1910 / 22 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Jan 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Marktorte

Qualitãt

mittel

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster hochster A6 S6

höchster

niedrigster M6.

niedrigster höchster 6

Außerdem wurden am Markttage Spalte 1) 9h überschlãglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Am vorigen Markttage

Durch⸗ schnitts⸗ preis

Verkaufts⸗

wert dem

Allenstein . ,, Schneidemüũh Breslau.

ö:

Frankenstein i. Schl. Glatz. Neustadt O. S. Hannover.. Hagen i. W. . Neuß . Memmingen. Ehingen...

, Schwerin i. Mecklb. Saargemũnd ..

. J *

Allenstein. , Schneidemühl. .. w Frankenstein i. Schl. J k Neustadt O. S. . Hannover.. Emden. Hagen i. B.. 1 1 Memmingen. Schwabmünchen Ehingen... Waldsece. .. Pfullendorf. . Sign n,, Schwerin i. Mecklb. ..

Saargemũnd ..

Bemerkungen. N Ein liegender Strich (— ) in den Spa

Berlin, den 26. Januar 1910.

2 2 2

ö ; Braugerste

11,43

1460 13606

14,30 13,50 13,20 13,60 16,00

fte M d auf dolle Doppehzentner und der Verkaufzwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der ir zahle 36 ,,, ehh hat . daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

e r st e. 15,50 14,40 15,40 13,80 14,80 15,10 14,50 14,60 18,00 17.00 14,50

13,47 14,00 15,090 13,40 14,30 14,70 14,00 13,90 15,80 16,50

16,40

14,80

14,00 * 16,00

k 1666

a ser. 14,80 16320 15,00 15,00 15,40 15,00 16,00 14,40 17,40 15,20 14,00 15,50 15,50 15,70 15,60

15,50 15,50

1579 1600

11,43

1450 1336

14,60 14,00 13,60 14,00 16,00

1690 1666

14,80 16,30 15,00 15,50 15,60 15,50 16,00 14,80 17,80 16,20 14,00 ) 15,50 400 15,50 60 15,70 303 15,60 94 15,50 113 199 15,50 9

15,70 ö 16,00 2700

13380 15,90 14,50 14,40 15,00 14,50 15,80 13K, 70 16,80 14,650 13,50 16,25 14,50

14,80 14,60 15,30 15,00

15,40 14,00

13,80 16, i 1456 143956 15.36 1456 15. 36 14.16 1755 15.69 13,56 15,25 14,56

14,80 14,60 15,30 16, 10

1580 1450

Kalserliches Statistisches Amt. van der Borght.

21.1. 18. 1.

21.1.

18.1. 24.1. 18.1. 18.1. 18.1. 18.1. 18.1. 18.1.

18.1.

1566 1416

1500

15,00 15,090 15,54 14,70 14,90 15,31 15,41 14,86

1511

1574 1416

1620

15,25 19,00 16,090 14,80 14,60 15,24 15,51 15,50

15511

551 1265 soso

6100 900 4537 3789 102 1722 3106 140

40 800

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Großhandelspreise von Getreide an deutschen und fremden

Börsenp lãtzen

für die Woche vom 17. bis 22. Januar 1910 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche.

1000 kg in Mark.

Berlin.

Roggen, guter, gesunder, mindestens Weizen, ö . Hafer, ( ö ; Mannheim. Roggen, Pfälzer, russischer, mittel.... .. Weizen, Pfälzer, russischer, amerik, rumän. mittel Hafer, hadischer, russischer, mittel. ...... Gerst er, mm,, . . J er, mitte

Wien. Roggen, Pester Boden ... ö f. . J ö ; Budapest. Roggen, Mittelware ... Welzen, . . . erste, Futter . Mais, 2 . Odessa. kg das 111 . . 8

Roggen, 71 bis 72 kg 75 bis 76 kg das hl.

Welzen, Ulka,

I7. 22. gegen Januar Vor⸗ 1910 woche

167,75 227,50 165,08

167,58 226,58 166,08

173,75 247,18 173.13 170,62 137,50

174 09 264.55 159,27 146,06 118,64

165,08 248,22 135,87 119,91 104,03

19,99 104,10

127,11 126,45

168,60

167,61

Riga. Moggen I JJ Weßen, 8 biß ie

Paris. lieferbare Ware des laufenden Monats

Antwerpen.

Donau., mittel ,, Kansas Nr. 2. Weizen w

172, 32

133,38

d e c 196,01

Weizen

187,81 183,53 190,00 188,B78 190,81

185,79

Kurrachee .... Kalkutta Nr. 24. nere,

Am sterdam.

