1909 / 255 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Oct 1909 18:00:01 GMT) scan diff

druckfertigen Zinkklischees. Mit einem Anhang: ko Linoleum und Farbendruck. Von A. Gruber. Mit einem 3 120 06. Ravensburg, Otto Maier. Sören Kierkegaard Stadien Studien von Verschiedenen. Herausgeg. Uebersetzt von A. Bärthold. 2. 3.

bogen.

scheinen des ganzen Werkes 4,50 S; au

Späterer Preis 6 16. Dresden⸗A., C.

manns Buchhandlung).

ö Bibliothek für Luftschiffahrt und

Kritik der Drachenflieger von Ansbert

2 im Text. Schmidt u. Co.

1091 Abbildungen

Berlin W. 62, Keithstr. 6. Karl

Vorträge und Aufsätze aus der Comenius-Gesell— . Schillers Stellung in der Entwitllungsgeschichte des Humanismus. Von Dr. Ludwig Keller. 2. Aufl. Berlin-Charlottenburg, Berlinerftr. 72.

schaft. XVII. 6:

Comenius Gesellschaft.

Kämpfer. W. 35, Lützowstr. . Dr. O

von O. Kästner.

und

Romann

auf

Fl

Weltansch

gebdn. 3,40 6. Leipzig, B. G. Teubner.

Uebungen, Spiele, Wettkämpfe Nähr⸗ und Wehrkraft usw. J 14.

K: von Ziegler.

Lehrproben und Lehrgänge aus der

dehranstalten. Dr. R. Menge.

Von , . D. Dr. W. Fr Generalregister zu Heft 1 100. 3 4606. Halle

a. S., Buchhandlung des Waisenhauses.

Verdingungen im Auslande.

Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim ‚Reichs⸗ und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 uhr eingese

O

Oesterreich⸗Ungarn. 15. November 1909, 12 Uhr (verlängerter Einreichungstermin). K. K. Nordwestbahndirektion in Wien: Lieferung von Kautschuk— Näheres beim „Reichsanzeiger“. 15. November 1909. Wien: Lieferung von Schnittmaterialien. der vorbenannten Stelle und beim ‚„Reichsanzeiger“. 20. November 1909,

waren.

werden.)

K. K. Schwefelsäurefa

135 uhr.

messer von 20,04 m für die Station Tarnéw.

betragen etwa 32 000 Kronen.

1910 beendet sein.

Am 1. November 1909 werden mehrere Viehbesitzer in Olde⸗ holtpa (Provinz Friesland) die Lieferung von 18 400 kg Kainit und 12 000 kg Schlackenmehl vergeben. 1I. November d. J. franko Station Wolvega zu erfolgen. sind vor dem 1. November d. J. an A. de Groot zu Oldeholtpa zu

richten.

17. November 1909, 2 Uhr. Compagnie bruxelloise des eaux, Rue du Tröne 48, Ixel les b. Brüssel: Bau eines Wasserwerks in Eisenbeton in St. Servais b. Namur. Cahier des charges Nr. 132, Preis 1 Fr., Pläne 6 ziehen in Brüssel, Rue des Augustins 15.

zum 15. November.

Die Arbeiten so

Näheres bei der genannten Direktion.

Niederlande.

Die Liefe

Belgien.

Theater und Musik.

Königliches Opernhaus.

Die Königliche Kammersängerin Fräulein Emmwy Destinn ver— abschiedete sich gestern vor Antritt ihrer diesjährigen Amerikafahrt Königlichen Opernhauses in der Titelrolle von Puccinis Madama Butterfly s und hoffentlich man darf das wohl zuversichtlich aussprechen nicht Der große Erfolg, den sie anderwärts mit der Partie errungen hat, blieb ihr auch in Berlin treu, wie sie selbst bisher der Stadt, von der ihr Weltruf als Künstlerin ausging und die Treue

des

vom Publikum

zum letzten Male sang.

zu der sie immer

gern

1.

. die sie hier

zurückkehrt,

von Hilarius Buchbinder. Vorzugspreis bis zum Er⸗ in 5 Abteilungen zu je 0,90 4. udwig Ungelenk (Justus Nau⸗

von Dora Duncker. Gebrüder Paetel. Der Lehrplan der Höheren Mädchenschule.

Mit 24 Abbildungen im Text.

Zur Erhöhung der

ellt von H. Schröer und Leipzig, B. G. Teubner.

Näheres in der Kanzlei

** ve , K. K. Staatsbahndirektion Krakau: Lieferung und Montierung einer Maschinenweiche im Durch⸗

Sicherheit ẽleistung

Eingeschriebene Angebote

Als internationale Butterfly italienisch; Charakter der

Photozinkographie,

dem Lebenswege. stimmlichen Eigens barsten aller . des Tons offenbarte ih

ugtech nik. Band 1: Vorreiter. Mit Gebdn. 4 41.

sungenen kam nicht zu kurz; fesselnden Darstellung.

ihnen gegebenen Rollen.

auung und seine

4 1. Berlin Wiederholung von Herausgeg.

2 S0 e Gates, die

Philipp beschäftigt. bereitet und in der zweiten

Praxis der höheren Komponisten A. Nevin.

ies und Professor holt.

en Politik,

abend, den 6. November, statt.

spielen des Deutschen The

briksverwaltung in Die Regie von Car! Weis. Oper zum ersten Male gegeben in regisseurs Maximilian Moris. . Gesamtkosten len am 15. Juni erte und Uter beschäftigt.

Gustav Kadel

rung hat vor dem Angebote

58 Minuten der Zug infolge 2500 Fr. ; ös l

Zu be⸗

Fr. hahen sich als verletzt nicht g

nicht erheblich.

deutscher Rivale enstanden.

Sonnabend auf dem Flugplatz J zum ersten Male

von 40 000 S bewerben wird.

bewahrte.

