1910 / 26 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Jan 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichstag. 26. Sitzung vom 29. Januar 1910, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Beratung Etats für die Verwaltung des Reichsheeres.

Ueber den Anfang der Sitzung ist in der vorgestrigen mmer d. Bl. berichtet worden.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.): Man hat in diesen cn das hohe Lied von der Sparsamkeit gesungen. Wir wollen ab⸗ hien, was aus der berühmten Sparsamkeitskommission heraus⸗ nnen wird. Ich fürchte, es wird sehr wenig dabei kuskommen, da ein,. Ausgleich der ,, über die sionierung der , . zwischen dem Reichstag und dem egsminister in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. Hoffnung habe ich aber, daß die Stellenzulagenwirtschaft auf⸗ n' und daß die Zahl der Kommandanten vermindert werden wird. Force des Kommandanten in Glogau bestand darin, daß er auf sah, daß vor ihm Front gemacht wurde. Nachdem dieses untmachen aufgehört hat, ist der Posten eines Kommandanten über⸗ t vollständig überflüssig geworden. Ein ähnlicher Fall, nicht der ern von dem Abg. Erzberger . ist mir é dem Elsaß bekannt geworden; allerdings einen. so en Ueberschuß an Reisekostenentschädigung hatte der Offizier e nicht. Wir müssen auf Sparsamkeit drängen, und sei sie auch g so gering. Wir dürfen auch nicht blind sein gegen die Nachteile in rer Armee. (Zuruf rechts Auch der Abg. von Oldenburg wird hl der Ueberzeugung sein, daß uns das Wohl der Armee ebenso Herzen liegt wie ihm. Nur daraus erklärt sich ja. daß der 3 sich eine solche Behandlung von der Verwaltung allen läßzt. Sechsmal haben wir bereits, den Antrag, Milikärstrafrecht betreffend, gestellt. Wenigstens die heiendsten Mängel müßten doch nach dem Vorbild der Novelle zum silftrafgesetzbuch vorweg beseitigt werden. Wir verlangen eine iorm des Beschwerderechts. Statt das Beschwerderecht zu bermieren, hat der neue Kriegsminister es noch verschärft. Er ef sich dabei auf , , ne,, aber in seiner erfügung steht davon kein Wert, es wird einfach gesagt, die swäkete Anbringung der Beschwerde müsse auch bei Per⸗ nn des Beurlaubkenstandes als Ungehorsam bestraft werden. has ist ein Eingriff in die Kompetenz der Militãrgerichte. Es ist mglaublich, was alles als Vergehen gegen die Disziplin, als Un⸗ orfam angesehen wird. Ein Sergeant im Bereich des VII. Armee- rs wurde vom Oberkriegsgericht mit 43 Tagen Gefängnis bestraft, vel er bei einer Felddienstübung von seinem Gegner, einem Feld. bel, keine Weisung hatte entgegennehmen wollen. Ein Soldat ist kejen Ungehorsams bestraft worden, weil er sich einer Operation cht unterziehen wollte. Bei dem Fall des katholischen Unter⸗ von den Bonner Husaren hat sich sehr merkwürdiger⸗

