1909 / 160 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jul 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, den 10. Juli 1909.

Noch: Hafer. 19,40 20, 00

21,06 9 ö. 28 00 19 66 15,5576 2745 75376 33 94 25 20

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20, 00

22, 00 68 19.00 18.70 60 22, h0 24,00 97 22.58 90 22, 60 3. 20, 40 28 20,75

18, 80

16,70 21. 16 33 66 35 415 II 35 19,80 13.75

Kalserliches Statistisches Amt. J. V.: Dr. Zacher.

22 00 17.20

23,40 21 82 21.69 z 7. ; 20 09 . ö 20,12 7. .

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelientner und der Verkausfswert auf volle Mark abgerundet r,, Der Durchschnittespreig wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ifi, eln Punkt c. N in den letzten sechs Spalten, baß enfshrechender Bertich? fahrt.

AX. Sitzung vom 9. Juli 1909, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs TCelegraphischem Bureau) Auf der Tagegordnung steht die dritte K des nm I eines Gesetzes wegen Aenderung des Brau⸗ steu ergesetzeg. ;

Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Preußischer Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Zum Art. VII sind vom Herrn Abg. Zehnter und Genossen drei verschiedene Anträge gestellt worden.

Die ersten beiden Anträge enthalten nur redaktionelle Verbesse⸗ rungen, mit denen wir uns einverstanden erklären können. Eline materielle Abänderung enthält nur der dritte Antrag, der dahin geht, einen neuen Absatz einzufügen folgenden Inhalts:

Die in 5 6 Abs. 2 des Brausteuergesetzes vorgesehene vorüber⸗ gehende Erhöhung der Steuersätze hat auf die Berechnung der Uebergangtabgabe vom Bier keinen Einfluß.

Der Paragraph will also Vorsorge treffen, daß wegen dieser vor⸗ übergehenden Erhöhung der Sätze nicht auch eine erhöhte Uebergangs⸗ abgabe von den süddeutschen Brauereien erfordert wird. Ich kann namens der preußischen Regie cung erklären, daß wir materiell mit dieser Regelung einverstanden sind. Nur in formeller Beziehung glauben wir aber, daß diese Regelung nicht durch Gesetz ausgesprochen werden soll. Es bedarf einer solchen Regelung auch nicht, da, wenn Preußen dleser Regelung, die von den süddeutschen Staaten gewünscht wird, zustimmt, schon damit die Majoritaͤt im Bundesrate gesichert ist. Ich glaube also, daß den Wünschen der Herren materlell vollkommen Rechnung getragen wird, empfehle aber, von einer Regelung durch das Gesetz abzusehen.

Dr. Zehnter (Zentr): Da durch diese Erklärung sicher

Abg. estellt ist, daß die vorübergehende Erhöhung der Steuersätze auf die nr, . der Uebergangöabgabe keine Wirkung üben wird, ziehen wir den Antrag zurück.

Abg. Dr. Web er (nl) verzichtet auf das Wort.

Art. VII wird mit mehreren lediglich redaktionellen Amendements der Abgg. Zehnter⸗v. Gamp angenommen.

Präsident Graf zu Stolberg: Da mehrere Verbesserungsanträge angenommen worden sind, kann Über die Vorlage insgesamt sofort nur abgestimmt werden, wenn niemand widerspricht.

Abg. Gothein (fr. Vag) zur Geschäftsordnung: Ich kann nicht zugeben, daß Verbesserungsanträge angenommen sind; es sind Ver⸗ schlechterungsantrãge.

In der Gesamtabstimmung wird die Brausteuervorlage in namentlicher Abstimmung mit 204 gegen 160 Stimmen an⸗ ,,, die eingegangenen Petitionen werden für erledigt erklärt. ö

Es folgt die dritte Lesung des En twurfs wegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes.

Von den Abgg. Kreth, Müller⸗Fulda, Graf Miel⸗ zyns ti, Schultz namens der neuen Mehrheit ist eine Reihe zum großen Teil redaktioneller Amendements eingebracht.

Der Abg. Giesberts (Zentr. hat seinem in zweiter Lesung angenommenen Antrag wegen, Unterstützung geschädigter Arbeiter“ eine andere Fassung gegeben, wonach dle innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes vorübergehend oder für längere Zeit arbeitslos werdenden Hausgewerbe⸗ treibenden und Arbeiter bis zu einem Zeitraum von 3 Jahren Unterstützungen erhalten sollen, und zwar aus einem ,. der den Einzelstaaten bis zu einem Betrage von 4 Millionen zur Verfügung gestellt wird. Die Unterstützung darf nicht weniger als * des entgangenen Arbeitsverdienstes betragen.

Die Sozialdemokraten wollen auch die „Angestellten“ berücksichtigt wissen, sie wollen ferner den Ausdruck „Unter— stützungen“ durch „Entschädigungen“ ersetzen, verlangen die An⸗ hörung der Berufsorganisationen des Tabakgewerbes und wollen die n hd gn, die nicht weniger als der entgangene Arbeits verdienst betragen darf, allen Arbeitern und Angestellten gewähren, welche innerhalb zweier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes arbeitslos oder geschädigt werden.

Nach dem Antrage Kreih und Genossen soll das Gesetz bezüglich der Aenderung des Zigarettensteuergesetzes am 1. Sep tember 1909, im übrigen am 15. August 1969 in Kraft treten.

