1909 / 180 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Aug 1909 18:00:01 GMT) scan diff

ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt: im Verkehr mit sämtlichen Orten je 1 6. Berlin C., den 31. Juli 1909. Kaiserliche .

Ritter.

Bekanntmachung.

Durch Entschließung des K. württ. Ministeriums des nnern vom 31. Juli 1909 ist der Stadtgemeinde ßlingen die staatliche Genehmigung erteilt worden, zu

4 Prozent verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Betrage von zwei Millionen Mark, eingeteilt in: Buchst. J Nr. 1— 15090 zu 1000 ,

. 9 s⸗ 11000 zu 500 .

in den Verkehr zu bringen. Stuttgart, den 31. Juli 1909. K. württ. Ministerium des Innern.

von Pischek.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 47 des Reichsgesetzblatts enthalt unter j

Nr. 35653 das Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten von Amerika, betreffend den gegenseitigen gewerblichen Rechtsschutz, vom 23. Februar 1909.

Berlin W., den 1. August 1909.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Oberfinanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium Bonnenberg für die Dauer seines Haupt⸗ amtes zum Präsidenten der Generallotteriedirektion im Neben⸗ amte,

die Geheimen Finanzräte und vortragenden Räte im . Hergt und König zu Geheimen Ober—

nanzräten,

den Verwaltungsgerichtsdirektor Dr. Blanckenhorn in Cöln und den Regierungsrat Pam pel zu Arnsberg zu Ober⸗ regierungsräten, . n .

den bisherigen Seminardirektor Dr. Karl Heilmann in Ratzeburg zum Regierungs- und Schulrat und

den bisherigen etatsmäßigen Professor an der Landwirt⸗ schaftlichen Hochschule zu Berlin und Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität daselbst Dr. Eduard Buchner zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Breslau zu ernennen sowie

dem Regierungssekretär Fiedler in Düsseldorf aus Anlaß seines u . aus dem Amte den Charakter als Rechnungs⸗ rat un

dem Polizeidistriktskommissar Emil Leitloff in Wronke aus demselben Anlaß den Charakter als Polizeirat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Eisenbahnobersekretären Durand, auch Dieran in Elberfeld, Biester in Hameln und Barz in Darmstadt, dem Oberbahnhofsvorsteher Hühn in Zeitz sowie den Obergüter— vorstehern Sattler in Emmerich ünd Borsutzky in Ratibor bei dem Uebertritt in den Ruhestand und dem Eisenbahnsekretär Wilhelm Schulz in Wicker, Landkreis Wiesbaben, den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Gesetz,

betreffend die Umzugskosten der Geistlichen der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen.

Vom 10. Juli 1909.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, für die evangelische Landeskirche der älteren Provinzen, was folgt: Einziger Artikel.

Das anliegende Kirchengesetz vom 10. Juli 1909, be⸗ treffend Unmzugskosten der Geistlichen, wird, soweit erforderlich, staatsgesetzlich bestätigt. ̃

Urkundlich unter Unserer pöchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Glücksburg, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 10. Juli 1903. ö

Wilhelm.

. Fürst von low. von Bethmann Hollweg. Freiherr von Rheinbaben. von Einem. Deldrück. Beseler. von Breitenbach. von Arnim. Zugleich für den Minister der geistlichen usw. Angelegenheiten:

von Moltke. Sydow.

Kirchengesetz, betreffend Umzugskosten der Geistlichen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen, unter Zustimmung der Generalsynode, für die evan⸗ gelische Landeskirche der älteren Provinzen, was folgt:

§1. Jeder Geistliche erbält beim Antritte des Pfarramts einer Kirchen⸗ gemeinde von dieser eine Vergütung für Umzugskosten.

Bei den unter einem Pfarramie vereinigten Kirchengemeinden ent⸗ scheidet über das Verhältnis, in welchem sie zu den Umjugekosten bei⸗ zutragen haben, in Ermangelung vorhandener Bestimmungen oder rechte gültiger Vereinbarungen das Konsistortum endgültig nach An⸗ hörung des Kreissynodalvorstandez.

Die Vergürungepflicht hat die Natur einer notwendigen kirchlichen Aufwendung.

§ 2. ;

Die Vergütung beträgt für Geistliche mit Familie an allgemeinen Koften 300 M, an Transportkosten für je 10 Em 8 .,

Die Vergütung für Trangportkoften ist für eine Entfernung bis ju 200 km, fall jedoch die Anstellung auf Grund freier Gemeinde · wahl erfolgt, für den ganzen Transportweg ju gewähren. Bei Berechnung der Entfernung ist die kürzeste fahrbare Straßenverbindung , zu 2 2 angefangene Strecke von 10 km wird für volle 10 Km gerechnet. .

Unter Familie im Sinne dieser Bestimmung sind nicht nur Ehe⸗ frau, Kinder oder Eltern, sondern auch andere nahe Verwandte und Pflegekinder jzu versteben, sofern der Geistliche ihnen in seinem Haus. stande Wohnung und Unterhalt auf Grund einer gesetzlichen oder sittl ichen uteri, gewährt.

