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hältnisse beschrnkt werden auf die Aufnahme gegenseitiger Erllärungen der Grund⸗ und Gebäudeeigentümer und ihrer Grenznachbarn darüber, daß die bestimmt zu bejelchnenden Gebäude ganz auf den im Kataster als ihr Eigentum nachgewiesenen und nicht auch nur teilweise auf anderen Katasterparzellen stehen.
Vor der Aufnahme dieser Erklärungen sind den Grund⸗ und Gebäudeeigentümern sowie den Grenznachbarn die im Kataster nach gewiesenen Grenzen des bebauten Grundstücks oder Grundstückgteils nach Ausführung der zur Feststellung der Grenzen etwa erforderlichen Vermessungzarbeiten örtlich vorzuzeigen. ‚
Die Äugweise über die aufgenommenen Erklärungen und die aus⸗ eführten Vermessunggarbeiten fowie über die sonftigen Vorgänge sind n der Form von Abschriften, Abzeichnungen usw. der aufgenommenen Verhandlungen und der Vermessungsschriften zu erteilen.
Die Gebühren für die Feslstellung des örtlichen Bestandes und für die darüber ju erteilenden inf sind nach den bestehenden all⸗
emeinen Vorschriften ju berechnen. ö ö 5) Die 3 ö. Nr. 20 bezeichneten Anträgen entsprechenden
Aufmessungen sind bezüglich ihrer Ausführung, der darüber ju wn, nn. und der dafür zu entrichtenden Gebühren wie die sonstigen Vermessungsarbeiten nach den dafür bestehenden allgemeinen
ift behandeln. Vor g , n , Regterung — Direktion — wolle die vorstehenden
Bestimmungen durch Äbdruck in Ihrem Amtsblatt zur allgemeinen
Kenntnit der beteiligten Kreise bringen. enn g zur Ir g, der Bestimmungen an die Katasterämter er
forderlichen Ueberdrucke liegen bei.
Berlin, den 30. Juli 1909.
Der Finanzminister. Im Auftrage: Wallach.
An die Königlichen Regierungen (mit Ausnahme von Düssel⸗
dorf) und an die Direktion für die Verwaltung der
direkten Steuern in Berlin.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Misdroy im Regierungsbezirk Stettin ist zum 1. Oktober 1999 zu besetzen. Meldungen müssen bis zum 21. August eingehen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Regierungsrat Steputat in Königsberg ist an Stelle des beurlaubten Regierunggassessors von Heimburg um stellvertretenden Vorsitzenden des Schiedsgerichts . rbeiterversicherung Regierungsbezirk Königsberg und des Schiedsgerichts für die Arbeiterversicherung im Eisenbahn⸗ direktionsbezirke Königsberg ernannt worden.
Die Regierungsräte von Klitzing und Loos in Erfurt sind zu stellvertretenden Vorsitzenden des Schiedsgerichts für Arbeiterversicherung Regierungsbezirk Erfurt und des Schieds⸗ erichts für die Arbeiterversicherung im Eisenbahndirektions⸗ ezirk Erfurt ernannt und der Geheime Regierungsrat Passarge daselbst ist von dem Amt eines stell vertretenden Vorsitzenden dieser Schiedsgerichte entbunden worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.
Dem , ,,, a. D. Dr. theol. Robert Scholten in Kleve ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Aichlamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 9. Au gust.
Seine Majestät der Kaiser und König, Allerhöchst⸗ welcher gestern früh von Kiel hier eingetroffen waren, nahmen am gestrigen Vormittag im hiesigen Königlichen Schloß den Vortrag des Reichskanzlers entgegen. .
Abends gegen 11 Uhr reisten Seine Majestät, W. T. B.“ zufolge, nach Cleve ab.
Der Kabinettsrat Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin von Behr-Pinnow ist von Urlaub zurückgekehrt.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Bussard⸗ am 6. August in Burban eingetroffen und geht am 17. August von dort nach East London in See.
S. M. S. „Loreley“ ist am 6. August in Galatz einge⸗ troffen und geht am 16. August von dork nach Constanza ab. S. M. Flußkbt. Vorwärts“ ist am 6. August in Tschangtse (angtse) eingetroffen und geht heute von dort nach Tschangsha ab.
Mel 8 n Seine Majestät der Kaiser und König traf, „W. T. B.“ zufolge, an Bord des „Sleipner“ am Sonnabend gegen His. Uhr Nachmittags im Audorfer See ein, um dort die Ankunft der von Brunsbüttel kommenden russischen Kaiserjacht, Standart“ zu erwarten. Um 6 Uhr kam der Standart“, dem die Jacht Polarstern“ und zwei russische Torpedobogtszerstörer folgten, im See an. Seine Majestät, der die russische Generalsuniform trug, begab sich sogleich, nachdem die Jacht Cppt hatte, an Bord derselben und wurde von einer Majestät dem Kaiser Nikolaus und der Kaiserlichen Familie. herzlich be⸗ grüßt, während die Mannschaften ein dreifaches Hurra ausbrachten und die Musik die deutsche Nationalhymne spielte. Am Großtop wurden gleichzeitig die russische und die deutsche Kaiserstandarte nebeneinander gehißt. Die Schiffe gingen dann nach Kiel weiter, bis wo die Kaiserlichen Majestäten an Bord der Jacht „Standart“ verblieben. Um 10 Uhr Abends kehrte Seine Majestät der Kaiser und König auf kurze Zeit an Bord der ,,, zuruͤck, um bald darauf nach Berlin ab— zureisen.
Württemberg.
Der Ministerpräsident erklärte in der Zweiten Kammer, daß die Erhöhung des Tarifs der 4. Bahnklasse von 2 auf 23 3 am 1. Dezember d. J. eintrete.
Dentsche Kolonien.
