Ju stizm inisterium.
Dem Senatspräsidenten bei dem Kammergericht, Geheimen Oberjustizrat Lange und dem Landgerichtsrat Leiser in Elbing ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension, dem Amtsgerichtsrat Redlich in Trier die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.
Verseßzt sind die Amtsrichter: Tscharntke in Reinerz nach Ratibor, Buchsteiner in Gumbinnen nach Königsberg i. Pr. und Becker in Ostrowo nach Kolmar i. P.
Der Staatsanwaltschaftsrat Poschmann in Allenstein ist an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Königsberg i. Pr. versetzt.
Dem Rotar, Justizrat Eduard Schlichting in Potsdam ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amte erteilt.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Geheimer Justizrat . bei dem Landgericht in Erfurt, Justizrat Adolf Lustig bei den Landgerichten I, IÜ, HI in Berlin, Justizrat von Schimmelpfennig bei dem Landgericht in Bartenstein und Hermann Engelhardt und Robert Zelle bei dem Amtsgericht in Pankow.
Mik der Löschung des Rechtsanwalts, Geheimen Justizrats Huschke in Erfurt und des Rechtsanwalts, Justizrats von Schimmelpfennig in Bartenstein in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich ihr Amt als Notar erloschen.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: die Rechtsanwälte Dr. Grape aus Kottbus bei dem Amtsgericht in Sprottau, Dr. Hören aus Koblenz bei dem Amtsgericht in Uerdingen, von Hie lmerone aus Kiel bei dem Amtsgericht in Apenrade, Ludo wieg aus Halle a. S. bei dem Amts⸗ gericht in Gladenbach, Plewe aus Königsberg i. Pr. bei dem Amtsgericht in Bartenstein, Gundel ach in Coburg beider Kammer für Handelssachen daselbst, die Gerichtsassessoren Dr. Kohrs, Eberhard Müller und Dr. Siegfried Weinberg bei dem Land⸗ gericht IL in Berlin, Arras bei dem Landgericht UL in Berlin, Fleißig bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Saar⸗ brücken, Lembke bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Kiel, Zalews ki bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bromberg, von Pradzynski bei dem Amtsgericht in Hohensalza und der frühere Gerichtsassessor Vogelgesang bei dem Amtsgericht in Hadersleben.
Der Landgerichtsdirektor, Geheime Justizrat Löher in Bielefeld, der Landgerichtsrat Büchner vom Landgericht Lin Berlin und der Rechtsanwalt und Notar, Geheime Justizrat Glatte in Magdeburg sind gestorben.
Ministerium des Innern.
Bei dem Ministerium des Innern ist der Regierungs⸗ sekretär Weber aus Gumbinnen zum Geheimen Registrator ernannt worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden ist der Kassen⸗ sekretär Nicks zum Buchhalter ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Dem Gymnasialdirektor Lorenz Hinrichsen ist die Direklion der Domschule (Gymnasium nebst Rea chule) in Schleswig und .
dem Gymnasialdirektor Dietrich Mülder die Direktion des Wilhelms⸗Gymnasiums in Emden übertragen worden.
Der bisherige Hilfsbibliothekar an der Königlichen Universitätsbibliothek in Berlin Dr. Leyh ist zum Bibliothekar an der Universitätsbibliothek in Göttingen ernannt worden.
Der Bibliothekar an der Universitätsbibliothek in Göttingen Dr. Ettlinger ist in gleicher Eigenschaft an die Königliche und Üniverfilätsbiliothek in Königsberg i. Pr. versetzt worden.
Bekanntmachung.
Die Immatrikulationen bei der hiesigen Königlichen Friedrich Wilhelms-Universität für das kommende Winter semester beginnen am 7. Oktober und schließen mit dem 5. No⸗ vember d. J.
Jeder, der immatrikuliert zu werden wünscht, hat sich zuvor bei dem Pförtner der Universität mit einer Zulassu ngskarte zu ver⸗ sehen. Ort und Stunde der Immatrikulation wird bei dieser Gelegenheit mitgeteilt werden. ö.
Behufs der Immatrikulationen haben vorzulegen, und zwar samt liche Zeugnisse im Original: - ; . ; D Die Studierenden, welche die Universitätsstudien erst beg innen:
a. Angehörige des Deutschen Reichs: dasjenige Reife— zeugnis einer höheren Lehranstalt welches für die Zulassung ibrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfungen
zu den hrem Heimatstaate vorgeschrieben ist. Genügt nach den
ih
. ö ; . . . 6 ,,, estehenden Bestimmungen für ein Berufsstudium der Nach⸗
der Reife für die Prima einer neunstusigen höheren
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 2. Oktober.
Betreffs der weiteren Ausgestaltung des Stra f⸗ verfahrens gegen Jugendliche . der Justizminister unterm X. September d. J. eine allgemeine Verfügung er⸗ lassen, die folgendes y
Die Berichte der Oberlandesgerichtspräsidenten und der Ober⸗ staatsanwälte, die mir infolge der allgemeinen Verfügung vom 1. Juni 1908, betreffend das Strafverfahren gegen Jugendliche, erstattet worden find, lassen erkennen, daß die in der Verfügung aufgestellten Grund⸗ sätze in fämtlichen Oberlandesgerichtsbezirken Beachtung efunden haben. Szweit die im Sinne der Verfügung geschaffenen Einrichtungen bereits elne verhältnismäßig längere Jeik bestehen, wird in den Berichten über⸗ einftimmend bestätigt, daß sie und namentlich auch die besonderen Jugendgerichtsabteilungen sich bisher bewährt haben. Soweit sie erst Don kürzerer Dauer sind, wird in der Mehrzahl der Berichte der Erwartung eines künftigen günstigen Ergebnisses Ausdruck gegeben. In keinem der Berichte sind gegen die Einrichtungen , Bedenken erhoben worden.
Im Hinblick auf dieses Ergebnis wird darauf Bedacht zu nehmen sein, daß unter Berücksichtigung der in Betracht kommenden besonderen örtlichen Verhältnisse tunlichst im Sinne der allgemeinen Verfügung vom 1. Juni 1908 weiter verfahren wird.
