Der belzufilgen⸗
Bestimmungsland.
Er kltrungen Zahl Sprache
Bemerkungen. IV — Wertangabe zulässtg. N — Nachnahme mil f n rr Lil nnn malaffn
Der beizufügen⸗
Bestimmungsland.
bis zum Gewichte
Bemerkungen.
[WV — Wertangabe zulässig. N — Na me zulässig. — . u
Franko a Betrag ö
„ II Zahl Sprache
von M
Goldkũste Griechenland Großbritannien und Irland a. durch hrit. ß K b durch Privatbeförder. Anstalt. 63) Guadeloupe. w 64 Guatemala e,. (Republik).
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ongkong ü. Hamb. o. Brem. dir.
ber England 67) Italien mit S. Marino. 26 einschl. og rmosg ich apan.Sachalin (Karafuto
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1
685 J u. 83 J 70 Narolinen, Marianen, alau⸗Inseln . iautschon (Schutzgebiet). Kongostaat·... Korea wie nach Japan. Kreta (österr. Postanst.) . e k, 1 Madagaskar mit Nosst⸗B Madeira. J . ‚. uche 6 ya arocco deutsche u. frz. Pä. Marshall⸗Inseln. Martinique Mauritius. . H Montenegro ö Natal mit Amatongaland und ,, ; eu⸗Cgledonien· Neue Hebriden mit Banks⸗ und Santa Cruz⸗Inseln. Neu⸗Fundland Neu ⸗Seeland mit Insel anning, Cook usw. Inseln ü Niederlande. Niederl. Antillen 96 Niederl. Guyana . 977 Niederl. Indien üb. Niederl. mit deutschen Postd. . 3 e 99) Norwegenü. Dänem. u. Schwed. über Hamburg . wöchentl.) 100) Hesterreich⸗ Ungarn mit d 101) Oran jeflus⸗Kolonie
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Allgemeines.
Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm: im Stadtverkehr
bo bis 10 60
d. e. 0. f. d. e. o. f. e. o. f.
l.
d. e. 0. f. Best.
den Zoll⸗Inh.⸗ )
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d. e. 6. f.
60) Nur nach best. Orten; W bis 1000 66 61) Nur nach best. Orten; W (burch Agt.
bes Desterr. Lloyd) unbegrenzt; N (durch Agt. bes . die, 6
ch
69) W bis 8000 S nach Duala, Kribi und Victoria; N bis S00 M nach best. Orten.
70) N bis S800
71 W bis 10 000 S6; N bis 800 M0
7 Taxe gilt nur bis Boma; Kosten für Beförberung ab Boma vom Empfänger zu tragen.
74) W unbegrenzt; N his S0o0 S6
75) Nur nach best. Orten. W bis 400 M6 nach Monrovia.
76) Für den sogenannten Grenzverkehr besondere Taxe. W unbegrenzt; N bis So0 K; E. Dringende Pakete und Einschreibpakete zu⸗ lässtg. Einschreibgebühr 20 9.
77 W bis 400 4M
789 W bis 400 MS
79) W bis d00 ; N bis d00 SS nach best. Orten; E nach Postorten. S0) W bis 4000 Ss SI) Wn. best. Ort. bis 8o00 S, nach Tetuan bis 400 M; Nn. deutsch. Pä. bis 8So0 w, n. best. frz. Pä. bis do0 M6 SY) N bis Soo C6 Für Weiterbef. ab Jaluit ober Nauru hat Empf. selbst zu sorgen. S5) W und N bis 400 60 S4) W bis 400 M (über England biz S000 M). S856) Nur nach best. Drten. 86) W bis 800 S; N bis 800 S6; B. S7) Nur nach best. Orten; M und N biz 400 6 nach best. Orten; E. So) W bis 400 M6 91 W bis S000 M 92) W bis Soß⸗0 1 93) Kosten fülr Beförberung Colon⸗Panama vom Empfänger zu zahlen. 94) W bis S8o0 S6; N bis So) SS; E. 95) W und N bis 400 S, 96) W und N bis 400 M, 97) W und N bis 400 S6 98) W bis 2400 S6 außer nach Norb⸗ Nigeria. 99) W unbegrenzt; N bis Soo 100 Bei Sendungen mit Bargelb nur 1 Zoll⸗Inh.⸗Erkl. W unbegrenzt; Nbis So0 „s; E. Dringende Pakete mit Fischlaich und Ein⸗
schreibpakete zulässig.
