1910 / 33 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

Fall der m von Schoenebeck einige Mitteilungen gemacht. Nachdem die Anstallsärzte der Charité in Herz die Frau von Schoenebeck als geheilt entlassen hatten, hätte sie, da das Verfahren nicht abgeschlossen war, sofort in Haft genommen werden müsfen. Aber was ist ge⸗ schehen? Sie hat vergnügt hier in Berlin gelebt, ist in die Nacht cafés gegangen, hat dann einen ,. Mann kennen gelernt, mit ö. 6. , verlobte. Sie konnte unbeanstandet nach London reisen un 6h t, daß sich diese Nachricht bestätigt hat. In allen Kreisen unseres zolkes hat sich ein Kopfschütteln und eine Empörung über die Behandlung der 86 von Schoenebeck ausgesprochen, wie sie schlimmer gar nicht sein kann. Wir müssen unter allen inftänden ver— langen, 6a irre Verbrecher in Irrenanstalten gesichert untergebracht werden, damit sie nicht bei jeder Gelegenheit auf die Menschheit los— elassen werden. Welcher Arzt kann sich denn auch herausnehmen, zu agen, dieser oder jener Verrückte ist definitiv geheilt? Wir können * alle Tage in der Zeitung Fälle lesen, wo als geheilt entlassene Irre nach Hause zurückkehren, noch ein paar Wochen oder ein paar Monate ruhig weiter leben und dann plötzlich ihre Frauen oder Kinder, wenn ihr Wahnsinn wieder ausbricht, hinmorden. Dieses Wiederausbrechen des Wahnsinns kann nicht vorher festgestellt werden. Wir fordern also, daß ganz besonders irre Verbrecher so festgehalten werden müssen, daß sie nicht bei jeder Gelegenheit ihr Verbrechen

fortsetzen können. Durch solche Fälle muß das Volk an der Rech ts⸗

pflege irre werden. Es muß ganz einerlei sein, ob der Verbrecher ein vornehmer Mensch oder ein Arbeiter ist. Wir werden uns niemals dazu hergeben, nach dieser Richtung hin einen ö zu machen.

Abg. Dr. Bel ⸗Essen (Zentr. ): Die Rede des Abg. Liebknecht, der ich so liebevoll der Streikposten annahm, war eine ungewöhnliche Geduldprobe für alle Arbeitswilligen in diesem Haufe. Ver— geblich fragt man: was war der langen Rede kurzer Sinn? An— gesichts der auf diese Weise vorgerückten Stunde werde ich einen Teil des massenhaften Materials, das ich aufgesammelt habe, beiseite lassen. Die Erwartung, daß mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetz⸗ huches auf dem Gebiete der Justizgesetzgebung wenigstens für einige i Ræhe eintreten werde, hat sich nicht erfüllt. Das Bedürfnis der ermehrung der Richterstellen in eu en, das sich immer stärker eltend macht, wird anscheinend in erster Reihe von dem Finanzminister estritten; in diesem Sinne ist nach wie vor das Justizwesen das Stiefkind der pre hen Verwaltung. Im Einverstäͤndnis mit dem Kollegen Cassel lehnen wir den Vorschlag, das Reichsgericht durch die ö der Revision im Falle der duae conformes zu ent— lasten, durchaus ab und hoffen, daß die hierauf bezügliche Vorlage nicht Gesetz werde. Für Dienstwohnungen für die Amtsrichter ist noch immer lange nicht genügend gesorgt. Die Frage der Verjüngung der Oberlandesgerichte ist neuerdings in einem Artikel der „Frankfurter eitung“ erörtert und diese Verjüngung als immerhin bedenklich ezeichnet worden. Auch aus Richterkreisen sind mir ähnliche . zugekommen. Namentlich im Westen scheint mir dieses System allzu stark betrieben zu werden. Die tatsächliche Be⸗ vorzugung der Prädikatsassessoren hat in den Kreisen der übrigen Assessoren Besorgnis hervorgerufen; sie fürchten, trotz der entgegen⸗— stehenden Vorschriften zu einer Art Goëtus B von n. degradiert zu werden. Hoffentlich wird die bestehende Vor—

