werden. Einseitige Arbeitsnachweise, wenn sie überhaupt zugelassen sind, müssen unter öffentlicher Kontrolle stehen. Der preußische Handelsminister hat ja einige Verbesserungen an der Einrichtung erlangt; aber wir trauen dem Frieden nicht. Die Gefahr bleibt bestehen, daß die Kandare stärker angezogen werden wird. Ich bitte den Staatssekretär, alle Kräfte aufzubieten, diese Gefahr zu beseitigen.
Abg. Bömelburg (Soz.): Die Vorstände der bestehenden Berg⸗ arbeiterorganisationen haben mit ihren Vorstellungen bei dem Zechen⸗ verband wegen anderweiter Gestaltung des geplanten Arbeits⸗ nachweises eine glatte Ablehnung erfahren; auch dem Verband der Arbeitsnachweise, der die Gestaltung auf paritätischer Grundlage empfiehlt, wird es nicht anders gehen. Die Antwort, die die Vor⸗ sfände von dem Handelsminister erhalten haben, ist bezeichnend für unsere Verhältnisse. Er lehnt es einfach ab, die Vermittlung zu übernehmen. Wer unsere Zustände kennt, wundert sich darüber nicht. Das Großkapital beherrscht alles, auch die Minister, und im Ministerstürzen leisten die Großkapitalisten schon viel mehr als die Junker; daraus erklären sich ja auch gewisse Minister⸗ worte, wie jenes: „Meine Herren, wir arbeiten ja nur für Sie.“ Natürlich handelt es sich nicht um den Wortlaut des Arbeitsnachweis statuts. Danach ist ja der Zweck der Einrichtung, den Arbeitern Arbeit nachzuweisen. Aber schon durch die bloße Errichtung des Zwangsarbeitsnachweises wird dem Arbeiter die Freizügigkeit, die freie Wahl des Arbeitsplatzes, genommen. Die Arbeitsuchenden müssen nachweisen, daß sie gekündigt haben, oder daß das Arbeits⸗ verhältnis ordnungsmäßig gelöst ist. Damit wird der gegenwärtige Zustand zuungunsten des AÄrbeiters verändert, denn bis heute ucht der Bergarbeiter sich andere Arbeitsgelegenheit, und dann erst kündigt er. Was der Zechenverband dem preußischen Handelsminister in diesem Punkt geantwortet hat, läuft auf eine Täuschung des Ministers hinaus. Diese Verschlechterung ist im Gegenteil be⸗ absichtigt, wie ein Vorgang auf der Zeche Kaiserstuhl bewiesen hat. Der Arbeitgeberbund im Baugewerbe hat dieselbe Bahn beschreiten wollen; die Bauarbeiter werden, das wiederhole ich hier, nie zu einem einseitigen Arbeitsnachweise der Arbeitgeber ihre Zustimmung geben, auf die Gefahr hin, daß das Tarifverhältnis dabei in die Brüche gehen sollte. Die einseitigen Arbeitsnachweise der Arbeitgeberverbände gestatten nach den Erklärungen der Arbeitgeber die Auslese der besten Arbeiter und die Regulierung der Arbeitsbedingungen nach dem Be— lieben der Arbeitgeber, wie auch die Durchführung dieser Nachweise, die konstruiert sind nach dem Vorbilde des Arbeitsnachweises der Hamburger Eisenindustriellen, als ein Kampfmittel ersten Ranges bei Streiks hingestellt wird. Der Hamburger Arbeits nachweis soll bereits im Besitze von 200 009 Personalkarten sein, auf denen nicht nur die Angaben der Arbeiter, sondern auch der Arbeitgeber stehen; sowie irgend etwas nach Ansicht der Arbeitgeber Tadelnswertes darauf steht, wird der Mann unter dem Vorwande, daß keine Arbeit sei, abgewiesen! Die organisierten Arbeiter sollen auch gezwungen werden, in gesperrte Betriebe zu gehen, weigern sie sich dessen, so werden sie von der Arbeit ausgeschlossen. Das sind keine Behauptungen, sondern Tatsachen, die durch Aeuße— rungen von Sekretären dieser Arbeitgeberverbände erhärtet sind. Diese Arbeitsnachweise sollen nach Aussprüchen derselben Herren einen erzieherischen“ Einfluß auf die Arbeiter ausüben und sie zu „angemessener! Gegenleistung veranlassen; sie sollen zur Kontrolle von Streikenden und zur Gewinnung größeren Ein— flusses auf die Lohnfrage dienen und auf allen diesen Wegen die Macht des Unternehmertums stärken helfen. Ganz geklärt wird die Sachlage durch die Praktiken des Mannheim⸗Ludwigshafener Arbeitsnachweises, auf die schon der Vorredner hingewiesen hat. In das schwarze Buch werden eingetragen: Name, Geburtsort, Alter, Militärverhältnisse, Wohnung, Fähigkeiten und Papiere des Arbeiters. Es wird unterschieden zwischen mittel, gut, sehr gut und schlecht. Damit wird dem Arbeiter bereits ein Brandmal aufgedrückt. Für weitere Eintragungen besteht eine besondere Zeichensprache. Kann der Arbeiter den Zuweisungsschein nicht vorweisen, so findet er 14 Tage lang keine Arbeit. Von dem Arbeitsnachweis für Mann— heim⸗Ludwigshafen sind ca. 4 bis 5009 Arbeiter gesperrt worden. Es sind i . ausgesperrt worden nicht bloß wegen agitatorischer auch weil sie einen Leistenbruch oder einen Herzfehler aufwiesen. Das ist eine Niedertracht und Schlechtigkeit. Strolche und Wegelagerer, die einen Menschen hinterrücks überfallen, werden von deutschen Kapitalisten in den