1910 / 44 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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einziges Einkommen aus den Zinsen einer Hypothek besteht, wenn ihm diese Hypothek am 31. März ausgezahlt, wird, und er das Geld am 1. April noch nicht anderweitig begibt, sondern zu Hause aufhebt, das ganzé Jahr hindurch keinen Pfennig Einkommensteuer zu zahlen. Sollte eine solche Auslegung des Einkommensteuer⸗ gesetzes, die mir zu schweren Bedenken Veranlassung gibt. dennoch richtig fein, so muß eben hier, eine schleunige Aenderung des Gesetzes eintreten. Was die Delbrückschen Ausführungen anbetrifft, so will ich nicht der Landwirtschaft speziell einen Vorwurf angchen; aber tat sächlich wird eine große Summe von Steuern auf dem and, end in den Städten dem Staate entzogen. Es ist die dringende Pflicht des Finanzministers, sich hierzu zu äußern. Die Arbeiter werden zur

vollen Steuer herangezogen. Gerade die Parteien, die dafür ein

getreten sind, daß die Arbeiter bis zum letzten Groschen herangezogen werden, müßten es als ihre vornehmste Pflicht betrachten, dafür zu, sorg en, daß alle Kreise der Bevölkerung ebenso herangezogen werden. Die Zahl derjenigen, die schon ein Einkommen über 35900 4 haben, aher noch nicht zur Deklaration aufgefordert sind, ist größer, man allgemein annimmt. Wenn auch der Prozentsatz derjenigen, die ein Einkommen über g00 S haben, ständig gestiegen ist, so darf man doch nicht nur diese absoluten Zahlen betrachten, sondern muß auch die, Kaufkraft berücksichtigen, die dieser Teik der Bevölkerung hat. Bei der Verteuerung der Lebenshaltung und den vielen neuen in

direkten Steuern entspricht heute ein Einkommen von 900 ½ lange nicht mehr demselben Einkommen im Jahre 1895. . ö. .

Generaldirektor der direkten Steuern Heinke: Das Ober verwaltungsgericht hat entschieden, daß die Quelle des Einkommens für Arbeiter nicht die Arbeitsgelegenheit, sondern die Arbeitskraft ist. Im übrigen hat ja ein Arbeitsloser, wenn er tatsächlich in einem Jahr mehr Steuern bezahlt, keinen Nachteil, da er dann im nächsten Jahr weniger zu versteuern hat. . . . . ;

Abg. von Hennigs-Techlin (kons ). Die Delbrückschen Aus⸗ führungen haben in einem großen eil des Publikums den Eindruck erweckt, daß zwischen der Ablehnung der Erhanfallsteuer und der Einkommen⸗ steuer ein Zusammenhang besteht. Ich muß das auf das allerenergischste zurückweisen. Die Selbstdeklaration muß so ausgestaltet werden, daß sie das Einkommen mit möglichster Genauigkeit erfaßt; sie darf nicht dahin ausarten, daß die ehrlichen Leute die Geschädigten sind. Diefe Frage muß ganz ohne Rücksicht auf die Parteien verhandelt werden. Die Steuerdrücker kommen in allen Berufskreisen vor. Es ist, wie ich dem sozialdemokratischen Redner zugebe, eine Ehrensache, daß wir guch nicht den Schein erwecken, als ob wir diejenigen, deren Ein kommen mit Hilfe des 523 des Gesetzes genau bekannt wird, irgend wie benachteiligen wollen gegenüber den anderen, deren Ein— kommen schwerer zu bemessen ist. In vielen Fällen, in denen die Veranlagungsbehörde aus eigener Kenntnis eine Steuer erklärung beanstandet hat, hat das Oberverwaltungsgericht trotzdem zu—

s⸗ * J MJ Vw irn 9 ' 66 gunsten der Steuerzahler entschieden. Wir müssen durchaus dahin wirken, daß die Steuerdeklarationen immer richtiger werden; es muß daß Gefühl in der Bevölkerung verschwinden, als ob man durch falsche Angaben eine niedrigere Besteuerung erreichen könnte. Man kann erwägen, ob das Grundvermögen auf dem Lande auch nach den Grundsätzen der kaufmännischen Buchführung zu ermessen ist, ich stehe aber auf dem Standpunkt, daß eine kaufmännische Bilanz für die Landwirtschaft gar nicht möglich ist. Der Landrat eignet sich nach unserer Auffassung am besten als Vorsitzender der Veranlagungskommission; wenn an dessen Stelle eine andere Person eingeschoben würde, so befürchten wir davon nur mehr Schikanen und noch mehr Bureaukratismus. Wenn irgend etwas persönlich behandelt werden muß, so ist es die Steuerver⸗ anlagung. Der Oberverwaltungsgerichtsrat Falkenhahn hat in einem Zeitungsartikel gegen die Landräte den Vorwurf erhoben, daß sie nur ungern die Steuerdeklarationen ihrer Bekannten anzweifelten. Ich wundere mich doch, daß gegen diefen Artikel nicht' Hor der 7 * 9. 8 ; 9 5s⸗ VX * 5 p ** Regierung irgendwie Stellung genommen worden ist. Wenn Herrn Falkenhahn solche Fälle bekannt geworden sind, so hätte er sie zum Austrag bringen müssen, anstatt sie in dieser beleidigenden Form vor⸗ zubringen. Damit wird der Sache nicht gedient. Jetzt ist jeder in der Lage, Einsicht in die Steuerlisten während des Ausliegens der Wahl⸗ listen zu nehmen. Die Wahlgesetzkommission wird diese Frage ein⸗ gehend prüfen müssen, damit eine Geheimhaltung der Steuersaͤtze ge— währleistet wird.

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich kann mich der Ausführungen der Herren Vorredner nur freuen, insbesondere darüber, daß die Frage, welche einfach eine Frage der Gerechtigkeit gegen den Staat und gegen die ehrlichen Steuerzahler ist, losgelöst worden ist von allen partei⸗ politischen Rücksichten, und auch der Herr Abg. Hirsch hat in durchaus sachlicher und von parteipolitischen Momenten freier Rede diese ganze Frage erörtert. Ehe ich auf diese Hauptfrage, die uns beschäftigt, eingehe, darf ich einige Punkte vorwegnehmen, die die Herren Vor— redner gestreift haben.