Lassen sich auch mit 6 t auf die Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse für die weitere Ausgestaltung keine umfassenden, überall anwendbaren Anordnungen treffen, so geben doch die bisher gemachten Wahrnehmungen Anlaß, auf die nachstehend aufgeführten Gesichts⸗ punkte hinzuweisen:
1) Als besonders wirksam haben sich die Maßnahmen erwiesen, die auf eine möglichst frühzeitige und erschöpfende Erforschung der ,,, des jugendlichen Beschuldigten sowie aller derjenigen Ümftände abzielen, welche sonst zur Beurteilung seiner Person, der Straftat und der zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderlichen Ein⸗ sscht dienlich sein können. Aufgabe der beteiligten Justizbehörden ist es daher, geeignete Kräfte zu gewinnen, welche die erforderlichen Ermittelungen umsichtig, zuberlässig und pünktlich bewirken. Neben den Polizeiorganen und den Gemeindebehörden kommen hierfür namentlich auch die. Fürsorgevereine in Betracht. Allen diefen Stellen ist von dem Herrn Minister des Innern durch Runderlaß vom 16. Juni d. J. tunlichstes Entgegenkommen gegenüber den Ersuchen der Justizbehörden em fohlen worden. Um auch in Fällen, in denen gegen polizeiliche Strafverfügungen auf gerichtliche Entscheidung angetragen ist, eine rechtzeitige Erforschunt der Verhältniffe des AÄngeklagten zu ermöglichen, sind ferner ö denselben Runderlaß de , veranlaßt, in den bezeichneten Fällen vor Abgabe der Akten an den Amtsanwalt das Alter des An⸗ geklagten jedenfalls dann zu vermerken, wenn es sich um einen Jugend⸗ lichen handelt.
Andererseits wird es den Justizbehörden obliegen, den von ihnen herangezogenen, auf dem Gebiete der Jugendfürsorge freiwillig tätigen Perfonen die von diesen gewänschten, der Erfüllung ihrer Aufgaben dienlichen Auskünfte nach Möglichkeit zu erteilen. In geeigneten Fällen wird den bezeichneten freiwilligen Helfern, sofern keine beson⸗ deren Bedenken entgegenstehen, auch die Einsicht in die Strafakten gewährt werden können.
2) In den Strafsgchen gegen Jugendliche sind bei mehreren Land⸗ gerichten und einigen Amtsgerichten auch die staatsanwaltlichen Ge⸗ schäfte einem als y befonders geeignet ausgewählten Beamten übertragen worden. iese Maßnahme hat sich durchaus bewährt. Es ist deshalb erwünscht, daß uberall, wo die Verhältnisse es ge⸗ statten, entsprechende Anordnungen getroffen werden.
3) Als zweckdienlich ist es mehrfach bezeichnet, wenn in Straf⸗ sachen gegen ö dis Anklage nicht im Gerichtsstande des Tatorts? fondern im Gerichtsstande des Wohnsitzes des Täters erhoben Fird. Ss ist nicht zu verkennen, daß hierdurch in den Fällen, in denen der Wohnfitz mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort zusammen⸗ fällt, fowohl das Strafverfahren gegen Jugendliche als auch die für ze eiwe erforderlichen vormundschaftsgerichtlichen Maßnahmen wesentlich gefordert werden können. Hiernach wird darauf Bedacht zu nehmen fein, daß in Strafsachen gegen Jugendliche der Regel nach, soweit nicht besondere Bedenken, z. B. wegen des Wohn⸗ oder Aufenthaltsorts der Zeugen, entgegenstehen, in den vorbezeichneten Fällen die Anklage im Herichtsstande des Wohnsitzes des jugendlichen Täters erhoben und gegebenenfalls zu diesem Zwecke die Skrafsache von der zunächst mit he befaßten Staatsanwaltschaft an die für den Gerichtsstand des Wohnfitzes zuständige Anklagehörde abgegeben wird.
4) Die schriftliche Mitteilung von der Bewilligung der bedingten Strafausfetzung wird, wie in mehreren. Berichten besonderz hervor⸗ gehoben wird, seitens der Jugendlichen häufig nur höchst unvollkommen perstanden. Es erscheint deshalb erwünscht, daß den Jugendlichen diese Nachricht unter geeigneter Belehrung und Ermahnung von den
zuständigen Vollstreckungsbehörden tunlichst mündlich eröffnet wird. Zu dem hierzu anzuberaumenden Termine wird es sich empfehlen, in geeigneten Fällen die gesetzlichen Vertreter des jugendlichen Verurteilten mitvorzuladen.
. Königlich bayerische Gesandte Graf von Ler chen⸗ feld ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Im Monat August 1909 haben 3433 Schiffe (gegen 3280 Schiffe im August 1908) mit einem Nettoraumgehalt von 530 484 Registertons (1908: 577 697 Registertons) den Kaiser Wilhelm? Kanal benutzt und, nach Abzug des auf die Kanal⸗
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9 1. 2 5 September 1909.
Die Immatrikulationskommission. RI wenn Kahl. Vaude.
abgabe in Anrechnung zu bringenden Elblotsgeldes, an Ge⸗
—
zu fů zu be Leitung der verschiedenen Dienstzweige und zur seine zwei Geschwader nicht weniger als 45 Offiziere mit
1 politischen Regime vereinbar
Orangebuch wichtigsten, vom 1. Januar bis 15. September d. J. vom
Ministerium des Aeußern bearbeiteten Angelegenheiten enthält, soweit sie sich r ,,, eignen.
bühren 245 088 1 (1508: 266 772 () entrichtet.
—
vorgeftern in Honolulu eingetroffen und geht am?]. Oktober
von dort wieder in See.
. — Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. Arcona“ 6. * 12
Frankreich. Der Vollzugs ausschuß der radikalen sozialistisch⸗raditglen
maligen Kriegsministers,
zu machen hätten.
gegangen werden soll. J . — In der Wochenschrift „Opinion“ Chef der Marinekommission Laurier einen Artikel,
*
Marine mit einander vergleicht und,
und der Partei hat in einer gestern in Paris abgehaltenen Versammlung unter dem Vorsitz des ehe⸗ Generals André, „W. T. B.“ zu⸗ folge, grundsätzlich beschlossen, daß bei den nächsten Kammer⸗ wahlen überall nur ein Mandatsbewerber aufgestellt werden soll, den die betreffenden Departementsverbände der Partei namhaft Ein Parteikongreß soll später die Frage regeln, wie gegen Zuwiderhandlungen der Parteigenossen vor⸗
veröffentlicht der in dem
er die Srganisation der französischen und deutschen obiger Quelle zufolge,
Mit nur drei Arsenalen, von denen das Danziger nur eine
Nebenrolle spielt, hat die deutsche Marine nach der englischen die
furchtbarste der Welt werden können. genügen in der deutschen Marine, um alle militarischen und industriellen ö zu leiten sowie den Befehl über sämtliche Geschwader
Z6 Offiziere mit Generalsrang
ren. Frankreich braucht,
weniger enale sowie zur
efehls führung über eneralsrang.
Laurier fordert schließlich, daß — 5 i ich . ei, einige Grundsätze der
eutschen Marineorganisation sich zu Nutzen mache. Niederlande.
Der Minister des Aeußern hat der unterbreitet, das eine
als sechs
um seinen 9 enwärtigen Rang aupten, nicht ö
weiten Kammer ein ebersicht über die
Wie das . B.“ meldet, teilt das Orangebuch mit, daß die Verhandlungen über den Schiedsgerichtsvertrag mit Italien innen kurzem zur Zufriedenheit beendigt sein werden. Die Regierung ver⸗ handle ferner mit Argentinien, Brasilien und Rorwegen über den Abschluß von chiedsgerichtsverträgen, die nach ihrem Zustandekommen den Generalstagten zur Genehmigung vor⸗ gelegt werden würden. Das Resultat der Londoner Man . konferenz habe die Regierung befriedigt. Das DOrangebuch enthält sodann einige neue Mitteilungen über den Gang der Verhandlungen mit dem venezolanischen Gesandten Dr. de . der bei der Unter⸗ zeichnung des Protokolls mit Venezuela kategorisch versichert hatte, daß die Ratifikation des Protokolls durch den Kongreß von Venezuela nicht erforderlich sei, wohingegen die venezolanische Regierung erklärte, daß die gere , des Landes diese Ratifikation vorschreibe. Wie weiter festgestellt wird, hat die venezolanische Regierung durch die Zurückberufung des Gesandten de Paul Genug⸗ tuung gegeben. Die freundschaftlichen Beziehungen mit , . seien zwar nicht wiederhergestellt worden, jedoch dürfe die Lage nicht als eine feindselige betrachtet werden. Die Regierun
hege die Zuversicht, daß die Beziehungen zu Venezuela . hinreichend gebessert hätten, um ö Beratungen er⸗ hoffen zu lassen, sobald Venezuela Schritte zur Wiedereröffnung der Verhandlungen tun werde. Ueber Entsendung eines neuen venezolanischen Gesandten an Stelle de Pauls habe die Regierung bisher keine Nachricht erhalten. Die Regierung verhandle mit Norwegen über einen neuen Handelsvertrag auf der Basis der gegenseltigen Meistbegünstigung. Der . betreffend ken Beitritt der Niederlande zur Berner Urheberrechtskonvention, werde demnächst eingebracht werden. Das Drangebuch enthält schließlich die Zustimmung der Regierung zu dem Plane der franzö⸗ sischen Regierung, eine Konferenz jur Beratung von Maßregeln gegen die Verbreitung pornographischer Schriften einzuberufen.
Türkei.
Der Minister des Innern hat an die Provinzbehörden einen Erlaß gerichtet, der wichtige Instruktionen bezüglich der Kapitulgtionen enthält. Die öffentliche Meinung Europas habe, so stellt der Erlaß, „W. T. B.“ zufolge, fest, unter dem neuen Regime die Ueberzeugung gewonnen, daß das türkische Recht die Grundsätze der Freiheit und Gerechtigkeit 66 Deshalb habe auch Oesterreich⸗Ungarn im Ententeprotokoll das Recht der Türkei anerkannt, die Auflassung der Kapitulationen u verlangen. Der Erlaß gibt sodann den Behörden den Rat⸗ chlag, bei der Eintreibung von Gebühren un Steuern pein⸗ liche e , e. walten zu lassen und die Fremden rückichts⸗ voll zu behandeln.
Der neue Wali von Saloniki Ibrahim Bei, ein Sohn des Scheich ül Islam, hat die Polizei veranlaßt, den tärkischen Frauen bei Strafe zu verbieten, sich in der Oeffent⸗ lichkeit unverschleiert zu zeigen. Der Wali ließ ö alle Mohammedaner auffordern, die für den Ramasan vorge⸗ schriebenen Fasten einzuhalten. Wer in dieser Zeit öffentlich esse oder trinke, solle verhaftet werden. Die Kundgebung er⸗ innert zum Schluß die Mohammedaner daran, daß die Zeit gekommen sei, streng, an den Satzungen des Korans fest⸗ zuhalten, und wirft ihnen vor, die Pflege der Religion ver⸗ nachlässigt zu haben.
Afrika.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ befindet sich eine aus Reitern der Stämme Tsul Branes, el Riata und Hiana zusammengesetzte Harka im Vormarsch gegen das von den Spaniern besetzte Seluan.
Wie amtlich gemeldet wird, hatten die Truppen des Generals Orozco bei einem Erkundungsmarsch von Seluan nach Suk el Djennis folgende Verluste: General Diaz Vicario, zwei Hauptleute, ein Leutnant und vierzehn Mann tot, etwa 180 Mann verwundet.
Parlamentarische Nachrichten.
