1909 / 180 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Aug 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Gezjahlter Preis für 1 Doppeljentner

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Schivelbein. Kolberg. 1 Stolp i. Pomm.. Namslau Trebnitz i. Schl. . Breslau... 1 Neusalj a. O.. Sagan. 641 Leobschütz 2 J alberstadt. ilenburg. Erfurt. 2 Goslar. aderborn. ö leyy ... ge . München Straubing. Mindelheim. Meißen. ö, . I. V. autzen.. Reutlingen. Rottweil.. , , avensburg. Saulgau... J, Bruchsal... k k Altenburg.. Arnstadt ..

Bemerkungen. Die verkaufte

Berlin, den 2. August 1909.

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Doppeljentner und der Verkaustzwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittgpreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berech Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (. N in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

Menge wird auf volle

An Nachzoll von Kaffee. e

Für Kaffee im Besitzt von Haushaltungevorstände n

noch damit oder mit daraus hergestellten Getränken ndel treiben, wird der Nachjoll nicht erhoben,

umme des Kaffees nicht mehr als 10

Die Vorschriften des vorstehende verjollung von Tee entsprechende Anwend

Bei vor dem 1. Juni d. vertragen über verzollten Kaff von dem Empfänger Ersatz des krafttreten der Zollerhöhung

Besteuerung der Be lampen und Brenner sür solche, und ähnliche Glühla ogenlampen, Quecksilberdampflampen un

Lampen unterliegen, soweit sie zum

sind, einer in die Reichgkasse

A. für elektrische Glũ

Kaffee verarbeiten,

troleum⸗

Sandel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern ju sammengestellten Nachrichten für Handel und Indufstrie *)

Deutsches Reich.

Erhöhung des Kaffee und Tee jolls Besteuerung der Beleuchtungsmittel Besteuerung der Die Nr. 41 des Reschsgesetzblatts enthält das unter dem 15. Juli d. J. erlafsene Gesetz, betreffend Aenderung im Finanzwesen. Das Gesetz bestimmt u. a. folgendes: .

Erhöhung des Kaffee und Teejolls. Der Zoll beträgt

. auch Kaffeeschalen (Kirschschalen und ,, k gebrannt oder geröstet, auch gemahlen . d ö! Diese Bestimmung tritt am 1. August d. J. in Kraft. Roher und gebrannter Kaffee somie Tee, die sich am genannten e im freien Verkehr des Zollgebiets befinden, unterliegen nach

rer Bestimmung des Bundetzraig der Nachverzollung. sind für 1 42 zu erheben:

1) bis iu 15 Watt. von über 15 big 25 W

*. * 25 *

. 109 vo0

tige Beleuchtun eise verpackt,

smittel empfäng

Wer als Verkäufer steuerpfl ejeichnet und m

die nicht in der vorgeschriebenen Steuerzeichen versehen sind, hat innerhalb dreier Tage der Steuer⸗ behörde Anzei

Die Bestimmung treten am 1. Oktober d. J. in Kraft.

Hersteller von Beleuchtungsmitteln haben die an diesem Tage Räume des angemeldeten Herstellungsbetriebs vor⸗ handenen, in ihrem Besitze befindlichen steuerpflichtigen Beleuchtungg⸗ mittel innerhalb einer Woche dem Steueramt anzumelden und, soweit sie nicht ausgeführt oder auf ein Zoll⸗ oder Steuerlager gebracht werden, zu versteuern.

Zur Veräußerung bestimmte Beleuchtung mittel und andere Vor⸗ ch am genannten Tage außerhalb eines Her⸗ er Zollniederlage befinden, unterliegen, soweit sie nicht dem eigenen Haushalt des Besttzers dienen, nach näherer Be⸗ stimmung des Bundegratg der Steuer in Form einer Nachsteuer. chsteuer kann ohne Sicherheitsbestellung auf drei Monate gegen Sicherheitsbestellung ist sie auf sechs Monate

Soweit am 1. Oktober d. J. Verträge über Lieferung von Be⸗ leuchtunggmitteln befstehen, ist der Lieferer berechtigt, vom Abnehmer einen um den Betrag der Steuer erhöhten Preis zu fordern, falls nichts anderes vereinbart ist.

