1910 / 26 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Jan 1910 18:00:01 GMT) scan diff

loꝛoro) l olsen Hꝛsg Zer gisch Maerkische Jnnustrie · Gesellschaft. Vereinigte Faßfabriken .

Die Aktionäre werd ierd ies jãhri y . ? erden hierdurch zur diesjährigen Aktien⸗Gefelschaft. An Gebäudekonto:

ordentlichen Generalversammlung auf Montag, den 14. März 1910, Bormittags n ühr, Nachdem die Generalbersammlung vom 29. De⸗ Wohn, und,

in das Geschäftslokal der Gesellschaft dahier ergebenst zember v. Is. die Serabsetzung des Grund⸗ eingeladen. kapitals heschlossen hat und dieser Beschluß in daz, . Patent- und Waren zeichenkonto 23 Tagesorduung:; Handelsregister eingetragen ist, fordern wir die Zugang 1909 I) Vorlage der Bilanz vom 31. Dezember 1909 Gläubiger unserer Gesellschaft gemäß 5 289 und der Gewinn- und Verlustrechnung nebst S.-G. B. hierdurch auf, ihre Ansprüche anzumelden. 153155 Berichten sowie Entlastung des Vorstands und * Caffe, ben 19. Januar 1910. ĩ * ö i ,. an e Der Vorstand. ; ö 1 2) Festsetzung der Dividende für 1909. 9I666 J - f g I6os] 2343 02 51 215 62

3) Wahlen zum Auffichtsrat. ö . e,. . ; 4 Wahl der Bilanzprüfungskommission für das Deutsch Oftafrikanische . . von A I zos ] 6 3 5 er Li Plantagengesellschaft. ne . 30, 1 404 6

e. Jahr. Die zur Ausübung des Stimmrechts in der Ver— u er. . Utensilienkonto 73775 5 sammlung nach 5 21 der Statuten erforderliche In Gemäßheit des Beschlusses der Generalver⸗ Zugang 1909 r , Winterlegung der Aktien kann geschehen, bei der sammlung der Deutsch Ostafrikanischen Plantagen⸗

Deutschen Bauk in Berlin und deren Filialen, gesellschaft vam 12. November 1997 zwwerden die bei der Bergisch Märkischen Bank in Eiber. Aktionäre unserer Gesellschaft, welche ihre Aktien

feld und deren Filialen und bei der Gefellschaft behufs Abstempelung von 1000 auf 2600 4 in Barmen. bisher nicht eingereicht haben, hiermit aufgefordert,

Barmen, den 29. Januar 1910. die Einreichung an das Bureau der Gesellschaft,

ö 28 am 1. Dezember 1909. . S e ch st E B e i La g e zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1910.

M 26. Berlin, Montag, den 31. Januar —— —— —— ö Sffentlicher Anzeiger —2 3 *

2. Aufgebote, st⸗ s dergl. . ufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. derg , Freis für den Raum einer 4 gespaltenen Petitzeile 30 9.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 9. Bankausweise

4. Verlosung ꝛe. von Wertpapieren. wa 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

9 . . 1 gasseę Die Kündigung muß schriftlich bewirkt werden. Die Auszahlung der Kapitalbeträge erfolgt, soweit nichts 5 Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. anderes n n, ist, in barem Gelde. Die Grundzüge der Bedingungen für die Rentendarlehen find

von der Anstalt festzustellen; die Grundzüge bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und sind von derselben genehmigt worden. Von der Aufsichtsbehörde ist verordnet worden, daß die Renten derart ein⸗ getragen werden müssen, daß sie allen Hypotheken, Grundschulden und dergleichen vorgehen, daß das hinaus⸗ zugebende Kapital H0 o / O desjenigen Wertes nicht übersteigen darf, welchen das Grundstück vor Ausführung der Melioration besitzt, und daß die Rentengeschäfte sich auf diejenigen Zwecke zu beschränken haben, welche oben unter 2a genannt sind; Geschäfte zu den oben unter 2h und * genannten Zwecken dürfen nur unter . des Fürstlichen Regierungekommissars abgeschlossen werden. Bis zur Höhe der von ihr in Bemäßheit ieser Bestimmungen gewährten Kapitalbeträge gibt die Anstalt auf den Inhaber lautende

Ao ao Abschreibung von 22 173 4o 1 J 210 . Prospekt. Effektenkonto 39 0090 4M 3 pr. Konsols . 28 1955 85 I 16 000 000 4 oso Hypothekenpfandbriefe, Reihe I,

Guthaben bei Banken und Bankiers 259 630 98 Reichsbankgirokonto 5 49376 unverlosbar, bis 1. April 1915 unkündbar, der

ö. , Mitteldeutschen Bodenkredit-Anstalt in Greiz.

