1909 / 139 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jun 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden

Börsenplãtzen

für die Woche vom ⁊. vis 12. Juni 1909 nebst entsprechenden Angaben für bie Vorwoche.

1000 kg in Mark.

(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Berlin. Roggen, gquter, gesunder, mindesteng 712 g dag Wehlen, ö. ö 755 8 dag fer, * ' ' 460 5 bas

Mannheim.

Roggen, Pfuäl jer, rus . mittel Wehzen, sfaäͤljer, russischer, amerik., rumäͤn., mittel Hafer, . 6. . er, 23

adische, 11 Gerne russische Futter⸗, mittel. ö..

Wien.

Roggen, Pester Boden. Welten, Theiß ⸗· ... * geen g: ö erste, slovakische Maiß, ungarischernr ...

Gu dape st. Roggen, Mittelware Weljen, ö afer, ö

erste, Futter Malt,

9

1

Roggen, 71 bit 72 Kg das hl ... Wetzen, Ulka, 75 big 76 kg daß hl.

Riga.

Roggen, 71 1 . Wehen, J 8 . 79 ö 3 ;

Ro ; Paris. We 3 lieferbare Ware des laufenden

Antwerpen.

Donau⸗, mittel eff . Kansas Nr. 2 La Plata Kurrachee Kalkutta Nr. 2 Australier

Am sterdam.

,

Monat

4

Roggen Wen jen Mais

9 9 4

Asow

St. Petersburger de, amertikanischer Winter amerikanischer bunt

La Plata

d 9 46

Wenen . . (Mark Lane) .. Wehen er n e. Getrelde,

Hf Mittelprels aus 196 Markte n rten erste (Gazette averages) Liverpool.

russischer 2. Winter Nr. 2 ..

Manitoba Nr. 2 La Plata... Kurracherc . Australier

Hafer, englischer e Gerste. Futter · Del antfa; DOdessa

Mais amer lkan., bunt La Plata, gelber, neu

Wehen

uli

Weijen, Aeferungsware . N 1 5686 Mals 1

Neu Pork. roter Winter · Nr. 2.

Juli Weinen Lieferungtzware . k Dezember Mails h. Ii GSuenos Lireęt. Weijen Man Durch schnitto ware J J ) Angaben liegen nicht vor.

Bemerkungen.

Woche . Juni 1909

189,57

195,00 270, 52 197,50 195, 00 145, 00

184,58 29431 169, 27

14375

178,46 278,56 165,74 149, 15 135,97

143, 67 150 1

150,49 190, 94

147, 49 213. 62

207,48 207,48

208,94 188,B72 195,75 213,95

ö

212,45 204,2

201, hh 164,14 151,22

208, 05

21276 Ir g

2111 1218

15075 13221

181,25 169 51 166, 98 120 00

232, 1 1983,39 180,31 177,51 155,42

183 52 110424

196,42 270,99

Da⸗ egen or⸗ woche

197,70 271,00 185,30

195,90 270,18 197,50 195,090 145,00

184 80 291,25 163,51

143 0

174,83 266, 9h 163,80 148,39 133,62

142, 70 187,365

144,45 188,B 70

15221 216,75

204. 83 204,83

208,39 186, 14 195.77 212 44

151,31 211,28 226,36 135,22 131, 84

212, 35 204,52 202,23 153, 46 144,10

208,42

13mperlal Quarter ist für die Weizennoth an der Londoner Pro⸗

dultenbörse = h94 an 196 Marktorten einheimisches Getreide (ñazotte aveagos) Weljen = 480, Hafer

L Bußshel Welzen 69, 1 Pfund englisch 453,6 g; 2456, Mais

; kg. . u. 6 aus nielnen e n , 6 . „und 1 6 , n, Liwwerpool die Kurse auf London,

ock die Kurse auf Neu . . t. Peters bur auf diese Plätze. Goldyrl! Berlin, den 16. Junt 1909.

gaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

agesangaben im ö an der

nung der Preise in Reichswährung Relchgan zeiger ermittelten erliner Börse zu jen und Budapest die Kurse auf hieago und Pork, für Odessa und Riga die 66

für

für Paris, Antwerpen und Amsterd reife in Buenog Aireg unter Berũcksichtigung der

und engl. gerechnet; für die gug den Umsͤͤtzen eg Königreichs ermittelten Durchschnittzpreise für ist 1 Imperial Quarter 312, Gerste 100 Pfund engl. eee: 1 Bushel Malz 56 Pfund englisch. 18ast Roggen 2100, Wehen

sind die ien,

die Knrse

Dentscher Reiche tag. 261. Sitzung vom 15. Juni 1909, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Seit der letzten Sitzung sind verstorben die Abgg. Schell⸗ horn (nl), Sch mi dt-Halle (fr. Vollsp. und Goldstein (Soz ). Das Haus ehrt das Andenken der Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen. 9 .

Auf der Tagesordnung steht, die folgende Inter⸗ pellation der Abgg. Dr. Pachnicke, Linck, Reichsgraf von Bothmer, betreffend Aenderung der bestehenden mecklen⸗ burgischen Verfassung:

Was gedenkt der Herr Reichskanzler zu tun, nachdem

I) die in dem Bundesratzbeschluß vom 26. Oktober 1875 aus⸗ gesprochene Erwartung, „es werde den Großherzoglich mecklenburgischen Regierungen gelingen, eine Aenderung der bestehenden ,, Verfassung mit dem mecklenburgischen Landtag zu verelnbaren“ nicht in Erfüllung gegangen ist, und

2) die von dem Stellvertreter des Herrn Reichskanzlers am 24. Januar 1905 zum Ausdruck gebrachte Annahme, es sei „ganz

auggeschloffen, daß die mecklenburgischen Regierungen es aufgegeben haben sollten und die mecklenburgischen Landstände es auf die Dauer ablehnen könnten, eine den modernen Anforderungen der Zeit entsprechende Verfassung in ihrem Lande herzustellen“ sich, wenigstens soweit die Mehrheit der mecklenburgischen Ritterschaft in Frage kommt, als irrtümlich erwiesen hat?