rift wieder eingeschärft und beachtet. Die Gerichtsschreiber ollten doch endlich den Titel „Sekretär“ wieder erhalten. Die Gerichtsvollzieherordnung hat sich tatsächlich nicht bewährt; die Klage darüber ist allgemein. Der Minister sollte eine Enquete darüber veranstalten. Die absolut nicht mehr zeitgemäßen Ärrest— strafen für die Gerichtsvollzieher sollten doch auch endlich abgeschafft werden. Ein dem Richterstande angehöriger Redner der Rechten hat den Wunsch vorgetragen, es möchten auch aus dem Anwaltsstande . zum Richteramt berufen werden. Ich weiß nicht, wie die erwaltung zu diesem Wunsche steht; aber jedenfalls müßte dann die Organisation geändert werden, denn die Anwälte felbst würden es keinesfalls biene wenn durch solche Berufung von An⸗ wällen die Richter in ihrer. Aneiennität irgendwie beeinträch— tigt würden. Die mehrfsch zitierte Aeußerung eines An⸗ walts auf dem Rostocker Anwallstage gibt durchaus nicht die Meinung des Anwaltsstandes wieder. Der stenographische Bericht ergibt, daß dazu. „Sehr richtig!“ gerufen wurde; aber schon der nächste Redner, ein sehr angesehener Berliner Rechtsanwalt, hat diefe Auffassung reprobiert, und seine Auffassung über das gegenseitige Vertrauensberhältnis zwischen Richtern und Anwälten ist die der überwiegenden Mehrheit des Anwaltsstandes. Im „Tag“ hat ein sächsischer höherer Richter die seltsame Behauptung auf— gestellt, daß die Zunahme der Zivilprozesse an der Ueberzahl der horhandenen Anwälte liege; die Anwaltschaft beim Oberlandesgericht Dresden hat sich gegen diese grundlofe Behauptung bes hwert. Welche Achtung soll das Publikum noch vor dem Anwaltsstande haben, wenn über ihn von so autoritativer Stelle solche An⸗ schauungen verbreitet werden? Aus Einzelfällen, aus solchen Ent— eisungen darf man doch keine verallgemeinernden Schlüsse ziehen. 8 bezug auf das Schreibwerk sollte der Minister frisch und fröhlich zugreifen und die vielen noch vorhandenen Zöpfe rücksichtslos ab' schneiden; hier wird ihm wohl auch die Opposition des Finanz⸗ ministers kein Hindernis bereiten. Ueber das Juristendeutsch wird häufig Klage geführt; in dieser Beziehung sind auch die Reichsgerichts entscheidungen nicht freizusprechen. ö . jungen Juristen sollten das treffliche Buch von Wustmann „Allerhand Sprachdummheiten“ durcharbeiten und auch dem Allgemeinen Deutschen Sprachverein bei— treten. Sind Personalakten für Justizbeamte nötig und bestehen sie überhaupt zu Recht? Auch diese Frage sollte die Verwaltung 6x professg9 prüfen. Was die Frage der Berichterstattung über Gerschts— derhandlungen betrifft, so ist es eine Ehrenpflicht der Presse, ihre Berichte so zu halten, wie es der Gerichtsverhandlung würdig ist. er überwiegende Teil der Presse steht . auch auf diesem Stand? punkt, aber in der bekannten verdienstvollen Schrift des Justizrats Sello „Tribunal oder Szene“ finden wir als Beispiel des Gegen— teils u. 4. die Angabe, daß bei einem in Potsdam verhandelten Mord— prozeß eines der verbreitetsten Berliner Blätter einen Bericht ge⸗ bracht hat, der des Ernstes der Verhandlung wahrlich nicht würdig war. (Der Redner verliest einen längeren Passus aus dem X ericht im Wortlaut) Solche Berichterstattung ist nicht geeignet, das Ansehen unserer Justizpflege zu fördern. Derselbe Juftizrat Sello hat in der Schrift „Die fr ologie der cause eslèhre auf die gefährlichen olgen dieser neurasthenischen Sensationssucht eindringlich hingewiesen.

ier zur Förderung des Ansehens unserer Justiz beizutragen, ist aller

flicht, und da ist es auch eine dankenswerte Aufgabe der Preffe, ihren e,. richtig zu erfassen.

Abg. Dr. Krause⸗Königsberg (ul.): Der Abg. Liebknecht hat multa, nicht multum gesprochen, und zwar in einer gemachten Leidenschaftlichkeit. Er hat den Richtern schwere Vorwürfe gemacht. Wenn er sagte, daß die Richter dem An eschuldigten Motive unter⸗ stellen, so spottet er seiner selbst und tag nicht wie. Er unterstellt doch selbst den Richtern etwas. Ein solcher Ton sollte hier nicht üblich werden. Reine Quisquilien hat er hier vorgebracht, geeignet, Unwillen im Volke hervorzurufen. Alles in allem war die Rede nicht bestimmt für dieses Haus, sondern eine Aglitations— rede, die wohl sehr bald gedruckt vorliegen wird. Solche Flugblätter sind ein Fluch; es werden da Dinge zusammen— gestellrt, die man nicht nachprüfen kann, Zeitungsausschnitte, die man nicht kontrollieren kann, um Haß gegen die Richter zu erzeugen. Wir dürfen hoffen, daß das Volk gebildet enug ist, um zu durchschauen, worauf solche Flugblätter hinaus wollen. n haben die Herren Sozialdemokraten ten ihrer kleinen Zahl immer zum Worte kommen lassen. Ich muß offen sagen: wir werden u einer Repision dieser Praxis schreiten müssen, wenn wir weiter olche Probokationen zu erwarten haben. Die Gerichtsorganisation ür Berlin und Umgegend von 1899 hat den Berliner Kauf— euten Anlaß zu Klagen gegeben. Den amtierenden Justizminister trifft eine Schuld dafür nicht Die Rechtsuchenden und auch die An⸗ wälte haben durch jenes Gesetz eine große Einbuße an Zeit und Arbeit erlitten; einen Nutzen hatten davon nur? die Droschken⸗ kutscher und Automobilflihrer. Aber auch viele Richter haben

Widerstande aufrufen.

ich mit dem neuen Bräutigam verheiraten. Der Minister hat.

