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Einzelne Uumme
M 283.
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 8 M 40 9. Alle Nostanstalten nehmen Bestellung an; für Ggerlin außer den Nostanstalten und Zeitungssprditeuren für Kelbstahholer
auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
rn kosten 25 9. 1 — ——— — ——————
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Exequaturerteilung. Mitteilung, betreffend die nächste Seesteuermannsprüfung in
Bremen. Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Verordnung, betreffend die Reiseentschädigungen von Beamten der landwirtschaftlichen Verwaltung.
Hofansage.
Wettbewerb um den Großen Staatspreis auf dem Gebiete der Malerei für 1910.
Wettbewerb um das Stipendium der Dr. Paul Schultze⸗ Stiftung für 1910.
Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Osterwieck-Wasserlebener Eisenbahn.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 36 und 37 der Preußischen Gesetzsammlung.
Erste Beilage:
Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes⸗ herrlichen Erlasse, Urkunden usw.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Eisenbahnverkehrsinspektor Freiherrn von Tettau zu Diedenhofen, bisher in Luxemburg, die Königliche Krone zum Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Organisten Hermann Baltin an der Hof⸗ und Garnisonkirche in Potsdam den Roten Adlerorden vierter Klasse mit der Königlichen Krone,
den Amtsgerichtsräten Rudolf Becker beim Amtsgericht Berlin Mitte, Karl Bork zu Grünberg i. Schl., Gu stav Storck zu Gifhorn, Kar! Wagner zu Sagan, Karl Wegener zu Trachenberg im Kreise Militsch, Karl Döhner zu Niesky im Kreise Rothenburg O. L. und Rudolf Zeeden zu Muskau im genannten Kreise, dem Rechtsanwalt, Justizrat Jakob Lürken zu Aachen und dem Regierungshauptkassen buchhalter, Rechnungsrat Bayer zu Osnabrück den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Oberbahnassistenten a. D. Engelbert Menzen bach zu Honnef a. Rhein, den Eisenbahnlokomotivführern a. D. August Cappel zu Vorhalle im Landkreise Hagen und Friedrich Merse zu Barmen Rittershausen den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Lehrer Otto Herrmann zu Burg im ersten Jerichowschen Kreise und dem Lehrer a. D. Wilhelm Ullerich zu Eupen den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,
dem Gasthofbesitzer Robert Weiß zu Konstadt im Kreise Kreuzburg und dem Privatförster Fritz Ewert zu Dagwitten im Kreise Heiligenbeil das Kreuz des Allgemeinen Ehren zeichens,
den pensionierten Eisenbahnlokomotivführern Hermann Ebbinghaus zu Hagen i. W. und Wilhelm Lange zu Siegen, den pensionierten Eisenbahnzugführern Julius Jahn zu Cöln⸗Nippes und August Posselt zu Brügge im Kreise Altena, dem pensionierten Eisenbahnschaffner Wilhelm Kenkel zu Breslau, dem pensionierten Eisenbahnwagenmeister Otto Thäns zu Wittenberge, dem pensionierten Eisenbahnwerk führer Andreas Frauen zu Glückstadt im Kreise Stein burg, den pensionierten Eisenbahnweichenstellern Heinrich Althoff zu Herdecke im Landkreise Hagen, Heinrich Rohwer zu Hamburg, bisher in Altona, Johann Siemann zu Büchen im Kreise Herzogtum Lauenburg und Heinrich Theen zu Neumünster, dem pensionierten Eisenbahnbremser Friedrich Schütter zu Barmen⸗Rittershausen, dem pensionierten Eisen bahnrottenführer Heinrich Fink zu Gruiten im Kreise Mett mann, den pensionierten Bahnwärtern Ernst Drieling zu Dollern im Kreise Stade, Ludwig Fritze zu Weisen im Kreise Westprignitz, Jürgen Schlüter zu Nortorf im Kreise Rends burg und Jakob Wolter zu Karolinenkoog im Kreise Norder dithmarschen, den bisherigen Eisenbahnmaschinenputzern Theodor Schäfer zu Niedereimer bei Arnsberg und Emil Vorwerk zu Helfe bei Hagen i. W., dem bisherigen Eisen bahnwagenputzer Peter Lytzen zu Vamdrup, Amk Ribe in Dänemark, dem Schreinermeister Hermann Krusenbaum zu Duisburg, dem Füllmeister Franz Reinke zu Elbing, den Maurerpolieren Kaspar Gragert und Christoph Jage— mann zu Lüneburg, dem Hecheleiaufseher Karl Haus⸗ dorf zu Zillerthal im Krelse Hirschberg, dem Maurer Wilhetm Tange zu Förste ün Kreise' Ssterode a. S., dem Packmeister Peter Hettinger, dem Vorarbeiter Johann Kretsch, beide zu Trier, und dem Wasserbauvorarbeiter Peter Voß zu Artlenburg im Landkreise Lüneburg das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
Berlin, Mittwoch, den 1 Deß
. . dem Leutnant Herbert Pete regiment Nr. 72 Hochmeister die
zu verleihen.
