1909 / 157 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Jul 1909 18:00:01 GMT) scan diff

* 9 . . 4 . . .

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ie Krelshan unspeltorch- Häur e

In den zu erlassenden Bestimmungen ist vorzusehen, daß Arbeiter, die trotz wiederholter Warnung diesen Bestimmungen zuwlderhandeln, vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung entlassen

werden können. Ist für einen Betrieb eine Arbeitgordnung erlassen (5 134 a der Gewerbeordnung), so sind diese Bestimmungen in die Arbeitzordnung

49 Uunehmen. . 88.

In jedem Arbeitgraume sowie in dem Anklelde. und dem Speise⸗ raume muß eine Abschrift oder ein Abdruck der S5 1 bis 18 dieser Vorschriften an einer in die k Stelle aushängen.

Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft und an die Stelle der durch die Bekanntmachungen des Reichskanzlerz vom 25. April 1899 und 15. November 1903 verkündeten Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomagschlacke gemahlen oder Thomasschlackenmehl gelagert wird.

Soweit zur Durchführung der Vorschriften der 3, 8, 10 Abs. 3, § 13 Abs. 3 bauliche Veränderungen erforderlich sind, kann hierin von der höheren Verwaltungsbehörde Frist bis längstens zum 1. Oltober 1910 gewährt werden.

Säcke zum Tran sport von Thomagschlackenmehl können, auch wenn sie den Vorschriften des 5 9 Abs. 1 nicht entsprechen, noch bis zum 1. Januar 1910 verwendet werden.

Berlin, den 3. Juli 1909.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Bethmann Hollweg.

Die von *. ab zur Ausgabe gelangende Nummer 536 des Reichsgesetzblatts enthält unter

Nr. 3627 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militärtransportordnung, vom 30. Juni 1909, und unter

Nr. 3628 die Bekanntmachung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb gewerblicher Anlagen, in denen Thomos— schlacke gemahlen oder Thomasschlaͤckenmehl gelagert wird, vom 3. Juli 1909.

Berlin W., den 6. Juli 1909.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preusßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Oberregierungsrat Ukert in Liegnitz zum Präsidenten der Regierung in Schleswig und

auf Grund des i 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom; 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) den Regierungsrat van de Loo in Trier zum Mitgliede des Bezirksausschusses in Aachen und zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Vorsitz dieser Behörde mit dem Titel ‚Verwaltungsgerichts⸗ direktor“ auf Lebenszeit zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Regierungs- und Bauräte Scheibner bei der König⸗ lichen Eisenbahndirektion in Bromberg und Büttner bei der Königlichen Eisenbahndirektion in Altona zu Oberbauräten mit dem Range der Oberregierungsräte,.ö

den Wasserbauinspektor, Baurat Koß in P arms, bisher in Magde⸗ burg, und Callenberg, bisher in Rüdesheim, den Eisen⸗ bahnbauinspektor Möller in Hannover und den Landbau⸗ inspektor, Baurat Leith old, bisher in Breslau, zu Regierungs⸗

und Bauräten zu ernennen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs⸗ und Baurat Koß ist der Dortmund⸗ Emskanalverwaltung in Münster i. W. als Stellvertreter des Oberbaurats, der Regierungs- und Baurat Harms der Regierung in Königsberg i. Pr, der Regierungs- und Baurat Callenberg der Regierung in Allenstein, der Regierungs⸗ und Baurat Möller der Eisenbahndirektion in und der Regierungs⸗ und Baurat Leithold der Regierung in Gumbinnen zugeteilt worden. .

Versetzt find: die Regierungs- und Bauräte Koh lenberg und Iken von Hannover nach Allenstein bezw. Marienwerder, Tode von Marienwerder und Progaski von Allenstein, beide zur Kanalbaudirektion nach Hannover, der Landbau⸗ inspektor, Baurat Wendorff von Königsberg i. Pr. it Regierung in Wiesbaden, der Kreisbauinspektor, Baurat Hall⸗ mann von Marburg nach Rüdesheim, die Wasserbauinspektoren, Bauräte Abraham von Neuhaus a. Dste nach Berlin (Wasser⸗ bauinspektion II im Bereiche der Ministerialbaukommission), Kauffmann von Celle, zur Regierung in Potsdam, Günther von Ratibor nach Hameln (im Bereiche der Weser⸗ strombauverwaltung), der Landbauinspektor Gerhardt (Pauh von. Gumbinnen zur Regierung in Breslau, der Kreig⸗ bauinspektor Gossen von Ostrowo nach. Magdeburg, die Wasserbauinspektoren Schönsee von Koblenz nach Celle, Mappes von Beeskow zur Dortmund Ems kanalverwaltung in Münster i. W., Buchholz von Henrichenburg zur Rheinstrom⸗ bauverwaltung in Koblenz und Fähndrich von Berlin nach Ratibor (im Bereiche der Oderstrombauverwaltung), der Kreis⸗ bauinspektor Mah lle von Angermünde nach Altona, die Landbauinspektoren Schindows ki von Breslau als Kreis⸗ bauinspektor nach Marburg und Wentrupp, bisher beurlaubt, als Kreisbauinspektor nach Sagan.

In den Ruhestand sind getreten der Regierungs⸗ und Baurat Tieffenbach in Stralsund, der Krelsbauinspektor, Baurat Di ttmar in Jüterbog, die Wasserbauinspektoren, Bau⸗ räte Loewe in Berlin und Pohl in Potsdam, der Kreisbau⸗ inspektor, Baurat Wollenhaupt in Glatz und der Wasser⸗ bauinspektor, Baurat Thielecke in Potsdam.

Angekommen: Seine Exzellenz der Justizminister Dr. Beseler in Berlin. Abgereist: der Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Richter, in dienstlichen Angelegenheiten.

