1189091.
1189902.
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KIS. KSN. 5 srERR. TaBAaK-RESIE.
—
163 1908. K. K. Generaldirektion der Tabak⸗Regie, Wien;
A. Weickmann, München. 1616 1909.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Regiezigaretten. Waren: Zigaretten.
Vertr.: Pat.⸗Anwälte
118904. C. SS36.
„Farnun-
19331909. Chemisches Laboratorium Friedrich⸗
stadt Hoeckert Æ Michalowsky, Berlin. Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Waren: Bandwurmmittel.
1456 1909. Ein
118905.
runon
2613 1909. Franz Brunow, Blankenburgstr. 50. 1716 1909.
Geschäftsbetrieb: Gärtnerei. Waren: Ackerbau⸗ Forstwirtschafts, Gärtnerei⸗Erzeugnisse. Düngemittel. Weine. Garten- und landwirtschaftliche Geräte. Gemüse, Obst, Fruchtsäfte, Gelees. Tee, Honig. Papier- und Papp⸗Waren. Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren daraus. Rohtabak.
118906.
Cordigenoi
3013 1909. 1716 1909.
Geschäftsbetrieb: Waren: Herzheilmittel.
2. 118908.
B. 18219.
Nieder ⸗Schönhausen,
2. 104909.
Henry Laaser, Berlin, Lindenstr. 74.
Fabrik medizinischer Präparate.
A. 7272.
Sperma-Genin
16612 1905. Erich Ahrens, Wiesbaden, Bertram straße 11. 1716 1909. Geschäftsbetrie b: Hygienisches Laboratorium. Waren: Chemische Produkte für hygienische Zwecke. 118909.
ASpH AL EME
1412 1908. Dr. med. Camille Marcel Jacquemet, Grenoble; Vertr. Rechtsanw. Hugo Burckas Berlin, Schützenstr. 0. 1716 1909.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von medizinischen und hygienischen Präparaten. Waren: Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, pharmazeutische Drogen und Präparate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ und Pflanzen⸗Vertilgungs⸗ mittel, Desinfektionsmittel, Konservierungsmittel für
J. 14069.
2. 118910. ö. u. 1371.
34 1909. 1716 1909. Geschäftsbetrieb: Herstellung und Ver— trieb chemischer Präparate und Gummi— waren. Waren: Wasserlösliche Scheiden spülmittel.
Fa. HS. Berlin.
Unger,
118911.
b.
25/5 1909. Amos R Cie., Wasselnheim, Kr. Molsheim. 1716 1909.
Geschäftsbetrieb: Fabrik für Wollwaren. Waren: Woll— schuhe mit Ledersohlen.
3b. 118912. M. 13237.
Marke Robur
1713 1999. Heinrich Metzger, Pirmasens. 1716 1909. Geschäftsbetrieb: Schuhfabrik. Waren: Schuhwaren.
118914. B. 17570.
9MII 1908. Baumwollweberei „Lusatia“ Gebr. Wagner, Olbersdorf bsZittau. 1716 1909. Geschäftsbetrieb: Spinnerei, Weberei, Färberei,
K. 14487.
K. 11488. .
G. Dedreux u.
Breslau.
118913. L. 10444
—
1 T
1713 1909. Lord A Taylor, New⸗⸗ York; Vertr.: Joseph H. Stoney, Chemnitz, Friedrich Auguststr. J. 1716 19089.
Geschäfts betrieb: Versand⸗ geschäft. Waren: Strümpfe.
2
D0bUßBILEũxX
118915.
Gn /- esl
. C. FR. Æ. 2 O «O7
1912 1906. Gebrüder Greif, Frankfurt a / M. 17166 1909. Geschã ftsb etrieb: Wäsche⸗Fabrikationsgeschäft. Waren: Bezüge für Kissen, Bettdecken, Schlafdecken und Matratzen.
5. 118916. N. 4540.
ö.
