staatg⸗ und
arbeiten sind Gefangene in weitestem Umfang zu beschäftigen.
Zahl der für Privatunternehmer Beschäftigten ist tunlichst zu be⸗
unfereg Strafgesetzeg und der Rechtsprechung zu vr häuslichen
10
unter allen Umständen ein Unterbieten der Dementsprechend werden nicht in der Anstalt durch Gefangene
Instandhaltung der Gebäude, alle
schränken, zu vermeiden.
Dienste auch die
nur alle geleistet,
sondern Um⸗ und
Ergänzungsbauten, ja sogar die Neubauten bis zu den großen Zellen. . . n e die Hoffnung als die Tatsache aus und dürften auch in ihrer Ge⸗
gefängnissen hinauf durch Gefangene ausgeführt. Für Reichs. und
Staalgbebörden wurden durchschnittlich 6769 Gefangene beschäftigt. ö al ni J wertet über die Sommerfrüchte haben die Berichte nicht ergeben.
Als am wenigsten zutreffend müssen die
Zu Landeskulturarbeiten, die sich über alle Provinzen des preußischen Staates eistrecken, wurden 1262 Gefangene verwendet. Nur 3661
zurückgegangen ist.
Von den Wiesen haben die Rieselwiesen im Berichts- monate einen kleinen Fortschritt gemacht, nämlich im Staate von 3.2 im Vormonat auf 3,0, während die Note der Naturwiesen von 3,3 auf 3,4 Vielfach wird befürchtet, daß bei noch längerem
Ausbleiben sommerlicher Witterung Futtermangel eintreten werde. Das Vieh ist in einigen westlichen Gegenden bereits ausgetrieben
Die ReichJ ⸗ In Landeskultur ⸗ Die sonders in freien Arbeit
worden, soll aber noch lange nicht hinreichende Nahrung finden.
Was die Som merung anlangt, so ist bereits eingangs erwähnt, daß ihre Bestellung nicht durchweg zu Ende geführt und deshalb oder, weil die Saaten noch nicht aufgegangen waren, oftmalgz, be= den nordöstlichen Landesteilen, keine Note abgegeben
werden konnte. Dle jeitig in die Erde gekommenen Saaten sind
jum Teile zwar schon gut aufgelaufen, nachdem sie fast vier Wochen
darunter waren elne große Zahl Kurneltige und Gebrechliche, die mit sogenannten Verlegenheitgarbeiten: Tauzupfen, Federnreißen, Tüten⸗
kleben usw. beschäftigt wurden.
Den Gefangenen sind im Berichtsjahre für fleißige und gute Ar⸗ beit Belohnungen in Höhe von 267 147,69 S6 gutgeschrieben. Der Gesamtbetrag der Guischriften belief sich auf 372 487,28 6. Die Beträge sollen den Gefangenen nach ihrer Entlassung den Weg zu einem geordneten Leben erleichtern. Geringere Summen werden sofort eingehändigt, größere dagegen den Fürsorgeorganen oder, wenn dies nicht gewünscht, den Polizelorganen jur Aushändigung oder jur Ver— wendung im Interesse der Gefangenen überwiesen.
Der Ertrag der Gefängnigarbeit erscheint durch die geringere Ueberlassung von Arbeltskräften an die Unternehmer beeinträchtigt, da für sämtliche für die eigenen Anstalten geleisteten Arbeiten Arbe ite · löhne außer Ansatz bleiben; es handelte sich hierbei im Berichts jahre allein um 1 570 153 Arbeitstage. Für Reichs- und Staatzbehörden wurde für den Arbeitstag nur 0, 0 M in Rechnung gestellt, das sind weitere 2426 900 Arbeitstage. Bel einer gleichen Lohnzahlung wie in den U ternehmerbetrieben (etwa 0, 60 Æ für den Arbeitstag)
bauten Kartoffeln zeigt.
jum Keimen gebrauchl haben, kommen aber bei der kalten Witte⸗ rung nicht vorwärtg. Da, wo die Pflanzen kaum aufgegangen waren und doch begutachtet wurden, drücken die einzelnen Ziffern wohl mehr samiheit diesmal noch nicht als ganz einwandfrei gelten. Erwähnens⸗ Noten für Kartoffeln und Zuckerrüben bezeichnet werden, die sich mitunter auf ganz wenige An⸗ gaben gründen, wie nachstehende Urbersicht bezüglich der überall ge⸗ Von den bis zum 17. d. M. eingegangenen
45532 Berichten, die vorstehenden Bemerkungen zugrunde gelegt sind,
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enthalten nur zo4 eine Ziffer für Kartoffeln. Es gingen Berichte ein
aus dem Regierungsben rk
aus dem Regierungsbezirk
— ür Kartoffeln
mit einer Note überhaupt mit einer Not
19) Schleswig. 20) Hannover. 21) Hildesheim 22) Lüneburg 23) Stade. 24) Ognabrück. 25) Aurich,. 26) Münster 27) Minden
1) Königsberg
2) Gumbinnen 3) Allenstein . , 5) Marienwerder 6) Potsdam
7) Frankfurt. 3) Stettin.
