1909 / 249 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Oct 1909 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel 3. Aus einer Staatskasse (Kronkasse, Hofkasse) zahlbare Besol⸗ dungen, Pensionen, Wartegelder sollen nur in dem Staate, der die Zahlung zu leisten hat, zu den direkten Staatssteuern herangezogen

werden. Artikel 4. Tantiemen oder ähnliche Bezüge, welche in Preußen wohnhafte Mitglieder des Aufsichtsrats von Aktiengesellschaften oder Kommandit⸗ esellschaften auf Aktien, die in Luxemburg domiziliert sind, in dieser igenschaft erhalten, werden von jedem der beiden Staaten nur je mit der Hälfte des hl ten Betrages zur Besteuerung herangezogen. Bei Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien, die in Preußen domiziliert sind und eine oder mehrere Zweignieder⸗ lassungen in Luxemburg haben, ist der aus dem Betriebe der Luxem⸗ burgischen Zweigniederlassungen erzielte besondere Gewinn zu ermit⸗ teln und es ist nach dem He halt dieses Gewinnanteils zu dem Reingewinn des gesamten Unternehmens zu bestimmen, welcher Teil⸗ betrag der Tantiemen, die in Preußen wohnhafte Mitglieder des Auf⸗ sichtsrats beziehen, auf den Betrieb der Luxemburgischen Zweignieder⸗ lassungen entfällt. ; ( Die Hälfte des auf diese Weise ermittelten Teilbetrages der Tantiemen bleibt der Besteuerung durch Luxemburg vorbehalten.

Artikel 5.

Ueher die zur tunlichsten Beseitigung der Doppelbesteuerung solcher Personen, die sowohl an n. als luxemburgische Staats⸗ angehörige sind und zugleich in beiden Gebieten ihren Wohnsitz haben, etwa 3 erforderlichen besonderen Bestimmungen werden die vertrag⸗ schließenden Teile sich vorkommenden Falls ins Einvernehmen setzen und der Vereinbarung entsprechende Anordnungen treffen.

Artikel 6.

Die im Artikel 2 Absatz 5 des luxemburgischen Gesetzes vom 2. Februar 1891 über die Mobiliar und Personalsteuer vorgesehene Couponsteuer wird uneingeschränkt zur Ausübung kommen. Unberührt durch gegenwärtige Vereinbarung bleibt ferner die nach den luxemburgischen Gesetzen geschuldete Patentsteuer zur Aus⸗ übung des , des Viehhandels oder der Wandergewerbe. . beide Vorbehalte (Absatz 1 und 2) soll jedoch das der i wen , , ., den preußischen Gesetzen zustehende esteuerungsrecht in keiner Weise berührt werden.

Artikel 7.

Falls die Kündigung dieser Vereinbarung, zu welcher jeder der beiden vertragschließenden Teile berechtigt ist, vor dem 1. Oktober eines Jahres erfolgt, verliert dieselbe bereits für das dem Kalender⸗ jahre der Kündigung nächstfolgende Steuerjahr seine bindende Kraft.

Findet die Kündigung nach dem genannten Zeitpunkte statt, so soll die Vereinbarung erst vom zweitfolgenden Steuerjahre ab als auf⸗ gelöst gelten.

Artikel 8.

. Gegenmãrtige Vereinbarung ist von den beiden vertragschließenden Teilen in zwei Ausfertigungen unter Beidrückung ibrer Siegel eigen händig unterzeichnet. Berlin, den 10. August 1909. Der Königlich preußische Der Großherzoglich luxemburgische Finanzminister. Generaldirektor der Finanzen. Im Auftrage: . . (L. S.) Wallach. (L. S.) Mongenast.

Schlußprotokoll.

Bei der Unterzeichnung der am heutigen Tage zwischen dem Königlich preußischen Finanzminister und dem Groß⸗ herzoglich luxemburgischen Generaldirektor der . ab⸗ geschlossenen . zur Vermeidung v oppel⸗ besteuerungen haben die Unterzeichneten folgende Erklärungen abgegeben, die einen integrierenden Teil der Vereinbarung selbst bilden sollen:

J. Die die Vereinbarung schließenden Teile sind darüber einver⸗ standen, daß das aus einem stehenden Gewerbe herrührende Ein⸗ kommen (Artikel 2 der Vereinbarung) das gesamte Einkommen aus dem Gewerbe, mithin auch das Einkommen aus dem in demselben werbenden Geschäftskapital, umfaßt.

II. Es entspricht gleicherweise der übereinstimmenden Anschauung eider Teile, daß Einkommen aus verzinslichen Kapitalanlagen

B. Zinsen von Hvothekenforderungen, Dividenden, Zinsen und sti Sewi Bank⸗ oder anderen Aktiengesell⸗ preußischen Staatsangehörigen oder Ge⸗

* G 1 . Rrr * 5 a0 2 1 Luxemburg oder luxemburgischen Staatsangehörigen oder

a zusteht, auf Grund des Artikel 1 der Ver⸗ Staate steuerpflichtig ist, in dem der Gläu⸗ aufhält.