Herr von Hennigs hat den Wunsch ausgedrückt, daß man streng sorgen möchte für die Geheimhaltung der Einkommen und der Er⸗ gänzungssteuer. Ich kann mich mit ihm in dem Wunsche nur voll— kommen begegnen, und die Finanzverwaltung hat es nicht daran fehlen lassen, sich mit den anderen Ressorts nach dieser Richtung in Verbindung zu setzen. Wir sind seitens der Steuerverwaltung peinlich Ver 93 k bemüht, unsererseits die Geheimhaltung durchzuführen. Diese ganze Arbeit ist aber umsonst, wenn bei den Wahlen für den Staat, für die Gemeinde, für die Kirche die Listen alle wieder offen gelegt werden. Aber Sie wollen andererseits die Schwierigkeiten in der Sache nicht verkennen. Jeder einzelne Wähler für den Staat, für die Gemeinde, für die Kirche hat nicht bloß ein Interesse daran, zu sehen, daß er selber in die richtige Stelle eingerückt ist, sondern daß auch die anderen sich an der richtigen Stelle befinden, denn die Einrangierung der anderen beeinflußt naturgemäß auch sein eigene Wahlrecht, sodaß die anderen Ressorts, namentlich das Ministerium des Innern, immer den Standpunkt vertreten haben: man kann es den einzelnen Zensiten nicht versagen, in die Gesamtheit der Listen Einsicht zu nehmen, und nicht nur soweit, als sie selber beteiligt sind. Was aber unter allen Umständen hintangehalten werden muß, ist das, daß von dieser Einsicht⸗ nahme der Listen ein ganz ungerechtfertigter Gebrauch gemacht wird, daß nicht, wie es vielfach vorgekommen ist, die Betreffenden sich Aus⸗ züge gemacht und diese Auszüge nachher in der Presse veröffentlicht haben. Es ist noch nicht lange her, daß in Berlin ein solcher Fall vorgekommen ist, indem die Direktoren einer großen Bank zwar nicht namentlich aufgeführt wurden, aber jeder Mensch, der die Verhältnisse einigermaßen kannte, brauchte nur die Namen hineinzusetzen. Ich habe deshalb Veranlassung genommen, erneut mit dem Ministerium des Innern mich in Verbindung zu setzen und es zu bitten, Remedur eintreten zu lassen. Infolgedessen ist es wird den meisten Herren nicht gegenwärtig sein, und deshalb betone ich es in dem Gesetz⸗ entwurf zur Wahlrechtsreform ausdrücklich die Veröffentlichung solcher Daten unter Strafe gestellt. Ich glaube, dies ist absolut notwendig, wenn wir den gegenwärtigen Mißbräuchen wenigstens einigermaßen entgegentreten wollen.

Meine Herren, der Abg. Hirsch hat dann in seinen Ausführungen zwar die Daten anerkannt, die ich über die Besserung der Einkommen— steuerverhältnisse auch der minder bemittelten Kreise der Bevölkerung gegeben habe. Ich möchte nur das Eine nochmals hervorheben, daß die Zahl der einkommensteuerpflichtigen Zensiten sich außerordentlich

gehoben hat, und daß das Einkommen der Zensiten unter 3000 von 3,1 Milliarden im Jahre 1895 auf 76 Milliarden im Jahre 1909 gestiegen ist. Also, meine Herren, das Einkommen dieser minder bemittelten Kreise der Bevölkerung ist in der kurzen Spanne Zeit von 1895 bis 1909 um nicht weniger als 150 9 gestiegen, eine höchst erfreuliche Entwicklung, die man begrüßen muß, auf welchem poli⸗ tischen Standpunkt man sonst auch stehen mag. Der Abg. Hirsch meinte aber, daß diese unzweifelhafte Besserung durch die größeren Kosten der Lebenshaltung aufgewogen würde. Ich glaube, das kann man nicht anerkennen, denn auch alle übrigen Daten bestätigen erfreulicher= weise, daß die Aufbesserung in den Lohnbezügen der handarbeitenden Klassen größer gewesen ist als die Steigerung der Lebensmittelpreise. Das beweist zunächst die Zunahme der Summen, die in die Spar⸗ kassen eingelegt werden. Meine Herren, in den preußischen Spar⸗ kassen hatten wir im Jahre 1893 ein Einlagekapital von 3,7 Milliarden: es stieg im Jahre 1906 auf 8,“ Milliarden und, wenn ich nicht ganz irre, im letzten Jahre auf annähernd 12 Milliarden Mark. Also wiederum ein erfreulicher Beweis, wie doch auch diejenigen Kreise der Bevölkerung, die hauptsächlich die Sparkassen benutzen, in der Lage gewesen sind, infolge ihrer gesteigerten Löhne auch noch Ueberschüsse zu erzielen und sie bei den Sparkassen einzulegen. Wenn der Abg. Hirsch ferner die Statistik der Löhne vergleichen will, wie sie sich bei der Unfallversicherungsberechnung ergeben, so kommen wir, meine Herren, zu demselben Resultat. Nach der Unfallversicherungsberechnung betrug der Durchschnittslohn der Arbeiter bei uns im Jahre 1893 651 Ss; er ist im Jahre 1906 auf 894 M, gestiegen. Ich betone ausdrücklich für diejenigen Herren, die sich mit diesen Materien nicht speziell befaßt haben, daß bekanntlich nicht die ganzen Löhne anrechnungsfähig sind, sodaß die wirklichen Löhne sich noch höher stellen als die Daten, die ich gegeben habe. Hier liegt also von 1893 bis 19606 eine Steigerung um 243 6, d. i. eine Steigerung um 37 oo, vor. In dieser kurzen Spanne Zeit haben sich die Löhne bei uns um 370 gesteigert!

Ich darf in dieser Beziehung schließlich noch einen Zeugen an rufen, den, glaube ich, auch der Abg. Hirsch nicht wird ableugnen können, das ist sein Parteigenosse Calwer. Calwer selber hat aner⸗ kannt, daß die Löhne um etwa 38 oso gestiegen sind, daß nämlich der Durchschnittslohn in 10 Jahren von 746 S auf 1027 herauf⸗ gegangen ist, daß sich dagegen die Kosten des Lebensunterhalts nur um 225 er rundet es auf 25 0υὴ ä ab gesteigert haben, sodaß sich noch eine reine Lohnsteigerung über die Steigerung der Lebens— mittelpreise hinaus von 12 bis 13 0 ergibt.

