1910 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Feb 1910 18:00:01 GMT) scan diff

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Zu Oberlts. befördert: die Lts. Rühle v. Lilienstern im 9 Regt.,, Priwe im Fußart. Regt. von Linger (Ostpreuß.)

tr. L Kgnus im Westpreuß. Fußart. Regt. Rr. J1.

Zu Oberlts. befördert; die Lts.: Walter im Pion. Bat. Fürst Radziwill (Ostpreuß.) Nr. 1, Sch ne ider im 1. Cfsäff. Pion. Bat. Nr. 15, Hellwig im Z. Lothring. Pion. Bat. Nr. 26.

Koppen, Hauptm. und Komp. Chef im Eifenbahnregt. Nr. 2, als Mitglied zur Versuchsabteil. der Verkehrstruppen, Schuster, . und Adjut. der Eisenbahnbrig,, als Komp. Chef. in das Eisenbahnregt. Nr. 2, verfetzt. Kuntze, Oberlt. im Eisenbahn— regiment Nr. 2, zum Adjutanten der Eifenbahnbrig. ernannt. Martini, Oberlt. im Telegraphenbat. Rr. 1, in das ö Nr. 4 versetzt. Wollseiffen, Oberlt. im Rhein. Trainbat. Nr. , in dem Kommando zur Dienstleistung bei der Versuchsabteil. der Verkehrstruppen (Kraftfahr-Abteil.) bis Ende Februar 1911 belassen.

Zu 2berlts. befördert: die Lts.. Meier im Eisenbahn Regt. Nr. I, Rinneberg, Zettelmeyer im Telegraphen⸗Bat. Nr. 3. Voigt, Lt. des Gardelandw. Trains 1. Aufgebots, kommandiert zur Din fkeist ang bei der Versuchsahteil. der Verkehrstruppen, als Lt. mit einem Patent vom 6. Dezember 1903 in der genannten Abteil.

ngestellt. . . ö 8 , charakteris. Major beim Stabe des Westfäl. Trainbats. Nr. 7, zum überzähligen Major befördert. Lauer, Rittm. und Komp. Ehef im Magdeburg. Trginbat. Nr. 4, mit dem 1. März 1910 in das Kurhess. Trainbat. Rr. 11. versetzt. Knabe, Oberlt. im Schles. Trainbat. Nr. 6, unter , mig nh Rittm, vorläufig ohne Patent, in das Magdeburg. Trainbat. Nr. 4 versetzt und mit dem 1. März 1910 zum Komp. Chef ernannt. Sachse, Oberlt. im Niederschles. Trainbat. Nr. 5, unter Beförderung zum Rittm., vor⸗ läufig ohne Patent, zum Komp. Chef ernannt. v. Langen, Lt. im Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, lommanziert zur Dienst— leistung beim Ostpreuß. Trainbat. Ny, 14, in dieles Bat. versetzz.

Pohlmann, Oberlt, im 3. Lothring. Inf. Regt. Nr. 135, kommandiert zur Dienstleistung bei der Munitionsfabrik, unter Be förderung zum Hauptm., vorläufig ohne Patent, als Verwaltungsmit— glied zur Gewehrfabrik in Erfurt versetzt. Girardi Frhr. v. Castell u. Lim burg, Oberlt. im 5. Bad. Inf. Regt. Nr. 113, mit dem 31. März 1910 von dem Kommando zur Dienstleistung bei der Ge⸗ wehrfabrik in Erfurt enthoben. .

In dem Kommando zur Dienstleistung bei den nachgenannten technischen Instituten vom 1. April. 1910 ab auf unbestimmte Zeit belassen: die Oberlts. Raedel im Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles) Nr. 23, bei der Munitionsfabrik, Kn oblauch im 7. Lothring. Inf. Regt. Nr. 158, bei der Gewehrfabrik in Erfurt.

Rinn, Oberlt. im Rhein. Jäger Bat. Nr. 8 und Müller (Adolf), Lt. im Kulmer Inf. Regt. Nr. 141, vom 1. April 1910 ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei der Gewehrfabrik in Erfurt kommandiert. Böoetticher, Oberlt. im 1. Thüring. Feldart. Regt, Nr. 19, vom 1. März 1910 ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei der Geschützgießerei kommandiert. . 1

Eitner, Hauptm. und Battr. Chef. im Torgauer Feldart. Regt. Nr. 74, kommandiert zur Vertretung eines Lehrers an der Kriegs— schule in Metz, als Lehrer zu dieser Kriegsschule versetzt. .

Mit dem 1. April 1910 versetzt: die Hauptleute und Komp. Chefs: Cramer an der Hauptkadettenanstalt, in das 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 583, Hahn am Kadettenhguse in Plön, zur Hauptkadetten—⸗ anstalt, Frhr. v. Kittlitz im 3. Posen. Inf. Regt. Nr. 38, zum Kadettenhause in Plön, v. Olszewski am Kadettenhause in Dranien⸗ stein, in das Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz (6. Qstpreuß) Nr. 43, Huguenin im Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, zum Kadettenhause in Dranienstein. .

Mit dem 1. März 1919 versetzt: die Hauptleute: v. Balcke, Militärlehrer an der Hauptkadettenanstalt, mit Patent vom 2. Juni 1898 als Komp. Chef in das 3. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 129, Rohrbeck, Komp. Chef. im 3. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 129, als Militärlehrer zur Hauptkadettenanstalt,. ö

Hoffmann, Hauptm. und Komp. Chef im 2. Ermländ. Inf. Regt Nr. 151, in dem Kommando zur Vertretung eines Militär⸗ lehrers an der Hauptkadettengnstalt bis guf weiteres belassen. v. Leutsch, Major z. D. und Vorstand des Art. Depots in Jüterbog unter Erteilung der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Feldart. Regts. von Podbielski (1. Niederschles) Nr. 5 zum Pferde⸗ vormusterungskommissar in Gleiwitz ernannt. Krauthoff, Major z. D. und Vorstand des Art. Depots in Bromberg, in gleicher Eigen— schast nach Jüterbog versetzt. ; .

Mit dem 1. April 1910 versetzt; die Hauptleute: Schr eiber, Vorstand der Arbeiterabteil. in Magdeburg, als Komp. Chef in das Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl. ) Nr. 56, Boecker, Vorstand der Arbeiterabteil. in Ehrenbreitstein, in gleicher Eigenschaft zur Arbeiterabteil. in Magdeburg. .

Versetzt: die Hauptleute: Schmitt, Mitglied des Bekleidungs— amts des TVI. Armeekorps, zum Bekleidungsamt des III. Armee korps, v. Lilienhoff⸗Zwowitz ki, Mitglied des Bekleidungsamts des V. Armeekorps, kommandiert zur Dienstleistung beim Bekleidungs— amt des XVI. Armeekorps, zu diesem Bekleidungsamte. .

Unter der Enthebung von der Stellung als Komp. Chef zur Dienstleistung beim Bekleidungsamte des V. Armeekorps kommandiert: die Hauptleute und Komp. Chefs: Rahn im 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45, Malue im 4. Westpreuß. Inf. Regt, Nr, 1400.

Versetzt; v. Qlegrius, Hauptm. in der 5. Gend. Brig., in die 4. Gend. BHrig., Weidlich, Hauptm. in der 4. Gend. Brig., in die 6. Gend. Brig. . .

