zu leisten, welche im Interesse der Festung Cöln gestellt werden n mr mit der Festungsbehörde unmittelbar durch Vertrag zu regeln sind.
V. Für den Betrieb des Gesamtunternehmens gelten folgende Bestimmungen:
1) Die . und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Unternehmer soll innerhalb des in Artikel VI der Konzessiongurkunde vom 13. Juni 1903 festgesetzten fünfjährigen Zeitraumz nicht veipflichtet sein, zur Vermittlung des Personenverkehrs mehr als zwei der zweiten und dritten Wagenklasse der Staats- bahnen entsprechende Wagenklassen in die Züge einjustellen. Auch soll der Unternehmer innerhalb jenes Zeitraumes nicht angehalten werden können, mehr als täglich drei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Nach Ablauf des fünfjährigen Zeitraumes ift ber Unternehmer verpflichtet, nach Bestimmung der staatlichen Aufsichts behörde eine größere Anzahl der Personenbeförde⸗ rung dienender Züge täglich in jeder Richtung zu fahren und eine weilere, der vierten Wagenklasse der Staatsbahnen entsprechende . in die für die Personenbeförderung bestimmten Züge ein zustellen.
2) Der Unternehmer ist verpflichtet, das jeweilig auf den preußi⸗ schen Staatgeisenbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und über haupt hinsichtlich der Einrichtung und Berechnung der Tarife die für die preußischen Staatseisenbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsaͤtze ju befolgen, soweit solcheß von dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
Mit dieser Maßgabe bleibt innerhalb des in Artikel VI, der Konzessiongurkunde vom 13. Juni 1903 festgesetzten fünfjährigen Zelt raumesß dem Unternehmer die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen als für den Güterverkehr überlassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifg der Genehmigung der staailichen Aufsichtsbebörde. In betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeit⸗ raumes, so lange die Bahn nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrend von fünf zu 1 Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs und landesgesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der im vorhergehenden Abschnitt bezeichneten allgemeinen Grundsätze innerhalb der Grenzen dieser Höchftsätze die Sätze für die Tarifflassen nach eigenem Ermessen fest⸗ fn und Erhöhungen wie Cemäßigungen der Tarifklassensaͤtze ohne kefondere Zustimmung der Aufsichtsbebörde vorzunehmen.
3) Der in Arllkel VI Ziffer 3 der Konzessiongurkunde vom 13. Juni 1903 auf 75 000 M bestimmte Höchstbetrag des Spejial⸗ reserbefonds wird auf 150 000 Its s ct
VI. Der Staatzregierung bleibt, unbeschadet des gesetzlichen An⸗ kaufsrechts, das Recht vorbehalten, jederjeit, jedoch nicht vor Ablauf des Jahres 1910, die Nebeneisenbahnen von Benzelrath über Mödrath nach Ober ⸗Bolheim und von Bedburg nach Ameln gegen Erstattung der vom Kreise aus eigenen Mitteln aufgewendeten notwendigen und nützlichen Anlagekosten, mit einem Zuschlag von 10900 dieser Kosten, eigentümlich zu erwerben. Dieses staatliche Erwerbsrecht soll nur ju⸗ sammen mit dem für die Nebenbahnen Bedburg — Mödrath, Zieverich — Gladorf und Bergheim — Rheydt Rommerskirchen in Artikel XIV der Konzessiongurkunde vom 13. Juni 1903 festgesetzten Erwerbs rechte ausgeübt werden.
VII. Die gegenwärtige Konzessionsurkunde soll in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) veröffentlicht 6 Ausfertigung derselben dem Kreise Bergheim ausgehändigt werden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Sehe, f
Gegeben an Bord M. J. „Hohenzollern“ bei Helsingoer, den 3. August 1909. Wilhelm R.
(L. 8.) von Bethmann fa bn Freiherr von Rheinbaben. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. von Arnim.
von Moltke. von Trott zu Solz.
Finanzministerium.
Das Katasteramt Goslar im Regierungsbezirk Hildes⸗ heim ist zu besetzen.
Justizministerium.
Der Oberlandesgerichtsrat Dr. Ackermann in Breslau scheidet infolge seiner Ernennung zum Reichsgerichtsrat aus dem preußischen Justizdienste.
Den Landgerichtsräten Lüdtke bei dem Landgericht II und Casper bei dem Landgericht Lin Berlin sowie Posch⸗ mann in Königsberg i. Pr. und dem Amtsgerichtsrat Richardt in Magdeburg ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension, dem Landrichter Dr. Kuttner in Hannover die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.
Versetzt sind: der Landgerichtsrat Engelbrecht in Köslin, der Landrichter Lindner in Beuthen i. O-Schl. und der Amtsrichter Dr. Senckpiehl in Kolmar i. P. als Landrichter an das Landgericht J in Berlin, der Landgerichtsrat Kühne in wie,. a. M. als Amts⸗ gerichtsrat und der Landrichter Gusinde in Neisse als Amts⸗ richter an das Amtsgericht in Frankfurt a. M., der Land⸗ richter Dr. Remy in Duisburg und der Amtsrichter Dr. Weddigen in Frankfurt a. M. als Landrichter an das Landgericht in Frankfurt a. M, ferner die Amtsrichter: Je e p in Neumark an das , Berlin-Mitte, Dr. Lilie in Gommern nach Kiel, Dr. Brasack in Neutomischel als Lanb⸗ richter nach Greifswald und Mengelkoch in Düsseldorf als Landrichter an das Landgericht daselbst.