Sängerin 9. j . n. . . orstellung und mag denjenigen, die die nicht kannten, das Verständnis erschwert haben, 3. die aften Fräulein Destinns kamen in dieser sang— prachen erst recht zur

lang die Stimme in der hohen Lage! singen war die Künstlerin bedacht, auch die Charakteristik des Ge— sun Lust und Leid, Jubel und Sehnsucht fanden in ihrem Gesacme ebenso selbstverständlichen Ausdruck wie in ihrer Neben ihr bewährten sich die Herren Mac⸗ lennan, Hoffmann, dieban . n rn in den stets von

Die Wogen des Beifalls gingen gestern s hoch wie an den voraufgegangenen 8 V ö

Im Königlichen Opernhause findet morgen, Wiede „Figaros Hochzeit“ statt. sind die Damen Denera, Hempel, Rothauser, bon Scheele t üller, Herren Hoffmann, Knüpfer, Lieban, hilipp b Dirigent ist der Kapellmeister Blech. Als nächste Neustudierung n, , r . Maskenball Hälfte nächsten Monats in Szene gehen. Es folgt darauf als Neuheit „Poia“ ]

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Molieres „Eingehildeter Kranker“ in der Bearbeitung von Paul Lindau wieder— Den Argan spielt Herr Vollmer, die Toinette F Anno dazumal“, eine Bauernkomödie aus alter Zeit, betitelt sich die Neuheit, welche die Schlierseer morgen, Freitag, als Ur—⸗ aufführung im Neuen ö Der Verfasser des Stückes, Herr Karl Frey vom Residenztheater, hat die Komödie den Schlierseern auch einstudiert. . Im Berliner Theater findet die Erstaufführung von „Hohe Schwank in drei Akten von Richard Skowronnek, Sonn—

In Bernard Shaws Komödie „Major Barbara“, die, wie bereits gemeldet, das Thema der Heilsarmee behandelt und in den Kammer—

geht, spielt Lucie Höflich die Titelrolle.

wie mitgeteilt, am Freitag, den 5. November, in der Kömischen

meister Selinar Meyrowitz. Die Hauptrolle des Mathis singt Rudolf Hofbauer. In den übrigen Rollen sind die Damen Ehrlich, Engel sowie die Herren Holzapfel, Armster, Kreuder, Thomaschek, Wissiak

Im Lustspiel hause findet am Freitag, den 5. November, die ge f n von „Der dunkle Punkt“, Lustspiel in drei Akten von urg und Rudolf Presber, statt.

Mannigfaltiges.

Berlin, 28. Oktober 1909.

Amtlich wird gemeldet: Bei Einfahrt des Leerwagenzuges 4668 in den Lehrter Innenbahnhof fuhr heute früh i fih. falscher Weichenstellung auf den in der Halle haltenden besetzten Vorortszug 4666 auf. s

Die Züge erlitten keine großen Verspätungen.

ö Grade , um den Lanz— preis der Lüfte. Den zahlreichen ausländischen Fliegern, die sich amtlich gemeldet wi Minister ss

bisher in Deutschland gezeigt haben, ist endlich ein 29. ,,,, r ,,. d r iden. Der Ingenieur Hans Grade hat schon sehr bemerkenswerte aviatische Leistungen hinter sich; offizielle Probe seines Könnens ablegen, indem er sich am kommenden

dem Kommerzienrat Lanz gestifteten Lanzpreis der Lüfte“ in Höhe

ausschreihens besagen: Die Flugmaschine muß eine 109 m lange Startlinie überfliegen, sodann zwei tausend Meter von einander ent— fernte Marken, und zwar die zweite im entgegengesetzten Drehungs— sinne, wie die erste und muß dann zur Startlinie zurückkehren. Diese

gab sie die Rolle der etwas den einheitlichen e Oper glänzenden

gestern liegt parallel zur Verbindungslinie der Marken und ist 500 mid

entfernt. Im Anschluß an das Ausfliegen des Lanzpreises wi

noch einige weitere ö ausführen und am a , , ö Vorführungen des Sonnabend wiederholen. Die Eintrittspreise si d an beiden Tagen auf 050 6, 1 46, 2 M herabgesetzt. ö.

Frau Frida Schanz wird zum Besten des ĩ rauenvereins gegen den it eri, , . bends 8 Uhr, in der Aula Dorotheenstr. I3 14, aus eigenen ih

. . 3. . der Pianistin Käthe Schmidt und 8 Krauseschen Frauenchors. Eintrittskarten (1 S0) bei ĩ Leipzigerstraße, und an der Abendkaffe. 38 ertheim

Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ der neue Vortrag „In, den Dolomiten“, der allabendlich gehalte wird, die Wunder der Märchenwelt der Dolomiten. Stimmung ba s farbenprächtige Bilder führen uns von dem sonnigen Bozen durch die Schluchten des Eggentals zum Pordoijoch und von dort in di Ampezzaner Dolomiten und in das Puftertal. ö

avon

zur Geltung. Welche Schönheit, nl in den Kantilenen, wie rund und rein Aber nicht nur auf das Schön⸗

aruso⸗Abenden. erschließt

Freitag, eine In den Haupkrollen

„Kometenfurcht und Aberglauben“ lautet das Thema eines trags, den der Direktor Dr. F. S. Archenhold am Sonntag, 6 mittags 5 Uhr in der Treptower Sternwarte hält. Abend Uhr spricht Dr. Archenhold über „Unfer Wissen vom Monde“ und am Montag, Abends 9 Uhr, über Die Monde im Fernrohr“. Die Vorträge sind durchaus gemeinverständlich gehalten und mit zahlreichen

Lichtbildern ausgestattet. Im großen . wird jetzt am Tage

Bachmann, Krasa, vor⸗

von dem amerikanischen

die Sonne, Abends der Mond und der Planet Mars“ qezei Di ö ; . zeigt. V Besucher der Treptower Sternwarte haben außerdem ene

rau Schramm. ; j a w ö ch mit kleineren Fernrohren beliebige Himmelskörper zu beobachten.

en Operntheater spielen.