Ziehm, Lt., scheidet am 28. Februar aus der Schutztruppe für Kamerun aus und wird mit dem 1. März 1910 im Inf. Regt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß. Nr. 44 angestellt.

Ein vordatiertes Patent ihres Dienstgrades verliehen: den Festungsbauhauptleuten: Gebhardt bei der Fortifikation in Metz— 2st, Preine bei der Fortifikgtion in Mainz, Kramm bei der Forti fikation in Graudenz, Burkardt bei der Fortifikation in Cöln, Kretschmer bei der Fortifikation in Cuxhaven, vom 1. Oktober 19901, Herrmann bei der Fortifikation in Feste Kaiser Wilhelm Il, vom 1. Dezember 1901, Höhn bei der Fortifikation in Königsberg i. Pr., vom 1. März 1902, Block bei der Fortifikation in Magdeburg, Haeusler bei der Fortifikation der Oberrheinbefesti⸗ gungen, Köhler bei der Förtifikation in Metz-Ost, Klose bei der Fortifikation in Glatz, vom 1. Juli 1902, Graßnick bei der Fortifikation in Pillau, vom 1. Januar 1903, Hägert bei der Fortifikation in Metz-Ost, vom 1. März 1903, Heinrich bei der Fortifikation in Thorn, Fleischer beim Ing. Komitee, vom 1. April 1903, Schirnack bei der Fortifikation in Königsberg i. Pr., vom 1. Mai 1903, Vaterrodt bei der 8. Festungs Insp., vom 1. September 1903, Haupt bei der Fortifikation in Mainz, Saupe bei der Fortifikation in Posen, vom 1. Oktober

1g903, Großmann bei der Fortifikation in Metz⸗West, De ltbarn bei der Fortifikation in Metz-Ost, Kuth bei der Fortifikation in Cöln, Eichel bei der Festungsbauschule, Felschow bei der Forti⸗ fikation in Königsberg i. Pr, Möller bei der, Fortifikation in Friedrichsort, vom 1. April 1994, Brandt bei der Fortifikation in Friedrichsort, Igcob bei der Fortifikation in Straßburg i. E. Seiler bei der Gen. Insp, des Ing. und Pionierkorps und der Festungen, Radebald bei, der Fortifikation in Diedenhofen, Schinschky bei der Fortifikation in Metz⸗West, vom 1. April 1904, Montag bei der Fortifikation in Wilhelmshaven, am 1. Mai 1904, Karjus bei der Festungsbaukasse der Burg Hohenzollern, vom 1. No: vember 1904, Meißner bei der Fortifikation in Cöln, Gentz bei der Fortifikation in Feste Boyen, Fromm bei der Fortifikation in Marienburg, Reinhardt bei der Wallmeisterschule, vom 1. Ok⸗ tober 1905, Sorg bei der Fortifikation in Mainz, vom 1. Januar 1906, Werski bei der Fortifikation in Cöln, vom 1. Februar 1906, Schade bei der Fortifikation in Thorn, Gruno bei der Fortifikation in Geestemünde, vom 1. April 1906, Koenigs⸗ mann beim Ingen. Komitee, vom 1. August 1906, Thißen bei der Fortifikation in Posen, vom 1. Oktober 1906, Lorent bei der Fortifikation in Metz-West, vom 1. März 190,

Lange bei der Fortifikation in Glatz Walke bei der Jortifikation in Metz⸗Ost, Schmidt bei der Fortifikation in Posen. Beyer bei der Ingen. und Pion. Abteil. im Kriegsministerium, Bail bei der Fortifikation in Mainz, Dechandt heim Ingen. Komitee, Haas bei der Fortifikation in Straßburg i. E., Tinke bei der 5. Festungs-Insp., Löll ke bei der Fortifikation in Metz-⸗Dst, Herde bei der Fortifikation in Posen, vom 1. April 1907, Bresse ö. bei der Ingen. und Pion. Abteil. im Kriegsministerium, Thiele bei der Fortifikation in Cöln, vom 1. April 196.

Zu Festungsbau⸗Hauptleuten ernannt: die Festungs⸗Oberbauwarte, Rechnungsräte: Wittzack bei der Fortifikation in Königsberg i. Pr., mit Patent vom 1. April 1894, Sültz bei der 9. Festungs⸗Insp., mit Patent vom 1. Mai 1894, Kukatsch bei der 3. Festungs-Insp., Hartwig bei der 1. Festungs⸗Insp., Goetze beim Ing. Komitee, —— mit heben dom 1. Oktober 1895, Klutentreter bei der Fortifikgtion in Thorn, Weyers bei der Fortifikation in Coblenz, Bartz bei der Fortifikation der Oberrheinbefestigungen, mit Patent vom 1. März 1897, Domke bei der Fortifikation in Friedrichsort, mit Patent vom 1. Oktober 1897, Deßauer hei der Fortifikation in Friedrichsort, Böb ler bei der Fortifikation in Coblenz, Behlgu bei der Fortifikation in Posen, mit Patent vom 1. Mai 1898, Arndt bei der Fortifikation in Posen, mit Patent vom 1. Juni 1898, Kramer bei der Fortifikation in Cöln, Böhnert bei der Fortifikation in Cüstrin, Krehmke bei der Fortifikation in Spandau, mit Patent vom J. Juli 1898, Reinhold bei der Fortifikation in Thorn, Drews bei der Fortifikation in Neiße, Dahmen bei der 7. Festungs⸗Insp.,

mit Patent vom 1. Januar 1899, Weidling bei der Fortifikation in Marienburg, mit Patent vom 1. März 1899, Buchloh bei der Fortifikation in Wesel, mit Patent vom 1. April 1899, Kelking bei der Fortifikation in Danzig, mit Patent vom 1. April 19660, Stier bei der Fortifikation in Straßburg i. E., mit Patent vom 1. Mai 1909, Zillger bei der Fortlfikation in Kulm, mit Patent vom 1. September 1900, Oertwig bei der Fortifikation in Glogau, Liebig bei der Fortifikation in Kulm, Groß bei der Fortifikation in Posen, Schu lz bei der 2. Festungs⸗Insp., Henze bei der 4. Fest. Insp., Matz ky bei der Fortifikation in Breslau, Rhode bei der Forti⸗ fikation in MetzOst, Niethammer bei der 5. Festungsinsp., Müller bei der Fortifikation in Um, mit Patent vom 1. Oktober 19090, Hageske bei der Fortifikation in Swinemünde, Klamandt bei der Fortifikation in Danzig, Kohlmann bei der Fortifikation in Königsberg i. Pr., Noever bei der Fortifikation in Cöln, mit Patent vom 1. Oktober 1901, Jünke bei der Fortifikation in Geestemünde, mit Patent vom 1. März 1902, Wucke bei der Fortifikation in Graudenz, Floh r bei der Fortifikation in Danzig, mit Patent vom, 1. Juli 1902, Dübotzky bei der Fortifikation in Diedenhofen, Sitzlack bei der Fortifikation in Straßburg i. E., mit Patent vom 1. Februar 1904, El menhorst, Festungsbauwart bei der Fortifikation in Diedenhofen, mit Patent vom 1. Ok— tober 19606. .

Zu Oberlts. befördert: die Lts. und Feldjäger: Tobias, Lieb— recht (Walter) Semper, Nicolgi im Reitenden Feldjägerkorps.

