alles einverstanden darüber, daß die Wertzuwachtzsteuer eingeführt werden sollte. (Sehr richtig! rechts) Mit Einstimmigkeit ist damals die Aufforderung an die Regierung ergangen, die Wertzuwachasteuer für Immobilien einzuführen. In dem zweiten Stadium, in welchem der Kommlssiongantrag hier zur Beratung stand, wußten sich die Herren von jener Seite des Hauseg nicht genug zu tun in der Ver schärfung der von mir gegen eine sofortige Einführung der auf der Grundlage dieses Antrags geltend gemachten Bedenken. (Sehr richtig! rechts) Der Herr Abg. Cuno hat — man kann wohl sagen mit ätzendem Spott — gewisse Schwächen des Kommissionsvorschlags übergossen. Jetzt kommt der Herr Abg. Cuno und beklagt sich darüber, daß man die Sache nicht sofort gemacht habe. (Hört, hört! rechts.) Da sich die Einwände des Herrn Vorredners zum Antrag des Grafen Westarp auf die gesetzgeberische Vorbereitung der Wertzuwachs steuer benehen, die den verbündeten Regierungen obliegt, so finde ich mich doch veranlaßt, über die Bedeutung, die ich dem Antrage beilege, einige Worte ju sagen. Das kann ich um so mehr tun, als ich diesen Weg, der jetzt eingeschlagen ist, bei Beginn der jweiten Lesung selber empfohlen habe. (Abg. Singer: Also eine beim Grafen Westarp be⸗ stellte Arbeit) — Wenn Sie das bestellte Arbeit nennen, daß eine Meinung, die ich selbst vorgeschlagen habe, nachher bei der Mehrheit des Reichgtag8 Zustimmung findet — meinethalben!
Ich habe damals den Gedanken vertreten — und darüber war im ganzen Hause Einverständnis —, daß bei der Regelung der Wert⸗ zuwachtsteuer den Gemeinden ein Teil des Auftkommens gewährt werden solle und müsse. Das steht mit gemeinschaftlichem Einver⸗ ständnig, ich glaube, aller Freunde der Wertzuwachssteuer fest, und das Gegenteil davon ist auch hier in dem Antrage des Herrn Grafen Westarp nicht gesagt. Was im Absatz 2 zum Ausdruck gebracht ist, ist folgendes, daß nämlich die Gemeinden, die schon am 1. April d. J. die Wertzuwachssteuer besaßen, eine vorzugsweise Behandlung ver⸗ dienen. Dag steht durchaus nicht im Widerspruch mit dem Grundsatz der gleichmãßigen Behandlung aller Steuerzahler, wie der Herr Abg. Südekum gemeint hat, sondern das ist eine Bestimmung, wie wir sie alle Augen⸗ blicke treffen, wenn wir den Besitzstand durch Uebergangsbestimmungen schonen. Aus dieser Fassung geht hervor, daß erstens die Gemeinden⸗ die am 1. April schon die Wertzuwachgsteuer haben, eine Zeitlang noch im Besitz ihrer durchschnittlichen Einkünfte bleiben sollen (Zuruf links: wie will man das machen?) — das werden Sie ja sehen — (Heiterkeit, und daß zweitens die Gemeinden, die sie jetzt einführen, jwar einen Anteil behalten sollen, aber keinen Anspruch auf Schutz ihres Besitzstandes haben sollen (Zuruf links: wo steht das). Insofern ist es für die, die sie schon haben, eine gewisse Beruhigung und für die, die sie neueinführen ein gewisser avis au lecteur, daß sie die Höhe ihrer Erträgnisse nicht als dauernd ansehen.
Wenn nun die Ansicht geäußert worden ist, daß, wenn die Ein⸗ führung der Wertzuwachssteuer jetzt angekündigt wird, die Spekulation dadurch befördert werden würde, so will ich zunächst sagen, daß schwerlich die Spekulation auf eine Tatsache, die erst in 2 bis 3 Jahren eintritt, sich mit Sicherheit wird einrichten können, daß es zweitens aber noch Wege geben wird, wenn nach der Entwicklung, die die Sache nimmt, sich Mißbräuche herausstellen, diesen Mißbräuchen nach⸗ drücklich zu begegnen. (Zuruf links: Wie?) Ich werde mich natürlich hüten, zu sagen, wie ich mir das denke; denn sonst würde ich der Spekulation die Wege weisen, die sie gehen soll. (Bravo! rechts und in der Mitte. — Lachen links.)
Abg. Dr. Mü l ler⸗Meiningen (fr. Vollep.): Das wahrste Wort, das der Schatzsekretär in dieser ganzen Debatte gesprochen hat, war das: Es ist ein merkwürdiges Schauspiel'. Eine derartige Gesetzmacheret ist allerdings bisher in keinem Parlament der Welt vorgekommen. Kein Wort ist scharf genug, um ein solches legislatorisches Vorgehen zu kennzeichnen. Der Schatzsekretär hat zugestanden, daß er den Antrag selbst fabriziert hat! Das nennen Sie eine Finanzreform. In Wahr
heit ist es die babylonische Verwirrung auf dem Gebiete der Finanzen! (Lebhafter Widerspruch rechtg und im Zentrum.)
Abg. Dr. Südekum (Soz.): Die Rede des Schatzsekretãrs nimmt den Gemeinden jede Hoffnung auf eine Ergiebigmachung ihrer Wert⸗ zuwachssteuer.
Ueber den Antrag Graf Westarp, betreffend die Wert⸗ zuwachssteuer, wird namentlich abgestimmt, der Antrag wird mit 222 gegen 128 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen ange⸗ nommen.
Der Grundstücksübertragungsstempel wird nach einem weiteren Antrag Graf Westarp von 1M auf 13 ir herab⸗
esetzz. Auch die übrigen Anträge des Grafen Westarp zu der . 12 werden angenommen.
Endlich liegt hier ein Antrag des Abg. Grafen von Carmer⸗Zieserwitz (dkons) vor, betreffend die Regelung des Umsaßtzstempels für den fideikommissarisch gebundenen Grundbesitz. Danach soll in 30 jährigen Zeitabschnitten eine Abgabe von 1/3 pCt. des Werts entrichtet werden.