Geistliche ohne Familie erhalten die Hälfte der im § 2 fest⸗ esetzten Vergütung. Ver beiratet sich der Geistliche innerhalb Jahres i nach Antritt des Pfarramt, so ist ihm der Mehrbetrag der Vergütung des §5 2 nachjugewähren

§ 4.

Ein Verzicht auf die gesetzliche Vergütung der Umzugskosten ist unzulässig. Vereinbarungen sind nur julässig. wenn und soweit es sich um einen neben der Vergütung nach Maßgabe diefes Kirchen gesetzes zu gewährenden Vergütungtanspruch handelt, und bedürfen ju shrer Gültigkeit der Genehmigung . kirchlichen Aufsichte behörde.

Eine Vergütung von Umjugskoften ist seitens der Kirchengemeinde nicht u gewähren, wenn die Versetzung gemäß 5 10 des Kärchen. gesetzes vom 16. Juli 1886, betreffend die Dienstbergehen der Kirchen⸗ beam ten, zur Strafe geschieht.

§6.

Der Evangelische Oberkirchenrat ist ermächtigt, der Kirchengemeinde im Falle ihrer Bedürftigkeit eine Beihilfe aus dem Hisfzfonds für landeskirchliche Zvecke zu gewähren.

Erfolgt die Berufung in dag Pfarramt durch das Kirchen⸗ regiment, so kann, falls ein dringendes kirchliches Interesse dies geboten erscheinen läßt, eine Beihilfe auch ohne daß Beduůͤrftigkeit vorliegt und auch zur Vergütung eines mehr als 200 km betragenden Transportwegs gewährt werden.

§ 7.

Der Kirchengemeinde bleibt es überlassen, etwaige nach bis.˖ berigem Rechte jur Deckung von Anzugs. oder Umzugskosten Ver— pflichtete nach Maßgabe der bestehenden Verpflichtung zur Erstattung der Umzugekosten in Anspruch zu ö

Alle den Vorschriften dieses Kirchengesetzes entgegenstehenden Be— stimmungen werden aufgeboten.

Eine nach bisherigem Rechte begründete Veipflichtung des Geist⸗ lichen zur Erstattung von = erlischt.

3 8. Die Probinz Westfalen und die Rheinprovinz bleiben von den Vorschriften dieses Kirchengesetzes zurächst ausgenommen. Die Cin⸗ führung des Gesetzes erfolgt in diesen Provinzen, sobald dessen An⸗ nahme von beiden Provinzstalsynoden oder von einer derfelben be— schlossen wird, durch kirchliche, vom Landesherrn zu erlassende Ver⸗ erdnung. welche in der dem § 6 der Generalspnodalordnung ent- sprechenden Form zu verkünden ist.

§ 10.

Der Zeitpunkt, mit welchem dieses Kirchengesetz in Kraft tritt, wird durch Königliche Verordnung bestimmt. Der Evangelische Oberkirchenrat wird mit der Ausführunz dieses Kirchengesetzes beauftragt.

Urkundlich unter Unserer k Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Glücksburg, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 10. Juli 1969.

Wilhelm.

(L. S.) Voigts.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreis— kasse in Liebenwerda, Regierungsbezirk Merseburg, und die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Burgdorf, Regierungsbezirk Lüneburg, sind zu befetzen.

Das Katasteramt Magdeburg im Regierungsbezirk Magdeburg ist zu besetzen.

Mi nisterium der öffentlichen Arbeiten.

. Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der bisherige Eisenbahnsekretär Riemann zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Den Stationshaltern Brauereibesitzer A. Metz in Gudensberg, Kreis Fritzlar, Landwirt David Bertel— mann in Niedermeiser, Kreis Hofgeismar, Land⸗ und Gastwirt Heinrich Roß in Neukirchen, Kreis in ham Landwirt Christian Murk in Braunsen, Kreis Arolsen, Gutsbesitzer Sperling in Sodehnen, Kreis Dar⸗ kehmen, Rittergutsbesitzer Treppmacher auf Wulka, Kreis Wreschen, Majoratsbesitzer Lehm an n⸗Nitsche auf Niische, Kreis Schrimm, Rittergutsbesitzer von Nathusius auf Uchorowo, Kreis Obornik, und Gutsbesitzer Bannert in Langenau bei Katscher ist die in Silber ausgeprägte Medaille für Verdienst um die Pferdezucht verliehen.

Die Qberförsterstelle Lüchow im Regierungsbezirk Lüneburg ist zum 1. Oktober 1909 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 15. August eingehen.

Ministerium des Innern.

Dem Oberregierungsrat Dr. Blanckenhorn ist die Leitung der Kirchen⸗ und Schulabteilung bei ber Regierung in Cassel und dem Oberregierungsrat Pam pel die Leitung der Finanzabteilung bei der Regierung in Schleswig über⸗ tragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Der Regierungs- und Schulrat Dr. Heilmann ist der Regierung in Minden überwiesen worden.

