119348.
3 1909. Albérie de la Teyssonni re, Pau (Frankr.; Vertr. Pat. Anw. A. Loll, Berlin 8. W. 48. 29/6 1909.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln. Waren: Mittel zur Heilung von Tierkrankheiten.
— G 1 ) .
kaches pr.
284 1909. 29 16 1909.
Geschäftsbetrieb: Fabrik isolierender masse und Korksteinmaterialien. Waren: insbesondere Asbestkieselguhr-Komposition.
Wärmeschutz
119352.
24 4 1909. Wilhelm Vorhagen Cie, Aachen. 2916 1909.
Geschäftsbetrieb: Nadelfabrik. Waren: Näh— maschinennadeln, Häkelnadeln, Sprechmaschinennadeln, Uhr wellen, Schuhmachernadeln und Werkzeugbohrer.
13.
Nachf.,
119
24 10 1908. Standard Varnish Works G.
. b. H., Berlin. 296 1909. ftsbetrieb: Lackfabrik. Waren: Lederputz und Lederkonservierungs Appreturmittel. .
Firnisse, Mittel,
162.
ExXIGSE F 1M Mn DE posgE .
2. Haacke & Co., Celle i Hann.
2 ö. Isoliermassen,
V. 3599.
55.
T. 5472. 29. 119362.
2314 19099. Gebrüder Heu⸗ bach, A.-G., Lichte b. Wallendorf, S.⸗M. 3066 1909.
Geschäftsbetrieb: Manufaktur und Malerei. Porzellan, Steingut— Waren.
Porzellan⸗ Waren: und Ton⸗
42
. , ,. * 8 CQGNILRSS - C 1905.
3 11932363.
1/3 1909.
Geschäftsbetrieb: Zigarren, Rauch, Kau⸗ und Schnupftabak.
119366. L
Merlin
M. 532 F. Liebhold, Heidelberg.
Zigarrenfabrikation.
9 Beschy 1
Il 6 A. 7321.
231 8. . 2 pre- ite s celle. ; 0 rler QM = relq. . e o 6s . 8
38.
.
38.
119364. 2. 7522.
Suaskani
13.1909. Adler⸗Compagnie Inhaber Grote & Müller Cigarettenfabrik, Dresden. 306 1909. Geschäftsbetrieb: Fabrikation von Zigaretten. Waren: Zigarren, Zigaretten, Zigarillos, Rauch, Kau— und Schnupftabake.
238.
E 7 IA SIGNMArT uE
38.
2 11
119365. G. 9177.
Danskra
23 4 1909. Grimm K Triepel, Nordhausen. 306
19059.
38. Brenz.
bester . Geschäftsbetrie b: Fabrik von Kau⸗, Rauch- Schnupf⸗
. ak und Zigarren. Waren: Rohtabak, Zigarren,
. zaretten, Rauchtabak, Kautabak, Schnupftabak— zigaretten
ler, Verpackungskartons, Verpackungskisten, Etiketten,
kate, Tabakextrakt, wohlriechende Stoffe zum Par teren von Tabak und Tabakfabrikaten. Beschr.
38. 119371.
2 1909. Georg A. Pflueger,
Berlin, Hohenstaufenstr. 51.
1909.
Geschäftsbetrieb: Herstellung Vertrieb von Tabakspfeifen,
garren- und gigarettenspitzen nebst
Löschpapierpatronen, sowie Zigarren,
zigaretten und Tabaken. Wa ren:
Tabakspfeifen, Zigarren- und Zigarettenspitzen,
und Roh⸗, Rauch-, Kau- und Schnupftabake.
