*
115) JJ Württemb. Zentralstelle für Gewerbe und . Handel.
13 = Landesgewerbemuseum.
117 . Vereinigte Zigarettenfabriken:
118 Trier .. . Handelskammer.
119 Ulm . v.. ö
120) Weimar. ö
1. Wesel ... ö
122) Wiesbaden Gewerbeverein.
123) - Handelskammer.
124) ö J Verband der Weinhändler des Rhein⸗ und Main—
gaues.
125) Würzburg Handels- und Gewerbekammer für Unterfranken . 3 und Aschaffenburg.
126) Zittau .. Handelt⸗ und Gewerbekammer.
Berlin, den 5. Februar 1910. Der Präsident des K Patentamts. —Hauß.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Fer Wahl des Oberlehrers, Professors Dr. Joseph Leyhausen an dem Gymnasium in Viersen zum Direktor des Progymnasiums in Ahrweiler-Neuenahr die Allerhöchste Be⸗ stätigung zu erteilen.
8
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Cassel mit dem Sitze im Dorfe Cassel bei Gelnhausen im Regierungsbezirk Cassel ist zum J. April 1910 voraussichtlich zu besetzen; Bewerbungen müssen
bis zum 21. Februar eingehen.
Ministe rium der geistlichen, Unterricht s⸗ und Medizinalangelegenheiten.
Der bisherige Pastor Nickol aus Schönermark, Kreis Prenzlau, ist zum Kreisschulinspektor für die Umgebung von
—
Halle a. S. ernannt worden.
R m a chung.
Dem Markscheider Heinrich Müller aus Rellinghausen, Landkreis Essen, ist von uns unterm 19. Januar d. J. die Be⸗ rechtigung zur selbständigen Ausführung von Markscheider⸗ arbeiten innerhalb des preußischen Staatsgebiets erteilt worden.
Dortmund, den 5. Februar 1910.
Königliches Oberbergamt. Liebrecht.
Per sonalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. Beamte der Militärjustizverwaltung.
Durch Allerhöchsten Erlaß. 20. Januar. Merckel, Dr. Glasewald, Oberkriegsgerichtsräte von den Generalkommandos des V. bezw. III. Armeekorps, zum Generalkommando des III. Armee— korps bezw. zum Gouvernement Berlin, versetzt.
Beamte der Militärverwaltung.
Durch Verfügung des Kriegsministerinm s. 18. Ja nuar. Versetzt: Muhlert, Garn. Verwalt. Oberinsp. in Hilden heim, nach Torgau als Garn. Verwalt., Direktor auf Probe; die Garn. Verwalt. Inspektoren: Helldobler in Kleve nach Hildes⸗ heim, Steinbach in Wesel nach Kleve, — als Amtsvorstände, Plate in Wesel in die Kontrolleführerstelle seines Standerts,
22. Januar. Hennig, Rechnungsrat, Garn. Verwalt. Direktor in Cöln, Reichert, Amfsrat, Administrator des Remontedepots Neuhof bei Ragnit, auf ihren Antrag mit Pension in den Ruhe— stand versetzt.
25. anuar. Kaller, Zahlmstr. vom Jägerregt. zu Pferde Nr. 3, der Titel „Oberzahlmeister“ verliehen.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im hiesigen Königlichen Schlosse den Vortrag des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Frei⸗ herrn von Lyncker entgegen.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen und der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Arcona“ auf der Heimreise am 5. Februar in Pulo Weh auf Sabang (Nordsumatra) eingetroffen und gestern wieder in See ge⸗ gangen. —
S. M. S. „Luchs“ ist am 5. Februar in Soerabagja Java) eingetroffen und geht am 12. Februar von dort wieder in See.
S. M. Flußkbt. „Vorwärts“ ist am 5. Februar in Shasi (Jangtse) eingetroffen und vorgestern von dort nach Hankau abgegangen.
S. M. S. „Freya“ ist gestern in Algier eingetroffen und setzt am 20. Februar die Reise nach Vigo fort.
Königsberg, 8. Februar. Der 49. Generallg ndtag 9 in der gestrigen Plenarsitzung die Vorlage der General⸗ andschaftsdirektion, betreffend die Errichtung einer Lebens versicherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft, „W. T. B.“ zufolge, mit allen gegen eine Stimme angenommen. Der Generallandtag erblickt in der Vorlage nach der von ihm gefaßten Resolution nicht nur ein wichtiges Mittel zur Ent⸗
schuldung des ländlichen Grundbesitzes, sondern ist auch über⸗ zeugt, daß die Errichtung einer n n rechtlichen und ge⸗ meinnützigen . zum Betriebe der Lebensversicherung in hervorragender Weise zur wirischaftlichen Erstarkung der länd— lichen Bevölkerung und darüber hinaus der ganzen Provinz beitragen wird.
Oesterreich⸗ Ungarn.
Da die Einigungsverhandlungen zwischen Deutschen und Tschechen zu keinem Ergebnis geführt haben, wurde gestern, „W. T. B.“ zufolge, imz böhmischen Landtag die Ob struktion von deutscher Seite fortgesetzt. Es lagen 70 Dring⸗ lichkeitsanträge und 126 Petitionen vor, durch deren Verlesung die Sitzung ausgefüllt wurde. Da neue Ausgleichs verhandlungen zwischen den Deutschen und Tschechen eingeleitet worden sind, die nicht aussichtslos erscheinen, ist die nächste Landtagssitzung für heute anberaumt .