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möge, daß sie von seinem Grundstück nicht durch Enteignung Gebrauch machen werde.
Es folgt die Beratung des von dem Abg. von Bülow⸗ Homburg (nl) mit Unterstützung anderer Parteien vorgelegten Gesetzentwurfs, durch welchen 552 der Allgemeinen Schul⸗ ordnung für die Volksschulen im Herzogtum Nassau und die Arükel 19 bis 21 des Edikts, betreffend die Einrichtung des Volksschulwesens vom 9. Oktober 1838, aufgehoben und der Regierung in Wiesbaden die Befugnis übertragen wird, im Verordnungswege Strafen wegen Schulversäumnis bis zu 3 S für jeden Tag der Versäumnis zu erlassen.
Abg. von Bülow⸗Homburg (nl) weist zur Begründung selnes An⸗ trages darauf hin, daß die in Nassou und in der Landgiasschast Hessen⸗ Homburg bie her zulässigen Schulversäumnis eldstrasen — zwei Kreuzer — sich als vollständig unzulänglich erwiesen haben. Dir Königliche Re— gierung in Wirsbaden habe zwar diese Strafen im Verordnung wege erhöht, diese Verordnung sei aber duich Entscheidung des höchsten preußischen Gerichtshofs, des Kammergtrichts, für rechtsungültig er⸗ klärt worden. Diesen unhaltbaren Rechtszustand wolle der von ihm beantragte Gesetzenswurf beseitigen,
Nachdem Abg. Cahensly (Zentr.) den Gesetzentwurf kurz empfohlen hat, wird derselbe in seinen einzelnen Be⸗ stimmungen angenommen.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, he⸗ treffend die Aufhebung der Generalkommission für I. Provinzen Westpreußen und Posen in Brom⸗
erg. Abg. Wei sermel (kons. ). Meine volitischen Gesetzentwuf keine Schwierigkeiten bereiten,
der zuletzt entscheidenden Instanz gefunden zu haben scheint. Erst 1896 ist doch auch die Generalkommission zu Königs- berg neu begründet worden. Um so weniger läßt sich der jetz! ge Umsichwung der Ansichten bei der Regierung erklären. In jüngster Zeit haben ja auch die Generalkommissionen auf dem Gebiete der inneren Kolonisation ganz bedeutend mitgearbeitet; sie haben beinahe 10009 Rentengüfer begründet. Und jetzt soll plötzlich alle diese Arbeit auf die allgemelne Landesoerwaltung übertragen werden! Anderseits be—⸗ schästinßt man sich doch gerade jetzt auch mit der Frage einer Um gestaltung der allgemeinen Landesverwaltung, über deren endlichen Ausfall wir noch gar nichts wissen. Kommissionsberatung erscheint daher unerläßlich.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (frkons.): Die bis- herigen Reden lassen deutlich erkennen, welche großen Schwierigkeiten sich der allseitig gewünschten Vereinfachung der Organisation der allzemei en Landesverwaltung entgegenstellen. Wir haben einen allgemeinen Mo ernisierungsplan des ößsteren entwickeln hören und darüber Erörterungen gepflogen. Jetzt wird der eiste Schritt zur Ausfübrung angekündigt, und sofort erheben sich aus der Mitte dis Resso tz, welches betroffen wird, lebhafte Proteste. Das stimmt schlecht zu der Zustimmung, welche die greße Mehrheit des Hauseä dem all,em⸗tten Reformplan gegeben hat. Jetzt der Regierung Hindernisse in den Weg zu legen, erscheint mir wenig angebracht; ich hoffe, die Vorlage wird duich das Haus noch in dieser Session trotz der Kommisstongberatung verabschiedet werden.
Abg. Aron sohn (fr. Vo kp): Wir stimmen wegen der Fassung des 5 L ebenfalls für Kommissionsberatung. Wir hätten erwartet, daß man mit der Aufhebung der Bromberger Kommission zu allerletzt vorgehen würde; man hat ihr künstlich ihren Wirkungskreis ver— miadert, indem ihre Arbeiten tellweise an die Ansiedlungekommission gewiesen wurden.
