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und
den Postanstalten und Zeitungaspedit
Ber Grzngspreis beträgt vierteljährlich 5 M 40 3. f — ] 8 Alle Hostanstalten nehmen Bestellung an; für Kerlin außer , für Selbstahholrr fü. anch die Expedition 8 W., Wilhelmstraße Nr. 32 Einzelne Anmmern kosten 25 9.
Dentscher Reichsanzeiger
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
f Instrtionspreis für den Raum eincr 4 gespaltenen Retit⸗-
vile 30 8, einer 3 gespaltenen RNetitzeile 40 5. Inserate nimmt an:
Nentschen Rrichsameigers und Königl. Rrenßischen Staats- anzeigers Berlin SwW., Wilhelmstraße Nr. 22.
die Königliche Expedition dea
X-
M 18O.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordens verleihungen ꝛc.
Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc. Exequaturerteilung. Bekanntmachung, betreffend Satzungsänderungen der Deutsch— Ostafrikanischen Gesellschaft. Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprechverkehrs Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldverschrei⸗ bungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Eßlingen. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 4 des Reichs⸗
gesetzblatts. Königreich Prenßen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Gesetz, betreffend die Umzugskosten der Geistlichen der evan⸗ gelischen Landeskirche der älteren Provinzen.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 21 der Preußischen 6
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberregierungsrat Albert Lömpcke zu Schleswig den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Oberlehrer am Gymnasium in Arnsberg, Professor Wenzel Hövel, dem Oberlehrer a. D., Professor Heinrich Nebelsieck zu Dortmund, dem technischen Eisenbahnsekretär a. D., Rechnungsrat Wilhelm Goebel und dem Eisenbahn⸗ sekretär a. D., Rechnungsrat Wilhelm Heinrich, beide zu Elberfeld, dem Oberbahnhofsvorsteher a. D., Rechnungsrat Friedrich Pietschmann zu Marburg den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Oberstleutnant a. D. Bruno von Prittwitz und Gaffron zu Fürstenwalde im Kreise Lebus, zuletzt Major im Ulanenregiment Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Branden⸗ burgischen) Nr. 3, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Oberrealschullehrer Ludwig Derdack zu Bochum, dem Oberzolleinnehmer a. D. Gottlieb Knobel zu Breslau, bisher zu Münsterberg, den Eisenbahnbetriebssekretären a. D. Robert Böttcher, Ewald Crisandt, Karl Meyer und Albrecht Ulrich sowie dem Bahnhofsvorsteher a. D. August Käsche, sämtlich zu Elberfeld, dem Eisenbahnkassenvorsteher a. D. Wilhelm Heinemann zu Hohenlimburg im Kreise Iserlohn, den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Karl Brieger zu Barmen⸗Rittershausen, Heinrich Brinkmann zu Düssel⸗ dorf, bisher zu Schwerte im Kreise Hörde, und Adolf 86 zu Hagen i. W. den Königlichen Kronenorden vierter lasse, den Kirchenältesten, Gutsbesitzern Hermann Seni zu Hohenkirchen im Landkreise Zeitz und Gottfried Zenker zu Kauxdorf im Kreise Liebenwerda, dem Packmeister Friedrich Heidrich und dem Kassenboten Theodor Hummel, beide zu Cöln, dem Auszügler Karl Philipp zu Kauxdorf im Kreise Liebenwerda, den pensionierten Eisenbahntelegraphisten Johann Arenz zu Düsseldorf und Andreas Thier zu beer, m,, e im Lanßkreise 3 den pensionierten senbahnzugführern Christian ansen zu Siegburg, Gottfried Müller zu Cöln, bisher zu Deutzer⸗ feld, Franz Pohlmann zu Elberfeld ⸗Steinbeck, Hieronymus Röseler zu Godesberg im Landkreise Bonn und Franz Tönnesmann zu Düsseldorf, dem pensionierten Eisenbahnstellwerksweichensteller Friedrich Gorg⸗ hardt zu Bathey, bisher zu Hengstei im Landkreise Hagen, dem pensionierten