1909 / 149 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Jun 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Dunlita:

gering

mittel aut Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppeljent ner

Menge

niedrigster

höchster

höchster Doppel zentner

*

niedrigster S.

höchster 4

niedrigster 6

Verkauft⸗

Außerdem wurden am Markttage (Spalte .

nach überschlaglicher

Schätzung verkauft

Doppel zent ner ( Preig unbekannt)

Am vorigen Markttage

3 nittdg⸗ prels dem

6

Durchschnitts⸗

wert

23

Braugerste

Breslau. Futtergerste

Brieg. Sagan w ,, Leobschützz ... w alberstadt.

ilenburg. Erfurt Kiel. Goslar . .

eißen. k Plauen i. V. . Reutlingen. Bruchsal . Rostock .. Arnstadt.

K

e 5

ö Insterburg. . Ging Brandenburg g. Frankfurt a. O. Demmin,. . Anklam. . . 11 Stargard i. P̃oJ( m.. Schivelbein. Kolberg. Köslin. Schlawe. Stolp i. Polnmm. . Lauenburg ö Namelnan⸗ Trebnitz i. Schl.. , , . Brieg. ; Reusal;j a. O. . n, . Jauer Leobschũtz Neisse.. alberstadt . ilenburg .. Erfurt 2 Goslar

derborn. U . . 1 ; Mindelheim Meißen. Pirna. lauen i. V. . Bautzen.. Reutlingen.. Rottweil. , , . ö

Ravensburg..

8.

8 8 n 9 n a n g a n a a a d a a

Braunschwelg ̃ Altenburg ö. Arnstadt .

2 * * 24 * 7 * 2 2 * 2 * 2 . 9. * * 2 2 * 2 * ry * 2 2 2 * * * * * 12 * 2 2 *

11IIIIIISISIIII

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkausgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Gin liegender Strich ) in den Spalten fur Prelse hat die Bedeutung,

Berlin, den 28. Juni 1909.

1111IIIIS1I8SIIIIII

Noch: Ger st e.

18,40 18,60 ü 1566 18,20

15.70 19 66 26 66 16 56 16 76 17,54 17,34 19, 50 26 O 36 56 3. 90 Ib, po 1766 18, 56 13. 5 17.06 18 06 19,60

19 50 186 606 19 g . o gl Hb 18 ho 19 5 21 600

18,00

18,20 198400 16,50 15,67 19,50 20, 50 16,50 18,00 17,06

19,00 18,90 20,00 19,00

e. 17560 21,00

S a 19, 35

1770

20,70 20, 80 19,50 19,50 20,50

1950 18 8 1396

1900 1956 19,95 19,56

1950 36 4 Id do

1960 18 56 18. 56 19. 16 21 6 3b do 260 75 0. bo 6 56 195 55 21 vs Io g6 21,16 22 414

750 Jo. 56 30 8h

6 zb

20, 60 20, 00 19,40

2027 IG 06 40

20, 00

20, (60 1900 17.90 20, 00 21,00 21,00

2000

20 00 19 S 18 30 159, 46 18 40

20, 0

19380 26 60 326 360. 8h 260. 20 Il, 50 30 o V6 . Oo 18, 76 19.66 22 60 31, 0b 21 50 Il, Oo 3 31,00 32 00 15, 16 22 00 2375 27 66 Il, 46 31, 26 21,56 31.6 31,6 m 30 460 20. 6 w

2l, 00 Ib H 20 S6 30 320 46 31, 16 21 Oo 22 56

18,65 17,70

20 50 20, 80 19,50 19, 50 20, 40

1950 18. 0 1886

19,00 19.00 19,26 1956

1880 2d 46 18 bo

19,60 19,50 18,40 1940 20,00 20, 00 20, 50 20, 50 20,00 19,50 21,00 16,90 21,40 22,44 20,80 20, 50 20,70 20. 80

26 60 19 ö 15 bo

21,10 20.40 20,00

20, 00

20 Wg o 6

2050 I o I 8b

15

iserliches Statistisches Amt. 9 en. der Borght.

daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten,

26 88 17.20

185 3 860 1605

18,75 19,00

19840

20 907 285

79

20. 00 15.85 360 36 18. 56 19 44 18. 10

1800 1906 1972 19.55 1686

78 586 471

98

1202 166 612 114 679 260 386

816 3 916

20 00 20 00

1862 18 40

20 09

16, 90 21 26s Ii, 65 zo 6?