Als Lt. und Feldjäger in das Reitende Feldjägerkorps versetzt: der Lt. der Res. v. Tel lem ann des Garde⸗Schützen⸗Bats. (Weißenfels)

Ein einjähriger Urlaub bewilligt: Hartmann, Rittm. im Kurh. Train Bat. Nr. 11, unter Enthebung von der Stellung als Komp. Chef, vom 1. März 1910 ab. J .

Zu. Lts. befördert: die Fähnriche: v. Heeringen im Feldart. Regt. Generalfeldzeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3, mit Patent vom 22. Juli 1908, Baltz im Braunschweig. Hus. Regt. Nr. 17, mit Patent vom 19. Februar 1908, dieser unter Versetzung in das Magdeburg. Drag. Regt. 6. . ö .

Zu ginn gen befördert: die charakterisierten Fähnriche: v. Knobelsdorff im 2. Masur. Inf. Regt. Nr. 147, v. Oppeln—⸗ Bronikowski im 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm J. Nr. 19, Grasshoff im Großherzogl. Mecklenburg. Jägerbat. Nr. 14; die Unteroffiziere; v. Langenn-Steinkeller im 1. Gardedrag. Regt. Königin Viktoria von Großbritannien und Irland, v. Schier⸗ staedt im 2. Gardedragonerregiment Kaiserin Alexandra von Rußland, Gallewski im Gardetrainbat.,, Zahn im Füs. Regt. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33, Ku wert im 1. Masur. Inf. Regt. Nr. 146, Riemer im 4. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 140, Kaiser im Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, v. Oertzen im Inf. Regt. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24, Werner im Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeburg.) Nr. 36, v. Borries im Thüring. Hus. Regt. Nr. 12, Coester, Zaddach, Wolf, Festner im Inf. Regt. von Courbire (2. Posen,) Nr. 19, Pohle im Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Sberschles.. Nr. 23, Stammer im 4. Sberschles. Inf. Regt. Nr. 63, Bieneck im 4. Schlesischen Infanterieregiment Nr. 157, v. Fricken im Inf. Regt. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, Schmitz, Hecker im 8. Lothring. Inf. Regt. Nr. 169, Barlen im 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, Hardeland im Inf. Regt. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, Frhr. Schenk zu Schweinsberg im Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, v. Minkwitz im Inf. Regt. von Wittich (63. Kurhess.) Nr. 33, Lapp im Kurhess. Train⸗Bat. Nr. 11, Preißler, Bauer, Stroedicke im Inf. Regt. von Lützow (1. Rhein.) Nr. 25, Brittner im 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, Krüger im 7. Bad. Inf. Regt. Nr. 142, Möhring, Holz im 9. Bad. Inf. Regt. Nr. 170, Schlange im Jäger ⸗Regt. zu Pferde Nr. 5, Rußlaub-Andresen im Elsäss. Train-Bat. Nr. Ih, Röhrbein im 1. Lothring. Infanterie Regiment Nr. 130, Reise im Inf. Regt. von Borcke (4. PrC on.) Nr. 21, Pritsch im Kulmer Inf. Regt. Nr. 141, Lichtenthäler im 1. Nauss. Inf. Nr. 87, Hoeser im 2. Nassau. Inf. Regt. Nr. 88, Lambrecht im 5. Großherzogl. Hess. Inf. Regt. Nr. 168, Spieß im Pion. Bat. von Rauch (Brandenburg.) Nr. 3, Siber im Telegraph. Bat. Nr. 4.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Auf ihr Gesuch zu den Res. Offizieren der betreff. Truppenteile übergeführt: Frhr. v. Zedlitz u. Leipe, Oberlt. im 2. Gardedrag. Rgt. Kaiserin Alexandra von Rußland; die Lts.: v. Buch im Gardejägerbat., v. Asmuth im Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhem von Braun schweig (Ostfries. Nr. 78, Betz im 2. Lothring. Inf. Regt. Nr. 131, b. Negelein im Drag. Regt. von Wedel, (Pomm.) Nr. 11, Petersen im 2. Leibhus. Regt. Königin Viktoria von Preußen Nr. 2, Frhr. v. Reibnitz im Hus. Negt. Graf Goetzen (2. Schlef.) Nr. 6. .

Richter, Oberlt. und Feldjäger im Reitenden Feldjägerkorps, auf sein Gesuch zu den Res. Offizieren des Hannov. Jäger-Bats. Nr. 16 übergeführt.

In Genehmigung ihres Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension zur Disp. gestellt: v. Bötticher, Gen. Major und Kom mandeur der 23. Inf. Brig., v. Trotha, Oberst und Kommandeur der 14. Kav. Brig, unter Verleihung des Charakters als Gen. Major.

Der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt: den Oberstlts. Graf v. Matuschka Frhr. v. Toppolczan u. Spaetgen, Kommandeur des Ulan. Regts. von Katzler (Schles.) Nr. 2, unter Verleihung des Charakters als Oberst, Müller-Kranefeldtz, Kommandeur des Jäger⸗Regts. zu Pferde Nr. H, diesen beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform; den Majoren: Wegner, Linienkommandant in Danzig, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeburg.) Nr. I6, Schroeder beim Stabe des Infanterie⸗Regiments Graf Schwerin. (3. Pomm.) Nr. 14, mit der Erlaubnis zum Tragen der Negimentsuniform; den Hauptleuten: Gree ven, Komp. Chef im Inf. Regt. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 23, Dittenberger, Mitglied der Versuchs⸗Abteil. der Verkehrstruppen, diesem mit der Aussicht, auf Anstellung im Zivil— dienst und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Diercksen, Mitglied des Bekleidungsamtes des III. Armeekorps, mit der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Niederrhein. Füs. Regts. Nr. 39, v. Ribben⸗ trop, Lehrer an der Kriegsschule in Metz, unter Verleihung des Charakters als Major, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform

des L Kurhess. Feldart. Regts, Nx. 113 dem Oberlt.: v. Willert im Drag. Regt. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform; den Lts. Schmidt im 6. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. 149, Schultz im 4. Schles. Inf. Regt. Nr. 157, fen unter Verleihung des Charakters als Oberlt., mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform. . .

Der . mit der gesetzlichen Pension aus dem aktiven Heere bewilligt: Kol, Oberlt. im 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, unter Ent— hebung von dem Kommando als Assist. bei der Gewehrprüfungs— kommission; zugleich ist derselbe bei den Offizieren der Landw. Inf. 1L. Aufgebots angestellt; den Lts.: Patrunky im 68. Ponm. Inf. Regt. Nr. 49, Rockau im 5. Westpreuß. Inf. Regt. Nr. I48, Keller im Lauenburg. Jäger⸗Bat. Nr. g., Liesner im Feldart. Regt. Nr. 71 Großkomtur; 6 sind dieselben bei den Res. Offizieren der betreff. Truppenteile angestellt. Krueger, Lt. im Fü. Regt. Königin Viktoria von Schweden (Pomm.) Nr. 34, der Abschied be— willigt. . . .

