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Handel und Gemerbe.
( ut den im Reichsamt des Innern jusamm engestellten „Nachrichten für Handel und Ind ustrie “)
Oesterreich⸗ Ungarn.
Vorschriften über die , ,,, von Zündhölzchen und anderen Zündwgren in Oesterreich. Ein österreichisches Gesetz vom 13. Jult d. J. enthält u. g. folgende Bestimmungen;
h 1. Weißer oder gelber Phosphor darf zur Herstellung von Zündwaren nicht verwendet werden. Zündwaren, die unter Ver= wendung von weißem oder gelbem Phosphor bergeftellt sind, dürfen nicht gewerbgmäßig feilgehalten, verkauft oder sonst in Veriehr gebracht werden.
Neue Betriebe, in denen zur Erjeugung von Zündwaren welßer oder gelber Phosphor verwendet werden foll, dürfen nicht mehr errichtet werden.
Die vorstehen den Bestimmungen finden auf Zündbänder, die zur Entzündung von Sicherheitsgrubenlampen dienen, keine Anwendung.
Dag Handelsministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern die Verwendung bestimmter Zünd— massen und Anstrichmassen jur gewerbsmäßigen Erzeugung von Zünd— waren aug Gründen der Gesundheit oder der Sicherheit zu verbieten oder von der Erfüllung bestimmter Bedingungen in bejug auf die Betriebtzeinrichtungen sowie in bezug auf die Verpackung der in den Handel gelangenden Zündwaren abhängig zu machen. I J. ..
§ 3. Das Handelsministerinm wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern Rezepte neuer Herstellungsverfahren für k welche für die Gesundheit und Sicherhett der bei der Zündwarenerzeugung beschäftigten Arbeiter und des Publikums besondere Gewähr bieten, zu erwerben und den Unternehmern zur Ver⸗ fügung zu stellen.
§z 4 und 5. usw.
6. Die Vorschriften des 8 1, Abs. 1, sowie des § 2 treten am 1. Januar 1912, die des 8 i, Abf. 2, am 1. Juli 1912, die fbr n w mit dem Tage der Kundmachung dieses Gesetzes n Kraft.
§ 7 usw. = (eichsgesetzblatt für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder.)
Rußland.
Zollfreie Wiederein fuhr von Säcken, worin schwefel—⸗ sgures Ammoniak ausgeführt ist. Der Finanjminister hat allgemein die zollfreie Wiedereinfuhr von leeren Säcken, worin schwefelsauregs Ammoniak aus Rußland auggeführt worden ist, mit der Maßgabe gestattet, daß dabei die Regeln vom 10. April 1965, betreffend die jollfreie Wiedereinfuhr von Säcken, die als Verpackungg⸗ rer ig 6 Ausfuhrwaren aus Rußland ausgeführt wurden, zu beob⸗ achten sind. .
Italien.
Zolltarifierung von Waren. Konfekt aut einem Zuckerkerne mit einem dünnen Ueberjuge von Schokolade, in verschiedenartig geformten, in Papier oder Stanniol gewickelten Stücken, ist nicht als Schokolade, sondern wie Konfekt und Konferven mit Zucker usw. nach Tarif ⸗Nr. 16 zum vertraggmäßigen Satze von 100 Lire für 100 kg zu verzollen.
Vollständige Maschinenanlage, bestehend aus Einzel— maschinen zum Leimen, Aufrollen, Trocknen und Trgntportigren des Papiers sowie aus verschiedenen mechanischen Ventilatoren, womit gleichieitig einige abgedrehte Rlppenrohre zu Heinwecden vorgeführt wurden. Diese Maschinen⸗ anlage ist in ihren Ginjeltellen nicht organisch miteinander verbunden; es müssen daher die verschiedenen Maschinen getrennt voneinander verzollt werden. Danach sind jollpflichtig die Maschinen zum Leimen und Aufrollen des Papiers als Maschinen für die Papierfabrikation nach Tarif Nr. 24601 zum vertragsmäßigen Satze von 6 Lire für 100 kg, die Maschinen jum Transportieren und Trocknen des Paplers sowie die mechanischen Ventilatoren als anderwelt nicht genannte Maschinen nach 240 1 jum Satze von 10 Lire für 100 Kg und endlich die mit. eingeführten Rippenrohre als Gegenstände für Hausgerät, welter be— arbeitet, nach Tarifnummer 211 c 1 jum Satze von 165 Lire für 1600 kg. ODęcreti del ministro delle finanze per sa risoluzionèe di contrò- versie ete.)
Spanien.
Zolltarifie rung von Waren. Laut Verfügung des General⸗ zolldirektors vom 1. Juli d. J. sind Ebonitkäm me, d. h. sosche, die beim Bearbeiten mit der Feile Feilstaub . oder in Zweifelgfällen solche, die 20 p. H. oder mehr Schwefel enthalten, nach Nr:. 658 des Tarifs zu verzollen; Gummikämme, die diese Merĩ⸗ male nicht aufweisen, sind nach Nr. 683 zollpflichtig. (Boletin oficial de la Dirsction gensral de Aduanas. )
Laut Verordnung vom 2. August d. J. ist nach der Nr. 502 des Tarifs nur roher Talng ohne irgend welche Zubereitung und einfach geschmoliener Talg zu verzollen; dagegen ist Talg, der durch ein ziemlich verwickeltes Verfahren gereinigt ist und den charakte— ristischen Geruch und Geschmack nicht bewahrt, nach Nr. 553 joll— pflichtig, worunter Oleomargarin fällt. Das Warenverzeichnis ist dem⸗ entsprechend unter dem Stichwort Talg“ (3obo) geändert worden.
( Gaceta de Madrid.)
Niederlande.