Zu den Verordnungen des Reichskanzlers vom 28. Ja⸗ nuar, 5. und 25. Februar 1909, betreffend die Selbstvver⸗ waltung und die Schaffung kommunaler Verbände in Deutsch-Südwestafrika, hat der Gouverneur dieses Schutzgebiets unterm 15. Mai d. J. Ausführungsbestim⸗ mungen erlassen, die, wie folgt, lauten:
Schaffung kommunaler Verbände. § 1. Die Ver— ordnungen des Reichikanzlers, betreffend die Schaffung kommunaler Verbände in Deutsch. Südwestafrika, vom 5. und 25. Februar 1909 werden für die Wohnplätze Windhuk, Klein⸗Windhut, Swakopmund, . Omaruru und Okahandja mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.
Einführung der Gemeindeordnung. §5 2. Die Ge— meindeselbstverwaltung tritt für die kommunalen Verbände Windhuk, Klein Windbuk, Swalopmund, Karibib, Omaruru und Okahandja mit der Maßgabe in Kraft, daß die auf die Vorbereltung der Cin⸗ führung sich beliehenden Vorschriften sofort, die gesamten Vorschriften in Teil L A der Verordnung vom 1. September 1909 ab gelten. Der Zeitpunkt deg Inkrafttretens der Teile J1B und II der Verordnung wird noch bestimmt werden.
Gemeindebezirke. f 3. Die Gemeindebezieke der in § 1 genannten Ortschaften umfassen in ihrer raumlichen Ausdebnung daz Gebiet, welcheg die auf den Aemtern der in 52 genannten Ortschaften . Pläne als Weichbild der betreffenden Gemeinde aug—= weisen.
Zusammensetzung des Gemeinderatg. 8 4. Die Zahl der Gemeinderatsmiiglieder beträgt je acht für die Gemeinden Wind kuk, Swakopmund, je sechs für die Gemelnden Karibib, Okahandja, Omaruru und vier für die Gemeinde Klein- Windhuk. 5 5. Wählen die Gemeinderatgmitglieder den Gemeindevorsteher aus ihrer Mitte, so tritt in die frei werdende Stelle der e, Eisatzmann ein. §8 6. Berechtigt und verpflichtet, je einen Vertreter in den Gemeinderat zu wählen, sind in den einjelnen Gemeinden die nachfolgenden berufsständischen Gruppen: Es wählen in Wind huk: a. die Kaufleute, b. die Handwerker und Gewerbe⸗ treibenden, C. die Farmer und Siedler, d. die Beamten, die Angehörigen der freien Berufe und die Angestellten in öffentlichen Be⸗ trieben; in Swakopmund: a. die Kaufleute, b. die Gewerbe⸗ treibenden, . die Handwerker, d. die Beamten, die An⸗ gehörigen der freien Berufe und die Angestellten in öffent. lichen Betrieben; in Karibib: a. die Kaufleute und Gewerbe- treibenden, b. die Begmten und Angebörigen der freien Berufe, S die Angestellten in öffentlichen Betrieben; in Okahandja und Omaruru: a. die Kaufleute und Gewerbetreibenden, b. die Farmer und Siedler, C. die Beamten, die Angehörigen der freien Berufe und die Angestellten in öffentlichen Betrleben; in Klein Windhuk: a, die Farmer und Siedler, b. die Handels. und Gewerbetreibenden, die Beamten und Angestellten in öffentlichen Betrieben. Unter An—⸗ gehörigen der freien Berufen im Sinne dieser Vorschrift sind die Aerzte, Rechtsanwälte, Geistlichen und Missionare zu verstehen.
Wahlgeschäfte. 8 7. Vorbereitung und Leitung der Wahl stehen, solange der Gemeinderat sich nicht konstituiert hat, dem Be⸗ lirktamtmann oder Distriktechef des betreffenden Verwaltungsbenirks zu. Das zjuständige Amt hat für diese Wahl alle Pflichien und Rechte, die sonst dem Gemeinderat zustehen. (Vgl. S§ 26 bis 32, § 85 der Verordnung) 8 8. Nach geschehener Annabmeerklärung der auf sie gefallenen Wahl sind die Gemeinderatsmitglieder unge—⸗ säumt ju verpflichten (5 35) und zur alsbaldigen Wahl eines Ge⸗ meindevorstehers anzuhalten (5 37 bis § 44). 5 9. Nach stattge⸗ fundener Verpflichtung des Gemeindevorstehers gilt der Gemeinderat als konstituiert.
Ausübung der Aufsicht. 10. Die Aufsicht über die Ver⸗ waltung der Gemeinde wird biz auf weiteres den juständigen Bezirks, und Distriktsämtern dergestalt übertragen, daß sie zu allen Maß— nahmen befugt und verpflichtet sind, welche die Gemeindeordnung der Aussichtsbehörde juweist. Die Ausübung der dem „Gouverneur“ anheimgegebenen Rechte verbleibt bei diesem.
Uebergang fiskalischer Einrichtungen. §5 11. Soweit auf den der Gemeindeverwaltung unterstellten Gebieten Verwaltungs⸗ maßnahmen bereits getroffen oder Einrichtungen und Anlagen staat⸗ licher Natur bereits vorhanden sind, wird der Uebergang für jede Gemeinde besonders geregelt werden, nachdem der Gemeinderat Ge⸗ legenheit ur Aeußerung hierüber gehabt hat.
Rechtshilfe. 5 12. Zwischen den staatlichen Behörden und den Gemeinderäten sowie zwischen den Gemeinderäten unter sich besteht innerhalb ihrer juständigen Geschäfts führung die Verpflichtung gegenseitiger Rechtshilfe. 5 13. Die zuständigen örtlichen Polizei⸗ ke r. sind verpflichtet, dem Gemeinderat halbjährlich einmal eine Aufstellung der Ab⸗ und Zugänge in der Einwohnerschaft zu über senden. 5 14. Die Gerichte siad verpflichtet, den Gemeinderäten Mitteilung zu machen, sobald hinsichtlich eines Elnwohners ein Fall des 5 17a bis C der Reichskanzlerverordnung vom 28. Januar 1909 eintritt.
— Wie der Gouverneur von Deutsch⸗Neuguinea Dr. Hahl telegraphisch meldet, hat er den Führer der deutsch⸗englischen Grenzexpedition in Neuguinea, Haupimiann Förster am aria besucht. Die Grenz⸗ kommission hat den Schnittpunkt des 147. Grades östl. Gr. mit dem 8. Grade südl. Br. erreicht, wird indessen ihre Ar— beiten nicht vor Ende September abschließen können.