Zu Handelsrichtern find ernannt: der Kommerzienrat Otto Münsterberg in Danzig⸗Langfuhr bei dem Landgericht in Danzig, wiederernannt: der Kaufmann Kurt Lis co und der Kaufmann Arthur Alexander Katz in Görlitz bei dem Land⸗ gericht daselbst, der Fabrikant Willhelm Fus in Hanau bei dem Landgericht daselbst, der Fabrikbesitzer und Staotrat Her⸗ mann Tießen in Elbing bei dem Landgericht daselbst, der Kaufmann Wilhelm Biemann in Magdeburg bei dem Landgericht daselbst, der Kaufmann und Konsul Gustav Koch in Stralsund bei der Kammer für Handelssachen da⸗ selbst, der Kaufmann Adolf Rosenow, der Kaufniann und italienische Konsul Max Metzler und der Kaufmann und belgische Konsul Theodor Lieckfeld in Stettin bei dem Land⸗ 14 5. .
u stelloertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Fabrikbesitzer Max Goertz in Rheyot bei dem Landgericht in München⸗Gladbach, wiederernannt: der Fabrikbesitzer Ewald Albinus und der Ingenieur und Steinbruchbesitzer Christian von Th aden in Goͤrlitz bei dem Landgericht daselbst, der . mann Ernst 3 imm erm ann in Hanau bei dem Landgericht daselbst, der Fabrikbesitzer und Stadtrat Emil Siede in Elbing bei n n nn, 1 . k— 5 Hermann Voß und
er Fabrikdirektor Karl Bartens in Stralsund bei der Kammer für Handelssachen daselbst. n nn
Der Erste Staatsanwalt Zitzlaff in Thorn ist an das Landgericht in Posen versetzt.
Der Staatsanwalt Fuisting von der Staatsanwaltschaft des Landgerichts IJ in Berlin ist infolge seiner Ernennung zum Kaiserlichen Regierungsrat und ständigen Mitgliede des Reichs versicherungsamts aus dem Justizdienste geschieden.
Dem Staatsanwalt Loeber in Schweidnitz ist behufs Uebertritts zur allgemeinen Staatsverwaltung die Entlassung aus dem Justizdienst erteilt. .
Der Rechtsanwalt Konrad Neumann in Rosenberg i. Westpr. ist zum Notar ernannt.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Dr. 3 ch bei dem Oberlan ö in Cöln, Paul Schmidt bei dem Landgericht L in Berlin, Strelitz bei dem Landgericht in Stettin, Karl Schmitz bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Düsseldorf, Krech bei dem Amtsgericht in Nakel und Wolff bei dem Amtsgericht in gie .
n die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte e,. Dr. Pink aus Flatow bei dem Kammergericht, Gelinek aus Meseritz bei dem Amtsgericht
in Sagan und Holzendorff aus Greifenberg i. P bei dem Amtsgericht in Osten, die Gerichtsassessoren Arthur Wolff bei dem Kammergericht, Dr. Pu ö e bei dem Landgericht Lin Berlin,
Nassau bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Essen, Bandow bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Elbing, Grünefeld bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Erfurt, Dr. Sander bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ , in Stettin, Block bei dem Amtsgericht in Biedenkopf,
aymann bei dem Amtsgericht in Homburg v. d. H., Dr. Karl Wichmann bei dem Amtsgericht in Blankenese, Sprenker bei dem Amtsgericht in Rees, Genter bei dem Amtsgericht in Borbeck und Beckm ann bei dem Amtsgericht in Dorsten.
Der Oberlandesgerichtsrat Dr. Eschbach in Düsseldorf, der Landgerichtsdirektor Mollner in Memel, die Amtz⸗ gerichtsräte Schnabel in Liegnitz und Fronzig in Breslau, die Rechtsanwälte und Notare, Justizräte gmgt in, in Ems und Droysen in Greifswald sowie der Rechtsanwalt Levinger in Cöln sind gestorben.
M inisterium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Allgemeine Bekanntmachung über die Ausführung des Gesetzes, betreffend die Auf⸗— hebung der Generalkommission für die Provinzen Westpreußen und Posen in Bromberg vom 24. Juli d. J. (G.⸗S. S. 637).
Nachdem durch den 51 des genannten Gesetzes die General⸗ kommission zu Bromberg zum 1. Oktober d. J. aufgehoben ist und die Wahrnehmung . Geschäfte bis zu einer anderweiten gesetzlichen Regelung der Generalkommission in Breslau über⸗ tragen ist, bestimme ich, daß das Archiv der Generalkommission bis auf weiteres in Bromberg verbleibt. Zum Kurator des Archivs ist der Spezialkommissar, Regierungsassessor Dr. Rahn in Bromberg bestellt worden.
Berlin, den 11. August 1909.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. von Arnim.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Der Kreisassistenzarzt Dr. Klewe aus Hirschberg ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltung des Kreisarzt⸗ bezirks Kreis Schmiegel beauftragt worden.
Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät und Oberarzt der chirurgischen Klinik der Universität in Bonn , Stich ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Angekommen:
Seine Exzellenz der Direktor im Justizministerium, Wirk⸗ liche Geheime Rat Dr. Lucas vom Urlaub.
Vorlesungsverzeichnis
der Königlichen Technischen Hochschule Danzi r,, 5
für das Winterhalbjahr 1909. 10.
Einschreibungen vom 20. September bis 28. Oktober 1909. Be⸗ ginn der Vorlesungen Ende Oktober 1909. Dag Programm wird vom Geschäftslimmer gegen Einsendung von O60 4 einschließlich Porto, in das Ausland gegen 0, 80 versandt.
Abteilung I: Architektur.