Besteuerung der Zündwaren. Zum Verbrauch im Inland bestimmte Zündwaren unterliegen einer in die Reiche kasse fließenden

Als Zündwaren sind anzu⸗ ndstäbchen aus Strohhalmen tearin, Wachs oder ähnlichen

6) für solche von höherem Verbrauche zu a je 25 8, zu b je 40 8 mehr für jedeg weitere angefangene Hundert Watt; B. für Glühkörper zu Gasglühlicht, und ähnlichen Lampen: 10 3 für das Stück; C. für Brennstifte zu elektrischen Bogenlampen: I) aus Reinkohle: 60 8 für das Kilogramm, 2) aus Kohle mit Leuchtzusätzen und fuͤr alle übrigen Brenn⸗ stifte: 1 4 für das Kilogramm; ö E. für Brenner ju Quecksilberdampf· und ähnlichen Lampen bis 100 Watt: 1 für das Stück, für solche von böherem Verbrauche je 1 mehr für jedes weitere angefangene Hundert Watt.

Die Steuer ist vom Hersteller der Beleuchtunggmittel mittels Verwendung von Steuerzeichen an den Packungen zu entrichten, bevor nisse aus den Räumen des Herstellunge⸗ ei eingeführten Beleuchtungsmitteln hat die Versteuerung durch den Einbringer bei der Zollabfertigung oder, wo eine solche nicht stattndet, innerhalb einer Frist von drei Tagen nach dem Empfange ju geschehen.

Die näheren Bestimmungen über die Wertbeträge der Steuer⸗ zeichen, über ibre Form, ihre Anfertigung, ihren Vertrieb und die Art ihrer Verwendung trifft der Bundes rat.

Steuerpflichtige Beleuchtungsmittel dürfen aus den Herstellungs⸗ betrieben und auß dem Ausland nur in vollständig geschlofsenen und ohne erkennbare Spuren nicht zu öffnenden Verkehr des Inlandes gebracht werden. packung hat vor dem Ehntritt der Steuerpflichtigkeit zu erfolgen und gilt als ein Teil der Herstellung.

Die Art der Verpackung und die Größe der zulässigen Packungen Auf jeder Packung ist der Inbalt, und jwar bei elektrischen Glühlampen, Brennern zu solchen und Queck- silberdampf⸗ und ähnlichen Lampen nach Stückjahl und Waitverbrauch, bei Glübkörpern nach der Stücksahl, bei Bogenlampenstiften nach ihrem Eigen gewichte, die Steuerklasse, die Benennung der verpackten Beleuchtungsmittel (Handelsmarke) und eine Bejelchnung, aus welcher der Steuerpflichtige von der Steuerbehörde mit Sicherheit festgestellt werden kann, anzugeben.

Wer sich gewerbsmäßig mit dem Verkaufe von steuerpflichtigen Beleuchtungsmitteln befassen will, hat dies vorher der Steuerbehörde Er ist veipflichtet, den Beamten der Steuerverwaltung orräte an Waren der bezeichneten Art zum Nachweig, Daß sie mit den vorgeschriebenen Steuerzelchen versehen sind, zu den üblichen Geschäftsstunden auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Steuerjeichen sind an den Packungen so lange unverletzt zu erhalten, bis diese zur Vornahme des stückwessen oder Klein. Verkaufs geöffnet werden mussen oder an den Käufer abgegeben werden. Ge= gan oder teilweise entleerte Packungen dürfen mit steuer⸗ chtigen Beleuchtungsmitteln nicht nachgefüllt werden, Der Einzel⸗ auf darf nur mit oder aus den eleerte Umschließungen dürfen ohne vorber jeichen weder an Fabrikanten und Händler lesen angenommen oder wieder verwendet wer

e zu erstatten. en über die Besteuerung der Beleuchtungsmittel

Sund ar en. außerhalb der

räte von solchen, die

die fertigen verpackten Er stellungsbetriebg oder e

betriehs entfernt werden.

geslundet werden zu stunden.

n, die weder Packungen in den freien Die vorschrifte mäßige Ver⸗

wenn die Gesamt⸗ abe (3ũündwarensteuer).

Zündspãnchen, ndkerjchen aus

Verbrauchsab

bsatzes finden auf die Nach⸗ oder Pappe und Stoff

J. im Inlande geschlossenen Lieferungs⸗ und Tee ist der Verkäufer berechtigt, höheren Zollsatzes für nach dem In⸗ elieferte Ware ju beanspruchen.

euchtungemittel.

bestimmt der Bundesrat.