]
Panama (Kanalzone J. Nr. 141) n mn, k , ortugal: a ü. hamb. od. Brem. b. üher Frankreich u. Spanien , . ortugiesisch⸗ Indien 1 w e . Nuftland a. europäisches mit Finnland und Kaukasten.. , Salomon⸗Inseln (brit.) Salvador.. , San Domingo.. ö St. Pierre und Miquelon St. Thomas und Principe Sarawak (Borneo) . Schweden. ö Senegal. Ober⸗Senegal⸗Niger und Mauritanien , Seychellen⸗Inseln , Sierra Leone Spanien, Festland . Balearen (nur best. Orte) Spanische Besitzungen: Canarische Inseln... Niederlassung im Bus. v. Guinea 131) Straits Settlementsu. Labuan 132 Tahiti m. Gambier ⸗ usw. Inseln ,, 6 ,, 1342) Tonga⸗Inseln. . Trans vaa(l
136 Tripolis (Afrika) .. 137 Türkei: a. Constantingpel, Smyrna. b. Beirut, Jaffg, Jerusalem . 6. 3 Oesterreichische ö Y Agentur. des Desterr. Alovd? 4d. Türkische Postanstalten. ,, . 139 Uruguay. w , 141) Verein. Staaten v. Amerika 142 Zanzibar mit Insel Pemba
F. Telegramme.
1) Die Länge eines Taxwortes in offener Sprache ist auf 15 Buchstaben oder auf 5 Ziffern festgesetzt. Pf., im übrigen Inlandsverkehr 50 Pf., im Verkehr nach dem
Auslande 50 Pf. (Ausnahme: im Verkehr nach Großbritannien und Irland S0 Pf.. Durch 5 nicht teilbare Pfennigbeträge sind bis auf solche zu erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem Auslande mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind die Worttaxen für den billigsten oder gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Taxen für andere Wege find bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.
2) Inter unktionszçichen, Bindestriche und A4postrophe terden im inneren denotscten Lerkeñd'r, einaeln angerbandt, kosten fret
mithefordert.
Im Auslandsverkehr erden Sies niir au/ Terlangqen des Absenders mittelegraphtert und dann arsch taciert.
Punkte,
Kommas, Doppelpunkte, Bindestriche und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer.
) Soweit drinqende Telcqramme — H —, ofen (0Quvert) is bestellends Telegramme, eienfindig — MHP — au bestellende Telegramme sotie Pripatteleqramme in geheimer Sprache nach eingelnon Ländern nicht zulässt, sind, ist dies im Tari / besonders an- gegehen. Für dringende Telegramme kommt die dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung.
c Im Verkehr innerhalb Deutschlands wird für das vorauszubezahlende Antwortstelegrama —E—
die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet.
Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist —RPD-
zu setzen. Soll die Gebühr für eine Antwort von mehr als 10 Wörtern vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. FP 20— oder —RED 20—. Im Bertkehr mit dem Auslande ist die Zahl der für das Antwortstelegramm vorausbezahlten Wörter in jedem Falle anzugeben, z. B. -F 6— oder — RED 109—.
5) Für die Vergleichung eines Telegramms — TC —, ist ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche Telegramm
von gleicher r. zu entrichten. )
Für die telegraphische Empfangszanzeige —KC-— ist die Gebühr eines auf bemselben Wege zu befördernden 6 Telegramms von 5 Wörtern unter Bertlcksichtigung der Mindestgebühr zu entrichten; für die dringende telegraphische
mpfangsanzeige —P0b-— erhöht sich diese Gebühr auf das Dreifache.
Flir eine hrie/lichs Emps/angsdnzeiqe — PR- Sind im
Terkehkr mit dem Auslande 20 Ef. im vordiis au entrichten. Hir hrie/liche EmpffungdsangeiJqen des inneren Terkehrs toird eine hesondere
Gebnhr nicht erhoben.
7 Bei der Aufgabe eines auf Verlangen des Absenvers nachzusendenden Telegramms — FSs— ist die volle Gebühr nur für die erste Beförderungsstrecke zu erheben; die Gebühr für die weiteren Beförderungsstrecken hat der Empfenger zu zahlen. — Telegramme, die auf Verlangen des Empfängers nachgesandt werden, sind mit „Nachgesanbt von (Réexpédis de)“ zu bezeichnen. Der Antragsteller ist zur Nachzahlung der Gebühren verpflichtet, wenn ste vom Empfänger nicht gezahlt werden.
8) Telegramme mit der Bezeichnung „telegraphenlagernd· — R- oder „postlagernd“ —6F-=— sind zuläissig. Die mit dem Vermerk „Tages“ (Jour) versehenen Telegramme werden nicht während der Nacht (in Deutschland nicht von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens) bestellt; ein Jerpflichtung, die zodhrend der Wacht aufenommenen JTeleqramme Sofort au bestellen, besteht nir insotbeit, als Sie den fermerk „Muit?“ (, nachts“) tragen oder die Ankun / tsanstalt au! erkennen vermag, daß sie eoirklich dringlicher Matzur Sind. Telegramme, die von der Bestimmungstelegraphenanstalt als eingeschriebene Briefe zur Post gegeben werben sollen, sind mit dem
Vermerk — PR- oder, sofern es sich zugleich
mit dem Vermerk „Express“ zu versehen.
unterlieqgen besonderen JTorschriften. Kiisten- und Bordqebriihren] erhohen.