3 1909. G. Nickles & Sohn, Landstuhl Pfalz) 76 1909. Geschäftsbetrieb: Feinbürstenfabrik. Waren: Toi⸗ lettebürsten nämlich: Bart,, Haar-, Hut-, Kleider-, Puder— und Offiziers⸗Bürsten.
R. 10866.
Scheherezade
174 1909. Rheinische Gummi⸗ und Celluloid—⸗ Fabrik, Mannheim⸗Neckarau. 1716 1909. Geschäftsbetrieb: Gummi⸗ und Celluloid-Fabrik. Waren: Aus Celluloid und eelluloidähnlichen Materialien, sowie aus Gummi, Elfenbein, Knochen, Schildpatt, Horn, Metall, Papier, Leinwand und Leder hergestellte Kamm— etuis; Kämme.
iso i⁊.
5.
9a. 118918. A. 7129.
SRANO
10/3 1909. Aitken c Co., Glasgow, Schottland; Vertr.: Pat.» Anwälte E. W. Hopkins u. K. Osius, Berlin 8. W. 11. 176 1909. Geschäftsbetrieb: Ingenieur, und Konstruktions— Bureau. Waren: Unbearbeitete und teilweise bearbeitete Metalle.
9b.
118919. S. S870.
Marke Ml ohh
21112 1908. Leo Sonnenfeld & Co., Elberfeld. 1716 1909. Geschäftsbetrieb: Eisen⸗ und Stahlwaren ⸗Handlung. Waren: Sägen zur Metallbearbeitung.
109. 118920.
A. 7460.
MEIzEkER
Far übizrfle-=
2013 1909. Actiengeseltschaft Metzeler & Co., München. 1716 1909. Geschäfts betrieb: Gummiwarenfabrik und Aspbest— werke. Waren: Fahrrad⸗ und Automobil-Pneumatiks.
Beschr.
10. 118921.
234 1909. Havelwerke Richter & mn Fürstenberg, Mecklbg. 1716 909. . Geschäftsbetrieb: Schiffswerft. Wa⸗ ren: Fracht, Personen⸗ und Schleppdampfer, Frachtkähne, Prähme, Barkassen, Bagger, Fischerei und Teich-Boote, Motor⸗ und Segel -Jachten, Motor⸗, Ruder- und Segel- Boote, Kanoes, Wasserräder und andere Wasserfahrzeuge.
S. 17683.
118922.
; Stalupneu
3113 o se,. Menz Patentanwalt & Sohn, 7/6 1909.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb technischer Artikel. Waren: Automobilräder, Radnaben, Luft— schläuche, Schlauchdecken, Careassen, Laufmäntel, Lauf— segmente, Segmentbeläge, Gleitschutzbleche und Nieten, metallene Schlauchhauben, Haubenfutter, Luftpumpen, Laternen, Schraubenschlüssel, Dichtungen, Ventile, Akkumu— latoren, Motore für Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Automobile, nebst Zubehör.
16. 118924. K. 15650.
bkiblkal. IRB
1211 1906. Fa. Wilhelm Krüger, Berlin. 1716 1909. Geschäftsbetrieb: Likörfabrik, Obstweinkelterei und
Lebensmittel.
Bleicherei, Appretur, Konfektion, Stickerei, Knopffabrikation. Wa ren: Wäsche, Kleider. Stickereien, Knöpfe.
Fabrik alkoholfreier Getränke. Waren: Sämtliche
G. 9099.
M. 13323.
260 110411
Andernng in der Person des Jnhabers.
