1909 / 120 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 May 1909 18:00:01 GMT) scan diff

früheren ee , der Zurückziehung aller Staatszuschüsse

zurũckjukommen, Gntschluß zustimmend darüber quittieren. Eine gewisse Ge⸗

nugtuung empfinde ich darüber, daß der von mir ausgegangene, so . i, n, . Bremserlaß von 1906 jetzt in der Vorlage zu

einem vollen Recht gelangt ist; es war die notwendige Voraussetzun für die Einigung mit dem Finanzressort über dieses Reformwerk.

Damit schließt die Generaldiskussion. Eine Spezial⸗ diskussion findet nicht statt.

Der Antrag Ackermann wird abgelehnt.

Ein Antrag Rive auf en bloc⸗Annahme findet den Widerspruch des Herrn Tramm, während Herr von Buch ihn unterstützt. Nachdem Herr Tramm seinen Widerspruch zurück⸗ gezogen hat, wird das Lehrerbesoldungsgesetz in der vom anderen Hause beschlossenen Fassung en bloc fast einstimmig angenommen.

Den Gesetz entwurf, betreffend die Abänderung des Einkommensteuergesetzes und des Ergänzungssteuer⸗ gesetzes, beantragt der Korreferent Ehlers in der Fassung anzunehmen, die er bei der wiederholten . im Ab⸗ geordnetenhause erhalten hat. Ohne Debatte beschließt das Haus demgemäß.

Herr von Wedel ⸗Piesdorf referiert dann über die Be⸗ soldungsordnung für die unmittelbaren Staatsbeamten. Die neuen Beschlüsse des Abgeordnetenhauses beträfen nur verhältnismäßig unter⸗ geordnete m Gegen die beschlossenen Abweichungen bestehe ein grundsätzlicher Widerspruch nicht.

Dem Antrage des Referenten, auch die Besoldungs⸗ ordnung für die unmittelbaren Staatsbeamten en bloc in der vorliegenden Fassung anzunehmen, wird vom Hause ohne Debatte entsprochen.

Ueber das Mantelgesetz referiert gleichfalls

Herr von Wedel⸗Pies dorf: In bezug auf die Ge—⸗ währung der erhöhten Wohnungsgeldzuschüsse babe das Ab⸗ geordnetenhaus entgegen dem Beschlufse des Herrenhauses die rück wirkende Kraft bis 1. April 1908 wiederhergestellt. Gegenüber der wiederholten Bezugnahme auf das hierauf bezügliche Versprechen in einer Thronrede müsse dabei verblieben werden, daß das Herrenhaus auch die in Thronreden verheißenen Vorlagen lediglich sachlich zu prüfen und nach dem Ergebnis der Prüfung darüber zu ent⸗ scheiden habe. Uebrigeng sei in keiner der beiden für die Wohnungsgeldzuschüsse in Betracht kommenden Thronreden irgend ein Versprechen enthalten gewesen, wonach die Beamten zu einem be— stimmten Termin die erhöhten Zuschüsse bekommen sollten. Voraus— setzung für die Gewährung sei selbstverständlich auch bei der Staate—⸗ regierung das Vorhandensein der erforderlichen Mittel gewesen. Nachdem das andere Haus geglaubt habe, den Interessen der . der Finanzlage des Staats gegenüber dag böhere Gewicht beilegen zu müssen, und nachdem es diesen Beschluß einstimmig gefaßt habe, könne das Herrenhaus nur noch aus Gründen eines prinzipiellen Gegen satzes dieser Stellungnahme die Zustimmung versagen. Solch prinzipieller Begensatz sei aber nicht vorhanden. Es handele sich lediglich um die Zweckmäßigkeitefrage, ob die 23 dafür erfarderlichen Millionen auf— zutreiben seien oder nicht. Bei der Dringlichkeit der endlichen Ver⸗ abschiedung des gesamten Besoldungsreformwerkes werde das Haus gut tun, auch diesem Beschlusse sich zu fügen, wenn nicht der Ab—⸗ schluß des Reformwerkes für diese Session vielleicht vereitelt werden