Zollfreiheit für Amylacetat, das bei Arbeiten in Zellhernwarenfabriken verwendet wird. Gemäß König⸗ licher Verordnung vom 30. Juni 1999 wird Zolffrelheit fuͤr Amplacetat gewährt, das bei Arbeiten in Zellhornwarenfabriken ver⸗ wendet wird. Es kommen dabei die Bestimmungen in den Artikein 3 bis 11 der Königlichen Verordnung vom 11. August 1968 (Staats- blad Nr. 284) * zur Anwendung. (GStaatsblad Nr. 209)
Serbien.
Zolltarifierung von Waren. Laut Erlasses des serbischen Finanzministers vom 9. 22. Juli d. J.,, 3. Nr. I3 352, ist mit Bezug auf höljerne Federhalter, hölierne Schüler⸗Feder⸗ schachteln und ähnliche Schul gegenstůnde, hölzerne Lineale aller Art, bölserne Taschen, und sonstige Maß⸗ stäbe, höljerne Drücker mit Löschpapier und im a llge⸗ meinen Holzwaren, die früher als Kurzwaren zur Verijollung ge⸗ langten, entschieden, daß solche Waren nicht, wie es bisher mesfteng geschehen, als Galanterlewaren aus Holj nach Nr. 456 des Alge meinen Zolltarif zu behandeln sind, wozu sie weder nach ihrer Ver— wendung und Bestimmung noch nach der Vorschrift der Nr. 436, noch nach der Bedeutung dez Autdrucks Galanteriewaren“ geböten. Um ein einheitliche und genaues Verfahren für die Verzollung dieser Holzwaren herbeizuführen, sind folgende Erläuterungen und An⸗ weisungen gegeben worden: Als Galanteriewaren aus Holz nach Nr. 436 des Allgemeinen olltarifg sind anzusehen und zu verzollen alle Holzwaren, welche alt Hmuckhsachen dienen, wie Bracelets, Schnallen, Nadeln und der⸗ , , Gegenstände; ferner Zimmerschmuggegenstände wie Figuren,
asen, Statuen, Siatuetten und dergleichen sowie alle sogenannten Souvenierartllel. und Spiele (Schach, Bomino, Roulelte, Dame, Kugeln, Billardbälle und dergleschen, malt Ausnahme von Kinder“ n,. und Gegenständen, welche ju gymnaffischen Uebungen und ju Rr auf offenen Plätzen dienen (Eroquet, Lawn. Tennis und der⸗
) Deutsches Handelt. Archiß xo 1 S. 1297
Die übrigen Holzwaren, die früher als Kurzwaren verzollt wurden und nicht zu den vorgenannten Gegenständen gehören, sind nach den für die Holzart, die Herstellungswelse und die Verbindung mit anderen Stoffen in Betracht kommenden Nummern zu verzollen.
Durch diese n n , in keiner Weise die Anmerkung ju Vr. 436 des Allgemeinen Zolltarifs abgeändert. Zu Ziffer 1 derselben Tarifnummer gehören alle Galanteriewaren aug Holz, wenn sie mit gemeinen Stoffen verbunden sind. ( rpske Novine.)
Handhabung der Bestimmungen über Ursprungs— zeugnisse. In einem Erlasse des serbischen Finanzminiflers vom 14. Juli (a. St.) d. J., 3⸗Nr. 13 805, ist erldutert, daß in der Praxis öfter gewisse Abwelchungen von den Verordnungen 3. Nr. 4896 vom 19. März (a. St.) d. J. und 3. Nr. 10 520 vom 4. Juni (a. St.) d. J., betreffend die Ausstellung von Ursprungezeugnsssen, vorgekommen sind und man ein diesen Erlassen entgegenstehendes Verfahren hat eintreten lassen müssen. Am häufigsten sind danach mit Genehmigung des Finanzministers für Waren aus Vertragg⸗ staaten auch solche Ursprungtjeugnisse als maßgebend an⸗ genommen und anerkannt worden, welche von Personen ausgestellt waren, die durch die angejogenen Erlasse nicht als zuständig hierfür benannt worden sind. Auch haben sich Fälle ereignet, in denen die nachträgliche Einreichung von Ursprunggjeugnissen gestattet wurde, nämlich dann, wenn nur irgend welche Anhaltspunkie dafür vor—⸗ handen waren, daß die betreffende Ware aus Vertragzstaaten stammte, damit die Einzelnen und der Staat vor Schaden bewahrt blieben, der durch Zablung von Lagergeld beim Warten auf den Eingang vor⸗ an n, Ursprungezeugnisse erwachsen wäre.
Im Anschlusse hieran erklärt der Finaniminister, daß er 1 dieser Vorkommnssse die früheren Erlasse über die Ursprungezeugnifse nicht abändern und sich mit Rücksicht darauf, daß im Handel und Verkehr Fälle vorkommen können, wo Abweichungen durchaus zu ver⸗ stehen sind und gerechtfertigt erscheinen, auch für die Zukunft das Recht der Beschlußfaßsung vorbehalten wolle für jeden Fall, wo eine Abweichung hinsichtlich der Ursprungsieugnisse und deren Ginreichung für die Verzollung eintreten sollte. Es soll indessen in dieser Hinsicht sehr streng verfahren und es sollen nur dann aufnahmswelse Ab⸗ weichungen zugelassen werden, wenn überzeugend nachgewiesen ist, daß die rechtzeitige Beschaffung von Ursprungsjeugnissen unmöglich war.
¶ Srpske Novine)
Ursprungsjeugnisse für Postsen dungen. Laut Erlasses des serbischen Finanzmministers vom 14 27. Juli d. J, Z. Nr. 13571, sind , , r, worden, Poftpakete mit aus Oesterreich⸗ Ungarn stammenden Waren über Deutschland mit deutscher Begleitadresse und deutscher Zollinhaltzerklärung nach Serbien einzuführen. Eg ist daher angeordnet worden, daß vom 1.14. August d. J. ab alle Postpaket⸗ sendungen, denen neben den sonst erforderlichen Urkunden nicht auch die in der Verordnung vom 19. März d. J., 3. Nr. 4896, vor⸗ geschriebenen Ursprungszeugnisse beigegeben sind, mit wendender Post nach dem Ausland als nicht ordnungsgemäße Sendungen jurückgesandt werden. (S rpske Novine)
Belgien.