Meine Herren, ich habe für wichtig gehalten, diese Daten hier in Kürze festzustellen; ich darf nun auf die Sache selbst mit einigen Worten zurückkommen und kann, glaube ich, doch ohne Widerspruch zu finden, behaupten, daß sich unsere ganze Steuergesetzgebung im Laufe des vorigen Jahrhunderts immer mehr dem Gedanken genähert hat, wie die individuelle Leistungsfähigkeit des Einzelnen zu erfassen ist, zu einem feineren Maßstabe überzugehen, der einerseits die Ueber— schätzung vermeidet, andererseits den einzelnen Zensiten wirklich in dem Maße heranzieht, wie er leistungsfähig ist. Meine Herren, wenn Sie bedenken, daß wir vor etwa 100 Jahren, im Jahre 1811, noch die rohe Kopfsteuer hatten, die jeden einzelnen Zensiten ohne Rücksicht auf seine Leistungsfähigkeit traf, daß wir dann zur Klassen⸗ steuer übergegangen sind, die schon eine etwas feinere Form darstellte, aber immerhin noch eine grobe Form, indem sie alle Angehörigen gewisser Klassen in einer Einkommensteuerstufe bereinigte, daß wir dann im Jahre 1851 zur klassifizierten Einkommensteuer übergingen, so ist es, glaube ich, von diesem ersten Moment bis zur Miquelschen Steuerreform ein sehr großer Schritt im Sinne der steuerlichen Gerechtigkeit. Erst durch die Miquelsche Steuerreform, durch die Selbstdeklaration, durch das verfeinerte Verfahren, durch die indi— viduelle Erfassung und auch durch die Einführung der verwaltungs gerichtlichen Rechtskontrolle ist, ich möchte sagen, das Handwerkszeug gegeben worden, um zu dem Ziel einer wirklich gleichmäßigen und gerechten Steuererfassung zu gelangen. Wir haben uns bemüht, dies Handwerkszeug nach Möglichkeit zu handhaben, und haben nicht davor zurückgeschreckt, daß wir in früheren Jahren von allen Seiten mit dem Vorwurf bedacht worden sind, daß wir dieses unser Handwerkzeug viel zu streng anwendeten. Ich erinnere mich noch der Verhandlungen, die in diesem hohen Hause stets bei dem Etat der direkten Steuern statt— fanden; ich erinnere mich noch eines hochverehrten, uns leider durch den Tod zu früh entrissenen Mitglieds, das alle sogenannten Steuer— kuriosa bei dem Etat der direkten Steuern vorbrachte und behauptete, daß wir viel zu sehr beanstandeten, daß wir viel zu sehr in die Ein—

kommensverhältnisse eindrängen und also in dieser Beziehung milder—

verfahren müßten. Wir haben von dieser Bank aus immer behauptet, daß wir nur dann, wenn eine scharfe Nachprüfung erfolgt, das Ziel der steuerlichen Gerechtigkeit erreichen können und mit dem Moment, wo die Steuerbehörden in diesem Bestreben nachließen, wieder in die alte Unordnung zurücksinken würden.

Daß diese unsere Bemühungen nicht ganz vergeblich gewesen sind, habe ich schon in der Budgetkommission mit einigen Worten ange⸗ deutet. Ich möchte hier nur nochmals hervorheben, daß das Veranlagungs⸗ soll der Einkommensteuer in der Zeit vom Jahre 1892 bis zum Jahre 1909, also in 17 Jahren, von 124 Millionen auf 284 Millionen Markl hinaufgegangen ist, daß also in diesen 17 Jahren die Ein— kommensteuer in Preußen um nicht weniger als 1270/9 gestiegen ist. Ein Beweis unserer glücklichen wirtschaftlichen Entwicklung, aber ich glaube, auch das in Anspruch nehmen zu dürfen ⸗— auch ein Beweis dafür, daß die Steuerbehörden in steigendem Maße ihrer Pflicht nachgekommen sind! Infolge der Beanstandung durch die Steuerbehörden sind in den Jahren 1897 bis 199 nicht weniger als 3175 Millionen an Einkommen mehr ermittelt und nicht weniger als 106 Millionen an Einkommensteuer tatsächlich mehr gezahlt worden. (Hört! hört) Ich glaube, diese Ziffern beweisen doch einiges. Ich habe auch schon angeführt, daß im Jahre 1909 nicht weniger als ein volles Drittel der Steuerdeklarationen wiederum beanstandet und größtenteils einer Berücksichtigung unterzogen worden ist.

Meine Herren, ich freue mich, aus den Ausführungen des Herrn Abg. Hirsch heute den Vorwurf nicht gehört zu haben, der vielfach in der Presse erhoben worden ist, als ob die Landräte mit verschiedenem Maße mäßen, und als ob sie namentlich den ländlichen Grundbesitz milder erfaßten als die übrigen Zensiten. Das ist der schwerste Vor— wurf, den man gegen einen Beamten erheben kann lsehr richtig! rechts), daß er absichtlich eine Klasse der Bevölkerung auf Kosten der andern begünstige, zugleich ein Vorwurf von einer Schärfe, die die Be— treffenden sich vielleicht nicht überlegt haben, gegen die Hunderte von

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Eingesessenen, die sich jahraus, jahrein der mühsamen Arbeit unter—

ziehen, in den Steuerveranlagungs- und den Voreinschätzungskom— missionen und dergl. tätig zu sein.