2840

507 4106 199 1124

20, 29

16,90 21.378 22. 16 20, 81

26 83 26. is 159 26 06 158. 56 2621 185 15 16

21,96 21,00 19, 70 19,60 189,81 20 27 20, 40 20,40

2243 882 374

1078 317

2737 286

1836

20 00

1992 Ib ol

20. 04

8 268 6512

339 21, 93 21.73 19 6.

Der Durchschnittsprels wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

daß entsprechender Bericht feblt.

Bandel und Gewerbe.

eichsamt des Innern jusammengestell ten 6 . für Handel und Industrie“ )

Großbritannien. J timm ungen über andelsgesell⸗ . 366 , (Consolidation) Act vom Jahre 1805, welches am 1. April d. J. in seinem ganien Umfang in Kraft er. sst, sind unter dem 25. März d. J. folgende Ausführungs—«

worden; . n, , im Einvernehmen mit dem Präsidenten

des Board of Trade: Gompanies (WMinding-Up) Rrles 1909

327 . q Trade: drei verschiedene b. vom Präsidenten des Board of ö 0 Iss. .

Gegenstande betreffende Regulative (Nr. 7. i 7. und 5. IJ

1 d Orders vom Jahre 1909).

4. k Ausführungsbestimmungen betreffen y, größtentellg gerichtliche Verfahren bel der Liquidation von . . Gefellschaften überhaupt und von Kommanditgesellschaften

imi hi ingbesondere. Ihre Wirksamkeit ist nach . in g ,! auf England (im Gegensatz zu Schottland . ,, , Regulative sind n ,, ,. mungen für die administrative andhabung des auf . è schäftgstellen aus ländischer Gesellschaften bezüglichen Artikel 274 . der Artikel 3 und 94 7 , 3 . , bezlehen sich zwar zun auf die in En ĩ ö. 3

ten, in Artikel 93 Absatz 1 ist aber die au . ,, .,. unmittelbar berübrende Bestimmung 6

ten, wonach derartige einheimische Gesellschaften nicht nur ihr 1

2 sondern auch ihr im Autland belegenes Eigentum m

Wirkung gegen ihre hiesigen Gläubiger oder Liquidatoren r,, . . sonstiger Weise belasten können, wenn die Verpfändung oder Belastung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen unter Beifügung einer vorschriftsmäßig beglaubigten Abschrist der Verpfändung oder Belastunggurkunde , inländischen Gesell⸗

ramt zur Eintragung angezeig rd. . n , des Board of Trade haben, so-C weit sie diese beiden Punkte betreffen, der Hauptsache nach folgenden Inhalt: . JI. Ausländische Gesellschaften mit Geschäftsstellen 1 ien sellschaft ch Artikel 274 1) Für die Einreichung der solchen Gesellschaften na des 6. obliegenden k, . sind die in dem i , Nr. 324, letzter Absatz, vorgeschriebenen und auf Seiten 21 bis dieses Regulativs abgedruckten Formulare zu benutzen, wobel zu 3 ormularen Seile 25, 26 und 27 (Anjeige von Aenderungen im srektorenperjeichnis bezw. in Namen oder Adresse deg inländischen Zustellungebevollmächtigten sowie Einreichung der Geselllchaftzbil ann ein Inlandsstempel von 5 sh. für Registrierung im englischen Register⸗ den ist. . * ve een gig unn. und ähnlichen Urkunden, welche von solchen Gefellschaften gegebenenfalls unter Beifügung englischer Ueber setzungen in vorschriflamäßig beglaubigter Form abschriftlich ein⸗ gereicht werden müssen, sind in dem ig ehr Nr. 325, Absätze 1 und 3 soweit es z um das ue 9. Ausland handelt die

. bigungs formen vorgeschrieben:

