1909 / 159 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Jul 1909 18:00:01 GMT) scan diff

sächlich die Einnahmen, die zur erhöhten Schuldentilgung nötig sind erst ein Jahr späͤter fließen werden. Selbstverständlich wird für das, nächste Jahr die bisherige Schuldentilgung bleiben, nur die Erhöhung tritt etwas später in Kraft.

Was endlich die Frage des Restes von Ueberweisungssteuern betrifft, also der Ueberwelsungen aus den Einnahmen aus der Branntwein verbrauchgabgabe, so gestehe ich ganz offen, ich hätte mich gefreut, wenn es möglich gewesen wäre, dieses Rest der alten Franckensteinschen Klausel zu beseitigen. Der Etat wäre dann durchsichtiger geworden. Materiell hat es ja keine Bedeutung; denn daß jemals diese Ueber⸗ weisungssteuer eine Einnahmequelle für die Bundesstaaten bilden wird, kann, glaube ich, der größte Sanguintker nicht hoffen.

Meine Herren, der Antrag Paasche würde ja keinesfalls an⸗ gehen. Er verfügt den Wegfall unabhängig von der Zustimmung der Reservatstaaten. Nach dem Gesetz von 1887 ist die Ueberweisungt⸗ eigenschaft der Branntweinverbrauchsabgabe unter Reservat gestellt. Der Antrag müßte also mindestens den Zusatz bekommen: Diese Vor⸗ schrift tritt nur mit Genehmigung der Staaten Bayern, Württemberg und Baden in Kraft. Ich glaube nach der Stimmung der Kommission, daß keine Neigung ist, einen Antrag mit diesem Zusatz an⸗ zunehmen. So wünschenswert ich es also an sich hielte, zumal man ja abwarten könnte, ob man nicht doch die Zustimmung der süddeutschen Staaten erreicht, so ist doch keine Aussicht für die An⸗ nahme des Antrags vorhanden.

Dann liegt noch der Antrag Speck auf Nr. 1661 zu der jetzigen Fassung des 3 vor, der also zu der Ueberweisungssteuereigenschaft der Branntweinverbrauchgabgabe, die er aufrecht erhält, den Zusatz hinzufügen will:

Diese Vorschrift kann nur mit Zustimmung der Königreiche Bayern und Württemberg und des Großherzogtums Badens geändert werden. Dieser Antrag spricht nur aus, was Rechtens ist. Wenn er hier wiederholt werden soll, würde das an der Sache nichts ändern. Ich habe selbstverständlich nichts dagegen einzuwenden.

Ich empfehle Ihnen also, meine Herren, die Annahme des An⸗ trags der Herren Freiherr von Gamp und Genossen auf Nr. 1575 mit dem Zusatz auf Nr. 1577, ferner noch die Annahme des Antrags Speck auf Nr. 1561 und bitte Sie, die 1 bis 3 in dieser Weise

zu gestalten.

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.): Allgemein politische Be⸗ trachtungen über die Reichsfinanzreform werde ich mir bis zur Generaldebatte dritter Lesung am Sonnabend aufsparen. 9. widerspreche ich vor allem der Auffassung, welche die

ede des Kollegen Paasche erwecken könnte, als spielten die verbündeten Regierungen die Rolle des vernünftigen Mannes, wenn sie unter das kaudinische Joch der neuen Mehrheit ehen. Hier regieren die verbündeten Regierungen nicht mehr, ondern sie lassen sich regieren. Die verbündeten Regierten nehmen auch hinsichtlich der Matrikularbeiträge alle Befehle der neuen Mehrheit gehorsam an. Der Antrag Gamp ist der Lohn für die Zustimmung der Regierungen zu der materiellen Reichz finanzreform. Zweck der letzteren ist, aus der Schuldenwirt⸗ schaft herauszukommen, die eingerissen ist unter der Herrschaft der Parteien, die sich jetzt berufen fühlen, die Zügel in die Hand zu nehmen. Diesem Zweck wird durch diese Bestimmungen entgegen⸗ gewirkt, denn sie beseltigen nicht die Schul denwirtschaft, sondern führen eine neue Schuldenwirtschaft ein, indem die 124 Millionen gestundeter Matrlkularbeiträge auf Anleihen übernommen werden; dasselbe soll für 1909 für alles gelten, waö über 48 Millionen hin Wir hätten gegen die Uebernahme auf Anlelhe nichts, wenn wenigstens Verzinsung und Tilgung von den Bundegstaaten übernommen würde. Die Bundesstaaten können das um so mehr, als die meisten von ihnen diese Summen bereits in Rechnung gestellt haben, so Preußen und Bayern. Dann hätte man den Bundesstaaten kein Geschenk, keine Liebesgabe zujuwenden brauchen. Aber Gründe fruchten nichts; daher verlasse ich dieses Thema. Aber jene längst verlangte reinliche Scheidung, jene Abstand⸗ nahme von dem Ueberweisungssystem hätte man doch durchführen sollen. Entspricht denn das nicht auch den Wünschen der Konservativen, die sich heute so auffällig schweigsam verhalten? Der Graf Schwerin nickt mir zu; nun gut, so stimmen Sie doch einmal mit uns, stimmen Sie egen das Zentrum, seien Sie einmal mannhaft! Die Francken— er h Klausel hat ibren Charakter als Festigung des föderativen Charakters des Deutschen Reiches längst verloren. Und glauben Sie denn, daß bei der Finanzreform das herauskommen wird, worauf Sie sicher rechnen? Die Gesetze werden eine große Teuerung hervorrufen, aber Ihnen nicht die erwarteten Erträge bringen, so daß Sie auch mit der Ueberweisung kein Geschäft machen. Ich bitte, wenigstens den Antrag Speck fallen zu lassen, an— statt dieses neue jus ecingulorum zu schaffen, über dessen Wirkungen uns die langen Beratungen über die Reichsfinanz- reform die bittersten Eifahrungen haben machen lassen. Einverstanden sind auch wir mit dem Verzicht auf die Bindung nach unten; sobald das Jahr 1909 abgelaufen sein wird, für welches allein diese Einrichtung mit den 50 Millionen ge⸗ troffen werden soll, baben wir wieder das System unbegrenzter Matrikularbeiträge. Ich verstehe den Schmerz des preußischen Finanzministers darüber, aber ich bitte ihn: verstehen Sie auch uns! Es kommt noch eine neue Reichsfinanzreform; mit dieser sind wir nicht zu Rande. Dann aber wird es hoffentlich gelingen, dem rn der Besitzbesteuerung eine ganz andere Geltung zu ver

affen.