In der Generaldiskussion bemerkt der

Abg. Molke nbubr (Son): Die Mehrheit sollte doch durch die große Anzahl von Petitionen, die gegen diefes Tabatsteuergesetz ein. gegangen sind, stutzig werden. Diese Petitionen kommen aus allen Begenden Deutschlandg, sie sind auch keineswegs ein Machwerk dez Dentschen Tabalvereins; der Reiche kanzler ist schlecht informiert, wenn er in dem Tabakverein die eigentliche Triebfeder für den Widerstand gegen dieses Gesetz sieht. Gin großer Teil der Petitionen ist aus Baden gekommen, aus Versammlungen, in denen entweder der Böürgermeister den Vorsitz führte und der Pfarrer sprach, oder der Pfarrer den Vorsitz führte und der Bürgermeister sprach, und dag Zentrum wird 16 wohl nicht behaupten, daß die Pfarrer in Baden im Dienste deg Tabakvereing stehen. Mehr als 500 000 Unter- schriften unter den Petitlonen sind von Tabakarbeitern gegeben, die Uaterstützung für den Fall der Arbeitslosigkeit haben wollen. Es gibt keinen größeren Gegensatz als jwischen dem Tabakverein und dem Takakarbeiterverein. Durch dieses Gesetz aber

leicht auch einmal ein Gesetz, wobei Hue und Kirdorf zusammenstehen. In der Geschichte der Hohenjollern wird oft gesagt, wie dieser oder jener König Industrie und Handel in seinem Lande gefördert habe, und dat ist ruhmrescher als gewonnene Schlachten. Hier aber handelt es 6 um (in kulturfeindliches Gesetz. Frankrelch sollte uns ein abschreckendes Beispiel 4 Es bezieht allerdings die nette Summe von 370 Milltonen Franken aus dem Tabakmonopol, aber die Produktion ist viel geringer als bei uns. Die Brennereiinteressenten sind natürlich für diese Steuer, denn wenn Unterernährung im Volke eintritt, wäͤchst der Schnapskonsum. Die Regierung bestreitet zwar mit Worten die Möglichkeit des Konsumrückgangegz, aber aus den Ertragsrechnungen geht doch hervor, daß sie mit einem Rückgang des Tabakverbrauchs von 12 00 rechnet, und da) bedeutet 20 600 arbeitslose Arbeiter auf der Landstraße. Die Fahrikanten werden die Steuer zunächst auf den Arbeitslohn abzuwäljen suchen, um die Preissteigerung zu ver—⸗ meiden, die sofort eine Störung im Konsum verursacht. Daher müßte diese Steuer, wenn es parlamentarisch zulässig wäre, geradezu als korrupt bezeichnet werden. Die Weritsteuer trifft gerade die Kleinfabrikanten am schärfsten, da der kleine Fabrikant den Tabak viel teurer elnkauft als der Großfabrikant, und die Steuer na den gezahlten Preisen sich richtet. Zudem schwanken die Preise vielfach im Jahre, und. der Groß sabrikant kann in den Zeiten kaufen, wo die Preise billig sind. Dag Monopol, dieses von der Regierung angestrebte Idea, wird durch die Vorlage sehr gefördert, denn diese wird sehr bald einen roßen Tell der kleinen Existenzen des Tabakgewerbes vernichtet haben,

enn Sie das wollen, sagen Sie es doch gerade heraus! Daz ist also die soziale Gerechligkeit, die dem Gesetze ju Grunde liegt: Wer kein Geld hat, soll auch keine Rechte haben. Der Wertzoll auf Tabak ist selbst in den wertzollwütigsten Landen, den Vereinigten Staaten von Amerika, wegen seiner Unvernünftigkeit niemals in Frage gekommen. Glauben Sie, daß Sie einen Mann von Ehre finden werden, der in das famose Prüfungsamt für den Wert von Tabak eintreten wird? Wie immer man das Gesetz ansieht, der große Nachteil für die armen Arbeiter springt in die Augen. Aber Sie wollen ja ein solches Gesetz annehmen; Sie wollen den Ar— beltern diese Schädigung beibringen. Gestern sprach der Abg. Graf Schwerin von dem Opfer“, noch 5 Jahre den Zucker teuerer be—⸗ zahlen zu müssen; solche Opfer“ kriegen die . fertig, da sind sie Patrioten genug; aber im übrigen müssen die Armen opfern, müßssen sie die Liebesgaben in die Taschen der Reichen schaffen; das ist Ihre (nach rechts) Politik.

Abg. Giegberts (Zentr. : Wir haben eine fixx Summe von 4 Millionen in unseren Unterstützungs antrag hineingesetzt, um dem nächsten Bedürfnis genügen zu können; eventuell werden wir im Herbst anderweite Anträge auf Grund der bis dahin gemachten Erfahrungen stellen. Gegen das Verlangen des Verbandes christ⸗ licher Tabakarbeiter, die innerhalb zweier Jahre arbeitsloz Ge— wordenen zu berücksichtigen, haben meine Freunde schwere Bedenken. Auch dem Verlangen, den ganzen entgangenen Arbeitsverdienst als Unterstützung zu gewähren, wird leider nicht entsprochen werden können. Daß unter „Arbeitern“ auch Arbeiterinnen verstanden werden, erscheint selbstverständlich, ebenso, daß die Unterstützungen keine Armen⸗ unterstützungen sind. Wenn die Behörden angewiesen werden, arbeits⸗ los werdenden Tabaktzarbeitern Beschäftigung zu gewähren, so wird das übrigens viel wirksamer sein als die ganzen Unterstützungen.

Direktor im Reichsschatzamt Kühn: Regierungssestig wird das Gesetz auch mit der Bestimmung des Antrags Gieeberts und auch in seiner nunmehrigen Fassung angenommen werden. In der jweiten Lesung konnte nur eine allgemeine Sympathieerklärung, nicht aber eine bindende Erklärung abgegeben werden. Die Bedenken, die gegen die Einrichtung als solche, die ein vollständiges Novum darstellt, früher von der Regierung geltend gemacht wurden, werden mit Rück- sicht auf den Zweck zurüggestellt.