ündwarensteuer beträgt: . 1) nd n , . gi Zündspänchen und für Zündstäbchen aug Strohhalmen oder aus Pappe 28 Ehe r oder anderen Behältnifssen mit einem Inhalt von weniger als 30 Stück 1 60 4 ic * 1j n, . . ** b. in achteln oder anderen Be von mehr als 60 Stück 11 3 für 60 Stück oder einen Bruchteil

2) für Zündk g Stearin, Wachs oder ähnlichen Stoffen Kr e r e. ehältnifssen mit 20 oder weniger

: Elektrische Glüh⸗ Gluͤhlsrper für Gag., Spiritus, Brennftifte für elektrische d ihnen ähnliche elektrische Verbrauch im Inland bestimmt fließenden Steuer, welche beträgt: lampen und Brenner zu solchen:

b. Metallfaden⸗

lampenbrenner und andere

Glühlampen

hz für das Stũ

und mit einem Inhalt von 30 biz edes Behaͤltnis;

ältnissen mit einem Inhalt

anzuzeigen.

chachteln oder anderen Zündkerschen 85 J für jede Schachtel oder jedes Behältnis; b. in größeren Packungen für je 260 Zündkerjchen oder einen

Bruchteil davon 5 5.

ru g. . Gieuersttze treten nicht ein, wenn die vorstehend angegebenen Stücklahlen um nicht mehr alt zehn vom Hundert über-

itten werden. lor ir 3 8 Inland hergestellten Zündwaren ist die Steuer vom ersteller, für die vom Ausland eingeführten Zündwaren vom Ein⸗ inger zu entrichten. ö.

Steuerpflichtige Zuündwaren dürfen aus den Herstellungsbetrieben,

fadenlampen

zugehörigen Umschließungen er⸗ ge Beseitigung der Steuer jurũckgegeben

noch von d

den Zündwarensteuerlagern und dem Ausland aur verpackt in den

freien Verkehr des Inlandes gebracht werden. Die Ärt der Ver⸗

3 5 die Größe der zulässigen Packungen bestimmt der nder

Auf den Packungen sowie auf den einzelnen Umschließungen der Zündwaren e r g. oder anderen Behältnlssen) ist der Name und Wohnort des Herstellerg oder eine bei der Bteuerbehörde an⸗ oer, . Marke, die die Bejeichnung des Hersteflers vertritt, an= zugeben.

Die Steuerheamten sind befugt, bei Kirn mit Zündwaren zu prüfen, auf den Packungen und Umschließ ungen der Zündwaren Name und Wohnort des Herstellers angegeben ist' und in Zweifels. fällen behufg Prüfung der Herkunft der Jün vsvaren Proben gegen Sen ng zu entnehmen.

ö. i,, . über die Zündwarensteuer treten am 1. Oktober J. in Kraft.

ö. von Zündwaren haben die an dlesem Tage außerhalb der Räume des angemeldeten Fabrikbetriebs vorhandenen, in ihrem Besitze befindlichen Zündwaren innerhalb einer Woche dem Steuer⸗ amt anzumelden und, soweit sie nicht ausgeführt oder auf ein Zoll⸗ oder Steuerlager verbracht werden, ju versteuerr

Zündwaren, die ig am genannten Tage außerhalb einer Zünd- warenfabrik oder einer Jollniederlage im Be tze pon Händlern, Wirten, Konsumvereinen, Kasinoßt, 3 und ähnlichen Vereinigungen befinden, unterliegen nach näherer Bestimmung des Bundegzratz der . steuer in Form einer Nachsteuer. Von Zündker chen, die sich zu der Zeit im Besitze von Straßenhändlern Pder ähnlichen Kleinhändlern befinden, ist nach näherer Bestimmung des Hundegrats ein ange⸗ messener Vorrat von der Nachsteuer freizulassen

Die Nachsteuer kann für drei Monate gegen Sicherheitgbestellung gestundet werden. ;

Soweit am 1. Oktober d. J. Verträge über Lieferung von Zünd⸗ waren bestehen, ist der Lieferer berechtigt, von Äbnehmer einen um den Betrag der Steuer erhöhten Preis zu fordern“ und die bare Zahlung der Steuer bei der Lieferung ju verlangen, falls nichts anderes vereinbart ist. .

Der Zoll für Zündböljer und Zündstäbchen aus Pappe beträgt vom 1. August d. J. ab 30 M für T dz.

insichtlich der Nachverjollung von Kaffee und Tee hat der Bundegrat unterm 24. Juli d. J. eine Nachverjollungsordnun erlafsen; sie ist in Nr. 31 des Zentralblatts für bas an f. Rei veroffentlicht.

Die neuen Steuergesetze und ihre Ausfübrungs⸗— bestimm ungen sowie die dadurch bedingten Aenderungen und Ergänzungen des amtlichen Waren verzeichnisses zum Zolltarif und der Anleitung für die Zollabferti⸗ gung. Das neue Branntweinsteuergtsetz und dag Gesetz wegen Aenderung des rer re ere. es sind in Nr. 39, die Gesetze wegen Aenderung des Tabaksteuergesetzes und zur Abänderung des Schaumweinsteuergesetzes in Nr. 460 und dit Gesetze wegen Aenderung bes Reichsstempel. und des Wechserstempelgefetzeßs in Nr. 41 des Reichsgesetzblatts ve röffentlicht.