ünster i. W.,

Aichlamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 7. Juli.

Die vereinigten 3 des Bundegrats für die Verfassung und für Justizwesen, für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für das Landheer und die Festungen sowie für Handel und Verkehr und für Justizwesen und der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute nachmittag Sitzungen.

Zur weiteren Ausführung des Ir bebe: gesetzes, insbesondere zur Beseitigung von Zweifeln und Ver⸗ schiedenheiten bei der Handhabung der Vorschriften für die Einfuhr und Untersuchung ausländischen Fleisches ist folgendes angeordnet worden:

I) Blut von Tieren, das bel einer Temperatur von über 00 O getrocknet ist, kann als Fleisch im Sinne des 5 4 des Fleisch. beschaugesetzes nicht angesehen werden, weil es zum Genusse für Menschen nicht geeignet ist; dagegen ist das an der Luft oder bei Hitzegraden unter 760 O geirocknete defibrinterte Blut als frisches Fleisch zu betrachten.

WVDa nach den bigherigen Erfahrungen nicht anjunehmen ist, daß gelrocknetes, destbrinlerteß Blut, wenn es überhaupt aus dem Auslande eingeführt wird, zur Herstellung von Nahrungsmitteln für Menschen Verwendung findet, so bestehen im allgemeinen keine Bedenken dagegen, getrocknetes Blut ohne Untersuchung jur Einfuhr juzulaffen. Die Zollstellen werden jedoch darauf zu achten haben, an welche Firmen getrocknetes Blut geltefert wird. Ergibt dabel der Verdacht, daß die Ware als Nahrungs⸗ mittel für enschen oder ju Arznelzwecken verwendet werden soll, so ist ihre fleischbeschauamtliche Untersuchung zu veranlassen. Außerdem haben die Zollstellen von Zeit zu Zeit auch ohne Vorliegen eines besonderen Verdachts Sendungen getrockneten Blutes den zuständigen Beschaustellen zur Untersuchung zu Üüberweisen. Die Untersuchung hat sich auf etwaigen Gehalt an krankheitgerregenden Mikr9organismen und darauf zu erstrecken, ob die Ware, mit Wasser bermischt, eine dem frischen Blut ähnliche, rote, eiweishaltige, d. h. beim Schütteln schäumende und beim Kochen Gerinnsel ausscheiden de Hife et ergibt. Bei positivem Ausfall der Untersuchung ist das lut als frisches Fleisch anzusehen und im Hinblick auf Z 6 der Aug. sührungsbestimmungen H zum Fleischbeschaugesetz von der Einfuhr zurückzuweisen. ö

2) Nach § 11 und 5 14 der Anweisung für tierärztliche Unter⸗ suchung (Anlage a zu den Ausführungzbestimmungen D) sind bei der Untersuchung von Schwelnefleisch gegebenenfalls auch die Knie— kehlendrüsen anzuschneiden. Es ist dabel zwischen den unmittelbar unter der Schwarte liegenden oberflächlichen Kniekehlendrüsen und den eigentlichen, in der Tiefe der Hinterschenkelmuskulatur befindlichen, bei Schweinen häufig fehlenden Kniekehlendrüsen zu unterscheiden.

Nach dem jetzigen Stande der Fleischbeschautechnik genügt sowohl bel frischem als auch bei zubereltetem Fleisch die Unkersuchung der oberflächlichen Kniekehlendrüsen.

Die genannten Drüsen sind in gesundem Zustande sehr klein und bei juberettetem Fleische durch dessen Behandlung beim Pökeln usw. mitunter derart verlagert, daß sie sich ohne erheblichere Beschädigung der Ware nicht ermitteln laͤssen; im Falle der Erkrankung sind sie dagegen angeschwollen und leicht auffindbar. Bei zubereitetem Fleische (Schinken) kann daher von einer weiteren Untersuchung abgesehen werden, wenn die Drüsen durch den ersten kunstgerechk angelegten Schnitt nicht getroffen werden, da dann anzunehmen ist, daß sie nicht an n, , r, sind. F

3) Dutch eine regelmäßige Untersuchung von Darm sendungen auf Konservierungsmittel, die bei einigen Be— schaustellen eine Zeitlang stattgefunden hat, ist in einer Reihe von Fällen eine Behandlung der Därme mit verbotenen Stoffen i ehe worden. Es erscheint daher geboten, eine schärfere Ueberwachung nach dieser Richtung auszuüben. Ju diesem Zwecke sind künfiig gelegentlich auch ohne Vorliegen eineg besonderen Verdachts Darmsendungen (etwa 5 v. H. der eingehenden Sendungen) einer Untersuchung im Sinne des § 14 Abs. 2 ju b B.⸗B.. D. zu unterwerfen. Es genügt, wenn aus den ausgewählten Sendungen je eine Probe untersucht wird. Gebühren dürfen für diese Untersuchungen nur im Falle des 8 . Gebührenordnung vom 12. Juli 19024. Juli 1908 erhoben werden.

4) Nach Nr. 1 der Allgemeinen Verfügung vom 10. Januar 1907 (Ge 6550 M. f. L., M 88389 M. d. g. A., III 21 158 F. M., IIb 163 M. f. H) sind Magen von Schweinen, die im Zu— sammenhange mit Schweineherzschlägen eingeführt werden, zurlck⸗ zuweisen. Dag gleiche gilt von Schweinemagen, die in gepökeltem Zustande als Därme eingeführt werden, da sich ihre Unschädlichkeit sür die menschliche Gesundheit in zuverlässiger Weise bei der Einfuhr nicht feststellen läßt.

