1909 / 149 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Jun 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 15

Dualttst gering mittel Gejahlter Preis für 1 Doppelientner

höchster höchster niedrigster S6 S.

Deut schlandg Ein- und Ausfuhr von Steinkohlen, Braun— kohlen, Koks, Preßkohlen und Torf in den . Januar bis Mai 1908 und igog.

Mal Mal Januar big Januar big

nach überschlaglicher n 3. 5 verkauft 19608 19609 166 ie.

Doppel jentner t t t. t ( Preig unbekannt) Stein kohlen. . Ginfuhr Davon aus: n, . Großbritannien den Niederlanden Desterreich⸗ Ungarn Aus fuhr Davon nach: Belgien.. Dänemark. Frankreich.. Großbritannien ö den Niederlanden nenen, Oesterreich⸗Ungarn. dem Europ. Rußland Schweden.. der Schwe Spanien Aegypten. Braunkohlen. Ein fuhr Davon aus: Desterreich⸗Angarn. Aus fuhr. Davon nach: den Niederlanden. Desterreich · ngarn Steinkohlenkoks. Einfuhr Davon aus: , , , n. ö roßbritannien. Desterreich · Ungarn Aus fuhr Davon nach: Belgien. Dänemark. Ee, . ; roßbritannien . . den Niederlanden. Norwegen. Oesterreich⸗ Ungarn. dem Europ. Rußland Schweden. 33 . der Schweiz Spanten... , den Vereinigt. Staaten von Amerika. Braunkohlenkoks. Einfuhr Davon aus: Desterreich⸗Ungarn Ausfuhr Davon nach: Desterreich Ungarn Preßkohlen aus Stein kohlen. Einfuhr Davon aus: w den Niederlanden. Oesterreich⸗ Ungarn der Schweiz. Ausfuhr Davon nach: Belgien. 1 Frankreich. den Niederlanden. Desterreich Ungarn der Schweiz.... Deutsch· Süd westafrit Preßkohlen aut Braunkohlen. Einfuhr Davon aus: Desterreich⸗ Ungarn Aus fuhr Davon nach: Belgien. Dänemark.. Frankreich... den Niederlanden Desterreich · Ungarn der Schweiz.. Torf, Torfkoks

Schiffsabfertigungen.

Artikel 1. Für die Abfertigung von Schiffen, die nach einem

oder mehreren Häfen der Repubfst bestimmt sind, sind zu entrichten:

wenn das Schiff über 1060 Registertonz mißt 10 Pesos

Die Schiffe unterliegen außerdem n den

Päfen, wo sie Ladung fuͤr Cuba elnnehmen, den folgenden Abgaben:

n dem ersten Hafen, für je 100 Register⸗

tens oder einen Bruchteil davon big

oh Renn, .

174 384 In jedem anderen Hafen, für je lob Regifter⸗

3 563 543 tons oder einen Bruchteil davon“ big

189 960 2b me,,

266 275 Artikel 2. Für die Abfertigung von Schiffen, die

8S 711474 von 30 bis 100 Registertons messen, sind ju entrichten

Artikel 3. Für die Ausfertigung von Doppel.

1382156 schriften von allen oder einem Teile der bel der Ab⸗

24727 18542 fertigung eines Schiffes in Betracht kommenden ür—

616 799 674 8.35 kunden bei, nachgewiefenem Verluste, für die dem

344 2 Schrlftstück beijufügende eidliche Erklarnng de, Ab.

70 269 63 150 .