Hierauf wird um 6! Uhr die weitere Beratung auf heute abend 81 / Uhr vertagt.

aus . werden muß. e

28. Sitzung vom 8. Juli 1909. (Abendsitzung.)

aus setzt die Spezialberatung des Artikels L' der Vorlage, betreffend Aenderungen im Finagnzwesen, fort und nimmt die Debatte über die „Matrikularbeiträge“ und die „Schuldentilgung“ wieder auf.

Abg. Stadthagen (Soz.): Dieser Artikel ist die Krönung des Umfalls. Umgefallen sind vor allem die verbündeten Regierungen, und zwar dadurch, daß man ihnen ein Trinkgeld angeboten bat. Für gewöhnlich muß man Schulden, die man gemacht hat, auch bejahlen; hier wird den Ginielstaaten eine Schuld von 145 Millionen einfach erlassen und dem Reiche aufge— bürdet, und dafür stimmen sie den Steuergesetzen der neuen Päebrheit zun. Die Einzelstaaten lablen nich'! nnd dag Rech hat eine große Schuldenlast mehr, die die Armen und Aermsten teagen müssen. Ein solcher Schuldenerlaß ist eine Prämie auf das Schulden⸗ machen, nicht etwa ein Ansporn zur Sparsamkeit. Die Hartleibigkeit der Einjellandtage hätte doch gerade durch ein demokratisches Wahlrecht beseitigt werden müssen; statt dessen bleibt in Preußen das rückständige Wahlrecht, und das Reich hat das Nachsehen. Die Verschwendungasucht und Lotterwirtschaft, die in der Etatzaufstellung und der Bedarftz⸗ berechnung getrieben worden ist .... (andauernd sich steigernde Unruhe und Schlußrufe. Der Präfident läutet wiederholt und bittet um Ruhe). Was gibt dem Reichstag das Recht, 150 Millionen zu verschenken für 150 Millionen neue Schulden zu machen? Der Antrag Speg stellt geradezu eine Art Auflösung des Reiches dar; der Widerspruch Badenz, Bayerns und Württembergs soll die Sanierung

Das

der Reichsfinanzen verhindern; das heißt doch zurückkehren ju der Lotterwirtschaft des alten heiligen Römischen Reiches deutscher Nation. Die Arbelter und der Mittelstand scheinen im Deutschen Reiche für die neue Mehrheit überhaupt nicht mehr vor⸗ . zu sein. (Erneute stürmische Schluß !⸗ Rufe, Glocke dez täsidenten) Eines Tages wird die Vergeltung kommen.

Abg. Dr. Neumann Hof er (fr. Vgg.) geht auf den nicht zur Verwirklichung gelangten Gedanken der Veredelung der Matrikular⸗ beiträge ein, eine Maßregel, die der Finanznot der klelnen mittel deutschen Staaten in etwaz würde haben abhelfen können.

. Spe ck Gert beginnt unter großer Unruhe auf der äußersten Linken, die seine Worte unverständlich macht und die der Präsident erst nach mehrfachen Ermahnungen beschwichtigen kann. Der Redner wendet sich gegen die Ausführungen des preußischen Finaniministers und des Abg. 6 e. Das Zentrum habe keinen Augenblick ge⸗ zögert, das dem Reiche Notwendige zu bewilligen; die Nationalliberalen aber wären zuerst mit Hurra vorgegangen, dann aber hätten sie er davon gedrückt, die Konsequenzen zu ziehen. Gegen den Abg. Paasche . der Redner unter großer Heiterkeit des Zentrums und der

echten frühere Aeußerungen des Abg. Büsing.

Abg. Eriberg er (Zentr) welst darauf hin, daß im November 1904 auch der Abg. Payer den Bedarf des Reichs an neuen Steuern auf 300 Millionen Mark geschätzt habe. Wenn das Zentrum ju der Neberzeugung gekommen a daß b00 Millionen notwendig seien, so sei es darln dem Abg. Paasche gefolgt. Der Antrag Paasche würde nur helßen, der Katze in drei Teilen den Schwanz abhacken, während das Zentrum es auf einmal tun wolle. Der Redner beantragt, den ersten Satz des 5 3 der Vorlage, den die Kommission , hat, wieder herjustellen: Von dem Rohertrag, der aus der Besteuerung der r . aufkommt, erhält das Reich 1, den Einzelstaaten verbleibt J dieser Roheinnahme.“ Diese 34 Mil- lionen könne das Reich sehr gut jzur Deckung der Mehrauggaben ar e,. die Kommissionsbeschlüsse zur Besoldungke ordnung mit

rächten.

Bayerischer Staatsrat Ritter von Burkhard: Dieses Angebot der verbündeten Reglerungen war unter der Voraussetzung gemacht worden, daß die Einnahmen der Bundesstaaten eine Erhöhung erfahren würden. Diese Voraussetzung ist aber hinfällig geworden.