Der Vorstand. Berlin We, Frobenstraße 2, bis zum 39. Aprii 5 , 0 erte hmen. CG nen diejenigen Aktionäre, , ge,. 3 oel 33 loꝛz ad wesche innerhalb der bestimmten Frist ihre Aktien Phsellont... 22 81104 ͤ t natßzheit dieser Bestim! 1h gibt die Anf . hal Debitorenkonto 451 23828 Die Mitteldeutsche Bodenkredit⸗Anstalt ist auf Grund notarieller Verhandlung am 7. No verzinsliche Schuldverschreibungen Grundrentenbriefe aus. Die Bestimmungen über die Ausgabe von vember 1895 als Aktiengesellschaft errichtet und am 23. November 1895 in das Handelsregister des Fürft, Pöpothekenpfandhriefen finden auf die Grundrentenbriefe sinngemäße Anwendung. Außerdem ist nach 5 45 lichen Amtsgerichts in Greiz eingetragen worden. Abf. 2 des Gesellschaftsvertrags auf jedem Grundrentenbriefe, foweit nicht 5 53 des Hypothekenbankgefetzes

Wir machen hierdurch bekannt, daß laut notariell nicht eingereicht haben, um die Abstempelung vor⸗ ; ö 565 30

stattgefundener Auslosung unserer Teilschuld⸗ zunehmen, wird gemäß 3 250 des Handelsgesetzbuchs . verschreibungen J. und II. Emission die folgenden verfahren. 6 i , 8 161934 i i fi sei st itgli 261 32735 hre Dauer ist auf 100 Jahre, gerechnet vom Tage der landesherrlichen Genehmigung ab, Anwendung zu finden hat, von einem vom Äufsichtsrat aus feiner Mitte zu bestimmenden Mitgliede durch

Nummern gezogen worden sind: 2. L. Emission A cMο0 ige Anleihe v. E. Oft. E892:

197 228 272 392 516 559 588 625 626 641 662 716 736 796 811 882 à Æ 500.

Restanten: 236 873 839.

b. IH. Emission 41 Mυηe ige Auleihe v. 30. Mai 1962:

Lit. A 12 150 370 451 533 599 à 1000. 4.

Lit. He 617 677 725 729 914 1042 1046 1094 1189 1405 1445 1479 1497 1541 3 500 Y.

Restauten: 810.

Die Auszahlung der sub a genannten Nummern à EGO o erfolgt unter Rückgabe der Stücke vom L. Oktober d. J. ab, diejenige der sup b ver- zeichneten Stücke à EO2 υ— vom 1. Juli d. . ab bei der Allgemeinen Deutschen Eredit— Anstalt, Abtheilung Dresden, Dresden, Alt— markt 16, oder bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft, Berlin W. ;

Dresden, den 25. Januar 1910.

Dresdner Gardinen- und Spitzen⸗ Manufactur Actiengesellschaft.

Georg Marwitz.

92931 —— 9 7 2 Kalliope Musiktuerke

Aktiengesellschaft, Leipzig.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, den 22. Februar 1910, Nachmittags 35 Uhr, in den Geschäftsräumen der Allgemeinen Deutschen Kredit Anstalt zu Leipzig Brühl 7577, stattfindenden ordentlichen General versammlung eingeladen.

Zur Teilnahme an der Generalversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche gemäß § 24 des Statuts ihre Aktien spätestens am zweiten Tage vor dem Tage der Generalversamm⸗ lung, diesen mitgerechnet, bei der Gesellschafts—⸗ kasse, Bitterfelderstraße 1, in Leipzig oder bei der Allgemeinen Deutschen Kredit- Anstalt in Leipzig oder bei der Allgemeinen Deutschen Kredit⸗ Anstalt Abteilung Dresden oder bei einem

totar bis nach Abhaltung der Generalversammlung zwecks Teilnahme an derselben hinterlegen und die von der Hinterlegungsstelle ausgestellten Bescheini⸗ gungen dem die Präsenzliste führenden Notar vorzeigen.

Der Geschäftsbericht sowie die Bilanz nebst Ge— winn- und Verlustkonto liegen vom 1. Februar 1910 ab, in den Geschäftsräumen unserer Fabrik in Leipzig, Bitterfelderstraße 1, zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus.

Tagesordnung:

I) Vorlegung des Geschäftsberichts und des Rech— nungsabschlusses für das Jahr 1909 mit den entsprechenden Erklärungen des Aufsichtsrats hierüher und Beschlußfassung über Genehmigung des Rechnungsabschlusses.

2) Erteilung der Entlastung an den Aufsichtsrat und den Vorstand der Gesellschaft sowie an den ausgeschiedenen Direktor, Herrn Richard Bock.

3) Beschlußfassung über die in Vorschlag gebrachte Verteilung des Gewinns.

) Wahlen zum Aufsichtsrat.

Leipzig, den 28. Januar 1910.

Kalliope Mufsikwerke Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat.

de Liagre, Vorsitzender. l

Nummern der Attien, die noch einzureichen sind: 113 177 183 184 213 214 250 251 268 290 415 446 557 589 600 628 766 821 943 946 9g47 948 1107 1112 1307 1340 1457 1517 1518 1519 1544 1545 1567 1568 1642 1648 1688 1639 1917 1959.

Berlin, den 26. Januar 1910. Deutsch⸗Ostafrikanische Plantagengesellschaft. . Lange. Rady. 92557 w Aktiengesellschaft für landmirtschaftliche KMaschinen vormals Gehrüder Buxrhaum,

Würzhurg.