handenkommeng. J 1576 022 17865 010 Artikel 5. Für Bescheinigung der Ueberladung gh 963

von Fracht. 6 3 622 693 3740 968 Artikel 6. Für Ausfertigung eines Gefundheits 348 136 307791

nee,, . 1424 3 522 Artikel 21. Fakturen im Werte von weniger als 642 399 5658 1309 50 Pesos werden nicht beglaubigt. 778 11215 Für Heschelnigung der Fakturen im Werte von 10 675 58 822 ;

g n w me, . Deegl, im Werte von mehr als 200 Pesog, für je 3 724 952 3 357 229 100 Pesos oder einen Bruchtesl davon äber ho Pesos We. Werte der Fakturen von weniger al 3724941 3 357 203 0 Pesos werden in den cubanischen Jollämtern 10 949 12 522 zwecks Erhehung der entfallenden Gebühren ju— sammengerechnek, sofern sie von einem und dem⸗= 1803 2170 selben Verkäufer stammen und zu der gleichen 8 955 16 301 an einen Empfänger gerichteten Sendung gehören. Artikel 2. Für die zwelte Bescheinigung einer 207 133 262 12 Fakturg für den Fall, daß die Ürschrift in Verlust ge⸗ raten ist oder in allen anderen Fällen, auf Antrag der 155 233 190 0003 Beteiligten w o, 59) 15 588 37 041 Amtshandlungen in bezug auf Verwaltun 8, JJ h rtitel 27. Für Ausfertigung eines Passes 1539 931 1 343 656 ö. -. —⸗ ö h . ö . 106 875 66 751 14319 11 133 616 563 591 611 198 60 27 201 41191

Für 1 Person ... 71 354 70 702

mit Jam ill. Artikel 28. Für Visierung eineg Passes: 11976 10190 441 326 306739

Für einen Ausländer. 76 334 60 851

Laternenpfähle, Tisch

zur Regulierung von Bogenlampen, Bremsen⸗ fundamente.

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitta⸗ prelg

6

Durchschnittz⸗

pre für 1Doppel⸗ zentner 3

Verkaufte Menge

Verkauft⸗

wert

2 Anzuliefern auf den Bahnhöfen Brügge und Ypern. Log 4.. 10 Wagen, System Ehrardt. ; 56). Anzullefern in Geudbrügge⸗Süd und Cuesmetz. Los 5. ö n e n n, in Schaerheck. nzuliefern in aerbeck. Log 6. 1 Doppelapparat zum Abnehmen und Einsetzen von Rädern.

5) Anzuliefern in Ciney und in Rouet. Los 7. 2 Apparate

wie vor. 6) Anzuliefern in Lo wen und in Beaumont. Lotz 8. 2 fest⸗ Los 9. 1 Apparat jum Heben von

niedrigster

dem

niedrigster Doppel jentner

6

I 076688

43 308

934 352 42223

ob O82

1 842 872

316 444 4 994 172 420

1195758

37 666 1054 96 39 567 13 602 1775155

332 492 9138 163 777

5028 392 331 150 66h ho? 54 755 2139 102 418

2287 774 osg

774 089 2960

4437176 4187 888

181 445 3 798 212 142 630 310083 8 200 114

1206949

Noch: Ger ste. 18,40 18.50

gen 15656 18, 20 1576 19 55 206 66 16 56 16 0 17,34 1734 15,59 26 C6 26 56 Il o 16, S0 1766 18. 6 18.56 17 66 18 66 19,60

1950 18 66 18 36 35 8h. A216 IJ 6b 1g 6h 21 60

stehende Kranen.

7) Anzuliefern in Mons. Lokomotiven.

Lieferung von Material für Westinghouse⸗Bremsen und Warnungssigngle nach Belgien. Vergebung demnaäͤchst

in der Börse von Brüffel, in 7 Losen, für den Bedarf ber Staals⸗ bahnen. ;

Lieferung von Ersatz tücken für Wagen nach Belgien— Vergehung demnächst in der Börse pon Brüssel, in 48 Losen, für den Bedarf der Staatsbahnen.