Ich habe schon in der Budgetkommission versucht, und wir haben den Versuch fortgesetzt, aus den ganzen Listen einiges Material dafür zu gewinnen, ob denn in der Tat die Beanstandungen auf dem Lande geringer gewesen sind als in den Städten. Ich habe mir eine diste aufstellen lassen ich stelle sie selbstverständlich jedem der Herren zur Verfügung; denn wir alle haben ja nur den Wunsch, zu einer völligen Klarheit auf diesem Gebiet zu gelangen —, und aug dieser Liste ergibt sich, daß die Beanstandungen auf dem Lande nicht nur nicht geringer, sondern stärker gewesen sind als in den Stadtkreisen. Wir haben eine Aufstellung etwa in der Richtung gemacht, daß wir einzelne Regierungsbezirke genommen und nun geprüft haben, wie viel Berichtigungen im Regie⸗ rungsbezirk im ganzen vorgekommen sind; dann haben wir aus dem Regierungsbezirk die Stadtkreise ausgeschieden, sodaß nur die kleinen Städte und das platte Land übrig blieben, und haben nun die Re sultate, die auf dem einen oder dem andern Weg gewonnen wurden, gegenübergestellt. Ich würde Sie ermüden, wenn ich die ganze Liste vortragen wollte; aber einige charakteristische Daten namentlich auz überwiegend ländlichen Bezirken möchte ich Ihnen doch vortragen.

Im Regierungsbezirk Königsberg sind insgesamt 21 oso der Steuererklärungen mit Erfolg beanstandet worden. Auf dem Lande die Herren wissen, was ich damit sagen will: mit Ausschluß der Stadtkreise, mit Einschluß der kleinen Städte sind dagegen Zh 0H beanstandet worden. Es sind insgesamt an Einkommensteuer mehr erzielt worden 43 060, auf dem Lande 58 6. Im Regierungsbezirk Gumbinnen sind beanstandet worden allgemein 33 0/0, auf dem platten Lande 36 0½ί; es sind mehr erzielt an Einkommensteuer 520 , auf dem platten Lande 61 00. So könnte ich Ihnen das durch die ganze Monarchie durchführen. Wie gesagt, meine Herren, ich stelle Ihnen die Liste gern zur Verfügung; wer sie haben will, kann sie natürlich jeden Augenblick von mir bekommen. Ich glaube, die Liste beweist jedenfalls das eine, daß die Behauptung einer absichtlichen Unter schätzung des Landes und der ländlichen Zensiten in den Ergebnissen schlechterdings keine Grundlage findet.

Nun hat der Herr Abg. Hirsch ganz mit Recht gesagt, die Be— hauptungen des Herrn Professors Delbrück und anderer Statistiker hätten die Finanzverwaltung dazu nötigen müssen, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit dieser Behauptungen einer eingehenden Prüfung zu unter werfen. Ich kann ihm darin nur beistimmen; denn wenn die exorbitanten Unterschätzungen vorgekommen wären, deren da gedacht ist, so würde allerdings unser Steuerveranlagungsverfahren als außerordent⸗ lich mangelhaft und weit hinter der Wirklichkeit zurückbleibend betrachtet werden müssen. Selbstverständlich haben wir alle die Behauptungen, die uns in dieser Beziehung entgegengetreten sind, eingehend geprüft, und wir haben alle die Fälle von angeblich zu niedriger Einschätzung geprüft, und ich habe schon kürzlich hier in diesem hohen Hause dar⸗ legen dürfen, daß das Verfahren im allgemeinen durchaus richtig ge— wesen ist, und daß die Fälle sich ganz anders verhielten, als sie meist in der Presse dargestellt sind.

Aber, meine Herren, was diese Darlegungen von Herrn Professor Delbrück und anderen Statistikern betrifft, so muß ich bei der Be⸗ deutung der Sache mit einigen Worten darauf eingehen, weil das dürfen wir, glaube ich, nicht verkennen in der Oeffentlichkeit durch diese Darlegungen eine erhebliche Beunruhigung eingetreten ist und auch in weiteren Kreisen das Gefühl Platz gegriffen hat, als ob die Steuerveranlagungsbehörden ihre Pflicht nach dieser Richtung hin nicht täten; und dem entgegenzutreten muß ich nach wie vor für meine Pflicht halten, nachdem diese Prüfung in eingehender Weise stattgefunden hat.

Meine Herren, es wird Ihnen erinnerlich sein, daß diese ganze wissenschaftliche Erörterung anknüpfte an eine Broschüre von einem Herrn Steinmann-Bucher, der aus ganz anderer Veranlassung unser Vermögen in Deutschland einer wissenschaftlichen Untersuchung unter zogen hat. Er wollte nachweisen, daß die großen indirekten Lasten, die durch die Reichsfinanzreform unserem Volke zugemutet wurden, von dem Volke sehr wohl getragen werden konnten bei der großen Steigerung des Einkommens und des Vermögens in Deutschland. Herr Stein mann-Bucher berechnete das deutsche Nationalvermögen auf 350 Mil liarden Mark, und hier knüpfte Herr Professor Delbrück an, indem er im Märzheft der „Preußischen Inhrbücher“ das Vermögen in Preußen auf 155 Milliarden Mark berechnete. Bekanntlich sind zur Ergänzungssteuer nur 92 Milliarden veranlagt, und daraus schloß der Artikel, daß nicht weniger als 63 Milliarden steuerbares Vermögen sich in Preußen tatsächlich der Besteuerung entzogen hätten, eine Summe, die, wenn sie richtig gewesen wäre, in der Tat erstaunlich und bedenklich genannt werden müßte. Im Aprilheft aber ließ Herr Professor Delbrück von dieser seiner Berechnung bereits wieder 13 Milliarden fallen, indem er das Vermögen in Preußen nicht mehr auf 1655, sondern auf 142 Milliarden berechnete, sodaß also die an gebliche Unterschätzung nicht 63, sondern nur 50 Milliarden betragen sollte. Diese seine Berechnung ist dann von einem Herrn May im Oktoberheft der Jahrbücher einer kritischen Beleuchtung unterzogen worden, bei der Herr May zu dem Resultat kommt, daß die Schätzungen bon Herrn Delbrück wesentlich zu hoch seien. Er schätzt seinerseits das Vermögen in Preußen auf 112 Milliarden Mark, sodaß nur eine Unterschätzung von 20 Milliarden gegenüber der steuerlichen Ver— anlagung stattgefunden hätte. Also, meine Herren, in wenigen Monaten so außerordentlich variierende Beträge von einer Unter— schätzung von 63, von ho, von 20 Milliarden. Man sieht das ist auch ganz naturgemäß —, auf wie schwankenden Grundlagen diese ganzen Schätzungen stehen und stehen müssen. Wir glauben aber auch, daß die Positionen, die Herr Delbrück angesetzt hat, vielfach zu hoch sind. Er hat z. B. den Wert der gegen Feuersgefahr versicherten Vermögensobjekte mit 170 Milliarden eingeschätzt, während May diese Objekte nur mit 141 Milliarden einschätzt. Den Wert des städtischen Bodens schätzt Herr May um 8 Milliarden niedriger als Herr Delbrück, den des ländlichen Bodens um 7 Milliarden niedriger als Herr Delbrück. Eine erhebliche Differenz ergibt sich ferner bei den Schätzungen des deutschen Besitzes an ausländischen Werten. Diese Werte hat Herr Delbrück auf 40 Milliarden geschätzt, meiner Meinung weitaus zu hoch, während Herr May und ein anderer Statistiker Herr Ballot, diesen Wert nur auf 25 Milliarden annimmt.

