1910 / 27 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

schuldung würde kulturhindernd wirken, während die Verhinderung notwendiger Verschuldung leicht dazu führen kann, den Besitzer zu ruinieren. Die Verantwortung hierfür kann die Gesetzgebung nicht übernehmen um so weniger, als der Besitzer jedesmal der Ueber⸗ zeugung sein wird, daß er durch eine Anleihe sich noch hätte retten können, und er daher sein ganzes Unglück dem Staat in die Schuhe schieben würde.

Die zweite Gruppe der Verschuldungsursachen ist dadurch gekenn⸗ zeichnet, daß sie zur Verschuldung führt, ohne daß dem als Gegen⸗ leistung eine Zuführung von fremdem Kapital gegenübersteht. Es handelt sich hier um die Erbabfindungen und Restkaufgelder. Sie haben nur eine Kapitalsentziehung ohne irgendwelches Aequivalent für den Grundbesitz zur Folge und wirken daher besonders schädlich auf den Grundbesitz. Diese letzteren Ursachen sind die Hauptursachen der zunehmenden Verschuldung und müssen daher in erster Linie bekämpft werden. Natürlich kann nicht davon die Rede sein, zwangsweise vor⸗ Dazu ist die Zeit heute nicht reif. Vielmehr kann es sich

zugehen. 2 die Grundbesitzer zur Ent⸗

gegenwärtig nur darum handeln, einerseits schuldung anzuregen und sie dabei zu unterstützen, und andererseits das bei der Entschuldungsaktion Erreichte für die Zukunft zu sichern und eine weitere Verschuldung zu hindern.

Meine Herren, dieser Aufgabe dienen bekanntlich die Gesetze über das Anerbenrecht und die Höferolle sowie das Gesetz über die Ver⸗ schuldungsgrenze von 1906. Dieses letztere Gesetz ist ja viel an⸗ gefeindet worden, ich glaube aber doch, daß es für seinen Zweck brauchbar ist, wenn ich auch nicht mit all seinen Bestimmungen ein⸗ verstanden sein kann. Ich würde es z. B. für erforderlich halten, daß für Pflichtteile unter allen Umständen eine Ueberschreitung der Ver⸗ schuldungsgrenze gestattet wird, da andernfalls aus der Notwendigkeit, Pflichtteile zu geben, und aus der Unmöglichkeit, sie eintragen zu lassen, unlösbare Konflikte entstehen können. Aber das möchte ich nur nebenbei hier erwähnen.

Ich komme nun zu der eigentlichen Entschuldungsaktion.

Meine Herren, eine Entschuldung kann nur dadurch erreicht daß der Schuldner durch Jahreszahlungen allmählich einen Tilgungsfonds ansammelt. Auf die verschiedenen Möglichkeiten, die außerdem noch bestehen, Verbindung der Lebensversicherung mit der Hyppothekentilgung usw. will ich hier nicht eingehen; das sind Details, . zunächst nicht ankommt. Zwei Hauptgrundsätze dürfen

ganzen Entschuldungsaktion nicht außer Acht gelassen

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aber bei

werden. Erstens

der muß jede Generation die Schulden, die sie macht, auch wieder tilgen. Rechnet man eine Generation zu 30 Jahren, so bedarf es zur Erreichung dieses Zieles einer Tilgung von 20so.

Der zweite Grundsatz ist der, daß die Entschuldungsaktion den Schuldner nicht wesentlich schwerer belasten darf, als er bisher be⸗ lastet war. Denn gerade da, wo eine Entschuldung besonders nötig ist, nämlich bei relativ hoher Verschuldung wird es kaum möglich sein, dem Schuldner höhere oder wenigstens nennenswert höhere Lasten,

als er bisher getragen hat, aufzubürden. Bedingungen erfüllt werden sollen, so darf die Til⸗

Wenn diese . gungsquote, von der ich vorhin sprach, nicht zu den bisherigen Schuld⸗

zinsen hinzutreten, sondern sie muß durch Herabsetzung des Zins fußes erspart werden. Das kann geschehen, indem gemeinnützige Institute, die Hypotheken zu einem billigeren Zinsfuß übernehmen, als bisher gezahlt wurde, und die ersparten Zinsen zur Amortisation benutzen. Natürlich können ja diese Institute das Geld auch nicht billiger her geben, als sie es am bekommen; immerhin werden zu einem niedrigeren beschaffen können, als der uldner selber. ls gemeinnützige Kred

die Landschaften und zweitens die Kreditgenossenschaften. Institute die verhältnismäßig hohen Kredite geben können, die Entschuldung notwendig sind, ohne ihre eigene Sicherheit zu gefährden, azu notwendigerweise drei Dinge:

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Geldmarkt si Zinsfuß itinstitute kommen nun in Frage einmal Sollen diese zur

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eingerichtet, an deren Spitze eine dazu besonders geeignete Persönlich⸗ keit steht. Der große Zuspruch und' die Erfolge, richtungen

»die Genossenschaften in die Entschuldungsaktion nicht eintreten wollen,

die beide Ein⸗ bisher gehabt haben, beweisen nicht nur die Möglichkeit eines solchen Vorgehens, sondern auch, wie sehr ein derartiges Vor⸗ gehen dem vorhandenen Bedürfnis entspricht.