Großbritannien und Irland.
Lord Langdowne, der Führer der Opposition im Ober⸗ hause, hielt, ‚W. T. B.“ zufolge, am Sonnabendahend eine Rede zum Budget, in der er ausführte, daß seiner Meinung nach die arbeitenden Klassen eine Tarifreform brauchten, nicht aber die Besteuerung oder die Enteignung des Kapitals. Das Verhältnis von Oberhaus und Unterhaus berührend, er⸗ klärte Lord Lansdowne, daß diejenigen, welche zugunsten des Unter⸗ hauses den äußersten Anspruch erheben, sagen, daß jede Maß⸗ nahme, wie bedeutsam oder wie geringfügig sie auch sei, über die Köpfe der Lords hinweg angenommen werden müsse. Das Vorbild, das dem . vorschwebe, sei viel gemäßigter, es gäbe zu, daß der Wille des Volkes schließlich durchdringen ü verlange aber, daß der Bevölkerung des Landes voll⸗ kommen genügende Gelegenheit geboten werde, diesen Willen zum Aushruck zu hringen. Daraufhin seien die Lords bereit, es zu versuchen. Ein großer Kampf stände ihnen sicherlich in sehr kurzer Zeit bevor, aber das Oberhaus sei bereit, seinen Widersachern zu begegnen und den Urteilsspruch des Volkes hinzunehmen. . —
Auf das Gesuch der englischen Regierung hat Sir Henry Babington Smith, der Sekretär des Generalpostamts, die Stellung eines Präsidenten der in der Bildung begriffenen Nationalbank für die Türkei angenommen. Er begibt sich, W. T. B.“ zufolge, im September nach Konstantinopel.
Frankreich.
Der Stagtsrat hat die Gesuche zweier infolge des Aus⸗ standes entlassener Postbeamten um Wiedereinstellung mit der Begründung abgelehnt, daß die Beamten durch
Teilnahme an dem Ausstande sich außerhalb des Gesetzes ge⸗ stellt hatten. r n, ; ö
Türkei.
Der türki sche . in Athen hat der griechischen Regierung eine Note überreicht, in der, W. T B.“ zufolge, Griechenland aufgefordert wird, seine Mißbilligung aug⸗ zusprechen über die Agitation der Nationalisten auf Kreta fuͤr eine Annexion der * Ferner soll Griechenland erklären, daß es e, von irgendwelchen Absichten auf Kreta. Wenn die Note nicht in angemessener Frist beantwortet sein würde, würde der Gesandte sich auf Urlaub begeben. — Die griechische Regierung ersuchte darauf die Pforte, die Beantwortung der türkischen Anfrage wegen der Haltung Griechenlands in der Kretafrage bis Montag aufschieben zu dürfen.
Serbien.
Nach Meldung des „W. T. B.“ waren an dem am Donnersiag unternommenen Ueberfall auf serbische Grenzdörfer, wie aus Kurschumlija noch gemeldet wird, etwa 2009 Albanesen beteiligt. Das Geplänkel zwischen ihnen und den bewaffneten serbischen Bauern hielt den ganzen Tag über an. Auf seiten der Serben fiel ein Bauer, ein Grenz- soldat wurde verwundet. Die Verluste der Albanesen sind unbekannt.
— Wie die Belgrader Blätter melden, hat die serbische Regierung gegen die wiederholten Ueberfälle von Albanesen auf serbische Dörfer bei der Pforte Protest eingelegt und die serbische Grenzwache verstärkt.
Von amtlicher Seite werden die Gerüchte über den an⸗ e,. schlechten Gesundheitszustand des Königs für un⸗
egründet erklärt. Das Befinden des Königs sei durchaus befriedigend.
Amerika.
Der Präsident Taft hat ein Komitee ernannt, das Daten sammeln soll für wichtige Abänderungen des , . Eisenbahnfrachtgesetzes und des
hermanschen Antitrustgesetzes, die der Präsident dem Kongreß in seiner nächsten Botschaft vorschlagen will.
— Der k wurde am Sonnabend, wie „W. T. B.“ aus La Paz meldet, feierlich eröffnet. Der Präsident Montes verlas eine Botschaft, die es dem Kongreß überläßt, über die Lage zu entscheiden, ohne sich darüber zu äußern, ob das Urteil des Schiedsgerichts angenommen werden soll. * der Botschaft heißt es auch, daß die Be⸗ ziehungen zu Peru freundliche seien, und weiter wird der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß es zu keinen Schwierigkeiten kommen werde. Der neugewählte Präsident Eleodoro Vilkazon wird am 12. August sein Amt antreten.
A sien.
Wie „W. T. B.“ aus Peking meldet, hat Japan trotz des Einspruchs Chinas mit dem Bau der Üntung — Mu kden⸗Bahn begonnen. Nach einer späteren Meldung des Reuterschen Bureaus aus Tokio hat China alle Einwände gegen den Bahnbau zurückgezogen.
Koloniales.
Eingeborenenerziehung in Togo.
Auf der Tagesordnung der letzten Gouvernementgratz sitzung stand, den Mitteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft! zufolge, u. a. die Fiage der Erziehung der Eingeborenen, insbesondere ais eine Missionsgesellschaft beaniragt hatte, in den nächsten Etat höhere Mittel für Schulbeihilfen einzustellen. Der Antrag wurde abgelehnt, nachdem der Vorsitzende, Gouberneur Graf von Zech, es als wichtiger beieichnet hatte, daß die große Masse der Farbigen der Kolonie zu systematischer Arbelt erzogen werde, als daß eine allgemeine Halb⸗ bildung in der deutschen Sprache verbreitet würde. Aug diesem Grunde ist im laufenden Jahre für Missionsschulen, die ihre Schüler neben dem Unterricht zur Feldarbeit an⸗ halten, die Summe von 5000 ½S ' ausgeworfen worden, die im nächsten Jahre eine Erhöhung erfahren soll zur Unterstützung derjenigen Schulen, die ihre Schuler zu nützlichen Handwerkern erntehen. Gine solche Handwerkerschule besteht seit mehreren Jahren in der Haupt⸗ stadt Lome und hat in ihren letzten beiden Kursen 25 Schüler zu Schlossern, Tischlern, Schmieden und Schneidern ausgebildet, wobei im Unterricht für die Handwerks zeuge deutsche Beieichnungen jur Anwendung kamen, wie auch alle in den Werkstätten vorkommenden Befehle in deutscher Sprache eingeübt werden.