R. 383) R. A. v. 19. R. 457 . 5
d
gb 20921 R. 1831353, „, 27. 19. 1896
Zufolge Urkunde vom 18. u. 26.5. 1909 umgeschrich am 26. 6. 1909 auf Henry Rogers Sons Enn Limited, Wolverhampton (England); Vertreter: Recht; anwälte Oberjustizrat Friedr. Emil Värwin fe hte Max Friedr. Bärwinkel, Leipzig. ; 2 39813 (M. 3829) R. A. v. 20. 10. 1899
Zufolge Urkunde vom 11. 6. 1909 umgeschrieben . 26. 6. 1909 auf Pr. Mensching & Spengler 6 sellschaft mit beschränkter Haftung, Görläz. 269 59129 (C. 3677 R. A. v. 28. 4. 1903. Zufolge Urkunde vom 24. 4. 1909 umgeschrieben 26. 5. 1909 auf Ribo⸗Werke Gesellschaft mi! schränkter Haftung, Bremen. 41g 19295 (N. 237) R. A. v. 29. 10. 1895. Zufolge Urkunde vom 285 u. 1. 6. 1909 umgeschrieben am 28. 6. 1909 auf Deus & Oetker, Krefeld. 23 S7208 O. 2384) R. A. v. 18. 5. 1906. Zufolge Urkunde vom 17. 5. 1909 umgeschrieben am 28. 6. 1909 auf Carl Bergner, Bergedorf b / Hamhurg Kempstr. 911. ü 23 46522 M. 4481) R.⸗A. v. 11. 12. 1900 DJ,, Zufolge Urkunde vom 2 6. 1909 umgeschrieben am 286 1909 auf Jale & Towne Limited, Hamhurg 35 114745 H. 17056 R. A. v. 23. 2. 1909. * Zufolge Urkunde vom 16. 6. 1909 umgeschrieben am 28. 6. 1909 auf Aelus Gesellschaft mit beschräunkter Haftung, Hamburg. 14 41392 Sch. 3664) R. A. v. 12. 1. 1900. Zufolge Handelsregisterauszüge des Amtsgerichts in Barmen vom 25. 4. 1908 und 29. 5. 1909 umgeschrieben am 28. 6. 1909 auf F. W. Scheulen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Barmen. za S3065 L. 6559) R. A. v. 5. 12. 1905. Zufolge Urkunde vom 18. 6. 1909 umgeschrieben am 28. 6. 1909 auf Berlin⸗Gubener Hutfabrik Aktien— gesellschaft vorm. A. Cohn Abteilung Berthold Liner, Guben. . 42 50008 F. 57966 Ff. 65582 F.
96 2644 ga 4435
am
be-
3365) R.⸗A. v. 20.
41053)
8. 1901.
27. 2. 1903
44188) 36 1904. 70522 F. 8. 72138 0
R
5
. 4969) 4
5. 5000 72430 F. 4968 72432 F. 49665
s 72435 F. 4918)
722519 8. . . . 7678 Ff. 4964 „14. 5. 4965. Zufolge Urkunde vom 17.18. 6. 1909 umgeschrieben am 28. 6. 1809 auf Ferd. Flinsch Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, Hamburg.
12 64941 D. 4027) R. A. v. . 29. 12. 64942 4029 64943 1030 64944 4031 64945 4054 66509 4032 69158 4028 69203 4268 69205 4033) 69656 8442 71345 4157) 7412841 41274 7 5881 4655 7 6487 1656 77203 4735 823300 4734 S4211 4657 S472 5165 . 93767 5559 „1907 98847 5699 16
Umgeschrieben am 28. 6. 1909 auf H. Diederichsen
Co., Hamburg.
6 F 1 72433 F. 4999 1
5001)
1903.
2 . 1906.
9 9 9 9 9 9 9 , , , , , d , , g g,
Anderung in der Person
des Vertreters. 2654 191124 S. J5530) R. A. v. 15. 10. 1907. Jetziger Vertreter: Karl Stecher, Hamburg, Gröningerstr. 27 eingetr. am 2516 1909). 10 H6260 S. 7289) R. A. v. 16. 4. 1909. Vertreter: Pat.MAnwälte Dr. Haußknecht u. Fels, Berlin W. 9 eingetr. am 28. 6. 1909).
