1909 / 201 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Aug 1909 18:00:01 GMT) scan diff

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mann in Coesfeld, klagt gegen den Metzger Werner Niemerg, früher in Coesfeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter von der Klägerin deren Besitzung, Münsterstraße Nr. 16 zu Coesfeld, für den lil hen Mietzins von 759 M gemietet habe und mit der Rate für die Zeit vom 1. Juli bis 1. Oktober 1908 mit 375 0 im Rückstande sei, mit dem Antrage, der Klägerin 300 ƽ nebst 40/0 Zinsen von 187,50 4 seit 1. Juli 1908 und von 112,50 M seit 1. Oktober 1908 zu jahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtggericht in Coesfeld auf den 11. No⸗ vember 190909, Vormittags 9 Uhr. ee, Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aug—⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Coesfeld, den 21. August 1909.

Stroetmann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 46705 Oeffentliche Zustellung.

Die Witwe Auguste Doblum in Elbing, Gruben⸗ hagen 7, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lazar in Elbing, klagt gegen den Bäckermeister Ferdinand Lenuweit, früher in Elbing, jetzt unbekannten Auf- enthalts, unter der Behauptung, der Beklagte sei Eigentümer des Grundstücks Elbing 1 Nr. 461 Band XVII Blatt Nr. 385; im Grundbuche dieseg Grundstücks stehe in Abteilung III Nr. 16 für die Klägerin eine Hypothek von 3000 S nebst hoo Zinsen, zahlbar in vierteljährlichen Nachtragsraten, und nach . Kündigung rückzahlbar, für ein von der Klägerin in gleicher Höhe gewährtes Dar⸗ lehen eingetragen; die Hypothek sei dem Beklagten am 1. April 1909 zur Rückjahlung gekündigt worden, die Rückzahlung des Kapitals sei noch nicht erfolgt; der Beklagte verschulde ferner die Zinsen für die Zeit seit dem 1. April 1909, mit dem Antrage, den Beklagten koftenpflichtig zu verurteilen: 1) an die Klägerin 5o/g Zinsen von 3000. seit dem 1. April bis 1. Jull 1909 sowie am 1. Oktober 1909: 3000 S nebst 5o / Zinsen seit dem 1. Juli bit 1. Oktober 1909 zu zablen; 2) wegen dieser Forde ˖ rungen die Zwangsvollstreckung in das ihm gehörige Grundstück Elbing 1 Nr. 461 zu dulden, 3) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll—⸗ streckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ strelts vor die 1. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Elbing auf den 29. Oktober 1909, Vormittags 9uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelafsenen An- walt zu bestellen. Die Sache ist zur Feriensache erklärt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 2. O. 408. 09.

Elbing, den 23. August 19909.

Dubinski,

Gerichtsschreiber des Könialichen Landgerichts.

46686 Oeffentliche Zustellung.

Die Höchster Möbel. Industrie G. m. b. H., In⸗ baber J. Burkhardt, G. Passold, K. Schwarz und A. Schwarz ju Höchst a. M., Prozeßbevoll mächtigte: Rechtsanwaͤlte Justizrat Dr. Hassel und Dr. Jung in Frankfurt a. M., klagt gegen den A. Zimmer⸗ mann, früher jzu Frankfurt a. M., Habsburger⸗ allee 19, jetzt unbekannt wo abwesend, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte Akieptant des Wechsels de dato Höchst . M., den 3. Juli 1909, über 250 M sei, mit dem Antrage, den Beklagten ju verurteilen, an Klägerin 250 S6 nebft 6o / 9 Zinsen seit 4. August 1909 und 7, 40 M Wechselunkosten zu jahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Königliche Amtsgericht, Abt. 46, in Frankfurt a. M. auf den 20. Dezember 1909, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 23, Hauptgebäude. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 45 D 101609.

Frankfurt a. M., den 21. August 1909. Der Gerichtsschreiber 26 e . Amtsgerichts.

46688 Oeffentliche Zustellung.

Die National Registrler Kassen Gesellschaft m. b. He, vertreten durch ihren Geschäftsführer Wark, in Berlin, Alte Jakobstraße Nr. 143, Prozeßbevoll⸗ maͤchtigte: Rechtgzanwälte Dr. Bruno Saenger und Dr. Goldstrom in Berlin, Königstraße Nr. 38, klagt egen 1) Ernst Schmidt, 2) dessen Ehefrau, beide rüher in Wanne, jetzt in Amerika wohnhaft, unter der Behauptung, daß die Beklagten der Klägerin für eine National Registrierkasse die Summe von 100 40 schulden, mit dem Antrage, die Beklagten zu ver⸗ urteilen, darin ju willigen, daß von dem zur Sache H. J. 1934 (Sprnalmanzal Band 174 Seite 207) bei der Königlichen Regierungshauptkasse ju Arns— berg hinterlegten Betrage von 2141,A78 M der Be⸗ trag von 100 M an die Klägerin ausgejahlt wird. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtgsgericht in Gelsenkirchen auf den 5. De zember 1909, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gelsenkirchen, den 14. Juli 1909.

Sauer, Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(46702) Oeffentliche Zusteilung.

