1910 / 20 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 Jan 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Qualitãt . ; Preuszischer Landtag. , warigen Haus der Abgeordneten.

Durchschnitts;. 1 . ge 7. Sitzung vom 22. Januar 1910, Vormittags 11 Uhr.

. . daß der Ee e, unter 2. Umständen erst in Taͤtigkeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht, und dadurch, . ö. Qa ran dh ,, , ,, , , w,, e,, , ,. . ö B allo, . n Teile an einen Tisch setzt, wird noch kein gutes Verhältnis

Marktorte Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge für Durch ; Kündigung nach anderer Arbeitsgelegenheit umzusehen. Es liegt auf hergestellt. S ichtig! bei d ; n n n . ĩ 2 wert 1 be,, schnitts,⸗. e (GBericht von Wolffs Telegraphischem Bureau) der Hand, daß das die Stellung des ,,, dersch eh 6 . ; . ö . get ena ll bera len Wir haben 1

eri ; ; zentner ĩ em Doppe ; ; . ; . z echter rfahrungen bei der Bochumer Knappschaftskasse, dieser alten gefestigten niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster Doppelzentner preis r J len . ö . ersten Teil der Verhandlungen in dieser hätte. Zweitens wurde gesagt, daß den Arbeitern, die sich an den Organisation. Sie werden sich erinnern daß vor einigen Jahren die

ä. e . wt 4 ö ann i n st bereits in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet , ,,,, . 3 4 5 ,. , , . Kasse e, . stark gefãhrdet wurde,

; ; a. d rten, die sie . ö verden solle. as hat die der alte Bergarbeiterverband die Frage der Statutenä 8er ste. 96. e, . w en , . Auffassung hervorgerufen und konnte sie nach dem Wortlaute auch einer Kraftprobe zu machen versuchte. . ö , 13,85 65 ,. ; are hella in der Abgz. 3 Porsch ng reg hn 96 k . es . , , , m,. ö. . Wahl von Knappschaftsältesten als Kraftprobe der Organisation . . . . = rbeiter an die Orte und in die Stellen zu ieben, die ihnen enutzt wird. (Sehr wahr! bei den Nationalliberal W

nossen: ; d . iberalen. enn nu 1 1 1 ö che Stellung gedenkt die Königliche S lag gglerung he selber nicht erwünscht sind. Ich habe mich mit den Werksbesitzern das schon bei einer Einrichtung, die doch nee ne n mn Sue if! 15, 5 16, 90 ; ; besondere auch als Vertreterin des staat ichen Bergbaus, gegenüber in Verbindung gesetzt, habe mich mit ihnen über die ganze Frage der Arbeiter besteht, der Fall ist, wie viel mehr ist es dann bei einer . 136 36 . . . e e, , ö. ö , wie er unterhalten und habe mit Nachdruck Wert darauf gelegt, daß vor allem Einrichtung zu befürchten, die sich noch nicht so eingelebt hat, und

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16 ; ; . . y k. ö. a, . . ,, ö. ; . sind die zweifellos auch zum Nutzen der Werkebesitzer tätig sein soll.

) einzunehmen ? merzt worden. ist sogar schriftlich festgelegt worden, daß Nun ist mir im Reichstag und in gewisser Be iehun vo i . /. Minister für Handel und Gewerbe Sydow: erstens die Arbeitgeber ihren Angestellten gestatten würden, 26 dem Herrn Interpellanten entgegengehalten: ja, ae. 6 1456 13 Hi en, d dn , n. . s . ö ,, h. . an le 1 , . . so ausgeübt wird, wie es die Werksbesitzer zugesichert haben,

, 6. ? en, ur 1 undigt haben, unter dem Vorbehalt, daß sie nach einer dann mag es vielleicht gehen; aber wir haben nicht das Vertrauen, 6 ig die Interpellation, die heute auf der Tagesordnung steht, nach den bestimmten Zeit den Kündigungsschein beibringen; damit ist der eine daß das geschehen wird. Ich kann mich nicht auf diesen Standpunkt 1 bh Beratungen im Reichstage noch hier, an der zuständigen Stelle, der Punkt beseitigt. Es ist ferner diese Klausel soweit als möglich' ge= stellen. An sich schon würde ich es ablehnen, Männern, die in der