1 Die Generalversaminlung vom 22. Dezember 1909 hat beschlossen, zum Zwecke der Beseitigung der Unterbilanz sowie zu Abschreibungen das Grund⸗ kapital unserer Gesellschaft durch Zu sammenlegung von je 10 Aktien zu einer von S6 1250 O00, auf t 125 009, herabzusetzen, und mit der Aus—⸗ führung dieses Beschlusses den Auffichtsrat betraut.

2) In Ausführung dieses Auftrages fordern wir unsere Aktionäre nunmehr auf, in der Zeit vom 1. 15. Februar er. ihre Aktien nebst Gewinn⸗ anteilscheinen pro 1909/10 u. ff. und Erneuerungs⸗ schein mit doppelt angefertigtem, arithmetisch geordnetem Nummernverzeichnis in der Zeit vom 1. bis 15. Fe⸗ bruar zur Zusammenlegung

in Würzburg bei der Bayerischen Bank für

Handel und Industrie, Zweigniederlassung Wüiirzburg,

in München bei der Bayerischen Bank für

Sandel und Industrie,

in Essen bei dem Essener Bankverein während der bei jeder Stelle üblichen Geschäfts⸗ stunden gegen Empfangsschein einzureichen.

3) Von den eingereichten Aktien werden neun Stück von der Gesellschaft zurückbehalten und vernichtet, während jede zehnte Aktie mit dem Stempel

„Gültig geblieben auf Grund Generalver—

sammlungsbeschlusses vom 22. Dezember 19609. versehen den Einreichern zurückgegeben wird.

4 Insoweit sich bei der Einreichung von Aktien durch zehn nicht teilbare Beträge ergeben und diefe den Einreichungsstellen zum Zwecke der Verwertung zur Verfügung gestellt werden, wird von je 10 Aktien eine mit dem Gültigkeitsstempel versehene Aktie aus— gegeben und für Rechnung der Beteiligten verkauft, die übrigen neun Aktien werden vernichtet. Der Erlös der verkauften Aktien wird den Beteiligten nach dem Verhältnis ihres Aktienbesitzes zur Ver— fügung gestellt. Die Einreichungsstellen übernehmen es, die Vermittlung zwischen denjenigen Aktionären herbeizuführen, die ihren durch zehn nicht teilbaren Aktienbesitz abzugeben oder zu ergänzen wünschen.

Diejenigen Aktien, die bis zum 30. April 1910 einschließlich nicht eingereicht oder der Gesellschaft nicht zum Zwecke der Verwertung zur Verfügung gestellt sind, werden für kraftlos erklärt. An Stelle von je zehn für kraftlos erklärten Aktien wird eine neue Aktie ausgegeben und für Rechnung der Be⸗ teiligten verkauft, nötigenfalls öffentlich versteigert. Der Erlös der verkauften Aktie wird den Beteiligten anteilig ausbezahlt event. hinterlegt werden. G 290 O. G. -B.)

Würzburg, im Januar 1910.

Aktiengesellschaft für landwirtschaftliche Maschinen vormals Gebrüder Buxbaum.

Der Auffichtsrat. W. Rehn, J. Bodenbach,

Vorsitzender. stellv. ,,. M. Schklling. O. Weiß. A. Kann.

Per Aktienkapitalkonto .

Hypothekenkonto

; D rstand und Angestellte.

,

155 869 80

tn 172 518,56

Gewinn⸗ und Verluftkonto am 31. Dezember 1909.

n m 1900 ooo

bꝛl ooo 480 74

6 000 4553 89 86 3 f 24 741 160 10 000

2 518 56

1826173 02

Debet.

An Gebäudekonto: 20 o Abschreibung

gatent⸗ und Warenzeichenkonto: Abschreibung ..

Maschinen⸗ und Werkzeugkonto: 20 oo Abschreibung u.

Utensilienkonto: 20 o o Abschreibung Vypothekenkonto: Hypothekenzinsen Steuerkonto

Wohlfahrtskonto Handlungsunkostenkonto

Bilanz konto ;

Per Vortrag 1908

Interessenkonto ; Gebäudeertragskonto. Warenkonto

8 * * z l. In den Aufsichtsrat ist Herr Rechtsanwalt Dr. Otto Zimmer, Berlin, neu eingetreten.

Berlin, den 28. Januar 1910.

Werkzeugabschreibung

z90 002 22233 50 IJ 5 56 io Id z 244 141 47

172 518 56 499180 59

16 648 76 16 535 47 1 I59 35

4709201 80

499 180 59

Berliner Wäschefabrik, Aktiengesellschaft vorm. Gebr. Ritter.

Ritter.

C. Gordon.

92919 Da upfschiffsrhederei „Horn“ Aktien esitz.

Rechnungsübersicht.

gesellsch

Ende 19609.

aft in

Lübeck.

Schulden.

10 Dampfer . davon Abschreibungen:

369 Parte à S 2000, in D. „Horn—⸗ burg‘, „Hornsee n, Hornsund?.

Kontoreinrichtung 1 Kassenbestand 579165

6 Sb 775 52.12

1902 bis 6 1908 1600 652, 12 1909 208 750. -— 1809 402,12 3966 3

720 000 -

693 380 25

3333, D, J

Volleinzahlungen jede zu A 1000,

Vorrechtsanleihe davon: Rückzahlung

Verteilung an die Aktionäre: 2 o auf S 3 500 000,

Vortrag auf 1910

Soll. Gewinn⸗ und Verlustkonto.