Statiftik und Volkswirtschaft.
Die Vertragsbrüche des Gesindes und der landwirt— schaftlichen Arbeiter in Westpreußen in den Jahren 1907 und 1808.
Die Landwirtschaftskammer für die Provinz Westpreußen hatte bereits im Januar des vergangenen Jahres an die Polizeibehörden der Provinz eine Umfrage über die Zahl der im Jahre 1907 zur Anzeige gebrachten Vertragebrüche des Gesindes und der landwirtschaftlichen Arbeiter gerichtet, über deren Ergebnis wir seiner Zeit berichtet haben. Auf Grund einer Anregung des Landesskonomiekollegiums vom März 1908 zur Fortsetzung und Ausdehnung dieser Erhebungen bei den Landwirtschaftskammern hat darauf die wesspreußische Kammer im Jahre 1908 wiederum die Kontraktbrüche des Gesindes und der landwirtschaftlichen ¶ Arbeiter in ihrem Benrke. festzusftellen gesucht. Hierju wurden entsprechend den Vorschlägen des Landes zkonomiekollegtums zwei verschiedene Wege seitens der Kammer be⸗ schritten: Es wurden I) an die Polizeibehörden der Provinz zur Feststellung der in den einzelnen Verwaltungsbezirken jur Anzeige gekommenen Vertragsbrüche der e , Arbeiterkategorien Fragebogen gerichtet, und es wurde 2) eine große Anzahl von Land⸗ wirten direkt nach den überhaupt vorgekomm enen Vertrags brüchen, nicht nur nach den jur Anzeige gebrachten, befragt. Letzteres geschah aus der Erwägung herauß, daß die Arbeitgeber vielfach die Anzeige der vertragsbrüchigen Arbeitnehmer unterlassen, weil sie nur Mühe verursacht und sehr oft erfolglos ist. Diese jweite Art der Erhebun en wurde mit Hilfe der landwirtschaftlichen Vereine durchgeführt, indem jedem der 288 der Landwirtschafts kammer n. ereine je 10 Fragebogen zur weiteren Veranlassung zugestellt wurden. Das
Ergebnis beider Umfragen liegt zetzt zy es ist in dem Organ der e
Landwirtschafte kammer, den Wesspreu n landwirtschaftlichen Mit teilungen (Jahrgang 1909, Nr. 14 und 17), bearbeitet von dem Assistenten der Kammer Koppen, veröffentlicht worden.
Bezüglich der Umfrage bei den Polizeibehsrden wird mitgeteilt, daß 772 Amtzvorsteher (im Benrke Danzig 253, im Be⸗ zirk: Marienwerder 519) und 58 Polijeiverwaltungen befragt worden und 710 (654 56) Antworten eingegangen sind. Diese haben er⸗ geben, daß an Vertragebrüchen zur Anzeige gebracht sind:
N n ; in den Bezirken gegen Bejeichnung der zusammen 1907
der Amts Pole. weniger
vorsteher verwaltungen an in Aibeitnehmer 1907 1908 198907 19608 1907 1908 Zabl 0/0
nner heit. &. Dos 2osg' oz zz0o/ 2163 sa 28
i. ische eis kfen eer sal 55. 36 r 0s 290 6 32 einheimische
Eiter sas 369 1 se, Lsg. 28 88 if ine, , , e n ü
im ganzen. S784 1lzs 673 aß 4665 1782 77.
ĩ ngaben der Polizeiverwaltung in dieser Uebersicht stellen die 3 in den Städten dar. Will man ein Bild über die Bertragsbräche auf dem Lande gewinnen, so darf man nur die An. gaben der Amtsvorsteher beachten. Die bei der Umfrage für die einselnen Landkreise ermittelten Vertragsbruchzahlen sind außerordent⸗ lich verschieden und von der Größe der Kreise und mannigfachtn andern Unständen bedingt. Die Angaben äber die Vertragsbrüche in den Städten — für die Provinzialhauptstadt Daniig liegen keine An⸗ gäben vor — benehen sich erklärlicherweise hauptsächlich auf das
inde.
del Ge die Uufrage bei den landwirtschaftlichen Ver einen betrifft, so sind 2880 Fragebogen an die der Landwirtschafts⸗ kammer angeschlossenen landwirtschastlichen Vereine versandt worden und 319 Antworten mit Angaben über Vertragsbrüche und voll ständiger Ausfüllung des Fragebogens eingegangen. Außerdem haben 569 Vereine und 171 Einjelpersonen berichket, in ihren Bezirken bejw. Betrieben seien Vertragsbrüche nicht vorgekommen; diefe Berichte enthielten im übrigen keinerlei nähere Angaben über Zabl und Art der beschäftigten Arbeiter, sodaß sie zu der folgenden Berechnung nicht haben herangejogen werden können. Aus den erwähnten 3189 aus- gefüllten Fragebogen gewinnt man von dem Umfange des Vertrags⸗ bruchs in den betreffenden Betrieben, die eine Gesamtflaͤche von I36 719 ha umfassen, im Jahre 1907 3113 einheimische und 5 aus— laͤndische, zusammen 4928 Arbeitnehmer, im Jahre 1908 4232 ein— beimische und 991 ausländische, zusammen 5223 Arbeitnehmer durch schnittlich beschäftigten, folgendes Bild:
Von 100 Bezel Arbeitern ( eielchnung warnten Ver tragsbrüchigen
der landwirtschaftlichen vertrags. wurden wurden Arbeitnehmer brüchig angezeigt bestraft
1907 1908 1907 1908 1908
A Ein heim ische: Unverheir. Gesinde, männlich. 23 30 38 23 ö. ö weiblich. 165 16 20 ö Arbeiter in festem Jahres⸗ / R 5642 4 25 265 13 ,, 13
im ganzen. 11
B. Aut ländische: 6 44 1 Ruthenen, Ungarn uw. 64
im ganzen. 31 ö 3, 9 nen,,
Hiernach wurden also in jedem der beiden Jahre von 100 in die sen Betrieben beschäftigten Arbeitern durchschnittlich 15 kontraktbrüchig. Der größere Anteil entfällt dabei allerdings auf die angländischen Arbeiter, von denen rund die übernommenen Vertragspflichten nicht achtete, während von den einheimischen Ar⸗ beitern jeder jehnte Mann sich über seinen Arbeitskontrakt hinweg⸗ setzen zu können glaubte. Von je 100 Kontraktbrechern wurden aber regelmäßig nur rund 23 zur Anzeige gebracht und von diesen schließlich auch nur 8 bestraft — Der große Arbeitermangel im Jahre 1907 wird übrigens deutlich illustrlert durch die Differenz der in den beiden Jahren beschäftigten Arbeiter von rund 1200 Personen.