Der bisherige Privatdozent in der medizinischen Fakultãt der Universität zu Königsberg, Professor Dr. Paul Stenger ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät er⸗ nannt worden.

a- Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät und wissenschaftlichen Assistenzarzt an der Augenklinik der Universität zu Bonn Dr. Wil helm Reis ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

ö 1 3

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21 der Preußischen Gesetzsammlung enthalt unter

Nr. 10974 das Gesetz, betreffend die Umzugskosten der Geistlichen der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen, vom 10. Juli 1909, und unter

Nr. 10 975 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Ueber⸗ tragung der gesamten Verwaltung der Berliner Wasserstraßen auf den Polizeipräsidenten in Berlin, vom 18. Juni 19608.

Berlin W., den 2. August 1908.

Königliches er, . er.

Abgereist: Seine Exzellenz der Staats- und Finanzminister Freiherr von Rheinbaben, mit Urlaub;

Seine Exzellenz der Unterstaatssekretär im Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinalangelegenheiten, Wirkliche Geheime Rat Dr. Wever, nach Wiesbaden;

der Direktor im Reichsamt des Innern Caspar.

. Angekommen: : der Direktor im Reichsamt des Innern von Jon quiéres.

Aichlamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. August.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen, „W. T. B.“ zufolge, in Odde an Bord der . vorgestern nachmittag den Vortrag des Vertreters des Aus— wärtigen Amtes, Gesandten von Treutler und gestern vor⸗ mittag die Vorträge des Chefs des Generalstabs der Armee, Generals der Infanterie von Moltke und des Chefs des Marinekabinetts, Vizeadmirals von Müller entgegen.

Der Präsident des Reichsversicherungs amts, Wirkliche Ge— heime Oberregierungsrat Dr. Kaufmann ist mit Ürlaub nach der Rheinprovinz abgereist.

Die Senatspräsidenten beim Reichsmilitärgericht, Pro— fessor Dr. Weiffenbach und Ritter von Habel haben Berlin mit Urlaub verlassen.

Während der ferneren Abwesenheit des Großherzoglich badischen Gesandten werden die Geschäfte der Großherzoglich badischen Gesandtschaft von der Königlich bayerischen Gesandtschaft wahrgenommen werden.

Der Königlich belgische Gesandte Baron Greindl hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Graf della Faille de Leverghem die Ge— schäfte der Gesandtschaft.

Der Königlich bulgarische Gesandte, General Niky— phoroff hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Erste Sekretär Georges J. Groueff die Ge— schäfte der Gesandtschaft.

Der Regierungsrat Dr. Jentges aus Berlin (Steuer— direktion) ist der Königlichen Reglerung in Düsseldorf zur weiteren dienstlichen Verwendung uͤberwiesen, dem Regierungs⸗ assessor Freiherrn von Müffling ist die kommissarische Ver— waltung des Landratsamts im Kreise Oberbarnim, Regierungs⸗ bezirk Potsdam, übertragen, der Regierungsassessor von Engel⸗ brechten⸗Ilow aus Merseburg ist dem Landrat des Kreises

Leseritz zur Hilfeleistung in den landrätlichen Geschäften zugeteilt, der Regierungsassessor Freiherr von Oldershausen aus Neumarkt der Königlichen Regierung in Hannover, der Regie— rungsassessor Reymann aus Burgdorf der Königlichen Re—⸗ gierung in Marienwerder, der Regierungsassessor von Haug⸗ witz aus Hameln der Königlichen Regierung in Düsseldorf und der Regierungsassessor Dr. Stumpff aus Kiel der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der Regierungsreferendar von Corswant aus Stettin hat die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungs— dienst bestanden.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Loreley“ am 30. Juli in Odessa eingetroffen und geht am 5. August von dort nach Galatz in See.

Baden.

Nach einer Meldung des W. T. B. sind die Wahlen für die Erste Kammer auf den 10. November, diejenigen für die Zweite Kammer auf den 21. November d. J. anberaumt worden.

Frankreich.

Das russische Kaiserpaar ist vorgestern nachmittag an Bord der Jacht „Standart“ mit den Begleitschiffen unter dem Salut des französischen Geschwaders in Cherbourg ein— getroffen. Sobald die russischen Schiffe ihre Ankerplãtze eingenommen hatten, begab sich der Präsident Fallières in Begleitung der Minister des Auswärtigen, des Krieges und der Marine sowie des russischen Botschafters, W. T. B. zu⸗ folge, an Bord des „Standart“, um die russischen Majestäten willkommen zu heißen. Nachdem der Kaiser Nikolaus auf Einladung des Präsidenten an Bord des Kreuzers „Galilse“ die Revue über die vereinigten russischen und franzoösischen Schiffe abgenommen hatte, kehrte er auf den „Standart, 236 und erwiderte von dort aus auf dem Panzer „Vérité“, wohin sich der Präsident nach der Revue begeben hatte, dessen Besuch. Am Abend fand zu Ehren des russischen Kaiserpaares an Bord der ‚„Véritè“ ein Festmahl statt, bei dem der Präsident folgenden Trinkspruch ausbrachte⸗ ;