Carsten: Formenlehre der antiken Baukunst 1 Std. V. Antike Baukunst (Detailübungen! und antike Baukunst (jusammen⸗ gl t Uebg.) je 3 Std. U. Formenlehre der Renaissance 2 Std. V.
ntwerfen und Detalllieren 8 Std. U. Oeffentliche und private ,. (ausgew. Kap.) 2 Std. V. Stegreifentwerfen aus dem
ebiete des Hochbaueg 2 Std. J. Ornamentieichnen 2 Std. U., für Bauingenieure 3 Std. U. Ornamentale Studien und farbige Dekorationen 3 Std. J. Genzmer: Baukonstruktionslehre 1 2 Std. V., 3 Std. U. Desgl II 1 Std. V., 3 Std. U. Grundzüge des Städtebaues 1 Std. V. (unentgeltlich). Wasserversorgung der Städte (Seminar für Städtebau) 1 Std. B. 1 Std. U. Matthaei: Allgemeine Kunstgeschichte 2 Std. V. Geschichte der Baukunst 4 Std. V. Kunstgeschichte (ausgew. Kap.) 1 Std. V. Weber: Ginführung in das architektonische Entwerfen 1 Std. V. Entwerfen kleinerer Hochbauten und landwirtschaftlicher Gebäude 2 St. U. Innerer Augbau 2 Std. V. Kirchenbau ? Std. V. Holjbaukunst 2 Std. V. Entwerfen und Detaillieren 8 Std. U. Konstruktions⸗ und Formenlehre der mittelalterlichen Baukunst 2 Std. V. N. N.: r und Aquarellieren J13 Std U. Deggl. II 4 Std. Uu.
ktjeichnen 4 Sto. J. Ornamentaleg und figürliches Modellieren 2 Std. U. Ehrhardt: Baumaterialienkunde 1 Std. V. Gram berg: Heijung und Lüftung 2 Std. V. Phleps: Architektonische n . 1Std. V, 2 Std. U. Geschichte des deutschen Bauern⸗ auset und Entwerfen ländl. Bauten 1 Std. V, 2 Std. U. Farbige Archltektur 1 Std. V, 3 Std. U.
Abteilung II: Bauingenieurwesen.
Eggert: Geodäste 1 und II 2 Std. V. Planzeichnen 2 Std. Uu. Geodaͤtisches Praktikum 1 und 11 2 Std. U. Eblerg: Tlußbau 1 4 Std. V. Besgl. II 2 Std. V., 4 Std. U. Koh nke: Statik der Hochbaukonstruktionen 1 4 Std. V., 3 Sto. U. Deggl. II 2 Std. V., 2 Std. U. Desgl. II 1 Std. V. 2 Std. U. Eisenbetonbau 2 Std. V., 1 Std. U. Krohn: Statik der Baukonstruktionen 1
—
4 Std. V., 2 Std. U. Desgl. II 2 Std. V. Brücken. und Elsen⸗ hochbau 4 Std. V., 6 Std. UN. Oder: Eisenbahnbau 12 Std. g. 4 Std. U. Desgl. II 4 Std. V., 6 Std. U. F. W. Otto Schulze; Wasserbau 4 Std. V., 4 Std. U. See und Hafenbau 4 Std. V. Bre idsprecher: Verkehrswesen 2 Std. V. Essenbahn⸗ oberbau 2 Std. V. Eisenbahnhochbau 2 Std. V., 1 Std. Ü.
Abteilung II: Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik.
Jahn: Eisenbahnmaschinenbau 4 Std. V. 4 Std. NU. Eisen« bahnmaschinenbau (Lokomotivbau) 4 Std. V. Gisenbahnbetrieb 2 St. V. Abriß der Kraftmaschinen, Kessel und Pumpen 2 Std. V. Roeßler: Elektrotechnik II 4 Std. V. Elektrotechnisches Labora. torium II und III 9 Std. U. Projektierung elektrischer Anlagen 2 Stb. V., 4 Std. U. Deggl. für Maschinenbauer 2 Std. V. Roeßler und N. N.: Berechnung und Entwurf elektrischer Maschinen ? St. V. 4 Std. U. Schul je⸗Pillot: Maschinen⸗ elemente 4 Std. V., 8 Std. U., für Schiffbauer 4 Std. V., 4 Std. U. Kraft! und Arbeits maschinen mit Kreiselrädern 2 Std. V., 4Std. U. Kraftanlagen und Energteverteilung ? Std. V., 23 Std. U. Aumund: Einführung in den Maschinenbau 1 Std. V. 5 Std. U, für Abt. II 1 Std. V., 2 Std. U., für Abt. VI Std. V., 4 Std. U. Größere Lasthebe⸗ und Förderanlagen 2 Std. V., 4 Std, U., für Eisenbahnmaschinenbauer 2 Std. V. Maschinen⸗ elemente (für Abt. I) 2 Std. V. 2 Std. U. Gisen⸗ hüttenkunde 2 Std. V. Prin: Kolbenarbeltsmaschinen 2 Std. V., 2 Std. U, für Elettrotechniker 2 Std. V. Materialien⸗ kunde 2 Std. V. Werkjeugmaschinen 2 Std. V. 4 Std. U, für Gisenbahnmaschinenbauer, Elektrotechniker und Abt. IV. 2 Std. V. Wagener, Wärmemechanik 2 Std. V. Maschinenlaboratorium und II je 4 Std. N. Kolbenkraftmaschlnen 4 Std. V., 4 Std. U. Verbrennungekraftmaschinen für Land,, Wasser. und Luftfahrzeuge 1Std. V. 3 Std. U. Gram berg: Mechanische Meßinstrumente und Maschinenuntersuchungen 2 Std. V. N. N.: Elektromaschtnen⸗ bau 1 Std V., 4 Std. U. für Elektrotechniker 1 Std. V. Elerktro⸗ technische Meßkunde 2 Std. V. Apparate und Schalttafelbau 2 Std. VJ 4 Std. U. Grix: Elektrische Hausinstallationen und Beleuchtunge⸗ technik 1 Std. V. Elektrische Bahnen 2 Std. V., 4 Std. M. Schwachstromtechnik 2 Std. V.