Abg. Graf von Carmer (kons.) führt aus, daß damit eine Aus⸗ gleichzabgabe für den Grundbesitz geschaffen wird, der nicht der Ver⸗ äußerung unterliegt. Die Abgabe soll auch in jährlichen Geldbeträgen von gleicher Höhe bezahlt werden können.
Der Antrag wird unter großer Heiterkeit der Rechten und des Zentrums einstimmig angenommen. .
In der Gesamtabstimmung wird die Novelle zum Reichs⸗ . in welches auch die neue Talonsteuer eingefügt worden ist, definitiv genehmigt.
Zur dritten Lesung der Novelle zum Wechselstempel⸗ esetz liegt der Antrag von Gamp⸗Müller⸗Fulda und enossen vor, den Beschluß zweiter Lesung, wonach die
Wechselstempeisteuer nur für Wechsel, die uͤber 6 Monate laufen, für jede weiteren 6 Monate von neuem zur Erhebung gelangen sollte, wieder aufzuheben und die Vorlage wieder herzustellen, wonach der Wechselstempel wiederholt fällig ist, wenn der Wechsel länger als 3 Monate läuft, und zwar zunächst für die nächsten Monate und dann für jede weiteren 6 Monate.
Ohne Debatte wird der Antrag angenommen, ebenso der Antrag derselben Antragsteller, das Gesetz mit dem 1. August 1909 in Kraft treten zu lassen.
In der Gesamtabstimmung wird auch dieser Gesetzentwurf definitiv angenommen,
Damit ist die Tagesordnung und die Finanzreform er⸗ ledigt. (Lebhafter Beifall rechts und im Zentrum.)
Schluß 6u /, Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. e, g,, ,, Rechnungssachen, kleinere Vorlagen,
ahlprüfungen. )
Nr. 27 der Verzffentlichungen des Kgiserlichen Ge⸗ sundheitzamts! vom 7. Juli 19809 hat . Inhalt: Bemerkung jur Krankenhausstatlstik. — Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankbeiten. — Sterbefälle im Mai. — Zeitweilige Maß⸗ regeln gegen Pest. — Deggl. gegen Cholera. — Mitteilungen aus Britisch⸗Ostindien, 1993 und 1967. — Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Unlauterer Wettbewerb. — Thermometerprüfung. — Pest, Cholera ꝛc. — (Preußen.) Därme. — Milibrand. — Geistegkranke. — (Reg. ⸗Bej. Posen.) Trichinenschau. — (Bayern.) Chemische Wäscherelen. — (Sachsen) Zahnärzte. — Gr Blei⸗ haltige Farben. — (Ungarn.) Fleischbeschau. — (Frankreich) Fleisch. — gh Bier, Essig. — Feite. — (Niederlande) Fleischausfuhr. (Großbritannien. Irland.) Tuberkulose. — Neu · Seeland. Opium. — Tierseuchen im Auslande. — Maul⸗ und Klauen⸗ seuche in der Schwehß. — Tierseuchen in Rußland, 4. Vierteljahr 1906. — Desggl. in Britisch Ostindien, 1906.08. — Zeitweilige Maß⸗ regeln gegen Tierseuchen. , Reg⸗Bez. Marienwerder, e — Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften. (Oesterreich. Aerzteordnung. — Cn fh (Preußen. Berlin.) Pilze. — Milch⸗ konservierung. — (Schwein.) Faulbrutversicherung, 1908. — Geschenk⸗ liste. — Monattztabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, Mai. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Deggl. in deutschen Stadt und Landbenrken. —
Witterung.
Nr. b4 des Zentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ egeben im Ministertum der öffentlichen Arbeiten, vom TJ. Juli 1909, at folgenden Inhalt: Eisenfahnfährverbindung Saßnitz — Trelleborg. —
Die Auzstellungs⸗ und Festhalle in Frankfurt a. M. (Schluß.) — Ueber das Wärmeleltungsvermögen verschiedener Fußbodenbeläge. — Bücherschau.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungõ⸗ maßregeln.
St. Petersburg, 11. Jull. (W. T. B.) Vom 9. zum
10. d. M. sind 124 Neuerkrankungen und 47 Todesfälle an Cholera,
eit gestern 111 Neuerkrankungen und 36 Todesfälle zu verzeichnen. ie 6 der Kranken beträgt gegenwärtig 797.
Sandel und7 Gewerbe.
Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat Juni abgerechnet: 4312 210 800 6.
Nach der Wochen übersicht der Reichsbank vom 30. Juni 1909 betrugen (4 und — im Vergleich zur Vorwoche): Aktiva: 1909 1908 1907
Metallbestand ¶ Be⸗ 60. 60 6 stand an kurßtz⸗ sähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aut⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 4M berechnet)
darunter Gold
764 677 000 Gestand an Reicht⸗
lassenscheinen
Bestand an Noten anderer Banken
Bestand an Wechseln
Bestand an Lombard⸗ forderungen
1028692 000 1031799 990 830 710 0090 123 72 00 (— S6 O20 00) -· 157 029 000)
66 598 0090 63 146 0900 S7 1656 0090
— 65378 000 (— 6 218 000) ( — 203000)
10 308 009 9 049 000 8 042090 20722 000) (— 23 205 000) (— 22 876 000) 1180548 000 1127 098 000 1314679 0900 od 306 00 4224 990 000) Æ 316146 000)
208 309 0909 164 064 0090 206 750 000 lI24 063 000) FCI100 522 000) ( 132 526 000)
Bestand an Effekten 280 349 000 141 788 000 103 781 000 ( 96 262 000) (4 S9 084 000) (4 49375 000) Bestand an sonstigen
. 163 277 000 160 163 000 92 203 000 = h 735 000) — 16597 000) (— 4147 000) Passiva:
Grundkapital Reservefonds.
180 000 000 (unverandert) 64 814 000
130 000 000 (unverandert) 64 814 000 (unverandert) (inverändert) (unverändert)
1886 325 000 1792 623 000 1728764 000 (443 757 000) (396 348 000) (4345 866 000)
773 217 000 615137 009 626 621 000 ¶ 93 hh 000 (- 115 379 00 (— 14227 000) 33 725 000 44 533 000 43 122 000 (4 1982 000 4 1587 000 (4 2153 000)
180 000 000 (unverandert) 64 814 000
Betrag der um⸗ laufenden Noten.
sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten .
sonstige Passia ..