. Auedlinburg, 27. Oktober. (W. T. B) In vielen O

* , ö. 1 th ö. . herrscht . üh ununterbrochen star ker neefall. Vielfach ist di

noch nicht ganz geborgen. J

München, 27. Oktober. (W. T. B.) st off affäre vgl. Nr. 252 und 254 d. Bl.) verhafteter Klavierspieler FRarl Schultze ist geständig, während der Wegnahme des Amte schildes am spanischen Konsulat an Ort und Stelle gewesen zu fein. Ir ist als eifriger anarchistischer Agitator unker dem Namen Morax auch in der anarchistischen Presse bekannt.

Ham burg, 27. Oktober. (W. T. B.) Landungsbrücken von St. Pauli erfolgten 3 dem Schlepp dampfer, Windsmaer ist die Barkasse „Ernst Richter heute gesunken. Von der Besatzung, die aus vier Mann bestand, sind zwei Mann ertrunken. .

London, 27. Oktober. (W. T. B.) n verschieden Teilen Englands herrschen infolge von 9 un r Regenfällen Ueberschwemmungen. Der Eifenbahnverkeyhr mit mehreren Oitschaften ist unterbrochen. Die Eisenbahn— brücke über den Rotherfluß in Susser ist einge stürzt und ein Güterzug der Südostbahn teilweife in den Fluß gefallen.

Vexjö, (Schweden), 28. Oktober. (W. T. B.) Heute wvor— mittag ist hier das Armenhaus niedergebrannt. Sechs Be— wohnerinnen sind in den Flammen umgekommen.

Ein in der Spreng— aters als nächste Neuheit in Szene Volksoper Der polnische Jude“, die,

wird, liegt in den Händen des Ober— Inf . Die musikalische Leitung hat Kapell⸗ Infolge eines bei den

Zusammenstoßes mit

ant. e g ,. emeldet. Der Materialschaden ist ö. ; ; Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

Konstantinopel, 28. Oktober.

(W. T. B) Wie

erfolgreicher BVetr iebsgesellschaft der Orientbahnen die Ermächti— n,, u gung zur Legung eines zweiten Gleises auf der Lokalstrecke jezt bird er die Konstantinopel— San Stefano zu erteilen. .

ohannisthal⸗Adlershof um den von

Die Bedingungen des Lanzpreis— . . (Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater.

Königliche Schauspiele. 222. Abonnementsvorstellung Figaros Hoch⸗ Komische Oper in vier Akten von Wolfgang

haus. eit. Amadeus Mozart. Lorenzo Daponte.

Musikalische

Text

Leitung:

Freitag: Opern⸗

nach Beaumarchais, von

Uebersetzung von Knigge⸗Vulpius. Derr

Kapellmeister Blech.

Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Anfang 73 Uhr.

Schauspielhaus. 227. Abonnementsvorstellung. Der eingebildete Kranke. Faschings komödie in drei Akten von J. B. P. Molière. In der Uebersetzung von Wolf

Grafen Baudissin, mit einem Vorspiel (unter Benutzun 1413 5 * J * 3 * . Molièrescher Motive) und mit dem igen Mok ** * 5 . Dottorpromotion) für die Paul Lindau. Musik Lully

Zeremonie einer burlesken ühne bearbeitet von en nn. gehörige riginalen von J.

——

.

luß

ö zeitgenössischen M. A. Char⸗

nach und

pentier und Gounodschen Kompositionen zum „Arzt

wider Willen“, eingerichtet und für Streichorchester instrumentiert von Ferdinand Hummel. geseßt von Herrn Dr. Lindau. Gastspiel des

Neues Operntheater. Bauerntheaters“ (Leitung: Uraufführung:

Anno dazumal.

Anfang 75 Uhr.

Schlierseer Direktor Taver Terofal). Eine Bauern⸗

komödie aus alter Zeit mit Gesang und Tanz in 3 Atten (nach einem vorhandenen Stoff) von Carl

Frey.

Sonnabend: Opernhaus. ig. (Gewöhnliche Preise.) in 2 Akten von Ludwig van Beethoven. dem Französischen von Ferdinand Treitschke.

stellung.

Einstudiert von Carl Frey.

Anfang 8 Uhr. Abonnementsvor⸗ Fidelio. Oper Text nach

Vor

223.

der Verwandlung im 2. Akt: „Ouvertüre Leonore

(Nr. z)“.

Schauspielhaus. 278.

Prinz Friedrich von Homburg.

fünf Aufzügen von Kleist. Neues Dperntheater.

Bauernkomödie mit Gesang und Tanz Anfang 8 Uhr.

von Hans Werner.

Deutsches Theater. fang 71 Uhr. Sonnabend: Hamlet.

Anfang 74 Uhr.

Abonnements vorstellung. Schauspiel in Anfang 74 Uhr.

s Dorfgehoamnis. in 3 Akten

Freitag: Faust. An⸗

Kammerspiele.

Freitag: Der Arzt am Scheideweg.

3 Ühr.

Anfang

Sonnabend: Die Zuflucht.

Berliner Theater. und Menschenfeind.

Freitag:

2 In Szene

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Minna von Barnhelm. Abends 8 Uhr: Alpenkönig und Menschenfeind.

Hebbeltheater. (Eöniggrätzer Straße 57/58.) Freitag: Der Skandal. Anfang 8 Uhr. Sonnabend und folgende Tage: Der Skandal.

Neues Schauspielhaus. Exempel.

Sonnabend, Abends 7 Uhr: Zum ersten Male: Maria Stuart. (Festvorstellung zur Schiller⸗ Feier.)

Freitag: Das

e.

Lessingtheater. Freitag, Abends 8 Uhr: Der König.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Tantris der Narr. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die versuntene Glocke. Abends 8 Uhr: Tantris der Narr.

Schillertheater. O. (Wallnertheater) Freitag, Abends 3 Uhr: Das Käthchen von Heilbronn. Großes historisches Ritterschauspiel in 5 Akten von Heinrich von Kleist. Ende 11 ÜUhr.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die erste Geige.

Sonntag. Nachmittags 3 Uhr: Macbeth. Abends 8 Uhr: Gespenster.

Charlottenburg. Freitag, Abends 8 Uhr: Der Schwur der Treue. Lustspiel in drei Aufzügen von Oskar Blumenthal. Ende 104 Uhr. , n. Abends 8 Uhr: Die von Hoch⸗ attel.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Welt, in der man sich langweilt. Abends 8 Uhr: Der Schwur der Treue.

