1909 / 179 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Jul 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Soweit für die Bearbeitung von Fideikommiß⸗, Lehng, oder Stammgutgsachen andere Gerichte als die Oberlandesgerichte zuständig sind, liegt die Mitteilung der Verzeichnisse der Gerichtsschreiberei dieser Gerichte ob.

In Ergänzung der vorstehend abgedruckten gemeinsamen Verfügung des Finanzministers und des Justizministers, be⸗ treffend die Ausführung der Tarifnummer 11 (Grundstücks⸗ übertragungen) und der ö 78 bis 99 des Reichsstempel⸗ 6. 86 der Justizminister in einer allgemeinen 6. gung vom 2. Juli 1909 bis auf weiteres noch das olgende:

§ 1. Einziehung der Abgabe zu den Gerichtskosten.

Eine Einziehung der Abgabe zu den Gerichtzkosten findet nur statt bei gerichtlichen Urkunden einschließlich der Auflafsungen. Wird eine außergerichtliche stempelpflichtige Urkunde, welche nicht oder nicht genügend versteuert ist, behufs Ausschließung der von der Auflassung zu erhebenden Abgabe vorgelegt, so ist nach dem 5 12740 Satz 3 der Ausfübrunggsbestimmungen zu verfahren (9gl. 5 9. Im übrigen sind sämtliche Behörden und Beamten gemäß § 1ol Abf. 1“ des Reichs⸗ stempelgesetzes verpflichtet, die Besteuerung der ibnen vorkommenden Urkunden zu prüfen und die zu ihrer Kenntnis gelangenden Zuwider— handlungen gegen das Reichsstempelgesetz bei der zustaͤndigen Behörde zur Anzeige zu bringen.

2. Verfahren bei der Einziehung der Abgabe im allgemeinen.

Auf dag Verfahren bei der Einziehung der Abgabe zu den Ge—

richtekosten sind, soweit nicht aus den nachstehenden Bestimmungen

ch etwas anderes ergibt, die Vorschriften der Allgemeinen Verfügung des Finanzministerg und des Justijministers vom 6. Juli 1905, be⸗ treffend das gerichtliche Stempelwesen (Just. Minist. Bl. S. 239), sinngemäß anzuwenden.

Es kommen hiernach, soweit die Abgabe zu den Gerichtskosten eingezogen wird, nicht jur Anwendung die 1272, 127, 1270, 127 f, 1271, 127 R Abs. 1 bis 3, 127m Abs. 4 Satz 1, 127 Abs. 3 Satz 2 der Ausführungsbestimmungen des Bundegratz.

3. Besonderheiten für das Verfahren bei Auflassungen.

Nach § 85 Abs. 3 des Reichsstempelgesetzes ist die Eintragung des neuen Eigentümerg im Grundbuche davon abhängig zu machen, daß für den Abgabenbetrag Sicherheit geleistet wird, sofern nicht nach dem Ermessen des Grundbuchamts zu besorgen ist, daß einem der Be—= teiligten aus der Ablehnung der Eintragung ein schwer zu ersetzender Nachteil erwäͤchst. Gemäß §127h der Ausführungsbestimmungen des Bundesrats hat daher das Grundbuchamt, wenn bei dem Antrag auf Entgegennahme einer Auflassung eine die Erhebung des Auflassungt⸗ stempels autschließende Urkunde nicht vorgelegt wird, zu bestimmen, ob und in welcher Weise vor der Eintragung des neuen Eigentümers Sicherheit zu leisten ist.

Die Entscheidung darüber, ob und welche Sicherheit zu leisten ist, liegt dem Richter ob, vor welchem die Auflassung stattfinden soll.

Bestimmt das Gericht, daß Sicherheit zu leisten ist, so sind die Vorschrlften der Allgemeinen Verfügung vom 15. September 1895, betreffend die Sicherstellung der Stempel und Kosten bei Entgegen⸗ nahme von Auflassungen und Eintragungen eines Eigentümers (Just. Minist. Bl. S 272) maßgebend. Es tst tunlichst darauf hinzuwirken, daß die Sicherstellung durch vorläufige Einjahlung des erforderlichen Varbetrages geschiebt. Ueber Beschwerden gegen elne Anordnung des Gerichts, daß vor der Eintragung des neuen Eigentümers Sicherheit 6 nm sei, entscheiden gemäß § 71 der Grundbuchordnung die

erichte.

Erachtet das Gericht ausnahmsweise die Eintragung des neuen Cigentümers ohne vorherige Zahlung oder Sicherstellung des Abgaben⸗ betrags für zuläͤssig und geboten, so hat es die Umstände, aus denen sich ergibt, daß einem Beteiligten aus der Ablehnung der Eintragung . ju ersetzender Nachteil erwächst, in den Akten zu ver—⸗ merken.