Lieferung von Eisenwaren für Oefen an die belgischen Staattbahnen. Vergebung demnächst in der Börse zu Brüssel, für Mecheln (gare de Muxysen): Sos J. Gußeisenstücke für Oefen Rr. 1: 320 Roste, 180 Mittelstücke ohne Tür (mit Zapfen, Bolzen und Keil des Scharnlergelenke), 180 Türen für Mittel siücke, 28 Oberteile mit gerader Verbindungtröhre. Loos 2. Gußeisenftück. ür Oefen Nr. 2: 330 Roste, 10 Mittelstücke ohne Tür (img übrigen wie vorstehend), 10 Türen für Mittelstücke, 10 Unterteile mit Falj, 15 Obertelle mit gerader Verbindungsröhre. Los 3. 10 Kohlenbebälter mit Deckel, 250 Kohlenkästen aus Gußeisen, 400 gußeiserne Roste Nr. 3, 440 deg⸗ gleichen Nr. 4, 16 Roste für Säulenzfen, 6 desgleichen für große Heiskörper, 18 Oberteile mit seitlichen Verbindungsröhren für guß⸗ eiserne Oefen Nr. 3, 4 und 5. Los 4. 50 Behälter aus Eisenblech mit Zubehör (Feuertopf, gußeiserner Rost, Aschenkasten und Deckel für große Helkörper, 26 deggleichen für kleinere Heijkörper, 120 Kohleneimer aus Eisenblech. Los 5. 600 Kohlenschaufeln und 190 Feuerzangen für gewöhnliche Oefen. Los . 76 Aschenschubladen für gußeiserne Oefen Nr. 2 (Modell 1894). 100 desgleichen Nr. 3, o9 Verschlüsse für konische Ofenröhren, 6o0 konische gerade Ofenröbren ohne Klappe in 1 m Länge, 35 desgleichen flach, 100 desgleichen 50 em lang ohne Klappe mit konischer Verbindungsröhre.

Länder: Verkauf von alten Materialien der belgischen Staats⸗ 3 Pesos bahnen. Demnächst in der Börse von Brüssel. Los 1: Lokomotip⸗ 4 und Wagen räder, paarwels, jusammen ungefähr 57 850 kg. Los 2: ,, 2 6 ö. kg. 2 3: desgleichen 43 000 Eg. ; ü . = os 4: er und Nadachsen 62 900 kg. Log 5: 116 Bogenlampen, Arithel 30. Für Beglaubigung von Unterschriften System Mathys und Boverulle. Los 5 Ein Wellrad Nr. 5 mr. quf Gchttftstncken glle l. 35 Amtg handlungen verschiedener Arten. 28 519 17 336 S5 ol6 90 491 2683 32 530

a , , n ,, h. e,, n. . n, eines Schriftstücks, für je 100 Worte h 21 298 8 327 12 428 330

Los 11 bis 17: Je ein Karren mit Zubehör. Los 18 Aug dem Deutschen, Franissischen, Englischen, Ita⸗ 353 330

. ö * , ,,. ö 5009 kg altes Gummi.

, ĩ ; 22:

lienischen und. Portuglesischen in das Spanische ö r n ,,, Aug dem Spanischen in jede der vorstehend ge⸗

348

640 495

482

Braugerste

Breslau. Futtergerste

Brieg. Sagan . 1 eobschũ . ö alberstadt.

llenburg

Erfurt

Kiel.

Goslar

.

teißen.

1

Plauen i. V..

Reutlingen.

Bruchsal.

Rostock.

Arnstadt.

ö

20 88 1720

2056566

1750 21 66

123 770 628 2095

746 959

746 959 3045

4188 2547

38 392

27996 5206 3142 2003

344235

it git 3 6 136 31s

17,50

a e n a n n n a a a a g e ag

Safer. 1836 19.00 17,90 19870 20, 80 21,00

2000

19,00 19, S 18,80 19, 00 18, 40

1950

19,80 20 60 15. 0 26 36 19. 66 20 00 6 00 30 00 Id. 19.60 21. 06 Zo 56 Il, II, 0 30 50 30 0 27 66 ig 16 21,60 2275 71, 00 Zb. go 3, 06 31, 50 3 0b 21 26 26 36 18. 60 159. 46 26 50

20,60 Ib õ 36. 56 18. Z 26 65 Il, io

18,99 19, 00

19385

18,B 75h 19,00

1840

19,35 17,70

2070 36 56 19 56 18.56 26,56

1950 18. a 1886

1900 18.56 15.86 15,56

1850 20,46 i go

189,60 19856 13 56 19.16 21 66 30 56 20 75 I0. 60 26 56 195 55 2166 16 86 21, 46 22 44 21. 00 zo6,. dh 6. 56 326. 36