5 kg 3 kg
CO Q M τ Gm C & & c c: c άλꝛnIc en en ü —
der Vermerk — PX— wobei x die vorausbezahlte Gebühr in Frank Gu S0 Pf) angibt. nicht bekannt, und will er ihn trotzdem vorausbezahlen, so hat er außer einem für den Botenlohn zu hinterlegenden Betrag entweder für die telegraphische Meldung des Botenlohns — FELI— die Gebühr für ein Telegramm von 5 Wörtern unter Berücksichtigung der Mindestgebühr oder für die briefliche Meidung — PFE— eine Gebühr von 20 Pf. zu zahlen. Bei Telegrammen nach solchen Ländern, welche die Beförderungskosten im voraus festgesetzt und bekannt gegeben haben (ogl. den Taris, werden diese Kosten unbedingt vom Absender erhoben. In diesem Falle ist das Telegramm vor der Adresse mit dem Vermerle — E-— zu versehen.
10) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines gewöhnlichen Telegramms — 1Mr— 100 Wörter oder einen Teil davon 40 Pf., für dringende Telegramme S0 Pf. Das Telegramm wird, alle Adressen eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxiert. Nach Amerika sind zu vervielfältigende Telegramme unzulässig.
11) Für jedes Semaphortelegr amm ist eine Zuschlddqgqehbrihr von S0 Pf. zu erheben. Hiär diese Telegramme toerden dußer der geioñinlichen JTelegrammgebnhr besondere Gebhnhren Fiir deutsche Funkenteleqraphenstationen beträgt
4) die Rüstenqebihr I5 Pf. für das Wort, mindestens Ic 50 Pf. für ein Telegramm:
6) die Bordqebrihr 55 Pf. für das Wort, mindestens S6 50 Pf. für cin TileJgramm (AusnaRkme: für Schiffe der Kiel — orsr— inte I0 Pf., mindestens I M6.
Nähers uskunt, auch besuiqhich der Gehwiren für den JTerkeRẽ'r mit ausländischen Stationen, erteilen dis Ielegraphenanstalten.
12) Die Vermerke — w —, — RP 6—, — T0, Tages usw. zählen als je 1 Wort und sind vor der Adresse niederzuschreiben.
13) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 10 Pf. erteilt.
14) Für jedes Telegramm, das einem Telegrammbesteller oder Landbriefträger zur Beförderung an die Telegraphenanstalt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung.
104) W bis 400 4 nach best. Vrten; nach Orten im Innern Zuschlagtaxren vom Emp⸗ sänger zu zahlen.
107) a. W bis 400 S6; a. und b. N bis ‚ 400 6 nach best. Orten; RE.
108) W und N bis 400 Ms, nur nach best. Orten; E. 109) Nur nach best. Orten. Wu. N., bis 400 6 nach best. Orten; B. 110) W und N bis 400 S
117 W unbegrenzt; N bis Soo M, Empf. hat für Zollblei und Stempel 55 Cts. zu zahlen. 116) a. und b. W bis 96 000 ; N Soo, jedoch nicht nach Finnland über Rußland;
nnland s. auch unter Rr. 49. 115) Kosten für
eförderung Colon⸗Panama vom Empfänger zu ahlen. 116) Taxe gilt nur bis Apia, Be⸗ ,, ab Apia u. Fagamalo ist Sache des Empfängers. N bis So0 . 117) nur nach best. Orten. 118 W bis 1000 M 120) Nur nach best. Orten. W und N bis 400 S nur nach best. Orten; E. 121) W bis Soo0 M 12 W unbegrenzt; N bis Sog cs Dringende Pakete zulässig; R nach best. Drten.
123) W unbegrenzt; N bis So9 M; E. 124) M und N bis 4600 M6 nach best. Orten. Nach dem Frz. Sudan nur gewöhnliche Pakete, Taxe gilt nur bis Dakar. 126) Nach Belgrad und Schabatz Taxe 1 9, sonst 1 6 26 5. W unbegrenzt; N bis 800 „M,; E. nach Post⸗ orten. 126 W bis d0o0 M 127 Nur nach best. Orten; BF.
18) W bis Soo0 C6; E nach d. Geb, von Freetown.
161) W bis 21400 Ss, nach den Malai. Schutzst. nur bis 1200 66 188 Nur nach Dilly. W und N bis 400 S6; B. 184 W bis Sooo nach Agome⸗Palime, Anecho und Lome; N bis S800 6 135) F nach best. Orten.