6 1530 ͤ ̃ preußischen Bergverwaltung die Gelegenheit geboten ist, die Gründe strichen, und es ist festgelegt, daß unter keinen Umständen ein Arbeiter Industrie und im gewerblichen Leben eine so angesehene Stellung ein⸗ 1480 15,00 ; ; . ; . ; darzulegen, welche ihre Handlungtweise bisher bestimmt haben und einen Arbeitsschein für eine Stelle, an einem Orte oder für eine nehmen, ohne die allerzwingendsten Beweise zuzutranen, daß sie ein 16, 0 15,50 auch weiter bestimmen werden. Denn unerachtet der Erörterungen Zeche bekommt, die er nicht wünscht; damit ist auch der zweite Punkt gegebenes Versprechen nicht halten werden. Aber wenn ich auch nicht

. . . an ihr Ehr⸗ und Pflichtgefühl glaubte, so würde ich mir sagen, schon Nun glaube ich, daß, wenn man die Bestimmungen, wie sie jetzt die Klugheit zwingt sie, ihr Versprechen zu halten. Die Staatsregierung

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Rte, Insterburg . 86 K,, randenburg g. H. . =, e, ,,, tettin. . Greifenhagen.

1 targard i. Pornm. . Kolberg. . J Trebnitz i. Schl.... k Breslau. k Ohlau Brieg. Sagan . eohschũtz Neisse

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1615 1 J . . ; ; ; im Reichstage verträgt die Frage der Oeffentlichkeit gegenüber immer beseitigt. ; ; . . . . ; noch eine weitere Klärung.

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ö Braugerste Halberstadt. Eilenburg Erfurt Kiel. Goslar aderborn ö euß, Straubing. 9 1 . lauen i. V. . Reutlingen. , n ö

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17,00 18,00 1400 17,50 14,50 15, 00

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15,20 14,00 15,40 14,80 15,20 14,60 15,60

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15,60

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15,60 15,50 15,30 15,20 15,00 15,50 14,30 16,00 16,00 15,60 14,50 14,70 16, 80 18,00 17,00 16,50 17,00 16,00 16.00 16,00 16,00 15,50 15,30 15,20 15,40 17,00 17,00 17,00 16,00 16,00

16,90 15,00 14,90 15,60

1720 16.56 1660 1566 16.56 1556 15.46 1556 14,16 153936 1526

16,00 195,50 15,30 15,20 15,50 15,50 14,80 16,00 16,00 15,60 14,60 14,70 17,50 18,00 17,50 16,50 17,50 16,50 17,00 16,00 16,00 15,50 16,20 15,20 15, 80 17,40 17,20 17,00 16,50 16,00

16 2060

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6 200 12766 9585

h 080 1013

299 720

16 47 15836 1566

Bevor ich in die Sache eintrete, möchte ich nicht unterlassen, dem Herrn Abg. Trimborn hier meinen Dank auszusprechen für die

Ruhe und Sachlichkeit, mit der er die schwierige Frage gestern be⸗ handelt hat.

Wenige Tage, nachdem im Oktober vorigen Jahres der Zechenver— band den Beschluß gefaßt hatte, einen Zwangtarbeits nachweis einzuführen, wandten sich, wie bekannt, die Vertreter der vier Bergarbeiterorganisationen an mich mit der Bitte, vermittelnd dahin einzutreten, daß der Arbeits- nachweis in dieser Form nicht ins Leben trete. Die Bedenken, die sie hervorhoben, lagen im wesentlichen darin, daß sie eine Beschrankung in der Freizügigkeit, eine Beschränkung in der freien Verwertung ihrer Arbeitkraft befürchteten. Ihre Eingabe lief auch darauf hinaus, es möge seitens der preußischen Staatsregierung für eine gesetzgeberische Förderung der paritätischen Arbeitsnachweise gewirkt werden.

Der Zustand der Beschaffung der Arbeitskräfte und der Arbeits- gelegenheit im Ruhrrevier war bisher, man kann wohl sagen, der einer vollständigen Anarchie. Auf der einen Seite suchten sich die Werksbesitzer durch Agenten die Arbeitskräfte zu beschaffen, und es traten dabei alle Mißstände des Agentenwesens oder richtiger unwesens hervor, nämlich eine Tätigkeit, die mehr auf den Provisionsgewinn als auf die Befriedigung des wirklichen Arbeitsbedürfnisses gerichtet war. Die Bergarbeiter andererseits suchten ihre Beschäftigung im Wege der Umschau, gingen von Zeche zu Zeche, verloren dabei Zeit und waren der Versuchung ausgesetzt, erlagen ihr auch oft, zu der⸗ selben Zeit für mehrere Stellen Arbeit anzunehmen. Daneben liefen dann auch die Eifersucht der Zechen unter einander und die Neigung einher, sich gegenseitig die Arbeiter abspenstig zu machen. Insofern muß jede erträgliche anderweite Organisation des Arbeitsnachweis⸗ wesens als ein Fortschritt begrüßt werden.