Bei dem Großgrundbesitz wird sich nun die Beaufsichtigung und ein etwa nötiger Eingriff ohne allzu große Schwierigkeiten durchführen lassen. Sehr viel schwerer ist diese Maßregel aber beim kleinen Grundbesitz durchzuführen; denn hier werden die Kosten der Aufsicht und die Kosten einer etwa nötigen Verwaltung im Verhältnis zum Wert des Pfandobjekts außerordentlich hoch. Ich glaube daher, daß man die Mitarbeit der lokalen Kreditgenossenschaften für diesen Zweck nicht wird entbehren können. Die Kreditgenossenschaften können alle diese Aufgaben wesentlich leichter erfüllen, da sie den Schulder stets unter Augen häben und schlimmstenfalls auch die betreffenden Grund⸗ stücke billig verwalten und bewirtschaften können.

Meine Herren, ich weiß sehr wohl, daß die Beteiligung der Genossenschaften sehr viele Gegner hat; ich glaube auch, daß manche Bedenken gerechtfertigt sind; aber gegenüber den Vorteilen, die die Mitarbeit der Genossenschaften bringt, möchte ich doch glauben, daß diese Nachteile in den Hintergrund treten müssen. Tatsächlich ist ja auch schon die Mitwirkung der Genossenschaften bei der Entschuldungs— aktion bei der Mittelstandskasse in Posen, der Landgesellschaft in Ost⸗ preußen und der Bauernbank in Westpreußen in Anspruch genommen worden, und die hier erzielten Erfolge ermutigen doch ganz entschieden dazu, auf diesem Wege weiter fortzuschreiten. Auch der Deutsche landwirtschaftliche Genossenschaftstag, der im Jahre 1907 in Münster getagt hat, hat sich ausdrücklich dahin ausgesprochen, daß die Mit wirkung der ländlichen Kreditgenossenschaften bei der Entschuldung nicht zu entbehren sei. Ich erinnere ferner daran, daß der Zentral genossenschaftskasse im vorigen Jahre 25 Millionen mit der aus— drücklichen Aufgabe überwiesen worden sind, auch der Entschuldung des kleinen Grundbesitzes zu dienen. .

Gedacht ist übrigens die Entschuldung des kleinen Grundbesitzes so, daß die Landschaft die erste Hypothek übernimmt, und daß nur die zweite, die eigentliche Entschuldungshypothek, von der Genossenschaft gegeben wird. Wo keine Genossenschaften vorhanden sind, oder wo wird trotzdem die Landschaft auch die Entschuldung des kleinen Grund⸗— besitzes in die Hand nehmen müssen; aber da, wo die Genossenschaften bereit sind es handelt sich immer nur um eine freiwillige Aktion —, in die Entschuldungsaktion einzutreten, sollen die Landschaften ihre Kreise nicht stören.

Meine Herren, wenn so durch sachgemäße Taxen und durch sorg⸗ fältige Beaufsichtigung alle erforderlichen Vorsichtsmaßregeln getroffen Verluste für die beleihenden Institute nur äußerst selten vorkommen. Immerhin sind sie ja möglich; denn kein menschliches Tun ist von Irrtümern frei. Es müssen daher von den Ent schuldungsstellen Sicherheitsfonds geschaffen werden, aus denen die etwaigen Verluste gedeckt werden können. Der Sicherheitsfonds hat auch die Aufgabe, zu verhindern, daß der Kredit der Entschuldungs stellen infolge der relativ hohen Beleihung leidet. Er muß zu diesem Zwecke reichlich dotiert werden.

Die Beschaffung der hierfür nötigen Mittel wird nun den Ent— schuldungsstellen stets außerordentliche Schwierigkeiten bereiten und hat sie auch und das ist einer der Hauptgründe, weshalb sie bisher in die Aktion nicht eingetreten sind außerordentlich bei ihren Ver suchen, in die Entschuldungsaktion einzutreten, gehindert. Wollten die Entschuldungsstellen den Schuldner entsprechend heranziehen, so müßten sie, wenn sie eine Ueberlastung des Schuldners vermeiden wollen, die Tilgung einschränken. Ziel, die hinter den Pfandbriefen ein⸗ getragene Entschuldungshypothek in einer Generation zu tilgen, müßte also aufgegeben werden und damit, meine Herren, würde eine der hlichsten Grundlagen der ganzen Entschuldungsaktion, nämlich den ich erst schon anführte, daß jede Generation die auch tilgen muß, verlassen werden. (Sehr richtig! reches Es bleibt daher für die Entschuldungsstellen nur übrig, allein aus eigenen Mitteln die Sicherheitsfonds f zubringen. Das kann ihnen aber nicht zugemutet werden; de igen Kreditverbundenen und Genossensch

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sie wahrscheinlich zu tragen nicht gewillt sind. Andererseits h aber doch diese Institute auch einen gemeinnützigen Charakter, und deshalb hoffe ich, daß sie geneigt sein werden, für eine derartig große Aufgabe auch Opfer zu bringen. Von der Kur- und Neumärkischen Ritterschaft ist ja, wie der Herr Berichterstatter schon erwähnte, auch Million seit mehreren Jahren zur Verfügung

zu diesem gestellt worden.