stitutionellen Staates. Notwendig ist eine Reform des Intendantur— wesens und eine ümwandlung der kechtlichen Basis unseres militärischen Verwaltungswesenzs. Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Ober—⸗ kriegsgerichksrat pensioniert worden ist und nach 10 Jahren immer noch nicht erfahren hat, warum er hat gehen müssen. Wir brauchen auch Rechtsgarantien gegen die Bevorzugung einzelner Klassen. Der General von Einem hat sich ein grohes Verdienst dadurch er—⸗ worben, daß er sich gegen die Nobillsierung einzelner Regi⸗ menter ausgesprochen und sie als Gefahr bezeichnet hat. Wag ist nun aber feit jener Erklärung des Generals von Einem ge⸗ schehen? Im Militär⸗Wochenblatt ist zu lesen, daß eine Reihe von adligen Fähnrichen in Garderegimenter eingereiht worden sind. Bei der Aufnahme bürgerlicher Kommandeure ist man, wie es scheint, auf Widerstand gestoßen. Ich bedauere die abschwächende Erklärung des jetzigen Kriegsministers sehr. Früher hieß es, daß die Offiziere der ganzen preußischen Armee eine Familie bilden, nicht die eines Re⸗ giments. Die sogenannten nobilisterten Regimenter werden immer zahlreicher. Eine folche Nebilisierung darf in keiner Weise ge— duldet werden. Wenn der Dienst in Mörchingen ebenso gut ist, wie der in anderen Garnisonen, dann möge der Kriegsminister ein Garderegiment nach Forbach oder Mörchingen versetzen. Die Bevorzugung des Adels in den allerwichtigsten und. hervor⸗ ragendsten Stellen der Armee, insbesondere im Generalstabe, ist ja der wundeste Standpunkt, und der Kriegsminister wurde sehr scharf, als der Abg. Mugdan diefen Punkt gestern berührte. Ob einige Sberquartiermeister im Generalstabe bürgerlich sind, ändert daran nicht das geringste. Wir hoffen und n gern daß es dem neuen Kriegsminsster gelingen möchte, hier Rechtsgleichheit zu schaffen, daß das Protektionzwesen, ein gewisses Cliquewesen in der Armee endlich beseitigt werde. In der allgemeinen Durchbildung unseres Offizlerskorps sind noch ganz gewaltige Mängel zu beseitigen, wie Eine der letzten Amtshandlungen des leider zu früh verstorhenen bayerischen Generals von Endres, ein Erlaß über die wissen⸗ schaftliche Ausbildung des Offiziersaspirantenstandes, bezeugt, Die jetzige Ausbildung in den Fäaͤhnrichspressen kann und darf nur einen vorübergehenden Notbehelf darstellen. Auch bei der Kavallerie wird die zweijährige Dienstzeit kommen; ob diese Reform die Armeekosten verteuern wird, ist eine andere Frage. Wir legen das größte Gewicht darauf, daß auch die körperliche, namentlich die turnerische Ausbildung der deutschen Jugend ganz anders gepflegt, daß die körperliche Ausbildung des Soldaten bereits in der Schule begonnen wird. Frankreich, Rußland, Japan usw. haben in den letzten Jahren diesem Zweige der Ausbildung erhöhte Aufmerksamkeit zugewendet. Die Förderung der körperlichen Ausbildung ist auch hoch⸗ bedeutfam für die Volksgesundheit und -⸗Sittlichkeit überhaupt. Durch unsere Resolution haben wir einen Weg zur Erreichung dieses Zieles angedeutet. Unser Heer soll im besten Sinne des Wortes ein Volks⸗ heer sein; das ist nur möglich, wenn man sich an den leitenden Stellen des Heeres mit dem Volksempfinden nicht in Widerspruch setzt. Die Gerechtigkeit ist und bleibt die beste Stütze der militärischen Disziplin; in diesem Sinne bitten wir um neuerliche Annahme unseres