Der Reichtkanzler hat von der ihm in den Gesetzen wegen Aenderung der Brausteuer «, Ta bak steuer /, Reichs stempel⸗ und Wechsel stempel gesetze ertellten Ermächtigung, die Gesetze in der Fassung, welche sich nach den Aenderungsgesetzen ergibt, mit dem Datum der letzteren im Reschsgesetzblatt bekannt zu machen, Gebrauch gemacht. Es sind veröffentlicht mit dem Datum des I5. Juli d. J. das Brausteuergesetz in Nr. 43, dag ö in Nr. 44, das Reichs stempelgesetz in Rr. 45 und das ech sel⸗ stempelgesetz in Nr. 44 des Relchsgefetzblatts.

Ferner hat der Reichskanzler auf Grund der Ermäch ung im Gesetze, betreffend Aenderung im Finanjweff, dom 15. Juli d. J. die darin enthaltenen Vorschriften über die Be⸗ steuerung der Zündwaren und der Beleuchtungsmittel als Zünd , , . und als Leuchtmittel steuergesetz“, . in Nr. 44, letzteres in Nr. 45 des Reschggesetzblatts bekannt gemacht.

Die vom Bundegzrat unterm 24. Juli d. J. erlassenen Schaum , , , . nebst der Nachsteuer⸗ ordnung und die Brauffeuerausführunggbesimmungen sind in Nr. 32 und 36, die unterm 26. Jult d. J. erlaffenen Aen de—⸗ rungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Wechsel« stempelgesetz und Aus führungsbestimmungen zum Reich s⸗ . elgesetz in Nr. 335 und 36 des Zentralblatis für das Deutsche

eich bekannt gegeben.

Ferner sind in Nr. 34 des Zentralblatts die vom Bundegrat am 24. Juli d. J. genehmigten Aenderungen und Ergänzungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der Än— leitung für die Zollabfertigung, welche durch die neuen Steuergesetze und durch das Weingesetz vom 7. April d. J.) bedingt sind, veröffentlicht.

) Deutsches Handelgarchiv 1909, Juniheft 1 S. 717.

Projektierter Bahnbau in Rußland.

Dem Gouvernements. Landschaftzamte von Jaroslaw ist das Projet einer neuen Eisenbahniinie von Rybinsk nach Ob- dorsk in Sibirien, das im Auftrag einer Tapitalistengruppe aus⸗ gearbeitet worden ist, zugegangen. Die Hhrosektierte Gisenbahn⸗ linie Rybinsk Obdorsk foll eine Länge von 1960 Werst haben und künftig dazu dienen, den natürlichen Holj. und ö, des Landes Petschora einen bequemen Ausgang nach der Ostsee und dem nördlichen Gismeere zu schaffen, dann aber auch die Kolonisterung diefes Landes zu erleichtern und schließlich den kürzesten Eisenbahnweg nach Sibirien herzustellen. Die Baukosten der ganzen Linie Rybinst Obdorgk werden auf 60 000 Rbl. pro Werst, im ganzen also auf 114 000 000 Rbl. ver⸗ anschlagt. Hierzu kommen aber noch folgende Ausgaben: I) Bau des . in Rybinsk 1 000 000 Rbl., 2 Bau einer Eisenbahnbrücke in

vbinsk 1 000 000 Rbol., 3) Bau einer Eisenbahnbrücke in Jarozlaw 1000090 Rbl, 4) Umbau der Linie Jaroslaw Wologda in eine normalspurige (gegen 30 000 Rbl. pro Werst) 5 000 0090 Rbl. Die Gesamtkosten stellen sich demnach auf 122 Mill. Rubel. (Nach der Torg. Prom. Gazeta.)

Neue Minengesellschaften in Spanien.

Zeitungsnachrichten zufolge hat sich in Tyviedo eine Aktiengesell⸗ schaft unter der Firma. Minas de hierro be Rarcea“ mit einem Kapital von 1 Million Peseten in 2000 Aktien ju je 500 Peseten gebildet, die die Minen Florida. Negrita, Acellana, Gurriguera und einige andere, saͤmtlich in den Distrilten Tinen, Salas und Miranda belegen, aui beuten will.

Unter dem Namen ‚Higuera de Albalat“ hat sich, ebenfalls in Opledo, eine weitere Aktiengesellschaft behufs Ausbeutung der Bleiminen Emilia, San Joss und Lercones in der Provinz Caceres konstituiert. Das Gesellschaftskapital beläuft sich auf 00 G06 Peseten.