Der Verband der deutschen Landtagsabgeordneten beschloß, obiger Quelle zufolge, den Vorstand zu ermächtigen, dem Iberstlandmarschall mitzuteilen, daß die von ihm für die zweitnächste Sitzung vorgeschlagene Tagesordnung keiner Ein
wendung begegne. Der Verband lehne es aber ab, die Er⸗ klärung abzugeben, daß er die Erledigung der Stenervorlagen nicht verhindern werde. Er müsse vielmehr die Durchführung der Generaldebatte in der einzusetzenden politischen Kom mission und die von den ischechischen Parteien abzu⸗ gebenden Erklärungen abwarten, da von dem Erfolge der Generaldebatte seine Stellungnahme zu allen im Landtage zu verhandelnden Gegenständen abhänge. Es wäre demnach zu nächst diese Generaldebatte durchzuführen, die Permanenzerklä⸗ rung der politischen Kommission gesetzlich festzusetzen und dieser der Auftrag zu erteilen, schriftlich Bericht zu erstatten, der als erster Programmpunkt in der nächsten Landtagssession zu gelten hätte. Nach Erledigung dieser Vorbedingungen wäre die Ver handlung der Steuerkommission durchzuführen, deren Bericht der zweite Programmpunkt der nächsten Session wäre.
Frankreich.
Der Ministerrat hat in der gestrigen Sitzung nach einer Meldung des „W. T. B.“ beschlossen, von der Kammer einen Kredit von 30 Millionen zur Unterstützung der durch das Hochwasser Geschädigten zu verlangen, und den Entwurf der Marinevorlage angenommen, die demnächst in der Kammer eingebracht werden wird.
Die Marinevorlage sieht für die Schlachtflotte 28 Panzerschiffe, 10 Aufklärungsschiffe und 52 Hochseetorpedo⸗ boote vor, während für die Küstenverteidigung 4 Unterwasser boote und für ausländische Stationen 10 Schiffe bestimmt sind. Die Schlachtflotte besteht aus vier Geschwadern zu je sechs Panzern und vier Reserveschiffen, zwei Aufklärungs⸗ schiffen für das Geschwader und zwei Reserveaufklärungs schiffen, zwölf Torpeßobooten für das Geschwader und vier Ersatzbooten. Für 6 ausländischen Stationen finden je nach Bedarf Avisos oder Kanonenboote Verwendung. Unter den sub marinen Streitkräften befinden sich vier Minenschiffe und eine Anzahl Minensuchboote. Für besondere Zwecke sieht die Vorlage vor drei Vermessungsfahrzeuge, drei Transportschiffe, ferner Schul schiffe sowie Fahrzeuge zum Schutz der Fischerei je nach Bedarf. Für die Auslandschiffe und die Panzer, die vor 1909 auf Stapel gelegt sind, wird die Maximallebensdauer auf 25 Jahre, für die später auf Stapel gelegten auf 29 Jahre festgesetzt. 20 Jahre gelten auch für die Aufklärungsschiffe, dagegen 17 für die Torpedo und Unterseebote. Für die Kreuzer sowie die Auslandsschiffe im aktiven Dienst sind volle Besatzungen vor gesehen, ebenso für die Hälfte der Fahrzeuge der submarinen Verteidigung. Schließlich sind auch Arbeiten zur Verbesserung der Hafenanlagen in Aussicht genommen.
Türkei.
Der Ministerrat hat, wie die Konstantinopeler Blätter melden, das Programm für die Schiffsbauten ge nehmigt. Danach sollen im Verlaufe von zehn Jahren ins gesamt 5 Millionen Pfund auf Schiffsbauten verwandt werden u. a. sind zwei Dreadnoughts und zwei Panzerkreuzer vor gesehen.
Schweden.
. das „W. T. B.“ meldet, erkrankte der König Gustan vorgestern abend an Kolikschmerzen. Gestern abend stellten die Aerzte die Diagnose, daß es sich um Blinddarm⸗ entzündung handle, und heschlossen eine sofortige Operation. Diese wurde um Mitternacht vorgenommen und nahm einen günstigen Verlauf.
Ein heute vormittag ausgegebenes Bulletin besagt:
Der König schlief nach, dem Erwachen aus seiner Betäubung während der zweiten Nachthälfte mehrere Stunden. Sein Befinden war Morgens wesentlich besser. Die Temperatur betrug 37,3, der Puls hz. .
Amerika.
Der Präsident Taft hat gestern, wie das „W. T. B.“ meldet, eine Proklamation erlassen, nach welcher der deutschen Einfuhr in die Vereinigten Staaten die Min imalzollsätze zugestanden werden. Die Proklamation umfaßt aber nicht die deutschen Schutzgebiete, da das Staats departement nicht genügend Zeit gehabt hat, zu prüfen, ob die ameritanischen Einfuhrprodukle von den Schutzgebieten unter schiedlich behandelt werden. .
ö Im amerikanischen Kongreß ist gestern die Administrationsbill eingebracht worden, welche die für den ganzen Bund gültige Korporationsverleihung (federal incor— porätion) an industrielle Unternehmungen vorsieht, die an dem zwischenstaatlichen oder auswärtigen Handel beteiligt sind. Die Vorlage bestimmt, obiger Quelle zufolge, daß solche Unter nehmungen nur der Besteuerung durch den Bund unterliegen. Ihre Geschäfte werden unter der Aufsicht eines Kommissars für die Korporationen geführt werden. Dieser Kom missar wird einschließlich der Berechtigung zur Er⸗ nennung eines Zwangsverwalters für jede insolvente Korporation im wesentlichen dieselben Befugnisse besitzen, wie sie gegenwärtig durch den Kontroller für die Umlaufs⸗ mittel gegenüber den nationalen Banken ausgeübt werden. Ohwohl so organisierte Konzerne dem bestehenden Antitrust⸗ gesetz unterworfen zu sein pflegen, glaubt man, daß die durch
die neue Vorlage eingeführte, für den ganzen Bund gültige Inkorporierung vielen Gesellschaften, die nach der Auslegung !
des ,. durch die Regierung verurteilt werden könnten, ermöglichen wird, ihre Geschäfte in einer den Gesetzen entsprechenden Weise zu führen.