7 Pflüger ausgeprobte . Ta bake 301 1909. kö 2916 1909. Geschäftsbetrieb: Fabrik chemisch-technischer Präpa rate. Waren: Leder- und Metall Konservierungs⸗, Rei nigungs- und Farb⸗Mittel; Schuhwichse. ö
Anderung in der Person des Inhabers. 2 75474 (T. 3149) R. A. . Zufolge Urkunde vom 18. 6. 60. 7. 1909 auf Althen K Mende, Halle a /S. 49351 (R. 38685 X. A. . Zufolge Urkunde vom 19. 6. 1909 umgeschrieben am 10. 7.71909 auf Karl Kirchner, Buer i W. 26h 76232 (N. 2707 R. R
August Spoerl, Mannheim, Holzstr. 11.
Beschr.
1905. 1909 umgeschrieben am
16
1905.
29 11909. Heinrich Stade, Branerei— gesellschaft m. b. S., Dortmund. 2956 1909.
Geschäft Waren: Mineral⸗
Brunnen⸗
zbetrieb: Brauerei. und Spirituoien, Kohlensäurewässer,
d in kel ung .
Zufolge Urkunde vom 24. 6.
I9. 7. 1909 auf Margarine
Arthur Noege
20b 117046 R.⸗A. v. 1909. Zufolge Urkunde vom 28. 6. 1909 umgeschrieben am 13. 7. 1999 auf Internationale nlite Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düssel dorf. 38 38 73132 (R. 6064) 9. A, . 106427 R 3. ,, „I10ss70 R. 9340) ;, , Zufolge Urkunde vom 15. 6. 1905 umgeschrieben am (.d auf Tunsch & Co., Gefellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin.
18
1904. 1908.
13
Anderung in der Person des Vertreters.
. 9 2 ) * — ; 11919 S. RA. v. 31. 17 1895. Jetziger Vertreter: Pat. Anw. Dr. Landenberger Berlin 8. W. 61. eingetr. am 9 71909). —
Nachtrag.
96 92 260 7132
119357.
105 1909. Fa. Heinr. Stobbe Tiegenhof. 3016 1909.
Geschäftsbetrieb: Machandel⸗ Branntwein- und Likör-Fabrik, Sprit fabrik mit Dampfbetrieb, Rum-= Arrak⸗ Kognak⸗ und Wein Lager. Waren: Stobbe's Machandel 00 Liköre, Rum, Arrak, Kognak und Weine.
— D. sSoa7.
brosnolestisal
105 1909. Deutsche Benzin- und Oelwerke, Aktiengesellschaft, Berlin⸗Charlottenburg. 3056 1909. SGeschäftsbetrieb: Benzinfabrik und Olwerke. Waren: Wachs, Leuchtstoffe, technische Sle und Fette, Schmiermittel Benzin, Kerzen, Nachtlichte, Dochte. z 200. 119359.
206. 119358.
B. 18395.
30/6 1909.
Nachtlichten, Putzpulver,
Verlag der Expedition ( J. V. Ko ye)
Kerzen, Docht 5 kerzen, Dochte. — 23 41675
14 57471 R. Die Firma der
11932360. ; s J
1630) R.⸗A. v. 27. 1. 1903. 3 Jeicheninhaberin lautet: Stettiner 2 Strumpfwaren. & Tricotagen Fabrik B. H. Gramtz (eingetr. am 9. 7. 1909 ö 17104894 M. 10828) R. -A. v. 25. 2. 1908s. Die Firma der Zeicheninhaberin ist geändert in: Carl Prinz vorm. Hermes & Zeyen Gesellschaft mit 23 beschränkter Haftung seingetr. am 9. 7. 1969)
37 104219 JF. 7241) R. A. v. 28. 1. 1968. Zeicheninhaber sind: Otto Franezok, Wannsee b / Berlin, Elisabethstr. 3 u. Wilhelm Weist, Berlin, Yorkstr. 74 seingetr., am 10. 7. 1909). .
Löschung.
25 114945 (3. R.⸗A. v. 1909. Inhaber: Georg August zimmermann, Klingenthal i / Sa.) Gelöscht am 9. 7. 1969. . . 1 647 (5. 205 Inhaber: Sonnenschein & löscht am 9. 7. 1909. 3 91222 (M. 9668) R. A. v. 19. 10. 1906. Inhaber: M. Mosberg, Bielef . Gelösc 9.7 190 264197759 (. ie en. 61. . Inhaber: Harry Trüller, Celles. Für Zündhölzer ge— löscht am 9. 7. 1909. ; / B. 18397. * sz281 M. 9030) RA. v. 18. 5. 1906.