dieselben üblen, Erfahrungen gemacht. Der Minister sollte noch einmal die Frage . ob nicht eine Abhilfe möglich ist. Die Vereinigung bon Notariat und Rechtsanwaltschaft in den alten Landesteilen hat sich nach meiner langjährigen Erfahrung durchaus bewährt. Ich möchte gegen eine Trennung alle Beteiligten zum uͤngere, unerfahrene Assessoren el nen sich

zu Notaren nicht. i grbße Städte besteht ein Bedürfnis zu einer Trennung zwischen— Notariat und Anwaltschaft nicht. Uns sind Klagen über die Vereinigung nicht zu Ohren gekommen. Der ganze Rechtsanwaltstand ist gegen den numerus elausus und will bon der Beschränkung der freien Advokatur nichts wissen. Die finanzielle Lage der Anwälte wird, im Lande lh, über⸗ . Die Gebühren für die Anwälte, die vor 30 Jahren be— lossen wurden, können heute nicht mehr ausreichen. Die Anwalt⸗ schaft tut, was ste kann, um unlautere Elemente von sich fern zu halten. Um so berechtigter ist das Verlangen der Anwälte, von den Richtern als Gleichberechtigte behandelt zu werden. In der Assessorenfrage stehen wir nach wie vor auf dem Standyunkte, daß bei deren ue nur der Charakter und die Tüchtigkeit ent⸗ scheidend sein soll. Etwas anderes hat neulich auch der Abg. Boisly nicht aussprechen wollen, wie er mich zu erklären autorisiert hat. Unsere Gerichte haben nach wie vor das Vertrauen des Volkes, daran ändern auch nichts. künstlich aufgebauschte Einzelfälle, wie sie der Abg. Liebknecht heute vorgebracht hat.! Aus den Worten des Min fler gegenüber dem Richterbund hört man eine freundliche Neutralität heraus; ich freue mich darüber. So sehr ich dem Richterstand eine Zurückhaltung wünsche, so meine ich, doch, daß diese Zurückhaltung aufhören muß, wenn es . um weitere, größere. Interessen handelt. Kleinere. Konventikel von Richtern * viel schädlicher als eine freie, rücksichtslose Aussprache. Das Zusammenwirken der Richter ist nur geeignet, die Rechtöpflege zu heben. Auch die Justizverwaltung sollte im weiteren Maße alz bisher die Urtelle erfahrener, Richter bei, der Gesetz=

gebung beachten. Gerade von diesen Herren, die mit dem 8

Volke praktische Fühlung haben, könnten die Verwaltungsbehörden erfahren, was nötig ist. Besonders aber wissen die Anwälte die Vertrauensmänner des Volkes, wo dem Volke der Schuh drückt; es würde deshalb im Interesse der Rechtspflege felbft liegen, wenn die Anwaͤlte bei der Gesetzgebung gehört würden. Der neue Staatssekretär des Reichsjustizamts . , . diesen Weg gehen und in wichtigen Fallen den Anwaltsstand befragen zu wollen. Ich bitte den Juftizminister, diesem Beispiele zu folgen. Dem Bundesrat liegt ein Gesetzentwurf über die Entlastung des 4 vor. Labs handelt es sich nicht um die . der Gerichte, sondern vielmehr um die Interessen des rechtfuchenden Publikums. Wenn die beiden ersten Instanzen übereinftimmende Urteile gefällt haben, dann soll die Reviflon beim Reichsgericht nicht zulässig sein. Welcher Mangel an Logik! Es können 4u ö voll⸗ kommen gleiche Urteile ergehen, die innerlich doch nicht überein⸗ stimmen, weil sie auf verschledenen Gründen beruhen. Man kann sich auf. den Standpunkt stellen, daß überhaupt nur zwei Inftanzen zu⸗ lässig sein sollen, aber was hier tar, . wird, ist etwas ganz anderes; kein Rechtsuchender weiß bis zum Erlaß des zwelten Urteils, ob ihm noch die dritte Instanz offen stehen wird. Wir wollen doch nicht bloß vom Reichsgericht Grundsätze feststellen . sondern dieses Gericht muß auch zur, Entscheidung der ein⸗ zelnen Fälle da sein. Die Einhelt der Rechtsprechung wird durch diese Vorschläge in hohem Maße gefährdet.