Asien.
Die Verabschiedung des persischen Ministers des Aeußern Ala es Saltaneh ist nach einer Meldung der „St. Peters— burger Telegraphenagentur“ hervorgerufen worden durch eine Interpellation in Medschlis seitens der extremen Rechten mit Tagisadeh an der Spiße. In der Interpellation wurde Aus kunft verlangt, aus welchen Gründen das Verweilen der russi⸗ schen Truppen in Persien fortdguere und welche Maß regeln seitens des Ministers des Aeußern zu ihrer schleunigen Entfernung getroffen seien. Ala es Saltaneh antwortete nur mit allgemeinen Phrasen und sprach die Hoff— nung aus, daß die russischen Truppen bald abberufen werden würden. Diefe Antwort des Ministers wurde aufs schärfste von Tagisadeh kritisiert. Durch die Abstimmung sprach der Medschlis Ala es Sgltaneh sein Mißtrauen aus, worauf dieser seinen Abschied. einreichte. Augenscheinlich waren die Nationalisten schon lange mit ihm unzufrieden und benutzten diese Gelegenheit, um ihn zu stürzen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
XV
Dem Hause der Ahgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes, be treffend die Gewährung von Zwischenkredit bei Rentengutsgründungen, vom 12. Juli 19090 nebst Be gründung zugegangen. Nach dem Gesetzentwurf soll 8 1 des Gesetzss vom 12. Juli 1900, betreffend die Gewährung von Zwischenkredit bei Rentengutsgründungen, folgende Fassung er halten: .
Soweit für die Errichtung von Rentengütern die Vermittlung der Generalkommission eintritt, kann der erforderliche Zwischenkredit aus den Beständen des Reservefonds der Rentenbanken gewährt werden.
Dem Fonds darf hierfür ein Betrag bis zu fünfzehn Millionen Mark entnommen werden.
In der dem Gesetzentwurf heigegebenen Begründung wird ausgeführt: Bei der Begründung von Rentengütern auf Grund des Gesetzes, betreffend die Beförderung der Errichtung von Rentengütern, vom 7. Juli 1891 waren gewisse finanzielle Schwierigkeiten entstanden. Es mußten sowohl die auf den aufzuteilenden Gütern ruhenden Hypotheken und andere Lasten, von denen die Renten güter nach gesetzlicher Vorschrift S1 Abs. 4 des Gesetzes über Rentengüter bom 27. Juni 1890 * freigestellt werden müssen, abgestoßen, als auch die für die erstmalige Einrichtung der Rentengüter erforder lichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude errichtet werden. Geldmittel waren aber in der Regel zu der Zeit nicht vorhanden, in der diese Schulden und Lasten abzustoßen und die Gebäude zu errichten waren denn die Rentenbriefe, mit denen diese Ausgaben in der Hauptfache gedeckt werden, kommen erst später auf. . Diese Schwierigkeiten haben zum Erlaß des Gesetzes vom 12 Juli 1900, betreffend die Gewährung von Zwischenkredit bei Rentengutsgründungen, geführt. Danach ist aus den Beständen det Reservefonds der Rentenbanken ein Betrag bis zu zehn Millionen Mark zur Verfügung gestellt, aus dem die erforderlichen Geldmittel als Darlehen gewährt werden können. In der Begründung zum Entwurfe dieses Gesetzes, auf die Bezug genommen wird, ist dargelegt wie die Verwendung der bereitgestellten Mittel gedacht war. J Die Ausführung des Gesetzes ist diesen Darlegungen entsprechend durch gemeinschaftliche Anordnungen des Finanzministers und des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten nach folgenden Hauptgesichtspunkten geregelt. Die Kreditgewährung ist von der Be fürwortung der Generalkommission abhängig, während nach außen die Seehandlung als Trägerin des Darlehensgeschäfts auftritt. Die Höhe des in Anspruch genommenen Kredits richtet sich nach den die glatte und recht zeitige Rückzahlung verbürgenden Werten, insofern sie für die Seehandlung sichergestellt werden, also= insbesondere nach dem Betrage der als Abfindung für die Kaufrente oder als Baudarlehen in Aussicht stehenden Rentenbriefe, der zur Verfügung der Seehandlung sicher gestellten Anzahlungen der Rentengußfskäufer oder etwaiger gleich wertiger Spezialsicherheiten. Für das gewährte Darlehen hat der Rentengutsgeber der Seehandlung Hypothek zu bestellen und ihr seine Rechte gegen die Rentenbank, die Rentengutsnehmer oder Dritte abzutreten. Der Zinsfuß der Darlehen ist bisher auf 30 fest gesetzt worden. 6 Das Gesetz vom 12. Juli 19090, und die zu seiner Ausführung getroffenen Anordnungen haben sich in der Praxis bewährt, das Ver 6 zur Bildung on Rentengütern, insbesondere seine finanzielle om lung; kann seitdem erheblich leichter durchgeführt werden Welche Beträge im einzelnen als Zwischenkredit gewährt sind und in welchen Besiedlungsunternehmungen, ergeben die Rechnungen, die dem Landtage nach § 2 des Gesetzes vom 12. Juli 1900 alljährlich vor⸗ gelegt werden und deren letzte für den Schluß des Kalenderjahres 190z aufgestellt ist. Insgesamt sind hiernach in 145 Be siedlungsunternehmungen mit zusammen rund 3060 Rentengütern 26 252 O4. 