Die Ostbaak für Handel und Gewerbe in 9 Aktiengesellschaft, Prozeßbevollmächtigte: echts⸗· anwälte Justizrat A. und W. Herzfeld in Halle a. S., klagt gegen den Landwirt J. Klemm in Haynrode, dann in Charlottenburg, jitzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des Wechsels vom 25. Mar; 1909 über 1228,54 MS, fällig am 2. Juli 1909, zahlbar: Reichsbankftelle Halle a. S., falls für die Ostbank: bei der Bank für Handel und Industrie, Filiale Halle a. S., und der Protesturkunde vom 3. Juli 19 9 mit dem Antrage, den Beklagten als Gesamtschuldner mit der am 28. Juli 19099 bereits verurteilten Firma Pietsch u. Jädtke in Köaigsthal hei. Johan lͤberg (D. Pr.) ju verurteilen, an die Klägerin 1228,64 M nebst 6 0, Zinsen seit dem 3. Jult 1909 und 19,10 6 Wöcchselunkosten zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Kammer für Hindelt sachen deg Königlichen Land- gerichts ju Halle 4. S. auf den 29. Oktober 1909, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S, den 23. August 1909

n, ,, . Ldger. Assist., als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(46451 Oeffentliche Zustellung und Ladung.

In Sachen Stäb, Leonhard und Katharina, Oekonomengeheleute in Pfuhl, Kläger, vertreten durch Rechtganwalt Rauh in Memmingen, gegen Preßmar, Martin, in Donursville (Nordamerika), Presß mar, Katharina und Magdalena, ledig, volljährig, letztere beide früher in Mannheim, nun unbekannten Aufent- halts, Beklagte, wegen Löschung, hat das Kgl. Land⸗ 6. Memmingen Zivilkammer die offent⸗ iche Zustellung der Klageschrift des Rechtganwalts Rauh dahler vom 9. Junt 1909 bewilligt. Zur Verhandlung in dieser Sache ist Termin anberaumt auf Mittwoch, 24. November 1999, Vor⸗ mittags Sz Ühr, im Sitzungasaale Nr. 34 des Kal. Landgerichts Memmingen. Zu diesem Termine ladet der klägerische Anwalt die Mitbeklagten Katha⸗ rina und Magdalena Preßmar mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Vertreter wird den in der Klage vom 9. Juni 1909 enthaltenen Antrag stellen, dahin gehend: Kgl. Landgericht Memmingen wolle erkennen: J. Die Beklagten werden verurteilt, in die Löschung der ju ihren Gunsten auf dem An⸗ wesen der Kläger Haug. Nr. 7 in Pfuhl, bestehend aus Plan. Nr. 568, 758 a, b, 868, 961, 1349, 2313 a, b, 25a u. b der Steuergemeinde Pfuhl nebst Gemeinderecht und eingetragen im Hppothekenbuch für Pfuhl Bd. X S. 429, sowie auf dem Grund⸗ stück Plan Nr. 1821 der Steuergemeinde Pfuhl des DOekonomen Christian Diepold in Pfubl, eingetragen im Hypothekenbuche für Pfuhl Bd. X S. 454, ein- etragenen Muttergüter, Auzfertigungsansprüche und

ohnunggrecht einzuwilligen, und jwar: a. Martin Preßmar, b. 6. Katharina und Magdalena Preßmar in die Löschung der für jede der beiden eingetragenen je 300 Muttergut, 460 Æ Ausfertigung ansprüche und je des Wohnungsrechtes im jährlichen Anschlag von je 20 S. II. Die Beklagten haben samtver⸗ bindlich die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der bisher erwachsenen außergerichtlichen Mahn und Recherchekosten im Betrag von 10 M 50 9 zu be⸗ zahlen. III. Das Urteil wird gegen Sicherheits⸗ leistung für vorkäufig vollstreckbar erklärt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die z. Zt. aufenthaltsunbekannten Beklagten Katharina und Magdalena Preßmar wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Memmingen, den 21. August 1909.

Gerichstschreiberei des Kgl. Landgerichts. (L. S.) Mozart, Kgl. Sekretär.

46706 Oeffentliche Zustellung.

Die Bierbrauerei Mörot frores zu Fentsch, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtganwalt Fitzau in Dieden⸗ hofen, klagt gegen den früheren Gastwirt Renoir und dessen Ehefrau, Angelika geb. Düval, früher in Oetringen, jetzt unbekannten Aufenthaltg, unter der Behauptung, daß ihr die Beklagten für auf Be⸗ stellung gelleferte Waren den Betrag von 343, 46 46 verschulden, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung dieses Betrages nebst 4009 Zinsen seit dem Tage der Fälligkeit 30. Jult 1909 kostenfällig zu verurteilen und das Urteil gegen Sicherheit für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären. Die Klägerin ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Metz auf den 25. November 1909, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszjug der Klage bekannt gemacht.

Metz. den 23. August 1909.

Gerichtaschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.

