dauere nur, daß . Müller in Zukunft mit den Sozialdemokraten muß.
,, (frs. Vollep): Meine politischen Freunde haben
sich allerdings 19066 gegen eine Ausdehnung der Erbschaftssteuer er⸗
Hlart, aber, wie ich damals ausdrücklich betont, habe, nicht aus grund⸗
sätzlichen Bedenken, sondern aus Zweckmãß igkeitgrũcksichten.
Die Gesamtabstimmung über 8 9a der Regierungs⸗ vorlage ist auf Antrag Bassermann und Singer eine
namentliche. ⸗
. großer Aufregung des Hauses verkündet der Vize⸗ präsident Paasche das Ergebnis dieser Abstimmung: Es sind 363 Stimmzettel abgegeben, davon mit Ja 187, mit Nein 195, ein Abgeordneter hat , der Stimme enthalten.
Ha ist also abgelehnt. . ; er Abg. von Gam p zieht darauf seinen Antrag zurück.
Die übrigen Anträge MüullerMeiningen u. Gen., Raab u. Gen. und Bassermann u. Gen. werden gleichfalls abgelehnt, ebenso die Anträge Albrecht u. Gen. darunter auch ein An⸗ trag auf Streichung des S8 13 des seitherigen Gesetzes, der die Steuerbefreiung der Landesfürsten enthält, nachdem Abg. Singer es als nobile officium der Landesfürsten erklärt hat, daß diese auch ihrerseits durch einen solchen Verzicht dazu beitragen müßten, das Deutsche Reich aus seiner Finanznot u retten. . ; Für diesen e,, , außer den Sozialdemokraten die Freisinnigen und Nationalliberalen, dagegen außer den übrigen Parieien auch die Polen. —
Die Vorlage wird in allen Einzelheiten abgelehnt, ebenso auch die Einleilung und Ueberschrift des Gesetzes. Damit ist die Vorlage endgültig gefallen. Vliepräsident Dr. Paasche tellt mit, daß sich bei dem gin r rr rl, über . namentliche Abstimmung eine Un— regelmäßlgkeit herausgestellt habe, es haben zwei Ah⸗ geordnete doppelte Zettel abgegeben, von den beiden zu viel ab gegebenen Zetteln habe einer auf. Ja und der andere auf Rein gelautet. Es hätten tatsächlich mit Ja gestimmt 186, mit Nein 194 Abgeordnete. Weiter bemerkt der Vizepräsident, er habe den Grafen Mielimnski zur Ordnung gerufeng weil dieser den Ausdruck Kapuzinade“ gebraucht habe. Er, der Präsident, habe sich nachträglich überzeugt, daß der frühere Präsident Graf Ballestrem diefen Autdruck als parlamentarisch zugelassen habe, weil die Kapuziner auch anständige Leute seien, infolgedessen ziehe er den Drdnunggruf zurück. ;
Unter wiederholten Zurufen: Wo bleibt Bülow? schlägt der Vizepräsident darauf vor, die nächste Sitzung Freitag, 2 Uhr, abzuhalten mit der Tagesordnung: Zweite Lesung des Reichsstempelgesetzes und des Wechselstempelgesetzes und Fort⸗ setzung der zweiten Beratung des Entwurfs wegen Aenderungen
im Tarifwesen. Damit ist das Haus einverstanden.
Schluß 65/9 Uhr.
Preußischer Landtag. Herrenhaus. 17. Sitzung vom 24. Juni 1909, Mittags 12 Uhr.
(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Es erfolgt zunächst eine nochmalige Abstimmung über einen zu dem Gesetzent wurf, betreffend die Schul⸗ versäumnisse im Gebiete des vormaligen Herzog⸗ tums Nassau und der vormaligen , von dem rafen Jorck von Antrag, der in der gestrigen Sitzung noch nicht gedruckt vorlag, nach, dem sich die Geltung des Gesetzes auch auf die Gebietsteile er⸗ strecken soll, die früher zum Großherzogtum Hessen gehört haben und 1866 an Preußen abgetreten worden sind. Der Antrag wird angenommen.
Ueber den Gesetzentwurf, betreffend die Landwege im Regierungsbezirk Cassel, referiert
Berichterstarter Fürst zu Ysenburg und Büdingen und beantragt einige redaktionelle Aenderungen,
Unterftaatasekretar Dr. Freiherr von Coelt von der Brügghen bemerkt, daß diese Aenderungen allerdings eine bessere Fassung her= stellten, aber doch nichts anderes erreichten, als was in der Vorlage bereits stehe, daß es sich deshalb nicht empfehle, sie anzunehmen. Vie Vorlage sei in der vorliegenden Form aus der Initative des Provinziallandtag! hervorgegangen, und es sei nicht angebracht, sie noch mit Aenderungen zu beschweren. .
Berichterstatter Fürst zu senburg und Büdingen zieht nach dieser Erklärung seinen Antrag zurück, da sonst die Vorlage wegen der Geschäftgiage des Landtags vielleicht nicht mehr im anderen Hause erledigt werden könne, und empfiehlt die unveränderte Annahme en bloc.
Die Vorlage wird darauf unverändert en bloßs angenommen.