Schatten ge stellt. Die Kontrolle wird jetzt bestimmten Beamten über tragen, die unter der Fuchtel des Unternehmers stehen, und von denen man die Gewähr hat, daß sie eine Knebelung der Arbeiter durch führen. Die schwarzen Listen sollen besonders im rheinisch-westfäli⸗ schen Gebiet für die Bergherren ein Mittel sein, um die Gesetze zum Schutze der Arbeiter zur weißen Salbe zu machen. Um diese Waffe besonders wirksam zu machen, soll der Arbeitsnachweis zentralisiert werden. Es soll ein „Netz gebildet werden, in dem sich die Streiker fangen lassen'. Mit der Knechtung und Aushungerung der Arbeiter will das Unternehmertum seine Machtposition befestigen und stärken. Der Arbeitsnachweis richtet sich direkt gegen die Koalition der Arbeiter. Auf der Versammlung des Zentralunter⸗ nehmerverbandes wurde gesagt, man müsse dem Arbeiter deutlich machen, daß er als Knecht geboren sei und auch als solcher sein Leben zu verbringen habe, daß er sich für die ihm in Gnaden ge währte Zuwendung des Arbeitsverdienstes dankbar zu erweisen habe. Der Kapitalismus ist bereis vom Cäsarenwahn befallen. Auf der Geheimkonferenz im Palasthotel im Anfang dieses Jahres sagte Geheimrat Uthemann: Wir sind Herren im Hause und lassen die Arbeiter nicht hineinreden usw. Die Minister, besonders in Preußen, waren schon von jeher in einem Abhängigkeitsverhältnis von den Junkern, das Kapital will, daß die Regierungen ihre Knechte werden. Auch der Reichstag soll in Zukunft unter ihre Botmäßigkeit ge⸗ bracht werden. Es soll zu diesem Zwecke ein Juliusturm er richtet werden, von dem nicht nur die Nationalliberalen etwas ab⸗ bekommen sollen, sondern auch das Zentrum, denn es seien auch brave Kerle darunter, denen es darum zu tun ist, die Interessen des Großkapitals zu wahren. Diese Kapitalsprotzen maßen sich in neuerer Zeit das Strafrecht an, sie verhängen Strafen nicht nur über den einzelnen Arbeiter, sondern auch über seine ganze Familie, sie lassen ihn 14 Tage
Tätigkeit, sondern
89 en J e hungern. Soll das deutsche Volk es sich ernsthaft gefallen lassen, daß eine Handvoll gieriger Kapitalisten weite Volkskreise schädigt? Ich sage nein
der Zeit die
Punkte sind alle Arbeiterkreise einer Meinung, auch der Führer der GChristlichen Gewerkschaften, Effertz, schreibt der, Germania“, daß der Kampf um den Arbeitsnachweis kommen wird als ein Produkt der Selbsterhaltung der Bergarbeiter, die sich nicht wie Kohle und Eisen auf dem Markt umherwerfen lassen würden, und es werde ein Kampf sein, wie ihn Deutschland bisher nicht gesehen habe, denn es handle sich um die höchsten Güter, die Ehre und die Freiheit. Die Arbeiter werden also den Kampf für ihre gemeinsamen Rechte führen, und sie werden ihn führen bis zum Welßbluten. In allen Parteien, 3 Rechten, bei den Nationalliberalen und beim Zentrum sitzen hochmögende Zechenbesitzer, mögen sie uns sagen, wie sie eigentlich über die Knebelung der Arbeiter denken. Aber selbst diejenigen, die dem Zentrum angehören, beteiligen sich ebensogut an dieser Bewegung wie alle anderen, die Unternehmer ind einig, wenn es gegen die Arbeiter geht. Wir standen jetzt im Bergbau kurz vor einem großen Streik, nur die Führer der Organisationen verhinderten ihn, die Arbeiter haben im Vertrauen auf die Gesetzgebung und im Be⸗ wußtsein, daß den Bergherren ein Streik gerade jetzt nur angenehm sein würde, den Streik abgelehnt; sie haben taktisch klug gehandelt, sonst hätten sie den Bergherren die Möglichkeit gegeben, während des Streiks ihre großen Vorräte aufzubrauchen und dann den deutschen FKonsumenten von neuem zu schröpfen. Hoffentlich wird das Vertrauen der Arbeiter zum Reichstag und zur Regierung nicht getäuscht. Wenn
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wichtig,
die Regierung in diesem Moment nichts tut, ist sie mitschuldig. Es läge nahe, die Zechenbesitzer gesetzlich zu erpropriieren, aber wir wollen nur das Nächstliegende, die Regelung des paritätischen Arbeits⸗ nachweises. Diese ist auch die erste . für eine Arbeits⸗ losenversicherung. Erfahrungen auf dem Gebiete des paritätischen Arbeitsnachweises sind bereits an vielen Orten gemacht worden. Auch einige Unternehmer haben sich auf den Standpunkt des paxitätischen Arbeitsnachweises gestellt; im Holzgewerbe ist zwischen Arbeitgebern und Arbeitern der paritätische Arbeitsnachweis vereinbart. Die Gesetz⸗ gebung darf nicht zulassen, daß die Arbeiter durch eine Handvoll Leute in Acht und Bann getan werden. Sollte wider Erwarten die Regierung und der Reichstag nicht das erlösende Wort sprechen, so wird das Volk sagen: Eine Grenze hat Tyrannenmacht, und es wird kämpfen gegen Knechtung und Bedrückung. Die Verantwortung trägt dann die Gesetzgebung.