. Regen St. Petersburger .. ; , Weizen j Winter 1

136,57 175,73 179,24 126,53 127,37

London. Qtar ö englisches Getreide,

Mittelpreis aus 196 Marktorten (Gazette averages)

167, 89 163 41

158,65. 126,56 140, 55

Liverpool. ö 186,16 roter Winter Nr. 2. 192,74 Manitoba Nr. 2... 187,57 k 193,21 ,, ö . . DR . Hafer, englischer weißer .. 135,80

168,37 163,61 158,

127, 10 140,48

engl. weiß

Weizen 4

Weizen Hafer Gerste

188,42 192,55 189, 83 195,00 190,07 193,59 133,65 119,03

Weizen

96. Schwarze Meer⸗ 119, Sa Gerste, utter. amerikanische.

135,57

12845, 15,39 175, 765

ö amerikan,, bunt... La Plata, gelber. ..

Chie ago.

1 . September Mais ö

Neu Jork.

. roter Winter Nr. 5. . .

Weijen Lieferungsware 6 55337

Mais . Mai. 127,68

Buenos Aires.

Wehen, . 16749

He Durchschnittsware .... 14333

) Angaben liegen nicht vor.

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz an der Londoner Produktenbörse 504 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Um⸗ sätzen an 196 Marktorten des Königreichs ermittelten Durchschnitts. preise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Weizen 439, Hafer 312, Gerste 406 Pfund engl. angeset; 1 Bushel Weizen S0, 1 Bushel Mais 56 Pfund 6 1 Pfund englisch 453,8 g; 1 Last Roggen 2100, Weizen 2490, Mais 2000 kg. .

Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten wöchent⸗ lichen Hern c , nn r an der Berliner Börse, zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpgol die Kurse auf London, für Chieago und Neu Jork die Kurse auf Neu Jork, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters⸗ burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.

Berlin, den 26. Janugt 1919.

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

169,66 155,92 149,75 112,59

Weizen, Lieferungsware

Deutscher Reichstag.

23. Sitzung vom 25. Januar 1910, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Feststellung eines Haushaltsetat 1909.

zweiten Nachtrags zum Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr

für

Die

die

Be⸗

ratung beginnt mit dem zweiten Nachtrag zum Etat für das Südwestafrikanische Schutzgebiet.

Referent Abg. Dr. Semler (ul): Die Diamantenpolitik des Staatssekretärs und die Frage der Selbstverwaltung ist Gegenstand allgemeiner Besprechungen gewesen. Diese letztere Frage läßt sich am besten beim Etat für Südwestafrika erörtern. Im allgemeinen ist die Kommission zu der Ucberzeugung gekommen, daß die Diamantenpolitik des Staats⸗ sekretärs die richtige ist. Im Vergleich zu Englisch⸗Südafrika, wo 200 Millionen notwendig gewesen waren, um die Diamantenschätze zu heben, muß anerkannt. werden, daß die Digmantenpolitik den Inter⸗ essen des Reichs entsprochen hat, dem Reiche können rund 20 Oo des Reinwertes der Diamanten zugeführt werden. Seit Einführung der Regie ist der Preis der Diamanten von 22 auf 33 für das Karat gesteigert worden. Die Gewinnung und Verwertung der Digmanten durch die Regie hat sich bewährt. Manche Punkte waren allerdings noch unklar geblieben. Die vom Staatssekretär veröffentlichte Denkschrift hat nun über die Diamanten Klarheit gebracht. Schade, daß sie nicht früher gekommen war, es wäre dann manche Unklarheit früher geschwunden. Die Diamantenschürfer haben sich früher mit dem Staatssekretär einverstanden erklärt. Wie weit

die Sperrmaßregeln notwendig gewesen sind, wird der Staats sekretär wohl selbst darlegen. Jedenfalls ist die rechtliche Seite für den Betrieb, der dortigen „Kolonialgesellschaft' unangreifbar. Was die Diamantenpolitik allgemein angeht, spricht die gesamte Kommission im Prinzip ihr Einverständnis aus und hat daran nichts Wesentliches auszusetzen. Dies wird deshalb öffentlich bekundet, weil große Interessentenkreise sich mit dieser Politik unzufrieden gezeigt und dies öffentlich geäußert, haben. Die Petition Kreplin ist selbst— verständlich wie jede Petition von der Kommission sachlich gründlich geyrüft worden. Die dort, geforderte Untersuchungskommission stattgehabt, indem die Budgetkommission auf Grund des vorgelegten Materials die verlangte Prüfung hat eintreten lassen. Die Depesche hat eine Sprache gegen den Staats— sekretär geführt, die in der Kommission allseitig hohes Befremden erregte; ich habe das namens der Kommission ausdrücklich hervor⸗ zuheben. Sachlich liegt nach dem Ergebnis der Verhandlungen und nach der Prüfung des vorgelegten Materials absolut kein Anlaß vor, dem Verlangen, zu entsprechen. Wird weiteres Material auf dem Wege der Petition zur Kenntnis des Hauses gebracht, so wird dasselbe selbstverständlich s. Z. ebenfalls gründlich geprüft werden. Der Komplex von Bahnanlagen, die der Nachtragsetat ent— hält, hat in der Kommission zu einer ausführlichen Erörterung geführt. Es wurde zunächst betont, daß wir nach wie var an militärischen Ausgaben für dieses K jährlich 14 Millionen ohne Deckung zu tragen haben. Es wäre an sich gar nicht unberechtigt gewesen, wenn das Reich zur Deckung dieser Aus⸗ gahen auf die Diamanteneinnahmen zurückgegriffen hätte; statt dessen ist eine Politik gegenüber dem Schutzgebiet eingeschlagen worden, wie sie weitherziger gar nicht gedacht werden kann. Was vorgeschlagen wird, ist ein vergatterter Komplex von 3 ver—