5) Es sind Zweifel darüber entstanden, ob bei der Einfuhr frischen leisches, abgesehen von der nach § 6 Absatz 1 der Ausführungg⸗ estimmungen D zulässigen Zerlegung von Rinder⸗ und Schweinetier⸗

körpern in der Länggrichtung, eine Querteilung der Tierkörper oder Hälften in der Weise gestattet ist, daß die durch den Querschnitt geschaffenen Teile durch einen schmalen Fleischstreifen verbunden bleiben. Die Frage ist zu bejahen, da eine unvollständige Querteilung als eine Zerlegung oder als ein unzulässiges Anschneiden im Sinne des § 6 Abs. 1 a. a. O. nicht anzusehen ist, vorausgesetzt, daß bei der Quer= teilung keine Körperteile entfernt sind, was durch die Untersuchung festzustellen ist.

6) Ueber die Behandlung von Knochenfett hat der Herr inanzminister beifolgende Verfügung vom 19. Februar d. Is. an die

r n erlassen:

In den Stichworten „Fette? unter L und Knochen

fett“ im Warenverzeichnisse jum Zolltarife findet sich das Zeichen

(n) durch das die Zollbeamten darauf hingewiesen werden,

daß Knochenfett, sofern es sich zum Genusse für Menschen eignet (851 der Ausführungsbestimmungen D jum Schlachtvieh., und Fleisch⸗ beschaugesetz), den Beschränkungen den Fleischbeschaugesetzes unterliegt.“

Wie durch die aus gegebener Veranlassung vorgenommenen Er mittlungen festgestellt worden ist, kommen unter der Bezeichnung Knochenfett“ zwei verschiedene Arten von Waren zur Einfuhr. Ein⸗ mal wird eine Ware eingeführt, die von bräunlicher Farbe und wider⸗ lich unangenehmem Geruch und nach der Mitteilung des Kaiserlichen Gesundheitsamts zum . für Menschen ungeeignet ist. Wesentlich verschieden davon ist eine Ware, die von gelblicher oder he . Faibe und geringem, weniger unangenehmem Geruch ist. Letztere Ware kann ehr wohl bei der Herstellung von Nahrungs⸗ und Genußmitteln für

enschen verwendet werden.

Zur Beseitigung entstandener Zwesfel wird darauf hingewlesen, daß es unbedenklich ist, die erstbezeichnete Ware als nicht der Fleisch⸗ beschau unterliegend zu behandeln. Dagegen ist Knochenfett, das alg zur zwelten Art gehörig erkannt wird oder bezüglich dessen Zweifel bestehen, ob eg zur ersten oder zweiten Art gehört, der Beschaustelle als beschaupflichtig zu überweisen.“

7) Schweineschmalz mit einem höheren Wa ssergehalt als 3. v. H. ist als verfälscht anzusehen und von der Einfuhr zurück⸗ uwelsen.

Die Untersuchung von Schweineschmalz auf den Wassergehalt, die nur in Verdachtsfällen zu erfolgen hat, ist künftig nach folgender An⸗ leitung vorzunehmen:

Man bringt in ein starkwandiges Probierröhrchen au farb—

losem Glase von 9 om Länge und 18 cem Rauminhalt etwa 10 g

der vorher gutz durchgemischien Schmaljprohe und veischließt z mit einem durchlochten Gummistopfen, in dessen Oeffnung ein big 1090 reichendes Thermometer so weit eingeschoben wird, bis sich dessen Quecksilherbehälter in der Mitte der Fettschicht befindet. Darauf wird das Probierröhrchen in einer Flamme allmãhlsch erwärmt, biz as Fett die Temperatur von 700 angenommen hat. Stellt das geschmolzene Schweineschmalz bei dieser Temperalur eine vollkommen klare Flüssigkeit dar, dann enthält es wen iger als 0,3 v. H. Wasser, und es bedarf keiner weiteren Unter uchung. Ist das Feit dagegen bei 700 trübe geschmoljen oder sind in dem; selben Wassertröpschen sichtbar, dann wird das Probierröhrchen in einer Flamme allmählich auf 95 erwärmt und bei dieser Temperatur jwel Minuten lang kraͤftig durchgeschütlelt. In der Mehrzahl der Fälle wird das Fett dann zu einer völlig klaren Flüssigkeit geschmolien sein. Alsdann läßt man das Fett unter mäßigem Schütteln in der Luft abküblen und stellt diejenige Temperatur fest, bei der eine deutlich sichtbgre Trübung des Schmalzesz eintritt. Dag Erwärmen auf gh , das Schütteln und Abkühlenlassen wird zwei. bis dreimal oder so oft wiederholt, big sich die Trübungstemperatur des Fettes nicht mehr erhöht. Beträgt die konstante Trübungstemperatur des Schweine schmalzes mehr als 75 0, dann enthält es mehr als 0, v. H. Wasser und ist alz mit Wasser verfälscht zu betrachten.

Ist das Schweineschmalj bei 5s nicht zu einer klaren Flüssigkeit geschmolzen, dann enthält es entweder mehr als 0, 45 v. H. Waffer oder andere unlösliche Stoffe, wie Gewebgteile oder chemische Sloffe (Fullererde), und ist als verfaͤlscht zu betrachten.“

8) Nach IIg des jweiten Abschnittes der Anweisung fur die chemische Untersuchung von Fleisch und Fetten (Un— lage d der Ausführungsbestimmungen D) ist bei Schmal, Talg und Oleomargarin die Prüfung auf Phyto sterin, abgesehen von den. Prüfungen in Verdachtz⸗ fällen, so häuftg auszuführen, daß im Jabresdurchschnitt bei den ge— nannten Fetten auf eiwa 25 gemäß § 15 Absatz 6 der Ausführungtz— bestimmungen D jur Untersuchung gelangende Proben je eine Prüfung auf Phytosterin entfällt.