. gil rr, der Urkunden: Beglaubigung durch einen zuständigen Beamten oder Notar des betreffenden fremden Landes und Legallsierung dieser Beglaubigung durch einen dortigen britischen diplomatischen oder konsularischen Vertreter; statt dessen ge l auch die Äbgabe einer eidlichen Beglaubigunggeiklärung eines Beamten der Gesellschaft vor einer zufländigen Landesbehörde nebst Heieugung ihrer Zuständigkelt durch einen der vorgedachten britischen Vertreter;

b. für die englischen ,, m e. solcher Urkunden: Je nach⸗

erhalb oder innerhalb des Vereinigten König⸗ , ist, Beglaubigung und Legalisierung in der

achten Weise mit Ausnahme der dort zuletzt erwähnten Art, 6 , . lan einen einheimischen Notar oder Rechtsanwalt (Solicitor in England und Irland, Law Agent in Schottland). Zu n und b können anders beglaubigte Urkundenabschriften oder Ueberfetzungen nur mit besonderer Erlaubniüz des Board of . schlechthin oder bedingungswelse zur Annahme bei dem Gesellschafts— registeramt verstattet werden. ,, 6 Verpfändung oder sonstige Belastung de ,,, kr ln nh is gel Gesellschaften im , , e Die zur Rechtsgültigkeit gegen britische Gläubiger oder Liqu datoren nach Art. S3, Abs. 1, des Gesetzes erforderlichen Anmel dungen solcher Verpfändungen oder Belastungen autländischen Gesellschafte⸗ eigentums bei dem inländischen Registeramt der Gesellschaft müssen nach dem letzten Absatz des Regulativs Nr. 324 auf dem Formular Selte 11 gemacht werden, und für die dabei einzureichenden be⸗ glaubigten Äbschriften der betreffenden Verpfändungt⸗ oder Belastunge⸗ urkunde wird in Abs. 6 Nr. 1, dieses Regulatlvs vorgeschrieben, a das Beglaubigungszeugnig unter dem Siegel der Gesellschaft 3. gefertigt oder von einer Person unterschrieben sein muß, welche 1 der Angelegenheit anders als auf seiten der Gesellschaft beteiligt ist. Die Gebübr für die Eintragung der Peipfändung oder , . aueländischen Gesellschaftecigentums beim inländischen Registeramt : Gefellschaft ist in dem Regulativ Nr. 326 auf 10 sh oder 1 i Sterl. sestgesetzt, je nachdem die Verpfändung oder Belastung en mehr als 200 Pfd. Sterl. oder darüber beträgt. 9 Die eingangs genannten Drucksachen sind jum Preise von . . und 1 Pny. für die unter a genannten und jum Preise von ö 3 für die erste und je 1 Pny. für die beiden anderen der unter 14 3 nannten von Wyman and Song, Ltd. London, Fetter en 4 oder Oliver and Boyd, Twerddale Court, Edinburgh oder G e, Ponsonby, 116, Grafton Street, Dublin oder Gyre and Spo 5 woode, Ltd., London, Cast Hirding Street, 9. E. iu . . können auch während der nächsten vier Wochen im , ö. Innern, Berlin W., Wilhelmstr. 74 (Sollburean) werktäg . FJ —= 4 Uhr von Interessenten eingesehen werden. (Bericht des Ka

lichen Generalkonsulatz in London.)

Deut schlands Cin und Ausfuhr von Steinkohlen, Braun— Torf in den M

kohlen, Koks, Preßkohlen

und

Januar bis Mai 1908 und 1809.