Abteilung IV: Schiff⸗ und Schiffs maschinenbau.
Föttinger: Schiffsturblnen 4 Std. V. Entwerfen von Schifftz⸗= turbinen 4 Std. B. Mentz: Schiffekessel IL 2 St. V. Föttin ger: Entwerfen von Schiffekesseln 3 Sid. U. Entwerfen von Propellern 2 Std. U. Mentz; Schiffs dampfmaschinen 4 Std. V. Entwerfen von Schiff dampfmaschinen 4 Std. U. Schiffshilfsmaschinen ? Std. V. Entwerfen von Schiffshilfsmaschinen 4 Std. U. N. N.: Praktischer Schiffbau 1 4 Std. V. 4 Std. U. Praktischer Schiffbau II . 4 Std. U, für Schiffs maschinenbauer 2 Std. V. Pralktischer Schiffbau III 4 Std. U. Werft⸗ einrichtungen und Weiftbetrieb 2 Std. V. Schütte: Zeichnen von Schiffslinien ? Std. Ü. Entwerfen von Schffelinien 4 Std. U. Anleitung i Entwersen von Schiffen 2 Std. V. Schiffstbeorie 1 2 Std. V. Entwerfen von Schiffen nebst Ein⸗ richtungen 1 2 Std. U. Deggl. 1I1 2 Std. U. Schiffsiheortie II 3 Std. V. Eichhorn: Konstruktion der Kriegsschiffe 2 Std. V. Entwerfen von Kriegsschlffen 4 Std. U. öljerm ann: Ein⸗ richtungen und Entwerfen von Einzelheiten der Kriegsschiffe 2 Std. V.,
4 Std. I. Abteilung VY: Chemie.
Ruff: eg n f. Experimentalchemie Std. V. Praktikum im anorganisch⸗chemischen Laboratorium 9 Std. U. Praktikum im elektro chemischen Laboratorium 9 Std. U. Wohl: Organische Ex⸗ perimentalchemie 4 Std. V. Chemisches Colloquium 2 Std. M. (unentgeltlich). Praktikum im , . Laboratorium 9 Std. U. Kurse für Gärungsgewerbe jährlich mehrwöchentliche Uebungen. Praktikum im Laboratorium für landwirtschaftliche Gewerbe 9 Std. von Wolff: Mineralogie und Petrographie 4 Std. V. Ausgewählte Kapitel der Kristallo⸗ graphle 1 Std. V. Mineralogisch⸗ geologische Uebungen 1 und II 2 Std. U. Praktikum im mineralogisch geologischen Institut täglich. Mineralogisch⸗ geologisches Colloqutum 1 Std. U (unent⸗- geltlich). Krüger: Physikalische Chemie J und IJ 3 Std. V. Ein2— führung in die mathematische Behandlung der Naturwissenschaften 3 Std. V. Physikalisch chemisches Praktikum I und II 4 Std. U. Plato: Quantitative chemische Analyse 2 Std. V.
Abteilung VI: Allgemeine Wissenschaften.
Lorenz: Dynamik starrer Körper 2 Std. V., 2 Std. U. estigkeitslehre und Hydraulik 4 Std. V., 3 Std. U. Luckwaldt: apoleon J. 2 Std. V. Neuere Geschichte Englands (II) 1 Std. V.
von Mangoldt: Höhere Mathematik I1 4 Std. V, 1 Std. u. Funktionentheorie 2 Std. V. Schilling: Darstellende Geometrie 3 Std. V., 5 Std. U. Photogrammetrie 1 Std. V. (unentgeltlich). Sommer: Höhere Mathematik 1 6 Std. (V. Mollwo: Allge⸗ meine Nationalskonomie 4 Std. V. Finanzwissenschaft 2 Std. V. Volkswirtschaftliche Uebungen 2 Std. U. (unentgeltlich). Be⸗ sprechung selbständiger volkswirtschaftlicher Arbeiten mit Fort- geschrittenen 2 Std. U. (unentgeltlich. Wien: Experimentalphysik 1 5 Std. V. Kleines physikalisches Praktikum 8 Std. U. Großes physikalisches Praktikum täglich den ganzen Tag. von Bockel⸗ mann: Wirtschafts geographie der europäischen Länder mit Ausschluß Mitteleuropagß 2 Sid. V. Die deutschen Kolonien 1 Std. V. (un⸗ entgeltlich. Kalähne: Einführung in das physikalische Praktikum 1Std. V. Schwingungen und Wellen in Theorie und Praxis 1 Std. V. Arbeiten im photographischen Laboratorium deg physikalischen Instituts für Fortgeschrittene 3 Std. M. Kumm: Allgemeine Botanik 2 Std. V. Botanisch⸗mikro⸗ skopische Uebungen 1 3 Std. U . Löbner: Deutsche Literatur des 19. Jahrhunderts? Std. V. Besprechung ausgewählter Dichtungen 1 Std. V. (unentgeltlich. Petruschty: Ausgewählte Kapitel der Hygiene 2 Std. V. (unentgeltlich). Bakteriologischer Kursus, 4 Wochen lang täglich 2 Std. U. 26 Freitag. Saenger: Staats und Verwaltungsrecht 2 Std. V. Das Bauwesen in Gesetz⸗ gebung und Verwaltung 1 Std. V. Wex: Grundzüge des deutschen bürgerlichen Rechts 2 Std. V. Pröll: Theorie der Regulierung 2 Std. V. von d. Bergen: Russische Sprache , IL und III je 2 Std. V. Medem Stenographie 1 (System Gabelsberger) 2 Std. U. Desgl. II 1 Std. U. Reimann: Englische Sprache und II je 2 Std. V. Stentzler: Franjösische Sprache 2 Std. V. . Hilfe bei plötzlichen Unglücksfällen (unentgeltlich)
Danzig ⸗Langfuhr, den 8. August 1909. Der Rektor der Königlichen Technischen Hochschule. er m,
Per sonalveränder ungen.