Endlich hat eine neue Aktiengesellschaft Minas y fabricas de Santonera“ in Parsz, die äber ein Keapstal von b00 000 . in 1099 Aktien zu je boöͤ0 Fr. verfügt, den Mölnenbesitz der . Soci ts des Mines de Santonera⸗ in Murcia übernommen. (Bericht des Kaiserlichen Konsulatg in Madrid)

Colum bien.

Zeitweilige Schließung der äfen von Barran⸗ uilla und Puerto Colombia. Nach einem kürzlich erlassenen Dekret werden die Häfen von Harranquilla und Puerto Colombia für die Dauer ihrer Besetzung durch die Infurgenten als für den 6a geschlossen erklärt; in Cartagena und Santa Marta können ndessen Waren gelandet werden.

Gebührenfreiheit für Kon sularfakturen über chem ische Düngemittel. Ein Dekret des Präsidenten von Cölumblen Von 11. Mai d. J. bestimmt, daß die Bestaͤtigung der Konsularfakturen über chemische , . und Hauptbestandtelle zu solchen ge⸗ bührenfrei erfolgen soll. Die Gebührenfreiheit erstreckt sich auf folgende Waren: Kalk Phosphate und Superphogphate, Kalium lorid, Kaltumsulfat, Kalnit, stickstoff haltige Düngemittel wie Natriumnitrat, Ammoniumsulfat, Calcium hanür ferner Kohlen- Sulfat und Bisulfid.

(Ehe Board of Trade Journal.)

Erteilung neuer Konzessionen in Chile.

Konzessionen wurden in Chile ertellt: der Aktiengesellschaft Deutsche Salpeterwerke, vormals Fölsch u. Martin, in Hamburg und Taltal jur Benutzung von Wasserkräften in der Sierra Dorneyko für Bergbau und Salpeterindustrie;

der Akltiengesellschaft H. B. Sloman, Salpeterwerke, in Samburg und Tocepilla zur Augnutzung der Wafferkraft des Loafluffes fuͤr die Salwveterindustrie;

der Cig. de Minas y Fundteiones Calama in Calama (Provinz t g n zur Benutzung der Wasserkraft des Loafluffes für Berg⸗

aujwecke;

der Cia. de Alumbrado Elsetrico in Punta Arenat zur Benutzung der Straßen für die Einrichtung der elekrrischen Beleuchtung.

Genehmigt wurde die Uebertragung der früher zurũckgezogenen, aber anscheinend wieder in Kraft gefetzten Konzesston, die Sal⸗ hador Ilquierdo, Ramirg Sancheg und Rodolfo Robhstein für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von der Camaronegbucht nach der

bolivianischen Grenze erteilt worden, und die nunmehr auf die

Comunidad Chileaya y Ferrocarril de Camarones übergegangen ist. Dieselbe Gesellschaft hat bei der bollvianischen Re lerung nach Meldung der Taenaer Zeitung „La Voz del Sure ein er gn für eine Eisenbahn Chileaya Druro eingerescht. J Bericht des Kaiserlichen Generallonsulatz in Valparaiso.

Außenhandel Transvaals 1908.

Die vor einiger Zeit veröffentlichten endgültigen Ziffern lassen nunmehr auch den Umfang der Ein und eren nach den Her⸗ kunfts bejw. Best im mungsländern erkennen

Die Gesamteinfuhr und Augfuhr, die in den letzten 2 Jahren abne Kontanten und Regierungeeinfuhren sind endgültig, wie folgt,

stellte: . 1808 n n 33 z2z d 90 , Cinfubr 14g s Aushub: i n ist demnach gestiegen, und jwar in der Einfuhr um eiwa 24 oo, in der Ausfuhr um eiwa 6 0.

Während an dem langsamen Steigen der Einfuhr zu erkennen ist, daß das Land noch immer die wirtschaftliche Depression nicht über⸗ wunden hat, jeigt die Ausfuhr, daß der Goldbergbau sich kräftig welter Entwickelt; denn ihm ist allein das Wachstum um iber 2 Millionen Pfund Sterling zujuschreiben.

Die Diamantenausfuhr ist mit 1,9 Millionen Pfund Sterlin die gleiche wie im Jahre 1907 geblieben; wenn sie der Menge na um 50 oo zugenommen hat, so ist es lediglich dem Rückgange der Diamantenpreise juzuschreiben, daß der Wert fich nicht ebenfalls ge⸗ hoben bat. Bemerkenzwert ist endlich, daß sich die Maiaufuhr von 36 144 Pfd. Sterl. im Jahre 19897 auf 141 837 Pfd. Sterl. im Jahre 1908 erg ben hat, wovon nach Deutschland für 737 Pfd. Sterẽ. ge⸗ gangen ist.