186) Nur nach Bengast und Tripolis. W bis S00 ¶ 6; N bis So0 S 187) a., b. W über Triest unbegrenzt, Über Hamburg bis 1000 „6, über Bremen (nur Constantinopel und Smyrna) bis 10 000 66, über Rumänien nach Constantinopel unbegrenzt, sonst bis So) C6 c. W. Über Triest unbegrenzt, über Rumänien bis 400 6; Pakete nach Janina werden nur bis S. Quaranta be⸗ fördert, wo Abnahme zu erfolgen hat. a., b. und C. N bis So0 , d. Nur nach best. Orten. W und N bis d00
) Alexandrette, Caifa, nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Ineboli, Janina, Kerasonda, Mersina, Metelin, Prevesa, Rhodus, Salonik, Samsun, San Giovanni di Medua, Santi Quaranta, Scio (Chios), Scutari in Albanien, Trapezunt, Tripolis (Syrien), Valona, Vathy (Samos). ) Gallipoli, Lagos, Parga, Rizeh, Rodosto, Sajada, Tschesme.
188) W bis 800 S N bis So0
141) Auch nach Insel Guam, Hawai, Kanal⸗ zone von Panama, den Philippinen, Porto Rico, Tutuila; Einschreibpakete zulässig, Einschreib⸗ f. gebühr 20 35. 14 W bis Soo 4
if I z5 oi . 369 3 Ii bis * ö ö.
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D = 8 ) — C — dRᷣ — — — — — 28 88 82 ö
um postlagernde Telegramme hanbelt, mit dem Vermerk — G6PR-— zu versehen; für die
Einschreibung hat der Absender innerhalb Deutschlands 20 Pf. zu entrichten. Für Telegramme, die durch die Post nach einem anderen als dem telegraphischen Bestimmungslande weiterzubeförbern sind, beträgt die vom Absender vorauszubezahlende Gebühr, je nach dem die Adresse die Angabe „Post“ oder die Angabe — PR— enthält, 20 oder 40 Pf.
9) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für Weiterbeförvderung durch Eilboten —*E— ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Absender vorausbezahlt werden. Gebühr hat der Absender eines Telegramms mit bezahlter Antwort für die etwa gewünschte Eilbestellung des Antwortstelegramms voraus⸗ zubezahlen —RXP—. Wenn der Eilbotenlohn sowohl für das Ursprungstelegramm als auch für das Antwortstelegramm vorausbezahlt werden soll, hat der Cermerk — PF— — RXP-— zu lauten. Findet die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger oder, falls dieser nicht zu ermitteln ist oder die Jahlung verweigert, vom Absender eingezogen. — Die Kosten für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat in der Regel der Empfänger zu tragen. Das Telegramm ist alsdann Kennt der Absender die Höhe des Botenlohns und will er ihn vorausbezahlen, so lautet
Die selbe
Ist der Betrag des Botenlohns dem Absender
beträgt für je
Dis Funkenteleqramme
Europãaischer Vorschriftenbereich:
Wort⸗
Außereuropãischer Vorschriftenbereich:
Wort⸗ taxe A6 3
Außereuropãischer Vorschriftenbereich:
Wort⸗ taxe 6 3
Wort⸗ taxe 6 6
Außereuropãischer Vorschriftenbereich:
Deutschland Stadttelegramme
Afrika, Westküste: Canarische Inselnz) . .. Senegal, Ober⸗Senegal u. Niger sowie
Mauritanien —ĩ Übrige Länder s. II. Hauptspalte.
Algerien Azoren (ür XP- v. Ab. 1 20 Pf. BSesörderung durch Boten! oder 1 66 60 Pf. [Beförderung mit Hooth)) .. Belgien (für —XF— v. Abs. 80 Pf.) .... Bosnien⸗Herzegowina !) ö. Bulgarien cchiffrierte Sprache nicht zulässig) Cnpern (Inseh?) Y) . Dänemark (für — XP- v. Abs. 75 Pf.) . . .
arõer ö
. mit Andorra und Monaco.. ibraltar ?) 3)
Griechenland
Großbritannien und Irland!) *) 5...
Luxemburg
Malta!) ?) .
Marocco: Casablanca, Mogador, Rabat n. übrige Anstalten
Montenegro. ö
Niederlande (für — XP- v. Abs. 80 Pf.). .
Norwegen e .
Oesterreich mit Liechtenstein (geheime Sprache nach Dalmatien nicht zulässig) .
Portugal fur E- v. Abf. 16 230 Pf. IBeförd. urch Boten] oder 1 6 60 Pf. [Beförderung mit Booth
Rumänien!) ⸗ ;
Rußland europäisches, kaukafischez und tranzkaspisches schiffrierte Sprache nicht zulässig)
Schweden
Schweiz
Serbien) -
Shanien und span. Besiz an der Nordkuste Afrikaz 3)
Tripolis?) ) .
Türkei, europäische u. astatische, sowie Medina (Nodins
in Hevjaz) 3) ) .
Erythrea
Afrika, Ostküste: Abessinien ) *) 3) 9 ., ..
Französ. u. ital. Besitzungen a. Roten Meere: Djibouti (französisch)
litalienisch) 225
260
35
Brafsilien: Pernambuco (Recife)
übrige Anstalten
Anstalten der Amazon Tel. Co. 5. S6 35 Pf. bis
Britisch⸗ Guyana!) *) *) (via Emden Azoren)
310 660 410 7120
Niederl. Guyana!) Y) 3) (via Emden Azoren) Niederl. Indien (via Emden Vigo Madras): Java übrige Inseln 35
590 1109
455
An
Togo
Außereuropãischer Vorschriftenbereich:
Aegypten) 3 I. Region.. ...... .. k , ,
h Dringend — D-— nicht zulässig.