Nach den vborstehenden Befstimmungen ist auch dann zu verfahren, wenn das der Auflafsung zu Grunde liegende Veräußerungsgeschäft gerichtlich beurkundet ist. ö

Wird jwedg Ausschließung des Auflassungsstempels eine außer gerichtliche tempel pflichtige Urkunde, welche nicht oder nicht genügend dersteuert ist, vorgelegt, so gilt für die Frage, ob und in welcher Weise Sicherheit ju leisten ift, dasselbe wie bel der von der Auflassung zu erbebenden Abgabe. Die Einziehung der Abgabe erfolgt jedoch nach Anleitung des 5 127 Satz 3 der Aug führungsbestimmungen det Bundesrats durch die Steuerbehörde (99. 5 9.

§S 4. Befreiungen.

Die Entscheidung darüber, ob eine Grundstücksübertragung von der Reichsabgabe befreit ist, liegt den Gerichten nur für diejenigen Urkunden ob, welche sie aufgenommen baben. Die Fefistellung einer anderen zuftändigen Behörde oder eines Beamten oder Rotars, daß eine außergerichtliche Urkunde steuerfrei sei, unterliegt auch dann nicht der Nachprüfung der Gerichte, wenn diese Urkunde jwecks Ausschließung der von der Auflaffung zu erbebenden Abgabe dem Gericht vor⸗ gelegt wird. 1 ;

Die formellen Vorschriften über die Feftstellung der Steuerfreiheit entbält der § 1274 der Ausführungsbestimmungen des Bundegratz. Der Vermerk über die Befreiung von der Abgabe ist von dem Ge⸗ richte schreiber zu machen und zu vollziehen.

Wird auf Grund der Befreiungävorschrift am Schlusse der Tarif⸗ nummer 11 ein Antrag auf Befreiung von der Abgabe gestellt, so hat der Richter, welcher die Verhandlung aufgenommen hat, zu prüfen, ob die Vorautsetzungen der Befreiungsvorschrift gegeben find. Zur Führung des Nachweiseg, daß der Erwerber ein Jahreseinkommen pon nicht mehr als 2000 M hat, genügt im allgemeinen die Vor legung von Steuerguittungen oder ähnlichen von der Steuer— behörde auggestellten Urkunden. Im übrigen kann das Gericht, sofern besondere Ermittelungen erforderlich sind, die Hilfe des Hauptzollamts in Anspruch nehmen. Grachtet das Gericht die katsächlschen Voraus- setzungen der Befreiungavorschrift für 4 so hat es hierüber einen vom Richter ju volltiehenden Vermerk auf die Urkunde zu setzen. Sind vor einer Entscheidung weitere Ermittelungen erforderlich, fo ist die Eintragung des neuen Eigentümers gemäß 3 3 dieser Verfügung von der Sicherstellung der Abgabe abhängig zu machen.

85. bin, ,,. und Beschwerden. Ueber Erinnerungen und Beschwerden gegen die Wertfestsetzung und gegen den Stempelansatz wird ausschließlich im Dienftaufsichts⸗ wege entschieden.

§6. Voraussetzungen und Zuständigkeit für Anordnungen auf Erstattung von Abgaben.

Die materiellen e, , . für eine Erstattung der Abgaben enthält 5 127m der Ausführungebestimmungen des Bundesrats.

Ueber Anträge auf Erstattung der Abgabe entscheidet der Präͤsident desenigen Landgerichts, in dessen Bezirke die Abgabe erhoben ist. Für den Bejirk des Antstzgerichts Berlin Mitte entscheidet der Amts- gerichtspräsident. Gegen die Entscheidung des Landgerichte präsidenten nder die Beschwerde im Dienstaufsichtswege statt.

§ 7. Buchungen.

Die Reichzstempelabgaben sind als durchlaufende Gelder zu be⸗ bandeln und im Kostenreglster in Spalte 9 einzutragen. In Spalte 10 5 Bezeichnung des Gmpfangsberechtigten R. St.“ zu ver⸗ merken.

In dem Verrechaungeregister werden die Reichsstempelabgaben in einer gesondert ja fütkrenden Hauptabteilung, Reichsstempelabgaben“ eingetragen.

35. Abführung der Stempel.

Die auf Rache stemre lab zaben eingegangenen Beträge sind jum Monats abschlufse an die 53 des mul bia? Hauptzollamts, soweit möglich im Girowege, ab afubren.

§ 9. Verwendung der als Sicherheit eingezahlten Beträge.

Wird ir. dem Schlußabsatze des § 3 als Sicherheit der er⸗ forderliche Barbetrag vorläufig . so ist das Hauptjollamt bei Uebersendung der Urkundenabschrift (5 1276 der Ausführungs⸗ bestimmungen) von der Ginzahlung zu benachrichtigen, um darüber Bestimmung zu treffen, ob und inwieweit der eingerahlte Betrag als Reichsstempelabgabe endgültig zu vereinnahmen oder die Rückerstattung zu bewirken ist. Die als Sicherheit vorläufig eingezablten Beträge werden für die Abführung (5 8; wie endgültige Einnahmen behandelt.