Von der Einfuhr nehmen Großbritannien und seine Kolonien den Hauptanteil mit 10 805 125 Pfd. Sterl. gegen 10 227 503 Pfd. Sterl. im Jahre 1907 in Anspruch. Dag Mehr entfällt auf Groß⸗ britannien selbst und auf südafrikanische Produkte, während die Ein- fuhr aus Australien um etwa 130 000 Pfd. Sterl. zurückgegangen ist. Dieser Ausfall ist dem Wiederaufblühen des Viebstandes in Tran. aal zuzuschreiben, wodurch die Ginfuhr gefrorenen Fleisches über flüssig geworden ist

Der Wert der Einfuhr aus dem Auslande betrug im Jabre 1908 insgesamt 3 348 531 Pfd. Sterl. gegen 3h85 437 Pfd. Sterl. im Jabre 18907 oder rund 240 000 Pfd. Sterl. weniger als im Jahre 1907. Fast alle Staaten des Auslandes sind an 'der Mindereinfuhr beteiligt; ausgenommen sind nur Schweden, Belgien, Brasilien, die nahen portugiesischen Besitzungen und Deutschland.

An der Gesamteinfuhr im Jahre 1508 (und 1907) waren bauptsächlich die nachstehend aufgeführten Länder mit olgenden Werten in 1900 Pfd. Sterl. beteiligt: Großbritannien 850 (6ö2 ?) Britisch Indien 199 (171) Ceylon 68 (64) Canada 195 (175) Australien 473 (6085 Neu. Seeland 60 (44) Uebriges Südafrika 3922 (3574 Deut schland 1335 (1I72) Verelnigte Staaten von Amersfa 874 (906 Argentinien ga (243) W Frankreich 196 (233) Schweden 152 (123) Belgien 106 S6) Holland 120 (140) Defterreich. Ungarn 54 (66) Italien 69 (66) Brasilien 64 (59).

Von der Gesamtaug fuhr Transvaals entfielen im Jahre 1908 an 1807) auf die wichtigsten Bestimmungsländer folgende

erte in 1000 Pfd. Sterl. Großbritannien leinschließlich von Gold und Diamanten) 31 824 (29 663) Australien 3 (3,4) Deu tschland 10 (65) Holland 28 (2.1 Italien 1,5 (2, 9) ortugiesisch Ostafrika 81 (45) Vereinigte Staaten von Amerika

3,3 (2, . (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Pretoria.)

Ausschreibungen.

Erneuerte Verdingung der Lieferung und e, der oberen Eisenkonstruktionen ju 3 Brücken von 11,97 bezw. 2010 und 1I, 7 m Deffnung über den Fluß Tschai in Stani⸗ makg. Ungefähres Gewicht: 70 t. Vergebung durch die General- direktion für Wege und Bauten, Abteilung für Brücken und Chausseen in Sofia, 18. August 1909. Zur Bewerbung find nur Fabriken zu⸗ el die sich spenell mit der Herstellung eiserner Konstruktionen befassen, sowie Firmen, mit denen sich folche Fabriken solidarisch er⸗ klären. Kaution 2000 Fr. Die Angebole müäffen die Au schrift tragen: Angebot für die Lieferung und Montierung der oberen Cisen⸗ lonstruktionen ju Brücken über den Fluß Tschai in Stanimaka“. Uebernahmebedingungen und Zeichnungen find bei der obengenannten Generaldirektion für 5 Fr. erhaltlich.

Vergebung der Lieferung von zwei Dampfkränen für den Hafen von Ca dij durch die Hafenbaukommiffion Cadij (Salon de sesionos de la qunta de Obras del Puerto de Cadiz). Termin: 19. August 1909, 1 Uhr. Angebote sind an dag Serre farlat der Kommission (Secretaria de la Junta) einzureichen. Rähereg bei e en Sckretariat und in spanischer Sprache beim Reichs⸗ anzeiger“.

Lieferung eines Kranes für den Hafen von Garril. Vergebung durch die Leitung der öffentlichen Arbeiten (Jofatura de Abras püblicas) in Pontevedra. Termin: 12. August 1909, 1 Uhr. Angebote an die genannte Amtzstelle. Näheres ebendaselbst sowie in der Abtellung für Häfen des Ministeriums der öffentlichen Ärbeiten (Negoeiado de Puertos del Ministerio de Fomento) in Madrid und in spanischer Sprache beim Reichsanzelger“‘.

Lieferung einer Schaluppe mit Petroleummotor für den Dienst der Sanitätsstation Les Hafeng von Vigo. Angebote sind bis jum h. September d. J. an das Sekretariat ber Hafenbaukommission Vigo (Seeretaria de la Junta de Gbras del Puerto de Vigo) zu richten. Näheres in e, e. Sprache beim Reichganzeiger , bei der genannten Hafenbaukommissson Und in der Abteilung für Häfen im Ministertum für öffentliche Arbeiten (Negociado de Puertos del Ministerio de Fomento) in Madrid.