Abg. Dr. Paasche (ul.) erinnert daran, daß die Zentrums führer Windthorst und Huene die Meinung ausgesprochen hätten, endlich mit den indirekten Steuern aufzuräumen, da man sonst den Arbeitern ge⸗ rechten Grund zur Klage gäbe. 1897 habe der Abg. Lieber e ft mit der Erhöhung der indirekten Steuern sei beim Zentrum kein Geschaͤft zu machen: lasciate ogni speranza! Auch der Abg. Erzberger habe sich in seiner Broschüre Warum wurde der Reichstag aufgelöst?“ gegen neue indirekte Steuern gewendet. Es komme nicht darauf an, den Reichs⸗ topf zu füllen, sondern Gerechtigkeit zu üben; das Zentrum habe nicht nach diesen Grundsätzen verfahren, sondern es habe die guten Steuer⸗ vorschläge der Regierung abgelehnt. Den Vorwurf, den ihm der Abg. Dr. Pachnicke vorhin gemacht habe, daß er die verbündeten J für besonderg vernünftig erklart hätte, möchte er zurück⸗ weisen. Abg. von Richthofen (okons.): Was wir hier machen, ist eine Finanzordnung! (Stürmische Unterbrechungen und fortdauernde Un ruhe links.) Hat der Abg. Paasche etwa heute sagen wollen, daß seine Partei keine indirekten Steuern bewilligen wolle, oder was hat er mit seinen vielen Zitaten sagen wollen?

Abg. Kop sch (fr. Volksp.) stellt fest, daß der bayerische Bundes⸗ ratsbevollmächtigte dem Drängen des Zentrums heute morgen in der Kommissionsberatung über die Besoldungsfrage mehr Wiverstand ge⸗ leistet habe als der Schatzsekretär.

Bayerischer Staatsrat Ritter von Burkhard: Wenn die Reichsfinanzreform nur dadurch zustande kommen kann, daß dem An⸗ trage des Abg. Eriberger entsprochen wird, so werden wohl auch die verbündeten Regierungen ihm zustimmen; denn sie haben das⸗ i Interesse an dem Zustandekommen der Finanzreform wie der

eichs tag. .

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.) betont, . der Abg. Speck in der ersten Lesung diese Steuern abgelehnt babe. Was habe sich seitdem geändert? (Lebhafte Rufe: Bülow!) Nichts, als daß der Reichskanzler feinen Platz habe verlassen müssen.

Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Erzberger (Zentr.) schließt die Diskussion.

Persönlich bemerkt der

Abg. Lehmann ⸗Jena: Vorhin fiel von sozialdemokratischer Selte der Ruf: „Der neue Antisemit Lehmann macht den größten Krawall. Darauf sagte der Abg. Stadthagen: Ja, Herr Lehmann exjelliert in solchen Zwischenrufen“. Ich konstatiere, daß ich über haupt nichts gesagt, sondern die Rede des Abg. Stadthagen ganz ruhig angehört habe. Einer Partei gehöre ich jetzt überhaupt nicht an.

Abg. Stadthagen (Soz.): Dann war allerdings der Zuruf von unserer Seite unberechtigt. Ich lasse dahingestellt, ju welcher Partei der Abg. Lehmann gehört.

Abg. Lehmann - Jena: Wenn man den Abg. Stadthagen hört,

ist es schwer, nicht Antisemit zu sein.

Die 388 1—3 werden nach den Kommissionsvorschlaͤgen, amendiert durch die Anträge von Gamp, angenommen; bei Sz 3 findet auch der Antrag Speck, betreffend das Veto Bayerns, Württembergs und Badens, gegen die Aufhebung des Ueberweisungssystems Annahme.

Es folgt die Beratung des Antrags Albrecht (Soz.) auf Einschaltung eines neuen 8 Za, wodurch die Einfuhr⸗ scheine beseitigt, event. die Beschraͤnkung ihrer Geltung auf die⸗ jenigen Warengattungen, für die sie bei Einfuhr erteilt sind, eingeführt werden soll.

Abg. Stadthagen (Soz) begründet unter großer fortgesetzter Unruhe den Antrag, indem er prinzipiell das System der Einfuhr⸗ scheine verwirft.

Der Eventualantrag Albrecht wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Freisinnigen und einiger National⸗ liberalen abgelehnt, desgl. der Prinzipialantrag gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Freisinnigen.

Nach 3 (von der Finanzkommission neu eingefügt) sollen die Vorschüsse, welche die Post für die Träger der Unfallversicherung verauslagt hat, in eine schwebende Schuld verwandelt werden, die mit 31S Proz. zu verzinsen und zu tilgen ist; von den erforderlichen Beträgen sollen das Reich für Verzinsung und Tilgung ?, die Träger der Unfall⸗ versicherung 3,3 tragen.

Abg. Stadthagen (Soz.) bekämpft diese Bestimmung, die nur eine neue Liebesgabe von 80 bis 100 Millionen für die Berufg⸗

genossenschaften bilde

S 5a wird angenommen.

In einem neuen Artikel IX sind die Vorschläge des Ent⸗ wurfs in Bezug auf die , , und Zuckersteuer , , den,, Der Vorschlag der Vorlage auf Aufhebung er Fahrkartensteuer ist von der Kommission abgelehnt worden.

bg. Gyßling (fr. Volksp.) befürwortet einen Antrag seiner . auf gänzliche Aufhebung der Fahrkartensteuer; die Regierung abe selbst die Unbaltbarkeit dieser Steuer nachgewiesen und große Worte wenigstens für eine Reform gemacht. (Rufe rechts: Nur ver⸗ tagt! Ja, alles was Ihnen paßt, wird gemacht; was Ihnen nicht paßt, wird vertagt. :

Staatssekretär des Reichsschatzamts Sydow:

Meine Herren! Der Antrag der Herren Abgg. Gyßling und Genossen stimmt an sich wörtlich mit dem 5 4 der Regierunggvorlage überein, und Sie wissen ja, daß die Regierung auch die Nachteile, die sich aus der Fahrkartensteuer, wie sie jetzt gestaltet ist, ergeben, erkannt

und hervorgehoben hat, Nachteile für das reisende Publikum sowohl wie für die Eisenbahnverwaltungen. Trotzdem besteht zwischen dem Antrag Gyßling und der Regierungsvorlage ein wesentlicher Unter⸗ schied. Die Reglerungsvorlage wollte die Fahrkartensteuer unter der Bedingung aufheben, daß dafür Ersatzmittel bewilligt würden. Der Herr Abg. Gyßling und seine Freunde wollen die Finanzreform in der Weise machen, daß sie diese Steuer beseitigen und neue Mittel nicht bewilligen. (Sehr gut! und Heiterkeit rechtz) Ez ist Ihnen ferner bekannt, daß, nachdem sich die Kommission nicht geneigt geieigt hatte, als Ersatz der Fahrkartensteuer andere Steuern in gleicher Höhe zu bewilligen, die Regierung auf Anregungen aus der Kommission gewisse Vorschläge für eine nach unserer Meinung zweckmäßigere Gestaltung der Steuer gegeben hatte Diese Vorschläge sind in der Kommission von keiner Seite auf⸗ genommen worden. Ich habe auch die Empfindung, daß im Hause keine Neigung ist, der Frage einer Reform der Fahrkartensteuer jetzt näher zu treten. Ich will nur erklären, daß die Regierungen die Frage der Reform der Fahrkartensteuer nicht aus dem Auge lassen und bel der ersten Gelegenheit auf die Frage zurückkommen werden. (Bravo rechts.)

. 33 Hildenbrand (Soz.) tritt für den Antrag Gyß⸗ ing ein.

Der 6 Gyßling wird in namentlicher Ab⸗ stimmung mit 203 gegen 137 Stimmen bei 123 Stimm⸗ enthaltungen abgelehnt.

Der Vorschlag der Vorlage, den ö für die Herab⸗ setzung der Zuckersteuer auf den 1. April 1910 festzusetzen, ist von der Kommission unverändert angenommen worden. Ein Antrag von Hertling will diesen Zeitpunkt bis zum 1. April 1914 , Fi d.

Abg. Fehlhauer (ul.): Ich kann es nicht versteben, daß man ein Gesetz, daß erst im Februar v. J. mit großer Mehrhest an⸗ genommen ist, jetzt wieder aufheben will. Bei der Fixigkeit, mit der Herren vom Zentrum neue Steuerobjeke entdeckt haben, wird es doch wohl möglich sein, den Ausfall dieser 35 Millionen durch die Zucker⸗ steuer zu tragen.

Abg. von Normann (dkons.): Wir stimmen der Hinausschiebung bis 1914 ju. Wir knüpfen jedoch daran die Voraussetzung, daß die Steuer in dritter Lesung nicht noch eine Verminderung erfährt.

Abg. Freiherr von Hertling (Zentr.): Ich begrüße diese Er⸗ klärung des Abg. von Normann. Wir sind bet der gegenwärtigen Lage der Finanzen der Meinung, daß es sich empfiehlt die Herabsetzung noch auf 5 Jahre ju verschieben.

Abg. von Oertzen (Rp.): Wir werden dem Antrage ebenfallz

zustimmen. Abg. Hildenbrand (Son): Wir werden den Regierungsstand⸗

punkt vertreten.

Damit schließt die Diskussion.

In namentlich er Abstimmung wird der Antrag vo n Hertling mit 204 gegen 133 Stimmen bei 165 Stimmenthal⸗ tungen angenommen.

Damit ist die zweite Lesung der Reichsfinanzreform⸗ vorlagen erledigt.

(Nächste Sitzung: Freitag, Vormittags 11 Uhr. Lesung der Brau⸗, Tabakl⸗ und Branntweinsteuervorlagen.)

Land⸗ und Forstwirtschaft. Stand der Viehzucht in Rußland im Jahre 19038.

Der letzte Winter und die erste Hälfte des Frühlings waren außerordentlich ungünstig für die Viehzuchtwirtschaften in Rußland. Vor allen Dingen waren, infolge der geringen Heu. und Strohernte, im vorigen Jahre die Futtervorräte für den Winter im größten Teile des Landes nicht aussreichend, um das Vieh durch einen normalen Winter ju bringen. Dazu kam, daß der vorige Herbst recht ungünstig war; im Norden ging ununterbrochen Regen nieder, der die kiefer gelegenen Weiden in Seen und die anderen Weiden plätze in Sümpfe verwandelte; im Süden dagegen war anhaltende Dürre, sodaß das Gras verdorrte. Auf diese Weise ging die Herbst⸗ weide für den arten Teil der Wirtschaften des Landes verloren, und in einigen Rayons des nördlichen und zum Teil auch des westlichen Landstrichs waren die Viehzüchter gejwungen, schon im September mit der Stallfütterung des Viehs zu beginnen. Bereits in dem ersten Drittel des Oktober trat mit einem Male der Winter mit Schnee und Frost im ganzen Norden, Nordwesten, Nordosten, im Zentrum, an der Wolga und im Südosten Rußlands ein. Durch den frühen Eintritt des Winters hat sich die Stallfütterung durch schnittlich um vier Wochen verlängert. Alle diese ungünstigen Um— stände wangen die Vieblüchter zum Verkauf des Viehs, und zwar nicht nur zum Verkaufe des überschießenden Viebs, sondern auch cines Teils dis notwendigen Arbeits, und Milchviehs. Gegen Ende des verflossenen Jahreg war die Lage des Unterhalts des Viehs im Winter am allerungünstigften in Neurußland, zum Teil auch im Wolgagebiet, in dem nordwestlichen, südwestlichen, baltischen und zentralen Rayon, sodaß dort das Vieh in großen Mengen auf die Messen und Märkte weggebracht wurde. Dazu gesellte sich noch der anhaltend kalte Frühling, wodurch die Periode des Unterhalts des Viehs im Stalle sich bis in das erste Drittel des Mai hineinjog und auf diese Weise sich noch um 3 bis 4 Wochen verlängerte. Um diese Zeit fing der Futtermangel an, sich in ganz Rußland bemerkbar zu machen, sogar in denjenigen Gegenden, die im Herbst mit Futter ganz gut versorgt gewesen waren, z. B. in dem industriellen und dem nord⸗ östlichen Rayon.

