(Preise für greifbare Ware,
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1b ir . ö. un nat. die e . und
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schiedung' des — ö er . f . WM Bev zeil diese Fragen von einer gewissen grundlea nden Bede Gad 1 Bushel Mais — 56 Pfund englisch; 1 ö. absch . in erster Instanz 1375090 Straffachen anhãngig. Meine Herren! Nachdem der Herr Staatssekretär des Reichs⸗ gerichte haben gut funktioniert. Wenn also die Bevölkerung 2. weil diele Fragen von einer gewissen grundlegenden deutung sind Bus V 8 für die Gesamt⸗ Börsenplãtzen Mais 2000 kg. Reichswährung sind die aus Fehler begangen sein mögen, und daraus Folgerungen — E * elch . * 55 Vo on at. den eir Berliner de ö J K ür den Vorm o 3 se an der Berliner Börse 1 3 . . - ö. ; ö ̃ nebst ent sprechenden Ang aben f lichen Durchschnittsr wechselkurse auf Wien für .. und das den Entwurf . gute Grundlage für die . J das unbedenklich tun. auf alle die einzelnen Punkte, die hier angeregt worden sind, hier aus— n z bisher zur Sache gehört haben. sc auf Neu Pork, für Sdessa und Riga die Kurse auf St. . ne liz au Turse auf Neu Me 96 Gröber die) beratung, zu 28 Mitgliedern ö. sind im voraus a ordnung ist viel früher und dringlicher erkannt worden als die der 3 ?: ö 6 ö ö ( . ĩ * . . ö . ; Vor⸗ Berlin, den 15. Januar 190. barmit eingerftonde wa Einzelberatung bor sich gehen kann. achher die Kritik einsetzen und alles, was dem einzelnen Kritiker nicht doch zu beachten, daß das eine ganz andere Frage ist. Wir berühren werbegerichten und . gerichten., Eine Reviston der Straf 2 ö 8 die z ; ; ; j 646 ; S Zwisch ne Militärstrafgerichtsordnu ustand bracht ist, Königs berg. 160 35 159, 55 V.: Dale in kinein offentlichung des Entwurfs, damit die Regierungen in die Lage kamen, nicht haben; wir würden damit einen Schritt tun, den noch kein wi schenzeit ei e ilitãr gerichte ug 3 de gebra— ö. 36 99,0 5 Ul . 2 ö ; 0,39 s 2 8 9 ei s darse 95 . 8 5 83 8 ü Weizen, guter, hunter 4 bis 6 148,03 148,75 nur die Strafprozeßordnung, diese aber auch elne deftp. Kärkere gen derungen Veranlassung finden würden. Gefahren in sich bergen müßte. Wollen Sie beder iken, daß die seit 1883 sowohl von dem Zentrum wie von den Freisinnigen unter— ᷣ . ; z ; auf kommission sind vielfach, aber nicht überall in der Regierune vorlage Breslau r Berufung richtete. Dabei haben namentlich die Zustände in bistorische Entwicklung. Es ist meines Erachtens ein Fehler, wenn erstinstanzlichen ist. Der vorliegende Gesetzentwurf steht zwar auf ; ; a , d . 9 28 e SsSlau. ö. — de 6 66 ) ; 1 Uhr n, e ichtet. Ri geberischen Maßnahmen vorgeht (sehr richtig! rechts, und von diesem eines vollständig neuen Verfahrens ergehen soll, und es ist eine e eee stellt, daß die Revision nicht zu erreichen ift durch ÄAb 142570 145,80 6. Sitzung vom 14. Januar 1910, Nachmittags zr. die Handhabung als gegen den Inhalt des Gesetzes geric e g andere (Futter⸗ usw.) . 