Unjulässigkeit der Einfuhr von jollpflichtigen Mustern in Briefen. Aus Anlaß eines Sonderfalls wiid darauf hingewiesen, daß es unzulässig ist, Muster, die einen Gebrauch wert haben (J. B. Handschuhe), alg .Muster obne Wert“ unter Brlef⸗ umschlag mit der Post nach Belgien einzuführen. Die Muster werden nach 5 75 Abs. 1 der Vorbemerkungen — Observations prèélimi- nares — zum Zolltgrif!) jollamtlich ebenso behandelt wie die Waren, die sie darstellen. Ausnahmen hiervon bestehen nur für einige wenige bestimmte Muster, die in 5 75 Abs. 2 und 3 und § 76 a. a. O.) n, m nd.
anach dürfen Mustersendungen (abgesehen von den Mustern für Handlunggzreisende, die bier nicht in Frage kommen und wofür besondere Vorschriften gelten) in Belgien nicht eingeführt werden, 3 . sie 8h ein Zollamt gehen und dort angemeldet werden a. a. O.).
Da dieses Verfahren auf Brlefsendungen im allgemeinen nicht anwendbar ist, so folgt daraus, daß eg unzulässig ist, Muster in Brlefen nach Belgien eimuführen. Um ju verhindern, daß dem zuwider zollpflichtige Waren in Briefen eingeschmuggelt werden, hat Art. 56 Abs. 5 des Gesetzes vom 30. Mai 1879 über das Postwefen der Zollverwaltung das Recht eingeräumt, von der Postbebörde die Oeffnung aller aus dem Ausland kommenden Briefe zu fordern, bei denen sie einen jollpflichtigen Inhalt vermutet. In Außtführung dieser Gesetzesvorschrift bestimmt die Anweisung des belgischen Finaniministers an die Zollbehörden, Nr. 1709 vom 31. Januar 1880, daß alle zollpflichtigen Gegenstände, die in solchen Briefen efunden werden, als eingeschmuggelt angtsehen, daß sie mit Be⸗ i. 16 t und nach den allgemeinen Zollstrafvorschriften behandelt werden sollen.
Nach diesen Vorschriften nimmt also die belgische Zollverwaltung bei offenen oder verschlossenen Briefsendungen, die zollpflichtige Gegenstände enthalten, in allen Fällen ohne weiteres die Absicht der 0 Hin ff bung an. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulatg n Brüssel.
Schweden.
Zeitweilige Milderung des Verbots der Einfuhr von Waren mit unrichtiger Ursprungs bezeichnung. Ge— mäß der Königlichen Verordnung vom 9. November 1888 sind vom Ausland jum Verkaufe nach Schweden eingehende Waren, an denen der Name eines Ortes, Besitztums, einer industriellen Anlage oder eines Gewerbetreibenden in Schweden oder auch eine andere Be⸗ zeichnung angebracht ist, welche ihnen den Anschein gibt, als ob sie in Schweden hergestellt worden wären, bet der Einfuhr mit Beschlag zu belegen und einzuziehen.
Die Bestimmung soll indes keine Anwendung finden:
wenn nachgewiesen wird, daß die Waren wirklich in Schweden hergestellt und vorher aus dem Reich ausgeführt worden sind,
wenn außer der obengenannten schwedischen Ursprungs—⸗ bejeichnung noch in deutlicher und leicht in die Augen fallender Weise die ausländische Herkunft der Waren angegeben findet und
wenn eg sonst offenbar ist, daß eine Absicht der Irreführung durch unrichtige Ursprungsbezeichnung nicht vorliegt.
Durch Königliche Verordnung vom 9. Juli d. J. ist diese Be—⸗ stimmung zeitweilig, und zwar bls zum 1. September d. J., dahin gemildert worden, daß nur diejenigen zum Verkauf eingehenden Waren mit Beschlag belegt und eingejogen werden sollen, an denen der Name eines Orts, Besitztums, einer indust riellen Anlage oder eines Gewerbetreibenden in Schweden angebracht ift. Die Bestimmung ist bereits in Kraft getreten. Sie soll auch auf alle diejenigen jurjeit mit Beschlag belegten Waren Anwendung finden, 6 deren ein Beschluß der schwedischen Generaldirektion darüber, ob Anklage wegen Uebertretung der eingangs beregten Verordnung zu erheben oder ob die Beschlagnahme als ungesetzlich aufzuheben ist, noch nicht vorliegt.
Zollbehandlung von Zucker. Die Zollbehandlung von Zucker in Schweden wird durch jwei Kundmachungen vom 18. Juni d. J: geregelt, die am 27. Jult veröffentlicht worden und sogleich in Kraft getreten sind.
Danach soll das Ursprungsjeugnis für raffinierten Zucker, der aus Großbritannien eingeht, u. a. die Erklärung enthalten, daß der Zucker in Großbritannken aus Rohzucker u gan ist, der aut⸗ schließlich in Ländern erzeugt ist, die sich der Brüsseler Konvention
J Deutsches Handelsarchiv 1906 1 S. 945. (Dort altz 5 72 aufgeführt.)
) Ebenda. (Dort alg 9 73 und 74 aufgeführt.)
) Gbenda. (Dort als SJ Al ff. aufgeführt.)
.
angeschlossen haben oder die nach der Erklärung der Internati uckerkommisston keine Pramien für die Herstellung oder Laes. n 6. ce en n f für Zucker, der in Spanlen hergestell er Zolliuschlag für Zuckers der in Spanten hergestellt ist, be— trägt fortan 15,84 (bisher 19, a) Oere für 1 6. , i *. hae der in Brasillen hergestellt ist, folgende Zollzuschlaͤge neu orgesehen: ra sstnier micht affine; , Für mexlkanischen Zucker beträgt der Zuschlag 2, 6 Oere für 1 kg. (Svensk Författnings-Samling.)