§ 10. Erstattungen.

Wird eine Erstattung erforderllch, so hat sie durch die Gerichts⸗ kasse hinsichtlich der von ihr vereinnahmten Beträge auch dann zu geschehen, wenn inzwischen eine Abführung an das Hauptzollamt statt⸗ gefunden hat. Die Erstattungen erfolgen nach Maßgabe der von der juständigen Stelle getroffenen Entscheldung auf Grund schriftlicher Anweisung deg Kassenkuratorß. Die erstatteten Beträge sind bei der nächsten Abführung zur Verrechnung ju bringen. Bis dahin und für die Abführung gilt die Anweisung mit dem Nachweis über die Erstattung als Barbestand. Dem Ge— richtsschreiber ist von der Erstattung behufs deren Vermerkung auf der Urkunde Mitteilung zu machen.

S 11. Statistische Nachrichten.

Bei jeder Abführung ist die Gesamtzahl der Einzelposten, auf welche der abgeführte Betrag vereinnahmt ist, dem Hauptzollamte von der Gerichtskasse mitzuteilen.

Ueber die auf Grund der Schlußbestimmung der Tarifstelle 11 bewilligten Befrelungen sind von den Gerichtschrelbern Verzeichnisse zu führen, in welchen unter fortlaufenden Nummern der Tag der Befreiung und der Wertbetrag, für welchen Befreiung gewährt ist, anzugeben ist. Die Verzeichnisse sind zum Mongteschlusse der Gerichtg⸗ lassen abzuschließen, aufzjurechnen und in Urschrist der Kasse behufs Uebermittelung an das Hauptzollamt mit der im Absatz 1 erwähnten

Nachricht abzuliefern. 14. Kassen formulare.

8 In allen Kassenformularen ist bei der Neuherstellung das Wort Stempel in „Landesstempel zu ändern.

Nr. 30 der Versffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗— sundheitsamtß“ vom 28. Juli 1909 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkgkrankheiten. Zei weillge Maßregeln gegen Pest. Deggl. gegen Cholera. Tätigkeit des Gesundheitgratz für dag Selnedepartement, 1908. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich) Pest, Cholera, Gelbfieber. (Preußen, Reg. Bez Potsdam.) Reinlichkeit in , , . Vieh⸗ seuchenübereinköommen. Typhusbazillenträger. (Baden.) Stein- brüche ꝛc. (Oesterreich, Steiermark) Arzneimittel. (Frankreich.) Mineralwasser. (Belgien.) Arbeiterwohnungen. (Dänemark.) Fleisch ꝛc. Geschlachkete Pferde 2c. Fleischverkauf 2c. (Schweden.) Viehesnfuhr, Quarantäneanstalten ꝛc. Ausfuhr von Krebsen. . Fructus Anacardii occidentalis. (Uruguay.) Nahrungsmittel. (Viktorig) Nahrungsmittel. Pest. Uebertragbare Krankheiten. Tlerseuchen im Deutschen Reiche, 15. Juli. Desgleichen im Auslande. Maul. und Klauen seuche in der Schweiz. Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Preuß. Reg.-Bez. Königsberg.) Vermischtes. (Schweiz.) Gemein⸗

efährliche Krankheiten, 1908. (Vereinigte Staaten von Amerika.)

Gr Fits n. 190708. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 900 und mehr Einwobnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandeg. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt“ und Landbenirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege (Aerzte, Zahnärzte).

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Dänemark.

Nach einer Bekanntmachung des Königlich dänischen Justh— min isteriums vom 23. d. M. ist der Hafen von Riga als cholera—« Ferseucht anzusehen. Die gegen die Häfen von St. Petersburg, Kronstadt und Archangel eingeführten Quarantänemaßregeln treten ebenfalle Riga gegenüber in Kraft. Vergl. . R. Anz. vom 21. Sep— tember v. J., Nr. 223, und vom 14. d. M., Nr. 164.

(W. T. B.). An der Cholera

St. Petersburg, 30. Juli. Die Zahl

sind seit gestern 52 Personen erkrankt und 15 gestorben. der Kranken beträgt 640.

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern ju sammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie *.)

