1909 / 141 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jun 1909 18:00:01 GMT) scan diff

diejenigen, die den Schaden ju tragen haben. Ich welß nicht, meine Herren, ob man das in der vollen Bedeutung erkannt hat. Ich glaube, gerade diese Rücksicht auf die Verteuerung des Hypothelar⸗ kredits, des Meliorationgkreditec müßte uns im äͤußersten Maße vor⸗

sichtig machen.

Meine Herren, es wird vielleicht noch von berufenerer Seite die Rückwirkung auf unsere Börse dargelegt werden. Ich will mich auf wenige Worte in dieser Beniehung beschränken; aber ich glaube, daß jeder, der es mit der Entwicklung unserer Verhaͤltnisse auch im Aug⸗ lande wie im Inlande ernst nimmt, doch sehr vorsichtig sein sollte, einer Maßnahme zuzustimmen, die unsere Bzrse, nachdem wir sie eben von gewissen Schranken befreit haben, wiederum lahm⸗ legen würde. Meine Herren, was die Aktion unserer Börse, namentlich auch im Auslande betrifft, so soll man doch nicht glauben, daß das eine für sich allein getrennte Aktion ist, sondern init der Uebernahme fremder Anleihen geht oft und ich hoffe, es wird sich noch ver⸗ mehren zugleich eine induftrielle Investition deutschen Kapitals im Auslande Hand in Hand. (Sehr richtig! links) Andere Nationen sind darin noch viel strenger, ich möchte sagen, viel glücklicher gewesen, als wir es vielfach gewesen sind. Sie haben bei jeder Anleihe ohne weiteres die Bedingung gestellt, daß die betreffende Eisenbahn oder welches Unternehmen es sonst auch sein sollte, in dieser Bejie hung dem betreffenden Lande jugute kommen sollte (Zuruf rechts), ich sage, wir haben es vielleicht nicht immer in dem Maße getan, al müssen es im Aug⸗ lande zu stärken. Gewinnen wir durch die Bank eine Absatz⸗ möglichkeit für unsere Industrie, so gewinnen wir mit dieser Absatz⸗ möglichkeit der Industrie zugleich ein neues Feld unseres politischen Einflusses, unserer politischen Betätigung (sehr richtig! links), und dles ist ein Kapitel, das bei unserer immer zunehmenden Tätigkeit auf

meine um

es notwendig künftig

ist;

umsomehr

aber, tun,

Herren, wir unseren Einfluß

dem großen Weltmarkt, wie ich glaube, der allerernsten Erwägung bedarf. (Sehr wahr! links.) Meine Herren, was eine leistungsfãhige Börse im Ernstfalle bedeuten würde, das möchte ich hier nicht dar⸗ legen. Die Summen, die im Ernstfalle Heer und Marine, die unser Verkehr bedarf, sind so stupend große, daß ich mich scheue, sie hier zu nennen. Aber, meine Herren, dag, was wir im Julluzturm liegen haben, ist einfach ein Tropfen auf einen heißen Stein lsehr richtig! links, und wenn Sie jetzt unsere Börse nicht aktionsfähig erhalten, so könnte der Tag kommen, wo sie auch im Ernftfalle versagt. (Sehr richtig! linkt.)

Meine Herren, ich beschränke mich auf diese Bemerkungen. Ich bin nicht spezieller Sachverständiger, das einzelne Börsentechnische möchten vielleicht berufenere Zungen noch ausführen.

Einer Ausführung des verehrten Herrn Vorredners aber, des Herrn Abg. Spahn muß ich entgegentreten hinsichtlich der Wirkung der Kotierungssteuer in Frankreich. Meine Herren, der französische Finanzminister Cailler hat ausdrücklich erklärt, jetzt die Steuer auf⸗ beben zu wollen wegen ihrer schädlichen Wirkung. (Hört! hört! links.)

Est sind wenige Sätze, die ich bitte, Ihnen vorlesen zu dürfen. Darauf bedacht, unserer gegenwartigen, in Hinsicht der beweglichen Werte so verworrenen Gesetzgebung mehr Harmonie und Gleich⸗ mäßigkeit zu geben, schlagen wir in der Vorlage vor, diese Gesamt⸗ heit der Maßnahmen zugleich durch eine Reform der Stempel und Uebertragunggabgaben zu ergänzen, um die verschiedenen, heute so ungleichen und in einem allein für die französischen Werte jwischen s big 15 0 getroffenen Werte gleichmäßiger anzufassen. Wir haben uns ferner bemüht, durch eine Gesamtheit von Maßnahmen ein strenges Gleichgewicht zwischen den französischen und aus⸗ ländischen Werten, welcher Art sie auch sind, herzustellen.

Endlich gestattet unser Steuersyftem, die lästigen und zuweilen selbst prohibitiv wirkenden Vorschriften hinfällig ju machen, denen augenblicklich die Ausgabe, Zulassung zur Kotierung und in allge⸗ meiner Weise die Einführung und der Umlauf fremder Werte in Frankreich unterworfen sind.

(Hört! hört! links.)

Es ist das eine Reform, die wir als höchst wichtig ansehen. Dank ihr befreien wir uns von diesen Hemmnlssen, und öffnen wir in weitem Maße den franjösischen Markt, um seine vorherrschende Stellung aufrecht zu erhalten und zu festigen.

Meine Herren, ich glaube also namens der verbündeten Regie⸗ rungen erklären zu können, daß sie gegen die Kotierungesteuer, wie sie hier beschlossen ist, ernste und nicht überwindbare Bedenken hegen. Den Grundgedanken, auch dag an der Börse umlaufende Kapital an⸗ gemessen heranzuziehen, teilen wir, und wir haben ihnen ja Vorlagen unterbreitet, wonach aus dem bank. und börsenmäßigen Verkehr etwa 30 Millionen Mark erzielt werden können. Ich hoffe also, da Ueber⸗ einstimmung im Grundgedanken besteht, daß wir uns schließlich über die Form verständigen können.