Ueber den Gesetzentwurf über die Ausführung
des Staatsvertrages en Pteußen und Hamburg vom 14. November 1968, betreffend die Verbesserung des Fahrwassers der Elbe und andere Maßnahmen
zur Förderung der Seeschiffahrt nach Hamburg, Altona und Harburg, sowie über die Aenderung per Landesgrenzen gegen Hamburg (sog. Köhlbrand⸗ vn g referiert ; Berichterstatter Graf von der Schulenburg ⸗Grünthal dem Gesetzentwurf und dem anliegenden Staatsvertrag zuzustimmen. Der Berichterstatter bemerkt, mit diesem Vertrage könnten beide Telle zufrieden sein, Hamburg habe jwar den größten Teil der Kosten zu tragen, aber es habe auch den Löwenanteil an den Vortellen. Die Vertreter Preußens hätten mit großem Gifer an dem Zustandekommen des Vertrages ge⸗ wirkt, fie hätien sich nicht von tleinlichen Gesichte punkten, sondern von großzügigem Verständnis für die deutschen Interessen gegen⸗ über ber Konkurrenz von Rotterdam und Amsterdam leiten lassen. So bilde nunmehr der Vertrag ein Kulturwerk ersten Ranges für
Deutschland. Herr Tram m Hannoper: Im Ab eordnetenhause wurden en, weil die Interessen
anfangs gegen die Regierung Vorwürfe erho der Stadt Harburg nicht genügend berücksichtigt seien, und es wurde ferner bemängelt, daß die Sache ziemlich eiltg betrieben sei, sodaß der Propinnallandtag von Hannover nicht genügend hätte Stellung nehmen önnen. Die schließliche Annahme des Vertrages im Abgeordnetenhause hat aber gezeigt, wie unberechtigt alle diese Vorwürfe gewesen sind. Wr haben sogar immer erfahren, daß die preußischen Unterhändler gute Geschäftsleute sind und die preußischen Interessen stets wahrzunehmen wissen. Ich möchte eher meinen, daß die Unterhändler die fiskalischen Inter⸗ ssen zu sehr berücksichliigen. Auch die Vorwürfe, die in der ersten Lefung im Abgeordnetenkause gegen die Stadt Harburg erhoben wurden, waren unberechtigt. Allerdings hat Harburg seinen Hafen vertieft, ohne zu wissen, ob auch die Zufahrtsstraße, der Köhlbrand, vertieft werden würde. Aber die Stadt hat dies in Fählung mit der preußischen Regierung getan; man muß anerkennen, daß die Stadt mutpoll vorgegangen ist. Hätte sie nicht dieses fait 3c0mpli ge-
en Homburg, artenburg gestellten
und beantragt,
hat das Abgeordnetenhaus insofern vorgenommen, als der Rechtsweg für die Gm, zanspruͤche für Schädigungen der Anlieger durch biese Hasenbauten festgelegt worden sst. Pec Provingtallandtag von Hannover hat mit großer Ueberstürzung diese Vorlage prüfen müsfen, sie ging erst Vormittags 10 Uhr ein und mu te sofort in ber um 1 Ühr beginnenden Sitzung beraten werden. Diese Eile mag in diesem Falle nötig gewesen sein, um die ie,, noch in dieser Session des Landtags vorlegen zu önnen, aber in Zukunft wäre eg doch wünschenswert, wenn den Proviniiallandtagen hin. reichende Zeit zu solchen Beratungen gelassen würde. Ich schließe mich den Worten detz Referenten an, daß durch die Verlage ein Kulturwerk ersten Rangetz geschaffen wird. Falls eine Höherlegun
der Bahn erforderlich werden follte, soll die Stadt Harburg nur na
„Billigkeit! zu den Kosten herangezogen werden, Diese Höherlegung zer Bahn würde aber lediglich dem Interesse Hamburgs entsprechen, die Deranziehung Harburgs. därfte also nur eine minimale fein. Ich bitte die Regierung, der Stadt Harburg bei dieser Gelegenheit tunlichst entgegenzukommen. Die Stadt soll ferner für die Vertiefung des Köhlbrands eine Zinsgarantie über⸗ nehmen; auch dabel bedarf die Stadt der möglichsten Schonung. Pie ebenfalls hier in Frage kommende Gemeinde Wilhelmsburg ist eine notteldende Gemelnde; die Regierung hat sich bereit finden lassen, den Gemeinden Wilhelmsburg und Altenwärder iwar keine beslimmte Entschädigungsfum me, wohl aber eine jährliche Beihilfe on 10 000 M für die Schullasten ju gewähren. Ich bitte die Regierung auch für diese Gemeinde um möglichstes Entgegenkommen.
Minister der öffentlichen Arbeiten von Breiten bach:
Namens der Königlichen Staatsregierung habe ich wie im andern Hause jn erklären, daß gegen die von der Kommission dieses hohen Hauses empfohlenen Resolutionen keine Bedenken bestehen. Es ist vom Herrn Referenten und auch vom Herrn Vorredner darauf hin gewiesen worden, daß es sich um den Abschluß eines Werkes handelt, welches die beiden Staaten Preußen und Hamburg schon seit langen Jahren beschäftigt hat. Für Preußen war der Ausgangt punkt legiglich das Interesse Harburgs, dem eine sür Seeschiffe von größerem Tiefgang jugängliche Schiffahrtsstraße geschaffen werden sollte; für Hamburg war es der Wunsch, auf der linken GElbselte neue Häfen anzulegen. Aber die Verhandlungegrenzen sind im Laufe der Verhandlungen ausgedehnt worden, man hat eg für angezeigt erachtet, die gesamten Verhältnisse an der Unterelbe um⸗ fassend zu regeln. Es gereicht mir zur hohen Befriedigung, daß hier ausdrücklich anerkannt worden ist, es handle sich um den Abschluß eines großen Kulturwerks. So ist es auch. Durch den Abschluß dieses Staatsvertrages wird die deutsche Seeschlffahrt eine außer⸗ ordentliche Begünstigung erfahren und damit unser Welthandel. Es ist schwer abjusehen, auf welcher Seite die größeren Vortelle des Ver⸗ trages liegen. Beide Teile sind bemüht gewesen, die mittlere Linie einjuhalten. Von preußischer Seite darf aut gesprochen werden, daß iR großen und ganzen das errelcht worden ist, was im Interesse des preußischen Staats, in erster Linie Harburgs, erstrebt werden mußte. Es sind sür Harburg diejenigen Tiefen