Nachtrag. J ö F RR, v. Rn,
1108 1 J
1127
1561
38 21401 10258 10455 53960 55064 1697 60167 J. 1562 f ;
Zeicheninhaber ist: Jarry Krysanthy, Kiel, Holstenstr. 20
eingetr. am 26. 6. 1909).
1l6b 44752 (R. 3311) R. A. v. 14. 8. 1900.
Zeicheninhaberin ist: Swamburger Cognaecbrennerei
Siegmund Rosenberg, Homburg v. d. H. eingetr.
am 26. 6. 1909.
2 6009097 S. 4493) R. A. v. 29. 5. 1903.
Der Sitz des Zeicheninhabers ist verlegt nach: Berlin,
Görlitzerstr. 48 eingetr. am 28. 6. 1909.
23 106414 F. 7400) R.“ A. v. 18. 4. 1908.
Die Firma der Zeicheninhaberin ist geändert in: Small
and Parkes Limited eingetr. am 28. 6. 19097.
Löschung. 160 5876 St. 1665 R. A. v. 14. 4. 1903. Inhaber: Bad und Mineralbrunnenverwaltung über—
1897. 1899
kingen in Geislingen-Steig Carl Hägele, Geislingen-Steig. Gelöscht am 28. 6. 1909. 166 117338
(B. 17607) R. ⸗A. v. 28. 5. 1909. Inhaber: Bienek's Destillerie Carl Bienek, Gleiwitz.
Gelöscht am 28. 6. 1909. 10 101555
(S. 7701) R.-MM, v. 1. 11. 1907. Inhaber: Hartwig Seibt, Liegnitz. Gelöscht am 28. 6. 1909. (Sch. 10325) R.⸗A. v. 29. 9. 1908. Inhaber: Fa. Georg Schepeler, Frankfurt a/⸗M.) Für
Zigarren gelöscht am 28. 6. 1909.
Erneuerung der Anmeldung.
Am 14. 6. 1909. 2 39813 M. 3829).
Berlin, den 6. Juli 1909. Kaiserliches Patentamt.
Spirituosen und Weine.
Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. Druck von P. Stankiewiez' Buchdruckerei, Herlin SW. 11, Bernburgerstraße 14.
Sauß.
3
.
hsanzeiger
Staatsanzeiger.
Ver Bezugspreis beträgt vierteljährlich 8 M 0 9. Alle Nostanstalten nehmen Gestellung an; für Berlin außer den Nostanstalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstabhholer
auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 22.
Einzelne Anmmern kosten 25 8.
Insertionspreia sür den Raum einer 1 gespaltenen Petit zeile 30 3, einer 3 gespaltenen Petitzeile 40 . Inserate nimmt an: Aentschen Reichsanzeigers und Königl. Rreußischen Ktaats= anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
die Königliche Expedition des
M H557.
Inhalt des autlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomasschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird. .