(Aus den im Reichsamt des Innern jusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )
Oesterreich⸗ Ungarn.
Aenderungeiniger Bestimmungen der Durchführungg⸗ vorschrift jum Zokltarifgesetz und der Erläuterungen zum Zolltarif. Cine Verordnung der österrelchischen Ministerien der Finanzen, des Handels und des Ackerbaues vom 18 Juni d. J. ergänzt und ändert einige Bestimmungen der Durchführungtporschrift zum Zolltarifgesetz und der Erläuterungen zum Zolltarif (s. Deutsches Handelgarchiv 1966 1 S. 1350).
Die Ergänzungen und Aenderungen betreffen: die Zollbehandlung der Energoßgapparate der Firma Energos u. Co. in Dresden, der bleihaltigen Farben und Kitte, von Kindertrompeten, trommeln, geigen u. dal, nicht pränse gearbeitetem optischem Spieljeug, als
pleljeug dienenden Augengläsern, von Ziegeln und Bauornamenten aus gemeinem Steingut, prästse gearbeiteten Kaleidoskopen, Zauber- laternen und präzise gearbeitetem optischen Splelzeug, mechanischem ö, als Erzeugnis der Prässiong mechanik und elektrischem pieljeug.
Vie Verordnung ist im TLIV. Stück des Relchsgesetzblatts für
die im Reichtzrat veriretenen Königreiche und Länder veröffentlicht.
Rußland.
Behandlung von eingeschmuggelten Brieftauben und Vorschriften für die Abla ö von Tauben, die auf Grund einer besonderen Erlaubnis zugelassen werden. Laut Zirkularß des Zolldepartementz vom 29. April d. J., Nr. 12544, sind alle bei der Einschmuggelung nach Rußland er⸗ griffenen ausländischen Brieftauben zu vernichten und bei der Ablassung von Tauben, die auf Grund einer besonderen Erlaubnis des Finanz⸗ ministerg eingeführt werden (Anm. ju Nr. 40 des Tarifs), den Personen, welche dle Einfuhrerlaubnis erhalten haben, Reperse darüber abjufordern, daß die eingeführten Tauben nicht zur Gattung der Brief⸗ tauben gehören und nicht zur Abrichtung für den Postdienst bestimmt
sind; ferner ist von dem Ginführer genau anzugeben, wohin die Tauben
bestiiamt sind. Der Revers ist unverzüglich der örtlichen Polizel⸗= behörde zuzustellen, die darüber zu wachen hat, daß die dadurch über⸗ nommenen Verpflichtungen eingehalten werden.
maar n , e.
Ita lien.
Außerkurssetzung der 20 Centesimistüche aus legiertem Nickel. Laut Königlicher Verordnung vom 13. Junk d. J. gelten die 20 Centesimistücke aus legiertem Nickel mit der Jahreszahl 1894 und 1895 nach dem 30. Juni 1910 im Königreiche nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel; vom 1. Juli 1910 ab werden sie yon den Iffentlichen Kassen bei der Entrichtung von Staatsabgaben nicht mehr angenommen und können vom gleichen Zeitpunkt ab von Privaten zurückgewlesen werden. Vom 1. Juli 1910 ab bis jum 50. Jun 1914 werden die 20 Centesimistücke aus leglertem Nickel bei den Staatskassen des Königrelchs gegen 20 Centesimi⸗Stücke aus reinem Nickel oder gegen Bronzemünzen oder in Ermangelung solcher gegen andere gesetzliche Münze umgetauscht. Die big zum 30. Juni 1914 nicht zum Umtausch vorgelegten Stücke gelten als verfallen.
(Gazzetta Ufficiale.)
Türkei.
Getreideausfuhrverbot. Die Ausfuhr von Getreide aus dem Wilajet Tripolis ist bis auf weiteres verboten.
Belgien.
ö von Waren. Mit Graphit ge⸗ mischtes Fett zum Schmieren von Fahrradketten, in kleinen Umschließungen aus Eisenblech, ist als ‚Kurz⸗ und Quincalllerlewarenꝰ mit 13 v. H. des Werts zu verzollen.
Aeroplane und andere Apparate zur Luftschiffahrt sind als ‚Maschinen, mechanische Vorrichtungen und Werkzeuge, andere, nach dem dem Gewichte nach überwiegenden Bestandtell zu verjollen. ECbenso sind Propeller (hélices) und alle im Tarif nicht besonders aufgeführten Teile davon zu behandeln.
Es versteht sich, daß Ballons zu Luftschiffabrtsauf⸗— stiegen, einschließlich der einjelnen Teile, als wissenschaftliche In= strumente und Apparate“ zollfrei bleiben.
Mauerziegelausgewöhnlichem Steinzeug, weder glasiert noch gefärbt, sind als gewöhnliche Tonwaren, anderwelt nicht genannt,“ mit 1.25 Fr. für 1060 kg oder nach Wahl des Einbringers mit 10 v. H. des Wertes zollpflichtig. sy Eisenbahnschwellen aus Stabl, auch mit gebohrten Löchern, sind als „Eisen und Stahl: Eisen, geschmledet oder gewalt, und Stahl in Stangen oder Platten“ mit 1 Fr. für 100 kg zu ver⸗ zollen. Ausgetiefte (embouties) Schwellen dieser Art sind als Schmiedeelsen· und Stahlwaren, besonders benannte Waren,“ mit 2 Fr. für 109 kg zollpflichtig.
In Stahlhütten und Gießerelen gebrauchte Graphitstöpsel zum Verschließen der Ausflußmündungen von Gießkellen unterliegen als „Maschinen, mechanische Vorrichtungen und Werk⸗ zeuge, andere: aus Kupfer oder jedem anderen Stoffe“ der Ver⸗ jollung mit 12 Franken für 100 kg.
Platten aus undurchsichtigem Milchglas, — deren äußere Oberfläche mittels eines dem Bilderabziehen ähnlichen Ver⸗ fahrens verziert und mit einem genügend widerstandssähigen Firnis überzogen ist, auf deren anderer Oberfläche körnige mineralische Stoffe zur Erzielung von Unebenheiten aufgetragen sind, sodaß die Platten bei Verbindung mit Zement, Gips oder Mörtel haften bleiben, — sind als Glaswaren, andere“ mit 19 v. H. des Werte zollpflichtig.