Restdenzthenter. (Direktion: Richard Alexander)

Freitag, Abends 8 Uhr: Gretchen. Groteske in 3 Akten von Davis und Lipschütz. Sonnabend und folgende Tage? Gretchen.

Nomische Oper. Freitag: Auferstehung.

Alpenkönig

Anfang 8 Uhr. Sonnabend: Hoffmanns Erzählungen.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Harten. Kantstraße 12.) Freitag, Abends 8 Uhr: Die geschiedene Frau. ent und folgende Tage: Die geschiedene

rau.

Zirkus Schumann. Freitag, Abends 73 Uhr: Galavorstellung. Die diesjährige große Aus⸗ stattungspantomime mit vollständig neu— gebauten, versenkbaren Bühnenpodien: Die drei Nivalen oder Das mysteriöse Schloß in der Normandie. Eine romantisch-phantastische Pantomime in 5 Akten. 1. Akt: In der Normandie. 2. Akt: Auf dem Schlosse des Ritters de la Cham— pagne. 3. Akt: Das mysteriöse Schloß. 4. Akt; Die drei Rivalen. 5. Akt: Das Hochzeitsfest. Noch nie gesehene Schlußapotheose. Vorher: das glänzende Programm und die neuen Kunst— kapazitäten.

Zirkus Busch. Freitag, Abends 74 Uhr: U. a.: Die Clevelands. Mdme. Smaragda, sensationelle Katzendressur. Willy Manns mit seinen Wunderelefanten. Zwergelown Fran ois als Kunstreiter. Fräulein Martha Mohnke, Schulreiterin. A Gebr. Karolis, ungar. Reit= künstler. Zum Schluß: Farmerleben. Die 10 m hohe Springflut! 100 ebm Wasser.

Familiennachrichten.

Verehelicht: Hr. Franz Erich von Woedtke mit Frl. Beta Donath (Essen, Ruhr).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister a. D. Alexander von Stechow (Berlin). Hrn. Haupt⸗ mann Hans von Tabouillot (Glogau. Hrn. Oberleutnant Kurt von Plüskow (Frankfurt a. M..

Hrn. Oberleutnant Grafen Hardenberg (Demmin). Hrn. von Menges (Wangritten, Ostpr.). Eine Tochter: Hrn. Leutnant Georg Adrian von Heydebreck (Berlin).

Gestorbe nz Hr. Ober⸗ und Korpsauditeur a. D. Geheimer Justizrat Friedrich Peuker (Breslau). = Hrn. Oberstleutnant Bodo von Unruhs Tochter Elisabeth (Schwerin i. Meckl.).

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.)

Freitag, Abends 77 Uhr:

Zum ersten Male: Die ewige Lampe.

Posse mit Gesang und Tanz in

drei Akten von J. Kren. Gesangstexte von Alfr.

Schönfeld. Musit von Max Schmidt. Sonnabend: Die ewige Lampe.

Trianonthenter. (Georgenstraße, nahe Bahnhof ed richstrahe Freitag, Abends 8 Uhr: Pariser Witwen. Lustspiel in 3 Akten von A. Sylvane und F. Carré. Deutsch von Max Schoenau.

Sonnabend und folgende Tage: Pariser Witwen.

Lustspielhans. (Friedrichstraße 236 Freitag, Abends 8 Uhr: Man soll keine Briefe schreiben.

Sonnabend und folgende Tage: Man soll keine Briefe schreiben. .

Konzerte.

Philharmonie. Freitag, Konzert von Emmy Destinn.

Abends 8 Uhr:

Singahademie. Freitag, Abends 8 Uhr:

Liederabend von Hedwig Schmitz-Schweicker. Am Klavier: Robert Forster Larrinaga.

Saal Bechstein. Freitag, Abends 71 Uhr: Liederabend von Theodore Byard.

. Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen

Zeethonen - Saal. Freitag, Abends 38 Uhr:

Konzert von Franz von Vecsey mit dem Philharmonischen Orchester. Dirigent: Dr. Ernst Kunwald.

2 Klindworth - Scharmenka - Saal. Freitag, Abends 3 Uhr: Liederabend von Käthe Völker⸗

ling. Mitw.: Richard Heberlein (Violine). (einschließlich Börsen⸗Beilage).

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

* 255.

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober

19 P.

Amtliches.

Königreich Preußen. Ministe rium für Handel und Gewerbe.

Auüsführungsanweisung .

u dem Gesetze vom 28. Juli 1909, betreffend die

lbänderung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 1892 und 14. Juli 1905

(Gesetzsamml. S. 677).

Zur Ausführung des Gesetzes vom 28. Juli 1909, be⸗ neffend die Abänderung des Allgemeinen Berggesetzes vom R Juni 18651892 und 14. Juli 1905 (Gesetzsamml. S. 677), ird folgendes bestimmt:

J. Zu Artikel J. Zu 73 bis 75. Aufsichtspersonen.

1) Die Anerkennung der Befähigung aller Aufsichtspersonen 6 73) erfolgt durch den Revierbeamten, und zwar stets für den der knannten Person zu übertragenden Geschäftskreis. Dieser kann ie nch den Verhältnissen des , sachlich oder örtlich bestimmt perden, er muß aber bei der Namhaftmachung so gengu angegeben nerden, daß Zweifel, über die Abgrenzung des Geschäftskreises der mnzelnen Beamten nicht entstehen können. . . .

Welche Perfonen als Aufsichtspersonen anzusehen sein werden, ist nch den Umständen zu entscheiden; Personen im Arbeite verhältnisse, reiche nebenbei zur Unterstützung im Aufsichtsdienste herangezogen perden, wie Wettermänner, Schießmeister, sind in der Regel ebenso⸗ renig wie die Ortsältesten zu den Aufsichtspersonen zu rechnen.

) Der Rexierbeamte hat sich zu überzeugen, ob die benannte person in technischer, geschäftlicher und moralischer Beziehung für die Ir zu übertragenden Geschäfte hefähigt . .