Auf die Frage des Präsidenten Grafen zu Stolberg erklärt sich der Stellvertreter des Reichskanzlers, Staats⸗ sekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg bereit, die Interpellation sogleich zu beantworten.

Zur Begründung der Interpellation ergreift das Wort der

Abg. Dr. Pachnicke (Fr. Vgg.): Gleich nach der letzten Reichsg« tagewahl hat die freisinnige Partel mit den Nationalliberalen den Antrag gestellt, daß in jedem Bundesstaat eine aus Wahlen der Be— völkerung hervorgegangene Vertretung bestehen solle, deren Zustimmung zur Gefetzgebung und zur Feststellung des Staats haushalts erforderlich fein soll. Der Antrag wird wegen der Schwierigkeiten durch die Finanzreform nicht mehr zur Verhandlung kommen, aber die mecklen⸗ burgssche Verfasffungsfrage mußte auf die Tagesordnung kommen, weil fie das Lebengzinteresse eines ganzen Landes betrifft, und weil feit den letzten Reichstagsverhandlungen darüber die Pro⸗ klamation der beiden Großherjzöge von Mecklenburg ergangen ist, wonach diese eine zeitgemäße Umgestaltung der Verfassunge— zustände wünschen. Das war ein Fortschritt! Aber der Entwurf, der für eine Verfassunggänderung vorgelegt wurde, enttäuschte. Der Entwurf enthielt die Breiklassenwahl und die öffentliche Abstimmung. Dafür gibt es zwar in Norddeutschland Vorbilder, aber keine nach- ahmeng werten. Leider ist die Auffassung noch nicht ausgerottet, daß die politische Befählgung am Portemonnaie zu erkennen ist, und leider besteht noch immer bei den Wahlen sowohl der Druck von oben wie pon unten. Ferner wollte der Entwurf von den 84 Mitgliedern des Parlaments nur 22 aus allgemeinen Volkswahlen hervorgeben lassen, und diese sollten noch verschleden auf Stadt und Land verteilt werden. Das ergibt wiederum eine ständische Vertretung. Tie Ritterschaft, die 340 der Bevölkerung umfaßt, sollte 2 Stimmen erhalten, die Handelskammer, die eine Bevölkerung von 1700 repräsentiert, nur eine Stimme. Die Rechnung 34: 17 22:1 stimmt nicht. Wahlberechtigt foll nur sein, wer eigenen Hausstand und eigenen Herd bestzt. Wer das vorschlug, muß ein eingefleischter Feind der Jung- gesellen sein oder zu beschleunigen.

vielleicht die Absicht haben, die Volks vermehrung Aber es soll nicht nur nach Beruf und Heiratslust,

das Berechtigungs zeugnis für den Einjährigendienst zu erteilen, Dle Lehrer werden einfach unwürdig behandelt, für ihre Sicherstellung ist nichts getan; sie find jederzeit kündbar und haben keinen rechtlich fundierten Pensionsanspruch. Was in dieser Beziehung.

daß unter solchen Umstaͤnden der Lehrermangel chronisch sst. Mit diesen Rückständigkeiten kann nur aufgeräumt werden, wenn die staatliche Schulaufsicht eintritt. Man wirft ein, ez handele sich hier um eine Landessache, in die wir uns nicht einzumischen hätten. Der Reichstag hat aber wiederholt diese mecklenburgische Angelegenheit er⸗ örtert und entsprechende Anträge gestellt. Auch der Bundesrat hat die Erwartung ausgesprochen, daß es der mecklenburgischen Regierung gelingen werde, eine entsprechende Reform durchzuführen. Auch die mecklenburgischen Bundesbevoll mächtigten, so der Minister von Bülow, der Vgter des jetzigen Reicht kanzlerg, hat sich seit 1369 wiederholt für eine Reform erklaͤrt. Daß das Reich juristisch berechtigt ist, seine Zuständigkeit zu erweitern, haben selbst Männer wie von Buchka und von Kardorff zugestanden. Der Abg. Bassermann hat nur den Vorbehalt gemacht, daß das Reich sich nicht in Einzel⸗ heiten des Landtagswahlrechts einzumischen habe. Es gilt heute nur, etwas nachzuholen, was bei der Gründung des Deutschen Reichs unter dem Donner der Kanonen versäumt worden ist. Die häufigen Krisen in Deutschland sind durch den Mangel an Homogenität der Parlamente erklärt. Insofern hat diese Frage auch eine große politische Bedeutung. Es sind von Schwerin

kommiffarisch deputatorische Verhandlungen in Aussicht gestellt worden,

die uns Interpellanten den Boden Unter den Füßen wegziehen sollen. Run, der Weg von Schwerin nach Berlin ist mit Ver⸗ sprechungen gepflastert. Entweder kommt wieder nichts zustande oder etwas zustande, was dem Nichts verzweifelt ähnlich sieht. Ich lann Sie nur bitten, sich daran zu erinnern, daß Sie alle nicht hier wären, wenn Sie nicht auf Grund des Konstitutionalismus hergeschickt worden wären. Unfer Präsident hat neulich dem jungtinkischen Parlament gratuliert; was den Türken recht ist, ist den Mecklen · burgern billig. Möge er bald in die Lage kommen, dem mecklenburgischen Parlament zu gratulieren. Ich hoffe, daß der Staatßfekretär uns eine Antwort gibt, die die mecklenburgische Ritterschaft nicht in ihrem Widerstande bestärkt, sondern dazu bei⸗ trägt, daß auch Mecklenburg endlich sein Ständewesen überwindet.

Staatssekretär des Innern Dr. von Bethmann Hollweg:

Meine Herren! Die mecklenburgische Verfassungefrage ist bereits so oft und ausführlich im Reichstage erörtert worden, daß, wenn man von der Schilderung und Würdigung der gegenwärtigen mecklenburgischen Verfassungsjustände absieht und das werde ich selbstverständlich tun —, neue Gedanken kaum mehr beigebracht werden können. (Sehr richtig! rechts.) Daß die mecklenburgische Verfasfsung fortgebildet werde, wünschen große Parteien dieses hohen Hauses, und auch der Bundesrat hat seine Ansicht in dieser Beziehung in dem bekannten Beschluß vom 26. Oktober 1875 festgelegt.