sollte. Leider sei neuerdings zweifelhaft geworden, ob der err mn f dieser Vorlage, unter den Beamten dauernde ufriedenheit ö, ., zu erreichen sei, denn die Budget⸗ kommission des Reichtztags habe sich jetzt gleichfalls mit Besoldungsperbesserungen der Beamten befaßt und dabei ein⸗ stimmig Beschlüsse gefaßt, welche das Gehalt der gleichen Kategorien von Beamten erbeblich höher bemessen, als es jetzt in Preußen der Fall sein solle, und über die Regierungsforderung hinaus 25 Millionen mehr gefordert. Damit würden Disparitäten gegeben sein, die auf die Länge unerträglich wirken müßten und in Preußen alsbald entsprechende Erhöhungen und entsprechende Steuerzuschläge zur Folge haben würden. Die Unzufriedenheit der erwerbenden Stände über das große Entgegenkommen gegenüber den Beamten sei heute schon groß. Der pe g. Finanjminister habe in der Reichstagskommission Protest erhoben und sich dadurch deren lebhaften Unwillen zugezogen; er verdiene aber für sein Auf⸗ treten den ganz besonderen Dank des Herrenhauses. Die preußische Regierung solle ihren ganzen Finfluß aufbieten, daß der Reichsschatz⸗ sekretär an seinem Widerspruch festhalte.

Auf Antrag des Grafen Botho zu Eulenburg wird hierauf das r,, . mit allen dazu gehörigen Gesetzen en bloc mit großer Mehrheit angenommen. Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Schluß 44 / Uhr. Nächste Sitzung Montag 12 Uhr. (Etat.)

Haus der Abgeordneten. 93. Sitzung vom 22. Mai 1909, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolff Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die bänderung des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895, auf Grund des Berichts der XV. Kommission.

Die Kommission hat den Entwurf vielfach abgeändert; die Mehreinnahmen aus dem neuen Stempeltarif werden auf rund 16750 000 ½ geschätzt.

Die Kommission beantragt folgende Resolution:

die Regierung zu ersuchen, durch Verhandlungen mit den übrigen Bundesstaaten herbeizuführen, daß der in einem Bundes⸗ staat für eine Urkunde verwendete Stempel auch in den anderen Bundesstaaten angerechnet wird“.

Bei dem S 1, in dem die im anliegenden Stempel⸗ tarif aufgeführten Urkunden für stempelpflichtig erklärt werden, findet zunächst eine allgemeine Besprechung statt, über deren Beginn bereits in der vorgestrigen Nummer d. Bl. be⸗

richtet worden ist.

Abg. Dr. König⸗Crefeld (Zentr.): Wir sind im großen und ganzen mit den Beschlüssen der Kommission einverstanden. Wir glauben, der Aufgabe, die durch den Wegfall der Gesellschaftssteuer entstandene Lücke von 16 Millionen durch neue Steuern bei dem Stempelsteuer⸗ tarif herauszubringen, gerecht geworden zu sein. Die Regierung hat ihrerseits eine etwas ju optimistische Berechnung aufgestellt. Wir billigen es durchaus, daß die Kommission es verschiedentlich versucht hat, die schwächeren Schultern etwas zu entlasten zuungunsten der leistungsfählgeren, daß z. B. die Grenze der Befreiung der Miets⸗ verträge von 300 auf 400 M heraufgesetzt worden ist. In gleicher Weise glaubten wir in der Kommisston, den kleinen Besitz bei den Jagdpachtverträgen etwas günstiger stellen zu sollen. Wir stehen im allgemeinen auf dem Standpunkt, daß die Herabsetzung der Jagdpacht⸗ veriräge gegenüber der Regierungtvorlage ausschließlich dem kleinen Manne ju gute kommen wird. Anderseits glauben wir, daß der Stempel für die Jahresjagdscheine in Höhe von 7,50 getragen werden kann und muß, und wir werden deshalb in dieser Beziehung unentwegt an der Regierunggvorlage festhalten. Die ff Be⸗ steuerung der zu gewerblichen Zwecken dienenden Mietsräumlichkeiten begrüßen wie im Intertsse der kleinen Gewerbetreibenden. Die Stempelsteuer für Automaten hat im ganzen Lande einen freudigen Widerhall gefunden. Es wäre aber eine Härte gewesen, die