79 Darlehen gegeben. Davon sind bisher 16 78 965,19 4 zurückgezahlt. . Inzwischen ist die Einrichtung des Zwischenkredits mit Hilfe des Wande zur Förderung der inneren Kolonifation in den Provinzen Ostpreußen und Pommern“ (Kap. 29 Tit. 4 des Extraordinariums des Etats der landwirtschaftlichen Verwaltung für das Etatsjahr 1999) weiter ausgestaltet worden. Wie die alljährlich vorgelegten Denkschriften über die Verwendung dieses Fonds ergeben, wird ein erheblicher Teil desselben ebenfalls für Zwischenkredite verwendet, und zwar auch für solche Maßnahmen, die über die im Gesetz vom 17. Juli 1906 allein vorgesehenen Zwecke der Schuldenabstoßung und des Sebãudeaufbaues hinausgehen. Hauptsächlich wird diese Art des Zwischenkredite zur Erleichterung der Ankaufsgeschäfte der Ostpreußischen Landgesell schaft und 6 Pommerschen Ansiedlungsgesellschaft in Anspruch ge— n n, Bei den. einzelnen Gutsanläufen werden ihnen nämlich . . 9 des ven der. Generalkommission festgestellten nuts werte gegeben, sodaß die Gesellschaften nur den darüber hinaus gehenden Rest des Kaufgeldes von 15 ½ aus eigenen Barmitteln bereit sustellen hbahen. In für andere Aufwendungen des Aufteilungsver . z. , füp n saßnghmen der zwischenzeiklichen Verwaltung, fü. usfi zrung von Leliꝑratipnen u. dergl., steht dieser Zwischenkredit . i i ,, Der Kredit wird ebenso wie bei dem auf Grund . , , 12. Juli 1300 gewähnten aus der aufkommenden Rentenbriefabfindung und den baren Anzahlungen der Rentenguts laufe zurüctgczahlt, Auch sonst finden die nach dem Gesetz vom 12. Juli 1900 geltenden Ausführungsporschriften sinngemäß Anwen dung. Diese einem ungbweisbaren Bedürfnis entsprechende Einrich lung hat sich durchaus bewährt. Die Gesamtsumme, die für diese Art des Zwischenkredits (sog. Ueberkredits) aus den Mitteln des Fonds zur Förderung der inneren Kolonisation in Ostpreußen und Pommern seither perwendet worden ist, beträgt rund vier Millionen Mark. 6 Be srinpusj zum Entwurf des Gesetzes vom 12. Juli n, . der . damals auf 10 Millionen Mark he. änkt worden, namentlich in der Erwägung, daß jährlich nicht
mehr als etwa 7 Millionen Mark Rentenhriefe aufkommen würden und höchstens ebensoviel Zwischenkredit in Anspruch genommen werden önnte, daß ferner der Zwischenkredit durchschnittlich etwa 15 Jahre lang liefe, woraus sich ein Bedarf von etwa 105 Millionen ergebe, und daß schließlich der Zwischenkredit weder in allen Fällen noch stets in der vollen Höhe verlangt oder gewährt werden würde. Diese Erwägungen entsprachen den damaligen Erfahrungen und dem damaligen Umfange der Rentengutsbildungen. Seitdem haben die Rentengutsgründungen einen größeren Umfang angenommen, und es muß damit gerechnet werden, daß sie nicht , sondern eine noch größere Ausdehnung erreichen werden. Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Förderung der inneren Kolonisation wird allgemein an⸗ erkannt. In mehreren Provinzen haben sich er nn if ff Gesell⸗ schaften gebildet, die sich diese Förderung zur Aufgabe gestellt haben. Ihre Tätigkeit befindet sich teilweise erst in den Anfängen und wird fich weiter entwickeln. Die Anfiedlung von Arbeitern, die früher nur bereinzelt und gelegentlich betrieben wurde, ist neuerdings eine selb⸗— ständige Aufgabe der inneren Kolonisation und der Rentenguts—⸗ bildungen geworden.
Es sind in Rentengüter aufgeteilt und in Rentenhriefen aufgekommen in den Jahren: .
16, 1558 020 M6 , 39 ,,, 24 , . 28 ö 3 J 8 255 66 . 8 324968
e 10 849 133
, n . 568
Des Bedürfnis für eine Erhöhung der Mittel für Zwischen⸗ kredite liegt also auf der Hand, ist übrigens auch schon von dem Hause der Abgeordneten in seinem Beschlusse vom 4. April 1908 (Sp. 4983/92 bes stenographischen Berichts) anerkannt worden.
Gleichzeitig mit der Erhöhung dieser Mittel empfiehlt sich die Erweiterung ihres Verwendungszwecks im Sinne der schon bisher ge⸗ übten Verwendung des Fonds zur Förderung der inneren Koloni⸗ satlon in Ssipreußen und Pommern. Schon bei den Beratungen über das Gesetz vom 12. Juli 1900 war vorgeschlagen worden, den Verwendungszweck allgemeiner zu fassen. Ba jedoch das Herren⸗ haus Bedenken hatte, wurde damals hiervon Abstand genommen. Inzwischen haben die gewonnenen Erfahrungen die Zweckmäßigkeit and Unbedenklichkeit der Maßregel erwiesen. Es würde namentlich für die gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften außerhalb des Geltungs⸗ bereichs des Fonds Kap. 29 Tit. 4 eine wesentliche Erleichterung sein, Zwischenkredit in eben dem Umfange zu erhalten, wie die Ost⸗ preußische Landgesellschaft und die Pommersche Ansiedlungsgesellschaft. Es wird daher vorgeschlagen, die einschränkende Zweckbestimmung im S1 des Gesetzes vom 12. Juli 1900 zu beseitigen.