Verwaltungsvorschriften für die Zollabfertigung. Eine Kundmachung der schwedischen Generaljollbirektion regelt be Zollabfertigung von Reise⸗, Eil⸗ und Frachtgütern, die mit der Eisen⸗ bahn eingeführt werden. Die Kundmachung trägt der neuen Fähr— verbindung Saßnitz Trelleborg ausdrücklich Rechnung. Die Be— stimmungen der schwedischen Zollordnung?) werden durch diese Verwaltungsvorschriften nicht geändert, die in Nr. 77 der Svensk Författnings-Samling vom 27. Juli d. J. mitgeteilt sind.
Vereinigte Staaten von Amerika.
Aenderung des Konsulargebührentarift. Durch eine Verordnung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika vom 7. Juni d. J. ist der geltende Konsulargebührentarlf in einigen k abgeändert worden. Danach ist u. a. gemäß Ziffer 3 für die
rklärung uber Bücher und Haughaltungsgegenstände unter 106 Doll. . wenn ohne Fakturenbeglaubigung ausgefertigt, 1 Doll. zu ent- richten.
Nach einer neu ge, Tarifstelle sind für die auf Antrag erfolgende Bestätigung nichtamtlicher Schriftstücke im Konfulat an Gebühren zu zahlen; für die ersten hundert Worte oder einen Bruch teil davon 0,50 Doll. und für je weitere 100 Worte oder weniger o, 25 Doll. Daily Consular and Trade Reports.)
Britisch⸗Ostindien.
Einfuhrbeschränkung für betäubende Drogen. Laut Bekanntmachung des Generalgouperneurs im Rate — Nr. 4674 vom 30. Juni d. J. — ist unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 9. April 1908 die ng von betäubenden aus der Hanfpflanze (eanabis satida) hergestellten Drogen zur See oder auf dem Landweg in die von dem Gouverneur des Forts St. Georg verwalteten Gebiete sowie der Besitz solcher Erzeugnisse verboten. Der Gouverneur des Forts St. Georg im Rate oder der Madras Board of Revenue können indessen nach eigenem Ermessen Ausnahmen von diesem Ein⸗ fuhrverbot zulassen. (Ehe Gazette of India.)
Transvaal.
Vorschriften für die Einfuhr von Bienen, Honig und Wach. Durch ein in der Transvaal Government Gazette vom 2. Juli d. J. veröffentlichtes Gesetz Nr. 6 vom Jahre 1909 sind Vorschriften mit Bezug auf die Einfuhr von Bienen, Honig und Wachs erlassen, wonach die Einfuhr von Bienen von jedem autz= wärtigen Platze nur mit besonderer Erlaubnis des Landwirtschaftg⸗ departements . und die Einfuhr von Honig oder Bienenwachs von irgend einem Platze außerhalb Südafrikas sowie die Einfuhr von gebrauchten Bienenkoͤrben oder von gebrauchten Zubehörteilen oder Geräten zu Bienenköͤrben oder von Gegenständen, die zur Beschaffung oder Beförderung von Bienen oder Bienenwachg von irgend einem Platze außerhalb Südafrikas gebraucht sind, verboten ist.
Der Gouverneur ist indessen ermächtigt, durch Bekanntmachung in der Gazette ju erklären, daß die Einfuhr von Bienen, die in anderen Kolonien oder Gebieten Südafrikas, in denen gleichlautende gesetzliche Vorschriften bestehen, erjeugt sind, zugelassen werden kann.
; (Ehe Board of Trade Journal.)
Sůũdaustralien.
Vorschriften jur Verhütung der Verfälschung von Wein und Kognak. Durch ein Gesetz vom 12. Dezember 1507 — The Adulteration of Wine and Brand Act, 1907 (Nr. 9330/1907) — sind Vorschriften jur Verhütung der Verfälschung von Wein und Kognak erlassen, wonach der Verkauf von Getränken unter der Be—⸗ jeichnung Wein und Kognak verboten ist, wenn ihnen andere al die vom Gouverneur von Zeit ju Zeit vorzuschreibenden Stoffe zugesetzt sind. Nur für medinnische Zwecke sind Ausnahmen zugelassen. Bei direktem Zusatz von Kohlensäure ju Schaumwein ist eine ent- sprechende Angabe (carbonated) auf der Flasche oder dem Etikett er⸗ forderlich. Bei Obstweinen ist auf dem Etikett usw. vor dem Worte Wein die Frucht, woraus der Wein hergestellt ist, anzugeben.
Zu dem Gesetze sind untern 21. Oktober 1998 Ausfübrungs⸗ be stimmungen erlassen, worin . Stoffe als zulässige Zu⸗ sätze zu Wein und Kognak während oder nach der Herstellung be⸗ zeichnet sind:
I) für Wein:
a. Zitronsäure, Weinsteinsäure, Gerbsäure;
b. schweflige Säure in Gasform oder in der Form von Err f uff? wobei indes die Menge der schwefligen Säure 2 Gran auf das Gallon nicht überschreiten darf;
ausschließlich jum Zwecke der Läuterung: Eiweiß, reine Gelatine, getrocknetes Eiweiß, spanische Tonerde oder Aluminiumsilikat in jeder anderen Form in einer Reinheit von nicht unter 97 v. H.;
reiner Weinsprit, gemäß den Bestimmungen und innerhalb der Grenzen, welche durch irgendein jeweilig in Kraft be—⸗ findliches Bundeggesetz mit Bezug auf das Brennverfahren oder die Verbrauchzabgabe vorgeschrieben sind;
2) für Kognak:
Rohrzucker und Traubenzucker jum Färben (Karamel).
Außenhandel über Santo 1908.