Vergleicht man beide Tabellen, so zeigt sich übereinstimmend eine Verminderung der Vertragsbrüche der einheimischen Arbeitnehmer im Jahre 1968 dem Jahre 1907 gegenüber. Diese Uebereinstimmung der Tabellen ist um so wertvoller, als beide auf verschiedenem Wege gewonnen sind. Am erheblichsten ist nach der ersten Tabelle der Rück⸗ gang der Vertragäbruchsjahl bei den freien einheimischen Arbeitern, d. b. also bei denjenigen Arbeitern, deren ganzes Arbeits verhältnis am stätksten von der are ge Konjunktur auf dem Arbeitsmarkte be—⸗ troffen wird, er beträgt bel diesen 58 o/o; dann folgen die einheimischen festen Arbeiter und das Gesinde mit einem Rückgange um 32 beiw. 26 n. Nach der jwelten Tabelle ist die Prozentjahl der Vertrags⸗ brüchigen unter den freien einheimischen Arbeitern und dem weiblichen Gesinde im Jahre 1908 gegen das Vorjahr um 6, unter dem männ—⸗ lichen Gesinde um 3 gesunken, die der vertragsbrüchigen festen ein⸗ heimischen Arbeiter dieselbe wie im Vorjahre geblieben.
Für die augländischen Arbeitnehmer in ihrer Gesamtheit zeigt die erste Tabelle ein Sinken der Vertragsbrüche gegen 1907 um 18 9,o. Hierbei sei bemerkt, daß im Jahre 1908 etwa 16000 Aus— länder in der Landwirtschaft Westpreußens Beschäftigung gefunden haben. Die zwelte Tabelle läßt dagegen nur bei den Polen ein Herabgehen der Vertragzbruchszahl, im ganzen dagegen ein Steigen erkennen. Es sei darauf hingewiesen, daß die Zahl der von den Be⸗ richterstattern beschäftigten ausländischen Arbeiter verhältnismäßig gering gewesen ist. Mit Rücksicht hierauf ist der jweiten Labelle nicht die gleiche Bedeutung beijumessen, wie der ersten Tabelle, die sich auf die Berichte fast aller Poltzeibehörden Westpreußeng gründet. Man kann daher sagen, daß auch die Zahl der Ver⸗ k der autsländischen Arbeitnehmer gegen 1967 geringer ge⸗ worden ist.
Die gewiß erfreuliche Abnahme der Zabl der Vertragagbrüche der einheimischen und der fremdländischen Arbeitnehmer dürfte auf das schärfere Vorgehen der Behörden, bei den fremdländischen Arbeit⸗ nehmern auch besonders auf die zwanggwelse Legitimierung durch die Grenjämter der Feldarbeiterjentrale, und vor allem auf die infolge des allgemeinen Konjunkturrückganges im Jahre 1908 verminderte Gelegenheit zum anderweltigen Unterkommen zurückzuführen sein. Nichtsgdestoweniger ist die Zahl der Vertragsbrüche in Wesspreußen, wie beide Tabellen übereinstimmend zeigen, immer noch außer ordent⸗ lich hoch. Dabei ist zu beachten, daß jedenfalls in der ersten Tabelle bei weitem nicht alle Vertragsbrüche nachgewiesen fein werden, daß . dort mitgeteilten Zahlen hinter der Wirklichkeit noch zurück⸗
eiben.
Zur Arbeiterbewegung.
Die Gesamtautsperrung der Schlosser Groß⸗Berlins
Pgl. Nr. 183 3. Bl.) ist am Sonnabenabend in Kraft getreten. ie schon berichtet, hatte die Arbeltgeberorganssation der Schloffereien die Auäsperrung für den Fall angekündigt, daß von den Arbeitnehmer= organisationen nicht die Streiks aufgehoben werden. Der Metal. arbelterverband war, wie die ‚Voff. Ztg.! mitteilt, aufgefordert worden, bis Freitagabend dein Arbeit geberverband seine Ent scheldung hierliber mitzjutellen. Die Vertreter des Metall. arbeiterterbandeg erklärten sich in einer Konferenz; mit den Arbeitgebervertretern jwar beriil, am Montag in neue Verhandlungen einzutreten, wenn die Aussperrung unterbleibe, sie wollten aber auf
eine Aufhebung der Strelks nicht eingehen. Eine Vertrauengmänner— persammlung der Schlosser, die am Freitagabend stattfand, war gleich⸗ falls gegen die Aufhebung der Streilz. Biz Sonnabendvormittag war dem Vorstand des utzherbandes der Schlossereien keine Antwort des Metallarbelterverbandeg jugegangen. Dle Arbeitgeberorgani⸗ sation hat daraufhin ihre Mitglieder aufgefordert, dem letzten Ver⸗ sammlungsbeschluß entsprechend, Sonnabend sämiliche im Stunden. lohn beschäftigten Schlofser aus zusperren, neue Akkorde nicht mehr auszugeben und nach Fertsgstellung der laufenden Ätkordarbesten auch die im Akkord arbeitenden Schlosser zu entlassen. Für die Aus. ien kommen etwa 700 Betriebe in Frage, die rund obo Schloffer es gen.