Stets aber ist von den beteiligten Instituten betont worden, daß ihre Kraft zur Lösung dieser schwierigen Aufgabe nicht ausreiche, daß vielmehr die Hilfe des Staats unentbehrlich dazu sei. Meine Herren, ich kann die Berechtigung dieser Stellungnahme nicht verkennen. Daran ändert auch das erst von dem Berichterstatter erwähnte Vor— gehen der Ostpreußischen Landschaft nichts, die bekanntlich ohne Staatshilfe die Entschuldungsaktion in Angriff genommen hat. Es steht ja, wie auch bereits der Herr Berichterstatter erwähnte, einesteils der Ostpreußischen Landschaft die Haftung des gesamten Privatgrundbesitzes und die Hastung des gesamtstaatlichen Besitzes an Domänen und Forsten zur Verfügung, andererseits aber zeigt doch auch gerade das langsame Fortschreiten der Entschuldungsaktion in Ostpreußen es sind im ganzen bisher nur 21 größere und kleinere Grundbesitzer dort in die Entschuldungsaktion eingetreten —, wie un⸗ geheuer groß die zu überwindenden Schwierigkeiten sind.

Die Königliche Staatsregierung hat sich deshalb in Anerkennung der großen Wichtigkeit, die eine wirtschaftlich gesunde landwirtschaft⸗ liche Bevölkerung für das ganze Staatswesen hat, entschlossen, den

Zwecke eine

Rückzahlung des Darlehns verwendet werden. Die Amortisation muß deshalb so eingerichtet werden, daß sie im 29. Jahre beendet ist; dann bleibt das dreißigste Jahr dreißig Jahre haben wir als eine Generation angesehen übrig für die Rückzahlung des Staats—⸗ darlehens. Da nun tatsächlich der Schuldner und nicht die Ent⸗ schuldungsstelle das Staatsdarlehn zurückzahlt, so bleiben die be⸗ treffenden Gelder des Staatsdarlehens nebst auflaufenden Zinsen und Zinseszinsen dem Sicherheitsfonds der Entschuldungsstelle. Arbeitet nun die Entschuldungsstelle vorsichtig, so wird sie den Sicherheits—⸗ fonds zur Deckung von Verlusten nicht aufbrauchen, er wird allmählich wachsen und wird das Institut in entsprechendem Maße leistungs⸗ fähiger gestalten, es immer fähiger machen, die große und schwere Aufgabe zu lösen. Außerdem sollen, wie ich schon erwähnte, den Instituten Zuschüsse zur Organisation ihrer Verwaltung und der in Aussicht genommenen strengen Beaufsichtigung gegeben werden.

Die ganze Maßregel ist, wie ich schon erwähnte, als Versuch gedacht, der sich auf eine beschränkte Anzahl von Landesteilen und auf eine beschränkte Anzahl von Entschuldungsstellen erstrecken soll. Die - nötigen Mittel dazu sollen alljährlich in den Etat eingesetzt werden.

Ich will nun versuchen, Ihnen an einem Beispiel klar zu machen, wie sich der Gang und die Wirkung der Entschuldung nach den be⸗ sprochenen Grundsätzen gestalten wird. Nehmen wir ein Gut an, das einen Ertragswert von 200 000 hat, relativ hoch mit 150 000 9 belastet ist und das nun entschuldet werden soll. Ich will nicht zu viele Zahlen erwähnen, aber einige muß ich nennen. Es sei angenommen, daß der Besitzer nach zehn Jahren, nachdem er die Entschuldungsaktion eingeleitet hat, stirbt, daß alle 30 Jahre ein Besitzwechsel stattfindet, daß jedes Mal drei Kinder vorhanden sind, pon denen eines den Besitz übernehmen soll, während die übrigen infolge Eintragung der Verschuldungsgrenze sich mit einem Pflichtteil begnügen müssen. Von den 150 000 6 Schulden seien 100 000 6 Pfandbriefschulden, der Rest von 50 000 (0 sollen Privatschulden sein,

die durch ein Entschuldungsdarlehen getilgt werden sollen. Das Entschuldungsdarlehen soll gegen 40lC verzinslich gegeben werden, und soll mit 10, amortisiert werden; ferner soll die osoige Amortisation des Pfandbriefdarlehens mit zur Tilgung des Ent⸗ schuldungsdarlehens herangezogen werden. von fo0 0b MS ist gleich 10/9 von 50 000 , außerdem 1 von 50 000 A Nachhypothek . 20so,

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stellte.