(Rundschreiben des Finanmmninisters.)
Internationaler Straßenkongreß und damit verbundene internationale Fachausstellung in Brüssel 1910.
Unter Mitwirkung der, Association internationale permanente des Congrès de la Route“ wird in räumlicher und zeitlicher Ver⸗ bindung mit der Brüsseler Weltausstellung im Jahre 1910 die Organisation einer Sonderausstellung für Wegebau in einem eigenen Pavillon geplant.
Zur Ausstellung werden kommen alle Materiallen, Maschinen und Werkzeuge, die dem Straßenbau und der Straßenunterhaltung dienen, ebenso wie jedes Hilfsmittel, das zur Orientierung deß Publikums bestimmt ist. Die notwendige Ergänzung des praktischen Teiles wird eine Sammlung von Karten, Plänen, Modellen und Photographien, über alte und neue Verkehrswege, ihre Konstruktionen und die Mittel zu ihrer Unterhaltung bilden.
Der Zweck des Ganzen ist, dem Besucher ein vollständiges Bild über die Fortschritte des modernen Wegebaues zu geben.
Interessenten für diese Ausstellung wollen sich mit Anfragen an das Bureau des Reichs kommissars für die Weltausstellung in Brüssel 1910, Berlin NW. 6, Luisenstr. 33/34, wenden.
Industriebegünstigungen in Rumänien.
Der rumänische Ministerrat hat auf Grund des Industrie⸗ begünstigungsgesetzeß nach dem „Bukarester Staatgzanzeiger⸗ vom 26. Maß / 8. Juni d. Is., Nr. 43, den nachfolgenden Fabriken be⸗ ziehungsweise Werken die zollfreie Einfuhr für Maschinen, Maschinenteile und Zubehsrstücke auf die Dauer eine Jahres gewährt, und jwar:
der Gerberei Vasile Gheorghiu & Co. in Ploesci vom 25. Mais7. Juni 1909 ab,
der Fabrik für Papier, und Kartonarbeiten Gheorghiu & Rädulegcu in Ploesci vom 25. Mais7. Juni 1909 ab,
dem Sägewerk Dienermann C Wechsler fit in der Gemeinde Därmänesti, Beiüirk Büenu vom 22. April 1909 ab,
der Tuchfabrik in Azuga der Aktiengesellschaft vorm. Rhein Scheser & Co. vom 13.26. Mai 1909 ab,
der Weberei und Seilerei der Aktiengesellschaft Dräghiceanu, Christegcu & Co. in Bukarest vom 23. Juntss. Juli 1909 ab,
der Aktiengesellschaft,Metalurgia româna“ vorm. Lemaitre in Bukarest vom 6/19. Mai 1909 ab,
der Papierfabrik der Rumänischen Aktiengesellschaft C. u. J. Schiel in Butsteni vom 6 / 1. Mal 1909 ab,
der Stearinkerjen⸗ und Seifenfabrik der Aktiengesellschaft Kontzelmann u. J. Moeßner in Galatz vom 5.18. Juli 1909 ab.
Dleselben Begünstigungen auf die Dauer von 15 Jahren sind gewährt worden:
der Fabrik für Petroleum und dessen Derivaten Prahoba. des E. Uschersohn u. 8. Edelstein in Ploesei,
der Fabrik chemischer Produkte und Parfümerie⸗ artikel ‚Floriea“' in Craiova des Grigore Petrino.
Ferner ist dem elektrischen Werk „Uzing Electric“ in Sinai“ die zollfreie Einfuhr für Maschinen, Maschinenteile und Zubehörstücke, die nur im Werke selbst und nicht anderswo verwendet werden, vom 12.25. Mal 1909 ab big zum Erlöschen der anderen ihm ii, , Vergünstigungen bewilligt worden.
gesetzes sind gewährt:
der Brauerei ‚Trajan“ des Rudolf de Artner in Tur nu⸗ Severin und
der Mühle Jacob Graf in der Gemeinde Bigtritza bei Turnu⸗ Severin,
sowie bis zur Herstellung derselben im Lande der Portland⸗ Zementfabrik des Ing. Joan G. CFantacujnno in Braitla.
Endlich ist der Tuchfabrik in Bubusi der Aktiengesellschaft
Sl ein big jur Abänderung des Industriebegünfligungsgesetzs bewilligt
worden. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Bukarest.)
ie gleichen Begünstlgungen bis jur Abänderung des Industrie⸗
für Textilindustrie die zollfreie Einfuhr von 30 000 kg
Dänemark.
Zolltarifentscheidungen. Es sind abzufertigen:
nach Tarifnum mer 6 (1 kg 10 Oere):
Salieylpflaster aus Zeugstoff, der mit anderen Beflandteilen als einer Lösung aus Gummi, Kautschuk oder Leim bestrichen ist.
Cerebossali?, eine Mischung aus Salz und phogphorfaurem Kalt, dem präparierte schwefelsaure Magnesia zugesetzt ist.
nach Tarifnum mer 46 (freh:
Blutmelasse futter aus Melasse, getrocknetem Blut und Erdnuß—⸗ kleie, sofern sich die Ware nur als Futterstoff eignet.