Mai 1908

t 1076688

43 308

934 352

42 223

ob 082

1 842 872

316 444 4 994 172 420 9576 412 745 51

706 457 75 175 385

123 770 628 2095

746 959

746 959 3045

488 2547

Steinkohlen. Einfuhr Davon aut: Belgien. Großbritannien den Niederlanden Oesterreich⸗Ungarn Aus fuhr Davon nach: Belgien. Dänemark. Frankreich. Großbritannien , den Niederlanden Mor me gen, . Desterreich⸗ Ungarn. dem Europ. Rußland Schweden ö der Schwetz Spanien Aegypten Braunkohlen. Einfuhr Davon aus: Desterreich⸗Ungarn. Aus fuhr. Davon nach: den Niederlanden. Desterreich⸗ Ungarn. Steinkohlenkoks. Einfuhr Davon aus: Bel gten;⸗. ,,. . roßbritannien Desterreich ·˖ Ungarn Aus fuhr Davon nach: Belgien. Dänemark.. 3 ; roßbritannien w den Niederlanden. Norwegen. Oesterreich⸗ Ungarn. dem Europ. Rußland Schweden. ; der Schweiz Spanien k den Vereinigt. Staaten von Amerika.. Braunkohlenkoks. Ginfuhr Davon aus: Desterreich⸗Ungarn Ausfuhr Davon nach: Desterreich Ungarn Preßkohlen aus Stein kohlen. Einfuhr Davon aus: k den Niederlanden. Desterreich . Ungarn der Schweiz. Aus fuhr Davon nach: Belgien. Dänemark.. Frankreich den Niederlanden. Desterreich⸗Ungarn der Schweiz... Deutsch· Sũdwestafrik Preßkohlen aus Braun kohlen. Einfuhr Davon aus: Desterreich Ungarn Ausfuhr Davon nach: Belgien. Dänemark. Frankreich.. den Niederlanden Desterreich . Ungarn der Schweiz Torf, Torfkoks (Torfkohlen). Einfuhr Davon aus: den Niederlanden. Desterreich⸗ Ungarn Aust fuhr Davon nach: den Niederlanden. der Schweiz

38 392

27996 5206 3142 2003

344 235

16976 2022 136 316

7368 14 385 2386 95 766 23 449 12259 17366

100 5685

4125 14

14 117

116

10 054

8 672 1383

100121

13 769 410 13 323 12 220 9 472 34131 59

3943

3 928 30 155

1970 336 1090 14 562 319 12 319

918 0d 14 3177

2913 30

Verordnungen der marokkanischen Regierung über Liefe⸗—

Mai 19609

t 1195758

37 666 1074943 39 567 42 602 1776483

332 492 98138 163 777

5 028 392 331 150

bbb ho? 54 755 2139 102 418

22878 77a osg

774 089 2960

270

rungsausschreibungen.

Die maroklanische Zentralregierung hat dag „Ròglement sur los Adjudications en Göénsraléi und das „Röòglement rèelatif aux effectuses sur les Fonds mit den von dem diplomatischen Korps vorg

Adjudications angenommen.

nächsten drei Wochen im B dandel und Induftrie“, im Zimmer 241, auß und kann na

Wilhelmflraße 7a, zu richten.

Cuba.

Durch Dekret des provisorischen Gou⸗ Nobember 1908, ist das Konsular⸗ gebühren gesetz vom 11. Februar 15037 geändert worden.

Konsulargebühren. derneurg, Nr. Jo75ß vom 11. bandel und Schiffahrt wie folgt: 1 ö

m

ür Interessenten zur Einsi Ablauf dieser F Isenten auf Antrag für kurze Ze? Vie Anträge find an Las Reichhamt deg

)Deutsches Handelgarchiv 1904 1 S. 22.

3 bis Januar big

at 1908 .

4457 176

181 445 3 798 212 142 630 310083 S 200 114

1206949 24727 616 700 344

70 269 1576 022 954

3 622 693 348 136 1424 642 309 778

10 675

3 724 952

3 724 941 10 9949

1803 8 955

207 133

155 238 16588

18 965

15 974 1539 931

106 875 14319 616 563 198

27 201 71 354 11976 441326 76 334 28 519 S5 ol6 2683 21 298

8 327 353

348 640

503

45 978

34 505 11 467 2

2 09 237

73 hd 2588 41 892 51 384 96 226 188 828 304

30712

30 641 169 740

8297 2137 12 629 93 804 5188 46270

5138 2921 1632 9 296

7765 560

de la Caisse spéciale?