Die Versammlung der autständigen städtischen Arbeiter in Kiel (-vgl. Nr. 184 d. Bl.) bat jwar, wie schon emeldet, die Bedingungen des e , . abgelehnt, aber die Verhandlungen werden fortgesetzt. Der zuständige Dezernent Stadtrat Freyse empfing, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, eine Abordnung der Ausständigen, die dem Magistrat Gegenvorschläge zur Pꝛüfung vorlegte. Die Arbeiter wünschen die Achtstundenschicht vom 1. April 1910 an für Ofenarbelter, Brücken leute und Kesselheijer, eine Neuregelung der Lohnverhältniffe der städtischen Arbelter auf der Grundlage eines Mindeftlohns von 4 6, die Wiedereinstellung der alten Arbeiter in die alterworbenen Rechte und sonstigen Vergünstigungen nach dem Dienstalter, fobald die frühere Arbeiterschaft den Ausstand öffentlich als erledigt erklärt.
Aug Hamhurg wird der „Köln. Ztg.“ gemeldet, daß die Elbe— schiffahrtsgesellschaften beschlossen, auf die weitgehenden Forde— rungen der Angestellten nicht einzugehen. Falls bezüglich der Sonntaggarbeit und der Ueberstunden nicht nachgegeben wird, erscheint ein Ausstand unvermeidlich.
In Mecheln ist, wie der ‚Voss. Ztg. telegraphiert wird, ein Lohnstreit ausgebrochen. Die Fabrikanten haben 3300 Arbeiter ausgesperrt. Da nur 130665 Arbeiter den Gewerkschaften ange⸗ hören, dürfte auch dort bald ein großer Notstand eintreten, da vorerst keine Aussicht auf Einigung vorhanden ist.
um allgemeinen Ausstand in Schweden (val. Nr. 185 d. Bl.) berichtet W. T. B.“, die Regter ung habe am 7. d. M. einen Aufruf an Arbeitgeber und Arbeitnehmer Fe— richtet, worin sie die Parteien nachdrücklichst zum Frieden mahnt. Der Aufruf erinnert an die erfolgreiche Friedeng⸗ vermittlung seitens der Regierung im vorigen Fahre. Damals habe man hoffen können, daß sich das Verhältnis zwischen Arbeit- gebern und Arbeltnebmern allmählich ruhiger gestalten würde. Ver— hältnismähßig unbedeutende Streitpunkte hätten aber bereitz nach fo kurzer Zeit erst eine Reihe von Arbeitseinstellungen, diese dann trotz der Vermittelungsbelsuche seitens des Staates den gegenwärtigen schweren Konflikt jur Folge gehabt. Die Re⸗ gierung halte es aber auch jetzt noch für ihre Pflicht, an beide Parteien ernstliche Mahnungen zu richten Der Bruch feier. licher Vereinbarungen sei von beiden Seiten gebilligt worden, noch immer versuche man, weitere Kreise dazu zu verkeiten, die Ab—⸗ machungen zu übertreten. Unter solchen Rechtsbeugungen leide das allgemeine Rechtsbewußtseir, und das ganze Erwerbsleben und das Verhältnis der Arbeitgeber zu den Arbeitnehmern würden hierdurch so sehr geschädigt, 3 es vleler Jahre bedürfen würde, um es wieder zu bessern. Daher sei die Reglerung fest ent⸗ schlosen, die öffentliche Ordnung mit allen gesetzlichen Mitteln zu schützen. Beide Parteien wiesen die Vermittlung der Regierung zurück, jede wolle den Kampf auf eigene Fauft durchkämpfen. Darüber dürfe man aber nicht vergessen, daß, wenn jetzt während des Kampfes die verbindlichen Vereinbarungen mit Füßen ge— treten würden, jede Verhandlung und jeder ehrliche Frledensschluß bedeutend erschwert würden. — Die Eisenbabhndirektion in Stock- holm teilt mit, daß der Zugverkehr von beute, Montag, ab auf 15 Züge täglich beschränkt werden wird. — Heute abend werden die Typographen sämtlicher Städte Schwedens, mit Ausnahme von Vexiö und Wisby, die Arbeit einstellen. Dagegen erklärten die Arbeiter der Stockholmer Eis werke, den in einer Versammlung am Freitag gefaßten Ausstandsbeschluß für ungültig, weil verschiedene fremde Personen an der Versammlung teilgenommen haben, und beschlossen, den Eistransport am Dienstag im vollen Umfang wiederaufjunehmen. Ebenso beschlossen die Arbeiter der größten Fabriken von Norrköping und 400 Arbeiter der Eisen⸗ werke von Gefle, die Arbeit wiedergufzunebhmen. Auch die Stockholmer Straßenbahngesellschaft wollte den Betrieb heute in beschränktem Umfange wiederaufnehmen.
(Weitere Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Wohlfahrtspflege.