die haben keine extra Abzeichen bei sich, es muß angenommen werden, daß die Persönlichkeiten, die dort auf dem Marktplatz im Interesse der Streikenden sich hinstellten, und die Tätigkeit des Militärs, die darin bestand, Arbeitswillige durch den Ort hindurchzugeleiten, ich will mich sehr vorsichtig ausdrücken, daß das Persönlichkeiten waren, die mindestens mit den Streikenden besonders sympathisierten, also ist das, was ich sagte, durchaus richtig. Es ist dann von der Verhaftung einer Verkäuferin hier die Rede gewesen. Ich habe gesagt, daß keine weibliche Person verhaftet worden ist. Wie der Herr Abg. auseinandergesetzt hat, muß ein Zusammenstoß in den untersten Be⸗ fehlsstellen stattgehabt haben, der überhaupt nicht oben zur Kenntnis gekommen ist. Wenn der Unteroffizier jemand hat verhaften müssen, dann war es durchaus unrichtig, daß er die betreffende Person wieder hat laufen lassen, denn eine Verhaftung muß ausgetragen werden unter Umständen bis vor Gericht, ich bin daher gar nicht in der Lage, ju sagen, ob ein Unteroffizier wirklich ein Mädchen 5 Minuten in seine Obhut genommen hat. (Heiterkeit Ich kann nur sagen, das Mädchen ist nicht verhaftet worden, und zwar nenne ich das Datum des Berichts, es war am 3. September, es ist ausdrücklich gesagt worden, daß keine Frauen und keine Mädchen verhaftet worden sind. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Das ist tatsächlich nicht richtig!) Schließlich ist der Herr Abgeordnete auf die Episode zurückgekommen wegen des Verteilens der Flugblätter. Die Berichte lauten so, daß der Junge nicht verhaftet war, und daß der Offizier nachher den Mann gefragt hatte, warum er nicht geschossen hätte, worauf der Far richtig antwortete, obwohl in der Frage eine Verwunderung des Offiziers lag, Herr Leutnant, ich habe deshalb nicht geschossen, weil der Junge nicht vorher verhaftet worden war. (Stürmische Unruhe und Zurufe bei den Sozialdemokraten. Glocke des Präsidenten. Vizepräsident 8 Dr. Spahn: Ich bitte, doch die Zwischen⸗ rufe zu unterlassen. Das ist richtig Dann hat der Herr Abgeordnete gesagt, ein Hauptmann hätte einen ruhigen Bürger, der in seinem Garten gestanden hätte, mit Kerl angerufen. Das ist kein schöner Ausdruck, das gebe ich ohne weiteres zu, aber weshalb hat er den Mann aus seinem Garten heraus haben wollen? Der Fall ist mir sonst nicht näher bekannt, aber die Tatsache ist mir bekannt, daß aus den Gärten häufig mit Steinen auf die Arbeitswilligen geworfen wurde und nicht nur Schimpfworte, sondern auch Tätlichkeiten vor⸗ gekommen sind, infolgedessen hat sich der Offizier bewogen gefühlt, das sich zu verbitten, daß solche Persönlichkeiten, wenn Arbeitswillige vorbei geleitet wurden, noch in den Gärten verbleiben. Nun ist das

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Waren chi. ] fhiers Veith

13,50 Vorgehen gegen die Ordnungsmänner bemängelt worden. Ich habe

in keiner Weise in Abrede gestellt, daß gegen Ordnungsmänner vor⸗ gegangen ist; ich habe nur erklärt: gegen Ordnungsmänner ist die Truppe nur dann vorgegangen, wenn die Ordnungsmänner ihren so⸗

genannten Ordnungsdienst in unmittelbarer Nähe der Truppe in

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17,50 16,50 16,00 16,00 16,40 15,70 15,20 15,70 14,40 185,40 15,60 15,20

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14,80 ( Antrages wegen Reform des Militärstrafrechts. Bayerischer Bevollmächtigter zum Bundesrat, General major Freiherr von Gebfattet: Der Vorredner hat gesagt, er müsse auf Fälle zu sprechen kommen, die auch in Bayern in neuerer Zeit besonders hervor⸗ getreten . auf die Mißhandlungen von jüngeren Soldaten durch altere. as , ganz . daß solche Mißhandlungen in . 1 . i men ,,. J i g, r de. n e, Weise vornahmen, sodaß es gegen das Ansehen und die folche Anklagen erhebt, hat er auch den Beweis zu liefern. Zuruf Würde der Truppen war. Es ist eine eigentümliche Erfahrung, die des Abg. ller⸗Meiningen. Entschuldigen Sie, Sie haben jetzt die Fübrer aller Grade dort gemacht haben, daß, wenn die Ordnungs⸗ e, ,, . ö. . 1 aun fn männer ihre weißen Binden abnahmen und verschwanden, erst dann zwei Minuten sprechen lassen. Er hat diesen Beweis nicht zu führen Ruhe ei ane nne w Sori aa, „ncht und hat dag auch nicht in der bavctischen Kawnnler getan. Ruhe . Kaute Zurufe von den ue, bn, n . Der . Müller Meiningen hat am 16. Dezember 1909, nach . ö Erneute andauernde Zurufe iwvon den Sozial⸗ eh demokraten.