Bei der Ersatzwahl eines Mitglieds des Hauses der Abgeordneten, die im Wahlbezirke Hameln stattfand, wurden nach amtlicher Meldung, wie „W. T. B.“ aus Hameln vom heutigen Tage berichtet, im ganzen 214 Stimmen ab⸗ gegeben. Davon entfielen auf Bürgermeister a. D. Haus mann⸗ Lauenstein (Natlib. 120 Stimmen, auf Sanitätsrat Dr. med. Bartels-Hameln (Freik.. 94 Stimmen. Ersterer ist somit gewählt.
Statiftik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In Leipzig haben, der pz. Itg,.“ zufolge, die Tertilarbeiter beschsossen, zum Zwecke der Hebung ihrer ungünstigen wirtschaftlichen Verhaältnisse in nächster Zeit in eine Lohnhewegung einzutreten. — Die dortigen Buchbinder haben die Abhaltung einer gemeinsamen Sitzung der Vertreter der Gehilfenorganisation und des Arbeitgeber Perbandes beantragt, in der die Regelung der Männer⸗ und Frauen⸗ arbeit vorgenommen werden soll Hauptfächlich fordern die Gehilfen, daß männlichen wie weiblichen Arbeitern bei gleichen Leistungen gleiche Löhne gezahlt werden. f
Dle bei den Grundarbeiten für den Bau der Berg mann schen Elektrixitätswerke in Bodenbach beschäftigte Arbeiterschaft ist, wie der ‚Voss. Itg.“ telegraphiert wird, in den Ausstand getreten. Den Bau führt die Berliner Baufirma Held u. Franke aus.
In Cardiff haben, wie die Rhein. Westf. Ztg.“ erfährt, die Besitzer der Cambriangruben über 4000 Arbeitern gekündigt, weil infolge der Forderung der achtstündigen Arbeitszeit Meinungs verschiedenheiten entstanden.
u. a. schreibt:
überzeugen
Kunst und Wissenschaft.
In der Königlichen Sammlung für Deutsche Volks— kunde zu Berlin, Klosterstraße 36, ist der , wagen vom Jahre 1785 aus der Gegend von Tegernsee in Ober— bayern wieder aufgestellt worden, der anfangs des Jahres in der hiesigen Internatlonalen Ausstellung für Volkskunst, agllseitig Beachtung . Der in starker Abnahme begriffene alte Brauch, auf kunstvoll beladenem Wagen das Heirgtsgut prunkend zur Schau zu stellen, war nicht nur in Bayern, sondern auch in Böhmen, essen und Niederdeutschland ehemals verbreitet. In Bayern und berösterreich wird er noch geübt, doch ist die Ausstattung im wesent lichen so modenrnisiert, daß der Wagen oft keinen erfreulichen Anblick mehr bietet. In älterer Zeit 6 war so ein lustig und naiv her— gerichteter Brautwagen im Schmuck der bemalten Möbel, Gir landen usw. ein prächtiges künstlerisches Bild, wie man sich in der obengenannten Sammlung für Deutsche Volkskunde ann. Die Sammlung ist auch, durch Frau Schmidt-Bürkly um einen hochinteressanten Gegenstand bereichert worden: eine Leuchterkrone, die auf der litauischen Ausstellung des vergangenen Winters im, Mmisterium des Innern durch ihre seltsame Eigenart auffiel, Sie ist aus Holz gearbeitet und bemalt. Besonders merkwürdig ist ihre Ausschmückung mit Fisch⸗ und Vogel⸗ figuren. Die letzteren sind zum Teil auf. Drahspiralen sitzend ange⸗ bracht, eine Verzierung, die offenbar auf ältere Vorbilder zurückgeht, die i an litauischem Dachgiebelschmuck und auf den hölzernen Grab— den mälern der e rr feen Kurischen Haff früher öfter vor⸗ fanden. Man erkennt hier wieder die naiJe Freude an der Natur, die auch im nationallitauischen Volksliede so anmutig wirkt. Die Sammlung für Deutsche Volkskunde, täglich, außer 9 ontag, unent⸗ eltlich geöffnet, enthält unter vielem anderen eine reiche Fülle itauischer älterer Volkstrachten und Hausgeräte von bemerkenswerter Eigentümlichkeit.
Das Königliche Kunstgewerbemuseum veranstaltetz i diesem Vierteljahr in seinem Höͤrsaal, Prinz inn ge nr, . Hof, folgende Vortragsreihen. Direktor Dr. P. Jessen: An⸗ regungen für Kunsthandwerk und Dekoration aus den Originalblättern älterer und neuerer Künstler in der Bibliothek des Königlichen Kunst— gewerbemuseums, 8 Vorträge, Montags Abends 8J— 95 Uhr; Be⸗ ginn: Montag, den 18. Oktober. Professor Dr. Georg Lehnert: Steine und Gesteine, ihre Gewinnung, . Bearbeitung und ihre Verwertung in Dekoration und Kunstgewerbe, 9 Vorträge, Dienstags Abends 8ę * 93 Uhr; Beginn; Dienstag, den 19. Oktober. Dr. Rudolf Bernoulli: Beleuchtungskunst, 8 Vorträge, Donnerstags Abends sI — 93 Uhr; Beginn; Donnerstag, den 21. Oktober. Die Vorträge . filr Herren und Damen unentgeltlich und werden durch Licht⸗
ilder und ausgestellte Gegenstände erläutert.
Die Humboldt-Akgdemie in Berlin hat in diesen Tagen ihr Vorlesu n ,,, für das letzte Vierteljahr d. J. 1909, das am 7. Oktober seinen Anfang nimmt, erscheinen lassen. Es werden in ihm 174 Vorlesungszyklen und Unterrichtskurse angezeigt. Auf dem Gebiete der Naturwissenschaften und Medizin sind in den Berliner Lehrstätten 246 Vorlesungszyklen vorgesehen; die Philosophie und Reli⸗ gionsphilosophie ist mit 25 Vortragsreihen, die bildende Kunst und Musik mit 30 Vorlesungen vertreten, während sich die Literatur mit 25 Zyklen begnügt; die Kulturgeschichte, Völker⸗ und Länderkunde führk diesmal 10 und die Volkswirtschaft, Staats- und Soziallehre 9 Vortragsreihen; endlich wurden über 50 Unterrichtskurse vor allem in alten und neuen Sprachen eingerichtet. Nähere Mitteilungen sind in dem Vorlesungsverzeichnis enthalten, das für 109 3 in zahl⸗ reichen Buchhandlungen usw. und im Bureau der Humboldt -Akademie, Potedamer Straße 7 b. Villa 2, zu haben ist.