eschlagenen Modifikationen

Fin Abdruck dieser Verordnungen liegt während der ureau der Nachrichten für Berlin NW. 6, n fn, 3334,

tnahm e rist deutschen Inter⸗ t übersandt werden. Innern, Berlin W. 66,

Die für in Betracht kommenden Stellen lauten,

onate

Mai 1909 t

4187 888

174 384 3 563 543 189 969 266 275 S 711 474

1382156 18 542 b74 83h 2

63 150 1ẽ786 0919 903 3740 968 307791 3 522 5b 8 130 11215 58 822

3 357 229

3 357 203 12 522

2170 10 301

262 102

190 003 37041

24 234 93565 13436656

66 751 11133 591 611 b0 41191 70702 10190 306739 60 8h 17336 90 491

37530 12 228 330

330 495

482

37 600

28 911 8 661 17

7 370799

49 828 5 206 23 822 43 543 29 259 159 915 5178

40 788

40 667 193 611

7232 2791 15 380 100 213 7321 58 827

3 396 1606 1492 8 687

6 927 932

Schiffsabfertigungen. n Artikel 1. Für ** , u ng, oder mehreren Häfen der wenn das Schliff über 160 Registertont mißt Die Schüffe unterliegen außerdem In den Häfen, wo sie Ladung fur Cuba einnehmen, den folgenden Abgaben: n dem ersten Hafen, für je 100 Register⸗ tons oder einen Bruchteil davon big ooh Renee . In jedem anderen Hafen, für je 100 Register⸗ tons oder einen Bruchteil davon“ big 600 ,,, . Artz kel 2. Für die Abfertigung von Schiffen, die von 30 bis 100 Registertons messen, sind ju entrichten Artikel 3. Für die Ausferijgung von Bophel. schriften von allen oder einem Teile der bel der Ab⸗ fertigung eines Schlffesß in Betracht kommenden Ur⸗ unden. bei nachgewiesenem BVerluste, für die dem Schrifistück beizufügende eidliche Erklärnng deg Ab⸗ handenkommeng .

Artikel 5. Für Bescheinigung der Ueberladung ven . . 6. Für Ausfertigung eines Gefundheits- Artikel 21. Fakturen im Werte von weniger als bo Pesos werden nicht beglaubigt.

Für Beschelnigung der Fakturen im Werte von

6d b ho here,

Desgl. im Werte von mehr als 200 Pesos, für je

100 Pesog oder einen Bruchtesl davon Aber So Pesog Vie Werte der Fakturen von weniger alt 80 Pesos werden in den cubanischen Zollämtern zwecks Erhehung der entfallenden Gebühren zu⸗ sammengerechnek, fofern sie von einem und dem⸗ selben Verkäufer stammen und zu der gleichen an einen Empfänger gerichteten Sendung gehören.

Artikel 22. Für die zweste Bescheinigung einer

Faktura für den Fall, daß die Urschrift in Verlust ge⸗

raten ist oder in allen anderen Fällen, auf Antrag der Beteiligten . .

Amtshandlungen in bezug auf Verwaltur Kanilei⸗ usw. Sachen. Artikel 27.

Für 1 Person

mit Jamili.— Artikel 28. Für Visterung eines Passes:

Gar einen Tuglnnker Artikel 30. Für Beglaubigung von Unterschriften quf Schristftlcken gller Jr

Amtg handlungen verschiede ner Arten. Artikel 45. Für Uebersetzung eine Schriftstücka, für je oder einen Bruchkell davon:

Aus dem Deutschen, Französischen, Englischen, Ita⸗ lienischen und Portuglesischen in das Spanische Aus dem Spanischen in jede der vorstehend ge⸗ nannten Gpracheeeeeennn Aus irgend einer anderen Sprache in das Spanische Aus dem Spanischen in irgend eine andere der

nicht besonderg genannten Sprachen 136

Befreiungen.

Artikel 53. Gebührenfrei sind:

Beglaubigungen, Erklärungen oder Erläuterungen, Lieferung des Nachweises der Herkunft der Waren in de geforderk werden, um genießen usw. Dienste, die fremden Regierungen, in Cuba beglaubi matischen Beamten und Berufgkonfuln geleistet werden, betreffenden Regierungen in gleichen Fällen Gegenrecht übe

Allgemeine Bestimmungen. Artikel 54. Unter den in diesem Tarif, genannten sind solche in Münze der Vereinigten Staaten oder in Goldmünze zu verstehen, wenn diefe von der

passe

Landes, wo der Konsularbegmte seinen 6 hat, und einen Verlust der Staatskasse aueschließenden werden usw.