Inhaber: Fa. Hch. G. J. Mannhardt, Hamburg.) Für Maisöl, Talg, kondensierte Milch, Butter, Käse, Schmalz, Kunstbutter, Speisefette, Speiseöle gelöscht am 9. 7. 1909.
200.
41
1875 26. 2.
R.⸗A. v. 4. 12. 1894.
Landesmann, Prag.) Ge—
119361.
Erneuerung der Anmeldung.
Am 18. 4. 1909. 1 2725). 9 Am 25. 4. 1909. 173. 38 Am 10. 5. 1909. 2658).
3d 38606 (e. 38523 39008
Am 18. 5. 39495 Sch. 3135)
Am 31. 5. 38649 (B. 5723). Am 2. 6. 1112).
in Berlin. Druck von P. Stankiewiez Buchdruckerei,
N. (W.
/ * 2 ö o/ 1309. Fa. Joh. Leonh. Backofen, Nürnberg. ö
Geschäftsbetrieb: Fabrikation 216
Wichse.
und Vertrieb Waren:
von 26
Nachtlichte, 1909.
Geschäftsbetrieb: Tabakfabrikaten. fabrikate.
sowie auswechselbare Löschpapierpatronen hierfür,
42264 . 39576
39329 39330
15255
10835 10648 F. 11815 4.
10206 10207 M.
1241416
10844 141510 11511
39707 39708 29709 39710 39817
10317 13595
39511 1105: 1416414 11026
40085 915
1038: 13004
40880 141220 147357 t. 109068 4.
110 42353 S. „10476 16b 39944
38 40596 113411 13246 42249 S.
114186
149222 1922 19224 19239 ob 40234 11734 264 47183 6. 148218 6. 23 41027 H. Berlin, den 20. Juli 1909.
Berlin 8w. 11, Bernburgerstraße 14
1193267.
119368. Sch.
Zett Zwei-
119369. Sch.
Zett Drei
1909. Gebrüder Schaefer, Heidenhei 3016 1909.
*. = 4. d
. Herstellung und Waren: Rohtabak und sämtlich.
Tabaß
119370. P.
30 4
Waren
909 . ga
P.
Ge gulachtet von dem westberilhmten Arzt Sir noren. Mackenzie Dr .
Leibarzt Losdarꝛt
dos engl. Hosos
Friedrichs 2 ¶ W hb blanm 36 Gberall Mi. = 6 Pflueger's Anti- Nikotin- Pfeife
„Sir Morell Mackenzle“ *, 2, Or d ane, e. i f. In.
Kaiser
für engl. Pfeifen
50 Gramm Ganz leichter Tabak os — nu S0.
Zigarren, 3ig
3. 1909.
39910 .
Am 6. 6. 2812). 42 Am 8. 6. 5104). Am 9. 6. 2524). 2523 Am 12. 6. 5106). 11 Am 14. 6. 16057). Am 15. 6. 30385. Am 16. 6. 1612). 260 Am 17. 6 3802). 17 3805. 260 Am 18. 6. 38219. Am 19. 6. 2011. 2012. 2009. 23
1909. 11887
1909.
1909.
16a 40187
1909. 39758
1909. 1909.
1909. 11591 1909. 10341 14699
1909.
M.