3) Zum Rachweise der technischen und geschäftlichen Befähigung znügt es der Regel nach, wenn; ( ; 2 a. die benannte Person die Prüfung als Bergreferendar oder die Diplomprüfung für die Fachrichtung des Bergbaues bestanden hat;

b. das Zeugnis einer vom Minister für Handel und Gewerbe hierfür anerkannten Bergschule die. Befähigung der benannten Person u den ihr zu übertragenden Geschäften ausspricht; *) . .

Q. wenn die benannte Perfon bereits auf einem gleichartigen Bergwerke für eine gleichartige Tätigkeit anerkannt worden war, ohne dieses Anerkenntnis verloren zu haben. . ö.

3 In allen anderen Fällen ist die benannte Person zum Nachweis hhrer kechnischen und geschäͤftlichen Befähigung einer besonderen Prüfung

ju unterwerfen. . ö . Eine i. besondere Prüfung kann auch in den Fällen unter berlangt werden, wenn befondere Umstände dies erfordern, 3. B. wenn einer Person, die bisher nur auf Steinkohlengruben mit gar faner oder nur geringer Schlagwetterentwicklung beschäftigt gewesen st, eine Stelle auf einer n, ,,, mit starker Schlagwetter⸗ twicklung übertragen werden soll. ö i, e, ie dee in den Fällen unter Za und h, verlangt werden, daß die benannte Person erst eine angemessene Probedienstzeit urücklegt. . . . l Fin moralischer Beziehung ist insbesondere zu prüfen, ob die benannte Person bei einer früheren i f nn in einer gleichartigen Stellung oder während der Probedienstzeit sich als uverlassig in bezug mf die Befolgung der gesetzlichen und bergpolizeilichen Vorschriften, und zwar sowohl durch sie selbst, als auch durch die ihr unterstellten personen erwiesen hat. . peng Der Revierbeamte hat sich davon zu überzeugen, daß der Um— sang des der benannten Person zu übertragenden Geschãaftskreises nicht ju groß ist, als daß sie die Verantwortung für die Geschäfte über— iehmen kann. . ; K hat darauf zu achten, daß die Zahl der auf einem Bergwerke vorhandenen Aufsichtspersonen dem Umfang und den befonderen Verhältnifsen des Werkes, namentlich der Gefährlichkeit des Betriebs entspricht. Von dem Ausscheiden einer 3 de der Bergwerksbesitzer dem Revierbeamten unverzüglich erstatten. 56 ö. at Ueber die Anerkennung der Befähigung ist dem Bergwerks⸗ besitzer ein schriftlicher Bescheid zu erteilen. Der Bey merke besfsper lat die Aufsichtsperson davon in Kenntnis zu setzen. Wird die e⸗ sihigung nicht oder nicht in vollem Umfang anerkannt, so ist der Be⸗ chez dem Bergwerksbesitzer und der Aufsichtsperson gegen Empfangs⸗ bescheinigung auszuhändigen oder mittels Postzustellungsurkunde zuzu⸗ stellen. In dem Bescheide sind die Gründe der Nichtanerkennung mu ez Aberkennung der Befähigung einer Aufsichtsperson kann erfolgen, wenn die Unrichtigkeit der Nachweise dargetan wird, auf Grund deren die Befähigung anerkannt worden ist, wenn die Auf— sichtsperfon gröblich oder wiederholt gegen gesetzliche oder bergpolizei⸗ liche Vorschriften berstößt oder wenn sonst, aus Handlungen oder Unterlassungen der Aufsichtsperson der Mangel derjenigen Eigenschaften klar erhellt, welche zur Ausübung ihres Amts notwendig sind. 9g) Liegt nach der Ansicht des Revierbeamten ein Grund für die Aberkennung der Befähigung (Nr. 8) vor, so⸗ hat er die Aufsichts— perfon und den Werksbesitzer zu hören und, die weiter ,,,. Feststellungen zu treffen. Nach dem Abschluß der Verhandlungen hat er der Aufsichtsperson und dem Werksbesitzer einen schriftlichen Bescheid ju erteilen! Wird die Befähigung aberkannt, so sind in dem Bescheide bie Gründe dafür anzugeben. Der Bescheid ist. . Empfangs⸗ bescheinigung auszuhändigen oder mittels Postzustellungsurkunde zu⸗ uustellen. 10 Auch wenn gegen die

Aufsichtsperson aus dem Dienste hat Anzeige zu

Aberkennung . . 36 Aufsichtsperfon Klage im Verwaltungsstreitverfahren erhohen wird, t,, die sofortige ntfernung der Aufsichtsperson berlangen, sofern er dies zur Vermeidung einer dringenden Gefahr für notwendig erachtet (8 199 des Allgemeinen Berggesetzes!. Das Gleiche gilt von der Einstellung des in Betracht kommenden Yetriebs

11) Von einer jeden rechtskräftig gewordenen Aberkennung, der Befähigung einer Aufsichtsperson hat der Rexierbeamte unter Bei—⸗ fügung der Entscheidung dem Oberbergamte Mitteilung zu machen.

Zu 876 Abs. 2. Werksbesitzer und , 12) Die im 8 76 Abs. 2 bezeichneten Personen bedürfen der An—⸗ . ihrer Befähigung nicht. Doch ö auch bei ihrer Namhaft⸗ machung der ihnen übertragene Geschãftskreis anzugeben. Diese An⸗ gabe ist nötigenfalls unter Hinweis auf 85 207 des Gesetzes zu derlangen. . . e Angabe des Geschäftskreises muß ersichtlich sein, welche en * 1 ie i. 5 76 i 2 bezeichneten Personen hal en. Es mu 1 tlich fein, in welchem Ver ältnis sie zu den Aufsichts⸗ ö 8 73) stehen, insbefondere ob durch zieses Verhältnis die ebene. der Aufsichtspersonen, die von der Bergbehörde angeordneten

der einzelnen Bergschulen zur Aus⸗

Ueber die Aner eunnung deren Geltungsbereich wird besondere

stellung derartiger Zeugnisse und Bestimmung ergehen.