Re isabfall, sogenannter Futterbruch⸗, als Hühner und Schweine⸗ , . 466 , , zum . i , n, Reis, der
mit etwas Samen und einem geringen Teile unreiner Stoffe ver— mischt ist. Wert der Ware 1-7 1 für 1 Kg. ö ,
Melassefutter, Melasse gemischt mit Weizenkleie oder ähnlichen Stoffen, ohne Rücsicht auf den größeren oder geringeren Gehalt an Melasse (Zuckergehalt), wenn es bei der Einfuhr als Futterstoff angemeldet wird und nach Ermessen der Zollbehörde nur alt solcher und nicht zu anderem Gebrauche, jz. B. um daraus die darin enthaltene jollpflichtige Melasse zu gewinnen, verwendet werden kann.
nach Tarifnummer 86 1 kg 4 Oere):
Bimsstein in Stücken (viereckigen Blöcken) aus gepulvertem Bimsstein. ice 1 n n . , t
' el ⸗ Leim, der als ung in Leimfarbe verwendet wird und, aus Weizenstärkekleifter besteht, dem ein stark riechender anti septischer Stoff zugesetzt ist.
als Gespinstwaren:
Bei der Tarifierung von Säcken bleibt der Aufdruck des Firmen⸗ stempels oder der Qualitätzbeieichnung des Inhalts außer Betracht.
nach Tarifnummer 111 (frei):
Teerpappe, eine mit Teer durchgetränkte, iz mm dicke Platte aus Werg oder ähnlichen Spinnstoffen, denen Strohteile und andere Abfabsstoffe beigemischt sind.
nach Tarifnum mer 117 (1 kg 30 Oere):
Zweidrähtiges, lose gejwirnteg, gefärbtes Wollengarn jur Her—
stellung von Smyrnateppichen. nach Tarifnum mer 128 (1 kg 4 Oere):
Fußteppiche oder Fußt ep pichstoffe, ausschließlich aus un—
gefärbtem Stroh oder Schilf gewebt. nach Tarifnummer 134 kg 22 Oere):
Stroh oder Schilfmatten aus zum Teil gefärbtem Schilf oder Stroh gewebt, im übrigen aber ohne Verbindung mit anderen 9 n, if 142 6
na arifnum mer kg 10 Oere 4 6 v. H. des Wertes): ö d
Fischernetze aus Baumwolle, an der einen Längsseite mit Kork—
stücken, an der anderen mit Tauwerk versehen. nach Tarifnummer 1415 1 kg. z Kronen):
Weiße Taschentücher, in der einen Ecke mit einem gestickten Buch⸗ staben aus Baumwollengarn, worin sich zwei Reihen Oeffnungen von mindestens der Dicke eines Fadens befinden.
Tragbänder aus Baumwollenband, gewebt aus gefärbtem und un gefärbtem Baumwollengarn, mit Schnallen usw. sowie mit Strippen aus dicken Baumwollenlitzen versehen, die uber eine Einlage von Baumwollenfäden e . sind.
nach Tarifnum mer 154 ( kg 50 Oere):
Sogenannter Eisenfilz (hergerichteter Film zum Isolieren) aus stark zusammengepreßtem, ungefärbtem Wollfilz.
Sogenannte Kameel haartreibriem en gewöhnlicher Art aus Baum⸗ wolle mit Einschlag aus Viehhaar, ohne Rücksicht auf den etwaigen Gehalt an Kameelhaar.
nach Tarifnummer 169 (1 kg 10 Oere):
Korkplatten in Größen von etwa m im Gevlert aus Kork spänen, die durch verschiedene Bindemittel, wie Asphalt und Wasser⸗ glas, jusammengehalten werden.
nach Tarif num mer 176 (frei):
Gezogene Röhren aus Eisen oder Stahl mit aufgeschraubten Muffen aus gezogenen Röhren, sofern die aufgeschraubten Muffen nicht gebogen oder ähnlich bearbeitet sind, wodurch sie als Ver⸗ bindunggteile (Fittings) unter die Tarifnummer 182 fallen würden.
nach Tarifnummer 182 (1 kg 3 Oere):
Pferdeharken mit einem Zahnradmechanismug, der das Zusammen⸗ geharkte selbsttätig fortlegt, wenn die Zähne der Harke gefüllt sind.
nach Tarifnum mer 183 (1 kg 70 Oere):
Doppelflinten und Revolver mit gewöhnlicher Gravierung, die der Ziselierung gleich zu achten ist.
Doppelflint en und Revolver mit Silberverzierung um die Läufe oder nur mit einem einjel nen Silberring um die Läufe.
Doppelflinten und Revolver mit Silberverzierung (Strichen oder Tieren) auf den Schlössern und Abzuge bügeln.
nach Tarifnum mer 190 (1 kg 10 Dere):
Gepreßte Schraubenschlüssel im Gewichte von weniger als 2.5 kg, bei denen der Gußrand (Preßgrat) durch Abfeilen oder Ab⸗ schmirgeln entfernt ist.
nach Tarifnum mer 194 (1 kg 30 Oere): Roher gezogener Aluminiumdraht. nach Tarif num mer 196 (1 kg 70 Oere):
Lacklerte Wand bekleidungsplatten aus Zink mit eingepreßten Verzierungen (teils Figuren, teils Strichen).
nach Tarifnummer 197 (1 kg 30 Oere):
Vollständige Nernst lampen aus Sockeln, deren Hauptstoff weißes nn ist, Opalglaskuppeln, befestigt in etwa 6 em hohen Messingkrän zen, Brennern, hauptsächlich aus weißem Porzellan, und kleinen Glühlampen (sogenannten „Widerständen“) da die ver⸗ wendeten Messingteile, wenn die Lampen jusammengesetzt sind, den überwiegenden Bestandteil ausmachen.
nach Tarifnum mer 2090 (1 kg 1 Oere):
Kreolin, ein bereitetes Teerdestillat von dünnflüssiger 5lartiger Konsistenz, das in einem 1 em--Rragenzglas gegen eine Lichtflamme undurchscheinend ist, und mit Entflammungspunkt bei 870 C.
nach Tarifnum mer 211 (1 kg 8 Oere):
dic g sogen. Seiden kardus.
ertig geschnitiene Eisenbahnfahrkarten aus Pappe, auf beiden Seiten mit durchgesärbtem Papier belegt und ohne Aufdruck so⸗ wie größere Stücke err von derselben Beschaffenheit jur Her⸗ stellung solcher Fahrkarten. lle S , aus Papier oder Papiermasse.
Spulenähnliche Papierrollen, die, wie anzunehmen ist, als Trag⸗ knebel verwendet werden.
nach Tarifnummer 213 (1 kg 21 Oere):
Sogenanntegß Tapeten Duplexvapier *, dag grün sowie rauh oder wollenartig auf der einen Seite (Vorderseite) und grau auf der anderen Selte ist.
nach Tarifnummer 214 1 kg 30 Oere):
Fertiggeschnittene Eisenbahnfahrkarten aus Pappe, mit Papier von mehrfarbiger oder gemusterter einfarbiger Oberfläche belegt.