Im Kun stsalon Paul Cassirer, Viktoriastraße 35. ist die erste Ausstellung eröffnet. Sie umfaßt Gemälde von Ulrich Hübner und Jakob Nußbaum. Außerdem werden gezeigt einige Werke von Eugene Delacroir, Jozef Israels und G. H. Breitner sowie von Hans Steiner eine Kopie des Isenheimer Altars in Koblenz von Matthias Grünewald.
Die Medizinische Nationalakademie in Mexiko hat einen Preis von 50 000 6. zur Prämiierung von Arbeiten über den Fleck— typhus ausgesetzt, don denen je 20 000 6 der Entdecker des Er⸗ regers bezw. des Heilserums erhält, 10 0090 46, der den Autoren bei den Entdeckungen die ausgiebigste Hilfe geleistet hat. Die Arbeiten, die allen Nationalitäten zur Bewerbung offen stehen, sind bis zum 23. Februar 1911 in spanischer Sprache einzureichen.
. Wie W. T. B. aus Washington meldet, hat die National Geographical Seeiety, nachdem ihre Direktgren kürzlich beschlossen hatten, die Frage der Auszeichnung ihrer Mit⸗ glieder Cook ünd Peary erst aufzunehmen, wenn deren Berichte wissenschaftlich gepruft sind, jetzt den Beschluß gefaßt, Cook bei Gelegenheit seines morgen in Wasphington stattfindenden Vor— trages als den Entdecker des Nordpols offiziell nicht anzu⸗ erkennen.
. Die Londoner Zlätte⸗ bringen eine Mitteilung des Vizekanzlers Mason der Universität Cambridge, wonach der Universität von Baron Rudolf Schröder in Firmg J. Henry Schröder Company zur Errichtung einer deutschen Professur 20 000 Pfd. Sterl. an⸗ geboten worden sind.
Literatur.
Das auf Anregung des Reichsjustizamts unter dem Titel „Ver⸗ gleichende Darstellung des deutschen und ausländischen Strafrechts von den Professoren Birkmeyer, van Calker, Frank, von Hippel, Kahl, von Lilienthal, von Liszt und Wach als Vorarbeit zur deutschen Strafrechtsreform heraus— gegebene Werk ist in diesem Jahre zu Ende geführt worden Verlag von Otto Liebmann, Berlin). Wie schon bei früheren Besprechungen bemerkt wurde, ist in ihm eine vergleichende Darstellung aller strafrechtlichen Materien gegeben, und sind die Ergebnisse der Rechtsvergleichung die sich auf das englische, französische Strafrecht, die Strafgesetzbücher der Niederlande, Italiens, Norwegens, die Entwürfe zum österreichischen, schweizerischen Strafgesetzbuch und zum Bundesstrafgesetzbuch für die Vereinigten Staaten von Amerika erstregt kritisch gewürdigt und Vorschläge für die Gesetzgebung angeschlossen. Ueber den Inhalt der zuerst er⸗ schienen neun Bände, die die einzelnen Delikte behandeln und den „besonderen Teil“ der Darstellung bilden, sowie der ersten vier Bände des zallgemeinen Teils“, der Materien des allgemeinen Teils des Reichsstrafgesetzbuchs gewidmet ist, haben wir früher berichtet. Im folgenden hehe wir noch aus den beiden letzten Bänden des all meinen Teils der Darstellung dasjenige hervor, was von besonderem Interesse ist.
Der V. Band (geheftet einzeln 12 A6, Subskriptionspreis 9.35 ) enthält zunächst drei wertvolle Arbeiten von Professor von Lilien⸗ thal⸗Heidelberg über Zurechnungsfähigkeit, Strafbarkeit juristischer Personen und jugendliches Alter. In der ersten wird die Frage der
illensfreiheit kurz berührt, und vorgeschlagen, an die Stelle des Ausdrucks „freie Willensbestimmung“ im 8 21 des R.⸗St. G. B. die Worte „normale Bestimmharkeit durch Motive“ zu setzen und außerdem den Paragraphen im Eingange so zu fassen, daß die Un—⸗ zurechnungsfähigkeit lediglich als perfönlicher Strafausschließungsgrund in Betracht kommt; also statt „eine strafbare Handlung ist nicht vor⸗ handen“ sei etwa zu sagen: „es kann nicht strafrechtlich verfolgt werden“, wodurch die jetzt eintretende Straffreiheit von Teilnehmern
an den Straftaten Unzurechnungsfähiger in Wegfall kommen würde. ö. wird vorgeschlagen, gegen Personen, die eine strafbare Hand⸗ ung in einem durch selbstverschuldete Trunkenheit herbeigeführten Zustande der Unzurechnungsfähigkeit begehen, besondere Strafbestim— mungen zu erlassen, wobei der Gesichtspunkt der Fahrlässigkeit Ver. wendung finden könnte. In der zweiten Arbeit erachtet pon Lilienthal es für wünschenswert, die strafrechtliche Verantwortlichkẽeit der Organe juristischer Personen zu erweitern und den allgemeinen Satz aufzustellen, daß jeder, der als Organ einer Verbandsperson eine Handlung vor— k hat, strafrechtlich so zu behandeln ist, als habe er bei der erwaltung, die ihm oblag, sein eigenes Geschäft geführt. Bezüglich der in der dritten Arbeit erörterten Behandlung Jugendlicher schlägt von Lilienthal vor, das Alter der absoluten Strafunmündigkeit von 12 auf 14 Jahre zu erhöhen, für das Alter von 14 bis 18 Jahren an Stelle g Strafbarkeitseinsicht die Reife des Jugendlichen zum entscheidenden ö erkmal zu machen; der Richter solle die geistige Entwicklung des Jugendlichen sorgfältig prüfen; auch wenn er danach zu einer Frei⸗ , komme, sollten als erforderlich erscheinende Erziehungs⸗ maßregeln angeordnet werden können; im Falle der Verurteilung sei auf Geldstrafe oder Unterbringung in einer Erziehungs— anstalt oder in einer ausschließlich für Jugendliche bestimmken Strafanstalt zu erkennen. Erziehungs⸗ und Strafmaßregeln müßten auch bedingt verhängt werden können. Professor Frank- Tübingen erörtert sodann Vollendung und Versuch, Er will im allgemeinen für die Bestrafung des Versuchs den Gesichtspunkt einer Störung des Rechtsfriedens maßgebend sein lassen: „Der Versuch ist für straf⸗— bar zu erklären bei allen Delikten, welche