Abg. Dr. von Liszt (fr. Volksp.): Es haben eingehende Ver— handlungen über die Ausbildung der jungen Juristen ,, Erfreulicherweise hat in der Budgetkommission festgestellt' werden können, daß der e ia der Juristen, die im ersten Examen durch—⸗ fallen, nicht so hoch ist, wie man allgemein geglaubt hat. Statt der jetzigen Art der Anfertigung der wissenschaftlichen Ar= beit durch die Kandidaten sollte man Klausurarbeiten empfehlen; allerdings müßten die jungen Leute erst in Klaufsurarbeiten 269 werden, und seit einer Reihe von Semestern finden auch an den Aniversitäten Uebungen in solchen statt, an denen sich viele Studenten beteiligen. Den Prüfungskommissionen kann man keinerlei Vorwürfe machen; aber sie sind eigentlich gar keine Kommissionen, es fehlt ihnen jede kollegiale ö und der Präsident entscheidet allein über die zu stellenden Themen. Es ist der dringende Wunsch der Berliner Fakultät, daß diese Kommissionen eine kollegiale Form er⸗ halten, die es ermöglicht, im Plenum die Entscheidung über die Ar⸗ beiten zu fällen. Das Examen könnte erleichtert werden, wenn es nicht an einem Tage stattfinden müßte, sondern in verschiedenen Semestern in den verschiedenen isziplinen geprüft werden könnte. Ein Uebelstand ist das Repetitorenwefen; es ist bedauerlich, daß die jungen Leute erst zum Repetenten laufen müssen, um im Examen bestehen zu können. In Bayern, Baden, Württemberg und Sachsen gibt es das nicht. Es gibt bei uns kaum noch einen Studenten, der den Mut haͤtte, nicht zum Repetenten zu gehen: Ferner möchte ich eine Verbindung zwischen Theorie und Praxis empfehlen. (Zuruf) Ja, eine wirkliche Verbindung zwischen Theorie und Praxis wird es allerdings nie geben. Es wäre aber gut, wenn in das Universitätsstudium ein sogenanntes praktisches Fahr eingefügt würde; es müßten . Kurse organisiert werden. Einer U. Verbindung zw 65 Theorie und Praxis würde auch gedient werden, wenn Prakti er, Gerichtspräsidenten, in die Stellen von Universitäͤtslehrern übertreten könnten. Umgekehrt ist es auch wünschenswert, daß den Akademikern, wenigstens den jüngeren, Gelegenheit gegeben würde, nebenamtlich als Richter zu fungieren, damit sie die gien sprechung aus eigener Anschauung kennen lernen. In Sachsen und Baden gibt es ordentliche Professoren. die zugleich Richter sind. Ich bedaure, daß vor kurzem eln solches Gefuch von einem Herrn vom Justizminister abgelehnt worden ist. Ich bitte den Minister, diese Frage ohne Rücksicht auf die Personenfrage noch ein- mal sachlich zu prüfen. Wenn wir nicht die Praxis in die Uni— bersitäten hineinhringen und umgekehrt Universitätslehrern den Zu— tritt zum Gericht nicht ermöglichen, so trennen wir Theorie ünd Praxis, anstatt sie zu verbinden.

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Ich möchte mir erlauben, in Beantwortung einzelner Punkte, die von den Herren Vorrednern berührt worden sind, noch einige tatsächliche Anführungen zu machen. Dabei möchte ich zunächst auf die Verhandlung zurückgreifen, die vorgestern statt⸗ gefunden hat, um noch einiges zu den Schlußworten des Herrn Abg. Cassel zu bemerken.

Die Ausführungen, die er über die Zuziehung der Laien zur Rechtspflege gemacht hat, konnten den Eindruck erwecken, als ob er darlegen wolle, daß ich ein grundsätzlicher Gegner der Zuziehung von Laien zur Rechtspflege sei. (Widerspruch des Abg. Cassel.) Ich weiß sehr wohl, daß der Herr Abgeordnete es nicht so gemeint hat, es handelte sich bei seinen Ausführungen wesentlich um die Zuziehung der Laien zur zweiten Instanz; aber seine Worte ließen immerhin den Eindruck zu, daß er meine, ich sei überhaupt ein Gegner der Einrichtung der Laienbeteiligung. Ich will nur betonen, daß eine solche Annahme durchaus unrichtig sein würde. Ich bin im Gegen— teil stets für Zuziehung der Laien zut Rechtspflege eingetreten, und wohl niemand hier im Hause hat reichere Gelegenheit gehabt, die Laien als Mitglieder der verschiedensten Gerichte im persönlichen Verkehr kennen zu lernen als gerade ich selbst. Ich stehe also durch aus auf dem Standpunkt, daß die Lalenbeteiligung im Prinzip richtig ist.

Mir ist natürlich das Werk bekannt, auf das der Herr Abgeordnete gestern hingewiesen hat, und ich erinnere daran, daß es hauptsächlich in Opposition gegen das MNeber—

wiegen der romanistischen Richtung und zu dem Zwecke geschrieben ist, die germanistische mehr in den Vordergrund zu stellen. Daß dabei auch die Zuziehung der Laien erwähnt ist, ist nicht zu bestreiten und wenn gelegentlich auch die Zuziehung der Laien zur zweiten Instanz gestreift wurde, so ist damals doch die Ansicht, daß dies das Richtige sei, nicht vertreten, sondern es ist dieser Gedanke nur als eine Möglichkeit erwähnt worden. Der Herr Abg. Cassel hat ja bei der Frage, wie die jungen Juristen heranzubilden seien, selbst betont, daß er sich zur historischen Schule bekenne. Das tue ich auch. Umso— mehr hat es mich gewundert, daß der Herr Abg. Cassel jetzt schon mit solcher Bestimmtheit den Vorsehlag vertreten will, die Laien gleich auch an der Rechtsprechung in der zweiten Instanz der Strafgerichte zu be— teiligen. Wenn das geschähe, so wäre es kein Ergebnis historischer Entwicklung; denn diese Frage ist überhaupt erst vor ganz kurzer Zeit in nähere Erwägung gejogen worden. Noch bei den Erörterungen über die verschiedenen Versuche einer Aenderung der geltenden Straf— prozeßordnung war bisher von keiner Seite gefordert worden, daß Laien auch als Berufungsrichter fungieren sollten; man forderte bisher ur die Einführung der Berufung auch gegen Strafkammerurteile. Erst gelegentlich der letzten Reformbestrebungen, also in neuester Zeit, ist diese Idee einer so weitgehenden Laienbeteiligung aufgekommen, von einer historischen Entwicklung kann dabei nicht die Rede sein. Die Re— gierungen wollen jetzt nach den Vorschlägen der dem Reichstage vor— liegenden neuen Strafprozeßordnung insofern einen weiteren Schritt tun, als die Absicht besteht, Laien nicht nur zu den jetzigen Schöffengerichten, sondern auch zu den größeren Schöffengerichten, die an die Stelle der Strafkammern treten sollen, zuzuziehen. Das würde ein wesentlicher Fortschritt sein; denn es ist ja bekannt, daß die Straf— kammersachen sehr viel größer und schwieriger sind als die bisher von den Schöffengerichten abgeurteilten Strafsachen. Wenn nun dieser Vor— schlag Gesetz wird und die Schöffen sich auch dort bewähren sollten, so wird man beurteilen können, ob sie sich auch noch schwereren Auf⸗ gaben gewachsen zeigen, und dann ist ja wohl eine historische Ent— wicklung in der Richtung denkbar, ihnen die noch schwierigere Tätig⸗ keit des Berufunggrichters anzuvertrauen, noch schwerer deshalb für sie, weil es eine zum Teil kritische Tätigkeit sein wird, die ihnen ferner steht als die des Richters erster Instanz.