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 36 des Reichs⸗
gesetzblatts. Erste Beilage:
UNebersicht des auswärtigen Handels Deutschlands mit Getreide und ö in der Zeit vom 1. August 1908 bis 30. Juni 1909 und in derselben Zeit der Jahre 190657 und 190 / 8.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichtsrat a. D. Maximilian Handtmann u Charlottenburg⸗Westend, bisher in Lissa i. Posen, dem berbibliothekar an der Königlichen Bibliothek in Berlin, Professor Dr. Rudolf Weil, dem Zweiten Pfarrer an der St. Matthäuskirche in Berlin Wilhelm Israsl, dem Domänenpächter, Amtsrat Franz Höltze! zu Kunzen⸗ dorf im TLanbtkreife Thorn, dem Glasfabrikanten und Gutsbesizer Hermann Lamprecht zu Gnarrenburg im Kreise Bremervörde, dem Bürgermeister a. D. Konstantin Reusch zu Hof Siebenborn im 6 Bernkastel, bisher in Cröv, Kreis Wittlich, dem Polizeikommissar a. D. Friedrich Brockmeyer zu Herne im Landkreise Bochum, dem Land⸗ gerichtssekretär a. D., Rechnungsrat Adolf Joachim zu Leipzig, bisher in Nordhausen, dem Oberzolleinnehmer a. D, Zoll⸗ rendanten Eduard Kießler zu Rawitsch, dem Oberzoll⸗ kontrolleur a. D., Zollinspektor Wilhelm Stappenbeck zu Kempen in Posen, dem Gefängnisoherinspektor a. D. Ale ö . Bluhm zu Posen und dem Oberschleusenmeister a. D. Au gust Wiebe zu Kiel den Reten Adlerorden vierter Klasse, den Bürgermeistern Hermann Hahm zu Bojanowo im Kreise i f und Otto Lederbogen zu Belgern im Kreise Torgau, dem Kaufmann Franz Brandt zu Berlin, dem Rektor Adolf Bührmann zu Soest, dem Zollsekretär a. D. Johann Buchsteiner zu Königsberg i. Pr, dem Zollassistenten a. D. Wilhelm Franke zu Stuttgart, bisher in Danzig, dem Amtsgerichtsassistenten a. D., Gerichtssekretär Alfred Zeiske zu Rybnik, dem Eisenbahnstationsassistenten a. D. Otto Zehmisch zu Vendenheim im Landkreise Straß⸗ burg i. E. und dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Ludwig Hepperle zu Colmar i. C. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, ö. den Lehrern a. D. Gustav Fechner zu Hirschfeldau im Kreise Sagan, Gustav Krüger zu Frankfurt a. O. und Johann Müllenmeister zu Lipp im Kreise Bergheim den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohen⸗ ollern, ö dem pensionierten Kanzleigehilfen Joseph Leder zu Sagan, dem Kirchhofsverwalter Friedrich Ostrzecha zu Schöneberg bei Berlin und dem pensionierten charakterisierten Polizeiwachtmeister Friedrich Eisentraut zu Potsdam das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie dem Gemeindevorsteher Friedrich Meier zu Groß⸗ Woltersdorf im Kreise Ostprignitz, dem früheren Gemeinde—⸗ vorsteher Heinrich Schmidt zu Weddendorf im Kreise Gardelegen, dem Hausverwalter Richard Reek zu Berlin, den pensionierten Gerichtsdienern Friedrich Hübner zu Berlin und Adolf Walter zu Wennigsen im Landkreise Linden, dem pensionierten n, ,,. Hermann Schultz zu Kröslin im Kreise Greifswald, bisher in Frankfurt a. M., dem pensionierten Eisenbahnwagenmeister Adolf Kitzmann zu orbach, dem pensionierten Eisenbahnbremser Wilhelm tempf zu Mülhausen i. E, den pensionierten Bahnwärtern Ludwig Girard zu Vendenheim im Landkreise Straß⸗ burg i. E., Jakob Lang zu Colmar i. E., Philipp Lob⸗ stein zu Berlin, bisher in . tn i. L, Ludwig Schmidt zu Kronenburg bei Straßburg 1. Ez bisher in Dieme⸗ ringen, Kreis Zabern, und Wendel Wolf zu Wadgassen, dem bisherigen Eisenbahnrottenarbeiter Ignatz Dittly zu Dürrenbach im Kreise Weißenburg, dem Magazinaufseher Oswald Adelmann, dem Maschinenführer Julius Lohrey, beide zu Frankfurt a. M. dem Zimmerpolier Ernst Burkert zu Bojanowo im Kreise Rawitsch, dem Fabrik⸗ aufseher Christian Laufenberg zu Bürrig im Landkreise Solingen, dem Magazinverwalter Heinrich Wentzlau, dem Modelltischler August Klaus, dem Schmied Karl Jung, dem Hobler Wilhelm Lattke, sämtlich zu Tegel im Kreise Niederbarnim, dem Schraubendreher August Rode, den Schlossern Emil Armand und Johann Prangh, sämt⸗ lich zu Berlin, dem Bolzenschmied Fritz Pollmann, dem
Berlin, Mittwoch de Abends.
