1909 / 277 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Nov 1909 18:00:01 GMT) scan diff

hindern, ist entweder durch die Bemessung der Tem⸗

Peratur in der Nachscheidung oder durch geeignete Vor⸗

lehrungen dafür zu sorgen, daß die Abfallsaure in der

Denitrierung mit wenigstens 4 100 eintrisst. Denitrierung.

§ 19. a. Die Abfallsäure soll im Vorratsbehälter auf eine Temperatur von mindestens 15 6 gebracht werden und darf nie unter 4 100 C herabsinken. Letzteres gilt auch bei der Verwendung von Montejus für nicht denitrierte Säure.

p. Alle aus der Nachscheidung abgelassene Säure ist im Lause des Tages zu denitrieren. Weder im Vor⸗ ratsbehalter noch in den Leitungen oder im Montejus darf nach Schluß der Denitrierarbeiten sprengölhaltige Abfallsäure zurückbleiben.

c. Das im Vorratsbehälter noch abgeschiedene Nitro⸗ glyzerin ist sorgfältig abzuziehen, unter Wasserabschluß zum Vorwaschbottich, Waschhaus oder zu der Nach⸗ scheidung zu tragen und mit dem daselbst gewonnenen Sprengöl weiter zu behandeln.

d. der Vorratsbehälter ist nach seiner vollstündigen Entleerung mit warmer, denitrierter Abfallsünre nach⸗ zuspillen; dann sind die Hahukücken ans ihren Ge⸗ häusen zu entsernen und für sich besonders in gleicher Weise zu reinigen.

Ahwasserhaus.

§ 20. a. Das im Abwasserhaus gewonnene Nitro⸗ glyzerin ist täglich mindestens einmal abzuziehen und nach dem Vorwaschbottich oder dem Waschhaus zu schaffen.

Fremdkörper.

§ 21. a. Alle pulverfürmigen Aufsaugestoffe und Zumischpulver sind vor ihrer Mischung mit Nitro⸗ glyzerin sorgsältig durchzusieben e

Db. Die zur Gelatinierung bestimmte Kollodium⸗ wolle ist in feuchtem Zustande durch geeignete Siebe zu reiben.

Patronenmaschinen. .

§ 22. a. In einer Patronenhütte dürfen zu gleicher Zeit Sprengstoffe verschiedener Art nicht verarbeitet werden.

p. An den Patronenmaschinen darf das Auswechfeln der Hülsen und das Einstellen der Maschinen nur von dem Meister oder dessen Stellvertreter vorgenommen werden, der die Ersatzstücke zu verschließen oder sicher zu verwahren hat. Erst nachdem sich dieser von dem regelmäßigen Gange der Maschine überzeugt hat, ist mit der Arbeit zu beginnen.

c. Werkzeuge zum Einstellen und Reinigen der Maschinen dürfen innerhalb der Patronenhütten nur in einem unter Verschluß des Meisters stehenden Schrank aufbewahrt werden.

d. Mit Schmieröl durchtränkte Putzlappen oder Putzwolle sind außerhalb der Patronenhütte in einem Blechkasten unterzubringen.

Knet- und Mischmaschinen. 23. a. Spateln oder sonstige Werkzeuge zur Bedienung der Maschinen sind im Knet- oder Misch werk zu vermeiden. Nur soweit solche Arbeiten nicht mit den Händen allein ausführbar sind, ist der Ge brauch hölzerner Spateln zu gestatten.

p. Das Durchtränken trockener Nitrozellulose mit Nitroglyzerin in Knet⸗ oder Mischmaschinen ist aufs strengfte untersagt. Dagegen ist bei der Herstellung von Eicherheitssprengstoffen gestattet, trockene Nitro⸗ zellnlose in die Mischmaschine einzubringen, wenn letztere zwor mit den übrigen Bestandteilen, denen die Nitrozellnlose zugesetzt werden soll, beschickt ist oder alle Bestandteile des Sicherheitssprengstoffes vor dem Einbringen in die Maschine von Hand vorgemischt werden.

8 22

295

Trocknen von Kollodiumwolle. § 21. a. Das Durchreiben der feuchten Kollodium⸗ wolle darf nicht in dem Trockenraume selbst, kann aber in dem Vorraume des Trockenhauses geschehen.

b. Die Trockengestelle und ⸗rahmen aus Holz dürfen keine eisernen oder metallenen Befestigungs teile haben. Die Trockenrahmen dürsen auf ihren Unterlagen nicht geschoben werden. Jede Reibung muß bei trockener Kollodiumwolle vermieden werden.

c. Ein Verstäuben ist gleichfalls zu vermeiden und der Staub vor jeder Neubeschickung von den Rahmen und Gestellen durch feuchtes Abwischen zu beseitigen

d. Tie Temperatur im Trockenraume darf 500 C nicht überschreiten. Das Ablesen des Thermometers muß geschehen können, ohne der Trockenraum betreten zu werden braucht.

e. Zum Transport sind Beutel aus weichem Leder oder ähnlichen Stoffen sowie dunkelgefürbte Behälter aus Papiermasse oder Holz zu benutzen, die innen glatt sind und gut abschließende Deckel haben. Nägel, Schrauben und sonstige Befestigungs⸗ bezw. Verschlußteile aus Eisen oder Metall dürfen zu den Behältern nicht verwendet werden.

Temperatur der Räume.