Die Prüfung an unverdächtigen Proben braucht nicht unbedingt auf das ganze Jahr gleichmäßig verteilt zu werden, sondern kann da, wo eg nach dem Geschäftzumfange der Untersuchungsanstalt erwünscht erscheint, in Zeiten mit geringerem Geschäftzandrange ausgeführt werden. Dasselbe gilt bezüglich der unter Nr. 3 dieser Verfügung , , Untersuchung von Darmsendungen auf Konserbierungz⸗ mittel.

9) Ueber die Ergebnisse der chemischen Untersuchungen ist fortan von jeder Beschaustelle alljährlich im Monat Januar für das abgelaufene Kalenderjahr ein Bericht zu erstatten nach einem be— stimmten Muster mit folgenden Rubriken: Bezeichnung der chemischen Untersuchungzanstalt, Name und Vorbildung des Anstaltsleiters sowie der bei der Unterfuchung des ausländischen Fleisches beschäftigten technischen Hilfskräfte, Untersuchungen des Fleisches, des Fettes und der Butter und deren Beanstandungen, besondere Beobachtungen hin= sichtlich der einzelnen Fleisch⸗ und Fettarten, Mängel der vor— geschriebenen Untersuchungsmethoden, Vorschlage für neue Unter ,,, und für Erweiterung oder Einschrankung der Unter⸗ uchungen.

Die Berlchte sind bis zum 1. März durch die Hand der Regierungspräsidenten (für Berlin durch die Hand des Poltzei—⸗ präsidenten) dem Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten in doppelter Ausfertigung einzureichen. Erstmaltg ist für das Jahr 1909 zu berichten.

Das Material für die Berichterstattung wird von den chemischen Sachverständigen im Laufe des Jahres zu sammeln und vorzubereiten sein. Für die Aufzeichnungen in den Spalten 19 bis 22 ist eine be⸗· stimmte Reihenfolge einzuhalten, und jwar in der Weise, daß zunächst die Bemerkungen über Fleisch (Probeentnahme, äußert Prüfung, Untersuchung auf verbotene Stoffe) und darauf die Beobachtungen über Fett rr , g, äußere Prüfung, Untersuchung auf ver⸗ botene Stoffe, Untersuchung auf Unverfälschtheit) einzutragen sind. Soweit der Raum zu diesen Eintragungen in dem Muster nicht aus- 6 6 für die Spalten 19 bis 22 die erforderlichen Bogen anzuheften.

Die Vorschriften für die Fleischbeschaustatistik werden hierdurch nicht berührt.

10) Nach einer Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 24. Juni 1908 (Zentr. Bl. f. d. D. R. S. 236) sind in den Tara⸗ sätzen, die gemäß § 7 der Gebührenordnung vom 12. Juli 1902 bei der Berechnung der Gebühren für die e, g. des aus⸗ ländischen Fleisches in Betracht kommen, vom 1. Jult 1908 ab folgende Aenderungen eingetreten:

Schmal; von Schweinen (Nr. 126 des Zolltarife)

in gh auß hartem Holze mit eisernen oder hölzernen Reifen oder in Kübeln aus weichem Holle mit hölzernen Reifen früher 13 v. H., jetzt 16 v. H. Tara, . in Kübeln aus weichem Holze mit eisernen Reifen früher 13 v. H., jetzt 14 v. H. Tara.

3334 Schiffe im Mai 1908) mit einem Nettoraumgehalt von 536 451 Registertons ö 547 797 Registertons) den Kaiser Wilhelm⸗-Kanal benutzt und, nach Abzug des auf die Kanalabgabe in Anrechnung zu bringenden Elbloötsgeldes, an Gebühren 255196 M (1908: 261 363 M) entrichtei.

Im Monat Mai 1909 haben 3160 Schiffe ö

4.

Der Kaiserliche Gesandte in Kopenhagen Graf Henckel von Donnersmarck hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit werden die gesandtschaftlichen Geschäfte von dem Legationsrat Grafen von Fürstenberg⸗Stammheim geführt.

Der Präsident des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privat⸗ versicherung, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Dr. Gruner ist mit Urlaub abgereist.

Der Hberregierungsrat Leis in Schleswig ist in gleicher Amtseigenschaft an die ö in Cassel versetzt und ihm dort die Stelle des Dirigenten der Finanzabteilung in An— gelegenheiten der Verwaltung der direkten Steuern übertragen worden.

Der Regierungsrat Dr. Dos aus Arnsberg ist dem Königlichen Polizeipräsidium in Berlin, der Regierungsrat Sommer aus Aurich der Königlichen Regierung in Oppeln und der Regierungsrat Dr, Misch ke aus Sigmaringen der Königlichen Regierung in Aurich zur weiteren dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen worden. .

Dem Landrat Kesselkaul in Mayen ist die kommissarische Verwaltung des Landratsamtes im Kreise Düren, Regierungö⸗ bezirk Aachen, übertragen worden.