oder im Betriebsplane vorgesehenen Maßnahmen selbständig zu treffen, etwa eingeschränkt ist. Dabei ist zu beachten, daß soweit das Gesetz oder bergpolizeiliche Vorschriften bestimmten Aufsichts⸗ personen bestimmte Pflichten übertragen, diese Pflichten stets bon den Aufsichtsperfonen zu erfüllen sind und nicht durch anderweitige Abgrenzung des Geschäftskreises anderen Personen auferlegt werden können. Schließlich dürfen keine Unklar⸗ heiten darüber bestehen, ob z. B. in Fällen, wo die Betriebsführung unter und über Tage geteilt ist, die i n g des Gesamt⸗ betriebs derartig geregelt ist, daß durch Maßnahmen des Betriebs⸗ führers über Tage nicht Gefahren für den unterirdischen Betrieb ent⸗ stehen, oder ob, wenn zwei benachbarte, demselben Bergwerksbesitzer gehörige Gruben in gemeinsamer 2 stehen, die Beauf⸗ sichtigung des Gesamtbetriebs derartig geregelt ist, daß durch Maß⸗ ,, der einen Grube keine Gefahr für die andere Grube entsteht. g.

Von dem Ausscheiden einer jeden der im SJ Abs. 2 bezeichneten e,. aus 3 . hat . dem Revier⸗ eamten unverzüglich Anzeige zu erstatten. k - .

13) Die , . Vorschriften des Reichsstrafgesetzbuchs über die Strafbarkeit der Anstifter, Mittäter oder Gehilfen einer strafbaren Handlung werden durch 5 76 Abs. 2 nicht berührt

14) Bei jeder Nichtinnehaltung eines E etriebsplans sowie bei jedem Verstoß gegen gesetzliche oder bergpolizeiliche Vorschriften ist fortan festzustellen, . Aufsichtsperson oder welche vorgesetzte Person kraft des übertragenen Geschäftskreifes die Verantwortung für die Zuwider— handlung zu tragen hat.

II. Zu Artikel II.

Sicherheitsmänner und Arbeiterausschuß im allgemeinen.

15) Sicherheitsmänner und Arbeiterausschüsse müssen auf den im §8 80 f bezeichneten Bergwerken oder selbständigen Betriebsanlagen borhanden fein. Ob sie für ein ganzes Bergwerk oder für selbständige Betriebsanlagen einzurichten sind, unterliegt der freien Entschließung der Werksberwaltung, jedoch hat letzterenfalls das Oberbergamt bor der Genehmigung der nach 85 89f p und 806er zu erlassenden „Be⸗ stimmungen“ zu prüfen, ob eine selbständige Betriebsanlage an⸗ zuerkennen ist. Was als selbständige Betriebsanlage anzusehen ist,

ist nach den vom Oberbergamte bisher anerkannten Grundsätzen zu entscheiden. Zu sz 8ofb, fn, fe. Wahl der Sicherheitsmänner.

16 Die Wahl der Sicherheitsmänner erfolgt nach Steiger⸗ abteilungen oder nach Fahrabteilungen. Im letzteren al ist eine befondere Genehmigung des Oberbergamts erforderlich (5 80 fn). Das Oberbergamt hat dabei zu prüfen, ob nach den jeweils vor⸗ segenden Verhältnissen praktische Gesichtspunkte der Zulassung von Fahrabteilungen entgegenstehen. Für eine jede zur Zeit der Wahl vor⸗

andene Steiger oder Fahrabteilung ist ein Sicherheitsmann zu

wählen. Falls für das Bergwerk Fahrabteilungen gebildet sind, er— folgt die Wahl der Sicherheitsmänner einheitlich durch die unter— irdfsch beschäftigte Belegschaft (zu vergl., Ziffer 28t; .

1775 An der Wahr nach Steigerabteilungen sind die der einzelnen Steigerabteilung angehörigen Arbeiter unter den im XWS80 fh Abs. 2 bezeichneten Voraussetzungen aktiv wahlberechtigt. Sie haben aus ihrer Mitte den Sicherheitsmann zu wählen. Die Wahl von Stell— vertrefern der Sicherheitsmänner gleichzeitig bei der Hauptwahl entspricht nicht den Absichten des Gesetzes; beim Ausscheiden eines Sicherheitsmanns ist vielmehr der 5 80 ! zu befolgen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit gibt 5 8Sofb Abs. 2 an. Zu diesen Voraussetzungen ist hier nur zu bemerken, daß zu den „gleichartigen Bergwerken“ (Satz 2) auch das Bergwerk, auf dem die Wahl stattfindet, gehört und daß unter den Worten:. „desselben Be⸗ zsirkes Satz 2 nicht etwa derselbe Oberbergamtshezirk zu verstehen ist, sondern ein in sich geschlossener bergbaulicher Bezirk mit gleich⸗ artigen Verhältnissen (Ruhrrevier, Saarrevier, Wberschlesien, Nieder⸗ schlefien u. ähnl.. Das Wort „alsbald“ (Satz 6) bezweckt, unnötige Härten zu vermeiden, z. B. wenn ein Arbeiter nach Beendigung einer militärischen Uebung erst nach kurzem Aufenthalt in der Heimat oder wenn er nach der Beendigung eines Ausstandes oder einer Aussperrung erst nach Lösung eines . eingegangenen anderen Arbeits⸗

ags wieder eintreten kann. . . Die Wahl ist unmittelbar und geheim. Bei Prüfung der nach 88 80 fp und 80 fr zu erlassenden und en n m , Be⸗ stimmungen“ ist, soweit diese Bestimmungen sich auf die Wahlen beziehen, das Sberbergamt nicht darauf beschraͤnkt, die Uebereinstim— mung der betreffenden Vorschriften mit den Gesetzen zu prüfen, son⸗ dern es hat auch zu prüfen, ob nach seinem freien, auf der Gesamt⸗ heit der vorliegenden Umstände beruhenden Ermessen die unmittelbare und geheime Wahl in Frage gestellt erscheint. Gegebenenfalls ist die Genehmigung zu versagen (G 80 f my). . .