Frankreich.

enderung in der Verzollung von Fahr⸗ radfelgen aus Holij. In der Deputiertenkammer ist am 17. v. M. ein Gesetzesporschlag eingebracht worden, wonach Holjreifen zur Herstellung von Felgen für Fahrräder sowie Holifelgen für Fahr⸗ räder, wenn sie weder gehöhlt noch profiliert noch fassoniert, also nur halbfertig sind, einen besonderen Zollsatz von 150 Franken im Höchsttarif und 1990 Franken im Mindesttarif für 100 kg unter- worfen werden sollen. Diese Halberzeugnisse fallen zurjest unter T. Nr. 6093 quater des franjösischen Zolltarifs (andere Waren aug Holj Zollsatz im Höchsttarff 18 Franken und im Mindesttarif 12,50 Franken für 100 kg Reingewicht), während vollständig fertige Holjreifen und Felgen für Fahrräder als „Teile von Fahrrädern“ nach T. Nr. 614 einem Zollsatz von 250 Franken im Höchsttarif und 220 Franken im Mindesftarif für 100 kg Reingewicht unterworfen sind. Der Gesetzesvorschlag wird damit begründet, daß der Zoll der T.-Nr. 6035 quater im Verhältnis zu der bereits im Ausland an den fraglichen Halberzeugnifsen vorgenommenen Arbelt, die P der für das fertige Erzeugnis nötigen Arbeit aus mache, viel zu niedrig, und daß sonach für sie ein mittlerer Zollsatz jwischen dem der Ta Nrn. 693 quater und 614 anzusetzen sei. (Nach einem Bericht der Kaiserlichen Botschaft in Paris.)

Geplante Aenderung der Bestimmungen über die Einfuhr von Petroleum. Nach Nr. 197 des französischen Zoll⸗ tarifs unterliegt Robpetroleum im Mindesttarif einem Zollsatz von 2 Franken für 199 kg und gereinigtes Petroleum einem solchen von 12,50 Franken für Io9 Kg. Als Rohpetroleum gilt nach der An— merkung A im Zolltarif bei Nr. 197 alles Petroleum, das nicht mehr als 990 v. H. Leuchtftoff enthält und in den gewöhnlichen Lampen nicht brennen kann.

In einem am 14. 9. M. bei der Deputiertenkammer eingebrachten Gesetzentwurfe wird eine Abänderung der angegebenen Bessimmun dahin verlangt, 5 der Zollsatz von 9 Franken künftig nur au solches Petroleum Anwenhäang finden soll, das voͤllständig ungereinigt, d. h. so wie es auß der Erbe gekommen, nach Frankreich eingeführt wird, während allet Petroleum, dat bereitet vorher einem tellweisen Reinigungzverfahren, wenn auch nur in geringem Maße, unterlegen hat, dem Zollsatz von 1250 Franken für gereinigtes Petroleum unter- liegen soll. ( Gbenda.)

Geplante

Oesterreich Ungarn und Rumänien. Handelsvertrag jwischen beiden Ländern.

mit der

enderungen und Ergänzungen bis zum taus iedoch no vertragschließenden Staaten.

möge der kommen werden:

nischen Zolltarifs

1 a. Hengste und Wallache, älter als 5. Jahre b, ö ö. jünger als 5 Jahre c. Stuten.

,

aus 140 Leim

aus 277 Dauben und Böden aus Eichenholz, mit der Axt behauen

aug 297 Schwarze

en, int⸗ besondere 9 Artikel. Reform, Emulgit Gewebe aus Hanf, Flacht und Ramie im Ge⸗ wichte von weniger als 100g auf 1 4m: b. über 50 bis 80 Fäden auf 1 qm ... C. über 80 Fäden auf 1 em Gewebe aus Hanf, lachs, Ramie und anderen im Zolltarl nicht besonders ge⸗ nannten Spinnstoffen gefärbt, bedruckt, mehrfarbig gewebt

354

356

Konfektion aus Stoffen und Material aller Art, auch aus Verbindungen derselben untereinander

Anmerkungen: 1) Bei der Verzollung von Baumwollhemden ohne Kragen und Manschetten in Verbindung mit Geweben aut anderen Textilstoffen wird der Zollsatz des an der Außenseite vorherrschenden Gewebes zugrunde gelegt.

2) Herrenwäsche aus Baumwolle oder Leinen mit nicht gestickten Ziernähten, mit Zutaten wie:; Bänder, Schnüre, Borten, auch in Farben, fällt unter diese Tarifnummer.

aus 390 Kragen, Manschetten und Plastrong, einfach, ohne Stickereien oder Besatz: aut a. aug Baumwolle

Zellulose, ungebleicht, feucht oder trocken.. ellulose, gebleicht, feucht oder trocken.. orzellan· und Kreidepapier . . erlen aus Zellulold ... kineralwässer aller Art, in Gefäßen jeder

Gattung: a. natürliche aus 484 Rohe Steine aus Granit oder natürlichem Basalt ö28 Porzellan,

420 421 aus 426 aus 454 aus 480

Formen gewaljt wie: T, L. U, Z, L, , Fensterrahmeneisen und alles andere Waljessen mit Ausnahme der runden und rechiwinklig viereckigen

b. r. Draht in der Stärke unter M aug 636 Hufnägel 778 ge, en, flüssig (Kohlensäureanhydrit) netto

Tarif⸗ nummer

aus 70 Schweine, unter den im Verordnungtzwege festgesetzten besonderen veterinärpoltzel⸗ lichen Bedingungen und Kontrollen: I) im Gewichte von über 10 kg bis ein-⸗ schließlich 110 kg

2) im Gewichte von über 110 kg...