Sire! Es ist mir eine aufrichtige Freude, Gure Mejestät und Ihre Majesflät die Kaiserin kei Eelegenheit der dritten Reise will⸗

kommen ju beißen, welche Sie seit Ihrer Krönung in unser Land machen. Frankreich und seine Regierung wissen Eurer Majeftät tiefen Dank für die Zeichen treuer Zaneigung und unwandelbarer Freund- schaft, die sie bon Eurer Masestät erfahren dürfen. Ihre Hꝛutige Anwesenheit im Hafen von Cbeibourg ist ein neuer Beweis dafür; sie gibt dem Bündnis, das jwei Regierungen und zwei Völker eint, und das, richtig betrachtet, eine Bürgschaft des Friedens in der Welt ist, eine Weihe, die für die Zukunft nicht minder glückliche Wirkungen von ihm ju erwarten gestattet, als diejenigen, die es in der Ver. gangenheit gejeitigt hat. Indem ich die Gefühle der Anhänglichkeit lum Ausdruck hringe, die Frankreich für Rußland hegt, erhebe ich mein Glas ju Ehren Eurer Majestäten, Ihrer Majestät der Kaiserin Maria Feodorowna und der ganzen Kaiserlichen Familie und trinke auf die Größe und die Wohlfahrt des mit der französischen Republit verbündeten und befreundeten Russischen Reiches.

Der Kgiser Nikolaus antwortete mit folgendem Toast: Herr Präsident! Die Worte der Bewillkommnung, die Sie (oehen gesprochen, haben die Kaiserin und mich tief gerũbrt. Mit dem Sefühl aufrichtigen Vergnügen lande ich jedemal an den Küsten Frankreichs. Die Erinnerung an unsere früberen Aufenthalte in Ihrem schõnen Lande bleibt tief in unserem Gedächtnig. Abgeseben von den warmen Sympathlen, die ich persönlich für Fran kreich bege, bleibe ich wie Sie, Herr Präsident, fest überseugt, daß das Bündnis zwischen unseren beiden Ländern elne wertvolle Bürgschaft für den allgerrteinen , bedeutet, daß die engen Freundschafts bande wischen ußland und Frankteich ihre wohllätigen Wirkungen in der Zukunft fühlbar machen werden wie in der Vergangen⸗ beit. Wenn eb mir im Lager von Berhend vergönnt war, die fran— zösische Armee zu bewundern, empfinde ich heute wirkliche Freude, der herrlichen Flotte meine Hochachtang bezeugen zu dürfen, deren Parade ich soeben ang wohnt habe und die in 'r einen lebbaften Sindruch gemacht hat. Beseelt von den Gefüblen der Herzlichkeit 11nd der unwandelbaren Beständigkeit, die von ganz Rußtand geteilt werden, erhebe ich mein Glas auf Ihre Gefund heit, Herr Präsident, umd auf die Größe des verblndeten und befreundeten Frankreich und trinke auf die Wohlfahrt der tapferen französischen Flotte.

Gestern abend war der Präsident Fallières von den , cn Majestäten zum Diner an Bord des „Stan dart“ geladen.

Eine an Bord der „Verits“ „Agence Havas“ besagt: ‚.

Die Entrevue des russischken Kaisers mit dem Präsidenten Falllsres gestattet wieder einmal, die Soliditãt der Bande fest⸗ justellen, die Frankreich und Rußland mit einander vereinigen. Im Laufe der Flottenparade hat der Kaiser zu wiederholten Malen sum Autdruck gebracht, wie sehr er die gute Haltung der Mann fchasten und den schönen Anblich der Schiffe schätzte, und Far sich in leutsellger Weise mit den Offisseren des Sesckwaderz unterhalten, ibnen offen seine Gefühle gejeigt und den Wunsch ausgedrückt, daß die Entwicklung der Müitärmacht beider Länder eine neue Garaniie für die Erbaltung des Frieden? fein möge, da beiden daran gelegen, denselben zu bewahren, und dieser Sedank⸗ eben das Ziel ihres Bündnisseg ist. In demselben Sinne haben die Minister Pickon und IJswolssy die verschiedenen Tagesfragen geprüft und ihre vollständige Uebereinstimmung festgestellt in der An schauung, daß eine Politik befolgt werden müsse, die darauf ausgebt, eine ge⸗ 26 friedlich Lösung aller etwa auftauchenden Schwierigkeiten ju finden.

ausgegebene Note der

Spanien.

Der König Alfons besichtigte vorgestern die nach Melilla abgehenden Truppen. Zugunsten der dorthin entsandten Reservisten und der verwundeten Soldaten ist eine Hilfsaktion eingeleitet worden, für welche die Königin Viktoria Eugenia 25 00, die Königin⸗Witwe 15000 und der Infant Ferdinand 10000 Pesetas gezeichnet haben.