Meine Herren, ich komme nun zu dem zwelten allgemeineren Teil der Erörterung, und die betrifft die Erbanfallsteuer. Der Herr Abg. Spahn hat darauf hingewiesen, daß sowohl Seine Durchlaucht der Herr Reichskanzler, wie ich bei der Beratung der Stengelschen Steuer⸗ reform im Jahre 1905j06 ernste Bedenken gegen die Besteuerung der Ehegatten und Desjendenten erhoben haben.

Ich glaube, es hat wenig Wert, sich hier in Rekriminatsonen zu ergehen und darauf hinzuweisen, was in einem früheren Stadium der Sache der eine oder andere gesagt hat (sehr richtig! links); denn, melne Herren, ein Schwanken hat gerade in diesem Punkt in allen Parteien stattgefunden, und in allen Parteien sind Freunde und Gegner dieser Besteuerung gewesen. (Sehr richtig! link.) Die Meinungen haben darüber sehr gewechselt.

Es ist schon von dem Herrn Abg. Bassermann darauf hingewiesen worden, daß es ja der Herr Abg. Giöber gewesen ist, der sich auch für die Steuer ausgesprochen hat. Herr Abg. Dr. Spahn hätte darauf hinweisen können, daß noch mehr Schuldige nach seiner Auf⸗ fassung in seiner Partei sitzen (sehr richtig! links); ich darf z. B. den Herrn Abg. Fritzen nennen, der sich auch im Jahre 1905 für die Besteuerung der Desjendenten auegesprochen hat. Ich brauche dag hier nicht vorzulesen. Meine Herren, in der Sitzung am 6. De jember 1905 hat der Herr Abg. Fritzen ausdrücklich erklärt, daß, wenn die übrigen Steuern nicht hinreichten, sie, wenn auch ungern, auch der Ausdehnung der Erbschaftesteuer auf Desjendenten und Ghegatten zu⸗ stimmen würden.

Ich wiederhole also, sagt er die

hat ja in der Kommisston damals selber den Antiag gestellt, di Erbschaftssteuer auf Deszendenten und Chegatten auszudehnen. (Seh richtig! links.)

lungen:

können deshalb wohl in die Zwangt lage kommen, einer Steuer zu⸗ iustimmen, die uns höchst unsympathisch ist. (Hört, hört h auch haben wir für den der Reichgerbschastssteuer zugrunde liegenden Gedanken, daß die Wohlhabenden an der zur Stärkung unserer Wehrkraft erforderlichen Auggaben fühlbaren Anteil zu nehmen haben, volles Verständnis. Aber wir wünschen nicht, daß dieser Gedanke eine Ausgestaltung erfährt, bei der er sich als eine Art Konfiskation des Eigentums darstellt oder der Erwerb des Eigentums durch Erbgang als mit einem sittlichen Makel behaftet erscheint. Gelingt es der Kommission, diese Klippe zu vermeiden, so scheint nicht ausgeschlossen, daß selbst Konservative, wenn auch sehr schweren Herzens sich an dem Ver⸗ suche betelligen, aus der Reichterbschaftesteuer eine noch ergiebigere Steuer zu erzielen. (Hört! hört h Sie würden dabei von der Erwägung ausgehen, daß die Herbei⸗ führung einer geordneten Finanzwirtschaft im Reiche selbst ein schweres Opfer wert ist. (Hört! hört! links.) Nun, meine Herten, ich sage nochmals: ich glaube, es fördert uns nicht, wenn man darauf hinweist, welche Stellung die eine oder die andere Fraktion, der elne oder andere Vertreter der Parteien oder Vertreter des Bundesrats in früheren Jahren eingenommen hat. Ich glaube, wir sollten uns alle in dem Bestreben einigen, über die Schwierigkeiten hinwegjzukommen und einen Weg zu finden, der zum Ziele führt. Und, meine Herren, in dieser Beziehung muß ich doch darauf hinweisen, daß seit den Verhandlungen des Jahres 1906 sich die Situation wesentlich geändert hat, und daß viel dringendere Momente vorltegen, die die Erstreckung der Erbschaftssteuer auf Desjendenten und Ehegatten gerechtfertigt und notwendig erscheinen lassen. (Sehr richtig! links.) Als damals die Erbschaftssteuer verhandelt wurde, handelte es sich um ein Bedürfnis von etwa 230 Milllonen Mark. Eg waren int⸗ gesamt benötigt 245 big 2655 Millionen, von denen mutmaßlich 26 Millionen durch Mehraufkommen infolge des neuen Zolltarifs gedecdt werden sollten; es blieben noch durch neue Steuern zu decken 220 big 230 Millionen, und diese sollten gedeckt werden durch die Brausteuer, die einen Mehrertrag von 67 Millionen bringen sollte, durch die Tabaksteuer mit 28 Millionen, durch die Ilgarettensteuer mit 15 Millionen, durch die Stempelabgabe mit 72 Millionen und durch die Erbschaftssteuer auf entfernte Grade mit 72 Mill onen wovon dem Reich jwel Drittel, also 48 Millionen, zufließen sollten, also insgesamt 230 Millionen. Also, meine Herren, es war eine durchaus mäßige und bescheidene Anspannung der indirekten Steuern vorgesehen, und mit Recht hat man, glaube ich, seltens des Bundesrats damals den Standpunkt vertreten, daß man auf eine Maßregel, wie die Heranziehung der Deszendenten und Ehegatten zur Erbschaftssteuer, dle unzweifelhaft auch auf ethischen Motlven beruhenden Antipathien im Lande begegnet, erst rekurrleren sollte, wenn eine andere Möglichkeit ausgeschlossen war, und daß das Reich junächst die Aufgabe hatte, die indirekten Steuern ausjubauen, und daß auf diesem Wege vorgegangen werden sollte, ehe man an den Gedanken einer Besteuerung der Ehegatten und Kinder heranträte.