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Deutsches
Seine Majestät der Kaiser
dem vortragenden Rat be; Deutschen Reichs, bisherigen Thrän den Charakter als W regierungsrat mit dem Range h verleihen.
Dem Konsul der Republik Um Günther ist namens des Reichs d
In Bremen wird am 15 Prüfung zum Seesteuermant meldungen zu dieser Prüfung ha 1909 an den Vorsitzenden der Prüfun
Königreich
Seine Majestät der König hö dem Prinzen ä Wil Hermann zu Sayn⸗-Wittgenstein nachdem derselbe auf die Zugehör Sayn⸗Wittgenstein⸗Hohensteinsche Hohen Adels Verzicht geleistet dem Namen „von Altenburg“ Person Las Recht, sich des 2 leihen. . * Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den ordentlichen Professoren in der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Adolf Kneser und Dr. Karl Hintze den Charakter als Geheimer Regierungsrat, dem ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Karl Hürthle den Charakter als Geheimer Medizinalrat, dem Regierungs⸗ und Baurat Günther, Vorstand der Eisenbahnbetriebsinspektion in Lübben, bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Baurat sowie den Eisenbahnobersekretären Friedrich in Görlitz und Heymer in Königsberg i. Pr., dem technischen Eisenbahn⸗ sekretär Brandenburg in Nienburg a. W., dem Eisenbahn oberkassenvorsteher Bro ese in Thorn und dem Oberbahnhofs⸗ vorsteher Hahn in Königsberg i. Pr. bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaufmann Alfred Zielenziger in Charlottenburg den Charakter als Kommerzienrat zu verleihen.
Verordnung, betreffend die Reiseentschädigungen von Beamten der landwirtschaftlichen Verwaltung.
Vom 2. November 1909.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc., verordnen auf Grund des § 12 des Gesetzes vom 24. März 1873 (Gesetzsamml. S. 122) und des Artikel 1 8 12 der Ver⸗ ordnung vom 15. April 1876 (Gesetzsamml. S. 107) sowie des Artikel V des Gesetzes vom 21. Juni 1897 (Gesetzsamml. S. 193), betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Staats⸗ beamten, was folgt: Artikel J.
Die Vorschriften der 8s§ 10 und 14 des Gesetzes über das Kosten⸗ wesen in Auseinandersetzungssachen vom 24. Juni 1875 (Gesetzsamml. S. 395) mit den durch das Gesetz vom 3. März 1877 (Gesetzsamml. S. 97) und durch die Verordnung, betreffend die Reisezulagen von Beamten der landwirtschaftlichen Verwaltung, vom 22. Dezember 1897 (Gesetzlamml. 1898 S. 1) getroffenen Abänderungen werden hierdurch auf die nicht in den Geltungsbereich des erwähnten Gesetzes vom 24. Juni 1875 fallenden Geschäfte der Auseinandersetzungsbehörden ausgedehnt.
Artikel II. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1910 in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 2. November 1909. (L. S.) Wilhelm. Freiherr von Rheinbaben. von Arnim.