Die Periode der Stallfütterung des Vlehs war gegen den Durch⸗ schnitt der letzten 5 Jabre um 6 Wochen länger. Gegen das vorige Jahr jedoch, das auch schon ungünstig für die Viehjucht war, war die blegjährige Stallfütterung um 3 Wochen länger.

Eine durchaus gute Ueberwinterung des Viehs kam nur in einem sehr geringen Tell des Landes, im Industrierayon, in den oberen Wolgagouvernementz bis Simbiisk einschließlich, in einem Teile des zentralen und des nordwestlichen Rayons (Gouvernement Smolengh, dem Weichselgeblet und im Süden im nördlichen Kaukasus vor. In den übrigen Rayons haben mehr oder weniger die Wirtschaften ge— litten, vorjzugswelse: der südwestliche, ein Teil von Kleinrußland, das Gouvernement Bessarabien, Kurland, der Seerayon und das Gouver⸗ nement Wologda. Die Vlebzucht in Sibirien leidet fortgesetzt unter der Vlehseuche, die der Vlehjucht und dem ⸗Handel einen ganz bedeu⸗ tenden Schaden zufügt.

Der starke Winter hat nicht nur auf die Menge des Vlehg in den Wirtschaften, die sich um 10 bis 40060 vermindert hat, sondern auch auf die Qualität der Tiere eingewirkt. Die Bewegung in der Molkerelwirtschaft, welche sich im größten Teile Rußlands, haupt sächlich im Norden und Westen, gezeigt hatte, wurde in ihren Fort- schritten bedeutend aufgehalten, da man nicht an eine Erweiterung der Wirtschaft, sondern lediglich an die Erhaltung eines Teiles deg vorhandenen Viebstandes denken mußte. Auch die Fleischviehzucht welst eine quantitative und qualitative Verminderung auf. (Na Torg. Prom. Gazeta.)

Dritte

Grofthaudelspreise von Getreide an deutschen und fremden Börsenplätzen April bis Juni 1900 nach Wochendurchschnitten. .

1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Plätze und Sorten. 12.17. 19. 24. 26.

April April

5. 10. April

Durchschnittspreise von Getreide im zweiten Vlertelsahr 1909 nach Wochen:

7. I2.

14. /19. 21. 26. Juni

. 19.15. 17. 22. 24. / 29. at Junt Juni

Mar Mai al

og . , en, guter, ge ; *. . ,, eijen, guter, gesunder, . ö ö. 196 . e. er, guter, ge . 450 ig 1 e, . Mannheim. egen. Pfäl er, russischer, mittel. Ee. Hrn fazer, russ amerik., rumãn.,

Hafer, hadischer, russischer, mittel erste if, fälzer, mittel . russ c utter mittel 146, 00 en. Roggen, Pester Boden . Weljen, 3 . fer, ungarischer 1 ] 162, 88 erste, slovakische ö 172,27 Mais, ungarischenr.. 138, 15 Budapest.

Roggen, Mittelware 169, 79 Welzen, 246, 37 155, 21

fer, = erste, Futter 150 60 Mais, (. 128,01 Odessa.

Roggen, 71 72 kg das hl.. . 141, 04 Welzen, Ulka, 6. (. kg das hl. 184,63

ga. Roggen, 7172 kg das hl. 138, 87 Welzen, 78791 Kg das hl. 161,52

ari gs. Wen nee Ware des J 139,60 Weljen J laufenden Monats 200,39 Antwerpen.

Donau, mittel. 196,55 1 Kansas Nr. 24. 199, 06

195, 82 188,20

La Plata. 1 ; 192,25 1965,25

176, 26 238 26 179,75 186, 26 268,9

186, 25 192,50

178, o 179.00 2u3, ho 247, 33 180,560 180,33 180 00 188,76

266, 87 268,75 188, 12 189, 37 193,75 193,75 147,50 147,50

180,77 177, 42 269,45 266, 14 164,57 162,92 172,25 172,31 139, 80 139, 04

172,50 166,85 2652,06 248, 56 156, 19 155, 08 151,61 151,83 128,25 129, 31

141,82 141, 06s 188,84 189, 53

140,25 143,57 165, 13 188,88

146,89 149,57 208, 07 205,65

204,38 204, 65

20 o 207 83 201, oz zl. ß./ zog 63 Ig o

oz. 63 200, 44 19576 za. 4 os G3 36k;

150 900 180 00 163,31 166,64 Ib, 8a 154. 20g, 5 261, 1 157 39 211, 65 Z08, is 2358, 2 13354 154 55 I35, S 155 75 15294 i332

210421 214,79 208, s 205,14 210, 32 199,69 181.20 194, 20 199, 29 138, 43 142,77 144,57 155,691 158, 31 156,93

2065, 11 202,51 206, 11 196,41

202, 93 197, 59 dor 2 26,8 15d, 14 Iöß , 5ᷣ 155,17 138, 465 156,35 136 5 135, 14 155, 1] 145, S5 146. 19 162. 34 156, 86

189, 80 188,74 172, 13 169 z) 155. 85 157, 39 16755 1hö, 83 Il5,. So Ii6,

216,48 217, 85 197,86 196, 15 183,28 180, 14 170,73 168, 49

il, o 13266

180,85 175,ů560 106, 91 102,459

Kalkutta Nr. 2 Australier

Am sterd am. k St. Peters burger 151,77 Odessa⸗ 1989 h

amerll. Winter 199, 44 amerikan. bunt. 131,919

190.18 187,94 175,41 136, 14 157, 87

Weinen . 21 (Mark Lane) Weizen] engl. Getreide, fer . ttelprels 6 CGaxnette erfte 9 Marktorten sa verages) Liverpool. d roter Winter⸗ Nr. 2 Manitoba Nr. 2... j Australier ; ; Hafer, englischer, weißer.