ollten auch wir mit einem hochherzigen

mit Freuden die Möglichkeit, in geeigneten Fällen bis auf 25

herabzugehen. Die Befteuerung der eigenhändlgen Testamente halten wir deshalb für richtig, weil dadurch der Gebrauch dieser Testaments⸗ form eingeschränkt werden kann; vielfach verfallen eigenhändige Testamente, weil sie nicht formgerecht sind, der Ungültigkeit. Ueber eine Besteuerung haben ja die Zeitungen bereits längere, freudig zustimmende Artikel gebracht, das sind die Stempel auf Adels⸗ und Titelverleihungen. Cin Geheimer Kommerzienrat wird sich freuen, wenn er jetzt 5000 M für diesen Titel jahlen muß, anstatt wie bisher zoo s, da er' dadutch mit dem Fürften gleichgestellt wird. Wir werden an den Kommissionsbeschlüssen festhalten.

Abg. Dr. Lehmann (ni.): Das Gesetz hat doch eigentlich den Charakter eines Verlegenheitsgesetzes, denn es ist gemacht worden, um für die Aufbesserung der Beam lengehalter einen Tell der Mittel flüssig zu machen, die auf anderem Wege nicht ju erlangen waren. Leider ist auch der Grundsatz durchbrochen worden, daß der geschriebene Vertrag als Urkunde besteuert werden soll. Bedenken haben wir auch gegen die Form, in der die Aktiengesellschaften und die Gesell⸗ schaften mit beschränkter Haftung herangejogen werden sollen. Bet den Mietsverträgen waren wir uns klar, daß die Grenze der Be⸗ steuerung auf 400 ½ von 300 M heraufgesetzt werden mußte, denn seit der Abänderung des Elmer fen n fc, haben sich die wirt⸗ schaftlichen Verhältnisse durchaus in diesem Maße geändert. Bedenken hatten wir auch gegen die von der Kommission gutgeheißene Herab⸗ ung der Besteuerung der Pachtverträge bei land- und forstwirt⸗

aftlichen Grundstücken; man hätte die gewerblichen Mietsverträge mindestens ebenso behandeln müssen und ohne Beschränkung auf eine Höchstgrenze auf 50 o des Stempels ermäßigen sollen. Dagegen könnte der Stempel für die ganz großen Wohnungen bis auf 20 erhöht werden. Bejüglich der Jagdpachtverträge sind wir der Meinung, daß Jagden ein Luxus sind; wer 20 000 S Jagdpacht zahlen kann, ist ein reicher Mann und kann außerdem noch 100/½ Stempelsteuer zahlen. Gegen die Feststellung der Automatensteuer durch Verwaltungsbeamte haben wir die schwersten Bedenken. Die Stempel auf Adeltprädikate hat man mit Recht als eine Gitelkeitssteuer bezeichnet. Hätte ich gewußt, daß jährlich über 1000 Gesuche um Nobilitierung einlaufen, so hätte ich Anträge auf noch höhere Beträge, nach sächsischem Muster, gestellt.