In Barcelona ist die Ruhe wiederhergestellt. Wie das „W. T. B.“ meldet, hat der Generalkapitn von Catalonien den Gouverneur von Gerona amtlich davon in Kenntnis gesetzt, daß in Barcelona wieder Nuhe herrsche. In der inneren Stadt sind die meisten Läden wieder geöffnet, auch in einigen Fabriken ist die Arbeit schon aufgenommen worden. Heute sollen die Blätter wieder er⸗ scheinen. Die Zahl der Opfer ist noch nicht genau bekannt. Gegenwärtig ist man dabei, die übriggebliebenen Teile der Barrikaden zu beseitigen. In Reu s und anderen Ortschaften ist die Arbeit in zahlreichen Fabriken ebenfalls wieder auf— genommen worden.

Türkei.

Nach Meldungen Konstantinopeler Blätter haben die Schutz⸗ mächte auf die Protestnote der Pforte, betreffend die Sissung der griechischen Flagge in Canea, geantwortet, daß ö, i dortigen Konsuln eine solche Tatsache nicht fest— gestellt sei.

Dänemark.

In dem vorgestern vormittag abgehaltenen Ministerrat hat das Kabinett, einer Meldung des W. T. B.“ zufolge, beschlossen, seine Demission einzureichen. Am Nach—⸗ mittag überreichte der Ministerpräsident Nergaard dem König das Demissionsgesuch des Kabinetts, der es annahm, die Mnister aber bat, vorläufig im Amte zu bleiben.

Amerika.

Der Präsident Taft hat, W. T. B.“ zufolge, gestern den Patentvertrag mit Deutsch land unterzeichnet, der mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft tritt.

Das amerikgnische Rep räsentan ten haus hat vorgestern nach einer Meldung des, W. T. B.“ den Ta rif⸗ bericht des Konferenzkomilees mit 195 gegen 173 Stimmen angenommen. ——

Ueber die Bestimmungen des neuen Tarifgesetzes in gen auf Eisen, Stahl usn. werden folgende Angaben emacht:

; Eine Herabsetzung gegen den Dinglev.- Tarif hat stattge funden bei Gisenerzen von 40 auf 18 Cents, bei Roheisen von 4 auf 23 Doll. und bei Abfalleisen von 4 auf 1 Doll. für die Tonne. Verschiedene Posilionen unter Eisen, usw. Waren sind um 50 o, herabgesetzt, darunter Stahlschienen, während kleine Srhöbungen eingetreten sind für fertigen Baustahl, Rasiermesser und verschie dene Sorten Zangen.

Der Staatsseketär Knox hat den Kongreß, obiger Quelle zuzolge, in einem Schreiben um sofortige Bewilligung von 109 000 Dollars ersucht, um dem Staatsdepartement die systematische Förderung des amerikanischen Handels, namentlich mit China und Südamerika, zu ermöglichen.

Der Senat hat die vom Staatssekretär geforderten 100 000 Dollars bewilligt.

Asien.

Wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, ist das Verhalten der neuen persischen Regierung Rußland gegen⸗ über nicht feindselig. Unter den Natignalisten habe sich eine Partei der russisch-persischen Annäherung gebildet. Das Teheraner Komitee dieser Partei habe an die Endschumen

137 34), Schleswig 131 (80,

worden: go 5 0 nördl. Br und 1060 46 d38- westl. 8. der Uisprung des Timbi. Ko, des größten und östlichsten der beiden

der Provinz die kategorische Weisung erlassen, die russenfeind⸗ liche Agitation che n n

Afrika.

Nach Meldungen des W. T. B.“ vom gestrigen Tage herrscht in Melilla zurzeit Ruhe. Vorgestern sind der Panzer „Pelayo⸗ und ein kleineres Schiff dort eingetroffen und haben zwei Bataillone Soldaten gelandet. Die Truppen werden in ihrem Kampfe gegen die Kabylen von den Ein— wohnern unterstützt. en meisten kämpfenden Mauren soll es an Lebensmitieln und Munition fehlen. Wie amtlich gemeldet wird, wurde vorgestern abend ein Proviantzug in der Nähe der zweiten Station vom Feinde angegriffen, doch konnte der 36 ohne Zwischenfall nach Melilla zurückkehren. Aus verschiedenen Batterien wurden die Schluchten des Gurugu, Erg g eiche Gruppen der Harka sich fortdauernd ansammeln,