Anmerkung: Dem Einführer steht

es frei, für Schweine im Lebendgewichte von

über 120 6 die Verjollung zum Satze von 22 Kr. für dag Stück zu beanspruchen.

) Deutsches Handelgarchiv 18941 S. 610 9 3 1966 1 S. 1687. ;

rohen

Unter dem

10. /23. April d. J. ist zwischen . Ungarn und Rumänien ein Zusatzuertrag jur Handelgkonventlon vom 9 21. Dejember 18933) aßgabe ie,, worden, daß die Handelskonvention

nach Inkrafttreten deg Zusatzbertrags mit den dadurch bedingten 18.31. Dejember 1917 wirksam bleiben soll. Der Zusatzbertrag soll 14 Tage nach dem Aug. der Ratiftkationgurkunden in Kraft treten, zunächst bedarf er ch der e mn der gesetzgebenden Körperschaften der g sind in ihm im wesentlichen folgende

n,, des rumänischen Zolltarifg?) vereinbart, die ver⸗ eistbegünstigung auch den deutschen Erzeugnissen zugute

Zollsatz

des rumänisch⸗

oösterreichisch⸗

ungarischen

Vertragttarift Lei

Stück 50 30

2. atz der ewebe mit einem

lag v 39h .

Dreifacher

Zoll des höchst⸗·

belegten Stoffeg, aug welchem die Außenseite besteht.

Lei kg

Zollsatz des rumãanisch· osterreichisch⸗ ungarischen Vertraggtarit Kronen Stück

100 kg Lebendgewicht 160

Die rumänische Petroleumindustrie 1908s.

Die nunmehr vollständig vorliegenden 1iiffernmäßigen Auswei gewähren die Möglichkelt, sich ein umfassendeg . ö. der i ung in samtlichen Zweigen der rumaänischen Petroleumindustrie

we während des verflossenen Kalenderjahres zu machen.

Den Hoff ungen, welche die Petroleuminduft rie seit Anfang des Jahrhunderts belebten, haben die im vergangenen Jahre I , e. Enttäuschungen ein vorlänfiges Ziel gesetzt. Wennschon während des Jahres i997 ein gewisser Stillstand' in der Entwicklung dieser Industrle sich bemerkbar machte, fo trägt das Jahr 1908 im ganzen die Signatur elne , , wenn auch unbedeutenden Rück. gange. Die in Riesenschritten während verschiedener Jahre sich ent⸗ wickelnde Rohölaut eute geriet plötzlich ins Stocken, sodaß das Gesamtergebniãz gegenüber dem Jahre 1867 nur cine relatip unerheb⸗ liche Zunahme aufweist. Zu dieser unerfreulichen Erscheinung gesesste sich noch die aus dem letzteren Jahre her sich welter fühlbar machende internationale Finanzkrisis, welche, vereint mit dem erst⸗ genannten Faktor, der Gründung von neuen Petroleumgesellschaften und in weiterer Folge dem Zuflusse frischer Kapitalien in merklicher 2 e it, uife des Jahres 1908 di

nd im Laufe deg Jahres 1908 die nachstehend bezeichneten Gesellschaften (Kapital in Millionen Leih gegründet worden: ha! 6, C. M. Pleyte), Tochtergesellschafl der Royal Dutch (h, 0), uglo⸗Roumanian Petroleum Company (3,7), Apostolache (vorm. Eberhard, Marchena G ä6), Romsing. Belglana (vorm. O. Jaumotte u, Co.) (i, 7), Moreni⸗Ghirdoveni (i, 5), Poiana, Rom ind (l, VI), Com⸗ panig Moreni (L 9), Motor Fuel (Raffinerie (1,9), Carré Wenger i Go. l H. Cöäosng. Roh G , Grnöttit Rao fg ö 966 ie e nn n Kapitalerhöhungen sind zu nennen die der französischen Ge— sellschaften Colombia (von 87 auf 5 Millionen) und nf (bon dSo0 go0 auf. . Million Leh, ferner die hon der Gesellschaft Aurora! jwecks Konsolidierung schwebender Schulden aufgenommene Obli⸗ gationsanleihe von 3 Millionen Lei. Infolge des Mitte des Jahres 1908 eingeführten Kontingentierungegesetzes für den Leuchtöl verkauf im Inlande gründeten die Steaua Romana und Tdie Rom na⸗ Americana die Socletatea Anonim4 pentru Distributren Produselor Petroleului mit einem Anfangakapital bon bos 0G Lei, welches später auf 1 Million erhöht wurde, nachdem sich im Laufe der Zeit ver= schledeng andere Raffinerien dem Unternehmen angeschlossen hatten. Schließlich sind noch neu gegründet worden die Bohrgesellschaft Alllanta mit einer Million Lei deutschen Kapitals und die Hon einer deutsch⸗ rumänischen Gruppe ins Leben gerufene „Kontinentale Tief bohrgesellschaft zur Verwertung des Beldimanschen Bohrpatentz.“

Das Gesamtvermögen der vorbezeichneten Unternehmen beziffert sich zwar auf etwa 2635 Millionen Lei; boch ist dag im Jahre 1908 in der Petroleumindustrie wirklich neu angelegte Kapital nur auf rund 14 Millionen Lei zu schätzen, während die Vermehrung im , m 20,3 Millionen und im Jahre 1906 gegen 55 Millionen el betrug.