Unabh übrige Länder s. J.
Arabien: Aden?) 23, Perim?) 3) (via Emden Vigo Suez) 9 . lausgen. Meding, f Türken) 5... Yemen ) 9) (via Emden Vigo Suez) .. . . Argentinische Republik Australien (via Emden Vigo Madras): Neu- Süd⸗Wales ) ), Queensland, Süd⸗ australien ) Tasmgnig, Viktorig cchiffrierte Sprache nicht zulässig), Westaustralien ) 2) Neu⸗Caledonien ?) ?) ö Neu⸗S Bolivien ) ) 3) ...
Brit. ⸗Ostgfrika und Uganda) 2 60 60 Pf. bis
Deutsch⸗Ostafrika: Bismarckburg, Udjidjt .. übrige Anstalten
Madagaskar ), Réunion )
Mie e, 2) y 3
eychellen?) Y), Zanzibar?) ?
Portug. · Ostafrika: Veira, . oder De⸗
lago Bay (Ort), Mozambique (Ort), Quelimane.
übrige Anstalten. Afrika, Süd⸗: Kapkolonie )*) 7), Natal 25) 3, Dranjeflußkolonie ), Transvgal i) 23) ) .. Nordrhodesia n) *) Y), Nyassaland ij Deutsch⸗Südwe
Rodriguez (Insel)) ) 3,
2 , 70 Pf. bis
ordwestrhodesia )*) Y),
Dahomey Elfenbeinküste Französisch⸗ Longo ... Französisch⸗Guinea n) . . . . 3 1½ 60 Pf. bis Goldküste y) ö 3): übrige Anst Kamerun ] Nigeria, Nord u. Süd ⸗ ) Y) 3): Bonny, Lagos übrige Anstalten .. ..... ; Portug.⸗Westafrika:
ccra, Sekondi alten
ola: Benguella, Loanda, Mossamedes
übrige Anstalten Guinea: Bissau, Bolama .... Hie hhtet . an Thoms . Slerra Leone ) 27) ) .... 3 M 60 Pf. bis
via Kotonou) . ngiger Kongostaat 3) .. auptspalte
eeland d
. , , 9
) Offen ((Ouvert) nicht zulässig.
85 315 75 80
60
65 50
Britisch⸗Indien u. Birma!) (via Bushire) Brit. Nord⸗Borneo iz) z) Cin Emben Vigo Madras) Capverdische Inseln: St. Vincent San Thiago Ceylon (via Bushire) ) chiffrierte Sprache nicht zulässig) 536 ) 2) *) C n,, Macau (Macao) übrige Anstalten Cocos⸗ (Keeling) Inseln ?)?) Columbien, Republika) *) (via Emden Azoren) Buenaventura
übrige Anstalten 2 Costa Rica ) Y) 7) (via Emden Azoren) ... Ecuador )*) 3) (via Emden Azoren) anning (Insel)) Gig Emden Azoren Vancouver) idschi⸗Inseln !) (ria Emden Azoren Vancouver)... 2 I) 27) 2) wis Emden Azorem ranzösisch⸗Indochina Gia Emden Vigo Mulmein): Annam, Tonkin Cochinchina, Cambodja, Laos . . . . . ... Poulo⸗Condore Guam ( Ins.) )*) ) ria Emden Azoren Commere. Paeisic) Guatemala ij 93 (via Emden Azoren): San Joss de Guatemala ö übrige Anstalten Hawai (Sandwich⸗Inseln) ) *) 3) (via Emden Azoren Commercial Pacific)
Honduras ?) ), Republik, und Belize in Britisch⸗ Honduras (vin Eniden Azoren)
Jap (Karolinen) Gin Emden Vigo Madras Menado)
Japan?) mit Japanisch⸗Sachalin und Insel Formosa; ferner die japanischen Anstalten in China und auf der Halbinsel Kwantung vin Saseho Dairen
Korea?) Kwantung (Halbinsel)?) 3) Labuan (Insel) ?) 2) Grin Emden Vigo Madras) .. Madeira ö Malacca, Halbinsel a) 2) Cie Emben Vigs Madras) Mexico ij) 2) (via Emden Azoren):
Altar, Arizpe, Banamichi, Chihuahua (Stavt), Guaymas,
Hermosillo. Matamoros de Tamaulipas, Monterrey,
Sabinas⸗Villa, Saltillo de Coahuila, Sauz Coatzacoalcos (Puerto Mexico), Mexico (Stabt), Salina
ö Cruz, Veraeruz de Veracru übrige Anstalten 2 4M 15 Pf. bis
Midwmay (Insel) )?) 2) Gia Emden ASoren Com- mercial Pacific) .