Eisenbahnlademeister Wilhelm Herweg und dem pensionierten Eisenbahnschirrmeister Heinrich Stiertz, beide zu Düsseldorf, dem pensionierten Bahnhofsaufseher Jo⸗ hann Sch . h Geistingen im Siegkreise, dem , ,, bremser Au gust Auckthun, dem Eisenbahnwerkstätten vorschmied Friedrich Biensfeld, dem Eisenbahnwerkstättenschmied Au gust Kablau, dem Eisenbahnwerkstättenglaser Leopold Haak, den Bahnhofsarbeitern Julius Benkmann, Friedrich Kahi und Ferdinand Schlien, dem Eisenbahnlampenputzer , Wieberneit und dem Eisenbahnhilfsnachtwächter ilhelm Wichmann, sämtlich zu Königsberg i. Pr., und dem bisherigen Elsenbahnmaschinenputzer Anton Schöilgen zu Wersten im Landkrelse Düsseldorf das Allgemeine Ehren⸗ zeichen sowie der Frau , Caroline Grünebgum, geb. Beer, der Frau Geheimen Sanitätsrat, n r Alice Thiem, geb. Schnitter, und der Frau Justizrat Marie Kuhne, geb. Seifert, sämtlich zu Kottbus, die Rote Kreuz— medaille dritter Klasse zu verleihen.
der
Berlin, Montag, den 2. August, Abends.
1909.
ere.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Eisenbahnsekretär a. D, Rechnungsrat Wilhelm
ö 4 zu Straßburg i. E. den Roten Adlerorden vierter asse,
dem Eisenbahnsekretär a. D., Rechnungsrat Karl Rust
9 Straßburg i. E. den Königlichen Kronenorden dritter asse,
dem Eisenbahnbetriebssekretär a. D. August Iser zu Straßburg i. E, den Eisenbahnstationsassistenten 4. D. Josef Schill zu Basel und Karl Elschner zu Straßburg i. E— Neudorf, bisher zu Zabern, dem Bahnhofsverwalter a. D. Konrad Henning zu Mühlburg i. Baden, bisher zu Neu⸗ breisach, den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Karl Beutel zu Saargemünd, Emil Caesar zu Sablon, bisher zu Metz, Karl En gel zu Mülhausen i. E, August Hopt zu Straß— burg i. E, Mathias Urbanczyk zu Hanweiler, bisher zu Saargemünd, und Nikolaus Wilbois zu Diedenhofen i. Lothr. den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem pensionierten Bahnwärter Jakob Walter zu Dett— weiler im Kreise Zabern das Kreuz des Allgemeinen Ehren— zeichens sowie
den pensionierten Eisenbahnweichenstellern Jakob Schmitt zu Hargarten im Kreise Bolchen und Christian Beckmann zu Völklingen im Kreise Saarbrücken, dem pensionierten Eisen— bahnoberpackmeister Joh ann Herber zu Diedenhofen i. Lothr., dem pensionierten Eisenbahnwerkführer Heinrich Elter zu Luxemburg, dem pensionierten Bahnhofsaufseher Georg Roder zu Neuses am Berg, bisher zu Biblisheim im Kreise Weißenburg, den vensionierten Bahnwärtern 6 Götz zu Brumath im Landkreise Straßburg i. E. un Josef Wamster zu Sierenz im Kreise Mülhausen i. E., dem pensionierten Eisenbahnschaffner Peter Nilles zu Forbach, dem pensionierten Eisenbahnbremser Johann Kaufmann
Franz Cads zu Scherweiler im Kreise Schlettstadt, dem bis⸗ herigen , Anton Schaffner zu Alten⸗ stadt im Kreise Weißenburg und dem bisherigen Eisenbahn— vorarbeiter Nikolaus Seiler zu Baronweiler im Kreise Forbach das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:
Allerhöchstihrem diensttuenden Flügeladjutanten, Kapitän zur See von Rebeur⸗Paschwitz und dem Marineoberstabs⸗ arzt Dr. Kunze die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen ver— liehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar ersterem: des Komturkreuzes mit dem Stern des Kaiserlich Dester⸗ reichischen Franz Joseph⸗Ordens, — letzterem: des Kaiserlich Russischen St. Stanislausordens zweiter Klasse.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Hoffmann er. dem Geheimen Registrator von Normann beim Reichsschaßzamt den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Dem mexikanischen Konsul Ramon Lera in Bremen ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Bekanntmachung.