Packer Wilhelm Heute, be welm, dem LSeute⸗ ,, August Steier zu im Kreise Rybnik und dem Fabrikarbeiter Hein Erdmann dorf im Kreise Hirschberg das Allg n zu verleihen.
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Seine Majestät der g
den Archivdirektor, in Metz . Kaiserlis Landesbibliothek in St heimer Regierungsrat
digst geruht: Wolfram
itäts⸗ und kter als Ge⸗
Bern betreffend die Ei licher Anlagen,
o der Tho
rieb gewerb⸗ e gemahlen t wird.
Auf Grund Bundesrat über Anlagen, in de schlackenmehl gel
Die Arbeitt mahlen wird, un dieses nicht dan . und sonnn ᷣ wechfel fate Sie müssen mit einem dichten und festen Fußbod der eine leichte Beseitigung des i gn, gestattet.
mung
eb gewerblicher oder Thomas⸗ n erlassen:
mkleinert oder ge⸗
üissen ge⸗
*
Tie Vorjerkleinerung der Schlacke von Hand darf nicht in den
Aufgaberäumen für die Feinmühlen, sondern muß entweder im Freien *. lad Schuppen vorgenommen werden, die auf allen Seiten offen sind.
8 3.
Die zur maschinellen Vorjerkleinerung der Schlacke dienenden Apparate sowie die Feinmählen und anderen Apparate, die bei der Herstellung von Thomasschlackenmehl Verwendung finden, müssen so eingerichtet sein, daß ein Austritt des Staubes in die Arbeitsräume tunlichst vermieden wird. Sie müssen, sofern nicht durch andere Vor—⸗ kehrungen eine Verstäubung nach außen verhindert ist, mit wirksamen , zur Absaugung und jum Auffangen des Staubes ver⸗ ehen sein.
5
Die Zuführung des Mahlguts sowie dessen Aufgeben an die im F 3 bejeichneten Apparate und an die Feinmühlen muß so eingerichtet sein, daß eine Staubentwicklung tunlichst verhütet wird.
Wird die Schlacke den Feinmühlen in Transportgefäßen jugeführt, so muß die Beschickung so eingerichtet sein, daß die Transportgefäße unmittelbar über den Aufgabetrichtern entleert werden und daß, z. B. durch teilwelse Ummantelung der Aufgabestellen und durch Staub- absaugung, das Eindringen von Staub in die Aibeitsräume tunlichst verhindert wird. 86
Dle Außenwandungen und Fugen der Mühlen, der Zerkleinerungs⸗ und sonstigen staubentwsckelnden Apparate, der Staubleitungen, Staub⸗ kammern und Filteranlagen müssen staubdicht sein; entstehende Un⸗ dichtigkeiten sind sofort zu beseitigen.
Die Slaubleitungen, Staubkammern und Filteranlagen müssen so eingerichtet sein, daß sie im regelmäßigen Betriebe von außen ge⸗ reinigt und entleert werden .
§ 6.
Reparaturarbeiten an den im § 5 bezeichneten Apparaten und Einrichtungen, bei denen die Arbeiter der Einwirkung von Schlacken⸗ stauh ausgesetzt sind, darf der Arbeitgeber nur von solchen Arbeitern ausführen lassen, welche von ihm gelieferte, zweckmäßig eingerichtete Respiratoren oder andere, Mund und Nase schützende Vorrichtungen, wle feuchte Schwämme, Tücher 69 tragen.
§ 7.
Das Schlackenmehl darf nur unter Vorsichtsmaßregeln so aus den Mühlen und Staubkammern entleert und in die zur Lagerung losen Mehles dienenden Räume (Silos) verbracht werden, daß eine Staub entwicklung tunlichst verhindert *
Die Abfüllung des Mehles in Sack (Absackung) an den Aus⸗ läufen der Mühlen, der Transporteinrlchtungen und Staubkammern
darf nur unter der Wükung einer augtzreichenden Absaugevorrichtung
erfolgen.