Abg. Dr. Frank (Soz.): En Schauer lief mir über den Rücken, als ich hörte, daß an unserem Antrage das Zentrum „Verbesserungen“ vornehmen wollte. Sie haben keine Veibesserung, sondern eine wesentliche Verschlechterung eingefügt, indem nicht mehr als 4 Millionen für zwei Jahre für den Zweck verwendet werden dürfen. Sie haben nach der Gewohnheit der neuen Mehrheit eine Kontingentierung vorgenommen. Ez ist heute verboten worden, den neuen Block so zu nennen, wie er genannt worden ist. Ich glaube aber, daß gegen die Bezeichnung ‚Kontingentierungsbleck nichts einzuwenden sein wird. Unser Antrag ist in wesentlichen Punkten aufgebaut auf einer Petition der christlichen Arbeiter. Eg ist nicht das erste Mal, daß wir die Interessen der christlichen Arbeiter zu berteidigen haben gegen ihre Freunde. Wir wollen durch unsern Antrag Ihnen ein letztes Mal Gelegenheit geben, zu beweisen, daß Sie für die Aibeiter nicht bloß Worte haben, sondern auch Taten. Ich bin überzeugt, daß die heutige Abstimmung eine Rolle spielen wird bei den nächsten Wahlen. Der Triumph des sozlalen Gedankens ist nur möglich, wenn der neue Kontingentierungsblock möglichst bald auf den Sand gesetzt wird.

Abg. Potthoff (fr. Vgg.): Diese Steuervorschläge charak- terisieren ssich dadurch, daß die Mehrheit täglich zu ihren eigenen Anträgen Abänderungsanttäge und wieder Abänderungsanträze zu den Abänderungsanträgen stellt. Demgegenüber gibt es nur einen Weg: die Steuerwalze so bald wie möglich ablaufen zu lassen, um die Steuermacherei ad absurdum ju führen. Mir hat ein Zentrumtz— mitglied im Privatgespräch zugegeben, daß die Zentrumspartei reaktionär sei in Wirtschaftgfragen, aber nicht in soztalen Fragen. Das ist ein Widerspruch. Ver Antrag Giesberts brachte den organisierten Tabakarbeitern einen Hoff nunggstrahl. Aber der christ⸗ liche Tabakarbeiterverband hatte doch Zwelfel und stellte Forderungen auf, die so bescheiden und selbstverständlich sind, daß man nichts dagegen sagen kann. Man hätte erwarten sollen, daß der Abg. Giesberts und nicht die Sozialdemokraten sich diese Anregungen der christlichen Arbeiter angeeignet hätten. Der jetzt vocllegende Zentramtantrag ist leider eine Verschlechterung der Beschlüsse zweiter Lesung. Wenn wir mit einem Rückgang von 12050 rechnen, so kämen 260 065 Arbeiter für die Entschädigung in Frage. Es entfielen bei vier Milltonen auf jede Familie 200 M, womst selbstverständlich nicht der Autfall am Verdienst gedeckt werden kann, zumal die hohen Ver=

ad die Geg⸗nsätze ausgeglichen, weil hesde Teile gemtinsam hre Interessen bedroht sehen. Auf diese Weise machen! Si⸗ viel⸗

waltungskosten mit vielleicht 1 Million auch noch abgezogen werden.

Wenn die Herren ehrlich sind, sollen sie entweder die 4 Millionen streichen oder Mindestsätze einstellen, damit man draußen weiß, was sie eigentlich wollen. Ich nehme auch an, daß die „Arbeiter im weltesten Sinne des Wortes verstanden werden, also auch Werkmeister, Zwischenmeister usw; darunter fallen. Wenn das Wort „‚Unterstüͤtzungen“ nicht durch Entschädigungen“ ersetzt wird, so bleibt der Verdacht be⸗ stehen, daß die Antragsteller die bedauerliche Beschränkung des Wahl rechts nicht ungern sehen. Ich bitte dringend, den Verschlechterunggz— antrag Giesbertg nicht anzunehmen, dagegen dem Verbesserungzantrag der Sozialdemokraten zuzustimmen.

Abg. Giesbertg (Zentr): Eine Kontingentierung soll in der Begrenzung auf 4 Millionen nicht liegen. Ez muß eine Summe festgesetzt werden, um der Regierung die Möglichkeit wie das Recht zu geben, die Unterstützungen zu gewähren, im nächsten Jabr können wir durch den Etat weitere Mittel bewilligen. In der Petition der christlichen Arbeiter wird von „Unteistützungen“ gesprochen. Gs handelt sich nicht um Il en ff an gr. Dle Steuerteform ist gerade von seiten der Abgg. Potthoff und Genossen polttisch ver— giftet. (Vizepräsident Kaempf: Ich kann diesen Ausspruch nicht als parlamentarisch zulässig bezeichnen. Als Arbeiter follen auch die anderen kleinen Angestellten betrachtet werden. Da die Tabak— steuer einmal unabwendbar ist, so nehmen Sie wenigstens unferen Antrag an.

Abg. Dr. Stre semann (nl): Wer die Broschüren des Abg. Erzberger und seine Ausführungen über indirekte Steuern gelefen hat, wird hinter die Bemerkungen des Abg. Giezberts zwei große Frage⸗ zeichen setzen müssen. In der jweiten Lesung haben wir für den An= trag Giesberts geslimmt. Waz inzwischen aus dem Antrag gemacht ist, ist keine Verbesserung, sondern eine Verschlimmbesserung. Wir beantragen, die Worte „bis zum Gesamtbetrage von 4 Millionen“ zu streichen. Wir wollen den Regierungen keine Bindung auf⸗ erlegen. Ferner wollen wir anstart „Unterstützung“ sagen Enk— schädigung', damit nicht etwa politische Rechte den Arbeitern ver— 24 gehen oder sie in der Achtung ihrer Mitbürger herabgesetzt werden.