Außerdem ist darauf zu achten, daß in den Bestimmungen “, Vor⸗ schriften enthalten sind, die eine sachgemäße und rechtzeitige Bekannt⸗ gabe des Wahltermins sicherstellen. Ebenso müssen Vorschriften über die zur Leitung der Wahl berufenen Personen, über die Einzelheiten des Wahlverfahrens und über die Bekanntgabe des Wahlergebnisses

etroffen sein. . . getros) Liegt einer der im 5 S0 fe bezeichneten Fälle vor, so hat Oberbergamt vor seiner Entscheidung sowohl den Werksbesitzer den Arbeiterausschuß gutachtlich zu hören.

Zu 55 80 fd bis 80 ff. Zusammensetzung und Wahl ; des Arbeiterausschusses. . ö. 20) Ueber die Zusammensetzung des Arbeiterausschusses und die Wahl . h ese f e, , müssen ebenfalls durch die Be⸗ stimmungen“ Gz 80 fp und 80 kr) die näheren Vorschriften erlassen n. . . . Zahl der gewählten ,,, ist so zu bemessen, daß auf je 400 Mann mindestens ein Ausschußmitglied entfällt Hinsichtlich der Zusammensetzung muß angegeben werden, wie groß die Zahl der gewählten Ausschußmitglieder sein soll oder auf wie viel Mann der zur Zeit der Wahl vorhandenen Gesamtbelegschaft ein folches Mitglied entfallen soll, ob und wie die Belegschaft über Tage beruͤcksichtigt werden soll und ob und in welchem Umfange der Werkẽs⸗ besitzer seinerseits Mitglieder des Arbeiterausschusses ernennen will. Für die Wahlen zum . findet zunächst das unter

Zu S 80t.

das als

iffer i7 Gesagte Anwendung mit der Maßgabe, daß zur Wählbarkeit Sit . ö. 8. schaft a, e zu wählenden Ausschuß mitglieder eine zweijährige Hh fl auf gleichartigen Bergwerken unter Tage (8 80fp Abs. 2 Satz 2) nicht erforderlich ist, sondern eine zwei⸗ jährige Beschäftigung auf gleichartigen Bergwerken über Tage genügt. Die im Abf.? des 8 80f e für zulässi erklärte Verhältniswahl kann für die Wahlen der Belegschaft über Tage nur in dem Falle vorge⸗ schrieben werden, wenn es 9 um mehrere von der . t über Tage zu wählende Arbeiterausschußmitglieder handelt. net die Ver⸗ hältniswahl vorgeschrieben wird, müssen in den Bestimmungen nähere Vorschriften erlassen werden, und zwar sowohl für die Wa len durch die Sicherheitsmänner als auch für diejenigen durch die Beleg⸗ schaft über Tage; beim Vorliegen der im 8 So fe Abs. 1 Faß 3 be⸗

eichneten Voräuzsetzung müssen derartige Vorschriften auch für die

Hinsichtlich der Regelung der Verhältniswahl wird auf die Anlage des Erlaffes vom 12. April 1902 (Min. Bl. der Handels- und Gewerbeverwaltung, Jahrgang 1902, S. 165 ff.) und auf die Anlage II des Erlasses vom 20. September 1904 (ebenda, Jahrgang 1904, S. 417 ff.) verwiesen.

Zu zz sofg und 80ofh. Tätigkeit der Sicherheits- männer.

21) Die Sicherheitsmänner sind nach der Absicht des Gesetzes ebenso wie der Arbeiterausschuß der Hauptsache nach eine Einrichtung des betreffenden Bergwerkes. Indessen ist eine Einschränkung der gesetzlichen Befugnisse nicht zulässig. . . Da es zur sachgemäßen Durchführung des Gesetzes notwendig ist, daß die Sicherheitsmänner über ihre Rechte und Pflichten genau unterrichtet sind, so empfiehlt es sich, daß einem jeden von ihnen so⸗ gleich nach der Wahl durch die Werksverwaltung ein Abdruck der in der Anlage A wiedergegebenen, einen Teil dieser Ausführungs— anweisung bildenden „Unterweisung über die Rechte und Pflichten der Sicherheiksmänner“ eingehändigt wird. Die Revierbeamten haben die Pflicht, auf die Werksbesitzer im Sinne dieser Bestimmung ein⸗ zuwirken und dafür Sorge zu tragen, daß etwaige Erweiterungen der Befugnisse der Sicherheitsmänner (8 80 fp) oder sonstige, vom Werks⸗ besitzer für sie getroffene ergänzende Bestimmungen der Unterweisung als besonderer Anhang beigefügt werden. . .

22) Die Werksverwaltung hat für jeden Sicherheitsmann ein Fahrbuch anzulegen und es so einzurichten, wie in der Anlage B vor⸗ geschrieben ist. Jedes Fahrbuch ist mit fortlaufenden Seitenzahlen zu persehen; die Anzahl der Seiten ist vom Revierbeamten zu be— scheinigen. Es ist, foweit nicht der Revierbeamte mit Rücksicht auf besondere Verhältnisse ein anderes bestimmt, beim Zechenbuch auf— zubewahren. ; ö

Rach beendigter Benutzung ist das Fahrbuch noch 2 Jahre lang von der Werksverwaltung aufzubewahren. .

Diejenigen Personen, welche e, . sind, das Fahrbuch ein⸗ zusehen, haben die Einsichtnahme unter Angabe des Tages im Fahr— buch zu vermerken. ö 16

23) Die Tätigkeit des Oberbergamts hinsichtlich der Sicherheits männer erstreckt sich insbesondere auf die Prüfung und Genehmigung der nach § 80 fp zu erlassenden ‚„Bestimmungen“ und die Wahr— nehmung der ihm im § 80 q übertragenen. Befugnisse.

24) Der Revierbeamte hat sich einerseits über die Wirksamkeit der neuen Einrichtung fortdauernd zu unterrichten und, wenn ihm be⸗ kannt wird, daß zwischen den Sicherheitsmännern und den Aufsichts⸗ beamten oder der Werksverwaltung Meinungsverschiedenheiten über die Rechte und Pflichten der Sicherheitsmänner oder sonstige Schwierigkeiten entstanden sind, belehrend und vermittelnd Linzu— grelfen; andererseits ist er bei der Ausführung der im s 89g. Ab bis 9 und 5 860f0 Abs. 4 gegebenen Vorschriften unmittelbar be— teiligt. 1 . .

