kenhause zu Wiborg (Finnland) erlag der Cholera am 4. 3**R , das etwa 8 . vorher von einer russischen Familie aug St. Petergburg mitgebracht worden war; diese Kranke hatte alsbald ein finnisches Bienstmädchen derselben gang if ect ein am 29. Juni aus St. Petersburg ein⸗ getroffener , , an der Cholera erkrankt und am 36. desf. M. in dag Stadtkrankrnhaus aufgenommen worden. In CEstland wurde am 28. Juni ein Cholerafall im Badeorte Merreküll festgestellt; e . wurde in die Cholerabaracke zu
imstal bei Narva übergeführt.
k Settlementg. In Singapore wurden vom 27. Mal big 1. Juni 5 Cholerafälle, davon 3 mit tödlichem Aus⸗
tet. nene g ,n. Im Mat wurden aus den Provinzen 98
Cholerafälle, von denen bo tödlich verlaufen sind, gemeldet. Manila ist cholerafrei geblieben. ; Gelbfieber.
Es gelangten jur Anzeige in Bridgetown auf der Insel Ba rb . e. 21 Mai bis 12. Juni 3 Erkrankungen, in Bahia vom 8. bis 21. Mai 11 Erkrankungen und 6 Todesfälle, in Manaos vom 16. bis 22. Mai 2, in Para vom 23. bis 29. Mai 3, in Per- nambuco vom 16. bis 31. März 4 Todesfälle, in Havanna am 21. Juni auf dem aus Veracruz gekommenen Dampfer Fürst Bismarck‘ 1 Erkrankung, ferner in Guayaquil vom 16. bis 22. Mai 7 Todesfälle und in Port of Spain auf Trinidad vom 21. Januar bis 3. April 1 Erkrankung und 1 Todesfall.
Pocken.
Oesterreich. Vom 20. Junk bis 3. Juli 6 Erkrankungen in der schlesischen Ortschaft Lu dwigtstal (Bez. Freudental) und vom 27. Juni bis 3. Juli 1 in Galizien.
Schweiz. Vom 2. . 26. Juni je 1 Erkrankung in den Kantonen Aargau und Genf.
, In Mantla, wo während der ersten 4 Monate des laufenden Jahres 113 Erkrankungen (und 20 Todes falle) an den Pocken amtlich bekannt geworden waren, ist deren Zahl im Mat auf
16 (3) zurückgegangen. . ö Fleckfieber.
Oesterreich. Vom 27. Juni bis 3. Juli in Galijien 58, in der Bukowina 2 Erkrankungen.
Genickstarre.
reußen. In der Woche vom 27. Juni bis 3. Juli sind 13 , . und 6 Todesfälle angejeigt worden in folgenden Regierungsbezirken lund Kreisen): Landespolizel⸗ bezirk Berlin 1 Berlin!, Reg. Bej. Arnsberg 1 (Bortmund⸗ Stadt. Breslau 1 Breglau Stadt], Cöln — (1) Sieg], Düsseldorf 3 (35 1Geldern 2, M. Glad. bach Stadt — (1), Ruhrort Land 1 (h! Magdeburg — Ch (Halberstadt Stadi Münster 2 (1) Borken 1, Münster i. W. Stadt 1 (10. Oppeln 14 () Ryonikl, Posen 1 (Rawitsch!, Stettin 2 Randow, Stettin je 1]. Trier 1 (Merzig.
Schweiz. Vom 20. bis 26. Juni 3 Erkrankungen in einer Ortschaft des Kantons Luzern, 1 in Basel.
Verschiedene Krankheiten. 1
en: Moskau 13, St. Petersburg 8, Warschau 1, Kalkutta
30 e bis 5. Juni) 18 Todesfälle; New Jork 2, Odessa b, aris 2, St. Peters burg 27, Warschau (Krankenhäuser) 5 Erkrankungen; artzellen: New Jork 197, Wien 34 Erkrankungen; Fleckfieber: Moskau 7, Odessa 1, St. Petersburg 2, Warschau 3 Todesfälle; Odeffa 4, St. Petershurg 7, Warschau KKrankenhäusery 29 Er⸗ krankungen; Rückfallfie ber: Motzkau, Odessa je 3 Todesfälle; Ddessa 31, St. Petersburg 25, Warschau (Krankenhäuser) 8 Grkrankungen; Genickstarre: Glazgow. 2, Kopen⸗ bagen 4, New York 2, Wien 1 Todesfälle; Edinburg 1. Kopen— hagen 3, New Pork 12, Rotterdam (30. Juni bis 6. Julih, Wien je 1 Erkrankungen; Tollwut: St. Petersburg 1 Todesfall; Mili⸗ brand: London 1 Todesfall; Berlin, Reg. Bezirke Königsberg, Magde⸗ burg, Stade je 1 Erkrankung; Rot lauf: Wlen 39 Erkrankungen; 3 n⸗ fluenza: Berlin 1, Hildesheim 2, London 11, Moskau 6. New Jonk, Paris, St. Petersburg, Prag je 1, Rom 2 Todesfälle; Odessa 6 Eikrankungen; Körnerkrankheit: Reg.⸗Benrke Könige berg 46, Posen 54 Erkrankungen. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berlchtsorte 18951904: 104 0.é0): in Beuthen, Königshütte — Erkrankungen kamen zur Anzeige im Landespoltzelbezirk Berlin 205 (Stadt Berlin 157), in den Reg.-Bezirken Arneberg 117, Düffel⸗ dorf 106, Erfurt 150, Merseburg, Oppeln je 114, in Nürnberg 31, amburg 115, Budo pest 46, Edinburg 26, Kopenhagen 30, London (Kranken⸗ z I90, New York 246, Odessa 25, Paris 237. St. Petersburg 51, Prag 20, Wien 160; deggk. an Masern und Röteln (1896ñ1994: 1,10 oso): in Linden — Erkrankungen wurden gemeldet im Reg.-Bez. Posen 169, in Nürnberg 5h, Hamburg 43, Budapest 173, Kopen hagen 197, New Nork 1431, Odessa 37, Paris 472, St. Petersburg 135, Prag 91, Warschau (Krankenhäuser) 222; ferner wurden Erkrankungen angezeigt an Diphtherie und Krupp im Landes poltzeibezirt Berlin 112 (Stadt Berlin 83), in Hamburg 77, Buda— peft 21, Kopenhagen 22, London (Krankenhäuser) 100, New Vork 270, Paris 58, St. Petersburg 61, Stock- holm 235, Warschau (sKrankenhäuser) 78; desgl. an ⸗ Keuch⸗ husten in Hamburg 22, Budapest 40, Kopenhagen 25, New Vork 83, Wien 38; dezgl. an Typhus im Reg.-Bez. Breslgu 101 (Altwasser im Kreife Waldenburg 76), in New Vork 277, St. Peters⸗
burg 22.