Nicaragua !) 7) (via Emden Azoren): San Juan del Sur. . ......
R, ) Eigenhändig — MP-— nicht zulässig.
K
2 5 395 229 316
Norfolk (Insel)s) Gig Emben Azoren Vancouver) Panama, Republik ) 2?) ) Gia Emden Azorem: Colon und Panama ..... übrige Anstalten .... 6 ei . ö Penang (Ins.) *) 3) (via Emden Vigo Madras) Persien )) 3): Busphire übrige Anstalten Persischer Golf!) Peru?) ): Iquitos, M übrige Anstalten Philippinen Gin Emden Vigo Madras) =- nur nach Bacolod, Cebu, Iloilo, Manila zulässig!: Luzon .. übrige Inseln
2 , 96
Sprache nicht zulasth 2. Salvador ; 3 3) (via Emden Azoren): Libertad übrige Anstalten ö Siam“) (via Emden Vigo Moulmein) ... Singapore?) 3) (via Emden Vigo Madras) Uruguay . Venezuela !) 7) 3) (via Emden Azoren) .. .. Verein. Staaten v. Amerika, Brit. ⸗Ame⸗ rika, St. Pierre u. Miquelon sowie Bahama, Bermuda u. Turks⸗Ins. )) 9)
(via Emden Azoren): New York (Stadt) sowie sämtliche Anstalten, bei denen in der 2. Spalte des „Amtlichen Verzeichnisses der
für den internationalen Verkehr geöffneten Tele⸗ graphenanstalten“ der Vermerk „(Tarif de Nem Tork City) angegeben ist
übrige Anstalten . . .. . . 1 4M h Pf. bis Westindien )*) 3) (via Emden Azoren): k übrige Anstalten. . .. ..... ieee Guadeloupe und Martinique ... Jamaieg, . 2 h (St. Kiitẽ . Christop ; 66 ö k San Domingo: Haiti, Republik: Cap Haitien, Mole
30
) Geheime Sprache nicht zulässig.
St. Nicolas, Port au Prince übrige Anstalten Dominicanische Republik St. Thomas.... St. Vincent, Westindien ; Tobago (Insel) und Trinidad (Insel) ... Uebrige Inseln 4 96 30 Pf. bis
Rustland, asjatisches, und Bokhara lchiffrierte
310
320 325 439 3569 155
— —
—— —— — — — — Q — —— — —
Der der Königlichen Expedition des Deutschen Reichtsanzeigers und Kgl. Preuß. Staattzanzeigers (Heidrich). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstr. ,
Rat im Finanzminifterium;
Deutscher öniglich Preußis
Ner Kezugspreis beträgt nierteljährlich 5 M 40 3. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Kerlin außer din Nostanstalten und Jeitungsspeditenren für elbstabholer
auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 22
Einzelue Uummern kosten 25 3.
Sanzeiger
taatsanzeiger.
Jusertionsprein für den Raum einer 4 gespaltenen Retit- xeile 30 8, einer 3 gespaltenen RKetitzeile 40 9. , Inserate nimmt an: dir Königliche Erpedition des Aeutschen Reichaanzeigers und Königl. Nrenßischen taata-
anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 22.
M 153.
Inhalt des amtlichen Teiles: Orbensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Bekanntmachung, betreffend Krankenkassen.
Königreich Prensßen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Urkunde, betreffend die von der Osterwieck-Wasserlebener Eisen⸗ bahn⸗Aktiengesellschaft beschlossene Vermehrung ihres Grund⸗ kapitals auf 1150 000 M6.
Erlaß, betreffend die Allerhöchste Order über die von Teilen der Schutztruppen für Südwestafrika und Kamerun in den Jahren 1907/98 ausgeführten militärischen Unternehmungen.
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Gemeinde Petershofen, Kreis Ratibor.
Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 1. Klasse der 221. Königlich preußischen Klassenlotterie.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Oberregierungsrat Dr. Franz Elsner, vortragendem Rat im Reichseisenbahnamt, Und dem Ober— baurat Hermann Everken bei der Eisenbahndirektion in Cöln den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Pfarrer Przybyla zu Tscheschen im Kreise Groß⸗ Wartenberg und dem Fabrikbesitzer Wilhelm Anhalt zu Kolberg den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Generalleutnant z. D. von Liebermann zu Cassel den Stern zum Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe,
dem Regierungspräsidenten, Kammerherrn von Dolega⸗
Kronenorden zweiter Klasse, dem außerordentlichen Professor in der philosophischen k der Universität in Berlin, Geheimen Regierungsrat r. Wilhelm Will, dem Geheimen Regierungsrat Dr. Bernhard Rösing, Mitglied des Kaiserlichen Patentamts, dem Abteilungsvorstand beim Militärversuchsamt, Professor Dr. Friedrich Lenze, dem Forstmeister Albert Brenning 3 Schweinitz im ersten Jerichowschen Kreise und dem Pfarrer, Fürsterzbischöflichen Konsistorialrat Scholz zu Grafenort im Kreise e ner den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Pastor Johannes Schroeder zu Kolberg, dem Stadthauptkassenrendanten Adalbert Behrens zu Osterwieck im Landkreise Halberstadt, dem Bahnmeister a. D. Wilhelm Mertens zu Braunschweig, bisher in Wefensleben, Kreis Neuhaldensleben, dem technischen Eisenbahnbureauagssistenten a. D. Wilhelm Braune zu Magdeburg, den Eisenbahn⸗ lokomotivführern a. D. Wilhelm Arpke zu Bernburg und Gustar Ey zu Halberstadt den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, dem Lehrer und Kantor Franz Beyer zu Semmritz im Kreise Schwerin a. W. und dem Lehrer Martin Schenkel⸗ berg zu Herschbach im Unterwesterwaldkreise den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, dem Botenmeister im Ministerium für Elsaß⸗Lothringen Heinrich Uhlmann zu Straßburg i. E. die goldene Krone zum Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie dem Kirchenältesten, Altsitzer Heinrich Maaß, dem Kirchendiener Karl Fischer, beide zu Kolberg, den Kanzlei⸗ gehilfen August Bock und Karl Krack zu Lauenburg i. Pomm., dem pensionierten i he reh eit Friedrich Eisener zu Bernburg, dem pensionierten Eisenbahnstellwerks⸗ weichensteller Heinrich Schwiegershausen zu Gogslar, den pensionierten Eisenbahnweichenstellern Karl Eltze ju Vberlutter im Kreise Helmstedt und Karl Schulze zu Frohse im Kreise Kalbe, dem pensionierten Bahn⸗ wärter Kar! Fründ zu Goslar, dem bisherigen Eisenbahnrottenführer August Thiele zu Schöningen im Kreise Helmstedt, dem bigherigen Eisenbahnoberputzer Hein rich Schnelle zu Braunschweig, dem städtischen Bolenmeister Ernst Jennrich fu U,. dem städtischen Feuerwehr⸗ mann . Böttcher zu n,, , dem Werk⸗ meister Franz ng f Cassel, dem Werkführer Leon⸗ hard Biederbeck zu Sondershausen im Landkreise Cassel, dem Gärtner August Stöppke zu Allenstein, dem Vor— arbeiter Gustay Gäbel und dem Arbeiter Friedrich . ö. beide zu Elbing, das Allgemeine Ehrenzeichen zu er leihen.
Kozierowski zu Schleswig den Stern m n en,
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich Badischen rden vom Zähringer Löwen: dem Geheimen Finanzrat Dr. Schneider, vortragendem
Berlin, Freitag, den
des Fürstlich usordens: wald, vortragendem
des Ehrenkreuzes zweit Sch aumburg⸗Lippisch
dem Geheimen Oberfinanzr
Rat im Finanzministerium;
der Fürstlich Lippischen golde dem Zollaufseher a. D. Sch m der Fürstlich Waldeckschen med ail dem Regierungskanzlisten für die Verwaltung der direkten S ferner: .
des Kommandeurkren Portugiesischen Ch dem Geheimen Oberfinanzrat
Rat im Finanzministerium. H
dem Eisenbahnbauinspektor, burg i. Els. bei dem Uebertritt in als Geheimer Baurat,
den Eisenbahnsekretären Sch id lews ky und Sparenberg Oberbahnhofsvorsteher Herrma selben Grunde den Charakter al
erlein in Straß⸗ d den Charakter
Langner, hung sowie dem lurg aus dem⸗
prstände von Lumm in Chemnitz — x orf sowie die bisherigen Bankkassiere d. in Nürnberg, Schefold in Cassel, Marquardt in lberfeld und Duelberg in Essen (Ruhr) zu Oberbuchhaltern bei den betreffenden Reichsbankstellen bezw. bei der Reichsbank⸗ hauptstelle in Nürnberg; die bisherigen interimistischen Bankvorstände Feller in Kamen, Bluth in Osterode O-Pr. und Klüß in Eckernförde zu wann,, die bisherigen Bankbuchhalter Schirm er in Wiesbaden, Küpper in Zwickau, Lupke in Essen (Ruhr), Werners in Bochum, Daeter in Elberfeld, Banning in Leipzig, Mentel in Kiel und der bisherige Buchhaltereiassistent Siebert in Nürnberg zu Bankkassieren; ; die bisherigen Buchhaltereiassistenten Minke in Ulm, Skopnik in Konstanz, Willy Nehls in Oldenburg, Konrab Giese in Stettin, Hermann Lehmann in Gelsenkirchen, Nitze in Crefeld, Johannes Foerster in Neuwied, Grün in Harburg, Mertens in Hannover, Ernst Dietz in Aachen, Mathews in Guben und Dr. Prion in Berlin zu Bank— buchhaltern; die bisherigen Kalkulaturassistenten Ruszezyns ki und Schulte in Berlin zu Bankkalkulatoren; der bisherige Kalkulaturassistet Pest in Berlin zum Bankregistrator und der bisherige Kanzleiassistent Riehn Kanzleisekretaͤr.
in Berlin zum
Der Eisenbahnsekretär, Rechnungsrat Karl Henckel in Straßburg ist zum Hauptkassenrendanten bei der Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen ernannt worden.