schon im Versuchsstadium eine erhebliche Störung des Rechtsfriedens enthalten. „Der un— taugliche Versuch ist insoweit für strafhar zu erklären, als er eine Störung des Rechtsfriedens enthält. — Den Schluß des V. Bandes bildet eine Abhandlung von Professor Merkel-Königsberg über Konkurrenz. Im VI. Bande (geh. einzeln 12, 15 6. Subskriptionspreis 9.90 ) sind nur drei Arbeiten enthalten. Professor Mendels sohn⸗ Barth oldy-Würzburg behandelt sehr eingehend das räumliche Herrschaftsgebiet des Strafgesetzes, Professor Traeger-Marburg die zeitliche Herrschaft, desselben, und Professor Wach-Leipzig verbreitet sich in einer bedeutsamen Arbeit über legislative Technik. Unter dem Titel „Probleme der legislativen Technik“ bespricht Wach die Mängel, Unvollkommenheiten, Unklar⸗ heiten und Widersprüche des geltenden Gesetzes und macht Vorschläge für die 6 Fast alle Abschnitte des allgemeinen wie des besonderen Teils des Strafgesetzbuchs gelangen dabei zu einer Erörterung, die weit über den Rahmen des Technischen hinausgeht. Aus dieser inhaltsreichen Abhandlung einzelnes hier herauszugreifen, müssen wir uns versagen; auf den 83 Seiten steht kaum etwas, das nicht zum Nachdenken anregt. Nur zwei allgemeine Sätze mögen hier wiedergegeben, werden. Bei der Forde— rung, die Kriminalstrafe nach Möglichkeit einzuschränken, sagt Wach: „Wir schwelgen in Strafen; wo immer ein Gesetz entsteht, hängen wir ihm womöglich Pönalklauseln an; wir schaffen uns Verbrecher en masse. Wir freveln am Volke, indem wir die Jugend auch dort strafen, wo wir erziehen sollen.“ Dann weiter: „Der Richter ist zu sehr Strafmaschine, zu wenig Mensch, der mitfühlend kraft des ihm gesetzlich zu verstattenden Arbitrium den Menschen in seiner Tat wertet und diese auch in ihrer Bedeutungslosigkeit nach dem Satze „minima non curat praetor“ würdigen darf.“ Zu dem fast 500 Druckbogen umfassenden Werke deutschen Gelehrtenfleißes, das als Darstellung des gegenwärtigen Standes und der Entwicklung des Strafrechts aller Kulturvölker über den zunächst ins Auge gefaßten Zweck, die Gestaltung des zukünftigen deutschen Strafrechts vorzubereiten, hinaus von dauerndem Werte und ein unentbehrliches Rüstzeug für jeden zukünftigen Gesetzgeber auf dem Gebiete des V ts sein wird, erschien vor kurzem ein R egisterbanz, earbeitet vom Rechtsanwalt Dr. O. Netter in Berlin (geh. 7,75 „). In ihm wird zunächst der Inhalt der einzelnen Bände des allgemeinen und des besonderen Teils der ,,, so, wie er bei jedem Bande im Inhaltsverzeichnis an— gegeben ist, nochmals zusammengestellt. Daran schließt sich als „Ge⸗ setzesregister ein. Verzeichnis der in dem Werke berücksichtigten dentschen Gesetze, in dem bei jedem Paragraphen derselben die Stellen des Werkes, an denen die Bestimmung behandelt ist, zitiert sind. Endlich werden in einem „alphabetischen Register“ unter Stichworten die Stellen des Werkes angegeben, wo die betreffende Materie be— handelt ist. Der Registerband wird die Benutzung des umfangreichen Werkes wesentlich erleichtern. ; ö Das Paul Gerhardt⸗Jubeljahr 1907 hat eine Reihe wissenschaft⸗ licher und volkstümlicher Darstellungen von Paul Gerhardts Leben und Dichten gebracht, die mehr oder weniger alle auf Langbeckers und Otto Schulz' Biographien des Dichters und den in ihnen abgedruckten Briefen und Aktenstücken fußen. Einen Neudruck jener Urkunden hat keine der Jubiläumsschriften geboten. Beide biographischen Werke — jenes ist 1541, dieses 1869 erschienen — sind d. längst vergriffen; da wird es allen, die einen genauen Einblick in die evangelischen Be⸗ strebungen und Kämpfe Gerhardts und seine Zeit tun wollen, er— wünscht sein, wenigstens die hauptsächlichsten Urkunden zu be— sitzen. Rudolf Eckart hat sie unter dem Titel „Paul Gerhardt, Urkunden und Aktenstücke aus seinem Leben und Kämpfen“ (Verlag von Max Hansen in Glückstadt; 2 Me) herausgegeben. Die in dem Büchlein zusammengestellten Urkunden beschäftigen sich im wesentlichen mit der Person des Dichters, während die allgemeiner gehaltenen oder auf Gerhardts Amts und Leidensgenossen sich beziehenden nicht berücksichtigt wurden. Die Schriftstürte sind mit kurzem, verbindendem Text in zeitlicher Reihen— folge mitgeteilt. ;
— Die Buchhandlung von Golde in Charlottenburg beginnt mit der Herausgabe einer Bücherei Alt- Berlin, die geschichtliche und kulturgeschichtliche Bilder aus der Vergangenheit der Reichshaupt— stadt enthalten soll. Der vorliegende erste Band ist ein Neudruck der hauptsächlichsten Aufsätze einer 1849 erschienenen Sammlung von Bernhard Heßlein „Berühmte und berüchtigte Häuser Berlins“, die im Buchhandel längst vergriffen ist. Ernst Friedel hat das Bändchen mit einem Geleitwort versehen, was von vornherein für dessen kulturhistorischen Wert spricht. Die Auf— sätze sind kleine historische Erzählungen, von denen die fünf ersten in die für die Geschichte Berlins besonders ereignisreiche Zeit des 15. und 16. Jahrhunderts fallen; vier von diesen haben Heßlein zum Verfasser, während in der fünften Carl Rogan, s. 3. Aktuarius beim Berliner Kriminalgericht, das Ende Michael Kohlhases und seiner Spießgesellen erzählt. Er ist auch der Verfasser des letzten Aufsatzes, der ein Bild vom Sittenverfall um die Wende des 18. zum 19. Jahr— hunderts bietet. Es sei hemerkt, daß die Aufsätze dieses ersten Bandes mehr einen kulturgeschichtlichen als einen rein literarischen Wert haben.