8 Nitroglyzerin und dessen Präparate, deren Temperatur weniger als 109 C beträgt, dürfen erst bearbeitet werden, nachdem die besondere Anweisung sür ihre weitere Behandlung von der Betriebsleitung erteilt ist.

daß

3235.

Transportvorrichtungen. Der Transport von neutralem S urch Leitungen wie in leicht geschlossenen Guttapercha oder Papiermasse erfolgen; nur, soweit si bei Inkrafttreten

ind dieser Vorschriften in Verwendung sind, weiter zu * 1 1

prengöl

rin aus der Nachscheidung ierung ist zu tragen. Die zum Transport benutzten Kasten sind abzudecken.

t äure soll von der Nachscheidung nach

enitrierung durch Leitungen transportiert

werden. Nur im Falle von Reparaturen ist der

Transport nitroglyzerinhaltiger Abfallsäure im un gefrorenen Zustande in Glasballons gestattet.

Gangbarkeit der Hähne.

8 Alle Hahne von Nitroglyzeringesäßen und Leitungen müssen sorgfaltig geschmiert werden. Die Arbeiter haben sich vor Beginn und wahrend der Arbeit von der leichten Gangharkeit zu überzeugen.

Ordnung und Reinlichleit. Glatteis.

§ 28. In den Sprenastoffwerken muß überall die größte Ordnung und Reinlichteit herrschen. Vor dem Betreten der Gebaude ist die Fußbelleidung zu reinigen. Im Kollodiumwolltrockenhause sind die vom Betriebsunternehmer zu liefernden Filz⸗ oder Gummischuhe zu benützen; sie dürfen außerhalb des Raumes nicht getragen werden. Die Vorplätze der von den Schutzwällen eingeschlossenen Gebäude, die Gänge durch die Wälle und der Raum rings um das Gebände bis zum Schutzwall sowie Fußwege und Treppen innerhalb der Fabrik sind frei und rein zu halten. Die Wege, auf denen Sprengstoffe transportiert werden, müssen im Winter schneefrei gehalten und bei Glätte bestreut werden.

les Nitroglyz

§ 27.

Verschüttete Sprengstoffe.

z 29. a. In den Arbeitsräumen verschüttetes Nikroglyzerin ist sofort mit Gur oder einem Schwamm aufzunehmen. 8

p. Wenn Nitroglyzerin auf durchlässigem Boden verschüttet ist, so muß die Betriebsleitung sosort in Kenntnis gesetzt werden. Diese hat Anweisungen zu gehen, daß der durchtrünkte Boden beseitigt und un⸗ schädlich gemacht wird. ö

Fllterschlamm, Filtertücher, Schwämme.

§z 30. a. Der Filterschlamm darf über Nacht nicht trocken im Waschhaus verbleiben; er ist nach sorgfältigem Auswaschen alkalisch zu machen und unter einer Sodalösung bis zu seiner Vernichtung auf⸗ zubewahren. Letztere hat mindestens einmal wöchentlich zu geschehen.

bB. Saurer Schlamm darf nicht aufbewahrt werden.

C. Die Vernichtung des Filterschlammes und der verunreinigten, nitroglhzerinhaltigen Aufsaugestoffe hat nach Anweisung der Betriebsleitung unter Aufsicht des Meisters zu erfolgen. Versenken im Wasser oder Vergraben ist unzulässig. Nitroglyzerinhaltige Filter⸗ tücher sind zu reinigen und mit Wasser auszuwaschen, Schwämme nach dem Gebrauch unter Wasser oder in einer Sodalösung aufzubewahren.

Erd- und Bauarbeiten. Abbruchsarbeiten und Reparaturen mit Explosionsgefahr.

§z 31. a. Innerhalb einer Entfernung bis 30 i von Arbeitsstellen mit Explosionsgefahr dürfen beim Wiederaufbau zerstörter Gebäude oder bei der Ausführung von Neubauten in der zugehörigen Gruppe während des Betriebes an einer Stelle nicht mehr als höchstens 10 Arbeiter beschäftigt werden.

Dp. Abbruchsarbeiten von Arbeitsstätten und Be⸗ triebseinrichtungen sowie Reparaturen an Apparaten und Leitungen, die mit Nitroglyzerin in Berührung gekommen sind, dürfen nur nach Anweisung der Be⸗ triebsleitung unter Aussicht des Meisters vorgenommen werden.

c. Derartige Arbeiten sind im allgemeinen nur dann auszuführen, wenn Temperatur im Freien oder in den Gebäuden über 4 1009 beträgt. Aus nahmen hiervon sind in dringenden Fällen gestattet, aber unter der Bedingung, daß die betreffenden Teile mit warmem Wasser so lange begossen werden, bis das Nitroglyzerin mit Sicherheit aufgetaut ist.

. Vor Beginn der Arbeiten ist in und an den Gebäuden aller Sprengstoff zu entfernen und eine sorg⸗ fältige Reinigung sämtlicher Gegenstände vorzunehmen.

s. Das Hämmern und jede Bearbeitung von Teilen, die mit Nitroglyzerin in Berührung gekommen sind, seien sie aus Eisen, Metall oder Holz, werden streng verboten; ebenso sind Lötreparaturen nicht ge⸗ stattet mit Ausnahme derjenigen an sorgfältig ge⸗ reinigten Gefüßen und Leitungen, in denen Nitro⸗ glyzerinabfallsänre enthalten war.