Wie bei früheren Gelegenheiten, so hat auch heute wieder die Frage, in welcher Form dies Ziel zu erreichen sei, eine besondere Rolle gespielt. Der Herr Vorredner legte ersichtlich ein gewisses Gewicht darauf, von seinem Standpunkt aus dariulegen, daß ver⸗

mittels der sogenannten Kompetenz⸗Kompetenm das Reich jederzeit in

der Lage sei, eine Aenderung der mecklenburgischen Verfafsung vor—⸗ zuschreiben. Rein wissenscha tlich ⸗juristisch mag es nicht ohne Interesse sein, das Für und Wider in dieser Frage zu erörtern; aber ich darf es mir versagen, auf die Einzelheiten dieser Seite der Angelegenheit

fondern auch nach der Bildung unterschieden werden; wer gebildet ist,

wählt doppelt. Aber was Bildung ist, darüber sind Bücher geschrieben Der ernsteste Einwand gegen den Entwurf betrifft den Verfassungs

worden. Paragraphen über die Verfassungdänderung; eine aͤnderung soll nur mit einer Dreiviertelmehrheit möglich sein und von einem neugewählten Landtag mit derselben Mehrheit bestätigt werden. Daz ist eine Versündigung gegen die Zakunft. Gehörte ich zur mecklenburgischen Rltterschaft, und ließe außer acht, ich hätte den Entwurf sofert angenommen, Aber dia Ritterschaft hat ihn mit großer Mehrheit abgelehnt. Die meqdlen, burgische Ritterschaft will herrschen, sie will die Derrschaft nicht mit. anderen teilen; der Entwurf scheiterte, weil die Ritterschaft nicht will. Die Ritterschaft hat als Klasse sehr bewußte Ideale; hier heißt es: Cherchez l'intérét! ritterschaftlichen Voistoß gegen den Konstitutional ismus sicht auf die mecklenburgische Monarchie vertridigt. beutsch⸗konservative Partei im Reichstag kann diese Verteidig ang nach meiner Meinung keinen Eindruck machen, denn eine verfassungz⸗ feindliche Partei will doch auch sie nicht sein. Dann hieß * noch, bie Mecklenburger seien ja ganz zufrieden, sie zahlten wenig Steuern, also woju diese Umwälzung? Dies find die Gründe, mit denen man die angeregte Verfassungsänderung in den Orkus persenkte. In Wirklichkeit ift die Bolköstimmung durchaus für eine kon stitutionelle Verfassung, das zeigen die zahllosen Unterschriften, mit denen sich die Petitionen bedeckt haben; nur die Ritter sind es, welche eine Ver. sassung nicht wollen. Das angtkündigte Gatgegenkommen“ der Ritterschaft läßt sich, in die Formel zusammenfassen- Dat blivt allens beim ollen!“ In Mecklenburg ist kein. Staazsei heit vor handen; es herrschen ber Großherzog, die Ritterschast und die Städte, alfo eine Drelheit. Die Ritterschaft ist eine QOligarchie, groß geworden im Kampfe mit dem Fürsten, mit ihm verbunden nur durch Privat⸗ vertrag, den berühmten Erbpergleich. Zu dieser Ritterschaft gehört jeder, der ein landtagsfähiges Gut besitzt, daz man auch durch Kauf erwerben kann; also käuflich ist n heute in Mecklenburg das höchste Recht, das Recht der Teilnahme an der Gesetzzebung! Die Stäbte, vertreten durch ihre Magistrate, sind der drltte Stand; aber die Bürgerschaft der Städte hat auf diesen nicht den geringsten Ein⸗ fluß. So sieht das alte gule“ Recht aus. Es ist Jahrbunderte alt, alle Verhältnifse haben sich seitdem von Grund aus geändert, Rußland, die Türkei, sie haben ihre Verfassung, Montenegro ist am Werke, fie einzuführen nur in Mecklenburg, bleibt alles beim asten. Ich vertrete schon fast 20 Jahre denselben mecklenburgischen Wahlkrels und bin deshalb mit Land und Leuten wohl ver— traut. Gewiß ist auch seitens deg alten Landtagtz mngnches geschehen, was sich beim besten Willen nicht länger aufschieben ließ, gewiß hat auch daz Reichsrecht den mecklenburgischen Feundallsmut, der ohnedies unerträglich gewesen wäre, in elwag ab geschwächt; aber der wirtschaftliche Fortschritt ist verlangsamt, ist gehemmt worden durch den Eigenfinn der Privilegierten. Bie Bauern schreckt man von dem Gedanken der Verfassung dadurch ab, daß man ihnen vorredet, sie würden viel mehr neue Steuern zu zahlen haben. Dabei werden heute noch die Höfesteuer und die land⸗ wirischaftlichen Steuern nach dem Kataster von 1755 erhoben. An Pepösterung bleibt Mecklenburg welt binter dem Durch- schnitt des Deutschen Reichs zurück, ja, es ist teilweise ein direkter Rückgang zu konstatieren. Dafür dringen Tausende und aber Tausende von Angehzrigen fremder Völkerschaften als landwirtschaftliche Arbeiter ein, die Millionen außer Landes tragen und sonst höchsteng den Justijetat kelasten. Dabel kann doch bei den heutigen Getreldepreifen von einer Not der Landwirtschaft nicht mehr esprochen werden; wer das tut, macht sich einer Täuschung n . Bezüglich des Wildschadens, des Jagdrechtöß sind die Ver⸗ hältniff⸗ in Mecklenburg noch im Zustande schlimmster Rück⸗ ständigkeit. Die schlimmste Wunde am Landeskörper sind die Schul⸗ berhältniffe; hat doch der Großherzog selbst seine Einflußlosigkeit in dieser Beziehung als seinen größten Schmerz bezeichnet! In Mecklen- burg isf noch heute die Stadt. und Landschule aufs äußerste differenziert, ein Zustand, den nicht einmal das preußische Herreabauß mehr dulden möchle. Aber bie mecklenburgische Ritterschaft hält noch an