Deggl. durchlöcherte, durch eine in der Mitte eingeschlagene Reihe kleiner Vertiefungen zum Zertrennen der Fahrkarte abgeteilt.
nach Tarifnum mer 215 (1 kg 60 Oere):
Kalender in Form von Blocknoteg“, aus einer Anzahl i er, durchlöcherter Blätter für jeden Monat des Jahreg, mit Datum für jeden Tag und mit einer offenen Spalte für Aufieichnun en . n Datum. Zwischen den Blättern sind Farbendruckbilder eingeheftet.
nach Tarifnum mer 285 (1 kg 10 Oere):
Elementenkisten (für Akkumulatoren) aus Pitchpine, inwendig mit
Bleiblech ausgefüttert. nach Tarifnum mer 301 de v. H. des Werte g): Taucherschuhe aug Leder mit Bleisohlen.
.
Columbien.
Kon sularfakturen. Nach den geltenden columbischen Gesetzen und anderen Verfügungen sollen die Fakturen, die jur Beglaubigung vorgelegt werden, betreffg der Konfulargebühren in 4 Klassen ein⸗ geteilt werden (Deutsches Handelgarchiv 1905 1 S. 1169/70: Erste Klasse; Für Fakturen, die sich ausschlteßlich auf Artikel, aus. Gisen, Stahl, Kupfer, Zink oder Holz deiiehen und die für Maschinen von gewerblichen Unternehmungen wie Eisenbahnen, Vampfschiffe, elektrische Beleuchtung, Tele— graphen, Telephone, Glag. oder Steingutfabriken, Druckereien und Webereien bestimmt sind, ohne Rücksicht auf die Höhe des Werteg, wenn solche Unternehmungen als ge mein nützig erklärt sind, sind nur 9 Pefog zu entrichten. Diese Verfügung wird vt schlecht berstanden, und das Hamburger eolumbische Generalkonsulat hat n die Aufmerksamkeit der Beteiligten besondersß auf folgendes
a. ? Pesos sind die Konsulargebühren der Fakturen erster Klasse, gleichtiel, welches ihr Gesamtwert ist. b. Gebühren für g sleff; über Artikel anderer Art, alg die oben angegebenen, auch wenn sie für anerkannt gemeinnützige Unternehmungen bestimmt sind, sind gemäß der II., III. oder IV. Klasse, je nach dem Werte der Faktura, zu entrichten. . Wenn in einer Sendung, die an ein alg gemeinnützig anerkanntes Unternehmen gerichtet ist, Ärtikel, die oben nicht genannt worden sind. jwischen andere von den in der J. Klasse einbegriffenen gemischt werden, dann unterliegt die Faktura den Gebühren so, als wenn sie zu der 1I. oder III. Klasse gehören würde, je nach dem Werte. Ist eine Sendung für ein als gemeinnützig anerkanntes Unternehmen bestimmt und befinden sich in dieser Sendung Artikel, die Anspruch auf die J. Klasse haben, und andere, die nach der Ji. oder III. Klasse gehören, dann ist es nicht ratsam, sie in den Pack⸗ stücken zu vermischen, fondern sie in verschiedene Packstücke zu ver— packen und dann jwei Fakturen vorzulegen, und jwar eine mit den Artikeln, für die nur 9 Pesos zu zahlen sind, und eine jweite mit den anderen Artikeln, die die allgemeinen Gebühren ju jahlen haben. Sollten aber in einer Faktura Artikel, wenn auch in fleiner Menge, die keinen Ansprüch auf die Gebührenermäßigung haben, zwischen den anderen sein, dann sind für die ganze Faktura die all⸗ gemeinen. Gebühren zu entrichten. d. Die Erklärung „Utisidad Publica. muß von der columbischen Regierung aug erfolgen, und der Ausführer oder Spediteur muß von dem Beteiligten verlangen, daß er ihm den Artikel des VertragZs oder Dekretz (mit genauem Datum usw,) nennt, damit die Angaben in der Faktura angeführt werden können; denn es ist unmöglich, daß der Konsul hierin auf dem laufenden ist, und noch unmöglicher, alle die Verträge oder Unternehmungen, die als enen, in Columbien anerkannt sind, im Gedächtnis zu behalten. . Die Vergünstigungen, welche die Regierung den Unternehmungen gewährt, die sie ald gemeinnützig anerkennt, bestehen immer in einer e , men, oder gänzlichen Be⸗ freiung bon den Zöllen, aber fast nle von den Konfulgr— gehühren,. f. Die Spediteure oder Verlader dürfen nicht vergessen, nach den i, , zu handeln, die im Punkt 3 des Art. 43 des fiskalischen Gesetzbuchs zn gegeben , d. h. an Eidesstatt zu er⸗ klären, daß der Inhalt der Farturen richtig angegeben ist, und daß sie der Regierung gegenüber die Verantwortung für die Unterschlede, die sich betreffs des Inhalts der Packstücke herausstellen können, über⸗ nehmen und daß sie keine Waare, deren Einfuhr verboten ist, zur Verladung bringen gemäß Art. W des Gesetzes Nr. I07 vom Jahre 1887. (Oesterreichisches hHandelsmuseum.)
Columbien.
Errichtung eines Zollamts auf San Andrés. Durch Dekret Nr. 369 vom 6. April d. J. hat der Präsident der Republik die Errichtung eines Zollamts für die im Karaibischen Meere gelegenen Inseln San Andrés und Providencia, mit dem Sltze auf San André, verfügt. (Nach einem Bericht der Kaiserlichen Minister⸗ residentur in Bogota.)
Belgien und Uruguay.
Kündigung des Freundschaftg, Handels, und Schiff— ahrtsvertrags jzwischen beiden Ländern. Der zwischen fBelgien und Uruguay bestehende Freundschaftg., Handelg. und Schiffahrtgvertrag vom 16. September 1853 und die Zusatzartikel vom 21. Februar 1857 sind seitens der Regierung des Freistaatg Uruguay auf den 19. Mai 1910 gekündigt worden. Letztere hat dabei ihre Bereltwilligkeit ausgesprochen, mit der belgischen Regie= rung jum Abschluß eines neuen Handelzspertrags in Unkerhandlungen zu treten. ¶ UVoniteur Belge.