Meine Herren, wie hat sich seitdem die Situation verändert! Statt 230 Millionen liegt jetzt ein Bedürfnis von hoo Millionen vor, von denen nicht weniger als 400 Millionen durch indirekte Steuern gedeckt werden sollen. Wenn ich auch und ich habe mir erlaubt, daß vorhin schon anzuführen durchaus der Meinung bin, daß diese Steigerung der indirekten Steuern möglich ist, so ist andererseits zu⸗ jugeben, daß wir auf dem Gebiete der indirekten Steuern eine stärkere Anspannung vornehmen, daß wir auf dem ganzen Gebiete dort Er⸗ höhungen vorgesehen haben, soweit es irgend möglich ist, und daß wir über die 400 Milllonen hinaus die weiteren 100 Millionen nicht auch auf diesem Wege aufbringen können. Außerdem entspricht eg der sonialen Gerechtigkeit darin sind wohl alle Parteien des Hauseg einig daß neben den 400 Millionen durch indirekte Steuern auch noch 100 Millionen auf den Besitz gelegt werden. (Sehr richtig! links) Konnten wir also die 100 Millionen nicht auf dem Gebiete der indirekten Steuern auf⸗ bringen, und verbot es sich, als allgemeine Besitzabgabe eine Reicht⸗ einkommen oder Reicht bermögenssteuer einzuführen, so blieb eben als eine allgemeine Besteuerung des Besitzes nur die Erbschaftssteuer unter Einbeziehung der Desjendenten und Ehegatten übrig. Denn, jmeine Herren, darüber wollen wir ung doch keinem Zweifel hingeben, ede andere Art der Besteuerung des Besitzes wird immer nur einzelne Ausschnitte treffen, einzelne Arten des Besitzes, nicht aber den Besitz in seiner Allgemein helt. (Sehr richtig! links.)

Meine Herren, die jiffernmäßigen Darstellungen, die ich eben geben konnte, sind eben nur ein Symptom, aber ich meine, ein beredtes Symptom für die Verschlebung und gestatten Sle den Ausdruck Verschlechterung der heutigen Situation, verglichen mit der von 19064. Was damals ein Gebot war, die Reichsfinanzen auf eine solide Grundlage zu stellen, das ist jetzt eine dira neceossitas geworden, eine Lebengfrage des deutschen Reichs, vielleicht die wichtigste Frage, die uns beschäftigt hat, seitdem das Reich überhaupt besteht. (Sehr richtig! linkt.)

im äußersten Falle werden wir dazu schrelten müssen, Deszendenten und Ehegatten ju besteuern.

Ist das aber der Fall, meine Herten, dann ist ez

(Hort, hört! Uinks) Und, meine Herren, der Herr Abg. am Zehnhoff

Zum Bewess dafür, daß auch in anderen Fraktionen die Melnungen sehr geteilt gewesen sind und, wie wir wissen, noch geteilt sind, darf ich auf die meiner Ansicht nach auch jetzt noch zutreffenden Anschauungen hinweisen, die die ‚Kreuneltung' am 4. Februar 1906 ihrerseltz kundgegeben hat. Sle schrieb über die damaligen Verhand⸗

Leider wird die Steuerkommission durch ihre ablehnende Haltung zu den meisten Vorschlägen der verbündeten Regterungen zu einer Erhöhung der Erbschaftssteuer und ihrer Ausdehnung auf Ab⸗— kömmlinge und Ehegatten geradeju gedrängt, und bei ihrer Mehr⸗ heit besteht auch die unverkennbare Neigung zu einem solchen Vor⸗ gehen. Nun müssen wir allerdings mit den vorhandenen parla⸗ mentarischen Machtfaktoren ebenso rechnen wie mit der Notwendig. keit, dem Reiche die erforderlichen Geldmittel bereitzustellen. Wir

denken diesem großen Ziele unterzuordnen. (Sehr wahr! linkt e Ich sage: verächtlich ist der Mann, der seine Meinung ändert, um n r seiner Stellung ju bleiben oder sonstiger äußerer Vorteile wegen

Aber wer aus innerer Ueberzeugung eine frühere Meinung revldien um die großen Ziele des Vaterlandes zu fördern, der dient meln Ansicht nach dem Vaterlande. (Lebhafter Beifall bei der Reichs parn und linkg.) Meine Herren, Herr Graf von Westarp sagte vorhin: prin. cipiis obsta! ein Satz, den ich im allgemeinen unterschreibe. Aber bestreite, daß es sich hier um solche Prinziplen handelt, bei denen nich ein Nachlassen möglich wäre, wo es sich um die wichtigsten und größte Aufgaben unseres Vaterlandes handelt. (Sehr wahr!) Meln Herren, ich will nicht untersuchen, ob der Lorbeer des Mannes wohl, feil oder teuer ist, der sich in den Schutz des Horanischen Verses hüllt,

Si fractus illabatur orbis, impavidum ferient ruinas.

überhaupt Ruinen das Vaterland bedecken, einer gesunden Entwicklung nach innen und stellung nach außen unversehrt erhalten werden. bei der Reichspartel und links.)