Gerste, Futter 3. 6. . Odessa . ö

Mails amerikan. bunt . La Plata, gelber. hieago.

195 5

192,65 208, 0G 195 00 211, 11 147,22 152.37 129,21 12293 126 07 127,58

134 85 13479 155, 51 ĩa4, i8

191,574 196,40 172, 10 180, 04 159. 87 165,86 158,28 163,658

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215,88 204, 10 189,659 177, 15

128.00

185,31 104,24

Weizen

ai. ü,, September

Dezember Mais, ö

Mai)) . Neu York.

roter Winter Nr. 2. Mai. n September Dezember . Mai?) . Buenos Aires.

Durchschnittsware s

Weizen, Lieferungsware

Weizen Lieferungs⸗

ware

) In den ersten zwei Wochen Basis 75/76 kg das Hektoliter. ) Für Juni ist Julilieferung verzeichnet.

Berlin, den 9. Juli 1909.

196,42 270, 00 189, 67 196,00

270,62 197,50 195,00 145,00

184,58 294,31 169, 27

14376

178,46 278, 66 165,74 149, 15 133,97

143,57 190,41

161,02 191,0

147,49 2l z, z

1965,50 192,83 268, 83 264, 33 193,33 191,92 196,265 196,25

273,44 275, 25 198, 75 200, 62 195,00 1965,00 145,00 145, 00

184,49 184,52 2299,27 3090, 16 173,44 175,16

1. 13 162836

174, 16 175, 16 2rd, 19 235, 3 1617 I70 s 145. 4 1458. 40 133, g Ig3.3ʒ

141,82 141,60 191,73 193,92

152, 99 151,46 151 35 15,55

143,14 142,38 211,657 214,91

207,48 209,45 212,71 207,48 209, 865 212.31

208, 99 210, 26 212, 55 188,72 190, Su 191,28 196,75 196, 11 197,35 213. 95 216, 33 215, 55

14740 164,53 165g 66 l I 3 zig. 5 zg, J6ß zzz IIb. 22 Iz, 3 126 77 124. z

212,35 212, 36 Jol 53 Jod, 5 199 35 Zo0 27 155.25 165, 8 1651. 14 163. G2

207, as 208,42

211,23 219.64 zo 5) Jod,. iz oh Sz li 17a, 55 I73. Id 135, 35 128, 36 Ed, d 1356,35

126,74 150,21

11g. y 127, 55 126,86

179,92 261, 88 180,43 188,765.

265,31 191,87 193,75 146, 25

1. zb. ldd z

159 9j

169, 5h 251,49 155,82 152, 49 131,08

138,54. 184,50

138,97 186,70

150,23 213,62

200, 44 199, 38

203,27 190,87 195,B74 206, 92

153, 88 164d, gz 208,3 211.90 13477 151,38

209, 20 203,04 191,46 146,38 156,52

206, 05)

212, 55 207,21 206,27 160,79 128,42

192, 98 262, 98 182, 90 186, 00 2bb, 09 192,50 193,75 143,75 182,39

277, Sᷣ 162.79

196,46 269, 87 183,ů 7 195, 00

269, 84 195,B32 195,ů00 146, 00

180,58 278, 64 162,59

144. 39 17226

171,70 172,83 268, 50 254, 69 1565,20 155,B68 151,07 150, 13 134,07 133,31 1

138, 165 145,54 186,0 188, 88

140 29 143,57 186 5 153 3)

160 33 150, 22 2l6 dl 2s,

200, 91 203,97 200,91 203, 81 212,95 203,99 208, 42 2 191,84 192,07 201, 48 203,090 209, Sꝰ 213, 52

161,41 211 1j 325 5 1355, 30 151,5

212,45 Iod. zb / 1654 ij 151,22

208, 05

212,75 257,36 3 211,11 172, 19 128,36 126,01

15076 132 l

149,89 151,37, 2il, Ss 211,35 a5, 4 Z25, 144 Ir O8 I35. 26 155, 38 133.57

212,45 212, 365 207, 98 206,20 200, 87 199,49 151,12 151,66 152, 16 147, 86

209, 93 208,42

213,22 213,11 206,40 207,01 207,58 209, 83 164,89 168,98 128,386 128,30 124,45 125,17

165075 150 68 163, 16 a6, 3

199,90 205A 03 177,59 180,64 165,17 168, 96 162,29 165,89 120,26 122,56

223,02 224,53 213,79 213,31 188,13 192,56 175,98 178, 90 172,74 176,11 138,94 139,87

184,41 18441 103,341 103, 34

146,49 152,12

197, 28 177,93 162,78 160, 47 118,99

223, 04 205, 92 186,55 173, 66

136 6

186, 20 164,4

175,92 167,44 165,11 116,45

184. 04

189,53 178,42 176, 0! 131, 13

186,20 106,13

176,50 166, 00 163,96 118,47

181,265 169,5 166,79 120, 00

227,01 232, 11

19329 19339 1d n 13g hl 156, 16 1775 13d 20 136,4

181,74 1853,52 103,ů34 104.24

189,26 176,89 174,72 133, 15

183,52 104,21

Kaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Dr. Zacher.

Handel und Gewerbe.

(Aug den im Reichsamt des Innern zu sammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie “*)

Deutsch⸗Südwestafrika.