Nun gehe ich das will ich von vornherein sagen davon aus, daß die Arbeitsnachweise keine anderen Zwecke verfolgen sollen, als einerseits den Arbeitern geeignete Arbeitsgelegenheit, anderseits den Arbeitgebern geeignete Arbeiter zu verschaffen. (Sehr richtigh Daß auch ein Arbeitsnachweis, der sich vollkommen darauf beschränkt, wirtschaftliche Wirkungen ausübt zugunsten dessen, für den er tãtig ist, liegt auf der Hand und ist nicht zu vermeiden. Er nützt, wenn er von den Arbeitgebern organisiert ist, ihnen, indem er ihnen die Arbeiter zuführt; er nützt, wenn er von Arbeitern organisiert ist, ebenso denen, indem er ihnen Arbeitsgelegenheit gibt.

Jetzt wird nun insbesondere von seiten der Arbeiter das Verlangen gestellt, daß unter allen Umständen ein Arbeitsnachweis paritätisch sein müsse, sei es als gemeinnütziger, sei es als ein von den Beteiligten errichteter Facharbeits nachweis, weil nur auf diese Weise zu verhüten sei, daß der Arbeitsnachweis als ein Machtmittel zu anderen Zwecken verwandt wird. (Sehr richtig) Es war in dieser Beziehung nicht immer die Meinung der Arbeiterkreise dieselbe. In den 90er Jahren, besonders auf dem Gewerkschaftskongreß in Frankfurt a. M, ist auf das bestimmteste das Verlangen zum Ausdruck gekommen, die einseitigen Arbeitsnachweise der Arbeiter als Mittel zu verwenden, um die Arbeit- geber zu zwingen, nur solche Arbeiter anzunehmen, die den Bedingungen der Organisation entsprechen. Wenn also jetzt, wie der Herr Inter— pellant gestern vorgelesen hat, im Jahre 1905 auf einer Versammlung der Arbeitgebernachweise ähnliche Tendenzen laut geworden sind, kann man wohl sagen: wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es wieder heraus. Ich bin nicht der Meinung, daß dieser Standpunkt zu billigen sei; ich will ihn nur erklären. Tatsächlich sind ja, insbesondere seit dem großen Arbeiterstreik von Crimmitschau, die Arbeitergeber dazu übergegangen, in größerem Maße als bisher eigene Arbeitsnachweise zu schaffen, und praktisch haben diese Nachweise so große Erfolge

gelten, ansieht, die Bedenken schwinden, als sei in ihnen eine Be— schränkung der Freizügigkeit, eine Erschwerung in der Verwertung der Arbeitskraft gegeben. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Sie werden ja nachher Gelegenheit haben, das auszuführen; zunächst darf ich wohl meine Ausführungen hier beendigen. Die Bestimmungen gehen also dahin, daß jeder, der einen Kündigungsschein vorweist—, einen Arbeitsnachweiszettel bekommt. Hat er keinen Kündigungsschein, so wird angefragt, ob er wegen Kontraktbruchs entlassen ist; auf diese Frage komme ich nachher. Voraussetzung ist nur, daß eine für den Arbeiter passende Arbeitsgelegenheit vorhanden ist; dann bekommt er den Nachweis nicht zu einer Stelle, die er nicht will, sondern nur zu einer Stelle, die ihm erwünscht ist. Ausnahmen finden in zwei Richtungen statt: einmal, wenn ein Arbeiter Kontraktbruch begangen hat, das zweite Mal, wenn ein Arbeiter den Nachweis für eine Stelle bekommen und diese angenommen hat, die Arbeit aber nicht antritt; dann wird er auf 14 Tage zurückgestellt. Daß diese Folge des Kontraktsbruchs eine Milderung gegenüber dem bisherigen Zustande darstellt, hat der Herr Interpellant gestern selbst anerkannt. Daß eine Bekämpfung des Kontraktbruchs an sich be— rechtigt ist, wenn sie mit maßvollen Mitteln geschieht, das, glaube ich, muß man aufrechterhalten. (Sehr richtig) Die Schwierigkeit besteht darin das erkenne ich an —, daß Meinungsverschiedenheiten darüber bestehen, ob im einzelnen Falle Kontraktbruch begangen ist. Es wäre mir sehr lieb gewesen, wenn ich einen Weg gefunden hätte, für diese Frage eine außerhalb der Arbeiterkreise wie der Arbeitgeberkreise stehende Instanz ich will einmal sagen: Behörde zu finden, die in diesem Falle die Entscheidung zu treffen hat. Da aber die ganze Frage sich innerhalb 14 Tagen erledigt, so hätte das keinen praktischen Erfolg gehabt. Bis eine Entscheidung der Behörden ergangen wäre, würde in der Regel die Frist abgelaufen sein. Deshalb wird man sich damit beruhigen müssen, daß, wenn der Arbeiter rechtswidrig als kontraktbrüchig be⸗ zeichnet oder behandelt ist, ihm die gerichtliche Verfolgung seines Schadensanspruchs gegen den, der ihm das Unrecht getan hat, übrig bleibt.