mit dor Rück⸗

ich das Gemeinwohl

Nur ein Vorwand ist es, wenn man den

Selbst auf die

ihren eigenen Seminaren fest. In beiden Mecklenburg haben noch jetzt die Seminare nicht dat Recht, ihren geprüften Zöglingen

einzugehen, einmal weil die Reichsregierung wiederholt ihre Stellung zu diesen Fragen hier auggesprochen hat, vor allem aber um des willen, weil und auch der Herr Vorredner hat das betont im Vordergrund die politische Frage steht, ob das Reich sich entschließen würde, seine Machtsphäre gegenüber dem inneren Verfassungsrecht der Ginzelstaaten anderg abzugrenzen, als es in der Verfassung geschehen ist, wobei ganz dahin gestellt bleiben kann, welcher Weg ju diesem Zwecke zu beschreiten sein wärde. Eine derartige grundlegende Aenderung unseres Verfassunggrechts vorzunehmen, liegt nicht in der Absicht der verbündeten Regierungen.

Das, meine Herren, hindert aber die verbündeten Regierungen nicht, gegenüber den Vorgängen, die sich gegenwärtig und seit mehr als Jahresfrist in Mecklenburg abspielen, an der Grwartung fest⸗ zuhalten, die sich in dem Beschluß von 1876 ausgedrückt hat. Die verbündeten Regierungen wissen fich hierin eins mit den Großherioglich mecklenburgischen Regierungen, welche ihrerseits den festen Willen be⸗ kundet haben, die Verfaͤssung in beiden Bundesstaaten auszubauen, und welche sich in diesem ihrem Entschluß nicht dadurch haben beirren lassen, daß sie auf Widerstände gestoßen sind, die fie bisher nicht haben überwinden könen. Ginem endgültigen Scheitern der mecklen⸗ burgischen Reglerungtvorlage kann der bisherige Verlauf der Ange⸗ leganheit in keiner Welse gleichgestellt werden. Die Entschiedenheit, mit der die Großherzoglich mecklenburgischen Regierungen die Ver- fassungsfrage aufgenommen haben, und die Gatschlossenheit, mit der Fe an ihren Plänen festhalten, jeigt, daß sie die begründete Hoffnung zu haben glauben, (Heiterkeit links), eine Vereinbarung mit dem Landtag ju erzielen. Gerade der gegenwärtige Augenblick bietet dez= halb auch den verbündeten Regierungen keinen bꝛsonderen Anlaß, an der Erfüllung ihrer Erwartungen zu verzweifeln, wobei sie den Wunsch haben, daß es den Großherzoglichen Regierungen gelingen möge, die lang schwebende Frage in naher Zeit zum Abschluß zu bringen. (Bravo! rechtfd. Große Heiterkeit und Unruhe linkt.)

Mecklenburgischer Bevollmächtigter zum Bundesrat Freiherr von Branden stein: Die Großhersoglichen Regierungen erkennen an, daß für die Abänderung der bestehenden Landes verfassung. die neben den bisherigen Ständen auch Vertretern der anderen Volkskreise eine Beteiligung an der Gesetzgebung und Feststellung detz Haushalts ermöglicht, ein dringendes Be— därfnis besteht. Sie haben deshalb den Sländen auf einem im letzten Jahre abgehaltenen außerordentlichen Landtage einen dieser Auffassung entsprechenden Verfassungsentwurf vorgelegt. Eine Einigung über diesen Entwurf ist bisher freilich nicht erzielt worden. So bedauerlich dieses vorläufige negative Ergebnis ist, kann bei den altüberkommenen und tief eingewurzelten Verhältnissen des Landes und bei der unter den Parteien weit auseinandergehenden Beurteilung der Vorlage doch nicht angenommen werden, daß es ein endgültiges Scheitern bedeutet. Die Großherzoglichen Reglerungen geben das Vertrauen nicht auf, daß sich auch die Ritterschaft einer Verfassunge änderung auf, die Dauer nicht verschließen wird. Von der Auffassung gelestet, daß für die Fortentwicklung des Landes die Durchführung der Reform auf das dringendste erwünscht ist, halten beide Regierungen sich für verpflichtet, keinen Wig unyersucht zu lassen, um ihr Zlel zu erreichen. Sie haben neue Verhandlungen mit den Ständen eingeleitet und sind fest entschlossen, das Reform. werk fortzusetzen bis zu einem dem Wohle des gesamten Landes dienenden Ergebnisse.

Auf Antrag des Abg. Dr. Wiem er (fr. Volksp.) tritt das Haus in die Besprechung der Interpellation ein.

Abg. von Normann (kons.): Im Namen meiner politischen Freunde habe ich zu erklären, daß wir an unserem Grundsatze, nach dem

bisher geschehen ist, ist bis zur Lächerlichkeit winzig. Kein Wunder,

Verfassungsangelegenheliten der Bundesstaaten allein von diesen selbst zu regeln sind und nicht den gesetzgebenden Faktoren des Reiches unterstehen, nach wie vor festhalten. Sonach erblicken, wir in der Einbringung der vorliegenden Interpellation eine die Zuständigkeit des Reichstags überschreitende, im Resultat dem Herrn Reschekanzler eine Verletzung der verfassungsmäßigen Richte der Einzelstaaten zu— mutende Maßnahme, deren Verhandlung wir für unzulässtg hallen.