Abg. Dr. Frank (Soz.): Ich spreche dem Abg. Giesberts mein Beileid aus, daß er sich an Arbeiterfreundlichkeit durch den Abg. Strese⸗ mann hat übertreffen lassen. Der Ab. Geesberts meint, die sachliche Stellungnahme zur Tabaksteuer sei von der Linken politisch vergiftet. Gerade die Tabaksteuer ist aber ein Schulbeispiel dafür, wie die Haltung des Zentrums durch politische Rücksichten bestimmt wird, es hat die Tabaksteuer bewilligt, weil es den Fürsten Bülow los werden wollte. Der Abg. Giesberts als Vertreter der christlichen Arbeiter⸗ organisation sollte andere Sorgen haben als die Frage der Kanzler⸗ schaft. Der Abg. Giesberts fühlt sich stark genug, die Verantwortung zu tragen. Herr Giesberts, wir schätzen Sie als Kollegen, aber nicht als starken Mann. Die Ersetzung des Wortes Unterftützung“ durch Entschädigung“ kostet nichts als eine kurze Verständigung mit der Regierung, und darin haben ja die Herten vom Zentrum Uebung. Der Abg. Eriberger hat allerdings an der Beamkenbesoldung mit— gearbeitet, aber die deutschen Beamten wären froh, wenn der Abg, Eriberger etwas weniger mitgearbeitet hätte.

Abg. Dr. Potthoff (fr. Vgg.): Gesetze müssen wir so formulieren, daß nicht eine Anwendung durch die Verwaltung möglich ist, die dem Willen der Antragsteller widersprechen würde. Entweder nennt man das Ding Unterstützung“, und dann ist es eine Unterstützung durch öffentliche Mittel, oder man nennt es, um das zu vermeiden, ‚Ent⸗ schädigung᷑. Daß diese Steuergesetze unabwendbar seien, ist eine Redenkart, die man nicht ernst nehmen darf, denn diese Steuern wären abwendbar gewesen. Vergiftet ist die ganze Steuergesetzgebung dadurch, daß man jede vernünftige Besteuerung des Besittzes der Wohlhabenden abgelehnt hat und ein Konglomerat von Steuern für die Besitzlosen beschlossen hat.

Direktor im Reichsschatzumt Kühn: Wegen der laut gewordenen Befürchtungen in bezug auf die Auslegung möchte ich betonen, daß diejenigen, welche auf Grund des Gesetzes eine Unterstützung erhalten, von der Regierung nicht als Personen angesehen werden werden, die eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten.

Damit schließt die Diskussion; die Vorlage wird nach den Beschlüssen zweiter Lesung mit den Anträgen Kreth an⸗

enommen. Bei der Abstimmung über Art. ILa Unter⸗

gin! arbeitslos werdender Arbeiter) wird der Antrag Everling⸗-Stresemann auf Ersetzung des Wortes Unterstützung durch „Entschädigung“ und auf Streichung der Worte „bis um Gesamtbetrage von 4 Mill. Mark“ in namentlicher Ab⸗ . mit 226 gegen 139 Stimmen abgelehnt.

Es folgt die Abstimmung über die Anträge Albrecht um Beschlusse zweiter Lesung. Ueber den ersten Äntrag, auch ie arbeitslos werdenden „Angestellten“ entschädigungsberechtigt zu erklären, findet ebenfalls namentliche Abstimmung statt; das Ergebnis ist die Ablehnung mit 218 gegen 151 Stimmen. Ein Pfuiruf, der von der äußersten Linken ertönt, wird vom Vizepräsidenten Dr, Paasche scharf gerügt.

Der zweite Antrag Albrecht, die „innerhalb zweier Jahre“ (anstatt „innerhalb des ersten Jahres“ nach Inkraft— treten des Gesetzeg arbeilslos werdenden Arbeiter zu entschädigen, wird in namentlicher Abstimmung mit 211 gegen 155 Stimmen verworfen; ein , enthält sich der Abstimmung. Auch die übrigen Anträge Albrecht werden abgelehnt. Der Antrag Giesberts, der an die Stelle des Art. a zweiter Lesung treten soll, wird darauf gegen die Linke und die National— liberalen angenommen. .

In namentlicher ,, wird darauf der Gesetz⸗ entwurf wegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes nach den Beschlüssen der dritten Lesung im ganzen mit 197 gegen 165 Stimmen genehmigt; 6 Mitglieder enthalten sich der Abstimmung.

Es folgt die dritte Lesung des Entwurfs eines Brannt⸗ weinsteuergesetzes.

26 3 den Beschlüssen zweiter Lesung liegt eine lange Reihe

mendements des Abg. Neh bel (bkonf vor, die größten⸗ tells redaktioneller Natur sind. dr e h nnd r. . tragen, einen neuen § 149 aufzunehmen, wonach der zehnte Teil des Aufkommens aus diefem Gesetz lane ur Be⸗ kämpfung der Trunksucht verwendet werden foll. Von der linksliberalen Fraktionsgemeinschaft ist u. a. beantragt, den 3 69a (Xergällungspflicht) zu streichen.