Meine Herren, nun komme ich zu den Bedenken, konseivativer Seite und vielfach auch anderwärts hegt, und die h jum großen Teil durchaus teile, denen ich hier auch öffentlich Aug druck gegeben habe, die aber meiner Ansicht nach durch die jetz Vorlage doch in wesentlichen Beziehungen gemildert sind. Mein Bedenken und ich habe sie hier besonders betont richteten sih dagegen, daß wir keine Art der Erbschastsbesteuerung zulassen sollten, die das feste Gefüge unseres ländlichen, namentlich unseres bäuerlichen Besitzes zu eischüttern geeignet sein könnt. Wir haben alle die dringendste Veranlassung, die Landwirtschas

(Lebhafter Beffal

wir dürfen keine Maßnahme treffen, die dieser Tendenz entgegenwirkt. Man hat jetzt mehrfach die Auffassung in der Oeffentlichkeit vertrete hören, daß, well die Zahl der in der Landwirtschaft beschäftigten Kräfte zurückgegangen ist und die Zahl der in der Industrie Be, schäftigten wesentlich zugenommen hat, nun gewissermaßen die Land, wirtschaft eine quantits nogligeable ist (Widerspruch links). Ih bin genau der gegentelligen Ansicht: Entwicklung mehr nach der industriellen richtet, müssen wir um so mehr suchen, den Lebengbedingungen der Landwirtschaft zu genügen und Maßnahmen hintanzuhalten, die iht schädlich sind.

Aber, meine Herren, streiten, daß die Vorlage so schwere Schädigungen für die Landwirt,

schaft mit sich bringen könnte, wie man vielfach befürchtet. Es herrsch

der Landwirtschaft und dergleichen Dingen gesprochen haben, hatten das Gesetz garnicht gelesen. (Große Heiterkeit links.) sie kannten vor allem die Schutzbestimmungen nicht, die wir und das mit vollem Recht im Interesse der Landwirtschaft auf genommen haben; denn schon der Herr Reichtkanzler hat ausgeführt daß die Landwirtschaft, die sich viel weniger der Besteuerung entziehen

in der Tat einer besonderen Berücksichtigung in der Erbschaftssteuer durchaus würdig und bedürftig ist.

Nun waren nach der Vorlage, die wir Ihnen im Herbst unter— breitet haben, schon alle Nachlässe bis 20 000 0 frei, und damit ent⸗ fielen vier Fünftel unserer ganzen landwirtschaftlichen Betriebe. (Höͤtt, hört! links.) Vier Fünftel unserer ganjen landwirtschaftlichen Be⸗ triebe wären überhaupt nicht unter da Gesetz gefallen. (Hört hört! links.)

Die Sache ist ja noch weiter durch die Vorlage ausgedehnt worden, die wir Ihnen jetzt neuerdings unterbreiten. Es ist die

ist weiter bestimmt worden, daß der einzelne Anfall erst betroffen werden darf, wenn er mindestens 10 000 K beträgt. In der An nahme, daß im Duichschnitt und ich glaube, der Durchschnitt wind zutreffen drei Kinder vorhanden sind, werden alle Vermögen

unter 30 000 S6 von der Desiendentensteuer freigelassen. (Hört! hört! links.)

in Preußen 1 300 000 Personen, davon sind mit einem Vermägen von mehr als 30 000 MS nur 130 000 Personen veranlagt, also fallen nur 100/o der selbständigen Landwirte und 90 o/ gar nicht unter daß Gesetz. (Hört, hört! links.) Eg ist von Interesse, auch einmal ju kon statieren, wie dat Gesetz nicht nur für die Landwirtschast. sondern überhaupt für unsere ganzen besitzenden Kreise wirkt. Von den gesamten ergůnzungssteuerpflichtigen Personen, d. h. also den Personen, die mehr als 6000 Vermögen haben, haben in Preußen versteuert ein Vermögen bis zu 30 000 rund 65 0/9, sodaß unter das Gesetz nur 35 oo fallen, g0 0 der landwirtschaftlichen Besitzer und 65 0 /) aller ergänzungssteuerpflichtigen Vermögen blelben also überhaupt frei! Ich möchte gleich, damit nicht falsche Schlüss gejogen werden, aufklären, woher die große Dlfferenz jwischen 90 und bb oso kommt. Bel den landwirtschaftlichen Betrieben sind alle selbst⸗ ständigen Betriebe in diesem Kalkül berücksichtigt, während bei der allgemelnen Berechnung nur die ergänzungssteuempflichtigen Personen eine andere Berechnung hatte ich nicht eingestellt sind. Daraut ergibt sich naturgemäß, daß die erganzungesteuerr flichtigen Zensiten ju einem verhältnismäßig geringeren Teil der Steuer unterliegen alt die landwirtschaftlichen Besitzer, wo alle auch nicht ergaͤnzungssteuer⸗ pflichtigen Personen eingerechnet sind. Wir können also, glaube ich, gegenüber diesen Daten sagen, daß nicht nur die Landwirtschaft, sondem in unserem ganzen Vaterlande die mittleren und kleineren Existenzen durchaus geschont werden und daß die Ehegatten. und Desien⸗ dentensteuer nur da einsetzt, wo in der Tat ohne Schädigung des Gesamtstandeß des Vermögens und der Familie eine mäßige Abgabe für das Reich entrichtet werden kann. (Sehr richtig! links) Eg ist ferner vorgesehen, daß bei der Landwüttschaft die

Schätzung nur nach dem Ertragswert, nicht nach dem Verkauftwert erfolgt.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

meiner Ansicht nach eine patriotische Pflicht, einzelne Be—

Ich habe diesen Lorbeer nie sehr hoch angesprochen, denn wichtiger al dieser Lorbeer, höher als dieses Ziel erscheint es mir, ju verhüten, de sondern daß die Säule einer kräftigen Mach.

das festeste Bollwerk unseres Staates, zu erhalten (Sehr richtig h, un

Gerade weil sich unsen und städtischen Selte hu

un

kann als der mobile Besitz, die Landwirtschaft, die vielfach garnich die Kapltalten aufbringen kann, um die Erbschaftssteuer zu bejahlen.