Die Deutsch⸗Ostafrikanische Gesellschaft hat in der Hauptversammlung vom 29. Juni 1909 folgende, von der Aufsichtsbehörde genehmigte Satzungsänderungen beschlossen:
8 db erhalt aer Fassung:
Ueber die Antelle sind Antellscheine auszugeben. auf den Inhaber.
8g 6 erhält folgende Fassung:
Mitglieder der Gesellschaft sind die Eigentümer der folgenden vollgejahlten ,, vollgejahlt geltenden Anteile:
Dies gien lauten
Stück ju 200 M — 1400 4
2 899 . — 1200 . 7.
1 2 309 79894 1000 . — 7994 0090 d 000 000 c
§ ] erhält folgende Fassung: Die Eigentümer von Anteilen, welche auf einen 2 unter 1000 a ffn sind, konnen ihre Anteile auf 1000 K volljahlen. p erhaͤlt folgende Fassung: le Eigentümer von mehreren Anteilen, von denen jeder auf einen Betrag unter 1000 4 lautet, deren Gesamtbetrag indessen 1000 oder mehrere 1000 ½ augmacht, können an Stelle ihrer An⸗ telle einen Anteil über 1000 6 bejw. mehrere solcher Anteile setzen.
vor der
S J erbält folgende Fassung:
Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere Anteile von je 1609 4 mit der Maßgabe auszugeben, daß die Gesamtsumme der Anteile aller Gesellschaftsmitglieder den Höchstbetrag von 20 Millionen Mark nicht überschreiten darf. Innerhalb dieser Grenze genügt für die Ausgabe von Anteilen ein Beschluß des Verwaltungsrats. Die Ausgabe von Vorjugsanteilen und die Festsetzung der denselben einzuräumenden Vorrechte bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung.
Anteile können für die Uebertragung von Werten als Gegen⸗ leistung gewährt werden.
8 16 Abs. 1 erhält folgende Fafsung:
Die Namen der ersten Zeichner sowie ihre Rechtsnachfolger im se. nicht voll eingejahlter Anteile werden in ein Verzeichnis ein⸗ getragen.
FS l12 erhält an Stelle der fünf ersten Absätze folgende Fassung:
Sind Anteile oder andere von der Gesellschaft ausgefertigte Urkunden beschädigt oder unbrauchbar geworden, jedoch in ibren wesentlichen Teilen noch dergestalt erhalten, daß dem Aufsichtsrat über ihre Identität kein Zweifel obwaltet, so ist der Aufsichtsrat ermächtigt, gegen Einreichung der beschädigten Papiere diese auf Kosten des In⸗ habers gegen neue gleichartige Papiere umzutauschen. Im übrigen sst die Ausfertigung und Ausreichung neurr Anteile und Zwischenscheine an Stelle der beschädigten oder verloren gegangenen nur nach gericht licher Kraftloserklärung zaͤlässig.
F§ 165 erhält folgende Fassung: .
Die Einziehung von Änteilen ist nur zulässig, wenn und so weit sie im Gesellschaftsbertrage angeordnet oder gestattet ist.
f 21 erhält an Stelle des bisherigen ersten Sages folgende Fassung: .
Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens 11 Mitgliedern; sie werden aus den Mitgliedern der Gesellschaft durch die Hauptversamm⸗ lung gewählt. Mindestens jwei Drittel der Mitglieder des Ver⸗ waltungsrats muß die Reichsangehörigkeit besitzen.