3500 Aktien,

125 0666.

S 70 000,

3500 000

1500 000

26 12 23 zo od *

g 6?

385 422 90 Daben.

26451 1 ö . Zeichnungsaufforderung.

; Die Deinrich Lapp Aktiengesellschaft für Tiefbohrungen hat in der außerordentlichen General⸗ versammlung vom 8. Januar 1910 beschlossen, das Grundkapital der Aktiengesellschaft durch Ausgabe von neuen, den alten vom 1. Januar 1910 ab gleichberechtigten Inhaberaktien à MS 1000, um den

Betrag von höchstens S 384 050, zu erhöhen.

Die neuen Aktien werden al paäri plus Stückʒzinsen

vom 1. Januar 1910 ab ausgegeben. Der Zeichner hat außerdem den Aktienstempel von 3 6 zu tragen.

Den Schlußnotenstempel trägt die Gesellschaft.

Wir fordern hiermit zur Zeichnung der Aktien auf, welche in der Zeit vom XE. Januar bis 14. Februar d. J. inkl. bei der Bankfirma Richard Landsberger, Berlin, und der Ascherelebener Bauk, Gerson, Kohen E Co. Com. Ges.) in Aschersleben

zu erfolgen hat.

nahme in der Weise, daß zunächst auf je drei elte Akt

Gehen Zeichnungen in einem höheren Betrage als nom. 384 O00, ein, so erfolgt die An⸗

ien eine neue Aktie zuzuteilen ist. Insoweit Bezugs⸗

rechte nicht ausgeübt woꝛden sind, findet eine Zuteilung in gleichmäßigem Verhältnis der Zeichnungen statt. Die Zeichnung geschieht durch Einreichung eines in 2 Exemplaren zu vollziehenden Zeichnungsscheines. Die Aktionäre, welche bon ihrem Bezugsrechte Gebrauch machen wollen, haben gleichzeitig ihre Aktiemnäntel mit einem doppelten Nummernverzeichnis einzureichen. Bei der Zeichnung erfolgt die Zahlung des Nennwertes plus Stückzinsen und Aktienstempel,

wogegen die Zeichnungsstelle eine Quittung auszibt.

Die Rückgabe der alten Aktien geschieht nach Abstempelung mit einem die Ausübung des Bezugs—⸗ rechts konstatierenden Vermerk. Die Aushändigung der neuen Aktien erfolgt auf Grund später zu er⸗ lassender Bekanntmachung gegen Rückgabe der erhaltenen Quittung.

. Eingezahlte Beträge auf Zeichnungen, die nicht berücksichtigt werden können, weil mehr als der Maximalbetrag gezeichnet ift, werden gegen Rückgabe der Empfangsquittung sofort nach der definitiven

Zuteilung zurückgegeben.

Die erforderlichen Formulare für Zeichnung und Ausübung des Bezugsrechts sind bei den

Zeichnungsitellen erhältlich. Aschersleben, den 25. Januar 1910.

Der Vorstand und Aufsichtsrat der

Heinrich Lapp Aktiengesellschaft für Tiefbohrungen.

An Abschreibungen (— 5H oo auf 4175 O00, -=)

Allgemeine Unkosten Steuern..

davon: Gesetzliche Rücklage ..... Verteilung an die Aktionäre

2 0o auf MS 3 500 000, 70 000, Vortrag auf 1910 7510 67

p23 510,67

Lübeck, den 31. Dezember 1909. Der Aufsichtsrat.

Senator Strack.

.

208 750 2

11 333 1s in 3562 =

59 14477 ʒ ob 6

/

——

380 620 63

Senator Rabe, Vorsitzender. Rechtsanwalt Dr. H. Görtz.

Justizrat J. Hein, Schleswig. W. Menge, Schleswig.

Gepruͤft und mit den Büchern übereinftimmend befunden: Der Rechnungsprüfer:

Per Vortrag Betriebsgewinne

C. Weichel.

5 3 is 7555 362 21

Do sss ss

Der Vorstand. H. Horn.

Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. F. Horn. H. Horn.

Herr

Das statutenmãßig ausscheidende Aufsichtsrats 92502 mitglied, Herr Senator Strack, Lübeck, ist wieder⸗ gewählt worden.

Niesky, den 25. Januar 1910.

Maschinenfabrik J. E. Christoph Actien⸗Gesellschaft.

H. Geller.

d, n , ü Rothenburg O.. Lübeck, 28. Januar 1910. 92920] Gesellschaft ausgeschieden.

Dampfschiffsreederei Horn“

ist aus dem Au

F. von Martin in fsichts rat unserer

festgesetzt. Die Gesellschaft kann jedoch auf Beschluß der Generalversammlung mit landesherrlicher Ge⸗ nehmigung über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt werden. .