für die Zukunft im Köhlbrand festgestellt worden, auf Grund deren der Hamburger Hafen dag geworden ist, was er zur Zeit bedeutet. Herr Stadtdirektor Tramm hat nicht mit Unrecht bemängelt, daß dem Hannoverschen Provinnallandtage die Möglichkeit, in eine Er⸗ wägung der Materle einzutreten dadurch erschwert wurde, daß dle Vorlage an ihn zu spät gelangte. Ich bitte aber zu berücksichtigen, daß hier nicht nur die preußischen Ressorts unter einander verhandelt haben, sondern mit Hamburg. Nachdem die Verhandlungen ab geschlosfen waren, hatten wir den lebhaften Wunsch, dem Landtage schon in dieser Session den Vertrag ju unterbreiten. Daraus erklärt sich die kurze Frist für den Provinzlallandtag; im Provbinzialausschuß war man ja bereits früher informiert über das, was geschehen sollte⸗ Herr Stadtdirektor Tramm hat weiter darauf hingewiesen, daß die Abmachungen, obwohl sie ja im großen und ganzen inhaltlich be⸗ friedigen, doch elne Lücke darum enthalten, weil die harburgischen Interessen nicht voll gewahrt seien. Bezüglich der Abmachungen über die Vertiefung des Köhlbrands scheint ja auch bei ihm Zufriedenheit zu bestehen. Aber in bejug auf die Anschlußbahn von den neuen Hamburger Häfen nach Harburg ist das nicht der Fall. Es ist voraug⸗ gesetzt worden, daß, wenn diese Anschlußbahn gebaut wird — der Zeitpunkt steht ja noch nicht fest — elne Hochlegung der Linie durch Harburg stattfinden müsse, und es ist gefordert, daß dag keinesfall unter einer Kostenbeteiligung der Stadt Harburg geschehen dürfe. Ich habe mir erlaubt, bereits in der Kommission darauf hinzuweisen, daß eine solche Auffafsung dem Vorgehen der preußischen Staate— reglerung in allen gleichartigen Fragen vollständig widersprechen würde. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß, wenn einer Gemeinde sehr wesentliche verkehrliche Vorteile jugewendet werden, daß sie dann auch nach Maßgabe ihres Interesses zu den Kosten beizutragen hat. Vor⸗ liegend würden der Gemeinde Harburg durch Hochlegung der Linie wesentliche Vorteile zufallen. Denn die heutige Niveaubahn scheidet das Stadtgebiet vom Hafengebiet der Stadt Harburg und bildet eine Erschwernls des städtischen Verkehrß. Diese würde weg— geräumt werden, wenn die Linie hochgelegt wird. Dadurch ergibt sich die Berechtigung, von Harburg einen Beitrag ju erlangen. Dleser soll in Form von Naturalleistungen beansprucht werden. Unter Naturalleistungen versteht man eine Aptierung der Straßen züge, unter Umständen auch elnen Beitrag um Grunderwerb. Jeden falls wird diese Frage ebenso wohlwollend behandelt wie die weitere, wie Harburg ju den Kosten der Verbesserungen im Köhlbrand beizu⸗ tra gen hat. Es ist berelta im dies jährigen Bauetat festgestellt, welche Forderungen dleserhalb an die Stadt Harburg gestellt werden. Es ist zweifellos, daß die Vertiefung des Köhlbrands für Harburg ganz ungewöhnliche Vorteile hat, weil Schiffe von demselben Tiefgang, wie sie nach Hamburg kommen, demnächst nach Harhurg gelangen können Diese Vorteile setzen sich in Werte um, und deshalb ist es am Platze, von Harburg einen Beitrag ju rerlangen, der in Form einer Ka pitalabfindung oder Garantieleistung geschehen kann. Wir haben nicht die Absicht, Harburg zu drücken, im Gegenteil, wir wünschen, daß Harburg erheblich konkurrenzfähiger wird, alg das heute der Fall ist. Ich darf angesichts der Befürwortung des Staatz, vertrags durch die Kommissson und der so freundlichen Beurteilung durch den Herrn Vorredner schlleßen und nur noch mitteilen, daß die Hamburgische Bürgerschaft jüngst den Staatsvertrag ohne Debatte in erster Lesung angenommen hat.
Darauf wird der y, . mit dem Staatsvertrag auf Antrag des Herrn Dr. Struckm ann⸗Hildesheim en blos angenommen. ; ;
Die zur Vorlage 3 n Gn Petitionen der Ge—⸗ meinde Neuhof, von Speicherbesitzern in Altong und vom
Berichterstatters für erledigt erklärt; einige Punkte der letzt⸗ genannten Petition werden jedoch der Regierung als Material bezw. zur Erwägung überwiesen, andere durch Uebergang zur
Tagesordnung erledigt.
Berichterstatter Graf von der Schulenburg be⸗
antragt schließlich folgende Resolution:
„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen;:
15 falls mit Rücksicht auf den Verkebr, der durch die Eisenbahn Finkenwärder⸗Hamburg dem Baupthahnhof in Harburg zu⸗— gefübrt wird, die Hochlegung der unterelbischen Cisenbahn im Weichbilde der Stadt Harburg notwendig werden sollte, die Stadt Harburg mit tunlichster Schonung und, soweit angängig, nur mst Naßturalleistungen zu den Kosten der Hochlegung heranzuziehen, a. eine dem 8 53 des Kommunalabgabengesetzetz entsprechender reichsgesetzliche Regelung der Beziehungen zwischen Wohnsitz und Betrlebegemeinden in Anregung zu bringen, b. darauf hin⸗ zuwlrken, daß die in der Naͤhe Hamburgs belegenen preußischen Orte gegen Nachteile geschützt werden, welche ihnen als Wohn⸗ gemeinden solcher Arbeiter erwachsen, die auf Hamburger Gebiet beschäftigt werden, der Stadt Altona zur Verbesserung und Erweiterung ihrer Hafenanlagen eine erhebliche Staatsbeihllfe zu gewähren, bei der Aufnahme deö Strominventars die Wünsche der An⸗ lieger tunlichst zu berücksichtigen und zu veranlassen, daß auch unkerhalb Brunshausens der gegenwärtige Zustand der beider⸗ seitigen Ufer und Deiche, der vor dem Ufer vorhandenen Waffertiefe sowte der Nebenflüsse, soweit es die Interessen der Anlieger erfordern, festgestellt wird.“
Die Resolution wird angenommen.