Ich habe meinen Standpunkt zu dieser Frage ja im Reichstage dargelegt, und es ist auch von Herren, die auf einem andern Stand— punkt stehen, anerkannt worden, daß meine Bedenken doch wohl sehr schwerwiegend seien. Uebrigens wird die Frage ihren weiteren Aus— trag im Reichstag finden; das Gesetz unterliegt dort zunächst einer kommissarischen Beratung. Ich wollte mich nur gegen die etwa bestehende Annahme verwahren, daß ich, weil ich mich gegen die Be⸗ teiligung von Schöffen in zweiter Instanz ausgesprochen habe, über⸗ haupt ein Gegner des Laienrichtertums in der Rechtspflege sei.

Auffallend ist mir auch gewesen, daß fast alles, was über diese Frage in die Oeffentlichkeit gedrungen ist, aus den Kreisen der Juristen hervorgegangen ist. Die Literatur, die die Frage ö stammt, soweit sie in wissenschaftlichen Zeitschriften entstanden ist, selbstverständlich aus der Feder von Juristen. Aber auch die Aeußerungen der Presse, die ich in großer Zahl gelesen habe, machten auf mich den Eindruck, daß auch hier durchweg der juristische Mitarbeiter zum Worte ge⸗ kommen ist. Eigentliche Laienstimmen haben wir wohl kaum ver⸗ nommen, abgesehen von einer Stimme, die sich kürzlich gerade auf einer Juristenversammlung geltend machte, die einzige Laienstimme, die dort ertönt ist. Sie hat dort zum Ausdruck gebracht: wir Laien können nicht die Schöffen für die zweite Instanz stellen; das ist eine Aufgabe, der wir doch wohl nicht gewachsen sein würden —, und das war ein Laie von besonderer Urteilsfähigkeit. Also die Sache gibt doch wohl sehr zu denken.

Der Herr Abg. Dr. Krause hat einiges vorgebracht, was ich ganz kurz noch berühren möchte, zunächst die Gebühren der Rechts—⸗ anwälte. Ich habe schon letzthin bei der Beratung des Entwurfs eines Kostengesetzes darauf hingewiesen, daß die Frage der Rechtsanwalts⸗ gebühren gegenwärtig bei den Reichsinstanzen in Erwägung stehe, und ich habe erklärt, daß es mir durchaus erwünscht sein würde, wenn sich dort ein den Rechtsanwälten günstiges Ergebnis zeitigen ließe. Daß auch die Rechtsanwälte bei juristischen Fragen gutachtlich gehört werden möchten, halte ich für sehr berechtigt. Ich habe das auch schon getan, wenn auch der Herr Abg. Krause es nicht immer erfahren haben wird. Einen Fall aber könnte ich dem Herrn Abg. Krause in Erinnerung rufen, daß wir nämlich gerade bei der Vorberatung der Novelle zur Zivilprozeßordnung damals einen bedeutsamen Meinungs austausch mit sämtlichen Anwaltskammern herbeigeführt haben. Also ganz fern hat mir der Gedanke schon bisher nicht gelegen, ich will mich aber gern auch bei dieser Gelegenheit dahin aussprechen, daß ich ihm sympathisch gegenüberstehe.

Was die Entlastung des Reichsgerichts anlangt, so ist dies natür⸗ lich eine außerordentlich wichtige Frage. Die Entlastung ist eine absolute Notwendigkeit, da wir sonst zu einem justitium kommen würden, zu Zuständen wie zu Zeiten des Reichs kammergerichts; einer solchen Gefahr müssen wir auf alle und jede Weise vorbeugen. Daraus ist der Gedanke, ein Gesetz zur Entlastung des Reichsgerichts auszuarbeiten, entstanden. Es liegt augenblicklich dem Bundesrat vor. In welcher Gestalt es von dort hervorgehen wird, kann ich heute noch nicht sagen; auch kann ich nicht wissen, welches das Ergebnis der Beratung im Reichstag sein wird. Jedenfalls aber sind die Bedenken, die der Herr Abg. Krause heute vorgetragen hat, schon von verschiedenen Seiten mit großem Nachdruck betont worden. Es ist also sicher anzunehmen, daß sie ganz genau geprüft und erwogen werden.