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Greiz. Sie ist bere tigt, in allen anderen Staaten des

Deutschen Reichs, einschließlich der ha er nd. Elsaß⸗Lothringen, Zweigniederlassungen und Vertretungen u errichten. . . ö Durch landesfürstlichen Erlaß vom 13. Dezember 1895 ist ju dem Gesellschafts vertrag vom 7. November 1895 und zu der in demselben vorgesehenen Ausgabe auf den Inhaber lautender, mik Zins⸗ scheinen versehener Hypothekenpfandbriefe, Kommunalobligationen und Grundrentenbriefe die landeshertliche Genehmigung erteilt worden. J .

Der ift gültige Gesellschaftsvertrag ist in seiner Jaun vom 25. November 1899 von der 8 Reuß⸗Plauischen Landesregierung durch Erlaß vom 5.“ ezember 1899 genehmigt worden.

eschlüsse über Aenderungen dieses Here gar rte, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Bundesrats und der Firth Reuß⸗Plauischen Landesregierung zu Greiz. . Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Bodenkredits, des Kommunalkredits, der Landwirtschaft und der Bautätigkeit in sämtlichen Staaten des Deutschen Reichs. Zu diesem Zweck betreibt die Gesellschaft . ; . 1) Lie im 5 5 des Hypothekenbankgesetzes vom 13. Juli 1899 vorgesehenen Geschäfte; 2) sie gewährt Geldbeträge, welche von Grundstücksbesitzern . a. zur Herstellung bauplanmäßiger Straßen und Plätze (Fahrbahn, Fußweg, Schleusen) innerhalb einer Ortschaft, zum Umbau einer Anlage, zur Entwässerung eines Ortes oder von Teilen eines Ortes, sei es aus eigener Bewegung, sei es nach der Orts verfassung als anteiliges Anlagekapital, . H b. zur Melioration landwirtschaftlich benutzter oder städtischer Grundstücke, insbesondere durch Aufforstung von Oedeland, Entwaässerungs⸗ oder Bewäͤsserungsanlagen, Anlagen zur elektrischen Beleuchtung und , usw. , . k C. zur Ablösung von dinglichen Oblasten, Auszahlung von Miterben an Grundbesitz aufzubringen sind, ken hen ih verwendet werden sollen, und zwar in der Weise, daß ihr dafür von dem Grundstücksbesitzer eine bestimmte jährliche Rente auf eine gewisse Reihe von Jahren zu gewähren und auf dem das beteiligte Grundstück betreffenden Grundbuchsfolium als Reallast oder Rentenschuld (85 199 1203 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) einzutragen ist; sie gibt auf Grund der im ? Absatz 4. Ziffer 1—3 des Hypothekenbankgesetzes vom 13. Juli 1899 sowie der vorstehend unter Ziffer 2 gedachten Geschäfte in Gemäßheit der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen unter der Bezeichnung: Hypothekenpfandbriefe, Kommunalobligationen, Kleinbabnobligationen und Grundrentenbriefe aus. i - Der Erwerb 3 ,, ist der Anstalt nur zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken und zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. . ö. . . Beleihung der Grundstücke darf, soweit die Hypotheken als Deckung für Pfandbriefe benutzt werden, in Gemäßheit des Reichshypothekenbankgesetzes und des Gesellschaftsvertrages vom 25. November 1899 nur nach folgenden Grundsätzen geschehen: . 6 K 1) Die Beleihung ist der Regel nach nur zur ersten Stelle zulässig. Darlehen unter eintausend Mack werden überhaupt nicht gewährt. . .

2) Die Beleihung darf die ersten drei Fünfteile des Wertes des Grundstücks nicht übersteigen.

3) Der bei der Beleihung angenommene Wert des Grundstücks darf den durch sorgfältige Er⸗ mittlung festgestellten Verkaufswert nicht übersteigen. Bei der 1 dieses Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, 66 . Grundstück bei ordnungsmäßiger Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig ge—⸗ wahren kann. . Hypotheken an solchen Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertragsfähig sind, dürfen zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrages der von der Gesellschaft erworbenen Hypotheken sowie den halben Betrag des eingezahlten Grundkapitals nicht übersteigen. Im übrigen sind Hppotheken an Grundstücken, die einen dauernden Ertrag nicht gewähren, ins. besondere an Gruben und Brüchen von der Erwerbung ausgeschlossen. Das gleiche gilt von Hypotheken an Bauplätzen und Bergwerken; Hypotheken an anderen Berechtigungen, für welche die sich auf Grundstücke beiiehenden Vorschriften Anwendung finden, sind von der Erwerbung ausgeschlossen, sofern die Berechtigungen einen dauernden Ertrag 3 gewãhren.

Die Geschäftsführung der Anstalt steht unter der Aufsicht der Fürstlich Reuß⸗Plauischen Landes- regierung zu Greiz. Zurzeit wird die Aufssicht durch den hierzu ernannten Regierungstommissar, Geheimen Regierungsrat Cammann in Greiz ausgeübt. Als Treuhänder ist nach 8 29 des Hypothekenbankgesetzes der , Landgerichtspräsident a. D. Dr. jur. Scheibe in Greiz, als dessen Stellvertreter der Fürstliche

andgerichtsrat Dr. jur. Hetzheim daselbst bestellt. ö. . ö. . .