Der Regierungsassessor Freiherr von der Goltz aus 5. (Main) ist dem Königlichen Polizeipräsidium in

erlin zur weiteren dienstlichen Verwendung, der Regierungs— assessor von Rappart aus Königsberg (Pr.) der Königlichen Regierung in Schleswig zur dienstlichen Verwendung als

ilfsarbelter des Vorsitzenden der Einkommensteuerveranlagungs⸗ ommission im Stadtkreise Altona überwiesen, der Regierungs⸗ assessor Dr. de Maizière, zurzeit beim Oberverwaltungs⸗ gericht beschäftigt, ist der Königlichen Regierung in Stade,

der Regierungsassessor von Pilgrim aus ö . der

Königlichen Regierung in Arnsberg, der Regierungsassessor von Braunschweig aus Oppeln der Königlichen Regierung

in Bromberg und der Regierungsassessor von Hanstein aus Winsen a. d. L. der Königlichen Regierung in Lüneburg zur

weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen, der Regierungs⸗ assessor Freiherr von Nordeck zur Rabenau aus Danzig dem

Landrat des Kreises Mörs, der n n, Koenigs

aus Münster dem Landrat des Kreifes Blumenthal, der Re⸗ gierungsgssessor Dr. von Weiler aus Konitz dem Landrat

des Kreises Greifswald, der Regierungsassessor von Ale⸗

mann aus Oels dem Landrat des Kreises Leer, der Regierungs⸗ assessor Dahm en aus Altona dem Landrat des Kreises Graf⸗ schaft Hohenstein, der Regierungsassessor Hoerle aus Stettin dem Landrat des Kreises St. Wendel, der Regierungsassessor Freiherr von Wolff-Metternich aus Münster dem Landrat des Kreises Oels und der Regierungsassessor Breest aus Danzig dem Landrat des Kreises Geldern zur Hilfeleistung in den landrätlichen Geschäften zugeteilt worden.

Laut Meldung des W. T. B.“ ist S. M. S. Flußkbt. „Vaterland“ am 4. Juli in Kiatingfu eingetroffen. S. M. S. „Iltis“ ist gestern in Canton eingetroffen.

n der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs- und Staatsanzeigers“ ist eine Bekanntmachung, be⸗ treffend die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld— verschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt— gemeinde Heppens i. Oldbg., veröffentlicht.

Elsaß⸗Lothringen.

Gestern hat im Landes ausschuß die Beratung über die Anträge auf Einführung des obligatorischen , er Unterrichts in den Volksschulen statt⸗ gefunden.

Während der Debatte ergriff, wie das W. T. B.“ meldet, der Slaatssekretär Freiherr Zorn von Bulach das Wort und bejog sich dabei auf die frühere Erklärung der Regierung. Der Regierung liege et durchaus fern, der Verbreitung der französischen Sprache Scwierigkesten zu bereiten, sie könne aber dem Wunsche nach allgemeiner Elnführung eines sranzösischen Unterrichts in, der Volksschule, und jwar im deutschen Sprachgebiete, nicht zustmnmen. Daß würde den Bildungsplan der Volkg— schule durchbrechen. Ueber die Notwendigkeit eines französt⸗ schen Unterichtz in den französischen und gemischtsprachigen Sprach gebieten herrsche überhaupt kene Meinungs verschiedenhelt zwischen der Regierung und dem Hause. Dieses Bedürfais werde von der Schul⸗ venwaliung auch schon befriedigt. Hier kämen höchstens Einjelheiten in Frage. Der Staatssekretär beiog sich auch hierbei auf die im Mat abgegebene Erklärung der Regierung und betonte die Not— wendigkeit des Zusammengehens von Eingewanderten und Einheimischen, um eine Demonstration, die jenselts des Rheins oder der Vogesen falsch aufgefaßt werden könnte, zu vermeiden.

——

Oesterreich⸗ Ungarn.

Das österreichische Abgeordnetenhaus hat gestern nach einer Meldung des „W. T. B.“ in einer außeroͤrdent⸗ lichen Sitzung die Delegationswahlen vorgenommen.

Großßbritannien und Irland.

Das Unterhaus, dessen vorgestrige Debatte über den zweiten Artikel des Finanzgesetzes sich bis in die vierte Morgenstunde hingezogen hatte, setzte‚W. T. B.“ zufolge die Beratung gestern nachmittag fort. Der Finanzminister Llo . George machte mehrere Konzessionen, hielt aber grundsaͤtzlich an einer Wertzuwachssteuer I.

Frankreich.

Die Deputiertenkammer setzte in der gestrigen Sitzung die Bergtung der Revision des Zolltarifs fort und führte die Generaldebatte zu Ende. Der Abg. Chaumet brachte dann den dringenden Antrag ein, die Beratung einzustellen und die Regierung aufzufordern, . vorzulegen, der die französischen Interessen im Auslande schüßbe. Der Präsident der Zoͤllkommission Klotz bekaͤmpfte diesen Antrag und erklärte ‚W. T. B.“ zufolge:

Frankreich habe keine Repressalien zu befürchten, denn es zeige sich gemäßigter als andere Nationen. Besonderg von seiten DeutschL lands habe Frankreich keine Repressalien zu befürchten, da Frankresch hezüglich der Speziallsierungen nur dem Beispiele Deutschlands folge. Der Reichstag habe soeben in zwelter Lesung neue Abgaben auf Kognak und Champagner genehmigt; er, Redner, hoffe aber, daß in der dritten Lesung diese Abgaben nicht aufrecht erhalten werden.

lotz erklärte schließlich, Frankreich beschränke sich darauf, dag zu tun, was alle Welt schon früher getan habe. Die Mehrbelaftung belaufe sich nach den Beschlüssen der Kommisston nur auf 14, nach den Vor⸗ schlägen der Regierung nur auf 3 Millionen.

Die Kammer verhandelte darauf über den Bericht der Marineuntersuchungskommission.