Das Wirtschaftsleben in Sao Paulo wurde im Jahre 1908 durch die Ungewißheit, die über den Ausgang der Kaffeevalorisation berrschte, und 8 erst gegen Ende des Jahres durch den Abschluß der jwecks Liquidierung der Kaffeebalorisation aufgenommenen 15 Mill. Doll. Anleihe behoben worden ift, ungünstig beeinflußt. Die nicht große Kaffeeernte des Wirtschaftsjahres 1907108 konnte nur zu niedrigen Preisen untergebracht werden, was zur Folge hatte, daß die Kaufkraft im Innern geschwächt wurde und daher die Importhäuser die vor- handenen großen Lagerbestände nicht absetzen konnten. Die ungünstige 3 * am darin zum Ausdruck, daß die Zahl der Konkurse ungewöhnlich groß war.
; Die Wareneinfuhr, welche im Jabre 1907 einen Wert gon 134 574 868 Doll. darstellte, ging im Jahre 1908 auf 113 797 730 Doll.“) zurück. Bel Einschätzung der Bedeutung dieses Vorganges ist indes zu berücksichtigen, da hie Ginfuhr des Jahres 1907 sich unter anormalen Verhältnissen volljog. Die enorm große Kaffeernte des Wirtschaftsjahreg 1966 07, welche die Pflanzer infolge der von der Reglerung ju Valorisatlongjwecken vorgenommenen Käufe zu ver—⸗ hälinigmäßig günstigen Preisen absetzen konnten, hatten einen 26 wöhnlich großen . an Gold gebracht und dadurch ö gesamte Wirtschafteleben? und insbesondere auch die Einfuhr günstig
) Deutsches Handelgarchiv 1908 1 S. 517.
7) Bern gr! Handelsarchiv 1905 1 S. 365. ö
) Die in dem Bericht enthaltenen statistischen Angaben ür 1908 . noch nicht endgültig fest; das Sekretarlat für 86 und Hanbel usw., von dem die Statistlk herausgegeben wird, hat Berichtigungen vorbehalten.
einflußt. Der normalen Entwicklung der wirtschaftlichen Ver⸗ i f entsprach diese Steigerung nicht, da der Bedarf sich nicht in fo erheblichem Maße vermehrt hakte. So trgt dann im Jahre 1805 eine Abflauung ein, die einen Rückgang der Ginfuhr zur Folge hatte. Immerhin übertrifft die Ginfuhr des Jahres 1808 dlesenige des Jahres 1996, das in der Yerlode von 1902 big 1906 mit 96 3859, 35 Doll. die größte Einfuhrziffer aufzuweisen hatte, noch um mehr als 17 Millonen Milreiz. Der Wert des , m beträgt . der Festlegung zes Kurses etwa 15333 d (' 80 Reis — 1 ). thin ist 1 Doll — etwa 1,28 6. 1009 Doll. fein Conto) — etwa 1280 00 6. Der Wert der Ausfuhr belief sich auf 277 023 zos Milrels Papler gegen 342 704 315 Milrelig Papier im Jahre 1907. Nachstehende Tabelle gibt eine Uebersicht über den Außenhandel Brasillens und des Staats Säo Paulo (abgesehen von dem Verkehr mit Münzen und fremden Banknoten) während der letzten 5 Jahre: Einfuhr Ausfuhr Brafstten! Eidg. Biasillens Eis gel. Wert in Milreis Papier 88 373 194 776 367 418 254 876 611 I8 372 999 585 456 606 219 605 652 96 389 395 799 670 299 308 164 603 1907... 644 937 744 134 674 868 860 890 882 342 688 366 19608. b67 271 636 113797 730 704 827 697 277023 303.
In den Ausfuhrwerten für die Jahre 1906 und 1907 ist der Wert der von der Paulistaner Regierung zu Valorisattongzwecken auf— ekauften Kaffeemengen (etwa 8 Millionen Sack) mitenthalten. Der affee ist ju Preisen gekauft worden, die erheblich höher waren als die Marktpreise. ᷓ Auf die einzelnen Warenklassen verteilte sich die Einfuhr
wie folgt: . Wert in Milreis Papier
Rohstoffe Industrie⸗ Lebende Tiere und erzeugniffe
Halbfabrikate 1906, 310 208 21 361 961 40 339 608 19079... 485725 63 887 669
28 233 357 41 368 117 15608... 341 951 22 466 688 55 829 0gg 365 160 012.
Die Haupteinfuhrartikel waren im Jahre 1908 folgende: Rohe Baumwolle und Baumwollenwaren (7791 872 Doll.), Stahl und Eisen, bearbeitet und unbearbeitet (13 359 876 Doll.), landwirt⸗ schaftliche Maschinen (603 457 Doll), andere Maschinen und Apparate usw. (6 583 112 Doll ), chemische Erzeugnisse, Drogen und Apotheker⸗ waren (2 4655 662 Doll.). Felle und Leder (2619 9066 Voll), n . (2 787 822 * Steinkohlen (4093 9358 Doll.), Petroleum ᷣ. 128 Doll.), Stockfisch (2239 3065 Doll.), Welzenmehl
160. . 512 567 889 zöß .. 164 5g rg Lz6öß . . 458 356 gr
Lebengmittel 34 377618
4204 374 Doll.), Weijenkorn (11 390 134 Doll.), Wein (7 804786
oll), verschledene Nahrungsmittel (6 792774 Doll.), Maschinen für Industriejwecke (2981 281 Doll.
Auf die Hauptherkunftt länder verteilte sich die Einfuhr
folgendermaßen: Wert in Milreis Papier 1906 1907 1908 16158 691 24749 051 19202 414 15 807 874 17130 87 16136 500 965 309 1701185 1464 387 4541 859 3902020 4231 273 1166658 2072211 1591658 8 407 821 15 455 666 11 860182 J 346 783 9 8oh 672 8156 253 roßbritannien 22 338 053 33 589 482 28 699 692 Itallen ; 8 954 595 13 853 685 11 446 582 PortugaIlJd! J c . 4934 398 6199 925 4706 279. gh Jahrezberichte des Kaiserlichen Konsulats in Sao Paulo ür 1908.