Von ihrer Dienststellung auf ihr Gesuch enthoben: die Oberstlts. z. D. Zim m er, Kommandeur des Landwehrbezirks Mülheim a. d. Ruhr, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 1. Unter⸗Glsäss. Inf. Regts. Nr. 132, Gerheim, Kommandeur des Landw. Bezirks Neuwied, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 1. Nassau— Inf. Regts. Nr. 87; Krieger, Major z. D. und Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Bromberg, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17. ;

Der Abschied mit ihrer Pension bewilligt: den Oberstlts. z. D: v. Tresckow, Vorstand des Art. Depots in Hannover, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr.] 12, Mentzel, Vorstand des Art. Depots in Erfurt, mit der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Feldart. Regts. Großherzog (1. Bad.) Nx. 14; beiden mit der Aussicht auf Anstellung im Zivil dienst, Lotsch, Kommandeur des Landw. Bezirks Neutomischel, mit der Erlauhnis zum Tragen der Uniform des Füs. Regts. General Feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeburg.) Nr. B, Manske (Bonn), zuletzt zweiter Vorstand des Art. Depots in Metz, mit der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des Fußart. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. I; dem Oberlt. z. D. und Bezirksoffizler: v. Bredow beim Landw. Bezirk Graudenz, unter Verleihung des Charakters als Hauptm. und mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Füs. Regts. Königin Viktoria von Schweden (Pomm.) Nr. 34. ,

Brand, Major a. D. in Heidelberg, zuletzt Eskadr. Chef im 1. Bad. Leibdrag. Regt. Nr. 20, auf sein Gesuch mit seiner Pension und der Erlaubnis zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Vegts. zur Disp. gestellt. Krause, Fähnr. im Inf. Regt. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. 78, wegen Dienst unbrauchbarkeit ausgeschieden. .

Im Sanitätskorps. Im aktiven Heere. Stabs. und Bats. Arzt des III. Bats. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, bei dem Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, zum Regts. Arzt ernannt unter Beförderung zum Oberstabsarzt ohne Patent. ö ; .

Befördert: zu Oberärzten:; die Assist. Aerzte; Gehrich beim Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, Dr. Kanter beim J. Ostpreuß. Feldart. Regt. Nr. 16, Lörj; beim 3. Ober⸗Elsäss. Inf. Regt. Nr. 172; zum Assist. Arzt: Dr. Fischer, Unterarzt beim 1. Ober⸗-Elsäss. Inf. Regt. Nr. 167.

Versetzt: Dr. Pöhlig, Stabs⸗ und Bats. Arzt des II. Bats. Gren. Regts. König Wilhelm J. (2. Westpreuß. Nr. 7, zum III. Bat. 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96; die Oberärzte: Dr. Waechter beim 1. Unter⸗Elsäss. Feldart. Regt. Nr. 31, zur Unteroff. Vorschule in Neubreisach, Dr. Be hrnd beim Trier. Feldart. Regt. Nr. 44, zum 1. Westfäl. Pion. Bat. Nr. 7“, Frenzel beim Grenaxierregiment, König Friedrich 1II. (2. Schles) Nr. 11, zum Dragonerregiment König Friedrich III. (2. Schles.) Ur. 8, Scharnweber beim Drag. Regt. König Friedrich I. C2. Schles.) Nr. 8 zum Gren. Regt. König Friedrich 1II. (2. Schles.) Nr. Il, Dr. Jane rt beim Kadettenhause in Wahlstatt, zum Gren. Regt. König Wilhelm J. (2. Westpreuß) Nr. 7; der Assist. Arzt: Ziaja beim Füs. Regt. von Steinmetz (Westpreuß.) Nr. 37, zum Kadetten⸗ hause in Wahlstatt. l ö.

Auf sein Gesuch zu den Sanitätsoffizieren der Res. übergeführt: Dr. Kettner, Assist. Arzt beim 2. Bad. Gren. Regt. Kaiser Wilhelm J. Nr. 116.

Der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt: Pil lath, Oberstabs und Regts. Arzt des Inf. Regts. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17.

Der Abschied mit der gesetzlichen Pension aus dem aktiven Heere bewilligt: Dr. Bochalli, Oberarzt bei der Unteroff. Vorschule in Neubreisach; zugleich ist derselbe bei den Sanitätsoffizieren der Landw. 1. Aufgebots angestellt.

Im Beurlaubtenstande. Befördert: zu Stabsärzten: die Vberärzte der Res.: Dr. Fraenkel (Paul), Dr. Wagner (Theodor), Dr. Stricker (III Berlin), Dr. Matte (1 Braunschweig), Dr. Ritter (1 Breslau), Dr. Hoppe (Celle), Dr. Zum busch (11 Dort mund, Dr. Schmitz, Dr. Smidt (Düsseldorf), Dr. Koch (Flens burg), Bischofswerder (Frankfurt a. M.), Dr. Remm linger (Freiburg), Dr. nisch (Gotha), Dr. Stad ler (Halle a. S.), Wilmanns (Heidelberg), Dr. Meyer (Friedrich) (Hildesheim), Bellinger (Mainz), Dr. Graffunder (Marienburg), Dr. »nas (Mülheim a. d. Ruhr), Dr. Beckmann (Neuhaldensleben),

Bergemann (Schleswig), Dr. Schmidt (Stendal), Dr. allehn, Dr. Rollin (Stettin), Dr. Philippi (Wiesbaden); Oberärzte der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Sessous, Dr. Muskat Berlin), Dr. Kaeß (II Dortmund), Dr. Wack (Forbach), t. Hoffner (Freiburg), Dr. Schwenn (Neusalz a. O.), Dr. Richter (Schweidnitz). ( .

Zu Oberärzten befördert: die Assist. Aerzte der Res.: mann (III Berlin), Dr. Stein kamm (Duisburg).

Zu Assist. Aerzten befördert: die Unterärzte der retzmer (Aachen), Dr. Finde isen, Dr. Meidner R r. Zimmermann (J Bremen), Dr. Schön (1 Breslar r. Marx (Frankfurt 4. M.), Dr. Dorth, Dr. Bu sch (Gelsen rchenj), Bleisch (Gleiwitz), Dr. Schrader (Hckalberstadt), r. Struve, Dr. Einsler (II Hamburg), Dr. Schneider (Hanau), Dr. Siebert (1 Königsberg), Dr. Thom (Recklinghausem), Dr. Ortloff (Weimar), Dr. Schulze (Wismar).

Versetzt: Endlich (Gotha), Oberarzt der Landw. 2. Aufgebots zu den Sanitätsoffizieren der Res.

Der Abschied mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer

Dr.

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8.

bisherigen Uniform bewilligt: Dr. Esleben (Bernburg), Oberstabsarzt der Landw. 1. Aufgebots; den Stabsärzten der Res.: Dr. Cludius (Hildesheim), Dr. Wilde (Kiel, Dr. Timm (Neu stadt, Dr. Wilde (Schleswig); den Stabsärzten: Dr. Baldus (Oberlahnstein) der Landw. 1. Aufgebots, Dr. Plange (Stendal) der Landw. 1. Aufgebots, Dr. Koch (Sondershausen) der Landw. 2. Aufgebots.

Der Abschied bewilligt: den Stabsärzten: (Torgau) der Res., Dr. Schmidt (11 Bremen), Dr. (Konitz) der Landw. 1. Aufgebots; dem Oberarzt: (Düsseldorf) der Res.