Die Vermehrung der Zwischenkreditmittel um den Betrag von Millionen Mark würde nach den bisherigen Beobachtungen dem bestehenden Bedürfnis genügen. Der Reservefonds der Rentenbanken enlbält die nötigen Mittel hierfür. Denn außer den bereits durch das Gesetz vom 12. Juli 1900 zur Verfügung gestellten 10 Millionen ist noch ein Bestand von rund 13 Millionen Mark vorhanden. Die Entnahme von 5. Millionen Mark ist unbedenklich, da dem Fonds jährlich nach dem Durchschnitt der letzten Jahre ein Zinserkrag von 600 000 bis 650 0900 6 zuwächst. Es handelt sich auch nicht um eine Verwendung der dem Bestande des Reservefonds entnommenen Summen, sondern nur um eine zinsbare Anlegung. Dabei ist die Gewährung der Zwischenkredite an solche Sicherheiten geknüpft und geschieht mit solcher Vorsicht, daß in den fast 10 Jahren der Geltung des Gesetzes vom 12. Juli 1900 Verluste nicht ein getreten sind.
2
2 238 3
)
Das Mitglied des Herrenhauses Ehlers, Ober bürgermeister der Stadt Danzig, ist nach einer Meldung des W. T. B.“ aus Danzig heute gestorben.
*
Statistik und Volkswirtschaft.
Das landwirtschaftliche SchulUwesen in Preußen im Etatsjahre 1908.
In dem kürzlich vom Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten herausgegebenen Jahrgang 1908 der , Statistischen Nach⸗ weisungen aus dem Gebiete der landwirtschaftlichen Verwaltung von Preußen“ finden sich eingehende Nachweise auch über den Stand des fandwirtschaftlichen Schulwesens in Preußen. Es seien daraus hier die folgenden Angaben für den Staat und die einzelnen Provinzen mitgeteilt, denen zum Vergleich die Zahlen aus den vorhergegangenen fünf Jahren für den Staat gegenübergestellt sind:
Ackerbau .
schulen und Ländliche landwirt Fortbildungs⸗ schaftliche schulen ohne Winter fachlichen schulen Unterricht?)
Landwirtschaftsschulen
Schülerzahl
chulen
Provinz. . in den
— —
klassen Zahl der Schulen
Zahl der
*
zusammen
4692 1037 1926 1579 3 866 8 084 1648
270 242 297 456 321 542
160
Ostpreußen . Westpreußen Brandenburg Pommern.. Posen ... Schlesien Sachsen .. Schleswig⸗ Holstein. . Hannover .. Westfalen .. Hessen⸗Nassau Rheinprovinz Hohenzollern . Gesamt sta at
Preußen ö w o,, 2 33 3940 8284 3 781 55 889
12—
— —
— r b Tñ— — de
2
394 59. 202 2797 , 3 6685 t 4085 * 9. 236 4086 41 115 ( 4 730 12944 146 520 l 316 6020
54 525
de — R — —
Demgegenüber in den Jahren 903107 Staat): 1 16 843 2339 5989 1664 23026 ole, 1586 949 25 50 6 590 2019 23 333 oö, 1739 1030 2769 15 6 682 2617 374495 ho 1899 1208 3 107 70521 2991 42607 190 18 2030 1688 3718 9 7502 3 477 50 868
39 ö
3 2 7 2
Außerdem bestehen in Preußen noch 7 Fortbildungsschulen mit versuchsweiser Ausgestaltung des fachlichen Unterrichts mit 171 Schülern und einem Gesamtkostenaufwande von 1906 .
ö n n, Ausgaben ür
2
dungen
Propinz
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schaftl Winterschulen swen
schulen
3 8
ft schulen Auf
Fortbildungs⸗
Landwirt⸗ ländliche *)
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VPosen
Mb Mb Mt 124985 118279 S4 588 327 852 81978 76330 146091 172909 67 159 147 021 25 473 239 653 136 589 72 234 17739 226 562 gz 014 3247090 49412 223 396 121 147 132236 58 6055 311988 36 833 132 563 16843 186 239 196117 117017 32 225 345 359 82 023 288 746 67 699.7 438 468 165 997 196 309 143118 405424 Hessen⸗Nassaun. 57 578 96 449 98 921 252 948 Rheinprovinz . 138 039 250 000. 49716 437 755 Hohenzollern.. ö 10792 7651 18 443 Gesamtstaat Preußen 1908 Demgegenüber in den Jahren 1903 —1907 Staat): ,, 876 812 1187 105 220 944 * ,, go00 181 1224947 278 124 2* 19, II 619 1301 505 37979712! 1966... 946 023 1422169. 425 663 2794855 15607. 1243091 1672 334 524 3461 3339771. Aus diesen Zahlen ergibt sich bei allen hier berücksichtigten Unter⸗ richtsanstalten eine erfreuliche Zunghme in der Zahl der Schulen, der Zahl der Schüler und den Aufwendungen für die Schulen. Vor allem kommt diese Aufwärtsbewegung bei den ländlichen Fortbildungsschulen, die ja allerdings eigentlichen landwirtschaft⸗ lichen Fachunterricht in ihrem Lehrplan nicht berücksichtigen, zum Ausdruck. Seit 1503 sind die Fortbildungsschulen sowohl nach der Zahl der Anstalten, wie nach der Zahl der Schüler auf weit über das Doppelte gestiegen. Obenan steht die Provinz Hessen-Nassau mit 730 Schulen und rund 13009. Schülern im Jahre 19638; offenbar ist dieser hohe Stand des F
Ostpreußen . Westpreußen Brandenburg Pommern Schlesien .. Gian, Schleswig⸗Holstein HYannover . Westfalen
30 0 4659 1720 446 566 391 326874206
6
8 0
284 861 2352
0 92921 )
3851
do do do d
——
Fortbildungsschulwesens eine Folge des für Hessen⸗Nassau bereits bestehenden Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Besuch einer ländlichen Fortbildungsschule.