Rußland. Die russische Kommission zur Bekämpfung der Pestgefahr hat die Stãdte in en und Schlüsselbhurg und den Bezirk Novoladoga des Gouvernements St. Petersburg für choleraverseucht erklärt.
St. Peter burg, 16. Jul‚l. (W. T. B.) Seit gestern sind 102 Neuerkrankungen und 34 Todesfälle an Cholera vorgekommen. Die Gesamtjahl der Kranken beträgt 857.
2 .
Theater.
tag: Taunhäuser. Anfang 7 Uhr. Montag: Norma. Anfang 8 Uhr. Dienstag: Othello. Anfang 1 Uhr. Mittwoch: Tristan. Anfang 67 Uhr, Donnerstag: Tannhäuser. Anfang 7 Uhr. Freitag: Der fliegende Holländer. Anfang 8 Ubr. ; Sonnabend: Othello. Anfang 74 Uhr. Sonntag: Lohengrin. Anfang 7 Uhr. Montag: Salome. Anfang 8 Uhr.
Dentsches Theater. Sommerspielzelt Held Runge. Sonntag: Zu ebener Erde und erster Stock. osse mit Gesang in drei Akten von Johann Nestroy. Anfang 8 Uhr.
. Stock. Anfang 8 Uhr
erster Stock. An ; . Zu ebener Erde und erster Stock. Anfang 8 Uhr. Mittwoch: Zum ersten Male: Ketten. Donnertztag und folgende Tage: Ketten.
Theater und Mufstk.
In der Gura⸗Oper im Neuen Königlichen Operntheater wird morgen und nächsten Donnerstag Tannhaͤuser gegeben. Am Montag ndet die erste Wiederholung der Norma“ mlt Frau Lilli Lehmann a während am Mitwoch ‚Tristan und Isolde“ und am Freitag Der fliegende Holländer gegeben wird. Am Dienstag findet die Aufführung des „Othello“ mit Carl Burrian in der Titelrolle statt, die am Sonnabend wiederholt wird. Im Neuen , . bringt das Gastsplel des . 36 auch ö. 5 1 . oche allabendlich die ödie Moral“ von Ludw oma. ö, & fl, ent . (Wallnertheater) wird in der nächsten Woche allabendlich die Komödie Madame Bonivard“ von Bisson und Marz gegeben. Das Schillertheater Charlottenburg 6 6 an, Woche hindurch Gerhart Hauptmanntz Diebskomödie . erpelz). ( Im Lust spielhause wird der neue Schwank . Famile Schimek von Gustav ln lh mit Max Pallenberg in der Hauptrolle, in der
llabendli ben. . (. hr n eng . (Friedrich · Wilhelmstädtisches Schau⸗
ielhaus) geht morgen nachmittag bei halben Kassenpreisen der . Eier en; 9 Abends Carl Maria von Webert romantische Oper „Oberon“ in Sjene. Am Montag gastiert August Bockmann in Martha“ als Lionel. Am Dienstag wird Die Jüdin“ wiederholt. Mittwoch findet das vorletzte Auftreten August Bockmanns im „Troubadour“ statt. Am Bonnerstag wird die Zaubeiflöte', am Freitag ‚ Das Nachtlager von Granada“ und am Sonnabend neueinstudiert Der Waffenschmied“ gegeben.
Mannigfaltiges. Berlin, 17. Juli 1909.
Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird der Vortrag Rom und die Campagna“, der an der Hand zahlreicher Lichtbilder die klassischen Stätten und die modernen Bauten sowie die herrliche Umgebung der ewigen Stadt schildert, am Sonntag und Diengttag wiederholt werden. Am Montag wird der Vortrag Die
Gletscher der Hochgebirge und die Eiszeit unserer Heimat“, am Frei⸗
tag der Vortrag ‚Ueber den Brenner nach Venedig“ und am Sonn⸗ abend der Vortrag Von der Zugspitze zum Watzmann“ gehalten, während am Mittwoch und Donneistag der Vortrag „Die Inses Rügen“ wieder zur Darstellung gelangen wird.