Die üher die Wertermittlung erlassene Anweisung der Bank ist durch die Aufsichtsbehörde genehmigt.

Die Anstalt gibt bis zur Höhe der ihr zustehenden in das Hypothekenregister des Treuhänders

22 des Here er r , eingetragenen hypothekarischen Forderungen zhpothekenpfandbriefe gus.

ie Hypothekenpfandbriefe lauten auf den Inhaber und sind berzinslich. Den Jinsfuß bestimmt der Auf— sichtsrat. Sie werden mit der faksimilierten Unterschrift eines Direktors und des Vorsitzenden des Auf- ichtsrats oder eines Stellvertreters desselben versehen und müssen das Wesentliche des zwischen dem er und der e Wat bestehenden Rechtsverhältnisses, insbesondere bezüglich der Verzinsung und der Kündbarkeit, enthalten. ;

Die Ausgabe der Hppothekenpfandbriefe erfolgt in Reihen. Die Anzahl der Stücke, welche eine Reihe bilden, und der Nennwert, auf welchen die Stücke einer Reihe lauten sollen, wird vom Auf⸗ sichtsrate bestimmt. Es dürfen jedoch Stücke von weniger als 100 sowie Hypothekenpfandbriefe, welche mit einem höheren Betrage als dem Nennwert eingelöst werden sollen, nicht ausgegeben werden. Die Hypothekenpfandbriefe sind seitens des Inhabers unkündbar. Seitens der Anstalt koͤnnen dieselben reiben- weise sechs Monate nach erfolgter Kündigung zum Nennwerte zurückgezahlt werden. Eine Verpflichtung der Anstalt, ohne von ihr ausgesprochene Kündigung die Ha lh er an einem bestimmten Tage oder

in lb einer bestimmten Frist einzulssen, besteht nicht. . 3 Auf Antrag Ih die Umschreibung von Hypothekenpfandbriefen auf den Namen eines

bestimmten Berechtigten. . ö. ; Der . der im Umlaufe befindlichen Hypothekenpfandbriefe muß in Höhe des Nenn wertes jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem IJinzertrage und nach Maßgabe des § 6 des d,, we, ,. edeckt sein. Der Gesamtbetrag der auszugebenden Hypothekenpfandbriefe, Kommunalobligationen, Kleinbahnobligationen und Grundrentenbriefe darf den zwanzigfachen Betrag des voll eingezahlten Aktienkapitals von 7500 009, und im Falle einer Erhöhung dieses Kapitals den in den Vorschriften des Hypothekenbankgesetzes bestimmten Gesamtbetrag nicht

igen. : ; ö . er gr die Verjährung von Zinsschetnen und Pfandbriefen gelten die Bestimmungen des Bürger-

li esetzhuchs. ; ö ; 6 . Hyatzet fen eien sind mit Ausnahme der Serie V, die nur an der Börse in Amster dam zugelassen ist. zum Lombhardverkehr der Reichsbank zugelassen, und es ist ihnen durch S 137 des Landes · esetzes vom 26. Oktober 1899, die Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend, für das Fürstent um e ã. 2. die Nůündelmaß igkeit verliehen worden. Kapitalbeträge, auf Grund deren von der Anstalt Grundrentenbriefe ausgegeben werden, sind von derselben bisher nur auf Grund der oben unter 2a angegebenen Zwecke zur Auszahlung r worden. Die Anstalt hat dafür zu sorgen, daß derartige zur Auszahlung gelangende Geldbeträge tatsachlie u dem Zwecke, zu welchem sie gewährt sind, verwendet werden. Dieselben durfen nicht außer Verhältnis 22 zu der Wertsteigerung, welche das mit der Rente zu belastende Grundstůg durch die beabsichtigte Verwendung vorautjsetzlich erfährt. Die Auszahlung erfolgt erst, nachdem die Rente in das Grundbuch eingetragen ist. Die Zahlung des , n , ,. ann auch in Teilbeträgen, je nach dem Fortschreiten des Werkes, erfolgen. Die 9 der der Anstalt zu gewährenden jährlichen Rente und die Dauer derselben wird durch freie Vereinbarung zwischen der Anstalt und dem Rentenschuldner festgesetzt. Jedem Renten ˖ dertrage ist ein Tilgungsplan beizufügen. Dem Rentenschuldner muß das Recht eingeräumt werden, die Rente jederzeit nach . einer sechsmonatlichen, mit dem auf die Kündigung folgenden 1. Januar oder 1. Jull beginnenden Frist durch Zahlung eines im voraus zu bestimmenden Kapitalbetrages abzulösen.

r er r linterschttzt zu bescheinigen, daß die durch den Gesellschaftsvertrag vorgeschriebene Deckung vorhanden ist.

Die Rückzahlung der Grundrentenbriefe erfolgt durch Auslosung in demselben Maße, in welchem die gegen Rente hingegebenen Kapitalbeträge, welche als Grundlage derselben dienen, amortisiert werden. Die Anstalt ist jedoch berechtigt, jede einzelne Reihe sechs Monate nach erfolgter Kündigung zurückzuzahlen.