§ 9.
Säcke, in denen das Mebl traneportiert und in Stapeln gelagert wird, dürfen keine geringere Stärke und Dichtigkeit haben als die⸗ jenigen, die im Handel mit dem Gewichte von vierzehn Unzen be⸗ zeichnet werden; Säcke, in denen daz Mehl in Stapeln von mehr als 5,5 m Höhe gelagert wird, dürfen nicht unter fünfzehn Unzen haben.
Die Lagerung von Mehl in Säcken muß, sosern sie nicht bloß vorübergehend erfolgt, in besonderen, von anderen Betriebsräumen getrennten Räumen geschehen. In den Mühlräumen dürfen höchstens die Säcke der letzten Tagesproduktion verbleiben.
Sackstapel dürfen nur auf sestem, ebenem Fußboden und unter sachkundiger Aufsicht oder von sachkundigen Personen aufgebaut werden. Die Stapel sind an freiliegenden Ecken in der äußeren Lage tunlichst im Verband, im übrigen in Stufen von nicht mehr als 5 Sack oder mindesteng unter Innehaltung eines Böschun ge winkels augzuführen. Das Abtragen der Säcke ist von oben herab und gleichfalls nur unter
ägtich bor dem
1909.
sachkundiger Aufsicht oder von sachkundigen Personen stufenförmig oder unter Innehaltung eines Böschungs winkels zu bewirken. Das Heraus⸗ siehen von Säcken aus unteren Lagen ift zu verbieten.
§ 10.
Als lose Masse darf Mehl nur in besonderen Lagerräumen (Silos) aufbewahrt werden, die gegen alle anderen Betriebsräume dicht abgeschlossen sind.
Es müssen Einrichtungen dahin getroffen sein, daß ein Betreten der Silos bei ihrer Entleerung und beim Abfüllen des in ihnen lose gelagerten Mehls in Säcke vermieden wird.
Die Absackung des Mehls darf nur unter der Wirkung einer aut reichenden Absaugevorrichtung erfolgen.
§11.
Die Fußböden der im § 1 bezeichneten Räume sind, sofern Arbeiter darin beschäftigt werden, vor Beginn jeder Arbeitoschich oder während jeder Schicht in einer Arbeltspause zu reinigen. Während des Reinigens darf den damit nicht beschäftigten Arbeitern der Auf⸗ enthalt in diesen Räumen nicht gestattet werden.
Wird die Reinigung auf trockenem Wege vorgenommen, so darf sie der Arbeitgeber nur bon solchen Arbeitern ausführen lassen, welche von ihm gelieserte, zweckmäßig eingerichtete Respiratoren oder andere, Mund und Nase schützende Vorrichtungen, wie feuchte Schwämme, Tücher usw., tragen.
§ 12. Der Arbeitgeber darf nicht gestaiten, daß die Arbeiter Brannt⸗ wein mit in die Anlage bringen.
3.
In einem staubfreien Teile der Anlage muß für die Arbeiter ein Wasch⸗ und Ankleideraum und getrennt davon ein Speiseraum vor⸗ handen sein. Diese Räume müssen sauber und staubfrei gehalten und während der kalten Jahreszeit geheizt werden.
In dem Wasch⸗ und Ankleideraume müssen Wasser, Seife und i . sowie Einrichtungen zur Verwahrung derjenigen Kleidungs⸗
ücke, welche vor Beginn der Arbeit abgelegt werden, in auzreichender enge vorhanden sein.
er Arbeitgeber hat seinen Arbeitern Gelegenheit zu geben,
it in einem innerhalb der Betriebg«
63 res zeit geheizten Baderaum
n De
5 2
In denjenigen m : oder Thomaßschlackenmehl lose einge sowie männlichen Arbeitern unter achtzeh und der Aufenthalt nicht gestattet werden.