(M. 1909. 12462 16205 2 41329 Am 71. 6. 1909. 2852. 269 42809 2853. 41 40316 2854). 17 39166 2855. 260 39417 6437. Am X. 6. 49095. 2129. 166 40464 2319. 164 40202 Am 23. 6. 1909. 3050. 30 40075 3049. 5 40938 2158. 38 39606 12261. Am 24. 6. 364). 34 3123). 31 Am 25. 6. 3062). 34 1218). Am 26. 6. 3011. 96 40699 3012. 41 40533 3015. 2 43096 1597). 9b 40501 Am 28. 6. 1909. 2599). 17 40423 A. 2131). 166 239552 . on. Am 29. 6. 1909. 3826). 11 40439 3849). „ 40440 382275. 40441 2629). 266 40451 Am 30. 6. 1909. 3907). 32 11944 D 19g 2602. 23 40301 „40410 3 39554 ; 39921 1606 10843 2880).
1909. 11303 394032
1909. 41138
1909.
M. M. M.
M.
S* GGgg
26057. 2604. 2603). 1136. 29567). Am 2. 7. 1909.
5188). 260 40672 . 52096). 23 40777 B.
59353).
Kaiserliches Patentamt. Hauß.
Sch. 1127.
Tett Eins.
1279
11289,
Dentscher Reichs
und
anzeiger
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Alle Rostanstalten nehmen Bestellung an; für Kerlin anßer din Nostanstalten und Zeitungs sprditeuren für KRelbstabholer auch dir Ezpedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 22. Einzeln Anmmern kosten 285 9.
Der Semgspreis hrträgt vierteljährlich 8 M 40 3. ]
— * 22
Insertionspreisg für den Raum einer 4 gespaltenen RNetit- zeile 30 3, einer 3 gespaltenen Retitzeile 40 9. Inserate nimmt an: dir Königliche Expedition dex KNeutschen Reichaanzeigers und Königl. Preußischen taatz.= anzeiger Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Vertrieh von
008.
pntzysgif dostzten
71 1909. Eigarettenfabrik Presßtoli Prest, Kommanditgesellschaft, Venlin. Geschäftsbetrieb: Zigarettenfabrik. retten und Zigarettenpapier.
Reinhold .
M HZO.
Berlin, Mittwoch, den 21. Juli, Abends.
E909.
— —
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Denutsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Gesetz wegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes. Gesetz zur Abänderung des Schaumweinsteuergesetzes. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 35, 40 und 41 des Reichsgesetzblatts. Erste Beilage: Doktoringenieurpromotionen an der Herzoglichen Technischen Hochschule Carolo⸗Wilhelmina zu Braunschweig in der Zeit vom 1. Januar 1909 bis 30. Juni 1905.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Zweite Beilage: Personalveränderungen in der Armee.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Reichsgerichtsrat Karl Maenner zu Leipzig den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Regierungs- und Baurat Wilhelm Schlesinger, Mitgliede der Eisenbahndirektion in Berlin, dem Professor August Faulde am Realgymnasium in Neisse, den Ober— lehrern a. D., Professoren Dr. phil. Eduard Franz zu Breslau und Max Kreisel zu Leobschütz, bisher zu Neu— stadt O⸗S., dem Direktor der Ostpreußischen Landgesellschaft Heinrich Klaaßen und dem Rentenbankkassenrendanten a. D. Rechnungsrat Leopold Heydler, beide zu Königsberg i. Pr. dem Hberzollkontrolleur 4. D., Zollinspektor Rudolf Zaabel zu Allenstein und dem Oberbahnmeister a. D., Rechnungsrat Friedrich Senfleben zu Gotha den Roten Adlerorden vierter Klasse, . ᷣ