Einschmelzen und Vernichten nitroglyzerinhaltiger

Gegenstände. Das Einschmelzen von Bleigefäßen oder Nitroglyzerin in Berührung gelommenen Teilen darf erst erfolgen, nachdem sie unter Beob⸗ achtung der erforderlichen Sicherheitsmaßregeln über hellem Feuer abgebrannt sind.

b. In derselben Weise sind alle unbrauchbar ge⸗ wordenen Gegenstände gleicher Eigenschaft zu he⸗ handeln, deren Vernichtung durch Explodieren oder Verbrennen nicht möglich ist.

VI. Sonstige Vorschriften. Gewitter.

§ 33. Während eines sich über dem Betriebsort entlabenden Gewitters ist die Arbeit in den Patronen⸗, Meng⸗, Pack⸗ und Trockenräumen zu unterbrechen. Neue Operationen dürfen im Nitrierhause nicht be⸗ gonnen werden. Die Arberter haben die Arbeits⸗ stätten zu verlassen und sich in die dafür augewiesenen Räume zu begeben. Die in die Gebäude führenden Licht- und Kraftleitungsdrähte sind von der Haupt⸗ leitung abzustöpseln.

Arbeits anzüge.

§ 31. a. Die Arbeiter, welche mit losen Spreng stoffen in Berührung kommen, haben vor Beginn der Arbeit besondere Anzüge ohne Taschen anzuziehen und vor dem Verlassen der Fabrik wieder abzulegen.

h. In der Sprengstoffabteilung darf keine Fuß— bekleidung, die mit Eisen beschlagen ist, getragen werden.

C. Vorschriftsmäßige Anzüge sind zu liefern und von der Fabrikleitung in brauchbarem Zustande zu erhalten.

d. Feuerzeug und eiserne Gegenstände, wie Schlüssel, Messer und dergleichen dürfen in den Sprengstoffbetrieb nicht mitgenommen werden.

Mahlzeiten. Verbot geistiger Getränke bei der Arbeit.

§ 35. a. Das Einnehmen von Mahlzeiten in den Sprengstoffräumen, mit Ausnahme des Nitrier⸗, Scheide“, Wasch⸗ und Nachscheideraumes ist nicht ge⸗ stattet.

h. In der Fabrik ist der Genuß geistiger Getränke verboten.

die

§ 82. a. sonstigen mit

Verschließen der Räume.

§ 36. Alle Räume der Sprengstoffabteilung sind außerhalb der Arbeitszeit verschlossen zu halten.

Arbeitsanweisung und Verhaltungs

maßregeln.

§ 37. In jedem Gebäude des gefährlichen Be triebes sind durch Anschlag die für dasselbe besonders in Frage kommenden Arbeitsanweisungen, die Ver halkungsmaßregeln im Fall drohender Gefahr sowie die Behandlungsweise beim Eimatmen nitroser Dämpfe durch Sauerstoff und Chloroform bekannt zu machen und als Merkblatt zu behändigen.

Feuerlöschgeräte. 5 Die Fabrik muß mit stets gebrauchsfähigen Löschvorrichtungen in ausreichendem Maße versehen sein. Sprengstoffarbeiter. Bei der Herstellung der Sprengstoffe sind zuverlässige Leute nicht unter 18 Jahre einzustellen, welche vor ihrer selbständigen Beschäftigung die nötige Anleitung erhalten haben. Fremde Personen.

§ 40. Nichtbefugten Personen ist der Zutritt nur mit besonderer Erlaubnis und nach Eintragung ihres Namens in ein zu diesem Zwecke geführtes Register in zuverlässiger Begleitung gestattet.

Rauchen.

§z 11. Das Rauchen ist für alle Angestellten und Arbeiter innerhalb der Umzäunung lsiehe 51) verboten. Unfallberichte.

z 42. Die Betriebsunternehmer sind verpflichtet, dem Genossenschaftsborstande über jede in ihrem Werke erfolgte Explosion, auch wenn Personen nicht verunglückt sind, unter Beifügung von Photo— graphien oder Skizzen eingehenden Bericht zu er⸗ statten. Aus demselben muß besonders die Art und Menge des zur Expplosion gelangten Sprengstoffs, die Wirkung auf Nachbarwerke und die weitere Um⸗

8 38.

§ 39.

nur nüchterne und

gebung unter Berücksichtigung der Entfernungen, die Zahl der Verletzten oder Getöteten und die mut⸗ maßliche Veranlassung zu ersehen sein.

VI. Ausführungs⸗ und Strafbestimmungen.

§ 43. a. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Mai 1910 in Kraft und gelten für alle Nitroglyzerinsprengstoff⸗Fabriken mit der Maßgabe, daß für Anlagen, die zur Zeit des Inkrafttretens dieser Vorschriften bereits bestehen oder konzessioniert sind, die Unternehmer von der Verpflichtung zur Ausführung der Bestimmungen in den S5 3, 4 a, b, 4e, 13 d, 15 p Ziffer F, 9, II s, 12 und 8 16 entbunden sind.

p. Bei Erweiterung alter Anlagen durch den Bau neuer Systeme fällt die Verpflichtung zur Be obachtung der Vorschrift des 5 34 weg, und kann der Abstand eines neuen Systems von dem un gefährlichen Teil alter Anlagen den örtlichen Ver hältnissen entsprechend bis zu 100 i herabgesetzt werden.

c. Werden von bestehenden Fabriken Erweite rungen durch Exrichtung einzelner explosionsgefähr— licher Gebäude innerhalb der vorhandenen Anlagen ausgeführt, so sollen diese Vorschriften über die Entfernungen von Gebäude zu Gebäude und über die Sprengstoffmengen eingehalten werden, ohne daß im übrigen an dem konzessionierten Teil der alten Anlage Venderungen vorgenommen zu werden brauchen.