46447 Oeffentliche Zustellung.

1) Der Geheimsekretär im Ministerlum der öffent⸗ lichen Arbeiten Armin Franke in Wilmersdorf bei Berlin, 2) der Hotelbesitzer Karl Franke in Berlin, Königgrätzerstraße, 3) Frau Buchdruckereibesitzer Marie Lieferenz, geborene Franke, in Teuchern, im Beistande ibreg Ehemanns, des Buchdruckereibesitzers Otto Lieferenz in Teuchern, Prozeßbevollmächtigter: Justiz-⸗ rat Dr. Sturm in Naumburg a. S., klagen gegen den Gasthofsbesitzer Heinrich Lätsch in Teuchern unter der Behauptung, Beklagter habe die am 1. April 1909 fällig gewesenen Zinsen der im Grund⸗ buch von Teuchern Band IX Blatt 373 komb. Ab⸗ tellung III Nr. 8 eingetragenen Hypothek von 5000 M nicht pünktlich gezahlt, mit dem Antrage, 1) den Be⸗ klagten kostenpflichtia zu verurteilen, an die Kläger fünftausend (5000) Mark zu zahlen bei Vermeidung der Zwangevollstreckung, ingbesondere der Zwangs⸗ vollstreckeng in den im Grundbuche von Teuchern Band IX Blatt 373 komb. verjeichneten Grundbesitz, 2) das Urteil gegen Sicherbeitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Be⸗ klagten von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreitz vor die zweite Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Naumburg a4. S. auf den 9. Owtftober 1909, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte jugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Naumburg a. S., den 20. August 1909.

Francke, Aktuar, als Gerichtsschreiber deg Königlichen Landgerichts.

46701] Oeffentliche Zustellung einer Klage.

Nr. 7939. Der Kläger Albert Gichin, Wirt jum Rheinischen Hof in Offeaburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Günzburger hier, klagt gegen den Privatier Josef Schwab in Mühlenbach (Kinzig⸗ thal), zurjeit unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger J. für die Zeit vom 1. Januar bis 15. August 1908 für Logis, Mittagessen den Gesamtbetrag von 227 4, II. aus weiterer Zehrung aus den Monaten Januar bis Juli 1908 den Gesamtbetrag von 259 4 15 5 schulde, mit dem Antrage auf Zahlung von 486 4A 15 nebst 40;!0 Zins vom Klagjustellungstage. Der kläg. Vertreter ladet den Beklagten jzur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die jweite Zwwil⸗ kammer des Gr. Landgerichts in Offenburg auf Freitag, den 5. November 1909, Vormitt. H Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Ausjug der Klage bekannt gemacht.

Offenburg, den 23. August 1909.

Der Gerichtsschrelber des Gr. Landgericht: (Unterschrift).

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen c.

46499 Bekanntmachung.

3100 t abgängige Schienen, g zwellen ze. sollen öffentlich verkauft werden. Termin dafür ist auf den 9. September 1909, Vormittags 119 Uhr, sestgesetzt, und sind mit entsprechender Aufschrift versehene An⸗

ebote bis zu diesem Zeitpunkte, verschlossen und porto⸗ 9 an ung einzureichen. Zuschlagsfrist 21 Tage.

Die Verkaufgunterlagen liegen in unserem Rechnungt⸗ bureau, Zimmer 14 unseres Verwaltungsgebäudes zu Saarbrücken 2 (Bahnhof), aus und werden gegen e, e, Einsendung von einer Mark (in bar, nicht z 5 vom Rechnungsbureau abgegeben.

Saarbrücken, den 21. August 1909.

Königliche Eisenbahndirektion.

4 !

5) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.

Die Belanntmachungen üher den Verluft von Wert⸗ vapieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.

(46620 Genehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Be⸗ trage von 1 300 000 MS, in Buchstaben Einer Million dreihunderttausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zur Ausführung von Straßen⸗ und Schulbauten, jur Erweiterung der Kanalisationg⸗ anlagen sowie der Gag⸗ und Wasserleitungen, zum Umbau des Ofen⸗ und Kesselhauses der Gaganstalt, zum Bau eimer Markthalle und eines Volksbrause⸗ bades, zur Herstellung einer Kläranlage und jur Ein⸗ richtung von Bedürfnisanstalten sowie zu sonstigen baulichen Veränderungen und Neueinrichtungen auf der Saalburgwirtschaft, zur Erschließung von Bau⸗ gelände, zur Dotierung des Grunderwerbtfonds und des Betriebtfonds der Stadtkasse, zu Um und Er⸗ weiterungsbauten im Bereiche der Kur⸗ und Bade⸗ verwaltung und zur Deckung von Mehrausgaben der Anleihe vom Jahre 1992.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, mit 35 bis 40/0 jährlich ju verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung jähr⸗ lich wenigstens mit 250; des Kapitals, unter Zu⸗ wachs der Zinsen von den getilgten Schuld verschreibungen, halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres mit der Maßgabe zu tilgen, daß die erstmalige Tilgung spätestens am 1. Juli 1910 erfolgt. Der Stadt steht jedoch das Recht ju, big zum 31. Dezember 1919 die bis dahin fälligen Tilgunggraten nebst deren Zinsen und Zinseszinsen zu einem der Aufsicht des Königlichen Regierungs« präsidenten in Wiesbaden unterworfenen Fonds an⸗ zusammeln, der am 1. Januar 1920 in voller Höhe jum Ankauf oder zur Auslosung von Schuldver⸗ schreibungen zu verwenden ist.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichg⸗ und Königlich Preußischen Staats. anzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 7. August 19039.

Der Der ,. Minister des Innern. n Vertretung: In Vertretung:

Michaelis Holtz.