Staatsminister, Staatssekretär des Innern Delbrück:
Meine Herren! Der Herr Abg. Giesberts hat bereits vorhin darauf hingewiesen, daß die Frage des Arbeitsnachweises den Reichstag heute nicht zum ersten Male beschäftigt. Meine Herren, sie wird uns heute nicht zum letzten Male beschäftigen, dazu ist die Frage zu dazu ist es zu schwer, den richtigen Standpunkt zu finden für die Beurteilung der in dieser Frage gegeneinander stoßenden Interessen. Hinzukommt, daß nach meiner Ueberzeugung die Frage auch für eine Regelung, wie sie die Herren Interpellanten wünschen, zum mindesten nicht reif ist. (Zuruf links: Na, na, warum denn nicht?) Den Anlaß zu der Interpellation und der heutigen Besprechung hat gegeben der Umstand, daß man im Ruhrrevier seitens des Zechenverbands einen Arbeitsnachweis mit Zwangscharakter für die Zechenbesitzer und, dem entsprechend, auch mit indirektem Benutzungszwang für die Arbeiter gegründet hat. Ich habe zu prüfen, ob diese Einrichtung im Ruhrrevier mit den bestehenden Reichsgesetzen im Einklang steht; und ich habe zu prüfen, ob die Vorgänge im Ruhrrevier Anlaß bieten können können oder müssen zu einem alsbaldigen Eingreifen der Gesetz⸗ gebung. —
Nun ist die Ruhrrevier und dem bestehenden
Frage, ob der Arbeitsnachweis im Einrichtungen im Einklang mit stehen oder nicht, von den beiden Herren Rednern, die bisher gesprochen haben, nur gestreist worden; sie ist von keinem unbedingt verneint worden. Ich möchte aber doch mit einigen Sätzen daran erinnern, daß weder das Gesetz über die Freizügigkeit noch die Bestimmungen des 5 152 der Gewerbeordnung über die Koalitionsfreiheit, die gleich— mäßig für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer gelten, ein Hindernis bilden für die Einrichtung eines derartigen Arbeitsnachweises. Der Arbeiter hat ein Recht, sich seinen Wohnsitz frei zu suchen und zu sehen, ob er dort, wo es ihm beliebt, Arbeitsgelegenheit findet, ein Recht auf Arbeit an einem bestimmten Orte und bei einem bestimmten Unternehmer hat er nicht. Es steht dem Unternehmer frei, sich seine Arbeiter auszuwählen; es steht dem Unternehmer und seinen Organi— sationen frei, die Beschäftigung bestimmter Arbeiter abzulehnen; ebenso wie es den Araeitern und ihren Organisationen freisteht, ihre Arbeitskraft bestimmten Betrieben und den Angehörigen bestimmter Arbeitgeberorganisationen zu versagen, d. h. derartige Betriebe zu sperren.
Ist es nun richtig, daß die Einrichtungen im Ruhrrevier, die heute Gegenstand der Kritik gewesen sind, mit den bestehenden gesetz— lichen Bestimmungen im Einklang stehen, im Einklang stehen nicht bloß mit dem Buchstaben, sondern auch mit dem Sinn und Geist dieser Gesetze, so habe ich mich heute nicht weiter zu beschäftigen mit dem, was der preußische Herr Handelsminister in dieser Angelegenheit getan hat. Das, was die Regierungen der Bundesstaaten, was die ver— antwortlichen Minister der Bnndesstaaten im Rahmen der bestehenden Reichsgesetzgebung und im Einklang mit der Reichsgesetzgebung tun und lassen, entzieht sich verfassungsmäßig der Einfluß— nahme des Reichskanzlers und, dem entsprechend, auch der Erörterung in diesem Hause. ((Sehr richtig! rechts.) preußische Herr Minister für Handel und Gewerbe wird aber im preußischen Abgeordnetenhause (aha! bei den Sozialdemokraten) gern bereit und imstande sein, diejenigen Einwendungen zu widerlegen, die man hier und anderswo gegen sein Verhalten in dieser Angelegenheit erhoben hat.
Nun, meine Herren, komme ich zu der zweiten Frage: bieten die Vorgänge im Ruhrrevier Veranlassung zu einem sofortigen Eingreifen der Reichsgesetzgebung? Der Herr Abg. Giesberts hat, soweit ich mich erinnere, erschöpfend und zutreffend mitgeteilt, was in dem Statut des Zechenarbeitsnachweises im Ruhrrevier steht. Er hat erschöpfend mitgeteilt, welches Ergebnis die Verhandlungen des preußischen Herrn Handelsministers mit dem Zechenverbande in bezug auf Abänderung der statutarischen Bestimmungen gehabt haben, und er hat daran die Bemerkung geknüpft: wenn man diese Bestimmungen lediglich nach ihrem Wortlaut und den dazu gegebenen Erläuterungen beurteilt, so erscheinen sie harmlos, und wenn sie ihrem Wortlaut nach und loyal gehandhabt wurden, so würde eigentlich kein Bedenken gegen sie zu erheben sein. Der Herr Abg. Giesberts hat auch bereits darauf hingewiesen, daß zweifellos in diesen Ein— richtungen die Wege gewiesen sind zur Verbesserung einer Reihe — wie auch er anerkennt — unbequemer und unerwünschter Erscheinungen in den Arbeitsverhältnissen des Ruhrreviers. Ich glaube, ich brauche aus diesem Grunde auf die Einzelheiten hier nicht weiter zurück— zu kommen.