Meine Herren, zu diesen Herren, die die Frage auf wissenschaft⸗ licher Grundlage erörtert haben, gesellte sich ein Herr Dr. Claaßen, der wiederum die Steinmann-Buchersche und die darauf gestützte An⸗ nahme Delbrücks für viel zu hoch erklärte, aber annahm, daß das

mobile Vermögen viel zu niedrig zur Steuer herangezogen sei. Er berechnete das mobile Kapital der physischen Zensiten mit mehr als 3000 1 Einkommen auf 71 Milliarden, und da diese Zensiten nur 38 Milliarden versteuern, nahm er bei dem Mobilvermögen eine Unterversteuerung von 33 Milliarden an. Aber auch diese Rechnung leidet, glaube ich, an offensichtlichen Fehlern. Wenn man im Laufe eines Jahres die verschiedenen Arten des mobilen Kapitals addiert, muß man natürlich vielfach zu einer Doppelschätzung kommen, man könnte eine richtige Schätzung nur vornehmen, wenn man gewissermaßen einen Schnitt an einem Tage vornimmt und die Art der Belegung des mobilen Kapitals an diesem Tage fixieren könnte. Wenn man aber zusammenrechnet, wie hoch sich die Depositen in einem Jahre belaufen, und wie hoch der Wechselverkehr sich beläuft, kommt man natürlich vielfach zu einer doppelten Schätzung; denn was heute in Depositen erscheint, tritt übermorgen als Wechsel zutage, und so kommt man zu viel zu hohen Sätzen.

Ich möchte noch auf einige Punkte hinweisen. Herr Claaßen hat ferner die Hypotheken sehr hoch eingeschätzt, übersieht aber dabei, daß unter den Hypotheken sich in erheblichem Maße Sicherheits- hypotheken befinden und vor allem, daß die Hypothekenforderungen zum großen Teil nicht den physischen Personen, sondern zum erheblichen Teil auch den jurisischen Personen, die bei uns bekanntlich nicht ergänzungssteuerpfl ichtig sind, gehören. Ich glaube, das allein unsere preußischen Lebensversicherungsgesellschaften Vermögen von ca. 3 Milliarden haben, daß zum großen Teil in Hypotheken angelegt ist. Endlich kann man natur— gemäß, wenn man das steuerpflichtige Vermögen ermitteln will, nicht das Vermögen des S taats, der Kreise, der Gemeinden, der Stiftungen usw. mit einrechnen; auch diese sind naturgemäß in Deutschlands Nationalvermögen mit enthalten. Also auch diesen ganzen Besitz müßte man notwendig herauslassen. Sie sehen, meine Herren, schon, wie sehr diese Schätzungen untereinander abweichen, und mit wie großer Vorsicht man natürlich solche Schätzungen nur aufnehmen kann. In einem Punkte glauben wir sicher sagen zu können, daß die Delbrückschen Schätzungen zu hoch sind; das ist da, wo es sich um den ländlichen Besitz handelt. Wir haben in dieser Beziehung in der Zusammenstellung der Kaufpreise für das Ergänzungssteuergesetz ein sehr brauchbares Material, das uns die Katasterverwaltungen geschafft haben, und wir meinen, daß Herr Delbrück den Wert des ländlichen Besitzes mit etwa 200 „6 pro Hektar zu hoch schätzt.

Aber, meine Herren, wie dem auch sei, und so sehr wir meinen, daß die Schätzungen der verschiedenen Herren über das Ziel hinaus—⸗ schießen, so haben wir doch gerade von dieser Stelle aus immer be— tont, daß wir noch lange nicht so weit fortgeschritten sind, noch lange nicht den Grad der vollkommenen und richtigen Erfassung des Ein— kommens und Vermögens erreicht haben, der notwendig ist, wenn wir wirklich an das Ziel einer absolut gleichmäßigen und gerechten steuer⸗ lichen Erfassung gelangen wollen, und ich kann sowohl Herrn von Hennigs als auch Herrn Hirsch darin nur recht geben, daß wir dieses Ziel, zu weiterer Vollkommenheit zu gelangen, jetzt umsomehr und um so energischer verfolgen müssen, als durch den 5 23 des Ein— kommensteuergesetzes die Empfänger fester Löhne verhältnismäßig scharf herangezogen werden, und als wir wissen, welche Löhne, welches Einkommen sie haben. Es ist daher nur eine Forderung der Ge— rechtigkeit, daß auch die anderen Kreise der Bevölkerung ihrem wirk— lichen Einkommen gemäß herangezogen werden.