Königlich Preußische Armee.
Offijiere, Fähnriche usw. Wilhelmshöhe, 11. August, v. Ginem gen. v. Rothmaler, Gen. der Kap., von dem Amte als Staatz, und Kriegsminister enthoben und unter Belassung à L 8. des Kär. Regtz. von Vriesen af Nr. 4 zu den Offtnleren von der Armee, mit Anwelsung seines dienstlichen Wohnsitzes in Münster, versetzt; zugleich mit der Vertretung des beurlaubten kommandierenden Generals beg VII. Armerkorpg beauftragt. v. Heeringen, Gen. der Inf. und kommandierender General des II. Armeekorps, zum Stacks. und Kriegaminsster ernannt. v. Lin s ingen, Gen. Lt. und Kommandeur der 27. Div. (2. R. W.), unter Enthebung von dem
Kommando nach Württemberg mit der Führung des II. Armeekorps
beauftragt.
Beamte der Militärjustizverwaltung. .
Allerböchste Bestallun g. 16. Juli. Wolf, bis.
ven Goh ill Heff. Gerichtsassessor, zum Kriegsgerichtsrat ernannt.
Allerhöchsten Erlaß. 16. Juli. Palmer,
, Bernhold, Lucas, Krlegsgerichtgraͤte bei der 18 16,
35. und 31. Div., der Stellenrang der vierten Klasse der höheren
ten verliehen. ö des Kriegsministerium g. 20. Juli.
Wolf, Kilegggerichtgrat, der 39. Div. zugeordnet.
—
Aichlamtliches. Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 14. August.
Durch die , . vom 16. Juni 1909 (Gesetz⸗ samml. S. 492) ist das Gesetz, betreffend die Zulassung einer Verschuldungs grenze für land⸗ und J lich genutzte Ferrer gn gn. vom 20. August 1906 (Gesetz⸗ samml. S. 389) das in den zum Kreise Rosenberg ehe fn ehemaligen Erbhauptämtern Schömberg und Deuisch⸗Eylau der Provinz Westpreußen schon durch die Verordnung vom 253. März 1908 (Gesetzlamml. S. 5. eingeführt ist, in den äbrigen Teilen der Provinz Westpreußen sowie in der ie Posen zum 1. Juli 19609 in Kraft gesetzt worden. Zu lei sind als die für die Ausführung des Gesetzes zustandigen öffentlichen Kreditanstalten bestimmt worden
a. fur die vorbezeichneten ührigen Teile der Provinz West⸗ preußen die Westpreußische Landschaft und die Neue Westpreußische Landschaft innerhalb der Grenzen ihrer geschaͤftlichen Zuständigkeit; . .
fur die Provinz Posen in Ansehung derjenigen Güter, welche zu der Zeit, zu der die Kreditanstalt mitzuwirken hat, von der Westpreußischen Landschaft beliehen sind, diese Landschaft, im übrigen die Posener Landschaft.
Mit Rücksicht hierauf macht der Justizminister in einer allgemeinen Verfügung vom 16. d. M., betreffend die Verschuldungsgrenze für land⸗ und forstwirtschaft⸗ sich genutzte Grundstücke in den Provinzen West⸗ preußen und Posen, bekannt, daß zum Richteramte be⸗ fähigte Beamte der Kreditanstalten (vgl. S 14 des Gesetzes) die bei ihren Direktionen angestellten Syndizi und daß für die Prüfung, ob ein Grundstück von der zuständigen Landschaft beliehen werden darf, die folgenden Bestimmungen maß⸗ gebend sind: ;
1) Von der Westpreußischen Landschaft dürfen beliehen werden:
2. die ehemals adligen Güter der früberen Erbprovinz West preußen, wie sie jur Zeit der Gründung der Landschaft im Jahre 1787 bestanden bat und iu der namentlich die ehemaligen sandrätlichen Kreise Dirschau, Stargard, Bromberg, Inowrazlaw, Konitz, Kammin, Dt. Krone, Culm, Michelau, Marienburg sowie die früher zu Ostvreußen gehörig gewesenen ehemaligen Hauptämter Marienwerder und Riesenburg geboren
nnadlige, Kölmische, Freigäter oder mit adligen Gütern in
Verbindung stehende Bauernhöfe, falls der Besitzer eines adligen Guts sie ju Eigentum oder früher in Erbpacht oder Erbsins übernommen und als zu seinem adligen Gut gehörig in dessen Hvpotbekenbuch hat eintragen lassen.