In der Generaldiskussion bemerkt der

Abg. Dr. Südekum (Soz.): Bel der Ankündigung einer großen umfassenden Reicht finanzreform rechnete man allgemein mit der Ab⸗ schaffung der Liebesgabe für die Branntweinbrenner. Wenn die Ab⸗ schaffung nicht gelungen ist, so nur deshalb, weil dieses Gesetz von Interessenten gemacht und von Interessenten zur Abstimmung gebracht ist. Die Liebetzgabe ist nicht bloß erhalten geblieben, fondern noch durch neue Bestimmungen über den Durchschnittöbrand ufw. gesichert worden, die wie eine jweste Mauer um die Kontingentsmauer gejogen sind. Eine gewerbliche Brennerei hat J S6, bei gleichzeitiger Hefeerjeugung 12,590 66 Belastung des Hektoliters, eine land⸗ wirtschaftlich' nur eine Belastung von 4 50 76. Viefe Bevorzugung der landwirtschaftlichen Brenneresen prägt dem Gesetz seinen Charakter als Fürsorgegesetz nicht für notleidende, fondern für einflußreiche land⸗ wirtschastliche Großgrundbesitzer auf. Stets hat man bisher abgelehnt, die Namen der Kontingentzempfänger zu nennen; die Regierung will nicht erkennen lassen, welche Grafen, Fürsten, Prinzen, Könige usw. an dieser Liebesgabe beteiligt sind; präsumtiv ist jeder daran beteiligt, der dafür hier im Hause stimmt. Die landwirtschaftlichen Brennerelen schließen gegen den jetzigen Zustand noch mit einem Plus ab. Das Schlimmste in diesem Punkte leisfet 3 69a (Vergällungs⸗ zwang). Im Zentrum hat man sich bemüht, eine gerechtere Fassung dieser Bestimmung zu schaffen. Der Abg Dr. Heim hat sie formuliert, aber alt er damit zu den Konserpativen kam, wurde ihm gesagt, diese würden lieber das Gesetz und die ganze Reform ab⸗ lehnen, als darguf verzichten. Das ist derfelbe Vorgang, der sich bei dem Bürgerlichen Gesetzbuch ereignete. Heute heißt es: Entweder , , oder Fall des Brannswein⸗ steuergesetzz. Dieses Gesetz ist ein Gesetz der Interessenten, der Spirituszentrale. Großkapitalistische Unternehmungen kaufen sich verbrauchte aktive oder inaktipe höhere Beamte, um sich deren Einwirkung nutzbar ju machen. Ich erinnere nur an die Uebernahme des Minssterialdirektors Mick. in die Verwaltung der Großen Berliner Straßenbahn. Ich könnte von Admiralen bei Krupp sprechen, deren Beziehungen man braucht. Das sind beklagenswerte Korruptionserschelnungen. Das Parlameyt war bisher davon noch verschont, einen parlamentarischen. Direktor hat sich ein großkapltalistisches Unternehmen Hisher noch nicht angeschafft. Aber? bat haben wir jetzt erlebt, venn der Abg. Kreth hat der Meldung nicht widersprochen, daß er als Ad fltor der Spirituszentrale angefstellt worden ist. Ich stelle fest, daß. biz neue Engagement den Abg. Kreth nicht verhindert bat, bei in g e n n nm, für dleses Gesetz zu votleren. Ich hoffe, Faß seine Tätigkeit hier künftighin nur eine ephemere sein wird; aber sein Name wird eingegraben sein in die Geschichte des Parlaments. Was unseren Antrag betrifft, so will er die Trunksucht in Deutsch⸗ land bekam fen, denn ein jeder Trunksüchtige bilder eine soziale Gefahr. Wir wollen nicht mit unserem Antrag eine Abstinenten⸗ he wegung fördern, sondern wir wollen prophylaktisch wirken. Die Beförderung des Verbrauchs an Trinkbranntwein gibt diesem Gesetz seinen besonderen Charakter. Sie tun gut, dat Gesetz abzu⸗ 1 oder wenigstens die Bestimmung anzunehmen, die wir bean⸗ ragen.

Preußischer Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich beabsichtige nicht, auf die sachlichen Aug⸗ führungen des Herrn Vorredners einzugehen, aber seine ersten Be⸗ kauptungen nötigen mich zu einem entschledenen Protest. Er hat eingangs seiner Ausführungen von beklagenswerten Korruptiong- erscheinungen gesprochen und hinzugefügt, daß unsere aktive und in— aktive Bureaukratie dem Einfluß des Großkapitalismus unterworfen sei. Gottlob! steht unser Beamtentum ju hoch, um derartige Vor⸗ würfe zu verdienen. (Bravo! Heiterkelt bei den Sozial dem okraten.) Unser Beamtentum ist vollkommen intakt und tut seine Pflicht ohne jede Beniehung zum Großkapital oder zur Großindustrie, und wenn der Herr Vorredner sogar von einem ausgeschiedenen Ministerial⸗ direktor gesprechen hat, der in den Privatdienst übergetreten ist, den ich nur oberflächlich kenne, so überlasse ich dieses Vorgehen der Be— urteilung des hohen Hauseg, einen Mann hier anzugreifen, der nicht imstande ist, sich hier zu verteidigen. (Bravo! Unruhe links.)

Abg. Kreth (Ekons.): Ich glaube, alle aaständigen Menschen auch in diesem Hause, sind daria einig (Vizepräsident 13 Paasche: Das dürfen Sie nicht sagen; in diesem Haufe sind nur anständige Menschen Daß nur' ein gemeiner Ehr⸗ abschneider .. . GFortgesetzter großer Lärm links, in dem die Worte des Redners verloren gehen. Ich kann die Herren beruhigen; ich bin vom 1. Oktober ab in die Verwaltung der Spiritus zentrale gewählt, ich habe aber davon, wie das Gesetz gestaltet wird, persönlich nicht den geringsten Vorteil, es ist ganz gleichgültig, ob Sie das Gesetz annehmen, oder wie Sie es gestalten. Ich habe mich über- haupt an der Beratung dieses Gesetzes so wenig wie möglich beteiligt. Wenn Sie aber alle Personen, die irgendwie Vertreter von Interessen⸗ vertretungen sind, vom Stimmrecht ausschließen wollen, so möchte ich wissen, wie viele von Ihnen gu den So zialdemek eaten) noch mit⸗ stimmen würden, denn Sie sind ja zum großen Teil besoldete Ver⸗ treter der Aibester.

Präsident Graf zu Stolberg: Ich bitte Sie, Abgeordnete nicht als besoldet zu bezeichnen.

Abg. Kreth (dtons.): Als ich aber ein Besoldeter des Spiritus. n, genannt wurde, habe ich nicht den Schutz des Präsidenten gehabt.

Präsikent Graf ju Stolberg: Wenn ich das gehört atte hätte ich Sie dagegen in Schutz genommen. d et .