Lieferung von Ledermaterialien für die bul gar ischen Eisenbahnen. Vergebung durch die Bezirkgfinanjverwaltung in Sofia 18. August 1905. Anschlag 22 899 10 Fr, Kaution i146 Fr.

Lieferung von Tür«, Fenster⸗ und Kistenbeschlägen für die bulgarischen Eisenbahnen. Gbendaselbst 260. August 1506. Anschlag 1221. 50 Fr., Kautton 61 Fr.

Nähere Bedingungen für vorsfehende Lieferungen können bei der Generaldirektion der bulgarischen Eifenbahnen und Häfen sfowie bei den bulgarischen Handelg. und Industriekammern eingesehen werden.

Lieferung von Medikamenten für die bulgarischen Eisenbahnen. Anschlag 15 025, 64 Fr., Kaution 753 Fr. Ber⸗= gen durch die . in Sofia 14. August 1909.

aähere Bedingungen für vorstehende Lieferung können bei der General⸗ direktion der bulgarischen Elsenbahnen und Häfen sowie bei den bulgarischen Handelg - und Induftriekammern eingesehen werden.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 31. Juli 19089:

Ruhrrevler Oberschlesisches Revier Anjahl der Wagen 8 nan 8 002 Nicht gestellt —.

am 1. August 1909: 1 3 436 Nicht gestellt.

Nach elner durch W. T. B. übermittelten Mittellung des Kaiserlich russischen inan. und. Handelgbeyollmächtigten für Deutschland und Desterreich⸗Ungarn betrug der Wochen aug weit der Russischen Staatsbank vom 29. Juli d. . folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den en gn Positionen deg bekannten Bllanisormularg ber Staatz.

ank bejw. den iffern der Vorwoche), alleg in Msllionen Rubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. Ib und ) 1140, 5 13452), Gold der Bank im Auslande (Mr. und q 136,5 (136 6), Silber und Scheidemünze (Nr. I9 u. d) 89,7 (638 2), Diskont und Spezialrechnungen 8 5) 178,ů (180,8), Spe lal⸗ rechnungen, sichergeftellt durch Wechsel und Wertpapiere (Nr. 6 und 7 S4 (S7z.5) Sonstige Vorschüsse (Rr. 8—- 17) 105,5 (iii, protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sichergestells dur unbewegliches Eigentum (Nr. 18 und 19 68 (6,7), Wertpapiere (Nr. 33 70.9 (. 9,9), Wertpapiere auf Kommisston erworben (Rr. 21) 1,4 (2, O0, Summen jur Verrechnung mit den Adelg. und Bauern agrarbanken und anderen Regierungginftitutionen (Nr. 22) 3,5 96 Unkosten der Bank und verschledene Konten (Nr. 23) 537,6 37,3), Saldo der 6 der Bank mit ihren Filialen (Nr. 34 Aktiva und Nr. 13 Passia) (), Saldo der Konten mit den Reichs. renteien (25 Aktiva, 14 Passtva) 11, 8 85 jusammen 18742 (1866, 6). assiva. Kreditbillette (Differenz jwsschen J passiv und a aktiv) Odd, (Iob2, ), Kapitallen der Bank (Nr. 3—= 6) 55,0 (566,0 Einlagen und laufende Rechnungen (6, 7, Sp e d e, 97 521,7 500,1 laufende Rechnungen der Departements der Reichgrentel Nr. Sa) 172,2 (168. 4), verschiedene Konten * 2. 10, 11. 12) 65,2 (67, 15, Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen Gtr. Aktiva und 13 Passiva) 10,8 (6, 9p. Saldo der Konten mit den Reichzrenteien ie Aktiva und Nr. 14 Passiva) (4,0), jusammen 18743

Laut Meldung des. W. T. B. ergab der provisorische Aut= weis der Bruttoelnnahmen der Warschau. Wiener EGifenbahn für den Monat Juni 1909 eine Gesamteinnahme von 1560711 Rubel gegen 13992 844 Rubel im Vorjahre. Die Ginnahmen Januar bis Juni betragen 11761 134 Rubel gegen 11 485 451 Rudel im Vorjahre. Die Einnahmen der Mazedonsschen Eisenbahn Salonik—Monastir) betrugen vom 9. big 15. Jul 1909 Stamm linie Alg km) 53 8os Fr. weniger 28 387 Frö, seit 1. Januar: 1497970 Fr. (mehr 42 555 Fr.).