14050 der Abgg. großerem Umfange Do iebung von Laien di. 8àSoff für d 1 ö 8 9 z * Heieben e,, esses' ] selbst unklar, so muß das natürlich sehr ö f es eift; es wi * Be⸗ ⸗ ĩ . Straf⸗ zberige Strafprozeßordnung in der Verteilung der Gewalten man bemüht, sich klar zu werden, inwiefern eine Aenderung geboten es angreift; es wird das erste Urteil durch die Einlegung der Be ge — 222,72 217,89 Ferichtsverfassungsgesetzes, einer Straf⸗ bisherige Stre 22,77 27, rungen des Geri his ver f 1 J Verl — li he V erlãngerung der Unter suchur ingshast er ang amung des 3 ns 8 M; Mannheim. Pre zepßverf fahrens. Das n ? r. Wagr ĩ 240.52 24033 x und 3 = 230 1 as ge⸗ . * : J ose Fritis he d diese kritische Fztiake; x n der vrech ung 93 164 hts zu vertuschen 1. . er ichktsverf fassung, noch an der Strafproze * rdIu ug etwas ge nicht gan gbar gewesen sein würde. doch auch wesentlich eine kritische, und diese kritische Tätigkeit den Wirkung kann nur Kö, t ⸗ itwĩ zienr u 4 r 125 ) 30 00 . ü . 6 . . ‚ j . 2 Znmnor M * 5 — 77 Siĩos zeseßkaeber 130,00 130, 00 a. it daß durch Bemerkungen des Herrn Vorredners begründet sind, die dahin gingen, nicht mitmachen können. ir wissen nicht , wie die Schöffen die se der Gesetzgeber ö Gerste wesen 1 er überwiegende
20 z ? 29 ; ' zar, e , rr * 2 ** . M s? 30 Jahren die Schöffen b n Amtsgerichten, und diese Schöffen— Ich habe ummäift nur diese wenigen Bemerkungen machen wollen neuen Strafgesetzes denkbar. Im Deutschen Reiche Preußischer Justizminister D r. Beseler: 30 Jah Sch bei de gerich zun ie —e : gen — Weizen — 690 ; ö Weizen — 24 waren ; e zend herausgreift, wo ; ö N ; ; d weil die Herren Vorredner sie angeregt hatte P ; Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden 6 2 453,6 g; 1 Last Roggen — 210, Weizen Wie unrecht, wenn man da vielleicht zwei Dutzend herausg ustizmts namens der verbündeten Regierungen seine Stellung zum me,. ö. daß in der ersten Inftan; auch zu . . ifkammer J. . . derten . . l atten. Es ist mir . 565 * * 9 4 * s en aus zuführe wie h die egier! e az 2 1: dreise in Klassenjustiz usw. redet! ee. die Richter sind nur vorliegenden Gesetzentwurf gestern des näheren dargelegt hat, bleibt 3. inzugezogen werden, so hat die . eine de . ienlie chi 1 ar 7 6 ö. si . tegierung ö ste len Bei ö aller ö je sen ) im übrigen werden ja, wie ich glaube, alle Frage er Kommissions⸗ für den Monat Dezember 19800 . e . . ermittelten monat⸗ . 62 n , . Abgearbeiteten neigen zum Schemgtis mus, nir nur übrig, noch auf einzelne Punkte näher einzugehen, und zwar dem ent ö und der e n. 3 a diesen Vorschlag, im übrig E. Erden ia, wie ch Glaube, alle Fragen in der Kommisstone ze 1 ne ' 4 36. 8 63 y 21e( 2 ä en; [ü * —— 50 2 8 ß z ) ge eine Wꝛ* J 4p e ind Tr derat Ihre X l d —1n n Ussen; der es ausgesch osse Helnen. Jages ang Börse zugrunde gelegt, e . ist in der Strafrechtspflege ale en vom Uebel. m im Anschluß an die Bemerkungen der Herren Vorredner, welche wir er bringt ihn, den allgemeinen Wün schen entsprechend, und er kann beratung ihre Erledigung finden müsse denn es ist ausgeschlossen, se 8 3 35 2 ‚— Mi n und Bud avest die Kurse 9 55 en anzen erkennen wir ʒ z jn s 1000 kg in Mark. und zwar für Wie *, d, en. und Neu Vock d großen ge — les daran setzen, um ihn so w n,, , ,. n n, ö don, für Chicago und Ne Ref vir werden alles i . ; ; . ; * e⸗ führlich einzugehen. (Bravo! rechts.) soweit nicht etwas anderes emerkt.) und Live pool die Kurse auf Lend on, h 1 Re ., an . 6 . grundli . Pri uf! ing und Durch⸗ Meine Herren, das vorliegende G esetz wird seit langem gewünscht, Nun aber kommt die weitere Frage: es wird vielseitig als ange⸗ . e ö. . e, 2. . ö ö ö ö 1 3 nell w gli ber . ; * *. ; . ö 8 ? Abg. Gröher (Zentr.: Die Reformbedürftigkeit der Zivilprozeß n ‚ Pack nh, 2 . . Amfte erdam die Kurse auf die se P lãtze. schn ell Ww ie mö , Wir b eantragen die Verr we in ung der 66 der Entwurf ist im großen und ganzen nicht ungünstig auf⸗ ze eigt erklärt und auch die Herren Vorredner haben es ja betont 9 rober (Bentr 1e nbed gi n 6 . . Va⸗ urg, für 8, 66 Soldprämie s . e ff 5 B 8 x ö Ich bitte . . 