Der Admiral Bienaimé (QNatsonalist) sprach sein Bedauern darüber aus, daß die Kommission die Verantwortlichkeit nicht genügend klargestellt habe. Man habe eine Flotte von Probeschiffen gebaut und die Verantwortung, nachher auf die Schiffskonftrukteure ge— schoben, die lediglich gehorcht hätten. Hoffentlich werde der egenwärtige Marineminister die Flotte reorganisteren.

m weiteren Verlaufe der Sitzung verbreitete sich der Berichterstatter der Marineuntersuchungskommission Mich el über die Schlußfolgerungen seines Berichteß und übte Kriisk an den Flotten, bauten und an den U berschreltungen der Baukostenanschläge. Dag Parlament habe für das sich auf drei Jahre erstreckende Flotten⸗ programm 220 Millionen Francs bewilligt; nachher habe aber die , Ausführung dieses Programms 326 Milllonen erfordert. Michel warf dem früheren Marineminister Thomson vor, daß er nicht die Kosten für die Artillerie in den Preig der Panzerschiffe einbezogen habe, (Hestiger Widerspruch Thomsong.) Im welteren Verlauf seiner kritischen Ausführungen wies der Berscht⸗ erstatter darauf hin, daß Frankreich bei Gelegenheit der Marokko— expedition seine Schiffe in Gibraltar habe ausbessern lassen müffen, und betonte mit Nachdruck, daß die Kommisston bezüglich der hydrau⸗ lischen Arbelten nicht alle Auskünfte habe erlangen können, deren sie bedurfte. Der Marineminister Pteard erwiderte, er habe sich in jeder Weise bemüht, die Kommission ju unterstützen.

Hierauf wurde die Sitzung vertagt.

Nusßzland.

Der Kaiser Nikolaus hat gestern ‚„W. T. B.“ zufolge in Peterhof eine außerordentliche chinesische ,. schaft empfangen, die kostbare Geschenke für die Kaiserliche Familie überreichte.

Belgien.

Die Regierung hat dem Parlament ein Graubuch unter— breitet, das ‚„W. T. B.“ zufolge die wegen der Nichtanerken⸗ nung der Angliederung des Congostaates an Belgien mit England und den Vereinigten Staaten von Amerika aus— getauschten Noten enthält. Der Notenaustausch mit England ist durch die Veröffentlichung des englischen Weißbuches bekannt geworden. Amerika stellt sich fast auf den gleichen Standpunkt wie England und schlägt ein Schiedsgericht vor, das Belgien aber verweigert, bis die formelle Anerkennung der Angliederung des Congostaats erfolgt sei. Es bemängelt hauptsaͤchlich die Konzessionserteilung an Gesellschaften zum Schaden der Ein⸗ geborenen, denen jedes Recht, Eigentum zu erwerben, ge⸗ nommen sei. Belgien wendet sich auch gegen die aggresstve Agitation der englischen Congo⸗Reform-⸗Association. In der gestrigen Sitzung der Kamm er interpellierte der Sozialist Furnemont wegen der vom König Leopold in Antwerpen gehaltenen Rede, in der die Schaffung einer Handelsmarine und die Etablierung von Kreditinstituten in China empfohlen wurde, wobei als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellten Kapitalien Konzessionen im Congostaat vorgeschlagen wurden.

Nach dem Bericht des. W. T. B. fragte der Interpellant an, ob, das die persönliche Ansicht des Monarchen scs, oder oh das Ministertum hinter der Erilärung stehe. Der Ministerprãsident Schöollaert erwiderte, er übernehme die Verantwortung für bie Erklärung. Der König habe nichts gesagt, waz dem Kolonialgesetz widerspreche, sondern lediglich Ratschläge erteilt, die das Parlament annehmen oder ablehnen könne. Die Ausführungen selen getragen gewesen von dem Gedanken en die Prosperltät der Kolonie, die er- glebig gemacht werden müsse, ohne daß man die Eingeborenen schädige. Der Abg. Vandervelde (Son,) bemerkte, die Rede auch in Deutschland einen schlechten Eindruck gemacht habe.

Schließlich wurde eine Tagesordnung Hymans, die ver⸗ langte, daß die Regierung nichts ohne die Kammer unter— nehme, was das Kolonialgesetz verletze, gegen 10 sozialistische Stimmen angenommen.

Amerika.

Im amerikanischen Senat ist gestern die Tarifbill formell eingehracht und nach einer Meldung des „W. T. B.“ vom ganzen Hause in der Eigenschaft als Kommission ange— nommen worden.

Asien.

Nach Meldungen der „St. Petersburger Telegraphen⸗ agentur“ aus Teheran haben die Versuche der englischen und des russischen Abgesandten, den Vormarsch Sipahdars und der Bachttaren aufzuhalten, keinen Erfolg gehabt. Sardar Assad, der in Rabatkerie steht, antwortete den Abgesandten, er werde in Teheran mit ihnen zusammentreffen. Die zu Sipahdar entsandten Delegierten trafen in Schahabad gerade zu der Zeit ein, als ein Gefecht zwischen einer Kosakenabteilung und den Fidais stattfand, und begaben sich, sobald der Kampf eingestellt war, nach Karidsh zu Sipahdar, der acht Forderungen der Endschumen bekannt gab und den Vormarsch einzu⸗ stellen versprach, wenn bis Dienstagnachmittag eine befriedi⸗ gende Antwort eintreffen würde. Die Forderungen der Endschumen laufen darauf hingus, daß sie die ganze Macht an sich reißen wollen. Die Minister und Gouverneure sollen von ihnen ernannt, alle Arsenale und Truppen über⸗ geben, alle Bürger mit Ausnahme der Fidais entwaffnet werden und eine Bachtiarenabteilung und Fidais in Teheran als Hüter der Konstitution verbleiben. Ferner fordern sie den Ab⸗ ug der Russen und Auflösung der in Karidsh stehenden Kosaken⸗ rigade. Dem „Reuterschen Jureau“ zufolge haben der englische und der russische Vertreter in einer an Sipahdar gerichteten Mitteilung diesem die Unterstützung zweier seiner Forderungen, nämlich der Entlassung der Reaktionäre in der Umgebung des Schahs und der Ernennung neuer Minister, zugesagt. Wie der „Daily Telegraph“ hierzu erfährt, hat Sipahdar in seiner Antwort jedes Kompromiß abgelehnt und die feste Absicht betont, gegen Teheran vorzurücken.