dem etatsmäßigen Professor an der Technischen Hochschule in Aachen, Geheimen Regierungsrat Dr. Fritz Wüst und dem Professor an der Oberrealschule in Breslau Sr. Friedrich Haußding den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem bisherigen Bergwerksdirektor Hermann Lind zu Bochum, dem Oberzolleinnehmer a. D., Zollrendanten Karl Bachmann zu Krambkermoor, Bremisches Gebiet, bisher zu Burgdamm im Kreise Blumenthal, dem Eisenbahnbetriebs⸗ sekretär a. D. Gustav Wolff zu Erfurt, dem Eisenbahn⸗ gütervorsteher a. D. Gustav Marsteller zu Gotha, dem Oberbahnassistenten a. D. Gustav Voigtmann zu Ilmenau, dem Zollassistenten a. D. Friedrich Weitzenberg zu Magdeburg, dem Hegemeister a. D. Emil Locke zu Rathenow, bisher zu Friedrichshof im Kreise Westhavelland, dem Gerichts⸗ vollzieher August Schaaf zu Cöln, den Eisenbahnlokomotiv—⸗ führern a. D. Paul Rau zu Eisenach und Hermann Seeber zu Erfurt den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Lehrer Joseph Kroppenberg zu Düren und dem Lehrer a. D. Ludwig Mihm zu Bonn, bisher zu Essen a. d. Ruhr, den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ ordens von Hohenzollern,
dem Fußgendarmeriewachtmeister Alois Fuchs zu Lingen, dem pensionierten berittenen Gendarmeriewachtmeister Wilhelm Klonus zu Tilsit, den pensionierten Fußgendarmeriewacht⸗ meistern Franz Arendt zu Mocker im Landkreise Thorn, Otto Wiedemann zu Schmiedeberg im Kreise Wittenberg und Heinrich Brüggemann zu Heinrichs im Kreise Schleusingen sowie dem Gutgswirtschaftsinspektor Karl Lincke zu Birkholz im Landkreise Schweidnitz das Kreuz des Allge— meinen Ehrenzeichens,
dem Gemeindevorsteher Traugott Seifert zu Giers— dorf im Kreise Hirschberg, dem bisherigen Gemeindevorsteher, Altsitzer David Wick zu Crone a. Br. im Landkreise Brom— berg, dem Gendarmerieoberwachtmeister Friedrich Gerbo th zu Hoya, den berittenen Gendarmeriewachtmeistern Ernst Gütte zu Wienhausen im Landkreise Celle, RJo bert Knoblo ch zu Langen⸗ dorf im Kreise Ratibor, Bernhard Schnabel III. zu Nittritz im Kreise Grünberg, Ernst Wiedermann zu Graase im 3 Falkenberg und Hermann Semler zu Laubnitz im Kreife Frankenstein, den Fußgendarmeriewachtmelstern Georg Mücke II. zu Neuberun im Kreise Pleß, Gottlieb Baschek zu Weißenhöhe im Kreise Wirsitz und Wilhelm Rautenberg zu Szinkuhnen im Kreise Stallupönen, dem pensionierten Eisenbahnzugführer Eduard Stöbe zu Erfurt, dem pensionierten Eisenbahnweichensteller Hermann Brandt zu Ufhoven im Kreise Langensalza, dem pensionierten Bahnhofsaufseher Otto Schaaf zu Martinroda im Groß⸗ herzogtum Sachsen⸗Weimar⸗Elsenach, dem pensionierten Bahnwärter Karl Herzog zu Nixzditz im Landkreise Weißen⸗ fels, dem Schm ned en ü e August Busch zu Wormeln im Kreise Warburg, dem pensionierten Provinzialchausseeober⸗ fee. Karl Johann Franz Werner zu Hohensalxa, bisher zu Josefsthal im Krelse Wongrowitz, dem pensionierten gallen he Otto Blank zu Hannover, bisher zu Georgenhall
im Landkreise Linden, dem Kastellan Wilhelm Rose zu Zweibrodt im Landkreise Breslau, dem bisherigen Lazarett⸗ wärter Heinrich Brink zu Buttforde im Kreise Wittmund, dem früheren Eisenbahnstellmacher Wilhelm Brandis zu Siebleben, bisher zu Gotha, dem früheren Eisenbahn⸗ vorschlosser Wilhelm Delle zu Gotha, dem früheren Eisen⸗ bahnmgurer Friedrich Volkn ant zu Siebleben im Herzog⸗ tum Sachsen Coburg und Gotha, dem landwirtschaftlichen Arbeiter Wilhelm Müller zu Brübeck im Kreise Grafschaft Wernigerode und dem Baͤlgetreter Albert Vogel zu Artern im Kreise Sangerhausen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
„Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Carl Alfthan zum Vizekonsul in Kotka (Finnland) zu ernennen geruht.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den ordentlichen Professor an der Universität in Greifs⸗ wald Dr. Erich Jung zum ordentlichen Professor in der rechts⸗ und stgatswissenschaftlichen Fakultät der Kaiser Wilhelms⸗ Universität Straßburg zu ernennen.