hat faktisch

O

schiedenen großen Maßnahmen: Ankauf der Otawibahn und Bau zweier neuer Bahnen. Der Ankauf und die gleichzeitige der n der Otawibahn erscheint sehr kompliziert; die Kommission ist jedo nach eingehender Beratung zu der Ansicht gelangt, daß zurzeit kein Interesse vorliegt, die Verpachtung zu verhindern, daß der Ver— pachtungsvertrag, dem Reiche nützlich ist. Die Otawibahn hat be— e nn n nicht die Kapspur, sondern nur eine 0 Zentimeterspur; sie macht also, da sonst die Kapspur in Südwestafrika die Norm sein soll, eine Umladung nötig. Die hieraus sich ergebende Schwierigkeit ist überwindlich und der Kostenbetrag dafür geringer als der für eine Parallelbahn. Der Ausbau und die Weiterführung der Bahn Karibib- Windhuk ist bis nach Keetmannshoop geplant, und zwar zugleich von Norden und von Süden her. Mit diesem Ausbau wird ein langjährig gehegter Wunsch auch des Reichstags durch den Staatssekretär sofort erfüllt; es werden dadurch auch ganz erhebliche Ersparnisse auf militärischem Gebiete möglich.

Abg. Erzberger (Zentr.: Wir stehen hier vor einer bedeutungs— vollen Entscheidung über große Maßnahmen, die in den Kolonien durchgeführt werden sollen. Der Staatssekretär hat uns in der Kom— mission massenhaftes Material gegeben, aber erst wenige Tage vor der Kommissionsberatung wurde es uns zugänglich gemacht. In Zukunft sollte uns solches Material, früher zur Verfügung gestellt werden. Die Diamantendenkschrift hätte gewiß früher publiziert werden können. Dann wäre jenes Mißverständnis nicht aufgekommen und die Depesche j ö . , f X 5 3 jedenfalls nicht in einer so scharfen Form an uns gelangt. In der Gewinnung und Verwertung der Diamanten hat der Staatssekretär eine recht glückliche Hand gezeigt. Wir halten die Politik, die der Staatssekretär seit 2x Jahren betrieben hat, für eine richtige. Herr Dernburg hat als Kolonialdirektor begonnen, vielleicht setzt er seine