9) Köslin. 10) Stralsund. 11) Posen 12) Bromberg. 13) Breslau 14) Liegnitz. 15) Oppeln. 16) Magdeburg 34) Trier 17) Merseburg. = 35) Aachen. , 3 36) Sigmaringen.
(Stat. Korr.)
5 bit 10 Jabren in Sicherungshaft genommen werden, t de h sicht auf vorläufige Entlassung bel guter Führung, wenn sie sich für⸗ sorglicher Aufsicht unteistellen. '. ö.
Zum Schutze der Rechtsordnung wie der öffentlichen Sicherheit wird man gegenüber den gemeingefährlichen Geistigminder⸗ wertigen den Vorschlägen des 27. Deutschen Juristentages beistimmen müssen, welche diese Kategorie von Personen nach Volljug oder Erlaß der Strafe in geeigneten Anstalten so lange sesthalten wollen, bis sie nicht mehr gemeingefährlich sind; auch sollen sie noch nach ihrer frellich nur probewelsen Entlassung einer medinigalpoltzeilichen Aufsicht unterftehen. Auf diese Personen ist weder die Ordnung des regel ⸗ mäßigen, für voll si nige Verurtellte notwendigen Strafvolliugeg an- wendbar, noch erscheint für sie die gewöhnliche, für schwere Geistee⸗ kranke notwendige Irrenpflege als erfoꝛderlich, . wohl aber liegt z im Interesse der öffentlichen Sicherheit, sie bis zum Ablauf der urtellzmäßigen Strafe in Haft zu behalten. Zu diesem Zweck sind für sie an einigen durch ihre Lage und Einrichtung geelgneten Strafanstalten befondere Abteilungen eingerichtet, in denen sie auch nach Ablauf der Strafe verbleiben. Ein erster Versuch ist in dieser Richtung bei der Strafanstalt zu Brandenburg gemacht worden, wie es scheint, mit Ersolg, sodaß an die Grrichtung ähnlicher Abteilungen an zwe anderen Strafanstalten gedacht wird. Vie bestebende Abteilung sst in Brandenburg in dem abgesondert liegenden gerãumigen Laigrett untergebracht und für 40 Gefangene berechnet. Die Leitung untersteht dem pfychialrisch gebildeten Arzt, der auch die Behandlung der Gefangenen, ihre Peschäftigun g, Unterbringung und Byaussichtigung regelt,
Der Charakter der G efängnks insassen ist im wesentlichen der kleiche wie in den, frübtgen. Jahzen geblieben. Der in den beiden Min isterien unterfiellten Gefängnissen beobachtete Rückgang an Ein⸗ gangen jugendlicher Verbrecher ist nicht auf eine Abnabme der jugendlichen Kriminalität zurückzuführen, sondern eine Folge der häufigeren Augsctzung de Strafvollzugeg mit der Aufsicht auf eine waätere Ye; gnadigung. Wie die Reichs kriminalstatistik ergibt, hat sich dle Zahl der verurteilten Jugendlichen wie auch ihre Kriminalitätgziffer
25. Mai.
4. Juni 1909, 11 Uhr. Hòötel de ville in Brüssel: Lieferung don 2 Losen je 40 006 kg Hafer. Cahier des charges 50 Centimes. Angebote big 4. Juni, 11 Uhr.
11. Juni 1909, Mittag. Gouvernement provincial in Mons: 1) Bau von eisernen Treypen in der „Reole industrielle provin- cials supérieure“ in Charlerol. 14712 Fr. Sicherheitsleistung 1200 Fr. 2) Möbeleinrichtung der, Keole provinecials de m6caniquèe agricole“ in Mons. 8700 Fr. Sicherheitsleistung 800 Fr.
Rumänien. Generaldirektion der Staatemonopole in Bukarest: Galea Vsctoriei 127. 25. Mais7. Juni 199. 1090 Uhr Vormittogs: Ver⸗ gebung der Lieferung von 425 Kisten Weißblech in veischiedenen Vi— mensionen und 25060 kg Bleiblech für die Pulverfabrik Läculete. Die Lieferungsbedingungen sind bei obiger Generaldirektion ju erhalten.