Mit der Bezeichnung Gläubiger“ ist, soweit es sich um Aktien⸗ gesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien handelt, nur die Gesellschaft als solche, als juristische Person, nicht aber der einzelne Aktionãr gemeint.

II. Soweit im

9. Februar 1891 oder

23 Sinne des rer im Großherzo 6 . * 1x atliche oder kommu ; ;

Sierdurch wi Vler durch wi preurischen 1 8. orn. rührt werden. I Sen Die 8 7 * 1 2 2 Bestimmungen der

1 1. April 1910, ; .

* II

1910 ab in

im Hinblick auf

ndlungen Steuerbeträge, in

n ** nun ür rrkeord * 2 inbarung rückwirkende Kraft vom 1. April

für Preußen

J

*

as gegenwärtige Protokoll ist in doppelter Ausfertigung zu erlin, am 10. August 1909 ollzogen. er Königlich preußische Finanzminister. Im Auftrage: (L. S.) Wallach.

Der Großherzoglich luremburgische Generaldirektor der Finanzen.

(L. S.) Mongenast.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten.

Der Fabrikbesitzer Dr. Arthur von Weinberg zu Frankfurt a. M. und der Direktor der Chirurgischen Abteilung des Städtischen Krankenhauses daselbst, Professor Dr. Ludwig Rehn sind auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs zu ordentlichen Ehrenmitgliedern des dortigen Königlichen Instituts für experimentelle Therapie ernannt worden.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Greifswald Dr. Wilhelm Strecker und Dr. Fritz Curschmann ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Amtlichen

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. Oktober.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Kriegsministers, Generals der Infanterie von Heeringen, des Chefs des Generalstabs der Armee, Generals der In⸗ d, von Moltke, des Chefs des Militärkabinetts, Generals er ,,. Freiherrn von Lyncker und des Präses der Artillerieprüfungskommission, Generals der Artillerie Kehrer entgegen.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenar⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Rechnungs⸗ wesen und für Elsaß⸗Lothringen, die vereinigten Ausschüsse i Justizwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Justizwesen Sitzungen.

Die Nr. 10 der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 15. Oktober 1909 enthält im Amtlichen Teil unter A (Unfallversicherung) ein Rund⸗ schreiben vom 7. Juli 1909 an die Schiedsgerichte, betreffend die Benachrichtigung der Postanstalten von Rentenminderungen und einstellungen, ferner eine Rekursentscheidung Bescheide und Beschlüsse über folgende Gegenstände:

Als „Krankenversicherung“ im Sinne des 5 135 Abs. 1 des Unfallversicherungsgesetzes für Land- und Forstwirtschaft ist auch die Versicherung bei einer Hilfskasse anzusehen, welche die im 8 75a des Krankenversicherungsgesetzes vorgesehene de,. . besitzt; ein in einem k Betriebe verunglücktes Mitglied einer solchen Kasse hat einen Anspruch auf Unfallrente schon von dem Tage ab, an welchem sein Anspru auf Krankengeld in all gekommen ist, auch wenn für das⸗ selbe als landwirtschaftlicher Arbeiter weder eine gesetzliche noch eine statutarische ran lenerficherungs pflicht besteht. ( 2327.) *

Briefmarkenhandlungen sind bei der Lagereiberufsgenossen⸗ schaft versichert. (2328)

Ein Institut für Drucksachen und Geldverkehr ist ebenfalls 264 4 der Lagereiberufagenossenschaft versichert erklärt worden. 6 5.

Ueber Versiche icht und berufsgenossenschaftliche Zu⸗ gehörigkeit einer C ule. ( 2330.)

Der Gemeinschuldner und nicht die Konkursmasse ist als Unternehmer im Sinne der Unfallversicherungsgesetze anzu⸗ sehen, wenn ihm seine bisherigen Betriebsmittel aus der Konkursmasse überlassen werden, er den früheren Betrieb fort⸗ setzt und der Verdienst aus diesem Betrieb ihm überlassen wird. (2331)

Die Abteilung C Rundschreiben des Rei

sowie

Invaliden versicherung) bringt ein versicherungsamts vom 9. Juli 1909 an die Vorstände der preußischen Landesversicherungsanstalten, betreffend die g und ärztlicher Gut⸗ achten in Inval ntensachen, sowie ein schreiben vom 7. September 1909 an die Vorstände der dem Reichsversicherungsamt ,. unterstellten Landes⸗ versicherungsanstalten und r Invaliden⸗ Witwen⸗ und Waisenversicherungskasse der Seeberufsgenossenschaft, betreffend die Durchführung der Wohnungsdesinfektion beim Wohnungs—⸗ wechsel an vorgeschrittener Lungen⸗ oder Kehlkopftuberkulose leidender Personen.

Es folgen Entscheidungen aus 5 155 des Invaliden⸗ versicherungsgesetzes, welche folgende Gegenstände betreffen:

Versicherungspflicht von Ausländern, die im Auslande zu einer dort auszuführenden, als Ausstrahlung eines inländischen Betriebs geltenden Arbeit angenommen werden. (1430.)