FM. I. 15 66i. II. lo od4. M. d. J. IV. b. 5173. Provinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. Schuldverschreibung der Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe Ausgabe, Buchstabe Nr

S Reichswäͤhrung.

Ausgefertigt auf Grund der mit , Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanjen und des Innern vom ten August 1909 (Deutscher Reicht und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom .... ten 1909).

In Gemäßheit des von dem Bezirksausschusse des Regierunggsbezirks Wiesbaden genehmigten Beschlusses der städtischen Körperschaften vom 7. und 11. Mai 1908 wegen Aufnahme einer Anleihe von 1 300 000 bekennt 65 der Magistrat der Stadt Homburg v. d. Höhe durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von S, welche mit Prozent jährlich zu verzinsen it .

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch e ng aus zulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres mit der Maßgabe getilgt, daß die erst⸗ malige Tilgung spätestens am 1. Juli 1910 erfolgt. Zu diesem Zweck wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 250/90 des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Der Stadt steht jedoch das Recht ju, big zum 31. Dezember 1919 die bis dahin fälligen Tilgungsraten nebst deren Zinsen und Zinseg⸗ jinsen ju einem der Aufsicht des Königlichen Re— gierungspräsidenten in Wietzbaden unterworfenen Fonds anzusammeln, der am 1. Januar 1920 in voller Höhe zum Ankauf oder jur Autlosung von Schuldverschreibungen zu verwenden ist.

Die Auglosung geschieht im Monat jeden Jahres. Der Stadt bleibt indessen das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu ö.

oder auch sämtliche noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungestocke zujufübren.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge . des Terming, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Veutschen Reichs⸗ und

Königlich Preußischen Staatganzeiger, in dem Amtg. blatte der Königlichen Regierung ju Wiesbaden und in dem Kreisblatt für den Obertaunugkreis. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuld- verschrelbungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt emacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, o wird an dessen Stelle von dem Magistrate mit Genehmigung des Königlichen Regierungz⸗ präsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

dis ju dem Tage, an welchem hierngch das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am n heute an gerechnet, mit verzinst.

Die Auszahlung der in und des Kapitals er⸗ folgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bejlehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse in Homburg vor der Höhe, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Faͤlligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗

ereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗

kor en Zinsscheine der späteren Fälligkeits termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der 3 aus dieser , Kverschrelbung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückjahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. Er⸗ folgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Borlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mik dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung ab⸗ handen gekommener oder vernichteter Schuldver⸗ schreibungen erfolgt nach Vorschrift der 55 1004 ff. der Zivilprozeßordnung.

Zinsscheine können weder ,,. noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust dor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Maglstrate anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zingscheine gegen Quittung ausgejahlt werden. Der Anspruch ift ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magli⸗ strate jur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die ge⸗ richtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der 61 erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier

ahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis jum Schlusse des Jahres auszugeben; die ferneren Zinsscheine werden für = jährliche Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Homburg vor der Höhe gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckken Erneuerungsscheins, sofern nicht der 3 . der e e g rel ns beim Magistrate der Ausgabe Hi g. en hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung aus- gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherung der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadtgemeinde Homburg v. d. Höhe mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Vessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unier unserer Unterschrift erteilt.

omburg vor der Höhe, den.. ten Stadtsiegel.) Ver Magistrat.

(Unterschriften des , ,, , . und eines jweiten Maglstratemitgliedes.) Ausgefertigt:

(Gigenhändige Unterschrift des damit von dem

agistrate beauftragten Kontrollbeamten.)

Probinz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. Zinsschein te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadtgemeinde Hom⸗ burg vor der Höhe . . . te Ausgabe, Buchstabe ... über... M ju . . . Prozent Zinsen

, .

Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom .. . . ten ab die m. der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom ... ten .... bis... ten

mit „S .. 8 bei der Stadtkasse in Homburg vor der Höhe.

Homburg vor der Höhe, den .. ten .. . . 19.

Der Magistrat.

(Unterschriften des Magistratgdirigenten und eines jweiten Magistratsmitglieds.) (Trockenstempel dez Stadtsiegels.)

Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinganspruch fällig ge⸗ worden ift, wenn nicht der Iinsschein vor dem Ab⸗ laufe dieser Frist dem Magistrat zur Einlösung vor⸗ gelen wird. Erfolgt die Vorlegung, so ve hr der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchg aus der

Urkunde gleich.

Proplnz Hessen⸗Nassau. Regierungsbezirk Wiesbaden. Erneuerungsschein

für die Zinsscheinreihe Nr zur Schuld⸗ verschreibung der Stadtgemeinde Homburg vor der Höhe, . . . te Ausgabe, Buchstabe . . Nr. ...

Der Jnbaber lesecg zäh empfungt geten

er Inhaber dieses eines empfän eg

dessen Rückgabe zu der obigen Gch l e fhre , die ... te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre 19 .. bis 19. . nebst Erneuerungsschein bel der Stadt⸗ kasse in Homburg vor der Höhe, sofern nicht der In⸗ haber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieseß Scheineg werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungeschein dem Inhaber der Schulbverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorleg.

Homburg vor der Höhe, den ten

Der Magistrat. (Mnterschrlften des Magistratgvirigenten und eines jwelten Magistrats mitglied.) (Trockenstempel des Stadtsiegelts.)