Bielefeld, 17. Juli. (W. T. ö. Zur Feier der 300jährigen Zugehörigkeit der Grafschaft Ravensberg zu Branden- burg⸗Preu ßen wurde gestern vormittag auf dem Altstädter Kirch- platz ein Brunnen und in dem benachbarten Jöllenbeck ein Gedenk- stein enthüllt. Darauf fand ein historischer Festzug statt. Abend war die Sparrenburg festlich erleuchtet.
Dresden, 17. Juli. (W. T. B.) Als Ihre Königliche oheit die Prinzessin Fobann Georg gestern mittag vom gol eto Rehefeld aus eine Automobilfahrt unternahm, erlitt der Wagen einen Unfall, wobei Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin am Kopf verwundet wurde. Ein von Dresden entsandter Arzt des Karola«⸗Hauses stellte jedoch fest, daß es sich nur um eine unbedeutende Verletzung handelt. as Befinden der Prinzessin ist zufriedenstellend.
Verona, 17. Juli. (W. T. B.) Gestern ist ein Neubau eingestürzt. Fünf Arbeiter wurden getötet, zahlreiche ver— letzt. Man befürchtet, daß noch weitere Opfer unter den Trümmern liegen.
Athen, 16. Juli. (W. T. B.) Infolge des Erdbebens in der Provinz Elis sind in dem Dorfe Havari 400 Häuser ein⸗ estürzt, etwa 30 Personen sind getötet und viele verletzt. gi die benachbarten Ortschaften haben sehr gelitten. In Amalsas sind sämtliche Häuser unbewohnbar geworden. In Pouhioti sind vulkanische Cruptionen erfolgt. Die Erderschütterungen wurden auch in Patras, Pyrgos, Kalamae, Tripolis und Mesolongion verspürt. Aus zehn weiteren Orten wurden Tote und Verwundete gemeldet.
ortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Gern ang Ersten Beilage.)
J / /äää—ää/ä/ä////ä//// ///
Wetterbericht vom 17. Juli 1909, Vormittags 981 Uhr.
Witterungg⸗ derlauf der letzten
24 Stunden
Wind⸗ richtung, Wind⸗
strt⸗
Name der Beobachtungg⸗ statlon
Barometerstand auf 0 Meereß⸗ in 45 Sreite Temperatur in Celsius 3 Riederschlag in
2d Stunden
niveau u. Schwere
3
Borkum Ib8.4 SW 4 halb bed.
Restum Ds d Wo nd m ossig Hamburg 7Ib8.4 WSW a4 bedeckt Swinemünde 7564 SW 4 bedeckt
NRügenwalder⸗· . u n. Iöb, 0 GWB 4 bedeckt
ö —
Nachm. Niederschl. anhalt. Niederschl. anhalt. Niederschl. Nachts Nieherschl.
Nachts Niederschl.
F
—
Wlitterungt⸗ verlauf der letzten 24 Stunden
Wind⸗ richtung, Wind⸗
starke
Name der Beobachtungs⸗ station
nivean u. Schwere in 45 Sreite in Celsius Niederschlag in 24 Stunt en
Varometerstand auf O0 Meere z⸗
2 1
Kopenhagen Dunst Karl stad 5 bedeckt Stockholm 3,5 S bedeckt Wisby 166 bedectt Hernbsand 9 bedeckt Havaranda wolkenl.
Riga hetter
Nachts Niederschl.
Wllna Regen
INeufahrwasfer 756,1 SSW bedegt
Memel 7570 SSW 3 Regen messt bewöltt
Ping wolkig
anhall. Nlederschl.
Aachen 762, WSW? Regen . Schauer
Vannover 759,9 WSW a bedeckt
PVerersburꝗ bedet 8 W s W stedem
BVersin 75s d SW TX Regen Nachm . Nledersch
Regen
Nachts Niederschl.
Dresden 760,5 WSW bedeckt Gewitter
Breslau 760,4 S bedeckt
wolken. wol kenl.
Floren/
Nachts Niederschl.
Bromberg JIö7 d SR. 3 Regen erse 2 Nachm. Niederschl.
Meg 7645 i bedec
Cagliari wolkenl.· Warschau bedeckt
Nachts Niederschl. Nachts Niederschl. Nachts Niederschl.
Fran furt. M. IG 7 SW Regen Rarlgruhe. . 76453 Regen München 765, 1 bedeckt
— — —— —— — 2 — — — * r O
Sr iefsorb warn Cherbourg 3 bedeckt
Wilbelmahav.) anhalt. Niederschl. Cie anhalt. Niederschl. ¶ Wustrow i. NH.) . Schauer
¶ Cönigabg., Pr.) Nachts Niederschl. ( Cas sol) Schauer
Stornoway J75bh. 3 vollig wollig 12,8
3 Dunst .
Malin Dead I604 N
Valentla 766.5 Sz Seilly 766,1 W 4 bedeckt 144
Aberdeen
Clermont 3 wolkig Biarrih io R helter Nina 765, Z Windsf. hester Krakau ͤWindst. bedeckt Lemberg SW 3 halb bed. DVermanstadt I6 4,7 wolkenl. 18. Triest 7 belter Brlndis NJIö3 4 NK. J woltkeni. Tidorno Nö. 0 Windst. hester
ĩ1 ĩ1 1 5 8 SW 1 Thors havn 3 W 5 Regen * 3 1 2
66 ee eh 2
(Magdeburg) 759,9 W 3 wolkig 14,4 Schauer (Grünberg Ggohl)
Gewitter ¶ Nülbads., Hls.) Nachts Niederschl. Friedrichshaf.) Nachts Niederschl. (Bamberg) Nachts Niederschl.