Versicherungspflicht eines Predigers einer katholisch⸗ apostolischen Gemeinde. (1431.)

Versicherungspflicht eines Küsterschullehrers im herzogtum Mecklen an, Schwerin. (1432.)

Versicherungspflicht eines Versicherungsagenten. (1433.)

Den Schluß machen Nachweisungen über die Renten⸗ zahlungen und Beitragserstattungen der 31 Versicherungs⸗ anstalten im August 1909 sonie über den Erlös aus Beitrags⸗

marken für Monat September 1909.

Der Nichtamtliche Teil bringt folgende Anzeigen: a. des zweiten Bandes zer Sammlung ärztlicher in den Nachrichten von 1903 bis Obergutachten;

b. der Schrift:

„Kurzer Leitfaden für die Wohnungs⸗

desinfektion“ von Dr. Roepke (erschienen in II. Auflage 1906

bei A. Bernecker in Melsungg); . c. der Schrift: „Das Vesen der Tuberkulose als Volks⸗

krankheit und ihre Bekämpfung durch die Schule“ von Professor

Dr. Nietner und Lehrer Friedrich Lorentz (erschienen 1909 im

Verlag des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der

Tuberkulose, Berlin W., Könizin Augusta⸗Straße 11);

d. der Schrift: „Die Urhütung und Bekämpfung der Tuberkulose als Volkskrankhei von Dr. Bandelier lerschienen 1909 in Würzburg bei Curt Kbitzsch);

e. des Werkes: „Grundzitze der internen Arbeiterversiche⸗ rungsmedizin“ von Dr. J. Rusin l(erschienen 1909 in Jena bei Gustav Fischer);

1. der Versicherungswissenthaftlichen Vorlesungen in der

Vefeinigung für staatswissenschcftliche Fortbildung im Winter⸗

halbjahr 1909 10;

g. des Erlasses des Königich preußischen Ministers für

Handel und Gewerbe vom 15. Zeptember 1909 über eine Er— gänzung zur Anweisung vom 11. November 1899, betreffend

das Verfahren bei der Ausstelluig und dem Umtausche sowie

bei der Erneuerung (Ersetzung) und der Berichtigung von Quittungs karten.

Der schweizerische Gesandte von Claparède ist nach Berlin zurückgekehrt und hat di Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Regierungsassessor Freihtrr von Richthofen in Posen ist dem Koͤniglichen ,, ,. in Breslau zur weiteren dienstlichen Verwendung üjserwiesen, der neuernannte Regierungsassessor Goedecke aus Oppeln dey Landrat des

Die neben den einzelnen (Khtscheidungen stehenden ein—⸗ geklammerten Zahlen geben die Ziffer h, unter welcher diese in den Amtlichen Nachrichten veröffentlicht shd.

Groß

über die Lage Spaniens fortgesetzt.

1908 veröffentlichter

Kreises Neuß, der neuernannte Regierungsassessor Firnhaber aus Oppeln dem Landrat des Landkreises Aachen und der neu⸗ ernannte Regierungsassessor Windels aus Breslau dem Landrat des Kreises Beckum zur Hilfeleistung in den landrät— lichen Geschäften zugeteilt worden.

Die Regierungsreferendare Freiherr von Gablenz aus Stettin, Dr. jur. Schöne aus Frankfurt a. O. und Fresenius aus Breslau hahen die zweite Staatsprüfung für den höheren Verwaltungsdienst bestanden.

Sachs en. Seine Majestät der König ist, „W. T. B.“ zufolge, gestern früh von Schwerin im Hoflager zu Pillnitz eingetroffen.

Oefterreich⸗Ungarn.

In der gestrigen Sitzung des österreichischen Herren⸗ hau ses dankte der Präsident Fürst zu Windisch grätz nach der Vorstellung des wiederernannten Präsidiums durch den Ministerpräsidenten für seine Ernennung und erinnerte, W. T. B.“ zufolge, sodann an den glänzenden Verlauf der Tiroler Jahr— hundertfeier, bei der ebenso wie am Tage des Eintritts des Monarchen in das 80. Lebensjahr die Gefühle tiefeingewurzelter, unauslöschlicher Liebe und Treue der gesamten Bevölkerung Oesterreichs für den Kaiser und das Herrscherhaus in glänzender Weise zum Ausdruck gekommen seien. Nach einem Hoch auf den Kaiser schloß der Präsident die Sitzung.