Jabbgo! Genehmigung urkunde,

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des 8795 deg Bürgerlichen Gesetz, buchz und des Artikels 3 der Königlichen Verordnung jur Ausführung des Bürgerlichen ie, , vom I6. November 1899 der Stadt Leer im Reglerunga⸗ beiirk Aurich die Genehmigung jur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis jum Be⸗ trage von 164 S6, in Buchstaben

Eine Million Sechghundertfünfundvierzig Tausend Mark behufs Beschaffung der Mittel jum Ausbau deg Hafens, zur Erweiterung det Gas. und Wasserwerks sowie jum Ankauf von Grundstücken.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster autzufertigen, mit vier Prozent jährlich zu veriinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlofung vom J. April 1912 ab jährlich mit ein und einviertel Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreihungen, zu Ulgen.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Fuͤr die Befriedigung der . der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen.

Berlin, ö. 9. Juli 1909.

er Der Finanzminister. Minister des Innern. Im Auftrage: Im Auftrage: Foer ter. v. Herrmann. Fin. Min. II S264. I. 11740. Min. d. J. Vb hbo2s.

Provinz Hannover. Regierungsbezirk Aurich. Schuldverschreibung

der Stadt Leer, .. 9 Auggabe, Buchstabe ....

r S6 Reichswährung.

Auggefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗

mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der inanzen und des Innern vom

Deutscher Reichs u

anzeiger vom ... t

In Gemäßheit der von dem Bezirksausschuß des Regierungebezirks Aurich genehmigten Beschlüsse der städtischen Kollegien der Stadt Leer wegen Aufnahme einer Anleihe von 1 645 000 Æ, in Worten: Eine Million Sechghundertfünfundoierzig Tausend Mark, bekennen sich Magistrat und Bürgervorsteherkollegium der Stadt Leer namens der Stadt durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Glaͤubigers unkündbaren Darlehngschuld von „, welche mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist. .

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplan durch Einlösung auszulosender Schuld—⸗ verschrelbungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ chreibungen vom 1. April des Jahres 1912 ab pätestenz bis zum Schlusse des Rechnunggjahres 1948 getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungg⸗ stock gebildet, welchem jährlich wenigstens 11 5 des ursprünglichen Anleihekäapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldberschreibungen zuzuführen sind. Die Auzslosung geschieht in dem Monat jeden Jahrezs. Vor dem 1. April 1912 kann die Anleihe abgesehen von der stattfindenden jährlichen regelmäßigen Tilgung seitens der Stadt weder ganz noch teilweise gekündigt werden. Vom 1. April 1912 ab bleibt der Stadt jedoch das Recht vorbe⸗ halten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuld⸗ verschreibungen auf einmal ju kündigen. Die durch

die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls

dem Tilgungsstock zujuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld derschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Terming, an welchem die Rückjahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen Reichs. und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung

zu Aurich und in den Lokalblättern der Stadt Leer.

Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von

Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dieses unter

Angabe des Betrages der angekauften Schuldver⸗

schreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher

Weise bekannt zu machen. Geht eins der vor⸗

bezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle

von dem Magistrat mit Genehmigung des König—

lichen e, , n ngen. ein anderes Blatt be⸗ m

mmt. Bis ju dem gase an welchem hiernach das

Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjäbrlichen Terminen, am 1. Oktober und 1. April, mit vier Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals ing⸗ 1493 1567 1570 1573 1677 1830 1863 1943 2075 2147 2162 2209 2212 2224 2233 2268 2289 2302 2310 2373 2445 2509 2609 2613 2615 2694 2793 2890 2942 3024 3123 3160 3188 3197 3316 3458 3495 3518 3531 3565 3683 3700 3811

erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen scheine bestehungswelse dieser Schuldverschreibung, bei der Kämmereikasse der Stadt Leer oder bei den

Bankhãaͤusern und jwar auch

in der nach dem Eintritte des Fälligkeitgterminz folgenden Zeit. Mit der zur e, ,. des Kapitals , Schuldyerschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ leitstermine zurückzullefern. Für die fehlenden Zinz⸗ scheine wird der Betrag vom Kapital abgejogen. Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldver⸗ ee en vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Magistrat zur 8 vorgelegt wird. die Vorlegung, so verjäͤhr Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Vorlegung steht die gerichtliche An spruchs aus der Urkunde gleich. ei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist dier Jahre. Sie beginnt für

Der

verschreibung der Stadt Leer,. Buchstabe Nr

Erfolgt t der Anspruch in zwei

Zinsscheine mit dem

Quittung autzgejahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ geschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem agistrat jur Einlösung vorgelegt oder der 5 aus dem Scheine gerichtlich geltend ge— ma

t worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung

oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ab⸗ 6 der Frist erfolgt ist. Der Änspruch verjährt n vier

Jahren. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjähr⸗

liche Zingscheine big zum Schlusse des Jahre

ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für . Zeiträume ,. . . ö. e . . von Zins⸗ einen erfolgt bei der mmere d t Leer oder 19 den Bankhäusern ö

Leer, den.. ten 1 Der Magistrat. (Name deg Bürgermeisterg.) Trockenstempel des

Magistrats. Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Magistrat beauftragten Kontrollbeamten.)