eschossen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Verurteilungen wegen Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften über Beschäftigung von Arbeiterinnen, jugendlichen Arbeitern und Kindern im Deutschen Reiche 19056. = Nach der Kriminalstatistik für das Jahr 18066 (Band 185 der Statistik des Deutschen Reichs) sind im Berichts jahre von deutschen Gerichten wegen Zuwiderhandlung gegen die Vorschtiften über Be— schäftigung von Arbeiterinnen bezw. jugendlichen Arkestern sowie don Kindern 5577 (im Vorjahre 1805 5171) Persoaen bestraft worden, darunter 3886 (3512) evangelische, 1302 (1307) katholische Christen und 372 (315) Juden. Besonders hobe Zahlen weisen auf: im Königreich Sachsen mit insgesamt 665 (95) verurteilten Personen die Kreis hauptmannscha sten Zwickau mit 221 (219), Chemnstz mit 185 (155), Leipzig mit 128 (33) und Dresden mit 105 (149), in Bavern mit insgesamt 358 (185) die Pfalz mit 186 (62), ferner Hamburg mit 187 (1498) und in Hessen mit inggesamt 215 (179) die Provinz Rbein⸗ bessen mit 123 (107) Bestraften. In Berlin wurden 620 (530) Personen derurteilt, in den preußischen Regierungebenrken Düffeldorf 375 (305), Potsdam 288 (334), Arnsberg 1965 (350), Czln 1892 (212), Oppeln Breslau 121 (128), Minden

109 (92).

Zur Arbeiterbewegung.

Zum bevorstebenden allgemeinen Ausstand in Schweden (vgl. Nr. 178 d. Bl) wird dem . W. T. B. aus Stodholm ge⸗ meldet, daß der schwedische Arbeitgeberverein mit einem Kon— sortium von sechjehn Banken ein Abkommen über einen Acht. Millienenkcedit für den Verein getroffen bat. Aus Malmö wird berichtet, die Polizei babe aus Anlaß des angekündigten General⸗ ausstandes den Verkauf und Ausschank vou Sxpirituosen von heute ab verboten.

Kunst und Wissenschaft.

Die Niger quellen sind 1879 von Zweifel und Moustier auf—

gefunden, später von Trotter und anderen aufgesucht und 1899 durch

die französiich · englische Kommission zur Festsetzung der Grenze zwischen Guinée frangaise und Sierra Leone der Loge nach genau bestimmt Es ist dieses

Quellarme, die sich südlich des französischen Postens Faranna unter 86 45 nördl. Br. jum Niger vereinigen . ; Dioliba bekannt. Die Landschaften im Nigerquellengeblet Kuranko,

Kulo. Kissi usw. sind den Franjofen unterworfen, und es

berrschen dort jetzt friedliche Zustände. Aber unsere Kenntnis von der Gegend war bisher noch nicht sonderlich groß

jener Kenntnis in geographischer, ethnographischer und naturbiftorischer Binsicht beitragen können, worüber er, wie wir der illastrierten Zeit schrift für Länder. und Völkerkunde „Globus: entnebmen, in einem Briefe an die Pariser geographiscke Gesellschaft berschtet hat. Die

HWöbe der Quelle des Timbi-Ko, die er bis ins einzelne beschreibt, hat

Chevalier auf 745 m Höhe ermittelt. An dere seiner Höbenmessungen be⸗ treffen die jahlreichen isolierten Sranitmassios, die dort in oft sehr auffälligen Formen in dem gebirgigen eigentlichen Quellgebiet empor— ragen, während nördlich von 80 30 ab Gbene berrscht. Der höchfte Girxfel, der Tafora, hat 1087 m. Die Vegetaftonsform gebt von der Parklandschaft nach Süden in den Wald Über. Die Be—

wohner sind Kuranko, nur im Südoflen mit Kissi gemischt. Sie 8

sind Aderbauer und arbeiten wäbrend der Regenzeit unermüdlich in ibren Reisfeldern. In den fünf Trockenmonaten machen sie sich das Leben etwas leichter, überwachen die Herden, ernten Kolanüffe und Tabaksblätter, machen Bienenkörbe, geben auf die Jagd, weben Baumwollstoffe usw. In jedem Kurankodorf gibt es einen Schmied. An vielen Stellen in der Ebene sieht man Schlackenhaufen, einen Beweis sebhr langer Eisengewinnung aus dem zutage liegenden eisenhaltigen Sandstein. Die Dörfer im Quellgebitt sind boch an den Bergabbängen jwischen Granttblöcken und im Walde versteckt und recht schwer jugänglich. Zwischen den Blöcken liegen die Gehöfte voneinander getrennt, oftmals, wenn die Neigung des Abhanges groß ist, amphitbeatralisch übereinander. An günstigen Punkten halten sich die jungen Leute den Tag über auf und beobachten alles, was unter ibnen in der Umgebung des Horfes vorgeht. Ferner gibt es in oder bei jedem Dorfe von den Blöcken gebildete Höhlen, die miteinander durch labyrintbische Gänge in Verbindung stehen und draußen im Walde verborgen endigen. Hierhin flob man früher, wenn man angegriffen wurde. Ghevalier meint, diese Höhlen möchten wohl manchen ethnographischen und prähistorischen Fund bergen. Er selbst bat sich solchen Nachforschungen nicht viel widmen können, aber doch manche vorgeschichtlichen Stücke von den Eingeborenen erworben. Man begegnet in sehr großer Menge, im ebenen sowohl wie im gebirgigen Teil, polierten Steinbeilen von höchst vollendeter Arbest, die sür das ‚Nigerneolithikum. Desplagnes' charakteristisch sind. Die Eingeborenen nennen diese Beile, Sankurun und meinen, sie seien

vom Himmel gefallen. Reste aus jener Zeit sind auch auf

kunstvoll gearbeitete Figuren von

weichem Gestein oft sehr

Menschen und Tieren, die die Eingeborenen beim Anlegen ihrer und die sich auch in den verlassenen Die meisten dieser in Kuranko Nieni? genannten