20, 69 20,00 19,40

2027 6 Jo 6 10

20,00

20, C60 19,00 17,90 20, 00 21,00 21,00

20 00 20 00 15 86 1835

198, 60 18.40

20 00

19,80 26 60 26 665 36. 80 26, 20 21, 60 30. 0 36, 9 18, 6 1566 22 00 31 00 21 50 2 60 31, 00 31.600 23. 60 15, a0 2200 72375 2700 21, 10 31. 26 21,56 31. 26 21.0 30, 50 360 146 26 06

21, 00 2000 20,50 20 00 20,40 21, 10 20 50 21.00 21,00 21,80 22. 90 22, 90

volle Mark abgerundet mitgeteilt. . vier ah vorgekommen ist, eln Punkt (.) in den letzten sechs Spalten,

2 ö.

w Insterburg. , w Brandenburg a. Frankfurt a. O. Demmin. . Anklam , . ( 1 Stargard i. PNar“uuau Schivelbein. Kolberg. Köslin. Schlawe . Stolp i. PsoenadndDuÆ Lauenburg ;

Name lan Trebnitz i. Schl..

9 20 Oo 18. 33 360, 3 18 56 1844 18 10

18 00 1966 1579 1355 15, 86

19,50 19,50 20,47 19,60 19,39 18, 40

1800 19.600 19, 59 1920 19356

deo 2 ö r O

7368 14 385 2386 965 766 23 449 12 259 17 366

100 5 685

4125

20 00 20 00

20 40 3 20 10

o, 50 Pesos Reusalj a.

Abfall von Akkumulatoren. Los 23: 11490 kg Gußeisen. O. . nannten Sprachen. .

ne Seo g bl e e den big ge ' s 1 ; ö g Stahl verschiedener Art. Los 29 bis 35: Aus irgend einer anderen Sprache in das Spanische 150 090, 100 ogg, 100 000 20 000, 230 60, 160 o 20 00 kg Elsen und Aus dem Spanischen in irgend eine andere der Gußeisen verschiedener Art. Los 36: 5o0b kg verschiedene Feilen, nicht besonders genannten Sprachen.... . 19000 kg Gußstahl. Los 37 und 33: Je 15 G06 kg Bronze—⸗ Befreiungen. abfall, Los 38: 14000 Kg Schwefelsäure, 3000 kg Ammoniak. Artikel 53. Gebührenfrel sind: Beglaubigungen, Erklärungen oder Erläuterungen, die zwecks

Los 40 bis 49, 51 bis 61 und 63 bis 64. Je 1 Dampffessel. Los 59: Eine feststehende Maschine. Los 62:3 Ein feststehen der Lieferung des Nachweises der Perkunft der Waren in den Fakturen gefordert werden, um auf Verträgen beruhende Vergünstigungen zu

Dampfkessel. genießen usw.

. . 9 , . belgischen Staats⸗ Dienste, die fremden Regierungen, in Cuba beglaubigten diplo⸗ , m , e n m, matischen Beamten und Berufakonfuln geleistet werden, wenn ihre

Börse von Brüssel. Anschlag 1400 Franken; Sicherhesteleistung betreffenden Regierungen in gleichen Fällen Gegenrecht üben.

200 Franken. 3 8 Lage ĩ ge. St. gigen nn,, . Vergrößerung des Lager hauses in Lioge. St. Gilles Artikel 54. Unter den in diesem Tarif, genannten Gebühren

, , Vergebung am h 8d Juni 1909, r, du e „Société nationale des i sind solche in Münze der Vereinigten Staaten oder in cubanischer —⸗ * n ,,, Goldmünze zu verstehen, wenn diese von der Regierung eingeführt

, ,, ü rf fin 9 3 la Science 14. Anschlag . 146 31. ; ö o Go Franken.

wird; die Gebühren müssen aber auch in gesetzlicher Münje des . e ff lelstung kbarnken. Ginge checke Landeg, wo der Konsularbegmte seinen Wohnsihz hat, und ju einem,