Ueber den im Abgeordnetenhause auf Antrag des Abg. von Woynag angenommenen Gesetzen twurf, betreffend den Grunderwerb am Rhein-Weser-Kanal und am Großschiffahrtswege Berlin-Stettin (Verlängerung der Frist, innerhalb welcher der Staat von seinem Ent— eignungsrecht für Gelände neben dem Kanal über den dauernden Bedarf hinaus Gebrauch machen muß, bis zum J. Juni 1913, referiert Berichterstatter Herr Becker und empfiehlt die Annahme. Herr Tramm? Hannover meint, daß die Fassung des Gesetz's nicht ganz klar sei; im Abgeordnetenhause habe jedoch die Regierung erklärt, daß jedenfalls vom Staate keine überti je bene Bodenspekulation gelrieben werden soll. Die Privalspekulation sollte ausgeschlossen werden, aber es scheine doch der Hintergedanke vorhanden gewesen ju sein, daß der Staat den Nutzen aus der Steigerung der Bodenpreise durch den Kanal ziehen wolle. Der Staat möge nun bei dem Verkauf hon Hafengeländen an Ge⸗ meinden möglichft entgegenkommend sein. Die Stadt Hannover habe am Endpunkt des Kanals einen großen Umschlaghafen bauen wollen, und diefe Äbsicht scheine durch die Eisenbahnpolitik des preußischen Staates verhindert ju werden; der Hafen sei von vornberein tot⸗ tarsfiert worden, und die Stadt sei nun in einer ganz bösen Situation. Die ganzen Schwierigkelten bei dem Bau des Kanals schlenen weniger beim Bautenministerlum als beim Finanzministerium zu liegen. Die Rheinprobinz und die Propinz Hannover hälten sich gemeinsam mit der Provinz Westfalen an dem Grunderwerb beteiligen wollen, aber Wessfalen habe ieider eine Beteiligung abgelehnt. . Unterstaatssekretär Dr. Frelherr von Coels von der Brüggben: Der erweiterte Grunderwerb soll nur daju dienen, das Kanalwerk zu fördern, und wir werden den Gemeinden, welche sich beteiligen wollen, hilfreiche Hand bieten. Allerdings wird der Staat auf Gewinne nicht verzichten wollen; wenn Gewinne eriielt werden, so werden die garantieleistenden Kommunalverbände daran teilnehmen. Es ist der Wunsch der Staatzregierung, gemeinsam mit der Stadt Hannover einen Hafen zu schaffen, der den Interessen der Stadt wirklich dient und für Umschlagsjwecke geeignet ist. Sollte die Provin We stfalen nachträglich wünschen, daß die Frist für den gemeinsamen Grund⸗ erwerb der Garantieperbände verlängert werden möge, so welß ich noch nicht, welchen Erfolg dag haben würde, aber es wird den An⸗ regungen des Vorredners nach Möglichkeit gefolgt werden.
Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Der Gesetzentwurf, durch den die Bewilligung weiterer 16 Mill. Mark Staatsmittel zur Verbesse⸗ rung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten gefordert wird, wird auf Antrag des Berichterstatters in. Becker ohne Debatte angenommen, Die Denkschrift über bie Ausführung der früheren gleichen Gesetze wird durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt.
Den Gesetzentwurf, betreffend das Höferecht in der Provinz Hannover, hat das Abgeordnetenhaus in einigen unwesentlichen Punkten geändert; Berichterstaiter Dr. Graf von Wedel-Göbdens empfiehlt die Zustimmung zu diesen Aenderungen.
Herr Dr. Struckmann bedauert, daß die Abänderur gen des Abgeordnetenhauses wiederum zugunsten der Anerben und zuungunsten der Abfindungen, die der Anerbe zu zahlen hat, ausge, fallen sind. Es set erfreulich, daß es nicht über dem Herrenhaus noch eine andere Instanz gebe; sonst bestehe die Gefahr, daß diese Bestimmung noch weiter verschlechtert werde.
Justizminister Dr. Beseler:
Namens der Staatsregierung habe ich zu erklären, daß sie mit den Aenderungen, welche das Abgeordnetenhaus ju dem Gesetzentwurf beschlossen hat, einverstanden ist. Zwei dieser Aenderungen berühren Fragen, bel denen die Verbesserung klar ju Tage liegt. Der Herr Berichterstatter hat auch schon darauf hingewiesen. Ebenso ist es bei §z 166; auch hier verdient die vom Abgeordnetenhaus beschlossene Fassung den Vorzug vor der früheren. Namens der Staatgzregierung. kann ich also nur befürworten, den Antrag des Herrn Berichterstatter⸗
anzunehmen.
Auf Antra Gesetz mit den angenommen. . . .
Die Denkschrift über die Ausführung des An⸗ siedlungsgesetzes für die Provinzen West pre ußen und Posen beantragt Herr Knob loch-Bromberg durch Kenntnisnahme für erledigt zu erklären. ;
Herr Dr. Struckmann: Im Anschluß an den vorjährigen Städtetag in Königsberg haben ungefähr 30 Bürgermeister namentlich solche, die Mitglieder die sez Hauses sind, au Einladung des Obeibürgermeisters Wilms⸗Posen die Ansiedlungen. während einer dreitägigen Reise, durch die Anstedlungsdörfer be sichligt. Wir haben jwar nicht in alle hineinsehen können, aber wir hatten sämtlich den Eindruck gehabt, daß hier ein Kulturbild allerersten Ranges geboten ist. Wir sind meilenweit gefahren durch blühende Gefilde mit gutem Bestand. Wir haben die Häuser der Änsicdler befucht und mit den Ansiedlern gesprochen, und wir haben Hon allen den Augdruck der größten Zufriedenheit gehört; die Leute fühlen sich zufrieden und glücklich. Wir haben saubere Hä user, saubenre Ställe und saubere Felder gesehen, und zwar meilenweit; otemkinsche Dörfer waren das nicht, es war Wahrheit. Wo keine nsi : dlungen sind, haben wir Gegenden gesehen, die gänzlich anders aussahen, wo bas Unkraut herrschte; das waten bie mit Polen durchsetzten Gegenden.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
des Herrn Tram m-⸗Hannover wird das bänderungen des Abgeordnetenhauses en blos
. wer wesß, ob dann der Vertrag, über den 7 Jahre ver⸗ handelt ist, heute schon zustande gekommen waͤre. Eine Verbesserung
Maglstrat der Stadt Altona werden nach dem Antrage des
. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, 20 60 tragen
zum Deutschen Reichsan
n 142.