Dem Herrn Abg. Dr. Bell möchte ich noch eine kurze tatsächliche Bemerkung in Hinsicht auf den Zeitungsartikel machen, auf den er verwiesen hat. Es heißt darin, es wäre fast Regel, daß Richter mit einem Dienstalter von 12,5 Jahren in die Stellen der Oberlandes⸗ gerichtsräte kämen. Demgegenüber habe ich eine kleine Statistik auf— stellen lassen, die folgendes ergibt: Im Jahre 1909 sind 61 Richter zu Oberlandesgerichtsräten ernannt; davon hatten nur drei ein Dienstalter unter 13 Jahren, 13 standen im 14. Dienstjahre, die übrigen 45 hatten ein Dienstalter über 14 Jahre bis zu 19 Jahren; der Durchschnitt betrug bei ihnen 15 Jahre 4 Monate, bei den Landgerichtsdirektoren 17 Jahre 10 Monate, bei den Ersten Staatsanwälten 18 Jahre 2 Monate. Es ist also eine Befürchtung, wie sie in jener Zeitung dargelegt ist, nicht gerecht fertigt, und wenn es dort weiter heißt, daß ganze Jahrgänge für die Beförderung einfach ausschieden, so ist das entschieden unrichtig.

Bayern rechts des Rheins 44 012

Reu 394

Bremen 1174 * 5 3743 6 8767

Nahrungs⸗

Für den Herrn Abg. von Lißt möchte ich noch hervorheben, daß die Doppelbeschäftigung als Universitätslehrer und Richter in der Praxis sehr große Schwierigkeiten bereitet. Dies ist schon in einzelnen Fällen hervorgetreten. Die Frage wird aber weiter geprüft werden, obgleich ich versichern kann, daß es sehr schwierig sein wird, eine

annehmbare Regelung zu finden. Im übrigen werden alle die An— führungen des Herrn Abgeordneten, die er über die Vorbildung und

Unterweisung der Studenten und über die Bildung der Prüfungs⸗ behörde gemacht hat, selbstverständlich erwogen werden, wenn die Kommission, die ich in Aussicht gestellt habe, zusammengetreten sein

wird.

Abg. Eckerk⸗Potsdam (freikons.) : Ich wollte eine Lanze für die Justizkanzleigehilfen einlegen, was aber bereits von anderer Seite geschehen ist. Die Institution der Amtsanwälte hat sich feit 0 Jahren bewährt; trotzdem besteht noch heute bei der Anflellung der Amtsanwälte die Widerruflichkeit. Man sollte hierin entgegen⸗ lo]mender verfahren, und es wäre zu erwägen, ob nicht der Titel Amtsanwgltschaftsrat verliehen werden könnte. Ferner wäre beim , die Errichtung einer besoldeten Amtsanwaltstelle notwendig. .

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Daß die Amtsanwaltschaft einer geänderten Organisation bedürfen wird, wenn die Aenderung der Gerichtsver⸗

fassung und die Strafprozeßordnung, wie sie jetzt im Entwurf vor—

liegen, Rechtskraft erhalten, ist nicht zu bezweifeln. Es wird abzu— warten sein, welche Gestaltung diese Gesetzentwürfe annehmen werden.

Daß speziell für das Amtsgericht Potsdam schon in näherer Zeit eine besondere Amttanwaltsstelle eingerichtet werden kann, ist nicht

ausgeschlossen; eine bestimmte Zusicherung kann ich nicht abgeben, aber ich glaube, daß dies nicht mehr lange dauern wird.

Die übrigen Wünsche, die nicht auf pekuniärem Gebiet liegen, sondern es war so ausgedrückt Amtstracht und Titel anlangen, will ich gern wohlwollend prüfen. (Heiterkeit) Welches Ergebnis das haben wird, kann ich nicht sagen; denn die Sache ist schwieriger, als der Herr Abgeordnete glaubt. (Heiterkeit)

Die Diskussion wird geschlossen.

Nach einer persönlichen Bemerkung des Abg. Cassel (fr. Volksp.) wird das Gehalt des Ministers bewilligt, ebenso die übrigen Besoldungen für das Ministerium.

ri den Ausgaben für die Justizprüfungskommission ma ö Abg. Dr. Bell (Zentr) Mitteilungen aus dem letzten Bericht der Justizprüfungskommisslon, woraus sich u. a. ergebe, daß über 50 Re⸗ ferendare vor der , ,, „gekniffen / haben. Die Klaufur— arbeiten für die angehenden Referendare seien vielfach zu schwer; so sei in Greifswald die Aufgabe gestellt worden: Entstehungs⸗ e dichte des Erzbistums Cöln. Der Kandidat, der diese Aufgabe öse, verdiene, Ehrendoktor der theologischen Fakultät in! Bonn zu werden. In Berlin sei das Thema . worden: Entstehungs⸗ geschichte der Zollinspektion in Preußen. Dem Vorschlage des prak⸗ tischen Jahres könne er nicht zustimmen; dagegen wären es vielleicht gut, seminaristische Uebungen für die Referendare einzuführen.

Nachdem noch die ordentlichen Ausgaben für die Ober— landesgerichte nach dem Etatentwurf bewilligt worden sind, wird Vertagung eser

Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung? Donnerstag, 11 Uhr. (Erste Lesung der Wahlrechtsvorlage.)

8

Statistik und VBolkswirtschaft.

Säuglingssterblichkeit im Jahre 19038. (Aufgestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.)