Gleichfalls in erfreulicher, steter Zunghme sind die niederen landwirkschaftlichen Lehranstalten, die Ackerbauschulen und landwirtfchaftlichen Winterschulen, begriffen. Der Haupt⸗ anteil unter ihnen entfällt auf die Winterschulen, während an Acker⸗ bauschulen, d. h. Schulen, mit denen gleichzeitig ein landwirtschaf licher Betrieb zwecks Unterweisung in den praktischen Arbeiten ver bunden ist, nur noch 17 in der Monarchie unter 201 Lehranstalten bestehen. Trotz des unverkennbaren Fortschritts der Entwicklung sind aber einzelne Provinzen, namentlich des Ostens, vor allem Pommern und Westpreußen, doch noch immer sehr dürftig mit landwirtschaft lichen Winterschulen versehen. Die etwa 200 - 300 Schüler, die auf sede dieser Provinzen entfallen, stellen doch nur einen äußerst geringen Prozentsatz des bäuerlichen Nachwuchses der Provinz dar.
Das Gefamtbild der Entwicklung ist aber trotzdem günstig, und wenn sie in gleichem Tempo noch eine Reihe von Jahren an hält, so wird wenigstens den notwendigsten Ansprüchen in der Haupt⸗ sache genügt sein.
Zur Arbeiterbewegung.
Zu einer Kundgebung gegen den einseitigen Arbeitsnachweis der Arbeitgeber und für den paritätischen Nachweis gestaltete sich eine außerordentlich zahlreich besuchte Versammlung in Berlin, die vom Zentralrat deutscher Gewer kvereine zu gestern abend einberufen worden war. Nach einem Vortrage des Dr. Becker wurde, der ‚Voss. Itg.“ zufolge, ein Beschluß einstimmig gefaßt, in dem der Arbeitgebernachweis eine entschiedene Verurteilung erfährt, dagegen der paritätische als der einzig annehmbare erklärt wird.
In der Zuckerraffinerie Magdeburg⸗Sudenburg ist, wie die „Köln. Itg.“ erfährt, wegen Lohnstreitigkeiten ein Ausstand aus gebrochen.
Bei der Oberschlesischen Eisenindustrie Aktiengesell schaft befchloß, wie der „Frkf. Itg.“ aus Bresigu gemeldet wird, die Arbeiterfchaft der Drahtzieherei Mitte Februar die Arbeit einzustellen, sofern nicht die Ende 1909 versprochene Erhöhung der Akkordlöhne eintrete.
(Weitere .‚Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Kunst und Wissenschaft.
A. EF. Wie alljährlich um diese Zeit, hielt die Deutsche Orient-⸗Gesellschaft am Sonntagnachmittag 3 Uhr in den Räumen der Singakademie eine Festsitzung, zu der auch Seine Majestät der Kaiser erschienen war. Es sprach der Universitäts professor Dr. Lehmann-Haupt über „Die historische Semi⸗ ramls und ihre Zeit“. Der Redner hat in den Jahren 1898 und 1899 in Begleitung von Dr. Belck auf einer Forschungsreise nach Armenien mit großem Erfolge die Urgeschichte der Gebirgslandschaft am Van- und uͤrmia-See an den zahlreichen dort vorhandenen Felsen inschriften studiert, deren Texte er als wertvolle Ausbeute von der Reise heimbrachte. Diese Studien regten ihn zu seinem Vortragsthema an, das feit längerer Zeit die Geister beschäftigt, und befähigte ihn zugleich, darüber Erschöpfendes zu berichten. Denn nicht, wie eine Zeitlang befürchtet wurde, als die Entzifferer der Keilschriften von Semiramis keinerlei Kunde fanden, sind die uns aus dem Altertum siberlieferten Erzählungen von der mächtigen und weisen Königin Semiramis eitel Sagen, sondern „es hat eine Semiramis gegeben“, auf die auch die wichtigsten Züge der Ueberlieferung passen, nur hat sie unter anderen Verhältnissen und viel später gelebt, als bisher angenommen wurde. Die alten Berichte über Semiramis als Begründerin Ninivehs oder gar Babylons ums Jahr 2000 gehen auf den Leibarzt des Perserkönigs Artaxerxes II., den Griechen Ktesias, zurück, der anscheinend die in seiner Umgebung damals verbreiteten und bereits mst allerlei Mythischem verquickten Erzählungen von Semiramis sammelte. Sie verloren aus dem oben ange sührten Grunde ihre Glaubwürdigkeit und würden wahrscheinlich schon vor längerer Zeit von den Geschichtsforschern über Bord ge⸗ worfen worden sein, wenn nicht ein schon 10 Jahre nach Beginn der englischen und französischen Ausgrabungen in der alten assyrischen Residenz Kalach südlich Niniveh gemachter Fund zur Vorsicht gemahnt hätte. Dort hatte ein englischer Forscher an zwei Statuen des Gottes Nebo gleichlautende Inschriften gefunden, inhalts deren Nebo um Erhaltung des Lebens Adad-niranis und seiner Palastfrau Samu ramat angefleht wurde. An sich war diese Inschrift in der öffentlichen Erwähnung einer Frau etwas höchst Außergewöhn lichez. Es hatte also eine Herrscherin von ungewöhnlicher Bedeutung und wohl geeignet, den Mittelpunkt eines Legendenkreises zu bilden, gegeben! War sie die Gemahlin jenes Adad- nirani gewesen, der auch anderweit als ein ums Jahr 800 lebender König von Assyrien nachgewiesen war? Lange Zeit blieben die sich an den Kalach-Fund knüpsenden Fragen ungelöst, bis es den deutschen, von der Deutschen Orient Gesellschaft unternommenen Aus—⸗
) Um faßt: Höhe der gesamten Baraufwendungen (mit Ausschluß der für Hergabe, Heizung, Beleuchtung und Reinhaltung des Schul⸗ lokals aufgewendeten Kosten).