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befondere wird. anf den norte i drei Schwesterkünste gelegt und demgemäß au n B wiesene Fähigkeit in monumentalem Sinne zu arbeiten. ; :
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Konkurrenzfähig sind außer fertigen oder annähernd fertigen Se ö
mälden auch Kartons, Skizzen und Entwürfe. Von festen Wand⸗ gemälden sind Photographien zulässig unter Beifügung der Kartons und der Studien.
Die Zahl der Arbeiten darf 0 nicht überschreiten, auch wenn die Bewerbung auf mehrere Preise ausgedehnt wird. Die für diesen Wettbewerb bestimmten Arbeiten nebst schrift lichem Bewerbungs⸗ gesuche sind nach Wahl der Bewerber entweder bei der Akademie der Künste zu Berlin oder den Kunstakademien zu Düsseldorf, Königsberg und Cassel bezw. dem Staedelschen Kunstinstitut zu Frankfurt a. M. einzuliefern. An diesen Stellen findet eine Sichtung auf Zulassung zur Konkurrenz statt. Die zur Konkurrenz verstatteten Arbeiten werden zur Entscheidung nach Berlin gesandt, die als nicht geeignet befundenen aber den Bewerbern wieder zur Verfügung gestellt.
Als spätester Einlieferungstermin gilt: bei der Akademie der Künste zu Berlin, W. 64,
Pariser Platz 4, der 7. März 1910, Mittags
12 Uhr,
bei den übrigen Akademien bezw. dem Staedelschen Kunstinstitut der 26. Februar 1910. Der Bewerbung sind beizufügen:
I) eine ausführliche Lebensbeschreibung des Bewerbers, aus welcher auch der Gang seiner künstlerischen Ausbildung ersichtlich ist, nebst den Zeugnissen über die letztere, .
2) Zeugnisse darüber, daß der Bewerber ein Preuße ist, und daß er zur Zeit der Bewerbung das zweiunddreißigste Lebensjahr nicht überschritten hat,
3) die schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbständig erfunden und ohne fremde Beihilfe ausgeführt sind,
4) ein Verzeichnis der für die Konkurrenz bestimmten Arbeiten auf besonderem Bogen.
Bewerbungsgesuche, denen die vorstehend unter 1 bis 4 auf⸗ geführten Schriftstücke nicht beiliegen, bleiben unberücksichtigt. Die Einsendung der Gesuche hat getrennt von den Arbeiten zu erfolgen.
Die Kosten der Ein- und Rücksendung nach und von dem 9 lieferungsorte hat der Bewerber zu tragen.
Der Preis besteht in einem Stipendium von 3000 M zu einer einjährigen Studienreise nebst 300 6 Reisekostenentschädigung und ist in zwei halbjährlichen Raten mit je 1650 ½ zahlbar, die erste beim Antritt der Studienreise, die zweite nach Erstattung des Reiseberichts und nach Erfüllung der weiter unten aufgeführten Studiennachweise.
Das Stipendium steht vom 1. April 1910 ab zur Verfügung.
Die Studienreise ist spätestens innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Zuerkennung des Stipendiums anzutreten und ohne will⸗ kürliche Unterbrechung zu vollenden.
Der Stipendiat hat den größten Teil seiner Studienreise den Kunstwerken Italiens zu widmen. Er wird in bezug auf den Antritt und die Vollendung der Studienreise, die Studienzwecke, besondere Studienarbeiten, die wichtigeren Studienorte usw. unter tunlichster Berücksichtigung seiner etwaigen Wünsche auf ein festes Programm verpflichtet, von dem ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des unterzeichneten Senats nicht abgewichen werden darf. Vor A n von sechs Monaten nach Antritt der Studienreise hat der Stipendia über den Fortgang seiner Studien dem Senat schriftlichen Bericht zu erstatten und zum Zweck des Studiennachweises beizufügen: einige Skizzen oder Skizzenbücher, welche die empfangenen Eindrücke flüchtig wiedergeben, ferner mindestens eine farbige Kopie eines monumentalen alten Wand⸗ oder Tafelgemäldes im kleineren Maßstab und endlich
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