Bei dem Wiederzusammentreten des Abgeordneten—⸗

hauses waren der Sitzungssagl und die Galerien überfüllt. Der Ministerpräsident und die Minister wurden, obiger Quelle zufolge, von den Tschechisch⸗Radikalen mit Lärm und Abzugs— rufen empfangen. Der Ministerpräsident erklärte die Session ür eröffnet und forderte den Abg. Funke als Alterspräsi⸗ enten auf, den Vorsitz zu übernehmen. Unter fortgesetztem Lärm der Tschechisch⸗Radikalen hielt Funke die mit Beifall aufgenommene Eröffnungsrede, in der er an das aus dem all⸗ gemeinen Wahlrecht hervorgegangene Haus den Appell richtete, seine Aufgaben voll und ganz zu erfüllen. Die Rede klang aus in ein Hoch auf den Kaiser Franz Joseph. Nach der Mitteilung von der Mandatsniederlegung der Abgeordreten Dorfmann und Srb protestierte der Abgeordnete Wolf den Beschluß der Obmännerkonferenz, die Präsidentenwahl am Freitag vorzu⸗ nehmen, was verfassungswidrig sei und eine Nachgiebigkeit gegen die slapische Union bedeute. Der Alterspräsident erklärte hierauf mit Rücksicht auf vielfach geäußerte Wünsche, und um den Abgeordneten Gelegenheit zu geben, sich über die Wahl des Präsidenten schlüssig zu werden, die Sitzung auf 48 Stunden zu unterbrechen. Die Ka er e, we findet am Freitag um 11 Uhr statt.

In dem gestern in Wien abgehaltenen un garischen Ministerrat forderte der König Franz Joseph laut Bericht des Ungarischen Telegraphen⸗Korrespondenzbureagus“ in seinen einleitenden Worten die Minister auf, ihre Anschauungen über die Lösung der Krise darzulegen, wobei er betonte, daß es wünschenswert sei, die Koalition aufrecht zu erhalten. Die Minister legten darauf ihre Anschauungen dar und erklärten, eine verfassungsmäßige Lösung sei nur möglich, wenn entweder die Mehrheit oder die Minderheit des ungari⸗ schen Abgeordnetenhauses mit der Bildung des Kabinetts be⸗ traut werde. Wenn auch die Aufrechterhaltung der Koalition ausgeschlossen erscheine, so würden sie doch in dieser Richtung ihre Bemühungen fortsetzen und dem Könige hierüber berichten. Der König erklärte hierauf wiederholt, er wünsche eine ver— fassungsmäßige Lösung der Krise, und ersuchte die Minister, seinen Entschluß abzuwarten und dahin zu wirken, daß die schwierige Lage nicht durch unvorhergesehene Umstände noch mehr erschwert werde. Die Minister reisten nachmittags nach Budapest ab. Vor dem Kronrat hatte der König den Grafen Andrassy, sodann den ungarischen Ministerpräsidenten Dr. Wekerle empfangen.

Spanien.

In der Deputiertenkam mer wurde gestern die Debatte Ueber den Verlauf der Sitzung, die wegen des von der Opposition vollführten

Lärms aufgehoben werden mußte, berichtet das „W. T. B.“,

wie folgt:

; ister erklärte die Behauptung für unbegründet, Barcelona infolge der Entsendung von Truppen nach Melilla on Militär entblößt sei Der Minister rechtfertigte dann die wegen des Feldzuges in Marokko getroffenen Maßnahmen und sprach sich lobend

altung d

8 3 * end moglich,

⸗— J. Sitzung behau

Verlaufe der

* . 1

ster des Innern wegen der von

n der Presse geübten Kritik. Unter heftigem Lärm der klärte der Minister, daß er entschlossen sel, die öffent— Kundgebung, die vorbereitet werde, zu verhindern. Der Lärm Bänken der Opposition nahm bei dieser Erklärung des immer mehr zu, während die Ministeriellen Beifall Der Präsident versuchte gebens die Ruhe wieder⸗ herzustellen und mußte schließlich die Sitzung aufheben.

Türkei.

Der jungtürkische geheime Kongreß ist beendet. Wie das „W. T. B.“ meldet, wurde beschlossen, die drei einfluß— reichsten und angesehensten Mitglieder des Zentralkomitees als Vertretung des Zentralkomitees vor der Oeffentlichkeit zu wählen.

Griechenland.

Der Prinz Georg hat den Marineminister, W. T. B.“ zufolge, telegraphisch von seiner Demission als Vizeadmiral der griechischen Marine in Kenntnis gesetzt.

osition

Serbien.

Der Justizminister Ribaratsch hat nach einer Meldung des W. T. B.“ seine Demission überreicht. Heute vormittag trat der Ministerrat zusammen, um über den Rücktritt des Gesamtkabinetts zu beraten.

Asien.

Nach einer Erklärung der chinesischen Regierung sollen laut Meldung des W. T. B.“ vom 2. November d. J. ab gemäß Artikel 2 des cinesisch jananischen Vertrags vom 4. September d. J. die Städte Lungschingtsun, Tschutszschie, Toutaokou und Paitsaokou für den Aufenthalt und Handel. Fremder geöffnet werden.

Afrika.

Der Scheik des Hammadat genannten Teils des Stammes Ben Daud ist nach einer Meldung des, W. T. B.“ ermordet worden; die Veranlassung ist nicht bekannt.