Shlelds
763,5 WM W 3swolkig 766,) WM W 2 bedeckt
Hol head Isle dix St. Mathieu 768,2 W 3 Nebel
Grisnei 658,1 W 3 bededt Paris
Töb s SMW TX bedeckt Nisssin gen 627 iG J bedeckk Helder
Bodoe 743,9 D
760,4 WNW heiter
1 won enn J Chr lslan und ibn We Ws wolli 104 Studes nes 752, W 2 Regen
— 1 9
öl s W N bedect
* 220 k te Carlo. Anf 8 Uhr ö Sonn⸗ mn anda onte Carlo. Anfang . Neues Operntheater. Gura Oper. Sonn , ,,, Monte Carlo. Mittwoch; Zum dO. Male: Ein Skandal in ten von Gerhart Hauptmann. Monte Carlo. Vonnerstag: Zum ersten Male: Mimi. Freitag: Mimi. Sonnabend: Ein Skandal in Monte Carlo. Sonntag und folgende Tage: Mimi.
Berliner Theater. Gastspiel des Operetten ˖ Theaters. Sonntag, Abends 8 Uhr: Hotel Amor. Montag und folgende Tage: Hotel NUmor.
Neunes Schauspielhaus.
⸗ 3 Uhr. Ende gegen 109 Uhr. Zum, 3. Malk. Zu ebener Erde Montag und folgende Tage: Moral.
8 Uhr. Ende gegen 10 Uhr.
754,2 NW 4 heiter
Belgrad Wind. wollenl,. 234 Helsingfors 2 kalb bed. Kuopio halb bed. Zürich ĩ 2 Regen Genf bedeckt Lugano I bededt Säntis egen 20 Dunroßneß 60 W ö bedect Foran d Gn 7rd Sms I bedect 5 * Ein Minimum unter 740 mm, ostwärts fortschreitend, liegt über dem Nordmeer, seine Ausläufer erstreckten sich bis zum Skagerrak. Ein Maximum über etwa 770 mm befindet sich über dem Golf von Biscayg, ein Keil hohen Drucks reicht bis zur Alpengegend; der Luft⸗ druck ist sonst wenig verändert. In Deutschland ist das Wetter kühl
d bei mäßigem Südwestwinde vielfach regnerisch; Schlesien hatte ¶ wirke. ö Deutsche Scewarte.
am nter spiele.
Held Runge. Sonntag: Antony Mars. Ende 10 Uhr.
Ein Skandal in
Anfang 8 Uhr. Charlottenburg.
Der Biberpelz. Anfang 8 Uhr.
Komische Oper.
Sonntag: O diese Leutnants.
1 * Anfang Noblesse
Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson und
Montag und folgende Tage: Madame Bonivard.
Sonntag, ö. Eline Diebegkomödie in vier Geboren: Cin Sohn? Hrn. Korvettenkapitän Ende 105 Uhr.
Montag und folgende Tage: Der Biberpelz. Gestorben: Sr. Senatgspraͤsident a. D., Geheimer
(Direktion:
Montag und folgende Tage: O diese Leutnants.
Thaliatheater. ( Direlllon: Kren und Schönfeld.
Sonntag, Abends 8J Uhr: Im Cass Noblesse. Gastspiel des Spi bah en kee e- in 3 Aufzügen von Carl Schüler.
Kleinen Theaters. Sonntag: Moral. Anfang ontag und folgende Tage:
,, ,. Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonntag, Schillertheater. O. (CGallnertheater) Abends d Uhr: Familie Schimet.
Sonntag, Abends 8 Uhr: Madame Bonivard. Montag und folgende Tage: Familie Schimek.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Stefanie von Keißler mit Hrn. Rittergutsbesitzer Bernhard Roquts (Groß⸗
Abends 3 Uhr: Ellguth— . J. Leobschützs.
Reinhold Fischer (Charlottenburg).
Oberjustizrat D. Heinrich Rathmann (Schlangen⸗ bad) — Ehrendomherr Joseph Dieb? (Straß⸗ burg i. Els. ). — Verw. Fr. Geheime Justijrat Pauline Balan, geb. Dietrich (Posen). — Fr. Ronsistorlalrat Augusta Walter, geb. Seidel (Wismar). — Fr. Hauptmann Clara von Raumer, geb. Gruner (Görlitz).
Linsemann.) Anfang 8 Uhr.
Verantwortlicher Redakteur: Im TKFafs J. V.: Weber in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
ö. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Verlag der Expedition (J. V.: Koye) in Berlin.
zum Deutschen Reichsanzei
M 167. Amtliches.
Königreich Prenßen.
Auf den Bericht vom 9. April 1909 will Ich zu den wieder he sfiben Nachträgen I und Il der neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Sachsen und zu den Aenderungen des Statuts der Landschaftlichen Bank der Provinz genen nehst dem zugehörigen Reglement über die Aufbringung, Ver⸗ zinsung und Rückzahlung des Grundkapitals für die Land⸗ schaftliche Bank, in der Hahn der Beschlüsse der General—⸗ versammlung der Landschaft vom 11. Juni und 8. Juli 1908, die Landesherrliche Genehmigung erteilen, jedoch
I) zu dem Nachtrag II der neuen Satzungen mit Aus⸗ nahme der Aenderung des 8 38
2) zu den Aenderungen des Bankstatuts mit der Maßgabe,
4. daß in dem Zusatz zu 8 hinter „Körperschaften und“, nachstehende Worte eingeschaltet werden? „sofern es sich um den Verkauf von Wertpapieren handelt, mit“,
b. daß im letzten Absatz des 5 14 zwischen den ersten und zweiten Satz nachstehende Worte elngeschaltet werden: „Kassen⸗ gJuittungen bedürfen stets der Unterschrift von zwei Beamten, die zur Vollziehung von schriftlichen Erklärungen des Vor⸗ standes berechtigt sind“. —
Achilleion, Corfu, den 23. April 1909. Wilhelm R.