§ 21 Abs. 6 erbält folgende Fassung:
Die Mitglieder des Verwaltungerats Lasten des Handlungsunkostenkontos gelder in Höhe von ie 100 M für jeden T
haben Anspruch auf zu zu verbuchende Anwesenheitt⸗ ag, an welchem sie an
älhausen i igheri s ire, eimer Sitz an Verwaltungs rats oder eines Aus uff zu Mülhausen i. E,, dem bisherigen Eisenbahnrettenführer wer Sit ang des Verwaltungsrats oder eines Susschuffes teilnehmen,
10 09 desg⸗
uad sie erhalten außerdem eine Tantieme in Döhe von 10 die Anteile
jenigen Jahresgewinns, welcher verbleibt, nachdem auf eine Dividende von 4 6 berechnet worden ist.
§ 25 Ziffer 4 erhält folgende Fassung:
I) über die Ausgabe weiterer Anteile nach Maßgabe der Vor⸗ schriften des § 9.
§ 31 erhält an Fassung: ;
In der Hauptversammlung berechtigt jeder Anteil von 66 1000, — ju einer Stimme. Für vollbezahlte Anteile kann das Stimmrecht nur dann ausgeübt werden, wenn dieselben mindestens 8 Tage
Hauptversammlung an einer der in der Ein⸗ angegebenen Stelle hinterlegt worden sind. Der Beifügung der Gewinnanteilscheine und Srneuerungsscheine be⸗ darf es nicht. Der Hinterlegung der Anteile steht eine amt⸗ liche Bescheinigung einer Behörde, der Reichsbank oder eines Notars über die bei ihnen hinterlegten Anteilscheine gleich. Der Aufsichtsrat oder ein Ausschuß desselben kann auch die Bescheinigung von Bank⸗ häusern und anderen Stellen oder Personen über die bei ihnen hinter⸗ legten Anteilscheine für gleichwertig erklären.
Bei Hinterlegung der Anteilscheine und der ihnen gleichstehenden Bescheinigungen erhalten die Hinterleger einen Ausweis über die Zahl und den Betrag ihrer Anteilscheine sowie eine Teilnahmekarte für die Hauptversammlung. ᷣ .
Gegen Rückhändigung des Ausweises werden demnächst die hinter- legten Anteilscheine und Bescheinigungen jurückgegeben.
§8 36 Abs. 4 erhält folgende Fassung: ]
Soll durch eine Beschlußfassung das Rechtsverbältnis unter An- teilen und Vorzugsanteilen jum Nachteile einer dieser Gattungen ab- geändert werden, so bedarf es zu dem von der gemeinschaftlichen Haupt- persammlung gefaßten Beschluß der Zustinimung einer besonderen Haupt- versammlung der zu benachteiligenden Anteilsinhaber, deren Beschluß- fassun si gleichfalls nach den Vorschriften der Satzungen über die er⸗ nf e Mehrheit richtet. Diese besondere Hauptversammlung findet ohne besondere Einladung im unmittelbaren Anschluß an diejenige emeinschaftliche Hauptversammlung statt, in welcher der diese Zu⸗ , er fordernde Beschluß gefaßt wird.
§z 38 erhält folgende Fassung:
Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt:
a. auf Beschluß der Hauptversammlung, ᷣ
rk Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Ge- sellschaft.
ht die Liquidation gelten die Vorschriften der 5§ 48— 52 des B. G.⸗B. Die . ernennt die Liquidatoren.
Bis jzur Beendigung der Liquidation verbleibt es bei der bis⸗
herigen Organisation der Gesellschaft und ihrem Gerichtsstande.
Berlin, den 15. Juli 19039.
Stelle der beiden letzten Absätze folgende
berufung
. 8
Reichskolonialapck 2 In Vertretuy e 9 von Lin de suist. 2 8ektanntmaäqgung,. 1
8 24
betreffend Erweiterung des Fernsprechwver
Der Fernsprechverkehr zwischen Berlin und
A. dem bayerischen Orte Ebenhausen (Unterfranken),
B. den im ,, belegenen Orten Dambeck Mecklb., Darze bei Fincken Mecklb., Groß⸗Neudorf Kr. Bromberg, Groß⸗Pobloth, Groß Rottmersleben. Massow bei Röbel, Volkmannsdorf
Kr. Neustadt⸗Orla und Wredenhagen
ö kehr s.