Abg. Reinbacher (fr. Volksp.): Bei Steuern besteht der Altruismus darin, daß man die Steuern, die der andere tragen soll, nicht zu niedrig ansetzt. Dulce est pro patria tributa pendére. Die Automatensteuer halten wir überhaupt für verwerflich; es ist ein Irrtum, daß die Automaten sehr einträglich sind. Mindestens muß die Steuer noch anders gefaßt werden, denn es gibt Automaten mit 4 Einwürfen und solche mit 16, da kann doch nicht überall dieselbe Steuer erhoben werden. Auch die Fahrradsteuer ist in der vorgeschlagenen Form ebenso zu verwerfen; 30 9e aller Räder dient gewerblichen Zwecken. Wer sich kein eigenes Fuhrwerk halten kann, ist gezwungen, für sein kleines Geschäftsfahrrad Steuern 3 ö Wir müssen alle dahingehenden Anträge bekämpfen und ablehnen.

Abg. dicke (freikons.): Wir werden den Kommissionsbeschlüssen zustimmen. Wir bedauern es, daß bisher eine Einigung zwischen den Parteien nicht zu stande gekommen ist. Im Tarife sind für uns zwei Punkte diskutabel. Herr Dr. Lohmann wünschte eine Herabsetzung für gewerbliche Mieten auf 50 ohne Beschränkung auf eine höchste Grenze. Dieser Weg wäre für uns gangbar. Ferner würden wir damit einver⸗ standen sein, daß bei Luxuswohnungen der Stempel bis auf 20 o erhöht würde. Bei Jagdpachtverträgen über 5000 M könnte man bis auf 10 0jo hinaufgeben. Allerdings wurden auch wir für eine Erleichterung des—⸗ jenigen sein, der im Jagdbezirk selbst wohnt. Der Automatensteuer stimmen wir ju. Durch eine hohe Automatensteuer kann eine Ver— minderung der Automaten herbeigeführt werden, aber die Steuer behörde soll es ja in der Hand haben, eine Ermäßigung bei Auto— maten von geringem Ertrage eintreten zu lassen. Eine Eeschwerung des Bankverkehrs hat die Kommission bezüglich der in, des Briefverkehrs vermieden. Die Sicherungshypotheken sind mit Recht anders behandelt worden als die festen Hypotheken, denn bel jenen handelt es sich nicht darum, eine dauernde Schuld zu beschaffen. Hoffentlich gelingt es uns noch, über das ganze Gesetz eine Einigung herbeizuführen.

Abg. Wolff⸗Lissa (fr. Vzg.): Die höhere Belastung der Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist ungerecht, denn sie sind bereits mit einer Belastung bis ju 3 Oo des Kapitals vorbelastet. Dann müßte wenigstens auch der ländliche Besitz ähnlich herangejogen werden. Den Stempel für Jagdpacht⸗ verträge hat man so ermäßigt, daß ein Ausfall von 14 Million gegenüber dem Regierungeborschlag entstanden ist. Und da ver⸗ langen Sie, daß wir mit Ihnen zu einer gemeinsamen Aktion kommen sollen! Dagegen besteuern Sie das Rad des Arbeiters und des Schülers, die es notwendig gebrauchen. Es handelt sich um fortgesetzte Angriffe gegen das mobile Kapital und den städtischen Besitz; in allen Gesetzen Tag für Tag ist das zu spüren. Die Majorität des Parlaments bat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, sie hat die Pflicht, nicht alles bloß herauszuwirtschaften aus den Kreisen, die von der Minorität vertreten werden.

Damit schließt die allgemeine Besprechung. za des Gesetzes wird angenommen. as Haus geht zur Einzelbesprechung des Stempel— tarifs über. . ei der Tarisposition für den Auflassungsstempel spricht Abg. Be yer⸗Neustadt (Zentr.) seine Befriedigung darüber aus, daß für Vollmachten, die einem Güteragenten zum Zweck der Parzellierung eines Grundstückes in den östlichen Landetteilen erteilt zu werden pflegen, der Immobiliarstempel von 10ĩ0 erhoben werden soll. Nach Annahme dieser Tarifposition wird um 3 Uhr die weitere Beratung der Stempelsteuervorlage auf Montag, 11 Uhr, vertagt (außerdem kleinere Vorlagen).