New York, 31. Juli. (W. T. B.) In der vergangenen Woche wurden 900 000 Pollarg Gold nach Argentinien und 156650 Dollars Gold nach anderen Ländern ausgeführt, an Silber wurden 364 000 Dollarg ausgefübrt; eingeführt wurden S6 006 Dollars Gold und 120 000 Dollars Siber.

New JYork, 31. Juli. (W. T. 2 Der Wert der in der vergangenen Woche eingeführten aren betrug 15 010000 Dollars gegen 15 590 000 Dollars in der Vorwoche, davon für Stoffe 3 518 000 Dollars gegen 3 142 000 Dollar in der Vorwoche.

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Berlin, 31. Juli. Marktpreise nach Ermittlungen des König⸗ lichen Pol ijelpräsidlums. (Höchste und niedriaste Preise.) Der Doppel⸗ zentner für: Weben, gute Sorte —— M6, „. Weizen, Mittelsorte = Æ, 4M. Weizen, geringe Sorte 4, r, .. Roggen, gute Sorte —— M6, 4, Roggen, Mittelsorte —— S6, „, Roggen, geringe Sorte M,) Te, ,, =. Futtergerste, gute Sorte y 18, 65 M, j7, go 6. * Futtergerfte, Mittelsorte ) j7. 70 S6, 18, 90 6. = Futtergerste. geringe Sorte) 165, 809 60, 16,00 16. Hafer, gute Sorte ) 21, 50 M, 21, 30 M6é. Hafer, Mittelsorte ) 21,20 S, 20,60 S½. Hie geringe Sorte) 20,50 S6, 20,00 S6. Maig (mixed) gute Sorte ——— , . Mais (mixed) geringe Sorte 60, Dieren, =, Mais runder) gute Sorte 16,29 , 15, 60 M. Richtstroh 6, 66 6, 6,50 166. Heu (alt) C, 4. Heu (neu) 820 υ, 600 M. Erbsen, gelbe zum Kochen do, 0 ½, 32, 00 ½6. Speisebohnen, welße 50, o0 „S6, 30, 00 A. Linsen 69, 90 M, 30, 00 6. Kartoffeln 11.00 4M, 5, 00 M. Rindfleisch von der Keule 1 Rg 220 M, 1,40 MS; dito Bauch⸗ fleisch 1 Eg 1,890 , 1,20 S6. Schweinefleisch 1 Kg 2,659 M, 1,30 6. Kalbfleisch 1 kg 2,20 S½ς, 1,20 S6. Hammelfleisch L Eg 2309 , 1140 66. Butier 1 Kg 2.80 MS, 2.20 S6. Eier ¶NMarkthallenprelf 3.20 ις. Karpfen 1 Rg 2, 60 MS. 160 44. Zander 1 Eg

1440 ½. Barsche 1 Rg 3.20 „, 1,40 66. Bleie 1ER O0 S6. Krebse 60 Stück 24, 3, 00 . ) Frei Wagen und ab Bahn.

Berlin, 31. Jult. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter; Trotz des Ultimo blieb das Geschäͤft in feinster Butter gut und die Zuführen konnten wieder schlank geräumt werden. Es steht zu erwarten, daß mit Beginn deg neuen . auch eine weitere Besserung des hai. eintreten wird. Die heutigen Rotie⸗ rungen sind: Hof. und Genossenschaftsbutter Ja Qualtät 111 bis 113 AK, IIa Qualttät 195 bis 110 M6. Schmal r˖r Etwas größere Schweinezufuhren und Liquidationen führten keinen plötzlichen Preig⸗ 1ückgang in Schmal herbei. Am nächsten Tage edo gingen die Presse kt wieder 15 M höher, sodaß jum Schluß der Woche die Preise wieder beinahe den alten Stand erreicht halten, und der Markt fi ang Der Konsum bleibt gut, und fanden größere Umsãtze tatt. Die heutigen Notierungen sind: Chotce Western Steam 5 bis 6564 M, amerilanischeg Tafelschmal; Borussia 66 , Berliner Stadtschmal Krone 66— 73 , Berliner Bratenschmalj Kornblume 67 73 AK. Speck: Unverändert fest.

Gerlin, 31. Juli. Wochenbericht für Stärke, Starte fabrsta ie und Hülsen früchle von Mar Saberez. Ber Bend in Kartoffelfabrikaten war in den letzten 14 Tagen schwach, die Preise mußten nachgeben, da der 3 sich weiter einschränkte. Ia. Rarĩoffel- stcrte 244 25 A, la. Kartoffelmebl 24— 25 , Ta. Kartoffel mehl 22 bis 226 M, gelber Sirup 266 27. Æ, Kap. Sirup 28-28 M, Grport-