Unter diesen Umständen könnte man wohl fragen: ist die reine Möglichkeit, daß der Arbeitsnachweis des Zechenverbandes nicht loyal gehandhabt wird, ein hinreichender Grund, heute mit der Gesetzgebung vorzugehen? Sollte man nicht abwarten, ob die Befürchtungen, die man an diesen Arbeitsnachweis knüpft, tatsächlich in Erfüllung gehen oder nicht? Dem gegenüber hat man nun eingewendet: das ist richtig, aber dieser Arbeitgebernachweis mit Zwangscharakter, wie er im Ruhrrevier entstehen soll, ist nichts Neues, er ist wꝛrichtet nach Maßgabe des Hamburger Systems. Das mag richtig sein, in— sofern der Arbeitsnachweis im Ruhrrevier in gewissen bureaukratischen Einrichtungen dem sogenannten Hamburger System nachgebildet ist. Ich möchte aber hier ausdrücklich feststellen, daß mir einer der Ver— treter des Zechenderbandes gesagt hat: wir denken gar nicht daran (große Heiterkeit bei den Sozialdemokraten), den Hamburger Arbeits nachweis ohne weiteres auf das Ruhrrevier übertragen zu wollen, wir wissen, daß das nicht möglich ist, wir haben infolgedessen im wesent— lichen die Bestimmungen unseres Arbeitsnachweises abweichend und milder organisiert, als das nach den Bestimmungen des Hamburger Systems möglich gewesen wäre. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Glauben
erste ihm ähnliche Gewerberecht
Der
Sie das?) — Ich habe keine Veranlassung, die Mitteilungen, die mir gemacht werden, nicht zu glauben, solange ich nicht in der Lage bin, das Gegenteil zu beweisen. Ich würde auch Ihnen das, was Sie mir sagen, glauben (sehr gut! rechts), solange ich nicht in der Lage bin, nachzuweisen, daß das, was Sie gesagt haben, nicht richtig ist. (Sehr gut! rechts.) Während nach dem Hamburger System von dem Beamten des Arbeitsnachweises unter Berücksichtigung der Wünsche der Arbeit⸗ nehmer und Arbeitgeber die Arbeiter ausgewählt werden, wobei ge⸗ wisse Vorschriften für die Auswahl, insbesondere die Berücksichtigung der für die Stelle passenden, der Verheirateten, der am längsten Ge⸗ meldeten, zu beachten sind, haben die Nachweisstellen im Ruhr— revier den Nachweisschein zu erteilen, sofern Arbeit vorhanden ist, sie sind verpflichtet, die Wünsche der Arbeiter zu berück⸗ sichtigen. Bei dem Hamburger System ist neben der Aufsicht über die Leistungsfähigkeit der sich meldenden Arbeiter eine Prüfung bezüglich anderer Eigenschaften der Arbeitsuchenden, die vom Standpunkt der Arbeitgeber aus als wesentlich betrachtet werden, auf Grund einer für jeden sich meldenden Arbeiter geführten Personal⸗ karte vorgesehen und ein Ausschluß der Arbeiter aus bestimmten Gründen möglich. Davon weichen die Bestimmungen für das Ruhrrevier in wesentlichen Punkten ab. (Abg. Hue: 30 Mann sind ja vom Ruhrrevier nach Hamburg geschickt und haben das System dort studiert) — Das ist absolut richtig, Herr Hue; die Herren sind nach Hamburg geschickt, wie man mir mitgeteilt hat, und die Pläne, die sie lediglich nach dem Hamburger Muster mitgebracht haben, hat man nicht als zweckentsprechend anerkannt. (Hört! hört! rechts, Zuruf von den Sozialdemokraten. — Ich kann nur das mitteilen, was mir von glaubwürdiger Seite gesagt worden ist.
Derselbe Gewährsmann hat mir aber außerdem — das will ich hier gleich einflechten — gesagt: Glauben Sie nicht, daß wir irgend etwas tun werden, was ohne Not einen Streit heraufbeschwören könnte. Wer den Streik im Jahre 1905 mitgemacht hat, seine Schrecken, seine schlimmen Folgen für den Unternehmer und für den Arbeiter kennt, wird alles unterlassen, was einen derartigen Streik heraufbeschwören könnte. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Sind auch Arbeiter gehört worden?) — Meine Herren, ich bin nur in der Lage, das mitzuteilen, was mir gesagt worden ist. Wenn Sie das nicht glauben wollen, Herr Hue, dann lassen Sie das. (Erneuter Zuruf von den Sozial— demokraten: Wir fragen, warum Sie keine Arbeiter gehört haben?) (Glocke des Präsidenten.)
Also, meine Herren, ich stelle fest, daß zweifellos das strenge Hamburger System weitergehende, die Arbeiter mehr einschränkende Bestimmungen enthält, als die Bestimmungen über den Arbeits— nachweis im rheinisch⸗-westfälischen Steinkohlenrevier.
Nun hat man allerdings außerdem Bezug genommen auf eine Reihe von Vorkommnissen, die sich unter der Herrschaft äbnlicher Arbeitsnachweise abgespielt haben sollen. Man hat insbesondere Bezug genommen auf die Vorgänge in Mannheim und Ludwigshafen. Ich bin heute nicht in der Lage, die Richtigkeit dieser Angaben nach— zuprüfen; das ist aber auch nach meiner Ansicht für die Entscheidung der Frage gar nicht notwendig. Denn darüber darf sich ja ein unbefangener Mensch nicht täuschen, daß derartige Arbeitsnachweiseinrichtungen gemißbraucht werden können, daß sie zu Mißständen führen können, die unerwünscht sind. Es fragt sich nur: sind diese Mißstände derartig, daß man ein Loch in unseren bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über die Koalitionsfreiheit machen soll oder nicht?
Mein Herr Amtsvorgänger hat, soweit ich mich erinnere, im An— fang dieses Jahres über die Koalitionsfreiheit und über die Zweck— mäßigkeit eventuell gesetzliche Beschränkungen derselben sich hier eingehend geäußert und ist zu dem Ergebnis ge— kommen, daß er im Interesse aller Beteiligten vor einer derartigen Beschränkung warnen muüsse. Diese Auffassung teile auch ich. Es handelt sich aber im vorliegenden Falle um eine Beschränkung der Koalitionsfreiheit. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) — Meine Herren, wenn Sie die Güte haben wollen, sich gegenwärtig zu halten, was ich schon vorhin gesagt habe, daß im 152 der Gewerbeordnung nicht nur von Arbeitern und Gewerbe⸗ gehilfen, sondern auch von Gewerbetreibenden die Rede ist, und daß gerade in dieser Parität der Gewerbetreibenden und ihrer Arbeiter die einzige Rechtfertigung für die Koalitionsfreiheit liegt, welche die Gewerbeordnung statuiert hat (sehr richtig! rechts, — Zurufe von den Sozialdemokraten), so werden Sie zugeben müssen, daß das Verbot bestimmter Arten einseitiger Arbeitsnachweise ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit ist. (Widerspruch bei den Sozialdemokraten.)