QLeensland.
Vorschriften über den Verkehr mit Gzplosivstoffen. Der Gouverneur von Queensland hat unterm 25. und 27. Februar 1908 Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über den Verkehr mit Explosivstoffen vom 14 Deiember 1906) erlassen, die ein Verzeichnis der zur Einfuhr zugelassenen Explostvstoffe, ein Verjeichnis der zur Lagerung solcher bestimmten Platze sowle Verpackungs- und Beförde⸗ rungsvorschrifien enthalten. Die Bestimmungen sind veröffentlicht in der „Queensland Government Gazette“ vom 29. Februar 1908 1. werden demnächst im „Deutschen Handels, Archiv! zum Abdruck gelangen.
) Deutsches Handel. Archiv 1909, Januarheft 1 S. 129.
Ausschreibungen.
Lieferung verschiedener Eisenwaren nach Oesterreich⸗ Ungarn. Vergebung am 20. Jull 1909, 12 Uhr Mittags, durch die K. K. Nordbahndirektlon Wien: Verschiedene Walfabrikate und Eisen⸗ waren für das Jahr 1910. Näheres belt der erwähnten Direktion und beim „Reichsanzeiger“.
i , von Metallwaren nach Bulgarien. Ver⸗ gebung durch die Bezirksfinanwerwaltung in Sofa, und jwar: am 27. Juli 19809, betr. Lieferung von Messingblech und draht; Anschlag: 11 488,75 Fr., Kaution: 5785 Fr.; am 28. Juli 1909, betr. Lieferung von eisernen Röhren; Anschlag: 388 728 Fr., Kaution:; 1937 Fr.; am 29. Juli 1909, betr. Lieferung von eisernem Kesselblech: Anschlag: 286,25 Fr., Kaution; 364 Fr. Dle näheren Bedingungen für obige Lieferungen liegen bei der Materialienabteilung der Generaldirektion der Staatsbahnen und Häfen sowie bei den bulgarischen Handels- kammern zur Einsicht aut.
Lieferung von galvanisiertem Eisendraht für die Bezirksfinanzverwaltung in Sofig. Vergebung am 26. Jul 1909. Anschlag: 10250 Fr., Kaution: 512,59 Fr. Vie Lieferungg⸗ bedingungen usw. sind bei der Generaldirektion der bulgarischen Staatsbahnen erhältlich.
Lieferung von 15 t Rosteisen nach Norwegen. Ver— gebung am 30. Juli 1909, 3 Uhr Nachmittagg, durch die Ver⸗ waltung der Norwegischen Staatsbahnen, für die Dfotenbahn, Narpik. Versiegelte Angebote mit der Aufschrift; „ Anbud paa l6veranse ay ristjern“ werden im Bureau des Betriebsvorstehers der Gisen⸗ bahn in Narvik entgegengenommen. Bedingungen ebendaselbst. In Norwegen ansässiger Vertreter notwendig.
Lieferung von 1500091 Oel nach Brasilien. Ver— in am 30. Juli 1909, 12 Uhr, durch die Intendantur der Brast⸗ ianischen Zentralelsenbahn in Rio de Janeiro. Sicherheitsleistung: 500 Milrelg. Näheres beim Relchanzeiger“.
Lieferung von 10 Schalttafeln nach Australien, für je 100 Anschlüsse. Vergebung am 10. September 1909 durch den de, . Postmaster General, Sydney. Näheretz beim Reicht anzeiger). .
Konkurse im Auslande.
Galizien.
Konkurs ist eröffnet:
1) Ueber das , . des Simon Bodek und Pinkas Reiß, unter der Firma S. Bodek und P. Reiß, Tuch⸗ und Selden⸗ warenniederlage in Lemberg, Slonecing-Gasse 6, registriert, sowie über das Privatvermögen der persönkich haftbaren Inhaber dleser Firma Simon Bodek und Pinkas Reiß, mittels Beschlusses des X. . Landeg, als Handelsgerichts, Abtellung VII, in Lemberg vom 265. Juni 1909 — No. cz. 8. 16, 11, 12/9. — , d . Konkurt⸗ masseverwalter; Advokat Dr. Mayer Abr. Schönfeld in Lemberg. Wahltagfahrt (Termin jur Wahl des definitiven Konkursmassever⸗ walters) 6. Juli 1909, Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen sind biz jum 10. September 1909 bei dem genannten Gericht anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Lemberg wohnhafter , r, mächtigter namhaft ju machen, Liquidierungstagfahri (Termin zur Festftellung der Ansprüche) 13. September 19659, Vormittags 9 Uhr.
2) Ueber das Vermögen der Sara Stahl, Eigentümerin einer Schnittwarenbandlung in Kuliksw, mittels Beschlusses des K. K. Landes als Zivilgerichts, Abteilung JII, in Lemberg hom 20. Juni 1909 — No. cz. S. 99. — ropiforischer Konkurgmasseverwalter: Advokat Jullan Plutynski in Kuliksw. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiben Konkursmasseverwalters) 6. 6 1909, Vormit⸗ tags 10 Uhr. Die Forderungen sind bis jum 31. August 1909 bei dem genannten Gericht oder bei dem K. K. Bezirksgericht in Kuliköw anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Lemberg wohnhafter Zu⸗= stellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liguidierungstagfahrt n n Feststellung der Anspruͤche) 3. September 1909, Vormit⸗ ag z.