Parlamentarische Nachrichten.

Dem . der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, 6 6. die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur erbesserung der Wohnungs⸗ verhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering be⸗ soldeten Staatsbeam ten, nebst Begründung und einer Denkschrift über die Ausführung der Gesetze vom 13. August 1895, vom 2. Juli 1898, vom 23. August 1899, vom g. hun 1900, vom 16. April 1902, vom 4. Mai 1903, vom 15. Juni 1904, vom 8. Juli 1905, vom 16. Juli 1906 und vom 12. August 190 zugegangen.

Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt:

16

Der Staattzregierung wird ein weiterer Betrag von sechzehn Millionen Mark zur Verwendung nach Maßgabe des Gesetzeg vom 13. August 1895 (Gesetzsamml. S. 521), betreffend die Bewilligung von Staatgmitteln zur Verbesserung der Wohnungtverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, zur ,. gestellt.

Zur Berehsstellung der im § 1 gedachten sechzehn Millionen Mark ist eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschrelbungen aufzunehmen.

An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitgtermin ist in den Schatzanweisungen e, . Die Staattzreglerung wird er. mächtigt, die Mittel zur Ginlösung diefer Schatzanweisungen durch Ausgabe von neuen Schatzanweisungen und von Schuld

Gesindevermieterinnen mit 50 M zu besteuern, wir begrüßen deshalb

verschrelbungen in dem erforderlichen Nennbetrage ju be⸗

schaffen. Die Schatzanweisungen können wiederholt aug⸗ gegeben werden. Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen, die jzur Einlßsung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf Anordnung des Finanzministerg vierzehn Tage vor dem Fällig⸗ keitgtermine zur Verfügung ju halten. Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden 8, aufhört.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schatzanwelsungen und die Schuldverschreibungen veraugz—, gabt werden sollen, bestimmt der Finanmminister.

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und , der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197), deg Gesetzeg vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staatg⸗ schulden (Gesetzlamml. S. 43) und des Gesetzes vom 3. Mat 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfond,s für die Eisenbahn— verwaltung (Gesetzsamml. S. K Anwendung.

Dem Landtage ist von 3 zu 3 Jahren bei dessen regelmäßiger , , ,. über die Ausführung dieses Gesetzes und der früheren gleichartigen Gesetze Rechenschaft zu geben.

In der diesem Gesetzentwurf beigegebenen Begründung wird ausgeführt: Durch die Gesetze vom 13. August 1895, 2. Juli 1898, 23. August 1899, g. Juli 1900, 16. April 1902, 4. Mai 1903, 15. Juni 1904, 8. Juli 1905, 16. Juli 1906 und vom 12. August 1907 sind ju dem im 1 des Entwurfs bezeichneten Zwecke Beträge von inggesamt 104 Millionen Mark jur Verfügung gestellt worden. Diese Beträge waren am 1. Oktober 1869 im wesent⸗ lichen festgelegt. Ueber den damals noch vorhandenen Restbestand ist inzwischen zum größten Teile auch verfügt worden. Das Bedürfnig nach Fortsetzung des mit dem Gesetze vom 13. August 1895 begonnenen segengreichen Werkes besteht in demselben Umfange weiter. Nachdem das Ziel der früheren Gesetze und die bei ihrer Durchführung beob— achteten Grundsätze die Billigung des Landtags gefunden haben, wird daher die Bereitstellung eines weiteren Betrags von sechjehn Millionen Mark, der zur Befriedigung des für den , Zweck neu an—⸗ gemeldeten Bedarfs erforderlich sein wird, in Vorschlag gebracht. Bei der Bemessung dieses Bedarfs hat sich die Königliche Staats reglerung die größtmögliche Beschränkung auferlegt und nur dag

Bedürfnis der staatlichen Betriebsverwaltungen zur Beschaffung von .