Zugleich für den Justizminister: von Arnim.
An den Justizminister und den Minister für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten.
II. und II. Nachtrag zu den Neuen Satzungen der Land- schaft der Provinz . ! 6.
Abschnitt JI. 34 r f gif al r fn . ; inz S „Die Tätigkeit der Landschaft der Provlnz Sa wird d Bereich des Herjogtums Anhalt ausgedehnt.“ J
Abschnitt II.
S 2 erhält folgende Fassung:
Als Mitglied der Landschaft kann jeder Besitzer eines in der Provinz Sachsen und im Staatsgebiet des Hersogtums Anhalt belegenen land · oder forstwirtschaftlich benutzten Grundstücks auf⸗ genommen werden, welcheg nach den Bestimmungen des preußischen Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweite Regelung der KGrundsteuer, oder nach dem Herioglich anhaltischen Gesetze, die Ein⸗ führung einer neuen e, , für das Herzogtum Anhalt betreffend, vom 24. April 1866, einen Reinertrag beziehungsweife Katastralertrag von mindesteng 966 „ gewährt.“
S 3 letzter Absatz erhält nachstehende Fassung:
Zieht der Anmeldende seinen Antrag r oder wird derselbe von der Direktion zurückgewiesen, so kann zur Ausgleichung der durch die Prüfung erwachsenen Kosten eine Gebühr von J c' für Ein tausend Mark der gewünschten Darlehnssumme erhoben werden. Vie Direstion kann, sofern die Prüfung ungewöhnlich viel Aufwand an Arbeit verursacht, die Gebühr um die Hälfte erhöhen, fofern sie aber unherhältnigmäßig wenig Aufwand an Arbeit verurfacht hat, um die
Hälfte ermäßigen.“ Abschnitt III.
§ 8 Absatz 1 erhält folgenden Zusatz:
Ein stell vertreten des, auf Lebengjeit gewähltes. mit den Syndikatg⸗ geschaͤften betrautes Mitglied der Direktion führt den AÄmtstitel Landschaftssyndikus.“
§ 153 Absatz 1 erhält folgenden Zusatz:
Ebenso ist der Syndikus befugt, Urkunden in jenen Angelegen⸗ heiten sowle die u Eintragungen und Löschungen in landschaftlichen Beleihungesachen erforderlichen Anträge gemäß den allgemeinen gesetz⸗ ,,. Vorschriften und mit derselben Wirkung wie Rotare zu be⸗ glaubigen.“
In F153 wird als dritter Absatz nachstehende Bestimmung auf; genommen:
Die örtliche Zuständigkeit des Landschaftssyndikus für den Bereich des Herjogtums Anhalt bedarf der besonderen gesetzlichen Genehmigung.“
Finn § 14 werden nachstehende Bestimmungen eingeschaltet:
144. Den in § 14 der Neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Sachsen genannten Mitgliedern des Autschufses und Stell⸗ vertretern tritt ein Mitglied und ein Stellvertreter aus der Zahl der Mitglieder der Landschaft aus dem Staatsgeblete I deg , , Anhalt hinzu, sobald wenigsteng jehn' der Vor—˖ chrift des el. 1, Satz 2 dieseg Paragraphen entsprechende Mitglieder vorhanden sind und der Nennwert der auf die Grundftücke des anhastischen Staatggebiets gewährten Darlehne mindesleng eine Million Mark beträgt.
Die Wahl geschieht in einer ordentlichen Generalversammlung und Ausschußsitzung.
Abschnitt VI.
S 32 erhält nachstehende ung;
Die Landschgft gewährt ihren Mitgliedern Darlehne in den von ihr ausgegebenen Pfandbriefen nach dem Nennwerte unter den in den folgenden Bestimmungen angeführten Bedingungen“: Bei Kursen über parl kann die Direktion durch einstimmigen Beschluß einen Zeit⸗
unkt feststellen, von dem ab ihr das Recht zusteht, an Stelle der fandbriefe den Nennwert des Darlehns in barem Gelde ausureichen. ie Direktion kann diesen Beschluß zurücknehmen.
Der Kurggewinn wird dem Tllgungskonko (5 5o) des Darlehng— nehmers .
§ 35. Am Fel des zweiten 8. werden hinter dem Worte Landschaft“ nachstehende Worte eingeschaltet:
oder anderen mündelsicheren Wertpapleren.“
Im dritten Absatz wird die Zahl 8 gestrichen und dafür die Zahl „2. gesetzt.
§ 36. In der letzten Zeile sind die Worte von mit“ bis ‚ver⸗ zfinsen“ ju streichen und dafür nachstehende Worte zu setzen:
mit dem, dem jeweiligen Lombardzinssatz der Reichgbank ent- sprechenden Satze, mindestens aber mit 5 dom Hundert zu ver zinsen.