Nun hat der Herr Interpellant gestern zunächst dies Bedenken geltend gemacht, daß insofern eine Beschränkung der Bewegungs⸗ freiheit des Arbeiters eingetreten sei, als er jetzt zu der Nachweis— stelle hingehen muß. Ich glaube, das ist eher eine Erleichterung als eine Erschwerung. Bisher lief der Arbeiter von einer Zeche zur anderen. Jetzt hat er eine Stelle, wo die ganze Ansammlung der Stellenangebote stattfindet. Der Herr Interpellant hat ferner geltend gemacht: man befürchte, daß auf diesem Wege eine Boykottierung der Gewerkschaften eintreten könnte. Das kann nach den Be— stimmungen, wie sie vorliegen, ganz gewiß nicht der Fall sein. Der Arbeitsnachweisschein muß erteilt werden, einerlei, ob der Mann der Gewerkschaft angehört oder nicht. Dasselbe gilt von der Frage: ob man den Arbeitsnachweis etwa benutzen könne im Falle eines Streiks, um an Stelle der streikenden Arbeiterschaft der Zeche andere Arbeiter wider ihren Willen zuzuweisen. Eine andere Frage ist natürlich, ob nachher die Arbeitgeber Leute an— nehmen wollen, die den Arbeitsnachweisschein haben. Die Frage liegt auf einem ganz anderen Felde. So wenig der Arbeiter verpflichtet ist, auf Grund eines Arbeitsnachweisscheines die Stelle, die ihm darin nachgewiesen ist, anzunehmen, so wenig ist natürlich auch der Werks⸗ besitzer verpflichtet, den Arbeiter, der zu ihm kommt, und gegen den er unter Umständen sachlich berechtigte Einwendungen haben könnte, seinerseits zu nehmen. Die weitere Befürchtung, daß die Heranziehung

ist in der Lage, wenn es nötig wäre, die Herren darauf hinzuweisen, daß sie seiner Zeit diese beruhigenden Erklärungen abgegeben haben, und würde, wenn irgend diesen Erklärungen nicht Folge geleistet würde, mit Nachdruck darauf bestehen, daß es künftig zu geschehen hat. (Bravo! rechts) Und sollte das nicht geschehen, dann würde ein Sturm der Entrüstung sich gegen die Werksbesitzer entfesseln, den zu verhüten sie das allergrößte Interesse selber haben. (Sehr richtig! rechts.)

Nun ist allerdings von dem Herrn Interpellanten und in der Oeffentlichkeit auf die Erfahrungen von Mannheim und Hamburg hingewiesen worden. Die Mannheimer Verhältnisse kenne ich nicht genau genug, es ist mir in der Zeit bisher nicht möglich gewesen, authentische Informationen darüber zu erhalten. Die bekannte rote Broschüre kann ich als eine authentische Information noch nicht ansehen, weil ich weiß, daß in der Oeffentlichkeit die Richtigkeit der Tatsachen teil⸗ weise bestritten ist. Die Hamburger Verhältnisse sind mir bekannt. Beide Arbeitsnachweise unterscheiden sich sehr wesentlich von dem jetzt ins Leben getretenen darin, daß sie es in das Ermessen der Arbeitsnachweise stellen, ob sie dem sich um Arbeit bewerbenden Arbeiter einen Ausweisschein geben wollen. Dies Er⸗ messen ist hier ausgeschaltet, und damit fallen die Konsequenzen, die in Hamburg und Mannheim gegen die Einrichtung gemacht werden, in ihrer Schlüssigkeit für den hier vorliegenden Fall.