Die Fürsorge für Arbeitslose hat für manche groß— städtische Gemeinwesen bereite große Opfer gefordert. Weil auch in dieser Frage die Verhältnisse sehr verschieden liegen, ist es schwer, bielleicht unmöglich, für eine Versicherung gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit ein System ju finden, daß sich als ein allgemein empfehlengwertes bezeichnen ließe. Die meisten Nachahmungen hat das sogenannte „Genter System“ gefunden, und in Deutschland sind es besonders die Städte Straßburg und Cöln, die ver bältnismãßig ünstige Erfahrungen mit ibrer kommunalen Arbeitslosendersicherung gemacht haben. Nicht ohne Nutzen ist ez, aus einem Bericht der „Kölnischen Zeitung“ aus Düsseldorf vom 16. Jull d. J. etwas über den Verlauf der dort eingeführten Fürsorge für Aibeitslose ju erfahren. Es wird da ge— legentlich der Besprechung des bereits für 1910 vorliegenden Haug— haltsplans u. a. folgendes mitgeteilt: Eine außerordentlich hohe unregelmäßige Ausgabe hat im letzten Haushaltssahre die Arbelts⸗ losenbeschäftigung verursacht. Zu dieser Angelegenheit sind den Stadtverordneten jwei Vorlagen des. Statistischen Amts zu⸗ gegangen, die eine über Arbeitslosenbeschäftigung, die andere über Arbeitslosenversicherung. Vie Gesamtkosten, die der Stadt Düsseldorf im letzten Winter erwachsen sind, belaufen sich auf 498 522 „ oder rund eine halbe Million, gegen 138 677 im Winter 1907108. Zieht man in Betracht, was die Ausführung der geleisteten Arbeiten durch normale Arbeiter statt durch Arbeitslose gekostet hätte, so ergibt sich bei der halben Million Gesamtkosten ein reiner Verlust bon 200 000 S6. Die halbe Million Kosten für die Arbeits⸗ losenbeschäftigung macht nicht weniger als 10 o,60o deg staat- lichen Cinkommensteuersolls des Jahres 1908 für Düsseldorf auß. Der den Stadtverordneten erstattete Bericht über Arbeits losenbeschäftigung kommt zu dem Schluß: „Angesichts dieser hohen Beträge und der Unsicherheit, die durch derartige außerordentliche Arbelten in die städtische Finanigebarung kommt, ferner angesichts der mit der häufigen Durchführung der Arbeitslosenbeschäftigung im big—⸗ herigen Stile verbundenen moralischen Bedenken (vor allem Minderung des Selbstverantwortlichkeitsgefühls in der Arbeiterschaft) und vor allem aus sozialpolitischen Erwägungen beraus drängt sich von selbst der Wunsch auf, diese unregelmäßigen winterlichen Arbeits⸗ losenbeschäftigungen durch eine dauernde Arbeitslosenversicherung zu ersetzen. Ihte maßgebenden Grundsätze müßten allerdings sein: 1) Beitritts, und Beitragszwang für alle in cr kommenden Per⸗ sonen, 2) Gewährung in erster Linie von Arbeit und erst in zweiter Linie von Geldunterstützung. Der jweite Bericht untersucht dann die Einrichtung und die Wirkungen der im Inlande und im Auslande bestehenden Arbeitslosenversicherungen und empftehlt den Stadt⸗ verordneten folgenden Beschlußantrag: Die Stadtverordnetenver⸗ sammlung ersucht die Verwaltung, durch Bericht an die vorgesetzte Behörde und auf ihr sonst geeignet erscheinende Weise den Erlaß elnes Reichzgesetzes ju betreiben, das den Gemeinden das Recht jur Einrichtung kommunaler Arbeitslosenversicherungekassen mit Beitritts. zwang für die in Frage kommenden, im Gesetze selbst noch näher zu bestimmenden Personengruppen verleiht. Ueber diesen Antrag werden die Stadtverordneten demnächst beschließen.
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Die Regelung der Sonntag sruhr in Handel und Ge⸗ werbe ist eine wichtige sorale Frage, deren Lßsung um so schwieriger erscheint, als sich hler die schärfften Gegensätze gegenüberstehen. Charakteristisch in dieser Beziehung sind die Beschlüsse zweier großer Korporationen in Handel und Gewerbe, und zwar des Erften deutschen Binnenschiffabrtatageg, der Ende Mai d. J. in Berlin stattfand, und der fast gleichjeitig in Eisenach abgehaltenen General- versammlung des Veutschen Verbandes kaufmännischer Vereine. Eistgenannter Ser e, der, obgleich der Verband vorwiegend Inter⸗ essenten der Binnenschiffahrt bereinigt, auch von Vertretern der großen atlantischen Schiffahrtslinien besucht war, faßte über die Frage der Einführung einer gesetzlichen Sonntaggruhe und einer Maximalarbeltszeit für die Binnenschiffahrt, nachdem Schiffahrtg⸗ direktor Hersch (Hamburg) über diesen Gegenstand referirt hatte, ein- stimmig folgende Resoluilon: Der Erste deutsche Binnenschfffahrtstag stellt fest, daß die bisherigen amtlichen Erhebungen über die Arbennszeit in der Binnenschiffahrt nirgendwo eine Schädigung der Gesundheit der von ihr beschäftigten Angestellten infolge der Dauer der Beschäftigung ergeben haben. Andererseltz lassen die bisherigen Erhebungen über vielfache Aeußerungen der maßgebenden wirtschaftlichen Körperschaften mit Sicher⸗ heit eine 5 Belastung nicht nur der Binnen, und Seeschiffahrt, sondern auch der mit dieser verbundenen Kreise von Handel und In⸗ dustrie befürchten. Er erklärt daber, daß die Vorbedingungen fehlen, um eine reichs oder landesgesetzlicht oder poltzelliche Regelung oder Festlegung der Sonntagsnacht.! oder Mindestruhe bezw. Einführung eines Maximalarbeitstags zu rechtfertigen oder zu begründen. Er be⸗ schließt gleichseitig, Bundezrat und Reichstag ju ersuchen, im Interesse der Beruhigung der ohnehin schwer um ihre Existenz ringenden Binnen⸗ schiffahrt von weiterer Erbebung über die Arbeitgverbältnisse und einer gesetzlichen Regelung der Arbeitz. und Sonntagsruhe in der Binnen— schiffahrt endgäͤltig abjusehen. — Dagegen sanden die einschlägigen Sünsche der verbundenen deutschen kaufmaͤnnischen Vereine folgenden einstimmigen Ausdruck: ‚Der Verband steht gemäß seinen früheren Be⸗ schlüssen auf dem Standpunkt, daß durch Reschsgesetz ein voll= ständiges Verbot der Sonntagsbeschäftigung in Handel und Gewerbe zu erstreben ist. Für den Fall, daß ein vollständiges Verbot heute noch nicht erreicht werden kann, feht der Verband in der vorgeschlagenen Differenzierung lediglich ein Uebergangsstadium, erwartet jedoch, daß bereits jetzt allen großen und mittleren Plätzen sowie deren Vororten die volsständige Sonntagsruhe unbedingt ge⸗ sichert werde. Er verlangt weiter reichsgesetzliche Festlegung des Acht⸗= uhrladenschlufses, eine Beschränkung der Arbeitsjest in den Kontoren auf höchstens 9 Stunden, Mindestruhe von 12 Stunden und Zu—⸗ lässigkeit vnn Ueberarbeit an höchstens 40 Tagen.“
Literatur.