einem r bedauerlichen Angriff auf die n Armee, Weiterhin muß ich in Abrede stellen, daß verschiedene Leute zmit

dort erklãrt: eine Erscheinung ist es, die mich vor allem nötigt, hier wenigstens ein Kapitel ganz kur; an einem einzigen Fall Fußtritten oder Fäusten behandelt worden seien. Das wird auf das allerbestimmteste in Abrede gestellt. Es hat niemand einen Ver⸗

zu behandeln, das ist die Erscheinung, daß das norddeutsche raffinierteste Syftem der Mißhandlung auch bei uns einzureißen droht. Das ist e ; z 1 4. ; ungefähr das Gegenteil von dem, was er heute sagte. Der hafteten anders körperlich berührt, als daß er, dem Gesetze entsprechend, 32 j hat i . gr 3 , . die Hand auf ibn gelegt und ihn für verhaftet erklärt hat. Es würde en Beweis dadurch zu erbringen gedacht, daß er einen Fa E zT mli Kit se . i j

; . , 85. uch eine Erbärmlichkeit sein, wenn man einen Verhafteten nachher schilderte und zum Schluß sagte, die Sache ging in üblicher Weise auch sätzandeln wollte. Der enl ge, der verh n ,. r . gegenüber den mißhandelnden Unteroffizieren aus, weil der Nachweis noch mißhandeln wollte. Derienige, der ver aftet ist, steht unter dem für die gemeine Schinderei nicht genügend erbracht werden konnte. Schutze dessen, der ibn verhaftet hat. Alles andere stelle ich bestimmt Ich leugne 3 daß solche Sachen in der Armee vorkommen, sie sind in Abrede. fehr bedauerlich, sie werden untersucht und werden bestraft. Aber ich . J . Ma; ?

n , . te . 1 Der Herr Abgeordnete hat mich nachher auf meine Pflicht auf— leugne, daß diese Mißhandlungen in neuerer Zeit sich gehäuft haben, D J g ch t i . . . . . ch die und bitte um den Beweis, wenn Sie glauben, das Gegenteil iu merksam gemacht. Ich ann ihm sagen: meine Pflicht ist die, wissen. Dankbar bin ich dem Abg. Müller-Meiningen, daß er Ordnung zu halten! Wenn er darauf hinauskommt, es als meine so e, . , . anger . hat. Markt Pflicht zu bezeichnen, daß eine Antwort auf jene Depesche hätte erteilt

. 8 2 e 4 . . *. 3 ' h 966 ö ö ö.

9. ö achle 86 s ist nicht richtig daß auf dem e, , werden müssen, so erkläre ich: ich sehe meine Pflicht weiterhin darin, daß

platz in Hettstedt Streikende gestanden hätten, als das Militãr , hen lach f erkenn Sachlich ab bereits alle 1 * . ** z . ö J * 2 * 3 9 9 or do 8 B ABer . dereits

requiriert wurde. Ebenso ist es nicht richtig, wie der Kriegsminister die Beschwerden sa lich erledigt werden. Sachlich aber warebereits a es

bei der ,, ,. über unsere Interpellation, betreffend die Mans erledigt, was an den kommandierenden General herangetragen wurde.