XEIH. (Ftöniglich Württembergisches) Armeekorps. Offiziere, Fähnriche usw. Stuttgart, 28. Januar. Julius Graf v. Schaesberg-Thannheim, Lt. im Drag. Regt. König Nr. 26, in das Ulan. Regt. König Karl Nr. 19 versetzt. Stuttgart, 15. Februar. v. Anderten, Königl. Preuß. Major und Abteil. Kommandeur im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, von seiner Stellung enthoben. . Stuttgart, 16. Februar. Versetzt: Holtz mann, Lt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 1I9, Hiller, Oberlt., im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, in das 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Maul, Oberlt. im 9. Inf. Regt. Nr. 127, in das Inf. Regt. König Wilhelm J. Nr. 124. J Jobst, Rittm. und Eskadr. Chef im Drag. Regt. König Nr. 26,

in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Regts. Uniform zur Disp. gestellt.

Der Abschied bewilligt: Moser v. Filseck, Sberst. der Res. des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19 (Stuttgart), ausnahms— weise mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Gmelin Lt. der Res. des Inf. Regks. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125 (Stuttgart). .

Stuttzgart, 29. Januar. Trostel, Unterzahlmstr., beauftragt mit der Wahrnehmung der Zahlmeisterftelle bei der J. Abteil. 4. Feldart. Regts. Nr. 65, zum Zahlmftr. ernannt.

Stuttzgart, 11. Februar, Greiner (Ulm), Assist. Arzt der Res., der Abschied behufs Uebertritts zur Marine bewilligt.

Kaiserliche Schutztruppen.

Offiziere usw. Berlin, 19. Februar. v. Stephani, Oberlt, in der Schutztruppe für Kamerun, von dem Kommando zur Dienstleistung beim Reichs⸗Kolonialamt mit Wirkung vom 1. Februar 1910 enthoben. Jörrens, Hauptmann z. D. auf sein Ansuchen von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt enthoben und gleichzeitig unter Belassung seiner bisherigen Uniform zu den mit Pension verabschiedeten Offizieren übergeführt. b, Zülow, Hauptm. in der Schutztruppe für Südwestafrika, der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt. Mannhardt, Kirchheim, Jochmann, Virmond, Lts. in der Schutztruppe für Südwestafrika, Dickmann Lt. in der Schutztruppe für Kamerun, zu Oberlts. befördert. Schneider, Feuerwerkslt. in der Schutztruppe für Süd⸗

zstafrika, kommandiert zur Dienstleistung beim Kommando der Schutz⸗

truppe im Reichs⸗-Kolonialamt, ein Patent seines Dienstgrades verliehen.

Preußzischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 25. Sitzung vom 21. Februar 1910, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung des Antrags der Abgg. Ahrens-Klein⸗Flöthe (kons) und Ge— nossen:

„Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen, seine Geschäfts— ordnung dahin abzuändern, daß wirksame Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Haufes und zur Ein- schrän kung von Reden, welche die Zeit des Hauses ungebühr— lich in Anspruch nehmen, getroffen werden.“

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Der Tatbestand, der den Anlaß zu diesem Antrag gegeben hat, ist allen bekannt. Sie wissen, daß, als vor zwei Wochen der Ministerpräsident die Wahlrechtsporlage einbrachte, er in einer nach der Ansicht meiner politischen Freunde vorbereiteten Weise von den Sozialdemokraten empfangen wurde, die uns mit der Würde dieses Hauses unverträglich zu sein scheint, und ich glaube, das wird auch die Ansicht des über“ wiegenden Teils des Hauses gewesen sein. Es ist bisher nicht vorgekommen, daß in einer derartig demonstrativen Art ein Mitglied der Staatsregierung, das nichts kut, als seine Pflicht zu erfüllen, hier in diesem Hause empfangen wurde, und wir haben uns davon überzeugt, daß die Bestimmungen unserer Geschäftsordnung, die dem Herrn Präsidenten zur Erhaltung der Ordnung zur Seite ftehen, für derartige Fälle nicht ausreichen. Der Präsident ist nur in der Lage, Ordnungsrufe zur Aufrechterhaltung der Ordnung einzelnen Müt— gliedern zu erteilen; er, ist Überhaupt nicht in der Tage, einem Vorgehen, das der Würde und Ordnung des Haufes nicht ent⸗ spricht, wirksam entgegenzutreten. So scheint es uns not— wendig zu sein, daß der Präsident ausgestattet wird mit denjenigen Befugnissen, die ihm die Möglichkeit geben, eine Art der Verhandlung sicherzustellen, die der Würde des Parlaments entspricht. Andere Par lamente, der Deutsche Reichstag und außerdeutsche Parlamente, Frank⸗ reich, England, Italien, Belgien haben solche Bestimmungen, welche die absolute Sicherheit dafür gewährleisten, daß die Verhand— lungen des Parlaments sich in voller Würde und Ordnung vollziehen. Das hat seinen gnten Grund, weil die Bedeutung des Parlaments zum großen Teil auf der Würde beruht, mit der es seine Geschäfte führt. Aus diesem Grunde schlagen meine politischen Freunde vor, eine Er gänzung der Geschäftsordnung vorzunehmen, die in der Geschäfts— ordnungskommission festgestellt werden mag, aber unbedingt dahin gehen muß, zu verhüten, daß derartige Ereignisse sich wiederholen. Ordnungsrufe, die in unserer Geschäftsordnung vorgesehen sind, richten sich nur gegen einzelne Mitglieder, die in der Erregung sich einmal verleiten lassen, Worte zu gebrauchen, die nicht am Platze sind; aber es fehlt uns, wie gesagt, eine Bestimmung, daß wohlüber— legte Demonstrationen zurückgewiesen werden können. Dann enthält unser Antrag noch eine andere Bestimmung, die darauf hinausgeht, allzu lange Reden, die die Zeit des Hauses ungebührlich in Anspruch nehmen, in einer Weise einzuschränken, die die Redefreiheit des einzelnen Mitgliedes nicht beeinträchtigt, aber auf der andern Seite auch die nötige Rücksicht gegenüber den übrigen Mit gliedern gewährleistet, die auch zu sprechen das Bedürfnis haben. Wir denken uns die Sache so, daß, wenn ein Redner eine Rede von 17 Stunden gehalten hat, in der nach der Ansicht meiner politischen Freunde so ziemlich alles gesagt werden kann, was zur Erschöpfung des Gegenstandes nötig ist, dann das Haus befragt wird, ob es wünscht, daß der Redner noch weiter das Wort behält. Ich glaube, allein schon das Bestehen solcher Bestimmungen würde genügen, um solche Erscheinungen, wie wir sie leider gesehen haben, zu verhindern. Bisher sind sie bei uns noch nicht vorgekommen. Man kann aber nicht wissen, was später geschehen wird. Wenn diese Bestimmungen tatsächlich nicht zur Anwendung kommen, dann ist es in so besser, dann schaden sie niemand. Wir wollen uns den Vor— wurf vor dem Lande ersparen, daß wir es versäumt hätten, die erste Gelegenheit, die sich uns bietet, zu benutzen, um unsere Hand an die Sache zu legen.