Nr. 42 der Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ vom 20. Oktober 19909 hat folgenden Inhalt: Jahresbericht über die Verbreitung von Tierseuchen im Deutschen Reiche, 19098. (Ankündigung. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen ansteckende Krank⸗ keiten. Desgl. gegen spest Desgl. gegen Cholera. Desgl. gegen Gelbfieber. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich. Schutz⸗ chiet e, , geen, Opium. (Kiautschou. ) Apotheken⸗ resen; Arzneimittel. Gewerbescheine. (Württemberg.) Kost⸗ und Pflegekinder. Frankreich. Hygiene in Badeorten. (Luxem⸗ kurg.,. Wein. (Siam) Dpium. AAustralischer Bund.) Duarantänegesetz. Tierseuchen im Deutschen Reiche, 1908. Fesgl. im Auslande. Maul und Klauenseuche in der Schweiz. Tierseuchen in Serbien, 2. Vierteljahr. Desgl. in Fumänien. Desgl. in Bulgarien. Vermischtes. (Deutsches Reich). Aerztliche und zahnärztliche Prüfungen 2c., 1907 08. Lübeck). Infektionskrankheiten, 1967. e getan e. Be⸗ bölkerungẽbewegung in Birmingham, 1908. Vereinigte Staaten bon Amerika. Columbien). Bevölkerungsbewegung ꝛc.I, 1907. Michigan). Geburten ꝛc., 1907. Wochentabelle über die Sterbe⸗ fälle in deutschen Orten mit 40 009 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Frankenhäusern deutscher Großstãdte. Desgleichen in deutschen Stadt- und Landbezirken. Witterung. Beilage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege Apotheker).

Statiftik und Volkswirtschaft.

Malj;verbrauch in den Brauereien der nor ddeutschen Brausteuergemeinscha ft.“)

Im 2. Viertel Im . Viertel des Rechnungs⸗ des Rechnungs⸗ jahres 1909 jahres 1909 sind hrau⸗ sind brau⸗ steuerpflichtig steuerpflichtig geworden!) geworden!) dz Malz dz Malz

177 805 48122

Direktivbezirke Direkti vbezirke

Ostyreußen. Vestpyreußen Brandenburg Pommern Posen Schlesien. Provinz Sachsen. Schleswig⸗Holstein Hannover Vestfalen . Hessen⸗Nassau. Perl 20227 Rheinland 180 237 Im Brausteuer⸗ Königreich Preußen 1173 506 gebiet 1593743 Im 1. und 2. Viertel des Rechnungs jahres 1909 3 620 188 Das Großherzogtum Luxemburg ist mit dem 1. August 1909 der norddeutschen Brausteuergemeinschaft wieder ausgeschieden. R. G.⸗Bl. Nr. 54. ; ) Einschließlich nachträglicher Berichtigungen aus viertel jahre. Berlin, den 20. Oktober 1909. Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

44597 nigreich Sachsen 29 863 1 295 039 Mecklenburg 32 785 Thüringen 24 452 Oldenburg 131 937 Braunschweig 79771 Anha lt 90 427 VLübeck 62 682 Bremen 122 135 Hamburg 79 581

96 = 4. 81

0 CO C CCC c —˖

t C C C 1 0 - 88888

dem Vor⸗

Deutscher Außenhandel im September 1909. Nach dem Septemberheft der vom Kaiserlichen Statistischen Amt zegebenen Monatlichen Nachweise über den auswärtigen dandel Deutschlands' betrug die Einfuhr im September d. J. 3487 409 Tonnen verschiedene Waren, ferner 154 493 Stück, darunter I 593 Pferde usw., gegen 6 009 980 bezw. 5588 489 Tonnen und ß 492 bezw. 165 410 Stück im Vormonat bezw. im September v. J., die Ausfuhr in demselben Monat 4195431 Tonnen, fern X 4097 Stück, darunter 403 Pferde usw., gegen 4350 855 bezw. 126. 343 Tonnen und 43 430 bezw. 29 587 Stück im Vormonat bezw.

125 J

.

1

im September v. J.

amteinfuhr in den ersten 9 Monaten d. J. betrug

nnen gegen 44 649291 im Vorjahre, ferner 1038 267 Stüc

580 im Vorjahre, die gleichzeitige Gesamtaus fuhr

34 85 onnen gegen 33 858 171 im Vorjahre, ferner 264 769 Stück gen 283 840 im Vorjahre.

Die Gesamteinfuhr batte ohne Edelmetalle einen Wert von

j 5620.7 Millionen, die Gesamt⸗

n von 4795,5 Millionen Mark gegen 4732 Mil⸗

Der Edelmetallverkehr erreichte im laufenden

bre einen Wert von 219,5 Millionen Mark in der Einfuhr und

20 Millionen Mark in der Ausfuhr; die Vorjahrswerte waren

35 Millionen Mark in Einfuhr und 55 Millionen Mark in Aus⸗

üubrt. Die Ausfuhrw erte beruhen seit Mai d. J. ganz überwiegend

i. Wertanmeldung durch die Versender, die Einfuhrwerte bis

f. diejenigen von Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Roggenmehl,

und von Fahrzeugen auf den vorjährigen, durch den

Beirat ermittelten, also in der Hauptsache ge⸗

3 2

Die Einfuhrwerte nahmen bei landwirtschaftlichen Erzeug⸗ en um über 305 Millionen Mark zu, bei Spinnstoffen und Daten daraus um rund 91 Millionen, bei chemischen Erzeugnissen im fast 20 Millionen Mark, die Ausfuhrwerte bei landwirt⸗ ichen Erzeugnissen um 34 Millionen Mack, bei chemischen gnissen um fast 53 Millionen, bei Leder, Lederwaren, Kürschner⸗

um fast 27 Millionen. Maschinen erlitten einen Ausfall von

ionen Mark.