5 NM 9 * 8 2 s⸗ . 2. ins T . ct 5 2 * 2

felder Vorgänge, behauptete, daß kein Dienstmädchen oder keine Frau Infolgedessen war um so weniger Veranlassung zu einer Antwort

Kier , Cöange ett fich lernen cht amn gn Dlenst 3nd .

erhaftet worden sei. 5 ande n sich a erd ings ni um ein Dienst⸗ vorhanden. Der kommandierende General wußte ja auch gar nicht,

mädchen, sondern um eine Verkäuferin, die zuerst die Aufforderung n n, mn, . nr e.

pickt!“ Kalt gl Maul, du Breckschrein i. und auf ihre Grwiderung:? wer eigentlich die „Streitleitung, Sachse' war; da brauchte er auch

„Du Rotzjungel“ für verhaftet erklärt und abgeführt wurde. Leider keine Antwort zu erteilen.

; 279 z 5 j K seg ni 8 66 sas ö 5 kann ich das Mädchen nicht auf den Tisch des Dauses niederlegen Ich glaube, damit ist diese Nachlese von Mansfeld wohl: genügend (Heiterkeit), ich kann aber versichern, daß der Arm des Mädchens, an erledigt. (Zurufe von den Sozialdemokraten.) dem sie der Unteroffizier ergriffen hatte, ganz blau ausgesehen hat. ö ke. ih . ; Daß der Leutnant in Kelbra dem Soldaten, vor dem der Der Herr Abgeordnete Dr. Müller⸗Meiningen ist in seiner Hh en r. 3 enen rern n gat: . längeren Rede zunächst eingegangen auf die Verfügung wegen Aende⸗ Sie doch! alte ich vollstandig aufrecht. Ein Bürger, der im 8 Meß . 8 z e,, n,

8 . ; rung der Beschwerdeordnung und hat erklärt, irgendein Militä Vorgarten seines Hauses stand, wurde mit dem Kommando einez . ; h ö. 6 . . kitit n Hauptmanns: „Schafft den Kerl in sein Haus hinein!“ regaliert. Auch gericht habe die Entscheidung getroffen, daß! die Verletzung der ö ö 616 —ͤ . . r , . die Ordnungsmänner sind mit Fußtritten behandelt und ihnen die Fristen auch als Ungehorsam anzusehen sei. Die Entscheidung det . , . , 2 6 . , Reichsmilitärgerichts, die also für uns doch eine gewisse Beachtung as geringste für die Notwendigkeit der Heranziehung des Militärs; . 8 dahin, daß e n, w 3 ö nr er. ahin, daß Zuwiderhandlungen lle Gebo mit 9. Gendarmen wäre man autzgekommen. Der Kriege. , . 3 ; e, ,, , . alle an minister hat natürlich für feine Rede das Loh der Scharfmacherprest und Verbote der Dienstvorschrift grundsätzlich als Ungehorsam an—⸗ eingeheimst. (Der Präsident erklärt diese Ausführungen für nicht zusehen sind. Infolgedessen das muß ich wiederholen war die zur Sache gehörig.) Auch das Ausbleiben von Beschwerden ist Verletzung dieser Fristen nach dem Militärgesetz als Ungehorsam zu abfolut kein Gegenbeweis gegen meine Behauptungen. Die Depesche n n nn. ; g =

Deg 3 ,, , , de bestrafen und dies auch auf den Beurlaubtenstand auszudehnen. Es blieb mir nichts anderes übrig, als dies dem Beurlaubtenstande zur Kenntnis zu bringen. Ich wiederhole: es ist in der Verfügung nichts anderes enthalten, als daß tatsächlich geltendes Recht weiter mitgeteilt worden ist.

Der Herr Abgeordnete hat hier dann einzelne gerichtliche Urteile und Vorkommnisse, die vielleicht noch der Erledigung harren, mit— geteilt. Ich frage: warum? Es ist unmöglich, daß man jede Einzel⸗ beit hier von meinem Standpunkt aus zur Stelle haben kann.

an den kommandjerenden eneral in Magdeburg wegen Verbots

der weißen Armbinden der Ordnungsmänner und unberechtigter Warum wird ein derartiger Fall vorgetragen? Doch wahrscheinlich nur deshalb, damit eine genügende Auskunft darüber erteilt wird!