Deutschland ... Argentinien.. Desterreich · Ungarn
1 1 1 1 *.
Ver. St. v. Amer la ; , k
Konkurse im Auslande. Rum änien.
Anmeldung Schluß der der Veriftj erung
Sandelggericht Name det Falliten
Forderungen big
Janette Hirsohn, 4.17. Sept. 15. / 28. Sept. Bu karest, 1909 1909.
Ilfov (Bukarest) Str. Luega Nr. 1
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 25. Au gust 1909:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anjahl der Wagen
Gestelltt. . 22 2418 9519 Nicht gestellt — —.
Lart Meldung beg W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Oestegreichischen Südbahn vom 11. bis 20. August: 4148 060 Kronen, gegen die definitiven Einnahmen deg entsprechenden Zeitraumz des Vowsahres Mindereinnahme 126 082 Kronen und gegen die pro⸗ visorischen Einnahmen bl 175 Kronen mehr. .
Santos, 26. August. (WB. T. B) Die Surtaxeelnnahmen für die Sao Paulo Kaffecjollanleihe ergaben für die Zeit vom 15. bis 26 August 79 200 Pfund Sterling.
Ber in, 25. August. Marktpreise nach Ermittlungen des König⸗ lichen Polizelspräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise) Der Doppel kentner für: Weljen, gute Sorte —— M, — — 4. — Weizen, Mittelsorte = — M, — — 41. — Weizen, geringe Sorte —— „, —— M16. — Roggen, gute Sorte ) 1690 S6, 16,88 6, Roggen, Müttelsorte ) 16,836 M, 16,84 S6, Roggen, geringe Gorte j 16, 82 4, 16,80 6. — Futtergerste, gute Sorte) 18,20 , 17,40 M. — Futtergerste, Mittelsorte) j7 30 6, 16,50 6. — Futtergerste, geringe Sorte) 16, 40 6, 15,70 M6. — Hafer, gute Sorte) 21, 60 4A, 19,20 M6. — Hafer, Mittelsorte) 19, 10 6, 17,40 M. — Hafer, geringe Sorte?) 17,30 S16, 15,60 Æ . — Mais (mixed) gute Sorte 17,50 Æ, 1730 6. — Mais (mixed) geringe Sorte — 4, — S6. — Mais (runder) gute Sorte 15,70 M6, 15,30 A. — Richtstroh 6, 50 S6, 600 6. — Heu (alt —— M, —— 4. — Heu (neu) 9,00 M, 6.60 1.6. — Erbsen, gelbe zum Kochen 0, 90 M, 32, 60 S6. — Spelsebohnen, welße ho, 0 M, 35, 00 A. —, Linsen 60,90 MÆ, 30,00 MS. — Kartoffeln g, 0900 , 5,00 H. = KHindfleisch won der Keule 1 Kg 330 M, 1,40 M, bito Bauch. fleisch 1 Rg 1, 80 , 1,20 S6. — Schweinefleisch 1 kg 2, 00 Lb M. . Kalbfleisch 1 Kg. 220 MÆ, 130 M., = anne f f L kg 209 M, 1,40 A6. — Dull 1kRg 2580 M, 2,40 A. — Gier ¶Markthallenprelsch 60 Stück 5, 60 S, 3,20 S6. — Karpfen 1 kg 20 t, 1, 10 . — Aase 1 kg' 3, o M, J66 . . 1x8
1,60 . — Hechte 1 Kg 2, 80 M, 1,40 M. — Barsche 1 Rg S6. — Schleie 1 Kg 3,50 M, 1,40 S6. — Bleie 1 kg 4 Krebse 60 3 28, 00 MÆ , 3,00 ahn. ei Wagen und ab Bahn.
— 1
166.
Berlin, 25. August. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Bu iter; Der Martt hat sich in dieser Woche infofge ie. ender und — Angebote des Auslandes sehr abgeschwächt.
uch die r Zufubren haben wieder eiwag zugenommen und ge— nügten reichlich mir Veciung den Bedarfs, sodaß sich die Preise nur
. feinsie reinschmeckende Qualitäten behaupten konnten. Die beutigen otlerungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftsbutter I2 Qualität 123— 125 6, Ia Qualität 118 - 122 ÆK. — Schmalz: Trotz der hohen Preise haben sich die Käufe der Packer fortgefetzt, wodurch weitere erhebliche Preissteigerungen für Schmalz und andere Schweine⸗ produkte eintreten mußten. Dle Schweinejufuhren sind in Amerika derartig gering, daß bel den kleinen Vorräten bereltz jetzt Schwierig⸗ keiten e, . Befriedigung des Konsumgz bestehen, trotzdem die Herbft⸗ salson erst beginnt. Die heutigen Notterungen sind: Choice Western Steam 69 — 704, amerlkanischeg Tafelschmal; Borussia 71 4M, Berliner Stadtschmalz Krone 71 — 76 S6½, Berliner Bratenschmalj Kornblume 72 - 76 S. — Speck: Fest und steigend.
Amtlicher Marttbericht vom Magerviehhof in riedrichsfelde. Schweine und Ferkelmarkt am twoch, den 26. August 1509. Ueberstand
Schweine Stück
Cerre 1am ö
Verlauf des Marktes: Langsames Geschäft; Preife unverändert.
Eg wurde gejahlt im Engrothandel für
Lauferschweine: 6-7 Monate alt. Stück 42, 00 - 60, 00 A 3—65 Monate alt * * * 4 34,00 - 41, 00 x. Ferkel: mindestens 8 Wochen alt.. 23 00 - 33, 00, unter 8 Wochen alt. 18,00 - 2200 5.
Weitere Berliner Warenberichte befinden sich in der Görsen beilage.
Kurgsberichte von den auswärtigen Fondsmärkten.
y, ,. 25. August. (W. T. B.) ,,,. Gold in Barren das Kilogramm 2750 Br., 284 Gd. Silber in Barren da Rilogramm 70, 00 Br., 69,50 Gd.