zehn Jahren stattfindet, muß der Gutsannehmer das Gut mit einer Schuldenlast von rund 159 000 „S übernehmen. Sie werden mir wohl den Nachweis aller dieser Zahlen schenken; sie sind von einem Mathematiker nachgerechnet worden, und sind, wie ich wohl versichern kann, richtig. Der erste Gutannehmer muß das Gut, nachdem er seinen Miterben den Pflichtteil gegeben hat, mit 159 000 6, also mit go00 mehr übernehmen, als wie das Gut seiner Zeit belastet war, als die Entschuldungsaktion eingeleitet wurde. Werden nun immer in der gleichen Weise die Schulden weiter amortisiert und immer die Pflichtteile für die Miterben eingetragen, so beträgt die Ver— schuldung nach dem zweiten Erbgange 128 000 S6, nach dem dritten 115 000 6. Wenn Sie dieselbe Rechnung jedesmal mit 4 Kindern statt mit 3 Kindern machen, so kommen Sie bei dem dritten Erbgang auf 120 000 66. Von diesem Zeitpunkt ab meine Herren, das bitte ich besonders zu beachten bleibt die Verschuldung stationär, weil Amortisationen und Pflichtteile sich die Wage halten. Nicht berücksichtigt ist bei dieser Berechnung eine etwaige Mitgift der Unberücksichtigt ist aber auch das etwaige Wittum geblieben. nicht berücksichtigt Aufwendungen für Meliorationen, das kann man ja in solchen Schul— beispielen nicht berücksichtigen. Jedenfalls aber ergibt das vorliegende Beispiel, daß trotz sehr hoher Annuitäten ich habe die betreffenden Summen hier nicht angeführt, um das Beispiel nicht noch mehr mit sind außerordentlich hoch

Ehefrau. Ebenso sind etwaige Unglücksfälle usw.;

Zahlen zu belasten; aber die Annuitäten die Entschuldung nur außerordentlich langsam fortschreitet und erst nach Generationen eine merkbare Entlastung stattfindet.

Meine Herren, das Beispiel ergibt weiter und das bitte ich wiederum ganz besonders zu beachten —, daß der Grundbesitz eine höhere Belastung beim Erbgang als durch Pflichtteile nicht tragen kann. Und, meine Herren, Sie kommen zu demselben Resultat, wenn Sie nicht, wie hier bei diesem Beispiele, mit einer hohen Anfangs verschuldung beginnen, sondern wenn Sie das allergünstigste Beispiel nehmen, nämlich den Fall, daß der betreffende Grundbesitz von Anfang an vollständig ohne Schulden war; auch da kommen Sie nach wenigen stationären Zustand von 115000 resp. bei Schulden. Das ist also eine Verschuldung was doch wohl immerhin schon als

Generationen auf den 4 Kindern von 120 000 von ungefähr 10 des Wertes, recht hoch anzusehen ist.

Nun wird ja gegen die Beschränkung der Miterben auf den Pflicht⸗ teil immer eingewendet, daß darin eine Ungerechtigkeit liege. Meine Herren, es ist gewiß erklärlich, daß jeder Vater, dem seine Kinder gleich lieb sind, auch den Wunsch hat, sie in seinem Testament gleichmäßig zu bedenken. Aber die Erfahrung hat doch gezeigt, daß dieser Wunsch beim ländlichen Grundbesitz unerfüllbar ist. Meine Herren, gerade die verschiedenen Erbsitten, die aus dieser Erfahrung heraus im Laufe der Jahrhunderte sowohl beim Großgrundbesitz, soweit er noch alter Familienbesitz ist, als auch gerade beim bäuerlichen Besitz entstanden sind, und die den Guts⸗ bevorzugen in der Absicht, ihn vor Ueberschuldung zu die ganze

annehmer schützen und den Hof als Zufluchtsstätte für leistungsfähig zu erhalten, alle diese Erbsitten sind aus dieser Er⸗ kenntnis heraus entstanden. daß die Verschuldung nicht schon viel verderblichere Dimensionen an

neuren Zeit der Grundbesitz zur Ware, zu einem bloßen Vermögens

Familie Nur diesen Erbsitten ist es zu verdanken,

genommen hat, als es tatsächlich der Fall ist. Aber je mehr in der

M 27.

Dritte Beilage

Berlin, Dienstag, den 1. Februar

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

ö Und wenn auch nicht zu leugnen ist, Begenden ich erinnere an Westfalen und Er hf tte noch Gott sei Dank! sehr stark ist, so ist das doch keines wegs überall der Fall. Zwar kann man nicht behaupten, daß die hohe Verschuldung, die wir in den schon genannten östlichen Provinzen, also in Ostpreußen, Westpreußen und Posen, im Verhält⸗— nis zu Hannover haben, allein eine Folge der Erbsitte ist es spielen da noch ungünstige Produktionsbedingungen sehr stark mit ; aber es ist doch nicht zu leugnen, daß der verhältnismäßig günstige Stand der Verschuldung in den Provinzen Westfalen und Hannover der dort herrschenden Erbsitte zuzuschreiben ist.

Meine Herren, ich resümiere mich dahin, daß jede Beispiele— rechnung, wie ich sie Ihnen eben angeführt habe, die Erfahrung der Jahrhunderte alten Erbsitte bestätigt, daß der Grundbesitz nur eine beschränkte Abfindung der Miterben tragen kann, und ich füge hinzu, daß eine solche Beschränkung der Erbabfindung auch schließlich im gn ee der Miterben liegt; denn für sie ist eine derartige Beschränkunz immer noch vorteilhafter als eine Gleichberechtigung bei einem über— schuldeten Besitz, ganz abgesehen davon, daß der betreffende Vater wenn er nicht überschuldet ist, seinen Kindern eine wesentlich beffere Erziehung hat juteil werden lassen können, als es ihm möglich ge— wesen wäre, wenn er überschuldet wäre.