Staaten ö

und

Landesteile überhaupt

Gestorbene (ohne Totgeborene) unter 1 Jahr alt .

eheliche

Unter 1 Jahr alt Gestorbene uneheliche

2 —— 66e n, eheliche

kommen auf 100 Lebend⸗ ehelich unehelich geborene Lebend⸗ Lebend⸗

geborene geborene

darunter

uneheliche

Provinz Ostpreußen 11788 ö Westpreußen 13 383 Stadt Berlin 8 250 20 025 Pommern 11577 Posen 14 652 Schlesien 37 547 Sachsen 18 677 6942 11010 23 177 Hessen⸗Nassau 6757 Rheinland 35 808

28 1 1 2 * 2 * 2

überhaupt n

16,9 19,9 15,3 18,0 21,0 17,6 19,8

9919 1869 11 773 1610 6080 2170 16530 3495 2883 1694 13 097 1555 32458 5089 15 498 3179 18,6 5716 1226. 13,6 9691 1319 12,3 20796 1381 13,9 5803 954 10, 10,90 32 980 2828 5 14,6 386 17 179

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Württemberg 14019 Bin 11 326 . 6 4700 Mecklenburg⸗Schwerin 3261 6 1525 Me

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Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Nachrichten für Handel und Industrie“ )

Außenhandel Großbritanniens und Irlands im Jahre 1909.

Der Gesamtwert der Einfuhr des i, . Königreichs in )

Der Zeit vom 1. Janugr bis 31. Dezember des Jahres 1909 bezifferte sich auf. 524 749 517 Pfd. Sterl. gegen 592 gö3 487 Pfd. Sterk. in Dem gleichen Zeitraum des Vorjahres, derjenige der

3278379444 Pfd. Sterl. gegen 377103 824 Pfd. Sterl. im DSJahre 1908.

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Auf die einzelnen Warengruppen verteilte sich die Ein- und Einfuhr Aus fuhr Januar bis Dezember 1908 1909 1908 1909 9) 8 9)

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Ausfuhr, wie folgt:

Rohstoffe und

lbfabri⸗ ate... . 203 465 917 220 153 047 52 382 499 50782779 i ö 143 086 597 147 684111 296 955 416 297 303 812 erschiedenes (einschl. Poststücke). 2278 784 2 569 731 b 828 2598 66653965. In den wichtigsten Warengattungen erreichte die Ein- und Aut kehr Großbritanniens und Irlands im Jahre 1909 (1968) die olgenden Werte in Pfd. Sterl.:

Ein fuhr; Getreide und Mehl 83 123 114 C72 733 334) Fleisch und Schlachtvieh (Rindvieh, Schafe, Schweine) 47 624 228 (49 448 334) = Andere Nahrungsmittel und Getränke, zollfreie 6 850 gös (68 576 894) Desgl., zollpflichtige 50 744 248 (453 2058 374) Taba 1991 980 (6 167 153) Kohlen, Koks und Preßkohlen 8482 (4689) Eisenerz, Eisen⸗ und Stahlabfaälle 5 O6 109 (4574 723) Andere metallische Erze 8 327 144 (6 gol 105) Bau- und Nutz holz 23 591 810 (24 306169) Baumwolle 60 295201 (Hh 834 883) Wolle 35 944 943 (39 746 990) Andere Spinnstoffe 12129981 13 698 363 Oelsaaten, Nüsse, Oele, Fette, Gummi 31 043 687 2s 5i4 6775 Häute und ohe Felle fÜ'ööls 150 ( 422 9655 * Papierbereitungs material 4 499 247 (4 610997) Eisen und Stahl owie Waren daraus 7 971 489 (7 681 512) Andere Metalle und Metallwaren 24 346 326 (24 659 602) Messerschmiedewaren, , kurzwaren, Geräte (ausgenommen Werkjeugmaschinen) und Instru⸗ mente 3719 599 63 750 177) Elektrische Artikel und Apparate, aus⸗ enommen. Maschinen, Telegraphen⸗ und n m 1321 709 f 263 162) Maschinen 44538 292 (4 552 904) Neue Schiffe 23 926 (18 199) Waren aus Holz, einschl. Möbel 2654 26 i Gro gi) Garne und Gewebe aus Baumwolle 9 837 871 (9 475 795) Desgl. aus Wolle 9727 740 (9 500 056) Desgl. aus Seide 12759 935 (12536 224) Desgl. aus anderen Stoffen 7 321931 '. S863) Kleider 5072211 (4200 819) Chemikalien, rogen, Farben und . 10 605 181 (16185 617 Leder und Lederwaren, einschl. Handschuhe. ausgenommen Stiefel und Schuhe 11 618 619 (11 562 700) Tonwaren und Glaß 3757 504 (3 685 330) Papier 5 647 580 (5798 6 Ausfuhr: Getreide und Mehl 3 399 936 (3 522 912) Fleis. und Schlachtvieh (Rindvieh, Schafe, Schweine) 1 070 928 (1053 701 Andere Nahrungsmittel und Getränke 17 78 346 (15 göe 011) =