Abg. Kret b (dkons.): Wenn hier einer solche Vorwürfe gegen mich erhebt, der nach seiner . Vorbildung wissen muß, daß er in dem Bewußtsein sprlcht, daß er draußen nicht zu bertrelen braucht, was er hier sagt, so muß ich das, selbst wenn ich von dem Präsidenten rektifiziert werde, als erbärmlich beleichnen.

Präsident Graf zu Stolberg: Der Ausdruck erbärmlich ist nicht parlamentarisch.

Abg. Dr. Südekum (Soz): Nach meinem Empfinden gehört der Abg. Kreth, nachdem er das hier zugegeben hat, eigentlich nicht mehr hierher. Ich habe nicht gesagt, daß der Abg. Kreth gerade aus diesem Gesetz Vorteil hat, sondern, daß die Spirituszentrale davon eine Sicherung ihrer Cxistenz zu erwarten hat, daß sie ihn engagiert und daß er für Lieses Gesetz zu votieren den guten Geschmack hat. Dabei hleibe ich.

Präsident Graf zu Stolberg: Sie dürfen einem Abgeord⸗ neten nicht vorwerfen, daß er auß anderen Grunden als nach seiner Ueberzeugung stimmt.

Damit schließt die Generaldiskussion.

In der Spezialdiskussion wird 8 1 ohne Debatte an— genommen.

Zum § 2 Cerbrauchsabgabe) beantragen die Abgg. Basserm ann (nl) u. Gen, die Verbrauchzabgabe für den Kontingentspiritus auf 1,10 M6, vom J. Oktober 1917 ab auf 1,15 M6 und vom . Oktober 1915 ab auf 1,18 6 und die Verbrauchsabgabe für den außerhalb des Kontingents her⸗ gestellten Spiritus auf 1,30 6 für das Liter Alkohol fesszu⸗

setzen. Bei der Abstimmmüng erklärt der Pruͤibent zunächst, daß

die Mehrheit gegen den Antrag slimme. Au den lebhaften Widerspruch der Linken, der sich darauf stützt, hoch n fr lich die Zentrumsreihen Lücken aufweisen, nimmt der Präfident die Gegenprobe vor und erklärt danach die Abstimmung für zweifelhaft. Bei der Auszählung wird der Antrag Bassermann mit 217 gegen 134 Stimmen abgelehnt. §z 2 wird unverändert n ,., (Abfindungsb ĩ u ndungsbrennereien) haben die Abga.— Bassermann, Dr. Weber u. Gen. die ,, , Hoch grenz⸗ für die Zulassung von 30 auf 50 h] beantragt. ie namentliche Abstimmung hierüber ergibt die Ablehnung gen lags un . gegen 148 e, g, Die Anträge ann zu wegen weiterer äßi iebs⸗ lll, 3 . ann, ach werden aus den Einnahmen an Betriebsauf— lage und dem dadurch angesammelten ell hefe ent ur gen, . , für den mit anderen ig unvollständig vergällten ü ü ö geh g verg und für ausgeführten . hb besagt: Der Bundesrat wird ermä ligt, für Branntwein, der zur Herstellung von Bleiweiß . Salzen mit einem anderen Mittel als Essig unvollständig ver⸗ gällt wird, den Vergütungssatz für vollständig vergällten n, er Abg. Neh bel (kons.) beantragt eine andere Fassun wonach diese Ermächtigung auch gelten soll bei der Il h. . . g. irc 2 oder , hergestelltem ; wein in Flaschen bis zu einem Liter ö bis . I w, ,. ; k . in Antrag Ablaß (fr. Volksp.) geht da in, in § 54 die Worte „mit anderen Mitteln als Essig“ zu . 8 Ein Antrag Bas serm ann (nl.) bezweckt das gleiche. Die Diskussion wird ausgedehnt auf 5 107, worin nach Beschluß zweiter Lesung der Holzessigsäure und aus essigsauren Salzen hergestellten Essigsäure eine Verbrauchtzabgabe von 24 3 fz 6. n n u g ist. 6. Antrag Nehbel will esen Satz au 3 erhöhen, ein Antr i 17 ern,, , h K Abg. Hausmann (n.) befürwortet d t ĩ zu 5 zi. Die Essis abt hl e, . , dürfe einen solchen Erwerbszweig nicht dem Ruin preisgeben. Abg. Schweickhardt (Südd. Volkep.) spricht fich zu Gunsten

des Antrages aus, befonders im Int j 4 fabrikanten. sonders im Interesse der sihdeutschen Essig

Abg. FreibAer von Gamp (Rp.): In Anerkennung der schwier Lage der Efsigfabrikanten haben wir im S 107 nicht k Hr e zweiten Lesung aufrecht erhalten, sondern eine Erhöhung der Ver⸗ brauchsabgabe für den Holjessig von 24 auf 360 vorgeschlagen. Damlt hoffen wir einen Ausgleich geschaffen zu haben. Wenn man die Belastung für Holzessig angemessen normiert, liegt ein Bedürfnis für eine Begünstigung des Alkoholessigs nicht vor, Die Vorredner könnten höchstens eine Erhöhung der Holzessigsteuer vorschlagen, die im Hause manche Sympathien finden würde. a,, .

Die Anträge Neh bel werden angenommen.

Den § 69a (Vergällungspflicht) beantragen die Abga. Ablaß und Genossen zu streichen, Abg. Baffermann 2 event, eine andere Fassung einführen, die auch die unvoll⸗ ständige Vergällung allgemein zuläßt. Die Anträge Nehbel schlagen eine redaktionelle Aenderung der Beschluͤsse zweiter Lesung vor.

Eine Debatte findet nicht statt.

Ueber den 69a in der Fassung des Antrages Nehbel erfolgt namentliche Abstimmung. Dieselbe er gibt . dieser Fassung mit 207 gegen 150 Stimmen bei 5 Ent⸗ Der Eventualankrag Bassermann ist damit er= edigt.