§z 44. Für die in Gemäßheit dieser Bestimmungen

zu treffenden Aenderungen wird den Betriebsunter

nehmern eine Frist von einem Jahr vom Tage der Bekanntmachung im Reichsanzeiger gewährt.

3 45. a. Der Genossenschaftsvorstand ist berechtigt die Frist für die Einführung der Betriebtzeinrichtungen wie sie in diesen Vorschriften gefordert werden, au Antrag des Betriebsunternehmers und Befürwortum des Sektionsvorstandes zu verlängern.

b. Wenn es sich herausstellen sollte, daß die Vor schriften in einzelnen Fällen ohne erhebliche Schwierhg, keiten und unverhältnismäßige Kosten nicht ausgeführt werden können, so sollen etwaige Abweichungen der Genehmigung des Genossenschaftsvorstandes auf An trag des Betriebsunternehmers und nach Anhörung des technischen Aufsichtsbeamten unterliegen. ö

§ 46. Die Arbeitgeber haben dafür zu sorgen daß alle Arbeiter der gefährlichen Betricht, abteilung von den für sie bestimmten Vorschriften Kenntnis erhalten, daß ihnen die Ausführung er— möglicht und sie zu ihrer Erfüllung angehalten werden. Neu angestellten Arbeitern sind die wichtigsten Bestimmungen unter Hinweis auf die vorhandenen Vorschriften mündlich mitzuteilen und als Merkblatz zu behändigen.

§ 17. Beziglich der weiteren Bekanntgabe diestr Vorschriften und der hei Zuwiderhandlungen gegen dieselben vorgesehenen Strafen sinden die Bestin— mungen der Ziffern 2—4 des Abschnitts 111 der Rie— vidierten allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie An, wendung.

Tabelle über den zulässigen Sprengstoffinhalt für die einzelnen Gebäude, deren geringsten zulässigen Abstam voneinander und die höchste zulässige Zahl der Arbeiter außer Zu⸗ und Abträgern (vergl. 55 3, 15 und s der Vorschriftem.

11

Abstand von Mitte . J

. , . Zulässige Sprenstoff- lässige

bis Mitte der 6963 all 8 z me 2 y Gebäude in im nenge in kz

Nitrierhaus Scheidehaus

Wasch⸗ und Filterhaus

Sprengöl magazin

Nachscheidehaus Abwasserhaus Denitrierung

dynamit

von Maschinen mit horizontaler Achse

und Rührflügeln

Mischhaus für niedrigprozentige (4

betrieb

10) Zwischenlager für Sprengstoffe

11) Patronenhütten für hochprozentige Sprengstoffe 12) Patronenhütten 13) Packhäuser

4) Sprengstoffmagazine

5 Trockenhaus für Kollodiumwolle

Vle 2 Industrie für Nitroglyzerinsprengstoffabriken des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes genehmigt. Berlin, den 3. November 1909. Das Reichsversicherungsamt. (L. Dr.

8.)

I. 23314109.

70808

Gebäude mit Explosionsgefahr.

Sz 2 erhält den nachstehenden Wortlaut:

Gebäude mit Explosionsgefahr, wie Trockenhäuser für Nitrozellulose und solche, in denen rauchschwaches Pulver in Schränken getrocknet wird, sind einzeln mit Erdwällen oder Erdschutzwänden zu versehen und bei Neubauten und wesentlichen Umänderungen der bestehenden Anlagen mindestens 50 m von einander und von anderen Gebäuden zu errichten. Die Schutz⸗ vorrichtungen müssen die Dachtraufe der einge schlossenen Gebäude um mindestens 1 m überragen. Erdschutzwälle sind mit mindestens O5 em starker Krone bei entsprechender Basis herzustellen und sorg fältig möglichst mit Mutterboden und Quecken zu bekleiden. Die Erdschutzwände bestehen aus zwei senkrecht und parallel aufgestellten, gegenseitig ver ankerten Wänden aus Wellblech oder anderem un verbrennbaren Material, denen ein Abstand von mindestens 1 im zu geben und deren Zwischenraum mit Erde auszufüllen ist.

Werden zum Trocknen von rauchschwachem Pulver

der chemischen Industrie für Fabriken zur Hers vom 1. Mai 1910 Berlin, den 3. November 1909.

I. 2331409. ü. 8)

Mischmaschinenhaus für hochprozentige, gelati nöse Nitroglvzerinsprengstoffe bei Verwendung von Maschinen mit vertikal aufgehängter Achse

r 5 o/o) nitro glyzerinhaltige Sprengstoffe mit und ohne Kraft

für niedrigprozentige Sprengstoffe

Beschlossen in der Genossenschaftsversammlung vom 27.

vorstehenden Besonderen Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der cher gültig vom 1.