Artikel 55. höheren als die in dem gegenwärtigen Tarif genannten erheben.

Schiffe, die nach irgend einem Hafen der Rupublik gehe innerhalb 12 Stunden vor Abgang des Schiffes das

Reisenden und die Rolle oder kiste Lage deg Falles, in den Konsulaten der Republik Cuba zur Bescheinigung vorlegen.

Artikel 58. Jeder Inländer oder Ausländer, der W

lichen Fakturen zur Bescheinigung vorlegen, 50 Pesos oder mehr darstellen.

Artikel 59. Die Zollämter der Republik ebenen Anmeldungen jur Abfertigung bon . in dem zuständigen Konsulate

wenn sie einen

aren ohne bescheinigten

füllung dieser Vorschrift erforderliche Sicherheit fordern. Werden Fakturen vorgelegt, die von den Konsuln Eingangehafen bescheinigt sind, so ist von den 3 gebühren zu verhängen.

Imgleichen soll von den Zollämtern der Höhe der doppelten Gebühren, richtet sind, festgesetzt werden, gegebenen

Betrag ermittelt werden sollten. Die erwähnten Strafen sollen nicht verhängt werde Fakturen über Waren vorgelegt werden, die aug Kandern a , . verladen sind, wo sich keine eubanische efindet.

Artikel 60. Die Höhe der doppelten Abgaben belegen jedes Schiff,

hafen nigten Urkunden nicht vorlegt; Kapitän oder Agenten des Schiffes zu jahlen,

verfällt. d. J

Ausschreibungen.

Durch Königliches Dekret Telegraphen (Hireceisn General de Gorreos Y Dee Madrid ermächtigt, freihändig 5000 Isolatoren aus Zelluloid dazu gehörigen Isolatorarmen anzukaußsen. Konsulats in Madrid.)

Börse zu J, . Cahier des charges spécial Nr. 690. 1) Anzulie

1g8⸗, Für Ausfertigung eines Passez für fremde

o, 0 Pesos

auf Verträgen beruhende Vergünstigungen zu

ö Regierung eingeführt wird; die Gebühren müßen aber auch in gesetzlicher Münje des

echselkurse angenommen

Die Konsularbeamten dürfen keine anderen oder Artikel 7. Die Kapitäne oder Agenten einheimischer oder fremder

manifest oder ein dieses ersetzendes Schriftssück sowie die Liste der der Schlffsmannschaften, je nach

der Republik sendet, muß bei dem zuständigen Konsulat die erforder⸗

ollen den ihnen über keinen Fortgang geben oder in Auznghmefällen bie zur späteren Er⸗

Ankunft des die Waren , . Schiffs im ersten eubanischen ollbehörden eine Strafe in Höhe des doppelten Betrags der entfallenden Konsular⸗

Republik eine Strafe in die in den Konsulaten zu wenig ent— wenn etwa die in den Fakturen an= erte bei der Verjollung der Ware zu einem höheren als dem für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes zugrunde gelegten

Konsularbehörde

Zollämter der Republik sollen mit Strafen in das die für seine Abfertigung erforderlichen, von der Konsularbehßrde des Herkunfts⸗

ger die Strafe ist von dem

unbeschadet der Strafe in die er wegen Uebertretung der Gesundheitggesetze der Nepublit

Nach den Beschlußbestimmungen gilt das Dekret vom 1. ab. ( Gaeeta ofleial.)

Ab latzgekegenhęit für Zelluloidijolatoren in Spanten.

hom 9g. Juni 1909 wird dag spanische Ministertum des Innern oder die Generaldirektion der Post und

rafos) in (Bericht des Kaiferlichen

Lieferung von Ei senwaren, Maschinen usw. für die belgischen Staatsbahnen. Vergebung am 7. Juli 1909 in der

fern in Mecheln (gare de Muysen). gos 1-3.

Abfertiqung von Schiffen, die nach einem Republik bestimmt sind, sind zu rg, 3 esos

106

6d.

Länder: ; Pesos

3 100 Worte

1 23

die zwecks n Fakturen

gten diplo⸗ wenn ihre n.