Abg. von Oertzen (Rp.): Auch ich habe namens meiner Freunde zu erklären ... (Lachen ins,) Ich weiß nicht, was Ihr Lachen fol. Wir sind der Ansicht, daß das Reich nach der Reichs perfassung nicht berechtigt ist, in die Verfassungen der EGinzel⸗ staaten gesetzgeberisch einzugrelfen. Wollte man dem Reich ein solches Recht einräumen, so würde das Deutsche Reich aufhören, ein Bundtstaat zu sein, und es würde den Charakter eines Ginhestsftaatz annehmen. Fürst Bismarck, der große Gründer des Deutschen Reiches, hat diesen Standpunkt sters festgehalten. Die Einfchlagung des gegenteiligen Weges würde die Schöpfung bes Deutschen Relches in seinen Fundamenten erschüttern. Ber der Gründung des Deutschen Reiches hat jeder Bundesstaat gioße Opfer an seiner Selbständigkeit und seiner Souveränität m Inseresse des großen Vaterlandeäz gebracht. Die Souveränitäis- rechse sind aber nur insoweit auf das Reich übergegangen, als die Reichsverfassung dies ausdrücklich ausspricht. Die Relchsverfassung hat aber nicht dem Reiche das Recht übertragen, die Verfassung der Einzelstaaten von sich aus zu regeln. Die Inter⸗ pellation stiht daher trotz ihrer vorsichtigen Form mit diesen ver⸗ sassungsmäßlgen und im Interesse der Elnigkeit und Erhaltung der Ginzelstaaten sowie auch des ganzen Reiches notwendig zu beachtenden Grundsätzen in Widerspruch, und wir können uns daher an einer sachlichen Debatte über die hier angeregte Frage nicht beteiligen.

Vöepräfident Dr. Paasche: Ich möchte doch die Herren, die der deutschen Sprache mächtig sind, bitten, nicht abzulesen. (Stür⸗ mische Heiterkeit links; große Unruhe rechts, hei der die weiteren Worte dez Vizepräsidenten nicht mehr vernehmlich sind; Ruf rechts: Zur Geschäftgzordnung! V zepräsident Pa asche hat bereits dem nächsten Redner, dem Abg. Linck, das Wort erteilt.) .

Abg. Linck (al) beginnt mit der Bemerkung, daß es für ihn keine angenehme Aufgabe sei, in der gegenwärtigen Situation das Wort zu ergreifen. Es gelingt ihm aber bei der großen fortdauernden Unruhe der rechten Seite nicht, sich Gehör zu verschaffen. Der Lärm auf der rechten Selte dauert fort; dem Vizepräsidenten Paasche wird entgegengerufen: Unerhörte Beleidigung!

Vizepräsident De. Paa sche: Wenn diese Zwischenrufe eine Kritik melner Geschäftsführung sein sollen, so möchte ich ausdrücklich auf die Geschäftsordaung verweisen, wonach das Verlesen von Reden nur dann gestattet ist, wenn der Redner der deutschen Sprache nicht mächtig ist. (Stürmische Unterbrechungen rechts; Zurufe: Reden, nicht Er⸗ klärungen!! Darauf habe ich nur zu eiwidern, daß der Abg. von Dertzen nicht namens seiner Partei eine Erklärung abgegeben, sondern eine Rede verlesen hat. Darauf habe ich gesagt: Ich möchte die Herren, die der deulschen Sprache mächtig sind, bitten, ihre Reden nicht zu verlesen. Vazu war ich nach der Geschäfts ordnung berechtigt, eine unerhörle Beleidigung vermag ich darin nicht ju erblicken. Wenn Se sich beschweren wollen, so können Sie ja den geschäftsordnungk⸗ mäßig zulässigen Weg beschreiten. .

Abg Lin ck (nl) fährt in seinen Ausführungen fort, die Erregung des Hauses dauert aber noch lange Zeit an, und Vijepräsident Dr. Paasche muß wiederholt um Ruhe ersuchen, um dem Redner einigermaßen Gehör zu deischaffen Dieser schildert den Verlauf der jüngsten Verhandlungen äber den Verfassungsentwurf der mecklenburgischen Regierung und fährt dann fort? Mecklenburg hat bewiesen, daß es für eine moderne Verfassung reis ist. Leider kann aber nicht die Hoffnung gehegt werden, daß die Ver⸗ handlungen über den Verfassungöentwurf zu einem Ergebnis führen werden. Denn von den Rittern ist nicht zu erwarten, daß sie ver⸗ fassungsfreundlich werden, und auch ein mecklenburgischer Minister hat bie allgemeinen Wahlen nur als ein notwendiges Uebel bezeichnet. In den Verhandlungen ist auch der Antrag gestellt worden, daß die Reichstagsabgeordneten nicht wählbar für den Mecklenburgischen Landtag sein sollen, und daß der Sitz des Landtages nicht die Residenz fein solle, wo er mit den Minssterien am besten Fühlung nehmen könnte, sondern daß er wie bisher in Sternberg oder Malchin tagen soll. Daß die Rittirschaft nicht freiwillig ihre Rechte aufgeben wird, liegt auf der Hand, und deshalb müssen die verbündeten Regierungen in die mecklenburgischen Verhältnisse eingreifen. Auch für die Mecklenburger Großherzöge gilt der Satz: salus publica suprema lex. Wenn man auch behauptet, daß Mecklenburg nicht schlechter verwaltet werde als andere Staaten, so verdankt dies Mecklenburg doch nicht seiner ständischen Verfassung, man kann vielmehr sagen, daß es sich trotz der ständischen Kon⸗ stitaͤtion auf der Höbe gehalten habe. In erster Linie hat auch das Reich eingewlrkt. Wie sähe es heute mit Mecklenburg ohne das Reich aus! Die deutschen Justtzgesetze haben mit dem alten Recht aufgeräumt, wie überhaupt der erfrischende Hauch aus dem Deutschen Reich manche mittelalterliche Ruine in Mecklenburg weggeblasen hat. Besonders hat der weite Blick der Städte Rostock und Wlsmar das Land vor allju großer Rückständigkeit bewahrt. Die Städte haben immer gegen die Ritterschaft die Sache des modergen Fortschritts vertreten. Gewiß gibt es auch im mecklenburgischen Landtag einsichtige und er⸗ fahrene Männer, und es ist tüchtige und uneigennützige Arbelt ge—⸗ leistet worden, aber durch den Einfluß der Ritterschaft werden doch einseitige, erzreaktionäre Interessen vertreten. Die Schule hängt lediglich von dem Wohlwollen oder Uebelwollen, von dem Verständnis oder Urverständnis des einzelnen Gutebesitzers ah. Die gegenwärtige Ver— Ehe Mecklenburgs darf innerhalb des Deutschen Reiches nicht be tehen bleiben, das Reich hat die Pflicht, dafür zu sorgen, daß auch in Mecklenburg moderne verfassungsmäßige Zustände eutstehen. Die Reichsregierung selber wünscht es, der Reichstag hat schon dreimgl einen dahingehenden Antrag angenommen, und auch von konservativer Seite ist die Notwendigkeit anerkannt worden. Siaat rechtlich befugt wäre das Reich, in die mecklenburgischen Ver⸗ hältnisse einzugreifen, wenn nur im Art. 78 der Reichsverfassung vorgeschrieben würde, daß in jedem Bundesstaat zur Zustimmung zu Gejetzen die Zustimmung einer gewählten Volksvertretung notwendig ist. Das würde uns Mecklenburgern helfen und der ständischen Ver⸗ fassung das Rückgrat brechen. Die Verfassung der Einzelstaaten ist nicht als Reservairecht in die Reichsverfassung aufgenommen, daher ist sie auch nicht für alle Zeit der Emnwirkung des Reichs ertzogen worden. Bas Reich würde sich selbst schaden, wenn es vor der Ver⸗ fassung der Einzelstaaten Halt machen wollte. Leichtsinnig wird natürlich niemals von Reichs wegen in eine einzelstaatl iche Verfassung ein gegriffen werden, aber Ausnahmeverhältnisse, wie sie in Mecklen⸗ burg bestehen, bedürfen auch einer Aus nahmebehandlung. Das Reich darf in seinem Interesse nicht solche Verhältnisse wie in Mecklenburg dulden, sonst macht es sich mitschuldig daran. Die vornehmste Auf⸗ gahe des Reichs ist die Pflege der Wohlfahrt des gesamten Vol kes. Wenn die Herren nicht so weit gehen wollen wie wir, so sollten sse doch wenigstens mit uns die Unhaltbarkeit der mecklenburgischen Zustände anerkennen; damit wäre der mecklenburgischen Sache schon ö Wir werden die Verfassungefrage immer wieder stellen, bis