Gesetz wegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes. Vom 15. Jult 1909
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen zc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Artikel J. Das . betreffend die Besteuerung des Tabakz, vom 16. Juli 1879 (Reichsgesetzbl. S. 245) wird, wie folgt, geändert: 1) An die Stelle des 51 treten die nachftehenden Vorschriften: §1. Soll. An Zoll ist zu erheben von 1 d2: . 1) Tahakblätter, unbearbeltet oder nur gegoren (fermentiert) oder über Rauch getrocknet, auch in Büscheln, Bündeln oder Puppen . . . . K . P . 5 P . . . . . 85 b, 2) Tabakerzeugnisse: a. Tabakrippen und Tabakstengel, auch mit Tabakbrühe J b. Tabaklaugen, auch gemischt mit Tabakbrühe ... 1660 C. Tahakblätter, bearbeitet (ganz oder teilweise entrippt, auch mit Tabakbrühe behandelt (gebeijt) ufw. ; Ab⸗ sälle von bearbeiteten Tabakblättern und Abfälle von Tabakerzeugnissen, auch gemischt mit Abfällen von ee, an, Karogtten (Mangotes), Stangen und Rollen zur Her⸗ stellung von Schnupftabak. K Schnupftabak, Kau. und Pfeifentabak in Rollen, Platten, Tabakmehl, Tabakstaub; Papier aut Stengeln oder Rippen von Tabakblättern . geschnittener Rauchtabak. ; 11 . s igaretten. 1 Anmerkung: Für Zigarettenpapier aus Stengeln oder Rippen von Tabalblättern mit Ausnahme des zur gewerb— lichen Verarbeitung bestimmten, ferner für feingeschnittenen Tabak und für Zigaretten ist neben dem Einganggzolle die vorgeschriebene innere Abgabe zu erheben. (52 dez Zigaretten steuergesetzes vom 3. Juni 1906 und Artikel IIa des vor— liegenden Gesetzes.)
§ 1a. Zolljuschlag für Tabakblätter, Zeitpunkt der Fest⸗ stellung und Fälligkeit. —
Tabakblätter, unbearbeitet und bearbeitet (5 1 Ziffer 1 und 20), unterliegen außer dem vorgeschriebenen Zolle einem Zollzuschlage von vierzig vom Hundert des Wertes. Als Wert gilt der Preis des Tabaks beim Uebergange vom Verkäufer (Händler) an den Ver arbeiter (Fabrikanten), wobei Rabatt, Zingbergütungen, Zahlungtz— abzüge und dergleichen unberücksichtigt bleiben. ö
Verkäufer im Sinne dieses Gesetzes ist, wer zollzuschlagpflichtigen Tabak an einen Verarbeiter überläßt. Als Verarbeiter gilt auch der Kleinhändler, der Tabalblätter unmittelbar an den Verbraucher abgibt.
Die Feststellung des Zollzuschlags erfolgt beim Uebergange des Tabaks in die Hände des Verarbelters; der Bundesrat ist befugt, fur die Abgabe von Tabak in kleinen Mengen Ausnahmen zuzulassen. Die Faͤlligkeit des Zolljuschlags iritt gleichjeitig mit der Fälligkeit des auf dem Tabake haftenden Zolles ein.
Von dem Zolljuschlage bleiben diejenigen bearbeiteten und unbearbeiteten Tabakblätter befreit, welche zur Herstellung von Tabak— erzeugniffen verwendet werden, auf die das Zigarettensteuergesetz vom 3. Juni 1906 Anwendung findet.