Bestimmungen über die Robbenjagd. Laut Verordnung des Gouverneurs von Deutsch⸗Südwestafrika vom 4. März 1909 ist die Robbenjagd innerhalb des Schutzgebiets auf dem Festland und in den Küstengewässern nur mit Erlaubnig des zuständigen Benrkgamts gestattet. Für den Erlaubnisschein, der nur für die Person, auf die er ausgestellt ist, und für ein Kalenderjahr vom Tage der Lösung ab gilt, ist eine Gebühr von 500 M zu entrichten.

Verboten ist die Robbenjagd:

a. auf Tiere unter 50 em Länge, b. in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. April.

Die Verordnung ist am 15. März 1909 in Kraft getreten.

( Deutsches Kolonialblatt.)

Deutsch⸗Neuguinea.

Zollfreiheit für Sendungen zum Zwecke wissenschaft⸗ licher Forschung. Alle Se n fen welche von der Abtellung für Tropenkrankhelten und Tropenhyglene des Berliner Instituts für Infektion skrankheiten zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung an Aerzte oder an andere Privaipersonen in den Schutzgebteten gerichtet

Nrn. 4, 5 und 6 des Verzelchnisses der zollfreien Waren alg zollfrei zu behandeln. (Amtsblatt für das Schutzgebiet Deutsch. Neuguinea.)

Rußland.

Einfuhr von Raupenleim. Die Zollämter sind gehalten, beim zollfreien Cinlaß von Raupenleim gemäß Anmerkung zu Art. 71 des Zolltarifs von den Empfängern die Vorlegung einer Bescheinigung der örtlichen Organe der Hauptberwaltung für Agrarwesen und Ackerbau oder von örtlichen landwirtschastlichen Gesellschaften darüber zu verlangen, daß die aus dem Ausland bejogene Ware für landwirt⸗ schaftliche Zwecke, besonders als ‚Raupenleim⸗, bestimmt ist, da dieser Leim keln Grieugnis von bestimmter chemischer Zufammenfetzung ist, sondern diese Benennung vielmehr verschledenen Gemischen gegeben wird, die zum Beschmieren der Bäume zum Schutze gegen Raupen bestimmt sind, aber auch zu anderen Zwecen dienen können. (Zirkular des Zolldepartements vom 16. Mai 1509, Nr. 14 493.)

Schweiz.

Bestimmungen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren. Postsendungen von Fleisch n. deren Gewicht 5 kg 6 f. sind vom 1. Juli d. J. ab obne jede Ausnahme der grenztierärztlichen Untersuchung und den hierüber be— stehenden allgemein gültigen i ei g unterworfen. Solche Sen⸗ dungen können demnach nur Über Zollämter jur Einfuhr gebracht

sind, desgleichen wissenschaftliche Sendungen vom Und zum Instltut für Schiffs, und Tropenkrankheiten in Hamburg sind nach den lfd.

werden, denen Grenztlerärzte beigegeben sind; Maßgebend für die Beurteilung, ob es sich im einzelnen Falle um

eine oder mehrere für denselben Adressaten bestimmte Postsendungen handelt, ist die Anjahl und der Wortlaut der in en , , und , , , . Jedes Zeugnis bedingt eine Sendung, und demgemäß ist letztere abzufertigen.

Als untersuchungsfreie Post endung gilt jedeg einzelne Poststück im Bruttogewichte bis zu 5 Kg, für das der vorgeschriebene Ursprungt⸗ und geln gen m ei der Einfuhr vorliegt.

Bei Vereinigung mehrerer Postsiücke ju einer über 5 kg schweren Postsendung an . Adresse unter Begleitung eines Ürsprunge⸗ zeugnisses wird die Sendung untersuchungspflichtig, gleich wie die aug einem Poststüͤck bestehende Sendung von über 5 kg Bruttogewicht.

Als konserviert“ gelten nur diejenigen Wurstwaren, bei denen eien . oder genügenden Auztrockneng mit Sicherheit auf ihre Haltbarkeit geschloffen werden kann. aesaki fle Wurstwaren jeder Art sind von der Einfuhr gänzlich aug⸗

Auf eine bloße Besichtigung hin ist auch die Einfuhr von Reh Hirsch; und Renntierfleisch in einzelnen Stücken e ge 3 und Schultern), diejenige bon Kabeljau, Kohlfischen, Heilbutten und n S chellfischen ohne Kopf sowie die Einfuhr von Froschschenkeln Das in einzelnen Stücken (Rücken, Keulen und Schultern) zur , 59) auf e, ging. 9 .

n Untersuchung n unterworfen. Handelgamtsblatt) z k

Zahlunggaufschub in den türkischen Pnrovinzen Adana und Aleppo.

Da der Erlaß eines Moratortumg für die Provinz Aleppo na dem Ergebnis der darüber angestellten i,. nicht . erschlen, hat die türkische Regierung den der Kammer unterbreiteten, darauf bejüglichen Gesetzentwurf wieder zurückgezogen.

Dagegen ist der Gesetzentwurf über den fuͤnfmonatigen Zahlungs⸗ aufschub in der Provinz Adang inijwischen auch vom Senate an⸗ genommen und durch Kaiserliches Irads bestätigt worden. Die Maß⸗ 6 . n . it ö 3. 9 J 33 ,. getreten.

es Kaiserlichen Generalkonsulatß in Ko Gen, e nstantinopel vom

Nachweis von Käufern ausländischer Waren in New Vor und anderen Haupthandelsplätzen der Vereinigten Staaten von Amerika.

Durch den Handelssachverständigen beim Kaiserlichen General- lonsulat in New Jork ist ein Nachweis von ö Waren in New Jorh und anderen Haupthandelgplätzen der Vereinigten Staaten von Amerlka geliefert worden. Die Käufer aus erster Hand Lausschließlich in New Jork) find darin einmal alphabetisch nach Namen geordnet und ferner nach Warengruppen und Waren geordnet, die Käufer aus jwelter Hand nach Warengruppen und Städten ge⸗ ordnet aufgefübrt.