2 5 . gegen im Prelse in Buenos Aires unter erich shhieung bet Gciiprians Vor kzg an , win ssiohn . mmiffion auch den Sommer über genommen worden, als er erschien. Selbstverständlich mußte bald die Schöffen auch in die Berufungsinstanz einzuführen. Ich bitte Strafprozeßordnung. Ein Beweis dafür ist die Safin von Ge Dezbr. 8 die o . 3 z 90 ö es ? g c im Winter zor aller eff schi ) h Das w z V a ein Gebiet, auf welchem w s Frf oz ßordnung kann um so weniger aufgeschoben werd ö. als in der 1809 monat Kaiserliches Statistisches Amt. Eh we anne müssen nicht bloß Juristen, sondern vor allem jutreffend erschien, hervorheben. Das war ja der Zwed der Ver- da ein Gebiet, auf welchem wir eine historisch begründete Erf ahrung proze g o zer aufg e e 9 ö Berufung im militär erichtlichen Strafberfah en gebracht hat as ö. . z e x z ; Nolk vo 8 es 4 ; die die Berufung argerichtlichen c ahren gebre at. Roggen, guter, gesunder, II4. 8g das 217 60 213 600 Dr! Zacher Abg. Dr. Heinze (ul.): Ven den Justizgesetzen bat eigentlich ju bören, wie ihre Ansicht aufgenommen würde und inwiefern sie zu Volk vor uns getan hat, wäre ein Experiment, welches große Die gegenwärtige Vorlage ist ein Erfolg der Bemi ibung zen, die 8 under, 447 8 dee ö . 33 3,33 tik f die schon bald nach dem Inkrafttreten der ze Tätigkeit eines Berufungegerichts eine wesentlich andere wie die de nommen worden sind. Die Vorschläge der 1963 eingesetzten Fach⸗ Dafer, aer. ge 9 is 657 g das .. 132,33 143,383 Kritik erfahren, d sich namentlich gegen die Abschaffung Unsere Gesetzgebung ist nach meiner Ueberzeugung zu stützen auf Tätig ungs and e die de e ; zerste, Brenn⸗, 647 bis 602 g de Justizreform einsetzte und sich ne geg ö . . 6a ö . , . durchgeführt, auch nicht da, wo diese Kommifsion zu ein Mittel 1 Deutscher Reichstag. Berlin ine Nolle gespie 3. h, . ö 9 . man auf plötzlich hervortretende neue Gedanken sofort mit gesetz:⸗ dem Standpunkt, daß auch das Urteil zweiter Instanz auf Grund stimmigen Tor ägen gelangte. Es hat sich die Notwendigkeit Mittelware. = 207 90 205,70 ꝰ eutschland. Diese Kritik hat sie geg . 207,390 20. breitet sich über ein,. ⸗ ( ö ,, . 8 . J ; die chlich ziel F undsatze aus ist auch der vorliegende Entwurf bearbeitet worden, Schwãche unserer jetzigen Berufungsinstanz, daß in ihr viel verlesen derur 19g einiger isolierter Vorschriften, sondern auf Grund einer ; — 150 409 15200 16 Ei . Bureau.) Berliner und preußi e. Strafkammerurteile sind tatsächlich in vie 6. 4 zird und de ttelbare Ei ck der Verhandlung darunter leide 2 assenden Prüfung, auf Grund eines 5 aues. Den Vorteil der 3. . . 145 56 (Bericht von Wolffs Tel legraphische m Bureau. erliner ;. , , e er betrgffen worden, als diejenigen indem er, anschließ end an unser bisherig es Recht, dieses auszubilden wird und der unmitte are Eindru er Verhandlung darunter leidet. F ; = J . 