Ich möchte mich über die berschiedenen Modalitäten heute nicht in einzelnen auslassen; ich glaube, der Moment dafür ist noch nicht zekommen. Ich möchte auch die Frage der staatlichen Veranlagungs lommissare heute nicht in aller Breite erörtern. Ich habe mich schon bei der ersten Lesung des Staatshaushaltsetats darüber ausgelassen. Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß diese Frage aufs innigste mit der ganzen Verwaltungsreform zusammenhängt und daß man sie wird lbssen müssen, wenn man sehen kann, welche Tätigkeit den Landräten dei dieser Verwaltungsreform zugewiesen wird, insbesondere, ob und welche neuen Arbeitsgebiete ihnen zugewiesen werden. Meine Herren, nach meiner Meinung muß man bei dieser Verwaltungsreform das eine nicht aus dem Auge lassen: wir dürfen dem Landrat nicht so viel neue Geschäfte zuweisen, daß er der Chef einer bureaukratischen Behörde wird. (Sehr richtig) Wir müssen unter allen Umständen das auf⸗ icht zu erhalten suchen, daß der Landrat in lebendiger Fühlung mit land und Leuten bleibt, daß er Zeit behält, in seinem Kreise wrumzureisen und nicht den ganzen Tag am grünen Tisch sitzt. Sehr richtig) Wenn man ihm weitgehende Geschäfte auf dem Gebiete des Schulwesens überträgt, wenn man ihn in eine organische Verbindung mit den Meliorationsbaubeamten, mit den Kreisschul⸗ nspektoren bringt, so kann sehr wohl die Gefahr eintreten, daß, wenn nun ihm auch noch die Steuergeschäfte überläßt, er viel zu sehr an in Schreibtisch gebannt ist. Andererseits müssen wir im Hinblick uf die Steuereinschätzung entscheidenden Wert darauf legen, daß der undrat nicht nur Titularvorsitzender, sondern auch Realvorsitzender der Steuerkommission ist, daß er die Geschäfte wirklich selbst führt ud nicht in die Hände eines ihm untergeordneten Beamten legt Dese Dinge hängen innig zusammen, und ich glaube, erst wenn wir die Gestaltung der Verwaltungsreform übersehen können, werden wir uns schlüssig zu machen haben, ob man besondere Veranlagungs⸗ mmissare einsetzt oder welche sonstige Organisation in dieser Be⸗ sehung zu treffen ist.

Meine Herren, mit dieser mehr personellen Seite, mit dieser eln der Organisation muß Hand in Dand gehen eine materielle Verschärfung der Kontrolle, und zu dieser Verschärfung der Kontrolle rechnen. dir in erster Linie die Einführung der Deklarationspflicht auch bei der mthinzungssteuer. Wir sind jetzt bei der Einschätzung der Ergänzungs⸗ fuer vollkommen auf Mutmaßungen oder auf Schätzungen ange⸗ hiesen. Wir haben keine Verpflichtung zur Deklaration und können ut aus dem Einkommen das Vermögen schätzen. Bei den Zensiten nter 3000 “A, die auch über ihr Einkommen keine Deklaration ab⸗ tien, ist man vollkommen auf Mutmaßungen und Schätzungen an— Friesen. Wir würden ein wesentlich richtigeres Resultat erzielen und 4 allem eine wertvolle Kontrolle der Richtigkeit der Einkommen mierschätzung erhalten, wenn wir auch bei der Ergänzungssteuer die albstdeklaration durchführen.

. Es gibt noch eine Reihe anderer Maßregeln, die uns in der bratur empfohlen sind; ich glaube, es würde zu weit führen, mich mtiesem Moment darauf einzulassen. Wir werden uns ja, wie ich je, im nächsten Jahre über die Revision des Einkommensteuer⸗ hetzeß zu unterhalten haben. Es ist die Absicht und uns durch

Gesetz ausdrücklich auferlegt,

und durch eine organische J der Moment gekommen, Organisationsänderung, Steuerveranlagungebehörden aus den Ver

die jetzigen Zuschläge zu beseitigen degelung zu ersetzen. Dann ist ja uns auch über diese wichtige Frage der der Verschärfung der materieller zu verständigen. handlungen der Budgetkommis Hauses den Eindruck gewonnen wollen von allen parteipolitsẽ welche Partei, gleichviel ob P Ziel vor Augen haben dürfen Staat und gegenüber al

1 Machtmittel Ich freue mich, sion wie auch des hohen zu haben, daß wir diese Frage loslösen hen Rücksichten, daß wir alle, gleichviel arlamentarier oder Beamte, nur d Gerechtigkeit zu üben gegenüber dem len ehrlichen Zensiten.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neu kir len Teilen zustimmen. agung von allen Parteirücksichten l müssen wir allerdings unsexer Steuergesetzgebung kommen zu beseitigen. brauchen wir nicht zu inneren Verwaltun

r ch (frkons.): Ich kann Finanzminister nur in al Ich freue mich der Steuerberanl nächsten Session

daß die Frage hten losgelzst ift. zu einer organischen 9 gegenwärtigen Zuschläge Veranlagungsbehörden on der gesamten d noch eine Reihe von

der Organisation der bis die Reorganisati g möglich ist, denn diese wir Dezentralisation Veranlagungsbehörden, aber Steuergeschafte aufbürden, dann kommt. dahin, daß der nach der Vorsitzende agungsgeschäfte aber in Das müßssen wir auf je vielmehr die Einrichtung, w t, wo der Bürkt agungskommission ist, die gesamte Veranlagung vorl f fünf Jahren der Nach diesem Muster sollten Organ für die Veranl Bei der Revision

Reorganisation

! ĩ der Veran⸗ lagungskommission ist, die Veranl Kreissekretärs liegen Es empfiehlt sich

Charlottenburg sich bewährt ha zorsitzende der Veranl gestellter Steuerdirektor den Erfolg gehabt, 50 o οᷣ gestiegen ist.

der Hand des

zermeister allerdings der aber ein besonders an— zereitet, und das Steuerbetrag um

. agungsgeschäfte Seite stellen. teuergesetzgebung müssen Einführung Deklaration die Organisation Steuererfassung seiner Freude Nusdruck der Steuerveranlagung stande gekommen in denen die ßigung infolge einer gänzlichen Fortfalles der sres zu Härten geführt haben.

g Gentr.) führt einen Fall an, Kommunalsteuerprivilegs Beschneidung

zungssteuer Veranlagungs Röchling inl.) gibt ende Gerechtigkeit in

irsch bis Hennigs Spezialfälle zur Spra die Steuerermã

bezug auf die ein einheitlicher Block von H sei, und bringt sodann einige sonl iche QMost x 5 Bor gesetzlichen Bestimmungen übe Verminderung des Einkommens Steuerquelle im Laufe des Jal Abg. Dr. Heis Beseitigung . unrichtigen

in welchem die

Einschätzung Zugrundelegung

landwirtschaftlichen Einschätzung Wertzuwachssteuer Neuregelung des Taxwesens. . s den Wert eines städtischen Grund zoch geschätzt, als es nach dem Nutzungswert eingefch genommen: Grundstück als Das gesamte Die Sachverst nicht genügend mit dem W Katasterämtern würden piele gekennzeichnet. Staate selbst b buchführung anlegen, um zu zeigen, f der Ertrag Der Redner bittet Landwirtschaftsminister sei doch einfach rohe Willkür, stehen könnten, sich einfach l Bauland einzuschätzen. Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg.):