Beschlossen in der Genossenschaftspversammlung vom Der vorstehende Nachtrag zu den Besonderen Unfallverhütungsvorschriften der Beruf genos⸗ 4 rstellung von Nitropulver (rauchschwachem Pulper wird gemäß 5 115 Abs. 1 des Gewerbeunfallversicherungsgesetzes genehmig

600 40 1200 50 2000 25 600 40 1200 50 2000 25 200 40 2400 50 4000 30 4000 Können für mehrere Systeme gemeinschaft⸗ lich verwendet werden (vergl. S 3m)

25

Ohne Msammlung von Sprengöl (vergl. 5S§ 13, 19, 20)

Vorgelatinierhaus und Mischhaus für Kieselgur

Knet- u. Mischmaschinenhaus für hochpronzentige (über 25 0) gelatinierte und nicht gelatinierte, nitroglyzerinhaltige Sprengstoffe bei Verwendung

600 1200 2000

600 1200 2000 600 1200 2000 50 75 200 Ohne Ansammlungen von den Pack häusern 10 150

unter einander

15

40

5000 30 000 45

Juni 1908.

Mai 1910 werden gemäß § 115 A

Abteilung für Unfallversicherung. Kausmann.

Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie. Nachtrag zu den Besonderen Unfallverhütungsvorschriften für Fabrile⸗

zur Herstellung von Nitropulver (rauchschwachem Pulver). Gültig vom I. Mai 19109.

Schränke verwendet, welche auf Grund Pole gegangener, eingehender Brandversuche die Gena bieten, daß sie im Fall einer Entzündung Inhaltes den sich entwickelnden Pulvergasen . Abzug gestatten, und sind außerdem derartige Echin in Gebäuden aufgestellt, welche vermöge ihrer . ein Entweichen der im Brandfall entstehenden n. gase sicherstellen, so sollen diese Trockenhäu et 1 den Restimmungen des ersten Absatzes befren., lediglich als brandgefährlich (siehe 5 4) zu beltin sein. Die Entscheidung darüber, ob die =, bezw. die in Betracht kommenden Gebäude del stellten Anforderungen entsprechen, steht dem nossenschaftsvorstand zu. Gebäude mit Brandgefahr.

§z 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung⸗ Magazine und Pulvertrockenhäuser ohne z schränke müssen, wenn sie nicht mindestens 30! anderen Gebäußen und voneinander entfernt! oder umwallt sind, feuersicher hergestellt fen

mit Feuerschutzwänden umgeben werden.

7 27.

Juni 19038.

9 7

Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung. Dr. Kaufmann.

. .

*

62

277.

*.

X * . ö. . 3 . * .

Dritte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußisch

Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

S E X d

ü.

4 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

71525 Roggenlieferung. Wir beabsichtigen, 404 900 kg Roggen für die drei Monate Januar, Februar, März 1919 zu festem Preise im Wege der öffentlichen Ausschreibung an— jukaufen, deren Lieferung mit etwa 190 000 kg frei Bahnhof Clausthal⸗Zellerfeld, 9000 Bahnhof Wildemann, 48 900 Bahnhof Gittelde bezw. (nach Fertigstellung) Bahnhof Grund, Bahnhof Lauterberg (Harz), Altenauer Hüttengleis auf Bahn— hof Oker, Böden des Harzkornmagazins in Osterode (Harz) in monatlichen Posten zu erfolgen hat. Versiegelte Angebote, welche auf das ganze Quantum oder auf Teilbeträge abgegeben werden können, sind mit der Aufschrift „Roggenlieferung“ an die Königliche Bergfaktorei zu Zellerfeld bis Donnerstag, den 9. Dezember 1909, Vormittags 11 Uhr, kostenfrei einzusenden, zu welcher Stunde die Eröffnung derselben im Ge— schäftslokal dieser Behörde in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber erfolgen wird. Werden An— gebote in anderer Form eingereicht, so fallen etwaige durch vorzeitiges Eröffnen der Angebote erwachsende Nachteile den Eingebern selbst zur Last. Der Zuschlag wird spätestens am Tage nach der Submission erteilt werden. Die Bedingungen können von der Königlichen Bergfaktorei zu Zellerfeld gegen Einsendung von 40 * bezogen werden. Clausthal, den 20. November 1909. RKönigliches Oberbergamt. Sympher i. V.

25 000 27000

105 000

5) Verlosung Ac. von Wert⸗ papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert— papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.

69344 Bekanntmachung, betreffend die Auslosung Dohenzollernscher Rentenbriefe.

Bei der am 8. d. Mts. stattgehabten Auslosung Hohenzollernscher Rentenbriefe behufs Zahlung auf den 1. April 1910 sind folgende Nummern ge⸗ zogen worden:

Buchst. A zu 500 Fl. S5 7 S 14 139 Stück. Nr. 24 46 162 204 210 212 223 467 468 526 654 682 763 781 822 893 907 111 n lil ler 1259 15l9 165d 1858 2165 2188 2339 2528 2659 2715 2722 2761 3028 3312 3409 3442 3457 3625 3661 3762 3913 3921 3948 3961 4105 4228 4255 4288 4322 4323 4386 4393 7 4601 4603 4665 4714 4754 4769 4819 5 4939 4951 5003 5057 5098 5109 5111 5240 5274 5299 5344 5372 5378 5387 5430 5476 5486 5525 5571 5592 5597 5712 5865 5938 5978 5991 6110 6201 6202 6488 6490 6513 6585 6631 6802 6823 6853 7039 7114 7326 7431 7478 7796 7925 7947 8019 8027 8051 8075 8093 8113 8128 8182 8412 8477 8523 8549 8573 §8743 8919 9079.