Zweite Beilage
Berlin, Freitag, den 25. Juni
zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
aer
1909.
(Schluß aut der Ersten Beilage.)
nnser Herz hat sich gefreut, daß alles das durch die Ansiedlungen . seschaffen ist. Nette, hübsche Kirchen und Schulhäuser haben wir zesehen, die Genofsenschaften sorgen für billigen Bezug der Bedarfs mnitfel. Dem Staat ist es gelungen, eine zufriedene deutsche Bevölke⸗ mung dort niederjusetzen, die dauernd dem Deutschtum gesichert ist. Wir hahen auch den Eindruck gewonnen, daß die Ansiedlung kleiner Hesitzer fruchtbringender ist, als die Erhaltung großer deutscher Güter. uf den großen Gütern findet man noch heute polnische Beamte und gibelter, nicht weil es den Besitzern an deutscher Gesinnung fehlt, sondern weil es unmöglich ist, deutsche Arbeiter zu finden. Man geht itzt auch mit der Anstedlung von Arbeitern vor; gelingt das, so verden auch die großen Güter wieder deutsche Arbeiter bekommen sznnen. Wir haben jedenfalls bei unserer Reise den Eindruck ge⸗ nonnen, daß diese Politik der preußischen Regierung richtig ist. Von den 106 Reisen in meinem langen Leben ist mir diese Reise die er⸗ reulichste gewesen. ; Berichterstatter Herr Knobloch: Ich kann aus eigener Kenntnis wur bestätigen, was der Vorredner ausgeführt hat. Um die Wirkung . Woite nicht abzuschwächen, will ich von weiteren Bemerkungen uhsehen. y Die Denkschrift wird durch Kenntnisnahme für erledigt erllärt, ebenso auf Antrag desselben Berichterstatters das neue FRegulativ für den Geschäftsgang der Ansiedlungskommission fur Westpreußen und Posen. Es folgen dann noch Kommissionsberichte über Petitionen. Auf Antrag der Kommunalkommission, Berichterstatter Herr Dr. Oehler, werden zwei Petitionen um Verleihung des Stadtrechts an die Landgemeinde Steglitz der Regie⸗ rung zur Erwägung überwiesen. Die Petition des Danziger Mietervereins um Beseiti— zung des Vorrechts der Hausbesitzer bei den Stadtverordnetenwahlen (58 16 der Städteordnung) vird auf Antrag derselben Kommission der Regierung als Naterial überwiesen. Auf Antrag der Petitionskommission, Berichterstatter Herr von Puttkamer, wird die Petition von Marie Stritt⸗ Dresden und Anna K. namens des Bundes deutscher Frauenvereine, um Abänderung des Unterstützungs⸗ nahnsitzgefetzes zwecks Heranziehung der Väter un⸗ ehelicher Kinder und schärferer Heranziehung arbeitsscheuer Pflichtiger zur Erfüllung einer Unterstützungspflicht der Regierung als Material über⸗
wiesen. Schluß 3 Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11½ Uhr. , men kleinere Vorlagen; ,
etitionen.)
Haus der Abgeordneten. 99. Sitzung vom M. Juni 1909, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von Wolffg Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung des vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangten SFesetzentwurfs, . die bänderung des Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1896.
ö Das Herrenhaus hat den Stempeltarif in folgender Weise geändert: ( In Tarisstelle 1a für die Automaten und Musikwerke ist Die Abstufung der Besteuerung nach dem Ertrage ersetzt worden durch eine Abstufung nach der Anzahl der Warenbehälter bei den Automaten und nach dem Anschaffungspreis bei den Musikwerken. Bei den Automaten soll die Steuer 1 ½ bei einem oder zwei Warenbehältern, 2d bei drel und vier Warenbehältern, 3 bei mehr als vier Waren ⸗ beöhältern betragen; Stereoskop⸗, Schau⸗ oder Scherzautomaten sollen 34 tragen; bei Musikautomaten, mechanischen Mustkwerken, Grammo⸗ bhonen, Phonographen und ähnlichen Apparaten soll die Steuer bei einem Anschaffungspreis von unter 100 M mit 2 ½ beginnen und bis auf 50 S bei einem Anschaffungepreis von über 4000 0 steigen; Iutomaten anderer Art sollen 1 M tragen. Unter die Steuer befreiungen hat das Herrenhaus guch die Gas. und Elektrintäts. automaten für kleingewerbliche Zwecke aufgenommen. J In Tarifstelle 5 (Gesellschaftsverträge) sollen nach dem
betrenbautbeshiuß die Gesensschaften des pärgerlichen Nechls, die
lediglich vorübergehende Zwecke verfolgen (Gelegenheitsgesell- schaften), nur einen Firstempel von 19 tragen, während nach dem Abgeordnetenhausbeschluß auch diese wn , ö. die übrigen ollten. In e, g 48 (Pacht-; und Mietverträge) batte das Ubgeordnetenhaus den Mietsstempel bei einem Mietspreig von Io6 M mit zsio o/ g beginnen und big ju 20/e bei einem Mietspreis über 22 000 SM steigen lassen. Das Herrenhaus hat zwe untere Stufen eingefügt mit a/ bo bei einem Mietgspreis von mehr als 300 bis 400 M und 0 bei mehr als 400 bis 500 „M; der Stempel von
n do sosf dann eérst beü mchr als oh M. Mietnns erhoben werden.