wir eine Menge
grabungen in den Ruinen von Assur gelang, volles Licht in das Dunkel zu bringen. Dort wurden nämlich 2 einander parallele Reihen don Stelen, meist vierkantige Steinsäulen, gefunden, von denen mehrere umgestärzt waren, die meisten aber noch aufrecht standen. Alle trugen Inschriften, alle diese beginnend mit einem assyrischen Wort, das etwa „Denkfäule“ besagt, alle dadurch beglaubigt als Denkmal für den in der Inschrift bezeichneten Namen. Das erlaubte festzustellen, daß die eine Stelenreihe Königen, die andere Großwürdenträgern geweiht war. Abwelchend von der gewöhnlichen Gestalt der Stelen, waren nur eine sehr verstümmelte, 4 im hohe Körperstele und ein achteckiger Basaltpfeiler. Es bleibt zweifelhaft, ob mit der (im Lichtbilde gejeigten) Körperstele ein Weib dargestellt ist. Dagegen konnte zuperläfsig an einer der Königsstelen folgende Keilschrift entziffert werden? „Denksäule der Samuramat, der Frau des Palastes Samsi⸗ Adads, des Königs der Welt, Königs von Assyrien, der Mutter Adad-niranis, des Königs der Welt, Königs von Assyrien, der
des Sulmanuasardu, Königs der 4 Weltgegenden“, Semiramis war also die Mutter Adad⸗niranis, und die unkesbare Stelle ist mit Sicher⸗ heit auf die assyrische Bezeichnung für „Schwiegertochter zu deuten; denn Salmanaffar J1II. war der Vorgänger und Vater Samsi⸗Adads und Salmanassar FV. ein Sohn von Adad⸗nirani, also Enkel der Semiramis. Aus der Inschrift geht nun üherzeugend hervor, daß Semiramis in Wahrheit die bedeutende, ungewöhnlich einflußreiche und angesehene Herrscherin war, als welche die Sage sie hinstellt; denn die Inschrift begnügt sich nicht, von ihr als Gemahlin des Samsi⸗ Adad zu sprechen, sondern ihre Erwähnung neben ihrem als König bezeichneten Sohn scheint zu beweisen, daß sie Mitregentin war. Das Wort „Palastfrau“ aber findet sich, noch ein anderes Mal an anderer Stelle auf eine Königin, nämlich auf die Gemahlin Assurbanipals, angewandt. Auf den Stelen von Assur findet sich im übrigen keine weitere Erwähnung einer Frau. Es ist interessank, daran zu erinnern, daß auch die Sage von einer Mit regentschaft der Semiramis an der Seite ihres htinyas genannten Sohnes spricht, dem sie die Herrschaft freiwillig überließ, als sie von einem gegen ihre Person gerichteten Attentat erfuhr und daß sie 6 selbst den Tod gab, nachdem sie die hohen Staats⸗ beamten zum Gehorsam gegen ihren Sohn ermahnt hatte. So wäre mithin die historische Persönlichkeit von Semi ramis genügend erwiesen, es ist den Forschungen von Pro⸗ fessor Lehmann-Haupt in Armenien indessen gelungen, dem Bilde der historischen Semiramis noch einige interessante und wichtige Züge hinzuzufügen. Hiervon berichtete er im zweiten Teil seines Vortrags, der in schönen Lichtbildern in die herrliche Gebirgsszenerie des Landes zwischen dem östlichen und westlichen Quellfluß des Tigris und um die Gestade der . Seen Van und Urmia einführte und zunächst darlegte, welches hohe Interesse die Herrscher im Zweistrom lande an dem Besitz dieser Gebirge haben mußten, aus denen der Tigris seine Wässer empfing, die zur Zeit der Schneeschmelze häufig bedrohlich und verheerend anschwellen. Es erklärten sich hieraus die dauernden Kriege der Assyrer mit den beiden Völkerschaften, welche diese Gebirge bewohnten: dem indogermanischen Volk der Meder, das pon Norden her in das Osttigrisland eingedrungen war, und dem kräftigen und kulturell auf verhältnismäßig hoher Stufe stehenden Volke der Urartäer oder Chalder (nach dem Hauptgott Chaldis so genannt) um die großen Seen herum wohnend. Mit beiden Völkern hat Assprien während der Regierungen von Salmanassar III. und seiner drei Nachfolger fast unaufhörlich in Fehde ge legen, wohl auch früher schon, nachdem um 1500 v. Ehr die Assyrer sich in Babylon unabhängig gemacht hatten. Es sind offenbar diese Kämpfe, die Semiramis auch den Ruf als mächtig im Kriege eingetragen haben. Auch die Sage läßt Ninus, wie sie den Gemahl der Semiramis nennt, mit den Gebirgsvölkern Krieg führen; auch sie erwähnt, daß man ihrer schließlich nicht völlig Herr geworden sei und ihnen die Herrschaft in ihrem Gebiet überlassen habe. Letzteres stimmt mit den Ergebnissen der Inschriftenforschung in Armenien. Gerade zu der historischen Semiramis Zeiten hatte sich im Quellgebiet die große Veränderung vollzogen, daß das von Westen eingewanderte Volk der Urartäer die bisher