Meine Herren, die Herrschaft über den Arbeitsmarkt ist zweifellos wichtig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der Kampf um die Herrschaft auf dem Arbeitsmarkt, d. h. um den Arbeitsnachweis, spielt sich ab in dem Rahmen der Koalitionsfreiheit, wie ihn der § 152 der Gewerbe⸗— ordnung gewährleistet. Wenn Sie an eine Beschränkung dieser Koalitionsfreiheit gehen, so werden Sie keinen Gesetzgeber finden, der diese Koalitionsfreiheit einseitig einschränkt, sondern wir werden unter allen Umständen daran festhalten müssen, daß wir das, was wir rechts geben, auch links geben, und was wir rechts nehmen, auch links genommen wird. (Sehr gut! rechts.) Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben sich des Arbeitsnachweises bedient mit vollem Bewußtseiu als eines Machtmittels im Kampfe um die Verbesserung ihrer Arbeits⸗ verhältnisse. Nicht die Arbeitgeber — das möchte ich hier betonen — haben den Arbeitsnachweis mit Zwangsbenutzung erfunden, sondern es ist eine Erfindung der Arbeitnehmer, und ein großer Teil der Arheit⸗ nehmer hat lange auf dem Standpunkt gestanden, daß der obli⸗ gatorische paritätische Arbeitsnachweis abzulehnen sei (sehr richtig! rechts), solange sie glaubten, daß der einseitige Arbeit⸗ nehmerarbeitsnachweis mit Benutzungspflicht für ihre Zwecke vor⸗ teilhafter wäre. (Sehr richtig! rechts Noch im Jahre 190, glaube ich, hat der Textilarbeiterverband einen Arbeitsnachweis dieses Charakters gegründet, mit der ausgesprochenen Absicht, dadurch einen Einfluß auf den Arbeitsmarkt zu ungunsten der Arbeitgeber zu er⸗ langen. Nun, meine Herren, mache ich Ihnen daraus keinen Vor— wurf, das ist ihr gutes Recht.
(Schluß in der Zweiten Beilage.)
Zweite Beilage
M 295.
Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1909.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Ich frage Sie nur: ist es zweckmäßig, heute bei den Unternehmern mit einer Beschränkung des Koalitionsrechtes anzufangen, der gleichseitig auch eine Beschränkung des Koalitionsrechts bei den Arbeitern folgen könnte. (Ach! ach! bei den Sozialdemokraten.) Meine Herren, halten Sie das fest: das Koalitionsrecht des S 152 der Gewerbe⸗ ordnung ist eine absolut paritätische Einrichtung; es kommt den Arbeitgebern wie den Arbeitnehmern gleichmäßig zugute. (Sehr wahr! rechts. — Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Also, meine Herren, ich würde aus grundsätzlichen Erwägungen heraus warnen, irgend einen gesetzgeberischen Schritt namentlich yon seiten der Arbeiter zu fordern und zu betreiben, der geeignet ist, in das Gebäude der Koalitionsfreiheit, unter deren Schutze ihre Gewerkschaften groß und mächtig geworden sind, eine Lücke zu reißen.
Aber, meine Herren, von diesen grundsätzlichen Erwägungen ab— gesehen, wollen wir mal die Frage auch lediglich vom Standpunkte der Zweckmäßigkeit aus betrachten. Was verlangen Sie? Sie ver langen, daß von den drei möglichen Formen des Arbeitsnachweises der paritätische öffentliche Arbeitsnachweis obligatorisch werden soll, und daß der einseitige Arbeitgebernachweis und Arbeitnehmernachweis durch die Gesetzgebung ausgeschlossen werden soll. (Zuruf von den Sozial— demokraten: Beiderseits!) Beiderseits, ja! darüber sind wir uns einig. —
Nun frage ich, meine Herren: hat eigentlich die Entwicklung der Dinge, wenn man einmal von den sozialpolitischen Fragen absieht, die in diese Angelegenheit hereinspielen, Veranlassung zu einer der artigen Forderung gegeben? Ich habe eine große Anzahl von Tarif⸗ verträgen durchgesehen und für 316 Fälle feststellen lassen, wie die Frage des Arbeitsnachweises geregelt ist. Daraus ergibt sich, daß unter diesen 316 Fällen 12 waren, in denen es sich um Arbeitgebernachweise han—⸗ delte, von denen 10 obligatorisch waren. In 246 Fällen handelte es sich um Arbeitnehmernachweise (hört! hört! rechts), von denen obligatorisch waren. (Hört! hört! rechts.) In 41 Fällen, von denen 29 obligatorisch waren, handelte es sich um paritätische Arbeits— nachweise, in 10 Fällen, von denen 4 obligatorisch waren, um öffent liche Arbeitsnachweise, und in 7 Fällen, von denen 5e obligatorisch waren, um Innungsarbeitsnachweise. Daneben habe ich aber auch festgestellt, daß in diesen fraglichen Tarifverträgen 20 Fälle waren, die ausschließliche Beschäftigung organisierter Arbeiter durch den Tarif festgelegt wird. (Hört! hört! rechts.)