Es ist auch noch von den Personalkarten und den darin ein⸗ getragenen Urteilen und Geheimzeichen die Rede gewesen. Gegen die Personalkarten an sich wäre ja nichts zu sagen, sondern nur dagegen, daß darin Urteile eingetragen werden durch Geheimzeichen, ohne daß die Leute, die sie angehen, sich haben äußern können, sodaß sie un— gehört verurteilt werden. Ich wäre der Letzte, eine solche Einrichtung zu befürworten; aber es liegt auch nicht die mindeste Veranlassung vor, anzunehmen, daß solche Personalkarten mit derartigen Eintragungen hier beabsichtigt sind.

Wenn ich mich zunächst an den Wortlaut der Interpellation halten soll:

Welche Stellung gedenkt die Königliche Staatsregierung, ins⸗ besondere auch als Vertreterin des staatlichen Bergbaues, gegenüber der einseitigen Organisation des Arbeitsnachweises, wie er im Ruhr⸗ kohlenrevier von seiten der privaten Bergwerksunternehmer mit Zwangscharakter eingerichtet worden ist, in der Folge einzunehmen?

so resümiere ich die Antwort dahin: die Staatsregierung wird mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darauf halten, daß der Arbeitsnachweis in dem Sinne ausgeübt wird, wie es der Staats— regierung gegenüber festgelegt ist. Ob noch etwa, wie der Herr Staatssekretär des Innern im Reichstag angedeutet hat, bei Be⸗ ratung des Stellenvermittelungsgesetzes eine Bestimmung zu treffen sein wird, wonach die Staatsregierung unter gewissen Bedingungen ein Kontrollrecht über alle derartigen Arbeitsnachweise hat, das ist eine Frage, die zurzeit der Erörterung im Bundesrat unterliegt und die seinerzeit im Reichstage würde weiter besprochen werden können. Ich selbst würde kein Bedenken gegen solche Kontrollvorschriften haben. Wer rechtschaffen handelt, hat sie nicht zu fürchten.

Nun ist aber noch eine zweite Frage gestellt: wie sich die Staats- regierung, insbesondere als Vertreterin des staatlichen Bergbaues, dazu zu verhalten gedenkt. In der Beantwortung dieser Frage kann ich mich kurz fassen. Die Staatsregierung hat stets auf dem Standpunkt gestanden, sich bei der Ordnung der Arbeitsverhältnisse vollkommen freie Hand zu wahren, sich nicht durch Majoritãtebeschlüsse, am wenigsten von solchen privater Unternehmungen binden zu lassen. Die preußische Bergverwaltung ist infolgedessen dem Zechenverbande nicht

.