Gebühren eubanischer

zu einem,

Gebühren

n, müssen Ladungs⸗

gehörigen aren nach

Wert von

die ent⸗ Fakturen

erst nach

n, wenn stammen

Januar

mit den

Laternenpfähle, Tisch zur Regulierung von Bogenlampen, Bremsen⸗ fundamente.

Y Anzuliefern auf den Bahnhöfen Brügge und Ypern. Los 4.. 10 Wagen, System Ehrardt.

8) Anzullefern in Geudbrügge⸗Süd und Cuesmes. Los 5. 2 eiserne Kranen.

9) Anzuliefern in Schaerbeck. Log 6. 1 Doppelapparat zum Abnehmen und Einsetzen von Rädern.

5 Anzuliefern in Ciney und in Rouet. Los 7. 2 Apparate wie vor.

6) Anzullefern in Löwen und in Beaumont. Lotz 8. 2 fest⸗ stehende Kranen.

7) Anzuliefern in Montz, Los 9. 1Apparat jum Heben von Lokomotiven.

Lieferung von Material für Westinghouse⸗Bremsen und Warnungssignale nach Belgien. Vergebung demnächst in Börse von Brüssel, in 7 Losen, für den Bedarf der Staals⸗ ahnen. .

Lieferung von Ersatz stücken für Wagen nach Belgien ˖ Vergehung demnächst in der Börse von Brüssel, in 48 Losen, für den Bedarf der Staatsbahnen.

Lieferung von Eisenwaren für Oefen an die belgischen Stgatghahnen. Vergebung demnächst in der Börse zu Brüssel, für Mecheln (gare de Muyserm: Vos I. Gußeisenstücke für Oefen Nr. 1: 320 Roste, 180 Mittelstücke ohne Tür (mit apfen, Bolzen und Keil des Scharniergelenks), 180 Türen für Mittelstücke, 28 Oberteile mit gerader Verbindungtröhre. Loos 2. Gußeienstücke nr Oefen Nr. 2: 3930 Roste, 10 Mittelstücke ohne Tür (imp übrigen wie vorstehend), 10 Türen für Mittelstücke, 10 Unterteile mit Fal, 15 Obertelle mit gerader Verbindungsröhre. Los 3. 10 Kohlenbehälter mlt Deckel, 269 Kohlenkästen aus Gußeisen, 400 gußesserne Roste Nr. 3, 440 des⸗ gleichen Nr. 4, 16 Roste für Säulenöfen, 50 desgleichen für große Heinkörper, 18 Oberteile mit seitlichen Verbindungsröhren für guß⸗ eiserne Oefen Nr. 3, 4 und 5. Los 4. 50 Behälter dus Eisenblech mit Zubehör (Feuertopf, gußelserner Rost, Aschenkasten und Deckel für große Heüskörper, 26 desgleichen für kleinere Heijkörper, 120 Kohleneimer aus Eisenblech. Los 5. 600 Kohlenschaufeln und 100 Feuerzangen für gewöhnliche Oefen. Log 6. 76 Aschenschubladen für gußeiserne Befen Nr. 2 (Modell 1894) 100 desgleichen Nr. 3, 9 Verschlüsse für konische Ofenröhren, 5og9 konische gerade Ofenröhren ohne Klappe in 1 m Länge, 35 desgleichen flach, 100 desgleichen 50 em lang ohne Klappe mit konischer Verbindungsröhre.

Verkauf von alten Materialien der belgischen Staats⸗ bahnen. Demnächst in der Bzrse von Brüssel. Los 1: Lokomotip⸗ und Wagenräder, paarweis, zusammen ungefähr 57 950 kg. Los 2: Waggon. und Tenderräder 28 000 kg. Tos 3 desgleichen 43 000 kg. Los 4: Räder und Radachsen 62 905 kg. Los 5: is Bogenlampen, System Mathys und Boverulle. Los . Ein Wellrad Rr. JJ. Los?“ Eine Polierscheibe Nr. 20. Los 3: Eine Lofomobile ohne Räder. Los g und 10: Je eine Maschlne zum Nähen von Wagenplanen. Los 11 bis 17: Je ein Karren mit Zubehör. Los 138 und 19: Je 1 Stellwagen. Los 20: 5009 kg altes Gummi. Los 21: 1509 090 kg elektrische Kohle. Los 22: 125600 kg Abfall von Akkumulatoren. Los 233: 11490 kg Gugßeisen. Los 24. 30 000 Eg desgleichen. Los 25 bis 38: 30 000, 10 000, 70 000, 10 006 kg Stahl verschiedener Art. Los 29 bis 35: 180 090, 100 099, 100 000 20 000, 230 660, 1650 ob, 20 000 kg Elsen und Gußeisen verschiedener Art. Los 36: 5000 kg verschiedene Feilen, 19000 kg Gußstahl. Los 37 und 38: Je 15 006 Bronze⸗ abfall. Los 38: 14000 kg Schwefelsäure, 3060 kg Ammoniak. Los 40 bis 49, 51 bis 6E und 63 bis 6a: Je 1 Dampfkessel. Los 59: Eine feststehende Maschine. Logs 52: Ein feststehen der Dampfkessel.