Die Panik in Teheran dauert an, die Basare sind ge— schlossen. Unter dem Pöbel macht sich eine armenierfeindliche Bewegung bemerkbar. Die katholische Mission und einzelne europäische Privathäuser sind voll von geflüchteten Armeniern und Chaldäern. Der Finanzminister La wwam ed Dau leh und der ehemalige Ministerpräsident Muschir es Sultaneh hißten türkische Flaggen und erklärten sich für . Unter⸗ tanen. Der Postverkehr auf der russischen Straße ist eingestellt.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußhericht über die gestrige Sitzung des Reichs⸗ tags befindet sich in der Ersten Beilage.

= Auf der Tagesordnung der heutigen (277) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern Dr. von , ,. Hollweg, der Finanzminister Frei⸗ herr von Rheinbaben, der Minister für Handel und Ver— kehr Delbrück und der Staatgsekretär des Reichsschatzamts Sydow beiwohnten, stand zunächst die erste Beratung eines Abkommens zwischen dem 6 Reiche und Dänemark vom 12. Juni 1909, betreffend den gegen⸗ ein Schutz der Muster und Modelle.

Abg. Dr. Junck (nl) erklärte sich mit dem Abkommen ein—⸗ verstanden.

In zweiter Lesung wurde darauf das Abkommen ohne weitere Erörterung angenommen.

Es folgte die erste 36 des Gesetzentwurfs, betreffend die Ausgabe kleiner Aktien in den Konsulargerichts⸗ bezirken und im Schutzgebiet Kiautschou.

Nach der Vorlage soll das Konsulargerichtsbarkeitsgesetz von 1900 dahin ergänzt werden, daß durch Anordnung des Neichskanzlers für einen Konsulargerichtsbezirk oder einen Teil eines solchen bestimmt werden kann, daß Aktien von dort ihren Sitz habenden Aktiengesellschaften auf einen Betrag ir 1000, jedoch nicht unter 200 S6 ausgestellt werden

ürfen.

Abg. Kir sch (Zentt.) . Bevenken gegen die Vorlage, seine Ausführungen blieben aber bei der großen andauernden Unruhe deg Hauses vollkommen unverständlich.

Abg. Dr. Semler (ul): Der Gedanke der Vorlage ist nicht gan; abluweisen, aber die Beschränkung auf Konfulargerichtebejirke ist nicht ohne Bedenken. Die Bildung von Gesellschaflen in den Kolonien gegenüber der englischen Konkurrenz muß noch welter erleschtert werden. Kommisstonsberatung würde aber lediglich eine Hinaug. schiebung der Sache bis ing nächste Jahr bedeuten. Man soltte alfo

vor der Hand, wenn möglich, die sonstigen Bedenken jurückstellen.

bg. Dr. Arendt (Rp.) hält gerade wegen der prinzipiellen

A Wichtigkeit der Sache eine gründliche Prüfung für nötig und bean-

tragte Ueberweisung an die Budgetkommission. Auf dem Gebiete unserer Kolonien habe sich eine bedenkliche Gründungswut heraus- gebildet. Man sollte dort lieber die Prozuktion, als die Spekulation stegern. Vie Veriögerung durch eine Kommissiong beratung würde nicht so lange dauern, wie der Abg. Semler meine; vor Neujahr könne die Vorlage verabschiedet sein.

Die Verweisung an eine Kommission wurde mit schwacher Mehrheit abgelehnt.

Abg. Arendt beantragte die Absetzung der zweiten Lesung; das Haus sei offenkar bei der eben vorgeschkagenen Bestimmung nicht beschlußfähig gewesen.

Abg. Br. Hahn (bkons.) trat dem Antrag Arendt bei.

Direktor im Auswärtigen Amt Dr. von Frantz ius bat dringend um die Erledigung der Vorlage. ;

Abg. Dove (fr. Vgg.) hielt die Einwendungen gegen die Vorlage für unbegründet.

Abg. Dr. Arendt (Rr) wiederholte hiernach seinen Antrag auf Ueberwelsung der Vorlage an die Budgetkommission.

Das Haus beschloß demgemäß.

Zur ersten Beratung stand sodann der Freunds chafts⸗ Handels⸗ und Schiffahrts vertrag zwischen dem 86 . Reich und dem Freistaat Venezuela.

Abg. Stadthagen (Soz) sprach die Befürchtung aus, daß die Arbeiter auch nach diesem Vertrage nicht zu ihrem Rechte kommen könnten. Diese Befürchtung fei nicht von der Hand zu weisen nach dem, was der damalige Reichekanzier hinsichtlich der Legitimatlonskarten verfügt habe, nach dem, wag. die, preußische Regierung im Übgeorbnetenhaufe aug⸗ geführt hätte. Im Artikel 1 dieseg Vertrages fei auch die Rede von der Entrichtung der dabei in Betracht kommenden „Abgaben. Wenn damit auch die 2 MS., Abgabe gemeint sein sollte, die augländische Arbeiter bei ihrem Nebertritt in das Deutsche Reich zu jahlen haben, so müsse dagegen im Intereffe der Arbeiter entschieden protestiert werden. Der Vertrag schließe die Möglichleit in sich, daß in Venezuela Arbeiter sich nicht niederlassen könnten, sondern nur Faulenjer und Unternehmer. Wenn Macht vor Recht gehe, dann sei es überhaupt überflüssig. Gesetze zu machen, dann habe der Arbeiter das Recht, jedem den Schädel einzuschlagen, der ihm zunahe trete. Das Auspweisungsrecht sei von Preußen in vollständig ungesetzlicher Weise gegen die autländischen Arbeiter aus Oesterreich, der Schwein und Italien angewendet worden. Das sei eine flagrante Verletzung des Völkerrechts seitens des größten Partikularstaatg Deutschlands.