e in unserm Sinne gelöst ist. Wir Mecklenburger wollen nicht Deutsche minderen Rechts sein.

Mecklenburgischer Bevollmächtigter jum BundesratFreiherr von Brandenstein: In der Erklarung, die ich vorbin absichtlich verlesen habe well mir daran lag, daß meine Worte hier korrekt zu Gehör kamen, habe sich den Standpunkt der mecklenburglschen Regierung ausreichend vertreten. Ich möchte aber die Ausführungen des Vorrsdners nicht unwider— sprochen? lassen. Er hat sich entschieden Uebertreibungen zu schulden kommen lassen, wenn er unter anderem von einem Bruch bes Fffentlichen Rechtz sprach. Auch der Abg. Pachnicke ist in seiner Auffaffung über die mecklenburgischen Schulverhältnisse zu welt ge⸗

angen. Diese sind wirklich nicht fo schlecht, wie er sie schilderte. ch bln als junger Verwaltungsbeamfer auch in preußischen Pro—⸗ dinzen tätig gewesen und habe die Verbältnisse mit offenen Augen beobachtet. Bann bin ich nach Mecklenburg zurückgekehrt, und ich kann Ihnen versichern, daß nach meinen Beobachtungen die Schul

verhältnisse in Mecklenburg nicht nennenswert anders sind als in anderen gleichartigen Gebieten. Auch die xitterschaftlichen und Domanialschulen haben einen Stamm ausgejeichneter urd tüchtiger Lehrer, und ich kann nur wünschen, daß die Lehrer im übrigen Deutschland auch so Tüchtigeß leisten. Der Abg., Pachnicke hat behauptet, daß sich die mecklenburgische Brpölkerung nur in geringem Maße vermehre. In meiner jetzigen amtlichen Stellung ist mir sehr oft entgegengetreten, daß in Mecklenburg die innere Kolonifatlon ganz Ausgeieichnetes leistet. Der Großstaat Preußen hat diese Tätigkeit mit dem größten Interesse verfolgt und hält sie nach vielen Richtungen für beachtenswert.

Vijepräsident Dr. Paasche: Ich möchte auf die vorige An⸗ gelegenhelt zurückkommen. Als der Abg. von Normann rerlas, baß er namens seiner Partei eine Erklärung abzugeben habe, habe ich ihn in keiner Weise unterbrochen. Auch den Abg. von Oertzen habe ich ruhig ausreden lassen, aber nachdem er eine ctwäg längere Rede verlesen hatte, sagte ich wörtlich; „Ich bitte aber nunmehr die Herren eg war das mehr scherzhaft gemeint die der deutschen Sprache genügend mächtig sind es erfolgte darauf lebhafte Heiterkelt w nicht weiter ihre Reden zu ver⸗ lefen'. Ich habe angenommen, daß der Abg. von Oertzen nicht eine Erklärung abgab, sondern eine Rede hielt. Er sagte am Eingang seiner Rebe: „Auch ich habe nameng meiner politischen Freunde zu ecklären.! Auf einen Zuruf dis Abg. Ledebour sagte er; „Ihr Lachen kann ung nicht in unserer Auffassung irre machen. Er fuhr dann fort: „Wir find der Ansicht uw.“ Ich habe nicht geglaub!, daß er namens feiner Partei eine Erklärung abgab, ich habe ihn auch nicht irgendwie moniert, sondern nur die Bitte ausgesprochen, daß die Herren keine längeren Reden mehr verlesen möchten. Wenn er sich aber verletzt fühlen sollte, so bedauere ich das, es war nicht meine Absicht, ihn zu verletzen. . .