. Nun wird man ja gegen die geplante Staatshilfe einwenden können, daß sie im Grunde genommen nur ein verschleiertes Geschenk an verschuldete Grundbesitzer sei. In gewissem Maße ist das ja jweifellos richtig. Aber da möchte ich, ohne auf die Fragen eingehen iu wollen, ob, wann und wie weit sich die Staatshilfe behufs Ge⸗ sundung ganier Bevölkerungsschichten rechtfertigt, doch darauf auf⸗ merksam machen, daß dieser Leistung des Staats eine Gegenleistung des Grundbesitzers gegenübersteht, die mindestens als gleichwertig zu betrachten ist, nämlich die Unterwerfung unter die Verschuldungs⸗ grenje. Die Verschuldungsgrenze bedeutet eine schwere Last für den betreffenden Besitzer. Sie beschränkt die freie Verfügung, was ja für jemand, der hoch verschuldet ist besonders drückend ist; sie erschwert ihm den! Verkauf,

daß in

denn sie und gerade heute, wo in vielen Landesteilen, besonders in den östlichen Landesteilen, fast aller Grundbesitz verkäuflich ist, soweit er eben nicht sestgelegt ist, wird Grundbesitz, der mit einer Verschuldungsgrenze be haftet ist, nur unter Preisabschlag Käufer finden. (Hört, hört bei den Freisinnigen. Dabei geht aber auch ferner, wie ich das eben ausgeführt habe, die Entschuldung so langsam von statten, daß jemand der in die Verschuldungsaktion eintritt, hiervon keinen Vorteil hat, ja daß auch seine Kinder selten davon Vorteil haben, sondern daß die Entschuldung erst späteren Generationen zugute kommt. Wenn also ein Grundbesitzer eine Verschuldungsgrenze eintragen läßt, so dient er damit lediglich dem Staatsinteresse, das die Eintragung erfordert um für die Zukunft einen gesunden und nicht überschuldeten Grund! besitz zu schaffen. Daß der Staat dafür Opfer bringt, ist, wie ich glaube, wohl zu rechtfertigen. . ö

Soviel über die Art und Weise der Entschuldungsmaßregeln, wie sie bis jetzt geplant sind. Ich habe Ihnen darüber . Zügen ein allgemeines Bild geben können, weil die Details erst fest gestellt werden können, wenn in Verhandlungen mit den betreffenden Entschuldungsstellen eingetreten ist.

nur in großen

Es bleibt nun noch die Frage zu beantworten: welcher Erfolg ist von diesem ganzen Vorgehen zu erwarten? Meine Herren, ich mich in dieser Beziehung keinerlei Illusionen hin, t muß der Befürchtung Ausdruck geben, daß

gebe im Gegenteil, ich Befür die ganze Entschuldungs altion auf dieser Basis einen sehr großen Umfang nicht annehmen wird, weil die Eintragung der Verschuldungsgrenze abschreckend wirken wird. Trotzdem muß meiner Ansicht nach der Versuch, den ich vor— geschlagen habe, gemacht werden. Denn erstens ist es nötig, daß endlich einmal aus dem ewigen Gerede über die Notwendigkeit der Entschuldung und das Interesse, daß der Staat an der Entschuldung und an einem gesunden Grundbesitz hat, sich eine Tat he auskristallisiert (sehr richtig! bravo!), und zweitens müssen die Mittel, die die gegen wärtige Gesetzgebung uns zur Verfügung stellt, erschöpft werden; es muß der Weg der Freiwilligkeit versucht werden, bevor man zu weiter⸗ gehenden Maßregeln seine Zuflucht zu nehmen berechtigt ist. Sollte aber der Weg, den wir jetzt beschreiten, versagen, sollte die Verschuldung im Laufe der Jahre zunehmen, so wird dag vitale Interesse, welches der Staat daran hat, daß der Grundbesitz nicht in Schuldknechtschaft gerät, geradezu dazu zwingen, mittels der Gesetz gebung einzugreifen. Meine Herren, es mag vielleicht überflüssig er scheinen, schon heute die etwa in Frage kommenden gesetzlichen Maß nahmen zu besprechen; es ist vielleicht taktisch falsch, wenn ich es tue, ba man vielleicht von mancher Seite darin den Auftakt zu gesetzlichen Zwangs maßregeln erblicken könnte. Meine Herren, ich hoffe aber, Sie werden mir glauben, wenn ich sage, daß von solchen Absichten gar keine Rede sein kann; dazu ist die Zeit heute nicht reif. eine solche Gesetzgebung, die mit Zwangsmaßregeln vorgehen wollte würde heute nicht nur in diesem hohen Hause, sondern auch außerhalb eine allgemeine Ablehnung erfahren. Trotzdem halte ich es für nützlich, diese Frage in die öffentliche Dis werfen, damit einer