(Schluß des Blattes.)

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung. .

Elne öffentliche Versammlung der Berliner Fliesenleger nahm, der Vofs. Ztg.‘ zufolge, zur Zwischenunternehmerfrage Stellung. Ein großer Teil der Fllesenkegergeschäfte so wurde aug. geführt der früher seine eigenen Leute beschäftigte, übergebe jetzt die Arbeiten an Zwischenunternehmer (wopon ewa 60 in ih ht Berlin), die die Löhne herabdrückten. Um diesem Uebelstande, der eine Umgehung des Tarifs bedeute, entgegenzutreten, beauftragten Ne Versammelten die Organisagtionsvorstände, überall dort, wo die Kollegen sich darüber einig sind, von dem Zwischenunternehmer die Entlohnung nach dem geltenden Akkordtarif zu fordern.

In Viersen, wo die Bauarbeiter im Ausstande sich befinden. sind, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, die Bemühungen des Bürger⸗ meisterg, um eine Einigung mit den Unternehmern herbelzuführen, ge⸗ scheitert. Der Ausstand dauert fort.

Aus Mannheim wird der Köln. Ztg.“ gemeldet, daß die Arbeiter der Mühlenfirma A. Heymann im Industrie⸗ hafengebiet eine angebotene Lohnerhöhung angenommen, jedoch den Abschluß eines Tarifvertrags abgelehnt und zum 10. Jult gekändigt haben, dem Tage, wo der Auststand beginnt, falls vorher keine Einigung erzielt wird.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

XXV. Konferenz der Vorstände der preußischen Landwirtschaftskam mern.

Im Gebäude der Königlichen Regierung ju Potsdam traten gestern die Vorstände der preußischen Landwirischafte kammern ju ihrer XXI. Konferenz zusammen, für deren Beratungen jwel Tage, der 6. und der 7. Jult, in Aussicht genommen sind. Neben Vertretern der Minister für Landwirischaft, Domänen und Forsten, für del und Gewerbe und der öffentlichen Arbeiten, dem Oberprässdenten und den Regierungspräsidenten der e rim Brandenburg sowie zahlreichen anderen hrengästen nd Vertreter saͤmtlicher Preußischen Landwirtschaftskammern erschienen, insgesamt etwa 76 Konferenzteilnehmer. Auf der Tagegordnung ftehen neben internen Angelegenhelten der Landwirtschaftskammern vor allem die Beratung des Entwurfs der Reichsversicherunggt ordnung, sowie des Entwurf eines Gesetzeg über die Erhebung von Schiffahrtgabgaben, ferner die Regelung des Notierungsweseng für einzelne landwirtschaftliche Er= jeugnisse, ein Bericht über die Fortschritte und den gugenblicklichen Stand der Viehverwertung und schließlich die Beschränkung der Cifen= bahnfahrpreigermäßigungen für Landarbeiter.

Am gestrigen, ersten Tage der Konferenz gelangte zunächst der Entwurf der Reichsversicherunggord nung jur Beratung. Die bon den Referenten und, verschiedenen Konferenztellnehmern bean= tragten Resolutionen wurden sämtlich der von der ständigen Kom- mission deg Landesökonomiekollegiums einzusetzenden Unterkommission als Material überwiesen. Die Ergebnisse der Beratung dieser Kom⸗ mission sollen der im Februar n. J. statifindenden Plenarversammlung . Landetökonomiekollegiums behufs Stellungnahme unterbreitet werden.

Darauf wurde über die Regelung des Notierungswesent für Butter in Hamburg und für Schlachtvieh auf Grund des Gesetzes vom 8. Februar 1909 verhandelt.

Saatenstand, Ernteaussichten und Getreidehandel in Rußland.

Der Kaiserliche Generalkonsul in Odessa berichtet unterm 25. v. M: Vie trockene und ausnabhmswelse küble Witterung, die noch jzu Anfang Mai herrschte, wurde in der Mitte des Monat durch anhaltenden Landregen bel steigender Temperatur unterbrochen, welcher fast dem ganzen Südwestrayon mit Augnahme weniger Kreise die so notwendige Feuchtigkeit brachte. Wenn der Regen auch den fast ganz verdorrten Wintersaaten kaum mehr aufhelfen konnte, so hat er doch den Stand der Sommersaaten ganz bedeutend verbessert. Zum Teil ist sogar ju viel Regen gefallen. Bessarabien haben Gerste und Hafer etwas durch die Hessenfliege ge⸗ litten. Von den Wintersaaten soll sich der Wehen noch leidlich ge= balten haben, während der Roggen stark gelitten bat. Im ganjen erwartet man beim Wintergetreide eine Ernte unter mittel, jum Teil eine schlechte Ernte, während man beim Sommergetreide einen guten 266 erhofft. er Getreidemarkt blieb im Mai fest Aus dem Hinterland kamen nur ganz schwache Zufubren, und infolge des schwachen An- gebotg konnten tea der atken Nachfrage aus dem Ausland nur Venig Geschäste abgeschlofsen werden. Bei bäͤberen augländischen 1 kam eine besonderg starke oe vom Rhein, während ugland und Frankreich sich abwartend verbielten. Die inländischen Mühlen traten lebbaft alg Käufer auf. Wider Erwarten blieben die Prelse, auch im Ausland, nach Eintritt des Regeng im Steigen

und erreichten eine seltene Höhe. Ein starkes Angebot und eine sehr leb-