Die infolge Auftellung der Grundstücke ju à und b entstebenden
Trennfiücke find gleichfalls belelhungafähig, falls ihr landschaftlicher — 2 3 3600 „S beträgt und sie als selbständige Grund⸗ tücke anzusehen sind. . ; 2 Von der Neuen Westpreußischen Landschaft dürfen beliehen werden: diejenigen zum Betriebe der Landwirtschast geeigneten Grundstücke, welche nicht dem Verbande der f Land⸗ schaft angebzren, ju vollem unbeschränktem Eigentume besessen werden und nach den Abschätzungegrundsäͤtzen des Landschaftsverbandes einen Wert von mindestens 36506 6 baben; bei Außendeichländereien der Weichsesl.! und Nogatnlederung ist eine Beleihung nur bis jum 25 fachen Betrage deg Grundsteuerreinertragß und nur insowejt statt⸗ haft, als sie zu einem mit den Gebäuden im Innendeiche belegenen, mindestens doppelt so großen Grundstücke gehören,
3) Von der Posener Landschaft dürfen alle in vollem Eigen- tume stehenden landwirtschaftlich benutzten Grundstücke belieben werden, deren landschaftlicher Tarwert mindestens 30900 M beträgt und die außer den öffentlichen Abgaben nur mit solchen Leistungen belastet sind, welche in Geldrente besteben oder in einer solchen dar⸗· geffellt werden können. Gehören die Grundstücke einem stãdtischen Benirt an, fo muß durch übereinstimmende Bescheinigungen des Magistratz und des Kreislandratg dargetan sein, daß sie ausschließlich gber doch haupfsächlich dem Betriebe der Landwirtschaft gewidmet find. Slehl das Eigentum an einem Grundstück mehreren zu, so ist nur eine Beleibung des ganzen Grundstücks gestattet. Für Grund stücke, die im Eigentume von Ausländern ae gn bedarf es der Ge⸗ nehmigung deg Ministers für Landwirtschaft. Domänen und Forsten;
Aenderungen der Grundsätze über die Beleihunggfähigkeit der drei Landschaften fönnen nur durch Aenderungen der Satzungen erfolgen. Die Satzunggänderungen werden in dem „Preußischen Staateanzeiger“ und in den Amtsblättern der Regierungen ;
zu 1: in Marienwerder, Danzig, Bromberg und Köslin,
ju 2: in Marienwerder und Danzig,
ju 3: in Posen und Bromberg bekannt gemacht.
Es sind Zweifel entstanden, ob die Abgabe der Tarif⸗ nummer 11 des Reichsstempelgesetzes (Grund stücks⸗ übertragungen) auch dann ge erheben ist, wenn das der Auflassung zu Grunde liegende Rechtsgeschäft vor dem 1. August d. J. beurkundet worden ist, die Auflassung aber nach diesem Zeitpunkte geschieht. In der Begründung des Reichsstempelgesetzes — Drucksachen des Reichstags, 12. Legis⸗ laturperiode, J. Session 1907/09 Nr. 1456 — ist ausdrücklich ausgeführt, daß der Auflassungsstempel während der Ueber⸗
angszeit auch da zur n. zu gelangen habe, wo eine
tempelpflicht des Veräußerungsgeschäfts um deswillen nicht gegeben sel, weil der die Steuerpflicht begründende Rechtsakt vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liege. Eine allgemeine Ver⸗ fügung des Justizministers vom 11. d. M., betreffend die Ausführung des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juli 1909, weist die mit der Erhebung des Stempels betrauten Gerichts⸗ behörden an, diese Auffassung der Begründung des Gesetzes bis auf weiteres bei dem Stempelansatze zugrunde zu legen. Ueber abweichende gerichtliche Entscheidungen ist an den Justiz⸗ minister zu berichten.
Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirklicher Geheimer Rat Graf von Wallwitz hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Abwesenheit werden die Geschäfte der Gesandtschaft von dem Ersten Sekretär, Legations⸗ rat Prinzen Heinrich XXXI. Reuß j. L. geführt.
Cassel, 14. August. Die Kaiserlichen Majestäten empfingen gestern, W. T. B.“ zufolge, im Schloß Wilhelms⸗ höhe den Besuch Ihrer Durchlauchten des Fürsten und der Fürstin von Schwarzburg⸗Rudolstadt. .
. vormittag , Seine Majestät, derselben Quelle zufolge, ebendort den Kriegsminister, General der In⸗ fanterie von Heeringen.
Württemberg. ;
Die Zweite Kammer hat gestern, wie, W. T. B.“ aus Stuttgart meldet, . ihrem früheren Beschlusse, die württembergische Gesandtschaft in München wieder genehmigt.
Großbritannien und Irland.
Wie das „Reutersche Bureau“ erfährt, hat die Reichs⸗ verteidigun . den Anregungen der Reichs⸗ regierung zugestimmt. Diese bezwecken folgendes: Möglichste Uebereinstimmung in der Organisation und Ausbildung der Truppen im Mutterlande und in den Kolonien, die Möglich⸗ keit des Austauschs von Truppen zwischen allen Teilen des Reichs, Austausch von Offizieren, die in den Haupt⸗ quartieren der verschiedenen britischen Besitzungen ausgebildet und von einem Reichsgeneralstab kontrolliert werden sollen. Das Ergebnis würde sein, daß die lokalen Truppen in den verschiedenen Teilen des Reichs eine einheitliche große Reichs⸗ armee bilden und die Möͤglichkeit verhindert wird, daß ungeübte Truppen aus irgend einer entfernten Gegend mit nach europäischen Grundsätzen ausgebildeten zusammenwirken.
Der Kriegsminister Haldane erklärte, wie W. T. B.“ aus London gemeldet wird, gestern in einer Rede zu Bradford mit bezug auf die Reichsverteidigungskonferenz, die . Pläne zur Vereinigung der Streitkräfte des Reichs sähen einer baldigen Verwirklichung entgegen. Lord Kitchener ginge demnächst nach Australien und Neuseeland und später nach dem Mittelmeer und Südafrika, um Pläne zur Zusammenziehung der Truppen des Reichs auszuarbeiten, Sir John French begebe sich zu gleichem Zwecke nach Canada. Er, Haldane, hoffe, daß das . kommen einer solchen gemeinsamen Organisation die Aufmerk⸗ samkeit von Tagesfragen wie der Invasion in den britischen Inseln ablenken, und wenn das Gerede darüber aufhöre, eine Beschränkung der Rüstungen tatsächlich möglich werden würde.