Buchst. E zu 109 Fl. 1271 26 Stück. Nr. 125 157 1388 208 214 224 354 459 530 551 739 743 768 846 921 923 926 168 1211 1304 1305 1381 1503 1555.

Buchst. OC zu 25 Fl. 12 25 Stück. Nr. 96 106 133 202 258 425 471 524 546 604 770 778 785 872 970 1079 1085 1231 1335.

Die vorbezeichneten Rentenbriefe werden den In habern zum 1. April 1919 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem genannten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe bei der hiesigen Föniglichen Regierungs⸗Hauptkasse oder bei der Königlichen Rentenbankkasse für die Provinz Brandenburg in Berlin in Empfang zu nehmen. Mit dem 1. April 1910 hört die weitere Verzinsung der ausgelosten Rentenbriefe auf, und es müssen mit denselben die nicht mehr fällig werdenden Zinsscheine Reihe 7 Nr. 3 bis 16 nebst Zinsscheinanweisungen unentgeltlich zurückgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der fehlenden Zinsscheine vom Kapital zurück zubehalten sein würde. Die Einlösung der, Renten briefe kann auch vermittels portofreier Einsendung durch die Post an eine der vorgenannten Kassen er— folgen. Die Uebersendung des Kapitals erfolgt dann ebenfalls durch die Post auf Gefahr und Kosten des Empfängers.

Sigmaringen, den 11. November 1909.

Königliche Regierung. R. 353 J. Ang. Graf von Brühl.

3, 450 911

1873 3009 3869 4257 4623 4965 5334 5558 6019 6643 7583 8102 8732

86 5

14 144 1 ) 1

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S6 43 5, 387 1018

SG 5, 416 871

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77

C I 792

290 —55*

869

71526 40 amortisable rumänische Rente von 1889.

Ministere Roynl des Finances J de Ronumnnie. Direction de la GComptabilitè Generale de 1!'KHtat et da la Dette Publique. Die einundvierzigste Verlosung der do

Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

ena den Bestimmungen des Reglements veröffent⸗ icht im „Moniteur Officiel“ Nr. 245 vom 7. Fe⸗

bruar 1966.

Bei dieser Auslosung werden Stücke im Ge— samtwerte von Fres. 469 000, ausgelost, und zwar im folgenden Verhältnis:

47 Stücke à 5000 Francs 235 000, Franes 187 21000 187 n, 94 ö 2 53500 . 47 000, 2 328 Stucke im Nennwert von 469 000, Fran ez.

Das Publikum wird hierdurch eingeladen, der Ziehung beizuwohnen.

Le Directeur de la Comptabilitè

GGcngGrale et de la Dette EFublique.

71603)

416 09 LCandständisch garantierte Pfandbriefanleihe des Hypotheken · Vereins Finnlands von 1907.

5. Verlosung. Bei der am 15. 2. M. in Helsingfors statt ehabten 5. Verlosung von Pfandbriefen der ,. ge⸗ nannten Anleihe wurden folgende Nummern zur Aus⸗ zahlung am 1. März 1910 durch die in den Pfandbriefen genannten Zahlstellen verlost: Lit. A Nr. 300 708. Lit. E Nr. 737 1107. Lit. C Nr. 291 1414 1477 1846. Lit. D Nr. 65 130 568 1320. Rückständig ist: Von der Verlosung per 1. September 1909: Lit. C Nr. 1135. Hamburg, den 22. November 1909.

Norddeutsche Bank in Hamburg.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.

feisss] Sternbräu⸗Dettelbach.

Die Herren Aktionäre unserer Brauerei werden hiermit zu der am Dienstag, den 21. Dezemb. Ka. c., Nachm. 23 Uhr, im Saale der Sternbräu— Lokalitäten stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung ergebenst eingeladen.

Tagesordnung: 1) Vorlage des Geschäftsberichts nebst Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustkonto. 2) Beschlußfassung über die Verteilung des Rein gewinns. 3) Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstands. Zur Teilnahme an der Generalversammlung 8 10 d. St.) sind nur diejenigen Aktignäre berechtigt, welche ihre Aktien in dem Geschäftslokale der Gesellschaft vor Beginn der Versammlung beim Vorstand gegen Legitimationskarte hinterlegt haben. Abwesende stimmberechtigte Aktionäre können sich nach 5 10 Abs. 4 d. St. durch andere mit Voll⸗ macht versehene Aktionäre vertreten lassen. Dettelbach, den 17. Nopb. 1909. Die Vorstandschaft. Der Aufsichtsrat. Hans Eberle. Luitpold Baumann, Vorsitzender.

71629 Brauhaus Nürnberg.

Wir beehren uns, die Herren Aktionäre

Gesellschaft zu der am Samstag, den 18. De

zember 1909, Nachmittags 4 uhr, in unserem

Anwesen, Hs. Nr. 14, Schillerstraße, dahier statt⸗

findenden ordentlichen Generalversammlung er

gebenst einzuladen. Tagesordnung:

1) Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstandes nebst Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Prüfungsberichts des Aufsichtsrats.

2) Beschlußfassung über die Bilanz und die Ver wendung des Reingewinns.

3) Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

Diejenigen Aktionäre, welche an dieser General⸗

versammlung teilnehmen wollen, haben

unserer

ihre Aktien oder die Depositionsscheine der Reichsbank oder der Königlichen Hauptbank oder einer der Kgl. Filial⸗ banken oder eines deutschen Notars bis spätestens Mittwoch, den 15. Dezember 1909, in dem e, , der Gesellschaft, Schillerstr. 14, dahier, oder bei a. der Bayerischen Vereinsbank, Filiale Nürn⸗ berg in Nürnberg, Herrn Anton Kohn in Nürnberg., „der Deutschen Bank in Berlin, der Commerz und Diskontobank in Berlin, „den Herren C. Schlesinger⸗Trier C Co., Kommanditgesellschaft auf Aktien in Berlin, der Deutschen Bank, Filiale Frankfurt in Frankfurt a. M., g. der Deutschen Effekten und Wechselbank, vormals L. A. Hahn in Frankfurt a. M., nn. den Herren Gebr. Arnhold in Dresden gegen Ausstellung einer Stimmkarte zu hinterlegen. Nürnberg, den 23. November 1909. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:

amortisablen 59 Millionen Fres. Anleihe von 1889 findet am 2. 15. Dezember 19909,

71261 Geschãfts

der anstalt

Einlösunk

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Wir bee am Vormitta unserer Ge

einzuladen.

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Herrn A.

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rechnu 3) Erteil

5) Wahle ö ö Fede mi währt zwei währt drei Die Akti lung teilnel derselben, stallungen der Gesell

Arnhold i

zu hinterleg

im Geschäft

S. Merzbacher.

Braunschweig, den

Zuckerraffinerie Braunschweig.

Vorsitzender.

hiermit bekannt, Cochem aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden ist.

außerordentlichen Generalversammlung sellschaft ist an Stelle des durch Tod aus dem Auf⸗

dem Aufsichtsrat Kommerzienrat

Mittwoch,

1) Vortrag des

Allenfallsige Wünsche und Anträge. Amberg, den 15. November 1909.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur diesjährigen ordentlichen Generalversamm lung auf Sonnabend, den 18. Dezember d. J., Vormittags 11 Uhr,

(Moritzplatz) ergebenst eingeladen. 2) Vorlage der Bilanz, der Gewinn

den Aufsichtsrat und Festsetzung der Dividende. 4) Wahlen für den Aufsichtsrat.

Berlin und Dresden oder den Herren Gebrüder stunden gegen Empfangnahme der Legitimationskarte

Die Bilanz nebst Gewinn⸗ sowie der L

Rixzdorf,

Spielhagen.

Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellsch.

Erwerbs, und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bankausweise.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Der Dividendenschein unserer Aktien für das

jahr 1908 1909 kommt von jetzt ab bei

Braunschweigischen Bank und Kredit⸗

A.-G. hier und bei unserer Gesell⸗

schaftskasse, Bahnhofstraße Nr. 4, mit 35 M zur

3. 22

November 1909.

Frankfurter Viehmarktsbanh A. G.

An die Herren Aktionäre! woch, den 15. Dezember 1909, Nachmittags

Zu der am Mitt⸗

im Saale „zum Storch“, Saalgasse 1, ab⸗

zuhaltenden außerordentlichen Generalversamm⸗

den die Herren Aktionäre hiermit ergebenst

eingeladen.

Tagesordnung: ng des Grundkapitals von 16 300 000 auf 00 000 durch Ausgabe von 200 Stück

neuen Aktien zum Kurse von 110 0, mit Di

denberechtigung ab 1. Januar 1910 unter

Dalueschluß des Bezugsrechts der Aktionäre.

Die Präsenzliste wird pünktlich 6 Uhr geschlossen.

Frankfurt a. M., den 24. November 1909. Der Aufsichtsrat.

Der Vorstand. Georg Marx. Heinrich Eltz.

Im Pfeiffer,

o⸗Werke Aktiengesellschaft Köln⸗Klettenberg.

näßheit des 5 244 H.⸗G.⸗B. daß Herr Dr. C.

machen wir Vausmann in

Der Vorstand.

79

am 22. November d. J. abgehaltenen

unserer Ge⸗

ausgeschiedenen Herrn Herman Hofrichter

zur Komplettierung des Aufsichtsrats Herr Stadtrat Emil Herrmann zu Stettin

in denselben gewählt

92

25.

November 1909.

Ostser · DQumpfschifffuhrts · Gesellschast.

Koepcke. 7iora] Bochumer Bergwerks- Actien · Gesellschaft.

ir Gesellschaft ist Bingel (Godesberg)

unserer Rudolf ausgeschieden.

Bochum, im November 1909. Bochumer Bergwerks⸗Actien⸗Gesellschaft.

Hohendahl. Ottermann.

er Bierbrauerei, Ahtiengesellschaft

Gum Franzishaner -Kloster) Amberg.

hren uns, unsere Herren Aktionäre zu der den 15. Dezember 1909, gs 19 Uhr, in den Geschäftsräumen sellschaft (Haselmühlerweg) stattfindenden

2. ordentlichen Generalversammlung höflichst

Tagesordnung: Ge schäftsberichts und Rechnungs Beschlußfassung über E

isses sowie

lastung der Gesellschaftsorgane. 2) Beschlußfassung über Verwendung gewinns.

zum Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat. Carl Eberth, Vorsitzender.