Grenze der Nachlaßmasse big 20 000 festgehalten worden, und d

Nun haben wir im Hauptberuf tätige, selbständig tätige Landwirt.

die man a

ich muß nach pflichtgemäßer Prüfung he⸗

auf dem Gebiete eine geradezu erstaunliche Unkenntnis. (Sehr richtig linkt.) Viele Leute, die ju mir gekommen sind und vom Untergan

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

alte mich geradezu für verpflichtet, auf diese Dinge noch 4 . einzugehen, um der melner Ansicht nach zum großen Teil auf Unkenntnis des Gesetzes beruhenden, im Lande ent⸗ stehenden Beunruhigung einigermaßen entgegenzutreten. (Sehr wahr! linkß.) Von dem Ertragswerte darf nur das Zwanzigfache zu Grunde gelegt werden, während bisher das Fünfundzwanzigfache zu Grunde gelegt war, dann aber ein gewisser Abꝛug an der Steuer gestattet war. Wir haben jetzt zur Voreinführung der Be⸗ rechnung vorgeschlagen, diesen Abzug fallen zu lassen und dafür dat Zwanzigfache zu Grunde zu legen, das kommt ungefähr auf dasselbe heraus. Es stellt sich die Belastung des verschuldeten Besitzes sogar noch etwas günstiger wie vorher. Die zu Grundelegung des nur zwanzig fachen Betrages ist eine sehr günstige Berechnung, . welche hinter ö wirklichen Werte in den meisten Fällen zurückbleibt. (Sehr richtig! linkz) Nun habe ich vor allen Dingen gesucht, nach einer Richtung hin zu wirken, daß die Landwirtschaft nicht mit Taxen herangejogen wird, die auf zufälligen Momenten beruhen, z. B. wenn irgend ein reicher Mann in der Nachbarschaft ein Gut oder Bauerngrundstück zu sehr hohem Preise aus Liebhaberei, zur Jagd, des Wohnsitzes halber gekauft hat. Es war Vorsorge zu treffen, daß solche Aus⸗ nahmepreise nicht der Bemessung derjenigen Grundstücke zu Grunde gelegt werden, die als Grundlage der Familie, des Er⸗ werbs, der ganzen Existen; dienen. Und dann lam hinzu, nichts ist bekanntlich schwerer, als ein Grundftůck seinem wirklichen Werte nach zu schätzen (sehr richtig! rechis) und wenn wir also die, wie ich anerkenne, noch in vielen Kreisen mit Recht bestehenden Bedenken beseitigen oder abmildern wollen, kam es darauf an, die Bevölkerung gegen solche Zufälligkeiten, ich will nicht sagen, Willkürlichkeiten einer ganz verschiedenen Schätzung durch die Steuerbehörden zu schützen. Um diese beiden Zwecke zu erreichen, ist auf meinen spenellen Antrag bei den Bundesratsver handlungen eine Bestimmung aufgenommen worden, daß der Wert, der ju Grunde gelegt wird, nit mals die Schätzung einer öͤffentlichrechtlichen Kredit⸗ anstalt, dag sind in erster Linie die Landschaften in Preußen, oder sonstige Taxen elner öffentlichen Behörde übersteigen darf. Damit ist von vorneherein eine Kautel geschaffen gegen Willkürlichkeiten und Zu⸗ fälligkeiten und vor allen Dingen dag eine erreicht, daß der Besitzer mit ganz festen Faltoren rechnen kann. Er weiß: die Erbschafts⸗ steuer kann nie mehr betragen als die landschaftliche Taxe; er ist in der Lage, sich oder seinen Kindern diese Erbschaftssteuer, wie es in England toto die geschieht, durch eine Lebentbersicherung iu beschaffen (sehr richtig! links) und damit jede Ueberlastung seiner Erben, wenn er einmal die Augen schließt, hintanzuhalten.

Meine Herren, es ist weiter vorgesehen, daß bei Erbfaͤllen, die sich schnell wiederholen, eine Befreiung oder eine Ermäßigung eintritt. Bekanntlich soll bei Erbfällen, die sich in 5 Jahren wiederholen, der zweite Erbfall ganz frei bleiben, und bei Erbfällen, die sich in 10 Jahren wiederholen, nur die Hälfte der Steuer erhoben werden. (Zuruf rechts: Nur bei der Landwirtschaft) Ich spreche nur von der Landwirtschaft, ich spreche überhaupt nur von den Maßnahmen, die im Interesse der Land⸗ und Forstwirtschaft getroffen worden sind.

Das Wichtigste ist meiner Ansicht nach das Folgende. Ich erwähnte schon, daß unter den Bedenken, die gegen eine Heran⸗ jiehung des land und forstwirtschaftlichen Besitzes obwalten, eines der schwerwiegendsten das ist, daß der ländliche Besitzer, namentlich der kleine ländliche Besitzer, vielfach gar nicht in der Lage ist, Kapital zur Verfügung ju haben, die Erbschaftzsteuer in Kapital zu entrichten. Es ist infolgedessen in der Vorlage vorgesehen, daß bei land und forstwirtschaftlichen Grundstücken eine Entrichtung der Erbschaftesteuer in Kapital nicht gefordert werden darf, sondern daß der Erbe berechtigt sein soll, diese Erbschaftgsteuer, unter zu Grundelegung einer vlerprozentigen Verzinsung, in einer jwanzigjährigen Rente abzu—⸗ jahlen. (Hört! hört!) Ich halte das für eine außerordentlich wichtige Be⸗ stimmung. Wir nähern uns damit der Rodbertusschen Rententheorie, die dahin geht, daß der landwirtschaftliche Besitz überhaupt kein Kapital erarbeiten kann, sondern nur eine Rente. Und wir suchen vor allen Dingen dem Elnwand der eine gewisse Berechtigung hat —, dles sei nur der erste Schritt, und hiermit werde die Expro⸗ priation des land und forstwirtschaftlichen Besitzes überhaupt erst eingeleitet, die Spitze abzjubrechen dadurch, daß von dem land, und forstwirtschaftlichen Besitz überhaupt nicht mehr ein Kapital zu entrichten ist, sondern lediglich eine Rente auf 20 Jahre. Nun kann es ja auch in diesem Falle vorkommen, daß der zweite Erbfall sich schon innerhalb der 20 Jahre ereignet. Auch da ist vorgesehen, daß die jwanziglährigen Renten nicht kumuliert werden dürfen, sondern daß die Zablung der zweiten Rente erst einzusetzen hat, wenn