Angebote bis jum 27. Juli. . Verlust der Staatskasse ausschlie ßenden Wechfelkurse angenommen , ,,, . . 46 Sofla. Am 17. Jull 1969 ist ein neuer Termin für Ver ebung der höheren afs die Lieferung von Siegellack, Tinte und Gummiarabieum ae . An⸗ erheben. lag o' 32 Fr. Kaution: 5 . 6 19. Juli 1908 Vergebung 3. rn, 3 ,, , r e . a er rr gj . ee d be nnr, mn nig, ie nf ? n e u ehen, en innerhalb 12 Stunden vor Abgang des Schiffeg 6 gar n n teilung der Benzraltirfitign der busgzrischen Stagtchabnen und manifest oder ein dieses ersetzendes Schriftssück sowie die Liste der

Häfen sowie bei den bulgarischen Handels, und Induftrickammern Reisenden und die Rolle oder Liste der Schlffsmannschaften, je nach eingesehen werden. Lage des Falles, in den Konfulaten der Republik Cuba zur gehörigen Bescheinigung vorlegen. Artikel 53. Jeder Inländer oder Ausländer, der Waren nach der Republik sendet, muß bei dem zuständigen Konsulat die erforder⸗ 153611 lichen Fakturen zur Bescheinigung vorlegen, wenn sie einen Wert von ; 50 Pesos oder mehr darstellen. 7232 Artikel 59. Die Zollämter der Republik sollen den ihnen über⸗ 2737 6. Anmeldungen jur Abfertigung von Waren ohne' die ent- 15 350 prechenden, in dem zuständigen Konsulate bescheinigten Fakturen 1665215 keinen Fortgang geben oder in Außnahmefällen bie zur späteren Er⸗ 7521 füllung dieser Vorschrift erforderliche Sicherheit fordern. 55 z / Werden Fakturen vorgelegt, die von den Konsuln erst nach

; ö 19340 189,10 , ö alberstadt. ilenburg. Erfurt . Gogla

. U 528

Pirna. lauen i. V.. autzen.

Reutlingen.

Rottweil .

Neach;⸗⸗. .

k .

Ravensburg .

Saulgau.

mn

Offenburg

Bruchsal .

Rostock.

ö .

Braunschweig ..

Altenburg

Arnstadt.

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der ö Gtr (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß

Berlin, den 28. Juni 1909.

20 09

16,90 216 31,58 30 52

20,29

16, 90 21.78 22, 16 20, 81

116 503

10 054

8 672 1383

45 978

34 505 28911 11467 8661 2 17

2 7

509 237 370799

73 554 49 828 2588 5 206 41892 23 822 51 384 43 543 96 226 29 259 188 898 159 915 304 5178

37 600

20,83 20, 13 18379 20, 90 18, 90 20,21 19,52 19, 46

21,06 21, 90 19.70 19,60 19.81 20,27 20 40 20, 40

100 12

13 769 410 13 323 12 220 9 472 34131 59

Die Konsularbeamten dürfen keine anderen oder in dem gegenwärtigen Tarif genannten Gebühren

31111

*

111111

26 00

19392 0 ol

20 04

20 50

Konkurse im Augtzlande. Rumänien.

3943

3 928 30 155

1070 335 1099 14 562 319 12 319

30 712

30 641 169 740

8297 2137 12 629 93 804 5188 46270

40 788 40 667

1111IIISISIIIII

16 21593 2173 18 6.

d aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. er ( nn m n, daß entsprechender Bericht fehlt.

*. . 2 7 . v * *. 2 * 7 1. * * * * * * * * 2 ci 2 * 2 2 * * 1 . * * 2 2 * 2 * 2 * 2 . 21 * *. *. * * * * 2 * in 2 2 .

e, Schluß der en Verlftyierung

am

14/27. Juli 1909.

Handel igericht Name des Falliten

Forderungen big

Kaiserliches Statistisches Amt. nine der Borght.