der Arbeiter über den Bedarf gefördert werden würde, kann ich in n ich Sie nn gegenüber den einseitigen Arbeitsnachweisen der Arbeiter und ihren keiner Weise teilen. Am meisten wird sie gerade durch das Agenten⸗ , . 1 Organisationen erzielt, daß nunmehr die Arbeiter eine Schwenkung wesen gefördert, und dieses Agentenwesen ist für das Inland aus. 5 Hern nun Herr Abg Tuüͤmhorn die Befürcht räuß vorgenommen haben und den Wunsch nach paritätischen Arbeits, geschlossen, für das Ausland noch nicht. Aber mir ist versichert um feine Worte zu , Hi es laune . . e. nachweisen an die Spitze stellten; es braucht ja ein einseiter Arbeits. worden, daß die Bestrebungen des Zechenverbandes dahin gehen, Recklinghausen ein rokugtum . 6 6 nachweis nicht notwendig eine Kampforganisation zu sein. Es ist auch für das Ausland die Beschaffung der Arbeiter durch 4 Salon der an ene toe hen k. . bekannt, es gibt eine Reihe einseitiger Arbeitsnachweise, die sogar durch Agenten zu vermeiden. Das soll beißen, daß im Inlande fürchtung nicht. Es lente umgekehrt sei ; 6 . ö . Tarifvertrãge geschaffen sind, und es gibt auch außerdem eine Reihe der Zechenberband, wenn es nötig ist, Arbeiter aus anderen Be⸗ schon brauchbare Arbeiter . . 3. 4 bisher einseitiger Arbeitsnachweise, die keineswegs Kampfzwecke irgend einer zirken durch seine Beauftragten heranzieht, und daß er das künftig auch unter denen anggestcht die sich meld . 4 6 Art verfolgen. Daß die paritätischen und die gemeinnützigen solche auch für das Ausland in Aussicht genommen hat, in beiden Fällen vielleicht jetzt Leute bekommen . ö 1 k Zwecke nicht verfolgen, ist bekannt. Und so meine ich, soll man sich natürlich nur nach Maßgabe der vorhandenen Arbeitsgelegenheit. Zwangs arbeitznachweis zu gehen sie e , , . . 2 Prinzip auf den Standpunkt stellen: an sich kann jede Art von Nun wird der Einwand gemacht: ja, der Arbeitsnachweis ist nicht größerer Zahl an die Staatezechen wenden. k e, ,, . nütz lich wirken. Sie tut es auch. Es wirken einseitige paritätisch. Der Herr Interpellant hat ja selbst gestern anerkannt, Wenn nun weiter gefragt wird, wie die Staatswerke ihren Bedarf e n, e. der Arbeiter, es wirken einseitige Arbeits nachweise der und zwar inbezug auf die gemeinnützigen Arbeitsnachweise, daß für gedẽckt haben, so ist die Sache so: Es haben sich genügend Arbeiter , 6. 36 3 ö vieler Beziehung mit diese nicht überall der Boden ist, daß man die Verhãltnisse danach gemeldet, und wir sind in der Beziehung niemals in Verlegenheit ge⸗ a e ö ö 9 . ö. e . , er⸗ prüfen muß, ob für gemeinnützige Arbeits nachweise dasselbe gilt wesen, werden es auch weiterhin nicht sein und brauchen dafür be— , u ö , . er . 46 ö. als s, solche der natürlich auch für n , , die in dieser Beziehung gleich zu be⸗ sondere Einrichtungen nicht zu treffen.

2 , J, . . e . ö. 3 ö handeln sind der . Boden vorhanden ist. Ich habe das in Der Herr Abg. Trimborn hat am Schluß seiner Rede noch einen , g 2 . e,, / . will ein, meiner Antwort an die Vertreter der Bergarbeiterorganisation aus- Appell an den Zechenverband gerichtet, er möchte doch alles vermeiden, an e , 64, . . tig 5 illigkei nicht bestehen gesprochen und kann das nur aufrecht erhalten. Nach meiner Kenntnis was dazu beitragen könnte, den ohnehin vorhandenen Zündstoff weiter 5 ö . ig) . ach . ; . hin lag * mir der Verhaltnisse und nach meiner lleberzeugung ist der Boden für anzuhäufen, damit keine Erplosion erfolge. Ich kann das Wort flir 9. ,. . ö n Oktober vorigen Jahres einen paritãtischen Arbeits nachweis im Ruhrrevier noch nicht vor- Wort unterschreiben. Aber, meine Herren, die Gerechtigkeit erfordert, 41 3 h a. an die Deffent ich eit trat; und da waren es bereitet. Es hieße den Kopf in den Busch stecken, wenn man be⸗ denselben Appell an die Organisationen zu richten. (Sehr richtig!)

londers zwei Bestimmungen, die mein Bedenken erregten. Die eine ( streiten wollte, daß dort eben kein vertrauensvolles Verhältnis In der Bergarbeiterzeitung ist zu lesen:

a;, Heidenheim. Ravensburg. Saulgau. Ulm Offenburg Bruchsal . Rostock. Braunschweig Altenburg Arnstadt .

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelientner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechael Ein liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (E.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

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Kw 1480 185.00 255 1453 1520 1540 i556 16 66 1397 16.55 165 ihn ish hd 965 15 24 ib h jb 40 i56J6 15 00 12 657 16417 k 3 17500 1755 ; ; 16590 16,50 17566 1766 14506 15.60 15. 10 16.56 47 47 1640 165909 i655 i730 1730 . ; e, e. i 36 1756 . . ö i640 1610 1659 1633 313 16349 1575

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Kalserliches Statistisches Amt.

Berlin, den 24. Januar 1910. van der Borght.

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