Den Grundrentenhrlefen ist durch 5 137 des Landesgesetzes vom 265. Okteber 1899 für das Fürstentum Reuß ä. L. die Mündelmäßigkeit verliehen worden.

Die Gewährung von Darlehen an inländische Kleinbahnunternehmungen und die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund derartiger Forderungen ist bisher von der Änftalt nicht erfolgt.

Die Gewährung von Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Ausgabe von Schuldverschreibungen Kommunalobligationen erfolgt in ber Weise, daß die hinzu⸗ gebenden Darlehen von beiden Seiten unkündbar sind, von der Darlehnsnehmerin aber in Teilbeträgen, welche im Darlehnsvertrage festzusetzen sind, zurückgezaht werden müssen, und daß jedes derartige Darlehn die Unterlage für eine Reihe von Kommunalobligakionen bildet, deren gesamter Rennwert den etrag des Darlehns nicht übersteigen darf. Der Nennwert der einzelnen Stücke wird vom Aufsichtsrat festgesetzt. Die Kommunalobligationen sind seitens des Inhabers unkündbar. Seitens der Anftalt können diesesben reihenweise sechs He rn nach erfolgter Kündigung zurückgezahlt werden. Jede Reihe ist durch Auslosung in demselben Maße zu tilgen, in welchem die Rückzahlung des Darlehns seitens der Darlehns⸗ schuldnerin erfolgt.

Den Kommunalobligationen ist durch 5 137 des Landesgesetzes vom 26. Oktober 1899 für das Fürstentum Reuß ä. L. die Mündelmäßigkeit verliehen worden.

Die pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen der Hvpothekenpfandbriefe wird gewãhrleistet durch die der Anstalt zustehenden Hypothekenforderungen, während den Inhabern der Kommunalobligationen und Kleinbahnobligationen, für jede Art dieser Obligationen getrennt, als Sicherheit für Kapital und

insen die Darlehnsforderungen dienen, welche in Gemäßheit von S5 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 des , , es an die daselbst gedachten Körperschaften und Kleinbahnunternehmungen gewährt worden sind. Im übrigen haftet den Inhabern dieser sämtlichen Gattungen von Schuldverschreibungen für ihre aus denselben sich ergebenden Ansprüche an die Gesellschaft deren ' gesamtes Vermögen mit Ausnahme jedoch der von der Gesellschaft erworbenen Renten und in Ansehung der Inhaber von Hypothekenpfand— briefen mit Ausnahme der Darlehnsforderungen an Körperschaften und Kleinbahnunternehmungen, in An⸗ sehung der Inhaber von Kommunalobligationen mit Ausnahme von Hypothekenforderungen, welche als Grundlage für die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen gedient haben, und von Darlehnsforderungen an Kleinbahnunternehmungen, und in Ansehung der Inhaber von Kleinbahnobligationen mit Ausnahme der vorbezeichneten Hypothekenforderungen und der Darlehnsforderungen an Körperschaften, welche als Grund⸗ lage für die Ausgabe von Kommunalobligationen gedient haben. . ;

Die pünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen der Grundrentenbriefe wird gewährleistet durch

die von der Gesellschaft erworbenen Renten. Im übrigen haftet den Inhabern von Grunbte'n nbi. für ihre aus denselben sich ergebenden Ansprüche an die Gesellschaft deren gefamtes Vermögen mit Aus⸗ nahme der hypothekarischen Außenstände und der Forderungen an Körperschaften und Kleinbahnunter⸗ nehmungen, auf Grund deren die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen, Kommunalobligationen und Alemnbabncbligationen erfolgt ist. ; * Während hiernach für jede einzelne Gattung von Schul verschreibungen, welche die Anstalt ausgibt, vertragsmäßig der Ausschluß der Mithaftung derjenigen Forderungen festgestellt wird, auf Grund deren die übrigen Gartungen von Schuldverschreibungen ausgegeben werden, gilt weiter für die Inhaber bon Hypothekenpfandbriefen, Kommunalobligationen, Kleinbahnobligationen und Grundrentenbriefen Hin— sichtlich der in die Register eingetragenen Hypotheken, Darlehen an inlandische Körperschaften des öffent⸗ lichen Rechts, Darlehen an k und Rentenforderungen hinsichtlich der letzteren, soweit ihre Eintragung in das Grundbuch vor dem 1. Januar 1899 erfolgt ist das Konkursprivileg nach den S3 35, 41, 42, 52 des Hypothekenbankgesetzes.

Daz Grundkapital beträgt 7500 950 und ist eingeteilt in 75900 auf die Inhaber lautende Aktien über je M 10090. Die Aktien sind mit der faksimilierten Unterschrift des Vorsitzenden des Auf⸗ sichtsrats oder seines Stellvertreters sowie eines Mitgliedes des Vorstands ausgefertigt.