Der Bericht des Unterausschusses für die Reichs⸗ verteidigung, der im Frühjahr zur Untersuchung gewisser von Lord Charles Beresford kel w fn; Fragen der Marinepolitik eingesetzt wurde, ist nunmehr veröffentlicht worden. In dem Bericht wird, ‚„W. T. B.“ zufolge, ausgeführt:
Lord Beressord habe darüber Klage geführt, daß die Schiffe in den heimischen Gewässern in so gefahrdrobender Weise zerstreut seien, daß fie im Falle eines undorhergesehenen Angriffs überwältigt werden könnten. Auch habe die Kanalflotte niemals eine solche Stärke, daß sie es mit jedem Gegner aufnebmen könne. Die Admiralität habe darauf erwidert, daß die Flotten der Nachbarmächte in ähnlicher Weise zerstreut seien und daß ebensolche Verschiedenhelten in being auf die sofortige Bereitschaft der Schiffe bei anderen Ländern beständen. Ferner habe sie durch Zahlen be⸗ wiesen, daß die Gefechtsstärke der Kanalflotte während Lord Bere fords Kommando stets der stärkften im Dienst befindlichen Flotte irgend einer anderen Nation überlegen und diese Ueberlegenbeit auch noch durch eine gewaltige Reserde gesichert gewesen sei. Der Ausschuß hält in seinem Bericht den Beweis für erbracht, daß die Behauptung Lord Beregfords, die heimische Flotte könne nicht als eine zum sofortigen Eingresfen bereite Kampfflotte angesehen werden, widerlegt sei, und glaubt, daß den Vorschlägen Lord Berezfords in bejug auf Gleichartig⸗ keit der Flotte durch die Diglozierung im Märj 1809 in geeigneter Weise entsprochen sei. Der einzig wichtige Unterschsed sei der, daß die atlantische Flotte als unabhängiges Kommando beibehalten sei, um, wenn erforderlich, nach außerbalb detachiert zu werden, obne daß dadurch die Organisation der Heimatsflotte durchbrochen werde. Lord Beresford hätte die Mißerfolge verschledener Atmirale auf das Fehlen eines eigenen strateglschen Departements jurücgeführt. Der Grste Lord der Admiralltät habe dem Ausschaß mitgeteilt, welche Schritte neuerdings unternommen worden seien, um einen Mairnegeneralstab zu schaffen und was weiter in dieser Richtung hin beabsichtigt sei. Der Ausschuß erklärt jum Schluß, daß nach den Maßnahmen der Admiralität dem Lande in keiner Weise irgendwie Gefahr drohe, wenn er auch juglbt, daß diese Maßnabmen durch das Fehlen herz⸗ sicher Beziehungen jwischen der Admiralltät und dem Oberkomman— dierenden ernstlich behindert würden. Der Ausschuß verspricht sich von dem Marinegeneralstab das Beste.
Spanien.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Madrid haben sämtliche Kriegsschiffe des , Geschwaders den Befehl erhalten, nach Melilla abzugehen.
Niederlande.
„W. T. B.“ meldet aus dem Haag, daß der Minister der Kolonien Idenburg seine Entlassung genommen hat. An seine Stelle wurde das Mitglied der Zweiten Kammer de Waal Malefyt zum Kolonialminister ernannt.
Türkei.
Die neue türkische Note ist bereits gestern mittag in Athen überreicht worden. Den Hauptgegenstand der Note bildet, W. T. B.“ zufolge, das Verlangen, daß die We ic aus ben Listen des griechischen Heeres gestrichenen Offiziere aus Kreta zurückgezogen werden. Die Note verlangt ferner eine bündige Versicherung der innerhalb der Grenzen des otto⸗ manischen Reichs beamteten griechischen Konsuln, daß sie sich künftig nicht mehr an einer großgriechischen Propaganda be⸗ teiligen werben. Die Antwort der griechischen Regierung wird in kuͤrzester Frist erwartet. .
Der griechische Gesandte in Konstantinopel erhob, derselben Quelle zufolge, Vorstellungen wegen des Boykotts gegen griechische Schiffe und Einspruch gegen die Beleidigung der Person des Königs der Hellenen durch die türkische Bevölkerung in Adalig, die das in den griechischen Läden“ ausgestellte Bild des Königs beschimpft und zerrissen habe. Der Minister des Auswärtigen sagte eine Untersuchung
der Angelegenheit zu. ; Die Boötschafter der vier Schutzmächte be⸗ nachrichtigten, wie die „Frankfurter Zeitung“ aus Kon⸗ stantinopel meldet, die Pforie, die griechische Flagge auf Kreta würde sofort eingezogen werden, und verlangten, daß bie türkische Flotte bei ihrer Fahrt vermeide, vor der Insel zu erscheinen. Zwei Versammlungen in Ipek und Djakova, die
ich mit der Kretafrage beschäftigten, nahmen einen erregten erlauf. Es wurde eine Resolution angenommen, in der die Re⸗ glerung aufgefordert wird, gegen Athen vorzugehen, in welchem Falle Jpek und Diakova bereit seien, 40 000 Mann zu stellen. Auf Befehl des Großwesirs wurde die Militär⸗ befreiungssteuer für Nichtmohammedaner aufgehoben.
Dänemark.
Nachdem der Graf Holstein-Ledreborg dem König die Erklärungen der Parteigruppen über die Kabinetts⸗ bildung vorgelegt hatte, sprach sich der König dahin aus, daß er sich bis Dienstag Bedenkzeit vorbehalten wolle.
A ien.