Ilfov J. Pandel eg eu, Bukarest) Bukarest, Str. Negru ˖ Vodã 37 . Leon Scherer,

9.22. Juli 1909

I3. / 26. Juli

Sandel und Gewerbe.

ichs amt des Innern iu sammengestell ten ö , , . für Handel und Industrie“ )

Großbritannien. ö

Bestimmungen über Handelsgesell⸗ ,, . (Consolidation) Act vom Jahre 1505, welches am J. April d. J. in seinem ganjen Umfang in Kraft e . sst, sind unter dem 25. März d. J. folgende Ausführungt⸗

worden: k im Einvernehmen mit dem Präsidenten

des Board of Trade: Gompanies (Winding-Up) Rules 1909 und Limited Partnerships (Winding-Up) Rules 1909

r 327 , . b. vom Präsidenten des Board of ö . ed Gegenstande betreffende Regulative (Nr. . I 7. IZ und . 13 Rul d Orders vom Jahre 1909). ö. ö. ö Ausführungsbestimmungen betreffen g. größtentellz gerichtliche Verfahren bet der Liquidation 3, . . Gefellschaften überhaupt und von Kommanditgese chaften

im hi ingbesondere. Ihre Wirksamkeit ist nach a . be g . auf r. (im Gegensatz zu Schottland ge . Regulative sind Ausführungsbestim⸗ mungen für die administrative Handhabung des auf , . e. schäfigstellen aueländischer Gesellschaften bezüglichen Artikel 274 se. ber Artskel 93 und 4 des Gesetzeg; die beiden letztgenannten . ö ,

in e 1 n 2 3 e, . unmittelbar berührende Bestimmung .

ten, wonach derartige einheimische Gesellschaften nicht nur ihr ö

2 sondern auch ihr im Autland belegenes Gigentum m

er Wirkung gegen ihre höesigen Gläubiger oder Liquidatoren 1 . sonstiger Weise belasten können, wenn die Verpfändung oder Belastung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen unter Beifügung einer vorschrlftgmäßig, beglaubigten Abschrift der Verpfändung oder Belastungtgutkunde . inländischen Gesell⸗

teramt zur Eintragung angejeig rd. 9 , , , des Board of Trade haben, so- weit sie diese beiden Punkte betreffen, der Hauptsache nach folgenden Inhalt: ; I. Aus ländische Gel Geschäfttstellen m Inland.

1) Für die Einreichung der solchen Gesellschaften nach Artikel 274 des Heß obliegenden e . sind die in dem en ,. Nr. Zed, letzter Absatz, vorgeschriebenen und auf Selten 21 bis 2 dieses Regulativs abgedruckten Formulare zu benutzen, wobel zu den

ormularen Seite 35, 26 und 27 (Anieige von Aenderungen im irektorenperjeichniz bejw. in Namen oder Adresse deg inländischen Zustellungzbevollmächtigten sowie Ginreichung der Gel lllcha tz bil gun ein Inlandsstempel von 5 sh. für Registrierung im englischen Register⸗ erwenden ist. 6 3 ue die , und ähnlichen Urkunden, welche von solchen Gesellschaften gegebenenfalls unter Belfügung englischer Ueber⸗ setzungen in vorschriftsmäßig beglaubigter Form abschriftlich ein, gereicht werden müssen, sind in dem e n Nr. 325, Absätze 1 und 3 soweit es .; um das ue .. Ausland handelt die Beglaubigungtformen vorgeschrieben: , r fl, der Urkunden: Beglaubigung durch einen zuständigen Beamten ober Notar des betreffenden fremden Landes und Legallsierung diefer Beglaubigung durch einen dortigen britischen diplomatischen oder konsularischen Vertreter; statt dessen genügt auch die Abgabe einer eidlichen Beglaubigungzeiklärung eines Beamten der Gesellschaft vor einer zufländigen Landesbehörde nebst Heieugung ihrer Juständigkelt durch einen der vorgedachten britischen Vertreter;