Finanzminister

stücks anderthal . audesteuerrevision en einfach an

zweimal so der letzten Geb hätzt war; sich das Gebäude wegdenke, Wert pro Quadratmeter. einer gründlichen Reform. aufzustellen schätzung vertraut. ertangaben einfach als aftsminister wolle auf z und Domänen eine Muster— wie in der Landwirtschaft die zu berechnen, der Gutswert festzu⸗ er, sich deshalb auch Verbindung wenn man Gebäude, jinwegdächte, um

Taxwesen bedürfe deshalb die Taxen esen der Werts unbrauchbar Der Landwirtsch einigen vom ewirtschafteten

Bücher zu * n,, den Finanzminist

die noch lange das Grundstück als

Der Landrat darf nicht über

lastet werden. in Preußen ein mächtiger

handlungen über die hin geltend

Verwaltungsreform seinen Einfluß macht, daß bei den

Veranlagungskommissionen an Veranlagungskommissare gesetzt Finanzministers leidet an dem i Städten und kreisangehörigen

Steuerstatistik des Fehler, daß

unterscheidet zwischen kreisfreien

charakteristische sondern zwischen den Städt Einkommen den Gedanken, das

Gutsbezirk; herausgreifen Gutsbezirken. möchte ich eklarationspflicht Dagegen habe ich Bedenken, die? egen, da diese Gutl Im übrigen werden wir abzuwarten haben.

Abg. von Kessel (kons.): punkt unserer Fraktion so kl

en und den steuer betrifft, so Vermögen einer wohl für erwägenswert halten. ank⸗ und Sparkassenguthal zaben dann wahrscheinlich ins Ausland ja die Vorschläge der Regierung

Was die Neureglung der für meine Person J unterwerfen,

Hennigs hat den Stand auseinandergesetzt, daß ich darüber ßerung des Finanz Veranlassung. dem Schlußsatze des dem Gedanken die Steuerveranlagung zu nehmen. guf. dem Standpunkt, daß sie Maßregel hält. Kreise über die Verhält am Pesten orientiert sind, sich diese Orientierung aus der Endlich aber befürchten wir, daß, wenn wird, dadurch nicht eine Ver— echterung eintritt, daß die Sache dann kommt, daß einzelne kleine Fehler zer die wirklichen Verhältnifsfe nicht erfaßt w

Nur eine Aeu zu einigen auch der Abg. Pachnicke, aus den Eindruck gehabt, daß dem Landrat

ministers gibt

Finanzministers abgeneigt ist Demgegenüber steht meine Frakti as für eine außerord nun einmal diejenigen, die im der Eingesessenen überhaupt ch Gelegenheit haben,

entlich schädliche

Besitzer und sie müssen au Veranlagung zu beschaffen. die Sache dem Landrat besserung, sondern eine Verschl in bureaukratische Hände werden, daß al

Finanzminister Freiherr von R heinbaben:

Ich glaube, ich habe mich mit genügender Deut Ich habe gesagt: die Frage, ob man Stellung als Vorsitzende der Ver—

Meine Herren! lichkeit darüber ausgesprochen. die jetzigen Landräte in ihrer anlagungskommission ersetzen will, muß abhängen von der Ich habe mich weder pro noch contra geäußert und arüber ausgesprochen. h die Parteien, uns die bis man sehen kann, welches Maß von Mehrarbeiten dem Landrat aus der Verwaltungsreform erwächst.

Abg., Graf von M olt ke (frkons): Die Stadt Berl zere Einkommensteuer als Ostpreußen und ganz Schlesien außer Oppeln dem kapitalistischen Einfluß Berl haupt stark benachteiligt. Mittel sinnen, Das kann aber Verkehrsmittel. . .

Abg. Macco (nl): Wir Landes nach besseren Verkehrs Land durch die Bevorzugun ßen Einfluß auf die wirtse

waltungsreform. habe mich ja auch schon bei der ersten Lesung d Ich glaube, es wäre richtig, daß wir alle, auc Beschlußnahme vorbehielten,

in bringt eine ommern, Posen sind gegenüber es ganzen Westens über— ß daher auf Ostens zu stärken.

stpreußen, P auf. Diese Probinzen ins wie d Ein leitender den kapitalistischen Einfluß de s durch eine intensive Ausgestalti

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von einer Benachteiligung gegenüber Berlin in kapitalistischer Be⸗ ziehung nicht die Rede sein kann.

Die Einnahmen werden bewilligt.

Bei den dauernden Ausgaben tritt

Abg. Heine (nl) dafür ein, daß das Dienstalter der Kataster⸗ beamten in gleicher Weise wie bei der landwirtschaftlichen Verwaltung geregelt werde.

Abg. Klocke Gentr.) spricht der Regierung seinen Dank für die Schaffung zweier neuer Katasterämter aus und bittet den Finanz⸗ minister, die Schreibweise des Ortes Förde, der in den Erläuterungen mit einem „h“ geschrieben sei, richtigstellen zu lassen. .

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Konzessionen, die mir nichts kosten, mache ich am allerliebsten. (Heiterkeit. In diesem Falle kann ich den Herrn Vorredner beruhigen: das OH ist lediglich durch ein Versehen der Druckerei hereingekommen. (Heiterkeit Wir werden also gern bereit sein, es wieder zu eliminieren. (Bravo

Abg. Dr. Gottschalk— Solingen (ul.) führt darüber Beschwerde, daß die Bewohner des Kreises Lennep ihre steuerlichen Geschäfte in Solingen abmachen müßten, wodurch viele kostspielige Reisen unter— nommen werden müßten.

Generaldirektor der direkten Steuern Heinke erwidert, daß bereits ein Bericht darüber eingefordert sei, wodurch dieser Be⸗ schwerde abgeholfen werden könne.

Abg. Dr. Röchling (nl) wünscht, daß den Veranlagungs⸗ kommissaren ein Avancement durch Zulassung zu den Oberregierungs⸗ ratsstellen ermöglicht werde.

Die dauernden Ausgaben werden bewilligt, desgleichen ohne Debatte die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben.