Rehbölförderung. Die gesamte Rohölproduktion betrug im Jahre 1508; 1147 727 Tonnen gegen 1 125 697 im Jahre 1907. Die Produktion der vorhandenen 21 Aktienunternehmungen betrug 1061297 Tonnen oder 92, 40 o/ der Gesamtaugbeut⸗ gegen 92. 03 o/ im Jahre 19097. Auf die offenen Handelsgesellschaften und Einzel⸗ ,,. verteilen sich die übrigen 7,50 (2,89 4 4,71) oso der Pro⸗ uktion.

RFohölverarbeitung. Von den im Jahre 1908 geförderten Rohölmengen gingen jur Verarbeitung in die Raffinerien 1011616 Tonnen gegen 5G 614 Tonnen im Jahre 19207, woraus sich eine Zu⸗ nahme von 61 002 Tonnen ergibt. Diese Vermehrung ist jum Teil auf die bedeutend geringere Abnahme von Rohöl durch die ungarischen Raffinerlen, die sich billiger in Galizien verseben konnten, und ferner auf die beschränktere Verwendung geförderten Rohöls als Heizmaterial im Sondenbetrieb zurückzuführen. Nicht jur Verarbeitung gelangten 1903 nur 136 111 Tonnen gegen 175 483 Tonnen im Jahre 159. Nach Produkten geordnet, ergab das im Jahre 1908 (und 1507) ver- arbelte Rohöl Menge in Tonnen —: Benzin 180 196 5146 263) Leuchtöl 248 274 (361 684) Mineralste 89 753 (67 337) , . . ö i 1

nlandverbrguch. Der Absatz im rumänischen Inlande hat mit Ausnahme von Leuchtöl in ziemlsch bedeutendem Umfange ö nommen. Besonders Rückstände konnten infolge des wachsenden Hetz⸗ Iolbedarfs in ganz erheblichem Maße mehr untergebracht werden. Der Inlandverbrauch stellte sich im Jahre 1908 (und 1907), wie folgt . in Tonnen —: Benzin So (673) Leuchtsl 35 422 638 467) Mineralöle 11 955 (5851) . Rückstaͤnde 347 323 (332 999).

Ausfuhr. Ueber die Betelligung der einzelnen Länder an der Autfuhr in Tonnen gewährt folgende Aufstellung näheren Aufschluß:

Rohöl, Gag⸗ und Leuchtl Benzin

Länder Mineralöl 1998 1907 108 1907 1igos 1907 Frankreich. 19298 2961 51483 61598 65 192 48172 England 44247 33 253 42693 25162 19 634 6130 Aegypten... 316 79628 20910 2 23 912 162 7 Deutschland . 445 b26 6242 15952 24477 31 158 Italien. 1320 6298 13095 12488 3 688 2629 k 731 2345 18 30s 30 866 1 Indien. 2769 243 16052 57 526 80 4274 6 674 84 3322 4049 639 291 3491 3352 1065.

Dolland ? 165 8366 Desterreich⸗Ungarn 3 066 18618 Andere Lander 5 405 1Iba2 134

Die Beteiligung an dem Ende 1908 in der rumãnischen Petroleumindustrie angelegten Kapital gestaltete sich, nach natio⸗ nalen Gruppen geordnet, wie folgt Beträge in Millionen Lei —: Deutschland 1201 Holland 32.0 Frankreich 19,6 Italien 15,0 Amerlka 1255 England 8.5 Belgien 5,5 Ungarn h, 0 gi 1155. Marrt t

reise und ar ür die Pretroleumerjeugnisse. Das verlangsamte Tempo in der Rohölproduktion, verbunden . ie starken Nachfrage zur Deckung des Raffineriebedarfg, rief im Jahre 1908 eine erhebliche Steigerung der Rohölpreise hervor, die sich gegen Ende des Jahreg auf 4.39 big 4. 70 Lei für 100 kg stellten und J auf dieser 8 bis jetzt (April 1909) erhalten haben. ß le wichtigste De. auf dem rumänischen Inland markte . Leuchtöl des Jahres 1908 war die Schaffung des Kontingen⸗ kerungsgesetzes. Dieseg Gesetz regelt den Verkauf von Leuchtöl im Inland in der Weise, daß jeder Raffinerie ein bestimmtes, nach ihrer Leistunge fähigkeit berechnetes Kontingent an dem Leuchtölinlandkonfum zugetellt wurde und daß für den Verkauf den Raffinerien bestimmte , . ̃

Der Marlt in Petroleumrückständen war im Jahre 1908 sest. Die Preise stiegen auf 4. 20 Lei für 100 kg ab inen gegen Ende deg Jahres trat eine leichte a dn ein, ohne daß jedoch die Preise unter 4.10 big 400 Lei gefunken waͤren.