eits getilgt ist. 1 3 6 ah . nun die effektive Belastung deg land⸗ und forstwirtschaftlichen Besitzez nach den Grundsätzen, die ich soeben die Ehre hatte, Ihnen darjulegen? Ich habe mir eine Berechnung aufstellen lassen für einzelne Fälle des mittleren, des größeren und des größten Besitzeg. Der Reinertrag ist überall dem Gesetze gemaͤß zu Grunde gelegt und nur mit dem Zwaniafachen multiplijsert; der wahre Wert beläuft sich natũrlich höher; ich glaube, man könnte ihn mindestens mit dem Füůnfundjwanzig⸗ fachen einstellen. Ist das der Fall, so würde sich das Exempel naturgemäß noch etwag günstiger für den Besitzer stellen. Ich habe ferner angenommen, daß die Besitzungen etwa jur Hälfte mit Schulden belastet sind. Für ein Landgut mit einem jährlichen Relnertrag von 3200 c und 40 000 A Schulden stellt sich das Exempel folgendermaßen: Wertansatz: 3200 0 X 20 64 000 ½— (mit dem Fünfundzwanzigfachen multipliziert: 80 000 M); ab Schulden mit 40 000 „6, bleiben 24 000 reiner Wert. Hiervon sind an Erbschaftssteuern zu zahlen,

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

M 141.

Berlin, Freitag, den 18. Juni

je 12 000 M, macht je 120 M, zusammen 240 M, jährliche Rente: 8,83 A6 (hört! hört! links); wenn drei Kinder erben, so bleibt, weil der Erwerb für jedes Kind unter 10 000 fällt, überhaupt die Steuer unerhoben. Für ein Landgut mit einem jährlichen Reinertrag von 8000 und 100 000 M Schulden ergibt sich folgendes Exempel: Wert- ansatz: 8oh0o M ) 20 160 000 A, ab Schulden mit 100 000 bleiben 60 000 M reiner Wert. Hlervon sind zu entrichten an Erb⸗ schaftssteuer, wenn ein Kind erbt, 1,50 , init 900 SP oder jährlich 66,22 M Rente; wenn 2 Kinder erben, 1 9⸗60 von je 30 000 M, also je 300 S6, oder jährlich je 22,07 M Rente auf 20 Jahre (hört! hört! links); und wenn 3 Kinder erben, 10j0 von je 20 000 M mit je 200 S6q oder jährlich 14,72 M Rente. Ich will dann, um Sie nicht ju ermüden, den einen welteren Fall, den ich hier habe, mit 24 000 S Reinertrag nicht anführen, sondern nur noch einen ganz großen Besitz. Für ein Landgut mit einem Reinertrage von 80 000 ½ und 1 Million Mark Schulden stellt sich dag Exempel folgendermaßen: Wertansatz 80 000 0 20 1600000 M, ab Schulden 1 Million, bleiben 600 000 M Nettowert. Hiervon sind an Erbschaftssteuer zu entrichten, wenn ein Kind erbt, 3, 25 o/so mit 19 500 M oder jährlich 1434,81 6 Rente; wenn 2 Kinder vorhanden sind, 2,0 H von je 300 000 oder jährlich je oͤbl, S 0 Rente; wenn 3 Kinder erben, 2,25 0 von je 200 000 S mit je 4500 S oder jährlich je 331,11 M auf 20 Jahre. Wenn man also den Regelfall annimmt, daß 3 Kinder vorhanden sind, so haben diese zu zahlen:

bei einem Landgute zum schuldenfreien Werte von 24000 4M nichis, bei einem Landgute zum schuldenfrelen Werte von 60 000M jährlich je 14,72 M auf 20 Jahre, von 180 000 jährlich je 66.22 M auf 20 Jahre das war der Fall, den ich nicht im einzelnen dargelegt habe und bei einem schuldenfreien Gute von 600 000 M jährlich je 331,11 A auf 20 Jahre.

Ich glaube doch sagen zu dürfen, daß diese Beträge so mäßig be—⸗

rechnet sind l(sehr richtig! links), daß bei voller Anerkennung darin stimme ich dem Herrn Abg. Spahn vollkommen bel daß auch bei voller Anerkennung der schweren Belastung der Landwirtschaft diese Beträge in der Tat ertragen werden können, und daß man ron einer Gefährdung des land und forstwirtschaftlichen Besitzes meiner pflicht gemäßen Ueberjeugung nach ich würde sonst die Hand nicht dazu geboten haben nicht sprechen kann. (ebhaste Zustimmung links.) Nun kommt noch hinzu, daß dieser Reinertrag, wie ich schon die Ehre hatte anzudeuten, mit dem Yo fachen lapitallstert hinter dem wirklichen Werte nicht zurückbleibt, und daß vor allem die sehr wertvolle Sicherheitsgrenje bestehen bleibt, daß die Schätzung nicht über die der Landschaft oder sonst eines öffentlichen Instituts hinausgehen kann. Die Bedenken, die vom Standpunkte der berechtigten Schonung der Landwirtschaft auch von mir erhoben worden sind, finden also, glaube ich, in der Gestaltung, die die Vorlage bekommen hat, doch eine wisentliche Milderung.