b. für die englischen Nebersetzungen solcher Urkunden: Je nach=

dem die üebersetzung außerhalb oder innerhalb des Vereinigten König⸗

reichs angefertigt worden ist, Beglaubigung und Legalisierung in der

achten Weise mit Ausnahme der dort zuletzt erwähnten Art, . 3 lach einen einheimischen Notar oder Rechtganwalt (Solicitor. in England und Irland, Law. Agent in Schottland). Zu a und b können anders beglaubigte Urkundenabschriften oder Ueberfetzungen nur mit besonderer Erlaubnis des Board of . schlechthin oder bedingungsweise zur Annahme bei dem Gesellschaftẽ⸗ registeramt verstattet werden. . . Verpfändung oder sonstige Belastung de gen , keln n Cd! Gesellschaften im , m e Die zur Rechtsgültigkeit gegen britische Gläubiger oder Liqui datoren nach Art. S3, Abf. 1, des Gesetzes erforderlichen Anmeldungen solcher Verpfändungen oder Belastungen augländischen Gesellschastẽ⸗ eigentums bei dem inländischen Regssteramt der Gesellschaft müssen nach dem setzten Absatz des Regulaiivs Nr. 324 auf dem Formular Seite 1 gemgcht werden, und für die dabei einzureichenden be⸗ glaubigten Abschriften der betreffenden Verpfändungts⸗ oder . urkunde wird in Abs. 6 Nr. 1 dieses Regulativs vorgeschrieben, . das Beglaubigungszeugnig unter dem Siegel der Gesellschaft 3. gefertigt oder von einer Person unterschrieben sein muß, welche 1 der Angelegenheit anders als auf seiten der Gesellschaft beteiligt ist. Die Gebübr für die Eintragung der Veipfändung oder . aus ländischen Gesellschaftaelgentumg beim inländischen Registeramt 3 Gesellschaft ist in dem Regulativ Nr. 326 auf 10 sh oder 1 ph Sterl. festgesetzt, je nachdem die Verpfändung oder Belastung n mehr als 200 Pfd. Sterl. oder darüber beträgt. we Die eingangs genannten Drucksachen sind jum Preise von ö. und 1 Pny. für die unter a genannten und lum Preise von . für die erste und je 1 Pny. für die beiden anderen der unter 9 3 nannten von Wyman and Song, Ltd. London, Fetter 2 2 oder Oliver and Boyd, Tweeddale Court, Edinburgh oder C . Ponsonby, 116, Grafton Street, Dublin oder Gyre and Spo ö. woode, Ltd., London, East Hirding Street, 9. E. ju i n. ö d. können auch während der nächsten vier Wochen im . . Innern, Berlin W., Wilhelmsir. 74 (Zollburean) werktäg . J⸗—= 4 Uhr von Interessenten eingesehen werden. (Bericht des Ka lichen Generalkonsulatz in London.)

(Torfkohlen). Einfuhr Davon aus: den Niederlanden. Desterreich⸗ Ungarn Aut fuhr Davon nach: den Niederlanden. der Schweiz

918 904 14 3177 2913 30

Verordnungen der marokkanischen Regierung über Liefe—

rungsausschreibungen.

Die marokkanische Zentralregierung hat da „Règlement sur les Adjudications en Géngralé““ und bas „Ròglement relatif aux Fonds de la Caisse spéciale“ mit den von dem diplomatischen Korps vorgeschlagenen Modifftationen

Adjudieations effectuses sur les

angenommen.

Fin Abdrud däieser Verordnungen liegt während der ureau der „Nachrichten für Berlin NW. 6, Lutsenstraße 33 / za,

i Interessenten zur Einsichtnahme auß und kann nach Ablauf diefer Frist deutfchen Inter“ auf Antrag für kurze 3 Die Anträge find an dag Reichdamt d

nächsten drei Wochen im B Dandel und Industrie“, im Zimmer 241,

essenten

Wilhelmstraße 7a, zu richten'

Cuba.

Durch Dekret des propisorischen Gou⸗ derngurg, Nr. 1675 vom 11. Robember 1968, ift das Kon sular⸗ gebühren gefetz vom 14. Februar 1903) geändert worden. Die für Betracht kommenden Stellen lauten,

Konsulargebühren.

dandel . Schiffahrt in

) Deutsches Handelgarchiv 1904 1 S. 22.