Verhaftung derselben war, unterschrieben, „Die Streikleitung Sachse n. Wenn eine solche Unterschrift schon . um 8 Ich kann anheimstellen, wenn solche Fälle hier erwähnt werden sollen, sie mir in irgend einer Weise sei es in Ihrer Presse oder auf

die Depesche nicht zu beantworten, ist das nicht eine dtißachtung? Herr Kriegsminister, was halten Sie in solchen m eigentlich einem anderen Wege vorher zur Kenntnis zu bringen sonst ist ei unmöglich, darauf zu antworten. Ich

für Ihre Pflicht? Auf eine im anständigen Tone gehaltene Depesche f Dann ist noch zurückgegriffen worden auf den Fall Veith.

gehört sich eine anständige Antwort. In einem Falle, wie dem vor⸗

liegenden haben die betreffenden Instanzen die verfluchte Pflicht und will feststellen, daß in diesem Bonner Fall der Zusammenstoß mit dem Einjährigen Veith in keiner Weise damit jusammenhing, daß er

Schuldigkeit zu antworten wir protestieren dagegen, und ich, bitte den

Kriegsminister, in seinem Ressort darauf ju dringen, daß die Bürger etwa die Satisfaktion verweigert hätte, und in keiner Weise damit, daß der Mann katholisch war; das hat den jungen Leuten bimmel⸗

eine anständige Behandlung erfahren. Preußischer Kriegsminister, General von Heeringen:

weit ferngelegen. Es war einfach eine sehr törichte Entwicklung aus

früheren Neckereien beim Baden.

Ich muß zunächst dem Herrn Abg. Sachse gleich antworten, der Es ist weiter gesagt worden, daß es sehr bedauerlich gewesen sei

eie das Zentrum diesmal gänzlich ausgeschwiegen. Welche politischen zrände mag es für diese Haltung anzuführen haben? In der Presse onnte es fich in seiner Entrüstung über den Fall gar nicht mug tun. Der Fall. hat aber eine vom rechtlichen ztandpunkte ganz beträchtliche Tragweite. Das Bedenkliche ist Freisprechung der Uebeltäter. Veith soll nicht gewußt leben, wer ihn eigentlich geschlagen hat. Darum handelt göfich aber überhaupt nicht, sondern um die anderen sehr schweren Delikte, die hier in Betracht kommen, um gemeinsamen Hausfriedensbruch Ind Gehorsamsverweigerung, Beleidigung, Zusammenrottung und sitlichen Angriff . einen Vorgesetzten, worauf bekanntlich die

8

Tilsit .

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15,00

15,20 1600 17,20 17,00 16,50 15,80 15,50 16,30

15,50 15.726 . 15.50 1. ; 16,30 ; 1 . 5 17,50 16.30 16,90 16, 00 16,560 15.50 16, S6 1576 1446 15.40 16 600 1526

16,00

15,40 15,50 15,60 15,70 14,80 16,00 16,00 15,70 14560 15,00 18,00 18,00 17,50 16,50 17,50 16,50 17,00 16,00 16,00 15,50 16,80 15,30 15,70 17,40 17,00 17,40 16,80 16,00 15,90 15,40 15,20 15,B 70 15,60 16,00 17,25 16,00 16,00 17,40 17,00