Politik als Staatssekretär von Dernburg fort. Noch nie ist ein

deutscher Staatsmann so scharf angegriffen worden. Ich darf wohl feststellen, daß der ganze Reichstag einmütig Tiese Angriffe als unberechtigt zurückweist. Wir haben in“ der Kommission sehr genau das Material geprüft und uns überzeugt, daß die Maßnahmen des Staatssekretärs im Kern berechtigt sind. Diese An— erkennung schließt eine Kritik im einzelnen nicht aus. Auf dem Ge— biete der Diamantenförderung wünschen wir eine erhöhte Berücksichti⸗ gung der berechtigten Wünsche aus unserem Schutzgebiet. Ich will nicht untersuchen, ob die Ansiedler nicht ein Biamantenkoller ergriffen hat, sodaß sie die Interessen des Reichs und ihre Privat⸗ interessen vermischt haben. Die Kolonialgefessschaft in Südwest⸗ afrika hat ein sehr gutes Geschäft gemacht, und da ist es begreiflich, daß man fragt; Sind die Rechte dieser Gesellschaft unantastbar? Es gibt auch hier in Deutschland Stimmen, die diese Rechte für perwirkt betrachten. Die Kommission hat einmütig fich dahin er— klärt, daß die Rechte der & nill lf haft in der Tat unantastbar sind. Gewiß ist es höchst bedauerlich, daß einer einzelnen Gesellschaft so große Rechte eingeräumt sind. Aber diese Rechte sind durch richterliche Erkenntnisse anerkannt, und wir können diese richterlichen Erkenntnisse deshalb nicht über den Haufen werfen, weil diese Rechte jetzt wertvoller geworden sind. Der Staatssekretär hat mit der Gefellschaft eine Reihe von Ab- kommen getroffen, und das erfreulichste ist, daß die Gefellschaft an die Bergordnung von 1905 angegliedert ist. Dadurch haben wir uns von den alten Verträgen ohne jede Gegenleistung des Reichs frei gemacht. Bis zum 1. Oktober 1908 hatte die Gesellschaft das grecht, das ganze Gebiet zu sperren. Das Recht ist nun gefallen. Acht Tage, bevor das Recht erlosch, ist die Sperre über das ganze Diamantengebiet verhängt worden. Das war eine der vernünftigsten Maßnahmen. Anders steht es mit der Frage, ob das Gebiet zu Gunsten der Kolonialgesellschaft oder zu Gunsten des Fiskus gesperrt werden sollte. Die Gründe hierfür sollte der Staats- sekretär hier im Reichstage wiederholen. Was tritt am 31. März 1911 ein? Besteht eine allgemeine Schürffreiheit oder nicht? Ist in dem neuen Abkommen Klarheit geschaffen, ob aus der Schüͤrf— berechtigung dauernde Abbaurechte der Kolonialgesellschaft hergeleitet werden können? Ein Prozeß hat in erster Instanz dahin entschieden, daß die Gesellschaft cin solches Recht nicht hat. Es wird dort dem Staatssekretär vorgeworfen, daß er zu Gunsten der Gesellschaft ein— gegriffen habe. Vielleicht kann der Staatsfekretär uns neues Material hierüber mitteilen. Gestern abend stand in der Deutschen Tageszeitung‘ die Mitteilung, daß eine neue Sperre nördlich von er Lüderibucht unter günstigeren Bedingungen verhängt worden fei. Vielleicht gibt uns der Staatssekretär auch hierüber Auskunft. Wir sind der Meinung, daß neue Privilegien einer Gefellschaft nicht ju geben sind. Auch den Antrag, daß Sondervorrechte und Konzessionen über Landbesitz nicht einseitig von der Verwaltung verliehen werden, sondern vorher der Genehmigung des Bundesrats und des Reichstags bedürfen, wollen wir jetzt nicht wiederholen. Es ist nun ein wahres Diamantenfieber in Südwestafrika ausgebrochen. Es muß Sorge getragen werden, daß wir künftig mit rückfichtslofen Spekulationsmanövern verschont werden. Deshalb follten auch kleine Aktien nicht ausgegeben werden; es fehlte noch, daß jedes Dienst— mädchen oder jeder Berliner Schuljunge in Diamantenaktien machte. Es müßte für eine bessere Aufsicht durch den Reichskommiffar ge⸗ sorgt werden. Von einem Abbau der Diamanten im eigenen Betriebe des Reichs versprechen wir uns nichts, es könnte dahin kommen, daß wir noch etwas darauf legen müßten. Man hat sich nun darüber beschwert, daß nur große Berliner Gesellfchaften' den Nutzen von der Diamantengewinnung haben. Einer solchen Meinung widerspricht doch die Denkschrift, die zeigt, daß auch kleinere Schürfer beteiligt sind. Man muß sich wundern, daß die Leute in Lüderitzbucht an solchen falschen Behauptungen festhalten. Immer— bin würde die Diamantenpachtgesellschaft einen auffallend hoben Ge— winn aus der Diamantenverwertung erzielen, nämlich 80 des eingezahlten Aktienkapitals. Vielleicht teilt uns der Staatsfekretär mit, wie es kommt, daß die Gesellschaft einen so hohen Gewinn er— hält. Zum Diamantenverkauf ist in Berlin eine Regie, eine Art Zwangsverkaufsgesellschaft errichtet worden. Da ihr Vertrag demnächst abläuft, so ist die Frage der Weiterführung der Regie akut geworden. er Regiegedanke an sich ist ein vorzüglicher, vorteilhaft für den Fiskus, wie für die Schürfer. Man wirft der Regie vor, daß fie einen viel zu hehen Gewinn habe, sie gewinnt 5 og von 14 Millionen jährlich, nämlich 700 00 . Man ärgert sich darüber, daß ein Berliner Konsortium ohne Risiko ein so gutes Geschäft macht. Die Regie hat sich in den 9 Monaten ihres Bestehens gut bewährt, denn sie hat den Wert der Diamanten um 50 erhöht und damit auch den Anteil des Reichs. Demgegenüber verstehe ich nicht, wie man gegen die Einrichtung der Regie an sich seitens der Schürfer opponieren kann. Nur sollte in irgend einer Form für die Organisation der Schürfer Sorge getragen werden, damit sie zu einer geordneten Vertretung der Regie gegen⸗ über gelangen. Wie erklären sich nur die scharfen, heftigen Proteste in Süͤdwestafrika selbst gegen diese Diamantpolitik? Man steht ba vor einem Rätsel. Vielleicht ist ein Grund dafür in der mangelhaften, unzureichenden Information der Leute zu suchen. Es soll ja sogar nach unseren letzten Kommiffionsbeschlässen dem Bürgermeister Kreplin in Lüderitzbucht und dem Gouverneur ein Fackel— zug gebracht worden sein! Ich kann über alle diese Vorkommnisse nur unser lebhaftes Bedauern aussprechen. Den Leuten muß zur Ruhe und Besonnenheit geraten werden. Als uns in der Kommission die erften Diamanten gejeigt wurden, hatte man dafür wie früher bei dem Golde