Zur Arbeiterbewegung. der Schuhfabrik Herz u. Co. in Frankfurt a. M. derten jüngst, wie die Köln. Ztg. berichtet, die schon mehrfach in letzten Zeit aufgebesserten Zuschneider wieder eine Stundenlohn⸗ ing. Darauf bot die Vereinigung der Schuh⸗ und Schaäfte⸗ en von Offenbach, Frankfurt a. 4 und Umgegend allen bei nen beschäftigten Zuschneidern an Stelle der Stundenlöhne Stäck⸗ ne an, wie sie im übrigen Deutschland zumeist gebräuchlich sind. Tie Zuschneider lehnten dies nicht nur ab, sondern reichten hem Angriffsstreik ihre Kündigung zum heutigen Donnerstag ein. Lit der Begründung, daß ein geregelter Betrieb ohne Zuschneider

keine drei Tage aufrechtzuerhalten sei, kündigte die betroffene Firma

Um kommenden Sonnabend allen ihren etwa 550 Arbeitern. Wird keute keine Finigung erzielt, dann werden die zahlreichen übrigen triebe der Vereinigung ebenfalls zur Kündigung ihrer Arbeiter hreiten. Dann kämen mehrere tausend Personen in Betracht.

Zum Lohnstreit in der n , . Se idenbandindustrie XI. Nr. 248 d. Bl.) wird der Rh. Westf. Ztg. gemeldet, daß in Farmen eine Konferenz der bergischen Seidenbandwirkergehilfen

Man nahm eine Entschließung an, in der erklärt wird, daß die Gehilfen zum Frieden bereit seie, falls die Fabrikanten ihr Versprechen, die Lohnquote auf erselben Höhe zu belassen, einlssen. Die neue Lohnliste enthalte were Lohnkürzungen, die bei der enormen Verteuerung der Lelensmttel von den Arbeitern nicht getragen werden können. Die Kaferen erklärte ihre Bereitwilligkeit, die Kündigungen zurückzunehmen, bis die Verhandlungen zum Ab⸗ schluß gelangt sind.

Der Ausstand in der Wolfshen Zelluloid warenfabrik in Nürnberg, der etwa drei Monte dauerte und in dessen Verlauf es häufig zu heftigen Zusammenstsßg zwischen Ausständigen und Arbeits- willigen kam, wurde, wie W. . B.“ meldet, gestern nach jwei⸗ tãgigen Verhandlungen beigelegt. ; In Havre kam es gestern, W. T. B.“ zufolge, zwischen aus⸗ ständigen Hafenarbeitern undder Gendarmerie zu einem Zu— sammenstoß; dreizehn Verhaftunge wurden vorgenommen.

Wohlfartspflege.

Der Kommerzienrat Tillmans-⸗Neu⸗Cronenberg stiftete, wie die „Kölnische Zeitung! aus Oladen meldet, aus Anlaß seiner vierzigjährigen Tätigkeit im Lankreise Solingen diesem bei feiner Uebersiedlung nach Wiesbaden zu n . Zwecken

werden sollen.

Kunst und Vissenschaft.

Die Galerie Eduard Shulte, Berlin, veranstaltet im Januar 19810, unter Mithilfe des unsthistorikers und Graff. Forschers Professor Dr. Julius Vogel in Lipzig, eine große Ausstell ung von Bildnissen des Kursächsschen Hofmalers Anton Graff (1736 1813). Die Ausstellung Ell die besten Werke dieses großen deutschen Porträtisten des 18. Ihrhunderts umfassen und dadurch den Berliner Kunstkreisen Gelegnbeit geben, seine Kunst in ge— schlossener Form und in großem Umfange kennen zu lernen. Es ist bereits eine große Zahl hervorrgender Bilder aus privatem und öffentlichem Besiz zugesagt worde, doch ist die weitere Anmeldung etwaiger unbekannter Werke stets rwünscht.

Peary unterbreitete, wie VB. T. B. aus Washington meldet, geen seine Aufzeichnungen und Beweise über die Entdeckung des Nordpols der Nationat Geogzaphical Society, die zu deren Prüfung einen Ausschuß von Sachderständigen ernannte.

Die Universitãt in Kopenkagen hat das von der Nationalen Geographischen Gesellschaft in Washington an sie gerichtete Ersuchen, ihr die erste Prüfung der wissenschaftlichen Beweise Cooks für die Erreichung des Nordpols zu überlassen, abgelehnt. Cook hat erklärt, er werde seine Beweise der Kopenhagener Universität innerhalb zweier Monafe, möglcherweise schon nach einem Monat, unterbreiten.