Regierungsbezirk Aurich. ein

te Reihe

zu der Schuldverschreibung der Stadt Leer, te Ausgabe, Buchstabe ... . Nr. . . . . Über 66 Prozent Zinsen über

Der Wortführer des Bürgervorsteher⸗ kollegiums. (Name des Wortführers.)

Provinz Hannover.

Der Inhaber dleses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom ... ten big ... ten mit M60 . . 8 bei der Kämmereikasse der Stadt Leer oder den Bankhäusern

Leer, den. 5 Der Magistrat. Der Wortführer (Name des Bürgermeisters) des Bürgervorsteher⸗ Trockenstempel des kollegiumg. Magistrats. (Name des Wortführer.) Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinganspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser 61 dem Magistrat zur Einlösung vorgelegt wird. rfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungtz= frist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltend⸗ machung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. Provinz Hannober. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe zur Schuld⸗ te Ausgabe,

Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen

Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die

.... te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre von 198. . bis 19 .. nebst Erneuerungsschein bei der Kämmereikasse der Stadt Leer oder den Bankhäusern sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem In⸗ haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Leer, den.. ten 2 Der Magistrat. Der Worsfführer (Rame deg Bürgermeisterg.) des Bürgervorsteher⸗ Trockenstempel des kollegiums. Magistrats. (Name des Wortfũhrert.)

44323 30/0 Anleihe S der Stadt Frankfurt a. M. 20. Ziehung: 10. August 1909; Augjahlung: I. Dez. 1909. Gezogen wurden: Zu 2060 4: Nr. 25 48 105 115 138 400 505 561 570 639 654 688 698 726 829 841 844 894 1003 1076 1157 1221 1241 1246 1267 1338 1356. Zu 1000 MS: Nr. .

5

3291

3833. Zu 500 ½ é: Nr. 3954 4031 4068 d070

4240 4386 4392 4396 4437 4537 48539 4568 4581 4685 4660 4689 4702 4742 4759 4781. Zu 2090 M: Nr 4903 5051 5088 5106 544 5178 5269 5284 5329 5400 5508 5561 5565 5622 5625 b642 5656 56b7 5768 5793 5862 5887.

Noch nicht eingelöft: Aug der 18. Verlosung per 1. Dejember 1907: Nr. 317 5303. Aus der 19. Verlosung per 1. Dejember 1908:

Nr. 1238 1299 1768 2340 4124 4205 4283 4698 4824 4945 4998.

Die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zu

eltendmachung des den vorgenannten Ausjahlungtzterminen erfolgt, können gegen 6 örigen

ückgabe der Schuldverschreibungen nebst zu⸗ insschelnen (Coupons) und Erneuerungs⸗ cheinen (Talons) bei der Stadthauptkasse Frank⸗=

Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung furt a. M. erhoben werden.

bestimmte . eintritt. Das Au

Bei dieser Gelegenheit machen wir die Besitzer

gebot und die Kraftlogerklärung abhanden von Frankfurter Stadtobligationen auf das beim

gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen Rechneiamt eingerichtete Stadtschuldbuch aufmerkfam. erfolgt nach Vorschrift der S5 1004 ff. ber Zivil. Schuldverschreibungen der Stadt Frankfurt a. M.

prozeßordnung.

kraftlog erklärt werden. Inhaber von vor dem Ablau

können unter Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für in dag Stadischuld buch Doch wird dem bisherigen Stadt besorgt algzdann die gesamte Verwaltung der insscheinen, welcher den Verlust hinterlegten Stadtobligationen, einschließlich Kon⸗ der vierjährigen Vorlegungsfrist trolle der Verlosung, Uebermittlung der

lnterlegung bei der Stadthauptkasse eingetragen werden. Die

insen usw.

bei dem Magistrat anzeigt, nach Ablauf der' Frist Auf Antrag wird aus den fälligen Zinsen auch die

der Betrag der

angemeldeten Zingscheine gegen Zahlung der Steuern bewirkt.

Reglerungsbenrk Aurich.

Verwaltern von Kassen⸗, Mündel, Stiftungs⸗ und ähnlichem Vermögen ist die Benutzung des Stadt⸗ schuldbuchs von ganz besonderem Vorteil. Ueber den Inhalt des Schuldbuchs ist das gesamte mitwirkende Personal diensteidlich zu strengster Geheimhaltung verpflichtet. Die Gebühr ist eine einmalige und be⸗ trägt 50 8 für je 1000 S. Nähere Auskunft . Stadthauptkasse, Rathaus Nordbau, Pauls⸗

atz 9.

Frankfurt a. M., den 10. August 1909.

Magistrat. Rechneiamt.

46495 Bekanntmachung.

Auf Grund des Pripilegs vom 29. Mai 1888 sind folgende Stücke der Anleihe der Stadtgemeinde Spandau IV. Ausgabe ausgelost worden:

Buchstabe A: à 500 M Nr. 72 80 85 199 203 204 205 321 336 384 420 474 502 525 563 56h 570 und 794.

Buchstabe : à 200 Nr. 2 10 28 30 61 74 88 140 142 155 169 und 209.

Die Inhaber der angegebenen Anleihescheine wollen am 1. Oktober 19909 bei unserer Stadthauyt⸗ kaffe Kapital nebst Zinsen gegen Rückgabe der An⸗ leihescheine in Empfang nehmen.