210
*
300 . 270
§ 1b. Anmeldepflicht und Wertermittelung.
Jeder Verarbeiter, der jolljuschlagpflichtigen Tabak bezieht, ist veipflichtet, der zuständigen Zollstelle vor der Üebernahme dez Tabals in feinen Betrieb den Wert z 1a Abf. J anzumelden. Hie Ueber nahme der Anmeldepflicht des Verarbeiters durch den Verkdufer kann für bestimmte Fälle zugelassen werden.
Der Wertanmeldung ist die vom Verkäufer dem Verarbeiter zu erteilende Rechnung (Faktura) beijufügen. Letztere bildet die Grund⸗ lage der amtlichen Wertermlttelung. Bejteht der Verarbeiter Tabakblätter aug dem Auslande, so sind die Fracht-, Veisicherungs⸗ Löschungs,, Einlagerungs. und sonstigen Spefen, die bis zur Ueber⸗ führung in das Zollinland entstehen, dem Werte hinzujurechnen. Der Bunde rat ist ermächtigt, für diese Zuschläge fesse Saͤtze für je l00 Rg Tabak zu bestimmen. Die Wertanmeldung 1 enthalten: den Namen und Wohnort des Verkäuferß und des Käuserg, den ju zahlenden Kausprels, den Tag des Kaufes, das Ürsprungtzland, die übliche Bejeichnung der Tabakart sowie dag Gewlcht des Tabak.
Ueber die Zollbehandlung der Tabakmufser, die von Verkäufern, ihren Angestellten oder Beauftragten oder von Agenten mitgeführt werden, trifft der Bundesrat nähere Bestimmungen.
§ 1c. Wertermittelung in besonderen Fällen.
Ist über verschiedene Klassen Tabak (Sortierungen) zwischen dem Verkaͤufer und Verarbeiter nur ein einheitlicher (Durchschnitts ) Preis vereinbart worden, so ist, wenn die Feststellung des Zollzuschlags für nur einen Teil der gekauften Menge notwendig wird, neben der Wert- anmeldung und der Gesamtrechnung noch eine Schätzung des Wertes der einzelnen Klassen beizubringen, die den Durchschnittspreis ergibt. Wenn die ganze Menge abzüglich etwa weiter verkaufter Teile inner- halb fünf Jahren, vom Tage der Ausstellung der Gesamtrechnung an, nicht bezogen ist, ist der Zollzuschlag für den bereits bezogenen Tell nach dem höchsten Werte zu berechnen, den die Schätzung der einzelnen Klassen enthält. Der Mehrbetrag ist nachzujahlen.
Stimmt der für die weiterherkauften Teile erzielte Preis nicht mit dem in der Schätzung aufgeführten Werte überein, so ist eine nachträgliche Aenderung der Schätzung zulaͤssig.
Hat der Verarbeiter Teile einer aus mehreren Klassen bestehenden, zu einem einheitlichen Durchschnlttspreise gekauften Menge Tabak vor der Feststellung des Zollzuschlagsf weiterverkauft, fo ist der Wert⸗ anmeldung für den zollzuschlagpflichtigen Teil die Gesamtrechnung und die in Abschrift beijubringende Rechnung über den weiterherkauften Tell beizufügen. Besteht in diesem Falle der zollzuschlagpflichtige Teil gus mehreren Klaffen, so finden die Vorschriften der Abf. IJ 'und 3 sinngemäße Anwendung.
Wenn im Falle einer beanstandeten Lieferung eine nachträgliche Preisänderung oder die Rückgabe eines noch nicht verzollten Teiles einer zu einem Durchschnittsvreise gekauften Menge Tabak an den Verkäufer erfolgt, finden die Vorschriften des Ahs. 3 sinngemãße Anwendung.
Bei Tabgk, den der Verarbeiter selbst im Auslande pflanzen läßt oder ohne Zahlung eines Entgelts erwirbt, ist der Wertanmeldung der Preis zugrunde ju legen, der nach der allgemeinen Marktlage von inländischen Verarbeitern für Tabak gleicher Beschaffenhelt ge⸗ zahlt wird.