Lieferung von Glyzerin für die belgischen Staats⸗ bahnen. Bedarf für das Jahr 1809. Vergebung demnächst in der . . Brüssel. Anschlag 1400 Franken; Sicherheits leistung

ranken.

Vergrößerung des Lager hauses in Lisge. St. Gilles und Vervollständigung seiner Einrichtung. Vergebung am 28. Juni 1909, 11 Uhr, durch die „Société nationale ds chemins de fer vicinaux“ in Brüfsel, Rue de la Science 14. Anschlag 145 313 Franken. Sicherheltsleistung 15 000 Franken. Eingeschriebene Angebote bis jum 27. Juli.

Lieferung von Siegellack, Tinte, Gumm iarabieum, Putzmitteln nach Bulgarien, an die Bezirke finanzverwaltung in Sofia. Am 17. Jull 1969 ist ein neuer Termin für Ver ebung der Lieferung von Siegellack, Tinte und Gummiarabicum eee An⸗ schlag; 5732 Fr. Kaution: 287 Fr. Am 19. Juli 1969 Vergebung der Lieferung von Putz- und Poliermitteln. Anschiag: M39, 8o Fr. Kautlon: 457 Fr. Nähere Bedingungen können bel der Materialien. abteilung der Generaldirektion der bulgarischen Staatsbahnen und Häfen sowie bei den bulgarischen Handels. und Induftrie kammern eingesehen werden.

Konkurse im Auslande. Rumänien.

Anmeldung

Name des Falliten ö bis

Schluß der Veriftzierung am

Handelt gericht

Ilfov J. Pandelegseu, Bukarest) Bukarest, Str. Negru ˖ Vodã 37 ö Leon Scherer, Bukarest, Calea Vackre sti Nr. 24 L. Rothblum, 30. Juni / Bukarest, 13. Juli 1909 Caleg Mes llor 269 G. Popegen, ö Bukarest, Str. Patriei 15 = J. Braunstein u. J. Gemer, Bukarest, Str. Gabroveni 5 Dolj Fane Constanti⸗ Craiopa) negeu, Craiova ö Gavrilä Peteoviei, Kolonialwaren, Craiopa

Beantragte Konkursverhängung: Berger, Bukarest, Str. Campineanu. ron Kohn, Bukarest, Str. Spltalului Bo.

Serbien. Jakob Albachari, Kaufmann in Semendria. Anmeldetermin:

9. / 22. Juli 1909

13. / 26. Juli 1909

14/27. Juli 1909. 17. / 30. Juli 1909.

9. 22. Juli 1909.

3. 16. Juli 1909

19. Junk / 2. Juli 19609 20. Juni / 3. Jul 1909

8. / 21. Juli 1909.

30. Juni / 13. Jul 1969.

10.23. Juli 1999. Verhgndlungstermin: 11.34. Jul 1969.

Sredoje Gligoritch, Schuhmacher, Valjewo. Anmelde

termin: 6.19. Juli 1909. Verhandlungtztermmn: 9. / 22. Juli 1909.

Wagengestellung für Kohle, Kokg und Briketts am 26. Juni 1909:

Ruhrrevler Ohberschlesisches Revler Anjahl der Wagen Gestellt 22 667 8 642

Nicht gestellt am 27. Juni 1909: Gestellt 3141 136

K .