Für die Jagdpachtverträge hatte das Abgeordnetenhaus den Stempel mit oo bei einem Pachtzins von mehr als 300 bis 700 A beginnen und bis auf 60 bei mehr als 5000 S steigen lassen. Das Herrenhaus hat die Stempelgebühren, wie folgt, festgesetzt: bei mehr als 300 big 1000 Æ 3 0,υ, bei mehr als 1000 bis 4000 M Hßoso,
üer 4ob0 M 7 do.
Die Anpachtung gemeinschaftlicher Jagdbezirke soll hel einem Pachtzins bis 1000 A , ,, , 1500 4) einem Stempel von Fo / (Abgeordnetenhaug: 1s 01 oo) unterliegen.
Die vom Abgeordnetenhause angenommene Fahrrad steuer hat das Herrenhaus ganz gestrichen. ierzu liegen folgende Kompromißanträge der Kon⸗ servaniven, Freikonservativen, des Zentrums und der National⸗ iberalen vor:
Die Warenaut omaten sollen bis zu vier Warenbehältern 1 , bel mehr als vier Warenbehältern 2 M tragen.
Bei den Mietsverträgen soll der Stempel bei mehr als 360 bis 400 M Mietzins mit 6. beginnen und auf 20 bei einem Miespreise von über 20 000 MS steigen.
Bei den Jagdpachtverträgen wird folgende Skala be—⸗ antragt: bei einem Pachtiins von mehr als 300 M bis 500 MS 20o, bie 1500 MS 3 o/o, bis 3000 S Ho o, bis 6000 MS è 7oo, bis 80900 M o, über SoJ0 M 10/0. Dle Anpachtung gemeinschaftlicher Jagd⸗ bejirke foll bis zum Pachtzins von 1500 M * o tragen.
Abg. Dr. von Kries (kons.): Gestern sind eine Anzahl Ver⸗ trauengleuie verschledener Parteien des Hauses zusammengetreten, um zu erwägen, ob ein einheitliches Vorgehen , . Parteien gegenüber den Beschlüssen des Herrenhauseg möglich und angängig seß Leider
Anträgen vereinigt. Die Beschlüsse des Herrenhauses sind zum Teil als direkte Verbesserungen aufgefaßt worden. An dem Stempelsteuer gesetz hat das Herrenhaus nur redaktionelle Aenderungen vor⸗ , Die materiellen Aenderungen des Tarifs haben aber Bedenken
ervorgerufen. In bezug auf die Warenautomaten schlagen wir eine Ermäßtigung des Stempels vor; wir hoffen, daß bei dieser Aenderung die Automatenindustrie die neue Auflage wird tragen können. Was den Mietsstempel anbetrifft, so haben wir jzwischen den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses einen Mittelweg vorge— schlagen insofern, alz wir den Stempel bei Mieten von 360 ½ beginnen lassen. Die Befreiung bis zu diesem Betrage empfiehlt sich deshalb, weil es sich dabei um die Wohnungen der kleinen Leute handelt. Unser Vorschlag vermeidet eine Belästigung weiter Schichten der Bevölke⸗ rung. Vie 360 M Miete entspricht der üblichen Zehntalermonatsmiete. Dagegen schlagen wir vor, die Luxus mieten schon bei 20 000 M½ mit 2oso zu treffen. Meine politischen Freunde sind welter der Auffassung, daß die Beschlüsse des Herrenhauses bejüglich des Stempels auf Jagdpachtvertrãge die kleinen Grundbesitzer nicht ausreichend berücksichtigen. Wir haben die betreffenden Sätze entsprechend geändert. Mit der Freilassung der Fahrräder können wir ung ein verstanden erklären, da der Autfall durch höbere Erträge aus dem Automatenstempel gedeckt werden dürfte. Wir können nur hoffen, daß mit den von unt vorgeschlagenen Aenderungen auch das Herrenhaus einberstanden sein wird.
Abg. Fischbeck (fr. Volkgp.) kann sich mit den Kompromiß⸗ anträgen, namentlich soweit sie die Besteuerung der Jagdpachtverträge betreffen, nicht einverstanden erklären.
Abg. Leinert (Soz.): Ich kann mich mit den jetzigen Vor⸗ schlägen bezüglich der Besteuerung der Automaten nach der Zahl der Warenbehälter nicht einverstanden erklären, am allerwenigsten aber mit dem Beschlusse, die untere Grenze für steuerfreie Mieten bei 360 6 Mietzins festzulegen. Man kann es auf der Rechten den kleinen Leuten gar nicht nachfühlen, wie schwer diese Steuern drücken. Wir kennen Ihre (iur Rechten) Gefühle; Sie haben die Macht, die Sie sich durch Ihren unverschämten Terrorigmus bei den Wahlen verschafft haben. (Präsident von Kröcher: Der Vor— wurf der Unperschämtheit gegen Mitglieder dieses Hauses ist nicht zu. lässig; Herr Abg. Leinert, ich rufe Sie zur Ordnung.) Der Finanj⸗ minister hat selbst gesagt, daß dem Volke erst die Augen aufgehen werden über die neue Steuerbelastung.
Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Die Aeußerungen des Herrn Vorredneis hätten mir keine Veranlassung gegeben, meinerseitz das Wort zu nehmen (Sehr richtig! rechts). Ich halte es aber für richtig, daß ich mich namens der Regierung äußere, weil eg für die Reden der nach⸗ folgenden Redner auch vielleicht von Bedeutung ist, kennen zu lernen, welchen Standpunkt wir einnehmen.