Südwestafrika nur ein skeptisches Lächeln; jetzt denkt man anders rüber. Die Erträge aus den Diamanten könnten ja zur Tilgung er lden und Lasten der Kolonie verwendet werden; niemand

würde auch nur das Geringste dagegen einwenden dürfen. Aber bleibt ja alles im Lande; das Reich hat zunächst daraus gar keinen Gewinn. Um so unerklärlicher ist mir die Spposition der Be— slkerung. Es soll aus den Erträgen ein ganzes Eisenbahnnetz für ie Kolonie geschaffen werden. Das geplanke Bahnnetz hat unseren Feifall. Am meisten ist die Verstaatlichung der Skawibahn auf Dpposition gestoßen; auch wir können nicht sagen, daß das Reich Nbei ein gutes Geschäft macht; höchstens daß es möglich ist, die Schutztruppe etwas zu vermindern und dadurch einen kleinen Gewinn in machen. Auch für Südwestafrika gilt der Satz, daß nur in einster treuer Arbeit und unbedingter Pflichterfüllung die Voraus—

M pe 16

Staatssekretär des Reichskolonialamts Dernburg:

Meine Herren! Auf die Beschwerden, welche aus Südwestafrika über die Politik des Reichskolonialamts eingegangen sind, werde ich auch nicht mit einem Worte eingehen. Es hieße das die Wucht des Verdikts, welches dieses hohe Haus und seine Kommission aus⸗ gesprochen hat, nur abschwächen, wenn ich, der in dieser Angelegenheit Angeklagte, mich dazu äußern wollte. Ich werde auch nach keiner Richtung hin mit den Herren in Südwestafrika polemisieren, sondern mich im vesentlichen darauf beschränken, in Anlehnung an die Fragen, welche der Herr Vorredner an mich gestellt hat, einen kurzen und stizzenhaften Abriß derjenigen Maßnahmen zu geben, die das Reichs— kolonialamt getroffen hat, kurz und skizzenhaft deshalb, weil es sich um einen Komplex von Dingen handelt, welche in ihrer wirtschaft— lichen Tragweite von sehr großer Bedeutung, aber durchaus nicht ein— sich sind. Und wenn Sie deshalb die Frage stellen: weshalb sind diese S

iese Sachen in Südwestafrika zum großen Teil nicht gut verstanden

wo

orden, so haben Sie die Antwort: weil es sich um sehr schwierige

inge handelt, welche na ionalökonomisch vorgebildete Leute ver⸗— die auch in den allgemein kommerziellen und har

tichen Sachen Erfahrung haben.

Die Diamantenfunde, die im Frühjahr vorigen Jahres gemacht

1 haben die Verwaltung vor eine große Aufgabe gestellt, eine

Aufgabe, die deshalb so groß war, weil sich ja gar nicht voraussehen

2

23 9 2

sind ind,

ließ, welchen Umfang diese Sache annehmen würde. Ich sage Ihnen vollständig offen: ich bin selbst überaus überrascht worden durch die schnelle Entwicklung, die sie genommen hat. Ich bin hier nach einigen großen Prinzipien vorgegangen, die ich Ihnen hier wieder— holen will.

Das erste Prinzip war dies: wenn man koloniale Verzehrs⸗ und Verbrauchsgegenstände, welche jedermann in der Heimat verwenden kann und muß, fördern will, so muß man sie auch möglichst billig fördern und gestalten. Luxusgegenstände aber, welche nur ein sehr bestimmtes Publikum in der Welt haben und keine Konkurrenz ver— tragen können, muß man im Preise steigern, d. h. man muß sie monopolisieren.

Zweites Prinzip: solche Dinge, welche wenig Mühe beim Finden beanspruchen, aber großen Verdienst bringen, und bei deren Produktion weder eine besonders geistige Kraft noch große körperliche Arbeit notwendig ist, sind die gegebenen Steuerobjekt für den Fiskus.

Drittes Prinzip: wenn man solche Dinge besteuern will, so muß man gleichzeitig dafür sorgen, daß sie auch verkauft werden können; denn sonst, wenn man sie nicht verkaufen kann, kann man auch keine Steuern aus ihnen ziehen, und wenn man keinen Nutzen aus ihnen erzielt, kann man keine hohe Auflage machen.