Abg. Dr. Spahn (Zentr) erklärt, daß das Zentrum immer eine Verfaffung sür Mecklenburg gewünscht, habe, daß es aber anderseits den Reichgiag für nicht berechtigt gehalten habe, dahin gehende Anträge zu stellen. An diefem Standpunkte halte seine Fraklion auch heute noch fest. Die Einjelstaaten seien seinerteit unter Wahrung ihrer eigenen Existenz und ihrer Verfafssung in das Reich eingetreten. Daß Reich könne elso nur mit Zustimmung der Einzelstaaten eine Verfaffungsänderung derselben vornehmen. Sesne Fraltion müsse a n ihrem Standpunkte zur Frage der Kompetenzkompetenz esthalten.

Abg. Frohme (Soz.): Wir sind von einer einigermaßen den modernen AÄnsprüchen entsprechenden Lösung der mecklenburgischen Ver—⸗ fafsfunggfrage heute weiter denn je entfernt. Allerdings hat der Bäandeßrat 1875 die Erwartung ausgesprochen, es werde den mecklen— burgischen Regterungen gelingen, eine Aenderung der bestehenden Ver⸗ fafsung mit dem Landtag zu vereinbaren. Aber vor wenigen Jahren hat unz der mecklenburgische Gesandte Freiherr von Oertzen mit dürren Worten erklärt, daß Mecklenburg eine Einmischung des Reiches in die inneren Verhältnisse Mecklenburgs für unmöglich halte und sich diese eventuell verbitte. Gine freihestliche Verfassung ist die Voraussetzung und die unerläßliche Vorbedingung für die Volks⸗ wohlfahrt; ohne sie ist eine Entwicklung und Entfaltung der Volks⸗ kräfte unmögkich. Wir sind so lange nicht eine einheitliche Nation, als in einem Bundesstaate diese Grundbedingung unerfüllt ist. Hält man die Bestimmungen der Reichsverfassung für nicht ausreichend, um damit eine Einwirkung im Sinne der Verfassungsänderung auf Mecklenburg auszuüben, so wäre nichts einfacher, als den Artikel 3 der Reichzberfaffung, der bom gemeinsamen Indigenat handelt, dahin zu erweitern, daß zu den Voraussetzungen auch eine konstitutionelle Verfassung bezw. Volksvertretung gehört. In Mecklenburg sst der Landesherr für das Domanium noch ein durchaus absoluter Ferrscher, und ebenso herrscht die Ritterschaft in ihrem Machtbereich naheju unumschränkt. Der Feudalismus, der Absolutismus, die vor— märjlichen Zustände in Mecklenburg find ein Pfahl im Fleische des Deutschen Reiches. Von den mecklenhurgischen Ständen ist keine Reform zu erwarten; das Resch muß eingreifen. Der mecklen⸗ burgische Verfaffungsstreit beweist nur wieder mit greller Klarheit, daß daz Volk, das sich auf das Entgegenkommen von oben verläßt, immer verraten und verkauft ist; die Erlösung des mecklenburgischen Volkes von dem Uebermaß von Ungerechtig⸗ keit, unter dem es leidet, muß aus dem Volle selbst heraus kommen. Die Tätigkeit der Sozialdemokratie hat dort ein gut Teil dazu bei⸗ daß dort überhaupt schon von einem politischen Leben die Rede ist. Das Volk wird schließlich auch die Regierung zwingen, mit einer anderen Verfassungsreform als der jetzt gebotenen kläglich schwächlichen, nämlich mit einer wirllich freihelt lichen Reform hervor⸗ zutreten. Diesem Verhängnis wird die mecklen burgische Regierung nicht entgehen.

Abg von Treuenfel z (kons): Die Angriffe gegen die Ritter, schaft zu widerlegen, würde nicht schwer sein. Es ist ihr nachgesagt worden, sie verteldige die alte Verfassung nur aus Eigennutz. Ich bedaure, daß der Abg. Linck so von seinen Landsleuten spricht.

den Zweck,

Stern in

hat

Abg. Anfang an der

aber, der

teiligung Bothmer

nicht wirk

im Lande

getragen,

es bisher

Mehrheit

das zeigt

Sache dient. Reichstage schuldig bin, lehne ich ab. D im Reichtag.

Damit schließt die Besprechung.

Der Präsident teilt mit, daß eine Interpellation Albrecht und Genossen (Soz ) eingegangen ist, betreffend zeit⸗ weilige Aufhebung der Getreidezölle und der Erteilung von : Die Interpellation wird auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen gesetzt werden.

Nächste Sitzung r

(Erste Lesung des Erbschaftssteuergesetzes, Reichsstempelgesetzes, Wechselstempelgesetzes.)

Schluß

Ich gehöre zu der Mehrheit der wird es mir, sie zu verteidigen. der Agstationsmühle der linksliberalen Partei neues Die Herren haben ja auch eine Deputation an Meinung nach mit wenig zu gut, daß sein

Wasser zuzuführen. ven Großherzog gesandt, die aber meiner Der Abg. Dr. Pachnicke weiß nur Wahlkreise deres veranlaßt werden. platonischen Liebe man unt nicht mehr glaube.