Nun, meine Herren, habe ich ferner einige Zahlen, die für Sie nicht ohne Interesse sein dürften. Nach dem Reichsarbeitsblatt von 1908 haben in diesem Jahre erzielt öffentliche Arbeitsnachweise rund 800 000 Vermittlungen, Arbeitgebernachweise rund 165000 mittlungen, Arbeitnehmernachweise rund 256 000 Vermittlungen und paritätische Facharbeitsnachweise 88 000 Vermittlungen. Nun, meine Herren, wenn Sie diese Zahlen, von denen ich ohne weiteres anerkenne, daß sie weder Anspruch auf Vollständigkeit machen können,
105
in denen
2 9 e r
eines paritätischen Arbeitsnachweises ihrerseits aus irgend einem Grunde die Geschäfte niederlegen? Was soll werden, wenn in strittigen Fragen diese beiden sich nicht einigen können? Für alle diese Fälle gibt es nur eine Lösung: daß man diesem paritätischem Arbeitsnachweis eine unbeteiligte Spitze in der Person eines Staats- oder Kommunalbeamten gibt. Dieser Staats⸗ und Kommunalbeamte wird dann sehr häufig in die unbequeme Lage kommen, in schwierigen Fällen allein entscheiden zu müssen, und damit tritt das ein, was sonst in diesem hohen Hause immer so sehr bekämpft wird, nämlich eine Bureaukratisierung des Wirtschafts⸗ lebens, deren Konsequenzen heute nicht zu übersehen sind. Trotz aller dieser Bedenken stehe ich aber keineswegs auf dem Standpunkt, daß man den paritätischen Arbeitsnachweis als solchen von der Hand weisen soll. Ich bin nur ders Ansicht, daß heute der Zeitpunkt nicht gekommen ist, um ihn obligatorisch zu machen, und daß wir wahrscheinlich auch noch lange werden warten müssen, bis wir zu der Möglichkeit einer obligatorischen Durchführung kommen. Auf der anderen Seite verkenne ich nicht, daß der paritätische Arbeitsnachweis für eine ganze Reihe von Betrieben notwendig und nützlich ist. Ich stehe auch auf dem Standpunkt, abweichend von Herrn Bömelburg wenn ich ihn recht verstanden habe —, daß eine Zentrali⸗ sation des Arbeitsnachweises für einen großen Teil unserer außerordentlich wünschenswert ist, und aus diesem
Grunde bin ich der Meinung,
Betriebe daß man an sich wohl bestrebt sein sollte, die allmähliche Einbürgerung und Durchführung des obli gatorischen, paritätischen Arbeitsnachweises zu fördern.
Meine Herren, in dem Etat des Reichsamts des Innern ist in
ersten Mal im Ordinarium ein Betrag von
das Kapital 'ist verteilt durch das ganze deutsche Volk in der
Hand Hand demokraten.)
kleiner Rentner, in der Hand armer Witwen, in der von Waisen und Vormündern. (Zurufe bei den Sozial⸗ Meine Herren, wir erfüllen nur eine Pflicht, wenn wir
ernstlich bestrebt sind, bei allen Maßnahmen der verbündeten Re—
gierungen ausgleichende Gerechtigkeit zu üben zwischen den auf der einen Seite und allen denen,
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schaftliches
1
Arbeitern Betriebs⸗ wirt⸗
die an den großen nternehmungen, in denen diese Arbeiter beschäftigt sind, ein Interesse haben. (Bravo! rechts.) ; Auf Antrag der Abgg. Freiherr von Hertling (Zentr.) nd Singer (Soz.) beschließt das Haus die Besprechung der
Interpellationen.
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um diese hat einen verbände Arbeitsnachweises
— . Roar * Bergarbeiter
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die die Frage
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Abg. Beuchelt (8kons.): Es bes Reihe von Arbeitsnachweisen, di rrichtet worden sind und verwaltet werden. Die Zentrumsinterpellation ehauptet nun, daß durch diese einseitigen Arbeitsnachweise it Zwangscharakter die Rechte der Arbeiter, namentlich die Frei⸗ beeinträchtigt werden, und der Wortlaut der Interpellation er Sozialdemokraten ist noch schärfer. Was ist denn geschehen, se Schärfe zu rechtfertigen? Der Verband der Zechenbesitzer Schritt getan, den vor ihm schon 150 Arbeitgeber⸗ getan haben. Aus der Tatsache der Errichtung dieses in Essen allein läßt sich also die Aufregung der r nicht erklären. Die Ursache der Verbitterung und Lrregung soll in einzelnen Bestimmungen dieses Arbeitsnachweises iegen. Ich finde meinerseits keine einzige Bestimmung, i ie Vertragsfreiheit oder die Freizügigkeit der Arbeiter in stellt. S4 enthält die Bedingungen, unter denen Arbeit wird. F 6 gibt an, wo, und § 9 besagt, wann die
teht doch schon seit Jahren e von Arbeitgeberverbänden n
iachgewiesen
Arbeit angetreten werden muß; in keinem Punkte wird den Arbeitern
ein Recht, das sie
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diesem Jahre zum 30 000 60 ausgeworfen mit der Zweckbestimmung der Förderung des Verbandes deutscher Arbeitsnachweise. Das ist eine Summe, die prinzipaliter für Propagandazwecke verwandt werden soll. erkenne ohne weiteres an, daß lediglich mit dieser Propagandaunterstützung nicht viel erreicht werden kann, wenn nicht noch andere Maßnahmen ergriffen werden, und ich sehe ein weiteres Mittel zur Förderung des paritätischen öffentlichen Arbeitsnachweises in den Bestimmungen des Stellenvermittlergesetzes, das ich hoffe dem Reichstage demnächst vorlegen zu können. In diesem Entwurf, wie er jetzt gestaltet ist ich weiß nicht, ob er genau so aussieht, wenn ich ihn in einigen Wochen hier vorlegen werde —, ist die Be stimmung enthalten, daß gewerbsmäßige Stellenvermittler einer Konzession der Behörde bedürfen, daß diese Konzession nur erteilt werden darf, wenn ein Bedürfnis für den Betrieb nachgewiesen ist, und daß das Bedürfnis für einen derartigen Betrieb zu verneinen ist, venn ein öffentlicher oder gemeinnütziger Arbeitsnachweis in hin⸗ reichender Leistungsfähigkeit vorhanden ist. Diese gesetzliche Bestimmung wird zweifellos in sehr starkem Maße für die Entwicklung des paritä⸗ tischen Arbeitsnachweises wirken; denn ein öffentlicher Arbeitsnachweis kann nach meiner Ansicht nicht wohl anders als paritätisch organisiert sein. In dem Entwurf ist ferner vorgesehen, daß die Bestimmungen des Stellenvermittler An⸗
8 38 ch
noch in sich unbedingt vergleichbar sind, ansehen (Zuruf: Und außerdem warten Sie doch ab, Herr Hue, ob und was ich sage: selbst wenn ich anerkenne s
daß sie in sich nicht vergl
beweisen!) damit beweisen will! ich s Zahlen nicht erschöpfend si so bestätigen sie doch das zugänglichen Literatur gewonnen nämlich daß Arbeitsnachweis, namentlich der keineswegs breitung erfreut (na also! bei den Sozialdemokraten), wie aussetzen müßte, nach l s ĩ
nichts
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15 16
leichbar sind
dem Lobe, das
im allgemeinen spenden. Es ergibt sich ferner,
der Facharbeitsnachweis der Arbeitgeber wirtschaftlich
ist, weil er der technisch vollkommenste ist, und es ergibt sie
Fällen, in dene
ses in Tarifverträgen geregelt ist, paritätischen Arbeitsnachweis als die
sondern daß in einer Anzahl
Arbeitnehmer sich auf den
daß
daß in einer großen Anzahl von Arbeit nachwei ; keineswegs den aufzuweisen haben, Fällen Arbeitgeber nachweis der einen oder der anderen
haben, die allerdings das erkenne ich ohne in diesem Falle insofern einer paritätischen Kontrolle unterstanden, als
der Tarifkommission unterworfen waren. (Na
von Arbeits
geeinigt
großen Und weiteres an sie ja der Kontrolle also! bei den Sozialdemokraten.)