§ 38 erhält folgende af,
Der Darlehngempfänger sst verpflichtet, big zur gänzlichen Tilgung der Schuld die auf dem beliehenen Grundstücke vorhandenen oder zu errichtenden Gebäude hei einer öffentlichen Feuerversicherungsgesellschaft mit der höchsten nul fen Summe gegen Brandschaden zu versichern.
Vie Direktion ist ermächtigt, denjenigen Grundbesitzern, welche mit ihren Gebäuden bei einer i,, d, , e, ver⸗ sichert e. eine angemessene Frist zu . um unter Auflösung
Erste Beilage
räte hat sich der Darlehnssucher allem dem zu unterwer en, was i ö. . zur Sicherung der Landschaft , i
§ 42. In Satz 1 werden die Worte auf Antrag gestrichen und eingeschaltet jwischen: Die Verwertung der far b fe; ö. 14 vermitteln! die Worte unbeschadet der Vorschrist des § 32 Abf. 25.
44. An Stelle des Abfatzeg 2 tritt folgende Bestimmung:
n gleicher Weise kann die Direktion dem Darlebntznehmer zur Deckung der Kosten, die durch bie Bepfandbriefung oder die Umwandlung eines höher verzinglichen Pfandbriefgdarlehnz in ein geringer verzinsliches entstehen, einen baren, 3 o/ des Renn⸗ wertg des Pfandbriesfgdarlehns nicht übersteigenden Vorschuß gewähren.
Das Vorschuß und das Kursdifferenzzuschußdarlehn durfen zu⸗ sammen 100,9 des Nennwert des Pfandbriefsdarlehns nicht über⸗ steigen. Bei Ausreichung dieser Zuschuß⸗ und Vorschußdarlehne ist außer der nach S 36 vorgeschrebenen Tilgung noch jährlich mindestentz „oo des urspruͤnglichen Nennwertg des Pfandbriessdarlehng zu ent- richten. Sie müssen völlig zurückgejahlt sein, bevor der Schuldner das letztere zurückgewährt. Im übrigen entscheidet über die Bedin⸗ gungen des Darlehns die Mrektion.
Im Falle der Gewährung barer Zuschüsse sind die nach 5 36 und Absatz 2 vorstehend zu entrichtenden Ttlgungsbeiträͤge in einem Ausgleichungskonto solange anjusammeln, biö daraus die böllige Tilqung des Zuschusses nebst Zinsen erfolgt ist. Die Zinsen des Zu⸗ schusses können halbsährlich aus den Tilgunggbeitraͤgen vorweg ent. , . ; t ; ö
on, der Eintragung einer etwa. außerordentlich bedungenen Jahreszahlung über den horstehend bestimmten e gat . oo des Nennwerts des Pfandbriefgdarlehns hinaus an ver Stelle des Pfandbriefgdarlehng im Grundbuche kann Abstand genommen werden, sofern algdann die Jahresleistung 5 vom Hundert übersteigen würde.
An Stelle der S5 45 = 47 treten folgende Bestimmungen:
§ 45. Soweit nach den Bestimmungen dieses Statut eine Fest⸗ stellung des Wertes bon Grundstücken notwendig und ein den 20 fachen Betrag des nach dem Gesetze vom 21. Mai 1861, betreffend die anderweite Regelung der Grundsteuer, ermittelten Reinertrages nicht übersteligendeg Barlehn nachgesucht ist, so wird der Wert in der Regel ohne örtliche Feftstellung durch die Annahme det 30 fachen dieses Grundsteuerresnertrages gefunden. Von dem hbier⸗ nach ermittelten Wert ist der nach näherer Vorschrift der Tax⸗ grundsätz. festzustellende Kapitalwert der auf dem Grundstück⸗ ö ,. desselben ruhenden Lasten und Abgaben in Abzug
ringen.
Das zu bewilligende Darlehn darf jwei Deitteile des verbleibenden Wertes nicht übersteigen.
Die Birektion ist aber befugt und, falls ein den jwanzigfachen Grundsteuerreinertrag Überstesgendes Darlehn nachgesucht wird, ver⸗ pflichtet. die Ermittelung des Wertes der zum Pfande angebotenen Grundstücke auf Grund einer Abschätzung derselben an Ort und Stelle auf Kosten des Darlehnssuchers zu bewirken.
Die Wertsermittelung erfolgt nach dem Prinipe der Grundtaxe. Die Aufstellung des Werttarifg eschieht unter Festhaltung der im 55 der Anweisung vom 21. Mal 1861 für daz Verfahren bei Ermittelung des , der Liegenschaften behufg anderwelter Regelung der Grund— steuer aufgestellten J Kulturarten, von welchen eine jede wieder in höchstens 8 Bonitätzklassen zu zerlegen ist, nach dem gemein · gewöhnlichen in Mark auszudrückenden Kapitalwerte eines DPektars (Grundsteuertaxe). Auf Beschluß der Direktion oder auf Antrag des Darlehngnehmers kann eine Nachprüfung der Grundsteuer⸗ beranlagung (Bonitierungstaxe F§ 47P6) stattfinden.
Die für die Abschätzungen in Anwendung ju bringenden Tax⸗ grundsätzꝛe und zu berechnenden Koften find vom Augschuß festzustellen und bedürfen der Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
§ 46. Auf Grund einer Grundsteuertaxe darf ein Darlehn nur bis zu zwei Dritteilen des nach den Taxgrundsaͤtzen ermittelten Wertes, , nicht über den dreißigfachen Grundsteuerreinertrag hinaus gewahrt erden.