1

2 8

mngeheuerliche Strafe von wenigstens 5 Jahren Gefängnis steht. s fällt uns nicht ein, diese drakonische Strafe angewendet ä verlangen, wir verlangen im Gegenteil, daß solche dra⸗ snischen Strafen aus dem Militärstrafgesetzbuch entfernt werden. . befremdlich war die Zusammensetzung des Gerichts. Der orsttzende war ein Graf, alter Herr, der Saxo-⸗Borussen in Heidel⸗ serg, der zweite Bessitzer ein Erbprinz, Inhaber der Korps chleife er“ Borussia in Bonn. Den gesetzlichen Formen wird ja siese Zusammensetzung entsprochen haben, aber der natürliche Rechtsinstinkt hätte eine solche Zusammensetzung verhindern müssen. Ein Uebel der preußischen Armee hat guch bedenklich nach Bayern ibergegriffen, nämlich jene Art feigster Mißhandlung von Soldaten surch ihre eigenen Kameraden. An einem , Tage wurden bei nein einzigen Kriegsgericht in Cöln drei solcher Fälle abgeurteilt. Von einer Bestrafung von Vorgesetzten wegen mangelnder Kontrolle st in solchen Fällen nie die Rede gewesen. Es müßte mit Fößter Strenge gegen solche Vorgesetzte e , werden. Nan hat das Empfinden, daß an ziemlich hohen Stellen und teil⸗ veife bei der Militärjustiz das volle Bewußtsein von der ganzen Riedertracht sJolcher Mißhandlungen fehlt, daß man solche Falle zemäntelt. Die Rechtsanwendung zwischen ausländischen und deutschen Herichten ist eine sehr verschiedene. In Frankreich mußte ein Ritt⸗ neister, der einen Soldaten einen Dummkopf genannt und ihm einen Schlag mit der Reitpeitsche gegeben hatte, vor der Front um Ent⸗ buldigung bitten und erhielt außerdem noch 14 Tage Arrest. In Italien erhielt ein Offizier wegen zweier Ohbrfeigen, die er einem sntergebenen gegeben hatte, 3 Monate Militärgefängnis. Machen Sie es wie dort, und in 5 Jahren werden bei uns solche Fälle ver⸗ winden, Herr Kriegsminister Es kommt vor, daß Juden schon bei dem Vorbereikungsunterricht zum Reserveoffizier lediglich uz konfessionellen Gründen zurückgewiesen werden. Ich werde Material dem Kriegsminister überreichen. Von einem Unfug kann man bei, den Duellen allerdings sprechen. Die Chrengerichte dehnen ihre Kompetenz in unerlaubter Weise aus. Der Fall des Redakteurs des Hamburger Fremden⸗Blattes, den der Abg. Erzberger bereits erwähnt hatte, ist hierfür tępisch. Anstatt, daß die Sache vor den Strafrichter kam, maßte sich das ährengericht ein Einmischen an gegen einen Mann, der gar nicht bor sein Forum gehörte. Auch die Blankenburger Affäre ist durch nie Erklärung des Kriegsministers nicht aus der Welt geschafft worden. ‚Das Erforderliche ist in strengem Umfange veranlaßt worden“, sagte der Minifter. Ja, was denn? Wer ist denn eigentlich zur Verantworküng gezogen worden? Die Deutsche Juristen- Zeitung, ein unbefangenes Blatt, brachte einen Artikel des Justizrats Strantz iber denfelben Fall, worin dieser den verschrobenen Ehrbegriff · geihelt. Wie lange will die Militärverwaltung solche mittelalterlichen Dinge straflosß lassen? Es handelt sich um eine Anstiftung zu einem Ver⸗ gehen durch eine vorgesetzte Behörde. Nicht diejenigen sind zu rerurteilen, die unter dem moralischen Druck handeln, sondern die ein solches System aufgestellt haben. Dann müßte mit dem unglaublichen Bureaukratismus, beim Militär aufgeräumt werden. Ein Reserveunteroffizier Steckner in Glogau wurde wegen eines Verstoßes gegen die „militärische Adreßordnung“ zu zwei Lagen Mittelarrest verurteilt, und das wegen einer rein sormalistischen Lappalie! Eine Reform des Ehrengerichtsver⸗ fahrens wäre eine der ersten Aufgaben des neuen Kriegs— ministers. Aus dem ursprünglichen demokratischen Ehrengericht