Im allgemeinen hat also der Revierbeamte. sich fortlaufend davon zu überzeugen, ob die Sicherheitsmänner mit der oben unter Ziffer 21 bezeichneten „Unterweisung über die Rechte und Pflichten der Sicherheitsmänner“ versehen sind und daß sie in der Steiger= abteilung, in der sie gewählt sind, beschäftigt werden. Er hat sich ferner fortlaufend davon zu unterrichten, in welchem Umfange die Sicherheitsmaänner von dem Rechte der zweimaligen regelmäßigen Befahrung (8 806g Abs. 15 Gebrauch, machen, ob die Arbeiterausschüsse die Vornahme von Befahrungen für not⸗ wendig erklärt haben G 30fg Abs. 3 und 4) und ob den ö Beschlüssen genügt worden ist. Er hat sich schließlich regelmäßig davon zu überzeugen, daß für jeden einzelnen Sicherheitsmann das vorschriftsmäßige Fahrbuch (vergl. Ziffer 22) vorhanden ist und daß das Fahrbuch von der Werksverwaltung sorgfältig aufbewahrt und den zur Einsichtnahme Berechtigten auch vorgelegt wird.

25) Im besonderen hat der Revierbeamte bei Ausübung der ihm gesetzlich ubertragenen Tätigkeit folgendes zu beachten: ;

a. Nimmt der Sicherheitsmann an einer Unfalluntersuchung teil (8 Sor g Abf. 2, so darf er durch Vermittelung des Revierbeamten Fragen über die Ursache und den Hergang des Unfalls an die Zeugen richten. Fragen, die nicht zur Sache gehören, kann der Revierbeamte zurückweisen. Der Sicherheitsmann darf ferner seine Ansicht über die Ursache des Unfalls . in Betracht kommenden Sicherheitsver⸗ ältnisse zu Protokoll erklären. h 9 W, Falle des 5 805g Abs. 4 een eine von der Mehr⸗ heit des Arbeiterausschusses oder der Mehrheit der an der Sitzung des Arbeiterausschusses teilnehmenden Sicherheitsmänner 8 80 6E) beschlossene außerordentliche Befahrung vom Werksbesitzer Ein⸗ spruch erhoben, so hat der Revierbeamte zu prüfen, ob der Beschluß aus „besonderen, auf bestimmte ¶Tatsachen oder Wahrnehmungen gestützten Gründen“ gefaßt, ist. Bejahenden⸗ falls hat er unter Zuziehung des , , , e,, u vergl. unter f eine Befahrung der betreffenden Abteilung vorzunehmen oder durch sein Hilfspersonal vornehmen zu, lassen und die im Interesse des Lebens und der Gesundheit der Arbeiter etwa erforderlichen Maß⸗ nahmen zu treffen. Als Hilfspersonal des Revierbeamten gelten der Berginspektor, der Bergassessor, der Bergreferendar, falls dieser vom Sberbergamte die Befugnis zur selbständigen Wahrnehmung dieser Geschäfte des Revierbeamten erhalten hat, sowie der Einfahrer.

c. Der Revierbeamte hat ö. bei seiner Anwesenheit auf dem Bergwerke durch Einsicht der Fahrbücher (6 80 f8 Abs. CG darüber zu unterrichten, ob und welche Eintragungen von den 5 männern vorgenommen und in welcher Weise sie von dem etriebs⸗ führer erledigt sind. Auch ist er befugt, sein Hilfspersonal (zu vergl. unter p) mit dieser Einsichtnahme zu beauftragen. Erscheint die Er⸗ ledigung nicht genügend zur n, . der gemeldeten Gefahren, so hat der Revierbeamte das Erforderliche zu veranlassen. U 4. Insbesondere hat der Revierbeamte bei denjenigen Ein⸗ tragungen, in denen die Besorgnis einer dringenden Gefahr aus⸗ esprochen wird (5 80 fg Abs. 7) und die. ihm von dem, Betriebt⸗ 6. unverzüglich mitzuteilen sind, zu prüfen, ob die zur Beseitigung er Gefahr getroffenen Anordnungen genügend sind; eintretendenfalls

hat er unter Zuziehung des Sicherheitsmanns gu vergl. unter f) eine Befahrung vorzunehmen und auf Grund des Ergebnisses dieser Be⸗ fahrung die erforderlichen Maßregeln zu treffen. .

Der Revierbeamte hat darauf hinzuwirken, daß die Betriebt⸗ führer, ie , m, ,, nicht getroffen haben, die Gründe hierfür bei der Mitteilung angeben. 9 1 Das ich gilt von den im 5 8ofg Abs. 8 bezeichneten Meldungen einer dringenden Gefahr, die ebenfalls unverzüglich zur Kenntnis des Revierbeamten gebracht werden müssen.

f. Der Repierbeamte hat zu seinen Befahrungen in den unter b, d und e bezeichneten Fällen den Sicherheitsmann ju uziehen und sich von ihm über die Sccherheitsverhältnisse der Abteilung e n erteilen zu lassen. Auch, in anderen geeigneten Fällen kann der Revierbeamte den Sicherheitsmann zu n ,,. zuziehen. Darüber, ob etwa auch das Hilfspersonal des Revierbeamten (zu . unter b) einen Sicherheitsmann zu den Befahrungen zuziehen soll, hat der Revierbeamte selbst in jedem einzelnen Falle Anweisung zu erteilen.

Der Revierbeamte hat darauf zu achten, daß der Sicherheits⸗ mann seinen gesetzlichen r,. en (6 80 f, g Abs. 3, 4, 5, 8, 9 und 16) nachkommt; gegebenenfalls hat er dem Oberbergamte zu berichten.

durch die wahlberechtigten Arbeiter vorzunehmende Zuwahl getroffen

werden.

g. Zu Anweisungen an die Sicherheits männer ist er nicht befugt.