Dle neuen Reichssteuergesetze vom 15. Juli 19089, von denen bekanntlich mehrere Teile, z. B. die Novellen über die Tabak-, die Zigaretten und die Schaumweinsteuer, über die Erhöhung des Effektenstempels und den neuen Talonstempel, bereits am 1. August d. J. in Kraft getreten, sind alsbald nach Veröffentlichung im Reichg⸗ gesetzblatt in der C. H. Beckschen Verlagsbuchhandlung (Oskar Bech, München, in einer Textausgabe mit ausführlichem Sachregister er⸗ schlenen, die das gange Material der neuen 84. in übersicht- licher Anordnung vereinigt und nicht nur die Abänderungsgesetze enthält, sondern auch den vollständigen Wortlaut der Geseße bietet, wie er künftig gelten wird. Die handliche Ausgabe (VI, 299 Seiten; geb. 2 S) enthält folgende Gesetze: h das Gesetz über die Aenderung im Finanzwesen, 213) das Tabak- und das Zigarettensteuergesetz, 4 das Brausteuer⸗
esetz, 5) das e , ,, 6) das Schaum wein⸗
1 sämtlich in der künftig geltenden Fassung, 7) das Reich sstempelgesetz (mit den Novellen über die Erhöhung des Kuxen und Effektenstempels, über den neuen Talon, Scheck. und Grundstückgübertragungsftempel und über die Abänderung des Fahr- kartenstempels), 8) das Wechselstempelgesetz in neuer Fassung . 9/10) das neue Leuchtmittel, und Zündwarensteuer⸗ gesetz. .
— Geschichte des deutschen Beamtentum g. Von Professor Dr. Albert Lotz, , , . in Münster. Mit Buchschmuck und zahlreichen kulturhistorischen Abbildungen verseben von Julius Schlattmann und Ernst Strach. R. von Deckers Verlag, Berlin. Geb. 20 66. — Nach dem Erscheinen der 9. und 10. Lieferung liegt dieses Werk abgeschlossen vor. Es wird darin auf der Grundlage der vorhandenen Literatur, namentlich der Acta Borussica, der Schriften Gustav von Schmollers, dessen Schüler der Autor war, Adolf Stölelg, Ernst von Meiers, Eduard Rosenthals u. a. sowie auf Grund eigener Forschungen des Verfassers eine erschöpfende wissenschaftliche Dar⸗ stellung der Geschichte des deutschen Beamtentumg seit dem Aufkommen der Landeshoheit biz jur Gegenwart gegeben. Dabei unterscheidet der Verfasser vier Perioden der geschichtlichen Entwicklung: J. die Zeit vom Aufkommen der Landeshohelt bis zum Westfälischen Frieden. JI. die heit vom Westfälischen Frieden bis zur Auflösung des alten deutschen
eichs (Epoche der Heraugbildung des Staats beamtentums), III. die Periode vom Untergang des alten bis jur Aufrichtung des neuen Deutschen Reichs und I7. dag deutsche Beamtentum seit der Gründung des deutschen Bundesstaatz im Reich und in den größeren Gliedstaaten. Besonders in dem Abschnitt über die ersten drei Epochen der bedeutsamen, im allgemeinen auch in der gebildeten Welt wenig bekannten Entwicklung des deutschen Beamteniums alt des Trägerg des Kulturfortschrittsz der vergangenen Jahrhunderte bietet das Werk ein hohes kulturgeschichtliches Interesse. Zahlreiche Abbildungen und Kunstbeilagen, deren geschichtlicher und künftlerischer Wert mit der Würde der Darstellung wetteifert, dienen nicht nur jur Belebung des Textes, sondern machen die Leser auch mit den bervor⸗ ragendsten Personen, den Amtshandlungen, den historischen Stätten und den Gepflogenheiten der verschiedenen Epochen bekannt.
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neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Gin sendungen sind nur an die Redaktion, Wil hel mstraße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.
Leitfaden für Polizeibeamte in Frage⸗ und Antwort form. Von E. Gaißert. Mit 9 Textfiguren. Gebdn. 2 . Berlin N. 24, Monbljouplatz 3. Julius Springer.
Die Zivilprozeßer dnung in der vom 1. April 1910 ab geltenden Fassung, unter Beifügung des bis dahin geltenden Textes und der übrigen Bestimmungen der Novelle vom 1. Juni 1909 erläutert durch die Rechtsprechung 3c. von Dr. Otto Warmeyer. 2. Aufl. Gebdn. 7 4¶. Leipzig, Roßbergsche Verlagsbuchhandlung. Arthur Roßberg.
Die Preußische Besoldung gordnung vom 26. Mailgog nebst der Nachweisung über die Dienstbezüge der 36 be⸗ schäftigten Beamten, den Gesetzen, betreffend Woh nungsgeldzufchuß und Kommunalsteuerprivileg sowie den Vorschriften über die Anrechnung von Militärdienst auf das Besoldungs« dienstalter. O30 4A. Berlin SW. 19, Jerusalemerstr. 56. R. von Deckers Verlag, G. Schenck.
Land⸗ und Forstwirtschaft. Saatenstand in Rußland.
Das Kaiserliche Konsulat in Kow no berichtet unterm 4. d. M.: Nach den vom statistischen Zentralkomitee jusammengestellten Nach= richten der Ortgzbebörden war der Saatenstand des Winter und Sommergetreides am 15. Jull in den Gouvernements Kowno, Wil na und Grodno befriedigend. Nach diesem Zeitpunkt sind in einzelnen Bezirken jedoch vereinzelte starke Hagelschauer niedergegangen, welche die Saaten so vollständig vernichtet baben, daß die nmedergelegte Frucht nur noch alg g esut!*! verwendet wird.
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