6 ist geradezu eine Handschelle für die Offiziere geworden. Kaiserliches Statistisches Amt. Dies Verfahren wird auch bei politischen Verfehlungen angewendet

van der Borght. und die Kritik an militärischen ,, in unglaublicher Weise

beschränkt. Die Folge ist, daß jetzt viele Offiziere auf das . der

Uniform verzichten. Das nützt ihnen aber nichts, denn der Kriegs—⸗ minister hat ja gesagt, daß die Offiziere erst die Suppe ausessen nüssen. Die Effi suchen in einer Reihe von Fällen die Ent⸗ laffung nach. Der bayerische Kriegsminister hat sich in lovaler Weise damit einverstanden erklärt, da solchen Offizieren öffentlich bestätigt werden soll, daß sie auf ihr Ersuchen den Abschied erhalten gu ncperm die Macht“ Les Milltärkabinctts wird sich auch der gegenwärtige Kriegsminister nicht täuschen. Das Militãrkabinett muß inter das Kriegsministerlum, nicht daneben gestellt werden. Das Schlimme ist, daß man die Armee heute noch ls ein rein perfönliches Instrument in der Hand eines autokratischen herrschers ue ls Der Dffizier ist Beamter, Mitglied eines kon—

* a 8 * 8

15,40 1400 15,00 16,50 14,80 15,20 15,80 15,50 14,90

15,00 15,40 1420 15,60 15,60 15,20 14,40

1520 14,00 14,80 15,20 14,80 15,20 15,60 15,50 14,90

14ꝓ50 15,20 13,70 15,20 15,50

3131111 1LISISIIII1

Trebnitz Breslau .. ö Brieg * . * * Neusalz a. D.. Sagan Jauer. 2 deobschũtz ö 3 ö . . . . Filenburg Erfurt 6. Kiel 1695 Goslar 1556 Vüneburg 1556 Daderborn 1456 Fulda. 15065 gien; . 15356 Neuß . 5 , , 163 Straubing. 5 Mindelheim. 163 16,50

Meißen ,,,, g inn 1 . Bautzen. ö Reutlingen. 15,60 Rottweil. 1h. Urach. 14416 Heidenheim. aehn Ravensburg. 143770 Saulgau. 1566 m 1h. 6 Bruchsal. 16.55 Rostock 14660 15.60 16,70 16,20

17,50 17,00 16,00 1700 16,00 15,50 15.09 15,50 14,50 15,80 14,70 15,40 16,90 16,70 16,40

15,60 15,16 143836

15,14 15,00 15.40 16,75 15,00 15,60 16,70

16,40

1600 15.57 1550 1566 15355

1520

de

d Tro de & *.

de . =*

1647 15 86

15,00 14,382 15,37 15,24 15,47

1558 15576

16,58 15,48 14,98 1493 16.03 15,13 15,26 15,48

1618 1572

d .

148 775 11 326

de deo N œ, e e de d de

S*. Sd d dd.

Waren ; Braunschweig . Altenburg Arnstadt .

326 16530 1649 22.1. Bemerkungen. Dle verkaufte Menge wird auf volle Doppeljentner und der Verkaufgwert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Gin liegender Strich (— in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekom nen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt

ja eine Neuauflage der neulich schon erledigten Mansfelder Inter⸗ pellation hat eintreten lassen. Er bat zunächst behauptet, daß es nicht richtig wäre, daß am 22. Oktober 2 Uhr 45 Nachmittags in Hettstädt eine große Volksmasse auf dem Marktplatz gewesen sei, die erst nach zweimaligem Trommeln und dann nur jögernd auseinander— ging, sodaß es wirklich, wie man sagt, auf Haaresbreite stand, daß ein Zusammenstoß zwischen dem Militär und dem dortigen Volke ein⸗ getreten wäre. Das ist eine Tatsache, die kann nicht aus der Welt geschafft werden, sie steht nicht nur in allen Zeitungen, sie stebt auch in allen Berichten darüber. Ob das Streikende waren oder nicht,