Diskussion zu sie einer weiteren Klärung entgegengeführt wird. Meine Herren, ich weiß augenblicklich nur ein Mittel, von dem

ich eine wirklich durchschlagende Wirkung erwarte, das ist die Ein—

manchen Hannover die

der Verschuldungsgrenze auf den betreffenden Einführung der allgemeinen Verschuldungsgrenze mit einem Schlage beseitigt sein. Auch die Mängel würden vermieden werden, die Mitte vorigen Jahrhunderts den zwangen, die damals an einem großen Teil des bäuerlichen Grundbesitzes haftende Ver— schuldungegrenze aufzugeben, denn die damalige Verschuldungsgrenze war eine absolute, sie hinderte den betreffenden Bauer, sich in Not—⸗ fällen irgendwie Geld zu beschaffen, sie hinderte ihn irgend welche Meliorationen vorzunehmen, sie hinderte ihn, irgend welche Erbabfindungen eintragen zu lassen, sobald alle diefe Eintragungen über ein Viertel des Wertes hinausgingen. Da außer— dem jede Organisation des Privatkredits fehlte, war damals die bäuer— liche Bevölkerung, die unter der Verschuldungsgrenze seufzte, voll⸗ ständig kreditlos. . Meine Herren, kurz will ich noch eingehen auf die Frage, ob es sich nicht empfiehlt, eventuell eine Entschuldung ohne Verschuldungs⸗ grenze in Aussicht zu nehmen. Es ist sicher nicht ausgeschlossen, daß eine solche Maßregel nützlich wird; denn sie führt zur Tilgunn und Ordnung der Hypotheken, aus kündbaren Hypotheken werden unkünd— bare Amortisationshypotheken. Aber auf eine dauernde Ge— sundung ist dabei keinesfalls zu rechnen; mit jedem Erbgang mit jedem Verkauf würden die alten Verhältnisse wieder inf eben da jede Bremse für eine neue Verschuldung fehlt. Wenn ich nicht näher auf diese Maßregel eingehe, so geschieht es, weil ich Bedenken habe, für eine solche Maßregel Staatsmittel zu fordern wert eine Gegenleistung des Schuldners an den Staat nicht vorhanden ist; ohne Staatshilfe wird es aber, wie ich schon nachwies, kaum möglich sein, die nötigen Sicherheitsfonds und Verwaltungskostenfonde zu schaffen. Immerhin will ich es nicht als ausgeschlossen betrachten daß auch auf diese Weise in Zukunft nützliches geschaffen werden n.

. Meine Herren, ich bin nun am Ende meiner Ausführungen. Lassen Sie mich schließen, indem ich Sie erinnere an einen Ihnen allen ja bekannten Vers des Horaz: ö

zéatus illé, qui procul negotiis,

anhaftet, daß sie Grundbesitz wirkt,

disqualifizierend würde durch

l

Ut prisca gens mortalium, Paterna rura bobus exercet suis. fenore.

234 2 4 9 z . J Meine Herren, solutus omni fenore, frei von aller Schuldknecht⸗ s 56! *. 5 s 5 5 160 6 ö schaft! Das war schon zu Zeiten des Horaz vor 2000 Jahren ebenso

5 5 5* * 83 * 9 5 j z s 55 wie heute die Vorbedingung, die Voraussetzung für das beatus ille, für eine gesunde Landwirtschaft. Meine Herren, so ist es auch heute noch; auch heute können wir nur dann eine glückliche, zufriedene leistungsfähige, selbstbewußte, kräftige, gesunde und seßhafte Land bevölkerung haben, wenn wir sie vor der Schuldknechtschaft bewahren NM 46 * z v9 1 r 2 2 5 Vollständig werden wir ja dieses Ziel heute und in Zukunft ebenso wenig erreichen, wie es früher erreicht worden ist; ihm aber möglichst

P 2 * 2 3 i1s ö ö s ; 9 nahe zu kommen, das ist die Aufgabe, die wir zu lösen haben, und dazu, meine Herren, erbitte ich Ihre Mitarbeit. (Lebhafter Beifall rechts.)

I ß R * R . 43 9 =. = 5 z J

Agg. Gerhardus (Zentr. s: Wenn wir auch die Notwendigkeit einer Entschuldung anerkennen, so waren wir doch überrascht, hier im Etat diese 50 000 M zu finden. müssen über diefe ganze 3. , 2 j w. Frage in grundsätzliche Erörterungen eintreten. Die Erläuterungen im Etat sind sehr knapp, und auch nach den eingehenden Au führungen des Ministers ist keine volle Klarheit gebracht worden fo⸗ daß noch verschiedene Zweifel bestehen. Meine Parteifreunde beantragen deshalb Zurückverweisung dieser Position an die Budget kommission. ) 5

Solutus omni

Wir

Minister für Landwirtschaft ꝛc. von Arnim: Meine Herren! Der Herr Vorredner hat ausgeführt, wie seitens

der verschiedensten Körperschaften, auch seitens der Königlichen Staats wiederholt Beratungen Frage stattgefunden

hätten, hat aber eigentlich meinen Ausführungen insofern recht gegeben, als auch er zu dem Schluß gekommen ist, regel wäre aus den Beratungen nicht hervorgegangen; dieser Beratungen wäre nur s

über diese

irgend eine Maß der Erfolg it : der gewesen, daß man zu der Erkenntnis gekommen sei, daß ohne ein Eingreifen des Staats eine Aktion in der Entschuldung nicht zu erwarten sei. Aus den Ausführungen des L weiter entnommen, daß er den Plan, och nicht richtig verstanden hat.