Zu den Bestimmungen des 5 102 über die amtliche Ueberwachung der Branntweinreinigungsanstalten bemertt der

Abg. Dienrich (kons): Im Interesse deg Mittelstandes .... Lautes Gelächter inks) Sie haben so viel vom Mittel stand gesprochen, daß Sie mir dies auch mal gestatten Tönnen. Finden Sle es nicht mittelstandsfreundlich, wenn man den kleineren Reinigungsanstalten unter 10 000 hl auch bie Vergünstigung zu⸗ teil werden läßt, unter Steuerkontrolle zu reinigen, weil bei einer höheren Steuerbelastung die großen Betriebe, die ohne Kontrolle reinigen, durch die Vergütung des Schwundes ganz ungeheuer bevor- zugt, sind? Diesem Gedanken sollten die verbündeten Regierungen wohlwollend gegenübertreten.

Die Antwort auf diese

Direktor im Reichgschatzemt Kühn: Frage ist nicht leicht. Wo aber Erscheinungen hergortreten, die es

wünschenswert machen, werden wir in Erwägungen eintreten.

Im § 103 wird abweichend von den Beschlüssen zwelter Lesung beschlossen, die Zollsätze für Branntwein in Fässern zu erhöhen, und zwar für Liköre auf 350 , für anderen Brannt— wein in Fässern auf 250 M6, für Branntwein in anderen Be— hältnissen auf 350 S6, für Aether und Kognaköl in Fässern auf 275 6, in anderen Behälmnissen auf 3560 6, für äther- und weingeisthaltige Riechmittel usw. auf 400 S6, für Essigsaure auf 12 bezw. 48 6, und den Bundesrat zu ermächtigen, diese Zollsätze vom 19. Juli 1909 ab auf 300, 2265, 300, 25, 36 350 6 herabzusetzen.

Den 5 4 will der Antrag Nehbel durch die in zweiter Lesung abgelehnte Bestimmung ergänzen: „Unter der Be⸗ zeichnung Kornbranntwein . nur Branntwein feilgehalten werden, der ausschließlich aus Roggen, Weizen, Buchweizen, Hafer oder Gerste hergestellt ist.“

Abg. Dr. Wiemer (fr. Volkep): Man kann nicht absehen, warum die noch vor drel Tazen mit großer Mehrheit abgelehnte Vorschrift jetzt wieder hergestellt werden soll. Seit Jahrehnten wird unter der Bezeichnung Kornbranntwein ein Prodist verkauft, das einen Zusatz von Kartoffelsprit hat.

Der Antrag Nehb el wird durch Auszählung mit 230 gegen 9 Stimmen angenommen. Die Verkündung des Ab— stimmungsresultats wird mit stürmischer, anhaltender, sich immer wiederholender Heiterkeit aufgenommen.

s. 1390 trifft Bestimmungen über die Rachsteuer. Nach dem Beschluß zweiter Lesung sollte sie 40 3 für das Liter . Der Antrag Nehbel schlägt Herabsetzung auf

S vor. Abg. Schweickhardt (Südd. Vollsp.) befürwortet die Herab⸗ setzung auf 25 8. 8 139 wird gemäß dem Antrag Nehbel angenommen.

Der Rest der Vorlage gelangt nach den Beschlüssen zweiter Lesung mit den Anträgen Nehbel ohne weitere Dis⸗ kussion zur Annahme.

Zu dem Antrage Albrecht auf Anfü ung eines neuen Schlußparagraphen, wonach der zehnte Teil des Aufkommeng aus diesem Gesetz jährlich für die Zwecke der Trunksucht⸗ bekämpfung verwendet werden soll, haben die Abgg. Wölz l (nl.), Dr. Mugdan und Dr. Müller⸗Meiningen . Volksp.) die

ö

Aenderung beantragt, nur den hundertsten Teil des Aufkommens für diesen Zweck zu verwenden.

Abg. Wöli l (nl) erklärt sich mit der Grundt denz des soz demokratischen Antrages einberstanden. J c beengte en mee. r 3 ö. und neh. ö. damit auf dem Ge⸗

giene erreicht werden. re e h. erden ndere Länder hätten auf diesem

Staatssekretär des Reichsschatzamts S ydow:

daß unter uns wohl niemand ist, der die Bestrebungen zur Be—⸗ kaͤmpfung der Trunksucht nicht gern unterstützen würde. Eine andere Frage ist es aber, ob es Sache des Reichs ist, hier einzutreten. (Rufe links: Jawohl Sie können doch nicht jede nützliche Aufgabe dem Reich auferlegen. Für diese Art der Tätigkeit kommt in erster Linie die Privatwohltätigkeit und Fürsorge in Betracht. (Oho! linkgz. Sehr richtig! rechts) Vor allen Dingen aber frage ich: wie steht diese Frage hier mit dem Gesetze in Zusammenhang? (Sehr richtig! rechts.) Es kann doch wohl niemand behaupten, daß durch ein Ge⸗ setz, welches tatsäͤchlich eine Verteuerung des Trinkbranntweins jur Folge hat, die Trunksucht befßrdert wird. Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen. (Bravo! rechts)

Abg. Freiherr von Gamp (Rp.): Die Preiserhöhung des Trink= hranntweins von 1837 hat einen Konsumrückgang 36 Millionen Liter zur Folge gehabt. Das war eine erfreuliche Seite der da⸗ maligen Steuererhöhung. Mit Sicherheit läßt sich annehmen, da auch jetzt der Trinkbranntweinkonsum ganz erheblich . gehen wird. Diese gute Selte des Ge etzes müßten auch Sie an⸗ erkennen. Im Etat finden sich viele Posttionen für Zwecke, für die das Reich noch viel weniger zuständig ist. Der Gedanke findet auch bei ung die größte Sympathie, und wenn Sie ihn in einer Re—⸗ solution äußern wollen, so werden wir ihr gein beitreten.