Wien, 36. agg, Vormittags 10 Uhr So Min. (G. T. G.) Ginh. Go / J Rente MN. pr. ult. 965,80, Oesterr. 40/9 Rente in
Lr. W. p. ult. 95,75. Ungar. 40/‚0 Goldrente 115,75, Ungar. 40,9
Fente in Kr. W. 92, 55, Türkische Lose per Medio 189,50, Drient⸗ bahnaktien per ult. == —, Desterr. Staatgbabnaktien (Franz.) per ult. 47, „0, Südbahngesellschaft (Lomb.) Alt. per ult. II6 50, Wiener Bankverelnaktien 543, 509. Desterr. Rreditanftalt Akt. per uit. 65. 26, Ungar. allg. Kredit bankaltien 760, 90, Oesterr. Länderbankaktien 467,50, Brüxer . lt. —— . Desterr. Alpine Montan⸗ Eselschafisaitien 55, do. Veussche Neichabanknoten pr. ust 117.33, nionbankaktien 570 00, Prager Eisenindustrieges. Akt. 2777. Lon don, 25. August. (W. T. B.) (Schluß.) 20/9 Englische Konsols S45s1,. Silber 2315, Privardiskont 1. Paris, 25. August. (W. T. G.) (Schluß.) Z oo Franz. Rente 98, 15. Lissabon, 25. August. (WB. T. B.) Goldagio 103. New Jork, 25. August. (W. T. B.) (Schluß.) Die heutige e g e zeigte ju Beginn mit Rücksicht auf den Verlauf dez ondoner Marktes schwache 8 Berichte über den Gesundheitg⸗ justand Harrimans und über dessen Aeußerungen, die dahin inen daß
kelne Dipvidendenerhöhung oder Abstoßung des Effektenbesitzes inz Auge
gefaßt sei, waren die Ursachen beträchtlicher Liquidationen in den Aktien
der Union Paeifiebahn, während gleich;eltig die Baissepartei mit umfang⸗ reichen Abgaben in anderen Werten auf den Markt drückte. Dieser konnte sich in den Nachmittags stunden wieder unter Deckungekäufen erholen,
indessen nur für kurze Zeit, da bald darauf wieder ein Umschwung
unter Verkäufen der Berufespelulation eintrat. Bei Schluß war die Tendenz nicht einheitlich. Aktienumsatz 930 900 Stück. Geld auf 24 Std. Durchschn. Zingrate 24, do. Zingrate für letztes Darlehn des Tage 2, Wechsel auf London (69 Tage) 4,85, 45, Gable . 3 Silber, Commercial Barz bis. Tendenz für eld: Stetig.
Rio de Janeiro, 25. August. (W. T. B.) Wechsel auf
London 15539.
Kursberichte von den außwärtigen Warenmärkten.
Mag de burg, 26 Auguft (W. T. BS.) Zuckerbericht. Korn⸗ 88 Grad o. S. — —. Nachprodukte 75 Grad o. ES. , Ruhig. Brotraffin. J o. F. 21,25 FRristall⸗ L mit c ——. Gem. Raffinade m. S. — —.
Melig 1“ mit Sack 20,50. Stimmung: Fest. Rob⸗ L. Produkt Transit frei an Bord Hamburg: August
11.621 Gd., 1.674 Br, — — bei., September 11, 52 Gd., 11,55 Gr. — — bei., Oktober 10, 37 Gd., 10,40 Deiember 10223 Gd., 10 27 Br., — — ben., Januar Mari 10, 373 Gd. 10,40 Br., — — bej. — Stimmung: Behauptet.
Br, — — bei., Oktober⸗
Cöln, 25. August. (B. T. GS.) Rübsl loko 59, 00, per Oktober S7, 50.
Bremen, 25. August. (W. T. B.) (Börsenschlußbericht.) rivatnotierungen. Schmal. Steigend. Loko, Tube und Firkin 633, oppeleimer 64. — Kaffee. Ruhig. — DOffinielle Notierungen
der Baumwollbörse. Baumwolle. Sehr ruhig. Uhland loko middling 644.
Ham burg, 25. August. (W. T. B.) Petroleum amerkt. spej. Gewicht G 8o00 loko flau 6, 90.
Ham burg, 26. August. (W. T. B.) Kaffee. (Vormittagz⸗ bericht Good average? Santeg. Seytember t Gd., Dejember 30 FGd., Mär 30 Gd., Mai 30 Gd. Stetig. — Zucker⸗ markt. (Anfangsbericht) Rübenrobzucker J. Produrt Basts S8 o Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg August 11,671, . tz. Oktober 10 323, Dejember 10 20, Mar 10, 40, Mai
50. Ruhig. i nh, 25. August. (W. T. S.) Rap August 13,85 Gd.
r.
London, 25. August. (B. T. B.) Rübenrob zucker 88 o/ August 11 sh. 5g d. Wert, ftetig. Javajucker S6 o/ prompi 11 sh. 103 d. Verk., fest.
London, 25. August. (W. T. B) (Schluß) Standard⸗ Kupfer stetig, 593 /, 3 Monat 600.
Liverpool, 25. August. (W. T. B) Baumwolle. Umsatz: 10 9000 Ballen, dabon für Spekigation und Grport — B. Tendenz: Stetig. Amerikanische midd 1. Lieferungen: Stetig. August 6.62, August⸗September 6,52, vtember ˖ Oktober 6, 47, Oftober · NJovember 6b. 46, November ⸗Dejember 6, 45, Deiember⸗ Januar 6-46, Januar ⸗Februar 6,45, Februar⸗März 6,44, Märj⸗April 6,44, April Mal 6.44. —
Glasgow, 25. August. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen flau, Middlesbrough warrants 50 / 11.
Pari, 25. August. (W. T. B.) (Schluß.) Ro hjucker stetig., 8 o / / neue Kondition 2914 — 296. Weißer Zucker fest, Nr. 3 für 100 kg Auaust 321, September 32s, Olfober-Januar 30, Januar · April 30m /o.