Wenn, abgesehen von dem im vorhergehenden Absatz erwähnten Falle, der Wertanmeldung eine Rechnung nicht beigelegt wird, erfolgt die Ermittelung des für den Zollzuschlag maßgebenden Wertes durch Erhöhung des angemeldeten Wertes um fünfiig vom Hundert.
§ 14. Betriebsanmeldung und Buch führung.
Wer mit augländischen Tabakblättern Handel treiben oder Tabak ⸗ erjeugnisse herstellen will, hat dies der Steuerbehörde seines Bezirkes schriftlich anzumelden. Er erhält von ihr über die erfolgte Anmeldung eine Bescheinigung, vor deren Erteilung der Betrieb nicht begonnen werden darf.
Angemeldeten Verkäufern und Verarbeitern ist der Bezug aug⸗ ländischer Tabakblätter ohne weiteres, anderen Personen nur mit be⸗ sonderer Ermächtigung der Steuerbehörde gestattet. Bie Zoll⸗ abfertigungèsiellen sind befugt, von den Ginbringern den Nachweis der erfolgten Anmeldung zu fordern.
Die Verkäufer haben ihre Vorräte an ausländischen Tabak⸗ blättern solange unverzollt in einer offentlichen Niederlage zu lagern oder auf eigene Kosten unter ständige Steueraufsicht zu lellen, bis die Feststellung des Zollzuschlags erfolgt ist (5 12 Abs. 3j. Sie haben über Zu⸗ und Abgang ausländischer Tabakblätte: nach näherer An⸗ ordnung der Steuerbehörde Bücher zu führen, aus denen insbesondere der Verkaufspreis, das Gewicht und die Benennung sowie die Käufer der Tabalblätter ersichtlich sind. Den Aafsichtsbeamten der Steuer. behörde sind von den Verkäufern auf Grfordern die Geschãfts bücher und Schriftstücke vorzulegen, die auf den Ein, und Verkauf ber aus. laͤndischen Tabakblätter fowie auf dle hierfür geleisteten und empfangenen Zahlungen Bezug haben.
Die Verarbeiter haben alle Rechaungen über (bejogene oder nicht bezogene) ausländische Tabakblätter auf Erfordern' den Aufsichts Feamten der Steuerbehörde vorzujelgen, diesen auf Grfordern! auch Einblick in die Geschäftsbücher und Schriftstück= zu geben, die sich auf den Einkauf und die Bejahlung augsländischer Tabakblätter und, soweit ein Weiterverkauf stat findet, auch auf diesen beziehen.
Dig Rechnungen, Geschäftsbücher und Schriftstücke sind drei Jahre Jufzubewahren.
S 18. Besondere Vorschriften für im Ausland ausge stellte Rechnungen.
Betieht der Verarbeiter Tabakblätter von einem aus ländischen Verkäufer, so ist die der Wertanmeldung beizufügende Rechnung bon der Kasserlichen Konsulatebehörde des Bezirks, in dem der auslandische Verkäufer seine Geschäͤftsniederlassung oder in Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat, mit dem Vermerke zu beglaubigen, daß der in der Rechnung angegebene Preig nach Ausweis der Bücher unk Schriftstücke des Verkäuferg sowie sonffiger zur Verfügung stehender Beweisstücke, zutreffend erscheint. Das Fehlen dieser Beglaubigung hat die im S L« letzter Absatz vorgesehene Folge.
S 1f. r le lhnnn, ,. die Zulänglichkeit der ertanmeldungen.
Zweifel der Zollabfertigungsstellen an der ,, . der Wert anmeldungen sind von einem Prüfungsamte für Tabakbewertung zu
entscheiden, das mindesteng zu zwei Dritteln mit Mr r . aus dem Tabakgewerbe besetzt ist. Der Reichikanzler beflimmt dle Zahl