Auf Grund des 5 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 Reichsgesetzbl. S. NY ist folgenden Krankenkassen:
I) dem Kranken⸗Unierstützungsverein für Stellingen⸗ Langenfelde, Eidelstedt, Niendorf und Lokstedt, genannt „Die Stütze der Kranken“ (C. 88 Stellingen, 2 ber Kranken, und Sterbekaffe der chiffbauer⸗Brüder⸗ schaft, genannt „Die Kranzlade“ 164 3) der Kranken asse Deutscher Buchha (G. H.) in Leipzig, und zwar den unter 1 und 2 genannten von neuem die Be⸗ scheinigung erteilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe bes Krankengeldes, den Anforderungen des 3 75 des Krandten⸗ versi en ger be, genügen, erlin, den 29. Juni 1909. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Ge s par.
in Hamburg, lungs⸗ Gehilfen
1909.
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Reglerungs⸗ und Baurat Karl Schulz, Mitglied
der Königlichen Eisenbahndirektion in Berlin, zum Geheimen
66. n,, Rat im Ministerium der öffentlichen rbeiten un
den Direktor der Ritterakademie in Bedburg Dr. Hubert Poppelreuter zum Gymnasialdirektor zu ernennen,
dem Konsistorialrat Karl Klügel in Hannover den Charakter als Geheimer Konsistorialrat,
dem Rentmeister Trottner in Kyritz aus Anlaß seines Ausscheidens aus dem Staatsdienste und dem Oberzollsekretär Mertz in Cöln bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen sowie
der Wahl des Direktors Julius Rohleder an der bis— herigen Realschule in Stargard i. Pomm. zum Direktor der nunmehrigen, in der Entwicklung begriffenen Oberrealschule daselbst die Allerhöchste Bestätigung zu erteilen.
Seine Mgjestät der König haben dem Wirklichen Geheimen Oberfinanzrat und vortragenden Rat im Finanz⸗ ministerium Steffani die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste mit Pension in Gnaden zu erteilen geruht.
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Len,
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, n , nn, , Oberbrügge, Kreis Altena, den Charakter als Kommerzienrat zu verleihen.
Ur kunde,
betreffend die von der Osterwieck⸗Wasserlebener
Eisenbahn⸗-Aktiengesellschaft beschlossene Ver⸗
mehrung ihres Grundkapitals auf 1150000 S
durch Ausgabe weiterer Aktien im Betrage von 150 000 46.
Wir Wilhelm, Preußen ꝛc. Nachdem die Osterwieck-Wasserlebener Eisenbahn⸗Aktien⸗ gesellschaft zu Berlin beschlossen hat, ihr Grundkapital von 1909000 S auf 1150 900 6 deutscher Reichswährung zu erhöhen und zu diesem Zwecke weitere 150 000 S Aktien in Stücken von je 1000 6 auszugeben, wollen Wir zu diesem Beschlusse in Abänderung des Artikels I der Konzessions⸗ 1 vom 8. Juli 1907 Unsere landesherrliche Genehmigung erteilen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Ser ö sch
Gegeben Berlin im Schloß, den 1. Februar 1909. (Li. S.) Wilhelm R. von Breitenbach.
von Gottes Gnaden König von
Im Anschluß an die Bestimmung unter Nr. 13 der in der . zu unserem Erlaß vom 10. April 1883 (Min.⸗Bl. S. 54) zusammengestellten Grundsätze über die Berechnung der pensionsherechtigten Dienstzeit der unmittelbaren Staats⸗ beamten übersenden wir Ihnen mn, g. Abschrift der Aller⸗ höchsten Order vom 1. April dieses Jahres, he⸗ treffend die von Teilen der Schutztruppen für Süd⸗ westafrika und Kamerun in den Jahren 1907 / 1908 ausgeführten militärischen Unternehmungen, zur Kenntnisnahme und Beachtung.
Berlin, den 18. Juni 1909.
Der Finanzminister. Der Minister des Innern. Im Auftrage: Im i,.
Foer ster. von Kitz ing.
An sämtliche Herren Oberpräsidenten und , präsidenten sowie an den Herrn Präsidenten der Königlichen Ministerial⸗. Militär- und Bau⸗ kommission.
bestimme, daß die folgenden von Teilen der Schutztruppen fũr 2 dwestafrika 7 Kamerun in den Jahren 1907 1808 aug. , . militärischen Unternehmungen im Sinne —ᷣ6— 17 des
ffijterpensionsgesetzes und 7 deg Mannschafteversorqungegesetzeg alt
. —
. ö 6 e, 2 A0