Wohnungen für Arbeiter und gering besoldete Beamte, wo ez un— abwelsbar war, sowie die Kreditgewährung an solche Baugenossen⸗ schaften berücksichtigt, die der Staatsgelder zur Fortführung ihrer im Vertrauen auf ihnen zugesicherte Darlehen bereits eingeleiteten Bau. tätigkeit bedürfen.

Der neue Gesetzentwurf sieht gegen die früheren im § 4 eine Aenderung dahin vor, daß fortan nur noch von 3 zu 3 Jahren über die Ausführung dieses Gesetzes und über die Verwendung der Rest— bestände aus den in den Vorjahren ergangenen gleichartigen Ge— setzen dem Landtage Rechenschaft gelegt werden soll. Diese Aenderung ist lediglich deshalb vorgenommen worden, um für die beteiligten Behörden das nicht unbeträchtliche Schreib⸗ werk bei der Sammlung des Materials, insbesondere für die tabellarischen Anlagen der Denkschrift, erwünschtermaßen elnschränken zu können. Sachlich erschien sie unbedenklich, nachdem der Landtag bereits 13 Denkschriften genehmigt und dadurch sein Einverständniz mit der von der Staatsregierung beobachteten Verwendung der berelt⸗ gestellten Mittel bekundet hat.

Der Denkschrift über die Ausführung der bisher er— gangenen Gesetze, betreffend die Bewilligung von Staats— mitteln zur Verbesserung der Wohnungsyerhaͤltnisse von Ar⸗ beitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, entnehmen wir, daß bisher im n, . 99 386447 M für diesen Zweck verwendet oder zur Verwendung festgelegt worden sind, Und zwar 56 412 444 für staatseigene Bauten und 42 94003 ½ für Baudarlehen, die Baugenossenschaften oder einzelnen Arbeitern und unteren Staatsbeamten überwiesen worden sind.

Soweit es nach den vorliegenden Bauentwürfen bereits möglich war, ist in einer Reihe von Tabellen der Denkschrift auch die Ver— wendung dieser Summen für die einzelnen Bauten ersichtlich gemacht. Hiernach sind mit dem zum Nachweise gelangten Betrage von 53 24413 M aus den bisherigen Kreditgesetzen im ganjen 12369 staatgeigene Wohnungen eriichtet oder im Bau begriffen. Die jur

Darlehnsgewährung verwandte nachgewiesene Summe von 37 144 9084

dient zur Förderung des Baues von im ganzen 13 684 Genossen— schaftgwohnungen. .

Mit Hilfe von verzinslichen Einzeldarlehen, die sich in der Eisenbahnverwaltung auf go8 955 S belaufen, sind von einzelnen Arbeitern und unteren Eisenbahnbeamten bisher 39 Ein“ und 95 Zwelfamilienhäuser, also zusammen 229 Gigenwohnungen her— gestellt. Im Bereiche der Bergverwaltung sind von Arbeitern der Saarbrücker Steinkohlenbergwerke 495 Eigenhäuser mit 878 Woh— nungen erbaut worden, sodaß sich eine Gesamtsumme von rund 27 150 Wohnungen ergibt, deren Errichtung die nachgewiesenen Be⸗ träge jugute kommen.

Verdingungen im Auslande. Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs. und

taatgan zeiger! augliegen, können in den Wochentagen in e . en

Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingese werden.)

Oe sterreich⸗Ungarn.