Eine Erklärung der chinesischen Regierung, be⸗ treffend die Antung — Mukden-Eisenbahn, die dem Reuterschen Bureau“ mitgeteilt wurde, weist darauf hin, daß bie Erwägung der eigenen Sicherheit Ching gezwungen habe, die Frage einer Ueberwachung der Eisenbahnlinie zu erheben. Wenn auch die Eisenbahn eine nützliche Handelsstraße werden möge, so sei sie doch nicht weniger geeignet, militärischen Zwecken zu dienen, wie früher. Truppen konnten auf ihr be⸗ fördert werden, um die ganze Südmandschurei zu beherrschen. Infolgedessen dürfe China, wenn es in Abänderung der Spur⸗ weite einwillige, um die Eisenbahn zu verbessern, nicht 23 schrieben werden, daß es die Statlonierung fremder Eisenbahn⸗ wachen längs der Linie genehmige oder das Recht, die Eisen⸗ bahn durch eigene Polizeitruppen zu bewachen, aufgegeben
habe. Afrika.
Der 11. August war, wie der Matin“ meldet, nächst dem 28. Juli der verlustreichste Tag für die Rifkabylen. Einer beim Hippodrom von Melilla aufgestellten Batterie ist es gelungen, ein in einer Schlucht des Gurugugebirges liegendes Haus, das von Mauren besetzt war, zu zerstören. Sodann wurde der Wall, der von den Mauren errichtet war, in Brand geschossen und zahlreiche Mauren getötet. Ein Ballon zeigte die Richtung der Fliehenden an. Diese wurden von dem Feuer des Forts Kacamellos mit Erfolg beschossen. Ferner wurde gegen Abend die Beobachtungsstation, die von den Mauren bei Mezuita errichtet worden war, durch Z em Ge⸗ schütze eines Foris zerstört und begrub fast alle marokkanischen Posten unter ihren Trümmern. Auch die Eingeborenenpolizei hat an dem für den Feind verlustreichen Kampfe teilgenommen.
Aus Penon wird dem ‚W. T. B.“ vom 12. August ge⸗ meldet: Im Laufe des Tages eröffnete der Feind mehrmals das Feuer auf die Stadt. Bei Einbruch der Nacht rückte er bis an den nahen Strand vor, von wo er ein lebhaftes Feuer eröffnete. Artlllerie zwang ihn aber, sich auf die Höhen zurũck⸗ zuziehen, wo er Feuer anzündete, um die Stadt zu beleuchten und ein wirksames Gewehrfeuer zu ermöglichen. Um 11164 Uhr wurden die Angriffe der Eingeborenen eingestellt. Auf spanischer Seite sind keine Verluste zu verzeichnen; die Mauren verloren mehrere Tote und Verwundete.
Das Kanonenboot „General Concha“ beschoß, wie demselben Bureau aus Ceuta gemeldet wird, eine mit 2 Rif⸗ kabylen befetzte Barke. Die Rifkabylen sprangen ins Wasser und retteten sich durch Schwimmen. Die Barke, die eine Ladung Pulver enthielt, fiel in die Hände der Spanier.
Der „Matin“ meldet aus Bordeaux: Der hier ein⸗ getroffene Dampfer Cholon“ bringt die Meldung, daß an der Elfenbeinküsie Unruhen ausgebrochen seien. Bei einem schlachtartigen Zusammenstoß am 21. Juni seien zwei französische Offiziere verwundet. Eine Strafexpedition sei in das Gebiet der Aufständischen gesandt.
Parlamentarische Nachrichten.
Die gestern vorgenommene Landtagsersatzwahl im Wahlkreise Wiesbaden 4 für den zurückgetretenen Ab⸗ geordneten Dr. Heydweiller hatte nach amtlicher mi m folgendes Ergebnis: Der Amtsgerichtsrat Lieber (Natl. erhielt 131 Stimmen, der Oekonomierat Lucke (Bund der Landwirte) 19 Stimmen. Der Erstgenannte ist somit gewählt.
Statistik und Volkswirtschaft.
Nach wei sung
der Roh solleinnahme an Reichsstempelabgabe für Wertpapiere.
April 1909 April 190 Juli 1909 pig Ful dog] bis Juli i go
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Wertpapiere
JI. Inländische Aktien und Interimsscheine II. Auslaͤndische Aktien und Interimsscheine „Inländische Renten⸗ und Schuldvyerschrei⸗ bungen und Interims⸗ scheine außer den unter IV genannten Inländische auf den Inhaber lautende und auf Grund staat⸗· licher Genehmigung autgegebene Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen der Kom⸗ munalverbände und Kommunen, der Kor⸗ porationen ländlicher oder städtischer Grundbesitzer, der Grundkredit ⸗ und Hypotheken banken oder der Eisenbaha ⸗
esellschaften sowie 8. . 1131 5.7 76 183902468 907 82 -
6 381 499 10 265 029 75
b 784 704 20 9918078 938 989 50 1174233
93 982 40 1 655 503 1151268
nterimascheine . Renten ⸗ und Schuld⸗ verschreibungen und Interim scheine aus laͤndischer Staaten und Eisenbahngesell · schaften oᷣl2 og1 oo Ausländische Renten⸗ und Schul dverschrei. bungen und Interime⸗· scheine außer den unter V genannten VII. Bergwerksanteil˖
scheine und Ein⸗ jablungen auf solche
11898 937 — 179 9798 90
gi7 osʒ 2M 1 370 708 8909 77 307 00
67 1857 509 128 221 8090 138 965 — VIII. Genußscheine. 11702 — 19 2855 — 282220 zusammen: lo 387 208 Oοli7 303 64 6o] S 1983 80110 Berlin, den 13. August 1803. Kalserliches Statistijche Amt.
dan der Borgbt.