Die Verzinsung hört mit dem 1. Oktober 1909 auf. Gleichjeitig erinnern wir an die Einlösung folgender bisher nech nicht eingelöster Stücke:

Zum 1. Oktober 1908:

Lit. A Nr. 527 à 500 .

Lit. B Nr. 309 à 200 .

Spandau, den 20. August 1909.

Der Magistrat.

(46496 Bekanntmachung.

Von der zur Erbauung des Schlachthofes und der Erweiterung der Gazanstalt aufgenommenen V. An- leihe sind für das Rechnunge jahr 1909 folgende Stücke ausgelost worden:

Buchsftabe A: 5 8 98 123 268 270 273 283 443 499 3 1000 az;

Buchstabe M: 602 603 607 620 715 721 729 735 764 769 784 793 934 935 1025 1065 1134 1184 1231 1292 1350 à 500 v;

Buchstabe O: 1427 1454 1499 1591 1610 1619 1652 1684 1749 à 200 .

Die Inhaber der angegebenen Anleihescheine wollen am H. Oktober 1909 bei unserer Stadthaupt⸗ kaffe Kapital und Zinsen gegen Rückgabe der An— leihescheine in Empfang nehmen. Die Verzinsung hört mit dem 1. Oktober 1909 auf.

Gleichjeitig erinnern wir an die Einlösung folgender, bisher noch nicht eingelöfter Stücke:

Zum 1. Oktober 1906:

Lit. B Nr. i235 à 55 HM,

Lit. O Nr. 1441 u. 1592 à 200 .

Zum 1. Oktober 1907:

Lit. A Nr. S0 à 1000 A,

Lit. GO Nr. 1567 à 200 .

Zum 1. Oktober 1908:

Lit. A Nr. 58 à 1000 M,

Lit. B Nr. 608 1274 u. 1330 à 500 .

Syandau, den 20. August 1909.

Der Magistrat.

(46498 Bekanntmachung.

Bei der heute nach Maßgabe der S5 39 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 wegen Errichtung von Rentenbanken sowie des § 6 des Gesetzes vom 7. Juli 1891, betreffend die Beförderung der Er⸗ richtung von Rentengütern, im Beisein eines Notars und der Abgeordneten der Propinzialvertretung statt⸗ gehabten öffentlichen Auslosung Pommerscher und Schleswig Holsteinscher o/ iger Renten⸗ briefe 6 die in nachfolgendem Verzeichnisse aufge⸗ führten Nummern gejogen worden. Sie werden den Besitzern mit der Aufforderung gekündigt, den Kapital⸗ betrag gegen Quittung und Rückgabe der ausgelosten Rentenbriefe mit den dazu i n. gieße en Reihe III Nr. 5/16 nebst Erneuerungsscheinen vom 2. Januar 1910 ab in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in unserem assenlokale, Augusta⸗ platz Nr. h, oder bei der stöniglichen Renten⸗ bankkafse zu Berlin Klosterstraße 761 in Empfang zu nehmen. Vom genannten Tage ab hört auch die Verzinsung dieser Rentenbriefe auf.

Inhaber von ausgelosten und gekündigten Renten⸗ briefen können die einzulösenden Rentenbriefe unter Beifügung einer vorschriftsmäßigen Quittung durch die Post an unsere Kasse einsenden, worauf auf Verlangen die Uebersendung des Barbetrageg auf gleichem Wege auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolgen wird.

Auslosung am 19. August 1909.

Auszahlung vom 2. Januar 1910 ab bei den Königlichen Rentenbankkassen zu Stettin und Berlin.

4. Rentenbriefe der Provinz Pommern.

E zu 3000 M 37 Stück Nr. 92 186 253 305 414 479 543 929 1208 1438 1490 1500 1569 1716 1767 1788 1824 1959 2058 2160 2213 2359 2686 3145 3289 3369 3438 3509 3594 3637 3693 3707 3823 3917 4052 4350 4860.

Lit. N ju 1500 M 16 Stück Nr. 157 228 292 551 559 806 871 994 1125 1197 1654 1784 1829 2059 2077 2190.

Lit. N zu 300 M 22 Stück Nr. 93 298 372 486 593 656 707 858 1050 1133 1146 1427 1652 1656 1701 1747 1785 1866 1872 1932 2481 2484.

Lit. O zu 75 M 21 Stück Nr. 95 112 242 270 318 361 423 494 531 596 610 681 692 707 709 760 806 874 949 953 1015.

Lit. P u 80 M 18 Stück Nr. 83 96 109 128 134 188 240 245 248 280 284 289 298 333 338 345 354 355

II. Rentenbriefe der Provinz Schleswig⸗

Solstein.

Lit. L zu 3000 „M 14 Stück Nr. 34 127 172 196 317 328 415 534 541 563 666 673 833 929.

Lit. M zu 1500 5 Stück Nr. 46 49 94 174 285.

Lit. N zu 300 M 12 Stück Nr. 335 345 395 407 604 656 672 693 724 727 760 771.

Lit. O ju 75 K 15 Stück Nr. 98 180 206 207 235 268 339 419 446 453 467 506 519 580 595.