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Direktoren, welche von dem Aufsichtsrat gewãhlt werden. Der gegenwärtige Vorstand besteht aus dem Großherzoglich Sächsischen Geheimen Regierungsrat Paul Stier zu Greiz und dem Direktor Ignatz Otto Frankenberg zu Greiz. ö ö

Der Aufsichtsrat besteht nach Bestimmung der Generaldersammlung aus mindestens sieben und höchstens fünfzehn von der Generalversammlung zu wählenden Mitgliedern. Zurzeit wird derselbe von folgenden Mitgliedern gebildet: Louis Strupp, Geh. Kommerzienrat in Frankfurt a. M., Vorsitzender, Georg Arnhold, Kommerzienrat, Konsul, Bankier, in Firma Gebr. Arnhold, in Dresden, stellvertretender Worsißzender Emil Bellardi, Kommerzienrat in Grefeld, Dr. Dietrich, Syndikus der Handel kammer in

lauen i. V., Julius Heller, Bankier, in Firma Philipp Flimeyer, in Dresden, Georg Sxiegelberg, ankier, in Firma A. Spiegelberg, in Hannover, Freiherr Titz von Titzenhofer, Exzellenz, Fürftlicher Hofmarschall in Greiz. . .

Die Generalversammlungen, welche in der Regel am Sitze der Gesellschaft oder an einem mit Zustimmung des Regierungskommissars vom Ausfsichtsrat bestimmten anderen Orte abzuhalten sind, werden vom Vorstande durch einmalige Delanntmachung im Fürstlich Reuß⸗Plauischen Amts und Verordnunge⸗ blatte und im Deutschen Reichganzeiger unter Angabe der Tagesordnung berufen. Die ordentliche General⸗= versammlung findet in den ersten sechs Monaten eines jeden Geschäftsjahres statt. Zwischen dem Tage, an welchem die Bekanntmachung in den beiden Zeitungen erscheint, und dem Tage der Generalversamm⸗ lung müssen mindestens 19 Tage inneliegen. Zur Leinnhmie an einer Generalversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, welcher seine Aktien oder von einer deutschen Notenbank oder einer deutschen Staats— behörde are r f. Hinterlegungsscheine über solche spätestens am fünftletzten Tage vor der Generalver⸗ sammlung, diesen Tag nicht mitgerechnet, bei der Gesellschaft oder bei einer der in der Einladung bezeich⸗ neten Stellen oder bei einem Notar unter Beifügung eines mit seiner Unterschrift versehenen Nummern. verzeichnisses hinterlegt. Zur Ausübung der Stimmberechti ung in der GHeneralversammlung ist eine auf Grund der vorbezeichneten Hinterlegung ausgestellte, vor Beginn der , , , , vorzulegende Stimmkarte erforderlich, deren Ausstellung bei der Gesellschaft oder bei einer der in der inladung be⸗ eichneten Stellen spätestens am viertletzten Tage vor der Generalversammlung zu beantragen ist. Jede . gewährt eine Stimme. . . .

Alle die Gesellschaft betreffenden 3 erfolgen durch das Fürstlich Reuß⸗Plauische Amts. und Verordnungsblatt und den ‚Deutschen Reichsanzeiger“; dieselben werden außerdem in zwei weiteren Berliner sowie in einer Dresdener und Frankfurter ring veröffentlicht.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. t .

Die Bilanz wird auf den 31. Dezember jeden Jahres unter Beobachtung der darüber bestehenden

esetzlichen Vorschriften nach kaufmännischen Grundsätzen gejogen. Von dem aus der Bilanz 2 enn, sind junächst 5 co dem ordentlichen Reservefonds so lange zu überweisen, bis derselbe 10 ,o des eingezahlten Grundkapitals erreicht hat. Von dem Ueberschusse sind nach Abzug etwaiger sonstiger von der Generalversammlung beschlossenen Rücklagen zunächst die an die Vorstandsmitglieder und sonstige Angestellte vertragsmäßig zu gewährenden Gewinnanteile zu bezahlen und sodann an die Aktisnäre vier vom . des eingezahlten Grundkapitals zu verteilen. Aus dem verbleibenden Betrage erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung von 30Y/o desjenigen le, e welcher nach Vornahme samtlicher Abschreibungen und Rücklagen sowie nach Abzug des fur die A tionäre bestimmten Betrags von bier vom Hundert des eingezahlten Grundkapitals verbleibt. Der Rest wird, soweit die Generalversamm⸗ lung nicht etwas anderes beschließt, auf die Aktien nach Verhältnis des eingezahlten Kapitals mit der Maßgabe verteilt, daß an die Staatskasse des Fürstentums Reuß q. S. eine Abgabe in Höhe von 8 oso desjenigen Betrags zu entrichten ist, welcher an die Aktionäre über die ersten 40ͤ0 des eingezahlten Grundkapitals hinaus zur Verteilung gelangt. . : 6 :

Die Auszahlung der Gewinnanteile an die Aktionäre, die Aushändigung neuer Gewinnanteil- scheinbogen, den etwaigen Bejug neuer Aktien und die Hinterlegung von Aktien behufs Teilnahme an den Generalbhersammlungen sowie . die Aktienurkunden betreffenden Maßnahmen, welche durch die General= versammlung beschlossen worden sind, verpflichtet sich die Gesellschaft, außer an der Kasse der Gesellschaft

auch an den bekannt zu machenden Zahlstellen in Berlin 8 * 34 folgenden Seite) Schluß au .