ö . hoch, vielleicht sogar noch höher, habe ich die Bedenken eingeschätzt, die vom Standpunkte der Fürsorge der Familie aus ethischen Gründen gegen die Steuer erhoben worden sind. Allein auch hier haben wir uns bemüht, diesen Bedenken Rechnung zu tragen, soweit sie begründet sind.

1909.

Ich kann ferner nicht unterdrücken, daß gerade die Partelen der

Linken hinsichtlich der indirekten Steuern diese Verständigung auch

erschwert haben. (Sehr richtig! rechts) Sie mögen quemvis ex populo fragen: wo soll der Bedarf hergenommen werden, um die Reichsfinanworlage zustande ju bringen und die Antwort muß lauten: in erster Linle muß der Tabak bluten. Wenn ein Artikel einen Luxus darstellt, so ist es der Tabak. Wir bedauern es lebhaft, daß aus dem Tabak ein nicht wesentlich höherer Betrag herauggebracht werden soll, als es nach den Kommisstonsbeschlüssen geschehen ist.

Nun vor allen Dingen noch eins. Ebenso wenig hat, glaube ich, auch die Haltung der Linken hinsichtlich der Branntweinsteuer die Verständigung über ein gemeinsameß Programm gefördert, wie das der Herr Reichskanzler schon angedeutet hat. In puncto der Gestaltung der Branntweinsteuer müssen auch wir autzsprechen, daß eine angemessene Gestaltung derselben eine Lebensfrage für die amen Böden des Ostens ist und eine Lebensfrage für die kleinen Brenner im Westen und Süden. (Sehr richtig! rechts.) Man geht von einer unzutreffenden Annahme aug, wenn man glaubt, daß das eine spenifische Frage des Großgrundbesitzes des Ostens ist. Kommt es zu einem Kampfe aller gegen alle, so sind die kleinen Brenner im Westen und im Süden unseres Vaterlandes die ersten, die unterliegen. (Sehr richtig! rechts) Die Interessen des Groß⸗ grundbesitzes und des Kleingrundbesitzes decken sich also in dieser Frage vollkommen, und wir haben gerade die Interessen des kleinen Besitzes nachdrücklich wahrzunehmen.

Meine Herren, doch sei es mir vollkommen fern, in dieser ernsten Stunde irgendeinem einen Vorwurf zu machen. Jeder handelt nach seinem besten Wissen und Gewissen und tut das, was er für recht halt. Aber noch einmal möchte ich die Bitte aussprechen, ob es nicht möglich ist, die Hindernisse, die bisber einer Verständigung entgegen · gestanden haben, zu beseitigen, ob diese Gegensätze in der Tat unüber⸗ brückbare sind.

Meine Herren, wenn wir die Verhandlungen der letzten Monate mit ihrem Widerstreit der Interessen, mit ihrem Widerstreit der Parteien betrachten, so müssen wir doch als ebrliche Leute bekennen, daß dieser Anblick weder für unsere innere politische Situation, noch für unser Ansehen im Auslande ein sehr erfreulicher ist. (Lebhafte Zustimmung rechts und linkt) In einem Lande wie dem unserigen, mit einer getrennten politischen Gestaltung, einer konfessionellen Verschiedenheit, bewegt durch starke wirtschaftliche Gegensatze, meine ich, muß alles Streben dahin gehen, diese Gegensãätze nach Möglichkeit u mildern und die Nation zusammenzufassen in allen ihren Schichten zu gemeinsamer Arbeit für das große Ganze. (Sehr gut! rechts und links.) Leider, meine Herren, ist das Segenteil er⸗ reicht worden: die Gegensätze, die politischen wie die wirtschaft⸗ lichen, sind verschärst worden, die gemeinsame Arbeit ist erschwert worden. Ist es denn erwünscht, meine Herren, wenn unsere Nation, unsere schaffenden Kreise allmählich in jwei getrennte Heerlager zu zerfallen drohen? (Sehr richtig! bei den Liberalen) Ist es insbesondere auch vom Standpunkte der Land⸗ wirtschaft erwünscht, daß die Industrie, die bisber immer mit der Landwirtschaft Hand in Hand gegangen ist, die insbesondere auch für den geeigneten Zollschutz der Landwirtschaft eingetreten ist, dieses Bündnis kündigt und in ein anderes Lager übergeht? (Sehr richtig!

Es wurde bei der ersten Lesung hier im hohen Hause namentlich das hervorgehoben, daß es überaus schmerzlich sei, wenn im Augen