Das ist in kurzem der Gedanke der Monopolisierung eines Luxus⸗ artikels: Verkaufsmöglichkeit im Interesse des Fiskus und der Förderer und damit Hochhaltung der Preise, um einen sehr hohen fiskalischen Nutzen herauszuziehen.

Nun hat, meine Herren, der Herr Abg. Erzberger den Wunsch ausgesprochen, alle diese vom Reichskolonialamt getroffenen Maß⸗ nahmen hätten zeitiger publiziert werden müssen, und hat be ont, daß die Diamantendenkschrift wohl eindrucksvoller gewesen wäre, wenn man sie zu einer früheren Frist herausgegeben hätte. Das will ich alles zugeben. Der Herr Abg. Erzberger hat aber ebenso gesagt, die letzte Verfügung, die hier abgedruckt ist, wäre vom Oktober 1908. Nun, meine Herren, jede dieser Verfügungen ist im Reichskolonialblatt abgedruckt worden, und nicht nur in der Presse, sondern auch im vorigen Jahre in der Budgetkommission behandelt worden. Eines Abends, als ich in diesem hohen Hause den Vorzug hatte, einen Vortrag über Südwestafrika zu halten, habe ich alles das schon skizziert, und ich muß sagen, wenn diejenigen, die die Sache geschäftlich angeht, die Diamantenproduzenten, aus den Publikationen, die ihnen zugegangen sind, aus den Verordnungen, die sie fühlen, nicht verstanden haben, was wir wollen, wird ihnen eine Denkschrift die Sache auch nicht klar machen können. (Sehr richtig! links) Wir kommen hier eben auf einen Treppenwitz. Im März 1908 sind die Vertreter der Lüderitzbuchter Interessenten hier gewesen, und alle und jede der Maß— nahmen, soviel sie auch angegriffen sind, sind mit ihnen damals be— sprochen worden. Sie waren im Reichskolonialamt. Man hat sie gefragt: habt ihr noch Wünsche? Ihre Wünsche sind in einem sehr weiten Umfange erfüllt worden. Sie sind bei der Regie ge⸗ wesen, und die Regie hat sie gefragt: habt ihr noch Wünsche? Darauf haben sie gesagt: das ist eine ausgezeichnete Ein⸗ richtung, wir ziehen die Antiregie zurück, und der Antiregie ist denn auch niemals ein Stein eingeliefert, noch weniger eine Mark bezahlt worden. Meine Herren, was soll nunmehr hinterher die ganze Kritik? Ich glaube, sie ist durch das Verdikt erledigt, welches damals die Interessenten selbst gegeben haben, und es hat sich in der Sache gar nichts geändert, als daß inzwischen der Appetit beim Essen gekommen ist, und sich noch mehr Leute in der Lüderitzbucht an— gesiedelt haben, die auch gern ein Stück aus dem Kuchen heraus— schneiden möchten, was ich ihnen gern gönnen würde, wenn nur genug Kuchen da wäre. (Heiterkeit)

Aber eine Maßnahme und das ist die Hauptsache ist damals zweifellos nicht verstanden worden, nämlich die Frage: wie weit geht die Sperre der Deutschen Kolonialgesellschaft für Süd— westafrika, hört sie am 31. März 1911 auf, und können wir dann in diesem Gebiete unserseits die Felder abstecken und uns dann aus diesen Gebieten bereichern, oder soll das nicht sein? Nun ist dazwischen dieser Prozeß gekommen. Die Deutsche Kolonialgesellschaft hat ge⸗ klagt auf Verleihung eines Feldes, der Fiskus hat widersprochen, und der Richter hat ein formell durchaus zulässiges Urteil abgegeben dahin: nein, die Kolonialgesellschaft hat ein dauerndes Recht aus iesen angemeldeten Feldern nicht. Nun will ich gleich der widersprechen, als ob es sich beim Fiskus irgendwie hätte darum handeln können, in ein schwebendes Verfahren einzugreifen. Verklagt war der Fiskus, d. h. das Reichskolonialamt, an letzter Stelle seine Spitze, und weshalb ich meinem Prozeßvertreter, dem Bezirksamt— mann in Lüderitzbucht, nicht eine Instruktion geben soll, wie er den Prozeß für mich führen soll, kann ich gar nicht verstehen. (Sehr richtig! links) Ich habe dem Gouverneur lediglich gesagt: willst du nicht diesen Widerspruch zurückziehen? Es ist nicht recht anständig, daß wir in einer Angelegenheit, wo wir eine andere Rechtsauffassung haben, eine Rechtsauffassung verteidigen, die wir nicht haben. ist die ganze Angelegenheit.