Pflanzungen ausgraben, Höhlen finden. Statuetten scheinen sebr alt ju sein; anscheinend aber stellt man sosche in gewissen Dörfern Kissiz noch heufe her. In Kalo ist die Tradition über die Herkunft dieser Nient“ seit langem verloren gegangen, und man schreibt ihnen wie den ‚Sankuru“ einen him mlischen oder teuf⸗ lischen Ursprung zu Kuranko und Kissi der Stein ein Kultgegenstand. Man sieht am Gingang mancher Dörfer aufgerichtete Granitblöcke, eine Art Menhirs; sie deuten den Ort an, wo die berübmtesten Krieger begraben liegen, die seinerzeit gegen die Sofas des Samory kämpften.

Land⸗ und Forstwirtschaft. Saatenstand und Ernteaussichten in Oesterreich⸗Ungarn.

Mehrfache Niederschläge im Monat Junt haben den Saaten noch eine kleine Besserung gebracht Die Roggenernte im Küstenlande und in Dalmatten kann als elne mittlere“ und die Weizenernte als eine ziemlich gute“ beseichneh werden. Hinsichtlich der Wetjen⸗ ernte in Krain erwartet man ein mittlereäz Ergebnis. Die Gersten« ernte dürfte in Dalmatlen und in Krain mittel“ und die Hafer⸗ ernte in Dalmatien, Küstenland und Krain mittel“ big iemlich gut“ ausfallen. Der Mais hat sich infolge des nassen Wetfers sehr

ie , , 2 . ] ö Von da ab wird der Name vom 56. jum 31 Juli' 3 Personen erkrankt und 19 gestorben, feit

s Im Januar dieses Jabres hat der Botaniker Auguste Chevalter, der auf einer neuen Studienreise in Westafrika begriffen ist, manches jur Vermebrung

Heute noch ist bei den Bergbewohnern von

erholt und verspricht eine gute Ernte. Die Kartoffeln gedeihen im ganjen diesseitigen Amtsbezirk prächtig und werden, , daß sich keine Kartoffelkrankheiten einstellen, eine gute bis sehbr gute! Ernte ergeben. Die naßkalte Witterung im Juni ist der Rebe nicht gut bekommen, trotzdem wird in Krai , Istrsen und Dalmatien eine gute Lese erwartet. Die Oliven haben in Iffrien und Dalmatien gut verblüht.

Saatenstand und Ernteaussichten in Frankreich.

Das Kaiserliche Konsulgt in Havre berichtet unterm 24 d. M. Die amtliche Schätzung des Standes der Feldfrüchte in Frankreich am 1. Juni d. J. bat das nachstehende Ergebnis geieitigt:

Note

Anbau⸗ 3 ; sebr niem · leid. mittel · Fruchtart flache gut gut le. lich maß ig

Frucht.

Anbau oder ohne Schätzung der

Anzahl der De⸗ partemenis ohne

ha

Anzahl der Departements

Kartoffeln Zuckerrüben DVestilla⸗ tionsrũben Futterrũben Kunstwiesen Zeitweilige Wiesen .. Natur- wiesen.. 4718745 Jährliche Futter⸗ gewãchse . Aepfel und Birnen jur Cider⸗· bereitung . J 5 7 50.

Die Güte der diesjährigen Früchte bleibt im allgemeinen be— deutend hinter der des Vorjahres jurück. Nach der anhaltenden Trockenheit im Monat Mai setzten Regengüffe ein, die fast den ganjen Monat Juni über andauerten. Die Pflanzen litten durch abergroße Trockenbeit und später durch Näffe. Bie Kartoffeln sollen noch ein leidliches Aussehen zeigen. Dagegen befürchtet man in einelnen Deꝑartemenis einen Minderertrag an Futtermitteln von bis 50 Cο. Die Kunstwiesen werden überall eine bessere Ernte geben als die Naturwiesen, die durch Trockenheit sehr zurũckgeblieben sind. Die Aepfel und Birnen jur Ciderbereitung litten in der Blütejeit unter Frost, die voraussichtliche Ernte wird aber doch nech als eine befriedigende, normale bezeichnet.

1546370 34 45 6 1 252 194. 22 ; 2 51 200 640 00 3 000 570

270 075

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Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsõ⸗ maßregeln. Sch weden.

Nach einer Bekanntmachung des Königlich schwedischen Kommerz kollegiums sind die russischen Gouvernements Robgorod und Vologda als choleraverseucht erklärt worden.