Ich möchte mich nur gegen eine Ausführung meines Herrn Vor— redners wenden, die ja eine Mißdeutung meiner Worte enthält. Meine Herren, wenn ich gesagt habe, daß den Steuerzahlern noch die Augen übergehen werden über die Leistungen, so betraf das nicht den kleinen Mann, sondern ich habe es erwähnt in bezug auf die Be⸗ schlüsse über die Einkommensteuer. Ich habe hier schon nachge— wiesen, daß das ganze Plus an Einkommensteuer ganz überwiegend auf die besitzenden Kreise fällt ((sehr richtig! rechts); denn diese besitzenden Kreise werden die Kosten der Maßnahmen zu tragen haben, die wir für die Beamten, Lehrer und Geistlichen vorgenommen haben. Also auch hier ist der Gesichtspunkt vor dem hohen Hause durchaus gewahrt worden, daß die Laften von denjenigen zu tragen sind, die sie zu tragen imstande sind, nicht aber von den Kreisen, von denen Herr Abg. Leinert eben gesprochen hat. (Sehr richtig! rechts.)
Aber, meine Herren, ich gehe jum Gegenstande selber über. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn es dem hohen Hause genehm wäre, den Beschlüssen des Herrenhauses beizutreten. Zunächst darf ich darauf hinwelsen, daß an sich die Differenzen gar nicht erheblich sind, daß aber jeder Tag, den wir in der Sache verlleren, die Möglichkeit, das Gesetz jum ersten Juli einzuführen, erschwert. Wir müssen das Gesetz der Sanktion des Staatsministeriums unterbreiten, wir müssen eg der Allerhöchsten Sanktion unterbreiten, wir müssen es drucken lassen — kurz, jeder Tag, den wir verlieren, läßt die Möglichkeit, das Gesetz zum ersten Juli in Kraft treten zu lafsen, in weite Ferne rücken. Auch kostet uns jeder Tag 48 000 AM, und, wenn wir das Gesetz nicht jum ersten Juli zustande bringen, würden wir es wahrscheinlich um einen ganzen Monat verschleben müssen, was einen Ausfall von annähernd 1 Millionen ausmachen würde. Ich frage wirklich, ob die Differenzen zwischen dem Abgeordnetenhause und dem Herrenhause so erheblich sind, um die Sache noch einmal an das Herrenhaus zurück ⸗ gelangen ju lassen.
Unter allen Beschlüssen, die ich in den früheren Lesungen be⸗ kämpft habe, standen in erster Linie diejenigen, die sich auf die Er⸗ mäßigung des Jagdpachtstempels bejtehen. Ich habe ein Bedürfnis nicht anerkennen können und bin nach wie vor der Meinung, daß der höhere Jagdpachtstempel das Richtige ist und daß die Gefahr, daß er auf die Gemeinden abgewäljt werde, nicht besteht. Diesem Gesichts.« punkt hat auch das Herrenhaus meiner Ansicht nach in dankengwerter Weise Rechnung getragen. Nach dem Beschlusse des Herrenhauses würde sich aus dem Jagdpachtstempel eine Summe von etwa 617 000 M ergeben, während nach dem früheren Beschlusse des Abgeordnetenhauseä nur 267 000 M erzielt werden sollten gegenüber unserem Regierungsvorschlage, der ein Aufkommen von 1400 000 4A vorsah. Das Herrenhaus hat also, wie ich meine, in richtiger Würdigung der Verhältnisse das Aufkommen aus dem Jagdpacht⸗ stempel wesentlich gesteigert. Ziehen Sie davon die Begünstigungen für die eigene Jagd — gemeinschaftliche Jagd würde richtiger sein — um mich dieses kurjen Ausdrucks ju bedienen, mit etwa 30 000 6 — genau kann man daß nicht schätzen ab, so ergibt sich eine Summe von B87 000 S. Wenn Sie das Ergebniz des bisherigen Stempelg von 110 vom Hundert mit 14 000 M abziehen, so ergibt sich eine Summe von b73 000 K. — Meine Herren, ich habe einen kleinen Fehler gemacht; die Summe die ich eben angab, bezieht sich auf den vorliegenden Kompromißantrag, der insgesamt 573 000 ergeben würde, während der Beschluß des Herrenhauses eine Summe von h97 000 S ergeben würde, sodaß die Vorschläge, die uns jetzt
hat fich eine völlige Ginigkelt nicht erzielen laffen, immerhin hat die große Mehrzahl der Partelen sich ju gemeinschaftlichen
hier unterbreitet sind, einen Ausfall von ca. 24 000 bedeuten, also an sich keine sehr erhebliche Summe. Aber, wie gesagt, die Möglich
keit, 3 Gesetz zum 1. Juli in Kraft zu setzen, wird in weite Ferne gerückt.
Nun, meine Herren, möchte ich vor allem noch auf zwei Punkte, was die Jagdpachtverträge betrifft, eingehen. Ich würde großen Wert darauf legen, daß man dem Herrenbause auch darin folgt, den Jagd⸗ stempel für die gemeinschaftlichen Jagden jedenfalls auf o/o zu setzen und nicht nur auf *ig oo, an sich auch kein erheblicher Differenzpunkt. Bekanntlich hatte das Herrenhaus beschlossen, den Jagdftempel für diese gemeinschaftlichen Jagden auf 20o festzusetzen, und um nach Möglichkeit eine Verständigung mit dem Abgeordnetenhause herbeizuführen, bin ich im Herrenhause nachdrücklich dafür eingetreten, diesen Satz von 20/0 wesentlich ju ermäßigen, und das Herrenhaus ist in dankenswerter Weise dem gefolgt und hat schließlich den Satz von 200 auf 1 0 , also auf ein Viertel, ermäßigt. Nun halte ich die Differenz von 0 und 1sa 0sc in der Tat nicht für so erheblich, um deshalb die ganze Sache noch⸗ mals an das Herrenhaus zurückgelangen ju lassen. Meine Herren, was macht das aus? Nehmen Sie eine Jagt pacht in gemeinschaft⸗ lichem Bezik von bo0 M an, so hat man nach den Beschlüssen des Herrenhauseg 1a oo zu zahlen, also sage und schreibe 2.50 M im Jahre. Ist das wirklich ein Objekt, um dethalb die Sache an dag Herrenhaus zurückgelangen zu lassen? Ich lege aber Wert darauf, die Summe nicht allzu klein zu bemessen, weil ich fürchte, daß, wenn man die Grenze zu niedrig setzt, dann Umgehungen des ganzen Jagd⸗ stempels Tor und Tür geöffnet werden. (Sehr richtig! links.) Es ist zu verführerisch, daß der auswärtige Pachtlustige sich hinter eine vorgeschobene Person in der betreffenden Gemeinde steckt, diese die Jagd anpachtet und der betreffende Jagdliebhaber also einfach auf diese Weise den hohen Jagdstempel spart. Deshalb, meine ich, ist es nicht richtig, hinsichtlich dieser Summe allzu weit herabzugehen. Wir würden mit ½ oso schon eine große Ermäßigung gegenüber den sonstigen Jagdpachten vorsehen.