Familtenbild, das an der Wand hängt, jedes Sch muckstück das von den Altvordern ererbt worden ist, seinerseits einschätzen wolle und auf dlese Weise in alle Intima der Familie elndringe. Wir haben diesem Bedenken einmal dadurch Rechnung zu tragen gesucht, daß überbaut alle Möbel, Hausgeräte u. dergl. von der ganzen Erbschaftssteuer eximtert sind. Wir haben einen weiteren und, wie ich glaube, noch wichtigeren Schritt getan, der darin besteht, die Che— gatten überhaupt frelzulassen, wenn eine beerbte Ehe vor liegt, also Abkömmlinge vorhanden sind. Dies ist doch möchte ich sagen der Regelfall, in dem in der Tat die Erhebung der Erb⸗ schaftssteuer am schmerzlichsten ich möchte sagen, am peinlichsten ist, wenn der Vater stirbt, die Frau bleibt mit minderjährigen Kindern zu⸗ rück, die ganze Fürsorge für die Kinder fällt auf ihre Schultern und sie welß nicht, wle soll sie das stäbtische Gewerbe fortführen, einen Bauernhof weiter bewirtschaften, der ihrem verstorbenen Gatten gehörte? Für diese Fälle ist also die Möglichkeit gegeben und das gilt auch natürlich vies versa —, daß der Mann die Frau jur Erbin einsetzt, und daß damit überhaupt die Erhebung elner Erb⸗ schastssteuer von ihr und von den Kindern unterblelbt, bis auch die Frau, der jweitüberlebende Ehegatte, die Augen geschlossen hat. Dann werden im allgemeinen die Kinder herangewachsen sein, werden sich so wie so über den väterlichen und mütterlichen Nachlaß im Teilunge— wege zu verständigen haben, und dann ist der ganze Eingriff der Steuerbehörde lange nicht so schmerilich, als wenn er in dem Moment erfolgt, wo die Frau mit den minorennen Kindern zurückbleibt.

Also ich glaube namens der verbündeten Reglerungen erklären zu können, daß wir bei voller Würdigung der Bedenken, die gegen die Erbanfallsteuer mit ihrer Erstreckung auf Kinder und Ehegatten er⸗ hoben worden sind, doch sagen können, daß dlese Bedenken in der Vorlage eine wesenlliche mn, und Milderung erfahren.

tig! bei der Reichgpartel. , 6 ich allerding sagen, daß die Beseitigung dieser Bedenken bei den Tellen des hohen Hauses, die der Vorlage bisher ablehnend gegenübergestanden haben, nicht gerade erleichtert worden ist durch die Art, wie diese ganze Frage zum Teil in der Oeffentlichkeit behandelt worden ist. (Sehr richtig) Wenn ich jemanden für meine Meinung zu gewinnen suchen will, dann, melne ich, muß man ihn durch Gründe zu überzeugen suchen, aber nicht mit Worten schelten, und ihm nicht immer egolstische Motive unterschleben, während zum Tell ernste und ideale Motive zu seiner Haltung geführt haben.

wenn eln Kind erbt: 10̃)9 mit 240 M, oder 17,66 jährlicher Rente auf 20 Jahre (Heiterkeit link); wenn jwel Kinder erben: 10 von

(Sehr richtig! bel der Reichgpartel)

blick des Todes der Steuerbeamte komme und jedes Möbel, jedes

bei der Reichtzpartei, bei den Nationalliberalen und links.)

Und, meine Herren, wenn ich diese Bedenken äußere vom Stand- punkt der Rückwirkung auf unsere innerpolitischen Zustände, so, meine ich, sind diese Bedenken über das Ergebnis der bisherigen Ver⸗ handlungen noch viel ernster, wenn Sie das Ausland ins Auge fassen. Sie brauchen nur die ausländische Presse zum großen Teil zu lesen, um sich ein Urteil darüber zu bilden, mit welcher Freude die Schwierig keit, die anscheinende Unmöglichkeit der Verständigung von einem Teil des Auslandes begrüßt worden ist, und ich meine, daraus müssen wir gerade Veranlassung nehmen, unter allen Umständen über diese Schwierig keiten hinwegzukommen. (Sehr richtig! bel den Liberalen.) Es scheint manchmal so, als ob es wirklich ein untilgbares Verhängnis unseres Volkes ist, daß alle großen nationalen Anläufe immer wieder durch Partei rücksichten, durch Interessengegensätze, durch vorgefaßte Meinungen jerpflückt und schließlich zerstört werden, daß das Sold der deutschen Natur nur in den Tagen der schwersten Prüfungen zur Erscheinung tritt, aber in friedlichen Zeiten verdunkelt und verdeckt wird durch die allen Erbfebler unserer Nation.

Meine Herren, noch ist eg Zelt, sich die Dand jur Verständigung zu bieten; noch ist es Zeit, über die Demmnifse binwegjukommen, die jetzt der ganzen Regelung entgegenstehen, und det halb gebt meine Bltte dahin, nech einmal zu prüfen, ob es nicht möglich ist⸗ die ser Hindernisse Herr ju werden, ob Sie sich nicht gegenseitig die Hand reichen können, ob dag, waz an Werken und Worten der Zer⸗ rissenhelt in den letzten Wochen hervorgetreten ist, nicht ausgelöscht werden kann durch das einheitliche Bestreben, endlich unser Vater land dem von unt allen erstrebten Ziel seiner finanziellen Wieder- geburt entgegenjuführen. (Wiederholter lebhafter Beifall rechte

und linkt.)

Fürst von Hatzfeldt (Rp.): Ich habe namens ,,,. 6 6 ere na abjugeben und bitte den Herrn Piäsidenten, sie verlesen zu dürfen. . 8 zu Stolberg nickt jzustimmend. Die Reichspartei bat it den Standpunkt vertreten, daß die dauernde Gesundung der E finanzen nicht nur für die innere Kraft des e sondern en sein Anseben nach 333 von entscheidender Bedeutung ist.

nanzreform darf ien Stüqwerk sein, sondern es muß ze rbeit gemacht werden. Der gesamte. Bedarf an br. einnahmen in Höhe von 500 Milllonen Mark e 83 bloß auf dem Papier, sondern in Wirklichkeit a be ö Finanzen des Resches müssen für Jahre hinaus gestellt und das deutsche Erwerbsleben muß vor westeren Beunrublgungen

werden. Mit dem Reichekanzler find wir der don

vertretenen Ansicht, * bei diesem großen nationalen Werke

alle bürgerlichen 2 en in 21 , 24

samer Arbeit zusammenfinden

n

—— e. ea ,,,, , é

a. ,, ea ö r