St. Pe ters burg, 1. August. (W. T. B) An der Cholera sind gestern 41 Personen erkrankt und 22 gestorben. Die Zahl der Kranken ist auf 589 zurück

Verdingungen im Auslande.

(Die näberen Angaben über Verdingungen, die beim Reichs. und Staatsanzeiger“ aus liegen, können in den Wochentagen in deffen

Srypedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesebhen

werden.) Oesterreich⸗ Ungarn.

14. August 1909, 12 Uhr. K. K. Staats bahndirektion Villach: Bau einer gedeckten Umladebühne mit Kansleigebäude und eins doppelten Waͤchterhauses in der Station St. Michael. Näheres bei der eiwähnten Direktion und beim Reichganjeiger ).

16. August 1909, 12 Uhr. K. K. Staatz bahndirektion Wien: Vergebung der Hochbauarbeiten anläßlich der Errichtung von Wächter wohnhausanlagen in der Strecke Vütteldorf Bad. Weidlingau Wurz. bachtal der Linie Wien Saljburg im Kostenbetrag von annähernd 30 099 T. Näheres in der erwähnten Direktion und beim Reiche

Türkei. Marineministerium in Konstantinopel: Die Versteigerung alter Kriegsschiffe erfolgt nach folgenden vier Klassen: Panzerschfffe, Toryedoboote, hölzerne und eiserne Schfffe⸗ Jede Klasse kommt

anzeiger“.

einjeln zur Versteigerung. Teilnehmer haben als Sicherheit zu leisten:

für die Panerschiffe 6oöo Ltas., für die Torpedos 1600 stq3, für bie hölsernen Schiffe 1009 Ltas,, und für die eisernen 2006 Ltqs5. Der borläufige Zuschlag eifolgt, falls vorteilhafte Angebote vorliegen, am 31. Jul / lz. August 1905.

Marineministerium in Konstantinopel: Lieferung von Hosen und Hemden (mit und ohne Kragen) aus weißem Leinen, Hemden und Hosen aus Soldatentuch (hayat) sowie Mänteln aus Abbas für Marinesoldaten; Jacken und Hosen aus Stoff für die Schüler der Maringschule und der Gießerei; Hosen aus Lelnen (Dock). Bewerber haben sich an den Konseil des obengenannten Ministeriums ju wenden. Kautlonzleistung erforderlich.

Ministerium für Ackerbau, Minen und Forsten. Vergebung der Ausbeutung der Kupfermine bon Arghana. Sou (Wilase Diarbekir)

zu folgenden Bedingungen; 1) Die Vergebung erfolgt an eine

ottomanische Gesellschast für 60 Jahre. Die Konzession um. faßt den Abbau des Materials sowie die Schaelzung desselben in einer neuen Weikstätte, die etwa 2 km von?) den Haupt minen entfernt ist. Erforderlich sind die notwendigen Geld⸗ mittel für die Neuinstallation der Minen und Werkstaͤtten sowie zur Ausbeutung der vorhandenen hydraulischen Kräfte für die Erseugung von elektrischer Energie. Die Ausbeutung der Mineral. lager muß nach der neuesten und rationellsten Methode des Mineral- abbaues und der Metallgewinnung erfol zen, um di bedeutenden Mineral vorräte mit niedrigem Metallgehalt, die bisher in kostspiel iger

Weise durch direkte Schmelzung auf Schwarzkupfer verarbeitet wurden.

vorteilhaft auznützen zu können. ) Der Verkauf des Reinkupfers im In und Auslande geschieht augschließlich durch die Gesellschaft. Die Regierung behält sich jedoch das Recht wor, mindesteng 406 t Kupfer gegen Heijahlung nach dem Tageskurs für sich zu bejtehen. Der

Reingewinn jeder Rechnungspertode, nach Abzug der Spesen, der Zinsen und der statutarischen Abschreibungen wird jwischen der Re⸗

gierung und der Gesellschaft geteilt. Der der Regierung danach jzu⸗

allende Teil sowie die Steigerung in der Gewinnung won shsg ju

etwa 97 olo gereinigtem) Kupfer, die der Bewerber vom 2. Jahre der

Ausbeutung an zu erreichen sich verpflichtet, ist beim Angebot anzu⸗ Dag Kaiserliche Konsulat in Trirst berichtet unterm 24. v. M.:

geben. - 3) Nachweis der Leistungefäbigkelt durch Empfeblungen von erstklassigen hiesigen oder auslaändischen Finanzinstituten sowie die Hinterlegung von 2600 Ltggs. wird verlangt. 4) Die Regierung verpflichtet sich, die zur Installation erforderlichen Ländereien kostenlos zur Verfügung zu stellen und die freie , . der vorhandenen bydraulischen Lräfte in der Hoch= ebene von Arghang Son zu gestatten. 5) Die Regierung bebäft sich die Aufsicht über die Geschäftgführurg der Gesellschaft wor. Mit Ausnahme des technischen Personals sind die Arbestekräst! der ein