Längstens 29. Mai 1909, 12 Uhr. Direktian der privilegierten

oösterreichischen ungarischen Staatgeisenbahngesellschaft in Wien;

Lieferung von 105 600 Stück Hauptbahnschwellen aus Eichen,

Lärchen, Rotbuchen oder Föhren (Kiefer) Type 1 der K. K. öster=

reichlschen Staatsbahnen. Nähereg bei der vorgenannten Dlreltior-

(Materialwesen) 1 Schwarzenbergplatz 3, 3. Stock, und beim „Reicht

anzeiger. * K. Staatsbahndirektlon in Krakau: Lieferung und Mon— tierung einer eisernen Kuppelkonstrukttlon für das Hauptgebäude der

Gifenbahnstation in Tarn sw. Vie Gesamtkosten betragen ungesäht 27 000 Kronen. Die Arbeiten sollen am 30. Nobember 1909 vollendet

sein. Näheres bel der genannten Dlrektion. 2. Juni 1909, 12 Uhr. K. K. Nordbahndirektion Wien; Bau

von jwei zwelstöcklgen Bedienstetenwohngebäuden Type 1, in der Station Prerau. Näheres bei der erwähnten Direktion und beln

Reichganzeiger!.

5. Juni, 12 Uhr. K. K. Nordbahndirektiͤn Wien: Herstellunn der Unterbauarbeiten der Hochbauten und Einfriedigung für die Station Babitz. Nähereg bei der erwähnten Direktion und bem

Reichgzanzeiger “. 6 Türke.

Ministertum der Posten und Telegraphen in Fon stan ti nop'l Vergebung der Lieferung von ho0 090 Briefumschlägen, enisprechg dem auf dem Ministerium befindlichen Muster. Bewerber um ze Lieferung, welche sich an den Conseil d' Administration genannt Ministerlums ju wenden haben, müssen Sicherheit in Höhe von 10 . seisten oder eine vom Notariat der Konstantinopler Handelskamme beglaubigte Bürgschaftsurkunde beibringen.

Zweite Beilage zum Deutschen Neichsanzeiger und

Berlin, Montag, den 24. Mai

niglich Preußischen Staatsanzeiger.

198909.

M 120.

(Nach den neuesten im Kaiserlichen

Ein Punkt in einer Spalte der Uebersicht bedeutet, daß in der betreffend nach den vorliegenden Angaben nicht vorgekommen 2) Die Beieichnung Gehöfte“ schließt ein: Aus Norwegen), Bestände (Dänemarh).

ie in der Uebersicht nicht aufgeführten wichtig seuche, Hämoglobinurle ufw., find in der Fußnote nachgewiesen.

Borbemerkungen: I)

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmahregeln.

Tier seuchen im Auslande. Gesundheitgamt eingegangenen amtlichen Nachweisungen.) en Nachweisung eine Angabe für diese Spalte nicht enthalten ist; ein Strich bedeutet, daß Fälle der betreffenden Art

13 (Großbritannien, Ställe, Weiden, Herden (Schwein und Frankreich. Besitzer (Buxemburg und Niederlande), St ä lle

eren Geuchen, wie Rinderpest, Rauschbrand, Wild. und Rinderseuche, Tollwut, Lungenseuche, Schafpocken, Geflügelcholera, Hühnerpest, Büffel⸗

Milzbrand

Notz

Zeitangabe. g= Beirke Gehöfte

Staaten ꝛe.

meinden

und Klauenseuche Schafrãude

chweinesenche⸗)

Rotlauf der Schweinen) eßlich Schwein epest

Sperrgebiete ꝛc.).

61 der vorhandenen

3 X .

meinden

Bentrke 8e Gehöfte

Bentrke (Provinzen, Departe⸗ ments, Gouvernements,

Slaponien 3 Rumänen. . . 19. s4.— 25. 4.

10.5. 16 6.

1.6. 165.565. 1

Rauschbrand;: Oesterreich 3 Bei. 6 Gem., 8 Geh. neu verseucht; S Tollwut: Oesterreich 13 Bez, 44 Gem. haupt verseucht; Rumänien a. 9 ?