Nun, meine Herren, ist ja ferner anzuerkennen, daß paritätischen Arbeitsnachweise vielleicht nicht s nach der Zahl seiner augenblicklichen Verehrer müssen glaubt, weil in dem Kampf zwischen Arbeitnehmern un Arbeitgebern der einseitige Arbeitsnachweis in einer großen Anzahl von Fällen von beiden Seiten ungern preisgegeben wird. Trotz alledem aber wird man sich über eins nicht täuschen können: daß in dem paritätischen öffentlichen Arbeitsnachweis immerhin eine gewisse technische Schwerfälligkeit liegen wird, die mit allen mehr oder weniger bureaukratisch organisierten Einrichtungen verbunden zu sein pflegt. Es ist für einen großen paritätischen öffentlichen Arbeitsnachweis sehr viel schwieriger, besondere Wünsche des Arbeitgebers zu befriedigen und auch den einzelnen Arbeiter seinen Fähigkeiten entsprechend zu plazieren, als einem einseitigen Unternehmernachweis unter einer entsprechenden technischen Leitung.
Aber, meine Herren, selbst wenn hinwegkäme und ich bin keineswegs Ausführungen ein Hindernis für obligatorischen paritätischen Arbeitsnachweises überhaupt zu sehen —, so bleibt doch zurzeit eine große Reihe anderer gewichtiger Bedenken gegen eine jwangsweise Einführung der paritätischen Arbeitsnachweise bestehen.
Diese liegen in den Schwierigkeiten, die dadurch entstehen können, daß einmal der paritätische Arbeitsnachweis, der ja doch schließlich auf ein gutwilliges Mitarbeiten beider Teile, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, basiert ist, nicht funktioniert. Meine Herren, was soll werden, wenn die Arbeitgeber es ablehnen, in den Arbeitsnachweis ihre Delegierten zu schicken? Was soll werden, wenn die Arbeitnehmerbeisitzer
so groß ist man annehmen zu d
über diese Bede gewillt, in
Durchführung des
man etwa eine
Gesetzes, die zunächst nur auf gewerbsmäßige
wendung finden, durch die Beschlüsse der Landeszentralbehörden auch ausgedehnt werden können auf nichtgewerbsmäßig betriebene Stellen vermittler.
Ferner habe ich bei dem Studium dieser Angelegenheit den Ein druck gewonnen, daß die Regelung des Arbeitsnachweises in allererster Linie und am zweckmäß stehe auch keineswegs auf überall verwerflich ist. Er der anderen wieder nicht. vielen Fällen ein zweckentsprechendes Mittel zur Förderung des wirtschaftlichen Friedens, und um dieses zu fördern, erscheinen auch
vorhin schon erwähnten Bestimmungen in dem Entwurf l Arbeitskammern
zigsten erfolgen sollte durch Tarifverträge. Ich dem Standpunkt, daß der Tarifvertrag ist auf der einen Stelle brauchbar, auf
Im großen und ganzen ist er zweifellos in
mir die Arbeitskammergesetzes nützlich, wonach den die Aufgabe auferlegt w soll, den Abschluß fördern. Da der Gesetzentwurf über die Arbeits zugehen wird, so sehe ich aus verbündeten Regierungen in dem wir in der Haupt⸗
erden Tarifverträgen zu ammern dem Reichstag demnächst dieser gesetzgeberischen Maßnahme der
Mittel zur Erreichung des Zieles,
wohl alle einig sind, nämlich des Zieles, allmählich mit den entwickelnden Verhältnissen zu einem paritätischen und öffentlichen itsnachweis zu gelangen. Wenn ich also kurz rekapitulieren die Verhältnisse heute bei uns nicht zesetz den öffentlichen paritätischen Ar Ich bin der Ansicht, daß nachweis ein erstrebenswertes Ziel ist, das erreicht soll, einmal durch gesetzgeberische Maßnahmen auf Stellenvermittlung und andererseits durch gesetzgeberische Maßnahmen bei der Regelung des Gesetzentwurfs über die Arbeitskammern. Das, st das, was ich zur Sache zu sagen habe.
meine Herren, is Nur eine kurze Bemerkung möchte ich noch anknüpfen an das, Wenn ich den Herrn Abg.