Am sterdam, 25. August. (W. T. B.) Java⸗Kaffee goed ordinary 455. — Han kal inn 821.
Antwerpen, 25. August. (W. T. G.) Petroleum. Raffintertes Type weiß loko 22 bj. Br. do. Auguft 22 Br., * n t Br., do. Oktbr. Dejbr. 227 Br. Fest. — Schmal
ugu ;
New Pork, 25. August. (W. T. B.) 86* BGBaumwolleprelt ln New Jork 12, 85, do. für Lieferung per Oktober 12.35, do. für Lieferung per Dezember 12, 3B, Baumwollepreig in New Drieans j2* .
etroleum Standard white in New Jork 8, 25, do. do. in Philadelnbia „20, do. Refined (in Gaseg) 10,65, do. Credit Balanceg at Dil City L658, Schmalj Western steam 12,55, do. Robe u. Brotberz 13 090. Getreldefracht nach Livervool 14, Raffer fair Rio Nr. 7 74, do. Mo Nr. 7 ver September b. 30, do. do. per November 5.25. Jucker 3. 61 inn 30, 30 – 50, 40, Kupfer, Standard loko 12,60 — 12.80.
Wetterbericht vom 26. August 1909, Vormittags 91 Uhr.
Name der Beobachtung station
Mind⸗
ri ie. Wetter
stärke
63
MWitterungt⸗ berlau der letzten 24 Stunden
Borkum
ͤ balb bed.
Vorm. Niederschl.
Reitum
wolkig
Vorm. Niederschĩ.
Hamburg
halb bed.
Schauer
Swinemünde
wolkig
melst bewölkt
Rügenwalder⸗ münde
wolkig
ziemlich heiter
Neu sahrwasser
heiter
vorwiegend helter
Memel
Aachen 7566.7.
I bedeckt wollig
—— —
—
ziemlich helter Schauer
Hannover
halb hed.
Schauer
Berlin
heiter
siemlich heiter
Dretgden
wolkig
ziemlich heiter
Breslau
heiter
ziemlich heiter
Bromberg
wolkenl.
Meß
bedeckt
meist bewöllt
Nachm . Niedersch.
Frankfurt, M.
Dunst
Karlgruhe, B. München
bedeckt bedeckt
Nachm Niebersch
Nachts Niederschl.
e ee S S 0 8 3
Nachts Niederschl.
Stornoway
wolkig
¶ Wilhelmahav. meist bewölkt
Malin Head
bedeckt
(Kiel Schauer
Valentia
Windst. bedeckt
¶ Wuatrow i. . Nachts Niederschl.
Seilly
NNW 4wollig
E õnigapgę. pF] jiemlich heiter
Aberdeen
WNW i bedeckt
- 7
( Cassel Schauer
Shieldt
WMW 3 wollig
0
¶ Magdeburg] chauer
Holvhead
halb bed.
—
riemlich heiter
Isle d' Air
heiter
Nacht Niederschl.
St. Mathieu
heiter
Nacht Niederschl.
Grignej
bedeckt
13,8
Bamberg] Wetterleuchten
Paris
bedeckt
13,9
(Grünberg ooh.) ¶ Nalhana., Els.]
(Friedrichaba s)
Vllssingen
bedeckt
148
Helder
wolkig
Bodo
wo kenl.
15.4
15
Christiansund
wolkig
12,1
Skudegsnes
bedeckt
13,5
O — — — — de O deo
Skagen
halb bed.
mmm
12
Vestervig
Regen
141
13
Kopenhagen
S 1Dunst
16
3
Karlstad
DSD 2 Regen
1550
16
Stockholm
3 SOD 4pedeckt
16,8
Wisby
SSD 4 halb bed
4
Hernösand
S 2 wolkig
153
Saparanda
SW 2spbedeckt
11.8
Riga
Windft. bedeckt
157
Wilna
Windst. bedeckt
15,4
Pins t
DN O 1wolkig
16,9
Petergburg
ON D 1Iwoltig
13,
Wien
NOD wolkenl. 15,
Prag
78S bedeckt
18,4
Rom
NW wolkenl.
18,8
Florenz
wolkig
174
Gagliari
wollens. 75
Warschau
bedeckt
14,6
Thors habn
wolkig
8,5
IG 601. , 0
Sey dis ford
wolkig
107
Cherbourg
bedeckt
16490
Clermont
bedeckt
139
Biarritz
balb bed. 190
Ni ja
heiter
177
Fraraũ
Nebel
149
Lemberg
wolkig
18,1
Hermanstadt
bedeckt
UISv
—
Triest
wolkenl.
202
O 0 2 — O —
Brindisi
heiter
214
LVivorno
2 bedeckt
20,4
Belgrad
balb bed. 19.
HSelsingfors
wolkig
Kuopio
beiter
Zürich
Regen
Genf
1 Regen
Lugano Saͤntis
N I bedeckt
5635 WSG ] Regen
Dunroßsneß
759,2 N
2 bedeckt
Portland Bill 7631 NW
3 heiter
T7
Eine Deyresston befindet sich, ostwärts verlagert, über Mittel.
europa, ibr Minimum don 750 mm Dochdrudgebiet über 768 mm gedrungen, ein ebensolches lie
2
gebiet unter 780 mm ist über Island berangejogen. sist das Wetter rubig und ziemlich trübe bei
Süden geringer Wärmenänderung und Regen
trocken und etwas wärmer.
im
allen;
mm. liegt über Südnorwegen; ern ift über die britischen Inseln vor. über Innerrußland. Ein Tiefdruck.
In Deutschland Nordweften und im Osten ift es
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Mitteilungen des Löntgltcken STe. Db serdatoriumt Stndenberg bei Serke der d Fentlicht dem Serltner Derter buen Ballonanfstieg dom 26. Augrft TRM 6 be m Borat
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