Lit. P zu 30 M 15 Stück Nr. 54 65 75 114 1655 171 194 208 239 243 263 305 314 323 359.

Stettin, den 19. August 1969.

stönigliche Direktion der Rentenbank.

2

146717

Zeichnung au

t 10 000 9000 S6 Z3isa oo Hessische Staatsanleihe vom Jahre 19909, Serie III.

In Gemäßheit der Bekanntmachung des Großherzoglich Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 16. Juli 1909 emittiert die Großherzoglich Hessische Regierung für Eisenbahnzwecke 2 .

Die Anlelhescheine lauten auf d , n . A e Anleihescheine lauten auf den Jahaber und sind in Abschnitte von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 M eingeteilt. Die Zinsscheine sind am 2. Januar und 1. Jul fällig, der erste am 2. r

Staatganleihe im Nominalbetrage von

1910, und in Darmstadt, Berlin und Frankfurt a. M

die kostenfreie Ausgabe neuer Couponsbogen.

iahlbar gestellt; an denselben Plätzen erfolgt auch

Die Tilgung des Schusdkapttals erfolgt in der Art, daß die jeweilig durch den Hauptvoranschl der Staatseinnghmen und ausgaben hierfür zu bestimmenden Mittel jum Änkaufe . n

Anzahl von Schuldverschreibungen verwendet werden.

Dem Staat bleibt das Recht vorbehalten, die im

Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen oder einen belieblgen Teil derselben auch jur Einlösung mittels

Barjahlung des Nennbetrags mit vierteljährlicher Frist zu kündigen.

Die zur Rückjahlung gelangenden

Schuldverschreibungen sind an denselben Plätzen zahlbar wie die Eoupons.

Die Schuldyerschreibungen dieser

nleihe können in Buchschulden des Staates des Hessischen ehe r n . umgewandelt werden. . .

Die Eintragung erfolgt gebährenfrei.

Alle diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen sind in der Darmstädter Zeitung, im Reichs⸗ anzeiger sowie außerdem in je einem Blatte in Berlin und Frankfurt a. M zu veröffentlichen.

Die Notierung der Anleihe an den Börsen ju Berlin und Frankfurt a. M. wird beantragt werden.

Von der vorstehenden Anleihe wird ein Betrag von 1 500 00 M durch Schuld bucheintragung

. 10 990 000 4 haben wir übernommen und legen sie unter nachstehenden Bedingungen jur Zeichnung auf:

begeben; restliche

Die Zeichnung findet statt

Dienstag, den 31. August d. J.

in Berlin Darmstadt ! Frankfurt a. M. Gießen Mainz Offenbach a. M.

bei unserem Hause, dem Bankhause Ferdinand Sander, der Mitteldeuischen Creditbank,

ö Allgemeinen Eisãssischẽn Bankgesellschaft Filiale Mainz. . . an J

= rm er e während der bei jeder Stelle üblichen ane m ener ilch w

Filiale Gießen,

Früherer Schluß der Zeichnung bleibt vorbehalten.

Anmeldunggformulare sind bei den Zeichenstellen erhaltlich. Der Zeichnungspreis beträgt O8, T8 o /g zuzüglich der Stückinsen vom 1. Juli d. J. big zum

Abnahmetage. gticha nate um Fog, also auf 93,50 00.

Für Beträge, die zur Eintragung in das Staatgschuldbuch bestimmt sind, ermäßlgt sich der

ei der Zeichnung ist eine Kaution von Ho des Nominalbetrages in bar oder Effekten zu hinterlegen, die die Zeichenstelle als zulassig erachten wird. ; e m, Die Zutellung, welche dem Ermessen der einzelnen Zeichenstellen überlassen bleibt, erfolgt sobald

wie möglich nach Schluß der Zeichnung.

Die Abnahme der zugeteilten Beträge hat vom 13. September bis jum 5. Oktober d. J.

zu erfolgen. Berlin, im August 1909.

Mendelssohn & Co.

auf Aktien u. Aktiengesellsch.

(46826

Altiengesellschaft Hellerhof.

Zu der am Donnerstag, den 16. September 1909, Vormittags 11 Uhr, im Geschäftelokale der Gesellschaft, Taunusanlage 1, in Frankfurt a. M. stattfindenden achten ordentlichen Generalver⸗ nnn, beehren wir uns, die Herren Aktionäre

ierdurch einzuladen. Tagesordnung: 1) Vorlage des Geschäftsberichis, der Bilanz und

des Rechnungsprüfungoberichts.

z Kommsanditgesellschaften

2) Beschlußfafsung über die Entlastung deg Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats.

3) Beschlußfassung über die Verteilung des Rein⸗ gewinns.

Diejenigen Herren Aktionäre, welche an der Ge—

neralversammlung teilnebmen wollen, werden erfucht. libre Aktien spätestens am 18. Sentember d. Is. bei der Direktion unserer Gesellfchaft oder der Stadthauptkaffe ju Frankfurt a. M. ja den rer- legen oder die fristgemäße Ointerlegzung bel etaem Notar rechtzeitig na trittskarten in Empfang zu nebmen

uweisen und dagegen die CGwn=

Jede Aktie berechtigt zur Adzade eraer Stine. Frankfurt a. M. den 28. August 190 Der Aoufñ htsrat. Rie se.

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——

er . , , e