3 * 9 10 1twr rf 3 158,00 156,50 ch Annahme eines schleunigen Antrags nderer Staaten Ich konstatiere diefe Tatsache, um Auch leing uber und zu verbessern gesucht hat, soweit sich eben Mängel gezeigt hatten. Das soll . zwar vermieden werden, aber auch nach dem Entwurf ie Regieru⸗ 5 2 za * anderer Stas 8 b ec Sin? e E ö . ͤ ö 159,00 159,00 Nach nne stellun des gegen d den Abg. 9. as neue Gesetz 55 erwecken. Sind die Grund Daß solche Mängel vorhanden sind, hat man ja alsbald, nachdem soll die zerufung doch immer stattfinden auf der Grundlage des Albrẽd und Genossen wegen Einst , , aß 1 624 . 6 2 n,, 9 ck schwebenden Strafverfahrens setzt das Haus le lagen de es Strafproʒes 1 ken. Unklar ist die das jetzt geltende Re cht begründet war, 2 und seit Jahren ist ersten 1 rtei 8. Wer das erste Urteil angreift, soll agen, we Shal 2 166, 1 167,00 e,, 6h Ent 6 eines Gesetzes . Aende⸗ nachteilig guf die Rechtsprechung einwirke j 66,1 90, Be er ntw . ö nacht 9 ; e s eratung ge . de. . ; . 3 e, , sunder, . 6. * 6G 66 n gehörenden cher Ankl ger, Richter und Ve erte id igung; die Folge ist i sei. Es ist nach der Meinung der Ve e . Regierungen das rufung nicht bese seitigt, sond ern immer bleibt e die Grundlage d s neuen Dem . 5 s4 90 z e f m che 2 la es . . . 25 z e. N 3 8 5 di ses Verfabrens worlese * a . 158,24 154,9 prozeßordnung und eines zu beiden Gesetzen gebühr z kren muß wese t lich in di Richtige gewesen, an der Struktur des geltenden Rechts im großen Verfahrens, wie es denn auch am Anfang dieses Verfahrens verlesen trauen. 5 bi 1 8 Vor M d 8 e ; . . ; s 2 6 . 5 e . 69 * * . . . ; ö E in füh ru n g5ge , . ; . ö. K anzen J 3 8d 3 Hiwi, der Jö und ganzen festzuhalten, wie das der Herr Vorredner bereits erwä ähnt werden muß. T eit des Berufunggrichters ist also, wenngleich er . 38. 70,» ; Wag Sachsen 6 on]. m . fabrend: Hand des S anwalts unter geordneter Mitw h ö , 89 6 . 6 sei tei 8 Inbegr e Ve dlung bilde 3 zrrette it * russischer, bulgarischer, mittel 16858 17036 Abg. D ] Sachse staeteilt w- fe . Hand des Staatsan r. ; durch die neuen Vorlagen weder an und des näheren ausgeführt hat, und ich glaube, daß ein anderer Weg sein Urteil aus dem Inbegri ff der neuen Verhandlung bilden muß, w . ö . ametik, rumän, mitte Teil in de gestrigen . mite gelegt werden. Prinzipiell wird di d as x . Vertrauen * e 54 In., . 3 * 3 1 ö. ? . i ) ö 1 17042 170,56 ; N sto mehr wird — 4635 , ; 358 4 * Vorw aus. Desto mehr wird 14 ö ö 1 . . 3 ö. . zelches die Regierungen n . ᷓnittel 167,43 173,96 Ich spreche damit feinen Vorwurf au ,, ö. Ich wil Ü nicht nãher darauf eingehen, zu prüfen, inwiefern die Schöffen zu übertragen, wa ein Exx zeriment, welche die Regierungen keit dem Volke n . die Laien (de 31 ;. Slrastè du⸗ mittel . de 11 82 1641 90 164 00 . e 1 n 9 ö ö. n 1 i 30 00 228 00 ? CJ ; ; ö * . . 5 nien J s in erster nstan vrechen, UC m 666 . . 1 *. ö . ö zu er m zen. . de
46 J r ; 2 ; . e andere Auf e Iösen würde und ebe wi j zeiterg CGrfahr x dieser Vorzug n, Die Unter daß das Vorverfahren nicht richtig gestaltet sei, sondern daß andere Aufgabe lösen würden, und ehe wir , , 3. , ein ⸗ t 6 ; 6. . 3 9 3 von den demo Wod J n? d 4 26 , ö n eine scharfe Scheidung zwischen den Anklage- und Untersuchungs⸗ , eg. Zuruf von den 36 emokraten: Wodurch der und eiten lasfen. 1 ;. ö 2 8 4 * 22 1 9ywmornrno her 19 5 vier he ve wahre . . ; : issen blicken behörden und den erkennenden Gerichten stattfinden müsse. Es läßt Klarheit d e e, haben, die Schöffen sich hierbei ben ahren besten für di ö ö 3 J 1 Kult 1c e . 