Abg. Herold (Zentr.): Zu diesem Antrag hat ein Einzelfall die Veranlassung gegeben, ein Auftreten gewisser Parlamentarier hier im Hause, das schon die allgemeine Mißbilligung gefunden hat. Bisher ist in diesem Hause ein derartiger Fall nicht eingetreten. Und da kann es als zweifelhaft erscheinen, ob man auf Grund eines Einzel falles, der sich nicht so leicht wiederholen wird, in eine Aende rung der Geschäftsordnung eintreten soll. Andererseits haben wir in der Reichstagsgeschäftsordnung Bestimmungen, wonach dem Präsidenten scharfe Disziplinarbefugnisse zugewiesen sind, um Störungen entgegentreten zu können. Es wird also Aufgabe der Geschäfts— ordnungskommission sein, zu prüfen, ob wir jetzt schon eine Aenderung der Geschäftsordnung eintreten lassen und dem Präsidenten neue Voll— machten geben sollen. Der zweite Teil des Antrags, der eine Be— schränkung der Redezeit fordert, hat im ersten Augenblick etwas außerordentlich Bestechendes, weil unzweifelhaft Reden gehalten werden, die über das Maß hinausgehen und dadurch anderen Rednern die Redefreiheit beschränken. Andererseits würde ein derartiger An— trag eine große Einschränkung des Einzelnen bedeuten, und ferner müssen wir in Betracht ziehen, daß bei erregten Sitzungen ein Beschluß der Mehrheit des Hauses, ob jemand länger reden soll, momentanen Stimmungen unterworfen sein kann. Wenn die Ver handlungen oft nicht so fortschreiten, wie wir es wünschen, so liegt dies daran, daß die Reden überhaupt immer länger geworden sind. Wenn die Gedanken in kurzer und präziser Weife ausgedrückt würden nach dieser Richtung hin könnten fich die Redner aller Parteien ohne Ausnahme eine größere Beschränkung auferlegen so würde gewiß die Geschäftsführung des Hauses wesentlich gefördert werden. Gegen die, Beschränkung der Redezeit liegen nicht geringe Bedenken vor. Wir sind aber mit Kommissionsberatung einverstanden.

Abg. Dr. Rewoldt (freikons.):: Meine politischen Freunde sind

der Ansicht, daß derartige Vorgänge, wie wir sie hier erlebt haben,

unbedingt erfordern, daß zur Aufrechterhaltung der Ordnung des Hauses eine Aenderung der Geschäftsordnung erfolgen i Sie sind weiter der Ansicht, daß ungebührlich lange Reden die Geschäfte des Hauses nicht fördern, sondern hemmen, aber sie sind im Zweifel, ob in dieser Beziehung eine Aenderung der Geschäftsordnung herbei⸗ zuführen ist. Wir beantragen, diesen Antrag der Geschäftsordnungs= kommission zu überweisen.

Ahg. Lusensky (ul.): Ueber die einzelnen Vorkommnisse haben meine Freunde übereinstimmend mit sämtlichen bürgerlichen Parteien ihre Mißbilligung genügend ausgedrückt. Ich möchte aber vor dem Glauben warnen, daß durch eine Aenderung der Geschäfts⸗ ordnung ein Bollwerk zu schaffen ist, das gegen alle Unordnung schützt. Nicht der geschriebene Wortlaut der Geschäftsordnung, sondern der Geist, der im Hause herrscht, gibt den Ausschlag. Wenn ein Parlament das sichere Empfinden von der Be deutung seiner Stellung im Staatsorganismus besitzt, wenn es von der Wichtigkeit der Aufgaben erfüllt ist, die es für das Gemeinwohl zu erledigen hat, und wenn der Abgeordnete von dem Gefühl der Ver⸗ antwortung durchdrungen ist, die ihm seine hohe Stellung, in der er für das Gemeinwohl zu arbeiten hat, auferlegt, dann wird ein Parlament ohne Störung gut arbeiten,“ auch wenn. die Geschästsordnung Mängel hak. Aber gegen solche Kund— gebungen, wie neulich, wird auch die schärfste Bestimmung Per. Geschäftsordnung nicht Abhilfe schaffen. Darüber, ob die Geschäftsordnung zu verschärfen ist, wird eine Kommissionsberatung gewünscht; wir sind bereit, uns an dieser Beratung zu beteiligen, und stimmen dem Antrag auf Ueberweisung an die Kommission zu. Die Kommission wird zu prüfen haben, ob ein dringendes Bedürfnis zur Aenderung der Geschäftsordnung vorliegt. Diefe Frage ist danach zu beantworten, ob diese unerwünschten Vorkommniffe lediglich eine Entgleisung waren oder symptomatische Bedeutung hatten, 5b die Sozialdemokratie, die ja alle Mittel benutzt, sich der Ordnung des Hauses nicht fügen will. Würde diese letzte Frage zu bejahen sein, so würden wir uns gern an einer Verschärfung der Bestimmungen beteiligen. Wir warten Vorschläge in der Kommission ab und werden sie vorurteilsloz prüfen und ihnen zustimmen, sofern sie solchen Vor— kommnissen entgegenwirken können. Auf der anderen Seite dürfen wir, nicht einzelne Mitglieder oder einzelne Minderheitsparteien be— schränken. In diesem Sinne schließen sich meine Freunde dem Antrag auf Kommissionsberatung an; wir werden unsere Stellungnahme zu dem Antrag selbst von dem Ergebnis der Kommissionsberatung ab— hängig machen.

Abg. Dr. von Igzdzews ki (Pole): Der allgemeinen Verurteilung der erwähnten Vorkommnisse schließe ich mich für meine Partei an. Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Würde des Hauses zu wahren. Das haben die Sozialdemokraten nicht getan. Aber ein ein— zelnes Vorkommnis kann doch nicht Verankassung geben, die Ge— schäftsordnung zu ändern. Alle Bestimmungen in anderen Parlamenten über eine Einschränkung der Redefreiheit haben nichts genutzt. In Desterreich sind geradezu Skandalszenen vorgekommen, trotzdem hat man nicht versucht, einzuschreiten, weil eben die Geschäftsordnung dem Uebel nicht abhelfen kann. Gerade die englische Parlamentsgeschichte zeigt, daß alle Bestimmungen für eine solche Einschränkung nichts genutzt haben. In der englischen Geschäftsordnung galt bis weit in das vorige Jahrhundert die Bestimmung, daß ein Mitglied, welches das Parlament beleidigt hatte, Abbitte leisten mußte, und Tas wuchs so weit, daß, wenn jemand die Ordnung des Hauses verletzte, er auf den Knien Abbitte leisten mußte. Einmal wurde ein Mitglied, das das Parlament skandalös beleidigt hatte, verurteilt, Abbitte zu leisten; es kniete nieder und leistete Abbitte, dann aber erhob es sich, klopfte den Staub von seinen Knien und rief: „Ist das ein schmutziges Parlament!“ Man hat dann jene Bestimmung aufgehoben. Wenn die Herren Sozialdemokraten jetzt fsehen, daß ihr Vorgehen auf das Haus keinen Eindruck gemacht hat, so bin ich überzeugt, daß solche Szenen sich nicht wiederholen werden. 34 habe das Vertrauen zu dem Verstand der Herren, daß sie es nicht wiederholen werden. In bezug auf die langen Reden wird sich kaum etwas ändern lassen. Die Parlamente sind dazu da, daß die Mitglieder alles zum Ausdruck bringen, was die Wähler verlangen. Daß sich der eine oder andere ein⸗ schränken kann, ist ja sehr schön, aberg es läßt sich nicht immer machen. So lange Reden, wie sie Herr Liebknecht gehalten hat, find in anderen Parlamenten sehr oft vorgekommen, sowohl von der Re— gierung wie aus dem Hause. Im vorigen Jahrhundert haben in England Parlamentsmitglieder bei einer Verhandlung nicht stundenlang, sondern tagelang geredet, und in den achtziger Jahren hat Gladstone bei der Einbringung der irischen Bill 37 Stunde geredet. Es kann sich die Notwendigkeit erweisen, eine sehr lange Rede zu halten. Da einen Riegel vorzuschieben, ift sehr gefährlich. Wenn große Parteien des Hauses den Antrag der Kom— mission übergeben wollen, so kann meine kleine Partei nichts dagegen haben, ich bitte aber die Kommission, den Antrag abzulehnen.