3) Ueber dag Vermögen des Berl Kranzler, registrierten Mitgliedes der Gesellschaft unter der Firma „Berl Kranzler und Chalm Neuß“ in Neu⸗Sandee, und über das Vermögen des Naftaly Kranzler aus Blaiowa, sowie über das Privatvermögen des persönlich haftbaren Teilhabers Berl Kranzler in Big towa, mittels Beschlufses deg KR. K. Kreisgerichts, Abteilung V, in Rjeszöw vom 28. Juni 1909 — No. C2. 8. 7/9. — Provisorischer Konkurg⸗ masseverwalter: Advokat Dr. Alexander Sahank in Tycshn. Wahl. tagfahrt (Termin jur Wahl des definitiwen Konkurgmaffeherwalterg) 12. Juli 1999, Vormittags 10 Uhr. Die Forderungen find bis zum 30. Juli 1909 bei dem genannten Gericht anzumelden; in der An⸗ en öh ** in e , , r o ne .
aft zu machen. Liguidierunggtagfahr ermin zur Feststellung der Ansprüche) 2. August 1909, Cern en, 9. 30 Uhr. ö
Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikett am 10. Juli 1909:
Ruhrrevler Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 9 w 8 332
Nicht gestellt —
am 11. Juli 1909: 8 . 3148 142 Nicht gestellt — — '
Durch die Otavi Minen, und Eisenbahn-⸗Gesell⸗ schaft, Berlin, gelangten im ersten Vlerteljahr in r We des neuen Betriebsjahres 1909 10 zur Verschiffung: 6160 t Erze (gegen 6h00 t i. V.), 700 t Werkblei e S009 t i. V.), 870 t Kupferstein gegen 900 t i, V). Die Betrlebgeinnahmen der Eisenbahn im April Juni 1809 betrugen; 20 000 S. (gegen 1235 090 ½ 4. V3, die Betriebgguggaben April. Juni 1909: 395 900 ½ (gegen 452 006 M i. V. . der Ueberschuß: 330 000 K (gegen 783 000 M i. VJ. Von dem Minderüberschuß in Höhe von 153 000 M entfallen auf Tarif⸗ ermäßlgungen für Erze, Kohlen und Koks etwa 360 060 „, die dem Bergbau hie ute w 8
— Nach einer der Firma Hardy u. Co. jzugegangenen Depe betrug, laut Meldung des ‚W. T. B.“ aut 3 die * ausbeute der in den Trang vaal Chamber of Mines ver“ einigten Minen im Juni 1909: 596 216 Unzen im Werte bon 2532563 Pfund Sterling gegen 603 41l1 Unjen im Werte von 2563 128 Pfund Sterling, die der Außendistrikte 21 012 Unzen im Werte von 89 255 Pfund Sterling gegen 21 087 Unzen im Werte von 89571 Pfund Sterling im Mal d. J. Die Zahl der den Minen jugetellten eingeborenen Arbeiter betrug, S555, dagegen schieden gus 12 354, sodaß per Saldo 154 260 beschäftigt waren.
— Nach einer durch . W. T. B. übermittelten Meldung des Kaiserlich russischen Finanz. und Handelsbevollmächtigten für Deutschland und Oesterreich⸗UAngarn ergab der Wochen ausweis der Russischen Staatsbank vom 6. Jull d. 3. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den e Positionen deg bekannten Bilanzformulars der Staats. ank bejw. den iffern der Vorwoche), alles in Millonen Rubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. Ib und ) 1126, 1123, 9), Gold der Bank im Auslande (Rr. 3 und H 134,0 3338), Silber und Scheidemünze (Nr. 10 u. d) 87, (38 2), Diskont und Spenalrechnungen Nr. 65) 180,1 (180,9, e rechnungen, sichergeftellt durch echsel und Wertpapiere (Nr. 6 und 7 oSb,4 (86,3) Sonstige Vorschüse (Ur. 8-17) 113,4 (i156 protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sichergestellt dur unbewegliches Eigentum (Nr. 18 und 19 67 (6,7, Wertpapiere (Nr. 207) 74.5 ( 6, ), Wertpapiere auf Kommission erworben (Rr. 21 1, (2,0), Summen zur Verrechnung mit den Adels- und Bauern⸗ agrarbanken und anderen Regierungsinstitutionen (Nr. 22) O, 5 (l, o, Unkosten der Bank und verschiedene Konten . 23) N, 8 89 Saldo der e z der Bank mit ihren Filialen (Nr. 34 ktiva und Nr. 13 Passiba) — r Saldo der Konten mit den Reichts⸗ if, (26 — 1 s e . ,, , 18643 (865,ů0.
a a. re ette erenz jwischen L passiv und Ta 1087, (1067, 1), Kapitalien der Bank 2 39
Nr. 3— 5) 55,0 (55,0 Einlagen und laufende Rechnungen (6, 7, 86 6 d e, 9 4749 Sid
laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei 28 179,3 (175, 0), verschiedene Konten e. 2. 10, 11, 12) 3 an Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen Mir. a Aktiva und 13 Passiva) 5,2 (34, 9) Saldo der Konten mit den Reichgrentelen . ktiva und Nr. 14 Passiva) — (—, jusammen 1864.3 aut Meldung des W. T. B.“ betrugen die Einna Anatolischen Etsenbahnen vom 18. . 24. r, 185 268 Fr. CK 37 506 Fr), seit 1. Januar 1909: Iso 332 Fr. . 197 753 Fr.). — Die Einnahmen der Majedonischen Eisen⸗ ahn e, , betrugen vom 18. bit 24. Jun 1909: Stammlinie (219 km) 62 690 Fr. Jmehr S892 Fr., seit J. Januar: 1 9 * Ff. 6e. 3. . Fr — Die e n . Canadian a ceisenbahn in der vergangenen Wo 1611000 ö inn e . e . ö 1 ew York, y D. J der ver Woche wurden 2985 000 Dollars Gold . agg i . * ir. r . 9. , . . usgeführt; eingeführt wurden d Fol Hirns gits! . New York, 10. Juli. (W. T. B.) Der Wert der in der
vergangenen Woche eingeführten aren betrug 16140 000 Dollars gegen 13 740 000 Dollar in der Vorwoche.
Wien, 10. Jult. (W. T. B.) Augwelg der Oester⸗ reichisch⸗Angarischen Bank vom 7. Juli 8 Kronen). Ab und Zunahme gegen den Stand vom 30. Junk: tenumlauf 19563 313 0090 (Abn. 46 218 000), Silberkurant 307 935 9900 (Abn. 2 926 090), Goldbarren 1 352714 000 (Abn. 6665 in Gold
äbn. 35 65h Doo), Lombard 63 osg Ho0 JZun. 633 Oooh,
000 bare Wecsel 60 000 000 53 . ge e *
darlehne 299 977 000 (Abn. 22 000), P (Sun. S8 O0, steuerfreie Notenreserve 167 336 000 (Jun. 42 629 O00ο.
eken⸗ andbriefeumlauf 3 ;
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