Ferner dürfen jum Klopfen gebrauchter achtjehn Jahren nicht verwendet werden.
§ 1.
Die Beschäftigung der Arbeiter, welche beim Zerkleinern oder Mahlen der Thomasschlacke sowie beim Abfüllen, dem losen Lagern oder dem Verladen des Thomasschlackenmehls verwendet werden, darf täglich die Dauer von zehn Stunden nicht überschreiten. Zwischen den Arbeitsstunden müssen Pausen von einer Gesamtdauer von mindestens zwei Stunden, darunter eine Pause von mindestens einer Stunde gewährt werden.
Sofern die Arbeiter täglich nicht länger als sieben Stunden be⸗ schästigt werden, und die Bauer ihrer durch eine Pause nicht unter⸗ brochenen Arbeitszeit vier Stunden nicht überschreitet, braucht nur eine Pause von mindestens einstündiger Dauer gewährt zu werden.
§ 16.
Der Arbeitgeber darf zu den im § 15 bezeichneten Arbeiten nur solche Personen einstellen, welche die Bescheinigung eines von der höheren Verwaltungeébehörde dazu ermächtigten, dem Gewerbeaufsichts-⸗ beamten (5 139 b der Gewerbeordnung) namhaft zu machenden Arztes darüber beibringen, daß bei ihnen Krankheiten der Atmungzorgane oder Alkoholismus nicht nachweisbar sind. Die Bescheinigungen sind ju sammeln, aufzubewahren und dem Aufsichtsbeamten (5 159 der Gewerbeordnung) auf Verlangen vorzulegen. Diesem Arzte hat der Arbeitgeber auch die dauernde Ueberwachung des Gesundheltsjustandes der Arbeiter dergestalt zu übertragen, daß der Arzt mindestens einmal monatlich die Arbeiter im Betrieb aufzusuchen und bei ihnen auf Anzeichen etwa vorhandener Erkrankungen der Atmungsorgane und auf Anzeichen des Alkoholismus zu achten hat.
Der Arbeitgeber darf Arbeiter, die nach ärztlichem Urteil solcher Erkrankungen oder des Alkoholismus verdächtig sind, zur Beschäftigung mit den im § 15 bezeichneten Arbeiten nicht zulassen. Arbeiter, die sich gegenüber den Einwirkungen des Thomasschlackenstaub besonders empfindlich erweisen, sind dauernd von jenen Beschäftigungen auszu⸗
schließen. 17
§17.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Kontrolle über den Wechsel und Bestand sowie über den Gesundbeitszustand der Arbeiter ein Buch zu führen oder durch einen Betriebgbeamten führen zu lassen. Er ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen, soweit sie nicht etwa von einem Arzte bewirkt werden, verantwortlich.
Dieses Kontrollbuch muß enthalten:
I) den Namen dessen, der das Buch führt;
2) den Namen des mit der Ueberwachung des Gesundheilg⸗ zustandes der Arbeiter beauftragten Arztes;
3) Vor- und Zunamen, Alter, Wohnort, Tag des Ein⸗ und des Austritts jedes Arbeiters sowie die Art seiner Beschäftigung;
4) den Tag und die Art der Erkrankung eines Arbeiters;
5) den Tag der Genesung oder des Todes;
6) die Tage und Ergebnisse der im § 16 vorgeschriebenen all- gemelnen ärztlichen e .
Das Kontrollbuch ist dem Gewerbeaufsichtsbeamten (5 1396 der Gewerbeordnung) sowle dem zuständigen Medtzinalbeamten auf Ver- langen vorzulegen.
§ 18. Der Arbeitgeber hat für die Arbeiter verbindliche 2 en darüber zu erlassen, daß die Arbeiter weder Branntwein in die An- lage noch Nahrunggmittel in die Arbeltsräume mitnehmen . und . ö. . der Mahljeiten nur außerhalb der Arbeilgräume gestattet ist.
Sãcke Arbeiter