Ein sehr wenig günstiges Bild bot der Benzinmarkt. Die Preise für gewöhnliche Handelsware, die noch im Jahre 1907 eine döhe von A Lel für 100 kg ab Massinerie hatten, sanken big auf 10 Lei für 100 Kg. Dle Wirkung auf die rumänische Petroleum industrle war elne sehr erhebliche, da in dem leßten Jahre die guten Ben r, einen Ausgleich gegenüber den niedrigen Preisen für Leuchtöl gebildet hatten.

Ver Auglands markt in rumäntschem Leuchtsl war gegen⸗ über dem Jahre 1907 nicht wesentlich verändert. Ble Vreise zogen um ein Gersngeg an, ohne ledoch elne ohe zu errelchen, welche zu den hohen Mohölpreisen, mit denen die n Petroleumtindustrle be⸗ lastet il, in einem Verhältnisse gestanden hätte. Hlerzu kam, daß die Frachtsähe für Sceesrachten, besonders in der ersten Dälste des Jahrez 1908, ungewöhnlich hoch standen.

roh der 7 lderten ungen Lage, n welcher sich zurzelt die

fi e bestndet, blicken doch die Hauptinieressenten mit

Algerien 3080

Petrolenmindu

Befriedigung auf die finanziellen Ergebnisse des Jahres zurück. D r5ßere Teil der Gesellschaften, deren Jahresberichte ö. rf nt ichung gelangt sind, zahlten die gleiche oder eine höhere Dividende, und, nur ein kleinerer Tell eine geringere Dividende alz im Jahre 1907. (Bericht des Kaiserlichen Konfulatg in Bukarest.)

Konkurse im Auglande. Rumänten.

Anmeldungen . bis Forderungen am

24. Juli / 6. Aug. 1909. 31. Juli / 13. Aug. 19609.

39. Jult / 12. Aug. 19609.

Sitz Fallite Firmen der Firmen

Anton Pollatog, Dampfbäckerei Manufakturwaren⸗ bandlung Efroim Lupu u. Stopler Manufakturwaren⸗

geschaft Naftali Wechsler

Foectzani 16/29. Juli 1909

22. Juli / 4. Aug. 1909

21. Juli / 3. Aug. 1909

Focg'ani

Adjud

Wagengestellung für Kohle, Koks nd Briketts am 30. Juli 1909: ö. .

Ruhrrevler Oberschle 8 Revi . ö. 8 der 3 . este J ., , 8 96

ar gelt n, [. 2

Die Lieferung von 696000 Stück kiefernen, eich enen und huchenen Bahnschwellen sowie köefernen . Weichenschwellen ist von dem Königlichen Eisenbahn“ ientralamt in Berlin ausgeschrieben. Angebotstermin z1. August 1909. ,,, und Lieferungsbedingungen können vom Eisen⸗ bahnzentralamt in Berlin gegen post. und bestellgeldfreie Einsendung von 1 M in bar bezogen oder im Handeltzlammer, Dorotheenstraße 7j8, eingesehen werden.

Der Anzeigenteil dieser Nummer enthält die Bilanzen der Bank für Handel und Industrie, der Commerzbank, der Beutschen Bank, der Direction der Digcontogesellschaft, Vregdner Bank, Mittel r 8, rn nn für Veutschland, des Schaaff⸗

ausen'schen Bankvereing Berlin sowie verschledener * 5 ö sch Provinzbanken per

„Bei einem Bruttogewinn von rund 5 Millionen Mark un Abschreibungen von 15 Millionen Mark wird der w des Bochumer Vereins für Bergbau und Gußstahl⸗ fabrikation der Generalversammlung 120/99 Dividende sowie eine Zuweisung von 50 000 ½ für die Pensiongskasse vorschlagen.

Nach dem der gestrigen Sitzung des Aufsichtgratg der Ver⸗ zinigten Stahlwerke van der Zypen und Wissener Eisenhütten⸗Aktiengesellschaft vorgelegten Abschluß für 1998 / 99 beträgt laut Meldung des. W. T. B der Bruttogewinn nach Abzjug der Handlungsunkosten, Steuern 1 606138, 24 S (im Vorjahre 2 S886 S828, 0d). Nach Abzug der Abschreibungen von 50 000 (im Vorjahre So 064 44 S) fowie Shi ationszinsen verbleibt ein Reingewinn von S6 138, 24 . (im Vorjahre 1329 764 650 ). Hierzu tritt der Gewinnvortrag von 1048 577,66 MS (im Vorjahre 690 345,27 ). Der Aufsichtsrat wird der am J. September ein⸗ zuberufenden Hauptversammlung vorschlagen, 7 0 (im Vorjahre 12 o/ q) Dividende zu berteilen, 1 049 151, 02 0 (im Vorjahre 1 025 577, 5 4) auf neue Rechnung ju übertragen.