Norwegen. 4. Juni 1909, 3 Uhr. Staatsbahnen Christiania: Lieferung von 436 450 Stück Unterlageplatten. Veisiegelte Angebote mit der Aufschrift „Anbud paa Underlagsplater“ werden im Expeditionz⸗ bureau der Eisenbahnverwaltung, Jernbagetorvet 8s9, Christiania, entgegengenommen. Bedingungen im Bureau des Eisenbahndirektors daselbst. Vertreter in Christiania nolwendig.
Aegypten. Finanzministerium in Katro. 10. Junk 1909 Mittags: Lieferung von 5h Oka (1 Oka — 11 kg) Rohseide, und jwar 135 Oka Schantungseide und 370 Oka itallenische Selde für An fertigung deg sogen, he ligen Teppichs. Kaution Ho des Angebots. Annahme eines Vertreters in Katro erforderlich. Lastenheft beim Reichtzanzelger!.
D oe e, r d O0 8 — — 7
würde sich ein rechnungsmäßiger Mehrertrag von 1 427 500 ergeben.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Der Saatenstand in Preußen um die Mitte des Monats Mat 1909.
Obgleich die Temperatur im letzten Drittel deg April in den melsten Landesteilen recht warm war und ein ziemlich allgemeines Wachztum hervorrief, konnte die Wirkung der schönen Tage doch nicht besonderg hervortreten, weil die Witterung sich berelts um die Monatgwende wicder derart abkühlte, daß im ganzen Staatsgebiete, die Hohenzollernschen Lande nicht ausgenommen, während mancher Nächte das Thermometer beträchtlich unter den Gefrier⸗ punkt sank; am stärksten wurden biervon die nordöstlichen Provinzen betroffen. Auch blieben die an und für sich schon nicht ausrelchenden Niederschläge unwirksam, da anhaltende und mitunter recht heftige Nord und Ostwinde die Befeuchtung bald wieder fortnahmen. so daß vielfach über Trockenheit geklagt wird. Eine genügende Weiterent. wicklung der ohnehin schon schwachen Wintersaaten ließ sich wohl vereinzelt, nicht aber allgemein und besonders nicht in den Küsten⸗ gebieten fowle im Nordosten, wo die warmen Tage sich weniger be⸗ merkbar machten, feststellen. Im großen und ganzen hat der Be⸗ richtzmonat einen Rückgang der Noten gebracht; allein bei den Riesel⸗ wlesen zeigte sich ein Fortschritt. Ueber einen kräftigen Stand der Winterfaaten äußern sich die Berichte verbältniemäßsg recht selten, und dann bandelt eg sich immer nur um früh bestellte. .
Die Frübjabrsbestellung bat sich infolge des spät ein- getretenen Frühlingswetterg sehr veriögert, in manchen Gegenden um mehrere Wochen gegen normale Jahre, und war am Schlusse der Berichts zelt noch nicht überall beendet; am rückständigsten ist sie in den nordöstlichen Landegtellen gewesen, wo, abgeseben von den Dalm. und Hülsenfrüchten, erst wenige Felder mit Hackfrüchten und Flachs bestellt waren.
28) Arnsberg 29) Cassel. 30) Wiesbaden. 31) Koblenz. 32 Düsseldorf. 33) Cöln
TDG = . o Q e = e == für Kartoffeln — — — — — — r — d — —
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Internationale Blumen-, Obst- und Gemüseausstellung in Gent 1909.
Nach dem inzwischen erschienenen Programm soll die inter⸗ nationale Blumen., Obst., und Gemüseautstellung in Gent am 30. und 31. Dktober und 1. November d. J. stattfinden Das Programm, daz neben einer Liste des Verwaltungsratg und des Ausstellungsaug-⸗ schusses die Bestimmungen über die Anmeldung und Beteiligung sowie eine Uebersicht uber die zur Verteilung gelangenden Preise enthält, liegt während der nächsten vier Wochen im Bureau der ‚Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33534, im Zimmer 241 für Interessenten jur Einsichtnabme aus. Weitere Exemplare deg Ausstellungs programm sind hier jur Veisendung nicht verfügbar. Ga wird anbeimgestellt, sich wegen Uebersendung dieser Drucksache an M. Ceuterick, Generalsekretär der „Koninklijke Maatschappij van Landbouw en Kruidkunde van Gent“ zu wenden.
Wie der Kalserliche Tonsul in Gent berlchtet, sind für die von holländischen und franiösischen Firmen angemeldete Schauslellung von Gemüse. und Obstarrangements für Schaufenster, Speise⸗ tische 3c. zurzeit noch keine Preise aufgesetzt, doch wird dies voraug⸗
Freunde wollen können
dem