— Die Gesellschaft der Naturfreunde „Kosmos“ (Sitz: Stutt— gart), der wir schon manche wertvolle Veröffentlichung aus ver⸗ schiedenen Gebieten der Naturwissenschaften verdanken, hat eine neue empfehlenswerte Schrift herausgegeben, in der Dr. Kurt Floericke die, Kriechtiere und Lurche Beutschlands“ schildert. (6 1,50.) Dag Büchlein enthält, aus eigener Beobachtung und aus der neuesten Fachliteratur schöpfend, alles Wesentliche über den behandelten Gegen⸗ stand und ist recht anregend geschrieben. Es sei namentlich Terrarien⸗ besitzern, die noch nicht über größere Erfahrung und eigene Beobach— tung verfügen, empfohlen.
— Die letzte (11.) Lieferung des laufenden Jahrganges der „Kunst unserer Zeit“ (Verlag von F. Hanfstaengl in München; jährlich 12 Lieferungen zu je 3 6) ist dem Düsseldorfer Maler Eltaus Meyer gewidmet, über dessen künstlerische Persönlichkeit Bruno Schippang unterrichtet. Der Bilderteil des Heftes setzt sich aus sechs Vollbildern und einer großen Anzahl von Textbildern zu⸗ sammen, die Gemälde und Studien Meyers, mit ausgezeichneter Technik hergestellt, wiedergeben. Aus den Vollbildern seien „In der Bibliothek“, „die Kleinkinderschule! und „Rauchgesellschaft“ besonders
hervorgehoben.
Verkehrsanstalten.
Schiffsliste für billige Briefe nach den Vereinigten
Staaten von Amerika (10 3 für je 20 g).
„Kaiser Wilhelm der Große“ ab Bremen 5. Oktober,
Deutschland“ ab Hamburg 7. Oktober,
irn Friedrich Wilhelm ab Bremen 9. Oktober,
»Kaiser Wilhelin 1II.“ ab Bremen 12. Oktober,
„Cincinnati“ ab Hamburg 14. Oktober,
„Kronprinz Wilhelm“ ab Bremen 19. Oktober,
Amerika“ ab Hamburg 21. Oktober,
„Kronprinzessin Cecilie! ab Bremen 26. Oktober,
George Washington“ ab Bremen 2. November,
Postschluß nach Ankunft der Frühzüge.
Alle dicse Schiffe, außer „Cleveland“ und „Cincinnati', sind Schnelldampfer oder solche, die für eine, bestimmte Zeit vor dem Abgang die schnellste Beförderungsgelegenheit bieten.
886 empfiehlt sich, die Briefe mit einem Leitvermerk wie „direkter Weg oder „über Bremen oder Hamburg“ zu versehen.
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Theater und Musik.
Königliches Schauspielhaus. —— Die Königliche Bühne hat sich mit der Neueinstudierung von Otto Ludwigs „Die Makkabäer“ ein künstlerisches Verdienst erworben und alle, denen die moderne Thegtermiserk noch nicht den Geschmack an Kunstwerken des großen tragischen Stils verdorben hat, werden an der tüchtigen Wiedergabe dieses Trauerspiels hohen Kunst⸗ genuß finden. Ist dieses Stück doch die reifste Gabe des Dichters, in dem es ihm gelang, einen gewaltigen Stoff fast restlos zu einem kraftvollen Drama zu gestalten, in dem die Tiefe und Größe der Charakteristik mit der weisen Oekonomie des Aufbaues, mit der in steter Steigerung zur Höhe der Tragik stürmenden Handlung wetteifert. Die gestrige Aufführung übte einen tiefen Eindruck, denn alle Rollen waren geeigneten Kräften anvertraut. Daß Frau Poppe als Lea alle übrigen Mitspieler überragte, war bei der herrschenden Stellung, die die Mutter der Makkabäer, im Drama inne hat, nicht störend, ja es schien selbstverständlich, zumal die Gesamtleistung auf einer hohen Stufe stand. Die Lea ist recht eigentlich eine Rolle, in der Frau Poppes Können sich voll entfalten kann. Sie ist eine geborene Darstellerin temperamentvoller Leidenschaft, die sie mit be⸗ wegtem Minenspiel und allen Tönen, mit denen die Stimme die Stürme der Seele hörbar zu machen vermag, zu zeichnen ver— s Die HSarf s n S e ; steht. Die Darstellung des gebändigten Schmerzes liegt ihr ferner; vielleicht würde die große, tragische Wirkung ähres Spiels noch gesteigert, wenn sie in ihm auch diesen Zug Elegentlich deutlicher ausprägte. Die zweitwichtigste Rolle, die des Juda, war Herrn Staegemann anvertraut, der ja als ein Künstler be— kannt ist, der es mit seiner Kunst ernst nimmt. Er ist aber noch ein Werdender, und seinem Spiel merkte man au gestern noch das Studium an; die Rolle war ihm 9 nicht völlig innerer Besitz. Wie weit ihm die höchste Freiheit des Künstlers erreichbar ist, inuß die Zukunft lehren. Auch alle kleineren Rollen waren in guten Händen, was bei ihrer großen Zahl nicht wenig agen will. Besonders hervorgehoben zu werden verdienen die des Mattathias und des Simei, jener von Herrn Kraußneck, dieser ven Herrn Pohl dargestellt. Die Regie hatte ihres Amts mit großem Geschick und Geschmack