zerstreuten Stämme des armenischen Berglandes zu dem Reiche Urartu (im Namen Ararat wiederkehrend) gesammelt hatte. Sie sind in der Folge den Assyrern Lehrmeister in vielem, so in der Kenntnis der Eisen bearbeitung, gewesen, haben von diesen aber auch viel gelernt, u. a. den Gebrauch der Keilschrift, die sie auf die eigene, vom Assyrischen abweichende Sprache anwandten. Sie fanden auch Gefallen an der Anwendung dieser Schrift auf langen Inschriften, die sie an hren Felsen anbrachten. Dank dieser Gewöhnung besitzen urartäischer Nachrichten, die gleichzeitige assyrische, meist nicht eben genaue Wahrheit über Kriegserfolge enthaltende, kontrollieren. Ein großer Teil dieser Inschriften ist schon vor Jahrzehnten durch den Hessen Professor Eduard Schulz gesammelt worden, der auf Anregung Karl Ritters Armenien besuchte, aber in der Folge seinen Wissensdrang mit dem Tode büßen mußte, da ihn ein Kurdenhäuptling ermordete. Eine andere hochwichtige chaldische Inschrift ist 1810 von keinem Geringeren, als unserem Moltke ent deckt worden, als er mit dem türkischen Hauptquartier im Feldzug gegen die Kurden von Charput am Antitaurus zum Euphrat zog. Es ist die am bisher westlichsten Punkte ge fundene vorarmenische Keilschrift. Alle diese Keilinschriften ergaben höchst bemerkenswerte Kriegs und Friedensleistungen der Ehalder. Sie behaupteten sich gegen die Assyrer. Der Nachfolger des Gegners Salmanassar III., Aram, legte am Fuß der Felsen burg von Van ein starkes Kasteil an. Mit seinem Sohne JIspuiruis hatken Samsi-⸗Adad, der Gemahl der Semiramis, und Adadnirani, ihr Sohn, schwere Kämpfe zu bestehen. In dieser Zeit und unter den nachfolgenden Königen der Chalder Argestis und Menug entstanden wichtige Bauten im Reiche Urartu, unter denen ein 70 km langer Aquädukt hervorragend bemerkenswert ist, der bestimmt war, die am salzigen Vansee gelegene Hauptstadt und die sie umgebende fruchtbare Ebene mit süßem. Wasser zu versorgen. Der Kanal besteht nock beute und erfüllt seine Aufgabe gegen die Landschaft nach wie por. Es entstand auch die große Feste Choshab, von der erzählt wird, daß sie 360 Zimmer besaß; es entstanden die wunderbaren, angeblich als Schatzkammern und Zufluchtsorte benutzten Höhlen in den' Kalkfelfen am See, die erst in unseren Tagen wiederentdeckt und zuerst von Eduard Schulz betreten wurden. Alles dies aber waren, wie zu wiederholen, Leistungen der Chalder. Es ist nun eine große Merkwürdigkeit, daß gerade in dieser Landschaft die Sage von Semiramis besonders verbreitet ist und war, daß man die genannten und andere Wohlfahrtseinrichtungen der Semiramis zuschreibt, obgleich sie wohl ausschließlich in feindlicher Absicht das Land betreten hat. Hierfür gibt es wohl nur eine Erklärung: Die überragende Gestalt einer Herrscherin hatte auch auf die befehdeten Urartäer einen überwältigenden Eindruck gemacht; zumal die Frauen bei ihnen in besserer Geltung standen als bei anderen Völkern und der großen Herrscherin wohl Bewunderung zollten. Als nun wenige Jahrhunderte später die heutigen Armenier erobernd ins Land am Van und Urmiasee kamen, fanden sie die Ueberlieferung von Semiramis vor und übertrugen, unbeeinflußt durch nationale Rück⸗ sschten, die chaldischen friedlichen Großtaten, die ihnen Bewunderung abnötigten, auf Semiramis. Es bleibt noch die Frage offen: Woher stammte Semiramis? Herodot beantwortet, wenn auch unter den irrigen Voraussetzungen der Sage, die Frage klipp und klar dahin, sie sei Babylonierin gewesen. Das Gleiche behauptet der babylaiische Prlester Berosso, der um I90 v. Chr. in griechischer Sprache eine babylonische Geschichte schrieb. Beide bekommen auch durch die gegenwärtige Geschichtsforschung Recht. Als Beweis dessen darf gelten, daß Semiramis den Dienst des babylonischen Gottes Nero in Assyrien einführte, was als Ausfluß großer politischer Klug heit gelten darf, weil sie im Hinblick auf die erstrebte Vorherrschaft Ussyrlens über Babylon den Assyrerkönigen die Notwendigkeit ersparte, diese Vorherrschaft durch ein Opfer vor dem babylonischen Hauptgott Marduk in dessen Tempel zu Babylon am Neujahrstage zu bekunden. Pu babylonische Herkunft der Semiramis wird auch durch ein zweites be zeugt: Samst-Adad war im Kriege gegen Babylon siegreich gewesen und hatte eine große Anzahl Babylonier nach Niniveh entführt, darunter
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