Vereinsbrauerei.

des 150

dem Restaurant Oranienstraße

nach

Neumann, Berlin, Tagesordnung:

ftsbericht.

und Verlust⸗

ig und Bericht der Bilanzrevisoren.

ing der Entlastung an die Direktion und

n von Bilanzrevisoren.

t Reduktionsstempel versehene Aktie ge⸗ Stimmen, jede Prioritätsstammaktie ge⸗ Stimmen.

onäre, welche an der Generalversamm⸗ zmen wollen, desgleichen Bevollmächtigte haben ihre Aktien, Vollmachten, Be⸗ sw. spätestens drei Tage vorher bei schaftskasse, der Dresdner Bank in

n Dresden in den üblichen Geschäfts⸗

en.

und Verlustrechnung Bericht für 1908 09 liegen von heute zraum zur Einsicht der Aktionäre aus. den 23. November 1909.

71573] Vereins⸗Bier⸗Brauerei zu Leipzig. In der heute abgehaltenen Generalversammlung erfolgte die statutengemäße Neuwahl des Aufsichts⸗ rats, und besteht derselbe nach stattgefundener Konstituierung aus: Herrn Richard Lange, Kaufmann, Vorsitzender, Herrn Gustav 53. Kaufmann und Stadtrat, Stellvertreter des Vorsitzenden, Herrn Otto Meißner, . und Stadtrat, Herrn Constantin Rocca, Kaufmann, Herrn Otto Schönbach, Prokurist, was wir, den S5 5 und 13 des Statuts entsprechend, hiermit veröffentlichen. Leipzig, den 22. November 1909. Der Vorstand. Eonrad Müller. Emil Großmann. rio] ö Vereinigte Nord · C Süddeutsche Spritwerke

& Preßhefe⸗Kabrih Bast A. G., Nürnberg. Ausübung des Bezugsrechts ö auf 199 099, —9neüue Attien.

Die außerordentliche Generalversammlung unserer

Aktionäre vom 30. Oktober J. J. hat beschlossen, das Grundkapital von nom. M 1 000 000, um nom. 6 bo0 009, also auf 46 1 600 900, durch Ausgabe von St. 600 neuer Inhaberaktien über nom. S 1000, —, welche für das ge han er : 1909/1910 volle Dividendenberechtigung haben sollen, zu erhöhen. Von den neuen Aktien sind 100 000, von einem Konsortium übernommen worden mit der Ver⸗ pflichtung, sie den Inhabern der alten Aktien zum Kurse von 20 069 Hus 4009 Stückzinsen vom 1. Oktober l. J. zum Bezug anzubieten.

Nachdem der Beschluß der Generalversammlung vom 30. Oktober 1909 sowie die erfolgte Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister eingetragen sind, fordern wir unsere Aktionäre auf, das Bezugs⸗ recht auf obige 190 Stück Aktien zu folgenden Be⸗ dingungen auszuüben:

1) Auf je nom. M 10 000, alte Aktien kann eine neue Aktie à S 1000, zum Kurse von 205 zuzüglich 40/0 Stückzinsen vom 1. Oktober 1909 bis zum Tage der Einzahlung sowie des Schluß⸗ notenstempels bezogen werden. ;

2) Das Bezugsrecht ist bei Vermeidung des Ver- lustes innerhalb einer Ausschlußfrist vom 24. November bis 21. Dezember 1909 einschließlich an den Werktagen

in Nürnberg bei dem Bankhause Anton

Kohn, in Frankfurt a. M. bei der Pfälzischen Bank, . bei der Bank für industrielle Unter⸗

; nehmungen während der bei der betreffenden Anmeldestelle üblichen Geschäftsstunden auszuüben. tr Cee

3) Bei der Anmeldung sind diejenigen Aktien, auf die das Bezugsrecht ausgeübt werden soll, ohne Dividendenbogen nebst einem arithmetisch ge⸗ ordneten Nummernverzeichnis zur Abstempelung einzureichen.

Gleichzeitig sind für jede gemeldete Aktie d 2050 zuz. 4 0, Stück⸗ zinsen vom 1. Oktober 1909 bis zum Ein⸗ zahlungstage sowie der Betrag des Schlußnoten⸗ stempels einzuzahlen.

f) Ueber die Einzahlung wird Kassequittung erteilt.

5) Die eingereichten alten Aktien werden nach Ab⸗ stempelung zurückgegeben.

6) Die Aushändigung der neuen Aktien erfolgt nach Fertigstellung der Aktien bei derjenigen

zum Bezug an⸗

Der Vorstand. H. Ziegra. H. Schultze.

Stelle, bei der die Anmeldung stattgefunden hat, gegen Rückgabe der Einzahlungsquittung, deren Einreicher als zum Empfang der neuen Aktien legitimiert gilt. Nürnberg, den 24. November 1909. Der Vorstand.

71561

Danziger Privat⸗Actien⸗Bank. Bilanzübersicht per Ende Oktober 1909.

. ; Aktiva. It. * Kasse, fremde Geldsorten, Coupons und Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ konto Welle,, Guthaben bei Banken und sonstigen Korrespondenten w,, Vorschüsse auf Waren und Waren⸗ verschiffungen ... Vorschüsse auf Effekten Effektenbestände ö Konsortialbeteiligung ...... Debitoren in laufender Rechnung: gedeckt M 14759 605, ,, 2571218, ebitoren für Buͤrgschaften: S 4110405, Bankgebäude. Sonstige Aktiven.

No 69 758587 117 S897 688 4021 400 3 351 ho? 6009 832 1254982.

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Passiva. ö S 000 000 2449719 12 976712 13 931 340 314 000

Aktienkapital. Reserven w Kreditoren in laufender Rechnung.. Döosengtre, Akzepte Bürgschaften:

64110 405,‚—

Sonstige Passiven ... 7182 675

38 454 446