9 Bei. 17 Gem., 30 Geh. ü 13 Gem., 105

Außerdem:

Schafpocken Ungarn Geflügelcholera: Desterreich 6 Bei. Beschälseuche: Rumänien a. u. b. 4 Bei,

) Schwein: Stäbchenrotlauf und Schweineseuche. ) Italien: Schweineseuchen (allgemeln).

Wöchentliche, bezw. viermal im Monat erscheinende Nachweisungen. *

8 m 709 . 76 ) 5

2 1 .

4 Bej,, 4 Gem. neu verseucht. 47 Geh. überhaupt verseucht; Bez., 9 Gem., 11 Geh., b. 8 Bei. berhaupt verseucht; Rumän Geh. überhaupt verseucht; Angarn 3 8 Gem., 10 Geh. überhaupt verseucht.

dalbmonatliche und monatliche Niachweisungen.

w

4 Gem., 4 Geh. überhaupt verseucht; Ungarn 24 Bez., 72 Gem, 86 Geh. überhaupt verseucht; Kroatien⸗Slavonien! Geh. verseucht; Italien 5 Bei. „366 Geb. überhaupt verseucht; Kroattien⸗Slavonien 3 Bej,, 3 Gem., 3 Geh. über⸗

,, . x 14 Gem. überhaupt, 5 Geh. neu verseucht.

h., b. 2 Bez. 3 Gem., 3 Geh. überhaupt verseucht. ej, 57 Gem., 558 Geh. überhaupt verseucht.

U rn b8 Bez., 93 Gem., 9 Geh. überhaupt verseucht en a. 3 Bez., 4 Gem. 7 G

Italien 9 Bei,

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(

2

Nach wei sung über den Stand von Viehseuchen in Oesterreich⸗ Ungarn am 19. Mai 1909.

(Kroatien⸗Slavonien am 12. Mai 1909.) (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

Königreiche

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Komitate (&.) Stuhlrichterbeyrke (St.) Munljipalstãdte (M.)

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Nagykäta, Räczkeve, Städte Nagykörös, Cie⸗ glsd, M. Kees kemst ...

Kaloesa, Kiskörss, Kig⸗ kunfelegyhn g, Kungzent⸗ miklos, Städte Kiskun⸗ halas, Kiskunfélegyhäza

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St. Bareg, Csurgs, Ka

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K. Sijolnok⸗Doboka ....

St. Buz is, Köjpont, Lippa, Rékäg, Ujarad, Vinga, M. Temegdar ;

St. Csakova, Detta, Weiß⸗ kirchen (Fehsrtemplom), Kubin, Werschetz (Ver⸗ see), Stadt Fehsrtem⸗

K. Tolna

K. Thorenburg Aranyos)

St. Csene, Großkikinda (Nagykikinda), Nagys zent miklos, Pärdäany, Per⸗ 6 Tõrõłbecse, Toõrõl⸗ anüsa, Hatzfeld (3som—⸗ bolya), Stadt Nagy⸗ kilinda

St. Alibunàr, Antal falva, Buänlak,. Moͤdos, 26. beeskereł (Nagybercskere'), Panesoda, Stadt Nagy⸗ beeslerek), M. Panesoda

K. Trentschin (Trencssn) .

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St. der,. Gal siet, Nagymihaly, Satoral⸗ a n. Sierencẽs, Tol Varann o, Stadt Satoral ˖ jaujhelv ;

St. Felsogr, Kiscjell, Guns (Köszeg). Nsömetujvär, Sarvar, Steinamanger (Szombathely), Städte Kösjeg, Sijombathelv ..

X. Wes sprim (Veszprom].

St. Kesjthelv, Pacsa, Sůü⸗ meg, Tapolczja, Zalae⸗ erszeg, Zalaszentgroöͤt,

tadt Zalaegers jeg...

St. Alsölendva, Csäktor⸗ nya, 56 2 6 = va, Perla, Stadt Groß

kanssa (Nagykanijsa) ..

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