9 56. . z 1. rin ö PHmoegior 79 Das verbergen, si n jed n en, , an sih een alls auch vieles für den anderen Gesichtspunkt sagen; würden, würde es bedenklich sein, wenn die verbündeten Regierungen Das no erst nähe -. ö 1 . 6 11 D V 1 6 14 . ö . 1 6 2. 6 ö. J NY . jf namentlich ist nicht zu unterschätzen die hohe Bedeutung der richter⸗ auf diesen Gedanken eingehen wollten. Erwähnen möchte ich noch, . U. en . ach, ö , n ; da6 her ebe, nm. Schwieriakeite ch in der Auffindt ne lein Ja, wenn die Laien bei, e h 6 Tätigkeit, auch schon im Vort 3 einzugreifen, weil das daß, abgesehen hiervon, Schwierigkeiten auch in der Auffindung ge in erster Instanz als zur Mitwirkung den ö en *.* * r nis an en. * K ianeter SGhsffe 6 8 z ö ö * 3. Richter un w,, renn immerhin eine wesentliche Sicherung für diejenigen bedeutet, gegen eigneter Schöffen entstehen würden, die nicht iu unterschätzen sind. geeignet erscheinen, müssen sie es doch wohl auch men. nuuß hi 2 ; welche sich das Vorverfahren richtet ah wie gesagt, da der Herr Ich weiß sehr „ daß in ten Teilen Deutschlands große Kreise fein. Auiws der Praxis weiß 8 Tell . z 2 ! . 18h / ö 8 ; 25 12 . — z 58 ej 1 rind wir gez Vorredner weitere Folgerungen an seine Ausführungen nicht geknüpft vorhanden ie an sich das Material bieten würden, auch in VJ bf k ö. Vb C 8 . 6 3 — ö 5 4 — 3 vor 6 8 z IJ ) glau ⸗ . hat, sehe ich davon ab, auf diese Spezialfrage hier näher ein; ugehen. weiterem Um ,als es . . vorsieht, , . heran Fleiben. Der Minister meinte, ange ommer ⸗ zunebe in * ꝛĩ Den F Wi ; w . ö ; r, 2 z . Wohl we. ich aber ein paar . sagen zu der Frage der zuziehen, aber in s nicht der Fall. Wir haben fei eine wesentlich kritische. Das 1 Heranziehung des Laienelements zur Rechtsprechung. dort schon jetzt Schwierigkeit ten, die an. Schöffen und Ge- Nicht darum handelt es sich, ob ü dllztel * *. 66 222 = 82 . son dern ar 86 schworenen zu finden, deren wir bedürfen. Das kommt zum Teil gründung gut, Genen . in rt der Bei lchuldig, d n. ; — * zumessun recht ist. Eine rein kritische Aufgabe haben die Richter daher, daß, wie bereits angedeutet ist, ich glaube von Herrn . 1 ö . . k n. 3 . z 1 1112 . 119 UI 1 116 X 1 X . . Dr. Wagner, schon jetzt ungeheure Anforderungen an die ehren— wenn es sich um die Berufung gegen einen Strafbefehl oder eine amtliche Tätigkeit der Bevõlkerung gestellt werden, und daß man Strafverfügung handelt. Die if e dung td davon abhängen, . * . 3 Dentschs D 8 75 in den Gegenden, wo die Zahl derer, die sich dazu eignen, 6k k , . tige, i ö. kö . . 2 , ; für die Berufungsinstanz auftreiben kann. tine bedeutende En 26. verhãltnismãßig geringe ist, nicht auf das Haupt eines Einzelnen lastung ffir ae Gig ö. S öfen tritt ja in Zukunft schon die Last in unerträglicher Weise häufen kann. Wollten wir diese noch dadurch ein, daß eine große Anzahl von Fällen künftig von Amts—⸗
steigern, so würden wir doch wohl auf einen falschen Weg geraten. richten allein bearbeitet wird, und ferner dadurch, aß auch Ich möchte auch noch darauf aufmerksam machen, daß die in Aussicht den Schöffen künftig Tagegelder gezahlt, werden sollen, Die Justiz⸗
kommission des Reichsjustizamts hat einmütig die . von
— 5 6 * n 9 ö. 5 2 'i. genommene Entschädigung der Schöffen durch Reisegelder 3 durch Laien auch in der Berufung instan; vorgeschlagen N und bi. en, Tagegelder nicht ausreichend sein wird, um hierin überall Wandel zu wähnten Bedenken einmütig als nicht durchschlagend angesehen.