Auf einstimmigen Beschluß der Direktion kann der Wert der auf einem jum Pfande angebotenen Landgute vorhandenen Wohn und Wirtschaftagebäude bis zu einem Vierteil deg von einer öffentlichen Feuersorietat festgesetzten Versicherungs wertez berücksichtigt und die Darlehnssumme um höchstens den dreifachen Grundsteuerreinertrag dieses Landguts erhöht werden.
§ 47. Wird ein den bierundiwanzigfachen Grundsteuerreinertrag nicht übersteigendes Darlehn nachgesucht und beträgt der Grund⸗ steuerreinertrag der jum Pfande angebotenen Grundstücke nicht mehr als 1999 S6, so kann die Direktion von einer förmlichen Abschätzung (6 45) an Ort und Stelle ab— sehen, wenn nach den bisher gemachten Erfahrungen und dem nötigenfalls auf Grund örtlicher Besichtigung zu erstattenden ee . Gutachten eines mit den örtlichen H fn fen vertrauten andschaftsdeputierten das Ergebnig der förmlichen Abschãtzung mindestens dem achtundbierzigfachen Grundsteuerreinertrag gleichkommen würde, und sonst Umstände, welche die Bewilligung des nachgesuchten Darlehns bedenklich erscheinen laffen, nicht ermittelt werden.
§ 47a. ebersteigt der Grundsteuerreinertrag der jum Pfande angebotenen Grundstuͤcke nicht 500 S6, so kann die Dirernon ausnahmsweise ohne förmliche Abschätzung an Ort und Stelle ein Darlehn bis zum dreißigfachen Grundsteuerreinertrage bewilligen, wenn nach den bisher gemachten Erfahrungen und dem nötigenfalls auf Grund Irtlicher Besichtigung zu erstattenden schriftlichen Gutachten eines mit den örtlichen Verhält—= nissen vertrauten Landschaftsdeputierten das Ergebnis der förmlichen AÄbschätzung mindestens dem vierundfünfngfachen Grundsteuerreinertrag gleichlommen würde und sonst Umstände, welche die Bewilligung des nachgesuchten Darlehng bedenklich erscheinen lassen, nicht ermttelt 2 Die Vorschrift des 8 46 Absatz 2 findet entfprechende An— wendung.
§ 47b. Die Nachprüfung der Grundsteuerberanlagung n tierungstare) ist an die Beschränkung der Vorschrift des 5 45 Ab atz IV Satz 2 nickt gebunden. .
Die Zeschlußfassung über die Feststellung des durch eine Bonitierunge⸗ taxe ermittelten Werts eines Grundstücks 8. t durch die Direktion, den Tarkommissar und einen aus der Zabl der nach nachftehender Vorschrift dom Autschuß zu diesem Zweck zu bestimmenden Delegierten, den die Direktion beruft.
Zu diesem Behufe erwählt der Ausschuß aus dem Kreise seiner Mitglieder und der Landschaftsdeputlerten im voraus für jeden Regserungsbezir wenigstens je drei Delegierte. Im Falle der n, des Tarkommissars tritt an seine Stelle einer derjenigen Sachverständigen, die bei der Abschätzung mitgewirkt haben.
Den Wert eines Grundstücks, dessen Flächeninhalt 75 ha und dessen Grundssleuerreinertrag 3000 S nicht übersteigt, kann die Direktion ohne Zußtehung des Taxkommissars und des Belegierten des Ausschusses durch nee,, . Beschluß feststellen.
Dag ju gewährende Darlehn darf nicht mehr betragen als , n dez nach den vorstehenden Bestimmungen festgestellten
ertes. Die Bewilligung des Darlehns erfolgt durch einstimmigen Be—
des bestehenden Versicherungsberhältnisses ihre Gebäude vorschrifts— mäßig bei elner öffentlichen gar en, erungegesellschaft zu versichern. Auch wegen Versicherung der Inventartenstücke, Feldfrüchte und Vor.
ger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 17. Juli
1909.
§ 470. Auf die Bepfandbriefung der im Heriogtum Anhalt be⸗ legenen Grundstücke finden die Vorschriften e n, 5 der aßgabe entsprechende Anwendung, da I) an Stelle deg preußischen Ge etzes vom 21. Mai 1861 und des nach diesem ermittelten Grundsteuerreinertrages dag anhaltische 3 er n, . n , für dag nhalt betreffend, vom 24. April 1866 u nr Katastralertrag, ? re,,
2) an Stelle der öffentlichen Feuers
va . . ffentlichen Feuersozietät die Landegbrandkasse in d. e Vorschrift des 5 47( findet sinngemäße Anwendun auf die im § 45 der Neuen Satzungen der n e g der en, a . erwähnten Taxgrundsatze und die Aueführungsanwelsungen
des Ausschufses der Landschaft der Provinz Sachsen.
Hinter 5 48 wird folgender 45a eingeschaltet: 48a. Die von den Grundbesitzern des Herzogtums Anhalt zu entrichtenden jährlichen Verwaltungs kostenbeikräge von „o/o det empfangenen Darlehntkapitals werden nicht nur in den ersten secht Jahren (5 48 Absatz 1 Satz 1 der Neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Sachsen), sondern in den ersten jehn Jahren nach * währung des Darlehns zu dem eigentümlichen Fonds ber Landschaft
vereinnahmt. Abschnitt VII.