Linck sich auf dem mecklenburgischen Landtag doch Wir unserseits haben uns an den dt, damit die Aenderung der Ver⸗ den möge. Und das nennt der Abg. Linck Ausführungen in Doberan in welchen er das Reich die mecklenburgischen Ver- cheint mir doch eine große Un⸗ der Dritte der Inter⸗

Glück operiert hat. seinem mecklenburgischen Erbleichen ist, darum muß etwas Beson Der Abg. Linck Verfassungtänderung sächlich hat der Abg. bielleicht zu weit hinreißen lassen. Großherzog, an die Regt fassung in Angriff genommen wer platonische Liebe! Im Gegensatz zu seinen bringt er hier Interpellationen mit ein, und den Keichskanzler zur Einmischung in fassungsverhältnisse auffordert; das s stimmigkeit zu sein. pellanten, ist in seinem e mecklenburgischen Landtage, und als Träger e Rolle zu splelen, die Interpellation wohl nur daz wieder einmal in den Vordergrund zu rücken. Interpellation ein rein parteipolitis Pachnicke und Linck kommen doch wenig ihre Wahlkreise; aber beim dritten Inteipellanten, trefflich verstanden, auch keine, Die seine Gedanken verbergen i etwas zu verbergen hat. (Stürmische Unterbrechungen links; Vizepräsident Redner für diesen Ausdruck zur Ordnung.) 3. nehmungen wie der Interpellation werden Sie die Sache nicht vor⸗ wärts bringen. he von Maltz an (ꝙkons ): Ich persönlich habe von abweichende Ritterschaft

eine

der

mecklenburgische Abg. . haupt haben auch von den Ko niemals das Wort ergriffen. jemand überhaupt nicht spricht, als wenn er Verhandlungen

Mecklenburg hier vor dem

Abg. von Treuenfels: das Vergnügen gehabt habe, zu hören. waltenden Verhältnlssen wohl zu. ob eine solche Debatte, Reichstages durch eine Ab

sprach von die

erung gewan

ines hochgen f hat er sich seit Jahren nicht sehen lassen; u herhalten müssen, den Also ist die ganze ches Machwerk. Die Abgg. Dr. stens noch dann und wann in da fehlt's; er zu machen, ch nehme an, daß er

vollständig mecklenburgischen was mir mannigfache Angriffe eingeiragen hat. die von selten der Linken für die ablehnende Stellung Ritterschafts mehrheit Regierung gegenüber unterstellt sind, treffen bereit, von unseren Vorfahren ü doch nur dann, Besseres gegenüber den jetzigen Zu Ueberzeugung aber hat die Ritterschaf wurfs noch nicht gewinnen können, Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.): Abg. von Treuenfels das Recht für sich in Anspruch nimmt, einem Mitgliede des Hauses, dem Reichsgrafen von Bothmer, zum Vorwurf ju machen, daß Bestimmung der den Vorwurf, daß

Redner

Niveau eine

unserer

Der Reichsgraf von Bothmer, igenen Wahlkreise ganz unbekannt; wo er als Großgrundbesitzer Stimme chteten Namenz wohl berufen wäre, eine

keine Worte

sehr

Ritterschaft nicht, um so leichter Die Interpellation

hatte nur

stark im

zur Tat⸗

auf dem hat

hier hat Namen

Solche Mäͤtzchen wie die Interpellation...

der

wenn wir die Sscherheit haben, ständen geschaffen wird. auf Grund des bisherigen Ent⸗

Ich weiß nicht, woher der

der

größere Treue

Diese

Vorlage

er nicht das Wort ist den Fraktionen überlassen. z Graf Bothmer überhaupt noch nicht in diesem Hause gesprochen hat, muß ich als unzulässig zurückweisen. Der Nauck hat heute auch nicht gesprochen. nfervativen mindestens ein Dutzend noch Aber es ist immer noch besser, wenn

Stellung

Kaempf ruft den Mit solchen Unter⸗

gegenüber

eingenommen, Die

Gründe

der Großherzoglichen

nicht zu.

durch

Bothmer

herabdrückt. in der Ausübung seines Mandattz, als manche große Herren, die die Hasen. und Fasanenjagd für wichtiger halten. Die Verfassungsfrage in Mecklenburg kann man . fördern, als wenn man auf die

Reiche tage binweist.

Wir sind gern berkommene Rechte aufzugeben, aber daß wirklich etwas

Diese

ergrelft. Die

Auch

Ueber⸗

seine Be⸗ Graf

Rückständigkeit in

Ich habe nur gesagt, daß ich nie den Grafen Kritik steht mir

hier oder

unter den ob⸗ Im übrigen ist es Ansichtssache,

in der nicht einmal die Stimmung des

Eine Belehrung darüber,

Getreideeinfuhrscheinen.

61 / Uhr.

stimmung zum Ausdruck kommen kann, der

welche Achtung ich dem

azu sitze ich schon zu lange

ittwoch 2 Uhr.

Statistik und Volkswirtschaft. Ein und Ausfuhr von Zucker im Spezialhandel vom L bis 10. Juni 1909

und im Betriebtjahr 190818, beginnend mit 1. Septem ber.

Gattung des Zucker 10. Juni

Einfuhr

big 10. Juni 1909

1. Septbr. 1908 bis 10. Juni 1909

1. Septbr. 1907 bis 10. Juni 1908

Verbrauchszucker, raffinierter und dem raffinierten gleichgestellter Zucker (176 a / i) Rohrzucker 76 a)

davon Veredelung verkehht««ꝛ· . Platten-, Stangen⸗ und Würfelzucker (1760) .. ö gemahlener Mells (1764) davon Veredelunggverkehr ö Slücken⸗ und Krümel zucker 9 davon Veredelungs verkehr . gemahlene Raffinade (1766) davon Veredelungtz verkehr =. Brotzucker 76 g) ö Farin (1766) davon Veredelungsverkehr . Kandis 176i) davon Veredelungtverkehr anderer Zucker (176k n)... Rohrzucker, roher, fester und a ge (176 k) ,,, reger fg. ö. . 9 64 ff. u anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade, einschließ lich des Invertzuckerstrups usw.) (176 ö Füllmassen und Juckerabläufe (Sirup, futter; Rübensaft, Ahornsaft (176 n) davon Veredelungsverkehr zuckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht: Gesamtgewichtt . 1 Menge deg darin enthaltenen Zucker

Berlin, den 16. Juni 1909.

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

los 199 18 399

1166

20 907 90 629

31 13

41264

3 goꝛ 351

J 9ab 636

4470 4 502

669 180 19a 155 151

3 497 123 6

2 480218 8147 352 566 199 213 16349 111 783

12 712

2 751 4 2740 208 668

10 814 14

50 859 18191

3 661 gos 6

2 894392

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