schaffen, denn niemals wird eine solche Entschädigung gegeben werden Ob neben den Schöffengerichten d die Schwurgerichte fortbestehen solten, können, daß auch der entgangene Gewinn vergütet wird, und wer sich diese Frage beantworten wir mit ja; wir . die Erfah rungen mit
der neuen Strafprozeß ordnung abwarten, und ei e spätere Zeit möge 2 viele ht och 96 Resch 2 f 5 ö ö z * tage- vielleicht wochen lang von seinen Geschäften fern halten mu entscheiden, ob bie Schwurgerichte lr Eurch ige ö Schöffengericht
und nur das erhält, was er zu Bestreitung seines Aufwandes braucht, . die neuen Strafkammern durch kleine Schwurgerichte zu ersetzen
wird dadurch sehr schwer getroffen. Ein voller Ausgleich kann r . eien. Gegen die T , des Legalitätsprinzips müssen wir l
die Entschädigung, die hoffentlich künftig eintreten wird, nicht geschaffen . Bedenken . In dem Umfange, wie es die Vor lage
zill, ist diese Durchbrechung um so bedenklicher, als sie dem Staats ö Wi aber * 1 1B nu r 77 ö wi ö ö Dl 9 ; — laats werden. dir haben in Preußen Berechnungen angestellt, ob wir anwalt eine seßr böse Aufgabe, leine sacjtnnmthnn gl ft. Jlufgabe felt; überall noch mehr Schöffen als jetzt unbedenklich gewinnen könnten, sofort würde der Verdacht ' auftreten, daß es sich um Kün! handelt,
nig dar Das beruht aber wohl nicht allein darauf, daß Laier zugezogen i e nm ̃ ö ö . ö cht 290 daß Laien zugezoger aber es sind eine ganze Anzahl von Landgerichtsbezirken dabei ermittelt die man schonen will, die nicht der Sppofition angehören, die an— o0r? * * 9 * 9 8 9 — * * *. * 9 * s s J 5 a. U ö lind, sondern auch darauf, daß schon nach unseren bish Herigen worden, wo es an dem nötigen Schöffenmaterial fehlen würde. Wir gesehen sind usw. usw. Man ändere die materielse en Strafbestim mungen 3 Einrichtungen gegen diese Schöffenurteile eine Bert ifung gegeben ist. haben ungefähr 12 Bezirke, in denen man schließlich nicht mehr im 6. aber ich halte es für gan berg sr, dem Staatsanwalt zu über— Ter Vall t. ( . — ige sa ( 0 . 8 Sehr richtig! rechts) Denn wir alle, die wir in der Praxis ge⸗ ö. 6 lassen, ob er Klage erheben will oder nicht. Die Wegnahme standen hab d steh issen ja, daß auch bie Schosten ric stande sein würde, die für die Heranziehung von Schöffen auch :; eines einzigen Apfels wird als e bertretung bestraft; ist tanden haben und ehen, wissen je ß ar Schöffengerichte 8 e r ; ; . ? J ö . . 5 . e, , , , en a. daß au die Scho ssengerichte Berufungsinstanz erforderlichen Laienrichter zu stellen. In diesen 9 Ss wirklich notwendig, wegen einer solchen Kleinigkeit den! ganzen Fehle . D b ber die Berufung einagesett Sie Fehle z ; j f 3 h n, , Dann bat aber die Berufung eingesetzt. Die Fehler, zirken könnte also ein solches Gesetz nicht ausgeführt werden. Das ist Apparat der Sie mn ö . . 3 die in de sten Ir gemacht ware onnten in der zweite J ; 8 . ; Revision des Str tzbuches sollte diese Frage der Uebertretun in der ersten Instanz gemacht waren, konnten in der zweiten doch eine Situation, in der keine Regierung die Veran ntwortung über⸗ tevision de trafgesetzbuc ollte diese Frage der Uebertretung nz beseitigt werden. Diese SBerufungsgerichte die bekanntlich
nchen mn, fine solthen Ceseß Mittmann n, , . . genauer geprüft, wrden, z damit time man viel weiter als mit dem
fünf, in gewissen kleineren Sachen aus drei beamteten Richtern Nehmen kann, J . k Vorschlage der Vorlage. Anderseits werden heute speziell die Ueber
; S0 1x bee ü Kraft tritt, aber nicht ausgeführt werden kann, so trifft ja Re⸗ . der Gewerbeordnung, zumal bei Arbeiters schutzbestimmungen,
sind, haben im allgemeinen auch keine Angriffe erfahren, und gierung der schwerste Vorwurf. Ich bin bereit, den Herren im Laufe sehr lar. behandelt, was scharfen Widerspruch herausgesordert hat;
abe mich immer gefragt, wenn Angriffe auf die Strafkammern, der Kommissiongberatungen die ja stattfinden werden, das naͤher' was würde werden, wenn. auch hier 3. Staalean p i chat fret
die ebenso nur mit Berufösrichtern besetzt sind, erhoben wurden: wie Marr n I e e, , m,, Sie ö . Ermessen zugestanden würde? Auf Grund von Polizeimeldi ungen ist es zu erklären, daß hier die Angriffe erfolgen und bei den anderen , , z ist,
Gerichten nicht?