Abg. Fisch beck (fr. Volksp.): Den Vorgang, der zu diesem An— trage Veranlassung gegeben hat, bedauern auch wir auf das tiefste. Wir sind aber auch der Ansicht, daß man nicht aus diesem einzelnen Falle heraus nun gleich ab irato zu einer Aenderung der Geschäfts ordnung schreiten darf. Da müssen andere, schwerwiegendere Gründe vorliegen. Was hat man denn mit der Aenderung der Geschäftsord nung im Reichstag erreicht? Ein einziges Mal ist eine solche Bestimmung zur Anwendung gekommen, und da hat sie vollständig bersagt. Was den zweiten Teil des Antrags betrifft, so soll nach den Worten des Abgeordneten Heydebrand der Präsident nach anderthalbstündiger Rededauer das Recht haben, das Haus zu befragen ob es den Redner noch weiter hören will oder nicht. Das heißt doch nichts anderes, als daß der Redner abhängig wird von dem Belieben des Präsidenten und der Majorität. Das ist eine Durchbrechung des Rechtes der Minorität. Wir haben ja auch in der Oeffentlichkeit gehört, daß selbst diejenigen, die Ver anlassung zu diesem Antrage gegeben haben, den damaligen Vorgang für nicht gerechtfertigt halten, und wir haben die Mitteilung be kommen, daß so etwas nicht wieder vorkommen solle. Dieser Antrag würde uns aber auch der Regierung gegen über in Schwierigkeiten bringen. Wir haben es z. B. bei Finanz— erposés oft erlebt, daß solche Reden weit über anderthalb Stunden hinausgingen. Wenn Sie nun den Abgeordneten die Möglichkeit nehmen, auf eine solche Rede genügend zu antworten, so schafft sich

Parlament eine Geschäftsordnung, in der seine Mitglieder schlechter gestellt sind als die Regierungsvertreter. Wir müssen der

Abg. Borgmann (Soz.): Ich will hier die Gelegenheit nicht benutzen, um die Vorgänge, die Veranlassung zu diesem Antrage gegeben haben, zu entschuldigen. Es erscheint mir aber höchst ver kehrt, aus solchen Vorgängen heraus derartige Anträge zu stellen. Wir haben von dem polnischen Vertreter gehört, daß man ander wärts die Beleidigung des Parlaments sehr scharf gerügt hat. Da müßte doch den Antragstellern bei der Aeußerung des Herrn von Olden burg, die eine schwere Beleidigung des Parlaments und eine Disziplinlosigkeit darstellt, der Gedanke zu einem solchen Antrag gekommen sein. Als ich nun aber hörte, daß auch Herr von Olden burg diesen Antrag mit unterzeichnet hat, da hat die ganze Geschichte für mich doch etwas Komisches bekommen. Herr von Oldenburg als Freund der Aufrechterhaltung der Ordnung in den Parlamenten, das ist doch wirklich eine Figur zum Lachen! Wir sollen damals bei unseren Zwischenrufen nicht spontan so gehandelt haben, sondern ge⸗ wissermaßen vorbereitet; ich kann mir lebhaft vorstellen, daß Sie (nach rechts) sich in unsere Gefühle überhaupt nicht hineindenken können. Mit mir haben Hunderttausende das Gefühl gehabt, als wolle man mit der Wahlrechtsvorlage, diesem Produkt einer einsichtslosen Bureaukratie, das Volk bis aufs Blut reizen. Die Beschränkung der Redezeit ist eine Vergewaltigung der Minorität. Alle diefe Anträge sind ein Ausfluß des preußischen Polizeigeistes, der ein Teil Ihrer selbst ist.

Darauf wird der Antrag gegen die Stimmen der Frei sinnigen und der Sozialdemokraten der Geschäftsordnungs

kommission überwiesen.

Hierauf wird die zweite Beratung des Staats haushalts⸗ etats für 1910 bei dem Etat der Preußischen 323 gen , , fortgesetzt. Referent ist der Abg. Dr. Rewoldt.

Abg. Meyenschein (kons.) ; Die Geschäftsführung der Preußen⸗ kasse ist von ö Seite in früheren Jahren heftig angegriffen worden; ich glaube, ohne Grund. Die Preußenkasse ift auch für den Staat ein gutes Geschäft. Ihre , dem Mittelstand in Stadt, und Land zu nützen, hat sie vollauf erfüllt. Ueber die Solidität werden wir uns wohl in diesem Jahre nicht zu unterhalten haben nach den schlagenden Gegenbeweisen, die der Präsident der Preußenkasse im vorigen Jahre beigebracht hat. Unbegründet ist vor allem der Vorwurf, daß die Kasse das Genossenschaftswesen in falsche Bahnen dränge. Die Entfaltung der Genossenschaften wird in keiner Weise dadurch verhindert, daß sie den Kredit der Preußenkasse genießen. Die Behauptung der äußersten Linken, daß durch die Genossenschaftsbildung auf dem Lande die Verhältnisse der Arbeiter verschlechtert werden, wird durch die Erfahrungen in Hessen widerlegt, wo Tausende von Arbeitern Mitglieder der Genossenschaften sind und dabei sehr gut fahren. Die Genossenschaften dienen Kon— sumenten wie Produzenten in gleicher Weise; sie werden ein immer wichtigerer Faktor in unserem Wirtschaftsleben. Es ist unrichtig, daß die Zentraldarlehnskasse an dem Zufammenbruch des Winzerveresns in Eltville schuld sei. Sie hatte überhaupt eine Verpflichtung zur Sanierung nicht, trotzdem hat sie alles getan, was zu tun war, um den armen Leuten zu helfen; sie hat eine beispiellofe Opferwilligkeit bewiesen. Das „System“ ist jedenfalls an dem Jufammenbruch nicht schuld, wie der Abg. Dr. Erüger meint, sondern ge— schäftliche und persönliche Unfähigkeit im Bunde mit per— sönlicher Unredlichkeit. Mit dem System sind wir sehr gut gefahren. Die Genossenschaften sind allerdings Feuerherde, aber in einem ganz anderen Sinne, als es Herr Crüger meint. Auf diese Organisgtion trifft das Wort zu: Wohltätig ist des Feuers Macht. Das System der Systemlosigkeit aufzuftellen, wie es Herr Crüger wünscht, wäre ja bequemer. Vereinzelte, in kein System ge⸗ brachte Genossenschaften verkommen, weil sie keinen Feuerherd haben, es sei denn, daß sie sich an einen fremden Feuerherd setzen. Wir können die Leute nicht mit dem Manchestertum trösten, alles laufen zu lassen, wie es geht. Es ist wahr, daß einzelnen Genossenschafts kassen oft die nötige Geschäftskenntnis und die nötige Objektivität fehlt. Aber das, was wir im einzelnen nicht können, versuchen wir durch den Zusammenschluß. Ich weiß nicht, weshalb der Abg. Crüger dagegen fortwährend polemisiert. Gerade auf diesem Gebiete könnten sich alle Parteien zusammenfinden, die wirklich Liebe zum Volke haben. Gerade das Genossenschaftswesen ist dazu geeignet, die große Kluft, die seit Jahrhunderten durch unser Volk hindurchgeht, indem es in zwei Konfessionen gespalten ist, zu überbrücken.