Hinter 5 84 wird folgender 5 z4a eingeschaltet:
S Sa. Vie Landschaft kann, solange nicht bie Zulãaͤssigkeit der Zwangevollstreckung in er,, mit dem preußischen Gesetz vom 3. August 1897 (GS. S. 388) im Wege be⸗ e Ge öh auch für den Bereich des Herzogtums gt eich rt a ele enn n, Schr der Schuldner be⸗
er ihm obliegenden puͤn en Zahlungen der sofortigen Zwangavollstreckung nn, . . Abschnitt IX. In 5§ 86 Absatz 1 an Stelle der Schlußworte: mit landegherrlicher Genehmigung treten die Worte: mit Genehmigung Seiner Majestät des Königs“.
Aenderungen des Statuts
der Landschaftlichen Bank der Provinz Sachsen nebst
dem ju gehörigen Reglement über die Aufbringung, Ver⸗
zinsung und Rückzahlung des Grundkapitals fir die landschaftliche Bank.
Nach den vom Ausschusse der Landschaft der Provinz Sachsen beschlofsenen, von der Generglhersammlung durch Beschtuß 6 1I. Juni 18098 genehmigten Abänderungen des Statuts der land- schaftlichen Bank der Provinz Sachsen erhalten die nachfolgend auf⸗ geführten Bestimmungen des nn,, folgenden Wortlaut:
5 1. . Von der d gelt der 3 Sachsen wird zur Unter⸗ stützung ihrer Geschäͤfte fowie zur n , und Förderung des ländlichen Kreditz in ihrem Geschäftsbere ch eine lf nme, Bank errichtet.
§ 2. Diese Bank führt den Namen
Landschaftliche Bank der Provinz Sachsen“ hat ihren Sitz in Halle (Saale), steht unter Aufsicht der ndschaft der ropinz e, und genießt die Rechte einer juristischen Person. Mit ustimmung des Ausschusses der Landschaft können Vermittelungzorgane, ahlstellen, Spezialkafsen oder Fillalen der landschaftlichen nk an anderen Plätzen innerhalb det 266 äftzbere ichs der . der Provinz Sachsen sowie in Berlin errichtet erden.
S4. 9) Die Vermittelung von baren Darlehnen an ländliche Grundbesitzer innerhalb des Geschäftebere ichs der Land schaft der Provinj Sachsen gegen Probiston zu übernehmen.
S 7 letzter Absatz:
Darlehne auf landwirtschaftliche Erjeugnifse dürfen nur dann gewährt werden, wenn diese inne chalb des eschãfts bereiche der Landschaft der Provinz Sachfen lagern.
8 erhalt r, Zusatz:
ine Ausnahme findet statt im Geschäftsverkehre mit öffentlichen Sparkassen, öffentlichen Körper⸗— schaften und denjenigen Bankhäusern und Bankanstalten, bei denen die landschaftliche Bank verfügbare Kassen⸗ bestände nutzbar machen darf.
& 14 letzter Absatz erhalt nachstehende Fassung:
e bristllae Erklärungen des Vorstandes erfolgen unter der Unter⸗
schrift: Landschaftliche Bank der Provinz Sachsen“
— bei Zahlstellen oder Filialen unter Beifügung eines diese kennjeichnenden Zusatzes — und bedürfen, um rechtgverbindlich zu sein, der Vollziehun n. Mitglieder oder deren Stellvertrefer. Die Erteikung der Prokura und Handlungsvollmacht unterliegt der Genehmigung der Birektion der Landfchaft.
ls erhält nachstehende Fassung:
Das mit den Syndikatsgeschaͤften betraute Mitglied der Direktion der Landschaft und im Falle seiner zeitwelligen Behinderung das nach der. Geschäftginstruktion zu dessen Stellvertretung berufene, zum lem befähigte Mitglied der Direktion der Landschaft sind ju⸗ gleich die Syndiken der landschaftlichen Bank und haben die Befugnis, in den sie betreffenden und zu ihrem Geschäftsverkehre ibo en An⸗ een, sämtliche Verträge, Verhandlungen und sonstige Er= lärungen mit der Wirkung notarieller Urkunden aufzunehmen, auch Unterschriften solcher Urkunden zu beglaubigen.
1 § 2. J. Die Landschaft gibt auf den Namen lautende, mit 38 0 / für das Jahr verzinsliche, seitens der Gläubiger unkündbare Schuld verschreibungen in Abschnitten ju 5000 M nach anliegendem Muster A an Mitglieder der Landschaft und Personen aus, welche nach 5 18 der Neuen Satzungen der Landschaft der Prodbinz Sachsen jur Vertretung solcher Mitglieder in der Generaldersamm⸗ lung berufen sind. ö 2. III. Letzter 64 ist ju strelchen. 2. VN. Zeile 3 ist statt: G 12 * revidierten Statut der Landschaft der Provinz Sachsen) zu setzen: ; EC l19 der Neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Sach sen.)
Mu ster B. Zinsschein Nr
zur . Schuldverschreibung der Landschaft der Provinj Sachsen über 5000 .
Nr Inhaber dieseg empfängt am die balbiãbr · lichen Zinsen der obenbezeichneten Schuldverschreibung mit 87 * 80 3. Salle (Saale), am . Die Direktion
der Landschaft der Probinz Sachsen. (Trocknes Siegel.) (KFaksimile.)
schluß der Direktlon. Hinter 5 476 werden folgende Paragraphen eingeschaltet:
Dieser Zinsschein verjährt am 31. Dejember 183...