Ebenso möchte ich vorschlagen, noch einem Beschluß des Herren—⸗ hauses zu folgen, der die Begrenzung der Begünstigung bei diesen gemeinschaftlichen Jagden nicht auf 1500 „, sondern auf 1000 4 festsetzt. Wenn jemand in der Lage ist, sich auf einem gemeinschaft⸗ lichen Jagdbezirk eine Jagd zu pachten und dafür mehr als 1000 zu zahlen, so sehe ich wirklich nicht ein, warum man da noch eine besondere Nachsicht walten lassen soll. (Sehr richtig! links.) Ich glaube, eine Jagd über 1000 M ist schon ein ziemliches Luxugobjekt, und da braucht man nicht eine steuerliche Vergünstigung eintreten zu lassen.
Wag dann die Mietsteuer betrifft, so würde der Ausfall, wenn Sie hinter den Beschlüssen des Herrenhauses zurückbleiben, das be⸗ kanntlich die Grenze auf 300 „ festgesetzt hat, und Sie die Grenze wieder auf 360 S heraufrücken, etwa 75 000 MS betragen. Wir würden also zuzüglich der 24 000 S bei den Jagdpachten immerhin einen Augfall von insgesamt 100 000 4 erleiden. Und nun muß ich sagen: auch hier schelnt mir das Objekt so gering, daß man ohne irgend eine Mehrbelastung der minderleistungssähigen Schultern ihnen diese Steuer, glaube ich, jumuten könnte. Nehmen Ste eine Miete von 360 4K an, so würde das bei isiοooοe/ 36 8 und abgerundet 50 8 im Jahr augmachen. Liegt darin wirklich auch für die minderleistungsfähigen Klassen ein Druck, wenn sie 50 8 im Jahr dafür zu entrichten haben? Ich vermag das meinerseits nicht anzuerkennen.
Was endlich den Automaten betrifft, so ist hier nach den Vor⸗ schlägen, die uns jetzt unterbreitet sind, eine weitere Vergünstigung für die Automaten vorgesehen. Meine Herren, hier stehe ich wieder auf dem Standpunkt, daß mir dazu kein Bedürfnis vorzuliegen scheint. Ich halte die Automaten, die Waren prelgbieten, im allgemeinen für kein dringendes öffentliches Bedürfniz; im Gegenteil, die Automaten verführen die Kinder vielfach jum Naschen, und ein Grund zu einer besonderen steuerlichen Bevorzugung liegt meines Erachtenz nicht vor. In dem Kompromißvorschlag ist aber eine solche Bevorzugung enthalten, indem Sie die Grenze von 3 „ gestrichen haben und schon bei Automaten von 1 bit 4 Warenbehältern nur 1 erheben wollen. Ein Automat, der 4 Warenkategorien enthält, kann, glaube ich, sehr wohl, wie wir es vorgeschlagen haben, 2 M bejahlen und nicht blos 1046. Ich meine, hier liegt wiederum kein Grund vor, die Automaten günstiger zu behandeln, als das Herrenhaus vorgeschlagen hat.
Ich resümiere mich dahin: ich würde dankbar sein, wenn es möglich wärt, den Beschlüfsen des Herrenhauses beizutreten und uns dadurch die Möglichkeit ju geben, das Gesetz noch zum 1. Juli in Kraft treten zu lassen, was nach allen Richtungen erwünscht wäre. Ist das nicht möglich, so würde ich bitten, ju erwägen, ob nicht bei den sogenannten gemeinschaftlichen Jagdbenirken die Mindestgrenze auf Loo festgesetzt werden kann, und die Grenze der Summe auf 1000 statt 1500. Gegen die Beschlüsse des Herrenhauses, den Mietstempel schon bei 300 „ beginnen zu lassen, würde ich meinerseltz keine Be⸗ denken haben und auch befürworten, hinsichtlich der Automaten den Beschlüssen des Herrenhauses beizutreten, die Vergünstigung also nicht statuieren zu wollen, wie bier in dem Antrag des Abg. von Richt⸗ hofen und Genossen vorgesehen worden ist.
Abg. Fleuster (3entr): Der Abg. Leinert bat so maßlos ge— sprochen, daß es nicht verlohnt, ihm darauf ju antworten. Ich muß mich aber gegen den Vorwurf wenden, als solle mit unseren Kompromißvor . der ländliche Grundbesitz ungerecht begünstigt werden zum Schaden des städtischen Besitzeg. Allerdings liegt eine gewisse Begünstigung des ländlichen Grundbesitzes vor, aber diese ist auch begründet, well der ländliche Grundbesitz nicht so gut verwertbar ist wie der städtische Besitz, und weil er mit allerlei Steuern prägraviert ist, namentlich mit Ge— meindezuschlägen. Von einer Benachteiligung des Mittelstandes kann hier keine Rede sein. In der Regelung des . auf die Jagd⸗ pachtverträge tragen wir den Bedürfnissen deg kleinen bäuerli . Rechnung. Daß wir einen Mittelweg eingeschlagen haben, entspricht durchaus der Billigkeit, die Staffelung kt von 2 bis 10 o. Mit unserem . den Mietsstempel bei 360 beginnen ju lassen, wollen wir dem Wohnungsbedürfnis der Minder bemittelten, der Arbeiterkreise entgegenkommen. Ich bitte Sie, die
Kompromißanträge anzunehmen.