8 dog Ide

Das Nun, meine Herren, die Frage war bereits vorher erledigt, und

sie war erledigt auf Grund der Rechtsauffassung, welche das Reichs— 'lonialamt über diese Angelegenheit von jeher gehabt hat. Abg. Erzberger hat die Landkommission zitiert und die Be⸗

dort gefaßt worden sind, und da muß ich, um sehr deut—

lich zu sein, folgendes rekapitulieren. Die Deutsche Kolonialgesell⸗ schaft für Südwestafrika ist keine Konzessionsgesellschaft. Sie hat niemals vom Staat oder vom Reich eine Konzession erhalten. Sie hat per fas oder per nefas das will ich hier nicht entscheiden durch Verträge mit den Häuptlingen Privateigentum von ihnen ge⸗ kauft, genau so wie jetzt wieder einer von der Kolonial⸗ gesellschaft Privateigentum kaufen kann. Diese ihre Rechte sind die Grundlage gewesen zur Besitzergreifung von Lüderitz⸗ land, von Deutsch - Südwestafrika, zur Flaggenhissung. Seitens des Deutschen Reichs war aber von Anfang an bestätigt worden, daß die Erwerbungen des Lüderitz unter dem deutschen

t

Schutze D

. Ver

stehen. Das ist der erste Titel.

Diesen Titel haben wir hinterher verstärkt. Nun sagt der Herr Abg. Erzberger, es ist sehr bedauerlich, daß man dieser Gesellschaft so ungeheuere Rechte gegeben hat. Ich will gar nicht für die Gesellschaft eintreten, aber, meine Herren, wenn in der Landkommission vor zwei Jahren der Vorschlag gemacht worden wäre, die Kolonialgesellschaft will alles hergeben, nur die Namib möchte sie behalten, das wäre angenommen worden, einstimmig. (Heiterkeit und

Darauf gründet sich alles.

Zustimmung.) Von den Schätzen der Namib hat ja kein Mensch da⸗

mals etwas gewußt, und die Folge davon ist, daß man danach auch gar nicht sagen kann, daß wir einen großen Fehler begangen haben.

Meine Herren, auf Grund dieses Rechtstitels und des später ge⸗ schlossenen Schutz- und Freundschaftsvertrags mit den Kapitänen, der bereits von der Deutschen Reichsregierung durch Kapitäne von Kriegs—⸗ schiffen geschlossen worden, auf Grund der Anerkennungsurkunde, die der Gesellschaft ausgestellt worden ist, hat dieselbe späterhin eine Kaiserliche Verordnung erwirkt, nach welcher die Land- und Bergrechte der Gesellschaft zum Zweck der Eintragung in die Grundbücher und zur Anlegung von Bergbüchern aufgeboten werden sollten. Dies Aufgebot ist erfolgt vor den verschiedensten Gerichten, und das gegen⸗ wärtige Sperrgebiet ist durch Beschluß des Gerichts von Bethanien damals der Kolonialgesellschaft, sowohl was das Landrecht als was das Bergrecht angeht, ohne weiteres zugesprochen worden, da sich niemand gemeldet hat, der dagegen Einspruch erhoben hätte. Wahr— scheinlich war überhaupt noch niemand da. Ich glaube, daß zu dieser Zeit dieser Süden ebenso unbewohnt war, wie er es zum großen Teil heute noch ist.

Meine Herren, inzwischen ist eine Kaiserliche Bergverordnung im Jahre 1888 gemacht worden. Diese Kaiserliche Bergverordnung hat der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika das Bergregal für das gesamte deutsche Schutzgebiet, soweit es damals im Besitz oder unter der Schutzherrschaft des Deutschen Reichs war, zugesprochen. Im Jahre 1889 hat man vielleicht Bedenken bekommen, und es ist eine neue Kaiserliche erlassen worden. In di a dieses Gesetzes sind alle jenigen Landteile, in denen die Kolonialgesellschaft rechte hat. In letzteren ist ĩ Bergbau entweder selbst zu zu lassen.

Auch die Bergverordnung von 1905 hat an dieser gar nichts geändert, weil es auch da wieder heißt gefähr folgender —: diese Bergverordnung greift ch Platz für Gesellschaften, soweit sich aus dem Inhalt der Sonderberechtigu ein anderes nicht ergibt.