Die Petition des Landmessers Schmidt in Berlin um Nichtverstaatlichung des Landmessergewerbes wird für erledigt erklärt. Die Petition des Magistrats in Nimptsch um Errichtung eines Katasteramts in Nimptsch wird der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Es folgt der Etat des Finanzministeriums.

Abg. Dr. Schroeder Cassel (nl.) bittet, die sogenannten Alt⸗ pensionare, die Beamten, welche vor dem 1. April 1997 pensioniert worden sind, mit Rücksicht auf die Gehaltserhöhungen für bie aktiven Beamten entsprechend aufzubessern. Sobald *) die Finanzlage, die sich ja im Aufsteigen befinde, sich gebessert habe, müsse diese Frage gelöst werden, es müsse aber bald geschehen, da mit die Altpensionäre nicht vorher aussterben. Ferner müsse die Zwangspensionierung der Beamten neu geregelt werden. Jetzt sei der Zustand der, daß das Schicksak des Beamten ganz in das Ermessen der dem Beamten unmittelbar vorgesetzten Be⸗ hörde gelegt sei. Sowohl im Abgeordnetenhause als auch im Herren⸗ hause habe sich lebhafter Widerstand gegen diese Fassung erhoben, der nur dadurch beseitigt worden sei, daß von dem damaligen Finanz⸗ minister Bitter eine authentische Interpretation gegeben wurde, in der er zusagte, daß nur in Ausnahmefällen von diefer Bestimmung Ge⸗ brauch gemacht werden würde, wenn ein Beamter seine Leistungs⸗ fähigkeit überschätze. Nun sei neuerdings im Finanzministerium ein Runderlaß herausgegeben worden, wonach nur ausnahmsweise ein Beamter, der das 55. Lebensjahr vollendet hat, noch weiter im Dienst bleiben solle; es bedürfe in jedem Falle aber einer Genehmigung des Ministers; es müsse erwogen werden, ob es sich nicht empfehlen würde, zum alten Recht zurückzukehren, wo die Beamten viel mehr geschützt seien.

Finanzminister Freiherr von R heinbaben:

Meine Herren! Was die erste von dem Herrn Vorredner berührte Frage betrifft, so kann ich ja den Wunsch der Altpensionäre begreifen, auch ihrerseits eine Aufbesserung ihrer Pension zu erhalten; aber es stehen dem doch auf der anderen Seite sehr ernste grund sätzliche und auch praktische Bedenken entgegen. Es ist grundsãtzlich bei allen Gehaltsaufbesserungen auch in früheren Jahren daran fest⸗ gehalten worden, daß das Rechtsverhältnis zwischen dem Staate und den Beamten als abgeschlossen anzusehen ist, wenn der betreffende Beamte aus dem Staats dienste ausscheidet und in den Ruhestand übertritt Zuruf); man hat infolgedessen grundsätzlich auch in früheren Jahren den Ge⸗ setzen, die eine Gehaltsaufbesserung mit sich brachten, rückwirkende Kraft nicht eingeräumt, und ich glaube, wir müssen doch an dieser Forderung festhalten, zumal es ja an den finanziellen Mitteln voll⸗ kommen gebrechen würde, um auch nur in nennenswertem Maße die Pensionen der Altpensionäre aufzubessern. Unsere Ausgaben für Pensionen und Reliktenbezüge betragen gegenwärtig rund 91 Millionen Mark, und wenn wir also nur die Bezüge um etwa 10 0 aufbessern würden, so würde das nicht weniger als die Kleinigkeit von 9 Millionen Mark ausmachen. Ich frage, wo bei der gegenwärtigen Finanzlage die Mittel dazu hergenommen werden sollen. Ich meine auch, man braucht wohl nicht so weit zu gehen, anzuerkennen, daß bei allen Alt⸗ pensionären ein Bedürfnis vorhanden ist. Wo aber ein Be—⸗ dürfnis vorhanden ist, da sind auch die Unterstützungsfonds bestimmt und geeignet, die nötige Beihilfe zu gewähren. Wir haben diese Unterstützungsfonds damals bei der Aufbesserung der Relikten⸗ und Pensionsbezüge wesentlich erhöht, und diese Bezüge haben bisher hingereicht, um allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Es ergaben sich sogar noch Ueberschüsse, und wir haben infolgedessen die Grundsätze, nach denen in solchen Fällen Beihilfen gegeben werden können, noch freigebiger ausgestaltet, gleichwohl hat bisher der Unterstützungsfonds die nötigen Mittel nach dieser Richtung hin geboten.

Was dann die zweite Frage des Herrn Vorredners wegen der Zwangspensionierung anlangt, so bin ich eigentlich nicht die richtige Schmiede, um darüber Auskunft zu geben. Denn über die Frage der Zwangepensionierung entscheidet jeder einzelne Ressortchef selbständig, der Finanzminister wird nur insofern beteiligt, als es sich um die Festsetzung der Pension handelt, aber die Frage, ob ein Beamter als dienstunfähig anzusehen ist, entscheidet und muß entscheiden der be⸗ treffende Ressortchef. Ist uns im einzelnen Falle die Sache insofern auffällig erschienen, als der betreffende Beamte beispielsweise noch jung war, so haben wir allerdings auch für uns das Recht in Anspruch genommen, nachzuforschen, worauf in dem einzelnen Fall die Gründe der Dienstunfähigheit beruhten. Nun ist die Rechtslage folgende. Jeder Beamte ist in der Lage, wenn er das 65. Lebensjahr erreicht hat, ohne weiteres und ohne den Nachweis der Dienstunfähigkeit die Pensionierung zu beantragen. Die Staatsregierung kann den Beamten, wenn er das 65. Jahr überschritten hat, nur dann pensionieren, wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Also die Staatsregierung muß nach⸗ weisen, daß der Beamte dienstunfähig ist. Darüber entscheidet, wie ich eben schon auszuführen die Ehre hatte, der Ressortchef. Nun gehen die Artikel ich habe sie in der Presse auch verfolgt dahin, daß man Beamte über 65 Jahre pensioniert habe, obwohl sie noch dienstfähig gewesen seien. Meine Herren, soweit ich die Dinge habe verfolgen können, sind diese Behauptungen unrichtig. Ich habe in keinem Ressort einen Erlaß feststellen können, wonach noch dienstfähige Beamte,