53 8 5 Gründe
3, M0 e uf . 157 00 156.00 r 1 s n . 715 2 kemmt aber n
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ö . Betrachten wir zunächst einmal diese Frage historisch. Wir dürfen 11 2 2
Teil Dentschlands da nicht ʒ e l eile auf das uralte deutsche Recht, auf die uralten Gerichtsassessoren be 4 3 . ichhalten. Jedenfalls deutschen Volksgerichte. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Warum r en ir iderweite Verwendung der DRaien rafte nicht) Se inge aus ferner Vergangenheit. Unsere jetzige Ent⸗
* — z 83 * 3 2 6 * 1 1 — 7 5 —
34 1 519 de n . (. mangel ; J Vle
Gerichtsorgani n geholfen erden ö wicklung basiert erst auf den Einrichtungen des 3 vergangenen Jahrhunderts.
rror Be estimm 11e rut u Berr ngẽ⸗
agenen Vestimn . . ü der Hineln. Abgesehen von den Schwurgerichten und auch abgesehen von ver— . — 5 geri ö ̃ größten einjelten Teilen des Deutschen Reiches, in die schon früher die
: tzun ᷣ 1 . die Schöffengerichte Einkehr gefunden hatten, können wir erst mit dem — ĩ it Freuder begruß 6 2 ö ,, ⸗ N . Usweg, — 22 z 6 6 2 26 C ö . Freunde würden es mu Vreuden degrubt. wur Instanzverbältn t e, , ö igentlickẽ Jahre 1879 beginnen. Da erst ist im größten Teil des Deutschen
een, , . Reiches das Laienelement in dem Maße zugezogen worden, wie wir er hingewi aben. In es jezt haben. Es ist das, historisch betrachtet, keine lange Zeit; aber viele Vo . Zunãchst sie bat genügt, um Erfahrungen zu sammeln, wie die Schöffengerichte
n K funktionieren würden, und — wie allseitig bereits hervorgehoben ist — zränkung' in d Rick⸗ man hat ja gute Erfahrungen damit gemacht. Es ist nicht zu ver—
zn s kennen: Angriffe, wie sie gegen die Strafkammern erhoben worden
sind, sind den Schöffengerichten gegenüber nicht vorgekommen. Ich
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gerne,, ee möchte sagen: in diesem oder jenem Falle vielleicht, im großen und
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des Ve ganzen sicherlich nicht.
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vor 1 83m . s 2 01 J ꝛ verden sich dann selbst ein Urteil werden heute unendlich viele Anklagen n . die sich nachher ale bilden können, ob es möglich em Gedanken der Zuziehung von völlig unhaltbar erweisen; hier hat die Reform einzusetzen. Den Schöffen auch zur zweiten Instanz zu eutiprechen. Ich weiß, daß der Polizeiorganen fehlt oft direkt die gar td ein richtiges Protokoll Meing Sorror aa rkrö5eBt F . . z e — —⸗ — * *** . 1. ; De anz *8 h die Nern 6 Meine Herren, das erklärt sich ganz einfach daraus, daß bei den Gedanke einer solchen Ausgestaltung der Schöffenwirksamkeit, wie er dn, . 3st . 9 rc ö ö. eon Strafk nme 3 TXrrt. di . 2 Ber ufunasinstan der 8 . l 6 — ge ale Vesinste de Be e kammern ein Yrrrum nicht urch . ufungs instan sugnisse der Anwaltschaft gerade deswegen besonders zu achten ich 1 2 9 . * Dr 8 5 rtũ‚ * 2 1 7 vor 85* 1 = * 4. 8 . . 9 . K* 2 1 237 1 . 2 3 . *. 24 * 8 8 2 ( richtigt werden kann, sondern daß nur? Rechtsirrtümer beseitigt werden würde, wie ich wiederhole, ein Experiment sein, für welches die Re fein, wo wir zu einer erheblichen Aus dehnung der amtsgericht können durch die Revision, alfo ein 231 ganz anderem Gebiet gierungen die Verantwortung nicht tragen könnten. lichen Kompetenz übergehen. Der Ausschluß der Oeffentlich
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z be⸗ auch heute vo rgeschlagen ist, vielen Ankl ang gefunden hat; aber es
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, ndes Rechtsmittel. Kommt ein Irrtum vor, so bleibt er an den Nun ist noch die Ausgestaltung der neuen Berufungsinstanz im 8 1 . . 63 ö. ned lich:
ö. * lammern haften Wer vom Schöffengericht in der ersten Instanz allgemeinen erwähnt worden. Das war eine sehr schwere Frage, zu ri tig halten. Die Frau gehort der charitativen Tätigkeit. Wenn in J ö 6 ö J ö. urteilt . . 23 n, ,. e, i n. . . 1 k . ,, fa. 1 . di elp n ,
hehe ,, . Rerifionginstan, uicht a ,, Sie können überzeugt sein, daß sie alle sore fältig geprüft worden nd ren Deu . ist, die Dinge in die Seffentlichtütt n brrng' n Io
konnte, weil kein Fehler in der Gesetean wen une 2 ko r. 6. e, . Weg gegangen, der hier ,,, vertreten wird daß Linshram zeuge ran geg fir Rte alten te entfpricht nicht im
schiebt die Sn n mn bi e,, idung vorge en war, man di Berufungsinstanz — nennen Sie sie Kammern . Senate f 1d tum k ö son dern des en .