Hier aus dieser Sonderberechtigung ergab sich aber ein nämlich daß die Gesellschaft das ausschließliche Bergrecht he damit komme ich nun auf die Frage, die der Herr Abg. Erzberger an⸗ geschnitten hat: ist es denn nicht möglich, diese hier für den

zu sperren?

betreiben oder durch

Fiskus Meine Herren, was heißt das, sperren? Sperren ist doch gar kein Ausdruck, der in dem Gesetz vorkommt, nach § 93 der Bergverordnung kann der Fiskus j tzt Sonderberechtigungen erteilen. Die Sonderberechtigung kann er lich auch sich selbst erteilen; darüber ist ja gar Frage. Sie e ihm nur hier unter keinen Umständen etwas genützt. Erstens einmal hat die Kolonialgesellschaft ausdrücklich in dem iefwechsel vom 1. und 3. Februar 1908 auf Vermöõgensrechte überb nicht verzichtet. Sie würde also, wenn der Fiskus für sich gesperrt ür sich ausgebeutet hätte, das Recht gehabt haben, vom Fiskus das Erträgnis zu verlangen. Aber abgesehen davon: kann denn ein Fiskus, s Deutsche Reich es ist, nachdem er auf Treu und Glauben mit der Gesellschaft einen Vertrag geschlossen hat, eine solche Sperrklausel dazu benutzen, um die Gesellschaft ein für allemal ihres gesamten Besitzes zu berauben, sie vollständig zu expropriieren? Denn, meine Herren, darauf kommt es doch hinaus! (Sehr richtig) Wenn die Klausel so auszulegen wäre, daß man für den Fiskus sperren könnte, so würde man morgen das werksgebiet der Deutschen Kolonialgesellschaft für sperren können, und dann säße sie da auf dem Sand

Strand und hätte gar nichts. Das kann also

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26 solchen Klausel nicht sein, und das kann das Deutsche Reich unter Aufrecht⸗ erhaltung seiner eigenen Ehre und Würde nicht tun. (Sehr richtig!) Sperre vom Fiskus aus verfolgt, es war uns

haben wir mit der

gar keine privatrechtlichen Zwecke zunächst unwichtig, wer da abbaute; worauf es uns ankam, war, erstens, der Besitz nicht zersplittert würde, und zweitens, daß eine möglichst starke und sachverständige Gesellschaft hineinkäme, und ob wir nun die Deutsche Kolonialgesellschaft dazu nahmen, welche die Besitzerin des Grund und Bodens, also der Oberfläche ist und das ist auch nicht unwichtig für den Abbau —, und Besitzerin der Bergwerksrechte war, oder jemanden anders, der zufällig in dieses Land gekommen war, das konnte für den Fiskus nicht den Ausschlag geben, da war es paribus unter allen Umständen berechtigt, den zu nehmen, dem das Deutsche Reich diese Rechte seit 25 Jahren zuerkannt hatte. Ich frage Sie, meine Herren: wo sollten wir dann hinkommen? Wir leben doch alle in demselben Rechtsgebiet, das Bürgerliche Gesetzbuch gilt doch hier wie draußen, und wenn wir solche Sachen machen würden und auf Grund von Verordnungen den Leuten die Sachen unter der Hand wegkonfiszierten, ich glaube, das würde hier in unserem Deutschen Reichstage hohe Wellen schlagen, und wenn alle diejenigen, die in Deutschland etwas besitzen und zu verteidigen haben, rst einmal aufwachen würden und merken würden, was das alles ißt, dann würden mir die allergrößten Vorwürfe .

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gemacht werden, ß ich der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika etwas weggenommen hätte.

Aber, meine Herren, das ist gar keine Frage: die Maßnahme an sich ist zweckmäßig. Ich habe sie getroffen nach genauer Ueberlegung. Ich glaube auch nicht, daß der Fiskus besser gefahren wäre, wenn für ihn gesperrt worden wäre, denn 50 o/ vom Netto Artikels, der in hohen Werten verkauft werden kann, ist doch eine außerordentlich große Einnahme, und daß der Fiskus sich selbst mit dem Bergbau dort nicht bemengen soll, wissen wir ja alle. nächsten

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komme ich aber auf den sich auch darum gehandelt,

Nun Punkt. Es hat durch die Sperre dem deutschen Kapital dieses Gebiet zu erhalten und eine Agiotage aus⸗ zuschließen, die wir überall rechts links bereits heraus⸗ schießen sahen. Was war die Sachlage? Als ich aus Südwestafrika zurückkam, wurde mir mitgeteilt, daß der jetzige Bürgermeister von Lüderitzbucht die Gesellschaft Colmanskop mit kapländischem Kapital gegründet hatte, eine andere Gesellschaft war auch bereits dabei, sich umzuformen, rechts und links wurde die Agiotage betrieben. Habe ich dann nicht recht getan, das hier einer Gesellschaft zu geben, die überhaupt darauf verzichtet hat, ihre Aktien ins Publikum zu bringen, die Deutsche Diamantengesellschaft? Habe ich nicht recht getan, daß ich die Koloniale Bergbaugesellschaft veranlaßt habe, keine großen Gründungspläne zu hegen, sondern ihr Kapital mit 105 000 Mark um das Zehnfache zu verbessern und nicht in das Publikum zu tun? Das Minensyndikat, die Diamantengesellschaft, die Regiegesellschaft,