gewaltet, was namentlich in den reich belebten Volksszenen zu tage trat. Die szenische Ausstattung war würdig und geschmackboll. So war die Aufführung als Ganzes und im Einzelnen ein schöner Erfolg, der den reichen Beifall vollauf verdiente. Thaliatheater. . Bei der gestrigen 50. Wiederholung des Schwanks „Prinz Bussi“ waren zwei Hauptrollen neu besetzt. Diejenige des über⸗ mütigen Theaterstars Wanda wurde, infolge Erkrankung der bis⸗ herigen Vertreterin, Fräulein Ballot, von Fräulein Grete Ly gegeben. Ihre Darstellung zeichnete sich durch übersprudelnde Lebensfrische, kecken, liebenswürdigen Humor und gewinnende Grazie aus. In Spiel, Gesang und Tanz wußte sie ihre nicht leichte Aufgabe vortrefflich zu lösen und erntete redlich verdienten Beifall des voll— besetzten Hauses. Ebenso wußte Frau Helene Brahms (vom Residenztheater, welche die Rolle, der Hofdame an Stelle des gleichfalls erkrankten Fräuleins Reinecken übernommen hatte, diese mit wirkungsvoller und dabei doch zurückhaltender Komik auszugestalten. Von den anderen Mitwirkenden boten u. a. die Herren Formes (Prinz), Rieck (Höofmarschall) und ganz besonders Sonder⸗ mann als lebenslustiger Kleinstädter wahre Glanzleistungen, denen die Damen Henning (Lotti) und Lhiver (Ilse) nicht nachstanden. Hebbeltheater.
Im Hebbeltheater wurde gestern ein von der russischen Zensur verbotenes Stück von Leonid Andrejew, das vieraktige Dram g „Das Wunder“ (übersetzt von Dr. Potthof) zum ersten Ha auf⸗ geführt. Mancher im Zuschauerraum mag wohl bedauert haben, daß die Aufführung nicht auch hier verboten wurde, nicht wegen der revo⸗ lutionären Tendenz, die in dem Dramg zum Ausdruck kommt denn diese richtet sich gegen Zustände, die bei uns nicht herrschen, sondern wegen des Gestes der Langenweile, der über dem Ganzen ausgebreitet liegt und es zu dem an und für sich auf dem Theater verbotenen genre ennuyant stempelt. Drei Akte lang muß man verworrene Reden anhören, bis endlich der kleine dramatische Kern des, Ganzen sich her⸗ ausschält: ein Bombenanschlag gegen ein angeblich wundertätiges Heiligenbild, mit dessen Zerstörung Ssawa, der Held des Stückes, das Volk von seinem Wahne zu heilen gedachte. Aber das Heiligenbild wird gerettet, und der fanatische Pöbel erschlägt zuletzt den Attentäter. Mag sein, daß Andrejew seine Menschen nach lebenden Vorbildern gezeichnet hat, aber er führt sie nur redend, nicht handelnd ein, und jeder wiederholt sein Sprüchlein bis zum Ueberdruß immer wieder. Nicht einer ist unter ihnen, der nicht unter einer Wahnworstellung litte, sei es infolge übermäßigen Alkoholgenusses, wegen ausgesprochenen Irreseins oder wegen verrannter philosophischer oder politischer Ideen. Zu solchen Gestalten kann man weder innerlich noch äußerlich Stellung gewinnen. Ohne Anteilnahme sieht man sie vorüberziehen und atmet zuletzt erleichtert auf, wenn der Vorhang endlich das trostlose Bild verbirgt. Hätten die russischen Darsteller Stanislawskis das Stück gespielt, so hätte möglicherweise ein ethnographisches Interesse für die dichterischen Mängel des Werkes entschädigt, so aber war man sich klar, daß auch den Darstellern das, was sie spielten, völlig fernlag, 2Vbzwar sie alle mit vollem Eifer bei der Sache waren. Die Hauptfigur des Ssawa gab Herr Licho ohne Ueber⸗ treibung; als Regisseur hatte er sich bemüht, die dramatische Spannung durch Stimmung zu ersetzen. Einen durch Alkoholgenuß verlotterten Mönch zeichnete Herr Nissen mit gutem Humor, und einem wahnsinnigen Bußpilger verlieh Herr Kayßler etwas vom Wesen König Lears. Um die anderen Aufgaben mühten sich die Damen Maher und Richard, die Herren Herzfeld, Wlach und Wör; In den recht lauen Beifall mischte sich zuletzt auch berechtigter Widerspruch. s
Opernhause wird morgen, Sonntag, Fräulein Destinn singt die In den übrigen größeren (Daland), Jörn (Erik), Scheele Müller
Im Königlichen Der fliegende Holländer“ gegeben. Senta, Herr Hoffmann die Titelrolle. Aufgaben sind die Herren Griswold Philipp (Steuermann) und Frau von Mary) beschäftigt. Dirigent ist Herr Dr. Strauß. — Am Montag findet eine Wiederholung von „Madama Butterfly“ mit Fräulein Easton in der Titelrolle, Fräulein Rothauser (Suzuki), den Herren Maclennan Einkerton) Bronggeest (Sharpleß), Lieban (Goro), Philipp (Jamadori) und Krasa (Bonze) statt. Dirigent ist
Herr Dr. Best. — Die Erstaufführung von Smetanas „Dalibor“