Abg. Dr. Mug dan (fr. Volkzp.): Nach der Reichsverfassung untersteht die Medijinalpollzei dem Reiche, zu deren Aufgaben aber gehört sicherlich mit in erster Linie die Bekämpfung der Trunksucht. Wenn der Vorredner sagte, er habe Sympathie für den Gedanken, so ist das außerordentlich kläglich.

Abg. Südekum (Soz.): Auch aus dem Totalisatorgesetz werden den einzelnen Staaten Beiträge für die Förderung der Pferde⸗ zucht zugewiesen. Die verbündeten egierungen würden das ganze Gesetz an solcher Bestimmung nicht scheitern lassen, aber Sie haben eben nicht den moralischen Mut, sie anzunehmen.

Abg. Raab (wirtsch. Vgg. ): Auch ich sympathisiere mit dem Grundgedanken des Antrageg, was mir aber mißfällt, ist, daß die Antragsteller Gelder hergeben wollen für einen an sich lobenswerten. Zweck, obgleich sie für die Aufbringung dieser Gelder vorher keinen Finger gerührt haben. Ich würde Ihnen vorschlagen, den Antrag dahin zu ändern, daß 1 60 des Er⸗ trages der von Ihnen bewilligten Steuern dafür aufgewendet wird.

Abg. Speck (Zentr.): Dem Antrage stehen auch wir sympathisch gegenüber, halten aber das Reich nicht für zuständig. Sie können bei der Beratung des Etats eine Resolution einbringen, dann wird der Gedanke reifsich erwogen werden.

Abg. Gothein (fr. Vgg.) (mit Heiterkelt und Zurufen empfangen): Sympathien sind eiwas sehr Schönes, aber sie lassen sich nicht in Geld umsetzen. Der Berliner fagt: Wat ick mir dabor koofe. Wollen Sie wirklich etwaß schaffen, so müsfsen Sie dem An⸗ trage zustimmen.

. Der Antrag Albrecht wird abgelehnt, der Antrag Wölzl in namentlicher Abstimmung mit 267 gegen 151 Stimmen bei 7 Enthaltungen verworfen. In der Gesamtabstimmung wird die Vorlage in nament⸗ licher Abstimmung mit 229 gegen 137 Stimmen bei 2 Stimm—⸗ enthaltungen definitiv genehmigt.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Schluß 66/9 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 10 Uhr. , 3 e , betreffend Aenderungen im Finanz⸗ wesen, und der Novellen zum aumwein⸗, St . Wechselstempelgesetz) n h *

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zu sammengestell te Nachrichten für Handel und Jann sr ö

Rußland.

Zolltariflerung von Waren. Laut Beschlusses des Tartf⸗ komitees vom 28. April 8d J., Nr. 197, sind 2 6 Gegenständen aus Eisenblech durch farbige Ränder oder Streifen auf einem allgemeinen Fond von anderer ann 1h ei , , , r f welche die Gegen⸗

ände na tt. 194, P. 2, des Tarifs zollpflichtig machen. irku des Zolldepartementß dom 5. Mai 1980s, Rr. ch g 6a

Geflochtene Erzeugnifse (Bänder und Borten die Gummifäden enthalten, sind nicht, wie es bisher z ge⸗ schehen, nach Anm. J zu Art. 88 des Vertragstarifs, sondern nach dem entsprechenden Buchstabhen des Art. 266, P. 2, des Tarifs zu verjollen, da das in Anmerkung 1 ju Art. 88 dez Vertragstarifs vor⸗ e. Versollunge erfahren, wie aus P. 2 der Anmerkung deutlich heren g, 6h , k . nicht auf geflochtene

rzeugnisse bezieht. rkular de olldepartementß vom 5. 1909, Nr. 13 525) . 7 9

Portugal.

Vorübergehende Freigabe der Weiseneinfuhr und Festsetzung des Einführjolls auf Weiten. Zufolge einer Töniglichen Verordnung vom 1. Junt d. J. können 8 Millionen Kilogramm Wesen, die nach dem Gutachten dez Laindwiitschaftsrats bis zum Ablauf des mit dem 31. Jul! d. J. endenden Erntejahrg für den heimischen Verbrauch noch erforderlich werden, zur Bereltung von Brot, Teigwaren, Zwieback und Bigkuits bis zum 10. Jul d. J. . . von 6.5 Reis für 1 Kg eingeführt werden. ( Diario do

OVerno.

Griechenland.

Zollfreie Einfuhr von Geweben usw. die nach der Ver⸗ arbeitung zu Krawatten unter Zollverschluß wieder⸗ , . oder beim Zollamt Syra eingelagert werden. Eine Königliche Verordnun vom 12. März 1909 bestimmt auf Grund des Abs. 6 des Gesetzes vom Ji. Februar 19011) und der Artikel 1 bis 7 deg Gesetzeg vom 13. Februar 1893,ů) daß die zollfreie Einfuhr pon. Rohstoffen zur Herstellung von Krawatten und die Ausfuhr der eren . . 4 oder ihre Einlagerung * am ia unter den Bedingungen der Königlichen Ver⸗ ordnung vom 22. . 1801 gestattet ist. . 9 Griechische Regierung zeitung.)

ollbehandlung von künstlichem Indigo. Nach einem gilaf⸗ des griechischen Finanzministeriumg an den ollamtgvorsteber in Piraus vom 22. April 196g ist künstlicher Indigo dem natür⸗ lichen Indigo jolltarifarisch gieichzustellen und nach der Tarif. Nr. 59 p pet e em li mit 10 Drachmen in Metallgeld für 105 Ota ju ver N Peutscheg Handelgarchlp 1901 1 S. 468. ) Ebenda 1893 1 S. *

=.

Meine Herren! Ich kann meinem Vorredner ja darin beitreten,