Vorredners habe ich

den ich hier vorgeführt

do rie Meine Herren, es handelt sich unter keinen Umstãnden um die Uebernahme irgend einer Haftung seitens des Staats, sondern vielmehr nur darum, daß der Staat für eine gewisse Zeit geringe zinsfreie Darlehen denjenigen Organisationen gibt, die die Entschuldung in die Hand nehmen sollen. Wenn der Herr Vor⸗ redner meinte, daß dieser Vorschlag mit früheren Ausführungen der Königlichen Staatsregierung im Widerspruch stände, so kann ic einen solchen Widerspruch doch nicht entdecken. Früher ist gese

daß der Forderung, der Staat solle die Entschuldungs .

weihweise den zu Entschuldenden hergeben, seitens nachgekommen werden könne; nie regierung so weit gegangen, zu erklären Weise die Entschuldungsaktion unterstützen alle die Verhandlungen, die darüber st

schläge, die seitens der Königlichen Staatsregierung in früheren handlungen mit den Landschaften gemacht worden sind, gipfelter

daß die Königliche Staatsregierung in irgend einer Form helfen wollte; es haben nur die damals gemachten Vorschläge zu brauchbaren Resultaten nicht geführt. Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen

it Bo N 5yrs e 82m 8 8 =. r. j mit dem Vorschlag, den ich Ihnen hier gemacht habe, gekommen bin

wolle.

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

am 20. August 1906 seitens dieses hohen Hauses eine Resolution ge⸗ faßt worden wäre, die dahin ging: . J Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, bei den Versuchen zur Durchführung der Entschuldung des Grundbesitzes . auf ge⸗ eignete Maßnahmen Bedacht zu nehmen, welche eine Beteiligung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften an diesen Versuchen unter Wahrung der Liquidität der ersteren ermöglichen. Er hat gefragt, was denn infolge dieser Resolution geschehen sei.

Ja, meine Herren, eine Folge dieser Resolution ist die Bereit stellung der 25 Millionen im vorigen Jahre, und um nun diese 25 Millionen, die zu Darlehnzwecken dienen sollen fruchtbar werden zu lassen, ist der Vorschlag gemacht worden, den ich die Ehre hatte, Ihnen vorzutragen, ist die Methode ausgearbeitet worden, die sowohl bei dem Groß- wie bei dem Klein grundbesitz, sowohl bei den Genossenschaften wie bei den Landschaften versuchsweise in Anwendung gebracht werden soll. z Der Herr Vorredner meinte nun, gewisse Landesteile brauchten überhaupt keine Entschuldung. Meine Herren, ich will dahingestellt sein lassen, ob das ganz richtig ist, ob nicht auch im Westen ein Be⸗ dürfnis nach Entschuldung besteht; aber nehmen wir an, der Herr Vorredner hätte wirklich recht, soll man deshalb einem so schreienden Mißstand, wie er sich im Osten entwickelt, gleichgültig zusehen, und zwar nur deshalb, weil dieser Mißstand in anderen Landesteilen nicht besteht?

Der Herr Vorredner hat ferner auf die n gh e, Finanzlage hingewiesen und gemeint, daß es bei dieser ungünstigen Fiuanzlage doch kaum angezeigt wäre, neue Lasten auf den Staat zu übernehmen Ich glaube, der Versuch, den wir hier machen wollen, und der och, laufig in sehr engen Grenzen gehalten sein soll er soll doch zunächst einmal nur in zwei Provinzen, und zwar in solchen, wo ich die Sicher⸗ heit habe, daß die Landschaften gerne an die Sache herangehen, und wo ich glaube, daß mit den Genossenschaften zu arbeiten sein wird durchgeführt werden —, wird doch nur verhältnismäßig geringe Mirtel beanspruchen, wenn man bedenkt und das hat die Erfahrung bei der Aktion in Ostpreußen gezeigt daß von einer sehr lebhaften Inanspruchnahme dieser Fonds zunächst kaum die Rede sein kann.

Meine Herren, der Herr Vorredner meinte auch, jetzt wäre die Lage der Landwirtschaft ja wieder günstiger, und es wäre daher frag— lich, ob gerade jetzt eine so dringende Notwendigkeit zu dieser Aktion vorläge. Der Herr Abg. Dr. Crüger hat vor einigen Tagen einen Aus⸗ spruch angeführt, den ich einmal hier im hohen Hause getan habe indem ich darauf hinwies, daß jede Verbesserung im Betriebe ha Landwirtschast, jede Hebung der Einnahmen, sei es durch Schutzzölle, sei es durch Verbesserung des Betriebes, kurz alles, was den Wert des Grund und Bodens hebe, in einer gewissen Zeit, wenn wir nicht ein— greifen, durch eine höhere Verschuldung wieder eskomptiert würde die eine Folge der unbeschränkten Eintragung von Erbabfindungen unn

Restkaufgeldern sei. Meine Herren, wenn das richtig ist, wenn die Gefahr vorliegt, daß auch die günstigere Lage, in der wir uns jetzt befinden, wieder nach einer gewissen Zeit, in einer oder zwei Gene rationen, dadurch bese so und so viele Schulden mehr auf dem ländlichen Besitz haften, dann liegt doch um so mehr Grund vor, gerade jetzt, wo es geht, wo die Landwirtschaft in der dage ist eventuell in eine Entschuldungsa einzutreten, eine solche einzuleiten. rechts.) Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.) Kommission ückz u verweisen .