Abg. Dr. Grunenberg (Zentr. : Die Preußenkasse verlangt mit Recht größere Sicherheit als andere Privatinstitutionen. Diese größere Sicherheit kann die Landwirtschaft leisten, nicht aber das Handwerk. Immerhin könnte die Preußenkasse auch dem Handwerk mehr entgegenkommen, als sie bis jetzt getan hat. Man sollte das Handwerk ebenso unterstützen wie die Landwirtschaft.

Abg. Dr. Crüger-Hagen (fr. Volksp.): Nach den ausführlichen Erörterungen im vorigen Jahre hätte ich geglaubt, daß wir in diesem Jahre um eine Generaldiskussion herumkommen würden. So aber muß ich dem Abg. Meyenschein erwidern. Bezüglich des Cst— viller Falles hätte ich geglaubt, daß er den Faden wieder auf— nehmen würde, der sich durch die Verhandlungen des landwirt— schaftlichen Etats zog, wo man die Staatsregierung fragte, was sie zu tun gedenke, um die aufgetretenen schweren Schäden zu beseitigen. Damals ist vom Regierungstische, sowohl vom Landwirtschaftsminister wie vom Finanzminister, zugegeben worden, daß die Srganifationen schwere Fehler gemacht haben. Statt dessen wendet sich aber der Abg. Meyenschein gegen mich. Es ist mir niemals eingefallen, gegen den Zusammenschluß der Genossenschaften aufzutreten, sondern ich habe mich nur gegen den Zusammenschluß der Genossenschaften zu Zentral— genossenschaften gewandt, gegen die genossenschaftlichen Rattenkönige. Für die Zentralen ist die Aftiengesellschaft die richtige Form. Man erhält die Form der Genossenschaften zum Schaden der Beteiligten meist wohl nur deshalb, um sich den Kredit der Preußenkasse zu erhalten. Die Sanierung einzelner Genossenschaften darf Übrigens niemals Aufgabe der Preußenkasse sein. Ich bin nie der Meinung gewesen, daß man den Dingen ihren freien Lauf lassen soll. Man soll aber die geeigneten Mittel anwenden. Der Abg. Meyenschein ist in die Technik unseres Genossenschaftswesens offenbar überhaupt noch nicht eingedrungen. Nicht „Probieren geht über Studieren“ sst der richtige Grundsatz; die Genossenschaften sollten vielmehr zuerst studieren, dann probieren. Es ist in der Kommission darüber geklagt worden, daß die Kreissparkassen durch die Genossenschaften mit Hilfe des Kredits der Preußenkasse Konkurrenz erleiden. Bisher ist immer das Gegenteil gesagt worden, daß die Kreissparkassen, mit dem ganzen Beamtengpparat versehen, den Genossenschaftskassen Konkurrenz machen. Wie man eine Aufgabe der Genossenschaften darin sehen kann, sich an einer möglichst weitgehenden Entschuldungsaktion zu beteiligen, das verstehe ich nicht. Es könnte sich höchstens nur darum handeln, die allerkräftigsten Genossenschaften zu dieser Aufgabe heranzuziehen. Wenn der Präsident der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse sich so, wie es nach dem Protokoll der Budgetkommission den Anschein hat, ausgesprochen hat, dann müßten alle Genoffenschaften aufgefordert werden, sich an der Entschuldungsaktion zu beteiligen. Ein dringendes Bedürfnis ist die Herausgabe eines genossenschaftlichen Adreßbuches. In dieser Beziehung müßte die Preußenkasse die Initiative ergreifen. Der Finanzminister hat am Sonnabend die außerordentliche Steigerung der Sparkasseneinlagen von 3 auf 12 Milliarden heworgehoben und diese Steigerung auf die Einlagen der Arbeiter zurückgeführt. Ich glaube, es ist vielmehr für diefe Steigerung das Moment maßgebend, daß die Kreissparkassen sich immer mehr zu Bankinstituten entwickeln. Meinetwegen mögen die Kreissparkassen das tun, dann sollen sie aber nicht versuchen den Depositenverkehr der Genossenschaften an sich zu ziehen. Es kommt nicht auf die paar hundert Mark an, sondern das Ansehen der Genossen schaftskassen leidet darunter. Kreissparkasse und Genossenschaften dürfen sich keine Konkurrenz machen, den Sparkassen muß der Real kredit, den Genossenschaftskassen der Personalkredit überlassen bleiben. Das jetzige Bestreben der Kreissparkassen ist illopal. Es verlautet, daß in der nächsten Zeit ein Erlaß des Finanzministers die Genossen schaften vom Quittungsstempel befreien will, wenn es sich nicht um den Ueberweisungsverkehr handelt. Durch den Quittungs- und Scheckstempel wird der Depositenverkehr bei den Genossenschaften unnötig erschwert. Die neue Verfügung ist dazu angetan, den Ueber weisungsverkehr außerordentlich zu erschweren. Denn die Genossen— schaft wird ja nur dann von dem Stempel befreit, wenn die Ab hebungen mit Hilfe des Sparkassenbuches erfolgen. Der Wunsch des Abg. Grunenberg, daß auch den Handwerkern Kredit gegeben werden soll, wird wohl von keiner Seite unterstützt werden.

Abg. Kreth (kons.): Ich stelle zu meiner Freude fest, daß Herr Dr. Crüger diesmal in seiner Kritik auße ich sanft und zart gewesen ist: er sagt nicht mehr, daß das Zentralgenossen schaftskasse in die Wolfsschlucht geworfen werden muß. Die Verluste, die bei den Genossenschaften entstanden sind, sind nicht auf das System zurückzuführen, sondern auf besondere Schwierigkeiten in der Verwaltung oder auf Fälle von Unehrlichkeit. Die großen Banken lassen sich auch um Millionen bestehlen, davon wird aber nicht so viel gesprochen. Es werden in dieser Beziehung in allen Systemen Fehler vorkommen, auch bei den einzelnen Genossenschaften. Die Regierung hätte in Eltville in derselben Weise eingreifen sollen wie an der Ahr; ich bin fest überzeugt, daß das Haus die Forderungen der Regierung in dieser Hinsicht bewilligen würde.

Abg. Dr. Grunenberg (Zentr.): Ich habe nicht verlangt, daß den einzelnen Handwerkern Kredit gegeben werden soll, sondern nur, daß ihre Organisationen in derselben Weise unterstützt werden, wie die der Landwirte.

Präsident der Zentralgenossenschaftskasse Dr. Heiligenstadt: Ueber die Befreiung vom Quittungsstempel haben Verhandlungen

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