Ein Abdruck des Nachweises liegt im Bureau der Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin Nw. 6, Luisenstraße 33/34, im Zimmer 241 für legitimierte in- ländische Interessenten zur Ginsichtnahme aus. Den deutschen Handelskammern und sonstigen amtlichen Ver“ tretungen von Handel und Industrie sind Abdrücke durch die betreffenden Bundesreglerungen zum Zwecke der Aug. kunfterteilung und der Auslage überfandt.

Ausschreibungen.

Lieferung von Walifabrikaten, Schaufeln und Werk zeugen nach Oester reich. Vergebung am 20. Juli 1909, Mittags . y ir l en der i,, n, n, , ne

aatgeisenbahngesellschaft in en. äheres bei d Direktion und beim Reichganzeiger“. ,,,

Aust führung von Hafenbauten in Eisen beton konstruk« tion in Oe sterreich. Für die Ausführung einer Operattontzriva in Metkovie wird die öffentlsche Vergebung am 24. Juli 1909 bei der technischen Sektion e, e, . VII a) der K. K. Seebehörde in Triest stattfinden. Die Durchführung der Fundamentierung wie des oberen Aufbaueg, in Betoneisen gedacht, bleibt bei Verfaffung dez Prolekts samt detaillierten Kostenvoranschlage den Bewerbern frei⸗ gestellt. Die Pläne üher die generelle Anordnung des Bauwerkes, die Bedingungen und Offerten formulare können beim obenerwaͤhnten Departement für 5 Kr. käuflich erworben werden. Die mit einem Ginkronenstempel versehenen und versiegelten Offerten sind bis spätestens l Uhr Mittags des bestimmten Tages im Ginreichungg⸗ protokolle der erwähnten Bebörde mit der Aufschrift ‚Herstellung einer Operationgriva in Metkople' zu überreichen. Vadium, h o/o der veranschlagten Kostensumme, ist der Offerte betzuschließen.

Bahnhau, Lieferung von Bahnmaterialien, einer Eisenhrücke und von Wagen nach Galizien. Die K. K. Galizische Forst⸗ und Domänendtrektlon in Lemberg vergibt den Bau einer e rn Waldbahn im Tale des Prutee im Wirtschafts⸗ berirk Mikulieze auf der Strecke vom 0, 0O km bis 7.814 Em, Ffowie der Abjweigung von dem Nehengleise vom 2.071 Km bis 00 kmn gegen das Gleise der Staatebahn Staniglawow Woronienka, woselbst auch eine eiserne Brücke mit wei Stützpfeilern über den Prutee zu bauen ist. Die Vergebung umfaßt: 1) die Ausfübrung des Unterbaues: a. Erdarbeiten (32 862.07 Kr.). b. Maurerarbelten (S0 264,17 Kr.), . Zimmermanngarbeiten nebst Holsmateiral für die Brücken und Durch- läsfse (6548.15 Kr.). 2) Die Ausführung des Oberbaues samt Schotter⸗ lieferung (24 324 Kr.). 3) Die Lieferung von Oberbaumaterialien, und zwar: a. eichene 7 , (22 241,25 Kr.); b. Schienen und Kleineisenzeug sowie Weichen 74 037,74 Kr.). 4) Die Lieferung der Elsenkonstruktion für die Brücke mit einer Spannweite von 60 m . 437,77 Kr). 5) Diverse kleinere Arbelten (782 Kr.). 6) Die

lieferung des Wagenparks (52 400 Kr.). Die mündliche Verhandlung findet am 21. Juli 1999 bei der K. K. galinschen Forst. und Domänenditektlon in Lemberg statt, wohin Offerten bis 10 Ubr Vor⸗ mittags des genannten Tages einzuliefern sind. Dag Vadlum beträgt b oso der offerierten Summe. Baupläne, Preistabellen, Voranschlãäge und Bedingungen sind bei der K. K. galizischen Forst. und Domänen, direktion in Lemberg, Bauabteilung departement IV., einzufehen.

Anlage einer Wasserleitung in Bognien. Die Stadt- gemelnde Dolnja⸗Tujla (Bosnien) vergibt die Anlage einer Leitung zur Versorgung der Stadt Dolnja. Tujla einschließlich der Industrie' vorstadt Krekg mit Trinkwasser nach den bereils vorllegenden Plänen mit einem Kostenaufwande von 1360 009 Kr. Offerten sind biz L. August 1909 bei der Stadtgemeinde Dolnja. Tuila einzureichen. Pläne sowie sonstige Behelfe sind beim Stadtnotar in Dolnja. Tua einiuseben. Vadium hoso. (Desterr. Zentralanzelger für das öffent. liche Lieferungswesen.)

Lieferung von 300 000 kg Blei in Blöcken na Italien. Vergebung durch die Artilleriedirektion deg a,. laboratoriums in Bologna am 14. Juli 1909, Nachmittagt 4 Uhr. Anschlag: 126 000 Lire. Sicherheits leistung: 1 609 Lire. Lieferfrift: 90 Tage. Näheres in italienischer Sprache beim Reichganteiger ).

Lieferung von Werkieug und Am moniaksalmnnach der Türkei, an das Ministerlum der Posten und Telegraphen in Kon stantinopel: 480 Schneidejangen, ho Feilen und 000 kg Ammoniak- salz. Bewerber haben sich an den Verwaltungsrat des Ministeriums ju wenden. Sicherhesteleistung in Höhe von 19, oder eine vom Nytariat der Konstantinopler Handelskammer beglaubigte Bürgschafts⸗ urkunde erforderlich.

Lieferung von 13090009 kg Chilesalpeter nach der Türkei an die K der Artillerie in Konstantinopel. Bedarf für die Kaiserliche Pulverfabrik. Bewerber können sich wegen des

Näheren Montags und Donnerstags an den Konseil der Großmei wenden. Rauttonglejstung erforderlich. s hmeisterei