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Nun hat der Herr Vorredner darauf aufmerksan gemacht, daß

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Versuch zu machen, Kreditorganisationen, die die Entschuldung in Besichtié die Hand nehmen wollen, ihre schwierige Aufgabe durch Staatshilfe Rat⸗ zu erleichtern. Die Unterstützung soll in der Weise erfolgen, daß organisation der Zuschüsse zur Bildung von Sicherheitsfonds und zur Verwaltungst⸗ des organisation gegeben werden. Meine Herren, die Ausführung ist vorläufig so gedacht, daß der betreffenden Entschuldungsstelle, also den Landschaften und den Kredit- genossenschaften, ein in 30 Jahren rückzahlbares zinsfreies Darlehn in Höhe von 3 0o der Entschuldungshypothek, die hinter den Pfand wird, vom Staate gegeben werden soll. Behufs Jahr

rechtzeitig ein tragung einer Verschuldungsgrenze auf allen Grundbesitz, der eine

463 ro G ] s 5 . selbständige Landwirtschaft darstellt, und zwar, um das gleich vorweg Methoden anlehnt, die sich, wenn auch noch nicht l bei d . . . ̃ y 21 ; ich, enn aus och nich lange, ber . zunehmen, einer Verschuldungsgrenze, die nach Möglichkeit alles das Entschuldung seitens der drei Körp 2 die ich t um, mne in Schlesien nel ji gegrense, nöglicht. ung z . erschaften, die er aim ke ine Fe n Schlesien nen, die hunderttause freigibt, was ich vorhin als nützliche und notwendige Verschuldung be der Bauernbank der Ostpreußischen Landsch ö 9 e. 8 ä verlgren hat. Ich verweise auch uuf die Prob ,. s j 2. 6 . ** Bauernbank, der Ostpreußische Landschaf un 1 r , ,, , ,, w w, , obini zeichnete, also die Verschuldung infolge Notlage des B s ꝛittels ss ĩ . 6 2 g , , n. ö. 64 Ver folge Notlage des esitzers und Mittelstandskasse, bewähr be ö. ie Erf . *. 8 J Bes 8 se ewährt haben. An die Erfahr mem le Fort wa Neuzeit eine die Verschuldung zu Meliorationen; die aber diejenige Verschuldung macht sind, habe ich geglaul nn ß mn, 2. ne, a. a . 6. 2 e er hn nm aber dieje Verf ine ac „he ch geglaubt, anlehnen zu sollen, der Modus, nicht ein C bekämpft, die mit Kapitalentziehung verknüpft ist, die also verhindert den ich Ihnen hier vors hla schli sßt si 9 j . * . ke,, 1 l 7582 er age, ließ ch so nicht Vorschläge elsver l daß zu hobe Restkaufgelder und zu hohe Erbabfind ; m we e, 46 vorschlage, schlie sich also nicht an Vorschläge Dandelsverträge, z rbabfindungen eingetragen an, die in der Provinz Sachsen gemacht , , werden Meine Herre de ö 7 3. 2 Probinz Sachsen gemacht , , e, , 2 j 1 Herren, der große Nachteil der jetzt Verfahren, welches wir dort im Os ingefü k Verfahren, welches wir dort im Osten eingeführt haben

iben. Viele Familien en. Ich könnte Ihnen usend Mark in den

welcher sidéi familia commissum est verliert, um so mehr lockert und den ich um so eher glaubte machen zu können, als er sich an

sich auch die Erbsitte mit dem Wunsch, die Kinder gleich mäßig zu ja naturgemäß der modernen namentlich in den öst⸗ Der Bauer folgt

no in

lgemeinen

1 J ö. ö objekte wird, je mehr er damit den Charakter eines ö.

Grundbesitz, der ist, hat Anfang gemacht.

bedenken. Der Entwicklung zugänglicher Aufsicht aus⸗ lichen Landetzteilen den * zanisation. aber unweigerlich nach. ist schon sie hat editverbundenen ihre Bücher

eine Wirtschaftsberatungsstelle

en Vr worden sind, sondern an das D haben. Darum hat der Staat

und Neumark gewisse Verpflichtung, sich wenigsteng

stion vorgegangen;

briefen eingetragen (Schluß in der Dritten Beilage.) ] 2 4 * Rücksahlung dieses Darlehns sollen vom Schuldner noch ein ven.

nach beendeter Amortisation Zinsen erhoben, und diese Zinsen zur