5138

2921 1632 9 296

7753 550

eit übersandt werden. eg Innern, Berlin W. 64,

3 396

1606 1492 8 687

6927 932

bel

Dur Ministerium des Innern oder die Generaldirektion der Post und Telegraphen (Hireceisn General 48 Gorreos V Dee rafos) in Madrid ermächtigt, freihändig 6000 Isolatoren aug Zellulo dazu gehörigen Isolatorarmen anzukaufen. Konsulats in Madrid.)

Ankunft des die Waren , Sckiffg im ersten eubanischen Eingangehafen bescheinigt sind, so ist von den Zollbehörden eine Strafe in Höhe des doppelten Betrags der entfallenden Konsular⸗

gebühren zu verhängen. Imgleichen soll von den Zollämtern der Republik eine Strafe in Höhe der doppelten Gebühren, die in den Konfulaten zu wenig ent⸗ wenn etwa die in den Fakturen an—=

richtet sind, festgesetzt werden,

gegebenen Werte bei der Verjollung der Wgre zu einem höheren alg dem für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes zugrunde gelegten Betrag ermittelt werden follten.

Die erwähnten Strafen sollen nicht verhängt werden, wenn Fakturen über Waren vorgelegt werden, die aug Kandern stammen

und in Häfen verladen sind, wo sich keine eubanische Konsularbehörde

befindet. Artikel 60. Die Zollämter der Republik sollen mit Strafen in

Höhe der doppelten Abgaben belegen jedes Schiff, das die für seine Abfertigung erforderlichen, von der Konsularbehzrde des Herkunftg⸗ hafen bescheinigten Urkunden nicht vorlegt; die Strafe ist von dem Kapitän oder Agenten des Schiffe zu zahlen, unbeschadet der Strafe in fal er wegen Uebertretung der Gefundheitggesetze der Nepublit verfällt.

Nach den Beschlußbestimmungen gilt das Dekret vom 1. Januar J. ab. ( Gaceta ofleias.)

Ausschreibungen.

Ablatzsekegenhgit für Zelluloidisolatoren in Spanten. Königliches Dekret vom 9. Juni 1909 wird dag spanische

d mit den (Bericht des Kaiferlichen

Lieferung von Ei senwaren, Maschinen usw. für die tschen Staatsbahnen. Vergebung am 7. Jull 1909 jn der

Börse zu Brüssel: Cahier des charges special Rr. 690.

Bukarest, Calea Vaenre sti Nr. 24 L. Rothblum, Bukarest, Caleg Mos lor 269 J. G. Popeg eu, Bukarest,

Str. Patriei 15 J. Braunstein u. J. Gemer, Bukarest,

Str. Gabroveni 5

Dolj Fane Constanti⸗ Craiopa) n eg eu, Cralopa y Gavril Peteoviet, Kolonialwaren,

1909

30. Juni / 15. Juli 1909

3. / 16. Juli 1909

19. Junk / 2. Jull 1969 20. Juni / 3. Jull 19609

Craioba

Serbien.

17. / 30. Juli 1909.

9. / 22. Jul 1909.

8. / 21. Jult 1909.

30. Juni / 13. Jul 1969.

Beantragte Konkursberhängung: Berger, Bukarest, Str. Caämpineanu. ron Kohn, Bukarest, Str. Spltalulut ho.

Jakob Albachari, Kaufmann in Semendria. Anmeldetermin:

10/23. Juli 1999. Verhandlungetermin: 11.24. Jul 1909.

Sredoje Gligoritch,

Schuhmacher,

termin: 6.19. Juli 1909. Verhandlungötermsn: 9.22.

am 26. Junt 1

Ruhrrevler

Anzahl der 22 667

Gestellt Nicht gestellt

1) Anjuliefern in Mecheln (gare de Muysen). Tos 1-3.

ern. ö t gestellt

am 27. Juni 1909: 3141

8 642

136

Valjewo.

Anmelde⸗ Juli 1909.

Wagengestellung für 5 und Briketts

Oberschlesisches Revier Wagen