darf, so bin ich der Meinung, daß
derartig sind, daß wir durch ein itsnachweis obligatorisch machen paritätisch⸗öffentliche Arbeits
werden kann
dem Gebiete der
was der Herr Abg. Bömelburg gesagt hat. Bömelburg recht verstanden habe, hat er uns Ministern den Vorwurf ge— macht, daß wir im Zustande der völligen Abhängigkeit von den Zechen herren wären, daß wir uns in den Dienst einseitiger Interessen stellten. So liegen die Dinge doch nicht. Wir Vertreter der verbündeten Regierungen wissen uns völlig frei von einer Abhängigkeit von irgend welchen bestimmten Interessen oder Interessentengruppen. Wir fühlen einer bestimmten Gruppe zu dienen, im Gegenteil, wir sind redlich bestrebt, im Widerstreit der Interessen diejenige Linie zu finden, die zum Erreichbaren und Zweckmäßigen im Interesse der Gesamtheit führt. Wenn aber der Herr Abg. Bömelburg schließlich der Ansicht gewesen ist, daß wir hier bei dieser Gelegenheit die Interessen der Massen der deutschen Arbeiter nicht hinreichend bewerten gegenüber Interessen einer kleinen Unternehmerschaft, so Herrn Abg. Bömelburg, eins nicht zu Zechenherren sind nur zu einem kleinen i
das in den Zechen arbeitet,
uns völlig frei von dem Bestreben,
den engbegrenzten bitte ich den Di
vergessen. Die Eigentümer des Kapitals,
kommen
TD. ra Hiwor 97 89 2 ** * 885 Konservativen a . Stab Uber die
ist die
Anschauung muß verschwinden. Ich hatte in meinem Betr
von um die dieser Fürsorgeeinrichtung erblickten die lokalen Führer der Sozial⸗
zesitzen, irgendwie beschnitten. Es steht
erner fest, daß die so angefochtene sechsmonatige Aussperrung etzt auf 14 Tage beschränkt ist; das ist ein unverkennbares Entgegen des Zechenverbandes gegen die Bergarbeiter. Dem Unwesen ierung einzelner Zechen durch die Arbeiter aber wird durch
is wirksam entgegengetreten werden können. Die Zechenverbandes verschwinden, es geht alles in
keit vor sich. Unfaire Handlungen werden auch wir
Das Kohlensyndikat hat auch ausdrücklich erklärt,
die sich herausstellen sollten, gerne zu mildern und
i Nach dem bisherigen Material können wir
neue Einrichtung des
Zechenverbandes nicht brechen. zegen das Verlangen der einheit lichen Regelung des s von Reichs wegen müssen wir uns ganz entschieden beste Lösung der Frage lokale und berufliche. ; Arbeit wird immer Arbeitgeber verbleiben; sehr notwendig ist für ihn in vielen Betrieben eine richtige Auswahl er Arbeitskräfte. Vielfach sieht man ja in Arbeiterkreisen die Wohlfahrtseinrichtungen der Unternehmer als arbeiterfeindliche Schöpfungen an; diese falsche riebe meinen
Arbeitern einen Fonds überwiesen, aus dem bei Verheiratung Arbeitern die Wirtschaftseinrichtung beschafft werden sollte, Leute vor Abzahlungsgeschäften usw. zu bewahren; auch in
der Freizügigkeit der Arbeiter! der Interessen der Arbeiter und dem Arbeitsnachweis des Zechen⸗
demokratie eine Einschränkung
Eine Störung des Ausgleiches
der Unternehmer können wir in
verbandes noch nicht erblicken. Hierauf vertagt sich das Haus. Schluß gegen 6“ Uhr. Nächste Sit
mittag 11 Uhr. (Nachträge zum Etat für 1909, Fortsetzung eben abgebrochenen Besprechung, Interpellation Linck
Pachnicke, betr. die Verfassungsfrage in Mecklenburg.)
zung Mittwoch vor
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
1908 unter
Italiens Außenhand
besonderer Berücksichtigung von Florenz.
tück Kunst⸗
e im Werte Lire i ausgeführt
und zwar moderne Kunstwerke: Malerei 2740 Stück im
on 826 100 Li im Werte von
im Werte von
tück im Werte von
von 27450 Lire, erte von 97 960 Lire.
exportierten Kunstsachen betrug
mit mehr als 50 0 beteiligt
sich die Gesamtausfuhr, wie
Oesterreich Ungarn 895 000 Lire,
783 000 Lire, Schweiz 740 000
̃ (Aus einem Bericht des
Llre. Aus
1908 in
Werte Vell
Anmeldung von Waren, die von Reisenden und über⸗ 15 dem Ausland kommenden Personen mitgeführt
er serbische Finanzminister hat durch Erlaß vom 21. Ok⸗
er d. J., J. Nr. 21 007, zur Erleichterung des Verkehrs der isenden und sonstigen Personen angeordnet, daß die Zollämter von den und sonst vom Ausland kommenden Personen für Waren, zert bei Reisenden 160 Dinar und bei anderen Personen
nicht übersteigt, keine schriftliche Anmeldung verlangen. Als letztgenannten Art sind solche zu erachten, die tagsüber
j (Srpske Novine.)
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onen
Laut Erlasses des serbischen Finanzministers vo . d. J. * Nr. 20 68, sind aus Vaselin, Fettöl, Seife und Wachs herg estel lte Präparate zum Schmieren und Putzen von Leder bei der Einfuhr nach Nr. 192 des Tarifs zu verzollen, weil sie ihrer Zusammensetzung und Ver⸗ wendung nach den Waren der Nr. 192 am nächsten stehen. (Ebenda.)
Zum Zolltarif. Laut Erlasses des serbischen Finanzministers zom J. 20. Oktober d. J., 7. Nr. 16964, befindet sich in der Unter abteilung 1 der Nr. 4335 des Zolltarifs ein Druckfebler, und zwar hat diese Tarifstelle statt aus weichem Holze oder furniert mit hartem Holje“ ju lauten: aus weichem Holze oder furniert mit solchemn Holze“. (Ebenda.)