Man ge ht viel lfach sogar so wel gegen die Richter als solche . . 4 Gandgerichte an gliedern 296. 2 ö n, i. e. gemeinen inen nn, ö a ö. . . Ach lee
Verwirfe zu erheben. Meine Herren, das ist mir 94 recht i , . ö n ,, . . shonendrrerfahren und, den zeugen, gestattet werden muß. die Ve
nnberei lic 9 6 (Schr richt gt enn , 1 pabten ei lches für die Berufung einge . werden soll, wird antwortung einer olchen Frage abzulehnen, wenn sie nicht. als
2 ungen, die g führen, daß in größerem Umfange wie bisher Zeugen vernommen unerläßlich zu betrachten ist. Ich wünsche und hoffe auch, daß die
. wurden, wenn man etwas gegen die Richter vorbringen wollte, e dazu vielleicht aus sehr großen Entfernungen geholt werden gemeinsame Arbeit der Kommission zum Wohl des Vaterlandes ein
. meist darin, . n, sagte, sis lein w . ö müßten. Das würde für die Zeugen eine schwere Belästigung sein, . 3. ö * . 6 Hönm,, n, .
zeben nicht, und deshalb machten sie so fehlsame Urteile. ganz abgesehen von den sehr bedeutenden Kosten, die dadurch ent . ö , we, i. . 6 , 3. tenen
Nun habe ich mich . leben die Richter anders als andere stehen würden. Man hat sich also diesen Weg, der vorgeschlagen GCharaktersstise . ar die ganze Arbeit it ö doch ö ,,.
Bürger des Staates? (Sehr richtig) Leben sie nicht mit uns allen ist, als den richtigen vorgestellt, daß man nämlich die Berufungs- allen grundsätzli ichen Aenderungen. ie Kontraste zwischen dem
üusammen? Leben Sie . mit allen 6. Leuten, die nicht als welt. instanz an die Landgerichte angliedert, mit der Möglichkeit, noch nicht reformierten materiellen trafrecht und diesem refor
te md gelten, in denselben Städten und Ortschaften, und nehmen sie mehrere kleinere Bezirke zusammenzulegen. Die Besetzung dieser e n r n . ,, n , . Seen .
. teil, 355 die Volksseele bewegt? (Sehr richtig! rechts. B erufungsgerichte gibt ihnen nach den Vorschlagen des Entwurfs chen auf dle größten S wil hf stößt. Ich will ert. 9 vo .
ö ei den Soz zialdemokraten.) Warum sollen sie welt! genügend gehobenen Charakter. Man hat vorgeschlagen, in der Regel mit dieser Reform zu harten, bis wir auch das nalerielle Straf
emder sein als alle anderen? Also, meine Herren, die Vorwürfe, den Präsidenten den Vorsitz führen zu lassen; und ich kann einem der recht reformieren können, aber wenn wir an die letztere Reform kommen,
ie in dieser Beziehung gegen die Richter erhoben werden, muß ich Herren Vorredner nicht darin beistimmen, daß der Präsident in der y,, ,., ,. . reformieren müssen.
entschieden zurückweisen; damit ist den Richtern bitteres Unrecht ge. Regel nicht in der Lage sein sollte, dieses Geschäft zu versehen. Nach die e de, Sachen nn He f n, t, , ö. .
nit gutem Grunde also auf ungemisse Zeit vertag i r e, , , , mik des Geseßee siche hen. (Sehr richtig! rechts.) meiner Meinung ist er dazu sehr wohl in der Lage, und ich glaube bei den großen Kriminalsachen es verweigerte. Ich freue mich des ö aer . 6. ee. ö. den . x are grave . erdier 6e ö vor , herren nun zu den Schöffen bei dem von dem Entnurf nicht daß dieses Bedenken aue ischlaggebend fein kann. be ere lf dhe ee l . Begrundung Ich gleichfalls, den Entwurf eine . ug, er, ts, demi . , teln,. Ihre Heranziehung zu diesen würde Ob im übrigen noch Oberlandesgerichtsräte hinzugezogen werden den rein tech nischen juristischen Standpunkt 8 weist jede ran gemacht g lie . ö äabermeisen ia r. 1 J, afprt hei ung einen mice ,., hritt vorwärts sein, aber ein durch die historische sollen oder nicht, ist eine Unterfrage, die in der Kommission entschieden ziehung des daienelementt ab, oder man bedenkt, daß das Vertrauen ⸗ n u ic 9g begründeter. Wir haben, wie ich schon bemerkte, seit ! werden kann. die Grundlage der Rechtsprechung sein muß, und dann muß man