Tabak 1678 248 (1399 994) Kohlen, Koks und Preßkohlen 37 129 978 (4 615 923) ECisenerz, Eisen und Stahlabfälle Sog 718 . 349) Andere metallische Erze 95 575 (71 777ä5 Bau- und

utzholz 108 395 (96 218) Wolle 4 259 619 (2 662 151) Andere Spinnstoffe 214 241 (245 47I) Oelsaaten, Nüsse, Oele, Fette, Gummi 3 399 697 (3 091 825) Häute und rohe Felle 1 925 684 (1 424 1. Papierbereitungsmaterial 577 333 (543 977) Eisen und Stah sowie Waren daraus 38 267 690 (37 406 0283) Andere Metalle und Metallwaren 8 725 048 (8 8h6 472) J Eisenkurzwaren, Geräte (ausgenommen Werkzeugmaschinenz und In strumente 5 13 649 (5 492 463) Elektrische Ärtikekt und Apparate, ausgenommen Maschinen, Telegraphen⸗ und Telephondraht 2 240 586 (1 943 104) Maschinen 28 988 9656 (30 999 5i6s) Neue Schiffe 914684 (10 567 475) Waren aus Holz, einschließlich Möbel 1469623 (1 266 805) Garne und Gewebe aus Baumwolle g93 435 627 (95 065 513) Desgl. aus Wolle 30 922 3665 (28 391 922) O Desgl. aus Seide 1 860 172 (1 685 622) Desgl. aus anderen Stoffen 12 444 605 (10724 427) Kleider 9 829 014 (8 852 775) Chemikalien, Drogen, Farben und Farbstoffe 16 807 323 (16 271 689) Leder und Lederwaren, einschl. Handschuhe, mit Ausnahme von Stiefeln und Schuhen 4 246 150 (3 826 258) Tonwaren und Glas 3 689 277 (3 700 037) Papier 2 558 135 (2 314 967). (Accounts

relating to Trade and Navigation of the United Kingdom.)

V

Venezuela. ;

Zolltarifierung von Waren. Anzeigen in Form von Almanachen, die innerhalb 40 Tage, vom 11. Dezember 1909 ab gerechnet, eingeführt worden, sind nach der 1. Klasse des Tarifs mit 5 Centimos id später nach der 2. Klasse mit 10 Centimos für 1 kg zu verzollen, unter der ausdrücklichen Bedingung, daß die Bilder oder ien, womit sie im allgemeinen versehen sind, vollständig durch

nkündigungen oder Anzeigen unbrauchbar emacht und mit einem Vermerke versehen sind, daß sie als 8schem! verwendet werden sollen. (Verordnung vom 11. Dezember 19605.)

Weißes Druckpapier ohne Leim oder Gummi, das im literarischen Interesse für zollfrei erklärt war, ist in Zukunft nach der 2. Klasse des Tarifs mit 10 Centimos für 1 kg nebst einem 31. schlag von 25 v. H. zu verzollen. Die Verfügung ist am 16. De— zember 1909 in Kraft getreten. (Desgl. vom 16. Dezember 1909

Holz⸗ und Eisenstäbe (palillos) sowie ,, isolgtoren, die nur für die Einrichtung und den Gebrauch von , Verwendung finden, sind als Zubehörteile für

ernsprechleitungen nach der 3. Klasse des Tarifs mit 25 Centimos fir 1 kg zu verzollen. Desgl. vom 17. Dezember 1909.)

Saatkartoffeln sind nach der 1. Klasse des Tarifs mit 5 Centimos für 1 kg zu verzollen. Die Verordnung ist am 18. De⸗ zember 1909 in Kraft getreten. (Desgl. vom 18. Dezember 1909.)

Argentinische Republik.

Besteuerung der Handlungsreisenden.) Für die Er— teilung von Ger nmel für Handlungsreisende, die ihr Gewerbe mit oder ohne Mitführung von Mustern ausüben, werden zurzeit folgende Gebühren erhoben:

Pesos

Landes⸗ J. In den Provinzen. münze?) Buenos Aires: jährlich, unübertragbar, im Januar jeden Jahres zu lösen Santa ö ; persönlich unübertragbar 2. C6rdoba: persönlich übertragbar, wenn die Firma bezeichnet ist; jährlich nach dem 30. Juni Tucumän: lautet auf den Namen der Firma und ist übertragbar vom 1. Juli ab 2. Santiago del Estero: jährlich, übertragbar für einen Geschäftszweig bei mehreren Geschäftszweigen: für den ersten Geschäftszweig für jeden folgenden Geschäftszweig . San Luis: jährlich, unübertragbar kann auch bierteh che ch für gelöst werden. . San Juan: ; . jährlich, auf den Namen des Reisenden, unüber⸗ tragbar Mendoza: innerhalb der ersten vier Monate ö der dritten vier Monate persönlich und unübertragbar. i. Catamarea: jährlich, unübertragbar, aber auf den Namen der irma ausstellbar, in deren Auftrag der Reisende Geschäfte macht vom 1. Juli ab k. Corrientes: jährlich und unübertragbar l. Entre Rios: jährlich, übertragbar vom 1. Juli ab m. Salta: jährlich, persönlich, übertragbar und lautet auf den Namen des Reisenden

jährlich, persönlich, lautend auf den Namen der Firma und übertragbar vom 1. Juli ab vom 1. Oktober ab Ju juy: jährlich, übertragbar, lautend auf den Namen des Hauses oder des Reisenden vom 1. Juli ab II. In den Territorien. a. Chaco:

persönlich, unübertragbar Rio Negro Misiones: jährlich, persönlich La Pampa Neuqusn

persönlich 2 . . 50 500.

(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Buenos Aires.)

) Deutsches Handelsarchiv 1908 1 S. ) 1 Peso Landesmuünze 1,75 4.

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