Land⸗ und Forstwirtschaft. e und Getreidehandel in Rumänien. Generallensul in Galatz berichtet unterm auch der zünstige Bitterungsverlauf im Monat m geringen Ertrag dir Mais felder nichts mehr am er doch em . der Ernte sowie der Felder ausrrordentlih zu statten. ist der Senf , bereits beendigt. e is sind bis jetzt nir geringe Mengen eingetroffen, die ziemlich gute Qualität aufweisen. Bezüglich des Gesamtertrages sind die üblichen amtlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Ebenso wird sich ein endgültiges Ugeil über die Durchschnittsbeschaffen⸗ heit der diessährigen Maisfrucht erst nach dem Eintreffen größerer Zufuhren in einigen Wochen fällen lassen. z Der Markt ist allenthalben fest. Die Weizenpreise sind auch in der letzten Zeit noch weiter gütigen. Ungarn und die Türkei sind nach wie vor die Hauptkäufer. Ueer Sulina seewärts wurden in der Zeit vom 29. August bis 3. Oktzber d. J. verfrachtet: Weizen ö 58 635 Tonnen Roggen 12743 Mais. 24206 Gerste 37614 Hafer. 34303 2105 1594

In manchen

nt für P00 kg: ö,, 187 ö 18 134 130 31 110 116 109 KN 1 Donau / Bulg., Okt. No. 121 22 Cinquantino promt 147

Die Frachten sind fest.

8

a ,

Es wurder notiert:

Donau⸗Rotterdam 73, Antwerpen 856, London Hull 8 9 - 9 Damburg 8 9,

ulina⸗Antwerpen Rotterdan England 756.

1

D— Teil vo w 211 2

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“ Nr. 42 vom 20. Oktober 1909.)

Pest.

Portugal. Zufolge einer Mitteilung vom 26. September ist die Pest auf den Azoren amtlich für erloschen erklärt und der frühere Verkehr unter den Inseln des Archipels wieder aufgenommen worden, nachdem bei der bakteriologischen Untersachung von etwa 1200 Ratten keine r , . mehr gefunden waren

Aegypten. Vom 2. bis 8. Oktober wurden weder neue Er⸗ krankungen, noch Todesfälle an der Pest gemeldet.

Marokko. Bei den in der Umgegend von Saffi pestverdächtig erkrankten Personen ist die Art der Krankheit mit Sicherheit nicht fest⸗ gestellt worden; die Kranken sind angeblich sämtlich genesen.

Britisch-Ostin dien. Vom 3 bis 11. September wurden in ganz Indien 2781 Erkrankungen und 2006 Todesfälle an der Pest

zählt. Von den Todesfällen kamen 617 auf die Präsidentschaft Hum zan (davon 16 auf die Stadt Bombay und 12 auf Karachi 434 auf die Zentralprovinzen davon 269 auf die Stadt Nagpur) 429 auf die Vereinigten Provinzen, 176 auf den Staat vsore, 140 auf die Präsidentschaft Madras, 114 auf Zentralindien, 53 auf Rajputana, 49 auf Burma, 47 auf das Punjabgebiet und 37, auf Bengalen.

Mauritius. Vom 6. August ö September wurden auf der Insel 19 Erkrankungen und 5 Todesfälle an der Pest festgestellt.

Britisch-Ostafrika. Zufolge Mitteilung vom 24. nuf

attfand, die von beiden Organifationen stark besuchk war.

sind in Kisum u neuerdings 4 weitere Pesttodesfälle aufgetreten.

100009 , die in erster Linie zr Erziehung Jugendlicher verwandt

Vereinigte Staaten von Amerika. Im Bezick Ala— meda Galifornien) wurde in einem? Meilen von Sunol entfernten Orte am 24. September ein Pestfall bei einem fünfjährigen Knaben beobachtet.

. , . Nachdem in Caracas der letzte Pestfall am 7. August beobachtet war, ist die Seuche am 7. Sẽptember fr er⸗ loschen erklärt worden. Von insgesamt 25 bekannt gewordenen Pest⸗ fällen sind 10 tödlich verlaufen; außerhalb Caracas wurden keine Erkrankungen festgestellt. ö

Pest und Cholera.

Britisch⸗Ostin dien. In Kalkutta starben vom 5. bis 11. September 5 Personen an der Pest und 9 an der Cholera.

Chole ra. Deutsches Reich. In Splitter „(Er. Tilsit, Reg.-Bez. Gumbinnen) ist am 19. Oktober eine Schifferfrau auf einem Kahn an der Cholera erkrankt und tags darauf in dem Krankenhaufe zu

Tilsit gestorben.

Niederlande. Seitens des zentralen Gesundheitsrats zu Utrecht sind für die Zeit vom 6. bis 12. Oktober für Hattem (Prob. Gelderland) 4 Cholerafälle mitgeteilt worden. ;

Rußland. Vom 26. September bis 2. Oktober sind 672 Er, krankungen (und 320 Todesfälle) an der Cholera gemeldet worden davon aus:

Stadt St. Petersburg.. Gouv. St. Petersburg (sonst) Stadt Grodno ..... . Wladiwostok .. Gouv. Archangel. Wologda » Estland. JJ (19 1 69 Witebsk (13 Twer. (15) Jaroslaw. 42 k (15 J 69 11 68) Samara (32) Saratow —— Astrachan (4 Moskau ( Pskow 1 Rjãsan (4 Wladimir. 6) Kiew. (65 Poltawa w/ (4.