„Die gestrige GSeneralbersammlung der Vereinigten Deutschen Nickelwerke, Aktiengesellschaft, Schwerte, erledigte die Regularien und beschloß, laut Meldung bes . W. T. B wegen der Einführung der Talonsteuer dem NReservesonds II nicht 39 Oo, sondern 50 000 υ juzuführen und 30 9090 1 für die später ju zahlende Talonsteuer jurückjustellen. Der Geschäftsgang im neuen Jahre wurde als ,,. r ,

Lau dung des W. T. B. betrugen die Einnahmen der Anatolischen Eisen bahnen vom 5. biß 15. Fuli 13095. 17325 Fr. CC 30 069 Fr.), seit 1. Januar 1909: 3 546 170 Fr. 70 257 Fr). Die Bruttoeinnahmen der Orientbahnen flog: g55 Im) betrugen vom 16. bis 22. Juli 1909: 223 885 Fr. (mehr 26 803 Fr.). Seit 1. Januar: 6 391 207 Fr. (mehr 6I5 493 Fr..

ungen des König⸗ e.) Der Doppel

4M. Futtergerste, Futtergerste, Hafer, gute Sorte ) 21, 96 6, afer, orte

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M. Karpfen 1 Eg ander 1 kg 66. 5 O0 40. S0 S. Krebse 60 ) Frei Wagen und ab Bahn.

Liquidationskurse der Berliner Börse Ju lä. 1209. 3 0. Deutsche Reichsanlezhe Preußische Konsols S6, ßo, 3 oo Sächsische Rente S6, 00, Argen⸗ tinische Ho /g Anl. 1890 10,00, Buenos Aires 3 do Prop. 66,00, Chänestsche 5 cg Anleihe i536 oz, Shinefshe 44 v0 Lnl' 1898 99,50, J i. oo Anleihe 9575, Italieni 31 0/os Rente 105, 00, Portuglesische unif. II. Anleihe 564, 20. Russische 40.9 Anleihe 188090 856,25, Russische 36 0/9 Anleibe 1894 SM 00, Russtsche 30/9 Anleihe 18966 72, 60, Ru che 400 kons. Anleibe 1 und 11 1869 ss. 5, Ruffische 4 9 Änielbe iber s, fo, ita r, Stagtsren e gh. sõ, gr g g . Tir kische i nere Anleihe 1903/06 g2 50, Türkische 100 Fr. Lose 1165 50, Ungarische 87 Goldrente gh, ho, ih anf Kronenrente 93 90, Huenos Aireg 606 Staatsanlelhe oz bd, Eibe. Büchen Gifen bahnen i363, o! trische Hochbahn 119 50, Große enn, Straßenbahn 181556, it, B 246,59. Desterreichisch Ungarische Staatsbahn 151 23.

für ultimo S6, 60, 3 0/o

Drlentalische· Eisen kahn 171 60, Gib ster s; Dombard 20,75, Warschau· Wiener 111,00, Baltimore ⸗Oh K

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ombacher Hütten Halske 222,25,

Amtlicher Markthericht v M ĩ Fried . , , . ,

30. Jul Auftrieb; 13384 Stück Rindvieh, 235 Stüc gälber. mne, cfäsen w

JJ Detlauj sen . 126 s. 4 . Erlauf des Marktes: Langsames Geschäft; ĩ . beste Ware über Noth. ; at; Prele wendet; . Hun . en i . P ö e und hochtragen he: a. a? 6363 alt: e , z 00 - 450 . Qualität, gute schwere⸗ 290-370 * 26. d 1 ; 240-2890, I. Qu i w 150-220 . nnn. it te sch ̃ Qu gute schwere 230-320 A II. Qualitât, mittelschwere 10 209 a men; 190-350 B. Zugochsen: à Zentner Lebendgewicht I. Qualit it II. Qualit it III. Qualithi

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Amtlicher Marktbericht vom Nagervieb hof M Friedrichsfelde, Wogen kart ben skireisen, die Zeit vom 23. Sig 23. Jul 1859. x Frische Zufuhren: tan Sonn Sonn ⸗Mon⸗Dieng Mitt Daonners· hene ge, e, n. , e, e. Std ö 15 38800 12200 200 7700 22000 1 250 Vo 1009 ae n, Gesamtanftrieß. 385 1138 Gäase amd 1765 Guten. Verlauf des Marktes: LSangsarnnes Gejchdft Es wurde gezahlt in Posten nicht mater 300 Stag: a. die Gang ü

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