Nach neueren amtlichen Mitteilungen betrug in der Zeit vom 12. bis 18. September die Zabl der Erkrankungen (und Todesfalle) 1242 G44), also 427 (211) mehr, als damals angegeben war. Es kamen u. a. auf die Gouvernements Wologda 32 (10), Witebsk 167 81), Twer 118 (51), Jaroslaw 12 (63), Kostroma 88 (35), Mohilew 32 (20), Samara 48 (30), ferner auf die Städte Astrachan 5 (2) und Wladiwostok 4 (3).

1

(99) 37) 65) (») (13) 683)

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In Finnland sind bis zum 11. Oktober T an der Cholera bei Arbeitern, die aus St. Petersburg dahin zurück⸗ gekehrt waren, festgestellt worden.

Es gelangten 3 Erkrankungen (un ; ! a 40 (19), in Merida vo . September 1 Erkrankun in Veracruz am 24. September 1 Erkrankung und 1 Todesfall.

Pocken. zn Salerno wurden in der Zeit vom 27. August r 81 Pockenfälle, von denen 23 tödlich verliefen, fest⸗

ie Gestorbenen waren zumeist ungeimpfte Kinder. i einer Mitteilung vom 6. Oktober sind in in bösartiger Form aufgetreten und haben en 12 Wochen 140 Todesfälle verursacht, davon 60

82 29

Oesterreich. Galizien 11

krankungen.

gsbezirken lun reisen; Landespolizeibezirk Charlottenburg! z. Arnsberg 4 Land 1, Gelsenkirchen Stadt 1 (1), Hamm Land 2, Breslau Stadt!, Du sseldorf 2 (1), [Essen Stad 101, Magdeburg 1 (Salzwedel, Schleswie Stettin 2 (1) (Anklam 1 (1), Stettin 1]. Schweiz. Vom 3. bis 9. Oktober je 1 Erkrankung in 2 Ort⸗

1 5 w 88 ö schaften des Kantons Bern.

Nahn

Q d 111

Verschiedene Krankheiten. 2, Odessa 1, London c 15, Warschau (Kranken⸗ Warschau esfall; Odessa 3, St. Pe Kranken⸗ Erkrankungen; Rückfallfie ber: Moskau, Odessa je Odessa 20, St. Petersburg, Warschau (Krankenhauser) 6 Erkrankungen; Genickstarre: Dublin (3. bis 9. Oktober), ; g je 1, Konstantinopel (27. September bis 3. Oktober) ? New York 5, Wien 1 Todesfälle; Edinburg 1, New en 1 Erkrankungen; Tollwut: Reg.⸗Bez. St. Petersburg je 1 Todesfall; Milzbrand: Reg.⸗B Lübeck 1 Erkrankungen; Trichinose: Reg.⸗Bez. Pos Brechdurchfall: Nürnberg 49 Erkrankungen; 38 Erkrankungen; spin er lähm un berg 7, Düsseldorf 5 R zezi dorf 65 Erkrankungen; New Nork, Odessa je 2, St. ersbur krankungen. Mehr als ein Ze aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895 1904: 1,B 04 0½90): in Gelsenkirchen Erkrankungen gelangten zur Anzeige im Landesvolizeibezirk Berlin 219 (Stadt Berlin 132), in Breslau 23, in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 183, Düsseldorf 110, Oppeln 159, in Hamburg 62, in Budapest 59, Christiania 23, Edinburg 57, Kopenhagen 35, London (Krankenhäuser) 324, New Jork 58, Odessa 136, Paris 57, St. Petersburg 70, Wien 96; desgl. an Keuchhusten in Flensburg Erkrankungen wurden gemeldet in New York 52, Wien 23; desgl. an Typhus (1895 1904: 5,46 0/0): in Schwerin Erkrankungen kamen zur Anzeige in Buda⸗ pest 60, New Jork 276, Odessa 28, Paris 31, St. Petersburg 22; ferner wurden Erkrankungen angezeigt an Masern und Röteln im Reg.⸗Bez. Wiesbaden 45 (Untertaunuskreis), in Hamburg 37, Buda⸗ pest 43, New Jork 82, Odessa 32, Paris 51, St. Petersburg 52 Wien 23; desgl. an Diphtherie und Krupp im Tandespoltzeibeyic Berlin 203 (Stadt Berlin 156), in Breslau 23, im Reg.⸗Bez. Merseburg 138, in Hamburg 67, Budapest 28, Christiania 43, London (Krankenhäuser] 114, ger Jork 206, Odessa 28, Paris 48, St. Petersburg 88, Wien 60.

Italien. Die italienische Regierung hat durch seesanitätspolizeiliche Ver⸗ ordnung vom 15. d. M. die gegen Herkünfte aus Rotterdam

ie nen, Quarantängmaßregeln wieder aufgehoben. (Vergl. R. Anz.“ vom 31. August d. J., Nr. 205.)